518

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schreiner-, Glaser-, Spengler-, Schlosser- und Malerarbeiten für Vergrößerung des Wagen- und Holzschuppens der Konstruktionswerkstätte, für Duschenbadeinrichtung in der Speiseanstalt und für Glasabschlüsse in der Kaserne, sowie das Liefern und Legen von Riemenböden für die Kaserne in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Bauarbeiten in Thun" bis nnd mit dem 16. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 6. März 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Holzcementbedachungs- und Malerarbeiten für die Erstellung eines Scheibenstandes auf dem Breitfeld bei Winkeln werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen nnd Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Herisau zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Scheibenstand Winkeln" bis nnd mit dem 11. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

519

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , Heu und S t r o h für die Militärkurse des laufenden Jahres auf dem Waffenplatz ß r u g g werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Aarau und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind ungültig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r a g e " versehen, bis zum 10. März 1894 der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

B e r n , den 20. Februar 1894.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1894 auf dem Waffenplatze A n d e r m a t t und im Ursernthal, soweit es nicht Truppen betrifft, welche an den Herbstübungen des IV. Armeecorps teilzunehmen haben, werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Verwaltungsbureau der Gotthardbefestigungen in Andermatt und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebote für Brot oder Fleisch" versehen bis zum 17. März 1894 der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 27. Februar 1894.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

520

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden GehUlfenstellen bei der eidgenossischen Zollverwaltung werden hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen, etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätigung sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat sich auf Verlangen der Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehilfen stellen erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate .mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolvierung der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde 4ie Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive Gehilfenstellen ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Pr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsansweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis Ende April nächsthiu von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen.

B e r n , den 3. März 1894.

Eidg. Oberzolldirektiou.

Stelle-Ausschreibung.

Beim eidgenössischen Generalstabsbureau in Bern ist die Stelle des Abwarts neu za besetzen.

Besoldung: Fr. 2000 bis 2300.

Anmeldungen sind bis zum 10. Miirz 1894 schriftlich dem unterzeichneten · Departement einzureichen.

B e r n , den 26. Februar 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

521

Stelle-Ausschreibung.

Auf Ende dieses Monats ist beim eidgenössischen Versicherungsamte die Stelle eines Gehlllfen mit einer Besoldung von Fr. 3000--4000 zu besetzen.

Die Bewerber haben eine gute Rèalscbulbildung, namentlich in sprachlicher Richtung, nachzuweisen; eine besondere Prüfung wird eventuell vorbehalten.

Schriftliche Anmeldung mit Zeugnissen und einem Cnrriculum vitae bis zum 21. d. M., abends, beim eidgenössischen Versicherungsamte.

B e r n , den ö. März 1894.

Schweiz. Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e h u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) 2) 3) 4)

Paketträger in Genf.

Anmeldung bis zum 20. März Briefträger in Genf.

1894 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Chêne-Bourg (Genf). Genf.

Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 20. März Montreux-Pla-nches (Waadt).

1894 bei der Kreispostdirektion in 5) Postablagehalter und Briefträger Lausanne.

in Wünnewil (Freiburg).

6) Postcommis in Locle. Anmeldung bis zum 20. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

7) Postcommis in Basel.

Anmeldung bis zum 20. März 1894 bei der Kreispostdirektion in 8) Briefträger nnd Bote in Riehen Basel.

(Baselstadt).

9) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 20. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

522 10) Bnreauchef beim Hauptpostbureau Zürich.

Anmeldung bis zum 20. März 11) Postverwalter in Zürich 7 (Enge). 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

12) Postcommis in Zürich 7 (Enge).

13) Postcommis in Schaffhausen.

14) Briefträger in Lütisbnrc (St. Gallen). Anmeldung bis znm 20. März 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

15) Postablagehalter und Briefträger in Wangs (St. Gallen). Anmeldung bis znm 20. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

16) Telegraphist in Genf. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 17. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

17) Telegraphist in Montrenx-Planches. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Posthalter und Briefträger in Vucherens (Waadt).

Anmeldung bis zum 13. März 2) Briefträger in Siders (Wallis).

1894 bei der jtreispostdirektion in 3) Briefträger in Freibnrg.

