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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Es werden hiermit folgende Arbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: a. die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler-, Dachdecker- und Schlosserarbelten für Erstellung eines Ladenschuppens und eines Brennmaterialmagazlnes für die eidgenössische Munitionsfabrik in Thun und 6. die Zimmer-, Spengler- und Schieferdeckerarbeiten für cirka 3300 ma Dachungen auf den Kasernenstallungen und dem Zeughaus Nr. 1 in Thun.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformualare sind im eidg. Banbureau in Thun zur Einsicht aufgelegt. Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Bauarbeiten Thun" bis und mit dem 15. April nächsthin franko einzureichen.'

B e r n , den 4. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Schlosser- und Parkettarbeiten für das neue Zollgebäude in Basel weiden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Zollgebäudes, Elisabethenstraße Nr. 41, in Basel zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Zollgebäude Basel" bis und mit dem 18. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schreiner-, Glaser-, Parkett-, Schlosser-, Maler- und Tapeziererarbeiten für ein Zollgebäude

in Höfen, Kanton Schaffhausen, werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zollbureau Höfen zur Einsicht aufgelegt.

Den 12. April wird ein Beamter der unterzeichneten Direktion daselhst anwesend sein, nm den Konkurrenten allfällig gewünschte weitere Auskunft zu erteilen.

Ühernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollbaute Höfen" bis und mit dem 17. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Holzcement und Ziegelbedachungs-, Spengler-, Bauschmiede-, Schlosser- und Glaserarbeiten, sowie die Erstellung von eisernen Rollladenthoren und von Blitzableitungen für ein Getreide- und zwei Futtermagazine

auf dem Galgenfeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (altes Bundesratshaus, Zimmer Nr. 105) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Magazinbauten hei Bern" bis nnd mit dem 19. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Lieferung von T a n n e n h o l z für den diesjährigen Wiederholungsknrs der Armeecorpsverpflegungsabteilung$ IV in Seewen wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben, (voraussichtlicher Bedarf cirka 240 Ster oder 80 Klafter.)

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Schwyz und hei Unterzeichnetem zur Einsichtnahme autgelegt.

109 Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für die Lieferang sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigunge dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für T a n n e n h o l z " versehen, bis zum 20. April a. c. dem Unterzeichneten franko einzusenden. Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Z ü r i c h , den 7. April 1894.

Der Chef der Armeecorpsverpflegungsabteilung Siegfried, Oberstlieutenant.

IV:

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers erledigte Stelle des Chefs der kommissarischen Sektion der Abteilung Auswanderungswesen des schweizerischen Departements des Auswärtigen ist neu zu besetzen und wird hiermit, unter Vorbehalt der definitiven Organisation der genannten Abteilung, zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich vor dem 5. Mai 1891 beim schweizerischen Departement des Auswärtigen schriftlich anzumelden.

B e r n , den 31. März 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die erledigte Stelle eines Hülfsweibels wird anmi zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerbungen sind bis und mit dem 28. April nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

Der Anmeldung ist ein Alters- und Leumundszeugnis, sowie ein kurzer Lebensahriß beizulegen. Kenntnis des Deutschen und des Französischen ist unumgänglich notwendig.

B e r n , den 10. April 1894.

Schweiz. Bundeskanzlei.

110

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Direktors der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern wird anmi zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten.

Departement bis zum 80. April nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Die im Laufe dieses Jahres in Erledigung kommenden oder allfällig neu zu kreierenden Gehülfenstellen bei der eidgenossischen Zollverwaltung werden, hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Verlangt wird tüchtige allgemeine Bildung, geläufige schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntnis mindestens zweier schweizerischer Landessprachen, handlungsfähiges Alter, körperliche Tauglichkeit und guter Leumund.

Den Vorzug erhalten solche Bewerber, welche höhere Mittelschulen (Gymnasien, Industrieschulen, etc.) absolviert haben, oder deren bisherige Bethätigung sie für den Zolldienst als besonders geeignet erscheinen läßt.

Jeder Bewerber hat sich auf Verlangen der Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, um sich über den geforderten Bildungsgrad auszuweisen.

