207

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben : 1. Die Zimmer-, Holzcementbedachungs- und Spenglerarbeiien für ein Zeughaus in Langnau ; 2. die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Holzcementbedachungs-, Schreinerund Schlosserarbeiten, sowie die Erstellung von Blitzableitungen für ein Geschoß- und ein Patronenmagazin in Langnau.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen, unter der Aufschrift ,,Angebot für Zeughaus- und Magazin-Bauten bei Langnau" bis und mit dem 8. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 23. Juli 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Glaserarbeiten für das neue Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes, untere Kirchstraße in Glarus, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen nnd unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarus" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 5. August nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 24. Juli 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

208

Lieferung der Uniformen für die eidg. Grenzwächter.

Die Lieferung der Uniformen für die eidgenössischen Grrenzwächter sämtlicher sechs Zollgebiete wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Liefernngsperiode: 1. Oktober 1894 bis 31. Dezember 1896.

Lieferungsbedingungen, Vorschriften über Anfertigung der Grenzwächteruniformen, sowie Musteruniformen können bei den Zollgebietsdirektionen eingesehen werden.

Angetote schweizerischer Konfektionsgeschäfte sind zollgebietsweise, verschlossen und mit Aufschrift ,,Lieferung von Grrenzwächteruniformen" versehen, bis zum 5. August nächsthin einzureichen, und zwar: Für das 1. Zollgebiet an die Zolldirektion in Basel.

,, ,, II.

,, ,, ,, Schaffhausen.

. . HL .

. .

.

Chnr.

» » IV.

,, ,, ,, ,, Lugano.

,, ,, V.

,, ,, n ,, Lausanne.

» « VI.

,, ,, ,, ,, Genf.

B e r n , den 16. Juli 1894.

Eidg. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung ist im Falle, die Lieferung von 450 StUck Feldgeschützquadranten, Modell 1894, zur Konkurrenz auszuschreiben.

Der gesamte Posten wird höchstens an zwei Lieferanten vergehen.

Die Ablieferung hat his Ende Januar 1895 zu erfolgen.

Zeichnungen und Beschreibungen des Quadranten, sowie Liefemngsvorschriften können bei der unterzeichneten Verwaltung, wo Modelle zur Einsicht aufliegen, erhoben werden.

Offerten sind bis am 12. August 1894 frankiert und mit der Aufschrift: ,,Offerte für Feldgeschützquadranf der unterzeichneten Verwaltung einzusenden.

B e r n , den 23. Juli 1894.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltnng, Technische Abteilung.

209

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung von: 500 Paar Schäften für Kavalleriestiefel, Ordonnanz 1893.

Angebotformulare können bei der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden.

Es werden nur Offerten berücksichtigt, die erwiesenermaßen sich auf Material inländischer Provenienz beziehen.

.Eingabetermin bis und mit dem 1. Anglist 1894.

B e r n , den 11. Jnli 1894.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Lieferungs-Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung von 300 kg. Plombierschnllren aus Hanf, mit rotem Eintrag.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Schriftliche Offerten sind bis zum 28. Juli nächsthin ebendaselbst einzureichen.

B e r n , den 13. Juli 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Beförderung ist die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Infanterie neu zu besetzen.

Bewerber um dieselbe haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 15. Anglist nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 25. Juli 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Bundesblatt.

46. Jahrg. Bd. III.

15

210

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Contrôleurs beim eidgenössischen Niederlagshaus Cornavin in Genf wird hiermit zur Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis zum 28. Juli nächsthin der Zolldirektion Genf einzureichen.

B e r n , den 17. Juli 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, ·welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gnte Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Chêne-Bourg. Anmeldung bis zum 7. August 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Briefträger in Faoug (Waadt).

Ì Anmeldung bis zum 7. August o\ -o · ji '·· · -D n r 1894 bei der Kreispostdirektion in V 3) Briefträger m Bulle.

J Lausanne.

4) Briefträger und Packer in Brngg. Ì Anmeldung bis zum 7. August 5) Postablagehalter, Briefträger und \ ^ bei der Kreispostdirektion in Bote in Wil (Aargau).

J Aarau' 6) Posthalter in Reiden (Luzern). Anmeldung bis zum 7. August 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 7. August 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Bureaudiener beim Hauptpostbureau St. Gallen. Anmeldung bis zum 7. August 1894 bei der Rreispostdirektion in St. Gallen.

9) Telegraphist in Cinuskel (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. August 1894 bei der Telegrapheninspektion in Chnr.

