820

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen} sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Tuchlieferung für Grenzwächteruniformen.

Die schweizerische Zollverwaltung ist im Falle, über die Lieferung von Uniformtüchern für eidgenössische Grenzwächter, ' nämlich : cirka 1000 m. Marengo-Waffenrocktuch, ,, 1000 m. dunkelblaumeliertes Hosentuch, diagonal, ,, 500 m. dunkelblaumeliertes Manteltuch mit Strich, Konkurrenz zu eröffnen.

Nähere Auskunft über Beschaffenheit der Tücher und Lieferungsbedingungen erteilt die unterzeichnete Stelle, woselbst auch Normalmuster eingesehen werden können.

Lieferungsangebote schweizerischer Fabrikanten mit der Aufschrift ,,Grenzwächtertücher" werden bis zum 29. dieses Monats entgegengenommen.

B e r n , den 13. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Beim schweizerischen Eisenbahndepartement ist die Stelle eines ersten Gehülfen der Abteilung Rechnungswesen und Statistik zu besetzen. Die Jahresbesoldung beträgt Fr, 4500.

Anmeldungen auf diese Stelle sind spätestens bis zum 12. Januar 1895 .an das unterzeichnete Departement einzusenden.

B e r n , den 24. Dezember 1894.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung.

821

Stelle-Ausschreibung.

Die D eu errichtete Stelle eines Assistenten des eidgenössischen Fabrikinspektors für den III. Kreis mit Sitz in Schaffhausen wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3500 nebst der reglementarischen Reiseentschädigung. Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über theoretische und praktische Ausbildung in der Chemie; solche, die in der chemischen Industrie thätig gewesen sind, erhalten den Vorzug.

Anmeldungen sind bis zum 12. Januar 1895 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 15. Dezember 1894.

Schweizerisches Industrie- und Landwirtschafts-Departement: Doucher.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der chemisch-technischen Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schale in Zürich ist die Professur für mechanisch-technische und für Baukonstruktionsfächer auf Beginn des nächsten Sommersemesters neu zu besetzen.

Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von einem ,,curriculum vitoe", nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit und Leistungen bis Ende dieses Monats an den Unterzeichneten einzusenden, der auf verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Lehrstelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 8. Dezember 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des Herrn Oberst Ed. von Grenus ist die Stelle des eidgenössischen Oberkriegskommissars auf 1. April 1895 neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle werden eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 31. Dezember nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 3. Dezember 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

822

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Nebenzollamt Anières (Kanton Genf) mit einem Anfangsgehalt von Fr. 2000 wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Anmeldungen werden bis zum 12. Januar 1895 von der Zolldirektion Genf entgegengenommen.

B e r n , den 22. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Felsenau (Bern). Anmeldung bis zum 8. Januar 1895 hei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Zofingen.

Anmeldung bis zum 8. Januar 3) Posthalter und Briefträger in [ 1895 bei der Kreispostdirektion in Mägenwil (Aargau).

J Aarau.

4) Postcommis in Zürich 6 (Anßersihl).

Anmeldung bis zum 8. Januar · ,,.. · -, p ,A n -VIN i 189ö bei der Kreispostdirektion in 5) Paketträger m Zürich 6 (Außersihl).

J Zürich 6) Telegraphist in Ganterswil (St. Galleu). Jahresgehalt Fr. 240, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 5. Januar 1895 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Briefträger nnd Bote in Wichtrach (Bern). Anmeldung bis zum 1. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger in Engelberg (Obwalden). Anmeldung bis zum 1. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

3) Pakei träger in Schaffhausen.

Ì Anmeldung bis zum 1. Januar ..

, . . ,,,.

, } 1895 bei der Kreispostdirektion in 4) Postpaeker in Winterthur.

l Zürich

823 5) Postcommis in Herisau.

\ ii.

i n l Anmeldung bis zum 1. Januar 6) Posthalter m Ganterswil (St, Gallen), l Ig95 bei derKreispostdirektionn in 7) Bureaudiener und Wagenwart beim St. Gallen.

Hauptpostbureau St. Gallen.

J

Liquidation der Monte Generoso-Bahn.

Anleihen von Fr. 900,000. -- L Emission mit I. Hypothek auf die Eisenbahn.

Anleihen von Fr. 250,000. -- II. Emission mit Specialhypothek auf Hotel Kulm.

