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Schweizerisches Bundesblatt.

46. Jahrgang. I.

Nr. 9.

28. Februar 1894.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 6 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Baum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition.

Drude und Expedition der Buchdruckerei Karl Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1893.

Tit.

Nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahre 1893 zu erstatten.

A. Geschäftskreis des Departements des Innern.

I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten; eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

Das Berichtsjahr brachte eine Volksabstimmung und die periodische Erneuerungswahl des Nationalrates, des Bundesrates und der eidgenössischen Geschwornen.

Bei jener, welche am 20. August stattfand, handelte es sich um Annahme oder Verwerfung des ersten, auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 erhobenen und durch 83,159 gültige Unterschriften unterstützten Volksbegehrens um Aufnahme eines zweiten Artikels 25 in die Bundesverfassung, des Inhalts, daß das Schlachten der Tiere ohne vorherige Betäubung vor dem Blutentzuge bei jeder Schlachtart und Viehgattung ausnahmslos untersagt sei.

Bandesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

18

230

Das Begehren wurde sowohl von der Mehrzahl der stimmenden Bürger als der Stände angenommen. Über das daherige Ergebnis haben wir Ihnen am 13. Oktober Bericht erstattet (Bundesbl. 1S93,.

IV, 399).

Die periodische Neubestellung des Nationalrates und der eidgenössischen Geschwornen erfolgte gemäß unserm Beschluß am 29. Oktober. Dabei hatte diejenige der eidgenössischen Geschwornen auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, vom 22. März 1893 -- in Kraft getreten de» 1. Oktober 1893 -- vor sich zu gehen. Wir unterließen nicht, im Kreisschreiben betreffend die Anordnung der Wahl (Bundesbl. 1893, IV, 119) auf die Abweichungen aufmerksam zu machen, welche jenes Gesetz in betreff der. Geschwornenwahlen vom Inhalte dea bisherigen Gesetzes aufstellt.

In betreff der Vorbereitung der Abstimmungs- und Wahloperationen ist diesmal nur eine einzige Klage an unser Departement des Innern gelangt und dieselbe hat sich als unbegründet erwiesen. Wir glauben hieraus schließen zu dürfen, daß die Vorbereitung überall ordnungsgemäß erfolgt sei.

Den 29. August und an den nächsten darauf folgenden Tagen ging bei unserer Kanzlei ein neues, auf 52,3^7 gültige Unterschriften sich stützendes Initiativbegehren ein. Dasselbe verlangt eine Volksabstimmung über den Antrag der Aufnahme eines neuen Artikelsin die Bundesverfassung, welcher die Gewährleistung des Rechte» auf ausreichend lohnende Arbeit für jeden Schweizerbürger bezweckt.

Der Inhalt des Artikels ist auf den Untersehriftenbogen bestimmt angegeben.

Dieses Begehren haben wir Ihnen am 6. Oktober mit einem einläßlichen Berichte über den Befund der Unterschriften zur vorschriftgemäßen Behandlung übermittelt (Bundesbl. 1893, IV, 369).

Über das Ergebnis der letztern wird im nächsten Jahre zu berichten sein.

2. Organisation und Geschäftsgang.

Das Departement hat durch den auf 6. Oktober in Kraft getretenen Bundesbeschluß vom 28. Juni betreffend Organisation eines schweizerischen Gesundheitsamtes (A. S. n. F. XIII, 689) eine Erweiterung erfahren, von der indessen hiernach das Nähere anzugeben sein wird. (Vergleiche Seite 260 hiernach.)

Im übrigen ist in betreff der zwei durch die Überschrift angedeuteten Punkte nichts Besonderes hervorzuheben. Im Bestände des Kanzleipersonals ist kein Wechsel eingetreten.

231 3. Bundeskanzlei.

I. Sitzungen der Räte.

a. Gesetzgebende Räte.

Im Jahre 1893 haben 3 Sessionen stattgefunden, nämlich vom 13. bis 30. März, vom 5. bis 29. Juni und vom 4. bis 23. Dezember. In dieser Zeit hielt der Nationalrat 62, der Ständerat 57 und die vereinigte Bundesversammlung 3 Sitzungen ab; diese letztern fielen auf den 27. und 28. Juni und den 14. Dezember.

b. Bundesrat.

Der Bundesrat hat 111 Sitzungen abgehalten und 5148 Geschäftsnummern behandelt (1892: 5520). Die Zahl der von ihm ausgegangenen Schreiben belauft sich auf 5624 (1892: 6888), wozu 775 Ausfertigungen bundesrätlicher Bewilligungen zum Erwerb des Schweizerbürgerrechts hinzukommen (1892: 645). Den Departements sind 8442 Auszüge aus dem bundesrätlichen Protokoll zugestellt worden (1892: 7288).

Während des Berichtsjahres siod 5246 Zuschriften an dea Bundesrat gelangt (1892: 5452) und den einzelnen Departements überwiesen worden.

II. Kanzleiarbeiten.

Die Bundeskanzlei hat von sich aus 1792 Geschäftsnummern behandelt (1892: 2099).

Gerichtliche Eröffnungen sind bestellt worden: Für Frankreich an Personen in der Schweiz 401 Für schweizerische Kantone nach Frankreich 205 606 (1892: 636) Civilstandsakten wurden an die Kantone und an auswärtige Staaten befördert . 12,014 (1892: 12,804) Ebenso Strafurteile 3,043 (1892: 3,! 69) Total 15,663 (1892: 16,609) Ferner wurden 79 Rogatorien schweizerischer Gerichte an französische übermittelt; bei weitern 12 waren die Vollzugsakten bis Ende des Jahres noch nicht zurückgelangt.

Die Zahl der Beglaubigungen betrug 1957 (1892: 1928).

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III. Personelles.

Herr Dr. jur. E. Genequand von Genf ist als französischer Übersetzer an Stelle des verstorbenen Herrn Jules César Ducommun und Herr H. Gribi · von Languau als Kanzlist an Stelle des verstorbenen Herrn Hermann Gisiger von Selzach (vergi. Geschäftsbericht für das Jahr 1892, Bundeshl. 1893, I, 448) ernannt worden.

Herr Charles Dubois von La Chaux-de-Fonds, Locle und Renan, der seit 1879 auf der Bundeskanzlei als Kanzlist thätig war und als solcher ersprießliche Dienste leistete, ist ausgetreten, um die Stelle eines Registrators auf dem internationalen Bureau für gewerbliches, litterarisches und künstlerisches Eigentum anzunehmen. An seiner Stelle ist am 3. Februar 1893 Herr Emil Zeller von Sigriswil ernannt worden. Dieser ist infolge seioer Wahl zum Kanzlisten und Übersetzer des eidgenössischen Gesundheitsamtes schon am 30. November wieder ausgetreten und durch Herrn Clément Jaquet von Corcelles und La Sagne provisorisch ersetzt worden.

Am 19. Juni 1893 ist der I. Registratur, Herr Josua Menn, von Schiers, gestorben, nachdem er über 40 Jahre lang dem Bunde treu und gewissenhaft gedient hatte. Die Lücke ist durch Beförderung des Unterregistrators, Herrn Theodor Widmer, von Luzern, ausgefüllt worden. Als Unterregistrator haben wir sodann Herrn Paul Scholer, von Basel, bisherigen Kanzlisten, gewählt.

Da sich das Bedürfnis fühlbar gemacht hat, dem Materialverwalter und Kassaführer der Bundeskanzlei einen Gehülfen,. gleichzeitig Stellvertreter, beizugeben, so haben wir als solchen und als Kanzlisten Herrn Julius Oberholzer, von Wald ' (Kanton Zürich), provisorisch angestellt.

IV. Drucksachen.

Das Bundesblatt umfaßte im Jahre 1893 fünf starke Bände mit zusammen 339 deutschen und 350 französischen Druckbogen. Es wurde in einer Auflage von 2600 deutschen und 1500 französischen Exemplaren gedruckt. Die Abonnentenzahl betrug 1718 für die deutsche und 783 für die französische Ausgabe, einschließlich der von den Staatskanzleien der Kantone Aargau und Waadt direkt hei der Bundeskanzlei bestellten Exemplare. Die Zahl der Gratisempfänger betrug im ganzen 1073. Das bisher im Bundesblatt veröffentlichte WochenbuUetin der Geburten und Sterbefälle wird von 1894 an nicht mehr darin erscheinen, da es nun selbständig herausgegeben wird.

Bei der Behandlung des letztjährigen Geschäftsberichtes wurde im Schöße des Nationalrates der dringende Wunsch geäußert, das

233 Bundesblatt möchte in Zukunft allen Abonnenten in broschierten Nummern zugestellt werden. Derselbe Wunsch ist gegen Ende des Jahres auch vom schweizerischen Handels- und Industrieverein kundgegeben worden. Das Departement des Innern hat nicht ermangelt, sich für die Prüfung der Ausführbarkeit desselben mit der Bundeskanzlei ins Einvernehmen zu setzen und wird demnächst in der Lage sein, eine Anordnung in der Angelegenheit zu treffen.

Von der eidgenössischen Gesetzsammlung sind 50 deutsche, 49 französische und 28 italienische Druckbogen erschienen. Auf Ende Jahr wurde der Band XIII der neuen Folge abgeschlossen.

Von der Eisenbahnaktensammlung sind 168/s Bogen in deutscher und 201/4 in französischer Sprache erschienen, vom Publikationsorgan für Transport- und Tarifwesen je 20 Bogen.

Das stenographische Bulletin umfaßte im Berichtsjahre 92 Druckbogen.

Der Supplementband zur Sammlung der Kantonsverfassungen, Jahrgang 1893, ist druckfertig und wird anfangs 1894 zur Versendung gelangen.

Bekanntlich ist in den letzten Jahrzehnten die Papierqualität, namentlich diejenige der Druckpapiere, infolge übermäßiger Verwendung von Holz bei der Fabrikation bedeutend zurückgegangen.

Da das Holzpapier aber, wie es sich aus den von uns veranlagten Untersuchungen herausgestellt hat, hinsichtlich Dauerhaftigkeit zu wünschen' übrig läßt, gedenken wir für den Druck eines Teiles der zur Aufbewahrung bestimmten eidgenössischen Erlasse (Gesetzsammlung, Bundesblatt, stenographisches Bulletin etc.) künftighin nur ganz dauerhaftes, vollkommen holzfreies Papier zu verwenden.

Allerdings dürfte diese Maßregel etwelche Mehrkosten nach sich ziehen; sie ist aber von großer Wichtigkeit für die künftigen Generationen.

Die vom Drucksachenbureau aufzubewahrenden Vorräte an Imprimaten aller Art haben in den letzten Jahren so stark zugenommen, daß eine geordnete und rationelle Unterbringung derselben in den zur Zeit verfügbaren Räumen immer schwieriger wird. Alle Magazine sind überfüllt, zudem liegen sie sehr weit auseinander, eines sogar im Dachraum des neuen Telegrapheugebäudes, was den Dienst, namentlich während der Sessionen der Bundesversammlung, bedeutend erschwert. Wenn einmal die gegenwärtig vom Archiv innegehabten Räume im Souterrain des alten Bundesrathauses frei werden, wird sich Gelegenheit bieten, dem gerügten Übelstande gründlich abzuhelfen.

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4. Archive und Münzsammlung.

1. Über den Fortgang der Arbeiten für das e i d g e n ö s s i s c h e A b s c h i e d e w e r k kann mit Befriedisuna; eine erhebliche FördeO O . rung sowohl in Bezug auf das Generalregister als das Materialsammeln für die Supplemente berichtet werden. Während letzteres wieder ein gutes Stück neues Manuskript ergab, ist der erste Registerhand, den Zeitraum von 1245--1555 umfassend, so weit gediehen , daß jetzt der Rohstoff vollständig vorliegt und es zur baldigen Drucklegung nur noch der Zusammenarbeituug und abschließlichen Zurüstung des vorhandenen Manuskriptes bedarf.

Neben dem Druck dieses ersten Bandes her wird dann dem Redaktor erhebliehe Zeit zur Betreibung der Arbeit für den zweiten, zugleich letzten Band erübrigen, der den ganzen restierenden Zeitabschnitt enthalten wird.

2. Für die A k t e n s a m m l u n g aus der P e r i o d e d e r Hei v e ti k, wobei der fünfte Band in Betracht fällt, hatte der Redaktor im Berichtsjahr zunächst die handschriftlichen und gedruckten Texte der Gesetze, Dekrete etc. vollends zu beschaffen, sodann die Verhandlungen der Räte vorläufig teilweise (vom Oktober 1799 bis 7. Januar 1800) zu registrieren und die Protokolle der Regierung (.Direktorium und Vollziehungsausschuß), die für den ganzen Zeitabschnitt 14 große Folianten zählen, durchzuarbeiten, was eine bedeutende Masse von Stoff für Text und Kommentar ergab, endlich das sogenannte Direktorialarchiv, das großenteils die Unterlagen der Protokolle bildet, auszubeuten, d. h. etwa 410 Bände durchzusehen,'welche noch viele unentbehrliche Ergänzungen lieferten.

Das neue Manuskript, von dem nur ganz weniges in spätere Bände fallen wird, ist auf 109 Druckbogen berechnet. Der Druck wird nach Erledigung einiger anderer Vorarbeiten, die vielleicht zwei Monate erfordern, beginnen können. Ein wesentliches Stück (Verhandlungen der gesetzgebenden Räte vom 8. Januar bis 7. August 1800) bleibt übrigens nachzuholen, so daß die Arbeit für den sechsten Band erst im Sommer des gegenwärtig laufenden Jahres in Gang kommen dürfte.

3. Was die seit mehr als einem Decennium im Gange befindlichen h i s t o r i s c h e n A r b e i t e n in P a r i s betrifft, so kann auch diesfalls eine erhebliche Förderung konstatiert werden. Die Kopiaturarbeit, die in der Nationalbibliothek und dem Archiv des
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten während des ganzen Jahres mit vier Gehülfen betrieben wurde, ergab ein Manuskript von 6265 Seiten, also 300 Seiten wieder mehr als im Vorjahre.

Daneben ist durch den Direktor des Unternehmens, Herrn Dr.

235 E. Rott, der fünfte Band des aus demselben hervorgegangenen ,,Inventaire sommaire des documents relatifs à l'histoire de Suisse conservés dans les archives et bibliothèques de Paristt zum Drucke vorbereitet und so ; gefördert worden, daß die Drucklegung in der aweiten Hälfte des Berichtsjahres erfolgen konnte und auf den Herbst des gegenwärtigen Jahres der fertige Band erscheinen wird.

Er wird für bequeme Benutzung der vier vorausgegangenen Bände «in ebenso notwendiges als allseits erwünschtes Hülfsmittel sein, da er nebst einer Materienübersicht das Orts- und Personenregister z\i denselben enthält.

4. Schon seit einigen Jahren hat die allgemeine geschiehtsforschende Gesellschaft der Schweiz in den A r c h i v e n von Rom und anderen italienischen Städten mit Bundessubsidien historische Arbeiten ausführen lassen und deren Ergebnisse dem Bundesarchiv «bergeben, welches dadurch in den Besitz eines höchst wertvollen Materials zu unserer Landesgeschichte gelangt ist. Als Leiter des weitaussehenden Unternehmens waren die Herren Dr. Karl Ritter in Trogen und Kaspar Wirz aus dem Kanton Zürich gewonnen . worden, von denen der letztere schon früher zum Zwecke historischer Studien seinen ständigen Sitz in Rom genommen hatte.

Nun ist aber durch Verständigung zwischen dem Vorstand der genannten Gesellschaft und dem Bundesarchiv das von jenem begonnene Unternehmen an die direkte Leitung dieses letztern abgegeben worden, und es hat die Gesellschaft sich ihrerseits von der Aufgabe ganz zurückgezogen. Wir wollen nicht ermangeln, an dieser Stelle derselben und ihren Organen den wohlverdienten Dank zu bezeugen für die uneigennützige und erfolgreiche Be.thätigung in dieser Sache. -- Im Berichtsjahr nun ist durch den Herrn Wirz, der als Beauftragter des Bundesarchivs die Arbeiten auch fernerhin leitet und überwacht, im Verein mit drei Hülfsarbeitern die Durchforschung und Ausbeutung des schweizergescbichtlichen Materials in den Archiven und Bibliotheken Roms eifrig und mit bestem Erfolg weitergeführt worden. Außer den vatikanischen Archiven, welche das hauptsächlichste Material lieferten und bekanntlich den wissenschaftlichen Studien in liberalster Weise zugänglich gemacht sind, wurden Erhebungen vorgenommen in mehreren öffentlichen und privaten Bibliotheken, welche höchst bedeutsame und zahlreiche handschriftliche
Schätze verwahren, tinter denen auch für die Geschichte der Schweiz wertvolle Beiträge sich finden. Die im Laufe des Jahres exploitierten Büchersammlungen sind die Biblioteca Vaticana, Biblioteca Casanätenae oder Minerva, Biblioteca Angelica und Biblioteca Barberini, letztere ·die Privatbibliothek der Familie gleichen Namens, die wöchentlich ·einmal dem Publikum geöffnet ist. Darüberhin hat Herr Wirz in der

236 großen Ferienzeit des vatikanischen Archivs, die drei Monate (Juli, August, September) dauert, die Staatsarchive in Mailand, Verona und Modena besucht und überall Material für unsere Zwecke aufgefunden und nutzbar gemacht, wie es gleichermaßen im Vorjahre mit den Staatsarchiven in Parma, Florenz und Neapel geschehen war. Eine Frucht dieser Studien ist u. a. die unlängst im Druck erschienene Arbeit des Herrn Wirz über ,,Ennio Filonardi, der letzte Nuntius in Zürich"1, und in einem nächsten Bande der von der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft herausgegebenen ,,Quellen zur Schweizergeschichte11 wird derselbe Autor aus italienischen Archiven weitere Beiträge für die Beziehungen der Eidgenossen zu Italien im 16. Jahrhundert mit Bundesunterstützung veröffentlichen.

5. Von den A k t e n der XIII. V e r w a l t u n g s p e r i o d e , d. h.

der Jahre 1885/1887, sind im Laufe des Berichtsjahres noch einige größere Bestände seitens des Finanz-, des Eisenbahndepartements und der Handelsabteilung des auswärtigen Departements an das Bundesarchiv abgeliefert worden. Sowohl diese umfangreichen Nachträge ala alle übrigen vom Vorjahre her noch rückständig gebliebenen Partien wurden durchgearbeitet und mit den altern Beständen vereinigt.

Inzwischen hat dann auch die Abgabe der Akten aus der XIV. Amtsperiode (1888/1890) begonnen, und bereits ist das Archivariat mit der Sichtung und Ordnung des neuen Materials beschäftigt. Diese Arbeit gestaltet sich immer umfänglicher bei jeder neuen Ablieferung, da, entsprechend der beständigen Ausdehnung und Vermehrung der eidgenössischen Verwallungszweige, die Aktenbestände progressive Dimensionen annehmen. So wird denn das Archivpersonal mit den Akten dieser letzten Abgabe für lange Zeit vollauf zu thun haben, zumal bei der eingetretenen körperlichen Invalidität des Unterarchivars, die dessen Leistungsfähigkeit wesentlich gemindert und trotz eines sechsmonatlichen Kurgebrauchs im Berichtsjahr leider keine Besserung erfahren hat. -- Die vielen Urkunden (Verträge, Kaufbriefe etc.) und Imprimale, die im Laufe des Jahres dem Archiv zugingen, sind in gewohnter Weise verzeichnet und zukommenden Ortes eingestellt worden. Im fernem wurden die Schriften und Bücher des eingegangenen Konsulats in Nantes dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben. -- Die Zahl der dem Archiv zu
vorübergehender Benutzung entnommenen Akten blieb zwar hinter der des Vorjahres zurück, betrug aber immer noch 4091 einzelne Stücke und Bände, deren Herausgabe und Kontrollierung das Archivariat mehr oder weniger fast täglich in Anspruch nahm, wobei diejenige Zeit außer Betracht gelassen ist, die mit bloßen Nachschlagungen, Auskunfterteilung und Berichterstattung verzettelt wurde. -- Die im vorjährigen Geschäftsbericht ausgesprochene

237

Hoffnung auf eine baldige bessere Unterbringung des Archivs in einem eigenen Neubau ist wegen Verbindung der Angelegenheit mit der neu aufgetauchten Idee der Schaffung einer Nationalbibliothek und deren räumlichen Verbindung mit dem Staatsarchiv leider unerfüllt geblieben und abermals in die Ferne gerückt, da jene Frage noch immer unerledigt auf den Traktnnden der gesetzgebenden Räte steht.

6. Für die e i d g e n ö s s i s c h e M ü n z - u n d M e d a i l l e n s a m m l u n g erzeigt das Berichtsjahr einen Zuwachs von 11 Stücken in Gold, 9 in Silber, 17 in Billon und 3 in Kupfer etc. im Metallwerte von Fr. 196. Mit Hinzurechnung dieser 40 Stück erreichte auf 31. Dezember 1893 der Gesamtbestand der Sammlung 9958 Stücke mit einem Metaliwerte von Fr. 19,318. Die im Jahreserwerb enthaltenen Geschenke verdankt man der Generosität der Herren Nationalrat Benziger in Einsiedeln, - N. Piguet, Erzieher des Erbprinzen von Montenegro, Konsul Nölting in Hamburg und Paul Ströhlin in Genf, als Präsident der schweizerischen numismatischen Gesellschaft.

5. Bibliothek.

Wir hatten schon wiederholt Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Bibliothek nicht über genügende Räume verfügt, wodurch der Überblick über dieselbe und die Aufstellung 1 der Bücher erheblich erschwert werde. Dieser Qbelstand, der .infolge der Entwicklung der Bibliothek immer stärker hervortritt, wird indessen andauern müssen, bis die Erstellung des Parlamentsgebäudes weitere Räume verfügbar machen wird.

Die Bibliothek erfuhr während des Berichtsjahres einen Zuwachs von 1000 Bänden und ist nun auf 40,000 Bände angewachsen. Die Benutzung derselben erstreckte sich auf rund 7000 Aus- und Eingänge an Büchern.

Der durch Vertrag (A. S. n. F. XI, 2) mit einer Anzahl auswärtiger Staaten organisierte Austausch amtlicher Schriftstücke und anderer Publikationen kommt auch den schweizerischen und ausländischen gelehrten Gesellschaften und Anstalten zu gute und hut Dimensionen angenommen, welche die anfänglichen Berechnungen bedeutend übersteigen. Die im abgelaufenen Jahr zum Austausch gekommenen Drucksachen erreichen ein Gesamtgewicht von über 100,000 kg. Im Hinblick auf die in diesem Austausch sich kundgebenden Bedürfnisse haben wir es als angezeigt erachtet, dafür ?.u sorgen, daß die auf Kosten des Bundes erscheinenden Publikationen auch im Inland den sich darum Interessierenden Ihunlichst zu-

238 gänglich gemacht und zu diesem Zwecke den schweizerischen öffentlichen Bibliotheken kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Es wurden deshalb die Kantonsregierungen ersucht, uns diejenigen Bibliotheken zu bezeichnen, welche sie für diesen Zweck als berücksichtigungswert zu empfehlen gedenken. (Vergi, ßundesbl.

1893, V, 375.)

Die eingegangenen Büchergeschenke werden jeweilen im Bundesblatt publiziert. (Vergi. Jahrg. 1893, IV, 61.)

II. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischen Gesetze.

1. Ausführung des Artikels 27.

Die im letztjährigen Bericht (Bundesbl. 1893,1, 457) erwähnte Motiou der Herren Nationalist Curti und Genossen, vom 20. Juni 1892, betreffend Unterstützung der Primarschulen durch den Bund, hat in Ihrer Sommersession zu einem Beschlüsse des Nationalrates (vom 7. Juni) folgenden Inhaltes geführt: ,,Der ßundesrat wird eingeladen, zu untersuchen und darüber Bericht und Antrag einzubringen, ob nicht zur Ausführung der Bestimmung des Artikels 27 der Bundesverfassung, welcher genügenden Primarunterricht vorschreibt, und nach Maßgabe des Standes der Bundesfinanzen, die Kantone vom Bunde finanziell unterstützt werden sollen.u Unser Departement des Innern ist der durch dieses Postulat gestellten Aufgabe sogleich näher getreten und hat sich einläßlich mit derselben befaßt. Wir werden uns daher in nicht langer Zeit mit einer Vorlage über den Gegenstand zu beschäftigen haben.

2. Freizügigkeit der Personen, welche wissenschaftliche Berufsarten ausüben (Art. 83 und Art. 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung). Mediziualprüfungen. Schweizerische Landespharmakopöe.

Im Berichtsjahre hatten wir uns von neuem mit einem Rekurse betreffend die Ausübung der Advokatur zu befassen, den wir jedoch, im Gegensatz zu dem vorjährigen, ablehnend entscheiden mußten.

Ein Bürger des Kantons Bern, welcher an der Hochschule in Bern das Diplom eines Dr. Juris erworben ha.tte, bewarb sich in Genf, gestützt auf dieses letztere, um die Zulassung zur Advokatur.

Die genferischen ,,Dispositions, légales, relatives à la profession

239 d'avocat" enthalten u. a. die Bestimmung, daß zur Ausübung der Advokatur in diesem Kanton zugelassen werden können diejenigen ehrenfähigen Schweizerbürger, welche an einer schweizerischen Universität den Doktorgrad erlangt haben. Dem Gesuche des angedeuteten Bewerbers wurde daher entsprochen, und er wurde von der genferischen Staatsbehörde als Advokat beeidigt. Unmittelbar hierauf stellte dieser neue genferische Advokat an die Regierung seines Heimatkantons das Begehren, sie möchte ihn, gestützt auf Art. 5 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, nun auch im Kanton Bern zur Ausübung der Fürsprecherpraxis zulassen.

Das dortige Obergericht, dem die Aufsicht über dio Advokatur im Kanton zusteht, wies indessen sein Begehren mit der Motivierung ab, daß in der präsentierten Bescheinigung über die bloß auf Vorlage des Doktordiploms erfolgte Zulassung zur Advokatur in Genf ein ,,Ausweis der Befähigung"1 im Sinne des Art. 33 der Bundesverfassung und des Art. 5 der Übergangsbestimmungen zu derselben nicht gefunden werden könne.

Durch den Rekurs zum Entscheid des Streites angerufen, waren wir in der Lage, hervorzuheben, daß der Kanton Genf befugt gewesen wäre, das ihm präsentierte Doktordiplom in Bezug auf den Wert zu prüfen, den es in seinem Ursprungskanton für die Erlangung des Rechts zur Advokatur besitzt, und es zurückzuweisen, sobald er gefunden hätte, daß es für diesen Zweck daselbst wertlos sei -- wie es wirklich der Fall ist. Wenn Genf nun nicht so vorgegangen sei, sondern das Doktordiplom ohne weiteres als Grundlage für die Zulassung zur Ausübung des Advokatenberufes anerkannt habe, so sei es hierzu ohne Zweifel berechtigt gewesen; allein es könne dadurch dem Rechte anderer Kantone in keiner Weise präjudiziert werden, d. h. das Diplom habe durch die im Kauton Genf erfahrene Anerkennung keine Änderung seines legalen Wertes erfahren, somit auch nicht für den Kanton Bern; mithin sei dieser nicht gehalten, das Diplom im Verein mit dem offiziellen Attest über die stattgefundene Beeidigung des Inhabers für die Advokatur in Genf als Ausweis der Befähigung im Sinne des Art. 5 der citierten Übergangsbestimmungen anzuerkennen.

· M e d i z i n a l p r ü f u n g e n . In diesem Verwaltungszweig brachte das Geschäftsjahr zunächst erhebliche Veränderungen im Personalbestand des leitenden Centralausschusses,
indem Herr Dr. Rellstab, Präsident der Behörde und Vorsitzender des Examenkollegiums des Prüfungssitzes Bern, zu Anfang März vom Tode dahingerafft wurde.

Zu diesem Verluste kam in der zweiten Hälfte des Jahres das Entlassungsgesuch des ältesten Mitgliedes der Behörde, Herrn Sanitätsrat L. Meyer, Präsidenten der medizinischen Prüfungskommissionen

240 in Zurich, welcher wegen vorgerückten Alters und geschwächter Gesundheit auf Jahresschluß sich zurückzuziehen wünschte.

An Stelle des Herrn Dr. Rellstah sei. wählten wir am 23. Mai zum Präsidenten der medizinischen Prüfungskommissionen in Bern Herrn Dr. Viktor Surbek, Direktor des Inselspitals daselbst, und als seinen neuen Präsidenten wählte der leitende Ausschuß sodann in der Sitzung vom 8. Juni sein Mitglied Herrn Professor Dr. Courvoisier in Basel, welcher das Amt auf 1. August aotrat. Herrn Sanitätsrat Meyer endlich gaben wir zu Ende des Jahres als Nachfolger dessen bisherigen Suppleanten, Herrn Dr. S. L. Heinrich Hirzel-Williarn, Arzt in Zürich.

Auf die Ersatzwahl des Herrn Dr. Surbek suchte der bisherige Suppléant des Präsidenten des Prüfungssitzes Bern, Herr Apotheker B. Studer, um seine Entlassung nach, welche ihm erteilt wurde.

Als sein Amtsnachfolger wurde am 17 Juni gewählt Herr Dr.

F. Schmid, damals eidgenössischer Sanitätsreferent und nunmehr Direktor des eidgenössischen Gesundheitsamtes.

Auf Ende des Jahres 1892 war auch die ordentliche Amtsdauer der medizinischen Prüfungskommissionen sämtlicher Prüfungssitze abgelaufen. Die Neuwahl derselben fand entsprechend den Vorschlägen des leitenden Centralausschusses unsererseits am 21. April statt. (Zu vergleichen das daherige Verzeichnis Bundesbl. 1893, II, 794.) Seither, haben bis Jahresschluß noch einige notwendig gewordene Ersatz- und Era;änzungswahlen stattgefunden (Bundesbl.

1893, HI, 551, und V, 818).

Der leitende Ausschuß hielt am 8. Juni und 17. November seine ordentlichen Sitzungen, die ausschließlich durch Verhandlungen über laufende Geschäfte -- Fragen des Prüfungswesens und der Ergänzung der Prüfungsbehörden -- in Anspruch genommen wurden.

Über die im letztjährigen Berichte erwähnte Frage, ob die Aspiranten auf das Arztdiplom nicht anzuhalten seien, zur Erlangung des letztern den Nachweis zu erbringen, daß sie wenigstens während eines Semesters als Assistenten an einem Spital praktische Übung in der Heilkunde erlangt haben, ist die Behörde noch nicht schlussig geworden. Es wird dies voraussichtlich im laufenden Jahre geschehen.

Die Mediüinalprüfungen hatten einen normalen Gang. Über die Entwicklung derselben seit dem Inkrafttreten (15. April 1878) des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877, betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonnls in der schweizerischen Eidgenossenschaft, giebt die auf Seite 245 hiernach enthaltene Tabelle eine.

Übersicht.

241

Der von uns am 10. März 1891 gefaßte Beschluß betreffend die Einsetzung einer eidgenössischen Maturitätskommissioa für solche Kandidaten der Medizin, die nicht einen regelmäßigen Maturitätsausweis besitzen, und die auf diesen Beschluß getroffenen Ausiührungsmaßregeln (vgl. Bundesbl. 1892,1, 943) haben die Erziehungsdepartements der Kantone Zürich, Bern, Wàadt und Genf zu einer Beschwerdeeingabe veranlaßt, welche uns zunächst die Kompetenz bestritt, in Sachen der Maturitätsprüfungen, wie es geschehen sei, *zu legiferieren, und sodann verschiedene Modifikationen in der Ausführung jenes Beschlusses verlangte.

Unser Departement des Innern machte die Schlüsse dieser Eingabe zum Gegenstand einer mündlichen Besprechung mit den Petenten, und diese führte zu 'einer Verständigung in dem Sinne, daß wir unter dem 24. November die Beschwerde durch Aufstellung der sogleich darzulegenden Grundsätze erledigen konnten, die in Zukunft als Leitpunkte für die Ausführung unseres obenerwähnten Beschlusses vom 10. März 1891 dienen sollen.

Zunächst wurde die von dem leitenden Ausschuß für die eidgenössischen Medizinalprüfungen im Verein mit der eidgenössischen Maturitätskommission getroffene Verfügung, daß alle schweizerischen Medizinalkandidaten ihre Maturitätszeugnisse dem Präsidenten jener Kommission zum Visum zu unterbreiten haben, aufgehoben.

Sodann wurde die Zusicherung gegeben, daß sämtliche von den auf dem Verzeichnis des Departements des Innern vom 21. August 1889 aufgeführten Schulen in gehöriger Form ausgestellten Maturitätszeugnisse anerkannt werden, wenn sie Schüler betreffen, welche wenigstens die oberste Klasse der betreffenden Anstalt durchgemacht haben.

Ferner sollen Kandidaten, welche ein bis zur Universität führendes Gymnasium vor dessen Abschluß verlassen, ausnahmsweise Fälle vorbehalten, zur eidgenössischen Maturitätsprüfung erst nach Ablauf desjenigen Zeitraums zugelassen werden, der noch zur Vollendung ihrer Gymnasialstudien an der verlassenen Schule notwendig gewesen wäre.

Endlich sollen die Kandidaten, welche zwar das Gymnasium vollständig absolviert haben, aber bei der Schluß-, beziehungsweise Maturitätsprüfung der Schule durchgef.illen sind, zur eidgenössischen Maturitätsprüfung erst nach Ablauf eines halben Jahres nach ihrem Austritt aus der Schule zugelassen werden.

Das Ergebnis der im Berichtsjahre stattgefundenen M a t u r i t ä t s p r ü f u n g e n ist folgendes:

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Eidgenössische Medizinalprüfungen 1893.

Basel 13

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propädeutische naturwissensch.

Medizinische anatom.-phys.

Fachprüfung Zahn( anatom.-phys.

ärztliche \ Fachprüfung Pharma- ( Gehülfenprüfung ceutische \ Fachprüfung propädeutische (altes Regi.)

Tier- ' naturwissensch.

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(Prüfungen.

483 483 Prüfungen.

'244 Sämtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, verteilen sich nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen : Sch-weiz.

. .

Zürich .

. .

Bern.

. .

Luzern .

. .

Uri . .

. .

Schwyz .

. .

Obwalden .

Nidwalden {jlarus .

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. .

Zug . .

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Landschaft . .

Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh. .

Appetiteli I.-Rh. . .

St. Gallen Graubüaden . . .

Aargau Thurgau Tessiti . .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Genf. . .

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3 37 . 26 28 13 3 41 5 22 20 ^47

Deutschland . . . .

Frankreich Österreich-Ungarn Rußland Holland Bulgarien Italien Vereinigte Staaten NordAmerikas . . . .

Brasilien Australien

15 3 4 6 2 l \ 2 l l 36

Schweiz .

Ausland .

447 36 483

Tibersicht über die Entwicklung der eidgenössischen Medizinalprüfungen seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877.

Aerzte.

Apotheker.

Zahnärzte.

Tierärzte.

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1878 1»79 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1880 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893

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203 283 301 315 217 291 293 267 311 338 407 457 467 522 503 483

246 S c h w e i z e r i s c h e L a n d e s p h a r m a k o p ö e . Mit Befriedigung können wir Ihnen hier von der Vollendung und Veröffentlichung dieser Pharmakopöe Mitteilung machen. Wie im letztjährigen Geschäftsbericht in Aussicht gestellt wurde, ist das Manuskript dieses "Werkes in deutscher, französischer und italienischer Bearbeitung während der ersten Hälfte des Jahres zum Abschluß gelangt und durch unser Departement des Innern zum Drucke befördert worden.

Durch Kreisschreiben vom 10. August wurde sodann den Regierungen der Kantone von der Vollendung und dem bevorstehenden Erscheinen des Werkes Kenntnis gegeben und die Anfrage an sie gerichtet, ob sie den Bundesrat ermächtigen, die neue Pharmakopöe nun als offi/ielles Arzneimittelbuch für ihre resp. Kantone zu promulgieren, wie er es für sämtliche Zweige des eidgenössischen Sanitätsdienstes mit ihr zu thun beabsichtige.

Von allen Kantonsregierungen, mit Ausnahme derjenigen des Standes Glarus, ist hierauf eine zustimmende Antwort eingelaufen.

Diese Behörde dagegen machte geltend, daß durch Landsgemeindebeschluß vom Mai 1874 im Kanton Glarus die ärztliche Praxis in allen ihren Zweigen freigegeben worden sei, und daß infolge dieses noch dermal in Kraft bestehenden Beschlusses weder Ärzte noch Apotheker gehalten seien, die in der Pharrnacopoea helvetica enthaltenen Regeln und Vorschriften zu beobachten. Im Hinblick hierauf könne sie die gewünschte Ermächtigung nicht erteilen.

Wir nahmen diese Erklärung hin, glaubten aber, den einmal für das mit großer Sorgfalt und mit bedeutenden Geldopfern erstellte Werk gewonnenen Boden wegen dieser vereinzelten kantonalen Opposition nicht wieder preisgeben zu sollen, und beschlossen daher am 11. Dezember, dasselbe, gestützt auf die Zustimmung der 24 Stände, für das Gesamtgebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft, mit Ausnahme des Kantons Glarus, als offizielles Arzneimittelbuch zu promulgieren und es ebenso für die Arzneilieferungen an die schweizerische Armee, sowie für die Verfügungen unseres Zondepartements, des Alkoholamtes und des Gesundheitsamtes als maßgebend zu erklären und endlich als Termin, auf welchen in den Apotheken die Arzneipräparate, sowie die Bezeichnung der Gefäße und die Aufbewahrungsart der Medikamente den Vorschriften der neuen Pharmakopöe entsprechen sollen, den 1. Juli 1894
festzusetzen.