21Î 1) Einnehmer leim Nebenzollamt San Simone (Tessin). Anmeldung bis.

zum 28. Juli 1894 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Bureandiener beim Hauptpostbureau "l Genf.

Anmeldung bis zum 31. Juli 3) BureaudienermitFahrdienstinGenf. JgJ_bei der fi-eispostdirektion in 4) Briefträger in Nyon.

J 5) Telegraphist in Äschi (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 4. August 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Ediktalladung.

E m i l L a n z e n h a c h e r , Bürger der Gemeinde Menzingen, Kaufmann,, geboren im Jahre 1861, verehelicht seit 11. Juli 1887 mit Anna Maria Lemme aus Frankfurt, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort aher zur Zeit unbekannt ist, wird anmit aufgefordert, Samstag den 18. August, nachmittags 2 Uhr, vor Friedensrichteramt Menzingen entweder persönlich zu erscheinen oder sich durch eine im Besitze des Aktivbürgerrechtes befindliche und mit gehörig beglaubigter schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen, nm die Ehescheidungsklage seiner Frau Anna Marie geborne Lcmme, zur Zeit wohnhaft in Odessa (Rußland), zu beantworten.

Für den Fall des Nichterscheinens ist auf Samstag den 25. Angnst, nachmittags 2 Uhr, der zweite Vermittlungsvorstand angesetzt und würde hei abermaligem Ausbleiben der Klägerin der friedensrichterliche Weisungsschein behufs Einleitung des Ehescheidungsprozesses vor Kantonsgericht Zug.

erteilt.

Für diesen Fall ist Emil Lanzenbacher aufgefordert, nach Vorschrift der zugerischen Civilprozeßordnnng seine schriftliche Prozeßeingabe bis zum 22. September 1894 auf der Gerichtskanzlei Zug einzureichen, sowie zur Einvernahme sich zu stellen und auf Mittwoch den 14. November 1894, morgens 9 Uhr, zur gerichtlichen Verhandlung vor Kantonsgericht Zug zu erscheinen, unter der Androhung, daß sonst gleichwohl auf die Sache eingetreten und erkannt würde, was Rechtens.

Z u g , den 9. Juli 1894.

[S/2J

Im A u f t r a g e des K a n t o n s g e r i c h t s p r ä s i d e n t e n : Stadier, Carl, Geriehtsschreiber.

212

Liquidation der Monte Generoso-ßahn.

Anleihen von Fr. 900,000 L Emission mit I, Hypothek auf die Eisenbahn.

Anleihen von Fr. 250,000 II. Emission mit Special-Hypothek auf Hotel Kulm.

Die Inhaber von Obligationen obgenannter Anleihen werden hiermit in Kenntnis gesetzt, daß vom 20. Juli an ein erstes Liquidationsbetreffnis durch die Bank in Luzern ausbezahlt wird, und zwar im Betrage von Fr. 400 per Obligation von Fr. 1000 I. Emission und ,, ,, 200 ,, ,, ,, ,, 500 II. Emission.

Die Obligationen sind zu diesem Zwecke der Bank in Luzern franko zur Abstempelung einzureichen und, falls deren Zahl 5 übersteigt, mit einem zu unterzeichnenden Bordereau zu begleiten.

Lausanne, den 14. Juli 1894.

Der Massaverwalter der Generoso-Bahn : (H. 1465 Lz.)

3

[ /i]

Dr. AVinkler.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 30.

Bern, den 25. Juli 4894.

III. Personen- und Gepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

429. (80/9
Mit künftigem 15. August gelangen im Instruktionswege folgende Sonnund Festtagsbillete zur Einführung : von Arth-Goldau II. Klasse III. Klasse Gültig nach und zurück Fr.

Fr.

Tage.

Schwyz --.80 --.60 l Brunnen . . . .

1. -- --.80 l von Gurtnellen nach und zurück Luzern 6. 60 5. -- 2 Arth-Goldau . . .

4. 50 3. 40 l Schwyz 3. 90 2. 90 l Brunnen . . . .

3. 60 2. 70 l Plüelen 2. 60 2. -- l Altdorf 2. 40 1. 80 l Erstfeld . . . .

1. 90 1. 40 l .

Gesehenen . . . .

2. 401. 80 l Airolo 4. 50 3. 40 l Biasca 10. 90 8. 20 2 Bellinzona....

12. 40 9. 30 2 Luzern, den 24. Juli 1894.

Direktion der dtottliardbahn.

