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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Fabrikation der 175,000 Gewehre, Modell 89, und die damit zusammenhängenden Ausgaben der Eidgenossenschaft.

(Vom 10. April 1894.)

Tit.

Unterm 26. Juni 1889 haben Sie, gestutzt auf unsere Botschaft vom 19. gleichen Monats, die Einführung einer neuen Handfeuerwaffe für die Infanterie mit der offiziellen Bezeichnung ,,Schweizerisches Repetiergewehr, Modell 89" beschlossen und uns zugleich die Ermächtigung erteilt, alle Maßnahmen zu treffen, um die Erstellung der neuen Gewehre und der zudienenden Munition in kürzester Frist durchzuführen.

Sowohl in der oben erwähnten Botschaft vom 19. Juni 1889, als auch in derjenigen vom 25. November gleichen Jahres, betreffend definitive Krediterteilung für Anschaffung des schweizerischen Repetiergewehres, Modell 89, und der zudienenden Munition, haben wir Ihnen die Gründe dargelegt, welche uns bezüglich des Beschaffungsmodus der Gewehre darauf hinwiesen, die Privatindustrie in weitem Maße mitzubethätigen. Es waren dies kurz folgende : Erstellung der Gewehre innert kürzester Frist im Interesse einer möglichst beschleunigten Wiederherstellung der Munitionseinheit der ganzen Armee.

Rücksichtnahme auf unsere nationale Industrie auch im Interesse des Bundes, um die nötige Rekrutierung gelernter Büchsenmacher für unsere Infanterie- und Geniebataillone zu ermöglichen.

283 Vermeidung der Erstellung weitläufiger Bauten mit den nötigen Motoren und maschinellen Einrichtungen, von denen erstere nach Beendigung der außerordentlichen Gevvehrbeschaffung brach liegen, letztere zum großen Teil wertlos würden, und endlich Umgehung der Anstellung von Tausenden von Arbeitern, die nach Abschluß der 'Fabrikation entlassen und mit ihren Familien auf die Gasse gestellt werden müßten.

Entsprechend den Anträgen der Gewehrkommission haben wir daher entschieden, es sei der eidgenössischen Waffenfabrik nur die Erstellung einiger weniger Bestandteile zu übertragen, sowie die Kontrolle über die von der Privatindustrie zu erstellenden Bestandteile und endlich das Montieren und Fertigstellen der Gewehre.

Einleitung zur Fabrikation.

Im Laufe des Monats Juli 1889 wurden sodann die nähern Bedingungen für die Submission aufgestellt und eine größere Zahl Firmen, die durch bisherige Lieferungen oder sonstige Leistungsfähigkeit bekannt waren, zur Konkurrenzbeteiligung eingeladen.

Die eingegangenen Angebote von 67 Bewerbern zeigten so große Preisdifferenzen, daß weitere Unterhandlungen nötig wurden und wir endlich Mitte Oktober gleichen Jahres dazu gelangten, mit 28 schweizerischen Bewerbern annehmbare Preise über sämtliche Gewehrbestandteile zu vereinbaren und vorläufige Vertragsmodalitäten festzustellen. Die definitiven Vertragsabschlüsse erfolgten auf Schluß des Jahres 1889 und Beginn 1890.

·5" Durchführung der Fabrikation.

In den bezüglichen Verträgen war der Beginn der Lieferungen spätestens auf \. April 1890 vorgesehen, mit Schlußlieferung- bis Ende Dezember 1891. Leider konnten diese Termine nicht innegehalten werden, wozu verschiedene nicht vorausgesehene Faktoren mitwirkten.

Die Anfertigung der Zeichnungen, Modelle und Lehren für die einzelnen Bestandteile durch die eidgenössische Wafienfabrik, welche die Grundlage für die Fabrikation bildeten, verzögerten sich in ungeahnter Weise, weil namentlich für die Herstellung der Modelle und Lehren nur geschulte und geübte Arbeiter verwendet werden konnten. Anderseits bot die mit der Vorschrift der Wechselbarkeit der Bestandteile bedingte genaue Ausführung der mechanischen Arbeiten einzelnen Fabrikanten bedeutende Schwierigkeiten, so daß

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die eidgenössische Waffenfabrik verschiedenenorts genötigt war, durch Abordnung und Überlassung tüchtiger Arbeiter ratend und thätig mitzuwirken. Endlich waren um diesen Zeitpunkt die Maschinen- und Werkzeugfabriken auch mit anderweitigen Bestellungen überhäuft und so in Anspruch genommen, daß sich die Lieferung der für die Gewehrbestandteil-Fabrikanten benötigten maschinellen Einrichtungen sehr verzögerte. So wurden auch die Dampfmaschine, die Beleuchtungs- und Transmissionsanlagen für die Anfertigung der wenigen Beslandteile, welche die eidgenössische Waffenfabrik zur Lieferung übernommen hatte, erst Ende Oktober 1890 fertig.

