478

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates» (Vom 9. Oktober 1894.)

Das dänische Ministerium des Auswärtigen hat den Beitritt des Königreichs Dänemark zur ,,Union zum Schutze des gewerblichen!

Eigentums" mitgeteilt. Dieser Beitritt, dessen Gültigkeit mit dein 1. Oktober 1894 begonnen hat, erstreckt sich auf Dänemark und die Faröer-Inseln, jedoch einstweilen noch nicht auf Island, Grönland und die dänischen Besitzungen in Westindien.

(Vom 11. Oktober 1894.)

o Am 24. August laufenden Jahres ist beim Auswärtigen Amt in Berlin ein Protokoll unterzeichnet worden, durch welches die Niederlegung der Ratifikationsurkunden der internationalen Dresdener Sanitätsübereinkunft seitens des Königreichs der Niederlande konstatiert wird. In diesem Protokolle wird festgestellt: 1. daß die Befugnis zur spätem Deponierung der Ratifikationsurkunde den Niederlanden im Protokoll vom 1. Februar 1894 ausdrücklich zugestanden worden ist (vergi. Bundesbl. 1894, I, 214); 2. daß die in Art. IV für die Dauer der Übereinkunft festgesetzte Frist von 5 Jahren auch für die Niederlande vom 1. Februar 1894 an zu laufen beginnt.

(Vom 12. Oktober 1894.)

Der schwedisch-norwegische Gesandte in Specialmission, Herr W. C. C h r i s t o p h e r s e n , hat am 10. dies dem Herrn Bundespräsidenten sein Abberufungsschreiben überreicht.

479 Die Direktion der Nordostbahn läßt gegenwärtig die Bisenkonstruktion der Mühlebachbrücke bei Mumpf (Bötzbergbahn), welche den Anforderungen der Brückenverordnung vom 19. August 1892 nicht entspricht, durch eine neue stärkere ersetzen.

Es ist nun beim Eisenbahndepartement die Anregung gemacht worden, mit der alten Brücke eine ähnliche Bruchbelastungsprobe vorzunehmen, wie dies unter Mitwirkung und Kostenbeteiligung der Bundesbehörden letztes Frühjahr mit der Emmenbrücke bei Wolhusen geschehen ist. Die Nordostbahn hat sich bereit erklärt, die obsolet gewordene Konstruktion zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen, und die schweizerischen Eisenbahnverwaltungen sind bereit, bei den Proben mitzuwirken und die Hälfte der auf Fr. 5000 veranschlagten Kosten zu übernehmen, in der Meinung, daß die andere Kostenhälfte den Bundesbehörden aufzufallen habe.

Der Bundesrat hat nun das Eisenbahndepartement ermächtigt, sich an der in Rede stehenden Bruchbelastungsprobe mit der Hälfte der Kosten zu beteiligen.

Nachdem am 9. dies die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, werden in Kraft erklärt und in die amtliche Sammlung aufgenommen: \. das Bundesgesetz vom 29. Juni 1894 betreffend die Inspektion und den Unterricht des Landsturms; 2. der Bundesbeschluß vom 28. Juni 1894 betreffend die Kreierung der Stelle eines Adjunkten bei der technischen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung.

Über die Anstellung, Entlassung, Arbeitsleistung und Besoldung der Sicherheitswachen der Befestigungen am Gotthard und bei St. Maurice wird ein Regulativ erlassen.

Die am 18. Oktober 1894 zum Ablauf gelangende Konzession der Garantie fédérale (société anonyme d'assurances en mutualité à cotisations fixes contre la mortalité du bétail et des chevaux à Paris) wird verlängert.

480

(Vom 16. Oktober 1894.)

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, wird der Bundesbeschluß vom 28. Juni 1894, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Landesbibliothek, in Kraft erklärt.

Es werden erlassen: 1. Bin Reglement über Militärtransporte auf Eisenbahnen und Dampfschiffen. Dasselbe tritt mit 1. Januar 1895 in Kraft.

2. Ein Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der Verwaltung der Befestigungen von St. Maurice.

"Wahlen.

(Vom 12, Oktober 1894.)

Militär département.

Adjunkt der technischen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung: Herr Hauptmann Heinrich Corrodi, bisheriger technischer Gehülfe, Maschineningenieur, von Zürich.

Post- und Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Posthalter und Briefträger in Oberstammheim : Herr Karl Langhard, von Oberstammheim.

Postcommis in St. Gallen: , Ludwig Garbani, von Gresso.

(Vom 16. Oktober 1894.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Eisenbahnabteilung.

Kontrolleur über die Ausführung des Arbeitsgesetzes : Herr Camille Gottofrev, von Echallens, zur Zeit Greffier central des conseils de prud'hommes, in Lausanne.

481 Postverwaltung.

Postverwalter in Schwyz : Herr Dominik Schuler, von Rothenthurm (Schwyz"), Postcommis in Luzern.

Postcommis in Zürich : <· ,, Alfred Furrer, von Lüßlingen, Postaspirant in Genf.

,, Albert Zundel, von Öschgen, Postcommis in Pruntrut.

Posthalter und Briefträger in Zunzgen: Jgfr. Klara Sehmaßinanri, von Bukten, in Zunzgen.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Stammheim : Herr Karl Langhard, von und in Oberstammheim.

Telegraphist in Dübendorf: ,, Heinrich Schütz, von Bachs, Posthalter in Dübendorf.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

44

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.10.1894

Date Data Seite

478-481

Page Pagina Ref. No

10 016 772

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.