395

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Kanalisations-, Steinhauer-, Versetz-, Verputz- und Bauschmiedearbeiten, sowie die Lieferung der Walzeisen und deren Anstrich für das neue Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz aasgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 20. Februar bis und mit 1. März nächsthin jeweilen vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittags 2 bis 6 Uhr im Gemeindehaussaal in Glarus und bei Herrn Bauführer Lüdi, Hafnerstraße Nr. 43, Zürich III, zur Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarus" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 2. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Glaser- und Gipserarbeiten (Lieferung von Fenstern und Glasthüren) für das neue Zollgebäude in Basel werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Beengungen und Angebotformalare sind im Baubureau des Zollgebäudes, Elisabethenstraße 41, in Basel zur Einsicht aufgelegt.

Ubernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen und unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollgebäude Basel" bis und mit dem 5. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 20. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

396

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H a f e r , Heu und S t r o h für die Militärkurse des laufenden Jahres auf dem Waffenplatz Brugg werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau dea Kantons-Kriegskommissariates in Aarau und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind ungültig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für F o u r a g e " versehen, bis zum 10. März 1894 der unterfertigten Amtsfitelle franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

B e r n , den 20. Februar 1894.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t und B'lei sch für die Militärkurse pro 1894 auf dem Waffenplatze A n d e r m a t t und im Ursernthal, soweit es nicht Truppen betrifft, welche an den Herbstübungen des IV. Armeecorps teilzunehmen haben, werden hiermit zur Konkurrenz aasgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Verwaltungsbureau der Gotthardbefestigungen in Andermatt und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebote für Brot oder Fleisch* versehen bis zum 17, März 1894 der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden.

B e r n , den 27. Februar 1894.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

397

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Holzcementbedachungs- und Malerarbeiten für die Erstellung eines Scheibenstandes auf dem Breitfeld bei Winkeln werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Herisau zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Scheibenstand Winkeln" bis und mit dem 11. März nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 28. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Revisors bei der II. Abteilang der Oberzolldirektion (Inspektorat) wird hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich über praktische Kenntnisse im Zollwesen, sowie über Gewandtheit im Korrespondieren und Rechnen auszuweisen.

Die Kenntnis mindestens zweier Landessprachen ist unerläßlich.

Anfängliche Besoldung Fr. 3200.

Anmeldungen, in zwei Sprachen verfaßt, sind his zum 5. März 1894 der unterzeichneten Direktion einzureichen.

B e r n , den 16. Februar 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge der Trennung des schweizerischen Hauptzollamtes im Bahnhof Chiasso in zwei Hauptzollämter werden hiermit die neukreierten Stellen eines Einnehmers und eines Kontrollbeamten (Contrôleurs oder Kontrollierungsgehülfen) zar Besetzung ausgeschrieben. Anmeldungen sind bis a. März nächsthin der Zolldirektion in Lugano einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

398

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Sekretärs des Waffenchefs der Infanterie, welche infolge der Wahl des bisherigen Inhabers derselben zum II. Sekretär des unterzeichneten Departements neu zu besetzen ist, wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung die gesetzliche.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis zum 1. März nächsthin schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

B e r n , den 17. Februar 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen, Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und anßer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskauft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Vucherens (Waadt).

Anmeldung bis zum 13. März 2) Briefträger in Siders (Wallis).

1894 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Freiburg.

Lausanne.

4) Postablagehalter und Briefträger in Corcelles-le-Jorat (Waadt).

5) Posthalter und Briefträger in Gipf-Oberfrick (Aargau). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Luthern-Bad (Luzern). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Unterbureauchef beim HauptpostAnmeldung bis zum 13. März bureau Zürich.

> 1894 bei der Kreispostdirektion in 8) Posthalter in Walchwil (Zug).

jZürich.'

9) Posthalter in Arnegg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. März 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) II. Sekretär beim Materialbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt Fr. 3000--3800. Anmeldung bis zum 17. März 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

399 11) Zwei Telegraphisten in Bern. Jahresgehalt 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März inspektion in Bern.

