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Schweizerisches Bundesblatt.

46. Jahrgang. II.

Nr. 19.

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9. Mai 1894.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Kostenfolgen des Gesetzes betreffend die Organisation des Bundesheeres (I. Teil: Truppenordnung).

(Vom 24. April 1894.)

Tit.

Bezugnehmend auf unsere Botschaft vom 6. Dezember 1893 betreffend die Organisation des Bundesheeres (I. Teil : Truppenordnung) beehren wir uns, Ihnen nachstehend über die mutmaßlichen Kostenfolgen unseres Entwurfes besonderen Bericht zu erstatten.

I.

Die Kosten der Ausrüstung und Ausbildung der Eekruten bisher und nach dem Entwurf der Truppenordnung.

Der Entwurf der neuen Truppenordnung fußt mit Rücksicht auf die numerische Verstärkung der Gefechtstruppen, insbesondere der Infanterie, vornehmlich darauf, daß 1. der t h a t s ä c h l i c h e G e s a m t b e s t a n d der Truppen des Auszuges sich überhaupt weit über den Rahmen des Sollbestandes von 1874 hinaus v e r m e h r t hat (Sollbestand des Auszuges nach Organisationsgesetz von 1874: 103,840, Kontrollbestand desselben 1894: 134,932, Sollbestand des Auszuges nach Entwurf: 118,959); Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. II.

27

402

2. daß durch den Entwurf die S o l l s t ä r k e n der H ü l f s w a f f e n u n d H ü l f s b r a n c h e n i m A u s z u g i n angemessener Weise e i n g e s c h r ä n k t werden, z.B. Abschaffung der 16 Parkkolonnen im Auszug mit einem Sollbestand von 2560, Herabsetzung des Sollbestandes der Geniewaffe im Auszug um 1066, Herabsetzung des Sollbestandes der Sanität im Auszug um 319, Herabsetzung des Sollbestandes der Traineinheiten im Auszug um 379, Einschränkungen, welche der Zahl und teilweise besonders der Qualität der ,,drei Waffen" zu gute kommen; 3. daß die Rekrutenverteilung auf die verschiedenen Waffen strenger als bisher abgemessen werde, so daß es nicht mehr vorkommen wird, daß z. B. wie jetzt die Feldbatterien 40 %, die Geniewaffe sogar 52 % Überzählige aufweisen, während die Infanterieeinheiten vieler Bezirke kaum ihre Sollstärken auf den Kontrollen haben.

Wir schicken unseren Berechnungen die Tabellen voraus, welche ihnen zu Grunde liegen :

403

1. Ü b e r s i c h t der R e k r u t i e r u n g in den Jahren 1880--1892: ··

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Artillerie.

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9,565 319 1,023

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137 286 34 317 704 480 102 12,967 *

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137 290 44 323 733 421 106 14,034

927 43 --

1882

11,422 349

876 44

1883

11,382 346

952 40

1884

10,864 312

1,081 46

134 293 46 317 742 410 113 14,766

--

138 291 39 290 729 427 100 14,734

--

162 320 42 336 758 445 122 14,488 --

1885

11,386 312 1,127 47

1886

11,542 333 1,097 51

1887

11,692 312

1888

11,339 340 1,224 63

1,163 50

168 252 54 314 782 445

--

176 350 52 334 755 434 115 15,239

--

--

99 14,986

·264 327 56 297 718 445 108 15,432 ·254 337 55 307 684 407 122 15,132

--

J

258 340 54 310 686 422 119 14,837

1889

11,046 336 1,194 72

1890

11,462 378 1,183 87 108 216 334 47 348 714 451 138 15,466

1891

11,665 433 1,184 53 142 225 347 55 319 743 457 140 15,763

1892

12,539 522 1.186 71 141 221 334 48 360 675 460 154 16,711

--

1881-92 136,963 4359 13,194 667 391 2353 3815 592 3855 8719 5224 1436 181,588 24,867 1

Festungsartillerie Inbegriffen.

404

2. Die. aus der Rekrutierung dieser Jahre resultierenden K o n t r o l l b e s t ä n d e der verschiedenen Waffengattungen des Auszuges.

Effektiver Bestand 1894.

1893.

Generalstab- und Eisenbahnabteilung Infanterie Kavallerie Artillerie Genie Sanitätstruppen Verwaltungstruppen . . . .

Justizoffiziere Feldpost- und Feldtelegraphenoffiziere Feldprediger 8ta,bssekretäre Radfahrer

Sollbestand nach Gesetz von 1874.

96 97,929 3,244 20,294 6,792 4,597 1,590 55

87 95,321 3,105 19,434 7,355 4,601 1,440 81

54 75,878 3,412 14,4b6 4,864 4,484 618 44

29 63 50 193 134,932

-- -- -- --131,424

-- -- -- --_ 103,84(T

Durch eine angemessene V e r t e i l u n g der R e k r u t e n -- einerseits infolge geminderter oder wegfallender Sollbestände der Specialwaffen, anderseits zur Verminderung der unverhältnismäßigen Anzahl Überzähliger einiger Specialwaffen -- w e r d e n n i c h t unb e d e u t e n d e E r s p a r n i s s e g e g e n ü b e r d e n K o s t e n der b i s h e r i g e n R e k r u t e n a u s r ü s t u n g u n d - a u s b i l d u n g erz i e l t , weil die Kosten der Ausrüstung und Ausbildung der Infanterie, deren Zahl durch die Reduktion anderer Waffen gehoben wird, auf den Mann berechnet, bedeutend billiger zu stehen kommen, als diejenigen der meisten in Frage stehenden Specialwaffen.

Um im Falle einer Mobilmachung mit dem vollzähligen Sollbestand ausrücken zu können, wird angenommen, daß ein Kontrollbestand erforderlich sei, der um 10--20 °/o über dem Sollbestand stehe.

20 °/o und mehr Nichteinrückende kommen in Wiederholungskursen, wo die Behörden nachsichtig in der Erteilung von Dispensationen sind, oder in Landesteilen vor, wo die Landesabwesenheit die Zahl der Nichteinrückenden wesentlich erhöht. Im Mobilmachungsfalle aber würden zahlreiche Dispensationsgründe, die im gewöhn-

405

lichen Wiederholungskurs Berücksichtigung finden, unberücksichtigt bleiben, und eine große Zahl Landesabwesender würde heimkehren.

Es kann daher wohl angenommen werden, daß im Durchschnitt ein Kontroll bestand von 10---15 °/o Überzähligen genügen wird, um das Ausrücken auf dem Sollbestand sicherzustellen.