Die Inhaber von Obligationen obgenannter Anleihen werden hiermit in Kenntnis gesetzt, daß vom 17. Dezember an das Schlussbetreffnis der nunmehr beendeten Liquidation durch die Bank in Luzern ausbezahlt wird und zwar im Betrage von Fr. 37. 25 per Obligation I. Hypothek von Fr. 1000, Fr. 6. -- per Obligation II. Hypothek von Fr. 500.

Die Herren Obligationäre werden eingeladen, ihre Titel, resp. die bezüglichen quittierten Depotscheine, der Bank in Luzern franko zur endgültigen Rückzahlung einzureichen.

L a u s a n n e , den 12. Dezember 1894.

(H 2485 Lz) [2/ü]

Der Massaverwalter der Generosobahn : Dr. Winkler.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

,,Y« S2.

Bern, den 26. Dezember 4804.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

763. (52M Personen- und Gepäcktarif N 0 B -- V S B, vom i. November 1888. Ergänzung.

Für die direkte Abfertigung von Gepäck und Expreßgut ab ZürichStadelhofen nach den Stationen der Vereinigten Schweizerhahnen tritt mit sofortiger Gültigkeit ein Verzeichnis der bezüglichen Distanzen in Kraft.

Zürich, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

764. ( 52 /94) Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Gepäck, Expreßgut etc. N 0 B, V S B und R II B -- J S, B R, R V T, V Z, J N, E B, L H B und Brünigbahn, vom i. Mai 1892.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit ist die direkte Abfertigung von Gepäck und Expreßgut zwischen Zürich-Stadelhofen einerseits und den Stationen der Jura-Simplon-Bahn anderseits eingerichtet worden.

Zürich, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

397

765.

Ausgabe von neuen Abonner»entsbilleten auf der Thalbahnstrecke Goldau-Arth.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß mit 1. Februar 1895 zwischen den Stationen Arth-Dorf, Oberarth und Arth-Goldau Abonnementsbillete zu ermäßigter Taxe ausgegeben werden.

Dieselben berechtigen zu je 25 Hin- nnd Rückfahrten und haben eine Gültigkeitsdaner von 3 Monaten vom Bezugstage an gerechnet.

Die Taxe beträgt für die Strecke Oberarth--Arth-Dorf oder Arth-Goldau Fr. 6, für die Strecke Arth-Dorf--Arth-Goldau Fr. 10.

Arth-Goldau, den 25. Dezember 1894.

Betriebsdirektion der Arth-Rigibahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

766. (.52/9*) Böhmisch-schweizerischer Personen- und Gepäcktarif, vom i. September 1891. Nachtrag H.

Mit dem 1. Februar 1895 tritt zu obigem Tarif ein Nachtrag II in Kraft.

Zürich, den 21. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

767. (52/»O Expreßgutabfertigung im Verkehr badische Staatsbahn -- Kaiserstuhlbahn.

Nach dem auf 20. Dezember 1894 in Kraft tretenden Personen- etc. tarif badische Staatsbahnen -- Kaiserstuhlbahn, der jedoch nur an diejenigen Stationen abgegeben wird, die in diesen Tarif einbezogen worden sind, findet direkte Abfertigung von Expreßgut zwischen sämtlichen innerhalb des Gebiets des deutschen Reichs gelegenen Stationen der badischen Staatseisenbahnen -- ausgenommen Scheuern -- einschließlich der in Ziffer XI (Seite 9 des Tarifs) aufgeführton badischen Bodenseeuferstationen und der Haltestelle Ettlingen Stadt, sowie der Stationen der Lokalbahn Zell i/W .-Todtnau und der Brogthalbahn einerseits und den nachfolgend aufgeführten Stationen der Kaiserstuhlbahn anderseits statt, und zwar auf Grund des badischen Expreßguttarifes, wobei die Entfernungen durch Zusammenstoß der Entfernungen nach und von einem der drei Übergangspunkte -- Altbreisach, Gottenheim oder Riegel -- zu bilden sind.

Die Entfernungen der Kaiserstuhlbahn betragen:

398

Von dem Übergangspunkt: Altbreisach B. B. Gottenheim B. B. Riegel H. B.* km.

km.

km.

Achkarren t -- 23 Bählingen -- 10 6 Bötzingen -- 3 .