(Vergi, das daherige Dekret Bundesbl. 1893, V, 551.)

Mit diesem Dekret und einer kurzen Vorrede von der Hand der Pharmakopöekommission versehen, ist das Arzneimittelbuch zu Ende Dezember in der dreifachen Ausgabe erschienen und wird von da an durch den schweizerischen Buchhandel, zu Fr. 5 das broschierte und Fr. 6. 50 das gebundene Exemplar, vermittelt. Den

247 ßegiei-ungen der Kantone wurde je ein Exemplar zu Händen ihrer Central-Sanitätsstellen gratis zugeschickt.

Dank dem Entgegenkommen von 24 Kantonen ist mit der Promulgation dieser schweizerischen Landespharmakopöe eine befriedigende Einheit auf einem nicht unwichtigen Gebiete der Medizinalpolizei geschaffen.

Unsere Sorge wird es nun noch sein, die nötigen Vorkehren zu treffen, um das Werk auf der Höhe der Wissenschaft zu erhalten.

3. Gesundheitswesen.

(Schweizerisches Gesundheitsamt.)

Pocken. Die Zahl der im Berichtsjahre unserm Departement des Innern von den kantonalen Sanitätsbehörden gemeldeten P o c k e n e r k r a n k u n g e n betrug 212 gegenüber 488 im Vorjahre. Dieselben verteilen sich auf 15 Kantone. Obenan steht der Kanton Luzern mit 95 Fällen, dann folgen Freiburg mit 48, Bern mit 15, Zürich, Aargau und Wallis mit je 8, Neuenburg mit 7, Genf und Appenzell A.-Rh. mit je 6, Tessili mit 5, Schwyz mit 2 Fällen und Baselstadt, Nidwaiden, St. Galleu und Waadt mit je l Fall.

Leider müssen wir die Bemerkung, welche wir vor einem Jahre betreffend die mangelhafte Erfüllung der Anzeigepflicht gemacht haben, wiederholen, indem einzelne kantonale Sanitätsbehörden die vorgeschriebene Meldung an unser Departement des Innern (vgl. unser Kreisschreiben vom 16. September 1890, Bundesbl. 1890, IV, 132) entweder gan& unterließen oder nicht rechtzeitig ausführten. Da die Bundesbehörde aber außer stände ist, die Vollziehung des Epidemiengesetzes in richtiger Weise zu überwachen und den internationalen Verpflichtungen, welche die Dresdener Sanitätskonvention ihr auferlegt, Genüge zu leisten, wenn die Anzeigepflicht nicht allseitig pünktlich gehandhabt wird, so werden vvir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln auf eine gewissenhafte Beobachtung der bezüglichen Vorschriften dringen.

Beiträge an die Kosten der Bekämpfung von P o c k e n e p i d e m i e n fArt. 8 des Bundesgesetzes vorn 2. Juli 1886, betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien) haben wir im Jahre 1893 an 9 Kantone und 45 Gemeinden ausgerichtet, w.ie folgende Tabelle des nähern ausweist:

Courtedoax .

Kirchberg .

Courtetelle .

Vellerat Ponte-Tresa

Tessiti

Zürich

\ Uri Tessin

. . . .

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1 2 3 49 2 ·1

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16 1 4 3 11 4 9 11 4 4 1 2 1 3 1 1 3

Übertrag

144

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Sünikon Court . .

Courrendlin . . . .

Prèles .

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Giubiasco . . . .

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Pocken- 1 todesfälle.

Gemeinde.

Bern

Tessin Solothurn

Pockenerkrankungen. |

Kanton.

-- 5 1 1 -- 3 1

--

11

Dauer der Epidemie.

29. Februar bis 20. März 1892 10. bis 31. Jlärz 1892 ·27. Januar bis 22. Febr. 1892 13. Februar bis 24. März 1892 15 Nov 18SI1 bis 27 März 1892 7 März bis 11 Mai 1892 6 März bis 15 April 1892 19. Februar bis 3. Juni 1892 13. April bis 23. Mai 1892 10. Juli bis 24 August 1892 3 April bis 20 Mai 1892 5. Februar bis 14. Mai 1892 15 März bis 20 .Inni 1892 16. Januar bis 4. Juni 1892 23 März bis 23 Mai 1892 4 Januar bis 8 März 1892 18. Februar bis 26. März 1892 3. Juli bis 7. August Ib92 26 Nov 1892 bis 10 Jan 1893 31. August bis 22. Sepr. 1892 20. Juni bis 2. September Il^92 25. November bis 18. Dez. 1692 30. Mai bis 18. Juni 1892 4. Juli bis 2. September 1892

Auslagen nach Art. 8 des Epidemiengesetzes.

Bandesbeitrag.

Fr.

93. -- 321. 80 216. 10 402 50 5,115 67 361 95 553 80 2,141. 90 393. 20 679. 80 846 80 1,915. 20 584 50 1 631. 40 2127 10 830 45 187. 03 262. -- 237. 86 4S8. 48 266. 90 331. 37 360. 55 434. 70

Pr.

46. 50 60. 90 108. 05 201. 25 2,500 -- 181 27H. 90 1,070. 90 196. 60 339. 90 423. 40 957. 60 292. 25 700. 80 1,063. f>5 415. 20 93. 60 131. -- 118. 95 219. 20 133. 45 165. 70 180. 25 217. 35

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10,094. 20

Übertrag

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Gemeinde.

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Kanton.

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11

13. bis 31. Dezember 1892

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1

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Dauer der Epidemie.

2. bis 20. April 1892 17. Februar bis 17. März 1892 22. bis 31. März 1892 22. Februar bis 30. Mai 1892 22. März bis 2. Mai 1892 20. Nov. 1892 bis 13. Jan. 1F93 17. November bis N Dez. 1892 17. März bis 8. Mai 1892 6. Februar bis 15. April 1892 5. Februar bis 7. April 1892 15. Februar bis 26. April 1892 13. Januar bis 10. März 1891 12. Dez. 1890 bis 25. März 1891 29. Juli 1892 bis 14. Febr. 1893 11. Mai bis' 18. Juni 1892 13. Mai bis 4. Juni 1892 24. Dez. 1891 bis 2l. »lai 1892 2. Januar bis 13. März 1892 15. bis 30. Juni 1893

Auslagen nach Art. 8 des Epidemiengesetzes.

Bundesbeitrag.

Fr.

20,534. 06 132. 90 54. 50 366. -- 534. -- 225. 55 1,010. -- 944. 65 935. 40 601. 30 4,336. 50 1,371. 60 478. 30 861. 55 425. -- 719. 90 3,782. 65 1,116. 22 395. 06 3.716. 65 604. 80 565. 55

10,094. 20 66. 45 27. 25 183. -- 258. 50 112. 75 505. -- 472. 30 467. 70 300. 65 2,168. 25 685. 90 2H9. 15 480. 80 1 106. Ü5 180. -- ' 1,891. 35 558. 10 197. 50 1,K58. 30 302 40 282. 75

43,713. 14

21,418. 55

Fr.

250

Zu dieser Tabelle sind noch folgende Bemerkungen zu machen.

Im Interesse einer geordneten Geschäftsführung und in Ausführung von Art. 13, Alinea 2, des Reglements betreffend die Ausrichtung von Buudesbeiträgen an Kantone und Gemeinden zur Bekämpfung gemeingefährlicher Epidemien, vom 4. November 1887, pflegen wir jeweilen gegen Ende eines Jahres den Termin zu bestimmen und den Kantonen mitzuteilen, bis zu welchem daherige, aus dem abgelaufenen Jahre herrührende Entschädigungsforderungen einzureichen sind. Diese Frist wurde von vier Gemeinden versäumt, ohne daß dieselben um eine Verlängerung eingekommen wären : Pruntrut (für einen Pockenfall, der im Oktober und November 1892 daselbst vorgekommen ist), Finsterhennen und Siselen (beide für eine bereits im Jahre 1891 abgelaufene Pockenepidemie) und Brienz (für Cholerasehutzmaßnahmen im Jahre 1892); die betreffenden Entschädigungsansprüche mußten daher zurückgewiesen werden. Schließlich gewährten wir den Gemeinden Finsterhennen und Siselen, welche in einer erneuten Eingabe den Nachweis erbracht hatten, daß die Schuld der verspäteten Eingabe nur zum geringsten Teil den Gemeindebehörden zugeschrieben werden könne, einen um die Hälfte reduzierten Beitrag.

In einem Specialfalle (Pockenrechnung betreffend den Fall in Wallisellen) fällten wir den prinzipiellen Entscheid, daß aus dem Epidemiengesetze vom 2. Juli 1886 und dem zugehörigen Reglement vom 4. November 1887 ein Anspruchsrecht an den Bund um Vergütung der K o s t e n f ü r die bei A n l a ß e i n e r P o c k e n e p i d e m i e v orgen ommenen Impf ungen u n d R e v a c c i n a t i o n e n nicht hergeleitet werden könne.

Cholera. In noch erheblicherem Maße als im Vorjahre hatten wir uns im Berichtsjahre mit den Schutzmaßnahmen gegen die Cholera zu beschäftigen.

Vorerst liegt uns ob, in Ergänzung unseres letztjährigen Berichtes, an der Hand der inzwischen eingegangenen Rapporte aus den verschiedenen Kantonen, den Stind der Choleraprophylaxis im Jahre 1892 kurz zu skizzieren.

Von den 111 G e m e i n d e n , w e l c h e als K r a n k e n ü b e r gabestationen für cholerakranke oder choleraverd ä c h t i g e R e i s e n d e bezeichnet waren, besaßen 25 (== 22,5 °/o) ein ständiges Absonderungshaus; 11 hatten ein Krankenhaus, 38 ein öffentliches Gebäude, 30 ein Privathaus als Notspital eingerichtet oder
in Aussieht genommen und 2 eine provisorische Baracke errichtet. Die übrigen 5, zum Teil allerdings ziemlich entlegene Postoder Eisenbahnstationen, hatten gar kein Absonderungshaus. IQ den

251 bereitgehaltenen oder in Aussicht genommenen Absonderungslokalen war Platz für cirka 2240 Betten; aufgestellt waren 998 und außerdem in Bereitschaft gehalten 608 Betten.

Bloß 15 Krankenübergabestationen (= 13,5 °/o) verfügten über einen richtigen Dampfdesinfektionsapparat; 97 hatten für Krankentransportmaterial (darunter 27 eigentliche Krankenwagen), 77 für die nötigen Krankenpflegeutensilien, 92 für Pflegepersonal gesorgt, 96 einen Vorrat von Desinfektionsmitteln angeschafft und 75 einen oder mehrere Desinfektionsbeamte bezeichnet.

Von den 2997 Gemeinden der Schweiz, wobei die Kantone Baselstadt und Genf als je eine Gemeinde gerechnet sind, haben überhaupt 1441 (die .111 Krankenübergabestationen einberechnet) über die Art und Weise, wie sie die angeordneten Choleraschutzmaßnahmen durchgeführt haben, Bericht erstattet. Wir beschränken uns des Raumes halber auf die Wiedergabe folgender Übersicht:

252 C

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Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Uri Schwyz Obwalden . .

Nidwaiden . .

Glarus . . . .

Zug o · Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt Baselland . . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt. . . .

Wallis . . . .

Neuenburg Genf . . . .

200 509 109 20 30 7 11 28 11 281 132 1 74 36 20 6 93 223 249 74 265 388

Davon hatten

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139 484 91 17 26 3 11 25 1 4 2 1 2 36 20 1 93 130 221 74

als Choleraspital bereitgehalten oder in Aussicht genommen",: -o îl < J 0 co bC M 1 5 OE

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18

1 Darunter 4 (Semeiiiden ind 3 Geme nden mit i« 1 gemeinschaftliehen Absonderungshans.

3 Kantonales Ahsonderungshans.

Über d i e E n t s c h ä d i g u n g s f o r d e r u n g e n f ü r d i e a u s d e r D u r c h f ü h r u n g d e r C h o l e r a S c h u t z m a ß n a h m e n entst a o s t e n und die daherigen von uns ausgerichteten

253 V e r g ü t u n g e n giebt folgende Tabelle Auskunft. Dabei ist zu bemerken, daß eine größere Zahl der eingesandten Kostenrechnungen, weil nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, zur Abänderung oder Ergänzung zurückgesandt oder gänzlich zurückgewiesen werden mußte. Außerdem haben verschiedene Gemeinden nachträglich ausdrücklich oder stillschweigend (d. h. indem sie die retournierte Kostenrechnung trotz wiederholter Mahnung nicht wieder einsandten) auf eine Entschädigung verzichtet. Die zurückgewiesenen oder nicht wieder eingegangenen Beitragsgesuche sind in der Tabelle weggelassen. Zu bemerken ist noch, daß wir einen R e k u r s d e r G e m e i n d e I n g e n b o h l - B r u n n e n gegen d e n Regierungsrat des Kantons Schwyz betreffend Nichtanerkennung einiger Posten der daherigen Kostenrechnung als unbegründet abweisen mußten, und daß aus den Kantonen Obwalden, Glarus, Zug, Appenzell I.-Rh., Tessin und Wallis gar keine Entschädigungsansprüche erhoben worden sind.

Kosten der Cholera( ìchutzmassnahmen.

Fr.

Zürich Bern Luzern Uri Sehwyz . . . .

Nidwaiden . .

Frei h a r g . . . .

Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

Baselland . . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell A.-Rh.

S t . Gallen . . . .

Graubünden .

Aargau Thurgau . . . .

Waadt Neuen bürg . . .

Genf Total

18,267.

6,750.

2,230.

203.

660.

258.

379.

597.

5,927.

1,300.

2,112.

630.

10.235.

6,952.

753.

3,670.

2,779.

4,049.

3,100.

97 15 85 25 75 70 05 10 25 -- 50 95 11 52 » 70 52 70 50 45

70,860. 02

Bundesbeitrag.

Fr.

9,134.

3,375.

1,115.

101.

330.

129.

189.

298.

2,963.

650.

1,056.

315.

5,117.

2,755.

377.

1,875.

1,389.

2,024.

1,550.

_ 10 45 60 40 35 50 55 60 -- 25 50 55 90 -- 25 85 75 20

34,749. 80

1 Für einen Posten von Fr. 2881. 56 für Umbau des ständigen Absonderungshauses in Chur wurden übungsgemäß nur 25 % vergütet.

254 Im Hinblick auf das befürchtete Wiedei-auftreten der Cholera im Jahre 1893 fand sich unser Departement des Innern veranlaßt, eine aus kantonalen Sanitätsbeamten, aus Mitgliedern der schweizerischen Ärztekommission und aus Bakteriologen bestehende Specialkommission einzuberufen, um in Gemeinschaft mit derselben die im verflossenen Jahre getroffenen Schutzvorkehren einer Durchsicht zu unterwerfen, die daherigen Vorschriften mit den gemachten praktischen und wissenschaftlichen Erfahrungen in Übereinslimmung zu bringen und dasjenige, was sich davon als unzweckmäßig oder nutzlos erwiesen hatte, auszuscheiden. Die betreffende K o n f e r e n z fand am \. und 2. März unter dem Vorsitz des Departementsvorstehers statt; an den Beratungen nahmen ferner teil der eidgenössische Oberfeldarzt und der eidgenössische Sanitätsreferent. Das Resultat der Verhandlungen ist in einem besondern Protokoll enthalten, welches wir Ihren Kommissionen zur Verfügung halten.

Auf die Initiative von Österreich-Ungarn hin wurde in der Zeit vom 11. März bis 15. April des Berichtsjahres in Dresden eine i n t e r n a t i o n a l e S a n i t ä t s k o n f e r e n z abgehalten behufs Vereinbarung einheitlicher Maßnahmen zum Schutze gegen die Cholera und Bestimmung der Art und des Maßes der von den einzelnen .Staaten bei Choleragefahr zu ergreifenden Prohibitivrnaßregeln. An derselben waren außer der Schweiz 18 europäische Staaten vertreten. Als unsere Bevollmächtigten hatten wir delegiert die Herren Oberst Dr. A. R o t h, schweizerischen Gesandten in Berlin, und Dr. F. S c h m i d , eidgenössischen Sanitätsreferenten in Bern.

Die Verhandlungen führten zum Abschluß einer K o n v e n t i o n zwischen der Schweiz, dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, den Niederlanden und Rußland, welcher Sie unterm 28. Juni die Genehmigung erteilt haben. Auch zu dem seither erfolgten Beitritt Großbritanniens zu dieser Konvention haben Sie Ihre Zustimmung gegeben und das betreffende Beitrittsprotokoll vom 13./15. Juli 1893 am 21. Dezember ratifiziert. Für die weitem Details erlauben wir uns auf unsere diesbezüglichen Botschaften vom 16. Mai (Bundesbl.

1893, III, 159) und vom 2. Dezember 1893 (Bundesbl. 1893, V, 239) zu verweisen.

Auf gestellte Anfrage hin erklärten wir, daß hierseits gegen den
beabsichtigten Austritt M o n t e n e g r o s aus der Konvention, da es sich außer stände erklärte, die Bestimmungen derselben zu erfüllen, und gegen den Beitritt L i e c h t e n s t e i n s keine Einwendungen erhoben werden. Desgleichen waren wir mit der Verlängerung der ursprünglich auf den 15. Oktober 1893 festgesetzten Ratifikationsfrist der Konvention bis zum 15. Januar 1894 und mit dem Inkrafttreten derselben am 1. Februar 1894 einverstanden.

255

Da wir indessen zu den sieben Staaten (Schweiz, Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Frankreich, Italien, Rußland) gehören, welche bei Abschluß der Konvention erklärten, dieselbe sofort, noch vor der stattgefundenen Ratifikation, anwenden zu wollen, so war unsere erste Aufgabe, die im Vorjahre erlassenen diesbezüglichen Verordnungen und sonstigen Vorschriften den Bestimmungen der Konvention konform umzuarbeiten, wobei auch die Wünsche der oben erwähnten schweizerischen Cholerakonferenz zur Geltung gelangten. Eine Änderung unseres Epidemiengesetzes erwies sich dagegen als unnötig, indem die Grundsätze der Dresdener Konvention sieh bereits in demselben verwirklicht finden.

Wir erließen, in Ausführung dieses Gesetzes, am 28. Juli eine A n l e i t u n g zur D e s i n f e k t i o n bei C h o l e r a (A. S., n. F.

XIIT, 585) und eine A n w e i s u n g zur E n t n a h m e und V e r p a c k u n g der an die bakteriologischen U n t e r s u c h u n g s stellen einzusendenden choleraverdächtigen Unters u c h u n g s o b j e k t e (Bundesbl. 1894, III, 949), nachdem vorher im Einverständnis mit den Kantonen als offizielle Untersuchungsstellen bezeichnet worden waren: das hygieinische und das pathologische Institut der Universität Zürich, das bakteriologische Institut der Universität Bern, die pathologischen Institute der Universitäten Basel und Lausanne und das bakteriologische Laboratorium des Bureau de salubrité publique in Genf. Als fernere Erlasse sind zu erwähnen die Verordnung betreffend M a ß n a h m e n zum Schutze gegen die C h o l e r a , s o w e i t sie die V e r k e h r s a n s t a l t e n , den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr b e t r e f f e n , vom 1. August 1893, nebst einer Anlage : Verzeichnis der Eisenbahn-, Post- und Dampfschiffstationen, an welchen von den Beamten dieser Verkehrsanstalten Passagiere, welche als cholerakrank oder verdächtig befunden werden, an die. Gesundheitsbehörden der betreffenden Gemeinden abzugeben sind (A. 8. n. F. XIII, 601), und schließlich unser K r e i s s c h r e i b e n an s ä m t l i c h e e i d genössischen Stände betreffend Maßnahmen zum S c h u t z e g e g e n die C h o l e r a , vom 1. August 1893 (Bundesbl.

1894, III, 931).

Auf die Mitteilung unserer Gesandtschaft in Berlin hin, daß Prof. Dr. R. Koch daselbst eine Reihe von Instruktionskurseu
für Ärzte zur Bekämpfung der Cholera, auf Grund der im Vorjahre in Deutschland gemachten praktischen Erfahrungen, abhalte, ermächtigten wir unser Departement des Innern, einen oder zwei hierzu geeignete Ärzte an einen dieser Kurse abzuordnen, sofern die Bewilligung von den zuständigen deutschen Behörden erteilt werde.

Letzteres geschah, und es nahmen an einem solchen Kurse teil die

256

Herren Dr. med. A r n d in Bern, als Delegierter unseres Departements des Innern, und Dr. med. L e u c h , Stadtarzt von Zürich, als Delegierter der Stadtbehörde Zürich. Die Delegation des erstem fand unter der ausdrücklichen Bedingung statt, daß er sich im Falle des Ausbruchs der Cholera in der Schweiz dem eidgenössischen Sanitätsreferenten zur Verfügung stelle.

Einem zwischen dem Chef des tessinischen Sanitätswesens, S t a a t s rat Dr. C a s e l l a , und P r o f . Dr. P a g i i an i, Direktor des öffentlichen Gesundheitswesens des Königreichs Italien, vereinbarten Vertragsentwurf betreffend gemeinschaftlich von beiden Ländern auf dem internationalen Bahnhof in C h i a s s o zu ergreifende Vorkehren beim Auftreten von Cholera und andern gemeingefährlichen Seuchen konnte hierseits nicht beigestimmt werden, weil derselbe zu onerose Bedingungen für die Schweiz, beziehungsweise für den Kanton Tessin, enthielt.

Es wurde in der Folge, als die Cholera in den benachbarten Ländern (Frankreich, Italien, Österreich-Ungarn, später auch in Deutschland) auftrat, ähnlich wie im Vorjahre, mit Hülfe unserer Gesandtschaften und Konsulate im Auslande, ein regelmäßiger N a c h r i c h t e n d i e n s t über das Auftreten und den Verlauf der Seuche und über die zu deren Bekämpfung ergriffenen Maßregeln eingerichtet.

Die so erhaltenen Nachrichten fanden durch die in Ausführung der Dresdener Konvention erstatteten offiziellen Berichte der meisten Vertragsstaaten eine wertvolle Ergänzung.

Die Zunahme der Cholera, namentlich in Galizien und Ungarn, sowie in Italien, veranlaßte uns, am 22. August einen Teil (Artikel l--7, 10--17 und 30--42) der Verordnung vom 1. August, betreffend die Verkehrsanstalten, den Personen-, den Gepäck- und den Warenverkehr, welche nur temporäre und eventuell territorial begrenzte Gültigkeit hat, in Vollziehung zu setzen. Gleichzeitig bezeichneten wir als Eingangsstationen für Sendungen von persönlichen und Übersiedlungs-Effekten aus den als choleraverseucht erklärten Bezirken die Grenzzollstätten : Chiasso, Bouveret, Genf, Vallorbes, Verrières, Locle, Pruntrut, Basel, Schaffhausen, Romanshorn, Rorschach und Buchs, und forderten die betreffenden Kantonsbehörden auf, an diesen Stationen den vorgeschriebenen Revisionsund Desinfektionsdienst einzurichten.

Mit der Überwachung der von uns
angeordneten Maßnahmen war, wie im Vorjahre, der eidgenössische Sanitätsreferent Dr. Schmid betraut.

Glücklicherweise ist unser Land wieder verschont geblieben.

Zwar wurden unserm Departement des Innern verschiedene ver-

257

dächtige Erkrankungen und Todesfälle gemeldet; aber in allen Fällen ergab die genauere Beobachtung und die bakteriologische Untersuchung mit Sicherheit die Abwesenheit von Cholera asiatica.

In jedem Falle wurden indessen, bis die Diagnose gesichert war, alle Maßnahmen ergriffen, wie wenn es sich um wirkliche Cholera gehandelt hätte.

Selbstverständlich haben die Kantone und Gemeinden für Kosten, welche aus derartigen Vorsichtsmaßregeln entstanden sind, Anspruch auf die im Epidemiengesetze vorgesehene Vergütung. So bewilligteo wir der Gemeinde S u r s e e (Kanton Luzern) an die durch einen choleraverdächtigen Todesfall veranlaßten Auslagen von Fr. 103. 60 einen Bundesbeitrag von Fr. 51. 80.

Am 8. Dezember hoben wir die durch unser Kreisschreiben vom 1. August und unsern Beschluß vom 22. August angeordneten Schutzmaßnahmen wieder auf und luden mit Cirkular vom 19. Dezember die Kantoasregierungen zur Berichterslattung über deren Durchführung und zur Einreichung der daherigen Entschädiguugsforderungen bis spätestens am 31. Januar 1894 ein. Wir werden also erst im folgenden Geschäftsberichte ira Falle sein, hierüber zu referieren.

An die B a u - und E i n r i c h t u n g s k o s t e n von Abs o n d e r u n g s h ä u s e r n und an die A n s c h a f f u n g s k o s t e n von D e s i n f e k t i o n s a p p a r a t e n haben wir im Berichtsjahre folgende Beiträge ausgerichtet: 1. Absonderungshaus der Gemeinde Flawil, Kanton" St. Gallen.

Kosten für Bau und Einrichtung Fr. 16,109. 72. Bundesbeitrag Fr. 4000. -- 2. Kantonales Absonderungshaus (inklusive Desinfektionsapparat) in Zug. Vom Kanton getragene Kosten für Umbau und Einrichtung Fr. 14,400. Der bereits 1888 zugesicherte Bundesbeitrag von Fr. 3000 wurde in Anbetracht der durch verschiedene Umstände vermehrten Umbaukosten erhöht auf ,, 3600. -- 3. Transportable Döckersche Baracke, Krankenmobiliar für dieselbe und für die Pockenstation und ein fahrbarer Desinfektionsapparat (von Gebr. Sulzer, Wiotertbur) des Kantons Baselland. Kosten der Baracke Fr. 9519. 10, des Mobiliars Fr. 4572. 66 und des Apparats Fr. 3500, zusammen Fr. 16,591. 76. Buudesbeitrag ,, 7368. --

258 4. Absonderungshaus und Desinfektionsapparat (von Gebr. Sulzer, Winterthur) der Gemeinde Ölten. Kosten des Baus Fr. 11,865. 51, der Eiarichtung Fr. 1497. 50 und des Desinfektionsapparats Fr. 4323. 90. Bundesbeitrag . . . Fr. 6910. 70 5. Fahrbarer Desinfektionsapparat (.von Geoeste & Herrscher, Paris) des Kantons Genf. Anschaffungskosten Fr. 6700. Bundesbeitrag . . . ,, 3000. -- 6. Fahrbarer Desinfektionsapparat (von Gebr. Sulzer, Winterthur) des Kantons Bern. Anschaffungskosten Fr. 3500. Bundesbeitrag . . . ,, 1750. -- 7. Fahrbarer Desinfektionsapparat (von Gebr.

Sulzer, Winterthur) des Kantons Thurgau. Anschaffungskosten Fr. 2800. Bundesbeitrag . ,, 1400. -- 8. Stabiler Desinfektionsapparat (von Sehäffer & "Walker, Berlin) des kantonalen Absonderungshauses in Wallenstadt (Kanton St. Gallen). Anschaffungskosten Fr. 879. 90. Bundesbeitrag . ,, 439. 95 9. Fahrbarer Desinfektionsapparat (von Sehäffer & Walker, Berlin) in Sursee (Kanton Luzern).

Anschaffungskosten Fr. 865. 45. Bundesbeitrag ,, 432. 75 10. Fahrbarer Desinfektionsapparat (von Thursfield in Baden bei Wien) der Stadt Chur. Anschaffungskosten Fr. 888. Bundesbeitrag , . ,, 444. -- Die von den betreffenden Kantonsregierungen eingesandten B a u p l ä n e f ü r A b s o n d e r u n g s h ä u s e r i n Sursee (Luzern), Münsterlingen (thurgauisches kantonales Pockenspital), Lugano (Tessin) und Henau (St. Gallen) wurden, nachdem unser Departement des Innern dieselben geprüft und die notwendigen Modifikationen veranlaßt hatte, genehmigt und an die Erstellungskosteu folgende Bundesbeiträge zugesichert : 1. Pockenspital in Münsterlingen. Devisierte Baukosten Fr. 100,000. Bundesbeitrag Fr. 5000 2. Absonderungshaus in Sursee. Devisierte Bau- und Einrichtungskosten Fr. 19,010. Bundesbeitrag . ,, 6350 3. Absonderungshaus in Lugano. Devisierte Bau- und Einrichtungskosten Fr. 32,000. Bundesbeitrag . ,, 8000 4. Absonderungshaus in Henau. Devisierte Bau- uod Einrichtungskosten Fr. 14,400. Bundesbeitrag . ,, 4820 Außerdem sind Gesuche um Genehmigung der Pläne und um Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Kosten eingereicht worden

259 für Isolierhauten in Dielsdorf (Zürich), Kriens (Luzern), Ragaz und Buchs (St. Gallen). Die Projekte sind von unserm Departement des Innern geprüft und mit Abänderungsvorschlägen den betreffenden Kantonsregierungen zurückgesandt worden, bis Ende des Berichtsjahres aber nicht wieder eingelangt. Ferner fanden zwischen unserm Departement des Innern (Abteilung Sanitätswesen) und den zuständigen Behörden Verhandlungen statt betreffend die Erstellung von Absonderungshäusern in Romanshorn, St. Gallen, Samen, Chiasso, Bellinzona, Giornico, Uster, Zermatt, Locle, Murten, Nyon, Montreux, und Vallorbes.

Auf diesbezügliche Gesuche hin haben wir folgende B u n d e s b e i t r ä g e a n d i e A n s c h a f f u n g s k o s t e n v o n Desi n f e k t i o n s a p p a r a t e n zugesichert : 1. .Der Stadt Lausanne für einen stabilen Desinfektionsapparat von Geneste & Herrscher in Paris (Ahschaffungskosten Fr. 4250) Fr. 2,125 2. Dem Kanton Schaffhausen für einen fahrbaren Desinfektionsapparat von Gebr. Sulzer in Winterthur (Anschaffungskosten Fr. 3500) ,, 1,750 3. Dem Kanton Zürich für 7 fahrbare Desinfektionsapparate von Gebr. Sulzer in Winterthur (Anschaffungskosten Fr. 24,500) ,, 12,250 4. Dem Cercle Montreux für Ankauf einer schon bestehenden fixen Desinfektionsanlage (Apparat von Geneste & Herrscher) in Montreux (Kosten Fr. 10,421. 20) ,, 4,000 5. Dem Kanton Wallis für einen kleinen fahrbaren Desinfektionsapparat von Gebr. Sulzer in Winterthur (Anschaffungskosten Fr. 1200) ,, 600 Die im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellte Vorlage betreffend L e b e n s m i t t e l g e s e t z g e b u n g , beziehungsweise Schaffung der zum Erlaß eines eidgenössischen Lebensmittelgesetzes notwendigen Kompetenz durch Revision der Bundesverfassung, konnte aus verschiedenen Gründen bis jetzt nicht ausgearbeitet werden.

Die von der b a y e r i s c h e n G e s a n d t s c h a f t im Auftrage ihrer Regierung erhobene E i n s p r a c h e gegen ein vom L e b e n s mittellaboratoriu d e r Stadt Z ü r i c h a b g e g e b e n e s G u t a c h t e n , wodurch ein in Zürich ausgeschenktes Münchnerbier als zu jung, beziehungsweise zu wenig vergoren und daher als gesundheitsschädlich beanstandet worden war (Bundesbl. 1893, I, 475), fand folgende Erledigung. Der Regierungsrat des Kantons Zurich, dem die Angelegenheit Ende Dezember 1892 zur Prüfung und

260 sachbezüglichen Berichterstattung überwiesen worden war, ließ von einer ad hoc bestellten Expertenkommission des Vereins schweizerischer analytischer Chemiker ein Gutachten über den zulässigen Vergärungsgrad des zum Ausschank bestimmten Bieres ausarbeiten, nachdem bereits zwei vom Bezirksgericht Zürich eingeholte fachmännische Gutachten, dasjenige des Kantonschemikers und dasjenige des Sanitätsrates des Kantons Zürich, das Pavere des Stadtchemikers bestätigt hatten.

Das Gutachten der Expertenkommission kommt in Übereinstimmung mit den übrigen Gutachten zu dem Schluß, es sei entgegen dem Begehren der Eingabe der bayerischen Gesandtschaft daran festzuhalten, daß der wirkliche Vergärungsgrad der zum Aussehank bestimmten Biere (mit Ausnahme der Doppelbiere [Bockbier, Salvatorbier]) mindestens 48 Prozent betrage, und daß.Biere mit niedrigerem Vergärungsgrad, welche zudem mehr als 3 Prozent Maltose enthalten, nicht ausgeschenkt werden dürfen.

Eine Abschrift dieses von der Zürcher Regierung uns übermittelten Gutachtens wurde der bayerischen Gesandtschaft zu Händen ihrer Regierung zugestellt.

Wir haben Ihnen schließlich noch zu berichten, daß der B u n d e s b e s c h l u ß betreffend O r g a n i s a t i o n einer besondern Abteilung für Gesundheitswesen ( S c h w e i z e r i s c h e s G e s u n d h e i t s a m t ) bei unserm D e p a r t e m e n t des I n n e r n , vom 28. Juni 1893, nach Ablauf der Referendumsfrist, am 6. Oktober in Kraft getreten ist.

Wir haben zum Direktor des neuen Amtes gewählt Herrn Dr.

F. S c h m i d , eidgenössischen S a n i t ä t s r e f e r e u t e n in B e r n , zum Adjunkten Herrn Dr. Ed. Bornand, p r a k t i s c h e n A r z t in S t e - C r o i x , und zum Kanzlisten Herrn E.Zelli er, A n g e s t e l l t e n d e r B u n d e s k a n z l e i . A u f 1 . Dezember traten dieselben ihr neues Amt an.

4. Aufsicht über die Ausführung des Art. 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser (Verwendung des Alkoholzehntels).

Unsere Berichtvorlage vom 15. November 1892 über die Verwendung des Alkoholzehntels aus dem Jahre 1691 (Bundesbl. 1892, IV,8o5)) gelaugte in der Sommersession -- den 9. Juni -- noch zur Behandlung i m Nationalrute, u n d d i e i n d e r Vorlage Zehntels zu verwenden seien, um derVerfassungsvorschriftt zu ent-

261 sprechen, erhielten (gleichwie am 14. Dezember 1892 von Seiten des Ständerates) die Zustimmung dei1 Behörde. Es wurde hiervon den Kantonsregierungen zu ihrem Verhalt Kenntnis gegeben.

Unter dem 24. November waren wir danti in der Lage, Ihnen die Berichte der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1892 mit unsern Bemerkungen vorzulegen (Bundesbl. 1893, V, 17). Von dieser Vorlage haben Sie -- der Ständerat am 19.

und der Nationalrat am 22. Dezember -- in genehmigendem Sinn Vormerkung genommen.

In betreff desjenigen, was über die Verwendung des genannten Teils der Binnahmeo der Kantone aus dem Alkoholmonopol zu sagen ist, erlauben wir uns auf den Inhalt unserer in jener Vorlage enthaltenen Bemerkungen zu verweisen.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Im Berichtsjahre sind wir mehrmals in die Lage gekommen, mit Vorschlägen zu derartigen Arbeiten vor Sie zu treten, nämlich: 1. Am 27. Januar, mit einer Botschaft nebst Entwurf Bundesbeschluß, betreffend Erhöhung des Jahreskredites für das eidgenössische Polytechnikum (Bundesbl. 1893, I, 353).

Auf diese Vorlage haben Sie am 28. Juni den Beschluß gefaßt: a. uns einzuladen, beförderliehst zu uotersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob nicht das ßundesgesetz betreffend die Errichtung einer eidgenössischen polytechnischen Schule, vom 7. Februar 1854, und die darauf bezüglichen Abänderuogen der Revision bedürftig seien; b. die Behandlung des Beschluß-Entwurfes vom 27. Januar 1893 zu verschieben, bis Ihnen der bezügliche Bericht vorgelegt sein werde.

Unser Departement des Innern hat sich zur Ausführung dieses Auftrages sogleich mit dem schweizerischen Schulrate in Verbindung geselzt. Die daherigen Untersuchungen waren indessen bis zu Ablauf des Jahres noch nicht zum Abschlüsse gelangt.

2. Am 8. März, mit einer Botschaft nebst Entwurf Bundesbeschluß, betreffend die Errichtung einer schweizerischen Nationalbibliothek (Bundesbl. 1893, I, 1000).

3. Am 20. März, mit einer Botschaft nebst Entwurf Bundesbeschluß, betreffend die Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz (Bundesbl. 1893, I, 1019).

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. 1.

20

262

Diese zwei Vorlagen sind in der Dezembersession vom Ständerat behandelt und in etwas abgeänderter und erweiterter Fassung angenommen worden. Sie harren nun noch der Behandlung durch den Nationalrat.