Wir nehmen für die zukünftige Rekrutierung als Grundlage an, daß die kombattanten Waffen (mit Ausnahme der Kavallerie, für welche besondere Verhältnisse bestehen) einen Kontrollbestand von 15 °/o Überzähligen vorweg haben sollten und daß die nichtkombattanten Sanitäts-, Verwaltungs- und Train ei nheiten so lange den Kontrollstand von 10 °/o Überzähligen im Auszug nicht überschreiten dürfen, als für die Kombattanten der Stand von 15 °/o Überzähligen nicht gesichert ist. Ferner sollten auch die Einheiten der Artillerie und des Genie in denjenigen Divisionskreisen, in welchen die Infanterie den Kontrollstand mit 15 °/o Überzähligen nicht aufbringt, einen Kontrollstand mit 10 °/o Überzähligen nicht überschreiten dürfen. Für die Kavallerie genügten 5--8 % Überzähliger, um das Einrücken mit vollen Beständen für den Mobilmachungsfall zu verbürgen. Wenn nun auch eine größere Zahl als Ersatzreserve wünschenswert wäre, so ist es doch schon gewagt, die obige für die Kostenfolgen des Entwurfs in Rechnung zu ziehen, da auch jene kaum erreicht werden dürfte.

Durch eine sorgfältige Rekruten Verteilung nach diesen Grundsätzen ergiebt sich denn gegenüber der bisherigen Rekrutierung auf der Ausbildung und Ausrüstung der Rekruten e i n e E r s p a r n i s von r u n d Fr. 150,000 j ä h r l i c h , was im folgenden nachgewiesen werden soll.

Für die Bestimmung des jährlichen Bedarfes an Rekruten für eine bestimmte Truppengattung dient folgendes Verfahren : Es ist zuerst der K o n t r o l l s t a n d festzustellen, welcher durch die Rekrutierung erreicht und erhalten werden muß. Dieser Kontrollbestand ergiebt sich aus dem gesetzlichen Sollbestand plus der notwendigen Zahl Überzähliger. Sodann ist aus den bisherigen Erfahrungen abzuleiten, wie sich der bisherige Kontrollstand zu der Summe der 12 Rekrutenjahrgänge verhält, aus welchen er hervorgegangen ist, d. h. den natürlichen Abgang festzustellen, welchen die Truppe an ihren 12 Jahrgängen Auszug erleidet. Dieser Abgang, in Prozenten berechnet, muß zu dem gewünschten
Kontrollstand addiert werden; das ganze durch 12 dividiert giebt die Rekrutenzahl, welche durchschnittlich jährlich ausgehoben werden muß.

Zum Beispiel: Die 56 Feldbatterien des Auszuges, welche die neue Truppenordnung in Aussicht nimmt, haben nach Abzug der zugehörigen

406

Sanitätsorgane, die anderweitig rekrutiert werden, einen Sollbestand von (56x157=) 8792 Köpfen. Der K o n t r o l l s t a n d muß 15% Überzählige (1318 Mann mehr) zählen, somit 10,110 Köpfe.

Der Abgang im Auszug ist aus den Erfahrungen der bisherigen Rekrutierung folgender : Die 48 Feldbatterien rekrutierten in den 12 Jahren 1881--1892 im ganzen 13,194 Mann. Ihr Kontrollbestand Ende 1893 aber beträgt nur 10,566 (nach Abzug des Sanitätspersonales). Es hat somit ein Abgang von 2628 Mann stattgefunden oder von 19,9 % Der Kontrollbestand beträgt somit nur 80,1 °/o der wirklieh rekrutierten Summe und es verhält sich für die Aufstellung von 56 Feldbatterien demnach 80,1 : 100 = 10,110 : x, wobei 10,110 den zu erreichenden Kontrollbestand, d. h. den Sollbestand mit 15 °/o Überzähligen, x die Gesamtzahl des Rekrutenbedarfes in 12 Jahren bedeutet, x = 12,621.

Davon der 12. Teil: = 1051 ergiebt die jährlieh notwendige Rekrutenzahl zur Aufstellung von 56 Feldbatterien mit einem Kontrollbestand von 15 °/o Überzähligen.

Nach diesem Grundsatze berechnet, ergiebt sich als Bedarf an jährlich Auszuhebenden: Kavallerie 466 Feldbatterien 1051 Gebirgsbatterien 142 Festungscompagnien 125 Positionscompagnien . . . . ? . 2 3 6 Genie 450 Sanität 420 Verwaltung 98 Armeetrain 292 Diese Zahlen sollten so lange nicht wesentlich erhöht werden, als nicht die Infanterie in ihrer Gesamtzahl den Stand von 20 % Überzähligen überschreitet. D a ß b e i d i e s e r V e r t e i l u n g d e r Rekruten in Z u k u n f t der I n f a n t e r i e m i n d e s t e n s l 5 % Überzählige gesichert sind, beweist der Gesamtk o n t r o l l s t a n d des A u s z u g e s auf 1. J a n u a r 1894 mit 134,932 M a n n . D i e s e r K o n t r o l l s t a n d ü b e r s c h r e i t e t den Sollbestand des vorliegenden Entwurfes bereits um 13,4 °/o.

407

Daß sich diese Bestände noch weiterhin steigern werden, ergiebt sich daraus, daß die Rekrutierung in den Jahren 1890--1892 durchschnittlich 15,980 Mann ergab, im Jahre 1893 sogar 17,148 Mann, während sie in den Jahren 1881--1883, aus welchen die älteren Jahrgänge des jetzigen Auszugs stammen, nur 14,511 Mann durchschnittlich ergab.

Auf Grundlage des Durchschnittsergebnisses der Rekrutierung der Jahre 1890--1892, d. h. der drei letzten, in welchen die Rekrutenverteilung in den hergebrachten Verhältnissen stattfand, ergiebt die bisherige Rekrutenverteilung, verglichen mit derjenigen des Entwurfes, folgendes: Es rekrutierten

Infanterie . . .

Kavallerie . . .

Feldbatterien .

Gebirgsbatterien .

Festungacompagnien Positionsartillerie .

Parkartillerie . .

Feuerwerker . .

Armeetrain . . .

Genie .

Sanität Verwaltung . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

jährlich durchschnittlich 1890--1892.

Rekrutenverteilung nach Entwurf bei gleicher Gesamtaushebung.

11,892 444 1,184 70 130 220 338 50 342 710 456 144

12,700 466 1,051 142 125 236 -- -- 292 450 420 98

15,980

15,980

Unterschied.

4- 808 Mann.

+ 22 ,, -133 ,, + 72 ,, K

0

+ 16 -338 - 50 - 50 -- 260 - 36 - 46

1)

,, ,, ,, ,, ,,71 ,, ,,

--

Die K o s t e n für Bewaffnung, Bekleidung, Ausrüstung und Rekrutenausbildung der verschiedenen Truppengattungen, auf den einzelnen Mann berechnet, sind folgende:

408 Be.

waffnung.

Infanterie . . . .

Kavallerie . .

Fahrende Batterien *) Gebirgsartillerie Positionsartillerie .

Festungsartillerie .

Parkkolonnen *) Feuerwerker Armeetrain . . .

Genie Sanität . . . .

Verwaltung . . .

Fr.

100.-- 84.-

11.88 9. 9. -- 100.-- 26.42 9. 9. -- 110.-- 9 9. --

Bekleidung und Ausrüstung (Reitpferde).