Lausanne.

4) Postablagehalter und Briefträger in Corcelles-le-Jorat (Waadt).

5) Posthalter und Briefträger in Gipf-Oberfrick (Aargau). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Luthern-Bad (Luzern). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Unterbureauchef beim HauptpostAnmeldung bis zum 13. März bnreau Zürich.

1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Posthalter in Walchwil (Zug).

9) Posthalter in Arnegg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) II. Sekretär beim Materialbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt Pr. 3000--3800. Anmeldung bis zum 17. März 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

11) Zwei Telegraphisten in Bern. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

12) Telegraphist in Schaffhausen. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

13) Télégraphiât in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

523

Monte Generoso-Eisenbahn.

Vom Masseverwalter sind nunmehr die Anweisungen der Gläubiger bestimmt worden, nachdem die Rangordnung schon früher erfolgt und in Rechtskraft erwachsen ist.

Die Interessenten werden hiermit, unter Hinweisung auf den Art. 40 des Bundesgesetzes über die Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen, eingeladen, von dem Verteilungsplane auf der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne Einsicht zu nehmen und allfällige Einsprachen dagegen binnen 30 Tagen, vom Datum der gegenwärtigen Publikation im schweizerischen Handelsamtsblatt, dem 5. März 1894 an gerechnet, beim Masseverwalter schriftlich anzubringen.

Zur Orientierung der Gläubiger wird folgendes bemerkt: Die Ansprachen in Klasse I--IV werden voll bezahlt.

Ansprachen in Klasse V sind keine vorhanden.

Die Ansprachen in Klasse VI mit Pfandrecht auf die Eisenbahn erhalten gemäß dem Verteilungsplan ein Betreffnis von etwas über 42 % diejenigen mit Pfandrecht auf das Hotel Generoso-Kulm ein Betreffnis von etwas üher 40 % Für die Ansprachen in Klasse VII ist kein Guthaben vorhanden und es gehen dieselben somit zu Verlust.

L a u s a n n e , den 4. März 1894.

[2/1]

· Der Masseverwalter der G e n e r o s o b a h n : Dr. Winkler.

Erben-Aufruf.

Martin L u f t von Unterägeri, geboren den 31. Juli 1818 und gestorben den 30. April 1880, außerehelicher Sohn der Anna Maria Häusler, und seine Ehefrau Kegina geb. Steiner, wahrscheinlich gebürtig von Steinen, geboren den 18. April 1817 und gestorben den 4. Januar 1894, Tochter des Heinrich Martin Steiner und der Maria Anna Schuler, deren Erben unbekannt sind, haben unterm 13. April 1861 einen Ehekontrakt errichtet, welcher in Abschrift auf der Gerichtskanzlei Zug und der Bürgerkanzlei Unterägeri liegt.

Mit Bewilligung des tit. Kantonsgerichtes und auf Verlangen des Bürgerrates von Unterägeri nnd gestützt auf § 287 des zugerischen Erbrechtes, werden anmit alle diejenigen, welche zum Nachlaß der Eheleute Luft-Steiner, und namens der allfällig abwesenden und der minorennen Erben die tit.

Waisenämter oder sonstigen Vertreter, welche glauben, erbberechtigt zu sein, oder aber das Recht zu dieser Aufforderung bestreiten zu können, gerichtlich, aufgefordert, ihre allfälligen Ein- und Ansprachen unter Beilegung amt-

524 lieber Verwandtschaftsausweise, innert drei Monaten von der ersten Publikation im zugerischen Amtsblatte, der Gerichtskanzlei Zag schriftlich auf Stempel einzureichen, ansonst nach Ablauf dieser Frist keine Reklamationen mehr berücksichtigt und diesfalls weder Rede noch Antwort mehr erteilt würde.

Zug, den 28. Februar 1894.

[2/1]

Auftrags des Kantonsgerichts, Für die Gerichtskanzlei: Stadier, Karl, Gerichtsschreiber.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher K a t g e h e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen and Dampfschiff-Unternehmungen auf dem;

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 10.

"

Bern, den 7. März 4804.

III. Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

(10/94) Personen- und Gepäcktarif N 0 B -- V S B, vom i. November 4880. Nachtrag VIII.

