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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz über die Lieferung nachverzeichneten Materials.

Lieferanten, welche Angebote zu machen wünschen, sind ersucht, die erforderlichen Formulare von der technischen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung zu verlangen, unter gleichzeitiger Bezeichnung der Gruppe,, für welche sie Eingaben zu machen gedenken.

Ohne gestelltes Verlangen werden von der Verwaltung nur an die gegenwärtig mit der technischen Abteilung im Vertragsverhältnis stehenden Lieferanten Formulare gesandt.

Die Angebote sind nns verschlossen und mit der Aufschrift ,, A n g e b o t f ü r K r i e g s m a t e r i a l " franko bis zum 23. September einzusenden.

Mitteilungen oder Anfragen, welche der Beantwortung bedürfen, sind der Verwaltung getrennt vom Angebot zu übermachen.

Die Lieferungstermine beginnen im allgemeinen mit dem 1. März nnd schließen, besondere Vereinbarung vorbehalten, mit dem 30. November 1895.

Alle Preise sind franko P a c k u n g und f r e i von a l l e n S p e s e n auf die dem Lieferanten nächstgelegene schweizerische Eisenbahnstation zu.

stellen.

Bücksendungen von Fackmaterial, sowie von Ausschußwaren, fallen zu Lasten des Lieferanten.

Muster können auf unserer Verwaltung eingesehen werden.

Zeichnungen und Beschreibungen der mit * bezeichneten Artikel werden von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten alle von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (Garnituren, Sattelbäume, Strickwerk etc.) gratis und franko auf die zunächst gelegene Eisenbahnstation geliefert.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Grappe.

Bedarf.

L Grnpp'e.

14,000 13,000 1,400 13,000 500 500

20 60 250

II. Gruppe.

100 200 200 200 100 200

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gewehrriemen.

Leibgurten.

Fascninenmessertaschen, einfache.

Faschinenmessertaschen mit zwei Schnallen.

Ba;jonettscheidentasehen.

Bajonettscheiden mit Schlaufen.

Patrontaschen für Infanterie.

Patronenbandoulières für Kavallerie.

Säbelkuppel für Kavallerie.

Säbelknppel für Train.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Trompetertaschen.

Tragriemen für Trompeten.

Tragriemen für Trommeln.

Fouriertaschen für Unherittene.

Fouriertaschen für Berittene.

Karahinerriemen.

Revolverfutterale mit Eiemen.

Lederne Schlagbänder.

Ordonnanz vom 24. April 1874, zweite Auflage.

Offiziers-Reitzeuge, 1. Qualität, komplett.

Vollständige Kavallerie-fieitzeuge mit Zäumung.

Muster und Zeichnung.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Artillerie-Unteroffiziers-Reitzeuge, komplett.

Modell.

ßemontensättel.

Trainsättel von braunem Zeugleder, nach Modell der Zeichnung vom August 1882 nnd Modell.

Kavalleriesättel.

Englische Kummte mit Kummtriemen.

Ordonnanz 1853 und Modell.

Paar Kummtgeschirre ans ungeschwärztem Zeugleder.

Zeichnung vom April 1894.

Zeichnung vom Mai 1894, Paar Kummetgeschirre für Vorpferd.e aus ungeschwärztem /eugleder,

co co

Vi

di

co

Gruppe.

Bedarf.

II. Gruppe.

300 500

1GO 200 500 HOO 600 400 600 200

III. Gruppe.

250 50

500 500 600 500 600 500 500 200 553

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Paar Packtaschen für Kavallerie.

Modell.

Kochgeschirrfutterale für Kavallerie.

Ordonnanz vom 24. April 1874und Modell.

Pferdetornister aus schwarzem Verdeckleder.

Zeichnung und Modell.

Offizierskoffer mit Einsatz.

ohne ,, n Vorschrift u. Zeichnung vom 20. Mai 1880.

Sattelkisten für Offiziers-JReitzeuge.

Grundsitze, aufgespannt.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Karabinerholftern, Modell 1893.

Zeichnung vom April 1894.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Stallhalftern für Kavallerie.

Stallgnrten.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Übergurten.

Paar Packriemen.

n Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell, Trainpeitschen.

Unterkummte.

liofell.

Trompeterschnüre.

Mundstückschn üre.

Schnüre für Kufhörner.

Schlagband für Infanterie-Feldweibelsäbel.

Muster und Vorschrift.