Durch die vorliegenden Verhältnisse wurde unser Militärdepartement dann auch gezwungen, wiederholt die vorgesehenen Liefertermine zu verlängern, da ein unzulässiges Drängen wohl nachteilig auf die Qualität des Fabrikates eingewirkt hätte und ein Übergang zu andern Lieferanten in diesem Stadium der Fabrikation unzulässig erschien.

Alle diese Umstände haben denn auch dazu beigetragen, daß es im September 1890 nur möglich wurde, für die Inatraktorenschule der Infanterie 6 neue Gewehre, Modell 89, zu liefern, denen anfangs November weitere 25 Stück zur Vornahme der endgültigen Graduationsproben folgten. Mitte Februar 1891 begann sodann die Lieferung neuer Gewehre für die Unteroffiziers- und Schießschulen.

Mit 17. Juli 1891 ist der Beginn der Zuteilung der neuen Waffe an die Infanteriebataillone des Auszuges der III. und V. Division zu verzeichnen, denen irn Jahre 1892 die entsprechenden Bataillone der Landwehr und die Bataillone d-er übrigen sechs Divisionen des Auszuges folgten, während die Neubewaffnung der LandwehrInfanteriebataillone der L, II., IV., VI., VII. und VIII. Division, sowie der Geniebataillone des Auszuges und der Landwehr erst in das Jahr 1893 fällt.

Unterm 23. Dezember 1892 genehmigten Sie die Anschaffung weiterer 25,000 Gewehre, Modell 89, im Anschlüsse an die erste . Fabrikationsserie von 150,000 Stück, und es fällt die Schlußlieferung der 175,000 Gewehre auf 23. Dezember 1893.

Kos tenvermehrung.

Nach den mit den verschiedenen Lieferanten abgeschlossenen Verträgen ergab sich für ein Gewehrbestandteilsortiment, inklusive Dolchbajonett und Scheide, ein auszulegender Preis von Fr. 69. 80 Übertrag

F'. 69. 80

285 Übertrag Fr. 69. 80 Hierzu kommen noch die Auslogen der eidgenössischen Waffenfabrik für allgemeine Unkosten, für die Kontrolle, für Montage und Einsehießen der Gewehre, geschätzt auf ,, 14. 20 so daß damals der Kostenpreis für ein fertiges Gewehr, Modell 89, mit Fr, 84. -- angenommen werden konnte.

Bereits im Laufe der Fabrikation zeigte es sich, daß dieser Kostenansatz überschritten werde, und haben wir Sie in unserer Botschaft vom 20. Oktober 1892 hierauf aufmerksam gemacht; infolgedessen wurde der Preis der pro 1893 anzufertigenden Gewehre mit Fr. 87 in das Budget aufgenommen. Leider sind wir heute, nach Abschluß der außerordentlichen Gewehrfabrikation und nachdem die Schlußrechnung der eidgenössischen Waffenfabrik pro 1893 vorliegt, zu der Mitteilung veranlaßt, daß auch dieser letztere Preis nicht genügt, um die ergangenen Kosten zu decken.

Die Mehrkosten sind in folgenden Ursachen zu suchen: Übergangsperiode.

Mit dem.Abschluß der Fabrikation von Vetterligewehren war für die eidgenössische Waffenfabrik bis zum Beginn der Fabrikation von Gewehren, Modell 89, eine Übergangsperiode eingetreten, die, je länger sie andauerte, um so mehr den Betrieb belasten mußte.

Die Fabrik hatte etwelche Beschäftigung durch Fabrikation von Revolvern, Modell 82, sowie durch Anfertigung der Lehren, Kontrollinstrumente und ModellstUcke zum neuen Gewehr, wozu aber nur ganz tüchtige Berufsleute beschäftigt werden konnten.