4. Am 19. Mui, mit einer Botschaft nebst Entwurf Bnndesbeschluß, betreffend Organisation einer besondern Abteilung für Gesundheitswesen (Schweizerisches Gesundheitsamt) beim eidgenössischen Departement des Innern (Bundesbl. 1893, III, I).

Dieser Beschlußentwurf ist am 28. Juni von beiden Räten behandelt und in etwas abgeändertem Wortlaut angenommen worden.

Er wurde hierauf durch uns am 5. Juli gemäß dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1874 publiziert und, nachdem während der anberaumten Frist (bis 3. Oktober) kein Begehren um Veranstaltung einer Volksabstimmung eingelaufen war, am 6. desselben Monats in Kraft erklärt (A. S. u. F. XIII, 689).

In betreff der zur Ausführung dieses Beschlusses gethanen Schritte, sowie der Erlasse zum Schutze gegen die Choleraepidemie, verweisen wir auf den Abschnitt H, Ziffer 3, hiervor.

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

An den schon im Geschäftsbericht des Vorjahres erwähnten XI. internationalen medizinischen Kongreß in Rom haben wir neben der ursprünglich in Aussicht genommenen militärischen Delegation auch noch eineu Vertreter der centralen Administrativbehörde in der Person des Herrn Dr. Schmid, Vorstehers des eidgenössischen Gesundheitsamtes, abgeordnet. Uer auf die letzte Woche September anberaumte Kongreß wurde indessen im Hinblick auf die Choleragefahr verschoben und soll nun im Frühling 1894 stattfinden. Ungeachtet dieser Tenninverschiebung beschlossen wir, unsern Delegationsbeschluß aufrecht zu erhalten.

Den Hauptvorgang des Jahres auf dem durch die Überschrift dieses Abschnittes angedeuteten Gebiete bildeten die Weltausstellung in Chicago und die im Anschluß an dieselbe abgehaltenen zahlreichen Kongresse wissenschaftlicher und technischer Richtung.

Unter den Delegierten, die wir dorthin sandten, befanden sich als Vertreter des Volksschulwesens je ein Schulmann der deutschen und der romanischen Schweiz und als Repräsentanten des höhern technischen Unterrichts vier Lehrer des eidgenössischen Polytechnikums, nämlich in letzterer Eigenschaft die Herren :

263 Prof. Dr. Ritter, als Vertreter der Ingenieurschule, der Ingenieurwissenschaften und besonders des Brückenbaues; Prof. Dr. Escher, als Vertreter der mechanisch-technischen Abteilung, des Maschinenbaues und der mechanischen Technologie ; Prof. Dr. Lunge, als Vertreter der chemisch-technischen Abteilung und besonders der technischen Chemie; Prof. Dr. Weber, als Vertreter der physikalischen Abteilung und der Elektrotechnik; in ersterer Eigenschaft die Herren : Sekundarschulinspektor J. Landoli in Neuenstadt (Bern) und Staatsrat John Clerc, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Neuenburg., Den letztern Delegierten, welche speciell den- Auftrag hatten, in Chicago die Schulausstellungen der verschiedenen Kulturländer so einläßlich wie möglich zu studieren, wurden zwei das schweizerische Schulwesen betreffende Veröffentlichungen als Tauschmaterial für Erwerbung geeigneter Veranschaulichungsrnittel aus dem Gebiete des Unterrichts mitgegeben (vergi. Bundesbl. 1893, III, 215).

Einer der obengenannten Delegierten, Herr Prof. Dr. Weber, sah sich durch eingetretene Umstände veranlaßt, auf den Besuch der Ausstellung zu verzichten. Die übrigen werden über das Ergebnis ihrer Sendung Berieht erstatten, der zur Veröffentlichung gelangen soll (vergi- Schweizerisches Handelsamtsblatt 1894, Nr. 5, 8. 22).

Im Laufe des Berichtsjahres 'haben sodann auch die Vorbereitungen für die 1896 zur Ausführung kommende Schweizerische Landesausstellung in Genf ihren systematischen Gang angetreten und es wurden zunächst auf den Vorschlag unseres Departements des Innern als Vertreter des schweizerischen Schulwesens in die allgemeine Landesausstellungskommission berufen die Herren Dr.

0. Hunziker, Direktor des Pestalozzianums in Zürich, und Léon Genoud, Direktor der permanenten Schulausstellung in Freiburg.

Für die schweizerischen geologischen Kreise waren ein Gegenstand der Sorge die Vorbereitungen auf den VI. internationalen geologischen Kongreß, der 1894 in Zürich stattfinden soll und an dessen Kosten Sie bereits im Budget des Berichtsjahres eine Subvention von Fr. 5000 ausgesetzt haben. Das zahlreiche, aus Lehrern der höhern schweizerischen Schulanstalten zusammengesetzte Organisationskomitee hat für die Besorgung der Vorbereitungsmaßregeln vier Sitzungen gehalten und in einer derselben die Kon-

264 greßtage auf 29. August bis 2. September festgesetzt. Diesen sollen mehrere gleichzeitige fünf- bis sechstägige Exkursionen durch den Jura vorangehen und ebenfalls mehrere gleichzeitige acht- bis vierzehntägige Reisen durch die Alpen nachfolgen, alle geleitet von schweizerischen Geologen und in Lugano endigend, wo am 16. September der Schluß des Kongresses stattfindet. Die als Führer der Exkursionen bestellten Gelehrten haben die Gebiete, durch die sie die Kongreßteilnehmer zu geleiten haffen, durchzogen und wissenschaftliche, mit geologischen Profilen und Zeichnungen versehene Itiuerarieu darüber abgefaßt, die, in eine Sammlung vereinigt, unter dem Titel ,,Führer11 den Kongreßbesuchern in die Hände gegeben werden sollen. Im übrigen geht aus dem Berichte des Organisationskomitees hervor, daß es sieh angelegen sein läßt, die ihm obliegende schwierige Aufgabe der Durchführung dés Kongresses in einer der Schweiz würdigen Weise zu lösen.

In betreff der Beschickung der vom 11. März bis 15. April in Dresden stattgefunidenen internationalen Sanitätskonferenz verweisen wir auf die Mitteilung unter Abschnitt II, Ziffer 3, hiervor.

Endlich ist zu Ende des Jahres auf diplomatischem Wege noch eine Einladung von der Regierung Österreich-Ungarns eingelangt, dahin gehend, es möchten die schweizerischen Stadtverwaltungen und sonstigen interessierten Kreise zur Beteiligung an der vom 20. April bis 10. Juni 1894 in Wien stattfindenden internationalen Ausstellung für Volksernährung, Armenverpflegung, Verkehrs- und Sportmittel eingeladen werden.

Diesem Wunsche wurde durch Einrückung einer auf die Sache bezüglichen Publikation im Bundesblatte entsprochen.

O-

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit und Wohlthätigkeit.

1. Schweizerische natnrforscheude Gesellschaft.

a. Geodätische Kommission.

Diese Behörde hielt ihre ordentliche Jahressitzung -- die 36. -- am 7. Mai in Bern ab und beschäftigte sich in derselben zunächst mit der Kenntnisnahme von der Jahresrechnung ihres Kassiers, Herrn Oberst Loehmann, über die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Geldmittel und mit der Entgegennahme der Berichte ihrer Mitglieder und ihres Ingenieurs über die im Vorjahre erledigten Arbeiten. Sodann schritt sie zur Aufstellung des Programms

265 für die Arbeiten pro 1893/94 und des Budgets. Endlich hörte sie noch den Bericht ihres Mitgliedes Herrn Professor Hirsch an über die 1892 in Brüssel stattgefundene Konferenz der internationalen geodätischen Vereinigung.

Aus den Berichten über die im Vorjahre (1892/93) vollbrachten Arbeiten ergiebt sich, daß der Ingenieur der Kommission, Herr Dr. Messerschmidt, die ihm durch das Arbeitsprogramm vorn Mai 1892 zugewiesenen Arbeiten zu bewältigen vermochte, mit Ausnahme derjenigen auf der Station Hörnli, von denen, teils wegen vorgerückter Jahreszeit, teils aus finanziellen Gründen, einstweilen abstrahiert werden mußte. Ferner sind die gemeinschaftlich mit dem eidgenössischen topographischen · Bureau und unter dessen Leitung unternommenen Aufnahmen zur Verbindung des schweizerischen Höhennetzes mit demjenigen Frankreichs, sowie die Anschlüsse des schweizerischen Präcisionsnivellernents aa die Nachbarländer beendigt, womit denn auch die seiner Zeit der geodätischen Kommission übertragenen Nivellementsarbeiten zum Abschluß gebracht worden sind. Für das Nähere über diese Arbeiten verweisen wir auf den einläßlichen Bericht in unserer Botschaft zum Budget pro 1894 (Bundesbl. 1893, IV, 595).

Als Arbeitsprogramm auf den Sommer 1893 wurde durch die Kommission aufgestellt, daß teils auf den Stationen Hersberg, Hohentwiel und Hörnli die Polhöhen- und Azimutbestimmungeu vorgenommen, teils sowohl auf diesen Stationen als auf passenden Zvvisehenpunkten die Beobachtungen mit dem Sterneck'schen Pendel ausgeführt werden sollten. Wieweit dieses Programm zur Ausführung gelangt ist, wird im nächsten Geschäftsbericht darzulegen sein.

Von der wissenschaftlichen Publikation der Kommission: ,,Das schweizerische Dreiecknetz"1, liegt, der VI. Band in Vorbereitung.

In Bezug aut die Arbeitsverteilung unter den Kommissionsmitgliedern ist noch zu bemerken, daß der bisherige Sekretär, Herr Professor Hirsch, Direktor des Observatoriums in Neueuburg, das daherige Pensum niederzulegen gewünscht hat, und daß es hierauf nach dem Wunsche der Kommission durch Herrn Professor R. Gautier, Direktor der Sternwarte in Genf, übernommen worden ist.

Gegen Schluß des Jahres hat die Behörde noch einen schweren Verlust erlitten, indem ihr langjähriger und hochverdienter Präsident, Herr Professor Dr. Rudolf Wolf, am 6. Dezember durch den Tod dahingerafft wurde.

266 b. Geologische Kommission.

Diese hat während des Berichtsjahres folgende weitere Abteilungen ihrer ,,Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz" zum Abschluß gebracht und veröffentlicht : 1. Lieferung XXI zu Blatt XVIII, bearbeitet von Herrn Dr.

Edmund von Fellenberg und Dr. Kasimir Mosch. Der Beitrag des erstem umfaßt 46 Bogen mit 6 eingedruckten Zinkographien und 2 lithographischen Tafeln. Der Text ist begleitet von einem reich ausgestatteten Atlas, enthaltend 4 Profilund 5 Lichtdrucktafeln, 9 Tafeln geologischer Landschaftsbilder mit Detailskizzen und eine instruktive Exkursionskarte im Maßstab l : 100,000. Der Beitrag des Herrn Dr. Mosch dagegen begreift 6 Bogen mit einer Doppeltafel von geologischen Profilen und 6 in den Text eingedruckten Holzschnitten.

2. Lieferung VII, Supplement 2 zu Blatt XI, das vollständig vergriffen war und nun in 2. Auflage von Herrn Professor Dr. Aug. Jaccard bearbeitet erschienen ist. Der Text jener Supplementlieferung umfaßt 40 Druckbogen mit 4 Phototypien und 4 geologischen Tafeln.

3. Lieferung XXXII, bearbeitet von Dr. C. Burckhardt in Basel.

Diese Arbeit beschreibt die Kontaktzone von Kreide und Tertiär am Nordrande der Schweizeralpen, vom Boden- bis zum Thunersee, und enthält 17 Druckbogen mit 2 Karten und 7 Tafeln Profile.

Eine bedeutende Anzahl weiterer Lieferungen mit ebenso reicher Ausstattung sind in Arbeit. Alle diese Arbeiten haben jedoch die Kasse der Kommission so in Anspruch genommen, daß letztere sich zu Ende des Berichtsjahres genötigt sah, um einen außerordentlichen Zuschuß zu ihrem ordentlichen Staatsbeitrag einzukommen (vergl. Bundesbl. 1893, V, 462). Der Bericht der Kommission gedenkt nun in dankbarer Anerkennung Ihrer entgegenkommenden Gewährung des gewünschten Kreditzuschusses.

c. Denkschriftenkommission.

Wie im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellt, sind während des Berichtsjahres als Band XXXIII, Abteilung l, der Neuen Denkschriften der allgemeinen schweizerischen Gesellschaft für die gesamten Naturwissenschaften erschienen: die mit dem Preise der Sohläflistiftung gekrönte Arbeit des Herrn Dr. Robert Emden ,,Über das Gletscherkorn" und die posthume Abhandlung des Herrn Karl von Nägeli ,,Über oligodynamische Erscheinungen in lebenden

267 Zellen", mit Vorwort von Herrn S. Schwendener und einem Nachtrag von Herrn Professor C. Gramer. Beide Monographien sind mit Lichtdruckbildern und lithographischen Zeichnungen illustriert.

Im übrigen steht auch von Seiten dieser Kommission die Veröffentlichung neuer umfangreicher Arbeiten in Aussicht.

d. Arbeitstisch am internationalen zoologischen Institut des Herrn Professor Or. Dohrn in Neapel.

Dieser Studientisch ist im verflossenen Jahre in ausgiebiger Weise benutzt worden, und zwar in der ersten Hälfte während je zwei Monaten von den Herren Professor Dr. C. Keller in Zürich.

Assistent Dr. Beer aus Bern und Dr. Otto Lanz, ebenfalls aus Bern, und im Spätherbst bis Schluß des Jahres nacheinander durch die Herren Dr. Th. Schäppi aus Winterthur und Dr. Rudolf Wlassek aus Zürich.

Auch für die Benutzung während der ersten Monate des laufenden Jahres haben sich zwei Laboranten gemeldet.

Auf Anfang des Jahres war die Amtsdauer der Aufsichtskommission dieses Arbeitstisches abgelaufen. Wir haben sie hierauf am 7. April in ihrem dermaligen Mitgliederbestande -- Herrn Professor Dr. Karl Vogt in Genf, Präsident; Herren Professoren Dr.

L. Rütimeyer in Basel, Dr. Th. Studer in Bern, Dr. J. Schnetzler in Lausanne und Dr. Arnold Lang in Zürich -- auf eine neue Periode bestätigt.

2. Schweizerische geschichtsforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Bibliographie der schweizerischen Landeskunde.

Geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz.

Von den regelmäßigen Publikationen der zuerst genannten Gesellschaft erschienen im Berichtsjahre : Band XVIII des Jahrbuchs für schweizerische Geschichte und Jahrgang 1893 des Anzeigers für Schweizergeschichte, womit Band VI dieses Notizblattes seinen Abschluß findet. Dem Anzeiger werden als zwanglose Beilagen die Repertorien der schweizerischen Archive beigegeben, ein Unternehmen, das in Fachkreisen dankbar entgegengenommen wird.

Von der Sammlung der QueWen zur Schweizergeschichte ist nichts herausgekommen ; dagegen war der XIV. Band auf Jahres-

268 Schluß annähernd fertig gedruckt, so daß er im Laufe des ersten Quartals 1894 zur Ausgabe gelangen wird. Für zwei weitere Bände, welche Materialien zur Geschichte des Jahres 1798 und Zürcherchroniken enthalten sollen, sind die Arbeiten durch die Verfasser, Herren Professor Hunziker und Professor Dierauer, nach Möglichkeit befördert worden.

Die Arbeiten am I d i o t i k o n der d e u t s c h - seh w e i z e r i s c h e n M u n d a r t e n sind im Laufe des Berichtsjahres rascher vorgerückt als früher, indem 3 Hefte -- statt wie bisher nur 2 -- (XXIII--XXV) von je 10 Bogen 4° erschienen sind. Sie enthalten die Wörter von Kum bis Knut. Die Jahresrechnung des Unternehmens zeigt unter den Einnahmen neben dem Bundesbeitrage von Fr. 7000 auch Beiträge von 8 Kantonen (Zürich Fr. 1000, Bern Fr. 500, Nidwaiden Fr. 20, Zug Fr. 50, Basel-Stadt Fr. 100r St. Gallen und Aargau je Fr. 200, Thurgau Fr. 100), zusammen Fr. 2170, und Fr. 400 von selten der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich.

Die ständerätliche Kommission für Begutachtung des Geschäftsberichtes des Vorjahres hat in der Sotnmersession bei Behandlung dieses Berichtes den Wunsch kundgegeben, es möchten die Arbeiten des Idiotikon rascher, als es bisher geschehen, vorrücken. Hierauf wurde vom geschäftsleitenden Ausschuß des Unternehmens (Präsident : Herr Professor Dr. G. von Wyß, Sekretär: Herr Professor Dr. E.

Spillmann) ein einläßlicher Bericht eingereicht, in welchem diese» Komitee den Wunsch nach rascherem Fortschreiten des Werkes zwar als einen gerechtfertigten anerkennt, zugleich aber erklärt, daß die Herausgabe von mehr als drei Lieferungen per Jahr unter den obwaltenden Umständen aus mehrfachen Gründen nicht möglich sei. Zunächst sei es dem Redaktionspersonal nicht möglich, mehr Manuskript fertig zu bringen, weil die vorhandenen Mitlei nicht eine Entschädigung zulassen, welche es ihm ermöglichte, sich ausschließlich der Arbeit am Werke zu widmen; anderseits sei das zu verarbeitende Material massenhaft und weitschichtig und erfordere eine sehr sorgfältige Behandlung. Unter den dermaligen Verhältnissen könnte aber auch die Druckerei nicht mehr als 30 Bogen Text per Jahr fertig stellen, indem ihr jeder Bogen bei dem komplizierten Salze hei 10 Tagen Arbeit koste.

Überhaupt biete das Werk eine großartige, weitschichtige und mühevolle Arbeit,
die durch äußere Mittel nicht wohl beschleunigt werden könne, wenn sie nicht in Bezug auf den innern Wert Nachteil erleiden solle. -- Der Bericht wird Ihren Kommissionen zur Kenntnisn.ihme bereit gehalten.

269

Das Unternehmen der Herausgabe einer B i b l i o g r a p h i e d e r s c h w e i z e r i s c h e n L a n d e s k u n d e wird von der leitenden Centralkommission in energischer Weise gefördert. Diese hat während des Berichtsjahres folgende Repertorien veröffentlicht: Fascikel V 6 a -- c , enthaltend: Architektur, Plastik, Malerei. Zusammengestellt von Dr. B. Haendcke. Bern 1892. 100 S. 8°.

Preis Fr. 2.

Fascikel V 9 g e, enthaltend: Bankwesen, Handelsstatistik, Versicherungswesen. Zusammengestellt von W. Speiser, Dr. Geering und Dr. J. J. Kummer. .Bern 1893. 207 S. 8°. Preis Fr. 3.

Fascikel V 10 e y enthaltend: Dichristkatholischehe Litteratur der Schweiz. Zusammengestellt von Dr. F. Lauchert. Bern 1893.

30 S. Preis 60 Cts.

Im weitern waren auf Jahresschluß fertig bearbeitet und zum Teil schon im Druck : Fascikel I, enthaltend : Bibliographie der landeskundlichen Litteratur, Geschichte der Landeskunde.

Fascikel Il c, enthaltend: Pläne, Reliefs, Panoramen. Redigiert von Prof. Dr. J. H. Graf.

Fascikel V 9 a b, enthaltend : Landwirtschaft und Viehzucht. Zusammengestellt von Prof. Anderegg und Dr. E. Anderegg.

Fascikel V 9 c, enthaltend: Forstwesen, Jagd und Fischerei. Zusammengestellt von Oberforstinspektor Coaz.

Fascikel V 10 e enthaltend: Die katholisch-theologische und -kirchliche Litteratur des Bistums Basel. Zusammengestellt im Auftrage des Bischofs von Basel von Pfarrer L. R. Schmidlin.

Von der durch die geschichtsforschende Gesellschaft der romanischen Schweiz unternommenen Publikation h i s t o r i s c h e r A k t e n s t ü c k e b e t r e f f e n d d e n K a n t o n Wallis (vergi.

Bundesbl. 1891, V, 63), von welcher die Herausgabe der drei letzten Bände subventioniert wird, ist während des Berichtsjahres nichts erschienen. Dagegen war der zweite dieser letzten Bände (d. h.

der siebente der ganzen Veröffentlichung) bei Jahresschluß unter der Presse und soll auf das Frühjahr 1894 erscheinen.

3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Diese mit Fr. 5000 subventionierte Gesellschaft hat auch im Berichtsjahre ihr Organ, die ,,Zeitschrift für schweizerische Statistik", in regelmäßiger Weise, d. h. in vier Quarta l lief te n (zusammen 78 Bogen in 4°), erscheinen lassen. Der Jahrgang -- wie übrigens

270

auch die frühem -- enthält fast durchgehende Arbeiten, die begegebenen Anlässen auch für Zwecke der eidgenössischen Bundesverwaltung mit Nutzen konsultiert werden können. Wir verweisen indessen für das Nähere auf die Publikation seihst.

Die schweizerische Annenstatistik, mit deren Zusammenstellung sich der Gesellschaftsvorstand nebstdem beschäftigt, und zu deren Herausgabe Sie für das laufende Jahr einen Extrakredit von Fr. 4000 ins Budget aufgenommen haben, liegt in fleißiger Arbeit, und es wird darauf gerechnet, daß sie im Laute des Jahres erscheinen werde.

Eine Jahresversammlung der Gesellschaft fand nicht statt, hauptsächlich aus dem Grunde, weil diejenige der amtlichen Statistiker, mit der sie verbunden werden sollte, infolge wichtiger Personenwechsel in den resp. Amtsstellen des Kantons, dem die Einladung oblag, auf das Jahr 1894 verschoben werden mußte.

4. Hebung der Kunst. Erhaltung vaterländischer Altertümer.

A. Hebung und Förderung der Kunst. Gottfried Keller-Stiftung.

Die durch den periodischen Austritt der Herren de Meuron in Concise und Muheim in Luzern (vergl, den vorjährigen Geschäftsbericht Bundesbl. 1893, I, 483) notwendig gewordenen Ersatzwahlen zweier Mitglieder der schweizerischen Kunstkommission gelangen nicht ohne Mühe, weil sich unter den tüchtigen schweizerischen Vertretern der bildenden Künste im allgemeinen wenig Lust zum Eintritt in jene Behörde zeigt. Die zwei Ersatzwahlen fielen auf die Herren F. Sales Amlehn, Bildhauer in Sursee, und Charles Vuillermet, Maler in Lausanne. Auf Ende des Berichtsjahres traten ferner gernaß Reglementsvorschrift aus der Kunstkommission aus die Herren Anker in Ins und Duval in Genf. Die Ersatzwahl für dieselben fällt ins Jahr 1894.

Die Behörde hielt drei Sitzungen in Bern (den 8. Februar, 8. Juli und 13. Oktober).. Hauptsächlichste Verhandlungsgegenstände derselben bildeten die Begutachtung einiger Beitragsgesuche für Kunstbestrebungen, die Formulierung von Eisatzvorschlägen für ausscheidende Kornmissionsmitglieder, die Vorbereitungen der auf das laufende Jahr anberaumten III. nationalen schweizerischen Kunstausstellung und endlich die Leitung zweier Konkurse für dekorative Kunstarbeiten, nämlich für Ausführung des bildhauerischen Schmuckes am Hauptgebäude des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich und für Wandmalereien im großen Treppenhause des Bundesgerichts-

271 gebäudes zu Lausanne. Über den erstem dieser Wettbewerbe, dessen Durchführung in zwei zeitlich aufeinander folgende Abteilungen zerfällt, ist das Einleitende bereits im letztjährigen Berichte (Bundesblatt 1893, I, 485) mitgeteilt, und wir haben uns jetzt mit einer gedrängten Mitteilung des Ergebnisses der ersten Abteilung des Konkurses zu befassen. Dieselbe bezweckte die Gewinnung eiuer Anzahl Modelle, welche, zeigten, wie die Aufgabe . von den Bewerbern erfaßt war; zu diesem ßehufe waren bloß Modelle der Statuen von 1 /io d«r Ausführungsgröße verlangt worden. Derartige Entwürfe gingen nun bis Ende des Einsendungstermins (i. Mai) HS ein (von 39 Autoren herrührend) und wurden in der Aul» des Polytechnikums in sacheutsprechender Weise aufgestellt. Von denselben wurden durch die Jury -- welche aus zwei Mitgliedern der schweizerischen Kunslkommission und fünf außerhalb derselben stehenden Künstlern zusammengesetzt war -- vier mit je einem I. Preise von Fr. 500 und weitere vier, mit je einem II. Preise von Fr. 300 ausgezeichnet. Diese acht gekrönten Entwürfe rührten von ·drei Künstlern her, welche dann, nebst noch vier Einsendern nicht preisgekrönter Modelle, zur Beteiligung an der zweiten Abteilung des Konkurses eingeladen wurden. Zum Schlußkonkurs, welcher die Gewinnung von Modellen für die Ausführung der vier allegorischen Statuen' bezweckt, haben die sieben eingeladenen Künstler je fünf Entwürfe, einen in halber natürlicher Größe und die vier andern im Maßstabe von l :5, binnen Jahresfrist einzureichen. Für die daherigen Arbeiten ist zunächst jedem Teilnehmer eine Entschädigung von Fr. 500 zugesichert; sodann ist je ein I. Preis von Fr. 1000 und ein II. Preis" von Fr. 500 für die beste Gesamtkomposition der vier Figuren und für die besten Modelle in halber Größe ausgesetzt.

Das Ergebnis der ersten Abteilung des Konkurses wurde durch die Jury in ihrem Berichte als ein erfreuliches bezeichnet, das zu der Hoffnung auf eine durchaus glückliche Lösung der gestellten Aufgabe in der zweiten Konkursabteilung berechtige.

Die Preisausschreibung für die Ausschmückung des großen Treppenhauses im Bundesgerichtsgeb.äude zu Lausanne hat die Kunstkommission mit unserer Ermächtigung und der Zustimmung der Eigentümerin jenes Gebäudes -- der Stadtgemeinde Lausanne -- gegen Ende des Jahres erlassen. Es sind zwei
Wände mit je einem großen und zwei kleinen und eine dritte Wand, welche den Eingang zum großen Sitzungssaal enthält, mit drei kleinen Bildern zu versehen. In betreff der Auswahl des Gegenstandes für diese zwei großen und sieben kleinen Wandgemälde haben die Bewerber vollständige Freiheit; sie können denselben dem Gebiete der Allegorie, der Geschichte, der Legende oder anderswo entnehmen. Aber alle Entwürfe sollen Figuren enthalten und einen ernsten, würdigen, mit

272 der Bestimmung des Gebäudes im Einklang stehenden Charakter tragen. Am Wettbewerb kann sieh jeder schweizerische oder in der Schweiz ansässige Künstler beteiligen, und die Entwürfe sind bis 1. Oktober 1894 an das Museum Arlaud in Lausanne einzuschicken, wo sie ausgestellt und durch eine siebengliedrige, von der schyveizerischen Kunstkommission ernannte Jury beurteilt werden. Zur Austeilung von Preisen haben wir der letztem eine Summe von Fr. 6000 zur Verfügung gestellt, aus denen drei Preise gebildet-, jedoch nur dann verteilt werden sollen, wenn Entwürfe einlangen, die nach Ansicht des Preisgerichts die Prämiierung wirklich verdienen. Dem Urheber des von der Jury zur Ausführung empfohlenen Entwurfes ist letzlere in Aussicht gestellt, und zwar auf Grund eines mit ihm zu vereinbarenden Vertrages.

"ev Neben dieser unmittelbar von der Kunstkommission ausgehenden Thätigkeit für die Kunstpflege haben wir noch drei Beitnigszusicherungen zu erwähnen, die unsererseits zum gleichen Zwecke erfolgt sind, nämlich : 1. Am 28. Februar zu gunsten des Kunstvereins in Winterthur, welcher seinem gewesenen Mitbürger, Jonas Furrer, dem ersten Bundespräsidenten der schweizerischen Eidgenossenschaft, ein einfaches, jedoch einen wahrhaft künstlerischen Charakter tragendes Denkmal zu errichten gedenkt. Die Zusiehorung eines Beitrages an die Kosten dieses Denkmals ist einstweilen bloß in grundsätzlicher Weise erfolgt; die Summe wird später, gestützt auf das Gutachten der Kunstkommission, fixiert werden.

2. Am 7. November bewilligten wir dem Kunstverein von BitI und Umgebung an die ungedeckten Kosten einer während der zweiten Hälfte Juli in der genannten Stadt veranstalteten schweizerischen Aquarellausstellung älterer und moderner Meister, bei der auch Arheiten der Glas- und Porzellanmalerei, der Gravur und Ciselur, Federzeichnungen, Pastell-, Gouache- und Sepiamalereien aufgenommen waren, und welche den Charakter einer wirklichen Kunstausstellung trug, einen Beitrag von Fr. 500.

3. Ära 17. November sicherten wir dem schweizerischen Kunstverein nach dem Vorgang früherer Jahre für das Jahr 1894 einen Bundesbeitrag von der bisherigen Höhe, d.h. Fr.12,000, zu.

Deu am 2. Dezember '1892 für das Berichtsjahr zugesicherten Beitrag von ebenfalls Fr. 12,000 hat der Verein nach der seiner Zeit aufgestellten Kehrordnung unter seine Sektionen Basel und Lugano verteilt, und es sind von diesen mit unserer Zustimmung folgende Kunstwerke angeschafft worden :

273

a. Durch die S e k t i o n B a s e l : Ölgemälde von Hans Sandreuter in Basel, ,,Sommertag", für Fr. 4,000 Ölgemälde von Adolf Stäbli von Winterthur, ,,Überschwemmung", für ,, 2,000 b. Durch die S e k t i o n L u g a n o : Ölgemälde von E. Bieler in Genf, ,,Harmonie du soir", für Ölgemälde von K. Grob von Andelfingen, ,,Andächtig", für Ölgemälde von L. Rossi von Lugano, flA la recherche des huîtres", für Ölgemälde von E. Ravel in Genf, ,,L'ange gardien", für ·Ölgemälde von E. Menta von Genf, ,,Compatriotes", für Ölgemälde von L. Monteverde in Lugano, ,,Orangen", für Ölgemälde von G. Castan t in Genf, ,,Bach in den Hochalpen«, für Zusammen

,,

1,200

,,

1,000

,, ,, ,,

1,000 600 300

,,

250

,,

1,650

Fr. 12,000

Von den im Vorjahre an die Errichtung von Monumenten zugesicherten Subventionen kam .diejenige für das Denkmal Louis Favre's in Chêne-Bourg bei Genf (von Fr. 12,000) zur Ausbezahlung, indem dieses Denkmal vollendet und arm 30. Juli feierlich inauguriert wurde.

Jm Spätsommer des Berichtsjahres gelangte das definitive Modell des Herrn Bildhauers Richard Kißling zum Telldenkmal für Altdorf (vergl, die Mitteilung über die Subvention irn vorjährigen Geschäftsbericht, Bundesbl. 1893, I, 485) zur Vollendung und war nun vor Einleitung der Vorkehren zum Gusse noch einer letzten Prüfung durch die Initiativkommission zu unterwerfen. Dieselbe legte unserm Departement des Innern nahe, sich hierbei durch eine Delegation von Fachleuten vertreten zu lassen, welchem Wunsche das Departement denn auch im Hinblick auf die Bedeutung dieser letzten Expertise glaubte entsprechen zu sollen. Demgemäß wurde ein Ausschuß von drei Mitgliedern der schweizerischen Kunstkommission und zwei außerhalb derselben stehenden Bildhauern -- worunter ein deutscher Künstler -- unter der Leitung des Präsidenten jener Behörde zur Besichtigung und Beurteilung des Modells im Atelier des Autors in Zürich abgeordnet. Diese Delegation entledigte sich am 20. September ihres Auftrages, indem sie nach Besichtigung und Besprechung des Modells eine Konferenz mit den Abgeordneten der Initiativkommission

274 abhielt, in welcher sie den letztern ihr Befinden über das Kunstwerk mitteilte. Die Experten des Departements waren in der angenehmen Lage, ein günstiges Urteil über den definitiven Entwurf abgeben z,u können, ein Urteil, das dahin ging, daß dieses Modell, obschon noch einiger kleiner Änderungen bedürftig, ein vollständiges Gelingen des Denkmals erwarten lasse. Über die Expertise wurde der Initiativkommission in Altdorf auch ein schriftliches Gutachten erstattet.

Die im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnte Eingabe de» Centralkotnitees des schweizerischen Kunstvereins (vergi. Bundesbl.

1893, I, 486), welche eine Abänderung der jetzigen Organisation der Kunstpflege in dem Sinne anbegehrte, daß die Erwerbung von Kunst werken außerhalb der nationalen Kunstausstellung zur Regel gemacht und diese Kunstausstellnng selbst einerseits in erweiterten -- z. B. 3jährigen anstatt 2jährigen -- Zwischenräumeu veranstaltet und anderseits einem Rundgang in den Städten unterworfen werden sollte, die genügende Lokalitäten für sie anweisen können, hat im Berichtsjahre auf das Gutachten der schweizerischen Kunstkommission eine vorläufige Erledigung in dem Sinne gefunden, daß dem Petenten erwiedert wurde, es sei nach der nächstes Jahr (1894) bevorstehenden 3. nationalen Kunstausstellung in Bern auf 1896 eine allgemeine schweizerische Ausstellung in Aussicht genommen, mit der auch die periodische nationale Kunstausstellung verbunden werden solle. Im Hinblick auf dieses fUr die schweizerische Industrie und Kunst bedeutungsvolle Ereignis scheine es ratsam, die Einführung von Änderungen in der Organisation der Kunstpflege bis dorthin anstehen zu lassen. Nach Schluß jener Ausstellung gedenke das Departement des Innern rlie schweizerische Kunstkonamission im Verein mit Abgeordneten der schweizerischen Kunstvereine und Künstlergesellsi-haflen zu einer Besprechung der Ergebnisse der bis durthin stattgefundenen schweizerischen Kunstausstellungen und der in Bezug auf die Kunstpflege im allgemeinen gesammelten Erfahrungen zusammen zu berufen und an dieser Konferenz auch' die Änderungen zur Beratung zu bringen, welche durch diese Erfahrungen als angezeigt erscheinen.

Es ist dies dieselbe Antwort, welche der Vorsteher unseres Departements des Innern schon während der letzten Junisession im Schöße der Bundesversammlung auf
geäußerte Revisionswünsche zu gehen in die Lage gekommen ist, und sie dürfte den dermaligen Verhältnissen um so eher entsprechen und somit auch zufriedenstellen, als die schweizerische Kunstkommission dem ersten Wunsch des Centralvorstandes nach häufigerem Ankauf von Kunstwerken außerhalb der nationalen Kunstausstellung schon jetzt, soweit es die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften erlauben, Rechnung zu tragen sucht.

275

Gegen den Schluß des Jahres ist uns noch von seifen der k.

belgischen Regierung eine offizielle Einladung zur Beschickung der im Mai 1894 zu eröffnenden internationalen Kunstausstellung in Antwerpen zugegangen, und diese Einladung wurde in der Folge unterstützt sowohl vom schweizerischen Vizekonsulat in Brüssel als von den Vorständen des schweizerischen Kunstvereins und der Gesellschaft schweizerischer Maler und Bildhauer. Diese letztern drei legten in ihren sachbezüglichen Eingaben unserem Departement de» Innern die Veranstaltung einer Kollektivausstellung schweizerischer Künstler in jener Ausstellung nahe.

Das Departement ermangelte nicht, diese Frage mit Hülfe der schweizerischen Kunstkommission sogleich in Prüfung zu ziehen.

Über das Ergebnis der letztem wird indessen im nächsten Jahre zu berichten sein.

Gottfried Keller-Stiftung.

Die Stiftungskommission, in ihrem Personalbestände unverändert geblieben, hat während des Berichtsjahres fünf Sitzungen abgehalten, deren Gegenstand die Prüfung und Erledigung zahlreicher Verkaufsofferten von Kunstwerken bildete. Aus den daherigen Verhandlungen resultierten folgende Erwerbungen: 1. Der Ankauf von 6 Gemälden aus der Kunstsammlung des Herrn Obersten und Professors R o t h p l e t z in Zurich (l.ein Jugendbild zweier Signori, von einem unbekannten florentinischen Meister BUS dem 15. Jahrhundert; 2. ,,La bella Visconti", 16. Jahrhundert; 3. Bildnis einer alten Dame, von Anguisciola von Cremona; 4. Flötenspieler von Gonzales Coques; 5. Kampf zwischen Apollo und Marsyas, von Jordaens; 6. Landschaft, von Gaspard Poussin).

2. Der Ankauf eines Ölgemäldes (,,Palmsonntag") und zweier Studien (Treppenhaus und Saal im Rathause zu Sursee) au» dem Nachlasse des 1892 in Düsseldorf verstorbenen Luzerner Malers Aloys F e i l m a n n.

3. Der Ankauf eines Bildes von François Diday (Genfersee im Sturm) aus dem Besitz des Herrn Malers Alfred Dumont in Genf.

4. Der Ankauf eines Bildes -- des letzten Werkes -- des 1890 verstorbenen neuenburgischen Künstlers Auguste B a c h e l i n, ,,Sermon militaire".

.5. Der Ankauf von 4 Handzeichnungen des Medailleurs Johann Karl H e d l i n g e r aus Schwyz (Aufbewahrungsort: schweizerisches Landesmuseum).

