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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Schweizerischer Zollverschluß.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die schweizerische Zollverwaltung sieht sich veranlaßt, ein anderes Verbleiungsverfahren für die unter Zollverschluß reisenden Güter einzuführen, welches unbedingt Gewähr dafür bietet, daß der Verschluß ohne auffällige Verletzung oder gänzliche Beseitigung des Bleies nicht geöffnet werden kann.

Die gepreßte Verbleiung muß so beschaffen sein, daß es nicht möglich ist, die Bleie von der Bleischnur wegzunehmen, ohne Prägung und Blei in einer Weise zu zerstören, welche eine Wiederherstellung der Verbleiung mit dem nämlichen Material ausschließt.

Über die Lieferung eines diesen Anforderungen entsprechenden Plombierzangenmodells nebst zugehöriger Plombe wird nierait Konkurrenz eröffnet, wobei für die drei besten Modelle Prämien im Betrage von Fr. 150, 100 und 50 zugesichert werden. Überdies ist beabsichtigt, das beste System als Eigentum der Zollverwaltung zu erwerben, vorausgesetzt, daß letztere sich mit dem Erfinder bezüglich des Preises einigen kann.

Mechanische Geschäfte, welche im Falle sind, sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen, werden eingeladen, Modelle mit Konstruktionsbeschrieb nebst einer Anzahl offener und gepreßter Plomben unter Angabe der Erstellungskosten, sowie der geforderten Summe für Patenterwerbung bis zum 16. März nächstbin der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 1. Februar 1894.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

15

206

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Holzcementbedachungs-, Schreiner-, Glaser» und Schlosserarbeiten für Erstellung eines Küchengebäudes mit Scheibenmagazin und für Erweiterung der Kantine auf dem Breitield bei Winkeln werden hiermit zur Konkurrenz ausgesehrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Herisau zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauten bei Winkeln" bis und mit dem 22. Februar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. Februar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Adjunkten der eidgenössischen Centralpulververwaltung ist infolge Ablebens des bisherigen Inhabers neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle haben sich darüber auszuweisen, .daß sie der deutschen und französischen Sprache in Wort und Schrift mächtig und in der Buchhaltung sowie im Kassawesen bewandert sind. Sie müssen ferner eine Kaution im Betrage von Fr. 15,000 leisten können.

Besoldung: die gesetzliche.

Anmeldungen sind schriftlich bis zum 20. Februar nächsthin an das unterzeichnete Departement zu richten.

B e r n , den 2. Februar 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Nebenzollamt Ponte-Tresa (Tessin) wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung bis auf Fr. 2000.

Anmeldungen nimmt bis zum 20. Februar nächsthin die Zollgebietsdirektion in Lugano entgegen.

B e r n , den 31. Januar 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

207

Schweizerisches Polytechnikum.

An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich sind die Stellen zweier Assistenten fUr Maschinenzeichnen und Maschinenkonstruieren auf Anfang des nächsten Semesters, 10. April, neu zu besetzen. Für die eine Stelle wird im bespndern ein hauptsächlich im Dampfmaschinenbau schon etwas erfahrener Maschinenkonstrukteur gesucht.

Bewerber um diese Stellen werden eingeladen, ihre Anmeldung unter Beilegung von Zeugnissen und einer Darstellung ihres Lebenslaufes bis spätestens den 18. Februar 1894 an den Unterzeichneten einzureichen, der auf Verlangen nähere Auskunft erteilen wird.

Z ü r i c h , den 24. Januar 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Dio Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gnte Leumundszeugnisse beizulegen im Fallesein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Paketträger in Genf. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter in Mont (Waadt). ) Anmeldung bis zum 27. Februar 3) Briefträger und Bote in Wünnewil [ *894 bei der Kreispostdirektion in (Freiburg).

J Lausanne.

