204
#ST#
Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Wichtige Anzeige betreffend
die Staatsangehörigkeit der in Frankreich geborenen Kinder einer in Frankreich geborenen Mutter und eines schweizerischen, ausserhalb Frankreichs geborenen Vaters.
Einem am 22. Juli 1893 erlassenen französischen Gesetze gemäß werden die in Frankreich geborenen Kinder einer selbst io Frankreich geborenen Mutter in Frankreich unwiderruflich als Franzosen betrachtet, wenn sie nicht zwischen ihrem 21. und 22. Altersjahre das französische Staatsbürgerrecht ausschlagen. Diese Bestimmungen beziehen sich auch auf die außerhalb Frankreichs wohnenden Personen.
Mit Bezug auf die Ausschlagungsförmlichkeiten haben sich die in der Schweiz wohnenden Personen an das schweizerische Departement des Auswärtigen in Bern, die in Frankreich wohnenden an die schweizerische Gesandtschaft in Paris und die in andern Ländern aufhältlichen Personen an die schweizerischen Gesandtschaften oder Konsulate, in deren Bezirk sie ihren Wohnort haben, zu wenden.
B e r n , den 23. Juli 1894.
Schweiz. Departement des Auswärtigen.
205
Verpfändung einer Eisenbahn.
Mit Eingaben vom 11. Juni und 6. Juli d. J. sucht die Eisenbahngesellschaft Bière-Apples-Morges um die Bewilligung nach zur Verpfändung im ersten Range ihrer cirka 19 km. langen, im Bau befindlichen Linie samt Zubehörden und Betriebsmaterial für eiiien Betrag von Fr. 1,000,000, behufs Sicherstellung eines auf die Erstellung und Ausrüstung der Linie zu verwendenden Anleihens von gleicher Höhe.
Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 2. August nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind.
B e r n , den 19. Juli 1894.
Im Natnen des Schweiz. Bundesrates: Die Bundeskanzlei.
Bekanntmachung.
Vom 24. bis 28. August d. J. findet in Innsbruck die zweite gemeinsame Versammlung der deutschen und der Wiener anthropologischen Gesellschaft statt.
In der an den schweizerischen Bundesrat ergangenen Einladung wird auf die Wichtigkeit dieser Versammlung namentlich für die Schweiz hingewiesen, da Fragen, welche die Urgeschichte der centralen Alpenländer betreffen, erörtert werden sollen.
Als Teilnehmer an der Versammlung sind alle Freunde anthropologischer Forschung willkommen. Anmeldungen sind bis zum 23. August an Herrn Professor Dr. von W i e s e r in Innsbruck, Museum Ferdinandeum, zu richten.
B e r n , den 10. Juli 1894.
Schweiz. Bundeskanzlei.
206
Bekanntmachung.
Aasstellung belgischer Produkte in Genf.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß für die Zollabfertigung der im Laufe der Monate August und September im Bâtiment électoral in Genf stattfindenden Ausstellung b e l g i s c h e r Produkte ein besonderer Zolldienst im Ausstellungsgebäude selber eingerichtet wird, und daß die Aussteller behufs Erwirkung der Freipaßabfertigung für die Ausstellungsgegenstände sich an folgende zolldienstlichen Anordnungen zu halten haben : 1. Die Ausstellungsgegenstände müssen mit der ausdrücklichen Angabe, daß sie für die Ausstellung belgischer Produkte in Genf bestimmt seien, über Basel eingehen.
2. Dieselben werden ab Basel ohne zollamtliche Revision unter Zollverschluß mit Geleitschein nach Genf abgefertigt, dort unter zollamtlicher Kontrolle ins Ausstellungsgebäude gebracht, wo die zollvormerkliche Abfertigung stattfindet.
3. Von der Zollverwaltung werden, soweit die Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung wieder an den Absender nach Belgien zurückgehen, keine anderen als die statistischen Gebühren erhoben.
4. Nach Schluß der Ausstellung wird die Rücksendung in gleicher Weise wie bei der Einfuhr mittelst Geleitscheinabf'ertigung.
nach Basel unter zollamtlichem Verschluß bewerkstelligt.
B e r n , den 18. Juli 1894.
Schweiz. Oberzolldirektion.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1894
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
30
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.07.1894
Date Data Seite
204-206
Page Pagina Ref. No
10 016 708
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.