Fr

130.

204.

185.

145.

147.

143.

190.

145.

215.

148.

144.

144.

25 45 (4- 1270) 60 95 75 80 45 75 20 80 05

Rekrutenschule.

Summa.

Fr.

Fr.

152.-- 382. 25 581.-- 2,139. 45 476.-- 673. 48 466.-- 620. 95 406.-- 562. 75 522.-- 765. 80 476.-- 692. 87 126.-- 280. 75 469.-- 693. 20 228. -- 486. 80 115.268: 05 160.-- 313.--

-- Es stellen sich demnach die Kosten der Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung eines Jahrganges Rekruten n a c h b i s h e r i g e r V e r t e i l u n g , auf Grund des Durchschnittes der Jahre 1890--1892, wie folgt: Durchschnittliche

jährliche Rekrutierung.

1890-1892.

Infanterie . . . . 11,892 444 Kavallerie . . . .

Feldbatterien .

1,184 70 Gebirgsbatterien .

220 Positionsartillerie . .

130 Festungscompagnien .

338 Parkkolonnen . . .

Feuerwerker . . .

50 342 Armeetrain . . .

710 Genie Sanität 456 144 Verwaltung . . .

15,980

Einheitspreis auf den Mann für Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung.

Gesamtkosten.

Fr.

Fr.

382. 25 2,139. 45 673. 48 620. 95 562. 75 765. 80 692. 87 280. 75 693. 20 486. 80 268. 05 313. -

4,545,717.-- 949,915. 80 797,400. 32 43,466. 50 123,805. -- 99,554. -- 234,190.06 14,037. 50 237,074. 40 345,628. 122,230. 80 45,072. --

--

7,558,091.38

*) Bei der Fahrbatterie ist das Verhältnis der Train- zu den Kanonierrekruten wie 15 :11, bei der Parkkolonne wie 20:11. Vom Kanonier kostet: Bewaffnung Fr. 9. --, Bekleidung etc. Fr. 145. 95. Vom Trainsoldaten: Bewaffnung Fr. 14. --, Bekleidung und Ausrüstung Fr. 215. 20. Beim Parkkanonier Fr. 49. -- bezw. Fr. 146. 30. beim Parktrainsoldaten Fr. 14. -- bezw.

Fr. 215. 20.

409 Nach der i m E n t w u r f v o r g e s e h e n e n R e k r u t e n v e r t e i l u n g stellen sich bei gleicher Aushebungsziffer wie oben die Kosten der Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung der Rekruten wie folgt: Bedarf

an Rekruten jährlich nach Entwurf.

Infanterie . .

.

Kavallerie . . .

Feldbatterien . . .

Gebirgsbatterien .

Positionsartillerie .

Festungscompagnien Parkkolonneu . .

Feuerwerker .

Armeetrain . . .

Genie . . . .

Sanität . . . .

Verwaltung

12,700 466 1,051 142 236 125 -- -- 292 450 420 98

Einheitspreis für Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung.

Fr.

Gesamtkosten.

Fr.

4,854,575. -- 996,983. 70 707,827. 48 88,174.90 132,809. -- 95,725. -- -- -- 202,414. 40 219,060. -- 112,581. -- 30,674. --

382. 25 2,139. 45 673. 48 620. 95 562. 75 765. 80 -- -- 693. 20 486. 80 268. 05 313.--

7,440,824. 48

15,980 Es ergiebt sich also: 1. Kosten der Bewaffnung, Ausrüstung, Bekleidung und Ausbildung der Rekruten nach bisheriger Rekrutenverteilung 2. Nach derRekruten Verteilung des Entwurfes zur Truppenordnung '. .

Somit jährliche Minderausgabe

Fr. 7,558,091. 38 ,, Fr.

7,440,824. 48 117,266.90

Thatsächlich ist aber nicht anzunehmen, daß die Rekrutierung der Kavallerie in den nächsten Jahren den Durchschnitt von 444 Reitern überschreite, so daß die eingesetzte Zahl von 466 für den Fall der Einführung der neuen Truppenordnung eine theoretische bleibt. Bei Annahme des thatsächlichen Rekrutierungsergebnisses von 444 Reitern ergiebt sich eine Minderausgabe (für 22 Reiter, an deren Stelle Infanteristen treten), sie beträgt (22 X 1757. 20) Fr. 38,658. 40.

Danach würde die Gesamtminderausgabe für Bekleidung, Ausrüstung, Bewaffnung und Ausbildung der Rekruten jährlich (117,266. 90 -f- 38,658. 40) Fr. 155,925. 30 weniger betragen als bisher.

410 Für die nächsten 6 Jahre aber dürften die Minderausgaben noch beträchtlicher sein, weil in der Feldartillerie und in der Geniewaffe die Rekrutenzuteilung solange u n t e r normal bleiben muß, bis sich das Mißverhältnis der Überzähligen ausgeglichen hat.

II.

Die Kosten der Wiederholungskurse des Auszuges nach den gegenwärtigen Beständen der Waffengattungen und nach den Beständen des Entwurfes.

Die K o s t e n e i n e s W i e d e r h o l u n g s k u r s es, auf den einrückenden Mann der verschiedenen Waffen berechnet, sind folgende : Fr. 63.

Infanterie Kavallerie . . . . T) 110.

160 ohne Pferdemiete.

Feldartillerie . . . . ·n 212 mit T) V) 118 ohne n Parkkolonne . . . . · f i 166 mit fi n 147 ohne n ·n Gebirgsartillerie .

·n 189 mit n Positionskompagnien . V) 162.

Festungsartillerie n 190.

101 ohne Pferdemiete.

i * Trainbataillone .

n { » 171 mit 53.

Feuerwerker . . . . Ti Genie . . .

75.

·n 90.

Sanität T) 88.

Verwaltung . . . . n Zum Wiederholungskurs sind jährlich pflichtig : Sämtliche Einheiten der Kavallerie und die Hälfte der Einheiten der übrigen Waffen. Vom Kontrollbestand müssen erfahrungsgemäß bei der Kavallerie 10%, bei den übrigen Waffen 20 °/o als unabkömmlich abgerechnet werden.

Darnach gestalten sich auf Grund des Kontrollbestandes des Auszuges vom 1. Januar 1894 die Kosten der Wiederholungskurse eines Jahres wie folgt:

411 Kontrollbestand.

1894.*)

Infanterie (iakl. der zugehörigen Train- und Sanitätsmannschaften) Kavallerie Feldbatterien Gebirgsbatterien . . . .

Positionskompagnien Parkkolounen . . . .

Feuerwerkerkompagnien .

Train bataillone . . . .

Geniebataillone und Infanteriepioniere . . . .

Feldlazarette Venvaltungkornpagnien Total

Einrückungsp flichtig.

Kosten

per

Total.

Mann.

Fr.

Fr.