Braunmelierte wollene Bivonacdecken.

,, ,, Lazarettdecken.

Pferdedecken für Artillerie.

,, ,, Kavallerie.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Staublappen für Kavallerie, als Taschen eingerichtet.

Ordonnanz über das Artilleriepferdeputzzeugvon 1876.

Staublappen für Artillerie.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Kavallerie.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Futtersäcke für Kavallerie.

H Ordonnanz Ober das Artilleriepferdeputzzeug von 1876.

Kopfsäcke aus Segeltuch für Artillerie.

·Futtersäcke für Artillerie.

Modell.

Mnster.

Brotsäcke.

O5

r& i

Sr-

Gruppe.

Bedarf.

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

III. Gruppe.

94 172

Kaffee- und Salzsäcke.

Zwilchschürzen.

Blachen für Requisitionsfuhrwerke, 5,7m lang, 3m breit.

Tränkeimer aus wasserdichtem Segeltuch.

Säbel für berittene Mannschaft.

Faschinenmesser.

Scheiden für Offizierssäbel.

Pioniersäbel.

Säbel für Infanterie-Feldweibel, neues Modell 1883 mit Scheide.

Säbelbajonette mit Scheiden für Infanterie-Fouriere und -Spielleute.

Soldatenmesser, Modell 1890.

Feldbeile.

amerikanische Beile.

Cornets.

Bügel, kurze.

» lange.

Baßtrompeten.

Althorn B (si b).

Barytons B.

Barytons B (Helikon).

Barytons Es.

Trommelsohäfte (Zargen).

Paar Trommelschlegel aus schwarzem Ebenholz oder braunem Eisenholz.

Striegel ans Stahlblech mit Hufränmer, für Kavallerie.

Striegel aus verzinntem Stahlblech, für Artillerie.

Hufräumer aus Stahl.

Muster.

£ l IV. Gruppe.

£ u P-

200

B 15,000 70

35

W >-*

50 600 200 200

n

Modell.

Ordonnanz und Modell.

Ordonnanz u. Zeichnung vom Januar 1891.

Ordonnanz vom B. Febr. 1870 und Modell.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell.

Modell und Vorschrift vom 10. Dez. 1877.

Modell 1884.

Modell 1886.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

i Ordonnanz über das Artilleriepferdei pntzzeug von 1876 und Modell.

co

CO -J

ce

Gruppe.

IV. Gruppe.

Bedarf.

800

600 200 800 800 80 500

536 32 22 40 72 72 124 314 48 90 124

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Zeichnung und Modell.

Pferdebürsten, Modell 1884 (Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt).

Pferdebürsten für Remonten, Modell 1884,. Borsten versetzt, im Schnitt gewölbt.

Hufsalbbürsten mit Futteral, für Kavallerie-Pferde- Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

putzzeuge.

Ordonnanz über das ArtilleriepferdeHnfsalbbürsten mit Futteral, für Artillerie-Pferdeputzzeug von 1876 und Modell.

putzzenge.

Ordonnanz vom 3. Febr. 1875 und Modell.

Hnfsalbbüchsen.

Muster.

Schwämme.

Fouriertaschen-Ausrüstungen.

Feldstecher (mittelst Auszug und Sehraube verstellModell.

bar), mit Etui, Eiemen und Schnur.

Muster.

Bickel.

Schaufeln.

Fuchsschwanzsägen.

Ordonnanz vom 2. Februar 1884.

gestanzte Kochkessel mit Aufsatz, aus Schwarzbleeh gefertigt und verzinnt.

Fleischhretter für Mannschaft.

,, ,, Offiziere.

runde Fleischbretter.

Yorlegschlösser.

Wasserkessel.

Äxte.

" Schaumkellen.

Anrichtlöffel.

Holzkellen.

Fleischmesser.

Fleischgaheln.

CD CD

Gruppe.

Bedarf.

IV. Gruppe.

16 6 32 22 316 316 34 4 22 4 72 18 400 400 1000 500

V. Gruppe.

200 500

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Bratpfannen mit Deckel und 4 Einsteckfüßen.

Ordonnanz vom 22. Februar 1884.

Kaffeemühlen für Offiziere.

Kaffeemühlen für Mannschaft.

Kaffeekannen mit Seihsäckchen.

Tassen mit Untertassen aus Nickelblech.

Sappenteller.

große Blechbüchsen für Gewürz.

kleine ,, ,, ,, Zuckerbüchsen, große, ovale.