4) Briefträger in Bern. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postverwalter in Ponts-de-Martel. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Posthalter in Kreuzungen (ThurAnmeldung bis zum 27. Februar gau).

l 1894 bei der Kreispostdirektion in 7) Briefträger in Küsnacht (Zürich). J Zürich8) Kondukteur für den Postkreis Chur. Anmeldung bis zum 27. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

208 9) Telegraphist in Ponts-de-Martel (Neuenbnrg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 17. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

10) Telegraphist in Sursee (Luzern). Jahresgehalt Fr. 300, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1894 bei der TelegraphenInspektion in Ölten.

11) Telegraphist in Engelburg (St. Gallen). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Zolleinnehmer im eidg. Niederlagshaus für Weine in Luzern. Anmeldung bis zum 18. Februar 1894 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Morges.

l Anmeldnngbis zum 20. Februar 4) Bureaudiener beim Hauptpostbureau \ 1894 b e d er Kreispostdirektionon in Lausanne.

J Lausanne.

5) Bureauchef beim Hauptpostbureau Neuenbnrg. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Postcommis in Olten-Bahnhof.

l Anmeldung bis zum 20. Februar ,,. ,, . , . . . . . .

. ,, .

( 1894 bei der Kreispostdirektion 7) Zwei Oberbriefträger m Basel.

Jin n Basel._ 8) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

9) Zwei Postcommis in Zürich.

Anmeldnngbis zum 20. Februar u · ». M · i 1894 bei der Kreispostdirektion in, 10) Briefträger.inWädensweil..

J Zürich.

11) Posthalter in Engelburg (St. Gallen). Anmeldnng bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

12) Posthalter und Briefträger in Süs (Graubünden). Anmeldnng bis znm 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 7.

Bern, den 14. Februar 4894.

II. Réglemente undTarifvorschriften..

A. Schweizerischer Verkehr.

171.

7

( /94) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnen und Dampf Schiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894.

Bezug einer Entschädigung für die Abgabe und Ausfertigung der Annahmescheine.

Vom 1. März 1894 an gelangen für die Abgabe und Ausfertigung der in § 62 des neuen schweizerischen Transportreglements vorgesehenen Annahmescheine nachstehende Gebühren zur Erhebung: 1. Für die Lieferung der Formulare pro Stück l Ct.

2. Für die Ausfüllung der Annahmescheine durch die Güterexpedition inklusive Lieferung des Formulares durch dieselbe pro Stück 5 Cts.

Für die Unterzeichnung oder Abstempelung der vom Versender gelieferten and ausgefüllten Annahmescheine wird keine Gebühr erhoben.

St. Gallen, den 9. Februar 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

45

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

7/94)

72. ( Personen- und Gepäcktarif Schmalspurbahn Landquart-Davos -- schweizerische Bahnen, vom i. August 189%.

Nachtrag I.

Zu obigem Tarif tritt auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Nordostbahnlinie Zürich-Stadelhofen -- Rapperswil ein Nachtrag I in Kraft.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

73. (7/94) Personen- und Gepäcktarif N 0 B und Bötzbergbahn -- S 0 B, vom S. August 1891. Nachtrag III.

Mit dem Tag der Eröffnung der Linie Zürich-Stadelhofen -- Rapperswil tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag III in Kraft.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

74. (,7/9*) Provisorischer Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr der Stationen der Linie.

Zürich-Stadelhofen -- Rapperswil unter sich und mit N 0 B Stationen via Rapperswil.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Zürich-Stadelhofen -- Rapperswil tritt der oben genannte provisorische Tarif in Kraft.

Zürich, den 8. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

75. ( 7 /94) Plakattarif für Lust- und Rundfahrtbillets der schweizerischen Nordostbahn, vom i. Mai 1893. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1894 tritt eine Neuausgabe des Plakattarifes der schweizerischen Nordostbahn für Lust- und Rundfahrtbillets zu ermäßigten Preisen in Kraft, durch welchen derjenige vom 1. Mai 1893 aufgehoben und ersetzt wird.

Zürich, den 12. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

46

76. 7/94) Plakattarif der E B für Sonntags-, Rundreise- und Lustfahrtsbillets im direkten schweizerischen Verkehr, vom i. Juni 1893. Kündigung.

Der oben bezeichnete Plakattarif wird hiermit auf den 31. Mai 1894 gekündet. Über die Ausgabe eines neuen entsprechenden Plakates wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erfolgen.

