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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung eines Chemiegebäudes für die Alkoholverwaltung.

(Vom 9. April 1894.)

Tit.

Mit Botschaft vom 24. November vorigen Jahres haben wir Ihnen den Autrag unterbreitet, es sei dem Bundesrat für die Erstellung eines Verwaltungs- und Chemiegebäudes für die Alkoholverwaltung ein Kredit auf Kapitalrechnung der letzter im Betrage von Fr. 575,000 zu gewähren.

In Behandlung dieses Antrages haben Sie am 4. April dieses Jahres beschlossen : ,,Auf den Antrag des Bundesrates betreffend Erstellung eines Verwaltungsgebäudes für die Alkoholverwaltung wird zur Zeit nicht eingetreten ; der Bundesrat wird eingeladen, Plan und Kosten veranschlag für ein chemisches Laboratorium der A l kohol Verwaltung vorzulegen."Der Wortlaut dieses Beschlusses hätte Zweifel darüber aufkommen lassen können, ob beim Ankauf des Bauplatzes auf die spätere Erstellung des Verwaltungsgebäudes Rücksicht zu nehmen sei.

Die Erklärungen aber, welche in dieser Hinsicht von den Referenten Ihrer Kommissionen in den beiden Räten abgegeben worden sind, haben darüber Klarheit geschaffen, daß die Bundesversammlung unsere eigene Anschauung teilt, dahingehend, daß das zu erwerbende Terrain genügend Raum für das Laboratorium und ein später zu erstellendes Verwaltungsgebäude bieten müsse.

93 Ebenfalls dea Beratungen der Kommissionen, sowie den Äußerungen, welche bei der Beschlußfassung in den Räten ergangen sind, entnehmen wir, daß die Rückweisung unseres Antrages vom 24. November vorigen Jahres nicht darum erfolgt ist, weil die Räte ein Bedürfnis für die von uns vorgeschlagenen Bauten nicht anerkannt hätten, sondern, weil sie es für ratsam erachteten, bei der viermaligen Finanzlage der Alkohol Verwaltung auf möglichste Schonung ihrer disponibeln Mittel bedacht zu sein. Bei dieser Schonung konnte zwar, der Natur der Sache nach, im großen und ganzen nur davon die Rede sein, durch Verlegung des von uns in der Nähe des Buüdesrathauses projektierten Baues nach Außenquartieren der Stadt an den Kosten für Ankauf des Grund und Bodens, sowie durch die bescheidenere Ausstattung des Verwaltungsgebäudes Ersparnisse xu erzielen, denen allerdings unvermeidlich die Inkonvenienzen entgegenstehen, welche mit der gröliern Entfernung des Sitzes der Alkoholverwaltung vom Finanzdepartement verknüpft sind.

Da wir von der veränderten Sachlage schon vor Ihrer Beschlußfassung vom 4. April durch- die Kommissionsberatungen Kenntnis hatten, so haben wir uns im Interesse der Beschleunigung der Angelegenheit schon in der Zeit zwischen der Dezember- und der jetzigen Session um Bauplätze umgesehen, welche den von Ihnen vertretenen Gesichtspunkten eutspi-echen.

Als einen solchen Platz haben wir aus einer größern Zahl in Betracht fallender Objekte, im Einverständnis mit den Mitgliedern der beiden Alkoholkommissionen, eine Parzelle des vordem Länggaßquartiers ausgewählt und einen bis 1. Mai für den Eigentümer, Herrn Handelsgärtner Türler, verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen.

Die Parzelle mißt 2207 in 2 und wird im Nordosten durch die Länggaßstralie, im Nordwesten durch das Grundstück des Herrn Rudolf Lutz, im Südwesten durcli einen Privatweg und irn Südosten durch die Bühlstraße begrenzt.

Die Lage des Bauplatzes, an der Tramwaylinie Länggasse gelegen, kann als eine vorzügliche bezeichnet, werden.

Die Entfernung vom ßundesrathause beträgt 1250 m. Die Inkonvenienzen, welche diese Entfernung mit sich bringt, werden jedoch durch die Lage an der Tramlinie bedeutend verringert.

Die Ankaufssumme, unter Zugrundelegung von 2207 m 2 à Fr. 22. 50 per m 2 , beträgt Fr. 49,657. 50 für das ganze Grundstück.

Die vorhandenen
Umfassungsmauern und Einfriedigungen sind in diesem Preise Inbegriffen.

Der Bauplatz ist genügend groß, um auf demselben das Chemiegebäude, sowie später ein Verwaltungsgebäude erstellen zu können.

94 Ihre ständigen Alkoholkommissionen haben sich nun zum voraus damit einverstanden erklärt, daß der Kredit für den Bauplatz und das Chemiegebäude gleichzeitig und zwar noch in dieser Session verlangt wird.

Nach den einschlägigen, Ihnen zur Verfügung stehenden Plänen budgetieren wir die Kosten für Erwerbung des Bauplatzes, sowie für Erstellung des Chemiegebäudes wie folgt: a. Ankauf von Grund und Boden: 2,207m 2 à Fr. 22. 50 Fr. 49,657.50 b. Planieruog und Kanalisation ,, 500. -- c. Chemiegebäude, inklusive Ausrüstung . . ,, 60,000. -- d. Pflasterung und Umzäunung ,, 2,500. -- e. Verschiedenes und Unvorhergesehenes . . ,, 2,342.50 Total

Fr. 115,000.--

Die für Bau und Ausrüstung des Chemiegebäudes verlangten Fr. 60,000 setzen sich aus folgenden Posten zusammen : 1. Baukosten : 2000 m 8 à Fr. 24 pro m 3 . . Fr. 48,000. -- 2. Warmwasserheizung ,, 3,500. -- 3. Gas- und Wasserleitung ^ 2,500. -- 4. Übrige Einrichtungskosten, bei Verwendung des jetzt vorhandenen Inventars . . . . ,, 6,000. -- Total

Fr. 60,000.--

In Zusammenfassung des Gesagten ersuchen wir Sie, Tit., dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir ergreifen auch diesen Anlaß, um Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 9. April 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

95 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erteilung eines Kredites von Fr. 115,000 für Erwerbung eines Bauplatzes und Erstellung eines Chemiegebäudes der Alkoholverwaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1894, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufes eines Bauplatzes für ein Verwaltungs- und Chemiegebäude für dieAlkoholverwaltung, sowie für Erstellung eines Chemiegebäudes ein Kredit von Fr. 115,000 auf Kapitalrechnung der Alkoholverwaltung pro 1894 erteilt.

2. Der gegenwärtige Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ankauf eines Bauplatzes und Erstellung eines Chemiegebäudes für die Alkoholverwaltung. (Vom 9. April 1894.)

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11.04.1894

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