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Schweizerisches Bundesblatt.

46. Jahrgang. IV.

Nr. 53.

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19. Dezember 1894.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1894 (III. Serie).

(Vom 6. Dezember 1894.)

Tit.

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr zu unterbreiten :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat

Fr. 30,500

1. Taggelder und Reiseentschädigung an die Mitglieder und Kommissionen Fr. 30,000 3. Bedienung 500 Fr. 30,500 Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. IT.

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622 Die Ausgaben für die beiden Sessionen vom April und Juni, einschließlich der Kosten für die seither stattgefundenen Kommissionssitzungen, belaufen sich auf Fr. 165,905. 85 Bedienung ,, 2,554. 25 Budgetkredit

Fr. 168,460. 10 ,, 212,500. --

Verbleibt Kreditrestanz

Fr.

44,039. 90

Im Fall nun, wie vorauszusehen ist, die bevorstehende Session vom 3. bis 22. Dezember dauern wird, bedürfen wir zur Bestreitung der daherigen Ausgaben, sowie derjenigen für Kommissionssitzungen und Bedienung eines Nachtragskredites von Fr. 30,500.

B. Ständerat

Fr. 3800

1. Taggelder und Reiseentschädigung an die Mitglieder von Kommissionen Fr. 3500 2. Bedienung ,, 300 Fr. 3800 Wir beschränken uns, auf die vorhergehende Begründung zu verweisen mit dem Bemerken, daß der erstere Posten bereits um Fr. 1033. 95 überschritten und von letzterm nur noch eine Restanz von Fr. 737. 25 vorhanden ist.

D. Bnndeskauzlei 2. i. Stenographisches Bulletin 3. Außerordentliche Druckarbeiten

Fr. 15,340 Fr. 6000 ,, 9340

Ad 2, i. Der ins Budget für 1894 aufgenommene Kredit von Fr. 17,000 war schon Ende der Junisession erschöpft. Die Ausgaben für die Dezembersession veranschlagen wir auf Fr. 6000.

Ad 3. Es sind dies außerordentliche Druckkosten für die Volksabstimmungen vom 3. Juni (Recht auf Arbeit) und 4. November 1894 (Zollinitiative).

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E. Bundesgericlit

Fr. 8300 2. K a n z l e i .

b. Gehalt des Kanzleipersonals c. Hauswart und Weibel

Fr. 50 _ 250 Fr. 300

3. A l l g e m e i n e A u s g a b e n .

a. Bibliothek b. Kanzleibedürfnisse etc

Fr. 1000 ,, 7000

Fr. 8000 Ad 2, b. Die Mehrausgabe ist dadurch veranlaßt, daß im vergangenen Monat April ein sechster Kopist angestellt werden mußte.

Ad 2, c. Die wirklichen Ausgaben betragen auch hier ungefähr Fr. 250 mehr, als im Budget vorgesehen. Bei Aufstellung des Budgets für 1894 wurde der frühere Posten von Fr. 8800 nur aus Versehen beibehalten.

Ad 3, a. Bei der erweiterten Kompetenz des Bundesgerichts mußten mehrere Werke angeschafft werden, deren Notwendigkeit sich früher noch nicht gezeigt hatte. Der frühere auch bei der neuen Organisation beibehaltene Posten von Fr. 2500 ist bei billiger Berücksichtigung der juristischen Litteratur in allen drei Nationalsprachen, sowie mit Rücksicht auf die stets wachsende Zahl der zu abonnierenden juristischen Zeitschriften und periodisch erscheinenden Werke, die allein einen Betrag von über Fr. 1000 in Anspruch nehmen, Überhaupt nicht mehr ausreichend.

Ad 3, b. Diese Mehrausgabe ist zum Teil durch verursachte Druckkosten behufs Aufstellung neuer Formulare, zum Teil durch arraenrechtliche Auslagen, zum größten Teil aber durch die Bestimmung des Art. 214 des neuen Organisationsgesetzes veranlaßt, wonach die Taggelder und Reiseentschädigungen für Augenscheinskommissionen von der Gerichtskasse bestritten werden sollen. Bei der großen Zahl der in diesem 'Jahr anhängig gemachten Expropriationen (hauptsächlich wegen des Bahnhofumbaues in Luzern) sind diese letztern Kosten zu einem verhältnismäßig hohen Betrag angestiegen.

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Dritter Abschnitt.

Departement«.

A. Departement des Auswärtigen.

I. Politische Abteilung.

10. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien Fr. 4000 Wie im vergangenen Jahre, so konnte auch diesmal der zur Verfügung der politischen Abteilung gestellte Kredit von Fr. 12,000 für die diesbezüglichen Bedürfnisse der ganzen eidgenössischen Verwaltung nicht genügen. Der im Budget festgesetzte Betrag mußte infolgedessen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte, um Fr. 4000 erhöht werden. Diese Mehrausgabe wurde namentlich verursacht durch die Kosten der Vertretung der Schweiz an dem internationalen hygieinischen und demographischen Kongreß in Budapest, sowie an der diplomatischen Konferenz betreffend Veröffentlichung der Staatsverträge.

13. Provisorische Aushülfe und Unvorhergesehenes

. Fr. 1500

Der unter dieser Rubrik bewilligte Kredit von Fr. 15,000 mußte, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, deswegen überschritten werden, weil infolge der noch immer ausstehenden Neuorganisation die politische Abteilung in höherem Maße, als vorausgesehen war, außerordentlicher Aushülfe bedurfte.

B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

V. Gesundheitsamt.

4. Sanitätswesen

Fr. 95,000

Der für diese Unterrubrik vorgesehene ordentliche Jahreskredit von Fr. 60,000 erweist sich, namentlich angesichts der außerordentlichen Verbreitung der Pocken in diesem Jahre (bis zum 15. November wurden 918 Fälle angezeigt gegenüber 212 pro 1893) und der dadurch auf nahezu das Fünffache des bisherigen Maxi-

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miirns gesteigerten Beiträge an die Kosten der kantonalen Maßnahmen, als bei weitem nicht ausreichend. Wir waren auch bereits im Falle, für die dringendsten Ausgaben, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, einen vorläufigen Nachtragskredit von Fr. 30,000 zu eröffnen.

Bis Mitte November sind auf den Kredit ,,Gesundheitswesen" angewiesen worden: \. Beiträge an Kantone und Gemeinden für Absonderungshäuser, Krankenmobiliar und Desinfektionsapparate Fr. 41,476. 49 2. Beiträge an Kantone und Gemeinden für Epidemieunkosten (19 Pockenfälle aus dem Jahr 1893 und 160 aus dem laufenden Jahre) ,, 34,519. 40 3. Kosten der eidgenössischen Medizinalprüfungen ,, 12,002. -- Total

Fr. 87,997. 89

Da von den bis Mitte November angezeigten 918 Blatternfällen erst 160 hinsichtlich Ausrichtung der gesetzlichen Entschädigung erledigt sind, 758 also noch zu erledigen übrig bleiben, da ferner die dem Bund zufallenden Kosten sich in diesem Jähre im Mittel für jeden Erkrankungsfall auf cirka Fr. 98 gestellt haben, so wird sich »die Summe der noch auszurichtenden Beiträge an Epidetniekosten von Kantonen und Gemeinden auf etwa Fr. 75,000 beziffern. Dazu kommen ferner 4 Subventionen an Anschaffungskosten von Desinfektionsapparaten im Betrage von Fr. 8500, welche noch in diesem Jahre zur Auszahlung gelangen werden, und weitere Fr. 6000 für die Medizinalprüfungen.

Wir erlauben uns, für die Deckung der erwähnten Auslagen um die Bewilligung eines Extrakredits von Fr. 95,OUO nachzusuchen.

VII. Beiträge an Anstalten.

1. Polytechnische Schule

Fr. 7000

Der schweizerische Schul rat ist im August abbin mit dem Gesuche vor uns gelangt, er möchte ermächtigt werden, vor Beginn des neuen Schuljahres zwei dringende Verbesserungen für Erleichterung des Unterrichts durchzuführen.

Die erste derselben bestand in der Einrichtung eines neuen Zeichensaales für die stark besuchte mechanisch-technische Abteilung, die eines derartigen weitem Lokals bedurfte, wenn im neuen Schuljahre nicht schwere Verlegenheiten und Störungen des Unterrichts eintreten sollten.

626 Zur Umwandlung in ein Lokal für den genannten Zweck war der im Erdgeschoß des Hauptgebäudes unmittelbar neben den Hörsälen jener Abteilung gelegene Saal in Aussicht genommen, welcher die Sammlung von Maschinenmodellen enthielt. Für die Unterbringung der letztern war in 3 Räumen des Kellergeschosses Platz zu schaffen. Die Kosten der sämtlichen für diese Umwandlung nötigen Arbeiten -- Einsetzung neuer Fußböden in den 3 Kellerräumen und Schutzvorrichtungen gegen Feuchtigkeit; neuer Fußboden, neue Einwandungen und neuer Anstrich in dem als Zeichensaal einzurichtenden Raum -- waren auf Fr. 4800 veranschlagt.

Die zweite Verbesserung bestand in der neuen Ordnung und Aufstellung der mineralogischen Sammlung, wozu es vor allem der Anschaffung von 14 neuen Schränken bedurfte, deren Kosten sich auf Fr. 2200 beliefen.

Diese Erweiterung in der Anlage der mineralogischen Sammlung, dringend nachgesucht durch den im Juli 1893 gewählten neuen Inhaber des Lehrstuhles für Mineralogie und Pétrographie, ist als eine natürliche Folge des Aufschwunges zu hetrachten, den der Unterricht in diesen Fächern unter dem jetzigen Professor genommen hat.

Wir haben uns in der Lage gesehen, den Schuirat vorläufig zu der Extraausgabe zu ermächtigen, und stellen nun das Gesuch um Bewilligung des dazu nötigen Kredites.

VIII. Verschiedenes.

11. X. internationaler Orientalistenkongreß, 1894, in Genf Fr. 5000 Das Organisationskomitee dieses Kongresses, der im verflossenen Spätsommer durch unsern Präsidenten in Genf eröffnet wurde und unter großer Beteiligung auswärtiger Staaten und der Gelehrtenkreise seinen Verlauf nahm, hat sich durch Eingabe vom 26. November abhin mit dem Gesuche an uns gewendet, es möchte ihm an die voraussichtlich auf Fr. 12,500 ansteigenden Kosten der Publikation der dem Kongreß vorgelegten Denkschriften ein Bundesbeilrag von Fr. 5000 bewilligt werden. Das Gesuch führt aus, daß die Einnahmen aus den Mitgliederkarten, den einzigen Mitteln des Komitees, zur Deckung jener Kostensumme nicht hinreichen und daß die beteiligten Kreise Genfs schon von sich aus für die bedeutenden Veranstaltungs- und Empfangskosten des Kongresses aufgekommen seien. Nach dem Vorgange bei früheren ähnlichen Anlässen erlauben wir uns, Ihnen das Begehren zu empfehlen, und suchen demgemäß um die Bewilligung des' entsprechenden Extrakredites nach.

627

Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat, III. Reisekosten und Expertisen

Fr. 5000

Nach Behandlung des diesjährigen Budgets erteilte gemäß Beschluß des Bundesrates das Departement des Innern dem Herrn Ingenieur Jegher in Zürich den Auftrag, einen Bericht auszuarbeiten über die in der Schweiz bestehenden Wasserrechtsverhältnisse, als Ergebnis der Untersuchungen, welche vom Bundesrate veranstaltet worden waren gelegentlich der von der Gesellschaft ,,Frei Land" an die Bundesversammlung gerichteten Petition für Errichtung eines Bundesmonopols zur Ausbeutung der in der Schweiz noch unbenutzten Wasserkräfte.

Der Bericht des Herrn Jegher ist nun seitdem eingegangen.

Die Kosten desselben samt Übersetzung belaufen sich auf rund Fr. 4000, welche seiner Zeit im ordentlichen Budgetbetrag nicht inbegriffen werden konnten und wofür ein Kredit auf diesem Wege nachgesucht wird.

Im fernem wurde es notwendig, -vor Beginn der Arbeiten an der Rheinregulierung eine sorgfältige Versicherung der Pegel am Rhein vorzunehmen und neue Fixpunkte zu erstellen, welche von den eigentlichen Arbeiten nicht berührt werden und dazu dienen, den Zustand vor und nach diesem bedeutenden Werke aufs Unzweifelhafteste zu konstatieren.