Burgdorf, den 5. Februar 1894.

Direktion der Emmenthalbahn.

77. (7/94) Personentarife

der Eisenbahn Glion-Rochers de Naye.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen .Kenntnis,, daß die gegenwärtigen für den internen Verkehr unserer Stationen unter sich und für den direkten Verkehr derselben mit der Station Territet der Seilbahn Territet-MontreuxGlion geltenden Personentarife mit 15. Mai 1894 aufgehoben und durch nachstehende neue Tarife ersetzt werden, wovon Exemplare bei unserem Bureau in Territet bezogen werden können.

I. Gewöhnliche Billets, für einfache und Hin- und Rückfahrt.

B. Hin- und RUckfahrt.

TarifA. Einfache Fahrt.

km.

-- -- --3 6 8 4 6 2

2. Thalfahrt. Fr.

1. Sergfahrt. Fr.

Territet-Caux . 3.85 Naye- Jaman .1.20 ,, -Jaman . 6.65 ,, -Caux . .3.60 ,, -Naye . 8. 50 ,, -Glion . .4.80 Glion-Caux . .2.85 ,, -Territet . 5.55 ,, -Jaman . . 5. 65 Jaman-Caux . 2. 40 ,, -Naye . .7.50 ,, -Glion . 3.60 Caux-Jaman . . 3. 75 ,, -Territet 4.35 ,, -Naye . .5.65 Caux-Glion . .1.80 Jaman-Naye . . 1. 90 ,, -Territet . 2.55

Fr.

Territet-Caux .

-Jaman B ,, -Naye .

Glion-Caux . .

,, -Jaman .

,, -Naye . .

Caux-Jaman .

,, -Naye . .

Jaman-Naye .

5.45 9. 40 12.-- 3.95 7.90 10. 50 ö. 25 7.90 2. 65

II. Gesellschaftsbillets.

Ermäßigungen für Gesellschaften auf den normalen Preisen der gewöhnlichen Billets für einfache und Hin- und Rückfahrt hei 10 bis 15 Personen 15%, . 16 ,, 20 ,, 20 %, n 21 ,, 25 ,, 250/0, ,, 26 ,, 50 ,, 30 %, » 51 ,, 100 ,, 35 %, bei über 100 Personen nach besonderer Vereinbarung.

III. Abonnementsbillets.

Ein Abonnementsbillet besteht aus 12U Coupons zu 45 Cts. und kostet Fr. 54. --.

Es bestehen keine eigenen Abonnementstaxen für die Hin- und Rückfahrt.

Die Abonnements sind gültig bis zum Aufbrauch der Coupons und können vom Inhaber und den Angehörigen seiner Familie, sowie von Pensionaten benützt werden. Sie sind hingegen für Gesellschaften ungültig.

47

Die Inhaber von Abonnementsbillets müssen sich jeweilen vor der Abfahrt bei der Stationskasse die für die betreffende Strecke vorgeschriebene Zahl Coupons gegen Aushändigung einer Contremarke abtrennen lassen.

Die Anzahl Coupons, welche dabei für die verschiedenen Strecken und für eine Fahrt und eine Person zu verabfolgen sind, ist folgende: A. Bergfahrt.

\ B, Thalfahrt.

Territet-Glion . . . . l Coupon. Naye-Jaman . . . . 2 Coupons.

,, -Caux 6 ,, -Caux . . . . 5 Coupons.

,, -Jaman . . . 10 ,, -Glion 7 ,, -Territet . . . . 8 ,, - N a y e . . . . 12 Glion-Caux 4 Jarnan Caux . . . . 4 ,, -Glion . . . . 6 ,, -Jaman . . . . 9 ,, -Territet . . . 7 ,, -Naye . . . . 11 Caux-Glion 3 Caux-Jaman . . . . 6 ,, -Territet . . . . 4 9 B -Nave Jaman-Naye . . . . 3 G l i o n - T e r r i t e t . . . . l Coupon.

Montreux, den 30. Januar 1894.