13 Barkheim 10 -- 17 Eichstetten -- 6 10 Endingen -- 18 6 Jechtingen 12 27 15 Königschaffhansen . . .

18 ' 2 2 10 Nimburg -- 8 8 Riegel Kaiserstuhlbahn .

-- 14 2 Rothweil t 8 -- 19 Sasbach 15 25 13 Ferner kann unter der in Ziff. I, Absatz 3, des Expreßguttarifes bezeichneten Bedingung auch zwischen den auf schweizerischem Gebiet gelegenen badischen Stationen Basel und Schaffhausen einerseits und den obigen Stationen der Kaiserstuhlbahn andererseits Expreßgut abgefertigt werden.

Nach den mit bezeichneten Stationen findet direkte Abfertigung von Expreßgut erst vom Tage der Betriebseröffnung der Strecke Endingen-SasbachAltbreisach, die s. Z. bekannt gegeben wird, statt.

Der am Schalter befindliche Expreßgutstalionstarif ist alsbald zu ergänzen, wobei darauf aufmerksam gemacht wird, daß die nördlich von Riegel gelegenen Stationen Sendungen nach Stationen der Kaiserstuhlbahn über Riegel H. B., die übrigen Stationen dagegen je nach der Zeit der Auflieferung unter Berücksichtigung der bestehenden Zugsverbindungen über Gottenheim oder Riegel H. B. (eventuell später auch über Altbreisach) zu leiten und letztere demgemäß bei Aufstellung des Stationstarifes Taxen für sämtliche in Betracht kommenden Wege aufzunehmen haben.

Karlsruhe, den 18. Dezember 1894.

nach und von

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

* H. B. = Hauptbahn.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

52

768. ( /9*) Tarifierung von Hochofenschlacken der Jura-Simplon-Bahn.

auf den Linien

Mit sofortiger Gültigkeit wird der Artikel ,,Hochofenschlacken" in die folgenden Ausnahmetarife für den Transport von Steinkohlenschlacken einbezogen : 399

1. Ausnahmetarif Nr. 29 im Tarif für den internen Güterverkehr der J S, B R und R V T und für den direkten Güterverkehr dieser Bahnen unter sich, vom 1. Juni 1891 ; 2. Ausnahmetarif Nr. 13 im Gütertarif Delle-transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. August 1891; 3. Ausnahmetarif Nr. 46 im Gütertarif Genf transit, Verrières transit etc.

-- Central- und Westschweiz, vom 1. September 1091.

Sem, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Ausnahmetaxen.

52

769. ( /94l Taxermäßigungen auf Eistransporten von LangnauGattikon nach Zürich-Gießhübel und Zur ich-Selnau.

Für den Transport von rohem Eis in Wagenladungen von 10000 kg oder dafür zahlend gewähren wir bis auf weiteres folgende ermäßigte Taxen ' Langnau-Gattikon -- Zürich-Gießhübel 10 Cts. per 100 kg.

* » -- * -Selnau 11 ,, ,, ,, ,, Zürich, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Sihlthalbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

B2

770. (, /»4') Anwendbarkeit des Exporttarifes für Holst V S B und S 0 B -- Basel C B, Delle transit etc. für Sendungen nach Basel bad. Bahnhof transit.

Der Exporttarif für Holz in Wagenladungen von 10000 kg. ab Stationen der V SB und SO B nach Basel S C B transit, Delle transit, Lode transit, Verrières transit und Gent transit, vom 1. Januar 1895, findet vom 1. Februar 1895 auch im Verkehr nach Basel bad. Bahnhof transit Anwendung.

St. Gallen, den 22. Dezember 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

771. (82/9,i) Teil I I , Hefte II und III B, der südwestdeutschschweizerischen Gütertarife. Aufhebung.

Die Hefte II B und III B des südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehrs vom 1. Oktober, bezw. 1. Dezember 1884 (Verkehr Elsaß-Lothringen -- N 0 B, T T B und V S B) treten mit 31. März 1895 außer Kraft.

Die Ausgabe des an Stelle tretenden neuen Tarifs wird seiner Zeit besonders bekannt gemacht werden.

Zürich, den 22. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

400

772. (Ba/94Ì Südwestdeutsch-schweizerischer Güterverkehr provisorischer Tarif für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn.