12) Telegraphist in Schaffhansen. Jahresgehalt 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März inspektion in Zürich.

gemäß Bundesgesetz vom 1894 bei der Telegraphengemäß Bundesgesetz vom 1894 bei der Telegraphen-

1) Paketträger in Lausanne.

| Anmeldung bis zum 6. März 2) Postablagehalter und Briefträger [ 1894 bei der Kreispostdirektion in in Montherod (Waadt).

J Lausanne.

3) Briefträger und Bote in Verrières ) (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 6. März .,,,.,, ...

, ,, . ,,, ..

? 1894 bei der Kreispostdirektion in 4) Postablagehalter und Briefträger [ Neuenburg in Ocourt (Bern).

) °' 5) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Basel. Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Posthalter und Briefträger in Büron (Luzern). Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

7) Postcommis in Zürich.

| Anmeldung bis zum 6. März ,,, .....

.

} 1894 bei der Kreispostdirektion 8) Briefträger m Stafa.

J in Zürich 9) Briefträger in Buchs (St. Gallen). Anmeldung bis zum 6. März 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Telegraphist und Telephonist in Holle (Waadt). Jahresgehalt Fr. 300 nebst Depeschenprovision für den Telegraphen- und Fr. 900 für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 3. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Nottwil (Luzern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

12) Telegraphist in Zürich. Jabresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. März 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 9.

Bern, don 28. Februar 1894.

L Allgemeines.

106.

9/94)

( Übernahme des Betriebes der Thunerseebahn und der Schynige Platte Bergbahn durch die Jura-Simplon-Bahn.

Vom 1. März 1894 an wird der Betrieb der Thunerseebahnlinie für Rechnung dieser Gesellschaft von uns besorgt werden.

In gleicher Weise haben wir auch den Setrieb der Schynige Platte Bergbahn vertraglich übernommen.

Alle den Betrieb dieser Linien betreffenden Mitteilungen und Korrespondenzen sind an uns zu richten.

Bern, den 20. Februar 1094.

Direktion der Jura-Simp Ion-Bahn.

107. (9/94) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischenGuldenwährungg zur Frankenwährung für dieösterreichisch-schweizerischenn Grenzstationen vom 20. Februar 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. -- 1,9999 Franken.

65

II. Réglemente undTarifvorschriften,, B. Verkehr mit dem Auslande, 108.

(9/94) Nachtrag HI zu Teil 1, Abteilung A, der deutschschweizerischen Gütertarife, enthaltend das Reglement.

Zu Teil l, Abteilung A, der deutschschweizerischen Gütertarife, enthaltend das Reglement, tritt am 1. März 1894 ein Nachtrag l H in Kraft.

Derselbe enthält die erleichternden Vorschriften, welche zufolge Vereinbarung der beteiligten Regierungen über den Transport der bedingungsweise zugelassenen Güter mit genanntem Tage Geltung erhalten, und außerdem noch kleinere Änderungen an Zusatzbestimmungen.

Exemplare dieses Nachtrages können zum Preise von 80 Cts. bei den Tarifbureaux der beteiligten schweizerischen Bahnverwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 12. Februar 1894.

Namens der beteiligten Schweiz. Eisenbahnen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III. Personen- undGepäckverkehr..

A. Schweizerischer Verkehr.

109. (9/94) Interner Personentarif V S B, vom i. November 1811.

Taxänderungen.

Mit 15. März 1894 treten folgende Taxänderungen ein: Einfache Fahrt. Hin- u. Rückfahrt.

Klasse I II 111 I 11 III Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Rapperswil-Bubikon und vice-versa 1. -- --. 70 --. HO 1. 60 1.15 --. 80 Rapperswil-Dübendorf und vice-versa 3.25 2.30 1.65 n. 20 3.55 2.50 St. Gallen, den 24. Februar 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

110, ( 9 /94) Plakattarife der S C B für Sonn- und Festtags, sowie Lust- und Rundfahrtbillets im internen und direkten schweizerischen Verkehr der S C B und A S B, vom i. Juni 1893 Kündigung.

Die oben erwähnten Plakattarife werden hiermit auf den 31. Mai 1894 gekündet ; ob und in welchem Umfange an der Stelle neue Plakattarife treten bleibt späterer Publikation vorbehalten.

Basel, den 26. Februar 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

66

IV. Güterverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

111.