,, kleine, gevierte.

Trichter.

Wiegenmesser.

Paar Zngstrangen.

Zeichnung vom April 1894.

Paar Anstöße.

n Fouragirstricke.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

hänfene Schnür-Gurtstücke zu Kavallerie-Sattelgurten.

Zeichnung und Muster.

ßevol verschnüre.

Muster.

Gurtstücke zu Packgurten.

l Ordonnanz vom 27. März 1876, ZeichLeitseil-Handstücke.

I nung vom Dezember 1880 und Muster.

lange Peitschen für Fahrer.

hänfene G-urtstücke zu Trainsattelgurten.

Ordonnanz vom 24. April 1874 und Modell.

Zeichnung vom Dezember 1878 und Halfterstricke.

Supplement vom Januar 1880.

(

B e r n , den 28. August 1894.

Technische der eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

co CO CO

400

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung nachstehend verzeichneter Gegenstände: I.

2500 Meter Metall-Litzen für Gradabzeichen.

4500 ,, Woll-Litzen ,, ,, 2000 Stück Schützenanszeichnungen.

1000 Richterabzeichen.

500 Aaszeichnungen für Distanzenschätzer.

200 ,, , Meldereiter.

5400 7200 340 120 8000 10 10 200 28 5000

II.

Meter Exerzierwestentnch ohne Strich.

,, grauen, haumwollenen Futterstoff, croisé.,, schwarzen Futterstoff (Lustrine).

,, rohe Futterleinwand.

,, schwarze Passements.

kg. Bingli für Exerzierwesten.

,, Haften ,, ,, Gros Steinnußknöpfe.

,, Beinknöpfe.

Paar Gurthalterleder.

87 30 145 160 175 4 5 18 750 60 70 50 50 50 1700

III.

Meter dunkelgrünes Waffenrocktuch.

,, dunkelmeliertes Hosentuch.

,, granen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

,, schwarze Passements.

,, Stoff für Arbeitskleider der Positionsartillerie.

Gros Beinknöpfe, 18 mm. (schwarz).

,, 16 mm.

,, B ,, weiße Hornknöpfe, 18 mm.

Meter Drilch für Blusen der Sanitätsmannsehaft.

Mützen für Bereiter.

, » Pferdewärter.

Stallblusen für Pferdewärter.

Stallschürzen für Pferdewärter.

Transportsäcke für Sanitätsblusen.

Signalpfeifen mit Schnur.

100 300 15 41 62 1000 30 30 10 10

Meter dunkelmeliertes Hosentuch.

,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

,, rohe Futterleinwand.

Gros schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

,, ,, ,, 16 mm.

Meter Stoff für Arheitskleider der Festungstruppen.

,, Reithosentuch für Mäntel der Festungstrnppen.

Manteltuch (zum Füttern).

B Paar Pelzhandschuhe für Festungstruppen.

,, Pelzstiefel für Festungstrnppen.

IV.

401 Eingabetermin bis und mit dem 22. September 1894.

Von den betreffenden Gegenständen sind Offertenmnster einzureichen, welche den aufgelegten eidgenössischen Mustern, beziehungsweise d.en Bedingungen der Angebotformulare, entsprechend sein müssen.

Die Liefertermine, sowie ausführliche Angaben sind aus den Angebotformularen ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

Die Normalmuster von Exerzierwestentuch, Hosentuch, Futterstoff und Leinwand können auch bei den kantonalen Kriegskommissariaten eingesehen werden. Qualitätsmuster von Stoffen werden von der Verwaltung auf Verlangen abgegeben.

B e r n , den 3. September 1894.

Eid?. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Steinhauerarbeiten für das Postgebäude in ZUrich werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Bureau des bauleitenden Architekten, Herrn S c h m i d - K e r e z , Bahnhofstraße 14, in Zürich, ssur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Zürich" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 28. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 15. September 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Kanalisations-, Maurer-, Steinhauer-, Verputz- und Bauschmiedearbeiten, sowie die Lieferung von Walzeisen für das Chemiegebäude der eidg.

Alkoholverwaltung in Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidg. Bauten verschlossen unter der Aufschrift ,,Angehot für Chemiegebäude in Bern" bis und mit dem 20. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 10. September 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

402

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben : a. die Erd-, Maurer-, Hartsteinhauer- und Schlosserarbeiten für Einfriedigungen beim Postgebäude und bei der Kaserne in Thun ; b. die Erd-, Maurer- und Verputzarbeiten für Umänderungen in den AborttUrmen der Kaserne in Thun.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 21. September nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. September 1894.