276

6. Die Erwerbung eines Bildes von Heinrich F ü e ß l i , Aquarellportrait des Kaspar Lavater.

7. Der Ankauf eines Bildnisses des Jakobus de Sabaudia, Comes de Romont, von einem unbekannten Künstler, aus dem Besitze des Antiquars Picard in Genf (Aufbewahrungsort: Öffentliche Kunstsammlung in Basel).

8. Die Erwerbungen auf der Auktion Spitzer in Paris : a. eines Schnitzaltars aus der Pfarrkirche von Unterschächen (Uri); b. eines in Silber getriebenen Johanneskopfes auf dem Teller, aus dem 15. Jahrhundert; c. eines Modells fili- die Scheide eines Schweizerdolches.

9. Die Erwerbung eines Gemäldes (Volivbild, der auferstandene Heiland) und von vier Wandteppichen an der Auktion Gubler in Zürich. Aufbewahrungsort des Volivbildes: Neues Museum in Aarau"; dreier Teppiche: Kunstmuseum in St. Gallen, und eines Teppichs: schweizerisches Landesmuseum in Zürich.

10. Der Ankauf eines Bechers aus dem Besitz des Herrn Goldschmieds Bossard in Luzern. Arbeit aus dem 16. Jahrhundert (ursprünglich Eigentum des freiburgischen Landvogtes Joh.

Franz von Ligerz zu Romont). (Aufbewahrungsort: Landesmuseum in Zürich.)

Für die nähere Besehreibung dieser Kunstwerke erlauben wir uns auf den einläßlichen gedruckten Jahresbericht der Kommission zu verweisen, der Ihrer Kommission zur Verfügung gehalten wird.

Eine weitere Verwendung aus dem Stiftungsertrage machte die Kommission durch die Verabfolgung eines Beitrages von Fr. 600 an die Stadtbibliothek in Zürich für die Herstellung der Illustrationen des Neujahrsblattes derselben von 1894, das den Titel führt ,,Gottfried Keller als Maler".

B. Erhaltung vaterländischer Altertümer. Schweizerisches Landesmuseum. Merian'scher Museumsfonds.

Als Expevtenbehörden in Bezug auf die Sorge für Erhaltung schweizerischer Altertumer stehen uns nun, wie wir bereits im Geschäftsbericht des Vorjahres (vergi. Bundesbl. 1893, I, 488 u. ff.)

mitzuteilen Anlaß hatten, einerseits die Kommission des Landesmuseums und anderseits der Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler zur Seite, und zwar erstere selbstverständlich zunächst für die Verwaltung des

277 Landesmuseums und die Erwerbung von Altertümern, sodann für die Begutachtung der von kantonalen Antiquitätensammlungen einlangenden Beitragsgesuche, sowie für die Herausgabe der ,,Statistik schweizerischer Kunstdenkmäler tt , und der letztere für die Prüfung der Gesuche um Beteiligung des Bundes an Ausgrabungen und an die Restauration historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler, sowie für die Aufsicht über die daherigen Arbeiten (Art. l, litt, b und c, des Bundesbeschlusses vom 30. Juni 1886, A. 8. n. F. IX, 62), und endlich auch noch für die graphische Aufnahme solcher altertümlicher Baudenkmäler, die unabwendbar der Veränderung entgegengehen.

Durch die zeitweise Mitwirkung an der Lösung von Aufgaben des Bundes tritt indessen der Vorstand der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkrnäler nicht aus seiner Eigenschaft als leitender Ausschuß eines Privatvereins heraus, und wir haben uns denn auch mit allfälligen Mutationen seines Personalbestandes nicht zu befassen. Der Hauptteil der im Bundesbeschluß vom 30. Juni 1886 vorgesehenen Aufgaben bleibt der schweizerischen Landesmuseumskommission.

Der Bestand derselben ist im Berichtsjahre unverändert geblieben; sie erledigte in fünf Sitzungen (den 6. Februar, 19. April, ·6. Juli, 28. August und 24. November) in Zürich, wovon drei von zweitägiger Dauer, die ihr zukommenden Geschäfte, welche hauptsächlich in Verhandlungen über Erwerbung von Antiquitäten, ferner in der Begutachtung von Beitragsgesuchen kantonaler Altertumssammlungen etc. bestanden.

!*! - l .· '-*&?$* Die einleitenden Arbeiten zum Baue des Landesmuseums haben, wie schon im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnt, um Mitte Oktober 1892 begonnen. Am 29. April des Berichtsjahres erfolgte die feierliche Grundsteinlegung. Obschon hierauf die Arbeiten nicht so weit fortgeschritten sind, als es in dem sehr belasteten Programm für 1893 vorgesehen war, so ist doch der Rohbau größtenteils vollendet und «s sind die Bauteile mit Ausnahme des Mittelbaues zum größten Teil definitiv, zu einem kleinern provisorisch eingedeckt. Der 40 Meter hohe Turm, welcher die Kunstgewerbeschule von dem Landesmuseum trennt, steht zur Hälfte. Mit Eintritt der warmen Witterung im Frühjahr 1894 wird der Bau wieder aufgenommen und in- und auswendig so weit gefördert werden, daß die
Kunstgewerbeschule und voraussichtlieh auch die Verwaltungsräumlichkeiten des Landesmuseums im Herbste 1894 bezogen werden können. Der Zeitpunkt der Eröffnung des Museums jedoch ist noch unbestimmt; sie dürfte nach dem Berichte der Kommission kaum vor dem Herbst 1895 stattfinden.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

21

278 Die Verwendungen für Erhaltung und Erwerbung vaterländischer ·Altertümer beziffern sich für das Berichtsjahr folgendermaßen : a. Anschaffung von Altertümern von gemein-eidgenössischem Interesse, die Eigentum des Bundes bleiben.

Durch die Abtrennung der Bundessubventionen für die Wiederherstellung alter Kunstdenkmäler von dem ordentlichen Jahreskredit des Landesmuseums und durch bedeutende Bargeschenke wurde für die kaufs weise Erwerbung schweizerischer .Altertümer eine bedeutend größere Summe verfügbar als in frühern Jahren. Die Einkäufe beziffern sich auf Fr. 51,086. 20; die Wiederherstellung von Altertümern auf Fr. 2812. 10 und die Ausgaben für die Statistik auf Pr. 2030. --.

Für das Nähere über Zahl und Art der Gegenstände müssen wir auf das Ihren Kommissionen bereitgehaltene spezificierte Verzeichnis verweisen.

b. Beiträge an die Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

Am 8. Februar wurde der Regierung des Kantons Aargau die zweite Rate der ihr in den Jahren 1890 und 18H1 (vergi.

Bundesbl. 1890, I, 569, und 1891, I, 565) zugesicherten Subvention für die Herstellung der Klosterkirche in Königsfelden verabfolgt mit ' Fr, 13,500 Das 1891 begonnene Restaurationswerk ist im Berichtsjahre zum einstweiligen Abschluß gelangt und am 2. Dezember durch die Abgeordneten des Vorstandes der schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Baudenkmäler und durch Vertreter der aargauischen Regierung in feierlicher Weise kollaudiert worden. Es ist, wie der^Expertenberieht sagt, dank der Umsicht und Kenntnis des leitenden Architekten, Herrn Robert Moser in Baden, und der genauen Ausführung seiner Anordnungen durch den erfahrenen Bauführer, Herrn Baumeister Baumaun, und dank auch dem durch Herrn Professor Rahn in kunsthistorischen und stilistischen Fragen gegebenen Rate als ein durchaus gelungenes und befriedigendes zu bezeichnen; ,,befriedigend nicht nur für den Architekten im Hinblick auf die glücklich überwundenen, zum Teil großen, technischen Schwierigkeiten, sondern ebensosehr für Übertrag Fr. 13,500

279 Übertrag Fr. 13,500 den Altertumsfreund und jeden Beschauer, der den frühern Zustand der Kirche kannte und der jetzt beim Eintritt in die hohen Räume die durch die große ßogenfiffnung in das Mittelschiff einfallenden farbigen Lichter der prächtigen Chorfenster auf sich wirken läßt."

Die letzte Beitragsrate, welche auf dem Budget des laufenden Jahres vorgesehen war, gelangte denn auch gleich zu Anfang dieses letztern'zur Ausbezahlung.

Ferner gelangten zur Ausrichtung: Am 11. November, die erste Rate des Beitrages an die Herstellung der St. Ursenbastion in Solothurn (vergi. Bundesbl. 1892, V, 70) mit ,, 5,000 Am 13. desselben Monats, der erste Beitrag an die Arbeiten für Sicherung des antiken Gemäuers vom Theater und der Stadtmauer von Avenches (vergi, oben citierte Seite) ,, 500 Am 5. Dezember, der Beitrag an die Arbeiten zum Schutze des höl/.ernen bemalten Plafonds in der Kirche zu Zillis an der Viamala, Graubünden (vergi.

Bundesbl. 1892, V, 71) ,, 1,200 Bei Jahresschluß, die erste Rate des Beitrages an die Herstellung des Schlößchens A Pro bei Altdorf (vergi. Bundesbl. 1»92, V, 71) mit ,, 3,000 Zusammen

Fr. 23,200

c. Unterstützung der kantonalen Altertümersammlungen.

Derartige Unterstützungen wurden auf d«s empfehlende Gutachten der Landesmuseumskommission gewährt: Am 17. Februar: an den Staatsrat des Kantons Wallis, für Ankauf einer Anzahl Walliser Antiquitäten für das historische Museum auf Valeria in Sitten (50 °/o der ganzen Ankaufssumme) Fr. 540 Am 27. März : an den historischen Verein des Kantons Thurgau 50 °/o der Aukauf'ssumme einiger Altertümer aus Privatbesitz in Bischofszell ,, 115 Am 21. Juli: an den historischen Verein in St. Gallen ungefähr 33 °/o der Ankaufssuimne, von 37 Duble'ten alter Waffen aus dem Zeughause Zürich (zahlbar 1894) . . ,, 900 Zusammen

Fr. 1555

280 Gleich dem frühem brachte auch das abgelaufene Berichtsjahr für das Laudesmuseum bedeutende Geschenke, sowohl an antiquarischen Gegenständen als in bar mit sich. Leider gestattet uns der Raum nicht, sie hier namentlich aufzuführen. Indessen liegen für Ihre Kommissionen Special Verzeichnisse zur Einsicht bereit.

Die Bargeschenke erreichen die Summe von Fr. 6405.

Endlich wurde uns auch vom Ausland her noch ein sehr wertvolles Geschenk antiquarischen Charakters gemacht. Die ägyptische Regierung ließ uns nämlich eine Sammlung von Fundstücken aus ägyptischen Priestergräbern zum Geschenk anbieten, das wir denn auch unter bester Verdankung angenommen haben. Dasselbe war indessen bis Jahresschluß noch nicht angelangt.

Meriarischer

Museumsfonds.

Dieser Fonds, der auf 31. Dezember noch Fr. 75,496. 30 betrug, wurde gegen Jahresschluß, als der ordentliche Altertümerkredit erschöpft war, auf kurze Zeit für einen Vorschuß vou Fr. 8000 in Anspruch genommen, um eine dringende Erwerbung sehr wertvoller Antiquitäten aus Privatbesitz zu sichern.

Definitive Verwendungen können aus dem Fonds einstweilen nicht mehr gemacht werden, da eine Rente zu gunsten zweier Verwandter 'des Schenkers auf ihm lastet, die annähernd den ganzen Ertrag beansprucht.

5. S.chwei/erischer Lebensversicherungsverein.

Aus dem Berichte dieses Vereins ist folgendes hervorzuheben : I. A u f n a h m e n 1. Nach Tarif A (Ableben) .

Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) . .

2. Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersiahr) . . . .

Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr mit Rückversicherung) 3. Nach Tarif G (Renten) . .

neuer Versicherungen.

105 Policen ( 97 Mitglieder) für Fr. 328,500 14

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,, 553,601)

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(\ -- ) ,, n 33,000 wjwwv n H 2,400 n ) . .

. (3 Total 305 Policen (259 Mitglieder) für Fr. 960,500 gegenüber 1892 304 ,, (264 ,, ) ,, n 987,100 /

»

Die Rekrutierung ist somit im abgelaufenen Jahre ungefähr auf gleicher Höhe geblieben wie im vorangegangenen Jahre.

281

II. A b g ä n g e f a n d e n statt: a. Durch Tod 6. Durch Überschreiten des 60. Altersjahrs . . .

c. Durch Bückkauf . . .

d. Durch Austritt . . . .

e. Durch Ausschluß . . .

9l Policen ( 73 Mitglieder) für Fr. 227,365 10 41 6 --

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Total 148 Policen (115 Mitglieder) für Fr. 359,827 gegenüber 1892 102 ,, ( 89 ) ,, ,, 254,251 n oder mehr pro 1893 46 Policen ( 26 Mitglieder) für Fr. 105,576 Es sind namentlich die Rückkaufsfälle, die diesen Ausfall bewirkt haben gegenüber dem Vorjahre, und es betrifft dies ausschließlich Mitglieder, die sich nicht mehr im eidgenössischen Dienste befinden und denen es meistenteils die Mittel nicht mehr erlaubten, die Prämien weiter zu bezahlen.

Auch in Bezug auf die Todesfälle ist gegenüber 1892 ein Mehr von 22 Policen mit Fr. 60,626 zu verzeichnen, wovon indessen 3 Policen mit Fr. 15,000 auf Rückversicherung entfallen.

Nach Abzug der Abgänge ergiebt sich für das Berichtsjahr eine Total Vermehrung des Versicherungsbestandes um 157 Policen (144 Mitglieder) für Fr. 600,673 Versicherungssumme gegenüber 1892 um 210 Policen (186 Mitglieder) für Fr. 737,584.

Nach vorläufiger Berechnung wird sich für 1893 eine Übersterblichkeit von cirka Fr. 10,000 ergeben; für das Nähere hierüber muß auf den später erscheinenden gedruckten Bericht ver wiesen werden.

Renten wurden im Berichtsjahre wieder 2 mit je Fr. 1000 ausgewiesen; indessen sind dieselben rückversichert und belasten die Vereinskasse nicht.

III. Die Bundessubvention wurde, wie seit einigen Jahren, wieder zur Prämienevmäßigung verwendet, und es konnte letztere, dank der Erhöhung der Subvention selbst, mit 25 °/o beibehalten werden.

Von dieser Subvention, welche sich für das Berichtsjahr nach Abzug früherer Ausfälle auf Fr. 93,486. 70 belief, erhielten 254 fremde Versicherungen (außerhalb unseres Vereins) einen Beitrag, von total Fr. 6280 (1892: 234 Policen Fr. 5684), und es ist damit eine stetige Zunahme konstatiert.

282 Der Betrag, welcher als Prämienermäßigung für Vereinsversicherungen aufgewendet wurde, konnte noch nicht berechnet werden, und es muß auch in dieser Richtung auf den spätem gedruckten Bericht verwiesen werden.

IV. Im Berichtsjahre hat sich die erste k a n t o n a l e Sekt i o n des Vereins im Kanton Glarus gebildet. Dieselbe hatte auf Ende des Jahres einen V T ersicherungbbestanrl von 35 Policen (34 Mitgliedern) für Fr. 57,800 Versicherungssumme. Der Verein besteht nunmehr aus 13 Sektionen.

Bis jetzt sind es nur die Kantone Aargau, Glarus und Solothurn, die ihren Beamten einen Beitrag an Lebensversicherungen gewähren.

V. Vorschüsse sind im Berichtsjahre an 53 Mitglieder total Fr. 17,825 bewilligt worden (1892: 64 für Fr. 20,420); somit erzeigt dieser Zweig eine kleine Verminderung gegenüber dem Vorjahre.

VI. Wie aus Abschnitt I hervorgeht, macht die Rentenversicherung leider noch immer keinen rechten Fortschritt, obschon das mit 1. Januar 1893 neu eingeführte System der Renten mit, Ruckgewähr der einbezahlten Prämien unter Abzug von 5 °/o für Verwaltungskosten im Todesfall (vor Beginn der ersten Rente) gegenüber dem andern System (ohne Rückgewähr) bedeutende Vorteile bietet. Der Grund liegt wohl in den verhältnismäßig hohen Prämien gegenüber der Todesversicherung einerseits und andererseits in der ganz unbestimmten Aussieht, je zum Rentenbezuge zu gelangen.

VII. Der Verein hatte in Aussicht genommen, eine Versicherung auf den Todesfall bis Fr. 1000 ohne arztlk-hes Zeugnis (.sog.

Volksversicherung") einzuführen. Der Plan wurde indessen durch die im September 1893 in Chur stattgefundene Generalversammlung vertagt, um zunächst bei uns über die Zulässigkeit einer solchen Versicherung Rat zu holen. Wir haben uns nach Prüfung der Sache in der Lage gesehen, die Frage in verneinendem Sinne zu beantworten.

VIII. Die Kassarechnung des Vereins stellt sich auf 31. Dezember 1893 wie folgt:

283 a. Einnahmen.

1. Kassasaldo von 1892 Fr. 14,368. 05 2. Prämieneinnahmen 283,171. 80 fl 3. Zinsen (unvollständig) . ,, 85,647. 99 4. Agio ,, 1,557. 50 5. Bundessubvention ,, 100,000. -- 6. ,,Bußengelder (Dezember noch ausstehend). ,, 14,825. 02 '7. Geschenke ,, 128. 44 8. Kapitalrückzahlungen ,, 11,500. -- 9. Vorschußrückzahlungen ,, 12,557. -- 10. Rückversicherte Renten ,, 2,000. -- 11. Rückversicherte Todes Versicherungen . . ,, 10,456. 50 12. Provision auf Rückversicherungen . . . ,, 925. 35 Total

Fr. 537,137. 65

b. Ausgaben.

1. Bezahlte Versicherungen (Tod, 60. Jahr, Rückkäufe und Renten) 2. Kapitalanlagen 3. Vorschüsse an Mitglieder 4. Prämien für Rückversicherungen (C, D und E) 5. Bundessubvention an fremde Versicherungen 6. Diversa fl 7. Verwaltungskosten S. Kassasaldo Total

Fr. 254,018. 50 ,, 195,000. -- ,, 17,825. -- ,, ,, ,, ,,

17,412.

6,280.

557.

15,488.

30,555.

65 -- 36 60 54

Fr. 537,137. 65

c. Vermögensstatus.

1. Angelegte Kapitalien (inkl. Vorschüsse). Fr. 2,477,568. ~ 2. Marchzinsen per 31. Dezember 1893. . ,, 25,561.42 3. Kassasaldo ,, 30,555. 54 Total Fr. 2,533,684. 96 gegenüber 1892 ,, 2,327,806. 23 somit Vermehrung um Fr.

205,878. 73

Das Deckungskapital auf 31. Dezember 1893 konnte noch nicht berechnet werden, so daß eine Ausscheidung zwischen demselben, dem Bun,dessubventions- und dem Reservefonds zur Zeit noch

284

nicht möglich ist. Im weitern werden die einzelnen Posten der Kassarechnung noch Änderungen erleiden (cirka Fr. 3000 mehr Einnahmen und cirka Fr. 2000 mehr Ausgaben).

Für die auch für das Jahv 1894 von den hohen Räten bewilligte Subvention von Fr. 100,000 spricht der Verein Ihnen den tiefgefühlten Dank aus.

6. Schweizerische permanente Schulansstellungen. Jahrbuch für schweizerisches Unterrichtswesen. Tabellenwerk Ton F. Leuba und H. Furrer über die eßbaren und die giftigen Schwämme. W. Rosier, Géographie générale illustrée. Erhebungen über die philanthropische Thätigkeit der Frauen. Rätoromanische Chrestomathie.

Die p e r m a n e n t e n S c h u l a u s s t e l l u n g e n in Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg, von denen jede mit Fr. 1000 subventioniert wurde, erfreuen sich einer ruhigen und steten Entwicklung. Im Berichtsjahre haben sich die Direktionen dieser Anstalten unter dem Namen ,,Union der schweizerischen permanenten Schulausstellungena zu einem Verbände organisiert, zum Zwecke gemeinsamer Arbeit an der allgemeinen Entwicklung des Unterrichtswesens. Nach dea hierauf bezüglichen Statuten, welche vom 25. März datieren, hat jede Schulausstellung während eines Jahres als sogenannter Vorort die Leitung der gemeinsamen Geschäfte »u fuhren, und diese wurde für das erste Jahr derjenigen von Freiburg übertragen. Unser Departement des Innern begrüßte diese Vereinigung, indem es hofft, daß ihm aus derselben ein brauchbares und stets zur Verfügung stehendes Hülfsorgan für gewisse Angelegenheiten aus dem Gebiete des Volksschulwesens erwachsen werde.

Vom J a h r b u c h des U n t e r r i c h t s w e s e n s in der S c h w e i z ist der Jahrgang 1891 (bearbeitet und herausgegeben von Herrn Dr. A. Huber, Erziehungssekretär in Zürich) erschienen und vom Departement des Innern in 600 Exemplaren zu Fr. 4 angekauft worden. Von diesem Vorrate wurden bei 300 Exemplaren an die kantonalen Erziehungsbehörden, Schulausstellungen und andere beim Unterrichtswesen unmittelbar beteiligte Kreise verteilt. Der Rest wurde für Verabfolgung bei spätem Gebrauchsanlässen, wie Informationsgesuchen aus dem Auslande etc., zurückgelegt.

285 Das T a b e l l e n w e r k ü b e r die e ß b a r e n und die g i f t i g e n S c h w ä m m e von F. L e u b a und H. Fu r re r (in vier Blättern, subventioniert zu Fr. l per Blatt) erfuhr folgende Bezüge für die Schulen: von Waadt in 100 Exemplaren, Bern 16, Freiburg und Solothurn je 2, St. Gallen 4 Exemplare und Uri l Exemplar, im ganzen 125 Exemplare j total der Subventionsausgabe somit Fr. 500.

Von der ,, G é o g r a p h i e i l l u s t r é e 1 * von Professor W. Rosier in Genf ist in der zweiten Hälfte des Jahres der II. Band (behandelnd Asien, Afrika, Amerika und Océanien) erschienen. Die Ankäufe beider Bände -- Ladenpreis je Fr. 5 -- werden, wenn sie zu.

Schulzwecken geschehen, mit je Fr. l subventioniert. Das Werk erfreut sich eines lebhaften Absatzes in den Kreisen, für die es bestimmt ist.

Das Frauenkomitee in Bern, dem Sie für 1893 einen Kredit von Fr. 4000 für s t a t i s t i s c h e E r h e b u n g e n ü b e r die p h i l a n t h r o p i s c h e T h ä t i g k e i t der F r a u e n in der Schweiz bewilligt haben, begann seine Arbeiten gleich mit Anfang des Jahres, und zwar zunächst durch Versendung eines Fragebogens mit Begleitschreiben (in 5558 Exemplaren) an alle schweizerischen Pfarrämter und Gemeindebehörden, worin diese um Angabe sämtlicher ihnen bekannten, von Frauen gestifteten, unterstützten oder geleiteten Anstalten, Einrichtungen, Vereine, Gesellschaften und Komitees ersucht wurden, deren Zweck auf Wohlthätigkeit, Gemeinnützigkeit oder Verbesserung gesellschaftlicher Zustände gerichtet ist. Bis im April waren auf die große Mehrzahl dieser allgemeinen Anfragen Antworten eingelangt, und es ergab sich daraus eine vorläufige Ziffer von 3500 Anstalten und Vereinigungen der angedeuteten Art. Hierauf wurde an, die Vorstände der bekannt gewordeneu Vereine und Anstalten ein weiteres Schreiben mit Fragebogen erlassen, worin sie sowohl um Auskunft über-deren Gründung und Entwicklung als um statistische Angaben über deren jetzigen Bestand und die jetzige Thätigkeit angegangen wurden.

Die Antworten hierauf liefen jedoch langsamer ein als diejenigen auf die erste Anfrage, und es konnte mit der Zusammenstellung der Ergebnisse erst im Oktober begonnen werden. Dieselbe wird denn auch kaum vor Ende des I. Quartals 1894 zum Abschluß gelangen. Um Mitte November waren die Ergebnisse aus
den Kantonen Zürich und Bern zusammengestellt; sie erzeigen eine Zahl von 1525 Anstalten, Vereinen und Komitees. Die Gesamtziffer der Anstalten und Vereinigungen aus sämtlichen Kantonen dürfte voraussichtlich 5000 übersteigen.

286 Das Frauenkomite wünscht die in Arbeit liegende statistische Übersicht seiner Zeit mit einem Kommentar historischen und persönlichen Inhalts zu ergänzen und die ganze Darstellung auf die Landesausstellung in Genf zu bringen und hat, um dies ausführen zu können, um einen weitern Kredit nachgesucht. Zunächst muß indessen die vorliegende Arbeit abgeschlossen sein, bevor ein Urteil darüber möglich ist, ob Erweiterungen gerechtfertigt sind. Das Frauenkomitee wurde hierauf aufmerksam gemacht. Über das Gesamtergebnis wird nächstes Jahr zu berichten sein.

Von der ,, r ä t o r o m a n i s c h en C h r e s t o m a t h i e ^ des Dr.

C. Decurtins, Nationalrat, ist am Schlüsse des Berichtsjahres die 2. Lieferung erschienen und programmgemäß in 100 Exemplaren zu Fr. 10 angekauft worden. Über die Verwendung wird später berichtet werden.

7. Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale.

Diese Zeitschrift ist auch während des Berichtsjahres in gleicher Weise wie früher erschienen und die Herausgeber haben sich bestrebt, durch die Auswahl des Stoffes den Bedingungen, unter welchen der erste Jahresbeitrag bewilligt wurde, nachzukommen. Ein Exemplar liegt Ihren Kommissionen zur Einsichtnahme bereit.

VI. Polytechnische Schule.

1. Leistungen und Frequenz der Schule.

Vorlesungen und Übungskurse.

Wintersemester 1892/93.

Sommersemester 1898.

Angekündigt.

Gehalten.

Angekündigt.

Gehalten.

325

293

293

263

Anmeldungen von Studierenden.

Auf Anfang des Schuljahres,

Auf zweite Hälfte des Schuljahres, d. h.

Oktober 1892: 311 Sommersemester 1893: 24, zusammen 335 (Oktober 1891: 339) (Sommersemester 1892: 19, zusammen 358) Von den Angerneideten wurden als regelmäßige Studierende angenommen :

287 Auf Grund genügender Maturitätsausweise : 73 Schweizer und 85 Ausländer Auf Grund bestandener Aufnahmsprüfung: 33 Schweizer und 72 Ausländer

158 105 ~263

Zurückgezogene Anmeldungen 36 Abweisungen wegen ungenügenden Bestehens der Aufnahmsprüfung (= 26 °/o der Geprüften) . . . . 36 ~72 Diese Aufnahmen verteilen sich auf: Wintersemester 1892/93: 253 (Oktober 1891: 257) Sommersemester 1893: 10 (Sommersemester 1892: 10) Zusammen ~263 (Schuljahr 1892/93: 267) Während die Gesamtzahl der neu aufgenommenen Studierenden ziemlich gleich wie im Vorjahre blieb, gestaltete sich dagegen die Verteilung dieser Zahl auf die einzelnen Fachschulen merklich anders: es traten in die 1892/93. 1891/92.

I. Abteilung: Bauschule 11 12 II.

,, Ingenieurschule 76 6l III.

,, Mechanisch-technische Schule . . 79 97 IV.

»T) Chemisch-technische Schule nebst pharmaceutischer Sektion 56 63 a. Porstschule 8 3 b. Landwirtschaftliche Schule . 13 17 V.

c. Kulturingenieurschule . . .

4 -- yy a. Mathematische Sektion . . .

9 10 "" b. Naturwissenschaftliche Sektion 7 4 Zusammen

263

267

Der Zudrang zur Ingenieurschule hat zu-, der zur mechanischtechnischen Schule dagegen abgenommen, beidseitig hauptsächlich vom Auslande her. Die Abnahme bei der mechanisch-technischen Schule dürfte weniger auf bereits erfolgten Eintritt der schon letztes Jahr vorgesehenen Ebbe im Zudrange zum Berufe eines Maschineningenieurs hindeuten, als auf die Notwendigkeit, diese Fachschule unseres Polytechnikums nach gewissen Richtungen weiter zu heben.

Die Forstschule hat wohl infolge der bessern Aussichten, die sich für die Wahl des Berufes eines Försters eröffnet haben, auch wieder bessern Zuspruch erhalten, und die Kulturingenieurschule scheint nachgerade auch mehr Beachtung zu gewinnen.

288

Frequenz der Anstalt im ganzen.

SchülerNeue bestand von Auffrüher her. nahmen.

(Schuljahr 1891/92

462 436

Ri n, 7 \S.,, Zuhörer.

263 = 725 + 267 == 703 -j-

429

427

Total,

1154 )

1139

Abgang der regelmässigen Studierenden.

Vor Beendigung ihrer Studien 111 (1891/92: 81) Mit Abgangszeugnis 147(1891/92:153) Ältere Studierende, die nach Beendigung ihrer Fachschule die Studien noch fortgesetzt hatten 12 (1891/92: 14) 270 (1891/92: 248) Die Zunahme der Zahl der vor Beendigung ihrer Studien abgegangenen Studierenden ist wesentlich dem Umstände zuzuschreiben, daß mit nicht nachlassender Strenge auf Fleiß und Fortschritte der Studierenden geachtet und nachdrücklich auf Ausmerzung der wegen Unfleiß oder andern Ursachen zurückbleibenden Studierenden hingewirkt wurde, deren sich unter den neu aufgenommenen Studierenden besonders viele ergaben.

Auf die verschiedenen Fachschulen des Polytechnikums verteilen sich die sämtlichen regelmäßigen Studierenden wie folgt:

289 1892/93

Fachschule.

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Bauschule . . . . 28 13 41 27 15 Ingenieurschule . . 91 103 194 73 96 Mechanisch-technische Schule . . . . 133 114 247 125 113 Chemisch-technische Schule mit phai-maceutÌ3cher Sektion . 73 74 147 73 93 1 18 16 -- Forstschule . . . . 17 Landwirtschaftliche Schule . . . . 14 17 31 21 14 3 3 3 1 Kulturingenieurschule 6 Fachlehrerschule . . 18 23 41 21 12

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Total 377 348 725 359 344 703 51 49 Gleich in °/o 52 48 --

22 --

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Das Prozentverhältnis zwischen Schweizern und Ausländern in den verschiedenen Fachabteilungen ist folgendes : Ausländer.

Schweizer.

1892/93.1891/92. 1892/93.1891/92.

»/o o/o »/o °/o I. Abteilung: Bauschule . . . . 6 6 64 34 36 Ingenieurschule . .

46 II.

43 54 57 III.

Mechanisch-technische 54 52 Schule . . . .

46 48 IV.

Chemisch - technische Schule . . . . 46 54 64 36 Pharmacèutische Sektion 100 100 V.

Forstschule . . . . 95 100 5 -- Landwirtschaftliehe 40 Schule . . . . 48 60 52 50 75 50 25 Kulturingenieurschule VI.

Fachlehrerschule . . 44 64 36 56

290

Die in den letzten Jahren eingetretene Zunahme der Zahl der Schweizer gegenüber den Ausländern hat bei den vier ersten Abteilungen der Schule angehalten, in besonders starkem Maße bei der chemisch-technischen Schule; bei der landwirtschaftlichen Schule, der Kulturingenieurschule und der Fachlehrersehule dagegen macht sich ein stärkerer Zudrang von Ausländern bemerklich, der wohl als ein günstiges Zeichen für den Ruf angesehen werden darf, den sich das eidgenössische Polytechnikum auch für diese Abteilungen in weitern Kreisen erworben hat.

2. Verhalten und Leistungen der Studierenden.

Über" das Verhalten der Studierenden läßt sich nur wiederholen, was im letzten Jahresbericht bemerkt worden. Vielfach bleibt immer wieder, besonders bei den Jüngern Studierenden, größere Reife des Wesens, mehr Selbstdisciplin zu wünschen. Wieder war es hauptsächlich Studienvernachlässigung, die zur Anwendung der zu Gebote stehenden Strafmittel und nach Erschöpfung derselben zur schließlichen Entfernung von der Schule, wenigstens auf dem Wege der Streichung von der Liste der Studierenden, führte. Diese Streichung mußte in vier Fällen wegen Studienvernachlässigung, in drei Fällen mehr wegen beharrlicher Mißachtung bestimmter Vorschriften verfügt werden. In mehreren Straffällen kamen die. Betreffenden ihrer Entfernung von der Schule durch ihre Austrittserklärung zuvor.

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Diplomiert.

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292 In der gegenüber dem Vorjahre stark gewachsenen Zahl nicht promovierter Studierenden und deren Verteilung auf die einzelnen Fachschulen und Jahreskurse spricht sich sowohl ein qualitativer Unterschied in verschiedenen Jahrgängen der Studierenden, als auch die größere Strenge aus, mit der bei der Promotion aus dem ersten Jahreskurs in den zweiten verfahren wurde.

Die Prozentziffer der Diplombewerber im Verhältnis zur Zahl der im letzten Semester ihres Studienganges gewesenen Studierenden stellt sich wieder, wie im Vorjahre, auf 49 °/o, die der zum Diplom gelangten Studierenden im Verhältnis zur Zahl der Bewerber dagegen etwas günstiger auf 81% (1891/92: 74 °/o).

Das Aufsehen, das letztes Jahr der Umstand erregt hatte, daß bei der Forstschule keine Diplome erteilt wurden, konnte nicht davon abhalten, wie im allgemeinen, so auch bei der Forstschule wieder bei den Diplomprüfungen mit unverminderter Strenge zu verfahren. Dies führte freilich noch einmal zu verhältnismäßig gar zahlreichen Abweisungen bei der Forstschule, hauptsächlich, weil wieder die Bewerber es meistens an gehörigem Ernst, Eifer und Fleiß in ihren Studien hatten fehlen lassen. Der gleiche Mangel machte sich noch einmal geltend bei den Prüfungen, welche bei der Forstschule anfangs Oktober 1893 nach dem Réglemente filidie forstwissenschafl.liehe Prüfung zur Wahlfähigkeit an eine höhere kantonale Forstbeamtung im eidgenössischen Forstgebiete abgehalten wurden. Es hatten sich zu dieser Prüfung 7 Kandidaten gemeldet, die sämtlich durch die Forstschule des eidgenössischen Polytechnikums gegangen, in der Schlußdiplomprüfung aber nicht durchgekommen waren, oder es vorgezogen hatten, auf diese zu verzichten und sich direkt zur forstwissenschaftlichen Staatsprüfung zu melden. Obgleich für die, Erteilung des beworbenen Wahlfähigkeitszeugnisses etwas weniger strenge Anforderungen gestellt werden, als für die Erteilung des Diplomes an der Forstschule, vermochten doch von den 7 Bewerbern nur 3 das Wahlfähigkeitszeugnis zu erlangen.

P r e i s a u f g a b e n . Über die vier durch die Ingenieurschule, die chemisch-technische Abteilung, die Forst- und die landwirtschaftliche Schule am Schlüsse des Schuljahres 1890/91 gestellten Preisaufgaben ging nur eine Lösung (für die Aufgabe der landwirtschaftlichen Schule) ein und erwarb den Nahepreis
(silberne Medaille mit Fr. 150 Geldzulage).

E x k u r s i o n e n . Diese fanden in üblicher Weise statt.

Darunter waren zwei größere, die ins Ausland führten, nämlich eine der obern Kurse der Bauabteilung zu architektonischen Studien nach

293 Genua, und diejenige der landwirtschaftlichen Schule an die deutsche landwirtschaftliche Ausstellung nach München.

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a ß . Acht Studierende -- je zwei der Bauschule und der mechanisch technischen Abteilung und je einer der chemisch-technischen und der landwirtschaftlichen Abteilung, der Kulturingenieurschule und der Fachlehrerschule A -- wurden mit Stipendien aus dem Chatelainfonds im Gesamtbetrage von Pr. 2800 bedacht. Es wurde daran testgehalten, nur ganz tüchtigen, vielversprechenden Studierenden Stipendien zu gewähren, diese dann aber besser zu bedenken.

Schulgelderlaß wurde, abgesehen von den Stipendiaten, 22 Studierenden ganz, 2 zur Hälfte gewährt. Unter diesen 24 Studierenden befanden sieh 9 Ausländer. Auch für Gewährung von Schulgelderlaß wurde, wie immer, strenge auf bewährte, ganz gute Leistungen gesehen ; es erfuhren daher mehrere Bewerber, die solche nicht aufzuweisen vermochten, Abweisung.

3. Lehrerschaft.

An der Durchführung der Vorlesungen und Übungen nach den aufgestellten Unterrichtsprogrammen bethätigten sich : Im Wintersemester 1892/93.

Angestellte Professoren und Hülfslehrer Assistenten (davon zugleich als Privatdocenten thätig oder mit bestimmten Lehraufträgen bedacht) Anderweitige, mit bestimmten Lehraufträgen bedachte Docenten . . . .

O Privatdocenten, nicht inbegriffen Assistenten (davon mit bestimmten Lehraufträgen bedacht)

55

Im Sommersemester 1893.

( 54

26 (9)

25 (10)

6

6

33

31 (15)

120

(11) 116

Außer den aufgezählten, in Thätigkeit getretenen Docenten umfaßte der Lehrkörper im Wintersemester noch 3, im Sommerse rnester 5 Privatdocenten, die keine Vorlesungen angekündigt hatten.

