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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit (Konkurrenz für die Lieferung nachstehend verzeichneter Gegenstände: 2500 4500 2000 1000 500 200

I.

Meter Metall-Litzen für Gradabzeichen.

,, Woll-Litzen ,, ,, Stück Schützenauszeichnungen.

Richterabzeichen.

Aaszeichnungen für Distanzenschätzer.

,, » Meldereiter.

5400 7200 340 120 8000 10 10 200 28 5000

Meter Exerzierwestentuch ohne Strich.

,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

,, schwarzen Futterstoff (Lustrine).

,, rohe Futterleinwand.

,, schwarze Passements.

kg. ßingli für Exerzierwesten.

,, Haften ,, ,, Gros Steinnußknöpfe.

,, Beinknöpfe.

Paar Gurthalterleder.

II.

III.

87 Meter dunkelgrünes Waffenrocktuch.

30 dnnkelmeliertes Hosentuch.

145 grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

160 schwarze Passements.

175 Stoff für Arbeitskleiderder Positionsartillerie.

4 Gros Beinknöpfe, 18 mm. (schwarz).

5 , 16mm.

,, 18 weiße Hornknöpfe, 18 mm.

354 750 60 70 50 50 50 1700

Meter Drilch für Blusen der Sanitätsmannschaft.

Mützen für Bereiter.

» Pferdewärter.

B Stallblusen für Pferdewärter.

Stallschürzen für Pferdewärter.

Transportsäcke für Sanitätsblusen.

Signalpfeifen mit Schnur.

100 300 15 41 62 1000 30 30 10 10

IV.

Meter dunkelmeliertes Hosentuch.

,, grauen, baumwollenen Futterstoff, croisé.

rohe Futterleinwand.

n Gros schwarze Beinknöpfe, 18 mm.

,, ,, ,, 16mm.

Meter Stoff für Arbeitskleider der Festungstruppen.

,, Reithosentuch für Mäntel der Pestungstruppen.

,, Manteltuch (zum Füttern).

Paar Pelzhandschuhe für Festungstruppen.

,, Pelzstiefel für Festungstruppen.

Eingabetermin bis und mit dem 22. September 1891.

Von den betreffenden Geigenständen sind Offertenmuater einzureichen, welche den aufgelegten eidgenössischen Mustern, beziehungsweise den Bedingungen der Angebotfornmlare, entsprechend sein müssen.

Die Liefertermine, sowie ausführliche Angaben sind aus den Angebotformularen ersichtlich, welche von der unterzeichneten Verwaltung bezogen werden können.

Die Normalmuster von Exerzierwestentuch, Hosentuch, Futterstoff und Leinwand können auch bei den kantonalen Kriegskommissariaten eingesehen werden. Qualitätsmuster von Stoffen werden von der Verwaltung auf Vorlangen abgegeben.

B e r n , den 3. September 1894.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Ausschreibung.

Das eidg. Oberkriegskommissariat in Bern eröffnet hiermit freie Konkurrenz für die Lieferung nachgezeichneter Waren: 20,000 Büchsen à 750 g. amerikanische Fleischkonserven (Armour £ Libby), 25,000 kg. Reis, 25,000 weiße Bohnen, 25,000 ganze Erbsen, 5,000 Teigwaren, 9,000 Kaffee, 9,000 Würfelzucker,

355 3,000 Büchsen kondensierte Milch, 4,000 kg. Chokolade, 1,500 ,, Olivenöl, 5,000 ,, fetter Käse, 5,000 Liter Cognac und Rum, 40,000 ,, roter Wein.

20,000 ,, weißer Wein (schweiz. Provenienz).

Das Pflichtenheft, ohige Lieferungen hetreffend, kann bei unterzeichneter Verwaltung eingesehen werden, von welcher auch alle nötige Auskunft erteilt wird. Offerten müssen bis zum 6. September mit Verbindlichkeit bis 15. September nächsthin unter versiegeltem Couvert mit der Aufschrift ,, A u s s c h r e i b u n g für L e b e n s r n i t t e l " unterzeichneter Stelle eingereicht werden.