,~

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stellen-Ausschreibung.

Im Instruktionscorps der Artillerie sind zwei Instruktorenstellen I. Klasse und zwei Hülfsinstruktorenstellen zu besetzen.

Besoldung: die gesetzliche.

Bewerber um diese Stellen haben sich bis zum 20. September schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 5. September 1894.

Schweiz. Militärdeparteinent.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Contrôleurs beim eidgenössischen Niederlagsbaus in Basel wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen sind bis und mit 22. dies an die Zolldirektion in Basel zu richten.

B e r n , den 11. September 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

403

Stelle-Ausschreibung.

Beim administrativen Inspektorat des schweizerischen Eisenhahndepartements ist die Stelle eines Gehiìlfen zur Überwachung der Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Arbeitszeit heim Betriebe der Eisenhahnen etc., mit Amtssitz in Lausanne, in vorerst provisorischer Weise neu zu besetzen.

Gehalt bis Fr. 4500 pro Jahr. Amtsantritt im Monat Oktober.

Bewerber nm diese Stelle, mit wenigstens Sekundarschulbildung, haben sich üher hinreichende Kenntnisse und praktische Bethätigung im äußern Betriebsdienst, sowie über vollständige Beherrschung der deutschen und französischen Sprache auszuweisen. Bei gleichen Kenntnissen etc. erhalten Bewerber französischer Zunge den Vorzug.

Anmeldungen mit gedrängter Darstellung des Lehenslaufes, namentlich der Vorbildung und der bisherigen Thätigkeit, unter Beilage von Zeugnissen, sind his zum 22. September 1894 dem Eisenbahndepartement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 6. September 1894.

Schweiz. Post- nnd Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i e h nnd p o r t o f r e i zn geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Coppet (Waadt). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postcommis in Chaux-de-Fonds. Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

3) Posthalter und Briefträger in Zunzgen (Baselland). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Postablagehalter und Briefträger in Stilli (Aargan). Anmeldung bis zum 2. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Aaran. ^ 5) Postcommis in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 2. Oktober 6) Posthalter und Briefträger in Ober- [ J894 *"ei der Kreispostdirektion in stammheim (Zürich).

J Zürich.

7) Packer und Bureaudiener in Locamo. Anmeldung his zum 2. Oktoher 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

404 8) Telegraphist in Trnbschachen (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

9) Telegraphist in Dübendorf (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200. nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

10) Telegraphist, in Stammheim (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

11) Telegraphist in Semione (Tessin). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bellinzona.

1) Briefträger in Chêne-Bourg (Genf). Anmeldung bis zum 25. Septemher 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter, Briefträger und Ì Anmeldung bis zum 25. Sept.

Bote in Chatillens (Waadt).

\ 1894 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Kerzers (Freiburg), j Lausanne.

4) Kreispostadjunkt in Neuenburg.

Ì 189 . ^^n.el,dunf b.is «TM. 2,5-.Sep> ' r j > ao* bei der Kreispostdirektion m 5) Postcommis in Neuenburg.

l Nenenburg.

6) Postcommis in Aarau. Anmeldung bis zum 25. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Âarau.

7) Postverwalter in Schwyz. Anmeldung bis zum 25. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

8) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 25. September 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

9) Postcommis in St. Gallen.

l Anmeldung bis zum 25. Sept.

10) Briefträger in Mogeisberg [ K*$ *" Kreispostdirektion in (St. Gallen).

J St- (jallen11) Telegraphist in Coppet (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Vivis. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 22. September 1894 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Vivis.

13) Telegraphist und Telephonist in Buren a./A. (Bern). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Pr. 340 für Jen Telephondienst. Anmeldung bis zum 22. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartemeut.

Beilage zum Schweiz. Bnndesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JVs 38.

Bern, den 19. September 4894.

III, Personen- und GepäckYerkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

38

536. ( /94) Sonn- und Festtagsbillete der Schweiz. Seethalbahn nach Luzern und zurück.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1894 werden von sämtlichen Stationen der Seethalbahn exkl. Emmen direkte Sonn- und Festtagsbillete nach Luzern und zurück, gültig l Tag, ausgegeben.