(9/94) Teil H, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September 189%. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. März 1894 an werden die Stationen Chaux-deFonds, Genf, Langenthal, Neuchatel, Neu-Solothurn, Thun Bahnhof und Vevey in den Stationstarif für Memmingen im bayerisch-schweizerischen Gütertarif, Teil II, Heft 3, vom 1. September 1892, mit den nachstehenden Frachtsätzen einbezogen: Memmingen Eilgut Stückgut A B I II I I I A.-T.

nach und von 12 a b a b a b Nr. 6 Taxen für 100 Kilogramm in Centimes.

Chaux-de-Fonds 1181 592 534 408 365 311 277 295 227 227 153 453 Genf-loco . . 1593 798 677 579 521 449 395 411 330 333 214 628 Langenthal . . 947 475 420 323 283 240 215 231 178 181 119 371 Neuchâtel . .1182 593 514 416 370 316 280 296 233 236 154 465 Neu-Solothurn. 995 499 439 342 301 255 228 244 189 192 126 390 Thun Bahnhof. 1209 606 524 427 380 325 288 304 239 242 158 475 Vevey . . . 1484 744 634 536 481 414 365 381 304 307 198 585 Zürich, den 26. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

112. (9/94) Gütertarif Basel badischer Bahnhof-loco -- Centralund Westschweiz, vom '1. Oktober '1890.

Gütertarif Basel badischer Bahnhof-transit -- Central- und Westschweiz, vom i. November 189%.

Änderung der Ziffern l und 3 der Bemerkungen und Ergänzungen. Gültig vom 15. März '7804 an.

Die Ziffern l und 3 der ,,Bemerkungen" benannter Tarife werden aufgehoben und wie folgt ersetzt: ,,1. Die Beförderung der Güter und die Anwendung dieses Tarifes findet statt nach Maßgabe: ,,a. der Bestimmungen des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, sofern die Sendungen mit schweizerischen Frachtbriefen bis bezw. ab Basel badischer Bahnhof zur Aufgabe gelangen; ,,b. der Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr und der Ausführungsbestimmungen hierzu, sofern die Sendungen von. direkten aus dein Auslande nach der Schweiz oder umgekehrt lautenden internationalen Frachtbriefen begleitet sind ; ,,c. der jeweilen in Kraft bestehenden allgemeinen schweizerischen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation; ,,d. der nachstehenden besondern Vorschriften.

67

,,3. Die Berechnung der Lieferfristen erfolgt nach den Bestimmungen des § 69 des schweizerischen Transportreglementes mit Zugrundlegung der effektiven Distanzen."

Ergänzung: Unter ,,Gemeinsame Aasnahmetarife " (Seite 19 bezw. 17) ist nachzutragen: ,,Ausnahmetarif Nr. 14 für Düngemittel, vom 1. Februar 1894" ; ,,Verbindungsbahnfracht 12 Cts. per 100 kg." im Tarif Basel-loco.

Basel, den 22. Februar 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

(9/94) Gütertarif Genf transit-Basel loco und transit, vom i. Januar 1890. Ausnahmetarif Nr. 44 für Holzstoff etc.

Der Frachtsatz von Fr. 10. 67 pro Tonne des Ausnahmetarifes Nr. 44 (Holzstoff etc.) im Nachtrag VIII zum Gütertarif Genf transit-Basel loco und transit wird mit "Wirksamkeit vom 1. März 1894 an auf Fr. 8. 12 pro Tonne ermäßigt.

Bern, den 27. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

113.

114. (9/94) Tarif commun de transit et d'exportation (P. V.)

Nr. 342, vom 10. Dezember 1887.

Für solche Sendungen von Marseille (St-Charles, Prado, Joliette), Arles, La Ciotat, Toulon und Cette loco und transit nach Basel loco und transit oder umgekehrt, welche auf den Strecken Marseille etc. -Pruntrut oder umekehrt auf Grund des obgenannten Tarif commun abgefertigt werden, ommen vom 10. März 1894" an von Pruntrut nach Basel und vice versa die im jeweils in Kraft bestehenden Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle transit-Basel loco und transit für den Verkehr mit den über Besançon hinaus gelegenen Stationen vorgesehenen Taxen Basel loco und transit-AltmünsterolGrensse zur Anwendung.

