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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen für die diesjährigen Übungen des IV. Armeecorps zur Konkurrenz ausgeschrieben: I. Von B r o t , Fleisch und H e u für die Vorkurse der Kavallerieregimenter IV nnd VIII in Muri (Aargau) und des Feldlazaretts IV und eines Traindetachements in Sursee.

II. Von W e i n , K ä s e (für eine Division Emmenthalerkäse und für eine Division Spalenkäse) und von inländischem S c h l a c h t v i e h (Ochsen) nach Seewen oder auf eine andere, dem Manövergebiet nahe gelegene Station für das ganze IV. Armeecorps, abzüglich der für verschiedene Vorkursorte besonders zu vereinbarenden Lieferungen.

Die Vertragsbestimmungen sind auf den Bureaux der Kantons-Kriegskommissariate in Bern, Luzern, Altdorf, Schwyz, Samen, Stans, Zug und Aaran und hei Unterzeichnetem zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen nnd für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch, Wein, Käse, Schlachtvieh oder Heu" versehen, bis zum 21. Juli dem Unterzeichneten franko einzusenden, diejenigen für Wein und Käse mit Muster begleitet.

Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

L u z e r n , den 29. Juni 1894.

Der Kriegskommissär des IV. Armeecorps: .A., von Moos, Oberst.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Für das neue Bundeshaus Mittelbau in Bern werden folgende Bauarbeiten zur Konkurrenz'ausgeschrieben: 1. die Abbruch- und Erdarbeiten; 2. die sämtlichen Maurer-, Versetz- und Sandsteinhauerarbeiten für das Gebäude samt Terrassenbau; 3. die Hartsteinhauerarbeiten für den Terrassenbau und das Äußere des Gebäudes.

Pläne, Voransmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung (Anbau an das Kasino) zur Einsicht aufgelegt, wo nähere Auskunft erteilt wird und auch die Angebotformulare und die Bedingnishefte erhoben werden können.

Übernahmsofferten für einzelne oder die gesamten Arbeiten sind der unterzeichneten Stelle unter der Aufschrift ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 18. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 19. Juni 1894.

Die Direktion der ei dg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker-, Holzcement-, Schreiner-, Schlosser- und Pflasterer-Arbeiten, sowie die Erstellung von Blitzableitern zu einem Magazin für die Verwaltungstruppen und für bauliche Änderungen in der alten Pferderegieanstalt in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidg. Banburean in Thnn zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauten in Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 8. Jnli näch.sthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. Jnni 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die eidgenössische Militärverwaltung in Bern schreibt hiermit die Lieferung von 1000 Kisten aus Tannenholz mit Eisenbeschläg zur freien Bewerbung aus. Ein Modell dieser Kisten steht bei der unterzeichneten Amtsstelle zur Ansicht bereit.

Lieferungsangebote sind bis zum 10. Juli 1894 an das eidgenössische Oberkriegskommissariat in Bern zu richten.

B e r n , den 27, Juni 1894.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

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Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird die Stelle eines arztlichen Adjunkten anf dem schweizerischen Gesundheitsamt zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung: 4600-6000.

Bewerber haben sich über den Besitz eines eidgenössischen ärztlichen Diploms auszuweisen und ein Curricnlmn vit» einzureichen, unter Beilage der Studienzeugnisse und etwaiger eigener wissenschaftlicher Publikationen.

Vollkommene Beherrschung der französischen und deutschen Sprache unerläßlich; Kenntnis des Italienischen erwünscht.

Anmeldungen sind bis zum 28. Jnli 1894 an das unterzeichnete Departement einzureichen.

B e r n , der 23. Juni 1894.

Eidg. Departement des Innern, Abteilung Gesundheitswesen.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureaudiener beim Hanptpostbnreau Genf. Anmeldung bis zum 17. Jnli 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Briefträger in Kemaufens (Freiburg). Anmeldung bis zum 17. Jnli 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

3) Briefträger in Langnau (Bern). Anmeldung bis zum 17. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postcommis in Münster (Bern). Anmeldung bis zum 17. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Gempen (Solothurn). Anmeldung bis zum 17. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 17. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Postbureaudiener in Korschach. Anmeldung bis zum 17. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

136 8) Telegraphist in Grusen (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenproyision. Anmeldung bis zum 14. Juli 1894 bei der TelegraphenInspektion in Chur.