3,362 10,806 502 1,717 3,122 446 1,978

40,572 3,025 4,322 200 686 1,248 178 791

63 110 212 184 162 166 53 171

2,556,036 332,750 916,264 :'36,800 111,132 207,168 9,434 135,261

6,767 1,817 1,304 133,253

2,706 726 521 54,975

75 90 88 --

202,950 65,340 45,848 e,618,983

101,432

Wenn wir mit diesem Kostenergebnis dasjenige vergleichen wollen, welches sich aus der V e r t e i l u n g der K r ä f t e n a c h dem E n t w u r f der Truppenordnung ergiebt, so ist in Betracht au ziehen, daß der Sollbestand des Entwurfes im Auszug 118,959 Köpfe beträgt, daß daher, verglichen mit dem Kontrollstand des Auszuges auf 1. Januar 1894 (134,932), bereits 13,4 °/o Überzählige über den Sollbestand vorhanden sind. Diese 13,4 % Überzähliger, auf die Waffengattungen gleichmäßig verteilt, geben die Grundzahlen, von welchen 40 % (bezw. 90 bei der Kavallerie) als in einem Jahre in die Wiederholungskurse einrückend angenommen werden müßten.

Sollbestand des Auszuges nach Entwurf.*)

Rifanterie . . . .

Kavallerie Feldbatterien Gebirgsartillerie. .

Positionsartillerie Genie Sanität . . . .

Verwaltung . .

Armeetrain (Kolonnen und Ersatzkompagnien)

93,576 4,196 9,076 1,137 1,905 4,060 1,432 980

Derselbe mit 13,4 °/o Oberzähligen.

Kosten der EinWiederrUckungs- Einheitsp flichtig.

preis. holungskurse.

Fr.

Fr.

106,387 42,554 63 2,680,902 4,758 4,282 110 471,020 10,292 4,116 212 872,592 1.286 94,760 515 184 2^160 864 162 139,968 4,604 1,841 138,075 75 1,623 58,410 649 90 39,072 444 88 1,111

1,029 908 117,270 133,250

*) Ohne höhere Stähe, Justizoffiziere

411 55,676

171 70,281 -- 4,565,080

etc. und Festungsartillerie.

412

Daraus ergäbe sieh eine Minderausgabe von Fr. 53,903. Die für die Wiederholungskurse der K a v a l l e r i e eingesetzten Zahlen sind jedoch in dieser Höhe rein t h e o r e t i s c h . Thatsächlich werden die Bestände der Kavallerie erst nach Ablauf von etwa 7 -- 8 Jahren ihren Sollbestand erreichen, vorausgesetzt, daß die Rekrutierung sich fortwährend auf dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre erhält.

Es darf deshalb auch die durchschnittliche Stärke der jährlich im Laufe der nächsten 8 Jahre in die Wiederholungskurse Einrückenden nicht höher als zu 3400 Reiter angeschlagen werden ; daraus ergiebt sich auf den Kosten der Wiederholungskurse der Kavallerie eine Minderausgabe von (867 X HO =0 Fr. 95,370. An deren Stelle tritt ein Mehrbestand der Infanterie um 963 Mann, davon rücken jährlich 40 °/o oder 385 in den Wiederholungskurs ein, wodurch die Kosten für die Infanterie sich um Fr. 24,255 steigern. Die Nettominderausgabe infolge der Unvollzähligkeit der Kavallerie bleibt Fr. 71,115, so daß sich die in Vergleich zu ziehende Kostensumme der Wiederholungskurse nach den Stärkeverhältnissen des Entwurfes thatsäehlich auf nur Fr. 1,493,965 stellt.

Gegenüber den Kosten der Wiederholungskurse nach dem bisherigen Stärkeverhältnis der Waffen ergäbe sich somit eine M i n d e r a u s g a b e v o n Fr. 125,018.

Es muß jedoch bemerkt werden, daß diese Rechnung insofern eine unsichere ist, als z. B. bei den Feldbatterien stets weitgehende Entlassungen Überzähliger stattgefunden haben, was wiederum /um Ausgleich des Unterschiedes beiträgt. Festgehalten kann nur werden, daß dadurch, daß die kostspieligeren Specialwaffeu in ihren Beständen reduziert werden, Ersparnisse eher statthaben als Mehrausgaben.

Eine weitere Ersparnis auf den Wiederholungskursen des Auszuges kann abgeleitet werden aus der M i n d e r z a h l der O f f i z i e r s p f e r d e des Entwurfes gegenüber dem Organisaticmsgesetz von 1874.

413 Offizierspferde im Auszug.

Bisher.

N a c h E n t w u r f.

78 Armeestab . . . .

Armeestab . . . .

156 4 Armeecorpsstäbe 4 Armeecorpsstäbe .

8 Divisionsstäbe .

226 8 Divisionsstäbe 16 Infanteriebrigaden 1008 16 Infanteriebrigaden , 56 8 Schützenbataillone .

8 Schützen hataillone 48 4 Kavallerieregimenter .

12 Guidencompagnien 8 Dragonerregimenter . 296 9 Schwadronen 8 Artilleriebrigaden . . 568 8 Feldartilleriereg. ÄU 4 B.

2 Gebirgsbatterien . .

16 4 n r, 6 -n 20 3 Gebirgsartillerieabteil. .

5 Positionsartillerieabteil.

160 5 Positionsartillerieabteil.

8 Divisionsparks .

112 8 Sappeurhalbbataillone .

8 Trainbataillone 128 4 Brückenabteilungen 8 Geoiebataillone 64 4 Telegraphencorapagnien 8 Feldlazarette 8 Verwaltungscompagnien 24 8 Divisionslazarette .

4 Gebirgsambulanzen . .

4 Verpflegungsabteilungen 1 Luftschiffercompagnie .

4 Trainersatzcompagnien 2960

78 140 140 800 40 328 108 280 228

63 70 32 20 8 32 4 24 3 16 2414

Der Bedarf an Offizierspferden beträgt daher im Auszug nach Entwurf 5e6 w e n i g e r als bisher.

Wird angenommen, daß jährlich 40 °/o der berittenen Offiziere des Auszuges Wiederholungskurse bestehen, und berechnen wir den Wiederholungskurs mit durchschnittlich 16 Tagen, so ergiebt sich: 40% von 546 = 218 Pferde; zu 16 Tagen = 3488 Pferdetage, den Tag zu Fr. 9. 30 (Pferdeentschädigung 4. --, Bedientenentschädigung 3. 50, Fourage 1. 80), oder im ganzen Fr. 32,438.40 Ersparnis.

Diese Rechnung ist aber insofern unsicher, als häufig Offiziere, die zu 2 und mehr Pferden berechtigt sind, doch nur mit l bezw.

2 Pferden einrücken, ferner, weil auch überzählige Offiziere einrücken. Immerhin dürfte es berechtigt sein, die halbe Ersparnis Fr. 16,219. 20 gutzuschreiben.

Zusammengefaßt können die jährlichen Ersparnisse auf Rekrutenschulen und "Wiederholungskursen des Auszuges zu cirka F r. 200,000 angenommen werden.

