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Schweizerisches Bundesblatt.

46. Jahrgang. III.

Nr. 34.

22. August 1894.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für die Sanierung der Sümpfe der Orbe.

(Vom 21. August 1894.)

Tit.

Mit Schreiben vom 3. April 1894 hat die Regierung des Kantons Waadt dem Bundesrat zu Händen der hohen Bundesversammlung ein Gesuch um Bewilligung einer Nachsubvention für die Sanierung der Sümpfe der Orbe eingereicht und dieser Eingabe die bezüglichen Projektvorlagen, Berichte, den Großratsbeschluß vom 26. November 1892 und erläuternde Notizen beigelegt.

Die Ebene der Orbe, welche sich vom Felsriegel bei La Sarraz, parallel zur Jurakette, bis zum Neuenburgersee erstreckt, wird von einer ganzen Reihe kleinerer und größerer Wasserläufe durchzogen, welche früher häufig das ganze Tiefland mit ihren Hochfluten überschwemmten und in einen ausgedehnten Sumpf verwandelten. Verschiedene Korrektionsarbeiten, welche zum Zwecke der Entsumpfung dieser Gegend in der Periode von 1856 bis 1864 zur Ausführung gelangten, wurden durch die Unternehmung der Juragewässerkorrektion unterbrochen und dadurch die ganze Angelegenheit in ein neues Stadium gerückt.

Im Jahre 1877 wieder aufgenommen und 1881 einer nochmaligen Durchsicht unterworfen, kam das in Rede stehende Werk erst durch die Mithülfe der Eidgenossenschaft in Fluß, welche mit Bundesbeschluß vom 19. Juni 1885 ein vom Kanton Waadt vorgelegtes allgemeines Projekt im Kostenbetrage von einer Million genehmigte und an dasselbe einen Beitrag von Fr. 334,000 bewilligte.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. III.

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290

Das diesem Bundesbeschluß zu Grunde liegende Projekt umfaßte, wie in der zugehörigen Botschaft vom 17. Februar '1885 (Bundesblatt 1885, Bd. I, Seite 385 u. ff.) angegeben ist, folgende Gewässer : den Buron ; den Canal oriental; das alte Bett der Orbe, auch Thiele genannt; den Zuleitungskanal (Bief alimentaire) der Stadt Yverdon ; den neuen Orbekanal ; den Talent; den Nozon; den Canal occidental ; den Mujon; den Bey und die Brinaz.

Es handelte sich bei diesem Projekt hauptsächlich darum, die mittelst der Juragewässerkorrektion bewirkte Senkung des Wasserspiegels des Neuenburgersees, welcher die Basis des hydrographischen Systems der Orbe-Ebene bildet, zur Tieferlegung und Verbesserung der. Abflußverhä.ltnisse der dortigen Gewässer zu benutzen und durch entsprechende Senkung der Grundwasser in den anstehenden Landparzellen nach und nach die Ent.sumpfung der Gegend herbeizuführen. Die bedeutendste Korrektion bildete die Tieferlegung deiOrbe durch gänzliche Verlegung ihres Laufes und Beseitigung des wegen der Mühlen bei Yverdon bestehenden künstlichen Staues, eine Bedingung, welche durch dieo Ausführung des neuen Orbebettes von selbst erfüllt wurde, aber den Ankauf dieses Wasserwerkes notwendig machte.

An die Korrektion der Orbe schlössen sich diejenigen des Talent und des Nozon, der oben erwähnten kleineren Gewässer und der Entsumpfungskanäle an, durch welche Arbeiten zugleich auch die Überschwemmungen verhindert werden sollten, von welchen die Ebene durch Austreten der Orbe und des Talent öfters heimgesucht wurde.

Die Ausführung der verschiedenen Korrektionswerke wurde im Jahr 1886 energisch in Angriff genommen, und heute, nach neunjähriger Thätigkeit, hat sich der Erfolg in erfreulicher Weise eingestellt.

