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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t für die Militärkurse pro 1894 auf dem Waffe platze A a r a n werden hiermit zum zweitenmal zur Konkurrenz aus schrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot B r o t " versehen bis zum 13. Januar 1894 dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Ei gäbe für eine Lieferung werden nicht berücksichtigt. Jeder Konkurrent h zwei Bürgen zu bezeichnen; für die Bewerber und die Bürgen sind gemeind rätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Krieg kommissariates in Aarau und bei unterfertigter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt.

B e r n , den 28. Dezember 1893.

(0. H. 5930) [a/i]

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stolle eines Redaktors des Schweizerischen {Handelsamtsblattes wi hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Antritt nach Vereinbarung Anmeldungen sind bis spätestens Ende Januar 1894 der unterzeichneten Am stelle einzureichen.

B e r n , den 20. Dezember 1893.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Handelsabteilung.

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Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 3l. März 1894 den hiermit sämtliche Stellen, der schweizerischen Bundesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die jetzigen Inhaber werden ohne weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen unter genauer Bezeichnung Stelle, um welche sie sich bewerben, schriftlich und in ßegleit allfälliger gnisse den betreffenden Departements oder Verwaltungsabteilungen eineichen.

Anmeldungstermin für sämtliche Stelleu : 20. Januar 1894.

Bern, den 1. Januar 1894.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltnng bedarf einer Anzahl neuer Postlehrge

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 30. Januar 4 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, el, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur nnd Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt :. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten KreispostAktionen einzureichen n n d darin i h r Geburtsdatum, ihren HeimatsFügung anfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können (liehe Bewerber nur In sehr beschränkter Zahl und nur für die Postkreise sänne, Neuenburg, Aarau, ZUrich nnd Bellinzona berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Plazierung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Band vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 30. Dezember 1893. " Die Oberpostdirektion.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmelduugen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen, Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Comologno (Tessin). Anmeldung bis zom 13. Januar 1894 bei der Zolldirektion in Lugano.

2) Sekretär bei der Oberpostdirektion (Hauptabteilung), als Übersetzer ins Französische und eventuell ins Italienische. Gründliche Kenntnisse der französischen, eventuell auch der italienischen Sprache werden verlangt.

3) Kanzlist bei der Oberpostdirektion (Hauptabteilung). (Die Bewerber .müssen sich über gute Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ausweisen und eine schöne Handschrift besitzen.)

4) Dritter technischer Sekretär der Teleeraphendirektion Jahresgehalt Fr. 3600.

5) Sekretär beim Inspektorat der Telcgraphendirektion.

Jahresgehalt Fr. 3000.

6) Zweiter Sekretär des Materialbureaus der Telegraphendirektion. Jahresgehalt Fr. 3000.

7) Vier Gehülfen beim Materialhureau der Teloççraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873.

8) üehülfe beim Inspektorat der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. Augast 1873.

9) Postverwalter in Morges.

10) Briefträger in Lutry (Waadt).

11) Postablagehalter und Briefträger in Corserey (Preiburg).

Anmeldung bis zum 16. Januar 1894 bei der Oberpostdirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 25. Januar 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

Anmeldung bis zum 16. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

15 12) Posthalter, Briefträger und Bote in Kägiswil-Dorf (Obwalden). Anmeldung bis zum 16. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern, 13) Posthalter, Briefträger und Bote in Wagenhausen (Thnrgau).

14) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 16. Januar Bote in Stallikon (Zürich).

1894 bei der Kveispostdirektion ÌB Zürich.

15) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Bottighofea (Thurgau).

16) Postpacker in Zürich.

17) Posthalter, Briefträger und Bote in Osogna (Tessin). Anmeldung bis 16. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

18) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 13. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

19) Telegraphist und Telephonist in Altdorf (Uri). Jahresgehalt Fr. 240.

nebst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Entschädigung für den Telephondienst. Anmeldung ois zum 13. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Contrôleur beim Hauptzollamt Borschach. Anmeldung bis zum 6. Jannar 1894 bei der Zolidirektion in Chur.

2) Briefträger in Bellevme (Genf). Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 hei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Bex. Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

4) Briefträger in Bern.

Ì Anmeldung bis zum 9. Januar ,. _, , , , ... , ,, ., · a ~ ( 1894 bei der Kreispostdirektion in 5) Kondukteur für den Postkreis Bern, l Bern 6) Packer und Bureaudiener in Delsberg. Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neueuburg.