Direktion der Eisenbahn Glion-Naye..

B. Verkehr mit dem Auslande.

7

78. ( /94) Barème international. (G. V.) Nr. SOI (Billets einfacher · Fahrt) Est, Nord -- J S und J N, vom i. April 1892.

Nachtrag I.

Der Nachtrag I zu obgenanntem Barème, welcher rücksichtlich derschweizerischen Strecken nur zwei Taxberichtigungen zum Hauptbarême enthält, tritt am 15. Februar 1894 in Kraft.

Bern, den 12. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

7

79. ( /94) Provisorischer Gütertarif für den internen Verkehr der Stationen Zürich/ Tiefenbrunnen bis Rapperswil unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen, der Nordostbahn.

Mit dem Tage der Betriebseröffnung der Linie Stadelhofen-Rapperswil der rechtsufrigen Zürichseebahn tritt für den Güterverkehr der Stationen Zürich/Tiefenbrunnen bis Rapperswil unter sich, sowie für- den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn ein provisorischer Tarif in Kraft. Durch denselben werden aufgehoben: a. Der Tarif für den Güterverkehr der Zürichsee-Dampfbootstationen unter sich, vom 1. Dezember 1883.

48

6. Die Taxen zwischen den Dampfbootstationen Neumünster, Goldbach,.

Obermeilen und Kehlhof einerseits und den Stationen der Nordostbahn anderseits im Heft 11 der Zürichsee-Gütertarife, vom 1. Dezember 1883.

c. Die Vorbemerkungen zum letztgenannten Tarif (vgl. Nachtrag I und II).

Exemplare des neuen Tarifs können beim diesseitigen Tarifbureau eingesehen und vom 20. Februar 1894 an bezogen werden.

Zürich, den 10. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

80. ( 7 /94) Ausnahmetarif Nr. 23 für den Transport von frischer Butter etc. im Abonnement N 0 B -- Bötzbergbahn; Anwendung auf Rahmkäse.

Für die tägliche Beförderung von Rahmkäsesendungen im Abonnement ab Würenlos nach Basel ist die Anwendung des Ausnahmetarifs Nr. 23 für den Transport frischer Butter etc. im Abonnement N 0 B -- Bötzbergbahn bewilligt worden.

Zürich, den 12. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

81. 7/94) Ausnahmetarif für Zucker Böhmen und Mähren -- Schweiz, vom i. Oktober '7891 Nachtrag l (zweite Auflage).

Mit 1. März 1894 tritt ein Nachtrag I (zweite Auflage) zum Ausnahmetarif für Zucker aus Böhmen und Mähren nach der Schweiz, vom 1. Oktober 1891, in Kraft. Dieser Nachtrag enthält neben dem Inhalt der bisherigen Nachträge I--IV die Bestimmung, daß die Kursdifferenzen vom 1. März 1894 an im fünffachen Betrag von den Frachtsätzen abgezogen werden.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

82. (7/94) Teil VI der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife (Ausnahmetarif für Kohlen), vom i. Januar 1892.

Nachtrag H.

Mit 1. März 1894 tritt ein Nachtrag II zum Ausnahmetarif für Kohlen aus Österreich nach der Schweiz, vom 1. Januar 1892, in Kraft.

Dieser Nachtrag enthält die Bestimmung, daß infolge Änderung des Kursstandes des österreichischen Geldes die Kursdifferenzbeträge im fünffachen Betrag von den Frachtsätzen abgezogen werden, ferner die durch das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bedingten 49

Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifes, die Einbeziehung der Stationen Radnitz und Wiesa in den böhmisch schweizerischen Kohlentarif und ein neues Verzeichnis der Zechenbahnfrachten.

Zürich, den 10. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

83. (7/94) Teil III, lieft 1, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September 4893. Anhang.

Mit 1. März 1894 tritt zum Heft l der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Getreidetarife, vom 1. September 1893, ein Anhang in Kraft, welcher Kursdifferenzen und Bestimmungen über die Anwendung derselben enthält.

Zürich, den 10. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

84. (7/94) Teil II, Heft II F der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom i. August 1885. Änderung.