227

430. C80/»*") Plakatverzeichnis der Lust- und Rundfahrtbillete der G B, vom 15. Juni 4894. Änderung.

Als Pesttage für Fahrten mit den sub litt, f nnd g verzeichneten Sonnund FesttagsbiÜeten ab Stationen der Gotthardbahn nach Generosokulm und zurück, sowie ab Luzern und Schwyz nach Rigikulm und zurück, bezw. ab Schwyz nach Bigiklösterli und zurück gelten folgende Tage: Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnamstag, Maria Himmelfahrt und eventuell Allerheiligen.

Lueern, den 19. Jnli 1894.

Direktion der Qotthardbahn.

431. (80/9*) Plakattarif für Lust- und Rundfahrtbillete der schweizerischen Nordostbahn, vom 15. Mai 1894. Ergänzungen.

Vom 11. August 1894 an gelangen in Zürich-Enge Sonntagsbillete nach Arth-Goldan, Brunnen, Flüelen, Gesehenen und Airolo, ferner ab ZürichWollishofen, Thalweil und Borgen nach Arth-Goldau via WädensweilBiberbrücke zur Ausgabe.

Zürich, den 20. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

432. (30/94) Personen- und GepäcMarif N 0 B und B B -- / S und B R, vom 1. Mai 1892. Ergänzung.

Mit 10. August 1894 treten direkte Personen- nnd Gepäcktaxen zwischen Avenches einerseits und Baden, Komanshorn, Winterthur und Zürich anderseits via Lyß-Büren-WaMgetirAarau-Turgi unüLyß-ZolUkofen-Olten-AarwtTwrgi in Kraft.

Dieselben können bei nnserm kommerziellen Dienste, sowie bei den betreffenden Stationen in Erfahrung gebracht werden.

Bern, den 23. Juli 1894.

Direktion der Jnra-Simp Ion-Bahn.

e33. (80/94) Fahrbegünstigungen zum Besuche des eidgenössischen Turnfestes in Lugano 4.--7. August 1894.

Für die Befördernag derjenigen Turner, welche auf der Hinfahrt an das eidgenössische Turnfest in Lugano die Extrazüge der Gotthard_bahn ab Luzern una Rothkreuz vom 4. August .benutzen, gelangt ein Specialtarif mit besond_ers ermäßigten Taxen zur Einführung. Derselbe wird einige Tage vor Beginn des Festes auf den betreffenden Abgangsstationen zur Einsicht aufgelegt.

Nebst den in diesem Tarife vorgesehenen Begünstigungen werden von den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes für den fraglichen Anlaß noch folgende Fahrterleichterungen eingeräumt: 228

1. Verabfolgung von Gesellschaftsbilleten zur Hin- und Bückfahrt auf direkter Route (Route der direkten Billete) an Turnvereine von wenigstens 16 Personen oder dafür zahlend, sowie von gewöhnlichen Betourbilleten an einzeln reisende Turner, in beiden Fällen mit Verlängerung der Gültigkeitsdauer auf 2 Tage vor Beginn bis 2 Tage nach Schluß des Festes.

2. Abgahe von halben Billeten je für die einfache Fahrt nach und von dem Festorte an Mwsikcorps, welche als Festmusiken engagiert sind, sowie an solche, welche Turnvereine zum Feste hegleiten.

3. Für das festlesuchende Publikum: Über die Festzeit alltägliche Ausgabe der bestehenden Sonntagsbillete zur Hin- und Rückfahrt ab den Stationen der Gotthardbahn und Schweiz. Südosthahn nach Lugano mit Verlängerung der Gültigkeitsdauer um 2 Tage, sowie der Sonntagshillete ZürichLugano und zurück mit Verlängerung der Gültigkeit um l Tag.

Dagegen ist während der Dauer des Festes die Anwendung des Schweiz.

Tarifs für Gesellschaften und Schulen, insoweit es sich nicht um Turnvereine handelt, im Verkehr mit sämtlichen Stationen der Gotthardhahn sistiert.

Luzern, den 20. Juli 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

30

434. ( /94) Bayerisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom 4. September 4890. Ergänzung.

Mit dem 10. August 1894 gelangen neue Billete einfacher Fahrt Zürich -- Nürnberg C B via Romanshorn-Friedrichshafen Crailsheim zur Einführung.

Zürich, den 18. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

30

435. ( /94) Gütertarif J S, B R und R V T -- schweizerische Bahnen. Heft 11, Verkehr mit der S C B, vom i. Februar Ì891. Nachtrag V.