B e r n , den 17. August 1894.

Das Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Lieferung von Steinkohlen.

Es wird hiermit die Lieferung von 70,000 Kilo Steinkohlen für die Heizung des Bundesgerichtsgebäades in Lausanne, lieferbar während des Winters 1894/95, von Ende September 1894 an nach Begehren des Käufers, öffentlich ausgeschrieben. Offerten für diese Lieferung sind der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne bis 15. September nächsthin einzureichen.

L a u s a n n e , den 23. August 1894.

Schweiz. Bundesgerichtskanzlei.

Stelle-Ausschreibung.

Die durch Bundesbeschluß vom 4. Juni 1894 kreierte Stelle eines Buchhalters bei der administrativen Abteilung der eidg. Kriegsmaterialverwaltung wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich bis spätestens den 15. September nächsthin beim unterzeichneten Departement schriftlich anzumelden.

Besoldung bis anf Fr. 4000. Anfangsbesoldung Fr. 3400. Amtsantritt am 1. Oktober dieses Jahres.

Bern, den 23. August 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

356

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Ablebens des bisherigen Inhabers ist die Stelle einss Instruktors /. Klasse der Infanterie neu zu besetzen.

Besoldung im Maximum bis Fr. 4500.

Bewerber um diese Stelle haben sieb bis zum 15. September 1894 schriftlich beim unterzeichneten Departement anzumelden.

Diejenigen, welche sich bereits um die mit Termin bis 15. August ausgeschriebene Stelle eines Instruktors I. Klasse der Infanterie beworben haben, werden auch für obige Stelle als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 27. August 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

.%

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , suwie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Ausknuft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureauchef beim Hauptpostbureau Lausanne. Anmeldung bis zum 18. September 1894 bei der Kreispostdirektiou iu Lausanne.

2) Posthalter in Schöneuberg (Zürich). | Anmeldung bis zum 18. Sept.

3) Bnreaudiener und Packer beim \ ?89£ ^j der Kreispostdirektion Postbureau Frauenfeld.

J ln Zurlch ' 4) Briefträger in Linththal (Glarus). Anmeldung bis zum 18. September 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Telegraphist iu Hinterrhein (Graubüuden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. September 1894 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

1) Postcommis in Genf.

2) Bureaudiener beim Hauptpostbureau Genf.

3) Postabla^ehalter, Briefträger nnd Bote in Liesberg6 (Bern).

*· ' 4) Paketträger und Bureaudiener in Solothurn.

5) Postcommis in Flawil. Anmeldung Kreispostdirektion in St. Galleu.

| Anme ldung bis zum 11. Sept.

/ 1894 bei der Kreispostdirektion in J Genf.

1 , ,, ,.

,, ,, , ïlTMl$ ^ «» 11. Sept.

} Î00 1894 bei der Kreispostdirektion in l Basel, J bis zum 11. September 1894 bei der

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

. Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV« 36.

Bern, den 5. September Ì894.

IL Réglemente und Tarifvorsohriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

86

509. ( /o4) Lieferfristzuschlag auf der Schweiz. Südostbahn.

Aus Anlaß des diesjährigen Truppenzusammenzuges hat der hohe Bundesrat die Lieferfrist für die vom 8.--14. September 1894 auf der Südostbahn befindliehen Frachtgüter «m 48 Stunden verlängert.

Wädensweil, den 1. September 1894.

Direktionskoinmissiou der Schweiz. Südostbahu.

III, Personen- und öepäokverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

80

510. ( /»i) Schweizerisch-italienischer Rundreiseverkehr.

Die im Publikationsorgan Nr. 33, vom 15. August 1894, unter Nr. 478 publizierten Fahrpreise der Rundreisebillete Nr. 21 für die Tour BellinzonaLocarno - Arona - Gallerate - Milano - öallerate-Varese-Porto Ceresio - LuganoBellinzona oder umgekehrt betragen richtig: In I. Kl. Fr. 23. 50, in II. Kl. Fr. 18. 20, in III. Kl. Pr. 11. 80.