Die Besetzung vakant gewordener Gehilfenstelle erfolgt vorerst probeweise auf 6 Monate mit Fr. 125 monatlicher Besoldung. Nach Absolviernng.

der Probezeit kann definitive Wahl durch den Bundesrat erfolgen, vorausgesetzt, daß Leistungen und Verhalten in jeder Hinsicht befriedigt haben, und daß nicht sonstige Gründe der Wahl entgegenstehen. Die Verwaltung behält sich jedoch ausdrücklich vor, probeweise angestellte Bewerber während oder nach Ablauf der Probezeit zu entlassen, wenn aus irgend einem Grunde die Eignung für den Zolldienst als nicht vorhanden erachtet wird.

Der für definitive Gehilfenstelle ausgesetzte Jahresgehalt beträgt Fr. 1800 bis Fr. 3000 (gesetzliches Maximum).

Anmeldungen von Schweizerbürgern in Begleit der nötigen Fähigkeitsansweise, eines Leumunds- und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses werden bis Ende April nächsthin von der unterzeichneten Stelle entgegengenommen B e r n , den 3. März 1894.

Eidg. Oberzolldirektion.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnah der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger und Bote in Vieh (Waadt). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Sntz (Bern). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postpacker in Neuen borg. Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Ereispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 24. April 4) Postcommis in Luzern.

1894 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Litta (Luzern).

Luzern.

6) Briefträger in Mörschwil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Posthalter und Briefträger in Agno (Tessin). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

8) Telegraphist in Puplinge (Genf). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

1) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 17. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postverwalter in Yverdon.

Anmeldung bis zum 17. April 1894 bei der Kreispostdirektion in 3) Posthalter und Briefträger in Lausanne.

Yvonand (Waadt).

4) Postablagehalter, Briefträger nnd Anmeldung bis zum 17. April Bote in Isenfluh (Bern).

1894 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Meiringen. ' Bern.

6) Briefträger in Buren a/A.

7) Postcommis in Nenenbnrg.

Anmeldung bis zum 17. April 8) Postablagehalter und Briefträger 1894 bei der Kreispostdirektion in in Quartier (Nenenburg).

9) Postablagehalter in Delsberg Bahn- Neuenburg.

hof.

10) Packer beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 17. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

112 11) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 17. April Bote in Hettenschwil (Aargan).

1894 bei der Kreispostdirektion in 12) Posthalter und Briefträger in Aarau.

Würenlingen (Aargan).

13) Posthalter in Seewen (Schwyz). Anmeldung bis znm 17. April 1894 ·bei der Kreispostdirektion in Luzern.

Anmeldung bis zum 17. April 14) Postpacker in Rothkreuz.

1894 bei der Kreispostdirektion 15) Briefträger in Seen (Zürich).

in Zürich.

16) Briefträger in St. Fiden (St. Gallen).

17) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis znm 17. April Bote in Alberswil (Flawil).

1894 bei der Kreispostdirektion in 18) Posthalter in Hoffeld (St. Gallen). St. Gallen.

19) Briefträger in Niederurnen.

·20) Posthalter und Briefträger in Ems (Graubünden). Anmeldung bis znm 17. April 1894 bei der Ereispostdirektion in Chor.

.21) Telegraphist in Lausanne. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 14. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

22) Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 14. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

23 Ausläufer auf dem Telegraphenbureau St. Gallen. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 14. April 1894 beim Chef des Telegraphenbureaus in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 15.

Bern, den ii. April 4894.

III, Personen- und Gepäckverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

211. 15/94 Verzeichnis der Fahrscheine für zusammenstellbare Fahrscheinheft des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai 4894.

Mit 1. Mai 1894 tritt ein neues Fahrscheinverzeichni für zusammenstellbare Fahrscheinheft des Vereins deutscher Bisenbahn Verwaltungen mit einer zugehörigen Übersichtskarte in Kraft, wodurch das entsprechende Verzeichnis vom 1. Mai 1893 samt den zu demselben erschienenen Nachträgen und der Übersichtskarte ersetzt wird.

Exemplare des neuen Verzeichnisses und der Karte können vom 1. Mai 1894 an hei den Ausgabestellen für schweizerische kombinierbare Rundreisebillets bezogen werden.

Zürich, den 7. April 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

C. Transitverkehr.

5/94

212. 1 Tarif für den deutsch-österreichischen Personenund Gepäckverkehr via Arlberg, vom 4. Juli 4886. Aufhebung und teilweise Neuausgabe.