Verzögerung im Beginn der Fabrikation.

Das Zurückbleiben der Ablieferungen einzelner Gewehrbestandteile wirkte namentlich empfindlich, weil dadurch der eidgenössischen Waffenfabrik die Möglichkeit benommen war, eine genügende Zahl von Arbeitern zum Montieren und Fertigmachen der Gewehre rechtzeitig anzulernen. Manchenorts mußte die eidgenössische Waffenfabrik nachhelfen durch Abordnung von Vorarbeitern und Arbeitern aus ihrem Etablissement, teils vorübergehend, teils bleibend, zur Vervollkommnung der Einrichtungen, Werkzeuge und Arbeiten, um die Fabrikation in richtigen Fluß zu bringen.

Für die eidgenössische Waffenfabrik war die Einübung in der Fabrikation des neuen Modelles abhängig vom Eingang^der Einzel-

286 teile, auf welchen viele Arbeiter \varten mußten, welche zu behalten sie angesichts der bevorstehenden beträchtlichen Vermehrung des Arbeiterpersonales angewiesen war. Auch die auf Rechnung der eidgenössischen Waffenfabrik bei verschiedenen Lieferanten errichteten Filialkontrollstellen mußten rechtzeitig an Ort sein, ohne daß anfänglich die Kontrollkosten gedeckt wurden.

Erst im September 1890 hatte eine Anzahl von Lieferanten mit den"vertraglichen Lieferungen begonnen; dieselben waren aber sehr ungleichmäßig und unvollkommen.

An einen Wechsel der Lieferanten von Einzelteilen, die auf mechanischem Wege erzeugt werden müssen, war, wie bereits erwähnt, nicht mehr zu denken, denn es bedarf vom Schmieden desRohmaterials bis zur Vollendung der Bestandteile vieler Specialwerkzeuge, deren Beschaffung und Ingangsetzung Monate in Anspruch nehmen. Die inzwischen eintretende Lähmung des Gesamtbetriebes hätte von nachteiligster Wirkung sein müssen.

Wenn schon jedes frühere Gewehrmodell Anfangsschwierigkeiten in seiner Fabrikation zu bestehen hatte, so war dies bei' dem Modell 89 durch die Forderung der Wechselbarkeit der Einzelteile in viel höherem Maße der Fall. Qualitative Unvollkommenheiten der eingehenden Bestandteile mußten teilweise durch die eidgenössische Waffenfabrik durch Selbstbesorgung der erforderlichen Nacharbeiten gehoben werden, was für dieselbe vermehrte Räumlichkeiten, größere Zahl von Arbeitern und allseitige Unkosten zu Lasten des Betriebes zur Folge hatte.

Preiserhöhungen.

Einzelne Unteraehmer von Lieferungen von Einzelteilen, welche die Anfangsschwierigkeiten kaum zu überwinden vermochten, klagtea von Anbeginn über zu geringe Preise. Sie hatten sich nachweisbar in ihren Berechnungen geirrt und die für sie ungewohnte genaue Arbeit zu wenig berücksichtigt. Zur Vermeidung von Katastrophen bei einzelnen Lieferanten und um den Gang der Fabrikation nicht zu hindern, waren wir daher genötigt, in einzelnen nachgewiesenen Fällen Rücksichten zu tragen und gegenüber den vertraglich festgesetzten Preisen Erhöhungen eintreten zu lassen.

Arbeiterlöhnungen.

Die zu Beginn der Beschaffung der neuen Gewehre vorhanden gewesene starke "Nachfrage nach guten Arbeitskräften ist nicht ohne Einfluß auf die Lohnanforderungen der Arbeiter in der eidgenössischen Waffenfabrik geblieben, wobei mit Rücksicht auf die

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unumgängliche Notwendigkeit des Bedarfes an Arbeitskräften der bezahlte Lohn in vielen Fällen nicht im richtigen Verhältnis zu den faktischen Arbeitsleistungen gestanden haben mag. Die zu breitspurig angelegte Arbeitsorganisation und der allzugroße Stab von Bureaugehülfen einerseits, sowie die Überlassung der eigentlichen Leitung in der Fabrik an einen einzelnen Angestellten anderseits, haben bei dem Mangel einer technisch gebildeten Oberleitung des Etablissements ebenfalls dazu beigetragen, daß sich der Betrieb nicht so ökonomisch gestaltete, wie dies im finanziellen Interesse des Bundes wünschbar gewesen wäre.