Auf den Zeitpunkt der Eröffnung der rechtsuferig Zürichseelinie ZürichStadelhofen -- Rapperswil tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag VIII in Kraft.

Zürich, den 1. März 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

124.

(10/94) Personen- und Gepäckverkehr auf dem Zürichsee.

Aufhebung des bisherigen Tarifs vom i. Januar 4879 und Ausgabe eines neuen Tarifs für den Querverkehr.

Der bisherige, bereits im Publikationsorgan Nr. 27, vom 5. Juli 1893, gekündigte Tarif für den Personen- und Gepäckverkehr auf dem Zürichsee, vom 1. Januar 1879, tritt auf den Zeitpunkt der Eröffnung der rechtsuferigen Zürichseebahn außer Kraft.

Dagegen gelaugt ein neuer Tarif für den Querverkehr auf den. Dampfbootstrecken Horgen-Meilen Wädensweil-Männedorf, Wädeusweil-Stäfa und Richters weil-Stäfa zur Ausgabe, enthaltend Taxen für den Personen-, Gepäck-, Expreßgut- und Viehverkehr, sowie für landwirtschaftliche Traglasten.

Zürich, den 26. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

125.

75

126. (10/94) Interner Personen- und Gepäcktarif der Sihlthalbahn.

Mit 1. April 1894 tritt für unsern internen Verkehr ein neuer Personennnd Gepäcktarif in Kraft.

Derselbe kann auf unserem Betriebsbureau und anf den Stationen eingesehen und bezogen werden.

Zürich, den 27. Februar 1894.

Direktion der Sihltahlbahn.

127. (10/9*) Hin- und Rückfahrtbillets für Genf-Veyrier und Genf-Annemasse mit fakultativer Rückfahrt. Kündigung.

Vom 3. Juni 1894 an werden die Stationen Rive (Genf-Veyrier) und Molard (Schweizer Tramways) keine Hin- und Rückfahrtbillets für GenfVeyrier und Genf-Annemasse mit beliebiger Rückfahrt auf einer oder der andern dieser beiden Linien mehr ausgeben.

Genf, den I.März 1894.

Compagnie du chemin de fer à voie étroite Genève-Veyrier.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

128. (10/94) Zürichsee-Gütertarife.

Aufhebung von Taxen.

Mit dem Tag der Betriebseröffnung der Linie Stadelhofen-Rapperswil der rechtsuferigen Zürichseebahn tritt der Reexpeditionstarif ab Morgen, Wädensweil und Richtersweil nach den rechtsuferigen Dampfbootstationen für Wein in Pässern aus Österreich-Ungarn, vom 1. Mai 1885, außer Kraft.

Zürich den 17. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

129. ( 10 /94) Gütertarif Basel S C B -- Central- und Westschweiz sowie Gotthardbahn, vom i. Juni 1892. Nachtrag IV.

Mit 1. April 1894 tritt zu obgenanntem Gütertarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend nebst diversen Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif und zu den Nachträgen auch einen neuen Ausnahmetarif für Wein in Fässern und gepreßte Weintrauben in Ladungen von 10000 kg.

Die im Haupttarif auf Seite 27 für Torf im Verkehr mit der Gotthardbahn, ferner die auf Seite 34 für Metalle etc. der Kategorie 5, sowie die auf Seite 33 für Wein in Fässern etc. für Ladungen von 5000 kg. enthaltenen Taxen, die durch diesen Nachtrag aufgehoben werden, bleiben noch bis 30. Juni 1894 in Kraft.

Exemplare dieses Nachtrages können bei den beteiligten Verwaltungen direkt oder durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Basel, den 3. März 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

76

B. Verkehr mit dem Auslande.

130. ( /94) Tarif commun de transit G. V. und P. V. nordfranzösische Seehäfen -- Basel S C B, vom i. Oktober 4891.

Taxierung von frischem Obst.

10

Die im Publikationsorgan Nr. 25/98, unter Ziffer 412, erwähnten Taxbegünstigungen für frisches Obst ab Basel S C B nach nordfranzösischen Seehäfen werden noch bis zum 31. Mär g 1894 gewährt.