Der obige Tarif wird auf den 15. Mai 1894 aufgehoben. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt ein neuer Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der Reichseisenbahnen in Elsaß-Loth113

ringen einerseits und der k. k. österreichischen Staatsbahnen anderseits über die Schweiz und den Arlberg in Kraft.

Zürich, den 6. April 1894.

Direktion der Schweiz. Sordo»tbah n.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

15/94 Teil H zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und Wilhelm-Luxemburg-Bahn.

Für die Beförderung von Personen und Reisegepäck im Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhel-Luxemburg-Bahn ist mit Geltung vom 1. April 1894 ab ein neuer Tarif, Teil U zum deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif, herausgegeben worden, durch welchen der seitherige Tarif vom 1. Januar 1893, sowie die dazu erschienenen Nachträge aufgehoben werden.

Exemplare des neuen Tarifs können gegen Erstattung des Verkaufspreises durch Vermittlung der Stationen von unserer Drucksachenkontrolle nier bezogen werden.

Die in dem Tarife enthaltenen ergänzenden Bestimmungen znr Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands sind von dem Herrn Chef des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen genehmigt worden.

Straßburg, den 5. April 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsagg-Lothringen.

218.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

214. 15/94

Gütertarif S OB -- V S B, vom i. Januar 1892 Nachtrag III.

Am 1. Mai 1894 tritt zum vorbezeichneten Gütertarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend Änderungen bezw. Ergänzungen des Haupttarifs.

St. Gallen, den 2. April 1894.

Direktion der Vereinigten Schneizerbahnen.

B. Verkehr mit dem Auslande.

15

215. ( /94) Teil II, Heft i, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September 1891 Ergänzung.

Mit 1. Mai 1894 treten im bayerisch-schweizerischen Verkehr via Lindau für den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen von 5000 nnd 10000 kg. folgende Taxen in Kraft: 114

Arlen-Rielasingen nach

Für Sendungen von 5000-kg.

10 000 kg.

Cts. per 100 kg.

-

Augsburg Kaufbeuren Kempten Lauingen Sonthof

228 223 196 195 200

198 193 167 168 165

Zürich, den 6. April 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

216. (15/94) Tarif für rohe Steine französische Ostbahn -- Ostschweiz, vom i. September 1892. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1894 wird die Station Eurville der französischen Ostbahn in das Tableau A des Tarifs für die Beförderung roher Bausteine zwischen Stationen der französischen Ostbahn und solchen der Ostschweiz, vom 1. September 1892, mit folgenden Entfernungen und Taxen einbezogen: .

Delle (frontière).

Petit-Croix (frontière).

Km.

Fr. pro 1000 kg.

Km.

Fr. pro 1000 kg.

Eurville. .

265 7. 70 256 7. 50 Die Nota für Aucerville-Guë gilt gleichmäßig für Eurville Zürich, den 6. April 1894 Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

217. 15/94 Reexpeditionstarife für den Transport in gewöhnlicher Fracht von raffiniertem Petroleum in Fässern oder in Reservoirwagen Delle transit und Basel S C B transit nach der Westschweiz, a. mit Provenienz Antwerpen, d. d. i. September 1886 ; b. mit Provenienz Rotterdam, d. d. i. Marsi 1891.

Kündigung.

Die beiden oben erwähnten Reexpeditionstarifte werden hiermitauff den 31. Juli 1894 außer Kraft gesetzt.

Basel, den 3. April 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

115

218. (15/94). Gütertarif Genf transit -- Basel S C B loco und transit, vom i. Januar 48,90. Teilweise Kündigung.

Die im genannten Tarif resp. in dessen Nachtrag V verzeichneten Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 33 für vegetabilische Öle etc. ah Genf transit (Provenienz Marseille, Aix, Cette, Salon, Grasse, Menton und Nizza) nach Basel loco und transit treten mit 30. Juni 1894 außer Kraft. Über die an deren Stelle tretenden neuen Frachtsätz wird später besondere Publikation erlassen.

Basel, den 7. April 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn

219. 15/94

Gütertarif Delle transit -- Ostschweiz, vom i. Mai 1888. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1894 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizer bahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Schweiz. Südostbahn anderseits ein neuer Tarif in Kraft, wodurch derjenige vom 1. Mai 1888 aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifes können vom 25. April 1894 an zum Preise von Fr. l entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bern, den 6. April 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

5/94

220. 1

Teil II der deutsch-italienischen Gütertarife, vom i. August 1888. Ergänzung.