Auf 1. Januar 1895 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der Eisenhahnen S öd Westdeutschlands einerseits und den Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn anderseits ein provisorischer Tarif in Kraft, welcher bei den betroffenen Stationen unentgeltlich bezogen werden kann.

Zürich, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

773. ( 62 /94) Norddeutsch - schweizerische Gütertarife.

Änderung des Heftes 6, zweite Abteilung.

Die mit dem Nachtrag l zum bezeichneten Tarifheft eingetreten», Erhöhung der Entfernungen für Berlin Centralmarkthalle um 7 km. tritt bei Berechnung der Lieferfrist nicht in Geltung.

Basel, den 22. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn Rückvergütungen.

B2

77e. ( /94) Taxermäßigung für Rohzuckertransporte aus Deutschland nach Monthey.

Für den Transport von Rohzucker in Wagenladungen von 10000 kg.

oder für dieses Gewicht zahlend, aus Deutschland nach Monthey, wird bezüglich der Strecke Basel S C B transit -- Monthey via Delsberg auf dem Rückvergütungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe ein ermäßigter Frachtsatz von 136 Cts. per 100 kg. gewährt mit Rückwirkung auf die herwärts Monthey gelegenen Stationen, soweit die Taxen der allgemeinen Tarife sich nicht billiger stellen.

Dieser Frachtsatz wird nur für Sendungen ab solchen Stationen gewährt, ab welchen die kürzeste Ronte nach Monthey über Basel führt.

Bern, den 26. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

775. ( B2 /9±) Transporte von Schwefelkies Basel S C B (Grevenbruck) -- Luterbach.

Unter Aufhebung der im Publikationsorgan Nr. 15 vom Jahre 1891 sub Position Nr. 189 gewährten ermäßigten Taxen von 39 Cts. wird mit sofortiger Gültigkeit für Schwefelkies in Ladungen von 10000 kg. pro Wagen mit Provenienz Grevenbruck von Basel S C B nach Luterbach auf dem Wege der Rückerstattung eine ermäßigte Taxe von 36 Cts. pro 100 kg. zugestanden.

Basel, den 26. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

401

C. Transitverkehr.

52

776. ( /94) Teil IH, Heft 3, der österreichisch-ungarisch-französischen Tarife vom i. November 4894. Taxberichtigung.

In obengenanntem Tarif ist auf Seite 26 der französische Schnittfrachtsatz für Crony sur-Ourcq in Schnittpunkt IV von Fr. 13. 85 auf Fr. 13. 35 zu berichtigen.

Zürich, den 24. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

777. (52/9f) Südösterreichisch-ungarisch-deutscher Gütertarif i. Dezembe1888.8. Ergänzung.

vom

Die auf Seite 308--311 des Tarifs für den südösterreichisch-ungarischdeutschen Güterverkehr vom 1. Dezember 1888 enthaltenen österreichischen Anstoßtaxen zu Triest für den Verkehr nach und von Sagrado sind von den österreichischen Bahnen auch gültig erklärt worden für den Verkehr nach und von Monfalcone.

Zürich, den 24. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Ausnahmetaxen.

52

778. ( /9*J Frachtsätze für Holzstofftransporte Hopfgarten Verrières transit und Genf transit.

--

An Stelle der seit 1. Oktober 1893 gültigen Frachtsätze für Holzzeugmasse, Holzstoff und Holzzellstoff (nicht in Forni von Pappendeckel) in Wagenladungen von 10 000 kg. von Hopfgarten nach Frankreich treten mit 10. Januar 1895 nachstehende Taxen in Kraft: Verrières transit Genf transit (Culoz und weiter und Bourg und weiter).

Franken pro 1000 Kilogramm.

Hopfgarten . . 19. 10

18. 40

22. 10

Zürich, den 26. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

* Gruppen a und 6 des schweizerischen Transittarifs, vom 1. Januar 1889.

402

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

B2

779. ( /»4) Gütertarif badische Bahn -- süddeutsche Nebenbahnen, vom 1. Januar 1893.

Tiertarif badische Bahn -- Bregthalbahn, vom 15. August 1893.

Nachträge Ì.