Luzern, den 3. September 1894.

Direktion der fctottüardbahn.

265

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

511. ( 36 /94) Tarif für die Beförderung von Personen und ReisegepäcJc zwischen Stationen der badischcn Staatseisenbaimen und solchen der Reichseisenbahnen in Eka/S-Lothringen.

Auf 1. September 1894 erscheint ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck zwischen Stationen der badischen Staatseisenbahnen und solchen der Keicbseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, durch welchen der gleichnamige Tarif vom 1. Mai 1890 nebst Kachträgen aufgehoben wird.

Die in den Tarif aufgenommenen Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I (*) von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Karlsruhe, den 28. August 1894.

(Jeneraldirektlon der grossherzoglich badischen ^taatseisenbulmen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

36

512. ( /94) Interner Gütertarif der Eisenbahn Visp-Zermatt, vom i. Mai 78.94. Nachtrag I.

Mit 15. September 1894 tritt zum obenerwähnten Tarif ein Nachtrag I, enthaltend einen Ausnahmetarif für den Transport von Milch im Abonnement, in Kraft.

Bern, den 24. August 1894.

Direktion der Jura-Simplou-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

513. (36'W) Provisorischer Ausnahmeiarif für Sämereien Brunn -- Schweig, vom '1. April 1886. Aufhebung.

Die mit unserer Kundmachung Nr. 505, in Nr. 85 des Publikationsorgans vom 29. August 1894, publizierte Verlängerung des obgenannten Tarifes über 31. August hinaus wird hiermit zurückgezogen. Der genannte Tarif tritt somit mit 31. August 1894 außer Wirksamkeit.

Zürich, den 1. Septemher 1894.

Namens der Vcrbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Sie. (36/94) Ausnahmetarif für Getreide etc. Bayern -- N 0 B.

Auf 1. Oktober 1894 tritt ein neuer Ausnahmetarif für die Beförderung von Getreide, Malz, Mühlenfabrikaten, Hülsenfrüchten und Ölsaaten in 266

Wagenladungen von 10 000 kg. ab Stationen der k. bayer. Staatseisenbahnen nach Lindau transit und nach Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn) in Kraft.

Durch denselben werden die im Ausnahmetarif Nr. 5 für Getreide etc.

Bayern -- N 0 B und weiter, vom 10. September 1885, enthaltenen, im Publikationsorgan Nr. l, Ziffer 3, resp. Nr. 12, Ziffer 171, vom Jahre 1894 gekündeten Taxen für den Verkehr mit Lindau transit und Stationen der Schweiz. Nordostbahn aufgehoben und ersetzt.

Exemplare des neuen Tarifs können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Zürich, den 2. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

515.

(36/94) Teil II, Heft l B, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. September 4892. Änderung.

Mit Gültigkeit vom 15. September 1894 an werden die Schnittfrachtsätze A des Ausnahmetarifs Nr. 12 (Getreide etc.) für Bischhoim, Königshofen, Schiltigheim, Straßburg C B und Straßbnrg-Neudorf, Stationen der Eisenbahnen m Elsaß-Lothringen, von 92 Cts. auf 70 Cts. pro 100 kg. ermäßigt, Basel, den 3. September 1894.

Direktorinin der Schweiz. Centralbahn.

516.

(_ 36 /94) Gütertarif Basel B B loco und transit, sowie Waldshut--Gotthardbahn, vom Ì5. Juni Ì890. Nachtrag H.

Am 15. September 1894 tritt zum vorgenannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, der Änderungen nnd Ergänzungen des Haupttarifs enthält.

Exemplare dieses Nachtrages können direkt bei unserm kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen bezogen werden.

Luzern, den 29. August 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

Ausnahmetaxen.

517.

8C

( /94) Güterverkehr Bayern -- Genf loco und transit.

Ausnahmetaxe für totes Wildbret als Eilgut.

Auf 15. September 189-1 tritt für den Transport von totem Wildbret als Eilgut ab liger nach (ìenf loco und transit via Lindau ein Ausnahmefrachtsatz von 1858 Cts. pro .100 kg. in Kraft.