Durch den Ankauf der Mühlen von Yverdon und die Auslösung der zugehörigen Wasserrechte wurde man endlich in stand gesetzt, das seit Jahrhunderten bestehende Wehr am Sechoo, dessen hohe Lage eine wirksame Entwässerung des anliegenden Terrains verunmöglichte, zu entfernen, die Ausgleichung des Längen-

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profiles des Orbekanales zwischen dem oberen Lauf und der Einmündung in den See vorzunehmen und durch die Tieferlegung des Hauptstranges auch die mit demselben in Verbindung stehenden Zuflüsse derart zu senken, daß die beabsichtigte Entsumpfung der Ebene erreicht und zugleich die Überschwemmungsgefahr beseitigt werden konnte. In letzterer Beziehung bleibt nur noch der Ausbruch des obern Talent oberhalb der Eisenbahnlinie bei Chavornay zu befürchten, eine Möglichkeit, der, wie wir später sehen werden, durch die Verbauung des oberen Laufes entgegengetreten werden soll.

Außer der Orbe, dem Talent, Nozon und den Entsumpfungskanälen wurden, mit Ausnahme des Buron, alle die im Projekt von 1885 vorgesehenen kleinern Gewässer korrigiert, von welchen nur der Mujon in einen Kanal einmündet, die andern aber direkt in den See geleitet worden sind. Bin weiteres sehr bedeutendes Werk wurde mit der Durchführung des Canal oriental durch die Stadt Yverdon geschaffen, für welche Strecke, infolge der Senkung des Seespiegels, sich eine völlige Umarbeitung des frühern Projektes als unerläßlich erwies.

Wenn nun die Regierung des Kantons Waadt abermals mit einer neuen Vorlage und einem diesbezüglichen Subventionsgesuche hervortritt, so stutzt sie sich dabei nicht nur auf die während der Ausführung notwendig gewordenen Mehrarbeiten und die jetzt noch in Frage kommenden Ergänzungen der zur Verwendung gelangten Typen, sondern sie weist auch noch auf das Bedürfnis hin, dem frühern Projekt durch Aufnahme neuer Bauten eine weitere Ausdehnung zu geben.

Es betrifft dies die Fortsetzung der Orbekorrektion von der Brücke de Gleyre bis zum See, ein Unternehmen, das schon bei der Diskussion der Frage im Jahr 1885 den Gegenstand eines Postulates der ständerätliehen Kommission bildete, dessen Ausführung aber damals noch zurückgestellt werden mußte, ferner die Verbauung des obern Laufes des Talent und Buron, die Korrektion des obern Teiles des Nozon und diejenige der Bäche von Sadaz und Combes, welche mit Zustimmung des Bundesrates (Beschluß vom 1. Mai 1891) in Angriff genommen worden ist, sowie endlich die Erstellung von verschiedenen kleineren Entsurnpfungskanälen.

Die Kosten aller dieser in Aussicht genommenen Neubauten belaufen sich, wie aus der als Beilage angefügten Zusammenstellung zu entnehmen ist, auf Fr. 590,000, während
die Mehrarbeiten und Ergänzungen des ersten Projektes von 1885 zusammen auf Fr. 810,000 zu stehen kommen. Diese bedeutende Überschreitung des ursprünglichen Voranschlages erklärt sich aus verschiedenen Gründen, deren hauptsächlichste darin bestehen, daß die Uferversicherungen beinahe

Zu Seite 291.

Sanierung «1er Sümpfe der Orbe.

Kostenvoranschlag zum nenen Projekt von 1894.

Projekt von 1885.

Bezeichnung der Bauobjekte.

Orbe

.

.

.

Kostenvoranschlag.

.

.

Talent

Effektive Kosten.

Vorgesehene Ergänzungsbauten.

Neue Korrektionen und Verbauungen.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

210,000. -

459,500. --

Neue Bauten: Orbe, unterster Lauf.

150,000. -

240,000. --

30,000. --

Neue Bauten: Talent, Verbauung des oberen Laufes.

Neue Bauten: Nozon, Fortsetzung der Korrektion. Ergänzungen: 20,000 -- 13,000 = 7000 Fr.

Fr.

Fr.