Bern, den 27. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

g

115. (9/94) Reexpeditionstarif ab Basel badischer Bahnhof-transit für den Verkehr mit Belgien und Holland, vom 1. Juli 1891.

Nachtrag 1.

Zu obgenanntem Tarif tritt mit 15. März 1894 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend diverse Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 26. Februar 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

68

116.

(9/94) Belgisch-schweizerischer Güterverkehrvon Lokomotiven.

Tarifierung

Für Lokomotiven, welche, auf Eisenbahnwagen verladen, ab Winterthur nach Antwerpen transit zum überseeischen Export zur Beförderung gelangen, werden vom 1. März 1894 folgende Taxen berechnet: Für Wagenladungen von 5000 kg.

10000 kg.

Fr. pro 1000 kg.

Ab Winterthur nach Antwerpen transit . . . 31. 06 28. 56 Zürich, den 19./27. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

117. (9/84) Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife, via Gotthard, vom i. August 1888. Berichtigung.

Die sub Ziffer 89 des Publikationsorgans Nr. 7, vom 14. Februar 1894, veröffentlichten Taxen des Ausnahmetarifes Nr. 7 für Schwefel für die StatioD Räterschen sind wie folgt zu berichtigen: Pino-transit Chiasso-transit Ääterschen

unrichtig, richtig.

unrichtig, richtig.

Franken per 1000 kg.

19. 91 17. 93 17. 93 19. 91

Lugern, den 21. Februar 1894.

· Direktion der Gotthardbahn.

Rückvergütungen.

9

118. ( /94) Transporte von Eisen des Specialtarifes II Basel S C B transit (Antwerpen-Bassins transit) -- Genf loco, Lausanne und Vevey.

Für den Transport von Eisen des Specialtarifes II in Wagenladungen von 10000 kg. ab Antwerpen-Bassins transit nach Genf loco, Lausanne und Vevey gewähren wir auf dem Rückvergütungswege folgende ermäßigte Frachtsätze : Fr. pro Tonne.

Basel S C B transit (Antwerpen-Bassins transit) -- Genf loco . 8. 90 n ,, ,, ,, ,, -- Lausanne . 11. 30 * r, -- Vevey . . 12. 80 Bern, den 21. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

69

(9/9<0 Transporte von Dachschiefer Délie-transit (Graide, Louglier [Neufchâteau], Rimogue, Fumay und Haybes] -- Lausanne, Vevey und Yverdon.

Für den Transport von Dachsciriefar in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Graide, Louglier (NeufcMteau), Rimoyue, Fumay'una Hayles nach Lausanne, Vevey und Yverdon gewähren wir auf dem ßückerstattungswefre folgende ermäßigte Frachtsätze: Fr. pro Tonne.

Delle-transit (Graide und Louglier [Nenfchateau]) -- Lausanne 8. 05 , n .

,, - Vevey . 8. 95 , ,, - Yverdon 7. 95 ,, (Eimogue) -- Lausanne 7. 25 - Vevey 8. 15 ,, ,, -- Yverdon 7. 15 ,, (Fumay und Haybes) -- Lausanne 7. 20 n n u n -- Vevey . . . . . .

8. 10 ,, ,, ,, r -- Yverdon 7-10 Bern, den 22. Februar 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Balm.

119.

C. Transitverkehr.

(9/9<0 Teil IV, Hefte i und %, der österreichisch-ungarischfranzösischen Gütertarife, vom Ì5. November Ì890. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Unter Bezugnahme auf unsere Kundmachung unter Ziffer 809 des Publikationsorgans Nr. 40, vom 6. Dezember 1893, bringen wir zur Kenntnis, daß die obgenannten Tarife (Ausnahmetarife für Holz) noch bis zur Ausgabe der neuen österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife in Kraft verbleiben.

Zürich, den 26. Februar 1894.

Namens der Verbündsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Novdostbalm.

120.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

9

121. ( /94) Gemeinsamer Nachtrag zu den Gütertarifheften I--IV, VI und VII des niederländisch-südwestdeutschen Verbandes.

Aufhebung.