Endlich sind im Wallis vorläufige Untersuchungen an den Zuflüssen der Rhone gemacht worden, um zu ermitteln, welche Strecken derselben als besondere Geschiebsquellen für den Hauptfluß bezeichnet und korrigiert werden müssen.

Die Kosten dieser beiden Arbeiten, welche bei Aufstellung des diesjährigen Budgets nicht haben berücksichtigt worden können, werden sich auf cirka Fr. 1000 belaufen und es wird ebenfalls für diesen Betrag um Bewilligung eines Nachtragskredites hiermit eingekommen.

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bi Direktion der eidgenössischen Bauten.

IV. Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 2199 1. Den 28. April 1894 fand in der Läufermühle Nr. 2 der Pulverfabrik Lavaux eine Explosion statt. Die Kosten, für die Wiederherstellung des Gebäudes belaufen sieh auf . Fr. 671.-- 2. Die schweizerische Volksbank-Filiale in Zürich hatte während 17 Jahren die Lokale des ersten Stockes des Telephongebäudes an der Bahnhofstraße in Miete.

Während dieser Zeit gestattete der Verkehr der Bank keine Unterbrechung und es konnten daher jeweilen nur die dringendem kleinern Reparaturen besorgt werden. Die Bank hat nun im Laufe dieses Jahres ihr eigenes Gebäude bezogen und es mußten in den von ihr innegehabten Lokalen, damit dieselben wieder vermietet werden konnten, auf Wunsch der Telegraphenverwaltung außerordentliche Instandstellungsarbeiten vorgenommen werden. Die hierdurch entstandenen Kosten belaufen eich jedoch auf einen Betrag, welcher nicht aus dem Kredite für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude bestritten werden konnte, und wir sehen uns daher veranlaßt, um Bewilligung eines Nachtragskredites von ,, 1528. -- einzukommen.

Fr. 2199. -- c. Neubauten

Fr. 1,580,244

1. Mit den Arbeiten für das Bundeshaus Mittelbau (Parlamentsgebäude) wurde den 5. September abbin begonnen. Nach dem aufgestellten Programme soll das Gebäude im Jahre 1900 bei Eröffnung der Junisession der eidgenössischen Räte zum Bezüge bereit stehen und werden bis zu diesem Zeitpunkte auch die zwischen Bärenplatz, Inselgasse, Inselgäßchen und Amthausgasse zu erwerbenden Liegenschaften successive in das Eigentum des Bundes Übergehen.

Wir erachten es als angezeigt, die Kosten für dieses Bauwerk und für die damit zusammenhängende Erwerbung vorgenannter Liegenschaften gleichmäßig auf die verschiedenen Baujahre zu verteilen, und schlagen wir Ihnen daher vor, hierfür jährlich Fr. 1,000,000 in das Budget einzustellen.

629 Hierdurch wird erreicht, daß einzelne Jahre nicht allzu stark, sondern die verschiedenen Baujahre gleichmäßig belastet werden.

Allfällig nicht verausgabte Jahreskredite würden dann behufs späterer Verwendung zur Verfügung gehalten und inzwischen zinstragend angelegt werden.

Für den Fall, daß in einem Jahre mehr als der bewilligte und der von frühern Jahren noch zur Disposition stehende Kredit erforderlich wäre, würde die eidgenössische Staatskasse gegen Verzinsung Vorschüsse zu leisten haben.

In der Voraussetzung, daß Sie sich mit dieser Rechnungsart einverstanden erklären werden, haben wir beschlossen, es sei in betreff der Rechnungsführung über die Erstellung des Bundeshauses Mittelbau von den betreffenden Vorschriften in dem Sinne etwas abzuweichen, daß durch unsere Baudirektion über diese Baute eine specie! le Rechnung über Einnahmen und Ausgaben zu führen sei.

Als E i n n a h m e n sollen betrachtet werden: 1. Die in das Budget einzustellenden Jahresraten von je Fr. 1,000,000; 2. die Zinse von den in einem Jahre nicht zur Auszahlung gelangenden Krediten ; 3. der Beitrag des Staates Bern, bestehend in der unentgeltlichen Abtretung der Staatsapotheke; 4. die Beiträge der Stadt Bern ; 5. die Mietzinse für die anzukaufenden resp. zu expropriierenden Gebäude; 6. der Erlös aus Abbruchmaterial, soweit solches nicht von der Baudirektion selbst verwendet werden wird.

Unter die A u s g a b e n werden fallen: 1. Die Erwerbung der anzukaufenden resp. zu expropriierenden Liegenschaften ; 2. die Kosten für Erstellung des Bundeshauses Mittelbau samt Stützmauer und Anlage der Terrasse; 3. die Kosten für Durchführung der neuen Alignemente; 4. die Kosten für die innere Einrichtung dea Gebäudes; 5. die Zinse für allfällige von der Staatskasse zu leistende Kapitalvorschüsse für Erwerbung der vorgenannten Liegenschaften.

630

Aus den erwähnten Gründen nehmen wir pro 1894 auf Fr. l,000,000.-- 2. Für die Erstellung eines Zeughauses in Langnau bewilligten Sie den 26. Juni 1894 einen Kredit von Fr. 111,000. Hiervon werden bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres ungefähr . ,, 70,000. -- zur Verwendung kommen. Die Restanz von Fr. 41,000 ist in das Budget pro 1895 eingestellt.

3. Den 6. April 1894 bewilligten Sie für die Erstellung von zwei Zeughäusern bei Kriens und die Anlage einer Verbindungsstraße von den Zeughäusern zur Luzern-Krienser-Strasse einen Kredit von Fr. 151,000. Diese Bauarbeiten werden jedoch im laufenden Jahre nicht ganz zur Vollendung gelangen, infolgedessen n u r . .

zur Auszahlung kommen werden.

,,

117,000.--

4. Mit den Arbeiten für das neue Postgebäude in Zürich konnte im Herbst dieses Jahres begonnen werden. Die Ausgaben für dieselben werden sich pro 1894 belaufen auf cirka . .

,,

160,000.--

5. Sie bewilligten den 15. Juni 1894 einen Kredit von Fr. 230,000 für den Ankauf der Badrutt'schen Liegenschaft in Chur, bestimmt als Bauplatz für ein Post-, Telegraphen- und Zollgebäude.

Auf 15. Juli 1894 mußten entrichtet werden Fr. 130,000.-- nebst Zins von 4 °/o vom 1. Mai an mit ,, 1,068.50 Auf 1. November dieses Jahres konnte die auf der Liegenschaft haftende Hypothek von ,, 100,000. -- gekündigt und abbezahlt werden.

Zins hiervon vom 1. Mai an . ,, 2,000. -- wozu noch kommen ,, 175.-- Kosten für Rechtsvertretung beim Abschluß des Kaufes.

,,

233,243.50

Fr. 1,580,243. 50

631 V. Straßen- und Wasserbauten

Fr. 2746

1. Die Quelle, welche von der Mühlematt bei Thierachern das Wasser mittels eines hydraulischen Widders zu den höher gelegenen Ökonomiegebäuden an der Steghalde bei Amsoldingen liefern soll, ergiebt seit dem trockenen Sommer von 1893 nicht mehr genügend Wasser zum Betrieb des vorhandenen Widders.

Um diesem Übelstande abzuhelfen, haben wir uns zu der Anschaffung und Aufstellung einer kleinern, weniger Wasser erfordernden Nummer eines hydraulischen Widders entschlossen, welcher während der Dauer von geringem Ergüssen aus der Quelle jeweilen in Thätigkeit gesetzt worden soll Fr. 500. -- 2. An die Kosten der Thurkorrektio auf dem Gebiet der Gemeinde Langdorf hat die Eidgenossenschaft, als Besitzerin des Exerzierfeldes Frauenfeld, pro 1894 eine zweite Rate mit Fr. 2245. 70 zu bezahlen. Da dies bei Aufstellung des Budgets pro 1894 nicht bekannt war und daher hierfür kein Betrug vorgesehen werden konnte, so ersuchen wir um nachträgliche Bewilligung eines solchen von . . ,, 2245.70 Fr. 2745. 70 IX. Mietzinse für die Centralverwaltung und Verschiedenes

Fr. 3334

Entgegen allen Voraussetzungen konnte das Centralkleidermagazin auf dem Beundenfeld bei Bern nicht auf Ende Juli, sondera erst im Monat November 1894 bezogen werden. Die dieser Verwaltung zugewiesenen Lokale mußten daher für weitere vier Monate in Miete genommen werden.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

3. J u s t i z w es e n

Fr. 1500

Zur Stellung dieses Nachtragskreditbegehrens sehen wir uns veranlaßt, da die im gegenwärtigen Jahre den Kantonen zu vergütenden "Auslieferungskosten sich ziemlich höher belaufen als die im Vorjahre, von denen wir bei Aufstellung des Budgets "pro 1894 ausgegangen sind. Auch hatten wir in einigen Fällen bedeutende Gerichtskosten zu vergüten.

632 3. F r e m d e n p o l i z e i

Fr. 7000

In weit ausgedehnterem. Maße, als es in den letzten Jahren geschehen ist und vorausgesehen werden konnte, muß unsererseits im laufenden Jahre die Thätigkeit der kantonalen Polizeiorgane mit Bezug auf die politische Fremdenpolizei in Anspruch genommen werden. Dementsprechend steigern sich auch die Auslagen der Kantone, welche wir ihnen zu vergüten haben, und werden wir diesfalls der obigen Summe Über den Budgetkredit hinaus bedürfen.

7. G e s e t z e n t w ü r f e , K o m m i s s i o n e n etc. . . Fr. 2000 Die vorbereitenden Arbeiten, welche mit Bezug auf die Vereinheitlichung des Straf- und Civilrechtes in der Schweiz in diesem Jahre gemacht worden sind, namentlich die Beratungen über den Vorentwurf des Herrn Professor Stooß zu einem einheitlichen Strafgesetze, die Übersetzung und Drucklegung desselben, haben etwas höhere Kosten verursacht, als in Anschlag gebracht worden sind.

Daher das Nachtragskreditbegehren von Fr. 2000.

D. Militärdepartement.

I. Sekretariat.

5. Bureauaushülfe

Fr. 350

Infolge mehrmonatlicher Abwesenheit des Übersetzers im Militärdienst und der dadurch notwendig gewordenen Einstellung eines Aushülfsübersetzer reicht der bewilligte Kredit für Bureaushülfe nicht ganz aus, weshalb wir anmit um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 350 einkommen.

II. Verwaltung.

A. Verwaltungspersonal.

3. W a f f e n c h e f der Ar ti llerie.

e. Bureaukost

Fr. 300

Die Kosten der Verlegung des Bureaus des Waffenchefs der Artillerie von Aarau nach Bern tragen wesentlich die Schuld an der Überschreitung dieses Kreditpostens.

633 9. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t .

III. Rechnungsbureau: e. Aushülfe bei der Buchhaltung

Fr. 2125

Die vollständige Umgestaltung der Buchhaltung der Militärverwaltung, welche zum dringenden Bedürfnis geworden war, brachte bedeutende Mehrarbeit und erforderte die Anstellung eines zweiten Buehhaltungsgehülfen, für dessen Besoldung vom 15. April bis 31. Dezember ein Nachtragskredit verlangt werden muß.

VIII. Verpflegungs- und Magazinbureau : a. Bureauchef b. Zwei Beamte

Fr. 1875 ,. 3250 Fr. 5125

Der Bundesbeschluß betreffend die Einrichtung und Organisation des Verpflegungs- und Magazinbureaus, vorn 22. Dezember 1893, ist am 1. April 1894 in Kraft getreten; die Besoldungsverhältnisse des Personals dieses Bureaus sind durch eine Verordnung vom 22. Mai geordnet und der Beginn der Thätigkeit desselben ist auf den 1. August festgesetzt worden. Zur Bestreitung der Besoldung dieses Beamtenpersonals für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember dieses Jahres bedürfen wir eines Nachtragskredites von oberwähntem Betrage.