7) Bureaudiener beim Hauptpostburean Basel. Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Postcommis in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 9. Januar 9) Posthalter und Briefträger in [ ^ ,bei der Kreispostdirektion in Mönchaltorf (Zürich).

J Zuncn' 10) Bureaudiener beim Hauptppstbureau St. Gallen. Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

11) Postcommis in Chiasso. Anmeldung bis zum 9. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

12) Technischer Gehülfe bei der Materialabteilung der Telegraphendirektion.

Jahresgehalt gemäß Bandesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Januar 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

13) Gehülfe auf der Kanzlei der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 6. Januar 1894 hei der Telegraphendirektion in Bern.

14) Telegraphist in Bevaix (Neuenburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschen pro vision. Anmeldung bis zum 6. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

15) Telegraphist in Willisau (Luzern). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Januar 1894 hei der Telegrapheninspektion in Ölten.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Aufgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4.

--

Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung; von M i t g l i e d e r n des Bundessrerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen urlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Jahrgang 1894.

Herausgegeben vom

schweizerischen Eisenbahndepartement.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

1.

Bern, den 3. Januar 4894.

·

'

°

II.Reglementee undTarifvorschriften,, A. Schweizerischer Verkehr.

1. (V94) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom i. Januar 4894. Avis.

Gemäß § 59, Absatz 5, des mit 1. Januar 1894 in Kraft tretenden Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen müssen die nicht von den Eisenbahnverwaltungcn bezogenen Frachtbriefe hinsichtlich des Formates, der Qualität und des Gewichtes des Papiers denjenigen Vorschriften entsprechen, welche von den Bahnverwaltungen für die Erstellung ihrer eigenen Frachtbriefe aufgestellt werden.

Diese gehen dahin, daß das Papier mindestens 8 Kilos per Kies schwer sein soll und höchstens 10°/o Holzzusatz enthalten darf. Das Format beträgt 32/34 cm.

Als Gebühr für die Anbringung des Kontrollstempels auf den von Privaten erstellten Frachtbriefen berechnet die unterzeichnete Verwaltung 15 Centimes für 100 Stück. Die Abstempelung erfolgt durch die Betriebskontrolle und müssen jeweilen wenigstens 100 Frachtbriefe zu diesem Zwecke vorgelegt werden.

Zürich, den 26. Dezember 1893.

Direktion der Schweiz, Nordostbahn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

2. C1/«*) Schweizerischer temporärer Ausnahmelarif für Futtermittel, vom 8. Juni 1893.

Kündigung.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß der temporäre Ausnahmetarif für Futtermittel etc., vom 8. Juni 1893, noch bis 15. Mai 1894 in Kraft belassen wird.

Mit genanntem Tage fällt er ohne weitere Anzeige definitiv dahin.

Zürich, den 26. Dezember 1893.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. NordosUmhu,

B. Verkehr mit dem Auslande.

J

3. ( /9i) Teil II, Heft i der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September Ì891.

Ausnahmelarif für Holz Bayern -- N OB und weiter, vom i. April 4884.

Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. Bayern -- N 0 B und weiter, vom '10. September 4885.

Kündigung.

Mit 31. März 1894 treten nachverzeichnete Tarife und Frachtsätze außer Kraft: 1. Teil II, Heft l der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, Verkehr mit N 0 B und Bützbergbahn, vom 1. September 1891, nebst Nachträgen l und II; 2. Ausnahmetarif für Bau- und Nutzholz Bayern -- N O B und weiter,, vom 1. April 1884, nebst Nachträgen I--III und den im Instruktionsweg zur Einführung gelangten einschlägigen Frachtsätzen ab Donauwörth (siehe Nr.40/9°> Ziffer 553, und Nr. 18/9i, Ziffer 203 des Publikationsorgans) ; 3. Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc. Bayern -- N 0 B und weiter» vom 10. September 1885, nebst den im Instruktionswege eingeführten einschlägigen Frachtsätzen ab den bayerischen Stationen Abbach, Laabert Ponholz, Radidorf, Thaldorf und Eger (siehe Nr. S4/S9, Ziffer 355, und 26 9a Nr. / , Ziffer 4Ü7 des Publikationsorgans).

Hinsichtlich deren Ersetzung erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 30. Dezember 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

e. 0/94) Gütertarif

Sachsen -- Schweiz, vom i. Januar Teilweise Kündigung.

1887.

