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# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Revision des Grundtarifes für die neuen Bekleidungsund Ausrüstungsgegenstände vom 5. Juni 1882, sowie die für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und für die Kleiderreserven pro 1895 zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 13. November 1894.)

Tit.

Der schweizerische Bundesrat erachtet es als zeitgemäß, den ni der Botschaft vom 5. Juni 1882 enthalten Grundtarif für die neuen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände einer Revision zu unterwerfen, und beehrt sich, Ihnen nachstehend eine bezügliche Vorlage zu unterbreiten und gleichzeitig seine Vorschläge betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten, sowie die für die Kleiderreserven pro 1895 zu leistende Entschädigung einzureichen.

1. Grundtarif für die neuen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände.

Die Botschaft vom 5. Juni 1882 beireffend die vom Bunde an die Kantone für Bekleidung und Ausrüstung zu leistenden Entschädigungen bildete von jenem Zeitpunkt an die Basis für die jährlich festgesetzten Entschädigungsbeträge. Indem wir auf die ausführlichen Angaben und Begründungen jener Botschaft hinweisen, begnügen wir uns, hier zu erwähnen, daß in jener Botschaft auch lie Erwägungen enthalten sind, auf welchen die Verordnungen vom 2. und 6. Februar 1883 fußen. Da durch die letzteren die Ent-

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Schädigungen für den Unterhalt der Reserven an getragenen Stucken, der Ausrüstungsreserven an neuen Stücken, sowie der Abgabe von Ersatzkleidern an Unteroffiziere ein für allemal in ausreichender Weise festgesetzt sind, verbleibt nur noch, die Tarifansätze für die Bekleidungs- und A u s r ü s t u n g s g e g e n s t ä n d e der Rek r u t e n einer zeitgemäßen Revision zu unterwerfen.

Auch bezüglich dieser Tarifpreise können wir uns auf die Botschaft vom 5. Juni 1882 beziehen. Es wird dort u. a. angeführt;, daß auf Grund der einschlägigen Gesetzesbestimmungen die Kantone keinerlei Entschädigung für Verwaltungskosten, Lokalmieten und für alle mit dem Ausrüsten der Mannschaft verbundenen Kosten, soweit solche nicht Löhnung und Unterhalt der Mannschaft selbst betreffen, zu beanspruchen haben. Wir stellen uns heute auf denselben Standpunkt, um so mehr, als die inzwischen in Kraft getretene Verordnung über die Anlage von Ausrüstungsreserven vom 6. Februar 1883 eine sehr reichliche Entschädigung für die Lagerung der neuen Effekten vorsieht und die 7%-Entschädigung für den Unterhalt im Jahre 1892 auf 10 °/o erhöht wurde.

Für die Revision des Tarifs haben wir uns von folgenden Gesichtspunkten leiten lassen : a. M a t e r i a l . Wir haben überall Preise zu Grunde gelegt, welche die Beschaffung von Materialien 1. Qualität, entsprechend den eidgenössischen Normalien, gestatten. Sie sind um cirka 10 % höher angenommen, als die Preise, welche den Lieferanten in den letzten 2 Jahren von den kantonalen Verwaltungen bezahlt wurden.

b. Z u s c h n i t t . Gegenüber dem Grundtarif von 1882 ist eine sehr bedeutende Reduktion im Materialien bedarf zufolge Ordonnanxänderungen eingetreten. Wir haben denselben in gebührendem Maße Rechnung getragen. Die Ansätze für das Zuschneiden wurden hingegen um 20--40 °/o erhöht, in der Voraussetzung, daß der Zuschneider, nicht der Arbeiter, das Zuschneiden der Futter, Beilagen etc. zu übernehmen habe.

c. K o n f e k t i o n . Hier haben wir überall sehr wesentliche Erhöhungen der Arbeitslöhne vorgesehen, entsprechend den größern Anforderungen, die an die Konfektion der Militärkleider gestellt werden.

d. K o n t r o l l e . Für die größern K l e i d u n g s s t ü cke haben wir die Ansätze für die Kontrolle auf das Doppelte bis Dreifache erhöht. Dementsprechend wird verlangt,
daß sämtliche Tücher bei den Lieferanten der eidgenössischen Kontrolle unterworfen und mit dem Kontrollstempel versehen zur Ablieferung an die Kantone gebracht werden sollen. Die meisten Kantone haben diese Kontrolle

