563

# S T #

Konkurrenz- und Stellen - Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreinerarbeiten für das Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes, untere Kirchstraße, in Glarus, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarus" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 2. November nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 22. Oktober 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter in Mattenhof-Bern. .

_. _ . .. ..

.

2) Briefträger in DBern.

Ì Anmeldung bis zum 13. Nov.

/ 1894 bei der Kreispostdirektion in J Bern

3) Zwei Postcommis in Chaux-de-Ponds.

Anmeldung bis zum 13. Nov.

4) Packer, Bureaudiener und Brief"*94 bei der Kreispostdirektion in kastenleerer in Chanx-de-Fonds.

l Neuenburg.

564 5) n\ 6) 7)

Paketträger in Zürich.

Ì Anmeldung bis zum 13. Nov.

r> · Ü.L ·· · c, i t ,n- · L N r 1894 bei der Kreispostdirektion Briefträger in Seebach (Zürich). l ;n gürich Ppstablagehalter, Briefträger und Bote in Quartino (Tessin). Anmeldung bis zum 13. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

8) Haterialgehülfe (Beamter) bei der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. November 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

9) Revisor auf dem Kontrollbureau der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 10. November 1894 bei der Telegraphendirektion in Bern.

1) Briefträger in Weißenbach (Bern). Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Postcommis in Chanx-de-Fonds. Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Posthalter und Briefträger in Hendschiken (Aargau). Anmeldung bis zum 6. November 1894 oei der Kreispostdirektion in Aarau.

4) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

5) Briefträger in Uster. Anmeldung bis zum 6. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Telegraphist in Montreux - Planches (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 3. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N« 44L

Bern, den 3i. Oktober Ì894.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

44

642. ( /9i) Tarif für die direkte Beförderung von Personen zwischen der Bötzbergbahn, einschließlich der Linie Koblenz-Stein, und der Schweiz. Nordostbahn, vom i. August '1892. Nachtrag II.

Mit dem 15. November 1894 tritt zn obigem Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 30. Oktober 1894.

' Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

643. ( 44 /94j Tarif für den internen Personen- und Gepächverkehr der ßötzbergbahn, vom i. August 1892. Ergänzung.

Vom 15. November 1894 an können die in Laufenburg gelösten Retourbillete nach Basel (Centralbahuhof) in Basel (badischer Bahnhof) und die in Basel (Centralbahnhof) gelösten Retourbillete nach Laufenburg in Kleinlaufenburg (Station der badischen Bahn) je gegen gewöhnliche Billete einfacher Fahrt Basel (badischer Bab.nb.of) -- Kleinlaufenburg bezw. umgekehrt umgetauscht werden.

Desgleichen können die Retourbillete der badischen Bahn ab den Stationen Basel (badischer Bahnhof) und Kleinlaufenburg auf den schweizerischen

331

Stationen Laufenburg bezw. Basel (Centralbahnhof) gegen gewöhnliche Billet« einfacher Fahrt zur Rückfahrt auf der schweizerischen Strecke umgetauscht werden.

Zürich, den 30. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Korduetbahn.

/

B. Verkehr mit dem Auslands 6M. (4*/9-0 Tarif für dennorddeutsch-rheinischen Rundreiseverkehr.

Am 1. Mai 1894 ist obiger Tarif iu Kraft getreten.

An schweizerischen Strecken ist dabei einzig die Basler Verbindungsbahu bei Tour 3 Berlin-Basel-Berlin beteiligt.

Basel, den 22. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Central bahn.

IY. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

44

645. ( /94) Zusammenstellung der Factage- und CamionnagvTarife, vom i. Juni Ì893. Teilweise Kündung.

Am 1. Februar 1895 tritt der auf Seite 8 der obgenannten Zusammenstellung enthaltene Camionnage-Tarif für Cossonay außer Kraft und wird nicht ersetzt.

Bern, den 25. Oktober 1894.

Direktion der Jura-Siiuplon«Bahn.