Ferner werden den Inhabern von Kilometerabonnementen der Seethalbahn direkte Kontrollmarken für einfache, sowie für Hin- und .Rückfahrt nach Luzern verabfolgt gegen Bezahlung/ eines Taxzuschlages, welcher der gewöhnlichen Taxe für die Strecke Emmenbrücke-Luzern entspricht.

Hochdorf, den 17. September 1894.

Betriebsdirektion der Schweiz. Seethalbahn.

537. (38/9.4) Personen- und Gepäclctarif JS und B R -- GB, vom i. Januar 4893. Ergänzung.

Die nachgenannten Taxen werden am 15. Oktober 1894 im Instruktionswege in Kraft gesetzt: 281

Einfache Fahrt. Gültig Hin- u. Rückfahrt. Gültig Gepäck I.

U. III. Tage. I.

II. III. Tage. Kfflkg.

St. Maurice-Airolo, via Romont-ßern-Langnan-Luzern . . .39.60 27. 75 19. 80 2 63.30 44.40 31.70 5 19.60 St. Maurice-Göschenen, via Romont - BernLangnau-Luzern .36.7525.8018.40 2 58.8041.2529.45 5 18.-- Bern, den 18. September 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

538. (88/94) Tarif für den Güterverkehr der Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn unter sich und mit den übrigen Stationen der N 0 B.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (voraussichtlich 1. Oktober 1894) tritt für den Güterverkehr der Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn unter sich und mit den übrigen Stationen der Nordostbabn ein neuer Tarif in Kraft.

Exemplare desselben können vom 25. September an durch Vermittlung der Stationen oder bei unserm Tarifbureau zum Preise von 50 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 15. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

539.

(38/9i) Gütertarif Bötzbergbahn und Koblenz-Stein inlern und direkt mit N 0 B. Nachtrag H.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (voraussichtlich 1. Oktober 1894) tritt zum Gütertarif Bötzbergbahn-Nordostbahn, vom 1. August 1892, ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend neben neuen Bemerkungen und einigen Ergänzungen zum Haupttarif Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Exemplare des Nachtrags können bei unsern Stationen unentgeltlich hezogen werden.

Zürich, den 15. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahu.

282

540. (38/9<0 Gütertarif Sihlthalbahn -- NOE, V S B etc.

Nachtrag II.

Mit 1. Oktober 1894, bezw. mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn, tritt zum direkten Gütertarif Sihlthalbahn -- N 0 B, V S ß etc., vom 1. Dezember 1892, ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend unter anderem neue Schnitttaxen nach und von der Sihlthalbahn und Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Der Nachtrag wird unentgeltlich abgegeben.

Zürich, den 15. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Sei. (38/94) Gütertarif T TB -- N OB und Bötebergbahn.

Nachtrag IV.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseeoahn (voraussichtlich 1. Oktober 1894) tritt zum Gütertarif Tößthalbahö-Nordostbahii, vom 1. April 1888, ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif und Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie für die Station Au (Zürich).

Exemplare des Nachtrags können vom 26. September an bei unsern Stationen oder bei nnserm Tarifbureau zum Preise von 30 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 15. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbakn.

542. (38/9<0 Gütertarif Südostbahn -- Nordostbahn und Böteber-gbahn. Nachtrag IV.

Mit dem Tage dei- Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (voraussichtlich am 1. Oktober 1894) tritt zum Gütertarif S 0 B -- N 0 B und Bötzbergbahn, vom 1. Dezember 1891, ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Distanzen und Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Ziirichseebahn, neue Bemerkungen zum Haupttarif und die Änderung des Stationsnamens Münsterlingen.

Exemplare des Nachtrags können vom 25. September an bei den Stationen zum Preise von 20 Cts. per Stück bezogen werden.

Zürich, den 17. September 1894.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

543. (38/94) Gütertarif ASB -- N OB und V SB, vom i. Juni -1890. Nachtrag V.

Mit dem Tage der Betriebseröffimng der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt znm Gütertarif A S B -- N 0 ß und V S B, vom 1. Juni 1890, ein Nachtrag V in Kraft.

283

Derselbe enthält, außer diversen Änderungen und Ergänzungen zn den Bemerkungen des Haupttarifes und Distanz- und Taxänderungen, die Aufnahme der rechtsufrigen Zürichseebahn in den direkten Güterverkehr mit der Aargauischen Südbahn.