10. b. M i l i t ä r j u s t i z

Fr. 10,000

Infolge der großen Zahl von Militärstraffällen, welche im Laufe dieses Jahres zur Behandlung kamen, reicht der gewöhnliche Budgetkredit nicht aus und es wird voraussichtlich ein Nachtragskredit von-Fr. 10,000 nötig sein, um sämtliche Ausgaben dieser Rubrik bestreiten zu können.

13. W a f f e n k o n t r o l l e der I n f a n t e r i e .

b. Reisekosten und Entschädigungen an Stellvertreter und Büchsenmacher Fr. 3000 Der Budgetkredit von Fr. 19,000 ist wegen vermehrter Verwendung von Stellvertretern infolge von Erkrankung von Waffencontroleuren Überschritten worden.

634

14. M u n i t i o n s k o n t r o l l e .

f. Bureaubedürfnisse g. Inventaranschaffungen

Fr. 300 ,, 1700 Fr. 2000

Ad f. Aus diesem Kreditposten müssen die Bedürfnisse für Bureaux, Laboratorium und Arbeitslokale, nebst Heizung, Beleuchtung, Reinigung derselben etc., sowie die Auslagen für Telephon bestritten werden. Schon seit einigen Jahren hat der bezügliche Budgetansatz nicht ausgereicht, und da die der Munitionskontrolle zufallenden Aufgaben sich stetig mehren und die daherigen Auslagen sich entsprechend steigern, sehen wir uns im Falle, zur Deckung der diesjährigen Kosten um obigen Nachkredit einzukommen.

Ad g. 1. Wiederbesehalïung von Material und Gerätschaften Fr. 500.

Durch den Ende Mai dieses Jahres stattgefundenen Brand eines kleinen Magazines der Munitionskontrolle sind verschiedene Materialien, Gerätsehaften und Schiessutensilien beschädigt und vernichtet worden, deren Wiederbeschaffung, weil durchaus notwendig, sofort augeordnet werden mußte. Zur Deckung der daherigen Auslagen wird um einen Kredit von Fr. 500 nachgesucht.

2. Anschaffung eines Chronographen Fr. 1200.

Der Munitionskontrolle und der Artillerieversuchsstation steht zur Vornahme von Geschoßgeschwindigkeitsmessungen nur ein älterer Boulengé-Apparat zur Verfügung, bei dessen Verwendung man überdies an den stabilen Aufstellungsplatz gewiesen ist. Das Bedürfnis eines zweiten und transportabel Chronographen, welcher zugleich auch zur Kontrolle der Angaben des altern Apparates und für Versuche an andern und höher gelegenen Orten als Thun (Befestigungen) dienen kann, hat sich schon längere Zeit sehr fühlbar gemacht. Es hat sich nun seit Aufstellung des Budgets pro 1895 Gelegenheit geboten, einen von einem schwedischen Artillerieoffizier erfundenen transportabel Chronographen, der auch bei andern Artillerien große Anerkennung gefunden hat, anzukaufen. Wir suchen daher um Gewährung des Ankaufes zum Preise von Fr. 1200 nach.

635

0, Unterricht, 2. Rekrutenschulen

Fr. 239,301

In die Rekrutenschulen der Infanterie, der Kavallerie, der Artillerie und des Genies sind erheblich mehr Rekruten eingerückt, als im Voranschlag pro 1894 angenommen worden waren, und wir sind deshalb im Falle, für die daherigen Mehrkosten ein Nachtragskreditbegehren zu stellen, ausgenommen für diejenigen auf der Rubrik "Artillerie-Rekrutenschulen", da auf einzelnen Unterabteilungen dieser Waffe sich Kreditrestanzen erzeigen, die infolge Reduktion der Einheitspreise entstanden sind und durch welche die Mehrausgaben für die größere Rekrutenzahl gedeckt werden.

a. I n f a n t e r i e : 1400 .Mann à Fr. 3. 20 X 471/2 Tage . . . Fr. 212,800 b. K a v a l l e r i e : 30 Mann à Fr. 7. 50 X 83 Tage

. . . .

,,

18,675

d. G e n i e : 35 Mann à Fr. 4. 30 X 52 Tage

. .

,,

7,820

3. Wiederholungskurse

. .

Fr. 312,232 a. I n f a n t e r i e .

Obschon wir im Budget pro 1894. den Berechnungen für dieKosten der Wiederholungskurse der Infanterie die größten bisherigen Einrückungsbestände nebst einem infolge der in den letzten Jahren stärker gewordenen Rekrutierung angemessenen Zuschlag zu Grunde gelegt haben, weisen nun doch die zu den Wiederholungskursen der Armeecorps I, III und IV eingerückten Corps bedeutend größere Mannschaftsbestände auf, als die im Budget angenommenen, und zwar : I. Armeecorps 22,064 Mann statt 20,000 Mann, III.

,, 21,310 ,, ,, 20,000 ,, IV.

,, 19,450 ,, ,, 17,650 ,, In die Kurse der Nachdienstpflichtigen sind ebenfalls 332 Manu mehr eingerückt, als im Budget angenommen worden war.

Um die hieraus erwachsenden Mehrausgaben decken zu können, ist die Stellung eines Nachtragskreditbegehrens notwendig, welches wir folgendermaßen berechnen :

636 I. Armeecorps 2064 Mann III.

,, 1310 ,, IV.

,, 1800 ,, Nachdienstpflichtige 332 ,,

à 6 à 12 à 19 à 14

Tage ,, ,, ,,

X X X X

Fr. 3. 50 ,, 3.50 ,, 3. 50 ,, 3. 50

Fr. 43,344 ,, 55,020 ,, 119,700 ,, 16,268

Fr. 234,332 c. A r t i l l e r i e .

Die Stärke der zum Wiederholungskurs eingerückten Feldbatterien ist um 370 Mann und diejenige der Parkkolonnen um 160 Mann größer, als bei Aufstellung des Budgets angenommen worden war.

370 Mann à 21 Tage X Fr. 7. 60 = . . . . Fr. 59,052 160 ,, à 19 ,, X ,, 6. 20 = . . . . ,, 1 8,848 Fr. 77,900 Wir haben den Berechnungen der Nachtragskredite für den ,,Unterricht" die im Budget angesetzten Einheitspreise zu Grunde gelegt: ob die wirklichen Tageskosten in den Schulen und Kursen mit diesen Einheitspreisen übereinstimmen werden, kann zur Zeit, wo die Nachtragskreditbegehren eingereicht werden müssen, noch nicht genau berechnet werden.

D. Bekleidung.

L Entschädigung für Rekruten

Fr. 212,870

Infolge des hiervor erwähnten Umstandes, daß bei der Infante.rie, der Kavallerie, der Artillerie und dem Genie mehr Rekruten ausgebildet worden sind, als im Budget angenommen worden war, müssen hier die Mehrkosten für die Ausrüstung dieser Rekruten in Rechnung gebracht werden : 1. I n f a n t e r i e : 1400 Mann à Fr. 131. 05 = Fr. 183,470 2. K a v a l l e r i e : 30 Mann à Fr. 204. 45 = ,, 6,134 3. A r t i l l e r i e : 100 M / 50 à Fr. 145. 95 \ 18,058 100 Mann 50 à ,, 215. 20 / = ' ' ' ' « 18,058 4. G e n i e : 35 Mann à Fr. 148. 80 = ,, 5,208 Fr. 212,870

637 II. Entschädigung an die'Kantone

Fr.

21,287

Für den Unterhalt der Reserven an getragenen Stücken, 10 °/o des Wertes der Rekrutenausrüstung, 10 °/o des Mehrbedarfs für die Rekrutenausrüstung von Fr. 212,870 = Fr. 21,287.

IV. Ersatzausrüstung "

Fr. 40,000

Unter Hinweis auf die Begründung des Kreditpostens für die Ersatzausrüstung im Budget pro 1894, Seite 183, und gestützt auf die diesbezüglichen Rechnungen der Kantone für das I. Semester dieses Jahres, stellen wir das Begehren um einen Nachtragskredit von obgenanntem Betrage für die Kosten der Ersatzbekleidung.

IX. Inventar, Modelle, Verschiedenes

Fr. 15,500

Der Bezug unseres neuen Kleiderdepotgebäudes bedingt die Anschaffung verschiedenen Inventars, insbesondere eine größere Anzahl von Gestellen, Tischen, Schränken, Waschtrögen etc., so daß wir genötigt sind, einen Betrag von Fr. 3500 zu verlangen.

Die Kommission für das Studium der Frage einer neuen Bepackung des Soldaten hat vorgesehlagen, im kommenden Frühjahr in den Unteroffiziers- und Rekrutenschulen der Infanterie nochmals größere Versuche mit mehreren Packungen (Versorgung der Munition und der eisernen Ration -- Tornistertnodell --) vorzunehmen.

Zu diesem Zwecke mußten 250 Versuchspackungen erstellt werden, deren Kosten sich auf cirka Fr. 12,000 belaufen werden.

X. Unterhalt und. Dislokationen

Fr. 6000

Die Bestreitung der Ausgaben für das Waschen und die Reparaturen der Arbeitskleider in den Gotthardbefestigungen wurde i'ür das laufende Jahr der Abteilung Bekleiduugswesen überbunden, was bei der Aufstellung des Budgets nicht vorausgesehen war.

Wir ersuchen um Genehmigung der daherigen Mehrausgaben von rund Fr. 6000.

Buadesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

42

638

G. Kavalleriepferde.

6. PferderUcknahmen

Fr. 30,000

Diese Überschreitung ist eine Folge der vermehrten Berücksichtigung von Auswechslungsgesuchen, gestellt durch Reiter, denen ihre Pferde aus irgend einem Grunde für ihre Zwecke nicht passen.

Dies geschieht aber, ohne den Pferdebestand zu verändern, indem immer wieder die zurückgenommenen Pferde als Ersatzpferde verwendet werden; hat doch die Erfahrung gezeigt, daß, wenn der eine mit einem Pferd nicht auszukommen vermag, ein anderer dasselbe ohne Schwierigkeiten verwenden kann. Das Eintreten auf solche Begehren liegt daher nicht nur im Interesse der betreffenden Reiter, sondern auch in demjenigen der Militärverwaltung, resp.

der Kavallerierekrutierung, und veranlaßt de facto keine Mehrausgabe, denn in gleichem Maße, wie der Ausgabeposten für Pferderücknahmen überschritten wird, erleidet der Einnahmeposten für Ersatzpferde eine Vermehrung durch die Einzahlungen für die neu.

übernommenen Pferde.

Die durchschnittliche Zahl der zurückzunehmenden Pferde betrug früher cirka 180 Stück per Jahr, inklusive der Ersatzpferd& der in die Landwehr tretenden Mannschaft, wofür per Stück durchschnittlich Fr. 450 oder total Fr. 80,000 rückvergütet wurden.

Aus dem vorerwähnten Grunde war die Zahl der zur Rückgabe gelangenden Pferde im Rechnungsjahr, wie übrigens auch schon im Vorjahr, auf cirka 240 Stück angestiegen, was à Fr. 450 per Stück eine Ausgabe von cirka Fr. 110,000 verursacht. Der erforderliche Nachtragskredit beträgt somit Fr. 30,000, dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

Ein Nachtragskredit von gleichem Betrag und aus gleicher Ursache mußte schon letztes Jahr bewilligt werden. Es hätte daher,, um das vorliegende Nachtragskreditbegehren zu vermeiden, schon ins Budget pro 1894 ein Ausgabeposten für PferderUcknahmen von Fr. 110,000, statt nur Fr. 80,000, eingestellt werden sollen, und ist dies deswegen nicht geschehen, weil die Kreditilberschreitung pro 1893 bei Eingabe des Budgets pro 1894 noch nicht bekannt war.

639

J. Kriegsmaterial.

2. Neuanschaffungen

Fr. 7800 a. S t ä b e .

Feldbureaukisten für Armeecorps- und Divisionskriegskommissäre

Fr. 1800

Seit 1892 wurden die sämtlichen 4 Armeecorpsstäbe mit den nötigen Feldbureaukisten ausgerüstet.

Die Fertigstellung der im Materialbudget pro 1892 vorgesehenen Kisten für die Armeecorps- und Divisionskriegskommissäre zog sich bis in das Jahr 1894 hinaus, weil vom Oberkriegskommissariat ein von den übrigen Bureaukisten abweichendes Modell verlangt und zunächst 2 Stück erstellt und erprobt wurden.