395,000. --

581,424.67

J83,800. --

161,000. --

84,000. --

65,700. -- 6,000. --

-- 13,000.--

20,000. --

5,900. --

43,000. --

37,000. 48,900. -- 49,150. --

20.000. -

39,300. --

Mujon

40,000. -

245,150. 35 59,904. 45 51,207. 45

Bev Brinaz

50,000. --

104,033. 90

49,150. --

12,000. -- 105,000. --

31,313.30

19,300. -- -- 99,600.--

73,000. --

Buron

22,000. -- 38,000. --

Canal oriental ob' Yverdon Canal oriental in Yverdon Canal occidental Zuleitungskanal nach Yverdon

. . . .

Bäche v o n Sadaz u n d Combes

. . . .

Grenaybach .

Bemerkungen.

Mehrkosten und Kreditrestanzen.

8,000. -- 48,000. --

5,397. 40 5,910. 35 144,000. -- 11,362. 80 64,536. 32

-

16,000.-- 106,000. -- 3,300. -- 14,300. --

177,600. -- 62,000. --

60,000. --

1

/ Neue Bauten : Buron, Verbaunng des oberen Laufes. Ergänzungen : \ 177,600 - 99,600 = 78,000 Fr.

Ergänzungen: 62,000 -- 16,000 = 46,000 Fr.

106,000.-- 57,000. -- 17,000.--

53,700. -- 2,700. --

. . .

138,000. -- 46,000. --

{

17;000.--

17,000 --

10,000. --

10,000. --

5,000. --

5,000. --

108,000. --

130,150.--

Graben ,,de la Grande- Prairie" . . . .

Allgemeines und Unvorhergesehenes . .

48,000. --

Total

1,000,000. --

1,374,390. 99 f-f ^87,900. -} \-U28,600.-- /

450,700. --

590,000. --

1,400,000. --

{

Gesamttotal

1,000,000. --

1,374,390. 99

450,700. --

590,000. -

1,400,000. --

( 359,300 + 450,700 = 810,000 Fr. für Überschreitungen und \ Ergänzungsarbeiten.

70,150. --

22,150. --

359,300. -

In der Kolonne ,,Mehrkosten und Kreditreslanzen" sind die aus Preiserhöhungen während des Baues entstandenen Auslagen in Abzug gebracht.

292 sämtlicher Wasserläufe der schlechten Bodeubeschaflenheit wegen in ganz wesentlich verstärkter Weise ausgeführt werden mußten, als dies in der Kostenberechnung von 1885 vorgesehen worden war.

Dann wurde die Kanalsohle der Orbe um 2 m. bis 8,70 m. verbreitert, einerseits um das Durchflußvermögen zu erhöhen, anderseits aber um einer allzugroßen Vertiefung des Flusses vorzubeugen.

Endlich erzeigte es sich noch als notwendig, die Sohle mancher Wasserläufe, soweit dieselben den durch die Senkung der Juragewässer neu entstandenen Strandboden durchfließen, gegen Erosion zu schützen.

Weitere bedeutende Kosten verursachte die in Beton erstellte Einschalung und Tieferlegung des Canal oriental im Weichbild der Stadt Yverdon, ein Werk, welches gegenüber der früher projektierten Anlage als eine ganz wesentliche Verbesserung anzusehen ist und dessen ebenso schwierige als gelungene Ausführung zu den schönsten Erfolgen der bisher in der Orbe-Ebene erstellten Arbeiten gezählt werden kann.

Alle diese Mehrarbeiten und Abänderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen sind mit unserem Einverständnisse und nach vorangegangener Prüfung seitens unserer Baubehörden gemacht worden.

Von den noch als notwendig erachteten Ergänzungsarbeiten ist außer der Vermehrung von Stein vorlagen für Uferversicherung die Erhöhung der Hochwasserdämme der Orbe zu erwähnen, welch letztere, zum Teil aus Torferde aufgeführt, starken Setzungen unterworfen waren.

Im nachfolgenden werden wir für jede einzelne der in Frage stehenden Korrektionen die wichtigsten Momente ihrer baulichen Entwicklung in Kürze aufzählen, um auf diese Weise zu einer möglichst genauen und übersichtlichen Darstellung des ganzen Unternehmens zu gelangen.