Bern, den 1. März 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

131. (10/94) Teil II, Hefte 2 und III B, der Gütertarife BelgienBasel.

Teil H, Heft I, der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom i. September 1885.

Taxierung von frischem Obst.

Die im Publikationsorgan Nr. 25/93, unter Ziffer 411, erwähnten Taxbegünstigungen für frisches Obst nach Belgien und den Niederlanden werden noch bis zum 31. Märe 1894 gewährt.

Bern, den 1. März 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

132. (10/94) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. Mai 1891.

Nachtrag I.

Mit 1. April 1894 tritt zu obgenanntem Ausnahmetarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend, nebst neuen Taxen für. die Thunerseebahn und geänderten Taxen für die Bödelibahn, diverse Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 3. März 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

133. (10/94) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Basel SCB transit und Delle transit {Belgien und Holland/ -- SCB, J S, B R, R VT, TSB und Bödelibahn, vom 10. Dezember 1881; Neuausgabe vom i. März 1887. Nachtrag IH.

Mit 1. April 1894 tritt zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. ab Basel SCB transit und Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 10. Dezember 1881, Neuauflage vom 1. März 1887, für den Verkehr mit Belgien und Holland ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend neue, beziehungsweise geänderte Taxen nach Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Thunerseebahn und der Bödelibahn, sowie Änderungen von Stationsnamen.

77

Exemplare desselben können bei den beteiligten Verwaltungen, sowie durch Vermittlung der Stationen bezogen werden.

Basel, den 3. März 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn

Rückvergütungen.

10

134. ( /9*) Kakaosendungen (Antwerpen) Basel -- Genf loco.

Unter Bezug auf unsere Bekanntmachung Position 93 des Publikationsorganes Nr. 9 von 1892 (Zusammenstellung der .Rückvergütungen und Ausnahmefrachtsätze der schweizerischen Eisenbahnen, vom 1. Januar 1893, III, pag. 13, Nr. 63) wird auch für den Transport von Kakao in Ladungen von 5000 kg. mit Provenienz Antwerpen für die Strecke Basel S C B transit -- Genf loco auf dem Rückerstattungswege ein Frachtsatz von Fr. 16. 22 pro Tonne gewährt.

Basel, den 3. März 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn C. Transitverkehr.

10

135. ( /94,) Ausnahmetarif für Bier und leere Bierfässer Österreich -- Paris.

Auf 1. April 1894 tritt für die Beförderung von Bier und leer zurückgehenden Bierfässern im Verkehr zwischen österreichischen Stationen einerseits und Paris anderseits ein Ausnahmetarif nebst Anhang in Kraft.

Der letztere enthält Kursdifferenzen, welche vom 1. April 1894 an im doppelten Betrage von den Frachtsätzen des Tarifes abgezogen werden.

Zürich, den 3. März 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

136. ( 10 /94) Teil III, Heft i, der österreichisch-ungarisch-französischen Verbandsgütertarife, vom i. Dezember 1893. Anhang.

Auf 1. April 1894 tritt zu Teil III, Heft l, der österreichisch-ungarischfranzösischen Gütertarife, vom 1. Dezember 1893, ein Anhang in Kraft, welcher Kursdifferenzen enthält.

Zürich, den 27. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltimg en: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

78

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

10

137. ( /94) Rheinisch-westfälisch-badischer Kohlenausnahmetarif, vom i. Februar 1893. Nachtrag 1.

Zum rheinisch-westfälisch-badischen Kohlenausnahmetarif, vom 1. Februar 1893, ist mit Gültigkeit vom 1. März 1894 der Nachtrag I ausgegeben worden.

Derselbe enthält Prachtsätze für die demnächst zur Eröffnung gelangende Station Weisenbach der Murgthalbahn, sowie für die Stationen der Bregthalbahn, anderweite ermäßigte Frachtsätze für die Station Hiddinghausen (Elberfeld) und Berichtigungen.

Karlsruhe, den 27. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen138. (10/94) Frachtbegünstigung für Obstsendungen nach Belgien und den Niederlanden. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die unterm 27. Mai. 1893 veröffentlichte Frachtvergünstigung für Obstsendungen nach Belgien und den Niederlanden wird für den Verkehr ab Basel bis Ende März 1894 weiter gewährt.