Als es sich dann gegen Ende des Jahres 1892 um bevorstehende, successive Entlassung von Arbeitern behufs allmählichem Übergang zum normalen Betrieb der eidgenössischen Waffenfabrik handelte, machte sich unter den Arbeitern' eine Bewegung geltend, dahin zielend, die vorgesehenen Entlassungen während der Winterzeit zu verschieben. Hand in Hand damit ergingen seitens der Arbeiterkreise Klagen gegen die Fabrikleitung, welche das Militärdepartemeot zur Bestellung einer Untersuchungskommission veranlaßten. Der Bericht dieser letztern ist Ihnen, Tit., seiner Zeit zugestellt worden und glauben wir hier nicht weiter auf denselben eintreten zu sollen.

Um eine große Zahl von Arbeitern, teilweise Familienväter mit zahlreichen Angehörigen, nicht während der Winterzeit brotlos auf die Gasse zu stellen, hat unser Militärdepartement, den Ratschlägen der genannten Untersuchungskommission Folge gebend, die Verfügung getroffen, daß die Entlassungen von Arbeitern, abgesehen von im Interesse der Ordnung nötigen Fällen, hinausgeschoben, dagegen die Arbeitszeit auf 8 Stunden unter entsprechender Lohnverkürzung herabgesetzt werde. Dadurch wurde es möglich...

eine große Zahl von Arbeitern weiter zu beschäftigen und denselben trotz der reduzierten Arbeitszeit die Fortexistenz zu ermöglichen.

Es darf wohl zugestanden werden, daß diese unter den obwaltenden Verhältnissen wohl begründete Maßregel nicht ohne etwelche finanzielle Einbuße für den Bund geblieben ist, indem die Arbeitsleistung nicht im Verhältnis zu der Arbeitszeit gewesen ist.

Einen Teil der Schuld trifft dabei wohl auch die Geschäftsleitung, indem bei richtiger Organisation eine bessere Ausnützung der Arbeitszeit wohl möglich gewesen wäre.

Lehren und Modelle.

Die Lieferung der Lehren und Modellstücke hatte die eidgenössische Waffenfabrik nach ihrer nunmehrigen Aussage bei den

288 allgemeinen, ihr zufallenden Mehrkosten nicht in Berechnung gezogen, was einer Mehrbelastung von nahezu Fr. 100,000 gleichkommt.

Ordonnanzänderungen. .

Im weitem sind im Laufe der Fabrikation verschiedene Ordonnanzänderungen nötig geworden, die im Interesse der Gleichförmigkeit und der Brauchbarkeit der Waffe rückwirkend auf die verhältnismäßig übrigens wenig zahlreich an die Truppen bereits ausgegebenen Gewehre ausgedehnt werden mußten.

Wh1 verweisen hierbei auf nachfolgende Daten: L a u f . 15. VI. 91. Änderung der Toleranz für die Zugtiefe.

V i s i e r . 25. VI. 91. Ersatz der provisorisch graduierten Visiere.

O b er b a n d . 25. VI. 91. Anbringung einer stärkern Schraube.

D o l c h s c h e i d e n . 10. VIII. 91. Einlage von Korkplättchen.

D o l c h . 23. XI. 92. Erweiterung des Spielraumes am Haft des Oberbandes auf l mm.

M ü n d u n g s d e c k e l . 19. XII. 91. Einführung eines neuen Modells mit Kornschutz.

Z ü n d s t i f t . 4. XII. 91. Übergang zur ursprünglich angenommenen, von der eidgenössischen Waffenfabrik eigenmächtig abgeänderten Spitzenform und Ausreibung des Verschlußkopfes.

U n t e r b a n d . 4. XII. 91. Anbringung von Stollen und Schraube.

P u t z s c h n u r . 9. III. 92. Anbringung eines Putelappens aus Metallgewebe.

P a t r o n e n l a g e r r e i n i g e r. 25.1. 93. Einführung desselben nach Aufbrauch der Putzhölzer.

Bei den daherigen Kosten fällt noch weiter in Betracht die Abordnung von Arbeitern in die Zeughäuser, zu den Waffeniospektionen etc. behufs Durchführung dieser Ordonnanzänderungen.