Als Folge der neuen Truppenordnung könnte in Rechnung gezogen werden, daß, entgegen der bisherigen Praxis, z u m W i e d e r holungskurs d i e i m g l e i c h e n J a h r e a u s g e b i l d e t e n

414

R e k r u t e n e i n b e r u f e n w ü r d e n . Dies ist aber durchaus keine absolut notwendige Folge dieser Truppenordnung. Es steht nichts entgegen, sie nicht einzuberufen wie bisher, wie sehr allerdings von jeher im Interesse der Ausbildung und Disciplin der Truppe diese Einberufung wünschenswert gewesen wäre. Von dieser Einberufung würde von vornherein nur die Hälfte der Rekruten aller Waffen, mit Ausnahme der Kavallerie, betroffen werden, da die Kavallerie jährliche, die andern Waffen zweijährliehe Kehr der Wiederholungskurse haben. Alsdann käme es noch darauf an, die Wiederholungskurse der Jahreszeit nach immer n a c h den Rekruteuschulen abzuhalten, sonst käme eine weitere beträchtliche Anzahl Rekruten nicht zum "Wiederholungskurs des gleichen Jahres. Die Einführung dieser Maßregel, d. h. daß konsequent die eine Hälfte der Rekruten noch im gleichen Jahre einen Wiederholungskurs ableisten würde -- eine Maßregel, die keine notwendige Folge des Entwurfes der Truppenordnung ist -- würde folgende Kosten verursachen, wenn für die Kavallerie 90 °/o, für die übrigen Waffen 40 °/o Einrückende angenommen werden: RekrutenJahrgang.

In den Wiederholungskurs des Rekrutenjahres einrückend.

Einheitspreis.

Fr.

Infanterie . .

Kavallerie .

Feldbatterien .

Gebirgsbatterien Positionsartillerie Armeetrain Genie . . .

Sanität . . .

Verwaltung

.

.

.

.

.

12,700

444 1,051 142 236 292 450 420 98

5080 400 420 57 94 117 180 168 39

63 110 ·212 189 162 171 75 90 88 Total

Eventuelle

Mehrkosten der Wiederholungskurse.

Pr.

320,040 44,000 89,040 10,773 15,228 20,007 13,500 15,120 3,432 531,UO

Es läge vollständig in der Hand der Bundesversammlung, jährlich bei Aufstellung des Budgets zu bestimmen, ob und bei welchen Waffen der laufende Rekrutenjahrgang in die Wiederholungskurse einzuberufen wäre.

D i e W i e d e r h o l u n g s k u r s e d e r R e s e r v e können keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung zur Folge' haben. Es wird sich empfehlen, die L a s t e n des M an n es.in dem Sinne günstiger zu verteilen als bisher, daß der Dienst ausschließlich auf die jüngeren Jahrgänge zu verlegen wäre. Wenn z. B. an Stelle der bisherigen vierjährlichen Landwehrwiederholungskurse, zu welchen in der Regel 8 Jahrgänge einberufen wurden, zweijährliche Reservewiederholungskurse treten, aber in diese nur 4 Jahrgänge der .,,Reserve"1 des

415 neuen Entwurfes einberufen würden, so hätte der Manu, wie ehedem in der Landwehr, künftig in der Reserve' y.wei Wiederholungskurse zu leisten, aber mit dem Unterschiede, daß er nunmehr seinen letzten in seinem 35. oder 36. Jahre machte, während er in der bisherigen Landwehr bis zum 40. Altersjahr in Anspruch genommen werden konnte. Dieser Dienst wird sieh dem zweijährlichen Turnus des Auszugsdienstes regelmäßig anreihen, ohne Unterbruch.

Die Dauer des Wiederholungskurses kann die gleiche sein, wie bisher in der Landwehr, denn, bei diesem unmittelbaren Anschluß an den Dienst des Auszuges Tücken keine dienstentwöhnten Leute ein. Die Infanteriebataillone der Reserve werden mit 4 Jahrgängen eine Stärke von 500 bis 600 Mann haben, sie werden stärker sein als z. B. die ,,Friedensbataillone" stehender Armeen. Das Cadre kann vollzählig einberufen werden. Werden im Falle einer Mobilisierung sämtliche Jahrgänge einberufen, so hat selbst der älteste Jahrgang höchstens 3 Jahre keinen Dienst gethan, nachdem vom 21. bis 36. Jahr 7 bis 8 Wiederholungskurse in regelmäßigem Turnus voraufgegangen sind.

Ein weiteres für eine Hebung der Feldtüchtigkeit der Reservebataillone kann in der V e r b e s s e r u n g d e r A u s b i l d u n g des A u s z u g e s gesucht werden. Was hier gethan wird, leistet der Mann in jüngeren Jahren leichter und es wirkt auf das Reservealter nach.

In den Parkcompagnien, in der Positionsarüllerie, in Genie, Sanität und Verwaltung steht ebenfalls der Einberufung der Reserve mit nur 4 Jahrgängen, aber zweijährlich, kein praktischer Nachteil entgegen.

Es fällt ferner in Betracht, daß durch die V e r m i n d e r u n g d e r T r u p p e n e i n h e i t e n der I n f a n t e r i e und damit der Verminderung d e r S t ä b e u n d C a d r e s w e s e n t l i c h e E r s p a r n i s s e möglich werden.

Wenn in Zukunft jährlich ungefähr gleich viele Übungstage auf die ,,Reserve"1 entfallen, wie bisher auf die Landwehr, so muß doch bemerkt werden, daß die ,,Reserve- und Landwehrinfanterie"' nach dem vorliegenden Entwurf 1204 Offiziere, 4480 Unteroffiziere, 470 Reit- und 848 Zugpferde weniger als bisher aufzustellen haben werden, daß innerhalb eines Turnus, in welchem diese sämtlichen Truppen zur Übung gelangen, 8 Brigade-, 16 Regiments- und 40 Bataillonsstäbe weniger auf den Plan treten,
und daß dieser Ausfall wohl genügen dürfte, die Kosten zweijährlicher Musterungen der neuformierten Landwehr, die, analog den Landsturmübungen., hauptsächlich mit den Cadres vorgenommen würden, 2u decken.

416 Wir geben im folgenden eine v e r g l e i c h e n d e Z u s a m m e n stellung des Bedarfes an Offizieren und Offiziersreitpferden in Reserve und Landwehr.

Bisher.

Offiziere,

Reitpferde.

2608 200

1008 56

-- . . . . * --

-- --

152 24

296 48

16 8 8 8

Infanteriebrigaden Schützenbataillone Infanteriebrigaden Infanteriebataillone

8 12 4 16 16

Kavallerieregimenter . . . .

Guidencompagnien . . .

Reserveschwadronen . . . .

Trainschwadrouen der Reserve Trainschwadronen der Landwehr

8 2 15 2 8 8 5 5

Entwurf.

Offiziere. Reitpferde,

-- 492

-- 24

1272 Ì92

304 24

20 32 32

40 32 32

Batterien Feldartillerie . . .

56 64 -- -- Batterien Gebirgsartillerie . .