An die im Lehramt stehenden Professoren schließen sich noch au die in Ruhestand befindlichen, deren Zahl bei Beginn des Schuljahres sich auf 3 belief, bis zum Schlüsse desselben sich auf 6 vermehrte. Professor Julius Stadier, der seit Oktober 1855, zuerst Bundesblatt.

46. Jahrg. Bd. I.

22

294 als Assistent, dann als Lehrer der Bauschule für Stillehre, Kompositionsübungen, Ornament- und Landschaftzeichnen wertvolle Dienste geleistet hat, vermochte wegen zunehmender körperlicher Leiden sein Lehramt nicht mehr länger zu versehen und wurde daher auf Ende des Wintersemesters nach seinem Wunsche in Ruhestand versetzt. Wegen hohen Alters und schwer erschütterter Gesundheit suchten die hochverdienten Lehrer: Professor Landolt, dessen ausgezeichneter Dienste als Lehrer der Forstwissenschaften und als Mitglied der Lehrerschaft überhaupt die Schule sich seit 1855 zu.

erfreuen gehabt hat, und Professor Dr. Kenngott, der als Lehrer der Mineralogie seit 1856 der Schule seine vorzüglichen Dienste gewidmet hat, um Versetzung in Ruhestand nach; ihren wohl berechtigten Gesuchen wurde auf Schluß des Schuljahres entsprochen.

Durch den Tod, der am Ende des Sommersemesters nach längerer Krankheit Professor Fritz dahinraffte, verlor die Schule den Lehrer für Maschinenzeichner), Baumaschinenlehre und landwirtschaftliches Maschinenwesen, dem sie für sein 34jähriges anspruchsloses, treues und hingebendes, von bedeutender wissenschaftlicher Bildung und umfassenden Kenntnissen getragenes Wirken volle Anerkennung und dankbare Erinnerung schuldet. Kurz vor der Jahreswende folgte Professor Fritz noch dei- hochverdiente Professor Dr. Wolf nach kurzer Krankheit im Tode nach. Seit Eröffnung der eidgenössischen polytechnischen Schule Lehrer der Astronomie, Direktor der Sternwarte und Bibliothekar, war Professor Dr. Wolf eng verknüpft mit der ganzen Entwickelung der Schule, zu deren Gedeihen und Ruf er durch seine wissenschaftliehen Arbeiten viel beitrug; mit ihm, der bis zuletzt, trotz hohen Alters, mit seltener Rüstigkeit und Frische in Thätigkeit geblieben, verlor die Lehrerschaft ihren würdigen, hochverdienten Nestor und die Schule eine ihrer bedeutendsten Zierden. Der innigen Beziehung, in der er zur polytechnischen Schule und besonders zu deren Sternwarte stand, hat Herr Professor Dr. Wolf noch ein bleibendes Denkmal durch ein bedeutendes Legat gesetzt, von dem hiernach einläßlicher zu sprechen sein wird. -- Die Ersatzwahl für den Verstorbenen fällt in den Bereich des nächsten Berichtsjahres.

Einen weitern großen Verlust erlitt die Schule durch den Weggang von Professor Dr. Hantzsch, der 1885 in die Professur
für allgemeine Chemie als Nachfolger von Professor V. Meyer eingetreten war und in ausgezeichneter Weise den hohen Ruf, den seine Vorgänger in dieser Professur der chemischen Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums verliehen hatten, zu erhalten und zu mehren wußte. Professor Dr. Hantzsch folgte mit Schluß des Wintersemesters einem ehrenvollen Rufe an die Universität Würzburg.

295

£f |}An Stelle des abgehenden Professors Dr. Hantzsch wurde Professor Dr. Bamberger, Prof. extraord. an der Universität München, berufen, der sein Amt mit Beginn des Sommersemesters antrat.

Zum Ersätze des in Ruhestand tretenden Professors Dr. Kenngott erfolgte, mit Amtsantritt auf Beginn des Schuljahres 1893/94, die Ernennung von Dr. Grubenmann, Professor an der thurgauischen Kantonsschule, zum Professor der Mineralogie und Pétrographie am eidgenössischen Polytechnikum.

Mit der Ernennung neuer Professoren an Stelle des pensionierten Professors Landoli und des verstorbenen Professors Fritz wurde noch zugewartet und für das Wintersemester 1893/94 auf vorübergehenden aushûlfsweisen Ersatz Bedacht genommen.

Ferner erschien es thunlich, die von dem in Euhestand versetzten Professor Jul. Stadier eingenommene Professur einstweilen ganz eingehen zu lassen und auf andere Weise die entstandene Lücke auszufüllen ; demnach wurde das Herrn Professor J. Stadier zugewiesen gewesene Unterrichtsgebiet unter die übrigen Professoren der Bauschule verteilt und beschlossen, diesen auf Beginn des neuen Schuljahres einen tüchtigen Assistenten beizustellen.

Die Wiederbesetzung der schon im Vorjahre frei gewordenen zwei Professuren für höhere Mathematik und für englische Litteratur und Sprache blieb aus Mangel an vorzüglichen Kandidaten verschoben; inzwischen wurde der Lehrstuhl für die höhere Mathematik durch die. vorhandenen Professoren und Privatdocenten versehen, und für die englische Litteratur und Sprache wurde durch Erteilung eines vorübergehenden Lehrauftrages an einen Lehrer von den zürcherischen Schulen gesorgt.

Unter den A s s i s t e n t e n herrschte, wie bisher, starker Wechsel, besonders bei denjenigen der Physik. Ein Assistent ging von der darstellenden Geometrie zur Mathematik über; 15 Assistenten verschiedener Unterrichtsgebiete nahmen, teils auffinde des Wintersemesters, teils auf Schluß des Sommersemesters ihre Entlassung, wogegen 16 Assistenten, teils im Laufe des Schuljahres, teils am Schlüsse desselben auf das neue Schuljahr hin ernannt wurden.

Die Schwierigkeiten, tüchtige Assistenten zu gewinnen und festzuhalten, werden besonders auch hinsichtlich der Befriedigung der stetig wachsenden Besoldungsansprüche immer größer. Die überaus starken Unterrichtsklassen einzelner Fachschulen, verbunden
mit dem Umstände, daß im Unterrichte der wichtigsten Fächer die Übungen eine Hauptrolle spielen, verstärken den Bedarf an Assistenten bedeutend, so daß für einzelne Unterrichtsgebiete eine Vermehrung derselben nötig wird.

296 An der chemisch-technischen Abteilung wurde auf Beginn des neuen Schuljahres eine besondere Professur für analytische Chemie und verwandte Fächer geschaffen und besetzt; dagegen die bisherige Stelle eines ersten Assistenten aufgehoben. Es that not, die Vorlesungen über analytische Chemie in der Hand eines fest bestellten Docenten zu vereinigen, und es war um so weniger angezeigt, damit noch länger zuzuwarten, als der Schule in der Person des bisherigen ersten Assistenten eine vorzüglich bewährte und geeignete Kraft für die Besetzung der neuen Professur zu Gebote stand.

An P r i v a t d o c e n t e n gingen 7 ab, dagegen kamen 5 neue hinzu, wovon 4 aus den Reihen der Assistenten. Die Gesamtzahl der beim Übergang ins neue Schuljahr zur Schule zählenden Privatdocenten belief sich auf 47, worunter 10 Assistenten und 3 Konservatoren von Sammlungen der Schule.

Von der regen wissenschaftlich-litterarischen Thätigkeit, welche die Lehrerschaft des Polytechnikums außer ihrer ordentlichen Lehraufgabe pflegt, geben zahlreiche bedeutende Veröffentlichungen aller Art Zeugnis.

4. Unterricht und Studienpläne.

Auf diesem Gebiete brachte das Berichtsjahr keine erheblichen Veränderungen; dasselbe charakterisiert sich wesentlich als ein Zeitraum der Befestigung des Errungenen und der Prüfung neuer wünsch barer Verbesserungen, wie sie die große und rasche Entwicklung der Naturwissenschaften und Technik und das stete Wachsen der Anforderungen an das Wissen und Können der ins Leben tretenden Zöglinge der Anstalt stetsfort hervorrufen.

Bei der B a u s c h u l e brachte der Weggang des in Ruhestand versetzten Professor Jul. Stadier mit der Verteilung des diesem obgelegenen Unterrichtes unter die drei Kollegen Lasius, Bluntschli und Graf einige Verschiebungen im Studienplane; daneben wurde der Unterricht im Modellieren für das erste Semester obligatorisch erklärt und derjenige im Landschaftzeichnen auf das Sommersemester beschränkt.

Im Studienplane der I n g e n i e u r s c h u l e erfuhr einzig das Programm der Unterrichtsfächer des Wasserbaues einige Veränderung im Sinne weiterer Ausgestaltung und vorteilhafterer Anordnung der Fächer. Dagegen wurde eine tiefer greifende Revision des ganzen Studienplanes zur Durchführung auf nächstes Schuljahr fertig beraten; dieselbe zielt hin auf Entlastung der Studierenden und Gewinnung von mehr Kaum für die wichtigsten Ingenieurfäeher

297

durch etwelche Zurückdrängung und Beschränkung der mathematischen Fächer; daneben ist auch vorgesehen, die Geologie mit Pétrographie besser als bisher zu berücksichtigen und in das Unterrichtsprogramm auch die Elektrotechnik einzuführen.

Die m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e verblieb bei dem im Vorjahre befolgten Studienplane, dessen Unterrichtsprogramm nur in Bezug auf ,,Civil- und Brückenbau11 und durch Einordnung des Freifaches ,,Skizzierübungen" eine kleine Änderung erfuhr. Das Streben nach der im letzten Jahresberichte als notwendig hingestellten weitern Ausgestaltung des Studienplanes im Gebiete der Elektrotechnik erhielt Unterstützung durch eine Eingabe der Gesellschaft, ehemaliger Studierender des Polytechnikums, welche ebenfalls eine solche Ausgestaltung verlangte. Mit der Verwirklichung dieses Wunsches konnte aber im Berichtsjahre nicht mehr begonnen werden, da erst auf Beginn des neuen Schuljahres sich die hierzu nötige Lehrkraft gewinnen ließ.

Die c h e m i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e folgte mit ihrem ersten und zweiten Jahreskurse genau dem neuen, auf sieben Semester ausgedehnten Studienplaoe, mit dessen allmählicher Durchführung im Vorjahre der Anfang gemacht worden war. Die im dritten Kurse stehenden Studierenden schlössen ihre Studien noch nach dem alten Studienplane ab.

Für die p h a r m a c e u t i s c h e S e k t i o n ist die Toxikologie als regelmäßiges Unterrichtsfach eingeführt worden, nebstdern wurde den mikroskopischen Untersuchungen von Nahrungsmitteln besondere Pflege gewidmet.

Bei der l a n d - und f o r s t w i r t s c h a f t l i c h e n und k u l t u r t e c h n i s c h e n A b t e i l u n g fand für den Unterricht in anorganischer Chemie eine Ablösung von der chemisch-technischen Schule statt, indem für die Studierenden, die bisher diesen Unterricht mit den Chemikern gemeinsam hatten, eine besondere Vorlesung über anorganische Chemie, erteilt durch den Professor der Agrikulturchemie, eingerichtet wurde.

Im Unterrichtsprogramm der Forstschule traten ferner einige Veränderungen und Verschiebungen ein durch Aufnahme einer Vorlesung über Fischerei und Fischzucht und dadurch, daß Professor Landoli wegen angegriffener Gesundheit sich genötigt sah, einstweilen einen Teil des ihm zugewiesen gewesenen Unterrichtsgebietes seinen Kollegen
zu überlassen. Eine gründliche Revision des Studienplanes der Forstschule iat von der Schule selbst als nötig erkannt und in Beratung gezogen worden, noch bevor auch vom schweizerischen Forstvereine aus eine solche Revision angeregt und

298 für dieselbe bestimmte Forderungen aufgestellt worden sind. Bei eiaer Revision des Studienplanes der Forstschule kann das Reglement für die staatlichen Prüfungen zur Wahlfähigkeit an eine höhere kantonale Forststelle im eidgenössischen Forstgebiet nicht unberücksichtigt bleiben. Die Beratungen der Schule über die Revision des Studienplanes der Forstschule, wie die des schweizerischen Forstvereins über die Ausbildung zum Forstbeamten weisen auf die Notwendigkeit einer Revision des Reglements für die staatlichen wissenschaftlichen und praktischen Prüfungen hin ; für die schließliche Feststellung des neuen Studienplanes der Forstschule ist die Erledigung der Frage einer Revision dieses Reglements maßgebend und noch abzuwarten.

Das Unterrichtsprogramm der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n Schule erfuhr, um Gelegenheit zur Ausbildung für die Milchwirtschaft im besondern zu bieten, eine Bereicherung durch Vorlesungen über Bakteriologie und Ökonomik der Milchwirtschaft.

Die k u l t u r t e c h n i s c h e S c h u l e blieb noch beim hergebrachten Studienplane; wiewohl dieser schon lange in Frage sieht, so schienen die Erfahrungen noch nicht ausreichend und die Verhältnisse nicht abgeklärt genug, um sieher zur Revision schreiten zu lassen.

Das Unterrichtsprogramm beider Sektionen der F a c h l e h r e r s c h u l e erhielt eine Bereicherung durch die Aufnahme der Vorlesungen des für diese Sektionen definitiv angestellten Professors für Philosophie und theoretische Pädagogik, .sowie durch das vom Professor der speciellen Botanik als neue Übung eröffnete systematisch-botanische Praktikum.

Endlich traten im Berichtsjahre ander Fr e i f ä c h e r - A b teil u f l g auch wie'der verschiedene Docenten mit neuen Vorlesungen und Übungen auf, die von Wert waren und zur Ergänzung des Unterrichts in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fächern oder zur Vervollständigung der Fächer allgemeiner Bildung dienten.

5. Anstalten fllr Übungen, Versuche und wissenschaftliche Arbeiten.

In allen diesen Anstalten hatte der Unterricht seinen regelmäßigen Gang.

Die Laboratorien derselben zeigten folgende Frequenz:

299 WinterSommerSemester 1892/93. semester 1893.

Praktikanten.

Physikalisches Institut : Wissenschaftliches Laboratorium . .

Elektrotechnisches Laboratorium . .

Allgemeines Übungslaboratorium .

Chemisch-technische Schule: Chemisch-analytisches Laboratorium Chemisch-technisches Laboratorium Pharmaceutisches Laboratorium Photographisches Laboratorium . .

Forst- uad landwirtschaftliche Schule: Agrikultur-chemisches Laboratorium *ol

.

.

.

15 51 56

14 17 33

.105 63 7, .

24

68 63 7 24

. 1 4

17

Im übrigen ist in betreff der einzelnen Anstalten folgendes hervorzuheben : Über die Arbeiten an der S t e r n w a r t e geben die ,,Astronomischen Mitteilungen* nähern Bericht, von welchen Nr. 81 und 82 zur Herausgabe gelangten. Im Tausche gegen diese Veröffentlichungen hat die Sternwarte von auswärtigen Anstalten wieder wertvolle Gegengeschenke in großer Zahl erhalten.

Ehrend haben wir hier des patriotischen Vermächtnisses zu gedenken, welches der gewesene Vorstand der Sternwarte, Herr Professor Dr. Wolf sei., dieser Anstalt gewidmet hat. Durch Testament vom 21. November 1893 hat derselbe nämlich verfügt, daß der größte Teil seines Kapitalvermögens, d. h. Fr. 60,000, sowie seine Bücher, Instrumente und seine übrige Fahrhabe ,,der Sternwarte des eidgenössischen Polytechnikums" vermacht sein sollen, als besondere Stiftung zunächst zur Fortführung der von ihm gegründeten ,, Astronomischen Mitteilungen u und sodann auch zur Herausgabe allfälliger weiterer wissenschaftlicher Publikationen dieser Anstalt, soweit der Zinsertrag des Stiftungsvermögens es jeweilen erlauben werde.

Das Legat ist unsererseits, im Einverständnis des schweizerischen Schulrates, angenommen und unter der Benennung ,,Wolfstiftung für die Sternwarte des eidgenössischen Polytechnikums" als Spécialfonds unter die Verwaltung unseres Finanzdepartements gestellt worden. (Vergi, den daherigen Beschluß im ßundesbl. 1894, I, 101.)

P h y s i k a l i s c h e s I n s t i t u t . Neben dem Unterrichte und den Übungen der Studierenden und verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen, sowie Arbeiten zur Feststellung der Grundlagen

300

für Präcisionsmessungen, wurden vom Vorstände der Abteilung mit seinen Assistenten für Behörden und Private, die sich dal'ür an das Institut gewendet hatten, eine Reihe von Präcisionsmessungen und Untersuchungen besorgt. Die Abteilung der allgemeinen Übungslaboratorien ist für Präcisionsmessungen aller Art so eingerichtet, daß sie auch nach außen auf diesem Gebiete Dienste zu leisten und sich dem Lande in der Art einer Eichstätte auf verschiedenen Gebieten der Gewerbe und des öffentlichen Lebens nützlich zu machen' vermag. Bezüglich größerer, vom Vorstande der Abteilung ausgeführter wissenschaftlicher Arbeiten ist besonders die Drucklegung der Ergebnisse der von ihm früher bei der deutschen physikalischen Reichsanstalt besorgten, sehr umfänglichen und wichtigen thermomethschen Arbeiten zu erwähnen.

Vom Vorstande der w i s s e n s c h a f t l i c h e n und e l e k t r o t e c h n i s c h e n L a b o r a t o r i e n , von dessen Assistenten und mehreren Praktikanten gelangten eine größere Zahl bedeutenderer wissenschaftlicher Untersuchungen zur Ausführung und Veröffentlichung.

Die W e r k s t ä t t e des p h y s i k a l i s c h e n I n s t i t u t e s war sehr stark beschäftigt und lohnte die für sie gemachten Ausgaben wohl, indem die Selbstkosten der von ihr besorgten Arbeiten ungleich niedriger bleiben, als dieselben Arbeiten, auswärts ausgeführt, kosten würden.

Die im Betriebe des physikalischen Institutes verwendeten Wassermotoren arbeiten sehr unvorteilhaft und unverhältnismäßig teuer, so daß auf Ersatz wenigstens der beiden am stärksten gebrauchten : derjenigen der Werkstätte und der allgemeinen Übungslaboratorien , durch Gas- oder Petrolraotoren Bedacht genommer» werden muß, welche ungleich geringere Betriebsausgaben verursachen würden.

C h e m i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e . An den besonders auch auf Lebensmitteluntersuchungen gerichteten mikroskopischen Übungen der pharmaceutischen Sektion nahmen neben 7 Pharmaceuten noch 3 andere Studierende teil. In Hinsicht auf die zunehmende Bedeutung der Lebensmitteluntersuchung im öffentlichen Leben wurden für den Unterricht auf diesem Gebiete einige neue Apparate für das pharmaceutische Laboratorium angeschafft.

Die weitere Durchführung des neuen Studienplanes der chemischtechnischen Schule durch die obersten Jahreskurse bringt mit
neuen Unterrichtsfächern, wie physikalische Chemie, und mit der Ausdehriung auf 7 Semester auch die Forderung nach einigen neuen Einrichtungen und nach Vermehrung der Arbeitsplätze in den Laboratorien mit sich, die im nächsten Jahre wird berücksichtigt werden müssen.

301 Das p h o t o g r a p h i s c h e L a b o r a t o r i u m bewährte seine frühere Zugkraft; wohl wurde Vorsorge getroffen, daß im Win terun d Sommersemester je 24 Praktikauten aufgenommen werden konnten ; aber es meldeten sieh deren eine viel größere Zahl in· folge der Vorlesung über Photographie, der 62 Studierende und 7 Zuhörer folgten. Die Bedeutung des Unterrichtsfaches der Photographie und der Zudrang zu diesem Unterrichte drängen dazu, dem betreffenden Docenten, der bisher nur auf Grund eines beschränkten Lehrauftrages den Unterricht erfolgreich besorgt hat, seine Stellung am Polytechnikum zu verbessern, so daß er sich dieser mehr widmen und er für eine größere Unterrichtsstundenzahl in Anspruch genommen werden kann.

Im Laboratorium läßt sieh nur mit Abteilungen von je höchstens 12 Praktikanten gleichzeitig arbeiten; mehr Zeit als für den Unterricht von zwei Gruppen vermochte der Docent neben anderweitiger Lehrthätigkeit dem Laboratorium bisher nicht zu widmen. Sollen mehr Gruppen von Praktikanten angenommen werden können, so muß ihm eine Stellung gegeben werden, die ihm Ersatz bietet für das, was er an bisheriger anderweitiger Lehrtbätigkeit aufzugeben genötigt sein wird. Von außerhalb der Schule her wurde der Docent für Photographie und Leiter des photographischen Laboratoriums wieder mehrfach mit Expertisen und Untersuchungen betraut und bei Ausstellungen durch Berufung als Juror etc. ausgezeichnet.

Die bei der m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e n S c h u l e von jeher bestehende, aber ziemlich gleich gebliebene Anlage einer Dampfmaschine und hydraulischer Apparate für Übungen und Untersuchungen im Gebiete der Maschinenlehre bedarf der Auffrischung; zudem ist eine Vermehrung des Übungsmaterials sehr wünsehbar.

Wenn das eidgenössische Polytechnikum den neuern Anforderungen an die Ausbildung der Maschineningenieure gerecht werden und hinter den ausländischen technischen Hochschulen nicht sehr zurückbleiben will, kann es der Forderung nicht länger sich entziehen, für intensive Übungen an Maschinen zu sorgen durch energische weitere Entwickelung der bestehenden Anlage für Übungen und Untersuchungen im Gebiete der Maschinenlehre zu einem förmlichen Laboratorium dieses Unterrichtsfaches.

Bei den V e r s u c h sfe l d er n der l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n S c h u l e
setzte sich die Benutzung dieser Anlagen als Unterrichtsmittel ausgiebig fort, und es nahmen die mit dieser Benutzung zusammengehenden, von früher her angebahnten Versuche und Untersuchungen ihren lebhaften Fortgang. Über deren Ergebnisse ist in den Fachzeitschriften näher berichtet worden.

302 Auf dem V e r s u c h s f e l d e für A c k e r - und F u t t e r b a u haben die schon im Vorjahre irn Gange gewesenen und dem Plane nach noch einige Jahre fortzusetzenden Düngungsversuche und Versuche mit GrasmisehuQgen, trotz der Trockenheit des Sommers, in wissenschaftlicher und auch in finanzieller Beziehung befriedigende Ergebnisse geliefert; der Minderertrag wurde durch die hoch gestiegenen Futterpreise ausgeglichen.

Die noch jungen Anlagen für O b s t b a u und für W e i n b a u haben sich weiter gut entwickelt, so daß sie nun im stände sind, den Bedürfnissen des Unterrichtes vollständig zu genügen. Die Obstwie die Weinpfla,nzungen haben angefangen, Früchte zu tragen, und bereits nennenswerte Erträge und damit einen willkommenen Beitrag an die Betriebskosten geliefert. Von den im Weinberge betriebenen Studien sind besonders solche über die wichtige ,,Grünveredelung11 zu erwähnen, die bis jetzt in der Schweiz und in Deutschland noch nicht recht hat gelingen wollen. Um diese Methode in ihrem Vaterlande, Steiermark, selbst gründlich kennen zu lernen, wurde der Gärtner der Anlagen für Obst- und Weinbau dorthin gesandt. Diese Studienreise hat gute Früchte getragen ; die seither vorgenommenen Grrünveredelungsversuehe sind gut gelungen.

Die landwirtschaftlichen Versuchsfelder bilden ein unentbehrliches Hülfsmiltel für den Unterricht in den betreffenden wichtigen Gebieten der Landwirtschaft. Wenn dieser Unterricht sich fruchtbringend soll gestalten können, so müssen diese Anlagen zur Hand und zu unmittelbarer Verfügung der Schule sein. Für die Schule sind sie als ein Demonstrationsmittel geschaffen; die Natur der Verhältnisse bringt es mit sich, daß dieses Demonstrationsmittel nebenbei sich auch zum Versuchsfelde gestaltet.

6. Die Sammlungen.

Zunächst ist dankbar der zahlreichen, vielfach bedeutenden Geschenke zu gedenken, die dea Sammlungen aller Art von vielen Seiten her zugekommen und jeweilen gebührend verdankt worden sind. Im übrigen ist zu bemerken, daß in den Sammlungen der Hülfsmittel verschiedener wichtiger Unterrichtsfächer noch größere Lücken auszufüllen sind. AU besonders der Vervollständigung und Auffrischung bedürftig sind zu bezeichnen : die Sammlung von Instrumenten für die topographisch-geodätischen Übungen und die landwirtschaftliche Sammlung. Bei letzterer macht sich auch
der vielfach herrschende Mangel an Raum drückender fühlbar, ebenso bei der durch sehr willkommene Geschenke stark vermehrten pharmaceutischen Sammlung, sowie bei der forstwissenschaftlichen, die eine

303

gründliche Revision erfahren hat. Dagegen konnte das Raumbedürfnis der Sammlung für Gewerbehys;ieine, welche sich starker ZuwenduDgen von Seiten des eidgenössischen Fabrikinspektorates erfreut, durch Zuweisung eines noch verfügbaren zweiten Zimmers befriedigt werden.

Die a l l g e m e i n e B i b l i o t h e k erfuhr einen Zuwachs von 1080 Bänden, der ihren Bestand auf im ganzen 35,629 Bände brachte. Sie verlor noch kurz vor Jahresschluß durch den Hinschied von Professor Dr. Wolf ihren Bibliothekar, der seit 1855 sie mit größter Hingebung treu und einsichtig verwaltet und aus kleinen Anfängen groß gezogen hat. Mit dem Eintritte eines neuen Bibliothekars treten nun auch manche schon länger her als Bedürfnis erkannte Verbesserungen und Neuerungen in der Verwaltung und den Einrichtungen der Bibliothek dringender hervor, vor allem die Schaffung von mehr Raum und eines neuen angemessenen Lesezimmers; am bisherigen Lesezimmer ist zwar etwas ausgebessert worden, es bleibt aber dennoch unzureichend und je länger je mehr hinter allen berechtigten Ansprüchen zurück.

Bei den g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n nahmen ohne besondere Ereignisse die Sammlungsarbeiten ihren ruhigen Fortgang; sie betrafen neben zahlreichen Gelegenheitsarbeiten hauptsächlich die Tertiärabteilung und die paläontologische Artensammlung, die gründliche Revision der Lehrmittelsammlung und der Sammlung für allgemeine Geologie, sowie die Fortsetzung der Einordnung und wissenschaftlichen Bearbeitung der seiner Zeit von Dr. C. Mosch erworbenen paläontologischen Sammlung.

Die m i n e r a l o g i s c h e und petrograp bische Samml u n g erfordert nach längerem Stillstande mit dem auf Anfang des Schuljahres erfolgten Eintritte eines neuen Professors der Mineralogie ( einen kräftigen Anstoß zur Auffrischung und Ergänzung, besonders auch für das mineralogisch-petrographische Praktikum. Mit dieser Verbesserung ist denn auch noch im Berichtsjahre energisch begonnen worden.

Bei den z o o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n wurde wieder in erster Linie auf Entwickelung und Äuffnung der biologischen und der vergleichend-anatomischen Unterrichtssammlung hingearbeitet.

Diese unentbehrlichen Unterrichtssammlungen erfordern große Anstrengungen, um in nicht allzu ferner Zeit auf einen dem Unterrichte genügenden
Stand zu kommen. Gleich wie in den letzten Jahren wurde daher wieder ein außerordentlicher Kredit ausgewirkt, der auch dazu verwendet wurde, einen für die richtige Zubereitung von Skeletten nicht länger entbehrlichen Knochenentfet-

304

tungsapparat anzuschaffen. Das schon im letzten Jahresberichte hervorgehobene Bedürfnis nach einem Assistenten oder zweiten Konservator für die zoologischen Sammlungen harrt noch der Befriedigung und ist seither noch dringender geworden.

Die e n t o m o l o g i s c h e S a m m l u n g , deren Zuwachs sich auf einige Schenkungen von kleinerem Umfange und wenige Ankäufe beschränkte, hatte neben den Geschäften der laufenden Besorgung hauptsächlich mit der Einordnung der im Vorjahre geschenkt erhnltenen großen Hugueninschen Schmetterlingssammlung und der damit verbundenen Bildung einer paläoarktischen Lepidopterensamrnlung, sowie mit der Neuordnung der Orthopteren und Scarabaeiden zu thun. Das Anwachsen der Sammlung hat im Berichtsjahre außerordentlichen Mobiliaranschaffungen gerufen und wird im nächsten Jahre wieder solche nötig machen.

Bei der im botanischen Garten untergebrachten b o t a n i s c h e n S a m m l u n g brachte die Sichtung und Einordnung des im Vorjahre von Professor Favrat in Lausanne erworbenen Herbars und die Einordnung zweier Geschenke von fremdländischen Pflanzen bedeutende Arbeit. Für die Benutzung dieser Sammlung gelangte ein neues Reglement zur Einfuhrung.

Der Bestand der a r c h ä o l o g i s c h e n S a m m l u n g ist unverändert geblieben, weil bei dem längst herrschenden Mangel an Raum sich weder Wandfläche zur Anbringung von Reliefs, noch Bodenfläche zur Aufstellung von Skulpturen mehr gewinnen läßt.

Die Benutzung der Sammlung für Lehrzwecke ist mit großen Schwierigkeiten und steter Gefahr für die Gegenstände verbunden.

Soll die Entwicklung und der Wert der Sammlung als Lehranstalt nicht ferner in Frage gestellt bleiben, so ist die Beschaffung neuer Räume ein unabweisbares Bedürfnis.

n Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g erfreute sich wieder zahlreichen Besuches; sie setzte die periodischen Ausstellungen eiozelner Künstler und Schulen fort, deren vier stattfanden. Zugleich wurden ihre Räume zu Vorlesungen und Übungen stark benützt, u. a. auch für einen neuen Kurs über graphische Vervielfältigung, der lebhaften Anklang fand. Die Äuffnung der Sammlung beschränkte sich fast ganz auf Geschenke, die ihr zukamen. Neben der Katalogisierung der eigentlichen Kupferstichsammlung gab die der besondern Bühlmannschen immer noch bedeutende Arbeit.

7. Die Annexanstalten.

1. Die A n s t a l t für P r ü f u n g von B a u m a t e r i a l i e n erfreute sich eines besonders starken Verkehrs mit den Eisenbahn-

305 Verwaltungen, die teils durch größere Bauten, teils durch die Untersuchungen über die Beschaffenheit der bestehenden Eisenbrücken in die Lage kamen, die Dienste der Anstalt zu benutzen. Im ganzen erhielt sie von 142 Auftraggebern (1892: '170) 527 Aufträge (1892: 648) für Prüfung von Baumaterialien. Die Erledigung dieser Aufträge, zusammen mit den von der Anstalt selbst gepflegten wissenschaftlichen Untersuchungen, führte zu 21,648 Einzelversuchen (1892: 11.255), nicht eingerechnet die zahlreichen physikalischen Nebenproben. Ungefähr die Hälfle dieser Zahl von Untersuchungen fällt auf die wissenschaftlichen Arbeiten der Anstalt, und zwar hauptsächlich auf Cernent betreffende, die im Hinblick auf die bevorstehende Herausgabe einer Veröffentlichung über Methoden und Ergebnisse der Prüfung von Cément in den Vordergrund rückten.

Die Anstalt veröffentlichte neben dem V. Hefte der ,,Offiziellen Mitteilungen" (enthaltend eine einläßliche Darstellung der Anstalt in ihren verschiedenen Beziehungen) noch zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften über verschiedene Arbeiten und Studien.

2. Die Thätigkeit der a g r i k u l t u r c h e m i s c h e n U n t e r s u c h u n g s s t a t i o n erfreute sich eines unerwartet starken Aufschwungs, indem die Gesamtzahl der Einsendungen von Proben auf 3581 gegenüber 2452 im Vorjahre stieg, wovon 2874 auf Düngmittel, 605 auf Futtermittel und Heu, 102 auf Verschiedenes entfielen. Im Laufe der letzten 4 Jahre hat sich die Inanspruchnahme der Station nahezu verdoppelt. Mit der Zahl der eingegangenen Proben erhöhte sich auch die der zur Prülung erforderlichen Einzelbestimmungen auf 17,113 gegenüber 12,071 im Vorjahre. Diese Vermehrung der Arbeitsleistung betrifft hauptsächlich die in der eigentlichen Aufgabe der Station liegende Kontrollthätigkeit, nämlich die kostenfreien Nachuntersuchungen. Die Zahl dieser stieg auf 2963 gegen 1944 im Vorjahre; bei ihr nahmen die durch die Futtei'uot veranlaßten zahlreichen Futteruntersuchungen einen bemerkenswerten Rang ein. Von den eingegangenen Proben stammten 156 aus dem Auslande, 3425 aus der Schweiz. Von den 3581 zu erledigenden Proben gingen 2040 vom Februar bis April und nicht weniger als 1140 allein im Monate März ein. Kontroll vertrage bestanden mit 37 Firmen (1892: 31), davon 30 für Dünger und 7 für Futtermittel. Auf Begehren
der inländischen Konlrollfirmen mußte im Interesse der Landwirtschaft eine erhebliche Herabsetzung der Kontrollgebühr zugestanden werden.

Im Laufe des Berichtsjahres ist es endlieh gelungen, den nötigen Platz für die Anlage einer Einrichtung für Topfkulturversuche zu gewinnen und mit Hülfe eines für diese Anlage be-

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willigten außerordentlichen Kredites von Fr. 10,000 an die Ausführung der neuen Einrichtung zu gehen, so daß im nächsten Jahr endlich mit den längst geplanten Topf kulturversuchen wird begonnen werden können.

Um einigermaßen dem Platzmangel abzuhelfen, unter dem das Institut leidet, wurde diesem von seilen der chemisch-technischen Schule für einstweilen ein angrenzender Raum abgetreten.

3. Die S a m e n k o n t r o l l s t a t i o n hat auch für das Jahr 1893 wieder eine Zunahme ihres Geschäftsumfanges und ihrer Thätigkeit zu verzeichnen. Die Zahl der zur Kontrolle eingegangenen Proben stieg auf 5988 gegen 5543 im Vorjahre, die 16,427 einzelne Untersuchungen erforderten. Voa den Zusendungen kamen 2744 aus der Schweiz aus 21 Kantonen, größtenteils aus denen des Hügellandes, 3244 vom Auslande aus verschiedenen, sogar amerikanischen Staaten.

Die Zahl der Kontrollfirmen belief sich auf 71 (1892: 73); außerdem hatte die Station mit 120 Samenhandlungen besondere Verträge für Voruntersuchungen abgeschlossen. Von den eingegangenen Proben betrafen 1726 kostenfreie Nachuntersuchungen (1892: 1365) von Lieferungen, die von Kontrollfirmen bezogen worden, und 4232 bezahlte Voruntersuchungen. Erstere entfallen fast ganz auf das Inland und Bezüge von inländischen Samenhandlungen.

89 °/o der einer Nachuntersuchung unterzogenen Lieferungen ließen sich nicht beanstanden, während 11 °/o (1892: 14 °/o) die geleistete Garantie nicht erfüllten. 198 landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften standen mit der Station im Verkehr bezüglich Beschaffung von Saatgut, das hauptsächlich Grasund Kleesamen betraf, indem zur Prüfung eingingen: 4 3 Gvassamenarten . . . . i n 2855 Proben 13 Kleearten ,, 2038 ,, 28 Gehölzsamenarten . . . ,, 776 ,, 37 verschiedene Samenarten . ,, 289 ,, Neben den Untersuchungen im Laboratorium wurden den Sommer über auf den Versuchsfeldern zahlreiche, die Samenkontrollarbeiten ergänzende Versuche angestellt. Auf Grund der seit Jahren vom Vorstande, zusammen mit Prof. Dr. Schröter, betriebenen Wiesenuntersuchungen wurde eine für die weitern Beobachtungen grundlegende Arbeit über die ,,Wiesentypen der Schweiz" veröffentlicht. Die eingetretene große Futternot rief den Vorstand der Station und einen Assistenten mehrfach hinaus unter die Landwirte, um diesen Anleitung zu geben, wie der Not durch Anbau von Ersatzfutter zu begegnen sei; die bezüglichen Vorträge fanden durch Herausgabe einer Flugschrift noch weitere Verbreitung.

307

Von den Pflanzensammlungen, welche die Station seit Jahren zur Verbreitung der Kenntnis der Futterpflanzen, besonders der Gräser, herausgiebt, wurden 129 Exemplare abgegeben.

Näheres über die Thätigkeit der beiden'landwirtschaftlichen Untersuchungsstationen findet sich in den technischen Jahresberichten, die von jeder in den als amtliche Publikationsorgane anerkannten landwirtschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht worden sind.

4. C e n t r a l a n s t a l t für forstliches V e r s u c h s w e s e n .

Die im Dezember 1892 durch den Hinscheid des Herrn Regierungsrates Ryniker entstandene Vakanz im Personal der Aufsichtskommission wurde im Februar des Berichtsjahres durch die Wahl des Herrn Regierungsrates Friedr. von Wattenwyl in Bern ausgefüllt.

