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Konkurrenz- und Stell en-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Spengler-, Schreiner-, Glaser-, Schlosser-, Gipser-, Maler- und Pflästererarbeiten für ein Dampfkesselhaus bei der eidgenössischen Konstruktionswerkslätte in Thun werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Dampfkesselhaus Thun" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 7. Oktober nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 27. September 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Maurer- und Schlosserarbeiten, sowie die Lieferung von hölzernen Pallisaden für eine Umzäunung bei dem eidgenössischen Zeughaus in Winterthur werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind im eidgenössischen Baubureauz, Tannenstraße, ZürichIV, zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der unterzeichneten Stelle verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Bauarbeiten Winterthur" bis nnd mit dem 7. Oktober nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den '28. September 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Konkurrenz-Ausschreibung.

Gemäß bnndesrätlichem Beschlüsse soll zur Beschaffung von Entwürfen für ein in Lausanne zu erstellendes Postgebäude unter den schweizerischen und den in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein Wettbewerb veranstaltet werden, zufolgedessen hiermit zur Beteiligung an demselben eingeladen wird.

Über alles weitere giebt das Programm, welches von der Direktion de* eidgenössischen Bauten in Bern gratis zu beziehen ist, die notwendige Auskunft.

B e r n , den 22. September 1894.

Schweiz. Departement des Innern.

Stelle-Ausschreibung.

Für die Heiznngsanlage mit Niederdruck im Montiernngsdepot Bern wird ein Heizer gesucht.

Löhnung Fr. 4. 50 bis Fr. 5. 50 pro Arbeitstag.

Aspiranten, welche zugleich Maschinenschlosser sind, werden bevorzugt.

Schrittliche Anmeldungen, unter Beilage von Zeugnisabschriften, sind bis zum 15. Oktober nächsthin an das eidg. Oberkriegskommissariat zu richten.

B e r n , den 1. Oktoker 1894.

Eidg. Obcrkriegskommissariat.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o frei zu geschehen haben, gute Lenmnndszengnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Genf.

_._.,,..

. . . . . _. _ ' 2) Briefträger in Meyrin (Genf).

) Anmeldung bis zum 16. Okti.

> 1894 bei der Kreispostdirektion in r l Q.enf

432

5) Posthaltt-r in Schangnau (Bern).

/.» r> · ,* · »T ,r> r 6) Briefträger in Nenenegg (Bern).

Anmeldung bis zum 16. Okt.

1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

) Anmeldung bis zum 16. Okt.

} 1894 bei der Kreispostdirektion in l ßern

7) Postcommis in Zürich.

. . TT 0. ,, .

8) Postcommis in Uster.

Ì Anmeldung bis zum 16. Okt.

i 1894 bei der Kreispostdirektion J jn Zürich.

3) Kreispostadjunkt in Lausanne.

4) Briefträger in Lausanne.

9) IA\ 10) 11)

Postcommis in Einsiedeln.

l Anmeldung bis zum 16. Okt.

n · *i · -n · v i. ,« i.

s i 1894 bei der Kreispostdirektion in Briefträger m Freienbach (Schwyz). l g^ (ja|ienPosthalter nnd Briefträger in Furth (Graubünden). Anmeldung bis zum 16. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

.12) Telegraphist in Cossonay (Waadt). Jabresgehalt Fr. 300, nebst Depeschen provision. Anmeldung bis zum 13. Oktober 18U4 bei der Telegrapheiiin*pektion in Lausanne.

13) Telegraphist und Telepbonist Weinfelden (Thurgau). Jabresgehalt Fr. 4ÜÜ, nebst Depeschenprovision für Telegraphen- nnd Fr. 500 für Telephondienst. Anmeldung bis zum 13. Oktober 1894 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Paketträger in Lausanne.

\ Anmeldung bis znm 9. Oktober 2) Posthalter nnd Briefträger in } }894 bei der Kwtywtdirektion in Rossinière (Waadt).