Im Ausnahmetarif Nr. 8 für Eisen und Stahl des südwestdeutsch-schweizerischen Höftes 11 F, vom 1. August 1885, wird mit Gültigkeit vom 1. März 1894 an die Taxe Quint-Frauenfeld, litt, b, von 228 auf 221 Cts. pro 1ÜO kg.

herabgesetzt.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

85. ( 7 /94) Teil II, Heft G, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. August 1887. Nachtrag VIII.

Transittarif für Getreide, Baumwolle etc. Mannheim, etc. -- Ostschweiz, vom i. März 4887. Nachtrag II.

Mit 1. März 1894 treten oben genannte Nachträge in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen der Linien Koblenz-Stein, Dielsdorf-Niederweningen und Au (Zürich), ferner die seit 10. Dezember 1893 bestehenden neuen Taxen für Petroleum ab Mannheim.

Exemplare der Nachträge können vom 25. Februar 1894 an bei unsern Stationen und dem Gütertarifbureau in Zürich bezogen werden.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

50

86. ( 7 /94) Anwendbarkeit des Ausnahmetarifs Nr. 14 für Düngemittel im Verkehr Basel badische Bahn und Waldshut -- Ostschweiz.

Der schweizerische Ausnahmetarif Nr. 14 für Düngemittel, vom 1. Februar 1894, findet vom 1. März 1894 an auch im Verkehr zwischen Basel badische Sahn und Waldshut einerseits und der Ostschweiz anderseits Anwendung, im Verkehr mit Basel badische Bahn indessen nur so weit, als auf Seite 35 bis 36 des Gütertarifs Basel badische Bahn -- Ostschweiz, vom 1. Dezember 1892, bezügliche Tarif kilometer angegeben sind. Im Verkehr zwischen Waldshut und der Ostschweiz kommt zu den Schemataxen des Ausnahmetarifs ein Zuschlag von 3 Cts. pro 100 kg. zur Berechnung.

Zürich, den 10. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

87. (7/94) Sächsisch-schweizerischer Gütertarif vom i. Januar 1887.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer gekündeter Taxen.

Die im Publikationsorgan Nr. 48 vom 29. November 1893 unter Pos. 793 auf 1. März 1894 gekündeten Taxen des sächsisch-schweizerischen Gütertarifs vom t. Januar 1887 verbleiben noch bis zum 30. April 1894 in Kraft.

Zürich, den 12. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

88. (7/94) Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischenVerbandsgütertarifee, vom 1. September 1886. Kursberechnung.

Infolge Änderung des Kursstandes der österreichischen Valuta werden im Nachtrag II zum Teil II, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. September 1886, die Kursdifferenzbeträge vom 1. März 1894 an im fünffachen Betrag von den Frachtsätzen abgezogen.

Zürich, den 9. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion «1er Schweiz. Nordost baiin.

89. (7/94) Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife, via Gotthard, vom 1. August 1888. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. März 1894 an werden die Stationen Altstetten
Pino-transit. Chiasso-transit.

Franken per 1000 kg.

Altstetten (Zürich) Räterschen Lugern, den 11. Februar 1894.

14. 63 19. 9l

16. 61 17. 93

Direktion der Gotthardbahn.

C. Transitverkehr.

90. (7/94) Österreichisch-ungarisch--französischer Güterverkehr.

Ausnahmetarife für Eisenbahnfahrzeuge.

Mit 1. März 1894 treten für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen in gewöhnlicher Fracht a. von Novéant transit, Avricourt transit, Altmünsterol transit und Delle transit nach Suczawa; b. von Paris la Villette nach Verciorova und Predeal besondere Ausnahmetarife in Kraft.

Zürich, den 8. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

91. (7/94) Teil III, Heft 1, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom i. Dezember1893. Nachtrag I.

Teil III, Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom 15. April 1891. Nachtrag II.

Teil III der österreichisch-ungarisch-süddeutsch-französischen Gütertarife. Anhang zu Nachtrag 8 B vom i. August 4887.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung in Nr. 3 des Publikationsorgans vom 17. Januar 1894, Ziffer 37, bringen wir zur Kenntnis, daß die ·obgenannten Nachträge bezw. Anhänge erst am 1. April 1894 in Kraft treten.