646. ("Au) Ausnahmetarif für Steine etc. S C B, E B und LU B -- Ostschweiz, vom 45. Juni 1894. Ergänzung.

In den obgenauntea Tarif werden mit sofortiger Gültigkeit folgende Taxen aufgenommen: Serie I II Cts. pro 100 kg.

Ostermundigen -- Zürich-Tiefenbrunnen

59

86

Zürich, dea 28. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

332

B. Verkehr mit dem Auslande.

647. ( 44 /94) Bestimmungen über dia Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen im Verkehr mit ÖsterreichUngarn. Verlängerung der Gültigkeit.

Die in Nr. 31 des Publikationsorgaues vom 1. August 1894, unfer Ziffer 454, auf 31. Oktober 1894 gekündeten Bestimmungen über die Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen im Verkehr mit ÖsterreichUngarn bleiben noch bis 31. Dezember 1894 in Wirksamkeit.

Zürich, den 26. Oktober 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbalm.

648.

( 44 /94) Übernahmetarif für Getreide etc. Buchs transit -- V S B, N OB, TTB und G B, vom i. Oktober Ì889, Neuauflage vom 4. Februar 4891. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der im Publikationsorgan Nr l, vom 3. Januar 1894, unter Position 5, auf den Zeitpunkt der Inkrafttretung der neuen österreichisch-nngarischschweizerischen Getreidetarife, Heft 3 und 4, gekündete Übernahmetarif für Getreide etc. Buchs transit -- V S B, M O B , TTB nnd G B, vom 1. Oktober 1889, Neuauflage vom 1. Februar 1891, bleibt noch bis 3l. Dezember 1894 in Wirksamkeit.

St. Gallen, den 27. Oktober 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

649. ( 44 /94) Teil H, Heft i A, der sudwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 1892.

Wir nehmen Bezug auf Position 455 des Publikationsorgans Nr 31, vom 1. August 1894, und teilen mit, daß die darin ausgesprochene Kündigung einzelner Taxen des Ausnahmetarifs Mr. 9, Steine, Petershausen -- JuraSimplon-Bahn-Stationen, hiermit zurückgezogen wird. Fragliche Taxen werden demgemäß auch nach dem 1. Oktober 1894 in Kraft verbleiben.

Basel, den 26. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

333

650. ("M Teil II, Heft I A und I B, der südwestdeulschschweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 4892.

Nachträge.

Mit 15. November 1894 tritt zu Heft IA ein Nachtrag IV und zu Heft IB ein Nachtrag 111 in Kraft, welche Änderungen and Ergänzungen der Haupttarife, sowie der seither erschienenen Nachträge enthalten.

Basel, den 25. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Centra Ibahn.

651. (44/9<0 Gütertarif Basel badischer Bahnhof transit-- Centralund Westschweiz, vom 4. November 4892. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. November 1894 an erhält die Ziffer I, l, auf Seite 3, des otgenanuten Tarifes folgende Fassung: ,,Nach und von sämtlichen hadischen Stationen, ausschließlich Konstanz,.

Mannheim, Schaffhausen, Singen nnd \Vurzburg."

Basel, den 30. Oktober 1894.

Direktorinin der Schweiz. Ceutralbahn.

652. ( 44 /94) Teil II, Hefte i und 3, zweite Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

Nachträge a.

Mit 15. November 1894 treten zu obgenannten Verbaudsgiitertarifeo folgende Nachträge in Kraft: a. Nachtrag 2 zn Heft l, zweite Abteilung, vom 1. Juli 1893, b. Nachtrag 2 zu Heft 3, zweite Abteilung, vom 1. Juli 1893.