14 16 -- -- Compagaien Positionsartillerie . 9 0 -- -- -- Feuerwerkercompagnien . . .

4 -- -- -- Parkkolonnen 56 64 -- -- Trainbataillone (2. Abteilung) . 8 0 88 -- -- Compagnien Positionsartillerie .

-- -- 30 5 Positionstrainkolonnen . . .

-- -- 20 20 Offiziere der Reserve und Landwehr von 15 Positionscompagnien -- -- 30 -- 4 Corpspark -- -- 84 Ì04 1 Depotpark -- -- 22 26 3 Saumkolonnen -- -- 15 15 8 Geniebataillone 144 152 -- -- 8 Sappeurcompagnien . . . .

-- -- 16 8 4 Eisenbahnpionierbataillone .

-- -- 17 7 2 Pontoniercompagaien . . . .

-- -- 8 2 2 Telegraphencompagnien . . .

-- -- 10 4 4 Brückentrains (exkl. Auszug) .

-- -- 8 8 16 Ambulanzen 96 16 -- -- 4 Corpslazarette . . . . . .

-- -- 194 52 4 Gebirgsambulanzen . . . .

-- -- 32 4 4 Verpflegungsabteilungen (exkl.

Auszug) -- -- 64 40 4 Trainersatzcompagnien . . .

-- -- 4 4 8 Verwaltungscompagnien . . .

80 24 -- -- 3604Ï8322294755~

417

Der Entwurf erfordert in Reserve und Landwehr 1310 Offiziere und 1077 Offiziersreitpferde weniger als die bisherige Organisation.

Es ist nicht möglich, in Zahlen, die Anspruch auf Zuverlässigkeit machen könnten, die Kostenunterschiede der bisherigen und zukunftigen Reserve- und Landwehrübungen zu vergleichen; das Resultat der vorstehenden Auseinandersetzung kann aber dahin zusammengefaßt werden : 1. Die Zahl der Übungstage braucht in Reserve und Landwehr nicht wesentlich gesteigert zu werden gegenüber den bisherigen Landwehrkursen, weil die Verbesserung der Instruktion, soweit sie erreichbar ist, besser auf den Auszug verlegt wird.

2. Der gewaltige Minderbedarf an Offizieren, Unteroffizieren und Pferden, welchen der Entwurf in Aussicht nimmt, muß in den Gesamtkosten der Übungen der Reserve und Landwehr bedeutende Ersparnisse zur Folge haben. Den Unterschied auszurechnen wäre reine Theorie, denn ein Teil dieser Cadres ist nicht vorhanden und der aus der Neuordnung hervorgehende Überschuß wird erst nach und nach verschwinden.

Eine festere Vergleichsziffer gäbe ein allgemeines Aufgebot, bei welchem die Truppen thatsächlich mit dem Sollbestand einrücken (soweit sie ihn haben). Da ergäbe die Verminderung der Offizierspferde im Auszug um 540, der Offizierschargen der Reserve und Landwehr um 1310, der Offizierspferde um 1077 eine Ersparnis von Fr. 200,000 per Woche, wenn angenommen wird, daß die Offizierspferde der bisherigen Organisation überhaupt alle aufgebracht werden könnten.

III.

Kriegsmaterial.

Die neue Truppenordnung, im Bestreben, sich möglichst dem Bestehenden anzupassen und nur die v o r h a n d e n e n K r ä f t e z w e c k m ä ß i g e r zu g r u p p i e r e n , zieht im ganzen keine bedeutenden Mehrkosten für Beschaffung von Kriegsmaterial nach sich.

Degegen können bereits vorgesehene Anschaffungen von bedeutendem Umfang infolge der Neuordnung fallen gelassen werden.

Es ist gegenwärtig die Ausrüstung der gesamten Infanterie mit neuen Corpsfuhrwerken im Zuge, eine Maßregel von großer Dringlichkeit, da das alte Material in jeder Hinsicht unzulänglich war. Nach der bisherigen Organisation, welche die weniger feldBundesblatt. 46. Jahrg. Bd. II.

28

418

tüchtigen Elemente der Landwehr nicht ausscheidet, sondern 104 g l e i c h w e r t i g e Landwehrbataillone aufstellt, war es durchaus geboten, diese Landwehrbataillone so auszurüsten, daß sie im Bedarfsfalle jederzeit als Feldreservetruppe an der Seite des Auszuges verwendet werden konnten, und thatsächlich ist diese Verwendung in Aussicht genommen.

Die unabänderliche Konsequenz dieser Organisation wäre somit, die vollständige Ausrüstung dieser Bataillone mit dem neuen Corpsmaterial, wie sie beim Auszug mit dem Jahre 1894 abgeschlossen- und bei der Landwehr bereits begonnen ist, in Bälde zu vollenden.

Die hauptsächlichsten Gegenstände dieser Ausrüstung, welche nach den gegenwärtigen Materialbeständen für die Landwehr noch zu beschaffen wären, sind folgende: 520 Fourgons, Ordonnanz 1889 (5 per Bataillon), à Fr. 1000 Fr. 520,000 138 Halbcaissons (2 per Bataillon, 70 vorhanden) à Fr. 1000 ,, 138,000 312 Blachen für Requisitionsfuhrwerke (3 per Bataillon) à Fr. 81 ,, 25,272 693 Paar Zugpferdeausrüstungen (10 per Bataillon, 347 vorhanden) à Fr. 220 ,, 152,460 Offiziers- und Mannschaftskochgeräte für 72 Bataillone (für 32 Bataillone vorhanden), à Fr. 1850 per Bataillon ,, 133,200 Fr. 968,932 Diese Anschaffungen, eine unabweisbare Anforderung der bisherigen Organisation der Landwehr, fallen zu einem großen Teile dahin durch die ini Entwurfe vorgesehene Trennung der jetzigen Landwehrinfanterie in ^Reserve-" und 1,Landwehrbataillonea. Durch diese Trennung ist des Bestimmtesten ausgesprochen und vorgesehen, daß nur noch die 36 ,,Reserve1* - Bataillone als ,, F e l d t r u p p e z w e i t e r L i n i e " zur Verwendung gelangen werden, während die ,,Landwehr11 des Entwurfes ebenso ausgesprochen .,,Territorialtruppe"' wird. Als solche, zur Besetzung von Etappenlinien und Aufnahmestellungen etc. im Rücken der Armee verwendet, werden an sie (und können auch nach ihrer Zusammensetzung) nicht mehr die Ansprüche an Beweglichkeit gemacht werden, wie an eine Truppe, die an der Seite des Auszuges zu fechten bestimmt ist. Es kann daher eine solche Truppe leicht mit w e n i g e r und mit d e m a l t e n , nicht mehr unbedingt feldtüchtigen Corpsmaterial sehr wohl

419

ihren Bedürfnissen Genüge leisten und, wo dieses nicht ausreicht, sich auf dem Requisitionswege behelfen.

