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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 26. Oktober 1894.)

Auf die Anfrage einer kantonalen Behörde wird erwidert, daß ein strafrechtlich Verurteilter und der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig Erklärter während seines 22. Altersjahres das in Art. l und 2 der schweizerisch-französischen Übereinkunft vom 23. Juli 1879 vorgesehene Optionsrecht gleichwohl ausüben könne.

Die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Etzweilen-Feuerthalen der Linie Etzweilen-Schaffhausen wird auf den 1. November nächsthin gestattet.

Die italienische Gesandtschaft übermittelt mit Note vom 15. dies die Ratifikationsurkunde ihrer Regierung mit Bezug auf die Protokolle II (Übereinkunft betreifend die internationale Eintragung der Fabrik- oder Handelsmarken, A. S. n. F.. XII, 1015) und III der Madrider Konferenz zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

Hinsichtlich Protokoll IH (Kredit für das internationale Amt) macht die italienische Regierung den Vorbehalt, daß dasselbe erst nach seiner Genehmigung durch sämtliche Verbandsstaaten in Kraft zu treten habe.

Den andern Vertragsstaaten wird hiervon Kenntnis gegeben.

Mit Note vom 24. Januar 1893 hat der Bundesrat den beteiligten Staaten von dem Wunsche der niederländischen Regierung, den .Vereinbarungen der Berner-Konferenz vom Mai 1886 über zollsichere Einrichtung der Güterwagen im internationalen Verkehr beizutreten, Kenntnis gegeben mit der Einladung, sich hierüber zu äußern.

Den beteiligten Regierungen wird nun mitgeteilt, daß gegen den Beitritt der Niederlande Einwendungen nicht erhoben worden seien.

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(Vom 27. Oktober 1894.)

In Ausführung des Pariser Abkommens vom 15. November 1893, betreffend den Rückschub der italienischen Silberscheidemünzen, hat die Schweiz während der vorgesehenen viermonatlichen Frist einen Betrag von Fr. 13,018,579. 30 aus der Cirkulation zurückgezogen. Davon sind von Italien gegen Gold und Tratten ausgewechselt worden Fr. 12,860,000. -- und verbleiben noch in der Staatskasse . . ,, 158,579. 30 welche laut Abrechnung vom 24. Oktober 1894 und Art. 5 des Abkommens zur Auswechslung noch angemeldet sind . . . . Fr. 13,018,579. 30 Unter Hinzurechnung von ,, 14,900,000." -- welche vom 20. April 1893 bis zum 24. März 1894 infolge separater Verständigung an Italien abgeliefert worden sind, steigt der Gesamtbetrag der von der Schweiz in ihr Ursprungsland abgestoßenen italienischen Silberscheidemünzen auf Fr. 27,918,579. 30

(Vom 30. Oktober 1894.)

Laut Mitteilung der Gesandtschaft des Deutschen Reiches hat das Fürstentum Liechtenstein am 20. September laufenden Jahres seinen Beitritt zu der Dresdener Sanitätsübereinkunft vom 15. April vorigen Jahres erklärt, und es haben sich sämtliche beteiligten Staaten mit dieser Erklärung einverstanden erklärt.

Die in Art. 5 der Konzession für eine schmalspurige Bisenbahn von Cinuskel nach Martinsbruck vom 10. Oktober 1890 angesetzte, durch Bundesratsbeschluß vom 9. September 1892 erstreckte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um weitere zwei Jahre, d. h. bis 10. Oktober 1896, verlängert.

Das allgemeine Bauprojekt für die Schmalspurbahn LandquartThusis auf dem Gebiete der Gemeinde Bonaduz, sowie der für diese Bahn vorgelegte Normalplan für Unterbau werden unter einigen Vorbehalten genehmigt.

550 Das Departement des Innern hat dem Bundesrat den Bericht des statistischen Bureaus über die Prüfung der Referendumsbegehren vorgelegt, welche bezüglich des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1894 betreifend die Vertretung der Schweiz im Auslande eingelangt sind.