Gleichzeitig wurde in die nämliche Behörde als Ersatz für den gemäß Reglementvorschrifl (A. S. n. F. IX, 39) ausscheidenden Herrn Oberförster Schwytzer in Luzern gewählt Herr Ed. von Tscharner, Forstinspektor des Kantons Graubünden in Chur. Die Aul'sichtskommission hielt 2 Sitzungen: am 30. Januar in Zürich und am 26. Juni in Biel. AD ersterer erfolgte u. a. die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung pro 1892, und die Beratung über die Beteiligung an der landwirtschaftlichen Ausstellung 1893 in Bern. Gegenstand der Sommersitzung bildeten die Aufstellung des Arbeitsprogramms und des Budgets pro 1894 und die Genehmigung der zu gunsten der Gehülfen abgeschlossenen Unfallversicherung.

An diese letztere Sitzung schloß sich sodann die Besichtigung der im Stadtwalde von Biel angelegten Versuchsflächen.

Vom Anstnltspersonal trat Herr Assistent Henne am 31. Mai, infolge seiner Wahl zum Forstverwalter der Stadt Chur, von seiner Stelle zurück. Ein Ersatz desselben ist noch nicht erfolgt. Die ihm obgelegenen Arbeiten müssen bis auf weiteres durch den Anstaltsvorstand, Herrn Professor Bühler, und Herrn Assistenten Flury besorgt werden. Die Arbeiten und Untersuchungen im Versuchsgarten Adlisberg und in den Waldungen des Landes haben ihren regelmäßigen Fortgang genommen, und ebenso die Übungen der Studierenden im Übungssaal, im Versuchsgarten und auf den Versuchsflächen. Auf nähere statistische Angaben muß indessen hier verzichtet werden. Dagegen wird der einläßliche Bericht der Aufsichtskommission Ihren Kommissionen zur Verfügung gehalten.
Dieser Bericht enthält auch Mitteilungen über die Thätigkeit des 1892 gegründeten internationalen Verbandes der forstlichen Versuchsanstalten, dem diejenige des Polytechnikums mit unserer Zustimmung auch beigetreten ist.

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8. Die Schulbehörden.

Der S c h u l rat blieb in seiner Zusammensetzung von Veränderungen verschont. Seine Geschäftsthätigkeit wuchs mit der fortschreitenden Entwicklung der Schule und infolge neuer wichtiger Fragen, die sich stellten. Es fanden im ganzen 9 Sitzungen statt, außer welchen die Mitglieder auch durch Kommissionssitzungen und Schulbesuche in verstärktem Maße in Anspruch genommen waren. Das Präsidialprotokoll weist 514 vom Präsidenten unmittelbar erledigte Geschäfte und getroffene Verfügungen aus.

Mit Schluß des letzten Schuljahres lief die Amtsdauer des D i r e k t o r s und V i z e - D i r e k t o r s der Schule .und die der Vorstände der einzelnen Abteilungen ab. Es wurden der bisherige Direktor, Professor Dr. Geiser, und der Vize-Direktor, Professor Dr. Schröter, auf eine neue zweijährige Amtsdauer bestätigt, ebenso die bisherigen Vorstände der Abteilungen I, II, III, IVa, Ve, VI b und VII, die Professoren Lasius, Gerlich, Dr. Herzog, Dr. Lunge, Zwicky, Heim und Platter, während für die Abteilungen IV b, V a und b und VI a, infolge Ablehnung oder Abganges der bisherigen Vorstände, neu ernannt wurden : die Professoren Dr. Hartwich, Dr.

Bühler, Dr. Nowacki und Dr. Hurwitz. Der Schluß des Berichtsjahres brachte auch noch die Erneuerungswahl der Direktoren sämtlicher Sammlungen.

In die A u f s i c h t s k o m m i s s i o n der mit Kanton und Stadt Zürich gemeinschaftlichen naturhistorischen Sammlungen trat als Delegierter von Neu-Zürich Stadtrat Grob an Stelle von alt-Stadtrat Ulrich ein.

Aus der A u f s i c h t s k o m m i s s i o n der K u p fer stichs a m rn l ung nahm Professor Jul. Stadier seine Entlassung; er wurde durch Herrn Classen in Zürich ersetzt, der als freiwilliger Mitarbeiter schon seit einiger Zeit der Sammlung willkommene Dienste geleistet hutte.

Die A u f s i c h t s k o m m i s s i o n der b e i d e n l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n U n t e r s u c h u n g s a n s t a l t e n verlor ihre langjährigen Mitglieder Professor Landolt und Professor Dr.

Schröter, die ihre Entlassung nahmen. An deren Stelle wählte der Schulrat die Herren Regierungsrat Dr. Kyburz in Solothurn und Prof. Bourgeois von der Forstschule. Die Kommission hielt zur Erledigung zahlreicher Geschäfte 5 Sitzungen ab; duneben nahm der für jede der beiden Anstalten bestellte Specialreferent wiederholte Inspektionen seiner Station vor.

309 9. Verwaltung der Schule im allgemeinen und Verschiedenes.

Mit Beginn des Berichtsjahres ist eine neue feste Ordnung der Stelle des Kassiers der Schule, sowie der Kassafilhrung und des Rechnungswesens der Schule in Kraft getreten, die sich bewährt und bereits auch gute Früchte getragen hat. Ebenso hat zur Ordnung und Sparsamkeit in der Verwaltung beigetragen die immer mehr durchgeführte einheitliche Beaufsichtigung und Besorgung aller Arbeiten für Neuerungen und Reparaturen an baulichen Einrichtungen und Mobiliar durch den in Zürich stehenden Bauführer der Direktion der eidgenössischen Bauten.

Der Rechnungsabschluß der Schule ist eia günstiger; der Binnahmenüberschuß muß jedoch hauptsächlich auf zufällige Ersparnisse zurückgeführt werden; das Ergebnis darf daher nicht als maßgebend für die Beurteilung der Höhe der Mittel angesehen werden, welche die Schule fernerhin braucht und in dem aufgestellten Norrnalbudget berechnet hat. In Gewärtigung des Entscheides über dieses Budget hat die Schule im Berichtsjahre nach allen Richtungen mit Verbesserungen, Erweiterungen, mit Verstärkung der Lehrkräfte, Aufbesserung der Besoldungen etc. zurückgehalten. Länger dürfte sie nicht so vorgehen, wenn sie nicht in Rückgang geraten will.

Nach zweijähriger Unterbrechung gelangte, dem aus den Kreisen der Landwirte wiederholt und lebhaft geäußerten Wunsche entsprechend, im Februar an der landwirtschaftlichen Schule wieder e i n sechstägiger C y k l u s v o n V o r t r ä g e n f ü r p r a k t i s c h e L a n d w i r t e durch Docenten des Polytechnikums und der Tierarzneischule Zürich, in gleicher Weise wie in frühern Jahren und mit gutem Erfolge, zur Abhaltung.

M a t u r i t ä t s ver t r ä g e mit kantonalen Mittelschulen. Die mit Aargau schwebenden Unterhandlungen gediehen so weit, daß diesem Kanton die Zusage gemacht werden konnte, es werden bis auf weiteres die von der kantonalen Gewerbeschule ausgestellten Maturitätszeugnisse in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen anerkannt werden, wie die von den Vertragsschulen.

Die mit St. Gallen im Vorjahre wieder aufgenommenen Verhandlungen haben einstweilen so weit geführt, daß dieser Kanton an der technischen Abteilung der Kantonsschule ein halbes Jahr nach oben zum Anschlüsse an das Polytechnikum zugesetzt und dagegen von diesem, vorbehaltlich der
weitern Unterhandlungen für Abschluß eines endgültigen Vertrages, die einstweilige Anerkennung der Maturitätszeugnisse zugesagt erhalten hat.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

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310

Der vielfach herrschende M a n g e l an R a u m und das daraus entspringende Bedürfnis nach einem N e u b a u für die S a m m l u n g e n ist im Berichtsjahre noch drückender geworden.

Zu dieser Raumfrage gesellt sich nun noch diejenige der Beleuchtung der Räumlichkeiten der Schule. Schon lange hat die hergebrachte Beleuchtung mit Gas, besonders in den Zeichen- und Hörsälen des Hauptgebäudes, sehr zu wünschen gelassen; der bisherige Zustand ließ sich ertragen, solange allgemein eine bessere Beleuchtung nicht zu sehen war. Nachdem nun aber das elektrische Licht in Zürich eingeführt ist und das Auersche Gasglühlicht sich verbreitet, kann man sich mit der bisherigen Gasbeleuchtung -- wenigstens im Hauptgebäude -- nicht mehr begnügen.

VII. Statistisches Bureau.

Die im Programm des Jahres 1893 vorgesehenen Arbeiten des statistischen Bureaus haben in folgender Weise ihre Erledigung gefunden.

4. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz im Jahre 1891 und 1892.

Die Publikation pro 1891 ist am 10. April 1893 in deutscher und am 5. Mai in französischer Ausgabe zur Versendung gelangt; diejenige pro 1892 ist am Schlüsse des Jahres im Manuskript abgeschlossen gewesen, und es wurde sofort mit dem Drucke der Veröffentlichung begonnen.

2. Bewegung der Bevölkerung in der Schweiz seit 1880.

Die erste Partie dieser detaillierten Ausarbeitung ist am Ende des Jahres ebenfalls dem Drucke übergeben worden; die ganze Publikation wird dieses Frühjahr zur Veröffentlichung gelangen.

3. Das sanitarisch-demographische Wochenbulletin pro 1893 und 4. Das Monatsbulletin über die Geburten und Sterbefälle in den größeren städtischen Gemeinden pro 1893 sind in -gewohnter Weise im Bundesblatt veröffentlicht und ala Separatabzüge an die interessierten Behörden, Ärzte, Civilstandsbeamten und Krankenanstalten verschickt worden.

311 5. Statistik der Bewegung der Gefängnisbevölkerung in der Schweiz während des Jahres 1892.

Diese 128 Seiten umfassende Arbeit konnte am 20. Dezember versandt werden.

6. Das Monatsbulletin über den Bestand und die Bewegung der Gefängnisbevölkerung wurde regelmäßig im Bundesblatt veröffentlicht.

7. Die Statistik über den Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den öffentlichen und privaten Irrenanstalten ist im Auszug im Jahrbuch bereits veröffentlicht; die Publikation als solche, die im Manuskript fertig vorliegt, wird demnächst zur Veröffentlichung gelangen.

8. Vierteljahrsbulletin über den Bestand und die Bewegung der Bevölkerung in den Irrenanstalten.

Diese Zusammenstellung ist regelmäßig im Wochenbulletin veröffentlicht worden.

9. Die pädagogische Prüfung bei der Rekrutierung im Herbste 4892 ist am 8. August erschienen.

10. Ergebnisse der ärztlichen Rekrutenuntersuchungen im Herbste 1891 und 1892.

Das Manuskript der Veröffentlichung pro 1891 ist am Schlüsse des Jahres druckfertig geworden; die Publikation pro 1892 befindet sich gegenwärtig in Arbeit; der Rückstand dieser Publikation ist der länger andauernden Krankheit eines Beamten zuzuschreiben.

11. Das statistische Jahrbuch pro 1893 ist, 460 Seiten stark, am 30. November zur Versendung gekommen.

12. Statistik der im Jahre 1893 in der Schweiz vorgekommenen Brände.

Im Berichtsjahre handelte es sich lediglich um das Sammeln der zur Aufarbeitung notwendigen Angaben. Das Material ist nun dermal zur Verarbeitung bereit, und es versprechen die gut ausgefüllten Zählkarten die Ermöglichung sehr wertvoller Zusammenstellungen.

312 Ì3. Die Zeitungsausschnitte im Jahre 1S93.

Die Nachfrage nach den Ausschnitten, alle möglichen Gebiete betreffend, war auch in diesem Jahre eine sehr lebhafte. Die meisten eidgenössischen Departements und deren Unterabteilungen, kantonale Regierungen, sowie auch Privatpersonen benutzen nun diese Einrichtung ununterbrochen. Für jede Abteilung wird jahrgangsweise ein Inhaltsverzeichnis angelegt, das die Nachforschung und das Auffinden jeden Gegenstandes leicht ermöglicht.

44. Redaktion der Zeitschrift für schweizerische Statistik.

Auch im Jahre 1893 hat sich das statistische Bureau mit der Redaktion der Zeitschrift befaßt, und es ist dieselbe im Berichtsjahre in einem Umfange von 606 Quartseiten erschienen.

Ì5. Abschluß der Arbeiten der Volkszählung von Ì888.

Band II (die Bevölkerung nach dem Geschlechte, nach dem Familienstande und nach dem Alter) ist 268 Seiten stark am 10. März in deutscher und am 30. April in französischer Sprache erschienen. Vom Band III (die Bevölkerung nach dem Berufe) ist ein Zusammenzug, die Gesamtschweiz umfassend, erschienen; die kantons- und bezirksweisen Darstellungen befanden sich am Schlüsse des Jahres in raschem Druck, und es wird somit auch dieser Schlußband der Volkszählung in kurzer Frist zur Verteilung gelangen.

Ì6. Unfallstatistik.

Das Manuskript dieser Publikation ist im Laufe des Jahres abgeschlossen worden, und am Ende des Jahres war bereits der tabellarische Teil derselben gedruckt. Die Veröffentlichung des ganzen Werkes steht somit auch unmittelbar bevor.

·IT. Schweizerisches

Ortschaftenverzeichnis.

Fertig gedruckt waren am Schlüsse des Jahres die Kantone Zürich--Zug, und im Manuskript fertig erstellt sind die Kantone Appenzell A.-Rh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Tessin, Wallis und Neuenburg. Auch diese Publikation rückt nun rasch vorwärts.

Neben vorstehenden, im Arbeitsprogramm vorgesehenen Arbeiten hat das statistische Bureau außerordentlicher Weise noch eine Anzahl statistischer Zusammenstellungen über verschiedene Gegenstände besorgt, wie z. B. über das Vermögen und Schulden der größeren Gemeinden der Schweiz, die Wasserversorgung in den größeren Ge-

313 meinden der Schweiz, die Katastervermessung in den Kantonen, Prüfung der Unterschriften auf den Initiativbegehren etc. und endlich auch vorbereitende Arbeiten in Bezug auf das schweizerische Gefängniswesen für die Kommission, welche in Bern zur Beratung des neuen Strafgesetzbuches tagte.

Bezüglich der Personalverhältnisse haben wir mitzuteilen, daß im Mooat März die provisorischen Gehülfen Florian Berther von Tavelsch und Henri Delédevant von Boussens und im Monat Oktober die Herren Daniel Hornung von Plainpalais und Fr. Kneubühler von Frauenkappelen zu ständigen Gehülfen des Bureaus ernannt worden sind.

VIII. Schweiz, meteorologische Centralanstalt.

Die meteorologischen Aufzeichnungen auf den der Centralanstalt unterstellten Stationen nahmen im Berichtsjahr ihren ungestörten Fortgang, und es sind im Personal der Beobachter nur wenige Änderungen eingetreten. Zu den bisherigen Stationen kamen drei neue hinzu? W e g g i s , wo Herr Dr. Walther aus privaten Mitteln die nötigen Instrumente anschaffte, um zuverlässige Daten an diesem klimatisch bevorzugten Punkte zu gewinnen. Ferner wurde die anfangs 1892 in A v e r s C r e s t a (Graubünden) errichtete Regenmeßstation erweitert, indem neben den Niederschlagsmessungen seit Oktober auch Temperatur-, Wind- und Witterungsaufzeichnungen gemacht werden. Die Führung derselben in diesem interessanten Thal, das zu den höchstgelegenen des Landes zählt, hat Herr Pfarrer Fatzen übernommen. Endlich wurde in Verbindung mit der Centralanstalt für das fürstliche Versuchswesen eine weitere Bergstation auf R i g i - S e h e i d e g g etabliert, wo Herr Dr. Stierlin-Hauser außer den gewöhnlichen Beobachtungen auch solche über die Bodentemperatur inachen läßt. Letztere wurden mit August auch auf der seit langem besiehenden Station Sils-Maria im Engadin eingeführt.

Die Stationen Buus (Baselland) und Ciarens wurden mit Sonnenscheinautographen versehen, womit die Zahl dieser über das wichtige klimatische Element ,,Sonnenscheindauer" aufschlußgebenden Apparate in unserm Stationsnetze, auf 14 gestiegen ist.

Neben der am Schlüsse des Berichtsjahres auf 101 angewachsenen Zahl der Stationen II. Ordnung funktionieren noch, wie bisher, eirka 180 R e g e n m e ß s t a t i o n e n , welche teils lediglieh die für so viele praktische Zwecke wichtigen täglichen Niedersehlagsmessungen, teils aber auch die Rapporte über auftretende G e w i t t e r besorgen.

Bezüglich der letztern ergab sich eine gegenüber dem Vorjahr

314 etwas geringere Häufigkeit des Auftretens. Es gingen nämlich nur 1558 Rapportkarten über Gewitterphänomene ein (1892 :1651), die sich auf 88 Tage (1892 -. 92) verteilen. Auch die Zahl der Hagelschläge war eine verhältnismäßig geringe.

Die Station auf dem San ti s, auf welcher als Beobachter immer noch der von dem im letzjährigen Bericht erwähnten Unfall wieder hergestellte Herr J. Bommer funktioniert, liefert fortwährend ein für das Studium der Physik der Atmosphäre wichtiges Beobachtungsmaterial. Als sehr wünschenswert hat sich erwiesen, an Stelle der bisher nur in zweistündigen Intervallen, nachts durch die sogenannten Umkehrthermometer erhaltenen Temparaturangaben, continuierliche Aufzeichnungen dieses Elements zu erhalten. Es wurde daher, nachdem schon mit Beginn des Berichtsjahres ein Sprungscher Barograph aufgestellt worden war, im Oktober auch ein Thermograph von Richard in Paris in Funktion gesetzt. Beide Apparate wurden aus den Zinsen des Brunnerschen Legats angeschafft. Die im letzten Geschäftsbericht als notwendig hingestellten Vollendungsarbeiten an dem neugelegten Telegraphenkabel, die hauptsächlich im Verlöten der Enden der Teilstücke des Kabels bestanden, wurden ausgeführt, und es funktioniert dasselbe seither in vollkommen befriedigender Weise. Ein Rest des von Ihnen bewilligten Nachtragskredites wird für die Installation neuer Telegraphenapparate, die dringend nötig sind, verwendet.

Bezüglich der t e l e g r a p h i s c h e n W e t t e r b e r i c h t e ist die einzige Änderung eingetreten, daß auf ein vorn Staatsrat des Kautons Wallis befürwortetes Gesuch hin die Daten der Station Siders vom 1. Juli an in den täglichen Witterungsbericht aufgenommen wurden, womit ein klimatisch eigenartiges Gebiet die.

ihm gebührende Berücksichtigung erhielt.

Die Kontrolle über das Zutreffen der W i t t e r u n g p r o g n o s e n der Centralanstalt ergab an den vier Orten, wo dieselbe seit Jahren regelmäßig geführt wird, folgende Resultate, wobei unter I die Prozentzahl der Fälle, in denen die Prognose in ihrem ganzen Umfange zutraf, unter II die Zahl derjenigen, in denen nur ein teilweises Zutreffen stattfand und unter drei endlich die Prozentzahl der eigentlichen Fehlprognosen figurieren: ZUrich.

Aarau.

Neuchâtel.

Luzern.

I 73 67 82 72 II 22 28 15 24 III 5 3 3 4 Die Ergebnisse sind für Zürich und Luzern entschieden günstiger, für Aarau und Neuchâtel dagegen um .etwas ungünstiger als im Vorjahre.

315 Für die Beobachter wurde eine neue Ausgabe der Instruktionen ausgearbeitet, die gegenüber der ursprünglichen vom Jahre 1863 «ine bedeutende Erweiterung erfahren hat und unter Berücksichtigung der zahlreichen internationalen Vereinbarungen dem heutigen Stande der Meteorologie entsprechend abgefaßt ist. Dieselbe gelangte nach ihrer Genehmigung durch die meteorologische Kommission Mitte Jahres zur Ausgabe.

Bei Anlaß der üblichen durch den Direktor der Anstalt ausgeführten Inspektionsreisen wurden auf einzelnen Stationen die alten Instrumente gegen solche des neuen Modells ausgewechselt. Im Berichtsjahre wurde ueben dem täglich ausgegebenen Witterungsbulletin die Publikation der Monatshefte, enthaltend die täglichen Niederschlagsmengen, bis Mai 1893 fortgeführt, von den ,,Annalentt Jahrgang 1891 ausgegeben und vom Jahrgang 1892 der Druck biszum Anhang vollendet. Von den Beobachtungen des Jahres 1893 ist der größere Teil der Rechnungsarbeiten durchgeführt. Die Anfragen und Auskunftsbegehren über Witterungsverhältnisse waren, wie früher, zahlreich.

Von den Mitgliedern der meteorologischen Kommission wurde Herr Oberforstinspektor Coaz, der seinen Austritt nahm, durch Herrn Prof: E. Brüekner in Bern ersetzt. In dem Hinscheid des Herrn Prof. RucL Wolf in Zürich (f 6. Dezember) haben wir den Verlust ·eines auch um die Förderung der Meteorologie hochverdienten Gelehrten zu beklagen. Derselbe war lange Jahre Präsident der ehemaligen meteorologischen Kommission der Schweizerischen naturforschenden Gesellschaft und leitete als solcher die meteorologischen Arbeiten bis zur Erhebung der meteorologischen Anstalt zum Bundesinstitut (1881). In der eidgenössischen meteorologischen Kommission versah er die Stelle des Vizepräsidenten. Eine Ersatzwahl haben wir im Berichtsjahr noch nicht getroffen.

IX. Abteilung Bauwesen.

L Oberbauinspektorat, A. Allgemeines.

IQ der Angelegenheit der Korrektion der Aire auf französischem Gebiete fand im laufenden Jahre in Genf eine Konferenz der internationalen Kommission statt, in welcher das vom Oberingenieur des Departements Hoch-Savoyen ausgearbeitete Projekt gutgeheißen wurde.

316

Behufs Förderung der Sache haben wir unsere Gesandtschaft in Paris beauftragt, beim Ministerium der Landwirtschaft dahin zu wirken, daß Frankreich diejenigen Bauten baldmöglichst zur Ausführung bringen möchte, welche die internationale Kommission zur Verminderung der Geschiebeführung der Aire als zweckmäßig bezeichnet habe.

Monopolisierung der Wasserkräfte.

Herr Ingenieur Jegher in Zürich hat den Auftrag erhalten, dns umfangreiche Material, welches gelegentlich der Enquete über die Petition der Gesellschaft ,,Frei-Land" für Monopolisierung der Wasserkräfte der Schweiz eingegangen ist, zu ordnen und zu vervollständigen, um es uns zu ermöglichen, das Ergebnis der bezüglichen Untersuchungen in der Sommersession den eidgenössischen Räten vorlegen zu können.

B. Straßen und Brücken.

Die daherigen Inspektionen fanden in gewohnter Weise statt.

Allfällige Aussetzungen wurden den begleitenden kantonalen Organen jeweilen direkt mitgeteilt und in wichtigen Fällen den Behörden schriftlich zur Kenntnis gebracht.

Die Eröffnung der Pässe für das Rad fand überall vor dem 15. Juni statt.

Die Grimselstrasse.

Im Berichtsjahre wurde sowohl auf dem Gebiet des Kantons Bern, als auf demjenigen von Wallis stark gearbeitet, und zwar auf folgenden Strecken : /. Gebiet des Kantons Bern, a. V e r b r e i t e r u n g der Straße.

I. S e k t i o n . Hof-Guttannen. Von oberhalb Hof bis über die Achenlaui-Rieseten hinaus von Nr. 30--51: 700 m.; in der vordem Urweid von Nr. 65--81: 500 m. ; oberhalb Zuben bis hintere Urweid von Nr. 119--138: 500m.; Denzenfad bis Benzlaui von Nr. 146--195: 1400 m.; etwas unterhalb Spreitlaui bis Guttannen: 1200 m.; im ganzen eine Länge von 4400 m.

b. N e u b a u .

II. S e k t i o n . Die beiden Aarebrücken bei Tschingelmaad und Schwarzenbrunnen wurden zu Anfang Juni fertig, so daß diese Strecke in einer Gesamtlänge von 3491 m. ganz vollendet ist.

ai?

III. S e k t i o n . Schwarzenbrunnen-Handegg war schon im Vorjahre in der ganzen Länge von 2802 m. fertig erstellt.

Mit dem 15. Juni des Berichtsjahres konnte die Post bis Handeggfahren.

IV. S e k t i o n . Handegg bis großer Bogen. Die Verlegungder Straße vom linken auf das rechte Aarufer wurde studiert und das diesbezügliche Projekt von uns unterrn 28. April genehmigt.

Die 3600 m. lauge Strecke ist bis auf wenige Ergänzungsarbeiten fertig erstellt.

V. S e k t i o n . Großer Bogen bis Spitallamm. Dem Projekte einer Straßenverlegung von der linken auf die rechte Thalseitehaben wir unterm 13. Juni die Genehmigung erteilt. Diese 2400 m.

lange Sektion ist bis cirka 100 m. oberhalb des Gerstenbaches, also auf eine Strecke von 700 m., beendigt, die übrigen 1700 m.

zu 2/s ausgeführt.

VI. S e k t i o n . Spitallamm bis Kantonsgrenze. Die Streckevon Spitallatnrn bis Spitalboden und von dort bis zur 3. Serpentinein den Merlen ist mit Ausnahme der Brücke über den Grimselsee, also auf eine Strecke von 4100 m., vollendet, auf weitere 500 m.

von der 3. zur 4. Serpentine sind die Felssprengungen und Stützmauern ausgeführt worden.

Die Arbeiten wurden am 14. April mit 175 Mann begonnen; im Juni waren 665 Mann beschäftigt und bei Einstellung der Arbeit am 1. November wurden 235 Mann entlassen. In den Monaten.

Juni bis und mit August waren also durchschnittlich 630 Mann am Bau der Grimselstraße auf Bernergebiet thätig.

Die Kosten der ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 862,397. 80, an welche dem Kanton Bern im Jahr 189S Fr. 127,100 ausbezahlt worden sind.

//. Gebiet des Kantons Wallis.

Die Arbeiten wurden anfangs Mai begonnen und mit einer durchschnittlichen Zahl von 250 Mann sehr energisch bis End& September betrieben.

Vom Totensee bis zur obersten Serpentine gegen den Rhonegletscher und von da bis zur zweitobersten Serpentine ist die Straße auf einer Länge von 2500 in. erstellt und die Felsaushübe und Mauerarbeiten längs des Totensees bis zur Kantonsgrenze auf eine, weitere Strecke von 600 m. schon bedeutend vorgerückt.

Ausgeführt ist im fernem eine Strecke von 400 m. Länge vom Hotel Gletsch aufwärts und endlich die beiden übrigen Kehren auf dem östlichen Rande der Maienvvand, nebst den anschließenden Straßenstücken, so daß von den 6 Kehren 4 bereits erstellt sind.

318

Im ganzen können von der 6 km. langen Strecke von der Kantonsgrenze bis Gletsch 3,6 km. als fertig bezeichnet werden.

Die Kosten der ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 140,038. 50, an welche dem Kanton Wallis im Berichtsjahre Fr. 52,900 ausbezahlt worden sind.

Die Gesamtkosten der an der Grimselstraße ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 1,002,436. 30, an welche der Bund im Berichtsjahre zusammen Fr. 180,000 und im ganzen bis jetzt Fr. 430,000 geleistet hat.

Klausenstrasse.

Die Bauten wurden am 13. Marx auf der Strecke unterhalb Spiringen km. 6,700--8,000, Kanton Uri, begonnen, und es konnte dieses Straßenstück von 1300 m. Länge, an welchem durchschnittlich 100 Mann arbeiteten, am 30. September provisorisch abgenommen und dem Verkehr übergeben werden.

Eine fernere Strecke bei Brügg von km. 2,400--4,200 wurde am 29. April in Angriff genommen; am 16. Dezember sind die Arbeiten eingestellt worden. Auch dieses Straßenstuck, an welchem ebenfalls durchschnittlich 100 Mann arbeiteten, ist bis auf cirka 100 m. Länge beendigt.

Die Uferbauten, welche am Schächenbach von km. 5,ioo bis 6,700 zum Schutz der Straße erstellt werden mußten, sind von Ende September bis gegen Ende Dezember mit durchschnittlich cirka 50 Mann betrieben worden und sind nun der Beendigung nahe.

Außerdem wurden auf der Balm und in Vorfrutt. 2 Bauhütten erstellt.

Die Kosten sämtlicher vom Kanton Uri bis jetzt ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 275,300, an welche vom Bunde Fr. 220,200 und Fr. 25,000 als Ve der Aversalsumme ausbezahlt worden sind.

Auf Gebiet des Kantons Glarus sind die Studien der zwei ersten Sektionen beendigt.

Centovallistrasse.

Auf Grund der am 11. April 1893 abgegebenen Erklärung der Regierung des Kantons Tessin ist die Beitragszusicherung für den Bau der Centovallistraße gemäß Bundesbeschluß vom 10. Dezember 1892 als in Kraft getreten erklärt worden.

Die Strecke Cavigliano-Intragna ist auf ihrer ganzen Länge von 2262 m. fertig, mit Ausnahme der Eisenkonstruktion der Brücke

319 über den Isorno, 600 m. unterhalb Intragna. Erstellt ist ferner die cirka 600 m. lange Abzweigung nach Palagnedra, einschließlich der in Stein ausgeführten Brücke über die Melezza.

Die Studien für die Verbreiterung der 9,8 km. langen Strecke Intragna-Camedo sind zu Ende geführt.

Die Kosten der ausgeführten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 278,099. 44 (Situation vom 1. Mai 1892); dem Kanton Tessin ist das Jahresmaximum mit Fr. 71,000 ausbezahlt worden.

Stand der durch besondere Bundesbeschlüsse für Strassenbauten bewilligten Subventionen.

Gegenstand.

SubKostenvor- Maximum AusDatum des anschlagsder be- bezahlte ventionswilligten Beschlusses. summen.

rest auf Bundessub irentionen. I.Jan. 1894.

Fr.

1. Grimselstraße . 12.Uez.1889 a. an Bern. . .

1,260,000 6. an Wallis .

340.0UO

Fr.

Fr.

840,000 377,100 227,000 52,900

2. Klausenstraße . IG. Dez. 1891 a. an Uri . .

1,728,000 1,382,400 220,200 -- 150,000 25,000 b. an Glarus .

564,000 451,200 -- 3. Centovallistraße 10. Dez. 1892 Total

Fr.

462,900 174,100 1,162,200° 125,000 451,200

71,000

213,000

4,602,000 3,334,600 746,200

2,588,400

710,000

284,000

Strasse von der Kantonsgrenze Bern-Luzern bei Schangnau nach Wiggen.

Die Regierung des Kantons Luzern hat unterm 10. April ein Subventionsgesuch für den Bau einer Straße von der Kantonsgrenze Bern-Luzern bei Schangnau nach Wiggen eingereicht. Durch Botschaft vorn 19. Mai 1893 haben wir an die eidgenössischen Räte Bericht und Autrag hierüber zugestellt; von den Kommissionen derselben ist auch bereits ein Augenschein vorgenommen worden, hingegen ist die Erledigung dieser Angelegenheit bis jetzt noch nicht erfolgt.

320

Strasse über den Schallenberg.

Die Regierung von Bern hat uns infolge eines an sie gerichteten Gesuches verschiedener oberländischer Gemeinden, welche statt einer Straße über den Schallenberg den BÌIU einer solchen über den Grünenberg wünschen, zu Händen der h. Bundesversammlung die Mitteilung gemacht, daß sie mit der von diesen Gemeinden beantragten Verschiebung der Behandlung der Schallenbergstraße einverstanden sei. Eine Erledigung dieser Angelegenheit hat daher im Berichtsjahr nicht stattgefunden.

Strassenanschluss zwischen Brusino-Arsizio (Tessin) und Porto-Ceresio (Italien).

Zufolge einer Mitteilung unserer Gesandtschaft in Rom haben die Provinzialbehörden von Como und die Gemeindeverwaltung von Porto-Ceresio ihrer Regierung erklärt, es sei ihnen unmöglich, die neue Straße von Brusino-Arsizio von der Grenze an über italienisches Gebiet fortzusetzen, und es habe die Regierung kein Mittel, dieselben hierzu zu zwingen.

Es wurde dies der Regierung des Kantons Tessin mitgeteilt, mit dem Beifügen, der Bundesrat betrachte diese Angelegenheit dermalen als erledi°;t.

"n".

Brücke über den Tessin gegenüber der Station Osogna.

Der Gemeinderat von Lodrino hat unterm 28. Mai ein Gesuch an uns gerichtet, dahin gehend, es möchte der Gemeinde an den Bau einer Straßenbrücke über den Tessin gegenüber der Station Osogna eine Subvention bewilligt werden.

Auf dieses Gesuch wurde nicht eingetreten, indem den militärischen Interessen nur durch den Bau einer Brücke über den Tessin oberhalb Biasca, verbunden mit der Fortsetzung und Erweiterung der Straße bis dahin, genügt wird, wie wir dies in frühern Geschäftsberichten schon zu wiederholten Malen erklärt haben.

Brücke über den Doubs bei La Basse.

Auf eine Reklamation des schweizerischen Zolldepartements hin, daß die Passerelle Duprey unterhalb der neuen Brücke über den Doubs bei La Rasse noch nicht beseitigt worden sei, obschon genannte Brücke, sowie die im Protokoll der Konferenz zu Besançon vorgesehenen Zollgebäulichkeiten bereits erstellt worden seien, wurde

321 von unserer Gesandtschaft in Paris eine diesbezügliche Note an das französische Ministerium des Auswärtigen gerichtet, und weitere Mitteilungen über die Entschließungen desselben in Aussicht gestellt.

Averser-Strasse.

Unterm 24. Dezember 1892 hatte die Regierung von Graubünden dem Bundesrate, zu Händen der Bundesversammlung, ein Subventionsgesuch betreffend die zur Zeit im Bau begriffene Straße im Averser-Thale eingereicht.

Nach eingeholten Berichten des Militär- und Postdepartements haben wir derselben geantwortet, daß wir gemäß der bisherigen Praxis und in Anbetracht der vollständig lokalen Interessen dieser Straße dieses Gesuch bei den eidgenössischen Räten nicht befürworten können, sondern im Gegenteil Ablehnung desselben beantragen müssen ; die Regierung werde daher angefragt, ob sie darauf beharre, daß dasselbe der Bundesversammlung vorgelegt werde.

In Antwort hierauf hat die Regierung von Graubünden ihr Gesuch um Subventionierung der Averser-Straße dann zurückgezogen.

Strasse von Miglieglia, Breno, Fescoggia, Vezio, Mugena nach Arosio.

Mit Schreiben vom 9. September 1893 übermittelte uns die Regierung des Kantons Tessin ein Gesuch der Gemeinden Miglieglia, Breno, Fescoggia, Vezio, Mugena und Arosio, dahin gehend, es möchte an die Kosten einer Fahrstraße zwischen diesen Ortschaften eine Subvention bewilligt werden. Dieses Begehren wurde abgewiesen, indem kein militärisches Interesse vorhanden ist, auch in Bezug auf die Hebung der Industrie und des Verkehrs die Erstellung dieser Straße kaum Erhebliches bewirken durfte; endlich muß der rein lokale Vorteil einer solchen, als bloße Abzweigung von einer Hauptstraße, noch besonders betont werden.

Strassenverbindung zwischen Mühlehorn und Weesen.

Die Regierungen der Kantone Glarus und St. Gallen haben durch Schreiben vom 12. Oktober 1893 die Anregung gemacht, es sei das fehlende Straßenstück Mühlehorn-Weesen des StraßenStückes Wallenstadt-Weesen im Interesse der Landesverteidigung direkt vom Bunde und ausschließlieh aus Bundesmitteln zu er-

322 stellen. Wir haben dies jedoch auf das Bestimmteste abgelehnt und bezüglich einer allfälligen Beteiligung des Bundes an diesem Straßenbau erklärt, der Bundesrat hätte unter andern Umständen möglicherweise in Erwägung gezogen, ob eine der wirklichen Bedeutung der Straße vom militärischen Standpunkte angemessene Subvention der Bundesversammlung empfohlen werden dürfe. Die Finanzlage der Eidgenossenschaft und die weittragenden Konsequenzen, welche die Bewilligung dieses Gesuches im Gefolge haben müßte, zwingen den Bundesrat aber, zur Zeit davon abzusehen.

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

1. Allgemeiner Bericht.

Im R h e i n g e b i e t e sind keine höhern Wasserstände zu verzeichnen. Nur beim Vorderrhein fand eine Ausnahme statt, indem in der Nacht vom 23. auf den 24. Jimi der Russeinbach eine ungewöhnlich große Geschiebsmasse in den Rhein warf, welche denselben aufstaute, so daß nach erfolgtem Durchbruche eine Flutwelle entstand, infolge deren der Wasserstand bei llanz nur cirka 12 cm.

unter demjenigen von 1868 blieb.

Auch im Gebiet der Nolla war ein starkes Gewitter, die ausgeführten Verbauungen daselbst erlitten jedoch keinen Schaden.

