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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 16. Oktober 1894.)

Der Jura-Simplon-Bahn-Gesellschaft wird die Verpfändung im I. Rang folgender Linien ihres Netzes: Genf-Lausanne-St. Maurice (aiguille des Paluds) . 109,888 km.

Renens-Yverdon-Vaumareus (mit dem 962 m. langen Verbindungsstück Morges Bussigny) . . . .

49.348 ,, Lausanne-Sensebrücke 86,924 ,, Palezieux-Fräschels 67,448 ,, Yverdon-Preiburg 47,868 ,, Total 359,976 km.

samt Zubehörden und Anteil Rollmaterial, im Sinne der Art. 9 und 25 des Verpfändungsgesetzes unter nachstehenden Bedingungen bewilligt: 1. Das durch die Verpfändung sicher zu stellende Anleihen ist zu verwenden : a. zur Rückzahlung folgender älterer Anleihen : Fr.

Ouest- Suisse 1854 1,019,500 1856 9,315,000 11,644,000 ,, 1857 T) 1861/65 7,126,500 Broyé 1875 4,897,500 85,504,000 Suisse-Occidentale 1878, 79, 80, 82 u. 92 ·fi Total Fr. 119,506,500 b. zur Konsolidierung der am 30. Juni 1894 auf Fr. 5,800,000 sich belaufenden schwebenden Schuld; c. zur Deckung der für den Ausbau des Netzes (Doppelgeleise, Bahnhofumbauten, Brückenverstärkungen etc.) erforderlichen Ausgaben.

2. Auf dem Gebiete derjenigen Kantone, zu deren Gunsten ein sogenanntes Heimfallrecht besteht, erlöscht das Pfandrecht an den davon betroffenen Linien mit Auslauf der bezüglichen Konzessionen.

511 3. Das neue Pfandrecht geht den auf den bezeichneten Linien haftenden altern Pfandrechten im Range unmittelbar nach und rückt nach Maßgabe der Rückzahlung und Löschung der Titel jener altern Anleihen in dea I. Rang vor.

4. Die schuldnerische Gesellschaft wird bei der gegenüber dem Bundesrate mit Schreiben vom 15. September und 6. Oktober 1894 eingegangenen Verpflichtung zur teilweisen Amortisation des 140 Miüionen-Anleihens behaftet.

Durch Vermittlung des schweizerischen Konsulats in Guatemala sind beim schweizerischen Departement des Auswärtigen, als Ergebnis einer dort zu gunsten des Asyls für unbemittelte Tuberkulöse in Heiligenschwendi beiOberhofen eingeleiteten Sammlung, Fr. 611. 70 eingegangen.

Mit Rücksieht auf den bedeutenden Umlauf deutscher Silberscheidemünzen werden die Regierungen der nordöstlichen Kantone eingeladen, das Publikum von Zeit zu Zeit auf die Gefahren aufmerksam zu' machen, die aus der Annahme des in der Schweiz nicht gesetzlichen Kurs habenden deutschen Geldes erwachsen, und namentlich daran zu erinnern, daß nach Art. 10 des Fabrikgesetzes kein Arbeiter gehalten ist, andere als gesetzliche Münzsorten anzunehmen.

(Vom 19. Oktober 1894.)

Die Sektion Aarau des schweizerischen Kunstvereins hat ihren Anteil (Fr. 6000) des Bundesbeitrages pro 1894 folgendermaßen verwendet: 1. zum Ankauf eines Gemäldes von Hans Bachmann, ,,Abendglocken14 ; 2. Zuschuß von Fr. 500 an die Kosten eines durch die Regierung von Aargau bei Herrn Maler A. Stähli bestellten Gemäldes.

Den Rest des Betrages hat sie für spätere Verwendung zurückgelegt.

Der Bundesrat hat die Verwendung ad l und 2 genehmigt.

Es werden neue Telephonistinnenstellen bei folgenden Centralstationen kreiert: Basel 2, Bern 4, Neuenburg 1, Solothurn l und Zürich 6.

512 (Vom 23. Oktober 1894.)

Infolge einer letzthin von verschiedenen Zeitungen gebrachten Notiz, daß in der Weslsohweiz neuerdings italienische Silberscheidemünzen eingeführt und in beträchtlichen Beträgen in den Umlauf gesetzt werden, hat das Finanzdepartement die Regierungen der Westkantone, sowie die Hauptzoll- und Kreispostkassen eingeladen, hierüber eine Untersuchung anzuordnen und ihm das Ergebnis derselben mitzuteilen. Aus den eingelangten Antworten, die nach allen Richtungen vollständig miteinander übereinstimmen, geht hervor, daß jene Zeitungsnachricht durchaus unbegründet war. Von einer Wiedereinfuhr italienischer Silberscheidemünzen ist keine Rede, und es kommen solche Münzen nur mehr ganz vereinzelt zum Vorschein.

Über die Abfertigung derjenigen Warensendungen, welche ihrer äußern Verpackung entledigt zur Verzollung angemeldet werden, wird eine Verordnung erlassen.

TVal&len.

(Vom 19. Oktober 1894.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich :

Herr Franz Mariotti, von Locamo, Postaspirant in Luzern.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist und Telephonist in Buren a/A. : Frl. Lina Kocher, von und in Buren a/A.

(Vom 23; Oktober 1894.} Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Neuenburg: Herr Gustav Ribaux, von Bevaix, Postcominis in Pruntrut.

,, Georg Tissot, von Valangin, Postcornmis in Chaux-de-Ponds.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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24.10.1894

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