Bei Gelegenheit der Budgetaufstellung pro 1894 wurde unterlassen, diesen Kredit neuerdings zu verlangen, und ersuchen wir hiermit um Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 1800.

c. K a v a l l e r i e .

12 Büchsenmacherkisten und -taschen

Fr. 6000

Wir haben unterm 3. August beschlossen, den Stäben der 8 Kavallerieregimenter je einen Büchsenmacher zuzuteilen. Sowohl für diese letztern, als auch für die 3 Waffenplätze der Kavallerie und zur Instruktion der Büchsenmacher bedarf es 12 Büchsenmacherkisten und -taschen für den Karabiner, Modell 1893, eingerichtet, zu deren Beschaffung wir um einen Kredit von Fr. 6000 nachsuchen.

K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. M i l i t ä r a n s t a l t e n , zur V e r f ü g u n g des O b e r k r iegskommissariats Fr. 8543 1. Expropriationskosten für Erweiterung des Waffenplatzes Frauenfeld Fr. 200 2. Servitutsentschädigungen auf dem genannten Waffenplatze Fr. 8343 Bei den Artillerieschießübungen auf dem Wafienplatze Frauenfeld hat sich in den letzten Jahren ergeben, daß einzelne Geschosse

640

über den Rayon hinausgegangen sind, für den seiner Zeit die Bürgergemeinde von Frauenfeld, vor der Erwerbung des Waffenplatzes durch die Eidgenossenschaft, laut obergerichtlichem Urteil vom 28. Januar 1870 Entschädigung geleistet und damit das Artillerieschießrecht erworben hat.

Auf dein Wege gütlicher Vereinbarung wurden seither denjenigen Grundbesitzern, die.gestützt auf amtlich konstatierte Kugelfälle in ihren Grundslücken Reklamation erhoben hatten, von der Eidgenossenschaft unter Bezugnahme auf das obergerichtliche Urteil vom Jahr 1870 Entschädigungen ausbezahlt und so das Schießservitut erweitert. Es blieben jedoch noch eine Anzahl neben- und zwischenliegender Grundstücke übrig, die ebenfalls vom Artilleriefeuer bestrichen und dadurch gefährdet sind, für die jedoch bisher keine Entschädigung bezahlt und das Schießrecht nicht erworben wurde.

Die Ortskommission von Pfyn sah sich deshalb veranlaßt, namens der beteiligten Güterbesitzer unterm 23. Dezember 1892 beim Schießplatzkommando des Waffenplatzes Frauenfeld Klage zu führen und das Begehren um Erweiterung und Arrondierung des Artillerieschießservitutsrayons einzulegen.

Nach langwierigen Verhandlungen, die hauptsächlich durch die übertriebenen Forderungen der beteiligten Grundbesitzer von Pfyn verzögert wurden, ist endlieh im Oktober 1893 zwischen dem Schießplatzkommando des Waffenplatzes Frauenfeld als Vertreter der Eidgenossenschaft und der Ortskommission von Pfyn als Vertreter der beteiligten Güterbesitzer ein Vertrag zu stände gekommen, wonach der Bund sich verpflichtet, den Artillerieschießservitutsrayon in der Weise ÄU erweitern, daß die bisher nur teilweise oder gar nicht entschädigten Grundstücke des Schußlinienplanes nachträglich auch noch in den gefährdeten Rayon aufgenommen werden.

Die für dieses neu zu erwerbende Schießservitut zu leistende Entschädigung ist auf Fr. 115 per Juo.harte vereinbart worden.

Das zu entschädigende Areal beträgt 72 Jucharten 21,908 Quadratfuß.

Gegen diese Aversalentschä.digung im Betrage von total Fr. 8343 verzichtet die Ortskommission Pfyn namens der betreffenden Giiterbesitzer für sich und deren Rechtsnachfolger auf jede weitere Entschädigung aus dem Titel der Schädigung dieser Grundstücke durch überfliegende Artilleriegeschosse, gleichviel ob die in Frage stehenden Grundstücke künftig einer andern Kulturart unterworfen werden oder nicht.

641 Zur Deckung der erwähnten Summe von Fr. 8343, sowie der Expropriationskosten betreffend Erweiterung des Waffcnplatzes Frauenfeld im Betrage von Fr. 200 ist ein Nachtragskredit von Fr. 8543 notwendig, um dessen Bewilligung wir hiermit nachsuchen.

VII. U n t e r h a l t d e r St. M a u r i c e

neuen F e s t u n g s w e r k e bei Fr. 20,000

Im ordentlichen Jahresbudget pro 1894 waren für Unterhalt und Bewachung der Befestigungsbauten in St. Maurice Fr. 15,000 zur Disposition des eidgenössischen Geniebureaus gestellt, unter der Voraussetzung, daß die Bewachung und der Unterhalt mit Monat April an das neue Kommando Obergehen werden, und daß für letzteres in der Frühjahrssitzung 1894 ein neuer Kredit für den Rest des Jahres verlangt werde.

Diese Kreditforderung kam jedoch erst in der Junisitzung der eidgenössischen Räte zur Behandlung. Die Bundesversammlung bewilligte Fr. 50,000, wovon Fr. 10,000 (zur Verfügung des Befestigungsbureaus) speciell für die bisherige Bewachung und für diejenige bis 1. August 1894 vorgesehen waren. Nach dem 1. August solite die Bewachung und die Besorgung des gewöhnlichen Unterhaltes des Materials an die neue Verwaltung übergehen.

Die förmliche Übergabe der Werke und der Besitzungen findet nun erst Ende des Monats November statt und bis zu diesem Datum hatte das eidgenössische Geniebureau noch aile Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Besitzungen zu tragen, ohne dafür einen Kredit zur Disposition zu haben. Nur der Unterhalt der Geschütze und die Bewachung gingen an das Festungsbureau über.

Es waren aber noch viele Arbeiten auszuführen ; sie bestanden namentlich in den dringendsten Instandstellungsarbeiten der auf Dailly und Savatan erworbenen Gebäude, welche zum Teil sehr baufällig waren. Es mußten die Façaden und das Innere gereinigt und verputzt, die Altanen neu gemacht, die Abort- und Wasserinstallationen erneuert, die meisten Räume mit Öfen versehen werden, ferner mußte das Chalet Savatan weitergehend als man glaubte vollständig umgebaut werden, zur Aufnahme der Fortbesatzung.

Andere Verwaltungsräumlichkeiten, Magnzine und Keller mußten erstellt werden, welche weder im Kredit für Befestigungsanlagen, noch in demjenigen für Baracken bau inbegriffen waren, sondern für die Verwaltung der Befestigungsanlagen bedingt wurden.

Für die während des ganzen Sommers in den Werken abgehaltenen Kurse waren noch Aborte, Brunnen, Waschtröge u. s. w.

zu erstellen.

642 Bine Hauptausgabe von fast Fr. 4000 resultiert schließlich daraus, daß die weit ausgedehnten Wälder sich beim Ankaufe nicht gerade in vorzüglichem Stande befanden, so daß seit über 2 Monaten 80 Mann und mehr mit deren gründlicher Säuberung beschäftigt waren. Mit dieser Arbeit, welche auch zur Bewirtschaftung gehört, konnte nicht, wie für das Ausforsten, bis nächstes Jahr gewartet werden, sondern sie mußte sofort gemacht werden.

Alle vorerwähnten Arbeiten wurden noch durch das Befestigungsbureau ausgeführt und einstweilen aus dem Kredit für Befestigungsbauten ausbezahlt.

Dazu kommt noch, daß die im Juni 1894 bewilligten Fr. 10,000, welche für die Bewachung vor dem 1. August 1894 angesetzt waren, nicht hinreichten, um die Ausgaben vom 1. Januar bis 1. August zu decken.

Wir glauben nun allerdings, das für die eigentlichen Befestigungsanlagen von St. Maurice gestellte Programm erfüllen zu können, ohne einen Nachtragskredit verlangen zu müssen ; für die hiervor erwähnten Arbeiten hingegen müssen wir um die Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 20,000 einkommen. Derselbe wäre zur Verfügung des Befestigungsbureaus zu gewähren.

VIII. G o t t h a r d v e r t e i d i g u u g

Fr. 36,877

1. V e r w a l t u n g , U n t e r h a l t und Bewachung: 1. Centralleitung: g. Bureaukosten Fr. 450 h. Bureauaushülfe ,, 550 Fr. 1000

Ad g. Der Budgetausatz von Fr. 2600 für Bureaukosten erweist sich als zu niedrig und sollte um den Betrag von Fr. 450 erhöht werden.

Ad h. Zur Bewältigung der untergeordneten Bureauarbeiten mußte dem Chef der Gotthardverwaltung die Einstellung einer Bureauaushülfe bewilligt werden, deren Kosten auf cirka Fr. 550 zu stehen kommen und welche im Budget nicht vorgesehen war.

2. V e r w a l t u n g der einzelnen F e s t u n g s w e r k e : k. Bureaukosten in Airolo und Andermatt . . . Fr. 150 Ad 7c. Die Ausgaben für Bureauanschaffungen überschreiten den bewilligten Kredit um Fr. 150.

643

3. U n t e r h a l t und B e w a c h u n g der Festungswerke: a. und b. Werke in Airolo und Andermatt. . Fr. 28,350 c. und d. Heizungs- und Beleuchtungskosten in Airolo und Andermalt ,, 5,870 i. Kabelmiete im großen Tunnel ,, 1,507 Fr. 35,727 Ad a und b. Die Besoldung der Sicherheitswachtmannschaft stellt sieh im Durchschnitt um 25 Rappen per Mann und per Tag höher, als im Budget angenommen worden war. Die Rückvergütungen aus den Unterrichtskursen filr die von den Fortswachen für dieselben ausgeführten verschiedenen Arbeitsleistungen blieben bedeutend unter der Summe, die dem Budget zu Grunde gelegt -wurde, und zwar erstens, weil die Werkstätte, Maschinen und Werkzeuge erst mit Ende September montiert wurden, und zweitens, ·weil viele Sicherheitswächter, die andern Waffen angehörten, zu derselben Zeit ihre Wiederholungskurse bestehen mußten, als die Kurse der Festungsartillerie stattfanden. Dadurch konnte für die Dienstleistungen bei den Wiederholungskursen am Gotthard nicht die genügende Anzahl Mannschaft aus dem Bestand der Sicherheitswachen abgegeben werden.

Ad c und d. Die Erhaltung des Materials in den Forts verlangt eine intensive Heizung; zudem mußten die Werke auf der Furka und dem Gotthardhospiz mit den nötigen Vorräten versehen werden.

Ad i. Mit dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement wurde für die Benutzung zweier alter Kabeldrähte im Gotthardtunnel ein jährlicher Miet'/ins von Fr. 2000 vereinbart und es stellte uns die Telegrapheninspektion Zürich für die ersten 9 Monate dieses Jahres Rechnung im Betrage von Fr. 1506. 85.

Durch Anbringung automatischer Umschalteinrichtungen an dem der Gotthnrdbefestigung eigentümlich gehörenden Telegraphenkabel zwischen Fort Airolo und Bühl kann die Gotthardvenvaltung auf die Benutzung der gemieteten Kabel verzichten, weshalb wir auch die Miete auf 1. Januar 1895 gekündet haben.

Für das laufende Jahr ist dagegen ein Nachtragskredit von.

Fr. 1507 erforderlich.

644

XII. \ r o r s t u d i e n u n d P r o j e k t i e r u n g v o n B e f e s t i g u n g s a n l a g e n zur S p e r r u n g d e r n e u e n G- r i m s e l straße Fr. 6000 Durch Bundesratsbeschluß vom 23. August 1892 wurde der Antrag des Militärdepartements, es seien die Studien zur fortifikatorischen Sperrung der neuen Grimselstraße derart zu fördern, daß mit Inbetriebsetzung der Straße etwaige Forts bezogen werden können, genehmigt.

Nachdem die Frage der Grimselbefestigung vom Chef des Generalstabsbureaus begutachtet und danach der allgemeinen Befestigungskommission ebenfalls zur Begutachtung überwiesen wurde, ordnete auf Vorschlag der Befestigungskommission das Militärdepartement im Herbste des Jahres 1893 eine Rekognoszierung der Grimsel an.