945 bereits von sich nus verlangt, andere dagegen nicht, und es ist vorgekommen, daß den letztern Ware verkauft worden ist, welche in andern Kantonen von der eidgenössischen Kontrolle als Ausschußstücke zurückgewiesen worden war. Im weitern wird vorgeschrieben, daß die Zuschneider die eingehenden Stücke einzeln einer gründlichen Prüfung unterziehen und daß diejenigen Kantone, die ihre Bekleidungsstücke in fertiger Form beziehen, die Annahme derselben von dem Resultat der eidgenössischen Kontrollierung abhängig machen, deren Kosten der Lieferant oder die betreffenden Kantone zu übernehmen haben. Wo die Kontrolle der Kleider seitens des Kantons in unzureichender Art ausgeübt wird, ist die eidgenössische Verwaltung berechtigt, die stückweise Kontrolle auf Kosten des Kantons zu veranlassen.

Für die Kontrolle der A u s r ü s t u n g s g e g e n s t ä n d e wurde bisher nichts vergütet und in vielen Kantonen auch keine sachgemäße Kontrolle ausgeübt. Wir sehen uns veranlaßt -- gestützt auf die zahlreichen, das Lederzeug betreffenden Reklamationen -- die Kontrolle für die Ausrüstungsgegenstände als obligatorisch zu erklären, gedenken indessen dafür eine Vergütung zu leisten.

Im übrigen verweisen wir auf die als Anhang beigefügten Tabellen A, B und C.

II. Entschädigung für die ßekrntenansrüstttng und die Reserven im Jahre 1895.

A. Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten.

B e k l e i d u n g . Die Vorräte an hellblauen Hosen sind im Jahre 1894 so ziemlich aufgebraucht worden, so daß vorauszusehen ist, daß die meisten Kantone, wenigstens für die Infanterie- und die Geniewaffe, nur dunkelblaue Hosen abgeben werden, der Rest der hellblauen Hosen wird den Sanitäts- und Verwaltungsrekruten verabfolgt werden. Wir verweisen diesbezüglich auf den Tarif, für welchen wir als Norm angenommen haben, daß die Sanitäts- und Verwaltungsrekruten noch je ein Paar alter und neuer Ordonnanz;, die Infanterie- und Genierekruten jedoch nur dunkelblaue Hosen erhalten.

An die Kavallerierekruten werden, wie im Jahre 1894, zwei Paar Stiefelhosen (ohne Lederbesatz) abgegeben, wovon die eine, nämlich die Werktagshose, am Ende der Rekrutenschule mit Tuchbesatz zu versehen ist, in gleicher Weise, wie es seit Jahren bei der Artillerie der Fall ist. Auch im übrigen finden gegenüber dem laufenden Jahre keine Änderungen in der Bekleidung statt.

946

A u s r ü s t u n g . Die Versuche mit neuen Packungsmodellen sind in mehreren Beziehungen zu einem abschließenden Resultate gelangt. Immerhin müssen vor der definitiven Annahme eines neuen Modells noch einige Punkte durch Versuche abgeklärt werden.

Demzufolge sollen die Rekruten pro 1895 mit Ausrüstungsgegenständen nach bisheriger Ordonnanz versehen werden, für welche wir auch die bisherigen Tarifpreise beibehalten.

Bezüglich des Tarifs und weiterer Details verweisen wir auf die angefügten Tabellen.

B. Reserve an neuen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen Wie im Vorjahre fällt die II. Reserve weg. Für die I. Reserve, deren Bestand im Sinne der Botschaft vom 2. Dezember 1892 normiert wurde, beantragen wir die gesetzliche Entschädigung von 4 °/o per 8 Monate zu vergüten.

C. Unterhalt der gebrauchten Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.

Wie in den Jahren 1892--1894 beantragen wir die Beibehaltungder Entschädigung von 10 % des Wertes der Rekrutenausrüstung, hingegen wiederum mit der ausdrücklichen Einschränkung, daß dass Betreffnis bei ungenügenden Leistungen der Kantone entsprechend zu reduzieren sei.

Wir beehren uns, zu beantragen, Sie wollen dem beifolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses betreffend die Revision des Grundtarifs für die Bekleidung udn Ausrüstung von 1882, sowie die vom Bunde an die Kantone für die Bekleidungs und Ausrüstungsgegenstände der Rekruten und für die Kleiderreserven im Jahre 1895 zu leistenden Entschädigungen, Ihre Genehmigung erteilen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 13. November 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Tabelle A.