Unter Bezugnahme auf unsere in Nr. 48 des Publikationsorgans, vom 29. November 1893, unter Ziffer 793 erlassene Kundmachung bringen wir

zur Kenntnis, daß die in der Zusammenstellung der Rückvergütungen und Ausnabmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Januar 1893, auf Seite 21 unter Position 85 enthaltenen Taxen der allgemeinen Wagenladung sldassen A und B Hirschberg a. d. S. -- Altstetten auf den 5. April 1894 außer Kraft treten.

Zürich, deu 28. Dezember 1893.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

5. (V94Ì Übernahmetariffür Getreide etc. Buchs-transit-- V S B, N 0 B, T T B, GB, vom 1. 'Oktober 1889; Neuauflage vom i. Februar 1891. Verlängerung der Gültigkeit.

Unter Bezugnahme auf unsere Kundmachung Nr. 703 im Publikationsorgan Nr. 48, vom 25. Oktober 1893, bringen wir zur Kenntnis, daß der oobezeichnete Übernahmetarif über den 31. Dezember 1893 hinaus bis zur Einführung der neuen österreichisch-ungarisch--schweigerischen Getreidetarife, Heft 3 und 4 in Kraft verbleibt.

St. Gallen, den 29. Dezember 1893.

Direktion der Vereinigten Schwei/crbuhnen.

Rückvergütungen, 6. (*/94) Transporte von Kaffee und Kakao Basel S C B (Antwerpen) -- Lausanne, Marges, St-Maurice und Grandson.

Mit Gültigkeit vom 15. Januar 1894 an werden für den Transport von Kaffee und Eakao. in Einzelsendungen mit Provenienz Antwerpen rücksichtlioh der Strecke Basel S C B -- Bestimmung die nachstehenden Taxen auf dem Rückvergütungsivege eingeräumt: Von Basel SCB nach Franken pro 1000 kg.

Lausanne 19. 14 Marges 19. 14 St-Maurice 27. 94 Grandson 19. 64 Bern, den 29. Dezember 1893.

Direktion der Jnra-Simplou-Bnlin.

7. C 1 /»*) Transporte von Fensterglas Basel SCB (La Planche und Jumet) -- Genf.

Mit sofortiger Gültigkeit tverden für den Transport von Fensterglas in Wagenladungen von lOOOOltg. ab La Planche, Jnmet (La Coupe) und Jumet (Brulotto) nach Genf-loco bezüglich der Strecke Basel S C B - transit -- Genfloco auf dem Rückvergütungswege folgende ermäßigte Frachtsätze gewährt:

Franken pro 1000 kg.

Basel S C B-transit (La Plancheì -- Genf-loco . . . 8. 87 ,, ,, ,, (Jnmet [La Coupe])--tìenf-loco 9. 21 ,, ,, ,, (Jumet [Brulotte]) -- Genf-loco . 9. 48 Bern, den 28. Dezember 1893.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

8. 0/94)

Transporte von Musikdosen Yverdon (Ste-Croix) -- Basel-transit (Havre und Boulogne).

Vom 1. Januar 1894 an werden für den Transport von Mnsikdosen in Einzelsendungen ab Ste-Croix nach Basel mit Bestimmung nach Havre und Boulogne rücksichtlich der Strecke Yverdon-Basel auf dem Rückvergütungswege nachstehende Frachtsätze gewährt: Havre.

Bestimmung

Boulogne.

Fr. pro 1000 kg.

Yvtrdon-Basel Bern, den 6. Dezember 1893.

23. 64

27. 64

Direktion der Jura-Slmplon-Buhn.

C. Transitverkehr.

1

9. C /»*) Gütertarif Buchs-transit und St. Margrethen-transit -- Delle-transit, Locle-transit, Verrières-transit und Genf-transit, vom i. Januar 4889. Nachtrag VI. Verschiebung der Ausgabe.

Der im Publikationsorgan Nr. 52, vom 27. Dezember 1893, unter Position 851, auf 1. Januar 1894 avisierte Nachtrag VI gelangt erst auf einen später zu bestimmenden Zeitpunkt zur Ausgabe.

St. Gallen, den 29. Dezember 1893.

Direktion der Vereinigten Schwelzerbahnen.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

1

10. C /»*) Interner

Gütertarif der EL, vom i. Januar Ì893.

Nachtrag II.

Zu dam Gütertarif für den Binnenverkehr, Teil II, vom 1. Januar 1893, gelangt am 1. Januar 1894 Nachtrag 11 zur Einführung. Derselbe enthält n. a. neue Bestimmungen für die regelmäßige Beförderung von Milch unter Frachtstundung und veränderte Bestimmungen über die Anwendung der Frachtsätze für die Grenzpunkte Altmüusterol-Grenze, Amanweiler-Grenze u. s. w., wie solche bisher unter Abschnitt E. a. des Tarifs vorgesehen waren.