Mit Gültigkeit vom 20. Dezember 1894 tritt je ein Nachtrag I zum Gütertarif badiscbe Bahn -- süddeutsche Nebenbahnen, vom 1. Januar 1893, und zum Tier- etc. tarif badische Bahn -- Bregthalbahn, vom 15. August 1893, in Kraft. Die. beiden Nachträge enthalten außer den bereits früher bekannt gegebenen Änderungen und Ergänzungen zu den Haupttarifen insbesondere die Aufnahme der Stationen der normalspurig gebauten Kaiserstuhlbahn in den direkten Verkehr mit der badischen Bahn, der MannheimWeinheim-Heidelberg-Mannheimer Nebenbahn und der Bregthalbahn. In die erwähnten Nachträge sind zwar sämtliche Stationen der Kaiserstuhlbahn aufgenommen, es kann aber vorerst nur nach und von den Stationen der seit 15. Dezember 1894 eröffneten Teilstrecke Riegel-Endingen-Gottenheim eine Abfertigung stattfinden, da die übrigen Stationen noch nicht dem allgemeinen Verkehr übergeben sind.

Die in den Nachträgen aufgenommenen Znsatzbestimmungen zur Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I2 genehmigt.

Exemplare der Nachträge können durch Vermittlung unseres Grütertarifbureaus bezogen werden.

Karlsruhe, den 16. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

780. ( B2 /94) Transitfrachtsätze für die Beförderung von Stückgütern und Wagenladungen im Verkehr der badischen Staatsbahnen mit der Nebenbahn Erozingen-Staufen-Sulzburg und im Verkehr mit der Nebenbahn Haltingen-Rändern.

Im Verkehr der badischen Staatseisenbahnen mit der Nebenbahn Krozingen-Staufen-Sulzburg sind mit Wirkung vom 22. Dezember 1894 und im Verkehr mit der Nebenbahn Haltingen-Kandern mit Gültigkeit vom Tage der Betriebseröffnung Transitfrachtsätze für die Beförderung von Stückgütern und Wagenladungen in der Weise erstellt worden, daß die Abfertigung zunächst auf die Übergangsstationen Krozingen bezw. Haltingen und von da nach der Bestimmungsstation unter Abzug je einer halben Expeditionsgebühr von den bezüglichen Frachtsätzen stattfindet. Mit dieser Maßnahme werden annähernd die gleichen Frachtvorteile wie bei der direkten Abfertigung geboten.

Exemplare der bezüglichen Bestimmungen können von unserem Gütertarifbureau bezogen werden.

Karlsruhe, den 19. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

403

781. (52/9*) Ausnahmetarif Lokalgütertarifes.

Nr. 13 für Cément des badischen Erweiterte Anwendbarkeit.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1895 sind die im Ausnahmetarif Nr. 13 des badischen Lokalgütertarifs enthaltenen Frachtsätze für Cément nach den auf schweizerischem Gebete gelegenen badischen Stationen, sowie nach den badisch-schweizerischen Übergangsstationen nicht nur auf Sendungen nach der Schweiz, sondern überhaupt auf alle Sendungen anwendbar, welche von direkten Frachtbriefen nach Stationen auf zollausländischem Gebiete begleitet sind und zur Einfuhr dahin verzollt werden.

Karlsruhe, den 17. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

782. ( 52 /94) Saarkohlentarif Nr. 9 für den Verkehr mit elsaßlothringischen Stationen. Nachtrag III.

Nachtrag III zu dem Saarkohlentarif Nr. 9 nach diesseitigen Stationen kommt am 1. Januar 1895 zur Einführung. (Gratis.)

Durch denselben werden die bisherigen Beförderungsbestimmungen in Ziffer 4 geändert nnd die Stationen Kogenheim und Biblisheim mit direkten Prachtsätzen versehen, sowie weitere Änderungen des Tarifs eingeführt.

Straßburg, den 18. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

52

783. ( /9<0 Ausnahmetarif für Farinzucker für den Verkehr von Stationen der Direklionsbezirke Altona, Berlin, Breslau, Erfurt, Hannover, Köln (links- und rechtsrheinisch! und Magdeburg nach Basel transit und Altmünsterol transit.

Die Frachtsätze des Ausnahmetarifs für Farin- etc. zucker von Stationen der Direktionsbezirke Altona, Berlin, Breslau, Erfurt, Hannover, Köln (linksund rechtsrheinisch) und Magdeburg nach Basel (Reichsbahn) und Altmünsterol transit, vom 20. Oktober 1893, finden, soweit es sich um Sendungen von 10000 kg. handelt (Spalte 6), mit "Wirkung, vom 20. Dezember 1894 ab auch für Rohzucker Anwendung.