J Lausanne.

3) Postcommis in Neuenburg. Anmeldung bis znm 9. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in Keueuburg.

4) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis znm 9. Oktober 1894 bei der Ereispostdirektion in Zürich.

5) Zwei Briefträger in Pfäffikon (Scbwyz). Anmeldung bis zum 9. Oktober 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

6) Ausläufer auf d m Telegraphenbnreau Genf. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 6. Oktober 1894 beim Chef des Telegraphenbureaus in Genf.

7) Telegraphist in Villars snr Ollon (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 6. Oktober 1894 bei der Telegrapheniuspektion in Lausanne.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

A*« 40.

Bern, den 3. Oktober Ì894.

III, Personen- und Gepäokverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

4

578. ( %4) Personen- und Gepäcktarif J S und B R -- G B, vom i. Januar Ì893. Ergänzung.

Außer den im Publikationsorgan Nr. 38, unter Ziffer 537, aufgeführten Fahrpreisen werden am 17. Oktober 1894 noch folgende Taxen auf dem Instruktionswege in Kraft gesetzt: Einfache Fahrt. Gültig Hin- u. Rückfahrt. Gültig Gepäck I.

II. III. Tag. I.

II. III. Tage, lo^kg.

Worb-Airolo. via Langnan-Luzern . . . 22.85 16. -- 11.45 l 36.5025.6018.30 3 11.55 Worb-Göschenen, via Langnau-Luzern . 20. -- 14.05 10.05 l 32. -- 22.45 16.05 3 9.95 Bern, den 27. September 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

579. (40/9*) Personen- und GepäcJctarif EH-- N 0 B, vom 1. April 'ISSO. Ergänzung.

Mit 17. Oktober 1894 treten für den Personen- und Gepäckverkehr zwischen den Stationen Pfäffikon (Zürich) und Lachen über Wetzikon-Rapperswil-Pfäffikon (Schwyz) folgende Distanzen und Taxen in Kraft: 301

Distanz.

Effektiv- Tarifkm.

km.

34 39

I. Kl.

Fr

Einfache Fahrt . .

Hin- und Rückfahrt

4. 05 6. 35

II. Kl. III. Kl.

Fr2. 95 4. 50

Fr.

2. 10 3. 25

Zürich, den 27. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

580. (40/94) Distannenzeiger zur Taxberechnung bei direkter Beförderung von Gesellschaften und Schulen etc. im Verkehr T TB -- 8 C B, A S B, W B, L H B, E B, 8 T B, T S B, B B, B OB, J 8, B B, VT, V Z, Y S C, 3 N und Thuner- und Brienzersee. Neuausgabe.

Mit 15. Januar 1895 tritt der obgenannte Distanzenzeiger in Kraft, wodurch derjenige für den Verkehr T T B -- S C B, A S B, W B, E ß, J B L, J N, S O S und B K, vom 15. Mai 1885, samt Nachtrag I aufgehoben und ersetzt wird.

Bern, den 27. September 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Baün.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

581. (*°/94) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden guiischen Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen.

Unter Bezugnahme auf unsere Mitteilungen vom 19. Juni (siehe Publikationsorgan 26/94, 365) und 16. August 1894 (siehe Publikationsorgan 35/94, 501) wird hiermit bekannt gegeben, daß der einzelne geringfügig erhöhte Taxen enthaltende neue Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen über Lauterburg, Weißenburg, Saargemünd, Scheidt und Neunkirchen nicht schon am 1. Oktober, sondern erst am 1. November 1894 in Geltung tritt.

Straßburg, den 21. September 1894.

(üeneraldirektion der. Eisenbahnen in EIsass-Lothringen.

302

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

582.

4

C %4) Ausnahmetarif Nr. 3 für Lebensmittel, vom i. Mai 1894. Nachtrag 1.