Außer bedeutenderen Arbeiten am Vorderrhein bei llanz, am Hinterrhein im Domleschg, an der Albula bei Alveneu-Bad wurden noch W uhrbauten ausgeführt auf Gebiet der Gemeinden Felsberg,.

Haldenstein, Untervaz, sowie an der Landquart bei Jenaz.

Von den -Wildbachverbauungen sind besonders die Arbeiten in der Nolla, im Porteiner- und Tomilser-Tobel, an den CugnielerTobeln bei Sils, sowie im Alberti-Tobel bei Davos zu erwähnen.

An der Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen wurde an der Erhöhung der Hochwasserdämme und an der Erstellung von Bermen.

zwischen Trübbach und St. Margrethen gearbeitet und die Verbauung der Simmi, des Auerbaches und der Steinach im wesentlichen zu Ende geführt.

Im Gebiete der Goldach fand ein bedeutendes Hochwasser statt, bei welchem die ausgeführten Bauten im untersten Laufe sich sehr gut bewährt haben.

An der Thur im Kanton Thurgau wurde hauptsächlich dia Erhöhung der Leitwerke gefördert und auf Gebiet des Kantons, Zürich mit dem definitiven Ausbau der scharfen Kurve bei Gütighausen begonnen.

323

Am Rhein bei Eschenz und bei Rüdlingen wurde weiter gearbeitet und an ersterer Stelle die Bauten beendigt.

Während dem Berichtsjahre fanden im A a r e g e b i e t e nirgends höhere Wasserstände statt.

Die Korrektionen an der Aare zwischen Interlaken und dem Thunersee, diejenigen der Engstligen bei Frutigen, des untern Laufes der Ilfis, sowie der Emme zwischen Burgdorf und Kantonsgrenze Solothurn sind beendigt worden.

Die Korrektionsbauten an der Aare und Zulg bei Thun, an der Saane bei Laupen und am obern Laufe der Ilfis und de» Schonbaches, sowie an derScheußß bei Biel wurden energisch fortgesetzt.

Von Arbeiten an Wildbächen sind besonders diejenigen am Lauibach bei Meiringen, am Lombach bei Unterseen, am Reidenbach bei Boltigen, am Riedern bacii bei Oberhofen, an der Gürbe bei Wattenwyl und am Zäzibach und Schwendigraben bei Zäziwyl zu erwähnen.

Die Vertiefung der Hauptentsumpfungskanäle im Haslithale und die Korrektion der Altachen bei Thörigen, sowie diejenige des Greuelbaches bei Schenken, des Hürnbaches bei Dagmersellen und die Vertiefung des Rohnbaches bei Mauensee im Kanton Luzern sind die bedeutendsten Arbeiten auf dem Gebiete der Entsumpfungen.

Noch ist zu bemerken, daß an der Broye bei Lucens und unterhalb Payerne, sowie am Bey, am Mujon und am Canal oriental bei Yverdon größere Strecken ausgebaut worden sind.

Im R e u ß g e b i e t sind ebenfalls keine hohen Wasserstände zu verzeichnen.

Im Berichtsjahre wurden bedeutendere Bauten erstellt am Kummetbache bei Attinghausen, am Gosmerbaehe bei Bürglen, am Gruonbache bei Flüelen, am Lieli- und Drestlibache bei Beckenried, am Steinibache bei Hergiswyl und am Renggbache bei Kriens.

Das L i m m a t g e b i e t weist ebenfalls keine hohen Wasseratände auf. Nur am Sernft fand ein bedeutendes Hochwasser statt, welches indessen an der Korrektion dieses Flusses bei Elm keinen Schaden anrichtete.

An der Limmatkorrektion wurde hauptsächlich von unterhalb Wipkingen bis Dietikon gearbeitet.

Von den bedeutenderen Bauausführungen an den Wildbächen, sind besonders solche am Steinibache im Euthale bei Einsiedeln, am Biltnerbache und an der Rüfiruns im Kanton Glarus, am Bärschnerund Tscherlacherbache im Kanton St. Gallen zu erwähnen.

324

Im R h o n e g e b i e t e sind keine großen Anschwellungen zu verzeichnen.

An der Rhonekorrektion im Wallis wurde auch dieses Jahr wieder hauptsächlich auf der Strecke von oberhalb der Brücke von Granges bis zur Einmündung der Lienne bei St. Léonard, sowie oberhalb der Brücke von Aproz gearbeitet.

Auf Gebiet des Kantons Waadt wurde auf demjenigen der Gemeinden Bex, Ollon, Yvorne und Aigle gebaut.

Auch die Arbeiten am Merjelensee wurden möglichst gefördert, und dürften im Jahre 1894 oder spätestens 1895 beendigt werden.

Die Korrektion des Täschbaches bis zur Einmündung in die Visp ist bedeutend gefördert worden; dann wurde die Verbauung des Fayod beendigt und diejenige der Veveyse auf Gebiet des Kantons Freiburg im sogenannten Arm des Moléson begonnen.

Im fernem sind im Berichtsjahre noch größere Arbeiten ausgeführt worden an den Entsumpfungskanälen auf Gebiet der Gemeinden Visp, Riddes-Chamoson und Collombey-Muraz.

Endlich ist noch zu erwähnen, daß ein bedeutendes Hochwasser im Pissot bei Villeneuve neuerdings bedeutenden Schaden daselbst -angerichtet hat.

Im T es si n g e b i e t sind sowohl am T e s sin selbst als an der M a g g i a höhere Wasserstände vorgekommen. An ersterem wies der Pegel an der Toretta-Brücke bei Bellinzona die Cote 4,o m., bei letzterer derjenige an der Brücke von Solduno die Cote 2,6 m.

auf. Hingegen hatten weder Langen- noch Luganer-See größere Anschwellungen.

An der Tessinkorrektion wurde ober- und unterhalb der Eisenbahnbrücke von Cadenazzo gearbeitet und unmittelbar unterhalb derselben eine Sohlversicherung erstellt.

Bei der Maggiakorrektion rückten die Arbeiten ebenfalls tüchtig vorwärts, und es konnte der Fluß unterhalb der Brücke von Solduno in sein neues Bett eingeleitet werden.

Die Bauten an der Rovana bei Campo wurden fortgesetzt.

Im Gebiete des In n, des R a m , des P o s e h i a v i n o und deiM a i r a kamen ebenfalls keine bedeutenden Hochwasser vor.

Nur am ersteren Flusse wurden größere Arbeiten ausgeführt, und zwar unterhalb der Brücke von Bevers.

Von Wildbachverbauungen sind diejenigen in der Archia Gronda bei Valcava und Val Ruina bei Fuldera zu erwähnen.

325

2. Oberaufsicht Über die Wasserbaupolizei.

Kontrollierung des Unterhaltes der subventionierten Schutzbauten.

Dem Unterhalte der mit Subventionen des Bundes erstellten Flußkorrektionen und Wildbachverbauungen wurde im Berichtsjahre noch eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt und für die daherigen Inspektionen provisorisch ein weiterer Ingenieur gewählt.

Auf Ende 1893 waren in den verschiedenen Kantonen 260 vollendete Korrektions- und Verbauungsobjekte zu unterhalten, während die Zahl der im Bau begriffenen subventionierten Werke 276 beträgt.

Von den durch, besondere Bundesbeschlüsse subventionierten Korrektionen und Verbauungen sind 10 im Unterhalte und 44 in Ausführung begriffen.

y Von den im Unterhalt befindlichen Werken wurden im laufenden Jahre besichtigt: itoii Zürich . . . . . .

1 Bern . . . . . . . 2 1 ÏI Luzern . . . . . .

2 11 Uri . . . . . . .

2 T) Sehwyzj . . . . . .

3 T) . . .

1 Glarus T> Frei bürg . . . . . .

1 n Baselstadt .

. . .

1 fi 2 Baselland . . . . .

·n St. Gallen . . . . .

7 n . . . 45 Graubünden n 1 Aargau . . . . . .

·n Tessin . .

. . . 11 T) 2 Waadt . . . . . .

·n Wallis . . . . . .

3 ·n Neuen bürg .

.

.

.

3 ·n

Total 106 Um sich von den Veränderungen, welche in der Sohle der korrigierten Flüsse stattfinden, genaue Rechenschaft geben zu können, wurden auch dieses Jahr wieder, und zwar besonders an der Rhone und Thur, Aufnahmen von Längen- und Querprofilen vorgenommen. Am Rhein im Kanton St. Gallen werden solche periodische Aufnahmen, wie bekannt, schon seit längerer Zeit durch das dortige Rheinbaubureau gemacht.

Bundesblatt. 46. Jahrg.

Bd. 1.

24

326

Wasserwerkanlage an der Limmat bei Neuenhof.

Nach erfolgter Zusendung der vervollständigten Pläne und Akten ist die Prüfung dieser Angelegenheit an Hand genommen worden.

Wasserwerkanlage am Rhein bei Bheinfelden.

Im Geschäftsberichte vom Jahre 1891 hatten wir mitgeteilt, daß diese seit mehreren Jahren pendente Angelegenheit ihre Erledigung gefunden habe und dea Unternehmern die Konzessionen der beiderseitigen Regierungen zugestellt worden seien.

Die Unternehmer konnten nun die Finanzierung des Gesamtunternehmens in der vorgesehenen Zeit nicht durchführen und kamen daher mit dem Gesuche ein, es möchte ihnen gestattet werden, vorerst nur das. Gefalle und die Wassermenge des Rheins in der Strecke zwischen dem sog. Beuggersee und dem Theodorshof auszunützen, wobei im natürlichen Strombette auch bei niedrigstem- Wasserstand noch eine Wassermenge von mindestens 50 m 8 verbleiben würde.

Nach gemeinsamer Prüfung seitens der beiden beteiligten Regierungen in einer zu Rheinfelden am 7. September abgehaltenen Konferenz wurde diesem Gesuche entsprochen und neue in den Hauptpunkten gleichlautende Konzessionsentwürfe vereinbart. Der Auatausch der ö' gleichlautenden Noten ist im laufenden Jahre noch nicht erfolgt.

Wasserwerkanlage am Bhein bei Laufenburg.

Nachdem der großhevzoglich badischen Regierung das von der schweizerischen Druckluft- und Elektricitätsgesellschaft in Bern eingereichte Projekt übermittelt und das Offenlegungsverfahren durchgeführt worden war, fand am 21.--23. November dieses Jahres in Laufenburg eine Konferenz der technischen Delegierten beider Staaten statt, in welcher das vorgenannte Projekt gemeinsam geprüft und die dagegen erhobenen Einsprachen begutachtet wurden.

Da hierbei sowohl bezüglich der Interessen der Schiffahrt und des Uferschutzes 'als auch derjenigen der Fischerei wesentliche Abänderungen am Projekte sich als notwendig erwiesen, soll dies von den beteiligten Regierungen den Konzessionsbewerbern mit> geteilt werden.

327

Wasserwerkanlage am Ehein ,,im Schämgen" bei Laufenburg.

Ein von der Regierung des Kantons Aargau eingesandtes Projekt eines Herrn S. Z. Ferranti in London, nebst Gesuch um Bewilligung einer Konzession, haben wir der großherzoglich badischen Regierung übermittelt.

Hebung der Eisenbahnbrücke bei Buchs.

Die k. k. österreichische Gesandtschaft in Bern hält in einer Note vom 15. März 1893 trotz unserer mehrfachen bestimmten Ablehnung den Standpunkt aufrecht, daß die Schweiz die Hälfte der Kosten betreffend Hebung dieser Brücke zu übernehmen habe.

Wir haben diese Note der Regierung von St. Gallen mitgeteilt, aber auf Ende des Berichtsjahres noch keine Antwort erhalten.

Rheindurchstich.

In der Botschaft vom 8. März 1893 haben wir den eidgenössischen Räten ausführlichen Bericht über die ganze Angelegenheit erstattet, und die Bundesversammlung hat dem Kanton St. Gallen für die Arbeiten der Rheinregulierung 80 % der Kosten, an diejenigen des rheinthalischen Binnengevvässerkanales 50 % der effektiven Ausgaben bewilligt.

Der zwischen der Schweiz und Österreich abgeschlossene Staatsvertrag wurde am 26. Juni von der Schweiz, am 3. Juli von Österreich ratifiziert und ist am 21. Juli 1893 in Kraft getreten.

In Ausführung desselben wurde die internationale Rheinregulierungskommission konstituiert. In dieselbe sind gewählt worden : A. Als schweizerische Mitglieder: 1. Herr Ludwig Z o l l i k o f e r , ßegierungsrat in St. Gallen.

2. Herr Karl v. G r a f f e n r i e d , Oberingenieur in Bern.

Als E r s a t z m ä n n e r derselben: 1. Herr J. S c h u b i g e r , Regierungsrat und Stellvertreter des Baudepartements in St. Gallen.

2. Herr G. S c h m i d , Kantonsingenieur in Zürich.

Als Bauleiter der auf schweizerischem Gebiet auszuführenden Werke der gemeinsamen Rheinregulierung wurde gewählt: Herr Oberingenieur Jost W e y in Rorschach.

328 B. Als österreichische Mitglieder: 1. Herr Dr. Johann M a j o n i , k. k. Statthaltereirat in Innsbruck.

2. Herr August R i t t , k. k. Oberbaurat in Innsbruck.

Als E r s a t z m ä n n e r derselben: 1. Herr Theodor S c h w a r z , k. k. Statthaltereirat in Innsbruck, 2. Herr Johann M a y r h o f e r , k. k. Baurat in Innsbruck.

Als Bauleiter der auf österreichischem Gebiet auszuführenden Werke der gemeinsamen Rheinregulierung wurde gewählt: Herr Ignaz K r a p f , k. k. Oberingenieur in Innsbruck.

Die internationale Rheinregulierungskommission hat im Berichtsjahre zwei Sitzungen gehalten; die erste in Bregenz am 20. Oktober und die zweite in St. Gallen am 30. November, 1. und 2. Dezember.

In der ersten Sitzung wurde die allgemeine Organisation des Unternehmens gemäß Staatsvertrag und in der zweiten die Geschäftsordnung der internationalen Rheinregulierungskommission, sowie die Dienstinstruktion für die beiden Rheinbauleiter besprochen und festgesetzt.

Tieferlegtmg der Hochwasserstände des Bodensees.

Nachdem der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich betreffend Regulierung des Rheins von der Illmündung abwärts bis zum Bodensee nunmehr abgeschlossen und ratifiziert worden ist und die Bauten demnächst beginnen werden, erachteten wir den Zeitpunkt nun als gekommen, daß die für alle Uferstaaten des Bodensees so wichtige Angelegenheit der Tieferlegung der Hochwasserstände wieder aufgenommen werde.

Da die großherzoglich badische Regierung in dieser Angelegenheit bisher stets den 'Vorsitz gehabt hat, so haben wir dieselbe ersucht, die Weiterverfolgung wieder an Hand nehmen zu wollen und dieselbe womöglich einer Erledigung entgegen zu führen.

Juragewässerkorrektion.

Mit Schreiben vom 26. Juni 1893 richteten die Einwohnergemeinden Arch und Leuzigen namens dieser Gemeinden an den Bundesvat das Gesuch, derselbe möchte den Plan La Nicca auch unterhalb Buren vollständig zur Ausführung gelangen lassen, dies namentlich auch bezuglich der beiden Durchstiche, welche bei Arch und Leuzigen vorgesehen waren.

329 Unterm 25. Juli übermittelte uns die Regierung des Kantons Bern eine weitere Vorstellung der petitionierenden Gemeinden und bemerkte hierzu, daß dieselben in einer wahrhaft schlimmen Lage sich befänden, indem durch die Uferanbruche in den scharfen Kurven immer mehr guter Boden verloren gehe und die Ausführung von Uferversicherungen verschoben werden müsse, bis die Frage weiterer Korrektionsarbeiten erledigt worden sei.

Wir haben darauf erwidert, daß wir gegenwärtig eine Untersuchung vornehmen lassen, ob und welche Arbeiten unterhalb Buren zur Vollendung der Juragewässerkorrektion noch notwendig seien, und daß wir je nach dem Ergebnis dieser Untersuchung den an dieser Unternehmung beteiligten Kantonen Vorschläge machen werden, über welche, wenn ein Einverständnis nicht erzielt werden könnte, die Bundesversammlung zu entscheiden hätte.

Bezüglich dieser Untersuchung ist zu bemerken, daß im Berichtsjahre die erforderlichen Aufnahmen zürn größten Teile gemacht worden sind, so daß nächstens mit den weitläufigen Berechnungen angefangen werden kann.

Die Hauptpegel des Bieler-, Neuenburger- und Murtensees wurden sämtlich auf den gleichen Nullpunkt, nämlich 430 m. über Meer, eingesetzt, wobei die Höhe der Pierre du Niton zu 376,se m. über Meer angenommen ist.

Wasserfassung in der Emme oberhalb Burgdorf.

Der Regierung des Kantons Bern haben wir auf ihr Gesuch um Zulassung der Erstellung einer Sohlversieherung in der Emme beim Einlauf des Gewerbekanales der Radwerkbesitzer von Burgdorf erwidert, daß wir weder gegen deren Ausführung noch gegen den Bau derselben in der Niederwasserperiode von 1893/94 Einsprache erheben.

Das von genannter Regierung später eingesandte Au'sführungsprojekt ist von uns unter gewissen Vorbehalten genehmigt worden.

3. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen durch den Bundesrat.

Mit Schreiben vom 30. November 1892 hatte die Regierung von Unterwaiden ob dem Wald das Gesuch eingereicht, der Bundesrat möchte, gestützt auf Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 18. Juni 1888, betreffend Subventionierung der Eybachverbauung, entscheiden, ob eine Korrektion des untern Teiles dieses Baches,

330

beziehungsweise die Erstellung einer neuen Schale daselbst, stattfinden solle oder nicht. Nach eingehender Prüfung haben wir genannter Regierung erwidert, daß wir die Ausführung einer neuen Schale am Eybach nebst Kiesablagerungsplatz als notwendig erachten.

Von der Landsgemeinde dieses Kantons wurde die Korrektion und Verbauung von zehn der gefährlichsten Wildwasser beschlossen uud hierfür die Erhebung einer besonderen Landessteuer angeordnet.

Es ist dieser erfreuliche Vorgang ein Beweis, daß die Erfolge, welche mit vom Bund subventionierten Bauten bis jetzt erzielt worden sind, von den interessierten Bevölkerungen auch anerkannt werden.

Der Regierung von St. Gallen wurde auf eine Anfrage ihrerseits mitgeteilt, daß in der sofortigen Ausführung von äußerst dringlichen Arbeiten am Trübbach oberhalb der Straßenbrücke beim Dorfe Trübbach kein Grund erblickt werden solle, dieselben von einer eventuellen Subveotionierung auszuschließen, insofern sie nach Angabe des vorgelegten Projektes ausgeführt und als Bestandteile einer spätem rationellen Verbauung und Korrektion des genannten Baches angenommen werden können.

Auf Gesuche der Regierung von Graubünden um Erhöhung des Beitrags Verhältnisses für Rheinkorrektionsarbeiten auf Gebiet der Gemeinden Waltensburg und Haldenstein von 40 °/o resp. SSVs °/o auf 50 °/o konnte der Konsequenzen wegen nicht eingetreten werden.

Einem weitern Gesuche genannter Regierung, das Beitragsverhältnis für die Albulakorrektion beim Bade Alveneu von 40 °/o auf 50 % zu erhöhen, haben wir hingegen in Berücksichtigung der gegenwärtigen landwirtschaftlichen Notlage der betreffenden Bevölkerung entsprochen, immerhin unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß dadurch kein Präcedenzfall geschaffen werde.

Der Gemeinderat von Moleno (Tessin) richtete das Gesuch an den Bundesrat, derselbe möchte ihm einen Beitrag von Fr. 40,000 bewilligen, damit mit den Kreditoren der Gemeinde ein Abkommen getroffen werden könne, gemäß welchem eine allmähliche Abzahlung der Schulden, welche zumeist von ohne Unterstützung des Bundes am Tessin ausgeführten Korrektions bauten herrühren, und eine Konsolidierung der Gemeindefinanxen erreicht würde. Wir haben dem Gemeinderat durch die Bundeskanzlei mitteilen lassen, daß wir bedauern, auf sein Gesuch nicht eintreten zu können, indem die Bewilligung einer
Subvention für bereits seit längerer Zeit ausgeführte, nicht vorher angemeldete Korrektionsarbeiten gemäß dem Bundesgesetz betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Brachmonat 1877, und dem seither in der Anwendung desselben festgesetzten Usus nicht zulässig sei.

331 Auf ein Gesuch der Regierung des Kantons Waadt um Subventionierung einer neuen Brücke über die Rhone bei Illarsaz konnte nicht eingetreten werden, indem wir der Ansicht sind, daß, wenn sich bei einem Gewässer, dessen Korrektion vom Bunde subventioniert worden ist, das Bedürfnis fühlbar macht, eine n e u e Überbrückung zuersteilen, der Kanton a l l e i n dafür aufzukommen habe, und zwar unter Berücksichtigung der ihm gemäß Wasserbaupolizeigesetz auferlegten Vorschriften. Eine Subvention könne der Bund auf Grund oberwähnten Gesetzes nur dann bewilligen, wenn O / an einer schon bestehenden Brücke im Interesse der Verbesserung der Abfluß Verhältnisse des Gewässers wesentliche Änderungen vorgenommen werden oder bei einem N e u b a u an Stelle einer alten Überbrückung mit Rücksicht auf vorgenannte Verhältnisse, oder ausschließlich um diesen Zweck zu erreichen, veränderte teurere Konstruktionen gewählt werden wollen.

Am eingesandten Projekte wurden noch zwei Verbesserungen verlangt.

Wie in den frühern Geschäftsberichten zerfällt auch dieses Jahr der voranstehende Titel wieder in folgende Unterabteilungen : a. Subventionszusicherungen im Berichtsjahre; b. Subventionszahlungen im Berichtsjahre; c. daherige Gesamtverpflichtung des Bundes auf Ende des Berichtsjahres.

Die für letztere angefertigte Tabelle c entspricht dem die Kantonstotale wiedergebenden Resumé der auf Jahresschluß angefertigten Rechnungsabschlüsse, enthaltend : sämtliche bis dahin zugesicherten, noch nicht voll ausbezahlten Subventionen, die daran geleisteten Zahlungen und den bleibenden Rest.

Die Behandlung der durch besondere Bundesbeschlüsse zugesicherten Subventionen findet unter litt, à a, b, c in gleicher Weise statt.

332

a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

Kanton Bern.

1. Verbauung des Grundbaches beiEggiwyl (Erhöhung des Bundesbeitrages) 2. Verbauung des Horlauigrabens bei Frutigen 3. Verbauung des Lichtgutgrabens bei Signan (Nachsubvention) . . . .

4. Korrektion der Birs bei Courroux .

5. Ilfiskorrektion, untere Sektion ('Nachsubvention) 6. Korrektion der Sense oberhalb Sensenmatt 7. Korrektion des Lyßbaches b. Schupfen Kanton Luzern.

1. Korrektion des Kohnbaches bei Manensee-Schb'tz 2. Korrektion des Flühiisbaches nnd des Längmoosweidbaches bei Marbach .

Kanton Uri.

1. Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf (Nachsubvention) . . .

2. Verbauung des Kummetbaches bei Attinghansen (Nachsubvention) . .

3. Verbauung des Gruonbaches bei Plüelen (Nachsubvention) . . . .

Kanton Schwyz.

1. Verbauung des Schlierenbaches im Inner-Wäggithal (Nachsubvention) .

2. Verbauung und Korrektion des Kirchen- und Lanibaches und der Aa im Inner- Wäggithal Kanton Glarus.

1. Verbauung des Hintersteinibaches bei Elm (Nachsubvention) . . . .

2. Verbauung des Haslendorf bâches (Nachsubvention) . . . ' . . . .

3. Verbaunng der Runsen bei Hätzingen

KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beiträge ans der Bundes- der HUlfskasse.

million.

Fr.

Fr.

2,550. -- 1,350. --

540.--

1,055.95 35,000. --

422.40 14,000. --

-- --

4,295.25

1,718. --

--

63,000. -- 64,700. --

31,500. -- 21,570. --

-- --

169,401. 20

72,300.40

33,563.30

13,425. 32

82,000. --

41,000. --

115,563. 30

54,425. 32

2,800. --

1,400. --

280.--

20,500. --

10,250. --

658. 28

65,800. --

26,320. --

89,100. -

37,970. --

62,000. -

31,000. --

92,000. --

46,000. --

154,000. --

77,000. --

-- --

1,540.17

616.07

--

3,603.34 18,000. --

1,801.67 9,000. --

-- --

23,143751

11,417.74

--

-- --

-- 938. 23

--

~

333 KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beitrüge aus der Bundesder Hülfskasse.

million.

Fr.

Fr.

Kanton Zug.

1. Sicherung des Seegeländes zwischen der neuen Dampfschifflände und dem '

'

Kanton Schaff hausen.

1. "Wutachkorrektion bei Wunderklin13,600. -

5,440. --

17,500. --

7,000. -

31,100. Kanton St. Gallen.

Korrektion des Rollbaches bei Buchs 20,300. -- Verbauung und Korrektion des Kleinbacbea bei Wangs .

. . . 70,000. Verbauung des Kobelwieserbaches bei Oberried 33,500. -- Verbauung eines Schlipfes im Letzibach, Gemeinde Wildhaus . . . .

5,000. --

12,440. --

35,000. --

128,800. --

57,667. -

2,000. -- 38,000. --

800.-- 15,200. --

2,600. -- 8,200. --

1,300. -- 4,100. --

4,000. --

2,000. --

25,200. --

12,600. --

122,000. -- 11,000.-- 24,000. --

48,800. -- 4,400. -- 9,600. --

2. Wntaehkorrektion bei Schleitheim,

1.

2.

3.

4.

6. Verbauung der Cugnielertobel, Ge7. Kanalisierung der Val Giandains bei Pontresina 8. Verbauung der Dorfrüfe bei Trimmis BewuhrungderHaagrüfebeiTrimmis 9. Korrektion der Albula bei Alveneu10. Bad (Erhöhung des Bundesbeitrages) 11. Entwässerung der Straße von Cierf's nach F uldera 12. Verbauung des Schasseintobels bei Schiers 13. Verbauung der Snrminrüfe, Gemeinde Filisur 14. Verbauung der Maschänzerrüfe bei Übertrag

--

6,767. -- --

13,400.-- 2,500. --

Kanton G-raubünden.

1. Bheinwuhr b.Tomils-Eothenbrnnnen 2. Rheinkorrektion bei Waltensburg .

3. Entwässerung bei JRumplanas, Gemeinde Sils 4. Verbauung des Casellertobels bei Sils 5. Verbauung des Birkentobeis bei

--

--

--

4,800. -- 9,800. --

4,900. --

5,000. --

2,000. --

8,000. --

3,200. --

13,200. --

5,280.--

273,000.-- 118,980.--

--

334 KostenVoranschlagssummou.

Fr.

Übertrag 15. Uferschutzbau am Vorderrhein bei Ruis 16. Erstellung von Wuhren an der Plessur bei Sassal (Chur)

Beitrag» aus der Bundesder Htilfakasse.

million.

Fr.

Fr.

273,000.--

118,980.--

--

27,000. --

10,800. --

--

20,500. --

8,200. --

--

320,500. --

137,9öO. --

--

20,000. --

8,000. --

--

4,500. -

1,800. --

--

6,000. -- 5,500. --

3,000. -- 2,200. --

-- --

2,573.39

1,029.35

--

17,000. --

6,800. -

--

35,573.39

14,829.35

--

42,000. --

16,800. --

--

35,000. -- 30,000. --

17,500. -- 12,000. --

323.39 --

65,000. --

29,500. --

323.39

Gesamtbetrag 1,244,181.40 555,329.81

1,261.62

Kanton Thurgau.

1. Verbaunng des Eschenzertobelbaches Kanton Tessin.

1. Vorstärkung des Wahrkopfes bei Boschetto (Cevio) 2. Verbauung des Gazzirola und Cassarate bei Signora und Scareglia . .

3. Verbauung der Guasta bei Bellinzona 4. Schutzdamm an der Lavizzara bei Sornico (.Nachsubvention) . . . .

5. Korrektion des Cagione bei TaverneToricelli Kanton Waadt.

l. Verbauung des Pissot bei Villeneuve Kanton Wallis.

1. Korrektion des Täschbaches bei Täsch

2. Korrektion der Saltine bei Glis . .

b. Im Berichtsjahr bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

1. Verbauung des Zellerbaches bei Zeli

Fr.

4,100. --

Kanton Seni.

1. Verbauung der Dorfbäche vou Niederwichtrach . . . Fr. 4,400. -- 2. Neubau der Glyssibachschale bei ßrienz ,, 7,200. -- 3. Seebachkorrektion bei Inkwyl ,, 1,633. 33 4. Birskorrektion zwischen Loveresse und Court . . . . ,, 8,000. -- 5. Stauwehranlagen bei Thun . . ' , 10,000. -- Übertrag Fr.

31,233. 33

335 Übertrag Fr. 31,233. 33 6. Ilfiskorrektion, obere Sektion ,, 10,000. -- 7. Ergänzungsarbeiten an der llfis, obere Sektion . . . ,, 1,038. 30 8. Ilfiskorrektion, untere Sektion ,, 1,629. 70 9. Aarekorrektion zwischen Thun und Uttigen . . . . ,, 5,700. -- 10. Simmenkorrektion zwischen Lenk und Oberried . . . ,, 3,300. -- 11. Verbauung des Gonten- und Gersternbaches bei Sigriswyl ,, 90. 73 12. Verbauung des Schwendigrabens bei Künkhofen . . . ,, 5,600. -- 13. Verbanung des Zäzibaches bei Zäziwyl ,, fi,000. -- 14. Aarekorrektion zwischen Uttigen und Kiesen . . . . ,, 1,515. 32 15. Verbauung des Lichtgutgrabens bei Signau (Nachsubvention) 422. 40 16. Zulgkorrektion bei Steffisburg ,, 633. -- 17. Aarekorrektion Elfenau-Bern ,, 10,000. -- 18. Altachenkorrektion bei Bettenhausen und Bollodingen . ^ 7,300. -- 19. Haslithalentsumpfung ,, 10,000. -- 20. Verbauung des Horlauigrabens bei Frntigen . . . . ,, 540. -- 21. Verbanung der Sessel- und Laneligräben bei Kandergrund ,, 1,960. -- 22. Zulgkorrektion bei Steffisburg (Nacbsnbvention) . . . ,, 6,600. -- 23. Ilfiskorrektion, untere Sektion (Nachsubvention) . . . ,, 1,718. -- 24. Verbauung des Lauibaches bei Meiringen ,, 9,040. -- Total Fr. 114,320. 78 Kanton Luzern.

Ì. Kothbach- und Seewangkorrektipn bei Willisau . . . Fr. 10,000. -- 2. Verbauung des Greuelbaches bei Scbenkon ,, 1,560. -- Total Fr.

11,560. --

Fr.

,, ,,

2,718. -- 1,245. 13 31,200. --

Total Fr.

Kanton Schwyz.

Verbauung des Steinbaches im Euthal bei Einsiedeln . Fr.

Korrektion des untersten Laufes des Spreiten- und Mosehbaches bei Lacben ,, Verbauung des Steinbaches im Euthal (Nachsubvention) ,, Verbauung des Spreitenbaches, Ergänzungsarbeiten . . ,, Verbauung des Spreitenbaches, Ausbau ,, Verbauung der Alp Stäflen im Vorder-Wäggithal . . ,, Verbauung des Mosenbaches bei Galgeuen ,, Umbau der Linthbrücke bei Grynau ,,

35,163. 13

Total Fr.

Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

1. Verbauung der Zuflüsse der Kleinen Schlieren bei Alpnach Fr.

22,475. 15

Kanton Uri.

1. Verbauung der Göscheneralpbäche 2. Verbauung des Gangbacbes bei Schattdorf 3. Verbauung des Gruonbaches bei Flüelen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Kanton Unterwaiden nid dem Wald.

1. Verbauung des Steinibaches bei Hergiswyl

Fr.

775. 13 196.

7,800.

131.

2,000.

451.

1,120.

10,000.

56 -- 01 -- 55 90 --

360. -- 4,250. --

336 Kanton Glarus.

1. Verbauung des Hasleudorfbaches (Nachsnbvention) . . Fr. 1,801. 67 2. Verbauung des Hintersteinibaches bei El m (Nachsubvention) ,, 616. 07 3. Korrektion der Sernf bei Elm ,, 2,240. -- 4. Verbauung der Rüfiruns bei Mollis ,, 10,000. -- Total Fr. 14,657. 74 Kanton Freibwg.

1. Bewuhrung der Saane bei Greyerz 2. Verbauung der Mortivue bei Semsales

Fr.

,,

333. 33 5,584. --

. Total Fr.

Kanton Solothurn.

1. Aarekorrektion zwischen Schönenwerd und der Kantonsgrenze Aargau Fr.

2. Sicherungsarbeiten gegen Felsablösungen in der Klus bei Baisthal ,,

5,917. 33

1.

2.

3.

4.

5.

ö.

3,700. -- 5,000. --

Total ~Fr! 8,700. -- Kanton Schaffhausen.

Kheinkorrektion bei Eüdlingen Fr. 9,914. 36 Wutachkorrektion bei Wunaerklingen 941. 26 Wutachkorrektion b.Wunderklingen,Ergänznngsarbeiten 4,000. -- Ausbaggerung am Rhein bei Schaffhausen 3,600. -- AusbaggeruDg am Rhein b. Schaffhausen (Nachsubvention) 1,998. 15 Rheinregulierung bei Schaffhausen 10,000. --

Total Fr. 30,453. 77 Kanton St. Gallen.

1. Korrektion und Verbauung des Dorf bâches von Büthi . Fr. 10,000. -- '2. Rheinkorrektion von Moiistein bis zum Bodensee. . . ,, 10,000. -- 3. Verbauung des Steinlibaches bei Thal ,, 10,000. -- 4. Verbauung der Simmi bei Garns ,, 15,000. -- 5. Bachkorrektionen bei Schanis (Nachsubvention) . . . ,, 2,200. -- ö. Steinachkorrektion bei Obersteinach ,, 8,000. -- 7. Verbauung der Nidbergrüfe bei Mels ,, 3,500. -- 8. Verbaaung des Wiedenbaches bei Wallenstadt . . . ,, 1,809. 52 9. Verbauung des Auerbaches bei Eichberg ,, 8,000. --

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Total Fr. 68,509. 52 Kanton Graubünden.

Verbauung des Maienbächli bèi Davos Fr.

926. 56 Korrektion der Albula bei Alveneu-Bad ,, 3,000. -- Umbau der Brücke von ßotbenbrunnen ,, 7,000. -- Korrektion der Landquart ond des Taschinasbaches bei Seewis ,, 5,600. -- Verbauung der Kaltbrunnerrüfe bei Cbnr ,, 2,355. 60 Verbauung der alten Schutzrüfe bei 'Chur ,, 4,630. 8l Neubau der Tardisbrücke bei Mastrils ,, 13,000. -- Übertrag

Er. 36,512. 97

337

Übertrag Fr. 36,512. 97 8. Korrektion der Landquart bei Jenaz ,, 6,000. -- 9. "Verbauung des Mühletobels bei Ems ,, 6,000. -- 10. Inn- und Flatzkorrektion, Gmd. Celerina und Samaden ,, 7,300. -- 11. Verbauung der Val üiandains bei Ponti-esina . . . . ,, 7,000. -- Total Fr. 62,812. 97 Kanton Thurgau.

1. Korrektion dev Goldacb bei Hörn Fr. 8,600. -- 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Kanton Tessin.

Korrektion des Teesins bei Pollegio * Fr.

Wiederherstellung der Schale am Cassone bei Lugano .

Verbauung der Kovana bei Campo (Nachsubvention) .

Sicherungsarbeiten gegen Felsablösungen bei Mendrisio Bewuhrung der ßreggia bei Chitello Schutzdamm an der Lavizzara bei Sornico · SchutzdammanderLavizzarabeiSornico(Nachsubvention)

4,840. 90 10,000. -- 10,171. 50 5,183. 56 1,200. -- 1,680. -- 1,029. 35

Total Fr. 34,105. 31 Kanton Waadt.

1. Korrektion der Paudèze bei Lutry 2. Korrektion der Baie de Montreux

Fr. 10,000. -- ,, 10,000. -- Total ~Fr7 20,000. --

Kanton Wallis.

1. Korrektion der Visp bei Täsch-ßanda

2. Entsumpfungskanal bei Cpllombey-Mnraz 3. Verbauung des Fayod bei Monthey 4. Verbauung des Torrent-Neuf und Torrent du Glarier bei Coiloinbey-Muraz 5. Entsumpi'ungskanal bei Vispach 6. Entsumpfungskanal (Bras des Meunières) bei Monthey.

7. Entsumçfuneskanal bei Chamoson 8. Korrektion des Täschbaches bei Täsoh

Pr.

5,400. --

,, ,,

4,100. -- 2,935. --

,, ,, ,, ,, ,,

822. -- 5,657. 30 2,000. -- 8,600. -- 10,000. --

Total ~SrT 39,514. 30 Kanton Genf.

1. Uferschutzbau an der Arve beim Cheval blanc 2. Uferschutzbau an der Rhone bei Chancy

. . . Fr. 10,000. -- 4,500. -- n Total Fr.