Basel, den 17. September 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

5e4. (38/9<0 Gütertarif

Seethalbahn -- Ostschweiz, vom i. April 1893. Nachtrag III.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft.

Derselbe enthält neue Bemerkungen zum Tarif, Taxen für die Station An (Zürich) und für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, der RorschaehHeiden-Bergbahn nnd der Sihlthalbahn, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Exemplare dieses Nachtrages können vom 26. September an durch Vermittlung unserer Stationen oder direkt bei unserem Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 17. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbalm.

545. (88/94) Gütertarif Sihlthalbahn -- Gotthardbahn, vom '15. Märe 1893. Nachtrag L Am 1. Oktober 1894 tritt ein Nachtrag l in Kraft, der Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs enthält.

Exemplare desselben können direkt bei unserem kommerziellen Bureau oder durch, die diesseitigen Stationen gratis bezogen werden.

Luzern, den 17. September 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

546.

(38/94) Gütertarif J N -- Ostschweiz.

Mit dem Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseeoahn (voraussichtlich 1. Oktober 1894) tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Neuenbnrger Jurabahn einerseits nnd denjenigen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn nnd Koblenz-Stein), der Sihlthalbahn, der Vereinigten Schweizerbannen (einschließlich Toggenbargerbahn und Wald-Rütibahn), der Tößthalbahn, der Schweiz. Südostbahn und der Rorschach-Heiden-Bergbahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft.

284

Durch denselben werden aufgehoben und ersetzt: a. der Gütertarif N 0 B und V S B -- J N (Heft V), vom 1. November 1886, samt Nachträgen; 6. die in den Nachträgen IV und V zum Gütertarif Bötzhergbahn -- J B L, Bödelibahn und J N (Heft IV), vom 1. Januar 1885, enthaltenen Distanzen und Taxen für den Terkehr Bötzberghahn -- J N ; c. die im Gütertarif T T B ·- S C B, AS B, E B, J B L etc. (Heft III), vom 15. Juni 1885, und in dessen Nachträgen enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr T T B -- J N.

Exemplare des neuen Tarifs können vom 26. September an zum Preise von Fr. l bei unserm Gütertarifbureau und durch die Stationen bezogen werden.

Zürich, den 15. September 1894.

Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

547. (88/94) Gütertarife J S, B R und R VT -- Schweiz. Bahnen; Heft IX, Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn, vom i. Februar ÌS92. Nachtrag III.

Mit 1. Oktober 1S94 tritt zu obenerwähntem Tarif ein Nachtrag III in Kraft. Derselbe enthält Distanzen, sowie Frachtsätze des allgemeinen Tarifs und des Atisnahmetarifs Nr. 3 für Steine für den Verkehr mit den Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn. Außerdem sind darin verschiedene Änderungen bezw. Ergänzungen zum Haupttarif aufgenommen.

Dadurch werden aufgehoben und ersetzt: 1. Der Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den rechtsufrigen Dampfbootstationen des Zürichsees einerseits und den Stationen aer westschweizerischen und Simplonbahn etc. anderseits (Heft IX), vom 1. Januar 1887, nebst Nachtrag; 2. die im Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den rechtsufrigen Dampfbootstationen des Zürichsees einerseits und den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, der Bödelihahu etc. anderseits (Heft VIII), vom 1. November 1886, und in seinen Nachträgen enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr mit den Stationen der ehemaligen JttraBern-Luzern-Bahn ; 3. sämtliche im Gütertarif J S, B E, und R V T -- V S B, voto 1. August 1892, vorgesehenen Distanzen und Frachtsätze für die Station Bapperswil.

Exemplare des Nachtrages können vom 25. September 1894 an zum Preise von 40 Cts. direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bern, den 18. September 1894.

Direktion der Jora-Siinplon-Bahn.

285

548. (88/94) Gütertarif Brünigbahn -- Central- und Westschweiz, Heft I, vom 1. Juni 189%.

Gütertarif Berner Oberland-Bahnen -- Central- und Westschweiz, Heft II, vom i. Juni 189%.

Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und Berner OberlandBahnen, vom 1. -Juli 1892.

Kündung.

Die obgenannten Gütertarife treten am 31. Dezember 1894 außer Kraft.

Über die an deren Stelle zur Einführung gelangenden Tarife wird s. Z.

besondere Publikation erlassen.

Bern, den 10. September 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Babu.