Grundtarif

Gegenstand.

Käppi Käppi (Beschlag) . .

.

Pompon (Tulpe mit Pinsel) .

Kokarde Gänse (Kette mit Haken) .

Zahlen, 2 à 8 Cts Abzeichen (Sternschild) . .

3 Löwenköpfe Kleiner Haken, Schraube .

Garnieren Kontrolle

.

.

.

N S O

u.

CO

Fr.

Fr.

k

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a

i '3

o

Total Abgerundet

8.59 8.60

01



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3

"ts 9 >

Fr.

Fr.

8.70 8.70 1.50 1.50 . --.28 --.28 1.40 1.40 --.08 --.08 --.08 --.08 2.20 2.20 . -.12 --.16 --.08 --.25 --.60 --.60 .

-- .45 --.45 -- -- --.25 --.25 --.05 --.05 --.10 -- . 10 --.05 --.05 -.10 --.10

7.85

.

e o

rtillerie.

üsiliere.

Detailberechnung für die Käppi der verschiedenen Waffen.

7.85

S.' 64 15.38 15.38 8.65 15.40 15.40

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

7.85

7.85

7.85

7.85

7.85

-.28 --.28 --.28 --.28 --.28 --.08 --.08 --.08 --.08 --.08 -. 16 -- .16 --.16 --.16 --.08 --.25 --.25 ., -- -- -- -- --.05 --.05 -- .05 -- --.05 --.05 --.05 --.05 --.05 --.05 --.05

8.72 8.75

8.47 8.50

8.72 8/75

8.47 8.50

8.39 8.40

948 Tabelle B.

Polizeimütze.

Bedarf.

m.

Tuch (dunkelblau-meliertes Hosentuch). 0,11 Futterleinwand ......

. . . 0,08 Schavlachtuch (passepoils) .....

0,01 Quaste mit Schnürchen ......

/usehneiderlohn ........

Arbeitslohn ..........

Kontrolle ...........

Abgerundet Umpassepoilieren für die Schützen . . 0,01 Arbeitslohn ..........

10. -- -- . 30

Krawatte (inklusive Kontrolle) . .

.

1. --

Waffenrock mit Stehkragen.

Infanterie, Genie, Sanität und Verwaltung.

Tuch (.dunkelblaues) .......

Futter (croisé) .........

Leinwand ..........

Besatztuch ..........

Knöpfe: 14 große à Fr. 3 per °/o . .

4 kleine ,, ,, 2 ,, ,, . .

Guvthaiterleder .........

Passement ..........

Haften ...........

Achselnummern mit Aufnähen . . . .

Zuschneiderlohn ........

Arbeitslohn ..........

Kontrolle ...........

Bedarf.

Preis.

Total.

m.

1,50 2,60 0,50 0,10

Fr.

8. 50 --.48 1. -- 10. --

Fr.

12. 75 1. 25 -- . 50 1. -- -- . 42 -.08 --.16 -- . 05 --.04 -- . 25 -- . 80 8. 50 -- . 15 25. 95

.

949

Schützen.

Mehrkosten : Tuch à Fr. 9 (statt Fr. 8. 50) ...

Knöpfe: große à Fr. 5 (statt Fr. 3) .

kleine ,, ,, 3 ( ,, ,, 2) .

Total.

Fr.

--. 75 --. 28 --. 04

Abgerundet

1. 07 1. 10

Genie.

Mehrkosten : Knöpfe: große à Fr. 6. 50 (statt Fr. 3) kleine ,, ,, 3. 50 ( ,, ,, 2 )

·

--. 49 -. 06 --. 55

Waffenrock für Kavallerie.

Bedarf.

m.

Tuch (dunkelgrünes) Putter Leinwand .Besatztuch Knöpfe: 14 große à Fr. 3 per °/o . .

4 kleine ,, ,, 2 ,, ,, . .

Gurthalterleder Passement '. .

Haften Zuschneiderlohn . . . . . . . .

Arbeitslohn Kontrolle

1,45 2,50 0,50 0,10

Preis.

Fr.

9.

--.

1.

10.

Total.

Fr.

-- 48 -- --

13. 05 1. 20 --. 50 1. -- --.42 -.08 --.16 --. 05 --.04 --. 80 8. 50 --.15

" '

25. 95

Achselschuppen für Kavallerie (inkl.

Kontrolle) ; .