Zürich, den 2. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

267

Rückvergütungen.

36

518. ( /94) Transporte von Naphtaölen Genf transit (Marseille und Port St. Louis du Rhone) -- Basel S C B.

Die im Publikationsorgan Nr. 33/93 snb Pos. 534 bekannt gegebenen ermäßigten Frachtsätze für Naphtaöle per Fr. 15.35 (5000 kg.) und Fr. 13.50 (10000 kg.) Genf--Basel S C B loco kommen mit sofortiger Gültigkeit nicht mehr auf dem Wege der Rückerstattung, sondern anf dem Kartierungswege zur Anwendung.

Basel, den 1. September 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

519. ( 36 /94) Rheinisch-westfälisch-badisches Gütertarifheft Nr. H.

Rheinisch-ivestfälisch-Basler Gütertarif. Nachträge.

Zu dem rheinisch-westfälisch-badischen Gütertarifheft Nr. II (Verkehr mit Stationen des Direktionsbezirks Köln [rechtsrheinisch]), sowie zum rheinisch-westfälisch-Basler Gütertarif sind mit Gültigkeit vom 1. September 1894 Nachträge, Tarifkilometer nnd Frachtsätze für die neu aufgenommene Station Kettwig v. d. Brücke des Direktionsbezirks Köln (rechtsrheinisch) enthaltend, ausgegeben worden.

Karlsruhe, den 26. August 1894.

Generaldirektion (1er grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

520. (36/9i) Rheinisch-westfälisch-südwestdeutscher Güterverkehr, Abteilung G (Verkehr mit der Station Basel). Nachtrag V.

Im rheinisch-westfälisch-sädwestdeutschen Verbände, Abteilung G (Güterverkehr mit der Station Basel) ist zum Gütertarif vom 1. April 1893 der Nachtrag V, gültig vom 1. September 1894, ausgegeben. Gratis.

Straßlmg, den 24. August 1894.

Ucneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringcn.

521. ( 36 /94) Güterverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn.

Die Abfertignngsbefugnisse der seit dem 1. August 1894 für den gesamten Güterverkehr eröffneten Haltestelle Biblisheim sind vom gleichen Tage ab 268

auch auf die Annahme und Auslieferung von Leichen, Großvieh und Vieh in "Wagenladungen erweitert worden. Fahrzeuge bleiben nach wie vor von der Annahme und Auslieferung ausgeschlossen.

Straßburg, den 21. August 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

522. l 36 /«*) Gütertarif für den Binnenverkehr, Teil II, vom i. Januar Ì893, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Nachtrag IV.

Zu dem Gütertarif für den Binnenverkehr, Teil II, vom 1. Januar 1893, gelangt am 1. September 1894 der IV. Nachtrag zur Einführung. Neben verschiedeneu, bereits im Verfügungswege eingeführten Tarifänderuugen enthält der Nachtrag in den neuen Ausnahmetarifen 12 und 13 bedeutend ermäßigte Frachtsätze für Getreide von Straßburg nach Basel und weiter gelegenen schweizerischen Stationen. Kostenfrei.

Straßburg, den 25. August 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

523.

(30/94) Nachtrag l zum Teil II des Tarifes für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, vom i. Januar 189Î, des südwestdeutschen Eisenbahnverbandes.

Ergänzung.

Das im Nachtrag I zum Teil II des Tarifes für die Beförderung von Leichen, lebenden Tieren und Fahrzeugen, vom 1. Januar 1891, enthaltene Verzeichnis der Stationen mit beschränkten Abfertigungsbefugnissen hat betreä's der Stationen der Reichseisenbahnen : Azoudange, Betschdovf, Biblisheim, Breitenbach, Bühl i. Elsaß, Endorf i. Lothr., Eschbaoh, Groß-Moyeuvre, Gundershofen, Hatten, Kochern, Leiningen, Metzeral, Mühlbach, Niederrödern, Spittel, Surburg und Vergaville verschiedene Ergänzungen und Änderungen erfahren. Über die bestehenden Verkehrsbeschränkungen dieser Stationen, welche sich nur auf die Annahme und Ablieferung von Fahrzeugen beziehen, geben die Verbandsstationen Auskunft.