Der mit Gültigkeit vom 1. November 1893 eingeführte gemeinsame Nachtrag zu den Gütertarifheften l--IV, VI und VII des niederländisch-südwestdeutschen Verbandes, enthaltend einen ermäßigten Ausnahmetarif für Futtermittel, tritt mit 1. Juli 1894 außer Kraft.

Karlsruhe, den 17. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

70

122. (9/94) Nachtrag JX zum Teil H b des deutsch-französischen Gütertarifes. Änderungen und Ergänzungen.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1894 ist der Nachtrag IX zum Teil II b des deutsch-französiscben Gütertarifs, geänderte Entfernungen und Schnitttaxen der französischen Ostbahn enthaltend, erschienen. Der Nachtrag kann durch unser Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 12. Februar 1894.

CJeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

123. (9/W) Frachtvergünstigung für Obstsendungen nach Belgien und den Niederlanden für den Verkehr ab Basel.

Die mit unserer Bekanntmachung vom 27. Mai 1893, Nr. 47 814 G, veröffentlichte und mit Bekanntmachung vom 4. Januar 1894, Nr. 1023 G, bis Ende Januar 1894 verlängerte Pracht Vergünstigung für Obstsendungen nach Belgien und den Niederlanden wird für den Verkehr ab Basel bis Ende Februar 1894 weitergewährt.

Karlsruhe, den 17. Februar 1894.

tüeneraldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Transporte von roher Saumwolle. Bis auf Widerruf, längstens aber bis Ende Dez. 94, werden für Transporte von roher Baumwolle bei Aufgabe von oder Frachtzahlung für mindestens 10000 kg.

pro Frachtbrief und Wagen von Triest nach Bregenz-transit, Bachstransit und St. Margrethen-transit folgende Ausnahmesätze im Kartiernngswege gewährt: Die zugestandenen Frachtsätze finden Anwendung: a. für Sendungen nach der Ostschweiz, d. i. nach Schweiz. Stationen östlich der Linie Schaä'hauseu-Winterthur-Effretikon-WetzikonHinweil-ßüti-Kapperswyl-Pfäffikon (Schwyz), ausgenommen Konstanz und Singen, 6. für Sendungen nach Stationen der unter a genannten Linie und westlich von derselben gelegenen Schweizerstationen, ausgenommen Basel und Schafl'hausen.

Cts. pro 100 kg.

a 6 / Bregenz-transit 238 223 Triest -- <} Buchs transit 232 217 l St. Margrethen-transit 240.

225 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 21, v. 22. Febr. 94.

71

Mitteilungen des Eisenbahndepartements," 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Februar 1894: 1. Nachtrag IV (zweiter Entwurf) zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und sämtlichen Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Central- und Westschweiz, sowie der Gotthardbahn anderseits, vom 1. Juni 1892, unter Vorbehalt.

2. Provisorischer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Zürich-Tiefenbrunnnn bis Feldbach-Hombrechtikon einerseits und den Stationen der schweizerischen Centralbahn (einschließlich Aare. Südbahn und Wohlen-Bremgarten), der schweizerischen Seethalhahn, der Emmenthalbahn, der Jura-Simplonbahn (einschließlich Bulle-Romont und Traversthalbahn), der Bödelibahn und der Neuenburger Jurabahn anderseits, unter Vorbehalt.

3. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für .den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten, enthaltend die Taxen zwischen Station Basel bad. Bahnhof transit einerseits und den im Tarif genannten schweizerischen Stationen anderseits, vom 1. Mai 1891.

4. Ermäßigung des Frachtsatzes im Ausnahmetarif Nr. 44 für Holzstoff etc. des Nachtrages VIII zum Gütertarif Genf-transit -- Basel-loco und -transit von Fr. 10. 67 auf Fr. 8.12 pro Tonne.

5. Ausnahmetaxen für den Export von geschliffenem Holzstoff zur Papieroder Pappenfabrikation, Holzzellstoff (Cellulose), Strohstoff, Strohzellstoff in Wagenladungen von 10 000 kg. von den schweizerischen Stationen Cham, Gisikon, Lachen und Landquart über Basel S C B nach dem Ausland.