Mit 15. Oktober 1894 tritt der Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen zu den Bemerkungen des Haupttarifs.

Basel, den 1. Oktober 1894.

Direktorinssi der Schweiz. Centralbahn.

583. (.40/94) Gütertarif Basel S CB-- Central- und Westschweiz, sowie Gotthardbahn, vom 1. Juni 1892.

Die Taxen des Ausnahmetarifs L, Zacker, raffiniert oder krystallisiert, und Farinzucker (cassonades) Basel S C B transit -- Jura-Simplon-Bahn und Traversthalbahn, mit Provenienz Köln und Eisdorf, werden aul den 3. Januar 1895 aufgehoben.

Basel, den 1. Oktoher 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

584-. ( 40 /94) Gütertarif S C B -- N 0 B, V S B und R H B, vom i. Oktober 1894. Kündigung von Taxen.

Die im Gütertarif S C ß -- N 0 B, V S B und K H B, gültig vom Tage der Eröffnung des durchgehenden Betriebs der rechtsufrigen Zürichseebahn (1. Oktober 1894) an, enthaltenen Distanzen und Taxen für den Verkehr zwischen den Stationen Emmenhrücke bis Nottwyl einerseits nnd Dübendorf bis Rüti (Zürich) und Wald anderseits treten mit 31. Dezember 1894 außer Kraft. Über die an deren Stelle tretenden neuen Distanzen und Taxen wird seiner Zeit Publikation erlassen werden.

Zürich, den 29. September 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

585. ( 40 /94) Gütertarife J S etc. -- schweizerische Bahnen. Nachtrag I zum Heft IX, Verkehr mit der Schweiz. Nordostbahn, gültig vom i. August 1893. Kündigung von Taxen.

Die in dem seit 1. August 1893 eingeführten Nachtrag I zum Gütertarif J S etc. -- N 0 B (Heft IX der Gütertarife J S -- schweizerische Bahnen), vom 1. Februar 1892, für den Verkehr zwischen den Stationen Mönchenstein bis und mit Courtemaiche, Courrenälin his und mit Rewchenefte und Gorgemoni bis und mit Chaux-de-Fonds einerseits und den Stationen Schaffhausen, 303

Singen loco und Konstanz anderseits vorgesehenen Frachtsätze der allgemeinen Wagenladnngsklassen A und ß werden hiermit auf den 31. Dezember 1894 gekündet. Über deren Ersatz wird seiner Zeit besondere Bekanntmachung erscheinen.

Bern, den 1. Oktober 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

586. ( 40 /94) Exporttarif für Holz via Basel S C B transit, Delle transit, Lode transit, Verrières transit, Genève transit, Pino transit und Chiasso transit, vom i. Februar Ì889. Kündung.

Der oben erwähnte Exporttarif für Holz wird auf 1. Januar 1895 gekündet.

St. Gallen, den 25. September 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, aus Präsidialverwaltung des schweig. Eisenbahnverbandes.

587. ( 40 /94) Gütertarif Genf transit, Verrières transit, Bouveret transit, Vallorbes transit und Lode transit -- Central- und Westschweis, vom i. September Ì89Ì. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 20. Oktober 1894 an werden die nachstehenden Taxen in den auf Seite 21 des Nachtrages II zum obgenannten Tarif enthaltenen Ausnahmetarif Nr. 48 für sterilisierte Milch aufgenommen : Wagenladungen von 5000 kg.

10000 kg.

Cts. pro 100 kg.

Konolfingen-Stalden -- Terri ères transit 153 134 Bern, den 2. Oktober 1894.

Direktion der Jura-Siniplon-Bahn.

588. (*°/94) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel, vom i. Februar Ì891. Nachtrag VI.

Zum Ausnahmetarif für Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes aus Belgien nach Basel Centralbahnhof, vom 1. Februar 1891, ist mit. 1. Oktober 1894 ein Nachtrag VI in Kraft getreten, enthaltend eine Anzahl Änderungen und Ergänzungen.