Mit 15. August 189e tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend: I. Änderungen, bezw. Ergänzungen in den Bemerkungen zum Haupttarif; II. neuer Ansnahmetarif für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Zuckerrüben.

Basel, den 21. Juli 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

229

B. Verkehr mit dem Auslande.

436.

30

( /94) Teil II der südwestdeutsch-sc'hweizerischen Gütertarife.

Heft IIID pfälzische Bahnen -- V S B, vom 1. Dezember 1884. Nachtrag VI.

Am 10. August 1894 tritt ein Nachtrag VI zum südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarif Teil II, Heft III D (Verkehr mit pfälzischen Bahnen), enthaltend n. a. Ansnahmetaxen für Zucker in Ladungen von 5000 und 10 000 kg. ab Frankenthal und für Düngemittel in Ladungen von 10 000 kg.

ab Harxheim-Zell, Kaiserslautern und St. Ingbert nach Stationen unseres Netzes in Kraft.

St. Gallen, den 24. Juli 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

437. (80/94) Teil U, Heft II D, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife. Nachtrag IV.

Mit 10. August 1894 tritt zu Heft II D der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Oktober 1884, der Nachtrag IV in Kraft, enthaltend neue Prachtsätze für Zucker ab Frankenthal und Taxen für Düngemittel ab Harxheim-Zell, Kaiserslautern und St. Ingbert.

Zürich, den 24. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

438.

80

( /94) Italienisch-schweizerische Gütertarife via Gotthard, vom i. August Ì888. Einführung von Petroltaxen.

Am 15. August 1894 treten für die direkte Beförderung von Petroleum in Wagenladungen von mindestens 10 000 kg. oder dafür zahlend ab Venedig Marittima nach folgenden ostschweizerischen Stationen die nachverzeichneten Ausnahmetaxen in Kraft: Franken pro 1000 kg.

Venedig M. -- Chiasso transit 10. 54 Chiasso transit -- Altstätten (Rheinthal) .

16. 56 ,, -- Au (Rhemthal) . . . .

15. 36 ,, -- Buchs (Rheinthal) . . .

12. 96 -- Chnr 19. 76 ,, -- Heerhrngg 15. 86 ,, -- Landquart 17. 76 ,, -- Rheineck 15. 56 Luzern, den 18. Juli 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

230

439. (80/94) Gütertarif Altmüntterol-Grenze und Delle transit -- Basel loco und transit, vom i. September 1890.

Für Sendungen ab Bordeaux-Bastide nach Basel loco und transit, welche auf der Strecke Bordeaux-Bastide -- Delle transit auf Grund des § 4 (exportation) des Tarif commun PL M Nr. 315 abgefertigt werden, kommen mit sofortiger Gültigkeit von Delle transit nach Basel loco und transit die im obgenannten Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle transit -- Basel loco und transit für den Verkehr mit den über Besançon hinansgelegenen Stationen vorgesehenen Taxen Altmünsterol-Grenze -- Basel loco und transit zur Anwendung.

Bern, den 24. Juli 1894.

Direktion der Jnra-SimpIon-Bahn.

(80/94) Aufhebung der Getreidetaxen ab russisch - österreichischen Grenzstationen nach Romanshorn.

Die im Publikationsorgan Nr. 40, vom 4. Oktober 1893, unter Nr. 652 publizierten Prachtsätze für Getreide etc. ab den Stationen Brody, Podwoloczyska und Granica transit nach Komanshorn treten mit 31. August 1894 außer Kraft.

Zürich, den 21. Jali 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

440.

C. Transitverkehr.

30

éél. ( /94) Ausnahmetarif für Getreide etc. Österreich-Ungarn -- Genf transit (Frankreich), vom i. März 1883.

Aufhebung von Reexpeditionstaxen.

Die auf Seite 9 und 10 des Nachtrages I zum Getreidetarif ÖsterreichUngarn -- Genf transit, vom 1. März 1883, gültig seit 1. Oktober 1889, enthaltenen Reexpeditionstaxen von den Stationen Bregenz, Feldkirch, Innsbruck und Marburg treten auf 31. Oktober 1894 außer Kraft.

Zürich, den 19. Juli 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

442. (ao/94) Belgisch-italienischer Gütertarif, vom i. April 1891.

Tarifierung von rohem Stroh.

Vom 15. August 1894 an können Sendungen von ,,Stroh, rohes, für Hüte, in Bündeln", bei Aufgabe in Wagenladungen von mindestens 5000 bezw.

10 000 kg. pro Wagen oder dafür zahlend im belgisch-italienischen Verkehr direkt abgefertigt werden.