6. Nachtrag V zum Tarif für direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen den Vereinigten Schweizerbahnen einerseits und der Schweiz. Centralbahn anderseits, vom 1. April 1881, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

7. Übertragung der im jeweils in Kraft bestehenden Gütertarif Altmünsterol-Grenze und Delle-transit -- Basel-loco und -transit für den Verkehr mit den .über Besançon hinausgelegenen Stationen vorgesehenen Taxen Baselloco und -transit -- Altmünsterol-Grenze auf die Strecke von Pruntrut nach Basel und umgekehrt, für solche Sendungen von Marseille (St-Charles, Prado, Joliette), Arles, La Ciotat, Toulon und Cette-loco und -transit nach Baselloco und -transit oder umgekehrt, die auf den Strecken Marseille etc. --
Pruntrut oder umgekehrt auf Grund des tarif commun de transit et d'exportation (P. V.) Nr. 343, vom 10. Dezember 1887, abgefertigt werden.

8. Ausnahmetaxen für den Transport von Lokomotiven, welche auf Eisenbahnwagen verladen werden, als "Wagenladungen von 5000 und 10000 kg.

ab Winterthur nach Antwerpen-transit.

9. Ermäßigte Taxen für den Transport von Dachschiefer in Wagenladungen von 10000 kg. ab Graide, Louglier (Neufchâteau), Rimogue, Fumay und Haybes nach Lausanne, Vevey und Yverdon für die Strecke Delle transit -- Lausanne, Vevey und Tverdon im Rückvergütungswege.

72

10. Aufnahme der Stationen Chaux-de-Fonds, Genf, Langenthal, Neuchâtel, Nensolothurn, Thun Bahnhof und Vevey in den Stationstarif für Memmingen des bayrisch-schweizerischen Gütertarifes, Teil II, Heft 3, vom 1. April 1892.

11. Nachtrag III zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht yon Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit in Ladungen von lOOOOkjr. oder dafür zahlend mit Provenienz Belgien und Holland oder im Transit durch diese Länder. Taxen ab Basel S C B und Delle transit, vom 10. Dezember 1881 (neue berichtigte Auflage, vom 1. März 1887).

12. Ermäßigte Taxen für den Transport von Eisen des Specialtarifes II in Ladungen von 10000 kg. ab Antwerpen-Bassins transit nach Genf loco, Lausanne nnd Vevey für die Strecken Basel transit -- Genf loco, Lausanne und Vevey im Rückvergütungswege.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat nnterm 23. Februar 1894 folgenden Beschluß gefaßt: ,,{j 3, Ziffer 4, des Bundesratsbeschlasses vom 12. März 1888, betreuend Polizei Vorschriften für den Viehtransport auf den schweizerischen Eisenbahnen, wird, solange sanitätspolizeiliche Grunde dies notwendig machen, außer Kraft erklärt nnd inzwischen durch folgende Bestimmungen ersetzt: 1. Vieh italienischer, französischer imd österreichisch-ungarischer Herkunft, das die Bewilligung zur Einfuhr in die Schweiz erbalten hat, muß von der Grenzstation bis zur Bahnstation des Bestimmungsortes ohne Ausoder Umladung transportiert werden.

2. Sämtliche Viehtransportwagen, welche die Station des Bestimmungsortes nicht am Abend des gleichen Tages, an dem sie von der Grenzstation abgehen, erreichen können, dürfen nur mit so viel Tieren besetzt werden, daß dieselben in den Wagen abwechselnd ruhen und gefuttert und getränkt werden können."

und denselben mittelst Kreisschreiben vom gleichen Datum den schweizerischen Eisenbahnverwaltu ngen mitgeteilt.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 1894 den Nachtrag III zu Teil l, Abteilung A, der deutsch-schweizerischen Wütertarife, enthaltend erleichternde Vorschriften für den Transport der bedingungsweise .zugelassenen Güter gemäß dem zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Ungarn und der Schweiz abgeschlossenen Specialübereinkommen, genehmigt.

3. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 1894 den Teil l A der niederländisch-italienischen Gütertarife, sowie den zugehörigen Nachtrag I, enthaltend die reglementarischen Bestimmungen, genehmigt.

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1894

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09

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28.02.1894

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395-400

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10 016 509

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