Mit dem 1. Mai 1894 wird die Station Ludwigshafen-Giuliniwerk der pfälzischen Bahn in den direkten Tarif einbezogen. Für diese Station gelten die Entfernungen und Schnittsätze der Station Ludwigshafen a. Eh.

Luzern, den 6. April 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

221. (15/9*) Österreichisch-ungarisch-französischer Güterverkehr.

Einführung neuer Frachtsätze für Holzzeugmasse etc. ab Hopfgarten.

Vom 1. Mai 1894 an bis zur Durchführung im Tarifwege werden an Stelle der Frachtsätze des Ausnahmetarifs. Nr. 21, Serie 2 und 3 (Holzzeugmasse etc.), auf Seite 288 und 289 des Heftes l des Teiles II a der österreichisch-ungarisch-französiachen Gütertarife, vom 1. Juni 1890, im Verkehr mit Hopfgarten, Abteilung D, folgende Schnittfrachtsätze für dieausser-französischen Strecken eingeführt: 116

. Von Hopfgarten

Serie 2.

nach

Serie 3.

Fr. pro 1000 kg.

Schnittpunkt

I .

37. 60 23. 30 II .

35. 65 23. 20 III .

35. 55 23. 20 IV .

33. 55 22. 20 V .

31. 25 20. 95 VI .

26. 55 18. 95 VII a 22. 60 18. 05 VII 6 23. 70 18. 05 «. für den Verkehr mit Paris (Douane und Eeuilly), &. für den Verkehr mit den übrigen Tarifstationen der französischen Ostbahn.

Für sämtliche Schnittpunkte der Serie 2, sowie die Schnittpunkte VI, VII a und VII & der Serie 3 wird eine Kursdifferenz von 20 Cts. im doppelten Betrage von den Taxen abgezogen.

Zürich den 6. April 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

15

222. ( /9*") Häutetransporte Galizien -- Paris.

Für Sendungen von rohen und getrockneten Häuten als Frachtgut in Ladungen von mindestens 5000 kg. pro Wagen und Frachtbrief aus Galizien nach Paris und weiter werden mit Gültigkeit vom 20. April 1894 an nachstehende Frachtsätze im Rückvergütungsweg berechnet: Krakau K F N B Paris (Douane und Reuilly Podgorze-Bonarka Fr. 114. 50 pro 1000 kg.

Podfforze-Plaszow Die Abfertigung der Sendungen hat mit Umkartierung in Wien K E B zu erfolgen.

Zürich, den 5. April 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

223. (15/94) Weltausstellung in Madrid. Taxermäßigungen für den Rücktransport unverkauft gebliebener Gegenstände.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 188, im Publikationsorgan Nr. 13, vom 28. März 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß für Güter österreichischer Provenienz, welche an die im Mai 1894 zur Eröffnung gelangende Weltausstellung in Madrid gesandt werden und daselbst unverkauft geblieben sind, auf dem Rückwege über die Route des Hintransports im fernem folgende ermäßigte Taxen im Rückvergütungswege eingehalten werden: 117

Eilgut.

Eilgut.

Stückgut Stuckgut.

Wagenladungen von 10 kg.0

5000 kg

k&

Centimes pro 100 Kilogramm.

Genf-Buchs . . .

254 136 127 117 Zürich, den 6. April 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

224. 15/94

Sächsisch-südwestdeutscher Verbandsgütertarif, Heft 4, Nachtrag IV.

Am 1. April 1894 gelangt der Nachtrag IV zum Heft 4 des sächsischsüdwestdeutschen Verbandsgütertarifs zur Einführung. Derselbe enthält unter anderm direkte Frachtsätze für die diesseitigen Stationen Bitsch, Diesdorf und Surburg und ermäßigte Entfernungen für eine größere Anzahl von Stationsverbindungen.

Straßburg, den 31. März 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

225. 15/94

Mitteldeutscher Verbandsgütertarif /Verkehr mit der Werrabahn/. Nachtrag V.

Mit dem 1. April 1894 tritt zu dem Heft 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs (Verkenr mit der Werraeisenbahn der Nachtrag V in Kraft.

Kostenfrei.

Straßburg, den 28. März 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeige blättern.