231

Auf den italienischen Strecken gelangt hierfür der Ausnahmetari f Nr. 27, auf den außeritalienischen Strecken der Ausnahmetarif Nr. 19 a bezw. 6 zur Anwendung.

Luzern, den IS. Juli 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

443. (80/94) Belgisch-italienischer Güterverkehr, vom i. April 1891.

Tarifierung von feuerfester Erde.

Vom 15. August 1894 an können Sendungen von feuerfester Erde (Chamotteerde), roh, lose oder in Säcken, im belgisch-italienischen Verkehr direkt abgefertigt werden.

Anf den anßeritalienischen Strecken gelangt hierfür der Ausnahmetarif Nr. 20 (10 000 kg. Minimalgewicht pro Wagen), auf den italienischen Strecken die Specialtarifklasse 63 (8000 kg. Minimalgewicht pro Wagen) zur Anwendung.

Luzern, den 18. Juli 1894.

Direktion der Gotthardbann.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

30

M4. ( /94) Westdeutscher Verbandsgütertarif.

i. August 4894.

Nachtrag 5, vom

Im westdeutschen Verbände findet der bis zum 20. Juni 1893 gültig gewesene Ausnahmetarif Nr. 11 für Getreide u. s. w. auch nach Aufhebung des Ansnahmetarifs Nr. 11 für Getreide aller Art u. s. w. im Nachtrag 5 des westdeutschen Verbandsgütertarifs (1. August 1894) keine Anwendung.

Straßbwg, den 13. Juli 1894.

Genernldlrefetlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

445. (30/94) Ausnahmetarif für geringwertige Massenartikel (Düngemittel u. s. w.) im Binnenverkehr der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und der Wilhelm-Luxemburg-B ahn, sowie im Wechselverkehr derselben mit andern deutschen Bahnen.

Ergänzung.

Der im Binnenverkehr der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn, sowie im Wechselverkehr derselben mit anderen deutschen Eisenbahnen bestehende Ansnahmetarif für geringwertige Massenartikel (Düngemittel u. s. w.) findet für die folgenden unter Ziffer Ï desselben aufgeführten Artikel: Rüben des Specialtarifs III, sowie Schnitze (gedörrte und getrocknete ausgenommen), Schnitzabfälle und Köpfe davon, auch Preßrückstände der Kübenznckererzengung bei Verwendung von Wagen mit mindestens 15 t. Ladegewicht vom 1. September 1894 ab nnr bei Erachtbereehnnng nach dem Ladegewicht Anwendung.

232

Bezüglich des Verkehrs mit der Wutha-Rnhlaer, Ilmenau- Großhreitenbacher, Hohenebra-Ebelebener, Arnatadt-lchtershausener und Weimar-BerkaBlankenhainer Eisenbahn gilt diese Bestimmung nicht. Weitere Auskunft erteilen die Güterabfertigungsstellen.

Straßburg, den 12. Juli 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

( 30 /94) Ausnahmetarif für Kohlen im direkten Verkehr Belgien -- "Elsaß-Lothringen, vom i. Februar Ì89Ì.

Ergänzung.

Die Station Anglern- der belgischen Staatsbahn wird in den direkten Kohlenverkehr von Belgien nach diesseitigen Stationen (Ansnahmetarif vom 1. Fehruar 1891) mit Geltung vom 20. Juni 1894 aufgenommen. Die Sätze sind bei unseren Abfertigungsstellen zu erfahren.

Straßburg, den 18. Juli 1894.

(üeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

446.

447. C80/9*) Taxbegünstigung für Heu- und Strohsendungen im, internen Verkehr der badischen Staatseisenbahnen und für den Verkehr derselben mit der Bregthalbahn. Aufhebung.

Die für den innern Verkehr der badischen Staatseisenbahnen und für den Verkehr derselben mit der Bregthalbahn für Heu- und SfroTisendungen gewährte Vergünstigung der Abfertigung von zwei Wagen auf einen FrachtBrief und Berechnung der Fracht für das Gesamtgewicht beider Ladungen wird auf 1. September 1894 aufgehoben.

Karlsruhe, den 30. Juni 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Ausnahmetaxen.

448. (30/94) Ausnahmetarif Nr. iO. Nachtrag 6.