Zürich, den 12. Februar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

'92. (7/94) Belgisch-italienischer Güterverkehr, vom 1. April '1891.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom '1. März 1894 an werden die belgischen Stationen Anvaing und Rumbeke mit nachstehenden Schnittsätzen in den Ausnahmetarif Nr. 20 für Cichorienwurzeln etc. einbezogen : 52

Pino-transit. Chiasso-transit.

Franken per 1000 kg.

Anvaing Rumbeke

25. 95 26. 28

27. 27 27. 60

Luzern, den 12. Februar 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

7/94)

93. ( Gütertarif des deutschen Levanteverkehrs über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante). Änderungen und Ergänzungen.

Vom 1. Februar 1894 ab sind im Gütertarif des deutschen Levanteverkehrs über Hamburg seewärts (nach Hafenplätzen der Levante) Änderungen und Ergänzungen der Güterklassifikation in Kraft getreten. Nähere Auskunft giebt unsere Güterabfertigungsstelle in Basel.

Straßburg, den 1. Februar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Hornviehverkehr aus Österreich-Ungarn nach Bregenz, Buchs und St. Margrethen. Laut Publikation der k. k. Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen in Nr. 5 der Zeitung dos Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen tritt am 28. Febr. 94 der vom 1. März 86 gültige Spécialtarif für die Beförderung von Hornvieh aus Österreich-Ungarn nach den Stationen Bregenz, Buchs und St. Margrethen samt Nachträgen I--VI außer Kraft..

, Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen Nr. 5, vom 17. Januar 94.

Ausnahmetaxen für Transporte von Baumwolle, amerikanischer Provenienz.

Bis auf Widerruf, längstens aber bis Ende Dez. 94, bezw. bis zur Einführung im Tarifwege, werden für Transporte von Baumwolle, amerikanischer Provenienz, von Triest und Fiume nach Bregenz-transit, Buchs-transit und St. Margrethen-transit folgende Ansnahmesätze im Kartierungswege gewährt. Die zugestandenen Frachtsätze unter A finden bei Beförderung in offenen Wagen, jene unter B bei Beförderung in gedeckt gebauten Wagen Anwendung, wobei die Frachtberechnung unter besondern Bedingungen, die ans der bezüglichen Publikation im Verordnungsblatt des k. k. Handelsministeriums in Wien zu ersehen sind, erfolgt.

53

Heller per 100 kg.

A.

B.

Triest-Südbahn -Freihafen S B . .

Bregenz-transit . . . 211 236 - -- -Stadt k. k. St B . l l St. Margrethen-transit . 213 238 -Freihafen k. k. St B Bregenz-transit . . . 252 282 Fiume -- Buchs-transit . . . . 252 282 l St. Margrethen-transit . 248 278 Österr Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 16, v. 10. Febr. 94.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. Februar 1894: 1. Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Station Delle einerseits und den im Tarif bezeichneten schweizerischen Stationen anderseits im zweiten Entwurf.

2. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr der Stationen ZürichTiefenbrunnen bis Rapperswyl unter sich, sowie für den Verkehr derselben mit den übrigen Stationen der Nordostbahn, unter Vorbehalten.

3. Anhang zum Ausnahmetarif für die Beförderung in -gewöhnlicher Pracht von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Bauund Nutzholz, ferner von Borke (Rinden, nicht zerkleinert), roh und unverpackt, bei Aufgabe von mindestens 10000 Kilogramm oder Frachtbezahlung für dieses Gewicht, Teil IV, Heft l, des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverbandes, enthaltend Kursdifferenzen.

4. Anhang zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Banund Nutzholz, ferner von Borke (Rinden, nicht zerkleinert), roh, unverpackt, hei Aufgabe von mindestens 10000 Kilogramm oder. Prachtbezahlung für dieses Gewicht, Teil IV, Heft 2, des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverbandes, enthaltend Kursdifferenzen.