1) Bureandiener beim HauptpostÌ bnrean Genf.

l Anmeldung bis zum 10. Juli _ . _ . ,, . , , _ ./-,,.

> 1894 bei der Kreispostdirektion in r 2) Zwei Briefträger m Genf.

j Q.enf 3) Briefträger in Bellevue (Genf).

J 4) Briefträger in Prilly (Waadt). Anmeldung bis zum 10. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Postcommis in Neuenbnrg.

Ì Anmeldung bis zum 10. Jnli .6) Postkonduktenr für den Postkreis \ l894 f der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

J Neuenbnrg.

7) Briefträger in Turbenthal (Zürich). Anmeldung bis zum 10. Jnli 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Briefträger und Bote in Thalkirch (Granbünden). Anmeldung bis zum.

10. Jnli 1894 bei der Kreispostdirektion in Chnr.

9) Gehülfe auf der Kontrolle der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. Jäh 1894 bei der Telegrapbendirektion in Bern.

10) Ausläufer auf dem Telegraphenbureau Lausanne. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung Ms zum 7. Juli 1894 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Lausanne.

jhn-ju.m oüaisorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

J\fo 27.

Bern, den 4. Juli Ì894.

I. Allgemeines.

27

373. ( /9<0 Änderung des Stationsnamens Davos-Dörfli in ,,Davos-Dorf".

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Name der Station ,,Uavos-Dörfli" in ,,Davos-Dorf" abgeändert worden ist.

Sämtliche bezüglichen Fahrpreise, Frachtsätze und Distanzen der bisherigen Station Davos-Dörfli gelten von nun an für die betreffende neue Stationsbenennung Davos-Dorl.

Die zur Aufgabe gelangenden Frachtbriefe sind auf den neuen Stationsnamen auszufertigen.

Davos-Plat!!!, den 29. Juni 1894.

Direktion der Schmalspurbahn Landqnart-Davos.

u, Eeglemente und Tarifvorschriften.

. B. Verkehr mit dem Auslande.

374. ( 27 /9«) Belgisch-Baseler Güterverkehr. Teil I, Abteilung A, der Verbandstarife, vom 1. Januar Ì893. Nachtrag II.

Am 1.- Juni 1894 ist zum Teil I, Abteilung A, der Gütertarife für die belgisch-deutschen Eisenbahn verbände, vom 1. Januar 1893, ein Nachtrag II in Kraft getreten, enthaltend Änderungen des Reglements.

Bern, den 29. Jnni 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

203

lu. Personen- und Öepäokverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

27

375. ( /94) Interner Personen- und Gepäckverkehr der Bötzier gbahn, Tarif vom i. August Ì892. Ergänzung.

Vom 20. Juli 1894 au können die in Basel C B gelösten Retourbillete nach den Bötzbergbahnstationen Rbeinfelden und Stoin-Säckingen auf den entsprechenden badischen Stationen Rheinfelden und Säckingen und die auf Rheinfelden (Schweiz) bezw. Stein Säckingen-Basel (G B) lautenden Retourbillete in Basel bad. ßahnhof gegen einfache Billete zur Rückfahrt auf der badischen Bahn ausgetauscht werden.

Dieselbe Maßnahme tritt auch für die Retourbillete der badischen Bahn Basel (bad. Bahnhof)-Rheiufelden und (bad.) Säckingen bezw. umgekehrt ein, indem dieselben auf den entsprechenden Stationen der ßötzbergbahn gegen Billete einfacher Fahrt zur Rückfahrt auf der schweizerischen Strecke nach Basel (C B) umgetauscht werden können.

Zürich, den 3. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

376. ( 27 /94) Reglement für die Ausstellung von Billeten zu ermäßigter Taxe der Arth-Bigibahn.

Am 15. Juli 1894 gelangt ein neues Reglement für die Ausstellung von Billeten zu ermäßigter Taxe zur Einführung, das specielle Bestimmungen und Taxen für die Ausgabe von Arbeiter- und Beamtenbilleten, sowie von" Abonnements und Schülerbilleten enthält.

Arth, den 1. Juli 1894.

Direktorium der Arth-Rigibahn.

377. ( 27 /94) Restauralionswagen, zwischen Basel und Lausanne kursierend.

Vom 1. Juli 1894 an wird probeweise während der Sommersaison in den Zügen 168 Basel-Lausanne und 171 Lausanne-Basel ein Restaurationswagen kursieren.