Basel, den 27. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

653. (*4/94) Provisorischer Gütertarif Norddeutschland -- Schweiz,, vom i. Januar 4887. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachangen Position 818 in Nr. 50, vom 13. Dezember 1893, 173 ,, ,, 12, ,, 21. März 1894, ,, 330 ,, ,, 23, ,, 6. Juni 1894, und 456 ,, ,, 31, ,, 1. August 1894, des Publikationsorgans teilen wir mit, daß die auf 31. Oktober 1894 gekündigten Taxen, soweit dieselben billiger siud als die korrespondierenden Sätze des norddeutsch-schweizerischen Tarifheftes 5, zweite Abteilung, vom 1. November 1894, noch bis 31. Januar Ib95 in Kraft verbleiben. Ebenso sind diejenigen Taxen des provisorischen Tarifheftes noch bis 31. Januar 1895 anwendbar, welche durch das Tarit'heft 5 II keinen Ersatz finden.

Basel, den 25. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

334

654. (4é/8*) Teil H, Heft 4, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. Januar 1893.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 15. November 1894 an wird die Station Reiden mit nachstehenden Frachtsätzen in den Ausnahmetarif Nr. l, Baumwolle, rohe, aufgenommen : Cts. per 100 kgReiden -- Altona 310 ,, -- Brake, Bremerhaven, Geestemünde, Nordenham 310 -- Bremen 310 -- Cuxhaven 342 -- Hamburg H 307 -- Harburg H 307 -- Harburg U E .

309 ,, -- Lübeck 323 -- Stettin 384 Basel, den 30. Oktober 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

655. (44/94) Hefte 111 und V des beigisch-schweizerischen Güterverkehrs. Verlängerung der Gültigkeit.

Die belgisch-schweizerischen Gütertarifhefte III und V vom 3. Juni 188&, deren Aufhebung auf 1. November 1894 im Pnblikationsorgan Nr. 29 von 1894 angezeigt worden ist, bleiben bis zum Erscheinen eines neuen Tarii's, voraussichtlich 1. Dezember 1894, in Gültigkeit.

Zürich, den 27. Oktober 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahc.

C. Transitverkehr.

4

656. ( */94) Teil U, Heft i und 2, der Tirol-Vorarlberg-südwestdeutschen Gütertarife, vom 4. Juni Ì886, beziehungsweise i. September 1887. Kündung.

Die vorbezeichneten Tarife samt Nachträgen treten mit 30. November 1894 außer Kraft.*) Auf diesen Zeitpunkt wird für den Tirol-Vorarlbergsüdwestdeutschen Güterverkehr ein neuer Tarif eingeführt, welcher nur über die deutschen Routen Anwendung findet. Soweit indessen die Taxen der *) Damit tritt auch Teil l, Abteilung A, vom 1. April 1894,. und Abteilnng B, vom 1. Februar 1894, für den Güterverkehr zwischen ÓsterreichTJngarn einerseits und Deutschland, Belgien und den Niederlanden anderseits {vergJL Publikationen 5/94, 51, und 14/94, 192, des Publikationsorgans) für den Verkehr durch die Schweiz außer Kraft.

335

gekündeten Tarife für einzelne Stationen keinen Ersatz finden, oder soweit die neuen Taxen gegenüber den bisherigen erhöht werden, Weihen die letztern noch bis 31. Januar 1895 in Wirksamkeit.

Zürich, den 27. Oktober 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

657.-(4*/94) Ausnahmetarife für den direkten Güterverkehr Niederlande-- Italien, via Gotthard, vom 5. Mai '1885. Nachtrag VI.

Reexpeditionstarif für metallurgische Erzeugnisse.

Am 15. November 1894 tritt ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend Bestimmungen nnd Taxen für Sendungen von metallurgischen Erzeugnissen, welche in Chiasso transit oder Pino transit zur Umkartierung bezw. Réexpédition gelangen.

Exemplare des Nachtrages können bei der Eisenbahndirektion (linksrheinische) in Kola bezogen werden.

Luzern, den 25. Oktober 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

Ausnahmetaxen.

44

658. ( /94) Frachtsätze für vegetabilische Öle Genf transit (Marseille) -- Österreicli. Kündung.