5. Provisorischer Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon einerseits und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (inklusive Toggenburgerbahn und der Linie Wald-Rüti), sowie den Stationen der Tößthalbahn anderseits.

54

6. Taxermäßigung für den Transport von Kasernenmaterial (Matratzen, Decken etc.) ab Luzern, Flüelen, Bellinzona und Zürich an das Quartierkomitee des eidgenössischen Turnfestes in Lugano pro 1894.

7. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr zwischen den Stationen .Zürich-Tiefenbrnnnen bis Feldbach-Hombrechtikon einerseits und denjenigen 4er Gotthardbahn anderseits, unter Vorbehalten.

8. Nachtrag Vili zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen and Gepäck im Verkehr zwischen der Schweizerischen Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen, vom 1. November 1880, enthaltend Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, unter Vorbehalten.

9. Anwendbarkeit des Ausnahmetarifes Nr. 23 für die Beförderung von frischer Butter, frischem Fleisch und von Brot im Abonnement im internen Verkehr der Bötzbergbahn, einschließlich der Linie Koblenz-Stein und den direkten Verkehr derselben mit der Schweizerischen Nordostbahn auf Sendungen von Rahmkäse ab Würenlos nach Basel.

Genehmigt am 12. Februar 1894: 1. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Stammholz, Brennholz, Eisenbahnschwellen, Grubenholz, Bau- und Nutzholz, ferner von Borke (Rinden, nicht zerkleinert), roh und unverpackt, bei Aufgabe von mindestens 10 000 Kilogramm oder Frachtbezahlung für dieses Gewicht, Teil IV, Hefte l und 2, des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisen bahn Verbandes, unter Vorbehalten.

2. Provisorischer Tarif für den Güterverkehr der Stationen ZürichTiefenbrunnen bis Feldbaeb-Hombrechtikon mit den Stationen der Bötzbergbabn und der Linie Koblenz-Stein (einschließlich Basel C B), unter Vorbehalten.

Genehmigt am 13. Februar 1894: 1. Aufnahme der Stationen Altstetten und Räterschen in den Teil II der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard vom 1. August 1888 mit Schnittsätzen in dem Ausnahmetarif Nr. 7 für Schwefel.

2. Berichtigung der Taxe für die Relation Quint, Station der k. Eisenbahndirektion Köln (linksrheinisch) -- Prauenfeld für den Ausnahinetarif Nr. 8 & im südwestdeutsch-schweizerischen Heft II F vom 1. August 1885.

3. Tarif für den Dampfschiffverkehr auf dem Zürichsee für die Strecken Horgen-Meilen, Wädensweil-Männedorf, Wädensweil-Stäfa und RichtersweilStäfa für die Beförderung von Personen, Gepäck, Expreßgut, landwirtschaftliche Traglasten und Vieh.

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2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1894 beschlossen, «uf die Schlußnahme vom 13. April 1891, wonach der Jnra-Simplon-Bahn in .Entsprechung eines von ihr gestellten Gesuches die Ermächtigung erteilt worden ist, an Sonn- nnd Festtagen ausnahmsweise in unumgänglich notwendigen Fällen leere Güterwagen mittelst gemischten Zügen zu befördern, um die rechtzeitige Lieferung bestellter Wagen auf den Stationen zu ermöglichen, zurückzukommen und dieselbe aufzuheben. Bei diesem Anlasse wurde der Bahnverwaltung eröffnet, daß der Transport von Leermaterial in Zukunft an Sonn- und Feiertagen mit alleu Zügen verboten sein soll, da derselbe als Einbruch in das gesetzliche Verbot des Güterdienstes an Sonntagen betrachtet werden müsse.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 13. Februar 1894 dem Teil I, Abteilung A, der Tarife für den österreichisch-ungarischschweizerischen Güterverkehr, enthaltend das iuternationale Übereinkommen nebst Zusatzbestiinmungen, sowie dem Entwurf zu einem Nachtrag I zu genanntem Teil I die Genehmigung mit Vorbehalt erteilt.

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1894

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07

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14.02.1894

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205-208

Page Pagina Ref. No

10 016 498

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