Nach Kenntnisnahme des Berichtes über diese Grirnselrekognoszierung, sowie der Anträge der Befestigungskommission betreffend Grimselbefestigung, erteilte das Mililärdepartement im August 1894 der Befestigungskommission den Auftrag, deren Vorschläge weiter auszuarbeiten und dafür innert möglichst bescheidenen Grenzen um einen Specialkredit einzukommen.

Diese Studien hätten erst im Jahre 1895 stattfinden können, und der dazu notwendige Specialkredit wäre in der Dezembersitzung 1894 von den eidgenössischen Räten vorlangt worden. Mit Rücksicht dnrauf aber, daß die Grimselstraße von den Kantonen Bern und Wallis mehr wie ein Jahr früher fertiggestellt wurde, als vorgesehen war, unter Berücksichtigung ferner des bundesrätlichen Beschlusses vom 28. August 1892 o und der in den eidgenössischen Räten gewalteteu Diskussion über Subventionierung der Grimselstraße, wobei auf deren Sicherstellung aufmerksam gemacht wurde, konnte das Militärdepartement mit den Vorstudien nicht länger zögern und ordnete es dieselben achon auf 1894 an, mit dem Vorbehalt, in der Dezembersitzung einen Nachtragskredit zu.

verlangen.

In Ausführung dieser Anordnungen wurden diesen Herbst zwei Rekognoszierungen durch die Befestigungskommission vorgenommen, und wenigstens ein Teil der Terrainaufnahmen für Vorstudien vom Befestigungsbureau gemacht, um eventuell diesen Winter die Werke projektieren zu können.

Zur Deckung dieser Auslagen bedarf es nun eines Nachtrags* kredites für das Jahr 1894 von Fr. 6000, der bis auf weniges bereits verausgabt ist; dagegen fällt der für das Jahr 1895 im

645 Budgetentwurf eingestellte Posten von Fr. 5000 dahin, nachdem das Militärdepartement auf Grundlage der erwähnten Vorstudien und nach einläßlicher Prüfung der Frage vom Standpunkte der Landesverteidigung aus die Überzeugung gewonnen h a t , daß die fortifikatorische Sicherstellung der Grimsel sehr erhebliche Kosten verursachen würde, die in keinem Verhältnisse stehen würden zu den Vorteilen, welche dieselbe bieten könnte.

Unter solchen Umständen haben wir beschlossen, die Frage der Befestigung dei; Grimsel nicht weiter zu verfolgen.

Die im Jahre 1894 verausgabten und noch zu verausgabenden O O Summen verteilen sich wie folgt: Rekognoszierungen und Reisen der Befestigungskommission ete Fr. 2600 Aufnahmen auf dem Terrain , inklusive Erstellen eines kleinen Fußweges von Furka bis Längisgra . . . ,, 2200 Bureauarbeiten ,, 1200 Zusammen

M, Besoldungsnachgenüsse

Fr. 6000

. F r . 10,000

Der bewilligte Budgetkredit, welcher sich zum voraus nicht genau bestimmen läßt, ist erschöpft und wir bedürfen zur Bestreitung der noch auszubezahlenden Besoldungsnachgenüsse eines Nachtragskredites von Fr. 10000.

ö

R. Unfallversicherung

Fr. 17,400

im Bericht über die eidgenössische Staatsrechnung pro 1893, Seite 69, haben wir darauf aufmerksam gemacht, daß der für die Unfallversicherung der Truppen bewilligte Kredit von Fr. 70,000 pro 1893, mit Rücksicht auf die großen Mannschaftsbestände in den Unterrichtskursen nicht hinreichen werde zur Deckung der an die Unfallversicherungsgesellschaft zu entrichtenden Prämie, und daß für die zu leistende Nachzahlung im Jahre 1894 ein Nachtragskreditbegehren gestellt werden müsse. Die Stellung dieses Begehrens kann erst im laufenden Jahre stattfinden, weil zur Zeit des Rechnungsabschlusses der Militärverwaltung für das Jahr 1893 eine definitive Abrechnung mit der Unfallversicherungsgesellschaft noch nicht hatte stattfinden können.

646 Zufolge dieser Abrechdung ergiebt sich nun gegenüber dem Budgetansatz von Fr. 70,000 eine Mehrausgabe von Fr. 14,671. 55 hinzu müssen wir rechnen die Prämien für die Unfallversicherung der Beamten und Angestellten der Befestigungen am Gotthard und in St. Maurice für das Jahr 1894 mit ,, 2,723. 65 so daß das Nachtnigskreditbegehren für . . . . Fr. 17,395. 20 oder für rund Fr. 17,400 gestellt werden muß.

Der für das Jahr 1894 festgesetzte Kredit von Fr. 70,000 für ·die Unfallversicherung der Truppen wird ebenfalls überschritten werden, und zwar noch in größerm Maße als derjenige des Jahres 1893, weil im laufenden Jahre bedeutend mehr Truppen in den Dienst einberufen worden sind, als im vorigen Jahre. Die daherige Mehrausgabe, beziehungsweise der an die Versicherungsgesellschaft deshalb zu bezahlende Mehrbefrag an Prämien läßt sich jedoch zur Zeit nicht feststellen, um ein diesbezügliches Nachtragskreditbegehren richtig zu formulieren.

Übrigens würde über einen Nachtragskredit für das Jahr 1894 gar nicht verfügt werden können, da°mifc Bestimmtheit angenommen werden kanu, daß die Abrechnung der Unfallversicheningsgesellschaft pro 1894 gleich wie diejenige pro 1893 erst nach dem für den Rechnungsabschluß der Militärverwaltung festgesetzten Termin eingereicht werden wird.

Mit Rücksicht auf diese Umstände werden wir erst im Laufe des Jahres 1895 ein Nachtragskreditbegehren für die Überschreitung des Kredites pro 1894 einreichen.

S. Unvorhergesehenes

Fr. 316,200

Gelreidevorräte.

Anläßlich der letztjährigen Rechnungsablage nahmen wir im Rechnungsbericht darauf Bedacht, für den Ausfall im Weixenconto während der Magazinierungsperiode 1892/94 ein Nachtragskreditbegehren zu stellen. Die beabsichtigte Rechnungsstellung konnte indessen nicht vorgenommen werden, da auf jenen Zeitpunkt die Umlauschsoperation unserer Weizenvorräte noch nicht durchgeführt war. Wir sahen uns daher genötigt, zur Einreichung eines Nachtragskreditbegehrens den Zeitpunkt des ordentlichen Rechnungsabschlusses vom 31. Dezember 1894 in Aussicht zu nehmen.

Der von unserer Militärverwaltung benötigte Kredit zur Bereinigung des Weizeneontos beläuft sich auf Fr. 316,200. -- und zerfällt in folgende Unterrubriken :

647

1. Magazin- und Verwaltungsspesen . . . Fr. 115,000. -- 2. Umschlagsgebühv für die Umtauschoperation ^ 1*20,000. -- 3. Abschreibung auf Sackmaterial . . . . ,, 81 ,'200. -- ·Zusammen

Fr. 316,200. --

Ad i. Die Magazinierungs- und Verwaltungsspesen für die Unterbringung und Überwachung von cirka 95,000 Kiloo.entner Weizen betrugen bis Ende 1893 Fr. 64,964. 70 (vide Rechnungsbericht 1893).

Für das laufende Jahr nehmen wir in Aussicht cirka ,, 50,000. -- Zusammen Fr. 114,964. 70 oder-aufgerundet Fr. 115,000.

Es erscheint durchaus erforderlich, diesen Posten durch die laufende Rechnung zu verrechnen, um den Inventarwert der Weizenvorräte nicht ungebührlich zu erhöhen, da eine Majorisierung des Ankaufspreises durch die jährlich wiederkehrenden, unvermeidlichen Magazinierungsspesen unthunlich ist.

Ad 2. Gemäß dem mit einem Konsortium von Getreidehändlern am 24. Januar 1894 abgeschlossenen Vertrage wurde für den Umtausch unserer Vorräte von 944 Wagenladungen Weizen von der Ernte 1893 gegen solchen der Ernte 1892, welche Operation im Laufe der ersten Hälfte des Jahres 1894 sich als notwendig erwies, eine Umschlagsgebühr von Fr. 1. 25 per 10(1 kg. vereinbart. Die sich ergebende Summe von Fr. 118,000 wird infolge der im Vertrage vorgesehenen Nebenspesen auf Fr. 120,000 aufgerundet.

Die Umtausehoperation ist ohne wesentlichen Anstand durchgeführt worden und es kann die Qualität der neuen Ware als eine durchaus gute bezeichnet werden. Ein von Specialexperten abgegebenes Gutachten giebt über die Qualität der neuen Weizenvorräte die wünschbare Auskunft.

Wir glauben noch bemerken zu sollen, daß beim definitiven Rechnungsabschluß letzterer Posten eine nicht unerhebliche Reduktion erleiden wird, da, sich bei Abgabe unserer alten Weizenvorräte ein Mehrgewicht von beiläufig l % Weizen ergab, welches dem Conto der Umtauschoperation gutgeschrieben werden kann, da der Inventarbestand eine Wertvermehrung vom Betrage des obenerwähnten Mehrgewichtes aufzuweisen hat. Die daherige Verrechnung wird seiner Zeit beim Abschluß des Contos erfolgen.

648 Ad 3. Beim Rechnungsabschluß des Jahres 1893 wurde durch den Sackconto ein Vorrat ausgewiesen von . .

80,302 Säcken.

Zur Durchführung der Umtauschoperation mußten im laufenden Jahre angeschafft werden weitere 50,000 Säcke.

Unser Vorrat an Weizen-Charge-Säeken beläuft sich demnach auf Jahresschluß 1894 auf . 130,302 Säcke oder rund 130,000 Stück, welche den Wert von Fr. 116,000 repräsentieren.

Dieses Sackmaterial ist einem stetigen Abgang unterworfen und wir halten es für geboten, dasselbe als Kriegsmaterial zu behandeln und gemäß Art. 11 der Verordnung über die Führung der Inventarien bei den eidgenössischen Verwaltungen, vom 26. November 1881, mit 70 °/o abzuschreiben, beziehungsweise den Weit der Säcke auf 30 °/o der Anschaffungskosten zurückzuführen, in der Meinung, daß bis zum definitiven Abgang des Sackmaterials, welcher sich successive ergeben wird, keine weitem Abschreibungen vorzunehmen sind.

70% auf Fr. 116,000 ergiebt die Summe von Fr. 81,200, die wir als Kreditbegehren einstellen, während dagegen die vorhandenen 130,000 Säcke zukünftig nur mit einem Inventarwert von Fr. 34,800 in der Inventarrechnung zu Buch stehen werden. Diese Abschreibung scheint uns im Interesse einer geordneten Verwaltung durchaus geboten.

Auf dem Inventarwert unserer Weizen Vorräte, welche auf Jahresschluß noch cirka 930 Wagenladungen betragen werden, nehmen wir keine Abschreibung in Aussicht. Diese Vorräte müssen als Kriegsbereitschaftsbedarf betrachtet werden und es kann der Anlagepreis dabei nicht in Betracht fallen. Indessen glauben wir immerhin anführen zu sollen, daß gegenüber dem Ankaufspreis des ursprünglichen Weizens der Ernte 1892 von durchschnittlich Fr. 21. 30 per 100 kg. franko Magazin der heutige Marktpreis des Weizens um nahezu 4 Fr. per 100 kg. niedriger steht.

III. Pulververwaltung

Fr. 33,000

1. c. B u r e a u - und R e i s e k o s t e n Fr. 700 Der Kredit wird um ca. Fr. 700 überschritten infolge einiger nicht vorgesehener Reisen behufs der im neuen diesjährigen Regulativ vorgeschriebenen Inventaraufnahmen der Pulvermagazine und Pulverdepots, der Anschaffung von neuen Buchhaltungsbüchern und dos Druckes von verschiedenen, durch das neue Regulativ notwendig gewordenen Formularien aller Art.

649 2. c. F u h r - und T a g l ö h n e Fr. 7000 Die Mehrausgabe wird veranlaßt durch die vielen außerordentlichen Pulversendungen von den Pulvermühlen in die verschiedenen, teilweise weit entfernten Pulverdepots, durch die damit verbundenen Rücksendungen von leerem Verpackungsmaterial, durch die Camionnagekosten etc.