Ausnahmetaxen für die Beförderung von Petroleum und Naphta ab Mannheim nach Basel transit mit Bestimmung nach Stationen der Mittel- und Westschweiz.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1894 ab wird im Ausnahmetarif Nr. 10 (Nachtrag 6) ein Frachtsatz von 0,70 M. für 100 kg. von Mannheim nach Basel transit eingeführt für Sendungen, welche bestimmt sind nach: 1. den Stationen der Jura-Simplon-Bahn (einschließlich Bulle-Romont- und m , , . , , . . .

, , . .

j T · · Worb einschl.

Traversthalbahn) mit Ausnahme derjenigen der Linien .

unda Bnenz Luzern ; 233

S. folgenden Stationen der Schweiz. Centralbahn: Kiesen, Münsingen, Raoigen, Thun-Bahnhof, Thun-See, Ottigen und Wichtrach; 3. folgenden Gemeinschaftsstationen der unter l und 2 genannten Bahnen : Bern, Biel, Bußwil, Gümligen, Lyß, Ostermundigen und Zollikofen; 4. den Stationen der Bödelibahn, 5. den Stationen der Thnnerseebahn und 6. den Stationen der Neuenburger Jurabahn.

Der Satz wird für Sendungen angewendet, die entweder mit direktem Frachtbrief ab Mannheim nach den vorgenannten Stationen gehen oder die zunächst nach Basel befördert und ab da nach Umfüllung oder Einlagerung nach dem bezeichneten Gebiete aufgegeben werden. Für die letzteren Fälle kommen die Bestimmungen wieder zur Anwendung, die seiner Zeit für den Frachtsatz für die gleichen Artikel von 0,88 M. bestanden haben. (Siehe Seite 192 des Hanpttarifs.)

Karlsruhe, den 17. Juli 1894.

tìeneraldirektlon der grogsherzoglich badischen Staatseisenlmhuen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 18. Juli 1894: Taxen für Sonntagsbillete ab Zürich-Enge nach Arth-Goldau, Brunnen, Flüelen, Gesehenen und Airolo, sowie ab Zürich-Wollishofen, Thalweil und Horgeii nach Arth-GoJdau.

Genehmigt am 19. Juli 1894: Specialtarif für die Beförderung der Turnvereine an das vom 4.--7. August 1894 in Lugano stattfindende eidgenössische Turnfest.

Genehmigt am 21. Juli 1894: 1. Nachtrag I zum Heft l, gültig vom 1. April 1890, des Teiles V, Tariftabellen der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend Ausnahmetarife für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Wein, Spiritus und Sprit, sowie von leer zurückgehenden oder zur Füllung versendeten Wein- und Spiritnsfässern.

2. Direkte Personen- und Gepäcktaxen ab Avenches nach Baden, Zürich, Winterthur und Bomanshorn als Ergänzung des Personen- und Gepäcktarifes N 0 B und B B -- J S und B R.

Genehmigt am 24. Juli 1894: 1. Nachtrag VI zum Heft IIID, Teil II, der südwestdeutsch-sehweiaerischen Gütertarife (Verkehr Pfälzische Eisenbahnen -- Vereinigte Schweizerbahnen), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

234

2. Taxen für Sonn- und Festtagshillete ab Arth-Goldau .nach Schwyz und Brunnen und zurück, sowie ab Gurtnellen nach. Luzern, Arth-Goldau, Schwyz, Brunnen, Flüelen, Altdorf, Erstfeld, Gesehenen, Airolo, Biasca und Bellinzona und zurück.

3. Nachtrag IV zum Heft H D , Teil II, der südwestdentsch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr Pfälzische Eisenbahnen -- Schweizerische Nordostbahn), enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Übertragung der im Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle transit -- Basel loco nnd transit für den Verkehr mit den über Besançon hinausgelegenen Stationen vorgesehenen Taxen Basel loco und transit -- Altmünsterol-Grenze auf die Strecke Delle transit -- Basel loco nnd transit für Sendungen ab Bordeaux-Bastide nach Basel loco und transit, welche auf der Strecke Bordeaux-Bastide-Delle transit auf Grund des § 4 (exportation) des tarif commun P L M Nr. 315 abgefertigt werden.

2. Sonstige Mitteilungen.

Vom schweizerischen Eisenbahndepartement ist der Grotthardbahn gemäß § 69, Alinea 2, des schweizerischen Transportreglements anläßlich des eidgenössischen Turnfestes in Lugano eine Zuschlagsfrist von je l Tag zu den regelmäßigen Lieferfristen für Güter in gewöhnlicher Fracht, welche sich am 4. una 8. August 1894 auf ihrem Netze befinden, hewilligt worden.

235

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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30

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25.07.1894

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207-212

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