1. O r b e . Bald nach Beginn der Arbeiten zu Anfang des Jahres 1886 zeigte es sich, daß infolge starker Sohlenvertiefung Modifikationen des Projektes, im Sinne einer Verbreiterung der Sohle von 10 auf 12 m. und einer durchgehenden Verstärkung der Uferversicherungen, vorzunehmen seien, und es wurden im Juni 1887 die zwischen dem eidgenössischen Oberbauinspektorat und dem Baudepartement des Kantons Waadt aufgestellten neuen Typen vom Bundesrat genehmigt. Diese Abänderung, sowie die nach Abbruch des Wehres am Séchon, entsprechend den Angaben eines im Jahre 1889 aufgestellten und genehmigten Projektes, ausgeführte Korrektion des obern Orbelaufes, zog notgedrungen eine ganz er-

293 hebliche Kostenvermehrnng nach sich, welcher man sich ohne Gefährdung der ganzen Anlage nicht entziehen konnte. In dieser ohern Strecke mußten infolge der Beschaffenheit des Aushubmaterials die Dammböschungen mit, Rasenziegeln belegt werden, was früher nicht vorgesehen war.

So gelangte man zu einer Kostenüberschreitung von Fr. 183,800, zu welcher die noch in Aussicht genommenen Ergänzungsarbeiten im Betrage von Fr. 65,700 beizuzählen sind. Diese letztern bestehen außer den schon erwähnten Dammaufhöhungen aus der Verstärkung der Sieinvorlage an einzelnen Stellen, der Erstellung eines Steges und einiger Klappendohlen, der Vervollständigung der Rasenandeckung und anderer kleineren Arbeiten, Ganz neu, d. h. im Projekt 1885 nicht vorgesehen, ist die Korrektion der untersten Strecke vom Pont de Gleyre bis zum See, welche durch die Korrektion gegen Uferanbrilche zu schützen ist und als Ausbau der Einmündung des Orbekanals im Sinne der früheren Kommissionsanträge den übrigen Arbeiten des Unternehmens anzuschließen ist. Die Kosten betragen Fr. 210,000.

2. T a l e n t . Das korrigierte Bett des Talent, durchschneidet ein Gelände, welches in seinen tieferen Lagen regelmäßig bei Hochwasser überflutet wurde. Erst nach Entfernung des Wehres am Sechon konnte daran gedacht werden den Abfluß dieser Hochwasser, welche zum Teil in deu Canal oriental abgeführt wurden, durch einen provisorischen Durchlaß in das neue Orbebett zu leiten.

Die Erstellung dieses Durchlasses, sowie die notwendig gewordene Durchführung der Uferversicherungen auf der ganzen Länge des Mittel profils veranlagten bedeutende Mehrkosten, zu welchen die Konstruktion eines Siphons und der Umbau der Brücke de la Grille auch noch beitrugen.

Zu diesen Mehrkosten von Fr. 84,000 kommen ferner Fr. 6000 für Ergänzungsarbeiten, welche in der Erhöhung der Steinvorlage bestehen.

Neu ist die Verbauung des oberen Laufes, welche früher übergangen worden war, jetzt aber als eine notwendige Ergänzung der unteren Korrektion betrachtet werden muß. Die Strecke vom oberen Ende dieser letzteren bis zur Mühle von Chavornay ist gegen Ausbriiche des Baches liei Hochwasser nicht geschützt. Die ausgetretenen Wassermassen würden die ganze Gegend zwischen Talent, Eisenbahnlinie und dem Canal d'Entreroches überschwemmen und, da eine Verteilung des Abflusses jetzt nicht mehr möglich ist, geschlossen durch den Canal oriental nach Yverdon geführt werden und dadurch großen Schaden anstiften.