3. R e p a r a t u r e n und U n t e r h a l t Fr. 5000 Infolge einer Mehrproduktion von 25,000 kg. Weißpulver wurde in der eidgenössischen Kriegspulverfabrik ein Ersatz von größeren Maschinengeräten und Werkzeugen dringend notwendig, welcher eine Mehrausgabe von ca. Fr. 5000 verursachte.

5. P r o v i s i o n e n für den P u l v e r v e r k a u f . . Fr. 9900 Die Mehrausgabe wird veranlaßt durch den Mehrverkauf von Jagdpulver, da der Verkauf dieser Pulversorte auf 10,000 kg. budgetiert wurde, in diesem Jahre aber ca. 20,000 kg. betragen wird.

Einerseits ist nun die Provision auf dem Jagdpulver infolge seines höheren Verkaufspreises eine größere, anderseits ist von den quäst.

20,000 kg. ein Posten von 7000 kg. an die eidgenössische Munitionsfabrik abgegangen, welcher eine Provision von 30 °/o (statt nur 15 °/o) gewährt wird.

8. Zins des Liegenschaftskapitals . . . . Fr. 400 Laut Angabe der Staatsbuchhaltung beträgt das Liegenschaftskapital der Pulververwaltung pro 1894 Fr. 954,700, Zins à 4 °/o Fr. 38,188 budgetierter Zins beträgt ,, 37,788 die Pulververwaltung benötigt daher noch . . . . Fr.

400

10. a. I n v e n t a r a b g a n g Fr. 10,000 In der eidgenössischen Kriegspulverfabrik wurde letztes Jahr durch Explosion zerstört: l Mischmaschine Landquart . . . F r . 3,000 l ,, Pfleiderer . . . ,, 5,000 \ Lokomoteur ,, 2,000 7 Ätherfässer ,, 350 Fr. 10,350 Behufs gänzlicher Abschreibung obiger Maschinen ist ein Nachtragskredit von ca. Fr. 10,000 erforderlich.

650

Dieses Nachtragskreditbegehren bezieht sich nur auf das Specialbudget der Pulververwaltung; auf den Reinertrag dieses Regals wird eigentlich nur die Ziff. 10 a, Inventarabgang, von Einfluß sein.

VII. Waffenfabrik

F.. 55,000

2. F a b r i k a t i o n s k o s t e n , ö. Arbeiterlöhnungen

Fr. 39,000

Nach Abschluß der außerordentlichen Grewehrbeschaffung machte sich der Übergang zum normalen Betriebe bezüglich der diesen letztem belastenden Kosten namentlich dadurch fühlbar, daß im ersten Quartal eine zu große Zahl Arbeiter beschäftigt wurden und die Arbeitslöhne gegenüber den Leistungen zu hohe waren.

Ferner erwies sich als ein dringendes Bedürfnis, für den normalen Betrieb eine bessere Konzentration der maschinellen Einrichtungen zu treffen, wenn anders der Betrieb sich rationell und nutzbringend gestalten sollte. Die dadurch nötig gewordenen Dislokationen von Maschinen etc., namentlich aber die eingangs erwähnten Verhältnisse verursachten Mehrausgaben von Arbeiterlöhnungen in obigem Betrage. Wir glauben hier noch beifügen zu sollen, daß die getroffenen Neueinrichtungen sieh durchaus bewähren und für die Zukunft einen ökonomischeren Betrieb gegen früher d. Unkosten, Heizung und Licht 1. Kleines Inventar Mehrbedarf an kleinen Werkzeugen über dem Voranschlage.

Fr. 16,000 Fr.

500 verschiedener Art gegen-

2. Unterhalt des Inventars . . . Fr. 10,500 Die durch die neue Anlage und Verlegung nötig gewordenen Abänderungen und Ergänzungen von Transmissionen, Gas- und Wasserleitungen und innern baulichen Einrichtungen verursachten Ausgaben in obigem Betrage.

3 . Werkstattbedürfnisse . . . . F r . 5000 Mehrbedarf an Kohlen, Gas, Wasser, Öl und Fett gegenüber dem Voranschläge.

Die vorstehenden Mehrausgaben gegenüber dem Voranschlage sind hauptsächlich auf die Übergangsperiode vom außerordentlichen

651 zum normalen Betriebe zurückzuführen und es darf dabei nicht außer acht gelassen werden, daß die Aufstelluüg des Budgets pro 1894 unter den damaligen Verhältnissen nur auf ganz approximativen Berechnungen fußen konnte.

Wir verlangen diesen Nachtragskredit einstweilen nur für das Specialausgabenbudget der Waffenfabrik ; in welchem Umfange nachher unsere Staatsrechnung durch einen Zuschuß der Staatskasse an die Betriebsrechnung der Waffenfabrik belastet werden wird, kann erst durch den Abschluß der Jahresrechnung der Waffenfabrik klargestellt werdeu.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzyerwaltnng.

VII. Liegenschaften.

B. W a f f e n p l a t z H e r i s a u .

2. Bearbeitungskosten und Unterhalt der Wege 3. Unterhalt der Anlagen und Zäunung

.

. Fr. 300 ,, 200 Fr. 500

Diese zwei kleinen Posten sind bedingt durch vermehrte Ausgaben infolge der diesjährigen Landankäufe.

P. Ankäufe von Liegenschaften

. . . . F r . 83,229

1. Erweiterung des Waffenplatzes Breitfeld, Entschädigungen

Fr. 66,346

Mittelst Schlußnahme vom 25. Juli 1893 haben wir das Militärdepartement ermächtigt, behufs notwendiger Vergrößerung des Schießplatzes auf dem Breitfeld bei St. Gallen die drei an denselben anstoßenden Landparzellen der Herren Job. Signer in Schorentshub, Konrad Meier, Wirt in Winkeln, und Jakob Werren in Oberdorf, nebst einem auf dem Meierschen Grundstück stehenden Ükonomiegebäude zu erwerben, in der Meinung, daß hierfür das in Art. 10 u. ff. des eidgenössischen Expropriationsgesetzes vom 1. Mai 1850 vorgesehene ordentliche Verfahren einzuschlagen sei.

Nachdem dann diese Expropriationsangelegenheit ihre Erledigung gefunden, hielten wir es für angezeigt, den betreffenden Landeigentümern die durch die eidgenössische Schätzungskommission für Expropriationen den Herren Signer und Werren und durch das

652

Bundesgericht dem Herrn Konrad Meier zugesprochenen Summen ausbezahlen zu lassen, weil das Expropriationsverfahren und der Prozeß vor Bundesgericht eine ziemlich geraume Zeit gedauert hatten und die den Expropriaten zugesprochenen Entschädigungen seit 1. September 1893 mit 5 °/o vei-zinst werden mußten.

Das Finanzdepartement wurde daher beauftragt, den genannten Eigentümern die ihnen zugesprochenen Entschädigungen, und zwar: an Herrn Signer Fr. 14,131. 20 ,, Werren ,, 8,395. 50 fl ,, ,, Konrad Meier ,, 40,413. 80 zusammen Fr. 62,940. 50 samt Zins zu 5 °/o vom I.September 1893 an mit ,, 2,672. 70 Expropriationskosten ,, 732. 40 also total Fr. 66,345. 60 abgerundet auf Fr. 66,346. -- auszubezahlen, für welche Summe wir die Bewilligung eines Nachtragskredites hiermit nachsuchen.

2. Waffenplatz Thun

Fr. 16,883

Durch Urteil des schweizerischen Bundesgerichtes vom 6. Juli 1893 wurden einige Parzellen des dem Herrn Gottfried Stutzmann, Lehrer in Belp, gehörenden, in Übeschi bei Thierachern gelegenen und durch das Einschlagen von Artilleriegeschossen gefährdeten Heimwesens zu gunsten der Eidgenossenschaft um die Summe von Fr. 11,152. 80 expropriiert und die Expropriantio gleichzeitig verpflichtet, nocli einige andere, näher bezeichnete Parzellen, welche zu diesem Heimwesen gehören und mehr oder weniger ebenfalls von den Artilleriegeschossen gefährdet sind, zum Preise von 40 Cts.

per m 2 zu übernehmen.

Gemäß dem im erwähnten Urteil vorbehaltecen Nachmaß beträgt die Entschädigungssumme nach der vorgelegten definitiven Abrechnung Fr. 27,013. -- An diese Summe sind dem Herrn Stutzmann bereits bezahlt worden ,, 11,152. 80 wofür in der II. Serie der Nachtragskredite pro 1893 ein Nachtrngskreditbegehren gestellt worden ist, auf dessen Begründung wir hiermit verweisen (Nachtragskreditbotschaft vorn 8. Dezember 1893, Seite 37).

Es bleiben demnach noch zu bezahlen Fr. 15,860. 20 Übertrag

Fr. 15,860. 20

653 Übertrag Ferner kommen noch hinzu: 1. Eine Pachtzinsquote vom l. April bis 6. Juli 1893 2. Die Zinseo zu 5 °/o von Fr. 11,152. 80 vom

6. bis 23. Juli 1893 3. Die Zinsen von Fr. 15,860. 20 vom 6. Juli 1893 an bis zur Abzahlung der Summe, den 18. Juli 1894 abgerundet auf wofür ein Nachtragskreditbegehren gestellt wird.

Fr. 15,860. 20 T,

180. --

,,

23. 95

,,

819. 05

Fr. 16,883. 20 ,, 16,883. --

VIII. Münzverwaltung 2. b. 2. A r b e i t s l ö h n e für die W e r t z e i c h e n fabrikation Wegen vermehrter Anforderungen an die Wertzeichenfabrikation , sowie infolge von Militärdienst und Krankheit einzelner Arbeiter waren wir genötigt, Aushülfe heranzuziehen, welche verursacht, daß der für Löhnungen vorgesehene Kredit auf Ende des Jahres um obigen Betrag überschritten sein wird.

Fr. 7521 Fr. 200

2. c. M e t a l l b e s c h a f f u n g . Silber Diese Ausgabe, für welche kein Kredit vorgesehen war, rührt her von einer Partie alter, außer Kurs gesetzter Silbermünzen, welche von der Staatskasse zürn Metallwert der Münzstätte abgetreten wurden.

,,

3946

7. I n v e n t a r a b g a n g Der andauernde Rückgang des Silberpreises nötigt uns, auf unserm deimaligen Vorrate von cirka 375 kg.

auch dieses Jahr wieder eine Herabsetzung des Inventarwertes von Fr. 115 auf Fr. 106 per Kilogramm vorzunehmen, wodurch obiger Abgang entsteht.

,,

3375

Fr. 7521

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

43

654 II. Zollverwaltung.

I. d. Gehaltsnachgenuß Fr. 5000 Pro 1894 waren budgetiert Fr. 28,000.

Die Ausgaben betragen .bis Ende Oktober rund Fr. 29,000.

Der Kredit ist somit bereits um Fr. 1000 überschritten.

Mit Rücksicht auf die Möglichkeit weiterer Todesfälle in den Monaten November und Dezember stellen wir ein Nachtragskreditbegehren von Fr. 5000.

III. 1. Mieten der Lokalien etc

Fr. 9000

Pro 1894 waren budgetiert Fr. 115,000 und davon bis Ende Oktober rund Fr. 38,000 verausgabt.

Die Auslagen für noch fällige Mieten in allen sechs Zollgebieten werden bis Ende Jahres die Höhe von cirka Fr. 15,000 erreichen.

Ferner wird der Mietzins für die Benutzung der eidgenössischen Zollhäuser, welcher sich pro 1893 auf Fr. 64,712 bezifferte, im laufenden Jahre (siehe Budget pro 1894) die Summe von Fr. 71,080 betragen (Zins zu 4 °/o einer Kapitalsumrne von Fr. 1,777,000), Es ergiebt sich somit folgende mutmaßliche Rechnung pro 1894: Auf Ende Oktober 1894 verausgabt rund . . Fr. 38,000 Ausgaben pro November und Dezember, inkl.

Zins für die eidgenössischen Zollhäuser rund . . ,, 86,000 Total Fr. 124,000 gegenüber einem Budgetkredit von ,, 115,000 Wir ersuchen somit um einen Nachtragskredit von Fr.