Bern, den 1. Oktober 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

304

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

589. (*°/94) Heft l des südwestdeutschen Nachtrag IV.

Verbandsgütertarifes.

Am 1. Oktober 1894 gelangt der Nachtrag IV zum Heft l des Verbandsgütertarifs zur Einführung. Unter andern sind darin Entfernungen für die neu aufgenommene Station Hettenleidelheim der pfälzischen Eisenbahnen und besondere Vorschriften für die Berechnung der Fracht für Thon und Thonerde im Verkehr von den Stationen Eisenberg i. d. Pfalz und Hettenleidelheim enthalten, welche jedoch erst mit dem Tage der Betriebseröffnung der Lokalbahn Ebertsheim-Hettenleidelheim in Kraft treten.

Straßburg, den 22. September 1894.

(ieiieraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotlmiigen.

590. (40/94) Berlin-südwestdeutscher

Gütertarif.

Nachtrag

VIII.

Mit Gültigkeit vom !.. Oktober 1894 ist zum Berlin-südwestdeutschen Gütertarif der Nachtrag VIII, Änderungen des Ausnahmetarifs für Düngemittel ete. enthaltend, erschienen.

Auskunft erteilen die Verbandstationen und unser Gütertarifburean.

Karlsruhe, den 21. September 1894.

tteneraldlreKtion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 23. September 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

591. (40/9*) Teil H, Hefte 3 und 4, des mitteldeutschen Verbandsgütertarifes. Nachträge.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1894 sind zam mitteldeutschen Verbandsgütertarif der Nachtrag III zu Teil II .und die Nachträge VII zu den Heften Nr. 3 und 4 erschienen, welche u. a. Änderungen der Frachtsätze für Konstanz und Petershausen i. B. enthalten.

Auskunft erteilen die Verbandstationen und unser Gütertarifbureau.

Karlsruhe, den 21. September 1894.

tJeneraldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

305

592. (40/94) Heft 3 des sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs. Nachtrag V.

Am 1. Oktober 1894 wird der Nachtrag V zu Heft 3 des sächsisch-siidwestdeutschen Verbandsgiitertarifs eingeführt, durch welchen u. a. die Station Hilpertsau in diesen Verkehr aufgenommen wurde.

Auskunft erteilen die Verhandstationen und unser Gütertarifburean.

Karlsruhe, den 25. September 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

593. ( 40 /94) Teil V, Heft 3, der süddeutschen Verbandsgütertarife (süddeutsch-österreichisch-ungarischer Verkehr). Nachtrag II.

Zu dem vom 1. Mai 1892 gültigen Kohlen-Ausnahmetarif Heft Nr. 3 des süddeutschen Verbands (Verkehr mit Österreich-Ungarn) ist mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1894 der Nachtrag il erschienen.

Karlsruhe, den 27. September 1894.

(üeneraldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseiscnbahnen.

59e. (40/94) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- EL, vom i. Februar 1891. Nachtrag VI.

Zum Ansnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes aus Belgien nach diesseitigen Stationen, vom 1. Februar 1891, tritt am 1. Oktober 1894 der Nachtrag VI in Geltung. Durch denselben werden einige neue belgische Kohlengruben und die inzwischen neu eröffneten diesseitigen Stationen in den direkten Verkehr aufgenommen.

Außerdem enthält der Nachtrag einige Änderungen und Ergänzungen. (Nachtrag kostenfrei.)

Straßbwrg, den 25. September 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringcn.

595. (*°/94) Heft 4 des sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs. Nachtrag V.

Am 1. Oktober 1894 gelangt der Nachtrag V zum Heft 4 des sächsiscksiidwestdeutsohen Verbandsgiitertarifs zur Einführung. Derselbe enthält n. a.

geänderte Entfernungen und Frachtsätze für den verkehr zwischen Station Basel und einigen sächsischen Stationen und neue Entfernungen für die Stationen Kötzschenbroda, Zwönitz und Neundorf i. V. der sächsischen Staatsbahnen und für Station Nördingen der Prinz Heinrich-Bahn.