Die unter Ziffer 280 des Pnblikationsorgans vom 20. Mai 1891 veröffentlichten Taxen für vegetabilische Öle von Genf transit (Marseille) nach Innsbruck, Salzburg und Prag treten mit 31. Januar 1895 außer Kraft.

Zürich, den 24. Oktober 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

659.

(**/9<0 Belgisch-badischer Kohlenausnahmetarif vom i. Februar Ì891. Nachtrag II.

Zum belgisch-badischen Kohlenausnahmetarif vom 1. Februar 1891 ist der Nachtrag II, gültig vom 1. Oktober 1894, ausgegeben worden.

Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs und kann unentgeltlich durch unsere Güterabfertigungsstellen oder vom Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 20. Oktober 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

336

[44/Wì Teil I, Abteilung B, der Tarife für den deutschfranzösischen Güterverkehr. NacMrag VIII.

Mit Gültigkeit vom 10. November 1894 wird Nachtrag VIII zu Teil I, AbteiLnüg B, 5er Tarife für den deutsch-französischen Verkehr (über ElsaßLothringen) eingeführt.

Derselbe ' enthält neue Bestimmungen über die Frachtberechnnng für frisches Fleisch.

Exemplare des Nachtrags können durch unser Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 26. Oktober 1894.

Generaldirektion der grussherzoglich badischeu Stuatseisenbahnen.

660.

Ausnahmefrachtsätze.

44

661. ( /9*) Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Zucker aller Art ab Waghäusel, Franicenthal und Großgerau nach den schweig er isch en Grenzstationen.

unter Aufhebung der bezüglichen bisherigen Frachtsätze werden auf den 1. November 1894 für Zucker aller Art, welcher schweizerischerseits zum Eingange in die Schweiz verzollt wird, die nachstehenden ermäßigten Frachtsätze eingeführt :

i ·

Von

Nach

Waghäusel

Frankenthal

Großgerau

5000kg. 10000kg. 5000kg. 10000kg. 5000kg. 10000kg.

Pfennig für 100 kg.

Basel bad. Bhf. loco .

Basel bad.Bhf. transit Verbindungsbahn .

Waldshut transit . .

Schaff hausen loco und transit Singen transit . . .

Konstanz transit . .

104

58

121

68

140

76

112

126

62 69

121 148

68 80

140 162

76 87

121 114 126

67 63 69

144 136 148

78 74 80

157 150 162

85 81 87

Karlsruhe, den 19. Oktober 1894.

Namens der 'beteiligten Verwaltungen: {Jeueraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

337

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 27. Oktober 1894: 1. Aufnahme von direkten Frachtsätzen für die Relation Ostermtmdigen -- Äürich-Tiefenbrunnen in den Ausnahmetarif für den Transport von Steinen etc. im gegenseitigen direkten Verkehr der Schweiz. Centralbahn, der Emmentbalbahn, sowie der Langenthal-Hnttwil-Bahn einerseits und der Schweiz. Nordostbahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn), der Rorschach-Heiden-Bergbahn und der Tößthalbahn anderseits.

2. Nachtrag II zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Schafen und Borstenvieh von Stationen der k. k. österreichischen Staatsbahnen und der priv. österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft nach Delle transit, Avriconrt transit nnd Amanweiler transit mit der Bestimmnng nach Paris und weiter, enthaltend neue Bestimmungen über die Verladung von Schafen und Borstenvieh in einbodigen Kastenwagen.

3. Nachtrag II zum Ansnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Schafen und Borstenvieh von Stationen der k. ungarischen Staatseisenbahnen nach Delle transit, Avriconrt transit und Amanweiler transit mit der Bestimmung nach Paris und weiter, enthaltend neue Bestimmungen über ·die Verladung von Schafen und Borstenvieh in einbodigen Kastenwagen.