Bandesblatt. 46. Jahrg. Bd. III.

5.

68

950

Waffenrock für Artillerie.

Tuch (dunkelblaues) .

.

. .

Futter Leinwand Besatztuch . . . .

Knöpfe : 14 große à Fr. 6. 50 per °/o .

4 kleine ,, ,, 3. 50 ,, ,, .

Gurthalterleder Passement .

Haften Achselnummern mit Aufnähen . .

Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle

Bedarf.

m.

1,45 2,50 0,50 0,10

Preis.

Fr.

8. 50 -- . 48 1 10. --

Toi:al.

I'r.

12. 83 1. 20 50 1.

91 14 1« 05 04

25 80 S. 50 15 26. 03 26. 05

Abgerundet

Ärmelweste für Kavallerie.

(Mit Achselklappen statt Besatz.)

Tuch (grün-meliertes) Futter, inklusive Lustrine Leinwand Knöpfe Passement Gurthalterleder Patten Acheslnummern m i t Aufnähen Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle

Bedarf.

Preis.

m.

Fr.

1,35 1,90

. . .

7. 90 --.48

Total.

Fr.

10. 65 --. 91 -- 10 -.30 --. 05 --. Iß --.03 --.25 --. 40 4. -- --.10 16. 95

951 Armelweste für die übrigen Waffen.

(Mit Ausnahme der Kavallerie.)

Bedarf.

Preis.

Tuch (dunkelblau-meliertes Westentuch) 1,40 Futter, inklusive Lustrine . . ! . .

1,95 Leinwand Knöpfe Passement Gurthalterleder Patten Achselnummern m i t Aufnähen . . .

Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle · . .

Total,

Fr.

Fr.

7. 80 --.48

10. 92 --.94 --. 10 --.30 --. 05 --.16 --.03 --.25 --. 40 4. -- --. 10

m.

17. 25 Dunkelblau-melierte Tuchhosen.

Tuch (dunkelblau-meliertes Hosentuch) .

Futter (croisé) Taschendrilch Leinwand Passepoils Knöpfe Passement Schnallen Haften . . . . . . . . . . .

Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle

Bedarf.

Preis.

m.

Fr.

1,15 0,55 0,30 0,27 0,04

Umpassepoilieren für die Schützen.

Tuch 0,04 Arbeitslohn Wenigerkosten für die Hosen der Artillerie, Sanität und Verwaltungstruppen, Wegfall des seitlichen Besatzes . . . 0,05

8.

--.

1.

1.

10.

Total.

Fr.

-- 48 70 -- --

9. 20 --. 24 --. 51 --. 27 --. 40 --.06 --. 03 --.02 --.02 --. 40 3. -- --. 10 14. 25

10. --

--. 40 --. 60 1

8. --

--. 40

952

Stiefelhosen für die Kavallerie.

Reithosentuch » . .

Futter (croisé) Futter (roh) Drilch für Taschen und Beinschlitzfutter Leinwand Passepoils Knöpfe Passement Schnallen Haften Sous-pieds Zuschneiderlohn - , Arbeitslohn Kontrolle

Bedarf.

Preis.

m.

Fr.

1,10 0,55 0,40 0,45 0,05 0,04

9.

--.

--.

1.

1.

10.

50 48 80 70 -- --

Total.

Fr.

10. 45 --. 24 --. 32 --. 77 --. 05 --. 40 --.08 --. 03 --.02 --.02 --.90 --. 80 5. -- --.15

19. 23 19. 25

Abgerundet Besatz.

a. Auf neue Hosen.

Reithosentu Zuschneiden Arbeitslohn

0,50

9. 50

4. 75 --. 20 2. -- 6. 95

b. Auf getragene Hosen.

Mehrkosten : Für Waschen, Reparatur und Frankatur

2. 80

9. 75

953 Trainhosen.

Reithosentuch Futter (croisé) Futter (roh) Drilch für Taschen Leinwand Passepoils Doppelknöpfe, 4 Stück à llk Cts. . .

Knöpfe Passement Schnallen Haften Ein Paar Stegreife Lederstulpen Zuschneiderlohn Arbeitslohn : Sattler Schneider Kontrolle

Bedarf.

Preis.

m.

Fr.

1,18 9.

0,20 --.

0,75 , --.

0,30 . 1.

0,10 1.

0,02 10.

Tuchbesatz auf getragene Hosen.

Reithosentuch 0,30 Zuschneiden Arbeitslohn Waschen, Reparatur und Frankatur . .