Straßburg, den 17. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

404

Rückvergütungen.

784.

B2

( /94) Ausnahmetarif Nr. 22 für den Transport von Papier

aller Art aus der Schweiz nach Mannheim mit der Bestimmung nach dem Zollausland.

Am 1. Januar 1895 tritt für die Beförderung von Papier aller Art aus der Schweiz nach Mannheim mit der Bestimmung nach dem Zollauslande in Ladungen von a. 5000 kg., 6. 10000 für den Frachtbrief und Wagen oder bei Zahlung der Fracht für dieses Gewicht nachstehender Ausnahmetarif Nr. 22 in Kraft.

Frachtsätze fUr 00 kg. in Mark.

Nach Mannheim von:

Basel Konstanz ijchaffhausen Singen Waldshnt

a.

6.

1,43 1,71 1.65 1 56 171

1,30 1,55 1,50 1,41 1,55

Die Frachtsätze werden im Rückvergütungswege gewährt und sind für die Anwendung derselben die Bestimmungen des § 14 der allgemeinen Tarifvorschriften des deutschen Eisenbahngiitertarifs, Teil I, maßgebend.

Karlsruhe, den 22. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

1. Güterverkehr Rumänien -- Lindau und Vorarlberg. Einführung eines neuen Tarifs. Mit 1. Januar 1895 gelangt ein neuer Tarif lür den Güterverkehr Rumänien -- Lindau und Vorarlberg zur Einführung, durch welchen der gleichnamige Tarif vom 1. Februar 1890 samt den hierzu erschienenen Nachträgen außer Wirksamkeit gesetzt wird.

Österr. Verordnangsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 146, v. 20. Dez. 94.

2. Ausnahmetaxen für Transporte von Magnesit, roh, gebrannt oder gemahlen, als Frachtgut. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember J895, wird für Transporte von Magnesit, roh, auch gebrannt, sowie auch gemahlen, bei Frachtzahlung für mindestens das Ladegewicht der zum Transporte beigestellten Wagen uud Aufrechtbaltung der sonstigen für Güter der Klasse C bestehenden tarifmäßigen Bestimmungen and unter der Bedingung, daß die Sendungen über die Grenzen austreten und zu diesem Behüte mit direkt nach ausländischen Stationen lautenden 405

Frachtbriefen zur Aufgabe gebracht werden, ab Leoben transit nach den Grenzstationen der k. k. österreichischen Staatsbahnen im Kartierungswege die Anwendung der Frachtsätze des Ausnahmetarifs I zugestanden Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 145, v. 18. Dez. 94.

8. Ausnahmetaxen für Transporte von chromsaurem Kali und Natron als Frachtgut. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von chromsaurem Kali und Natron als Frachtgut bei Aufgabe in jedem Gewicht ab Hrastnigg nach Buchs und St. Margrethen folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: ab nach per 100 kg.

TT_ O _.

/ Buchs , . 166.8 österr. Kr.

Hrastnigg|St.t Margrethen . . . . ' . m;, ,, ,, österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 145, v. 18. Dez. 94.

4. Ausnahmetaxen für Transporte von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten.

Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Getreide, Mehl und Hülsenfrüchten ab den in den Tarifen Teil IIJ, Heft l, 2, 3 und 4, des österreichisch - ungarisch - schweizerischen Eisenbahnverbandes enthaltenen österreichisch-ungarischen Stationen nach Buchs mit- der Bestimmung nach Grabs (St. Galleu) hei Aufgabe von mindestens 10 000 kg. oder Frachtzahlung dafür pro Frachtbrief und Wagen die laut den Tarifen Teil III, Heft l und 2, vom 1. September 1893, Teil II, Heft 3 und 4, vom 1. November 1894, des österreichisch-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverbandes für Buchs transit jeweilig bestehenden Frachtsätze, zuzüglich einer Expeditionsgebühr v o n 5 Cts. p r o 100 kg., i m Die Liquidierung ei folgt gegen Vorlage der auf die reklamierende Firma als Empfängerin lautenden Originalfrachtbriefe, bezw. wenn die Sendung an das Lagerhaus in Buchs adressiert war, gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe nebst einer Bescheinigung der Lagerhausverwaltung, daß die betreffende Sendung von einer in Grabs ansässigen Partei übernommen und bezogen worden ist. Diese Dokumente sind spätestens bis Ende Februar 189U vorzulegen.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 147, v. 22. Dez. 94.

, Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt, am 5)2. Dezember 1694: Personentarif für den internen Verkehr des Tramway Neuchâtel-St. Biaise.

406

Genehmigt am 24. Dezember 1894: 1. Ermäßigte Prachtsätze für den Transport von Eis in Wagenladungen ab Langnau-Gattikon nach Zürich-Gießhühel und Zürich-Selnau.

2. Teildistanzen ab Zürich-Stadelhofen nach Lnzern transit, Aarau transit und Basel transit für die direkte Gepäck- und Expreßgutabfertigung im Verkehr mit westschweizerischen Stationen.

3. · Ahonnementstaxen für den Verkehr zwischen den Stationen der Thalbahnstrecke der Arth-Eigi-Bahn, Arth-Goldan, Oherarth und Arth-Dorf.

4. Distanzen für den direkten Gepäck- und Expreßgutverkehr zwischen Znrich-Stadelhofen und den Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen.

5. Aufnahme des Artikels ,,Hochofenschlacken" in die nachstehenden Ausnahmetarife für den Transport von Steinkohlenschlacken : 1. in den Ansnahmetarif Nr. 29, enthalten im Tarif für den internen Güterverkehr der Jura-Simplon-Bahn, Bulle-Romont-Bahn und Traversthalbahn, sowie für den direkten Güterverkehr dieser Bahnen unter sich, vom 1. Jnni 1891; 2. in den Ansnahmetarif Nr. 13, enthalten im Gütertarif Delle transit -- Central- und Westschweiz, vom 1. Angust 1891 ; 3. in den Ausnahmetarif Nr. 46, enthalten im Gütertarif Genf transit, Verrières transit etc. -- Central- und Westschweiz, vom 1. September 1891.

Genehmigt am 26. Dezember 1894: 1. Ermäßigter Frachtsatz für den Transport von Schwefelkies in Wagenladungen von 10 000 kg. mit Herkunft von Grevenbruck ab Basel S C B nach Luterbach.

2. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Rohzucker in Wagenladungen von 10 000 kg. aus Deutschland nach Monthey bezüglich der Strecke Basel Ö C B transit -- Monthey via Delsberg mit Rückwirkung auf die herwärts Monthey gelegenen Stationen.

3. Provisorischer Gütertarif im südwestdeutsch-schweizerischen Verband, enthaltend Prachtsätze für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseehahn im Verkehr mit solchen der großherzoglich bad. Staatseisenbahnen, der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm Luxemburg-Bahn, der Prinz Heinrich Bahn, des Eisenbahndirektionsbezirks Frankfurt a./M., sowie Hanau Nordbahnhof, der Main-Neckar-Bahn, der pfälzischen Bahnen, der hessischen Lndwigsbahn und des Eisenbahndirektionsbezirks Köln (linksrheinisch), unter Vorbehalt.

4. Ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Holzzeugmasse, Holzstoff nnd Holzzellstoff (nicht in Form von Pappendeckel) in Wagenladungen von 10UOO kg. ab Hopfgarten nach Verrières transit und nach Genf transit mit Bestimmung nach Frankreich.

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2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 2l. Dezember 1894 die Inbetriebsetzung der 5 km. langen Tramway bahn mit Pferdebetrieb Neuenburg-St. Biaise für den Personenverkehr auf den 22. Dezember 1894 gestattet.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21 Dezember 1894 beschlossen, es sei die auf 1. Januar 1895 in Aussicht genommene Einführung der am 10. Juli 1894 gefaßten, in Nr. 29 des Publikationsorgans für Transport- und Tarilwesen veröffentlichten Beschlüsse betreffend 1. die von den Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes vorgeschlagene Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Betourbillete um je l Tag, 2. die gewünschte Aufnahme des Frinzipes der Unübertragbarkeit der Betourbillete und 3. die Einführung der Abstempelung der Billete bei Fahrunterbrechungea zu suspendieren.

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26.12.1894

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820-824

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