294 Im oberen Teil des Baches, der sich von den Mühlen von Chavornay bis nach dem Plateau von Echallens erstreckt, sind stellenweise Uferanbrüche und Rutschungen entstanden, mit deren Verbauung nicht länger zugewartet werden sollte. Das vorliegende Verbauungsprojekt im Kostenbetrage von Fr. 150,000 wurde in Übereinstimmung mit dem eidgenössischen Oberbauinspektorate, welches schon seit langem auf die Dringlichkeit dieser Bauten hinwies, aufgestellt, indem es für die ganze Korrektion von großer Bedeutung ist, daß wildbachähnliche Zuflüsse ihre Geschiebe nicht in die Hauptkanäle werfen und dadurch störend auf die Abflußverhältnisse einwirken können.

3. N o z o n . Infolge der Erstellung des provisorischen Durchlasses beim Séchon wurden die Korrektionsarbeiten sehr erleichtert und blieben Fr. 13,000 unter dem Voranschlage. Der schon früher bestehende Canal cTEntreroches wurde durch einen Abzugsgraben ,,Fossé, à la Judith a mit dem tiefer liegenden Nozon, anstatt, wie vorgesehen, mit dem Talent, verbunden. Das große Hochwasser vom Jahr 1888 hat die Uferböschungen derart angegriffen, daß als Ergänzungsarbeit eine Stein vorläge als Uferversicherung auf 1100 m.

Länge ausgeführt werden muß, was eine Überschreitung des ursprünglichen Kostenvoranschlages von Fr. 7000 nach sich ziehen wird.

Als neues Werk wird die Verlängerung der Korrektion nach aufwärts um 2000 m. vorgeschlagen, um die anliegenden Sumpfstrecken zu entwässern und die beteiligten Gemeinden Arnex, Orny und Pompaples, welche anno 1864 aus dem Unternehmen ausgetreten waren, wieder in dasselbe einbeziehen zu können. Die Kosten werden zu Fr. 30.000 veranschlagt.

4. M u j o n . Die Mehrkosten rühren von der größern Ausdehnung der Korrektion, der Vermehrung der Erdarbeiten und einer etwas teuern Anlage der Brücken her. Von dieser Überschreitung von Fr. 11,200 werden aber Fr. 5300 für Preiserhöhungen abgezogen, indem die Ausgaben auf Grund der im Voranschlag von 1885 festgesetzten Preise berechnet werden müssen und eine Kostenvermehrung, welche auf der Erhöhung dieser Preise basiert, bei der Subventionierung nicht berücksichtigt wird. Diese Abzüge sind auch bei andern Wasserläufen der Orbe-Ebene in gleicher Weise in Anrechnung gebracht worden.

Die Ergänzungsarbeiten, die am Mujon in Betracht fallen, sind ziemlich bedeutend und belaufen sich auf
Fr. 43,000.

Dieselben bestehen aus Sohl Versicherungen, Verstärkung von Steinvorlagen und Sohlenpflaster, Uferversicherungen durch Rasenandeckungen, Etter u. dgl. und haben ihren Grund in der geringen Widerstandsfähigkeit des Bachbettes gegen Vertiefung durch Erosion.

295 5. D e r B e y. Die ersten zwei Sektionen vom See aufwärts bis zum Übergang der Straße von Montagny nach Chamblon sind vollständig beendigt, wurden aber, schwieriger Terrainverhältnisse wegen, mit größern Kosten erstellt, als vorgesehen war, indem eine gemauerte Schale vom Abschluß gegen den See bis hinauf zur Brücke von St. Georges zur Sicherung des Kanalprofiles ausgeführt werden mußte.

Die obere Strecke kann erst korrigiert werden, nachdem die Schwierigkeiten betreffs Expropriation und Auslösung von Wasserrechten mit dem Besitzer der Mühle Chappuis endgültig gehoben sind.

Aus den bereits ausgeführten Arbeiten und der auf die bisher am Bey gemachte Erfahrung basierten Kostenberechnung für die noch ausstehenden Bauten ergiebt sich ein Ausgabenüberschuß von Fr. 49,150; dagegen fallen Ergänzungsarbeiten und Neubauten hier außer Betracht.