50 48 80 70 -- --

9. 50

Total.

Fr.

11. 21 --. 10 --. 60 --.51 --. 10 --. 20 --.30 --.06 --. 03 --.02 --.02 --.30 16. -- --. 80 1.

5.

--.

37.

50 50 15 40

2.

--.

2.

1.

6.

85 20 -- 50 55

Kaput.

Infanterie, Sanität und Verwaltung.

Bedarf.

Preis.

m.

Fr.

Fr.

7. 40 --. 48 1. --

18. 87 1. 20 --. 50 --. 12 --. 06 --.02 20. 77

Tuch (hellblau-meliertes Kaputtuch) . . 2,55 Futter 2,50 Leinwand 0,50 Besatztuch Passement Haften Übertrag

Total.

954 Total.

Fr.

Übertrag Knöpfe: 16 große à Fr. 3 per °/o . .

5 kleine ,, ,, 2 ,, ,, . .

Achselnummern mit Aufnähen . . .

Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle

20. 77 --.48 --. 10 --. 25 --.80 5. 50 --. 15 28. 05

Genie und Fußartillerie.

Mehrkosten : Knöpfe : 16 große à Fr. 6. 50 (statt Fr. 3) 5 kleine ,, ,, 3. 50 ( ,, ,, 2 )

--.

--.

--.

--.

Abgerundet

56 07 63 65

Reitermantel.

a. Für Kavallerie.

Bedarf.

m.

Tuch (hellblau-meliertes Kaputtuch) Futter Leinwand Besatztuch Knöpfe: 16 große à Fr. 3 per °/o 8 kleine ,, ,, 2 ,, ,, Achselnummern mit Aufnähen .

Zuschneiderlohn Arbeitslohn Kontrolle

. . 3,40 2,60 0,50 . .

. .

. .

Abgerundet

Preis.

Fr.

7. 40 --. 48 1. --

Total.

Fr.

25. 16 1. 25 --. 50 --. 12 --.48 -.16 --. 25 1. -- 6. -- --.15 35. 07 35. 10

b. FUr Artillerie.

Mehrkosten : Knöpfe: 16 große à Fr. 6. 50 ...

8 kleine ,, ,, 3. 50 . . .

Abgerundet

--. 56 --. 12 --. 68 --. 70 35. 80

Tabelle C.

Orrandltarif.

Gì- e g e n s t an cl.

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze mit Quaste Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

Waffenrock mit Achselnummern Ärmelweste mit Achselnummern Tuchhosen, hellblaumeliert, für Fußtruppen (Fr 13. 25) Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie Tuchbesatz für 1 Paar samt Aufnähen desselben Reithosen m i t Liederbesatz f ü r Train . . . .

Tuchbesatz für 1 Paar samt Aufnähen desselben Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Halsbinde . . . .

. . . .

Tornister, inkl. Ring für Schanzwerkzeug der Infanterie Gamelle (Einzelkochgeschirr für Infanterie, Kavallerie, Positions- und Festungsartillerie und Genie) Brotsack Feldflasche Putzzeug filr den Mann *) Handschuhe, 1 Paar Ì für ,,.. alle ,, ßerltt \ D ·,..

Sporen, 2 ,, } enen . | Munitionssäckchen Kontrolle der Ausrüstung

Zu Seite 954.

Train der Berittene Batterien ArmeeTrompeter und und der ParkLinientrain.

Artillerie.

kolonnen.

Kanoniere der Feldartillerie und Parksoldaten.

Positionsartillerie.

Festungsartillerie.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

FUsiliere.

Schützen.

Dragoner und Gui den.

Fr.

Fr.

Fr.

8.60 1.70

8.65 1.70

15.40 1.70 5. --

8.75 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

25. 95

27.05

25.95

26.05

26.05

26.05

16.95

17.25

17.25

17.25

26. 0517.25

27.70

27.70

27.70

28.50

28.50

Genie.

Sanität.

Verwaltung.

Fr.

Fv.

Fr.

Fr.