Ausnahmetaxen für Transporte von Hornvieh als Frachtgut in Wagenladungen. Bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 94, finden für Transporte von Hornvieh als Frachtgut in Wagenladungen ab den in den Specialtarifen, Heft l uud 2, vom 1. März 94, für die Beförderung von Hornvieh angeführten österreichischen und ungarischen Stationen nach St. Margrethen die in den genannten Tarifen enthaltenen Frachtsätze auf Hornviehtransporte, welche in Bregenz per Bahn eintreffen und sodann nachweislich per Bahn nach St. Margrethen weiter befördert werden, im Rückvergütungswege ebenfalls Anwendung.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 39, v. 7. April 94.

Hierdurch wird die in der Nr. 17 des österr. Verordnungsbl. f. Eisenb.

u. Schiffahrt, v. 13. Febr. 94, sowie die in unserer Nr. 8 des Pnblikationsorgans v. 21. Febr. 94 enthaltene Publikation aufgehoben und ersetzt.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 7. April 1894: 1. Nachtrag V zum Gütertarif für den internen Verkehr, vom !.. August 1889, der Emmenthalbahn, enthaltend einen neuen Ausnahmetarif Nr. 24 für den Transport von flüssiger Milch im Abonnement.

2. Plakattarif für Sonntags-, Lust- und Rnndreisebillets zu ermäßigten Preisen der Schweiz. Südostbahn.

Genehmigt am 9. April 1894: 1. Tarif für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen, Teil II des belgisch-südwestdeutschen Verkehrs, rücksichtlich der die Schweiz betreifenden Taxen für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen im Verkehr Belgien -- Basel via Delle, unter Vorbehalt.

2. Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Eisenbahn Visp-Zermatt, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 10. April 1894: 1. Aufnahme der Station Caternberg des Eisenbahndirektionsbezirkes Köln (rechtsrheinisch) in den Ansnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Deutschland nach Italien via Qotthard nnd via Brenner bezw.

Pontebba, vom 1. April 1891, im Instruktionswege.

2. Aufnahme der Station Ludwigshafen-Giuliniwerk der pfälzischen Eisenbahnen in die deutsch-italienischen Gütertarife (Teil II), vom 1. Augnst 1888.

3. Anhang zum Ausnahmetarif, gültig vom 1. Januar 1893, für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Eiern, Biweiß (Albumin) und Eigelb (Eidotter) des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenhahnverbandes, enthaltend Kursdifferenzen.

4. Aufnahme von Retourtaxen für die Eelation Baden-München via Romanshorn-Lindau in den Nachtrag IV des Tarifes für den direkten Personen- nnd Gepäckverkehr zwischen Stationen der königl. bayerischen Staatseisenbahnen und solchen der Schweiz. Bahnen, vom 1. September 1890.

5. Aufnahme eines Coupons für die Strecke Zürich - Stadelhofen -- Rapperswil via Meilen in das Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillets für die Strecken der schweizerischen Transportanstalten.

6. Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits nnd den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn nnd der Schweiz. Südostbahn anderseits, nnter Vorbehalt.

7. Hefte
l und 2 des Teiles IV der österreichisch-ungarisch-französischen Verbandsgütertarife, enthaltend Ansnahmetarife für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Stammholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Bau- und Nutzholz bei Aufgabe von mindestens 10000 kg. oder Frachtzahlung für dieses Gewicht pro Frachtbrief und Wagen.

119

8. Anhang zum Heft l des Teiles IV der österreichisch-ungarisch-französischen Verbandsgütertarife, Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Bau- und Nutzholz, enthaltend Kursdifferenzen.

9. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von rohen nnd getrockneten Häuten als Frachtgut in Ladungen von mindestens 5000 kg. per Wagen und Frachtbrief für die Relationen Krakau K. F N B Podgorze-Bonarka Paris (Douane und Reuilly) Podgorze-P laszó w im Rückvergütungswege.

10. Ermäßigte Taxen für die für die Weltausstellung in Madrid bestimmten, dortselbst unverkauft gebliebenen und über die Route des Hintransportes zurückbeförderten Güter österreichischer Herkunft, rücksichtlich der Route Genf transit -- Buchs transit.

11. Aufnahme von Taxen für die Station Eurville der französischen Ostbahn in das Tableau A des Tarifs für die Beförderung roher Bausteine zwischen Stationen der französischen Ostbahn und solchen der Ostschweiz, vom l. September 1892.