Genehmigt am 30. Oktober 1894: 1. Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Pracht der im Tarif genannten Artikel in Wagenladungen zwischen Stationen der k. k.

priv. böhmischen Nordbahn, der k. k. priv. Kaiser Ferdinands Nordbahn, ·der k. k. priv. Kasehau-Oderberger Eisenbahn, der k. k. priv. mährischschlesischen Centralbahn, der k. k. priv. österreichischen Nordwestbahn, der k. k. österreichischen Staatsbahnen und der priv. österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft einerseits und Delle transit, Verrières transit und Genf transit anderseits.

2. Nachtrag I zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der ßötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und Wald-Rüti-Bahn), der Tößthalbahn, der Sihlthalbahn und der Schweiz. Siidostbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.
3. Nachtrag II zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen im Verkehr zwischen der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie KoblenzStein) und der Schweiz. Nordostbahn, in Hauptsache enthaltend Taxen für den Verkehr mit den Stationen der rechtsufrigen üürichseebahn, unter Vorbehalt.

4. Aufnahme von direkten Frachtsätzen für die Relationen Beiden -- Altona, Brake, Bretnerhaven, Greestemünde, Nordenham, Bremen, Cuxhaven, Hamburg H, flarburg H, Harburg U E, Lübeck und Stettin in den Ausnahmetarif Nr. l für den Transport von Baumwolle des Heftes 4, zweite Abteilung, des Teiles II der norddeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife.

338

5. Gültigkeitserklärung der Betourbillete Basel S C B -- Laufenburg bei der Rückfahrt für die badische Bahn, sowie der Billete Basel badische Bahn -- Laufenburg bei der Rückfahrt für die schweizerische Route und umgekehrt, unter Einhaltung bestimmter Vorschriften.

6. Einbeziehung der badischen Stationen Konstanz, Schaff hausen und Singen in Ziffer I, l, des Avis auf Seite 3 des Gütertarifes für den Verkehr zwischen Basel badischer Bahnbof transit einerseits und sämtlichen Stationen der Eisenbahnverwaltungen der Central- nnd Ostschweiz unter Vorbehalt.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Das schweizerische Eisenbabndepartement hat am 16. Oktober 1894 nachfolgendes Kreisschreiben an die Verwaltungen der schweizerischen Eisenbahnen mit Saisonbetrieb erlassen : Wir machen die Wahrnehmung, daß die Verwaltungen derjenigen Unternehmungen, welche nur Saisonbetrieb haben, oft die Anzeige von der bevorstehenden ßetriebseinstellung den Verwaltungen der übrigen Transportanstalten nicht so frühzeitig zur Kenntnis bringen, daß dieselben ihre Stationen rechtzeitig orientieren können. Hieraus erwachsen für das Publikum ernstliche Unannehmlichkeiten. Das Departement sieht sich daher veranlaßt, die sämtlichen Verwaltungen von Eisenbahnen mit Saison betrieb einzuladen, in der Folge den übrigen schweizerischen Transportanstalten, sowie den ausländischen, mit welchen sie in direktem Verkehr stehen, von der beabsichtigten Einstellung des Betriebes wenigstens 8 Tage vor dem hierfür in Aussicht genommenen Zeitpunkt Mitteilung zu machen und in die an das Departement betreffend die Betriebseinstellung zu erstattende Anzeige eine entsprechende .Bemerkung über den Vollzug aufzunehmen. Eine Ausnahme hiervon ist nur da zulässig, wo die Verwaltungen bereits im Fahrplan den Schluß des Betriebsdienstes angegeben haben.

2. Der schweizerische Bnndesrat hat die Betriebseröffnung der 16 km.

langen Teilstrecke Etzweilen-Feuerthalen der Linie Etzweilen-Sehaffhausen der schweizerischen Nordostbahn mit den Stationen Feuerthalen, Langwiesen, Schlatt, Dießenhofen nnd Schlattingen auf den 1. November 1894 gestattet.

Die Station Langwiesen ist für den Güterverkehr nicht eingerichtet.

339

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen -Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.10.1894

Date Data Seite

563-564

Page Pagina Ref. No

10 016 789

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.