6. Die B r i n a z . Auch bei der Kanalisation dieses Baches sind Mehrarbeiten zu verzeichnen, welche hauptsächlich infolge eines starken Hochwassers vorgenommen werden mußten. Ferner zog die Erstellung eines gemauerten Abschlusses an der Mündung der Brinaz in den See größere Kosten nach sich. Zu diesen Mehrkosten, die sich auf Fr. 19,300 belaufen, werden noch für die Verlängerung der Korrektion bis zur Brücke von Crusilles Brgänzungsarbeiten im Betrage von Fr. 20,000 in Aussicht genommen.

7. Der B ü r o n. Am Buron sind nur wenige provisorische Arbeiten ausgeführt worden, um die Ufer oberhalb Valentin gegen Einbrüche zu schützen. Es ist für die Korrektion dieses Gewässers ein neues Projekt aufgestellt worden, welches gegenüber dem vom Jahre 1885 eine Mehrausgabe von Fr. 78,000 aufweist. Diese letztere rührt hauptsächlich davon her, daß durchgehende Steinvorlagen, sowie die Erstellung einer soliden Sohlversicherung an der Ausmüudung des Buron in den See vorgesehen wurden, welche Arbeiten im ersten Projekt nicht enthalten waren.

Eine weitere notwendige Ergänzung, die ebenfalls außerhalb des Rahmens des ersten Projektes liegt, bildet die Verbauung des oberen Laufes und die Korrektion des Vauxbaches, welche zusammen auf Fr. 60,000 veranschlagt sind. Der Zustand der beiden Bäche ist ein ähnlicher wie im oberen Talent, und es handelt sich auch hier darum eine Beruhigung der Uferanbrüche und die Zurückhaltung der Geschiebe durch eine rationelle Verbauung zu erreichen.

8. Der C a n a l o r i e n t a l . Wie schon erwähnt, wurde das Projekt für die Ableitung des Canal oriental durch die Stadt Yverdon

296

infolge eingehender Studien abgeändert und ganz wesentlich verbessert. Die früher als Norm angenommene Einwölbung wurde, ihrer schwierigen Ausführung wegen, ganz fallen gelassen und durch eine offene Betonschale ersetzt. Dadurch konnte die ganze Strecke tiefer angelegt werden, was später eine Senkung der Sohle des Eutsumpfungskanals bis hinauf zum Canal d'Entreroches und die Ausnutzung des gesamten durch die Ausführung der Juragewässerkorrektion gewonnenen Gefälles ermöglichen wird.

Diese Nacharbeiten, mit Inbegriff der zu erstellenden Brücken, werden für den eigentlichen Canal oriental und die untere Strecke des Canal d'Entreroches gegenüber dem früheren Projekt Mehrkosten von Fr. 46,000 zur Folge haben, während für die Kanalisierung in der Stadt Yverdon eine Überschreitung des Devis von 1885 von Fr. 106,000 zu verzeichnen ist, eine Ausgabe, die aber durch die erzielte Verbesserung der ganzen Anlage reichlich aufgewogen wird.

9. C a n a l o c c i d e n t a l . Die bisher ausgeführten Bauten haben Fr. 3300 mehr gekostet, als im Devis vorgesehen worden war, weil die Verbauung einer bedeutenden seitlichen Erosion unterhalb Yverdon, sowie die Uferversicherungen überhaupt in stärkeren Dimensionen ausgeführt werden mußten. Als notwendige Ergänzungsarbeiten bleiben noch Uferversicherungen und die Fortsetzung der Einschalung von der Brücke du Cheminet bis zu der Einmündung des Mujon, im Gesamtbetrage von Fr. 53,700, auszuführen.

10. Der Z u l e i t u n g s k a n a l für das der Stadt Yverdon notwendige Spül- und Bewässerungswasser, sowie der nach dem Schlachthaus führende Arm desselben weist einen Mehrkostenbetrag von Fr. 14,300 auf, da sowohl die Kunstbauten als die Uferverversicherungen weit bedeutendere Arbeiten erforderten, als das Projekt von 1885 vorsah. Zu dieser Summe müssen noch Fr. 2700 für Profilverengungen an Stellen, wo wegen zu großer Sohlenbreite Ablagerungen entstehen, hinzugerechnet werden.