Die mit Billeten I. Klasse versehenen Reisenden können die Fauteuilplätze der Salonabteilnng benutzen und haben hierfür eine Zuschlagstaxe von Fr. 3 per Person zu entrichten, und zwar ohne Unterschied, oh die Plätze auf der ganzen Strecke oder nur auf einem Teile derselben in-Anspruch genommen werden.

Bern, den 29. Juni 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

204

378. ( 27 /94) Plakatlarif der schweizerischen Nordostbahn für Lustund Rundfahr tbillete, vom 15. Mai 1894. Ergänzungen.

Mit dem 20. Juli 1894 gelangen folgende neue Rundfahrtbillete zur Einführung: 1. Serie E 36 Basel (S C ß)-Stein-Säckingen und Säckingen (bad. Bahn)Schopfheim-Basol (bad. Bahnhof'), 2 Tage gültig.

2. Serie F 20 Basel (S C ß)-Stein-Koblenz-Waldshut-Basel (bad. Bahnbof), 3 Tage gültig.

3. Serie D 20 Lenzburg-Baden via Ruppersweil und zurück via Hellingen, l Tag gültig.

4. Serie E 37 Lenzburg-Zürich via Buppersweil-Turgi und zurück via Wettingen-Mellingen, 2 Tage gültig.

Zürich, den 3. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

379. ( 27 /94) Personen- und Gepäcktarif J S, B R und R V T -- S C B, A SB und Bremgarten, vom 1. November 1891.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1894 an gelangen direkte Personen- und Gepäcktaxon zwischen Zäziidl-Großhöchstetten einerseits und den S C BStationen Burgdorf, Herzogenbuchsee, Langenthal, Ölten, Aarau und Basel anderseits, via Bern, zur Einführung. Dieselben können bei den betreffenden Stationen, sowie bei unserem kommerziellen Dienste in Erfahrung gebracht werden.

Bern, den 2. Juli 1894.

Direktion der Jnra-Siinplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

27

380. ( /94) Barème international (G. V.) N° 201 (Billete einfacher Fahrt) Est, Nord -- J S und J N, vom 1. April 1892.

Nachtrag H.

Der Nachtrag II zu obgenarmtem Barème, an welchem die schweizerischen Verwaltungen nicht beteiligt sind, ist von der französischen Ostbahn am 1. Juni 1894 in Kraft gesetzt worden.

Bern, den 26. Juni 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

205

IV, Güterverkehr. " A. Schweizerischer Verkehr.

27

381. ( /94) Schweizerischer Ausnahmetarif Nr. iO, betreffend den Transport von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen, vom 1. Oktober '1886. Nachtrag I.

Mit 1. August 1894 tritt ein Nachtrag I in Kraft, welcher eine neue Passung der Ziffer 9 der Bestimmungen enthält.

St. Gallen, den 2. Juli 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als PräsidialverwaU'wng des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

B. Verkehr mit dem Auslande.

27

382. C /94) Gütertarif Genf transit, Verrières transit etc. -- Ostschweiz, vom i. Mai 4888. Kündigung des Ausnahmetarif es Nr. 32 im Nachtrag IV.

Auf den 5. Oktober 1894 wird der Nachtrag IV zum Gütertarif Genf transit, Verrières transit etc. -- Ostschweiz, vom 1. Mai 1888, gültig seit 1. Dezember 1891, enthaltend den Ausnahmetarif Nr. 32 für Öle etc., außer Kraft gesetzt.

Basel, den 2. Jnli 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

383. ( 27 /94) Teil H, Heft I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 4892. . Ergänzung.

Für Sendungen von ,,Dachschiefer" in Wagenladungen von 10000 kg.

treten am 15. Jnli 1894 folgende direkte Frachtsätze in Kraft: Von Nördingen (Station der Prinz-Heinrich-Bahn) nach Lausanne 196 Cts. per 100 kg., ,, Vevey 205 ,, ,, ,, ,, ,, Yverdon 195 ,, ,, ,, ,, Basel, den 2. Juli 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

384. C 27 /»*) Südwestdeutsch-schwewerischer Güterverkehr; Ausnahm etari f für frische Beeren etc., vom 25. September 4887.

Ergänzung.

Zu obgenanntem Tarif treten mit sofortiger Gültigkeit folgende Taxen in Kraft: Riegel nach und von Weinfelden 447 Cts. \ im , : .

. . Flawil 470 . } PTM 100 kg.