Diese Bestimmungen treten jedoch erst mit dem 15. Februar 1894 in Kraft.

Unentgeltlich.

Straßbwg, den 27. Dezember 1893.

Qeneraldirektlon der Eisenbahnen in Elsass-Lothrin^en.

11. (V94) Teil II, Hefte i--5 der südwestdeutschen Verbandsgütertarife. Nachträge.

Am 1. Januar 1894 gelangen der Nachtrag II zum Heft l,

: i! : : l;

,, I ,, ,, 4 und » V ,,' ,, 5 des Verbandsgütertarifs zur Einführung. Dieselben enthalten u. a. neue Entfernungen für verschiedene in den direkten Verkehr einbezogene diesseitige Stationen und ermäßigte Entfernungen für eine größere Anzahl von Stationsverbindungen.

Im Verkehr zwischen Station Taben der Eisenbahndirektion (linksrh.)

zu Köln und luxemburgischen, sowie einigen lothringischen Stationen treten Entfernungserhöhnngen von l km. ein.

Die in den einzelnen Tarifheften vorgesehenen Bestimmungen über die Anwendung der Frachtsätze für die Grenzpunkte Altmünsterol - Grenze, Amanweiler-Grenze u. s. w. erfahren eine deren Anwendbarkeit beschränkende neue Fassung.

Außerdem werden die in den Tarifheften l und 2 enthaltenen Bestimmungen für die regelmäßige Beförderung von Milch unter Krachtstundung durch neue Vorschriften ersetzt. Diese Bestimmungen und die für den Verkehr mit Station Taben eintretenden Frachterhöhungen erhalten erst vom 15. Februar 1894 ab Geltung.

StraßTmrg, den 27. Dezember 1893.

Gener al direktion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

12. C1/»*) Teil II, Heft 2, der mitteldeutschen Verbandsgütertarife, vom i. November 1886.

Tarif für Leichen, Fahrzeuge und lebende Tiere im mitteldeutschen Verbände, vom 1. März 1889. Teilweise Aufhebung.

Mit dem 31. Dezember 1893 treten die direkten Frachtsätze für Güter, Leichen, lebende Tiere und Fahrzeuge im Verkehr zwischen den Stationen Kuhla und Thal (Thüringen) einerseits und Stationen der diesseitigen Verwaltung anderseits außer Kraft.

Straßburg, den 27. Dezember 1893.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

13. (l/94) Teil II, Hefte 2b, 3, 4 und 6 der mitteldeutschen Verbandsgütertarife.

Nachträge.

Berlin-südwestdeutscher Gütertarif, vom i. Juli '1892. Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 1. Jannar 1894 sind zum mitteldeutschen Verbaudsgütertarif die Nachträge IV zu den Tarifheften ], 2a, 26, 3, 4, Nachtrag VI aum Tarifheft Mr. 5, Nachtrag Vili zum Tarifheft Nr. 6, ferner zum ßerlinsüdwestdeutschen Gütertarif Nachtrag V erschienen.

L>ie Nachträge enthalten u. a. die Einbeziehung der Stationen der Bregthalbahn in den Verbandsverkehr.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen, sowie unser Tarifbureau.

Straßburg, den 27. Dezember 1893.

tüeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

Karlsruhe, den 28. Dezember 1893.

Oeueraldlrektlon der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

14. O/Qi) Teil H, besondere Bestimmungen und Tarifsätze, der westdeutschen Verbandsguter tarife, vom 'L September 1890. Neuausgabe.

Teil II, Heft 4, der westdeutschen-Verbandsgütertarife, vom i. September 1890. Nachtrag 1.

Tarif für Leichen, Fahrzeuge und lebende Tiere im westdeutschen Verband, vom i. April Ì89Ì. Nachtrag i.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1894 ist im westdeutschen Verbände ein neuer Gütertarif, Teil II, enthaltend besondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr, ferner Nachtrag 7 zum Verbandsgütertarif', Heft l und Nachtrag l zu dem Tarif für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen ausgegeben. Die in letztern Nachtrag, sowie in den neuen Gütertarif aufgenommenen Bestimmungen zur Verkehrsordnung sind von den Landesaufsichtsbehörden genehmigt. Gütertarif 0,20 M. Nachträge gratis.