Damit haben wir die Aufzählung der in der ersten Vorlage enthaltenen Wasserläufe beendigt und haben nur noch die Anlage einiger kleinerer Entsumpfungskanäle zu besprechen, deren Erstellung inzwischen als notwendig erachtet worden ist.

I. Korrektion der B ä c h e von S a d a K und des C o m b e s Schon im Februar 1891 hatte die Regierung des Kantons Waadt an den Bundesrat das Gesuch gerichtet,
er möge gestatten, die Korrektion dieser Bäche in das allgemeine Unternehmen der Sanierung der Sümpfe der Orbe einzubegreifen. Diesem Begehren wurde in dem Sinne entsprochen, daß der Bundesrat mit Beschluß vom 1. Mai 1891 der genannten Regierung mitteilte, daß in der sofortigen

297

Ausführung dieser Korrektionsarbeiten kein Grund erblickt werde, dieselben von einer eventuellen Subventionierung auszuschließen, und daß er seiner Zeit bei den eidgenössischen Räten beantragen werde, die Bäche von Sadaz und des Combes als zur Sanierung der OrbeEbene gehörend anzusehen.

Die betreffenden Arbeiten sind bis auf die Steinverkleidung der Einmündung in den Canal oriental und eine Zufahrt zur Brücke vollendet. Die Kosten der ganzen Korrektion, welche den Zweck hat, bei starken Niederschlägen die Überschwemmung der angrenzenden Güter zu verhindern, kommen auf Fr. 17,000 zu stehen.

II. K o r r e k t i o n des G r e n a y b a c h e s . Es handelt sich hier um die Regulierung eines kleinen Zuflusses des Mujon und die Erstellung eines 1400 Meter langen Entsumpfungskanals, für welche Arbeiten eine Ausgabensumme von Fr. 10,000 in Aussicht genommen wird.

III. F o s s é de la G r a n d e - P r a i r i e . Zwischen dem alten, jetzt trockengelegten Belte des Talent und dem Canal d'Entreroches befindet sich eine ziemlich ausgedehnte Mulde, welche durch die Anlage eines Kanales entwässert werden solile. Dieser Graben wird in den Canal d'Entreroches geleitet, welcher zu diesem Zwecke etwas vertieft würde. Die Kosten dieser Arbeit sind zu Fr. 5000 berechnet.

Diese beiden Anlagen haben den Zweck, kleinere Terrainabschnitte, welche durch die Hauptentsumpfungskanäle nicht gehörig bedient werden konnten, den Bedürfnissen der Landwirtschaft entsprechend zu entsumpfen, und es sind diese Arbeiten, welche in engein Zusammenhange mit der ganzen Sanierung der Orbe-Ebene stehen, daher in das allgemeine Unternehmen Inbegriffen worden.

Für allgemeine Kosten, Unvorhergesehenes, werden im ganzen Fr. 130,150 (nicht ganz 10 °/o der totalen Devissumme von Fr. 1,400,000) vorgesehen, in welcher Summe die Überschreitung von Fr. 22,150 gegenüber dem Projekt von 1885 Inbegriffen ist.

Die Rekapitulation der Kosten für alle diese Gewässer ist als Beilage dieser Botschaft tabellarisch zusammengestellt.

Die bis anbin zur Ausführung gelangten Korrektionsarbeiten haben bereits eine Transformation der ganzen Ebene herbeigeführt, und wenn die Ergänzung der Entwässerungsanlagen und die zur Vermeidung von Überschwemmungen und Abflußstörungen vorgesehenen Verbauungen, sowie eine durch die Umstände gebotene Verstärkung der Steinvorlagen zur Sicherung der Kanalufer in der angegebenen Weise verwirklicht werden, so wird der beabsichtigte

298

Zweck, das Tiefland der Orbe einer lebensfähigen Kultur zurückzugeben, zweifelsohne erreicht, und es werden zugleich die Unterhaltungskosten des Unternehmens nach Möglichkeit verringert.

Das frühere Projekt von 1885 bewegte sich, wie die Erfahrung es gezeigt hat, auf ganz richtiger Grundlage und umfaßte alle Elemente, welche zur Lösung der gestellten Aufgabe nötig waren.

