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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend dia eidgenössische Volksabstimmung vom 3. Juni 1894.

(Vom 26. Juni 1894.)

Tit.

Am 13. April dieses Jahres haben Sie folgenden Beschluß, gefaßt : Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht des unterm 29. August 1893 bei der Bundeskanzlei eingereichten und mit 52,387 Unterschriften versehenen.

Initiativbegehrens, worin die Aufnahme eines wie folgt lautenden Artikels in die Bundesverfassung verlangt wird : ,,Das Recht auf ausreichend lohnende Arbeit ist jedem Schweizerbürger gewährleistet. Die Gesetzgebung des Bundes hat diesem Grundsatze unter Mitwirkung der Kantone und der Gemeinden in jeder möglichen Weise praktische Geltung zu verschaffen.

,,Insbesondere sollen Bestimmungen getroffen werden : a. Zum Zwecke genügender Fürsorge für Arbeitsgelegenheit, namentlich durch eine auf möglichst viele Gewerbe und Berufe sich erstreckende Verkürzung der Arbeitszeit; b. für wirksamen und unentgeltlichen öffentlichen Arbeitsnachweis, gestützt auf die Fachorganisationen der Arbeiter; c. für Schutz der Arbeiter und Angestellten gegen

90 ungerechtfertigte Entlassung und Arbeitsentziehung; d. für sichere und ausreichende Unterstützung unverschuldet ganz oder teilweise Arbeitsloser, sei es auf dem Wege der öffentlichen Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit, sei es durch Unterstützung privater Versicherungsinstitute der Arbeiter aus öffentlichen Mitteln; e. für praktischen Schutz der Vereinsfreiheit, insbesondere für ungehinderte Bildung von Arbeiterverbänden zur Wahrung der Interessen der Arbeiter gegenüber ihren Arbeitgebern und für ungehinderten Beitritt zu solchen Verbänden ; f. für Begründung und Sicherung einer öffentlichen Rechtsstellung der Arbeiter gegenüber ihren Arbeitgebern und für demokratische Organisation der Arbeit in den Fabriken und ähnlichen Geschäften, vorab des Staates und der Gemeinden."

nach Einsicht des Berichtes des Bundesrates vom 6. Oktober 1893; in Anwendung der Artikel 8 und 10 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen betreffend Revision der Bundesverfassung, beschließt: 1. Das Initiativbegehren betreffend das Recht auf Arbeit wird der Abstimmung des Volkes und der Stände unterbreitet.

2. Die Bundesversammlung beantragt Verwerfung desselben.

3. Der Bundesrat wird mit der Anordnung der Abstimmung beauftragt.

In Vollziehung dieses Auftrages haben wir die Abstimmung auf Sonntag dea 3. Juni angeordnet.

Die Abstimmung hat nachfolgendes Resultat ergeben:

91

Es haben gestimmt in den Kantonen

Zürich . .

.

Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glai'us . . . .

Zug Freiburg .

Solothurn Baselstadt .

Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau .

Thurgau Tessin Waadt . .

Wallis Neuenburg .

Genf. . '

. .

. . . .

Total

für fUr Annahme Verwerfung des Initiativb egehrens mit Ja ISTein

16,307 12,006 1,267 438 555 143 154 1,504 252 1.630 2,638 2,509 1,428 1,310 1,387 166 7,904 2,520 5,312 2,097 3,692 2,857 780 3,554 3,470

44,380 51,074 10,706 2,086 4,066 1,272 1,017 2,753 1,423 12,534 5,326 4,319 4,532 5,491 7,784 2,207 30,372 10,765 27,329 13,597 6,644 30,854 12,049 9,885 5,824

75,880

308,289

Es haben sich mithin für Annahme des Initiativbegehrens ausgesprochen 75,880 Stimmen, dagegen 308,289 Stimmen.

Sämtliche Stände haben das Begehren verworfen, und dasselbe ist somit abgelehnt, wovon Sie Vormerk am Protokoll zu nehmen belieben.

Indem wir noch beifügen, daß gegen die Abstimmung keinerlei Einsprachen erfolgt sind, lassen wir hier eine Zusammenstellung folgen, die außer der Zahl der annehmenden und verwerfenden Stimmen auch die Zahl der Stimmberechtigten, sowie der gültigen, der leeren und ungültigen Stimmzettel enthält.

Kantone.

Stimmberechtigte.

92

Zürich . . . 87,988 Bern . . . . . 117.015 Luzern . . . 32,105 4,257 uri . . . .

Schwyz . . . 12,358 Obwalden . .

3,638 Nidwalden . .

2,922 Glarus . . .

8,200 6,152 Zug . . . .

Freiburg . . 28.888 Solothurn . . 19,016 Baselstadt . . 13,844 Basel lau d . . 13,062 Schaffhansen .

8,124 Appenzell A.-Rh. 12,155 Appenzell l.-Rh.

2,907 St. Gallen . . 51,266 Graubünden . 22,152 Aargau . . . 40,363 Thnrgan . . 23,982 Tessin . . . 32,297 Waadt . . . 63,858 Wallis . . . 27,820 Neuenburg . . 26,563 Genf. . . . 19,799

Stimmzettel.

Ja.

Gültige.

Nein.

Leer

60,687 63,080 11,973 2,524 4,621 1,415 1,171 4,257 1,675 14,164 7,964 6,828 5,960 6,801 9,171 2,373 38,276 13,285 32,641 15,694 10,336 33,711 12,829 13,439 9,294

Total 680,731 384,169

' gStlg.

3814 32 16,307 371 12,006 38 20 1,267 42 438 10 7 555 6 143 1 1 154 192 11 1,504 5 4 252 96 31 1,630 55 99 2,638 7 5 2,509 60 11 1,428 82 3 1,310 182 6 1,387 17 7 166 1066 7,904 2,520 140 14 716 33 5,312 2,097 199 15 3,692 64 53 2,857 43 41 780 20 23 3,554 118 39 6 53 3,470 7858

44,380 51,074 10,706 2,086 4,066 1,272 1,017 2,753 1,423 12,534 5.326 4,319 4,532 5,491 7,784 " 2,207 30,372 10,765 27,329 13,597 6,644 30,854 12,049 9,885 5,824

Standesstimme.

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75,880 308,289

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 26. Juni 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundes präsid ent: E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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27.06.1894

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