Straßburg, den 21. August 1894.

Generaldirektlon der Eisenbahnen in Elsagg-Lothringen.

269

524. (86/94) Direkter belgisch-südiuesideutscher Viehverkehr.

Ergänzung.

Die Station Lichtervelde der belgischen Staatsbahn wird mit Geltung vom 1. September 1894 in den direkten belgisch-südwestdeutschen Viehverkehr aufgenommen.

Straßburg, den 26. August 1894.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen In Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 31. Angnst 1894: Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Malz, Mühlenfabrikaten, Hülsenfrücnten und ölsaaten in Wagenladungen von 10 000 kg. im Verkehr von Stationen der k. bayerischen Staatseisenbahnen nach Lindau transit und Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich Bötzbergbahn).

Genehmigt am 1. September 1894 : 1. Ein direkter Ansnahmefrachtsatz für totes Wildbret als Eilgut ab Egei- via Lindau nach Genf loco und transit.

2. Nachtrag III zum Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der königl. sächsischen Staats-, sowie der in Verbindung mit denselben verwalteten sonstigen Eisenbahnen einerseits und den Stationen Basel (Bötzbergbahn) und Schaffhausen (N 0 B) anderseits, vom 10. April 1891, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 4. Septemher 1894: Heft IV der Tarife für den direkten schweizerischen Güterverkehr zwischen den Stationen der Nenenhurger Jurabahn einerseits und denjenigen der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahu und der Linie Koblenz-Stein), der Sihlthalbahn, den Vereinigten Schweizerbahneu (einschließlich der Toggenburger- und Wald-Rütibahn), der Tößthalbahn, der Schweizerischen Südostbahn und der Rorschach-Heiden-ßergbahn anderseits, unter Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bandesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 1894, gemäß § 69 des Transportreglements der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen vom 1. Januar 1894, anläßlich des dießjährigen Truppenznsammenzuges den Verwaltungen der Südostbahn, , der Schweiz.

Nordostbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen nachfolgende LieferfristVerlängerungen zugestanden : 270

1. Der Südostbahn für gewöhnliches Frachtgut, welches sich vom 8. bis 14. September auf ihrer Liuie befindet, eine Zuschlagsfrist von 2 Tagen.

2. Der Schweiz. Nordostbahn: a. Für Eil- uud Frachtgut, welches während dem 13. und 14. September die linksufrige Zürichseebahn berührt, eine Znschlagsfrist von l'/a Tagen; 6. für Eil- nnd Frachtgut, welches am 13. und 14. September die Luzernlinie berührt, eine solche von l Tag; c. für Eil- und Frachtgut, welches am 14. September die Linie ZürichAarau berührt, eine solche von l Tag.

3. Den Vereinigten Schweizerbahnen für Prachtgut, welches sich am 13. und 14. September auf ihren Linien Zürich-Uster-Rapperswil-Weesen-GrlarusSargans-Chur nnd Sargans-Buchs befindet, eine Zuschlagsfrist von l Tag.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. August 1894 beschlossen, die Schweiz. Südostbahn ihrem Gesuche entsprechend von der Führung der ersten Wagenklasse in ihren Zügen während der Winterfahrplanperiode bis auf weiteres, d. h. so lange die Verhältnisse nicht eine Änderung bedingen, zu dispensieren. Die Südosthahn wird hierbei verpflichtet, die Verwaltungen der übrigen Transportanstalten, mit denen sie im direkten Personenverkehr steht, alljährlich wenigstens 4 Wochen vor Beginn der Winterfahrplanperiode davon zu benachrichtigen, daß während derselben keine Coupés I. Klasse geführt werden und daher die Ausgabe von Bületen I. Klasse nach der oder über die Südostbahn entsprechend zu sistieren sei.

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05.09.1894

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