Wenn die damals vorgesehenen Arbeiten im Verlauf ihrer Ausführung eine größere Ausdehnung erhalten haben und jetzt einzelne Zweige der komplizierten Bntsumpfungsanlage einem Ausbau rufen, wie er in der hier in Frage stehenden Vorlage in Aussieht genommen ist, so lag das in der Natur der Sache, für die es galt, technische uiid finanzielle Schwierigkeiten aller Art zu bekämpfen, um schließlich zu einem befriedigenden und im Verhältnis zu den gebrachten Opfern stehenden Resultat gelangen zu können.

Mit Bezug auf die forstlichen Zustände im oberen Lauf der zu verbauenden Zuflüsse ist dem Berichte des schweizerischen Industrie- und Landwirlschaftsdepartements, Abteilung Forstwesen, zu entnehmen, daß die Einzugsgebiete des Talent und Buron befriedigend bewaldet sind, so daß von jeglicher forstlichen Bedingung bei allfälliger Bewilligung eines Bundesbeitrages an genannte Korrektionsund Verbauungsarbeiten abstrahiert werden kann.

In Würdigung der bestehenden Verhältnisse, wie wir sie soeben geschildert haben und wie sie, hauptsächlich in administrativer Beziehung, in den unserer Botschaft beigegebeuen kantonalen Berichten und Großratsbeschlüssen vom Jahre 1892 und in dem Schreiben der Regierung des Kantons Waadt vom 3. April 1894 in noch ausführlicherer Weise entwickelt und begründet sind, sind wir der Ansicht, daß die Frage, ob dem eingereichten Gesuche um Bewilligung einer Nachsubvention für die Sanierung der Sümpfe der Orbe überhaupt entsprochen werden kann, unbedingt bejaht werden sollte.

'· Was die Bemessung des Subventionsverhältnisses anbelangt, so glauben wir, im Anschluß an die für ähnliche Flußkorrektionen bewilligten Beiträge, einen Ansatz von 40 °/o empfehlen zu sollen.

Für die Bauzeit sind 12 Jahre in Aussicht zu nehmen.

Da die Ausführungskosten aus technischen Gründen nicht ganz gleichmäßig verteilt werden können, so scheint es angemessen, das Maximum des jährliehen Bundesbeitrages auf Fr. 60,000 festzusetzen und mit
der Auszahlung desselben im Jahre 1896 zu beginnen.

Wir erlauben uns somit, den eidgenössischen Räten den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

299

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. August 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Vizepräsident: Zemp.

Der Stellvertreter des eidg. Kanzlers: Schatzmann.

300

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für die Sanierung der Sümpfe der Orbe.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht: des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 1885 betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Waadt für die Sanierung der Sümpfe der Orbe , eines Schreibens der Regierung von Waadt vom 3. April 1894, einer Botschaft des Bundesrates vom 21. August 1894; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschließt: der 40 Fr.

Fr.

Art. 1. Dem Kanton Waadt wird für die Sanierung Sümpfe der Orbe eine Nachsubvention im Betrage von °/o der -wirklichen Kosten, bis zum Maximum von 560,000, als 40 % der Voranschlagssumme von 1,400,000, bewilligt.

Art. 2. Die Ausführung dieser Arbeiten hat, vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, innert zwölf Jahren stattzufinden.

301

Die definitiven Ausführungsprojekte und die Bauprogramme eines jeden Jahres bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.

Art. 3. Die Auszahlung dieser Nachsubvention erfolgt, beginnend mit dem Jahre 1896, im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten in Jahresbeiträgen von höchstens Fr. 60,000.

Art. 4. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 1885, namentlich auch bezüglich der Verpflichtung zum künftigen Unterhalt dieses Werkes (Art. 6).

Art. 5. Dem Kanton Waadt wird eine Frist von einem Jahre zur Abgabe der Erklärung für Annahme obigen Beschlusses gegeben.

Art. 6. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 7. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Waadt für die Sanierung der Sümpfe der Orbe. (Vom 21.

August 1894.)

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1894

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34

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.08.1894

Date Data Seite

289-301

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10 016 727

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