Hiernach sind aus 21 Kantonen und Halbkantouen 40,839 Unterschriften eingegangen -- aus den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Waadt und Genf keine -- und zwar:

1Jnterschriften, deren Gültigkeit anerkannt wird.

184

Kantone.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

4,825 4,966 )

519 1,396

865 467 765

Zue . . . . . .

Frei bürg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Basellaad . . , .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

S t . Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin Wallis Neuenburg . . .

6,542

.

.

.

.

864 293 224 1 398

.

.

.

.

6,299

476 2,597 1,166 1,974 2,175

.

44

Zusammen

37,040

Unterschriften , Unterschriften, deren deren Gültigkeit Gültigkeit zweifelhaft abzusprechen erscheint.

ist.

372 1067 73 54 -- 26 134 1211 163 -- -- -- -- 43 -- 90 -- .

124 118 3475

5 57 4 21 10 14 4 36 1 --3 -- 19 70 -- 7

18 23 32 324

Die Gültigkeit von 3475 Unterschriften ist in Zweifel zu ziehen wegen Mangelhaftigkeit der sie begleitenden amtlichen Bescheinigungen, indem diese letztern ausgehen von andern Personen als den Gemeindevorständen (z. B. von Gemeindeschreibern, Gemeinderatsmitgliedern) oder von Personen, deren amtliehe Eigenschaft gar nicht angegeben ist.

324 Unterschriften müssen als ungültig bezeichnet werden, weil sie teils von einer und derselben Hand gemacht erscheinen,

551

teils Unterschriften von Frauen sind (Beekenried, Nidwaiden) und teils endlich ganz der amtlichen Bescheinigung entbehren. Zu diesen kommen noch 84 Unterschriften aus der Gemeinde Les Bois (Bern), die zu spät eingelangt sind. Aus den frei burgisch en Gemeinden (Grattavache und Alta villa) liegen zwei Bogen vor, welche das Verbal und die Unterschrift des legalisierenden Gemeindevorstandes enth,alten, auf denen aber keine Unterschriften stehen, d. h. also Bogen, die zum voraus -- en blanc -- beglaubigt worden sind.

Auf Antrag des Departements des Innern hat der Bundesrat beschlossen: 1. Die vom Bericht als zweifelhaft und ungültig bezeichneten Unterschriften -- 3799 an der Zahl -- werden kassiert.

2. Das Volksbegehren um Veranstaltung der Volksabstimmung über das obgenannte Bundesgesetz wird als von 37,040 gültigen Unterschriften ausgehend erklärt.

3. Dem Justiz- und Polizeidepartement wird die Frage zur Prüfung überwiesen, ob nicht wegen der in Sachen vorgekommenen Unregelmäßigkeiten Strafuntersuchung gegen die Fehlbaren einzuleiten sei, Der Tag der Volksabstimmung wird später angesetzt werden..

TV ahlen.

(Vom 26. Oktober 1894.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Gehülfen der Zollverwaltung: Herr Arnold Etzweiler, von Stein a/Rb..

,, Ulrich Lanz, von Huttwyl.

,, Jean Burnier, von Sugiez.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Genf:

Herr Marc Meylan, von Chénit..

SS 2

(Vom 30. Oktober 1894.)

Militär département, Kanzlist der administrativen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung (prov.) : Herr Ernst Surbeck, von Unterhallau, bisheriger Kanzleigehülfe.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

-Kreispostadjunkt in Lau- · sänne : Herr Louis Bideau, von Genf, Bureauchef in Lausanne.

Posthalter und Briefträger in Rossinières: Frl. Aline Burnier, von Rossinieres.

Posthalter in Schangnau : ,, Marie Marti, von Schangnau.

Postcommis in Zürich : Herr Johann Meyer, von Dintikon.

Postcommis in Einsiedeln: ,, Ernst Lutz, von Wolfhalden.

Posthalter und Briefträger in Furth: ,, Alex. Schnider, von St. Martin.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Fellers (Graubünden) : Herr Peter Casutt, Wirt daselbst.

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31.10.1894

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