9,000

V. Grenzschutz

Fr. (J5,000

Bis Ende Oktober sind verausgabt rund . . Fr. 1,010,000 Voraussichtliche Ausgaben pro November und Dezember rund ,, 235,000 Fr. 1,245,000 Budgetiert pro 1894 sind ,, 1,180,000 Benötigter Nachtragskredit ~Fi\ 65,000" Wie wir bereits in unserer Botschaft vom 31. Oktober 1894 betreffend den Voranschlag für das Jahr 1895 ausführten (Bundesbl.

1894, 111, 878), ist infolge der Zunahme des Schmuggels (namentlich an der französischen Grenze) eine beträchtliche Vermehrung des Grenzwachtpersonals notwendig geworden. Wir bezifferten die hieraus resultierenden Mehrkosten pro 1895 auf Fr. 120,000; für das laufende Jahr dürften sich diese Mehrauslagen, wie oben angegeben, auf cirka Fr. 65,000 beziffern.

655

F. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

I. Abteilung Industrie.

Vili. Subvention an die schweizerische Landesausstellung in Genf

Fr. 333,333

Nach Art. 2 des BundesbeschlusBes betreffend die Subventionierung der schweizerischen Landesausstellung in Genf (vom 9. Juni 1894) ist die der schweizerischen Ausstellungskommission an die Kosten der Landesausstellung bewilligte Bundessubvention von Fr. 1,000,000 in die Ausgaben von 1894, 1895 und 1896 gleichmäßig zu verteilen.

Der Teil, der auf das laufende Jahr entfällt, beträgt Fr. 333,333.

II. Abteilung Landwirtschaft.

XV. a. Maßnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen Fr. 30,000

Von dem im Budget 1894 unter dieser Rubrik aufgenommenen Kredite von Fr. 150,000 sind bis heute verausgabt ,, 78,781 wovon Fr. 77,440. 97 als Beiträge an die Kosten der VOQ den Kantonen Zürich, Waadt, Neuenburg und Genf pro 1893 gegen die Reblaus getroffenen Maßnahmen; die Kreditreslanz, aus welcher die Beiträge für Förderung der Hagelversicherung verabfolgt werden müssen, beträgt demnach noch Fr. 71,219 Auf solche Beiträge ist zur Zeit von 15 Kantonen Anspruch gemacht worden , und zwar sollten denselben, gestützt auf die eingesandten Rechnungen, Subsidien. von zusammen Fr. 91,439 ausgerichtet werden. Von 6 Kantonsregierungen stehen die bezüglichen Abrechnungen noch aus und es ist demnach eine Bestimmung der Höhe der an diese letztern auszurichtenden Subventionen nicht möglich; wir schätzen dieselbe auf cirka ,, 9,780 so daß pro 1894 der Gesamtbeitrag des Bundes zur Unterstützung der Hagelversicherung zusammen ,, 101,219 ausmachen würde, weshalb wir einen Nachtragskredit von rund Fr. 30,000 bedürfen.

656 XV. b. Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot Fr. 231,755 Dieser Budgetposten ist neu und stützt sich auf den bezüglichen Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1893, mit welchem dem Bundesrat der erforderliche Kredit erteilt wurde, um den Kantonen die Hälfte derjenigen Auslagen rückzuvergüten, die sie für Ermäßigung der Futtermittelpreise, für Beschaffung von Saatgut und Dünger, sowie für Geldbeschaffung gemacht haben. Die Angelegenheit ist aber noch nicht vollständig erledigt, sondern es haben die Kantone, deren Angaben über Auslagen für Geldbeschaffung, sowie über Einbußen auf Futtermittelvorräten zur Zeit nur auf Schätzungen beruhen, ihre Schlußrechnungen über die wirklichen Ausgaben bis zum 31. Januar 1895 einzureichen. Die oben erwähnte Summe bildet also nur eine Abschlagszahlung auf Rechnung des von Ihnen zur Durchführung des Bundesbeschlusses betreffend Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot bewilligten Kredites.

Da die definitive Abrechnung mit den Kantonen noch vor Abschluß der eidgenössischen Staatsrechnung pro 1894 erfolgen muß, eine nur approximativ zu bestimmende Summe der noch benötigten Beiträge aus dem angeführten Kredit zur Zeit aber nicht möglich ist, so werden wir Ihnen über die noch weiter zu leistenden Entschädigungen an die Kantone im Bericht zur eidgenössischen Staatsrechnung nähern Aufschluß geben und daselbst eine Zusammenstellung der Gesamtleistungen des Bundes für Maßnahmen gegen die Futternot beifügen.

"S'-

il!. Abteilimg Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen.

4. B u r e a u b e d ü r f n i s s e

Fr. 600

Infolge der Geschäftszunahme und der damit im Zusammenhang stehenden Mehrausgaben für Druck- und Lithographiekosten, sowie für Anschaffung von Bureaumaterialien, war der bezügliche Kredit von Fr. 1500 bereits im Oktober erschöpft und bedürfen wir für Deckung der Auslagen während des letzten Vierteljahres erwähnten Nachtragskredites.

IV. Abteilung Versicherungswesen.

II. Bureaukosten

Fr. 1000

Das Budget des eidgenössischen Versicherungsamtes pro 1894 sieht unter dieser Rubrik einen Posten vor von Fr. 6000.

657 Nun hat jedoch der in diesem Jahre gedruckte Bericht des Versicherungsamtes über das Jahr 1892 (deutsch und französisch) eine Druckerrechnung von Fr. 6978. 75 zur Folge gehabt. Diese Mehrauslage entsteht dadurch, daß dieser Bericht ausnahmsweise 5'/2 Bogen umfaßt, d. h. über J/B umfangreicher ausgefallen ist, als bisher im Durchschnitte, und dies rührt daher, daß der Bericht mit Rücksicht auf die im Werke befindliche gesetzliche Regelung des Versicherungsvertrnges die Versicherungsbedingungen der Hauptversicherungszweige einläßlich besprechen mußte.

Wir ersuchen daher um Gewährung eines Nachkredites zu obigem Budgetposten im Betrage von rund Fr. 1000.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. Administratives Inspektorat.

c. Gehülfen

Fr. 500

Um mit der Einführung der von den eidgenössischen Räten bei Anlaß der Erledigung der Motionen Curti und Comtesse gewüoschten intensivem Kontrolle über die Durchführung des Arbeitsgesetzes nicht zu zögern, waren wir genötigt, schon auf Mitte November dem administrativen Inspektorate einen für diese Funktionen geeigneten Beamten, der seinen Sitz in Lausanne nehmen wird, mit einer Jahresbesoldung von Fr. 4000 zuzuteilen. Für Ausrichtung der Gehaltsquote von Mitte November bis Jahresschluß sind wir daher im Falle, einen Nachtragskredit im Betrage von Fr. 500 nachzusuchen (zu vergi. Budgetbotschaft pro 1895, pag. 255).

IV. Rechnungswesen und Statistik.

b. 1. Gehülfe

Fr. 1275

In der Budgetbotschat't pro 1895 (pag. 257) ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines weitern ständigen Gehüll'en eingehend nachgewiesen. Wir gestatten uns, hier auf die dortigen Ausführungen zu verweisen. Um die im Hinblick auf den herannahenden nächsten Rüekkaufstermin (Ankündigung 1898) dringlichen Berechnungen und statistischen Zusammenstellungen zum Zwecke des Studiums der Rückkauffrage möglichst rasch an die Hand nehmen und Ihnen schon in dei1 nächsten Session bezügliches Material vorlegen zu können, glauben wir mit der -- bis zur Bewilligung des erforderlichen ordentlichen Kredites provisorischen -- Beistellung der nötigen

658 Hülfskräfte nicht zuwarten zu sollen. Für die Besoldung des auf Mitte September provisorisch eingestellten Beamten bedürfen wir eines Nachtragskredites von Fr. 1275, um dessen Gewährung wir ersuchen.

V. Reiseentschädigungen und Expertisen . . . . Fr. 14,500 Für die Deckung dei- beträchtlichen Kosten der zur Begutachtung des neuen Projektes für den Simplontunnel (1893) veranstalteten Expertise, au welcher es uns gelang, hervorragende Fachmänner des Auslandes zu gewinnen, reicht der ordentliche Kredit sub V, aus welchem auch die Reiseentschädigunge'n an das zahlreiche Inspektionspersonal bestritten werden müssen, nicht aus. Wir sehen uns deshalb genötigt, fUr den ungefähren Betrag der Kosten dieser Expertise um einen Nachtragskredit bei Ihnen einzukommen.

II. Postverwaltung.

III. Bureaukosten

Fr. 40,000

Die Ausgaben in den Monaten Januar bis und mit Oktober betragen rund Fr. 509,100 Diejenigen pro November und Dezember veranschlagen wir auf ,, 167,000 so daß die Gesamtausgabe im Jahre 1894 sich auf cirka stellen wird.

Budgetiert sind

Fr. 676,100 ,,

637,000

Der Fehlbetrag beläuft sich somit auf . . . Fr. 39,100 oder rund ,, 40,000 Eine Mehrausgabe gegenüber dem Budget tritt ein in den Unterrubriken ,,Papier und Druckkosten", ,,Beleuchtung", ,,Beheizung" und ,,Verschiedene Bureaubedürfnisse".

Die Mehrausgabe für Papier und Druckkosten ist entstanden durch die notwendig gewordene Neuausgabe verschiedener Tarife und Instruktionen (Poststucktarif für das Ausland, Fahrposttarif für den Verkehr mit der französischen Ostbahn, Fahrposttarif für den Verkehr mit Rußland, Geldanweisungsinstruktion für die Schweiz, Anhang zu den Fahrposttarifen inkl. Poststücktarif, kleines Posthandbuch etc.), sowie durch die Druckarbeiten, welche infolge der Vorarbeiten für Vollziehung auf den 1. Januar 1895 des neuen Postregalgesetzes veranlaßt worden sind.

659 Die Mehrausgabe für Beleuchtung ist zurückzuführen auf Ersetzung der Petroleumbeleuchtung durch elektrisches Licht bei verschiedenen Postbureaux, sowie auf den Bezug neuerer, größerer oder erweiterter Dienstlokale. Durch den letztem Umstand ist auch die Mehrausgabe für Beheizung entstanden.

Der Grund, weshalb der Kreditansatz für verschiedene Bureaubedürfnisse voraussichtlich nicht ausreichen wird, liegt in der Vermehrung der Dienststellen und der Verkehrszunahme überhaupt.

VIII. Transportkosten

Fr. 197,000

Diese Rubrik weist in ihren Unterabteilungen folgende Ergebnisse auf: VorausVorausAusgaben sichtliche sichtliche Januar Ausgaben Totalbis und mit Im im ausgabe September IV.

Quartal 1894.

1894 rund.

1894.

Fr.

a. Für Zahlungen auf Grundlage von Verträgen 2,645,536. 45 6. Anteil der Postpferdhalter an den Fassa162,031. 47 giereinnahmen . .

c. Beiwagenliefernng, Eitraposten u. außer558,584. 55 gewöhnliche Kosten .

d. Löhnungsznlagen für die Postillone . . .

235. -- e. Vergütungen für den Transport der Fahr421,832. 72 poststücke über 5 kg.

f. Provisionen an Agenten etc. für Einschreibung von Reisenden 1,390. 50 g. Beleuchtung, Beheizung und Schmieren der Postwagen (ohne Bahnpostwagen) . .

9,662. 55 h. Schiffahrtsgelder, Schiffetureaux and Gebühren an das Ausland 12,470. 90

Fr.

723,000

Fr.

Budget pro 1894.

Fr.

3,369,000 3,378,000

42,000

204,000

181,000

85,000

644,000

592,000

76,000

76,000

83,000

381,000

803,000

670,000

400

2,000

3,000

6,000

16,000

8,000

5,000

17,000

19,000

3,811,744. 14 1,318,400

5,131,000

4,934,000

660 Die voraussichtliche Totalausgabe übersteigt demnach den im Budget vorgesehenen Kredit um Fr. 197,000.

Zu den einzelnen Unterrubriken, für die eine Mehrausgabe not- ,, wendig wird, ist folgendes zu bemerken : Ad b und c. Der erforderliche Mehrbetrag von zusammen Fr. 75,000 rührt hauptsächlich von dem erheblichen Reisendenverkehr her und wird durch höhere Einnahmen an Reisenden- und Gepäcktaxen mehr als gedeckt werden. Diese Einnahmen betrageu nämlich in den neun ersten Monaten des laufenden Jahres rund Fr. 1,554,000. Rechnet man hierzu einen den Einnahmen des letzten Quartals von 1893 gleichkommenden Betrag, Fr. 287,000, so ergiebt sich für das ganze Jahr 1894 eine Totaleinnahme von Fr. 1,841,000 oder Fr. 88,000 mehr, als der im Budget figurierende Ansatz von Fr. 1,753,000.