Straßburg, den 26. September 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

306

596. (40/94) Teil H, Hefte 2 b und 4, der mitteldeutschen bandsgütertarife.

Nachträge.

Ver-

Mit dem 1. Oktober 1894 treten folgende Nachträge zu dem mitteldeutschen Verbandsgütertarif, vom 1. Januar 1893, in Kraft: Nachtrag III zum Teil II, Nachtrag VII zum Heft Nr. 2 b und Nachtrag VII mit Ergänzungsblatt zum Heft Nr. 4.

Außer verschiedenen bereits veröffentlichten und zur Geltung gekommenen Tarifmaßnahmen enthalten die Nachträge u. a. neue Entfernungen für die Stationen Quorum und Wenden und abgeänderte Entfernungen für eine größere Anzahl Stationen des Eisenbahndirektionshezirks .Magdeburg. Kostenfrei.

Straßburg, den 24. September 1894.

Ueneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotliringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 26. September 1894: Einführung direkter Personen- und Gepäcktaxen für die Relationen Worb -- Airolo und Gesehenen.

Genehmigt am 28. September 1894: Entwurf eines Heftes 3 zu Teil III der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife.

Genehmigt ain 29. September 1894: 1. Entwurf eines Nachtrags III zum allgemein schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc. im Verkehr der schweizerischen Bahnen mit Chiasso transit und Pino transit.

2. Entwurf eines Nachtrags VI zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Genf transit, Verrières transit und Locle transit einerseits und den Stationen der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburger- und \V~aldRüti-Bahn) und der Tößthalbahn anderseits.

3. Entwurf eines Nachtrags I zum allgemein schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 3 für den Transport von Lebensmitteln in beschleunigter Fracht.

Genehmigt am 1. Oktober 1894 : Entwurf eines Nachtrags IV zu Teil II b der österreichisch-ungarischfranzösischeu Gütertarife.

Genehmigt am 2. Oktober 1894: 1. Ausnahmetaxen für den Transport von sterilisierter Milch in Ladungen von 5000 kg. und 10000 kg. ab Konolfingen-Stalden nach Verrières transit.

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2. Nachtrag VI zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. zwischen belgischen Stationen einerseits und Stationen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Luxemburgischen Wilhelmsbahn (einschließlich Basel, Station der Jura-Simplon-Bahn) anderseits.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. September 1894 die Eröffnung des Betriebes auf der 5,? km. langen Teilstrecke Zürich-Hauptbahnhof--Zürich-Stadelhofen der rechtsufrigen Zürichseebahn auf den 1. Oktober 1894 genehmigt. An dieser Strecke liegt die Station Zürich-Letten, welche für den Personen-, Gepäck- nnd Eilstückgutverkehr eingerichtet ist.

2. In seiner Sitzung vom 28. September 1894 hat der Bundesrat die Direktion der Gotthardbahn ermächtigt, während der Zeit der italienischen Weinernte, d. h. bis längstens Ende Oktober 1894, im Bedarfsfalle an Sonntagen auch Waren in gewöhnlicher Fracht zur Abfertigung zu bringen und zu befördern. Dabei soll es die Meinung haben, daß von dieser Bewilligung nur in unumgänglich notwendigen Fällen Gebrauch gemacht werden dürfe und daß dem Personal für entgangene Freisonntage voller Ersatz geleistet werden müsse.

3. Der ßundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 1894 dem Entwurf za reglementarischen Bestimmungen für den italienisch-englischen Güterverkehr via Gotthard und via Brenner die Genehmigung erteilt. Dieselben schließen sich soweit möglich an die Vorschriften des internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr an.

308

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42

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---

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03.10.1894

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430-432

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