Zürich, den 3. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

206

385.

( 2T /94) Teil 11, Hefte 11 A, C, E, F und G, der südwestdeulsch-schweizerischen Gütertarife. Nachträge.

Mit 20 Juli 1804 treten zu den Tarifheften des südwestdeatsch-scbweizerischen Güterverkehrs folgende Nachträge in Kraft : IV. Nachtrag zu Heft H A , vom 1. Februar 1891; I.

,, ,, IIC, vom 1. Oktober 1893 ; J.

,, ,, ,, II E, vom 1. Oktober 1893; VI.

,, ,, ,, II P, vom 1. August 1885; IX.

,, ,, ,, II G, vom 1. August 1887.

Dieselben enthalten u. a. Taxen für die Stationen der Bregthalbahn, ferner Taxänderungen in den Ausnahmetarifen. Nr. 4 für Zucker, Nr. 13 für Düngemittel und Nr. 24 für Thonerde, schwefelsaure, präparierte.

Insoweit durch gegenwärtige Nachträge Taxerhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen Taxen noch bis 20. Oktober 1894 in Gültigkeit.

Zürich, den 28. Juni 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

386. ( 27 /9
Nachträge.

Mit 1. Juli 1894 tritt zn Heft I A ein Nachtrag III und zu Heft I B ein Nachtrag II in Kraft, welche Änderungen und Ergänzungen der Haupttarife, sowie der seither erschienenen Nachträge enthalten.

Basel, den 12. Juni 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbakn.

387. ( 27 /9*) Ausnahmetarif für Steinkohlen ELB -- Ostschweig, vom Ì5. Juli 1894.

Mit 15. Jnli 1894 tritt ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. ab Hüningen, Lauterburg Hafen, Mülhausen, Mülhausen Nord, Straßburg Centralbahnhof und Straßburg Neudorf, Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, nach Stationen der Ostschweiz in Kraft. Durch denselben werden die seitherigen Taxen für Lauterbarg Hafen im Saarkohlentarif Nr. 12, vom 1. Oktober 1884, bezw. in dessen Nachträgen aufgehoben und ersetzt, und wird ferner die Gültigkeit des Ausnahmetarifs Nr. 16 im südwestdeutsch-schweizerischen Heft II B, vom 1. Oktober 1884, und in Heft 111 B, vom 1. Dezember 1884, hinsichtlich der Taxen für Hüningen, Mülhausen und Mülhausen Nord auf die Artikel Steinkohlenasche und Coaksasche beschränkt. Soweit hierduoh Taxerhöhungen eintreten, bleiben die seitherigen Frachtsätze noch bis 15. Oktober 1894 in Geltung.

Exemplare des neuen Kohlentarifs können vom 5. Juli 1894 an bezogen werden.

Zürich, den 2. Juli 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

207

Rückvergütungen.

27

388. ( /94) Taxermäßigung für den Transport von Zucker Buchstransit (Böhmen, Mahren und österreichisch Schlesien) -- Tessin.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung in Nr. 48 des Publikationsorgans vom 29. November 1893 bringen wir zur Kenntnis, daß für Zuckertransporte ab den genannten österreichischen Stationen die bei Réexpédition in Romanshorn erreichbaren Gesamtfrachtsätze auf dem Rückvergiitungswege auch bei Réexpédition in Buchs eingehalten werden.

St. Gallen, den 30. Juni 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

389. C27/9*) Taxermäßigung für Bleitransporte von Spezia nach Neuchdtel via Gotthard.

Für direkt kartierte Transporte von Blei in Blöcken in Wagenladungen von mindestens 10000 kg., welche vom 15. Juli 1894 an von Spezia via PinoGotthard nach Neuchâtel zum Versand gelangen, wird auf der schweizerischen Strecke Pino-transit-Neuchatel gegen monatliche Vorlage der Originalfrachtbriefe im Rückvergütungswege eine Ausnahmetaxe von Fr. 21. 51 per 1000 kg.

gewährt.

Luzern, den 30. Jnni 1894 Direktion der Gotthardbahn,

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

27

390. ( /9e) Gütertarif für den deutsch-Sosnowicer Grenzverkehr.

Nachtrag Hl.

Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1894 ist der dritte Nachtrag zum Gütertarif für den deutsch-Sosnowicer Grenzverkehr erschienen.

Karlsruhe, den 26. Juni 1894.