Karlsruhe, den 2. März 1894.

Generaldirektion der grrossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

139. (10/94) Nachträge zu den rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarifheften Nr. 1--4. Ergänzungen und Berichtigungen.

Zu den rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarifheften Nr. 1--4 sind mit Gültigkeit vom 1. März 1894 Nachträge ausgegeben worden. Dieselben enthalten Tarifkilometer für die neu aufgenommenen Stationen Horheim und Weisenbach der Badischen Staatseisenbahnen, Bräunlingen u. s. w. der Bregthalbahn, Kraghammer des Direktionsbezirks Elberfeld, sowie Asperden der Nordbrabant-Deutschen Bahn ; ferner Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von Eisenerzen und Brannstein im Verkehr mit Hirschhorn und Ergänzungen nnd Berichtigungen.

Karlsruhe, den 28. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

140. (10/94) Nachtrag IV zum badischen Gütertarif. Änderungen und Ergänzungen.

Zum badischen Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 1. März 1894 der Nachtrag 6 erschienen. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen der besonderen- Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung, zu den allgemeinen Tarifvorschriften und zum Nebengebührentarif, sowie Entfernungen für die nen aufgenommenen Stationen Hilpertsau und Weisenbach und Frachtsätze 79

für die in den Aasnahmetarif für Petroleum und Naphtha einbezogenen Stationen Friesenheim und Schiltach.

Die in demselben weiter enthaltenen Ergänzungen verschiedener Ausnahmetarife und teilweise Ermäßigungen der Frachtsätze des Ausnahmetarifs Nr. 10 für Petroleum und Naphtha sind bereits früher veröffentlicht worden.

Der Zeitpunkt der Eröffnung der Stationen Hilpertsau und Weisenbach wird noch besonders bekannt gegeben werden.

Die ergänzenden Bestimmungen zar Verkehrsordnung sind von der Landesaufsichtsbehörde genehmigt worden.

Der Nachtrag kann durch Vermittlung unserer Güterstationen unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 26. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

141. (10/94) Aufhebung des deutschen Eisenbahngütertarifes, vom 1. Januar Ì893, samt den Nachträgen l und II und Einführung eines neuen Tarifes Teil I.

Am 1. April 1894 wird unter Aufhebung des bisherigen Tarifs, vom 1. Januar 1893, nebst Nachträgen l und II ein neuer deutscher Eisenbahngütertarif, Teil I, in Kraft gesetzt. Derselbe stimmt mit dem bisherigen im wesentlichen überein nnd enthält nur geringfügige Frachterhöhungen, im übrigen mehrfache Frachtermäßigungen. Soweit Frachterhöhungen eintreten, bleiben die bisherigen Tarifbestimmungen noch bis zum 15. April 1894 in Kraft. Die in den Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung eintretenden Änderungen sind von den Landesaufsichtsbehörden genehmigt.

Der neue Tarif ist vom 15. März 1894 ab durch unsere Güterstellen zum Preise von 70 Pfennig das Stück zu beziehen. Bis dahin erteilt über die eintretenden Änderungen das diesseitige Gütertarif bureau Auskunft.

Karlsruhe, den 2. "März 1894.

Geueraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

142. (10/94) Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen im belgisch-südwestdeutschen Verkehr.

Abänderung des Einführungsdatums.

Der nach unserer Bekanntmachung vom 17, Jannar 1894 auf den 1. März 1894 angesetzte Termin für die Einführung des neuen Tarifs für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen zwischen belgischen und diesseitigen Stationen ist auf den 1. Mai 1894 verschoben worden.

Straßbwg, den 24. Februar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

80

113. (10/94) Tarif für die Beförderung von Gütern im rheinischwestfälisch-südwestdeutschen Verband, G. (Güterverkehr mit der Station Basel), vom i. April 4893. Nachtrag III.

Zu dem Tarif für die Beförderung von Gütern im rheinisch-westfälischsüdwestdeutschen Verbände, G. (Güterverkehr mit der Station Basel), vom ]. April 1893, ist Nachtrag III, gültig vom 1. März 1894, ausgegeben. Gratis.