Die einzelneu Lieferanten bewilligten Preiserhöhungen, die Ordonnanzänderung des Unterbandes etc. und die von der eidgenössischen Waffenfabrik übernommenen Mehrarbeiten sind die hiernach verzeichneten.

P r e i s e r h ö h u n'g e n : Visier, für dessen Graduation in der Waffenfabrik . Fr. --. 35 Verschlußhalter ,, --.25 Bandfeder --. 01 fl Riegel ,, -- · 60 Übertrag

Fr.

1. 21

289 Übertrag Fr. 1. 2l Mehrarbeiten und Ordonnanzänderungen: Magazin ,, --. 55 Verschlußhülse, Härten in Waffenfabrik ,, --. 20 Unterband mit Stollen und Schraube versehen . . . ,, --. 40 Pyramidenstift, Bestandteil und Arbeit ,, --. 20 per Bestandteilsortimeot für die ersten 150,000 Gewehre.

Fr.

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Laufbeschiessprobe und Einschiessmunition.

Eine weitere Kostenverraehrung wurde bedingt durch die anfänglich nicht vorgesehene, aber im Laufe der Fabrikation als notwendig zu Tage getretene Laufbeschießprobe. Sodann hat sich auch der durchschnittliche Verbrauch an Munition für das Einschießen der fertigen Gewehre als wesentlich höher herausgestellt, als dies in der Kostenberechnung angenommen war. In dieser Beziehung durfte aber im Interesse der Schußsicherheit der Wafle nicht gespart werden.

Verminderung des Maschinen- und Werkzeuginventars infolge Neuschätzung.

Die auf Schluß der außerordentlichen Gewehrbeschaffung verschobene periodische Neuschätzung des Inventars der eidgenössischen Waffenfabrik ergab eine Abschreibung des Maschinen- und Werkzeuginventare im Betrage von Fr. 453,605. 51.

Hierbei darf nicht übersehen werden, daß von vorneherein angenommen war, daß die für die außerordentliche Fabrikation notwendig werdenden Inventaranschaffungen auf Schluß der Fabrikationsperiode amortisiert sein mußten, da es keineswegs angeht, den darauf eintretenden normalen Betrieb durch hohe Sehatzung von teilweise disponibel werdendem Maschineninventar etc. in ungehöriger Weise zu belasten, was übrigens nur eine weitere Erhöhung des Erstellungspreises für künftige Beschaffung von Gewehren zur Folge hätte.

Es entfallen demgemäß die ergangenen Mehrkosten für die Fabrikation der ersten 175,000 Gewehre, Modell 89, a u f : die Übergangsperiode, die Verzögerung itn Beginn der Fabrikation, die Preiserhöhungen, die Arbeiterlöhnungen, Bnndesblatt. 46. Jahrg. Bd. II.

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die Lieferung der Lehren und Modelle, die Ordonnanzäüderungen, die Laufbeschießprobe und Einsehießmunition, und die Verminderung des Maschinen- und Werkzeuginventars, infolge Neuschätzung.

Behufs Abschluß der Jahresrechnung pro 1893 sahen wir uns daher genötigt, zu verfügen, es habe die eidgenössische Staatskasse zur Deckung des Fehlbetrages der eidgenössischen Waffenfabrik infolge der vorstehend dargelegten Mehrkosten für die Fabrikation der 175,000 Gewehre, Modell 89, aus dem Kredit Bewaffnung und Ausrüstung einen Zuschuß zu leisten im Betrage von Fr. 1,405,528.24, und ersuchen wir Sie, Tit., hiermit um Gutheißung dieser Verfügung.

Wir dürfen hier wohl noch beifügen, daß die Wechselbarkeit der Einzelteile beim neuen Gewehr, Modell 89, trotz allen Schwierigkeiten durchgeführt ist, und daß sich die Berichte aus den Militärschulen etc. über die Leistungsfähigkeit und verhältnismäßig geringe Reparaturbedürftigkeit der neuen Waffe nur günstig aussprechen.

Bezüglich Solidität entspricht die Waffe bei Verwendung von Munition jetziger Ordonnanz allen Anforderungen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 10. April 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Fabrikation der 175,000 Gewehre, Modell 89, und die damit zusammenhängenden Ausgaben der Eidgenossenschaft. (Vom 10. April 1894.)

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1894

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16

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.04.1894

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282-290

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10 016 567

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