B. Verkehr mit dem Auslande.

38

549. ( /94) Belgisch-Baseler Güterverkehr. Teil II, Heft 2, belgische Seehäfen -- Basel, vom 1. September 1890.

Taxierung von Holz.

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1894 an wird im alphabetischen Warenverzeichnis des Ausnahmetarifs Nr. 6, auf Seite 5 des obgenannten Tarifs, die Bezeichnung ,,Hole (Bau- und Nutz-)" gestrichen und an deren Stelle folgendes Artikelverzeichnis gesetzt : Holz, und zwar: Balken, Bohlen, Bretter, Dauben und Faßholz, Latten, Masten, Naben, roh vorgerichtet, Parkett-Friesen und -Platten, Pfähle, Platten, Schindeln, Schwellen für Eisenbahnen, Sparren, Sta"ngen, Zimmerholz.

Sern, den 14. September 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Balin.

550. (38/94) Italienisch-schweizerische Gütertarife via Gotthard, vom 1. August 1888. Einführung neuer Schnittsätze.

Am 1. Oktober 1894 treten für die Verbandsstationen der Linien ColicoChiavenna bezw. Sondrio an Stelle der gegenwärtigen neue Schnittsätze und 286

Entfernungen nach Chiasso transit in Kraft, welche bei unserem kommerziellen Bureau in Erfahrung gebracht werden können.

iMzern, den 17. September 1894.

Direktion der Gottkardbalm.

Ausnahmetaxen.

88

551. ( /W) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr.

Auf 1. Oktober 1894 treten für den Transport von Wasserglas in Wagenladungen von 10000 kg. oder Frachtzahlung hierfür folgende ermäßigte Taxen in Kraft: Würzen Potschappel Cts. pro 100 kg.

Zürich Hauptbahnhof. . . . 259 269 Zürich, den 17. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

552. (38/94,) Transporte von raffiniertem Petroleum Delle transit und Basel SCB transit (Antwerpen) -- Montreux und Lausanne.

J?ür die Beförderung von raffiniertem Petroleum bei Aufgabe in Wagenladungen von 10000 kg., in Fässern oder Reservoirwagen, welches ab Antwerpen (Bassins) transit ausschließlich auf dem Bahnwege bis Delle transit, bezw. Basel S C B transit, gelangt ist, kommen mit sofortiger Gültigkeit für die Strecken Delle transit bezw. Basel S C B transit -- Montreux und Lausanne folgende Ausnahmefrachtsätze zur Anwendung: Lausanne Montreux Fr. pro 1000 kg.

5--, a

r, B T, Ltransit =1 (Antwerpen Bassins transit)' 16. 23 19. 33 v f Basel S C Bern, den 17. September 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

(38/94) Teil IV, Heft i und 2 der österreichisch-ungarischfransösisc'hen Gütertarife. Berichtigungen.

In vorstehend genannten Tarifen werden mit Gültigkeit vom 1. November 1894 folgende Berichtigungen durchgeführt: Im Heft l vom 1. Juni 1894: Auf Seite 4 zweite Zeile, von. unten, ist der Artikel ,,Haideholz, roh oder grob profiliert" zu streichen.

553.

287

Auf Seite 5 ist die Tariflerung für Nußbaumholz wie folgt zu ändern: anlierfranzösische französische Serie Nußbaumholz in Blöcken, mitteleuropäisches bis 2,5 Meter Länge l 2 über 2,5 Meter Länge 2 2 Im Heft 2 vom 1. Juli 1894: Auf Seite 8 ist die Tarifierung für Nußbaumholz wie oben zu ändern.

Zürich, den 17. September 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schwele. Nordostbahn.

(38/9*) Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen aus Italien nach Deutschland etc., vom i. April Ì888.

Ergänzung.

Mit dem 1. Oktober 1894 treten für die Stationen Flauen oberer und unterer Bahnhof der sächsischen Staatsbahn folgende Schnittsätze des oben bezeichneten Ausnahmetarifes in Kraft: 554.

Km.

Einzel-! 1500 2500 1| 1700 1 1900 | 2100 | 2300 Wagen.

Franken pro 1000 Kilogramm.

H Flauen oberer / Pino . 898 76.22 69.99 53. 30 66. 65 63.31 59.98 56.64 Bahnhof \ Chiasso 942 80.18 73.29 55. 50 69. 73 66.17 62. 62 59.06 Planen unterer i Pino . 904 77.05 70.46 53. 30 67. 03 63.60 60.16 56.73 Bahnhof \ Chiasso 948 81.01 73.76 55. 50||70. 11 66.46 62.80 59.15 Luzern, den 17. September 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

555.