12. Neue Schnittfrachtsätze für die außerfranzösischen Strecken an Stelle der Frachtsätze des Ausnahmetarifes Nr. 21, Serie 2 und 3 (Holzzeugmasse etc.), auf Seite 288 und 289 des Heftes l des Teils II a der österreichischungarisch-französichen Gütertarife, vom 1. Juni 1890, im Verkehr mit Hopfgarten, Abteilung D.

13. Nachtrag I zum Heft l des Teiles V der österreichisch-ungarisch schweizerischen Gütertarife, Ausnahmetarife für die Beförderungen in gewöhnlicher Fracht von Wein, Spiritus und Sprit, sowie von leer zurück ehenden haltend oder zur Füllung versendeten Wein- und Spiritusfässern, entaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

14. Aufnahme von Taxen für den Transport von Gütern aller Art in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. in Teil II, Heft l, der bayerischschweizerischen Gütertarife, vom 1. September 1891, für die Relationen Arlen Rielasingen einerseits und Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lauingen und Sonthofen anderseits.

g

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat die Eröffnung der 4 km. langen elektrischen Straßenbahn Orbe-Chavornay mit den Stationen Orbe und Cnavornay für den Transport von Personen, Gepäck, Tieren, sowie Gütern auf den 17. April gestattet. Dieselbe führt nur eine Wagenklasse.

2. Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, hat unterm 9. April 1894 nachstehendes Kreisschreiben an die schweizerischen Eisenbahn Verwaltungen erlassen: Mit Eingabe vom 26. März hat Herr Ingenieur Bürgin und mit Eingabe vom 28. gl. M. die Firma Grote & Cie., beide in Basel, dem Departement das Gesuch unterbreitet, es möchte ihnen zur Durchführung der in Ziffer 44 der Anlage V des schweizerischen Transportreglements vorgesehenen periodischen Druckprobe ihrer Kohlensäureversandgefäße eine angemessene Frist bewilligt werden, und zwar verlangte ersterer 6 und letztere 3 Monate.

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Dio Präsidial ver waltung des schweizerischen Eisen bahn verbandes wnrde telegraphisch zur Ansichtsäußerung über diese Begehren, welche dem Verbände bereits früher vorgelegen hatten, eingeladen. In ihrer Vernehmlassung stellt dieselbe fest, daß der Verband keine Bedenken trage, für Durchführung der vorgeschriebenen Prüfung der Kohlensäureversandgefäße eine angemessene Frist zu bewilligen, und beruft sich dabei auf ein Gutachten des st. gallischen Kantonschemikers, aus welchem hervorgeht, daß aus dem Verzug wenig Gefahr entstehen könne. Dagegen ist die Präsidialverwaltung der Ansicht, daß eine .Frist von 3 Monaten für diese Prüfung genügen sollte, welche Frist s. Z.

übereinstimmend von beiden Petenten verlangt worden wäre.

Da die hier in Frage kommende Vorschrift des Transportreglements (Nr. 44 des § 58, Anlage V) nicht nnr eine intern schweizerische, sondern eine internationale ist, so könnte das Eisenbahndepartement dem Bnndesrate eine Abänderung derselben nicht empfehlen. Dagegen kann es sich mit der Pestsetzung einer gewissen Frist für Vornahme der amtlichen Prüfung der Kohlensäureversanagefäße einverstanden erklären und setzt dieselbe entsprechend den ursprünglichen Gesuchen der Petenten und in Übereinstimmung mit der Ansicht der Präsidialverwaltung auf 3 Monate, gerechnet vom Datum dieses Erlasses an, fest. Innerhalb dieses Zeitraumes sind somit die sämtlichen schweizerischen Bahnen verpflichtet, Kohlensäure in Gefäßen zum Transport anzunehmen, deren Revisionsvermerk rücksichtlich der Zeit der Vornanme der letzten Revision oder der Stelle, an welcher er angebracht ist, den oben erwähnten Vorschriften des Transportreglements nicht entspricht.

Da es sich hier nicht um eine Änderung des Transpprtreglements handelt, sondern nnr um eine durch die Verhältnisse bedingte Übergangsbestimmung, so ist eine Vorlage derselben an den Bundesrat nicht erforderlich.

Dnrch den vorliegenden Entscheid werden die dem internationalen Prachtrecht unterworfenen Transporte in keiner Weise berührt. Für dieselben muß nach wie vor die genaue Beachtung der Vorschriften des Separatübereinkommens zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Ungarn, sowie der Schweiz, vom 13. Juni 1893, verlangt werden.

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