Es ist daher eine unmittelbare Folge des Entwurfes, daß nur noch für 36 Reservebataillone, anstatt wie bisher für 104 Landwehrbataillone, die feldkriegsmäßige Corpsausrüstung beschafft werden muß, wo sie nicht vorhanden ist. Diese Anschaffungen, die auf dem Wege des ordentlichen Budgets im Laufe der nächsten Jahre durchzuführen sind, beschränken sich alsdann auf folgende: 180 Fourgons, Ordonnanz 1889, à Fr. 1000 . . . Fr. 180,000 2 Halbcaissons (70 sind für die Landwehr vorhanden) à Fr. 1000 ,, 2,000 108 Blachen für Requisitionsfuhrwerke à Fr. 81 . ,, 8,748 13 Paar Zugpferdeausrüstungen à Fr. 220 . . . ,, 2,860 ·Offiziers- und Mannschaftskochgeräte für 4 Bataillone à Fr. 1850 (für 32 Bataillone vorhanden) . ,, 7,400 Fr. 201,008 Es e r g i e b t s i c h s o m i t e i n e E r s p a r n i s an den b e u-eits v o r g e s e h e n e n A u s r ü s t u n g s k o s t e n der Infanterieb a t a i l l o n e von Fr. (968,932--201,008) 767,924.

Dagegen zieht die Vermehrung der S c h a n z z e u g w a g e n Neuanschaffungen nach sich. Die bisherigen 64 Infanterieregimenter des Auszuges und der Landwehr führten je einen Schanzzeugwagen.

In Zukunft werden die Auszug- und Reserveregimenter deren zwei führen, während die Landwehr als Territorial truppe sich mit Magazinund Requisitionsmaterial behelfen kann. Der Mehrbedarf von 16 Sehanzzeugwagen, jeder zu Fr. 4000, erfordert eine Ausgabe von Fr. 6e,000.

Die a c h t n e u e n F e l d b a t t e r i e n , welche der Entwurf im A u s z u g e aufstellt, übernehmen das Material der acht bisherigen Landwehrfeldbatterien, das durchaus gleichwertig und gleich vollständig ist, wie dasjenige der Auszugbatterien. Dagegen führen sämtliche 56 Feldbatterien nach dem neuen Entwurf einen Caisson mehr, an Stelle der Vorratslafette, welche in den Depotpark zurückverversetzt wird.

Die 4 m o b i l e n C o r p s p a r k ' s des Entwurfes fuhren im ganzen 216 Artilleriecaissons, während bisher den Auszug- und Landwehrparkkolonnen zusammen 224 zugeteilt und außerdem 22 Überzählige vorhanden sind, das notwendigste Schulmaterial nicht gerechnet. Es entsteht daher infolge der Zuteilung eines siebenten Caissons zu jeder Feldbatterie ein Mehrbedarf von 26 Artilleriecaissons, deren Beschaffung zu je Fr. 2200 eine einmalige Ausgabe von Fr. 57,200 erfordert.

420

Munitionsfuhrwerke der Infanterie sind in genügender Zahl vorhanden.

Die V e r s t ä r k u n g der P o s i t i o n s a r t i l l e r i e verursacht keine neuen Anschaffungen. Die 5 Abteilungen besaßen bisher einen Park von 70 Stück 12 cm. Kanonen, 50 ,, 12 ,, Mörsern, 40 ,, 8 ,, Kanonen.

Dazu einen Reservepark von 28 Stück 12 cm. Kanonen, 20 ,, 12 ,, Mörsern, 16 ,, 8 ,, Kanonen.

Ferner eine Anzahl Schulgeschütze jeder Gattung.

Nach dem Entwürfe stellt sich die Bewaffnung der 5 Positionsartillerieregimenter auf 80 Stück 12 cm. Kanonen; bleiben 18 im Reservepark, 60 ,, 12 Mörser; ,, 10 ,, 60 ,, 8 ,, Kanonen. Von diesen würden 4 Stück fehlen..

Diese Geschützgattung ist aber unter den Schulgeschützen derFeld- und Positionsartillerie, sowie in den Vorräten des Depotparkszahlreich genug vertreten, daß es sich um eine einfache Zuteilung des geringen Mehrbedarfes, nicht aber um eine Neuanschaffung, handeln kann.

Bei der G e n i e w a f f e sind die Sappeurrüstwagen um 12 zu vermehren, was eine Ausgabe von Fr. 48,000 erfordert.

Bei der S a n i t ä t ist die Ausrüstung von 4 neu aufzustellenden G e b i r g s a m b u l a n z e n zu beschaffen. Über diese liegen noch keine genauen Berechnungen vor, die Kosten dürften aber Fr. 50,000 keinesfalls überschreiten.

Ebenso sind für die V e r w a l t u n g keine Anschaffungen als Folge des Entwurfes vorauszusehen.

Die Aufstellung von 4 M a s c h i n e n g e w e h r b a t t e r i e n bei der Kavallerie, die V e r s t ä r k u n g der G e b i r g s a r t i l l e r i e , , sowie die Aufstellung eines L u f t s c h i f f e r p a r k e s stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhange mit der Neuordnung der Truppenverbände und Einheiten. Sie sind sämtlich Forderungen, die, längst anhängig, ebensogut in die alte Truppen Ordnung eingefügt werden müßten und nur z u f ä l l i g in den gleichen Zeitpunkt fallen.

Die neue Truppenordnung ist mit oder ohne Erfüllung dieserForderungen ganz gleich dringlich.

421 Über die Maschioengewehrbatterien und über die Aufstellung des Luftschifferparkes liegen besondere Anträge seit längerer Zeit vor. Die Vermehrung der Gebirgsartillerie, schon häufig in den Räten angeregt, wurde des passenden Anlasses wegen auf die Vorlage der Truppenordnung verschoben. Die Kosten der Materialanschaffungen für die neuen Gebirgsbatterien werden Fr. 300,000 nicht übersteigen. Jede Batterie kostet samt Munition rund Fr. 50,000, nämlich: Geschütze und Munitionskistchen Fr. 12,400 Pferdeausrüstung ,, 12^500 Werkzeugkisten, Schanzzeug, Verschiedenes . . ,, 4,100 Kochgerätschaften ,, 250 Sanitätsmaterial ,, 700 Munition (400 Schüsse pro Geschütz} . . . . ,, 19,500 Total

Fr. 49,450

Es sind gegenwärtig 26-Geschütze vorhanden, die vollkommen ausgerüstet werden können.

Der Bedarf nach Entwurf ist folgender : 9 Batterien zu 4 = 36 Geschütze, 6 Reservegeschütze 6 ,, 8 Schulgeschütze (2 vollständige Batterien) 8 TI Summa

50 Geschütze.

Neu anzuschaffen : 24 Geschütze oder 6 Batterien. Kosten : Fr. 300,000.

Zusammenfassend kann über die : M a t e r i a l k o s t e n gesagt werden : Die Ausgaben, welche infolge der Neuordnung der jetzigen Landwehrinfanterie vermieden werden können, betragen Fr. 767,92e.