Ad e. Für die den großen Normalbahnen zn leistenden Entschädigungen sind dreijährige Rechnungsperioden vereinbart. Der im laufenden Jahre 1894 erfolgte Rechnungsabschluß der Periode 1891/93 ergiebt. daß für diesen Zeitraum Fr. 88,000 mehr, als budgetiert waren, ausbezahlt werden müssen. Dieses Resultat beruht auf der fortwährenden, starken Zunahme des Fahrpostverkehrs.

Aus eben diesem Grunde wird sieh auch die für 1894 budgetierte Summe von Fr. 670,000 unzureichend erweisen, und muß der Betrag um wenigstens Fr. 45,000 erhöht werden, damit a conto Zahlungen, die dem Verkehre entsprechen, ausgerichtet werden können. Der für diese Unterrubrik erforderliche Nachtragskredit beläuft sich demnach auf Fr. 133,000.

Ad g. Die Kosten der Beheizung der Personenpostwagen wurden früher unter dem Abschnitt c, nun aber und in Zukunft unter g verrechnet, weil dies richtiger erscheint. Es handelt sich also keineswegs um eine wirkliche Mehrausgabe.

XIV. Kosten des Briefposttransits

Fr. 110,000

Im Bericht zum Budget pro 1894 (ad Einnahmenrubrik d und Ausgabenrubrik XIV) ist gesagt worden, daß der Ertrag und die Kosten pro 1893 in Anschlag gebracht werden und daß dann, nebst den ordentlichen Ergebaissen pro 1894, auch die Differenzen von den Jahren 1892 (II. Seraester) und 1893, wie sie sich gemäß der Statistik vom November 1893 gegenüber den provisorischen Zahlungen herausstellen, ins Budget für 1895 einbezogen werden.

Diese Kombination wurde damit begründet, daß es kaum möglich sein werde, die Rechnungen über die Statistik vom November 1893

661 so zeitig abzuschließen, daß deren Ergebnisse noch in das Jahr 1894 aufgenommen werden können, indem bei frühern Statistiken die Erledigung der Rechnungen, soweit sie den überseeischen Verkehr betrafen, mit Schwierigkeiten und Zeitverlust verbunden war.

Entgegen dieser Annahme konnte nun aber ein großer Teil der die Jahre 1892 (II. Setnester) und 1893 betreffenden Rechnungen bereits abgeschlossen werden. Die Postverwaltung war daher im Falle, sowohl eingehende Zahlungen in Empfang zu nehmen, als auch Zahlungen zu leisten. Diese Summen müssen pro 1894 verrechnet werden, wodurch der verfügbare Kredit bis Ende Jahres um rund den vorstehend angegebenen Betrag (Fr. 110,000) überschritten werden wird.

Es ist indessen zu erwähnen, daß es sich nicht um eine eigentliche Mehrausgabe handelt, sondern mehr um eine Verschiebungder Zahlungen vom Jahr 1895 auf das Jahr 1894. Auch wird das Gleichgewicht des Budgets pro 1894 in keiner Weise gestört, denn die Einnahmen erhöhen sieh im nämlichen Verhältnisse wie die Ausgaben.

III. Telegraphenverwaltung.

III. Bureaukosten.

c. Buchbinderarbeiten d. Beleuchtung

Fr. 3,000 ,,* 500 Fr. 3,500

Ad a. Der Budgetposten beträgt Fr. 3500. Die Ausgabe bis Ende September beläuft sich auf Fr. 3221. 25; im IV. Quartal ist noch eine weitere Ausgabe von cirka Fr. 3300 zu gewärtigen, was die Gesamtsumme auf cirka Fr. 6500 bringt. Die Mehrausgabe über die budgetierte Summe hinaus erklärt sich teils durch Neuausgabe des allgemeinen Bureauxverzeichnisses seitens des internationalen Bureaus, teils durch den notwendig gewordenen Einband der Telegraphenamtsblätter sämtlicher Bureaux.

Ad b. Der auf Fr. 35,000 angesetzte Budgetkredit dürfte etwas zu niedrig bemessen sein. Die Ausgabe beläuft aich bis Ende September auf Fr. 23,402 und wird bis Jahresende wahrscheinlich auf Fr. 35,500 ansteigen. Die stetige Zunahme dieses Postens rührt vom Bezüge neuer, geräumiger Lokale her.

662 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , dea 6. Dezember 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

663 (Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat fUr das Jahr 1894 (III. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 1894, beschließt: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1894 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

Fr.

1. Taggelder und Reiseentschädigung an die Mitglieder und Kommissionen . . 30,000. -- 3. Bedienung 500. -- -- B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigung an die Mitglieder von Kommissionen . .

3. Bedienung

Fr.

30,500. --

Fr.

3500. -- 300.-- 3,800. -- Übertrag

34,300. --

664

Fr.

Übertrag

34,300. --

0. Bundeskanzlei.

2. Material.

i. Stenographisches Bulletin . . .

3. Außerordentliche Druckarbeiten . .

Fr6000. -- 9340 -- 15,340. --

E. Bundesgericht.

2. Gerichtskanzlei.

b. Gehalt des Kanzleipersonals c. Hauswart und Weibel . .

3. Allgemeine Ausgaben.

a. Bibliothek b. Kanzleibedürfnisse . .

Fr.

50 250

Fr.

300. --

Fr.

1000 . 70UO 8000. 8,300. -

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Departement des. Auswärtigen.

I. Politische Abteilung.

10. Eidgenössische Repräsentanten und F'.

Kommissarien 4000. -- 13. Provisorische Aushülfe und Unvorhergesehenes 1500. -- 5,500. --

B. Departement des Innern.

Abteilung Inneres.

V. G e s u n d h e i t s a m t .

4. Sanitätswesen Übertrag

Fr.

95,000.-- 95,000. -

63,440. --

665

Übertrag

Fr.

95,000. --

VII. B e i t r ä g e an A n s t a l t e n .

I. Polytechnische Schule

7,000. --

VIII. V e r s c h i e d e n e s .

II. X. internationaler Orientalistenkongreß, 1894, in Genf

5,000. --

Fr.

63,440. --

Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspéktorat.

III. R e i s e k o s t e n und Fr.

Expertisen . . .

5,000.

b. Direktion der eidg.

Bauten.

I V .H o c h b a u t e n .

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . .

2,199 c . Neubauten . . . . . 1,580,244 V. Straßen- und Wasserbauten

2,746 1,590,189. --

IX. M i e t z i n s e für die C e n t r a l v e r w a l t u n g und Verschiedenes .

3,334.-- 1,700,523. --

C. Justiz- und Polizeidepartement. Fr.

3. Justizwesen 5. Fremd enpolizei 7. Gesetzentwürfe

1500. -- 7000. -- 2000. -- 10,500. --

D. Militärdepartement.

/. Sekretariat.

a. Departementskanzlei

Fr.

350 Übertrag

350 1,774,463. --

666 Fr.

Übertrag 71. Verwaltung.

A. Ve r w al t u ngs p e r s o n a l .

3. Waffenchef der Artillerie 9. Oberkriegskommissariat.

III. Rechnungsbureau .

VIII. Verpflegungs und Magazinbureau . .

10. 6. Militärjustiz . . .

13. Waffenkontrolle der Infanterie 14. Munitionskontrolle . .

Fr.

350 1,774,463.--

Fr.

300 2,125 5,125 10,000 3,000 2,000 22,550

C. U n t e r r i c h t.

Fr.

2. Rekrutenschulen . . . 239,301 3. Wiederholungskurse . . 312,232

551,533 D. B e k l e i d u n g .

I. Entschädigung für ReFr.

kruten 212,870 II. Entschädigung an die Kantone 21,287 IV. Ersatzausrüstung . . 40,000 IX. Inventar, Modelle, Verschiedenes . . . . 15,500 X. Unterhalt und Dislokationen 6,000 G. K a v a l l e r i e p f e r d e J. K r i e g s m a t e r i a l .

2. Neuanschaffungen K. M i l i t ä r a n s t a l t e n und Festungswerke.

I. Militäranstalten zur Verfügung des Oberkriegs Fr.

kommissariates . . . 8,543 VII. Unterhalt der neuen Festungswerke bei St. Moritz 20,000 Übertrag 28,543

295,657 30,000 7,800

907,890 1,774,463. -

667

Fr.

Übertrag 28,543 VIII. Gotthardverteidigung 1. Verwaltung, Unterhalt und Bewachung . . 36,877 XII. Vorstudien und Projektierung von Befestigungsanlagen zur Sperrung der neuen Grimselstrasse. . 6,000

M. B e s o l d u n g s n a c h g e n ü s s e . .

R. Unfallversicherung . . . .

S. U n v o r h e r g e s e h e n e s .

Getreide Vorräte

Fr.

Fr.

907,890 1,774,463.--

71,420 10,000 17,400 316,200 1,322,910. --

III. Pulververwaltung.

Fr.

l.C. Bureau- und Reisekosten 700 2. c. Fuhr- und Taglöhne . 7,000 3. Reparaturen und Unterhalt 5,000 5. Provisionen für den Pulververkauf 9,900 8. Zins des Liegenschaftskapitales 400 10. a. Inventarbgang . . . 10,000 33,000 VIII. Waffenfabrik 55,000 88,000

E. Finanz- und Zolldepartement.

Finanzverwaltung.

"VII. L i e g e n s c h a f t e n .

' B. 2. und 3. Waffenplatz Herisau . . .

F. Ankäufe von Liegenschaften.

1. Erweiterung des Waffenplatzes Fr.

Herisau 66,346 2. Erweiterung des Waffenplatzes Thun 16,883

Fr.

500

83,229 Übertrag 83,729 3,097,373.

668 Fr.

Fr.

Übertrag 83,729 3,097,373. --

VIII. M ü n z v e r \v a 11 u n g.

2. b. .2. Arbeitslöhne für die WertZeichenfabrikation 2 . c . Metallbeschaffung . . . .

7. Inventarabgang

Fr.

200 3946 3375 7,521

91,250 Zollverwaltung.

Fr.

I. d. Besoldungsnachgenüsse . . 5,000 III. I. Mieten der Lokali . . . 9,000 V. Grenzschutz 65,000 79,000 170,250.--

F. Industrie- und Landwirtschattsdepartement.

I. Abteilung Industrie.

VIII. Subvention an die schweizerische Lan- Fr.

desausstellung in Genf 333,333 II. Abteilung Landwirtschaft.

XV. a. Maßnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftFr.

liehe Produktion bedrohen 30,000 XV. b. Maßnahmen des Bundes gegen Futternot . . . . 231,755 IM. Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

F. I. 4. Bureaukosten . . . .

600

IV. Abteilung Versicherungswesen.

II. Bureaukost

1,000 263,355 596,688. -- Übertrag 3,864,311.--

669 Fr.

Übertrag 3,864,311. --

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnwesen.

II. A d m i n i s t r a t i v e s I n s p e k t o r s t.

Fr.

Fr.

e. Gehülfen 500 IV. R e c h n u n g s w e s e n u n d Statistik.

b. 1. Gehulfe 1,275 V. Reiseentschädigung und Expertisen . . . . 14,500 16 16,2 275 lO

II. Postverwaltung.

Fr.

III. Bureaukosten 40,000 VIII. Transportkosten . . . . 197,000 XIV. Kosten des Briefposttransit 110,000 347,000 III. Telegraphenverwaltung.

III. Bureaukosten.

c. Buchbinderarbeiten .

d. Beleuchtung

.

Fr.

. 3000 500 3,500 366,775. --

III. Pulververwaltung VIII. Waffenfabrik

.

.

. Fr. 33,000 ,, 55,000 Fr. 88,000

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

4,231,086.--

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1894 (III. Serie). (Vom 6. Dezember 1894.)

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.12.1894

Date Data Seite

621-669

Page Pagina Ref. No

10 016 856

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