Straßburg, den 26. Februar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

144. (10/9*) Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen und Steinkohlenasche, Coaks etc. aus dem Ruhr- und Wurmgebiet nach Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, vom 4. Februar 1893. Nachtrag I.

Zu dem Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen und Steinkohlenasche, Coaks u. s. w. aus dem Ruhr- und Wurmgebiete nach Stationen des diesseitigen Verwaltungsbezirks, vom 1. Februar 1893, ist Nachtrag l, gültig vom f. März 1894, ausgegeben. Gratis.

Straßburg, den 27. Februar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

145. (10/0*) Teil l des Tarifes für den Güterverkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Österreich-Ungarns einerseits und Rumäniens anderseits, vom l April 1890.

Nachtrag II.

Zu dem vom 1. April 1890 gültigen Teil I für den Güterverkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Österreich - Ungarns einerseits nnd Rumäniens anderseits tritt am 1. März 1894 der Nachtrag II in Kraft.

Derselbe enthält u. a. die Aufhebung der bisherigen reglementarischen Bestimmungen und Berichtigung der Güterklassifikation.

Ferner wird mit Gültigkeit vom 1. März 1894 ein neuer Teil I, Abteilung A , für den oben bezeichneten Güterverkehr eingeführt. Insoweit durch denselben Frachterhöhungen eintreten, finden die neaen Bestimmungen erst ab 15. April 1894 Anwendung.

Weitere Auskunft erteilen die Verbandstationen, von welchen auch der neue Teil J, Abteilung A, zum Preis von 50 Pfennig für das Stück, der Nachtrag II zum Teil I, vom 1. April 1890, dagegen unentgeltlich bezogen werden kann.

Karlsruhe, den 23. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

81

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Februar 1894: Tarif für die Beförderung von Personen im internen Verkehr der elektrischen Straßenbahn in Zürich.

Genehmigt ani 6. März 1894: 1. Ermäßigte Taxen für die Strecke Genf-Romanshorn für österreichische Güter, welche an die im Mai 1894 zur Eröffnung gelangende Weltausstellung in Madrid gesandt werden, dortselbst unverkauft geblieben sind und auf dem Rückweg über die Route des Hintransportes befördert werden.

2. Taxen für die Personen- und Gepäckbeförderung für die Relation Kempten-Einsiedeln, via Bodeusee-Winterthur-Zürich-Wädensweil, im bayerisch-schweizerischen Verkehr.

3. Erhöhte Anstoßtaxen der Sihlthalbahn für die Rundfahrtbillets ZürichSelnan -- Ütliberg and Sihlwald -- Zürich-Selnan.

4. Nachtrag l zum Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck, Tieren und Gütern im internen Verkehr der Regionalbahn Saignelégier -- Chaux-de-Fonds.

5. Neuauflage des Ausnahmetarifs für die Beförderung in gewöhnlicher Pracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten in Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro verwendeten Wagen oder dafür zahlend mit Provenienz oder Bestimmung Belgien und Holland oder im Transit durch diese Länder. Taxen ab Basel S C B transit und Delle transit unter Vorbehalt.

6. Anhang zu-dem vom 1. Februar 1894 gültigen Ausnahmetarif für die Beförderung von Bier in Fässern, sowie von in Bierspecialwagen leer zurückgehenden Bierfässern zwischen Stationen der k, k. österreichischen Staatsbahnen und der k. k. privilegierten Böhmischen Westbahn einerseits und Paris-Douane und Renilly anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. März 1894 den Teil l der Tarife für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen der belgisch-deutschen Eisenbahnverbände, enthaltend a. das Reglement, b. die allgemeinen Tarifvorsohriften, c. den Nebengebührentarif, bezüglich der Anwendbarkeit für den Transport von Eisenbahnfahrzeugen im Verkehr mit Basel via Delle, unter dem Vorbehalt, daß für die Zollmanipulationen von den schweizerischen Zollbehörden ausschließlich die Taxen des schweizerischen Nebengebühreutarifes maßgebend sein sollen, genehmigt.

82

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.03.1894

Date Data Seite

518-524

Page Pagina Ref. No

10 016 514

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.