38

( /94) Ausnahmetarif Nr. 2 für Flachs und Hanf im russischdeutsch-niederländischen Verkehr, vom 43. April 4893.

Nachtrag I.

Zu dem mit Gültigkeit vom 13. April 1893 zur Einführung gelangten Ausnahmetarif 2 für den Flachs- und Haufverkehr von russischen nach deutschen und niederländischen Stationen ist mit Gültigkeit ab 1. Oktober 1894 ein Nachtrag l erschienen. Derselbe enthält außer Berichtigungen' und Änderungen der Bestimmungen des Haupttarifs die Frachtsätze für die neu aufgenommene elsaß-lothringische Station Saar-Union (gratis).

Straßburg, den 7. September 1894.

(üeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriiigen.

288

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 14. September 1894: Direkte Frachtsätze für den Transport von Wasserglas in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Potsohappel und Wurzen, Stationen der sächsischen Staatsbahn, nach Zürich Hauptbahnhof.

Genehmigt am 15. September 1894 : 1. Nachtrag II zum Heft l des Teiles III der österreichisch-nngarischfranzösischen Verbandsgütertarife, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen zum Ausnahmetariffür Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte etc.

2. Taxen für Rnndfahrtbillete der Serie D 20 Lenzburg-EuppersweilBachen und zurück von Baden-Oberstadt nach Lenzburg und der Serie E 37 Lenzburg-Ruppersweil-Turgi-Zürich-Mellingen-Lenzburg.

3. Aufnahme direkter Frachtsätze für die Relation Thiergarten-Sitterthal in den Ausnahmetarif für Holz des Heftes l des Teiles II der schweizerischwürttembergischen Gütertarife.

4. Taxen für Sonntagsbillete ab sämtlichen Stationen der Seethalbahn (ausschließlich Emmen) nach Lnzern, sowie direkte Kontrollmarken für Abonnemente der Seethalbahnstationen nach Luzern.

5. Nachtrag I zum Heft II der Gütertarife für den Verkehr der G-otthardbahn mit der Sihlthalbahn, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif, neue Schnitttaxen für die Sihlthalbahn, sowie verschiedene andere Ergänzungen und Berichtigungen.

6. Heft I der Gütertarife für den direkten Verkehr zwischen den Stationen der Schweizerischen Centralhahn einerseits und solchen der Schweizerischen Nordosthahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Eüti-Bahn) und der Korschach-HeidenBergbahn anderseits, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 17. September 1894: 1. Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Eelation Pfäffikon (Zürich)Lachen via Wetzikon-Kapperswil.

2. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von raffiniertem Petroleum in Wagenladungen mit Herkunft von Antwerpen ab Delle transit beziehungsweise Basel transit nach Lausanne und Montreux.

3. Taxtabellen für den italienisch-schweizerischen Güterverkehr, enthaltend Schnittfrachtsätze für die italienischen Stationen der Linien ColicoChiavenna beziehungsweise Sondrio.

4. Nachtrag X zu Teil II, Tariftabellen der deutsch-italienischen Gütertarife, enthaltend einen neuen Ausnahmetarif für überseeische rohe, ungewaschene
Wolle, sowie verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

5. Nachtrag VI zum Eeexpeditionstarif für metallurgische Erzeugnisse im Verkehr zwischen niederländischen Hafenstationen una Chiasso transit und Pino transit via Gotthard, enthaltend ein neues Warenverzeichnis, sowie neue Frachtsätze und andere Ergänzungen.

289

6. Aufnahme direkter Schnittfrachtsätze für Flauen oberer und unterer Bahnhof, Stationen der sächsischen Staatsbahn, in den Ansnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in vollen Wagenladungen aus Italien nach England, Belgien, den Niederlanden und Deutschland via Gotthard und Brenner, sowie Pontebba.

Genehmigt am 18. September 1894: Direkte Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen St. Maurice -- Airolo und Göschenen, via Romont-Bern-Langnau-Luzern.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitznng vom 18. September 1894 dem Nachtrag II zn Teil I, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife via Gotthard, Brenner und Pontebba, enthaltend Änderungen und Ergänzungen der reglementarischen Bestimmungen, seine Genehmigung unter "Vorbehalt erteilt.

290

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