8.50 1.70

8.75 1.70

8.75 1.70

8.50 1.70

8.40 1.70

26.05

26.05

26.50

25.95

25.95

17.25

17.25

17.25

17.25 13.25

17.25 13. 25

28.50

13.85

13.85

28. 70

28. 05

28.05

1. --

1.--

1.--

17.--

17.--

17.--

2.90 4.50 2.50 4.75

1.10 4.50 2.50 4. --

1.10 4.50 2.50 4. --

38.50

9.75 28.05

28.70

28.05

1.--

1. -

17.--

17.--

2.90 4.50 2.50 4.15

2;' 90 4.50 2.50 4.15

--.20 --.30

-.20 -.30

125. 35

126. 50

35.10 1.--

28.70

74.80

74.80

74.80

6.55

6.55

6. 55

35.80

35.80

35.80

1.--

1.--

28.70

\

1.--

1.--

1. --

17.--

17.--

17,--

20.--

20.--

1.10 4.50 2.50 4.40

2.90 4.50 2.50 4.40

2.90 4.50 2.50 4.40

1.10 4.50 2.50 4.90 2.20 1.50

1.10 4.50 2.50 5.05 2.20 1.50

--.10

--.30

--.30

--.20 --.30

1.10 4.50 2.50 4.90 2.20 1.50 -.30

--.30

-- .30

-.20 --.30

--.30

-.30

166.15

140. 95

142.75

142. 95

208. 90

208. 65

189.05

144. 55

138.95

138. 85

2.90 5.50 4.60 2.20 1.50

') An die Stelle der Gewehrfettflasche, Ordo ünanz 1875, und des t)lfläächchen ä treten zw ei Waffenfe ;tbüchsen, 1lodell 1882 Bezugsqu eile: kanto aale Zeugha usverwaltuiigen; die Waffenfettbüchsen sind gefüllt zu liefern. Schuhfett- und Kiemeiiwichsebüch sen werden gefüllt den kantonaler i Militärbeh Orden zu B anden der ìekruten al igegeben.

Statt des früheren Beitrages an die Reitstiefel der Kaval erie von F r. 15 liefert die eidgenc ssische Mil tärverwaltu ng den kan tonalen Mi itärbehörde u die Stiefe Schäfte in natura im Wertbetrag von cirka Fr. 20.

955 (Entwurf.)

Bnndesbeschlnß betreffend

die Revision des Grundtarifs vom 5. Juni 1882, sowie die an die Kantone für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und die Kleiderreserven pro 1895 zu leistenden Entschädigungen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einei' Botschaft des Bundesrates vom 13. November

1894, beschließt: I. Der revidierte Grundtarif für die von den Kantonen nach Art. 146 und 148 der Militärorganisation an Rekruten und Unteroffiziere abgegebenen neuen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände mit den in den Tabellen enthaltenen Ansätzen wird genehmigt.

II. Die vom Bunde an die Kantone pro 1895 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Rekruten.

Für einen Füsilier Schützen ·n -n Dragoner ·n ii Guiden . . .

. .

.

·n n Kanonier der Feldartillerie .

TI n ,, ,, Positionsartillerie . . .

n -n Parksoldaten n n Festunssartilleristen ·n n

Fr. 125. 35

126.

166.

166.

T) 140.

n 142.

140.

142.

50 15 15 95 75 95 95

956

Für einen Trainsoldaten der Batterien und Parkkolonnen Fr. 208. 90 ,, ,, Trainsoldaten des Armee- und Linien trains ,, 208. 65 ,, ,, berittenen Trompeter der Artillerie . . ,, 189. 05 ,, ,, Geniesoldaten ,, 144. 55 ,, ,, Sanitätssoldaten ,, 138. 95 ,, ,, Verwaltungssoldaten ,, 138. 85 2. Für die Eeserve an neuen Stücken.

Die durch die Bundesbeschlüsse vom 10. Juni 1882 und 30. Juni 1883 festgesetzte Entschädigung für den Unterhalt einer kompletten ersten Jahresausrüstung als Reserve wird unverändert, beibehalten.

3. Für die Reserve an getragenen Stücken.

Die Entschädigung von 10 °/o der Wertsumme der Rekrutenausrüstung pro 1895 wird vom Bunde geleistet und deren Ausrichtung an die Erfüllung von Bedingungen geknüpft, deren Feststellung durch das schweizerische Militärdepartement auf Grund der Verordnung vom 2. Februar 1883 und der Ergebnisse der vorzunehmenden Inspektionen erfolgt.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Revision des Grundtarifes für die neuen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände vom 5. Juni 1882, sowie die für die Bekleidung und Ausrüstung der Rekruten und für die Kleiderreserven ...

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.11.1894

Date Data Seite

943-956

Page Pagina Ref. No

10 016 799

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