Die Anschaffungen, welche als unmittelbare Folge der Durchführung der neuen Truppenordnung für Schanzzeugwagen, Artilleriecaissons.

Sappeurrüstwagen und Ausrüstung der Gebirgsambulanzen gemacht werden müssen, betragen Fr. 219,200. Es bleibt somit eine Ersparnis von Fr. 518,724:. Und selbst wenn die Truppenordnung mit der ganzen Anschaffung für die Vermehrung der Gebirgsartillerie, Fr. 300,000, belastet wird, bleibt noch eine Ersparnis von ungefähr Fr. 2*8,724.

422

Der Übergang in die neue Ordnung kann mit Hülfe der ordentlichen Wiederholungskurse stattfinden, in der Meinung, daß die neuen Kontrollen nach Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet und darauf in möglichst kurzer Frist alle neugebildeten Einheiten zu einem Wiederholungskurse einberufen würden, der am gewöhnlichen Turnus in Abrechnung gebracht würde. Es dürften die besonderen Kosten für die Aufstellung der neuen Kontrollen mit Fr. 30,000 hoch genug veranschlagt sein.

Zur raschen Bildung der neuen Gebirgsbatterien, für welcher durch verstärkte Rekrutierung bereits so weit vorgesorgt ist, daß mit dem Jahr 1894 die Hälfte des personellen Bestandes vorhanden sein wird, werden geeignete überzählige Mannschaften, besonders, aus den aufzulösenden Parkkolounen, aber auch aus den Feldbatterien, herüberzunehmen sein. Für cirka 400 Übertretende wird ein verlängerter Wiederholungskurs angeordnet werden müssen, um sie für die neue Stellung einzuüben. Die daherigen besonderen Unkosten werden auf etwa Fr. 36,000 veranschlagt.

Werden für Unvorhergesehenes noch Fr. 34,000 angenommen,, so würden die Kosten des Überganges rund Fr. 100,000 betragen.

Als Gesamtresultat der finanziellen Tragweite des Entwurfes der Truppenordnung ergiebt sich daher eine alljährlich wiederkehrende Ersparnis auf den Rekrutenschulen und Wiederholungskursen von Fr. 200,000. Für den Fall, daß in sämtliche Wiederholungskurse der Truppeneinheiten auch die iin gleichen Jahre ausgebildeten Rekruten einberufen würden, würde sieh eine jährlicheMehrausgabe ergeben, welche die obige Ersparnis um Fr. 330,000 überschreiten würde. Doch wäre diese Einberufung; durchaus keine unbedingt notwendige Folge des Entwurfes.

Die notwendigen Materialanschaffungen, die Vermehrung der Gebirgsartillerie mitgerechnet, samt den einmaligen Kosten des Überganges, werden durch die Ersparnisse, welche durch die Beschränkung der Anschaffungen der Corpsausrüstung der Infanterie auf die 36 Reservebataillone des Entwurfes (gegenüber der im Zug& begriffenen Ausrüstung der bestehenden 104 Landwehrbataillone bisheriger Organisation) gemacht werden, nicht nur gedeckt, sondern es bleibt noch ein Überschuß von Fr. 148,000 als Ersparnisfolge des Entwurfes.

423

Nachdem wir Ihnen, Tit., vorstehend die Kostenfrage der neuen Truppenordnung eingehend auseinandergesetzt haben, gestatten wir uns noch, darauf hinzuweisen, daß ein in fortwährender Entwicklung begriffenes, auf allgemeiner Wehrpflicht im weitesten Sinne beruhendes Volksheer ein lebender Organismus ist, dessen Lebensunterhalt sich auch für die nächste Zukunft nicht in allen Teilen durch mathematisch genaue Zahlen feststellen läßt, sondern daß der Verwaltung immer ein Spielraum bleiben muß, innerhalb dessen die Rücksichten auf Sparsamkeit einerseits und diejenigen auf die Erhaltung und Förderung der Wehrtüchtigkeit anderseits in beständiger Wechselwirkung zu einander stehen.

In manchen Punkten ist schwer auseinander zu halten gewesen, was als bloße Verwaltungsmaßregel und was als Folge der Gesetzgebung in Rechnung gebracht werden muß. So haben z. B. unter der bisherigen Organisation verschiedene Waöen- und Truppengattungen n i e m a l s eine déni Gesetz von 1874 entsprechende n o r m a l e Rekrutenzahl ausgehoben. Die Kavallerie hat eine lange Reihe von Jahren niemals die erforderliche Zahl aufgebracht. Artillerie, Genie und Verwaltung haben fortwährend weit über den gesetzlichen Bedarf rekrutiert. Es gäbe daher ein gänzlich falsches Bild, wollte man die nach dem Gesetz von 1874 für das Bedürfnis der einzelnen Waffen erforderliche Rekrutenzahl und die Kosten ihrer Ausbildung mit den Normalzahlen des Entwurfes vergleichen ; man vergliche anstatt des gegenwärtigen Zustandes etwas thatsächlich nie dagewesenes mit dem Entwurf. Dea Entwurf m u ß man unter d e m Gesichtspunkt in Rechnung stellen, daß er so durchgeführt werde, wie er gemeint ist, die Organisation von 1874 k a n n man nur so in Rechnung stellen, wie sie thatsächlich bestanden hat und noch besteht.

Die Truppenordnung ist derjenige Teil des neuen Wehrgesetzes, der im ganzen vollständig unabhängig von den Fragen der Ausbildung und Verwaltung des Heeres steht. Ob die Truppenordnung die zur Verfügung stehenden 134,000 Mann Auszug und 8U,000 Mann Landwehr so oder anders auf die Waffengattungen verteile, die Stärke der Einheiten und die Zusammensetzung der höheren Verbände so oder anders feststelle, ob hierin das Gesetz von 1874 in Kraft bleibe, oder der neue Entwurf angenommen werde -- die Bedürfnisse der Ausbildung und Verwaltung des Heeres
werden dadurch nicht wesentlich verschoben. Da die neue Truppenordnung im großen ganzen mit der bestehenden Verwaltung und Truppenausbildung in keinem grundsätzlichen Widerspruch steht und es sich nur um eine zweckmäßigere Gruppierung vorhandener Kräfte innerhalb enger Grenzen handelt, kann auch die Wirkung in finanzieller Hinsicht nach keiner Richtung eine weittragende sein.

424

Da der Entwurf aber in einzelnen Teilen des bestehenden Heeresorganismus durchgreifende Vereinfachungen vorsieht, so k a n n er für die Z u k u n f t immerhin etwelche Ersparnisse zur Folge haben.

Dies glauben wir in den vorstehenden Auseinandersetzungen eingehend nachgewiesen zu haben.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 24. April 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

E. Prey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

-<©=S=g^g=3=g>-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Kostenfolgen des Gesetzes betreffend die Organisation des Bundesheeres (I. Teil: Truppenordnung). (Vom 24. April 1894.)

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.05.1894

Date Data Seite

401-424

Page Pagina Ref. No

10 016 599

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