Ueneraldircktion der groBsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

391. (27/9*) Mitteldeutsche Verbandsgütertarife. Nachträge: II zu Teil H, VI zu den Tarifheften 1, 2 a, 2 6, 3, 4, VIII zu Tarifheft 5, X zu Tarifheft 6 und VII zum Berlin-südwestdeutschen Tarif.

Mit Gültigkeit vom 1. Juli 1894 sind zum mitteldeutschen Verbandsütertarif folgende Nachträge erschienen : II zu Teil II, VI zu Tarifheften l, a, 2 6, 3, 4, VIII zum Tarifheft 5, X zum Tarifheft 6, VII zum Berlinsüdwestdentschen Tarif.

f

Dieselben enthalten u. a. die Einbeziehung der Station Hilpertsau in den Verbandsverkehr.

Karlsruhe, den 26. Juni 1894.

tìeueraldlrektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 27. Juni 1894.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugeu.

( 27 /94) Seehafenausnahmetarif des westdeutschen Verbandes.

Nachtrag 4.

Zum Seehafenausnahmetarif des westdeutschen Verbandes ist Nachtrag 4, gültig vom 1. Juli 1894, ausgegeben. Gratis.

Straßburg, den 27. Juni 1894.

Genernldircktiuu der Eisenbahnen in Elsass-Lotliringen.

392.

393. ( 27 /94) Tarif für die Beförderimg von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im rheinisch-westfälisch-süddeutschen Verband.

Für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen im rheinisch-westfälisch-süddeutschen Verbände ist mit Gültigkeit vom 1. Juli 1894 ein neuer Tarif erschienen, durch welchen die bisherigen Tarifhefte l his VII aufgehoben und ersetzt werden.

Karlsruhe, den 26. Juni 1894.

ÇUmeraldirektion der grossherzoglich badischen Stnatsoisenbahncn.

Straßburg, den 27. Juni 1894.

tteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotliriug-en.

Ausnahmetaxen.

394. ( 27 /94) Frachtermäßigung für den Transport von Eisen und Stahl ab Weinheim nach Basel.

Mit "Wirkung vom 1. Juli 1894 treten für die Beförderang von Eisen und Stahl der Speciaitarife I und II von Station Weinheim (M N B) nach Basel Reichsbahn ermäßigte Frachtsätze in Höhe von 1,19 M. bezw. 0,92 M.

für 100 kg. in Kraft.

Straßburg, den 26. Juni 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

209

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 29. Juni 1894: 1. Nachtrag III zum Heft IV des Gütertarifes für den Verkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-ßahn, Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalhahn einerseits und der Emmenthalbahn anderseits, enthaltend Änderungen und Ergänzungen, sowie einen Ausnahmetarif für Zuckerrüben, unter Vorbehalt.

2. Tarif und Transportbestimmungen für die Beförderung von Gütern, Gepäck und Vieh auf dem Vierwaldstätter- und Zugersee, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 30. Juni 1894: 1. Reglement für die Ausstellung von Billeten zu ermäßigten Taxen der Arth-.Rigibahn.

2. Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, auch gemahlen.

Braunkohlen, Steinkohlen- und ßraunkohlencoaks, sowie Steinkohlen- und Braunkohlenbriquettes zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in ElsaßLothringen einerseits und den Stationen der Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbabn), der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rütibahn) anderseits.

3. Ermäßigte .Taxen für den Transport von Dachschiefer in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Nördingen, Station der Prinz Heinrich-Bahn, nach Lausanne, Vevey und Yverdon.

Genehmigt am 2. Juli 1894: 1. Abgeänderte Taxen für Personen- und Gepäckabonnemente der Drahtseilbahn in Lugano.

2. Direkte Personen- und Gepäcktaxen ab Zäziwil-Großhöchstetten nach Burgdorf, Herzogenbuchsee, Langenthal, Ölten, Aarau und Basel via Bern.

Genehmigt am 3. Juli 1894 : Direkte Frachtsätze für den Transport von Kirschen ah Riegel, Station der badischen Bahn, nach Weinfelden und Flawil als Ergänzung des südwestdeutsch-schweizerischen Ausnahmetarifes für frische Beeren etc., vom 25. September 1887.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Juni 1894 dem Nachtrag II zum Verbandsgütertarif der belgisch-deutschen Eisenhahnverbände, Teil I, Abteilung A, enthaltend Änderungen des Règlements, die Genehmigung erteilt.

210

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04.07.1894

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