Straßburg, den 29. Dezember 1893.

tìenernldirektìou der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

15. (*/»4) Eocpre/Sguttarif der badischen Staatseisenbahnen, vom i. Januar Ì893. Nachtrag I.

Auf 1. Januar 1894 gelangt Nachtrag I zum badischen Expreßgüttarif znr Ausgabe. Durch denselben treten Änderungen in Jer Frachtherechnnng im Verkehr mit Station Lahr ein, indem künftig der wirklichen Entfernung für diese Station 4 km. zugeschlagen werden.

Einzelne Exemplare des Nachtrags können durch Vermittlung der Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 23. Dezember 1893S

tìeneraldirefctlon der grossherzoglich badischen Staatsei&enbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Awnahmetaxen für Transporte von Holzkohle. Vom 1. Jan. 94 bis zur tarifmäßigen Durchführung, längstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Holzkohlen in Ladungen von 10000 kg. von Lepavina nach ßnehs, St. Margrethen, ßregenz und Lindau folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: Heller pro 100 kg.

Lepavina -- Buchs 207 ,, -- St. Margrethen und Bregenz . . . . 209 ,, --Lindau 211 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt, Nr. 146, v. 23. Dez. 93.

Bückvergulwng auf Getreide etc.-Fransporten. Vom 1. Jan. 94 bis anf weiteres, längstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten ab den in den österreichisch-ungarisch-- schweizerischen Getreidetarifen enthaltenen österr.-nngar. Stationen nach Bachs, mit Bestimmung nach der Ortschaft Grabs, die in den genannten Getreidetarifen enthaltenen Taxen für ßnchs-transit zuzüglich einer Expeditionsgebühr von 5 Cts. pro 100 kg. im Rückvergütungswege gewährt. Österr. Verordnnngshl. f. Eisenb. n. Schiffahrt, Nr. 146, v.

23. Dez. 93.

Mitteilungen des Eisenbahndepartementes.

Das schweizerische Eisenbahn département hat unterm 27. Dezember 1893 nachfolgendes Kreisschreiben betreffend Erhebung einer Kontrollgebühr für Anbringung des Kontrollstempels auf den von Privaten gelieferten Frachtbriefen für den internen schweizerischen Verkehr an die schweizerischen Eisenbahn- und Dampt'schiffverwaltungen erlassen:

In § 59 des neuen Transportreglements der schweizerischen Eisenhahnund Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, ist vorgeschrieben, daß die von Privaten erstellten Frachtbriefformulare einer Verwaltung der Transportanstalten zur Beurkundung ihrer Übereinstimmung mit den Vorschriften des Transportreglements vorgelegt und von dieser mit einem Kontrollstempel versehen werden müssen. Die Gebühr für die Anbringung dieses Kontrollstempels soll im Nebengebührentarif festgesetzt werden.

Die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes wurde eingeladen, dem Departement beförderlichst einen Entwurf zu einem Nachtrag zum Nebengebührentarif, diese Kontrollgebühr enthaltend, vorzulegen.

Nach erhaltener telegraphischer Mittheilung kann diese Vorlage aber vor 1. Januar 1894 nicht mehr erfolgen. Dagegen wird vorgeschlagen, diese Kontrollgebühr einstweilen auf 15 Cts. pro 100 Stück Frachtbriefe festzusetzen.

Das Departement will vorläufig und unter ausdrücklichem Vorbehalt der nachträglichen bundesrätlichen Genehmigung diesem Vorschlag seine Zustimmung nicht versagen und ermächtigt daher die Verwaltungen, für die Kontrollierung derFrachtbriefforumlaree, welche ihnen von Privatenzun diesem Zwecke übergeben werden, und für die Anbringung des Kontrollstempels auf denselben eine Gebühr von höchstens 15 Cts. pro 100 Stück zur Einhebung zu bringen.

Bei diesem Anlaß kann das Departement nicht unterlassen, die sämtlichen Verwaltungen darauf aufmerksam zu machen, daß alle Frachtbriefformulare, welche mit dem Kontrollstempel irgend einer schweizerischen Eisenbahn- oder Dampfschiffverwaltung versehen sind, von jeder Station anzuerkennen sind und die Annahme derselben von keinerStation oderr Dienststelle mit der Begründung, der Frachtbrief sei von der eigenen Verwaltung nicht kontrolliert worden, verweigert werden darf.

"Wir laden Sie ein, Ihre sämtlichen Dienststellen dementsprechend zu verständigen.

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Année Anno Band

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01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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03.01.1894

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12-16

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