Gesamtbetrag

Ans der Hülfsmillion wurden bezahlt: An Uri: Verbauung der Göscheneralpbäche . .

Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf An Tessin: Verbauung der Rovana bei Campo . .

An Wallis: Verbauung des Fayod bei Monthey . .

Korrektion des Täschbaches bei Täsch .

14,500. --

Fr. 500,000. --

.Fr.

. ,, ,, ,, . ,,

543. 60 249. -- 6,100. -- 1,900. -- 323. 39

Total Pr.

9,115. 99

338 Aus dem allgemeinen Schutzbautenfonds wurde bezahlt: An Wallis: Rhonekorrektion auf dem Gebiet der Gemeinde St. Léonard Fr.

1,729. 80

c. Durch Bundesratsbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1894. · Kantone.

KosteuMaximum der Ausvoranschlagssummen. m_ bewilligten begahlte Bundessubventionen.

Fr.

Fr.

Fr.

25,200. 10,080. -- 6,800. --

Zürich . . .

Bern . . . . 2,156,120. -- Luzern . .

527,188. 80 Uri . . . .

421,400. Schwyz . . .

441,108. 60 Obwalden . .

124,400. -- Nidwaiden . .

90,000. 202,000. -- Glarns . . .

Zug . . . .

103,000. -- Freiburg . . .

113,000. -- Solothurn . .

187,000. -- Schaffhausen .

300,300. -- Appenzell A.-Rh, 17,000. -- St. Gallen . . 1,150,520. -- Graubünden 3,538,681. 40 Thurgau . . .

294,553. -- Tessin . . . .

658,715. 06 Waadt . . .

260,000. -- Wallis . . .

952,549. 15 Genf . . . .

156,655. -- Gesamtbetrag

11,719,391. 01

862,193. 65 220,875. 52 186,620. -- 204,843. 45 49,760. -- 42,000. -- 91,100. -- 46,200. -- 45,200. 64,800. -- 102,177. -- 6,800. 437,484. -- 1,397,789. 53 118,903. 65 263,652. 67 95,200. -- 349,443. 66 53,218. --

Subventionsrest auf 1. Januar 1894.

Fr.

3,280. -- 315,919. 23 546,274. 42 157,515. 37 63,360. 15 73,897. 12 112,722. 88 152,817. 74 52,025. 71 43,940. -- 5,820. -- 30,489. 20 11,510. 80 23,840. -- 67,260. -- 46,200. -- 29,984. -- 15,216. -- 28,700. -- 36,100. -- 46,485. 32 55,691. 68 -- 6,800. -- 208,467. 87 229,016. 13 396,048. 17 1,001,741. 36 26,600. -- 92,393. 65 91,053. 01 172,599. 66 65,200. 30,000. -- 221,992. 16 127,451. 50 34,500. -- 18,718. --

4,648,431. 13 1,649,408. 64

2,999,022. 49

Aus voranstehender Rekapitulation ergiebt sich folgendes: Die Werke, auf welche sich die vom Bundesrate bewilligten und noch nicht gänzlich ausbezahlten Subventionen beziehen, sind im ganzen devisiert zu Fr. 11,719,391. 01 (1892: Fr. 11,009,343. 63).

Die zugesicherten Subventionen betragen Fr. 4,648,431. 13 (1892: Fr. 4,286,779. 46) und es berechnet sich danach das durchschnittliche Beitrags Verhältnis zu 39,66 % (1892: 38,08 °/o). Noch nicht ausbezahlt waren von vorstehender zugesicherter Beitragssumme Fr. 2,999,022. 49, für deren Abtragung, abgesehen von neuen Bewilligungen, noch 6 Annuitäten von Fr. 500,000 erforderlich sind.

339 4. Subventionierung von Korrektionen und Verbauungen durch besondere Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahr zugesicherte Subventionen.

Datum

des Beschlusses.

Kanton St. Gallen: 1. RheinregulieruDg von der II l müoduug abwärts bis zum Bodensee . . 27. März 1893 2. Binnengewässerkanal von oberhalb Sennvvald bis Bruggerhorn im Unterrheinthal . .

27. März 1893 Kanton Aargau: 1. Korrektion des Sisselnbaehes

28. Juni 1893 Gesamtbetrag

KostenVoranschlag.

Fr.

Beitragsmaximum.

Fr.

8,636,500 6,909,200

3,600,000 1,800,000 12^236,500 8,709,200

264,000 105,600 12,500,500 8,814,800

Infolge Erfüllung der gestellten Bedingungen sind im Berichtsjahre in Kraft getreten die Zusicherungen betreffend : a. die Korrektion und Verbauung des Flon und seiner Zuflüsse bei Lausanne; b. die Korrektion und Verbauung der Giirbe, Kanton Bern ; c. die Korrektion des Schonbaches und der Ilfis von oberhalb Marbach bis zur Einmündung des Gohlbaches bei Langnau, Kantone Bern und Luzern ; d. Rheinregulierung von der Ilhnündung bis zum Bodensee, Kanton St. Gallen; e. Binnengewässerkanal von Sennwald bis zum Bruggei'horn, Kanton St. Gallen.

In Behandlung sind gebliehen: 1. Ein Gesuch der Regierung von Schwyz für die Verbauung und Korrektion des Riltibaches-bei Reiehenburg (Botschaft des Bundesrates an die eidgenössischen Räte).

2. Verbauung und Korrektion des Hornbaches und der Grünen, Kanton Bern.

3. Verbauung des Triibbaches, Kanton St. Gallen.

4. Korrektion der Reuß bei Obfelden, Kanton Zürich.

5. Korrektion der Gryonne, Kanton Waadt (Nachsubvention).

340

b. Im Berichtsjahr bezahlte Subventionen.

4. Kanton Zürich: a. Korrektion der Thur, samt Rhein an der Thurmundung, der Töß, der Glatt, der Limmat und der Sihl Fr. 186,000. -- b. Regulierung der Wasserstände des Zürichsees (Restzahlung) ,, 16,400. -- a. Kanton Bern: a. Jurage\vässerkorrektion: I. Ohere Korrektion ,, 3,500. -- H. Hagneck- und Nidau-Bürenkanal . . ,, 30,000. -- III. Schleusenanlage bei Nidau (Restzahlung) ,, 13,000. b. Korrektion der Emme von der llfismünduug bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg . . . ,, 55,000. -- c. Korrektion der Engstligen bei Frutigen (Restzahlung) ,, 6,240. -- d. Korrektion der Scheuß vou Bözingen bis zum Bielersee ,, 34,600. -- e. Saanekorrektion von Laupen bis Oltigen ,, 42,000. -- f. Aarekovrektion von Interlaken bis zum Thunersee ,, 51,100. -- g. Korrektion und Verbauung des Lombaehes bei Unterseen ,, 35,000. -- Ti. Korrektion dev Ilfis von der Kantonsgrenze Bern-Luzern bis zur Einmündung des Gohlbaches bei Langnau . . . . nl 39,500. -- 3. Kanton Luzern: Schonbach- und llfiskorrektion von oberhalb Marbacl) bis zur Kantonsgrenze Luzern-ßern ,, 52,480. -- 4. Kanton Unterwaiden ob dem Wald: Verbauung des Eybaches bei Lungern. . ,, 23,200. -- 5. Kanton Unterwaiden nid dem Wald: Verbauuug der Wildbäche bei BecUenried (Nachsubvention) ,, 30,000. -- 6. Kanton Glarus: a. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen (Restzahlung) ,, 30,000. -- Übertrag

Fr.

648,020. --

341

Übertrag Fr.

b. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen (1. Nachsubvention) ,, c. Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen (2. Nachsubvention) ,, d. Verbauung des Dorfbaches von Bitten . ,, e. VerbauuQg der Guppenruns bei Schwanden ,, 7. Kanton Zug : Verbauung der Lorze von der Rämselbachmiinduug bis zur Chausseebrücke der Spinnerei Baar ,, 8. Kanton St. Gallen: a. Rheinkorrektion (2. Nachsubvention) . . ,, b. Verbauung und Korrektion des Bärschnerbaches und dessen obere Zuflüsse bei Wallenstadt ,, 9. Kanton Graubünden: a. Korrektion des Hinterrheins im Domleschg ,, b. Verbauung der Nolla bei Thusis . . . ,, 10. Kanton Aargau: Aarekorrektion von Böttstein bis zur Einmündung in den Rhein ,, 41. Kanton Thurgau: Korrektion der Thur und der Murg . . .

fl 42. Kanton Tessin: a. Tessinkorrektion von Bellinzona bis zum Langensee ,, b. Maggiakorrc'klion von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Langensee ,, 43. Kanton Waadt: a. Sanierung der Sümpfe der Orbe . . ,, b. Rhonekorrektion (Nachsubvention) . .

fl c. Korrektion der Veveyse (Naehsubventioni ,, d. Broyekorrektion von Brivaux bis zum Pont neuf ,, 44. Kanton Wallis : a. Rhonekorrektion (2, Nadisubvention) . ,, b. Tieferlegung des Merjelensees . . . . ,, Total Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. I.

648,020. -- 33,750. -- 13,250. -- 30,000. -- 30,000. --

7,600. -- 136,000. -- 45,000. -- 16,986. 21 14,887. 60

39,400. -- 54,200. --

150,000. -- 80,000. -- 35,000. -- 50,000. -- 30,000. -- 100,000. -- 29,230. 67 7,800. --

Fr. 1,551,124. 48 25

342 Im Berichtsjahre wurden vollendet: a. die Regulierung der Wasserstände des Zürichsees, Kantern Zürich ; b. die Schleusenanlage bei Nidau, Kanton Bern; c. die Verbauung der Engstligen, Kanton Bern, welche Bauten vom Jahr 1894 an von den betreffenden Kantonen zu unterhalten sind.

c. Durch Bundesbeschlüsse bewilligte und teilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Januar 1891.

KostenvoranBchlagssummen.

Kantone.

Fr.

Zürich . .

Bern . . .

Luzern . .

Obwalden .

Nidwaldeu .

Glarus . .

Zug . . .

Freiburg . .

Solothurn .

St. Gallen .

Graubünden Aargau . .

Thurgau . .

Tessin . .

Waadt . .

Wallis . .

AusMaximum der bewilligten bezahlte Bundessnbvontionen.

Fr.

Fr.

. 8,265,997. -- 3,046.000. -- 1,674,000. -- . 5,662,023. -- 2,196,200. -- 783,622. 72 .

975,000. -- 52,480. -- 487,500. -- .

245,000. -- 122,500. -- 100,250. -- .

30,000. -- 170,000. -- 85,000. -- .

257,000. -- 818,000. -- 409,000. -- .

290,000. -- 116,000. -- 57,600. -- .

594,600. -- 190,000. -- 200,000. -- -- . 1,108,000. -- 360,000. . 16,299,500. -- 10,336,700. -- 864,500. -- .

.

.

.

.

1,290,000. -- 1,214,000. -- 4,643,416. -- 3,844,000. -- 4,647,000. 1,803,599. --

402,165. 50 536,000. -- 315,600. -- 485,600. -- 810,000. -- 1,785,000. -- 1,922,500. -- 1,034,035. 50 1,734,800. -- 655,000. -- 541,600. -- 392,083. 98

Subventionsrest auf

1. Januar 1891, Fr.

1,372,000. --

1,412,577. 28 435,020. -- 22,250. -- 55,000. -- 152,000. -- 58,400. -- 10,000. -- 360,000. -- 9,472,200. -- 133,834. 50 170,000. -- 975,000. -- 888,464. 50 1,079,800. 149,516. 02

Gesamtbetrag 51,870,135. -- 24,364,400. -- 7,618,337. 70 16,746,062. 30 Aus vorstehender Rekapitulation ergiebt sich folgendes: Die Werke, für welche die Bundesversammlung bis Ende des Berichtsjahres Beiträge bewilligt hat, und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen devisiert zu Fr. 51,870,135 (1892: Fr. 40,403,635). Die dafür zugesicherten Beiträge belaufen sich auf Fr. 24,364,400 (1892: Fr. 15,956,200) und das Beitragsverhältnis beträgt somit durchschnittlich 46,97 % (1892: 39,49 °/o).

Schließt man von dieser Rechnung die auf Grund des Art. 23 der

343

Bundesverfassung mit 80 °/o subventionierte Rheinregulierung im Kanton St. Gallen aus, so stellt sich das Beitragsverhältnis auf durchschnittlieh 40,87 % gegenüber 39,49 °/o im Vorjahre.

Noch nicht ausbezahlt waren bei Abschluß der Rechnung für 1893 von obiger Beitragssumme Fr. 16,746,062. 30 (1892: Fr. 9,482,386. 78), woraus es sich ergiebt, daß, auch wenn man die Rheinregulierung nicht in Betracht zieht, die geleisteten Abzahlungen geringer sind, als die neu hinzugetretenen Subventionsbewilligungen.

5. Hydrometrie.

Wie in den letztvergangenen Jahren wurde auch im Berichtsjahre darauf Bedacht genommen, die im Netz der schweizerischen Pegelstationen noch bestehenden Lücken allmählich auszufüllen. Es hat dasselbe einen weitern Zuwachs von den nachstehend genannten 15 Stationen erfahren: 1. F r a u e n f e l d (Murg), 2. I n t e r l a k e n - G u r b en (Aare), 3. G ü m m e n e n (Saane), 4. C h a m p du M o u l i n (la Reuse), 5. H ä u s e r e n (Zihl), 6. St. J o h a n n s e n (Zihl), 7. Arh (Aare), 8. A l t r e u (Aare), 9. N e n n i g k o f e n (Aare), 10. E m m enholz (Aare), 11. Ä f f l i g e n (Emme), 12. W i l i h o f (Aare), 13. Wangen (Aare), 14. D i e t i k o n (Limmat), 15. G l e t s c h (Rhone).

An sämtlichen 15 Stationen, wovon einzig Dietikon bestanden hatte, die übrigen neu erstellt werden mußten, wurden in bisher üblicher Weise die Nullpunkte versichert und an das schweizerische Präcisionsnivellement angeknüpft, sowie die Croquis aufgenommen.

Von folgenden 21 Stationen ist die absolute Höhenlage der Nullpunkte, um allfällige Änderungen nachweisen zu können, einer Prüfung unterzogen worden : 1. R o r s c h a c h (Bodensee), 2. R o m a n s h o r n (Bodensee), 3. L i n d a u (Bodensee), 4. F l u r l i n g e n (Rhein), 5. B r i e n z (Brienzersee), 6. Scherzligen (Aare), 7. Lau p en (Sense), 8. L a u p e n (Saane), 9. S u g i e z (Broye), 10. La S a u g e (Broye), 11. N e u e n s t a d t (Bielersee), 12. P o r t (Aare), 13. L ü ß l i n g e n (Aare), 14. S o l o t h u r n (Aare), 15. A t ti s holz (Aare), 16. S a m e n (Sarnersee), 17. L u z e r n - T h e a t e r (Reuß), 18. A r t h (Zugersee), 19. Z u g (Zugersee), 20. B r i e g (Rhone), 21. Granges (Rhone).

Die Pegelstation R e i c h e n a u - F a r s c h (Vorderrhein) wurde an eine günstigere Stelle verlegt und hierbei mit einem eisernen Pegel ausgerüstet. An der Pegelstation T a r d i s b r ü c k e (Rhein) kam ein Limnigraph zur Aufstellung. In N e u e n b u r g (Neuenburger-

344

see) wurde in der Nähe des im Vorjahre errichteten eisernen Pegels ein zweiter angebracht. Es geschah dies in der Absicht, um au dem Murten-, Neuenburger- und Bielersee, wenigstens für die Hauptstationen, ein einheitliches Pegelsystem zu haben (Nullpunktcote = 43(),oo m., bezogen auf 376.86 m. für die Pierre de Niton). Nun können gegenwärtig, und solange keine Senkungen sich fühlbar machen, die jeweilig zwischen den betreffenden Seen auftretenden Höhenunterschiede, ohne eine Umrechnung der Beobachtungen vornehmen zu müssen, direkt an den Hauptpegeln abgelesen werden.

Hinsichtlich des in der Nähe von N i d au aufgestellt gewesenen Hauptpegels vorn Bielersee hat sich ergeben, dal! der erstere einer allmählichen Senkung unterworfen war. Behufs Ermittlung des jährlichen Senkungsbetrages mußte nun bisanhin stets ein KW ei Kilometer langes Nivellement zur Ausführung gebracht werden.

Um diese zeitraubende Arbeit umgehen zu können, sah man sich veranlaßt, in V i n g e l z eine neue Hauptpegelstation anzulegen und die Beobachtungen am Nidauerpegel eingehen zu lassen.

Die zur Versicherung der Höhenlage des Nullpunktes vom neuen Pegel in Vingelz dienende Bronzeplatte konnte in einer nur etwa 100 m. entfernten Felswand angebracht werden, so daß von nun an die Feststellung der Nullpunktrote dieses in jeder Beziehung äußerst wichtigen Pegels sehr rasch und genau sich vornehmen lassen wird. Die Ermittlung der absoluten Cote der erwähnten Bronzeplatte erfolgte unter Zuhülfenahme des im Jahre 1805 auf der Strecke ,,Nidau-Biel-Vingelz" vollführten Nivellements.

Der Sicherheit halber fand eine Revision desselben in seiner ganzen Ausdehnung statt, wobei sieh hinsichtlich der Höhenänderung einzelner Fixpunkte ganz interessante Resultate ergaben.

Um gelegentlich die bis ins Jahr 1802 zurückreichenden Aufzeichnungen über die Wasserstände des Neuenburgersees bearbeiten und namentlich auch die in der Periode von 1856 bis 1889 am N e u e n b u r g e r Sc h w i m m e r p e g e l abgelesenen Beobachtungen auf ihre Richtigkeit prüfen zu können, wurden aus den Protokollen der Sitzungen der Neuenburger naturforschenden Gesellschaft die sehr zahlreichen auf den erwähnten Pegel Bezug habenden Verhandlungen und Berichte ausgezogen und in einheitlicher Weise zusammengetragen.

Indem der Wasserspiegel des ,, L a c des Brenets"
im September 1893 einen ganz ungewöhnlichen tiefen Stand erreichte, mußte die betreffende, insgesamt schon 10 m. messende Pegelskala um weitere 9 m. verlängert werden (höchster Stand am 28. Dezember 1882 = 19.39 m., niedrigster Stand am 23. September 1893 = 2,20 m., Höhenunterschied = 17,19 m.).

345 Die Gesamtzahl der zur Versicherung der Pegelnullpunkte verwendeten B r o n z e p l a t t e n ist nun auf 185 angestiegen (166 Ende 1892). Von den im letzijährigeu Berichte erwähnten sekundären Fixpunkten ( B r o n z e b o l z e n ) sind im ganzen 64 Slück auf dem Terrain versetzt worden. Hiervon dienen 50 zur Rückversicherung der Brouzeplatten, währenddem die übrigen 14 bei einigen längs Flüssen und Wildbächen vorgenommenen Nivellements zur Anvvendung kamen.

Wie sich die auf rechnerischem Wege bearbeiteten, die in der graphischen Darstellung veröffentlichten, sowie die aufgenommenen und versicherten Stationen auf die Hauptflußgebiete verteilen, ist in nachfolgender Tabelle angegeben :

Nr.

Hauptflußgebiet.

Verbleiben In der Zur Rechnerisch graphischen Aufnahme noch aufzuund Ver- nehmen bearbeitet. Darstellung sicherung und zu publiziert. gelangt. versichern.

I

Rhein

. . .

57

51

42

15

n in

Aare

. .

54

54

1

Reuß

. . .

17

13

IV

Limmat .

11

11

v

Rhone . .

36

VI

Tessin .

30 7

53 17 2 36 7

166 137 57

157 142 --

. .

7

Total 1893

182

,,

1892

167

,,

1885

57

-- 9 -- --

25 25 -- -

Mithin kamen bis zum Ende des Berichtsjahres 86 °/o aller Pegelstationen hinsichtlich der Aufnahme und Versicherung zur Erledigung.

Die noch übrigbleibenden 14 °/o betreffen, mit einer einzigen Ausnahme, solche Stationen, die an Gewässern der Kantone Zürich, Glarus und St. Gallen sich befinden.

Die Mehraufnahme von 29 Pegelkurven in die graphische Darstellung brachte auch eine V e r m e h r u n g der l i t h o g r a p h i e r t e n T a f e l « mit sich, so daß nun die Gesamtzahl derselben, inklusive der drei für die meteorologischen Daten reservierten, von 16 auf 19 angewachsen ist.

346

Außer der Bestimmung der Minimalwassermenge von 3 kleinern, im Kanton GraubUnden gelegenen Gewässern wurden im Berichtsjahre, vermittelst des elektrischen Flügels, je eine M e s s u n g der N i e d e r w a s s e r m e n g e des Rheins in F l u r l i n g e n und der Rhone in O u t r e - R h ô n e und überdies unter Anwendung von Schwimmern eine B e s t i m m u n g der H o c h w a s s e r m e n g e der Rhone am letztgenannten Orte durchgeführt. Die Rhonemessungen mußten hauptsächlich aus dem Grunde unternommen werden, um die Wirkung einer bei Evionnaz projektierten Wehranlage, auf die Nieder- und Hochwasserstände der Rhone, in zuverlässiger Weise beurteilen zu können.

Betreffend d i e S t u d i e ü b e r d i e V e r h ä l t n i s s e a n d e r J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n (Bundesratsbeschluß vom 27. Januar 1893) konnten im Berichtsjahre aufgenommen werden: a. die Mündungen des Broyekanals im Murten- und Neuenburgersee; b. das Längenprofil und die Querprofile des Broyekanals vom Murten- bis zum Neuenburgersee ; c. das Längenprofil und die Querprofile der Zihl vom Neuenbnrger- bis zum Bielersee; d. das Längenprofil und die Querprofile der alten Zihl in Nidau; e. das Längenprofil und die Querprofile der Aare von Buren bis Attisholz.

Die Aufnahme der Mündungen des Zihlkanals im Neuenburgerund Bielersee, sowie die Vornahme von Wassermessungen am Broye- und Zihlkanal, an der alten Zihl und am Nidau-Bürenkanal, ferner an der Emme, sollen wenn immer möglich im Laufe des Jahres 1894 zur Erledigung kommen.

Hinsichtlich der E r m i t t l u n g der W a s s e r a b f l u ß m e n g e n des Rhone- und des obern G r i n d e l w a l d g l e t s c h e r s (Bundesratsbeschluß vom 24. Januar 1893) ist zu erwähnen, daß das Durchflußprofil der Rhone an der obern Brücke in Gletsch und dasjenige des Muttbaches bei der Muttbachbrücke durch Einbauten versichert worden sind. An beiden Profilen haben die Wasserstandsbeobachtungen im Juni 1893 begonnen. Die diesbetreffend noch ausstehenden Wassermengenbestimmungen hoffen wir während des Jahres 1894 ausführen zu können. Ebenso dürfte es im gleichen Jahre möglich sein, die am Ausfluß des obern Grindelwaldgletschers notwendig werdenden Einbauten erstellen zu lassen; dagegen müssen sehr wahrscheinlich die bezüglichen Wassermessungen auf das folgende Jahr verschoben werden.

Die Herausgabe eines Heftes: ,, E i n z u g s g e b i e t des Rheins u n d s e i n e r Z u f l ü s s e b i s M a y e n f e l d a (Bundesratsbeschluß

347

vom 7. Oktober 1892) erforderte, bevor die Berechnungen in Angriff genommen werden konnten, eine Reihe von Vorarbeiten. Zunächst mußten die betreffenden Blätter der Siegfried karte auf Karton gedruckt und eine Orientierungskarte (Maßstab l : 250,000) über das zu bearbeitende Gebiet hergestellt werden. Dieselbe enthält, außer den Wasserscheiden und der Bezeichnung der Gebietsabteilungen, das Netz der Pegel-, meteorologischen und Regenmeßstationen. Anläßlich der Abgrenzung der einzelnen Niederschlagsgebiete, beziehungsweise der Eintragung der oberirdischen Wasserscheiden, ergab sich ferner die Notwendigkeit, mancherorts noch auf dem Terrain Erhebungen vornehmen zu müssen.

Was die Art und Weise der Bearbeitung der Einzugsgebiete näher anbelangt, so sollen nicht allein die Flächeninhalte derselben, sondern auch die Inhalte der Höhenstufen (von 300 zu 300 m.

Höhenabstand) der Firne und Gletscher, der Seen, der Felshänge und Schutthalden, sowie der Waldungen ermittelt werden, und es sind bereits die Flächeninhalte der Niederschlagsgebiete und eines Teils der Höhenstufengebiete berechnet worden.

6. Linthkommission.

Die Einsendung des Verwaltungsberichtes der eidgenössischen Linthkommission für das Jahr 1893 wurde durch die Krankheit des Linthingenieurs Legier und den Hinscheid des Bauführers Laager verzögert, so daß wir in unseren diesjährigen Geschäftsbericht nur die Betriebs- und Fondsrechnung des Linthunternehmens aufnehmen können.

Betriebsrechnung.

Einnahmen.

Ordentliche Fr. 58,343. 32 Außerordentliche (Zuschuß pro 1893, IX. und X. Rate) 20,000. -- B Total

Fr.

78,343. 32

Fr.

,, ,, ,,

5,785.

42,721.

15,861.

4,468.

Fr.

68,836. 62

Ausgaben.

Escherkanal Linthkanal Allgemeine Auslagen Außergewöhnliche Auslagen Total Also Überschuß der Einnahmen Fr. 9506. 70.

12 53 42 55

348

Fondsreehnung.

Vermögensstand auf Ende 1892 Hiervon ab: Zuschuß IX. und X. Rate

. . .

Stand auf Ende 1893

Fr. 312,281. 36, ,, 20,000. -- Fr. 292,281. 36

Bilanz auf 3i. Dezember Ì893.

Liegenschaften und Schuldbriefe Fr. 270,613. 27 Guthaben bei der Bank ,, 5,683. 50 Restanzen von Zinsen und Verschiedenes . . ,, 6,851. 59 Mobiliar ,, 10,000. -- Barschaft ' . . . . ,, 5,667. 76 Fr. 298,816. 12 Ab: Guthaben der HintergrabenGenossensame . . . . Fr. 1750. 9 0 Guthaben des Betriebes an den Fonds ,, 4783. 86 ,,

6,534. 76

Total gleich Fondsrechnung Fr. 292,281. 3&

II, Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Die infolge Demission des Herrn Architekten E. Hünerwadet freigewordene Stelle wurde Herrn Architekt 0. Weber von Wetzikon, die durch Hinscheid des Herrn R. König zu besetzende Stelle eines Sekretär-Kanzlisten Herrn 0. Ritz von St. Gallen übertragen.

Der Stand der Geschäfte der Baudireküon während des Berichtsjahres war derart, daß von einer Reduktion des zahlreichen provisorisch angestellten technischen Aushülfspersonals nicht die Rede sein konnte, letzteres vielmehr voraussichtlich noch längere Zeit beibehalten, eventuell noch vermehrt werden muß. Wir habeu denn auch unser Departement des Innern ermächtigt, von sich aus je nach Bedürfnis und nach bestimmten Besoldungsansätzen für provisorische Anstellung des nötigen Personals zu sorgen.

349

B. Hochbauten.

Der ordentliche Unterhalt der eidgenössischen Gebäude wurde in gewohnter Weise und nach Maßgabe des bewilligten Kredites besorgt.

Die Umbau- und Erweiterungsarbeiten erstreckten sich auf 35 Objekte, von denen wir hier nur die wichtigern anführen wollen: \. Neueindeckung der Reitbahn Nr. l in Thun.

2. Erstellung eines Fechtaaales im Turnschopf bei der Kaserne in Thun.

3. Einrichtung einer Kleidertröcknerei in der Kaserne in Frauenfeld.

4. Einrichtung von Mannschaftsduschebädern im gleichen Gebäude.

5. Umbau des sogenannten Kochschen Wohnhauses hinter den Kasernenstallungen in Frauenfeld und Einrichtung desselben als Wohnung für den Kasernen Verwalter.

6. Vervollständigung der innern Einrichtung im Zeughaus Nr. l in Schwyz.

7. Desgleichen in verschiedenen andern Kriegsdepots.

8. Erhöhung und Vergrößerung des Zollhauses in Gondo- zur Gewinnung von weitem Wohulokalen für das dortige Zollpersonal.

9. Vollendung des Umbaues der Zollgebäulichkeiten inMoillesulaz.

10. Vollendung des Um- und Ausbaues des vom Bunde angekauften ,,nouveau Collège et Lycée cantonal à Sion", dessen .Erdgeschoß im letzten Sommer von der Post- und Telegraphenverwaltung bezogen und in dessen obern Stockwerken sechs Wohnungen eingerichtet wurden.

11. Einrichtung einer Anzahl Lokale im zweiten Stock des Postgebäudes in Luzern für die Telegraphenverwaltung.

12. Umbau und zweckentsprechende Einrichtung der früher an die Zollverwaltung und an Private im Postgebäude in Chur vermieteten Lokale für die Telegraphenverwaltung, sowie Umbau der Schalterhalle, des Briefdistributions- und des Briefträgerlokales daselbst.

Die Anlage eines Kellers in der Speiseanstalt in Thun für die Speisegenossenschaft der eidgenössischen Regiewerkstätten daselbst konnte erst gegen Ende des abgelaufenen Jahres in Angriff genommen und daher nicht gänzlich vollendet werden.

350 Mit dem Um- und Aufbau des Revisionsschuppens beim Zollgebäude in Castasegna und mit der Herstellung desselben zu Wohnungen für das Zollpersonal, sowie mit den Änderungen im Hauptgebäude konnte erst Mitte des letzten Jahres begonnen werden; die Arbeiten gelangten daher nicht zur Vollendung.

An Neubauten waren während des Jahres 1893 in Ausführung begriffen oder wurden vollendet: 1. Das Telegraphengebäude an der Speichergasse in Bern, welches im Frühjahr auch von derTelegraphen- und Telephonverwaltung bezogen werden konnte, nachdem im Herbst 1892 das Amt für geistiges Eigentum und das Versicherungsamt in demselben untergebracht worden waren.

Die beim Abschluß des Kaufvertrages über das Bauterrain seitens der Regierung des Kantons Bern eingegangene Verpflichtung, betreffend den Durchbruch durch das alte Zuchthaus und die Verlängerung der Speichergasse vom Telegraphengebäude bis zum äußern Bollwerk, ist soweit erfüllt, daß der Durchbruch durchgeführt und die Straßenverbindung provisorisch erstellt ist.

2. Ein Magazin- und Werkstattgebäude mit Bureaux und Wohnung für den eidgenössischen Bauführer in Thun.

3. Bin solches Gebäude für den eidgenössischen Bauführer in Zürich.

Die Vollendung dieser beiden letztern Bauten fällt in das Frühjahr 1894.

4. Ein neuer Schießstand mit Scheibenhaus für die Munitionskontrolle in Thun.

5. Ein Fouragemagiizin für die Militärverwaltung in Thun.

6. Ein Zeughaus in Thun.

7. Ein Hufschmiedegebäude im Hofe der Kasernenstallungen in Thun.

8. Ein Fouragemagazin auf dem Exerzierfeld in Frauenfeld.

9. Ein Zeughaus auf dem Beundenfeld bei Bern.

10. Ein Centralkleidermagazin in Bern. Dieses Gebäude wird jedoch erst auf Ende Juli 1894 bezogen werden können.

11. Ein Zeughaus bei Kriens. Infolge zeitraubender Unterhandlung für den Ankauf des Bauplatzes konnte mit den Arbeiten erst im Spätjahre begonnen werden und wird das Gebäude daher erst im Jahre 1894 zur Vollendung gelangen.

12. Ein Holzschuppen bei den Zeughäusern in Schwyz.

351 13. Ein Zeughaus in Winterthur. Dasselbe wird im Jahre 1894 vollendet werden.

14. 28 Geschoß-, Patronen- und Explosivstoffmagazine in verschiedenen Gegenden der Schweiz. 22 dieser Magazine sind der Militärverwaltung im Laufe des Berichtsjahres übergeben worden, während 6 erst im Jahre 1894 gänzlich fertig gestellt werden können.

15. Wiederaufbau des durch Explosion zerstörten Knetgebäudes in der Kriegspulverfabrik Worblaufen und Instandstellung der umliegenden beschädigten Gebäulichkeiten, sowie Erstellung von starken Schutzwällen daselbst.

16. Je ein Stallgebäude mit Holzhaus und Waschküche bei den Zollhäusern in La Bouège und La Goule.

17. Das Zollgebäude an der Blisabethenstraße in Basel. Dieser Bau konnte im Berichtsjahre noch unter Dach gebracht werden, so daß der Bezug des Gebäudes durch die Zolldirektion und die Mieter des Erdgeschosses und des zweiten Stockes im nächsten Herbst erfolgen kann.

18. Ein Zollgebäude in Ponte Tresa.

19. Ein Stallgebäude beim Zollhause in Gondo zum Schutze des über diese Zollstätte einzuführenden Viehes.

20. Bin Revisionsschuppen mit Brückenwage und Visiteurlokal « beim Zollgebäude in Moillesulaz.

21. Ein Zollgebäude bei der ueuen Doubsbrücke in La Rasse.

22. Das Postgebäude in Solothurn, welches im Sommer 1893 von der Post- und Telegraphenverwaltung bezogen wurde.

23. Eine Postremise mi^Magazinen für die Telegraphenvervvaltung in Außersihl-Zürich.

24. Das Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Neuenburg.

Die Fundationsarbeitp.n konnten anfangs Juni in Angriff genommen und bis zu Ende des Jahres noch der Sockel versetzt werden.

Auf -Rechnung der Alkoholverwaltung wurden die im Jahre 1892 begonnenen sechs Gebäude für das Alkoholdepot in Romanshorn zu Ende geführt.

Auch im abgelaufenen Jahre wurde die Baudirektion neben der Ausführung dieser zahlreichen Bauten und der Aufstellung der Pläne und Kostenberechnungen für das Budget pro 1894 durch die Ausarbeitung von Projekten und Voranschlägen über Bauobjekte der verschiedensten Art stark in Anspruch genommen.

352

Die ständerätliehe Kommission für das Parlamentsgebäude hat in der letzten Dezembersession den Wunsch ausgesprochen, es möchten die mit der Regierung des Kantons Bern und dem Gemeinderate der Stadt Bern abgeschlosseneu Verträge vor der BeratungO im Ständerat vom Großen Rat des Kantons Bern und der Gemeinde Bern genehmigt werden und überdies in den Vertrag mit der Gemeinde Bern die Bestimmung aufgenommen werden, daß der große öffentliche Platz vor dem Parlamentsgebäude nie seinem Zwecke entfremdet werden dürfe.

Wir haben nicht ermangelt, sowohl der Regierung als dem Gemeinderate von Bern hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben.

Die weitere Behandlung dieser Angelegenheit fällt in das Jahr 1894.

Für das neue Post- und Telegraphengebäude in Winterthur sind die nötigen Vorarbeiten zur Ausschreibung des Wettbewerbes für die Pläne gemacht und das bezügliche Bauprogramm aufgestellt worden. Die Veranstaltung der Plankonkurrenz konnte jedoch vor Jahresschluß nicht mehr erfolgen, weil durch das im Frühjahr 1893 in Kraft getretene neue städtische Baugesetz des Kantons Zürich einige im Kaufbriefe über das betreffende Terrain zu gunsten der Eidgenossenschaft enthaltene Bedingungen als aufgehoben betrachtet werden wollten und wir uns verpflichtet glaubten, mit dem Gesuche an den Regierungsrat des Kantons Zürich zu gelangen, es möchten die bestehenden Servitutsverpflichtungen geschützt werden, was in der Hauptsache auch geschehen ist.

Die Zeit, während welcher unsere Botschaft betreffend Erstellung des neuen Post- und Telegraphengebäudes in Zürich in Beratung bei den eidgenössischen Räten lag, wurde zur Aufstellung weiterer Projekte für diese Baute benutzt. Die definitiven Ausführungspläne sind nunmehr in Arbeit genommen und mit den Fundationen wird im kommenden Frühjahr begonnen werden können.

Für den Neubau des Post- und Telegraphengebäudes in Glarus sind das definitive Projekt aufgestellt und die Ausführungspläne, sowie der detaillierte Kostenanschlag ausgearbeitet worden, so daß die Ausschreibung der Bauarbeiten zu Anfang des laufenden Jahres wird stattfinden können.

Auf Verlangen des Postdepartements haben wir, da sich die jetzigen Einrichtungen der Telephon-Centralstation im alten Postgebäude in Genf infolge der ganz ausnahmsweise starken Entwicklung des Telephonwesens in dieser Stadt als durchaus
ungenügend erweisen, Projekte für ein eigenes Telegraphen- und Telephongebäude auf der ,,Ilea und für den gänzlichen Umbau des alten Postgebäudes an der ,,Rue du Stand11 ausarbeiten lassen. Von einer Verlegung der Telephon-Centralstation in das neue Postgebäude an

353 der ,,Rue du Montblanc" muß nämlich wegen der beträchtlichen Entfernung zwischen diesen Gebäuden und der daherigen allzu großen Kosten für die Kabel Verlegung, sowie wegen der für eine TelephonCentralstation ungünstigen Lage abgesehen werden. Diese Angelegenheit ist zur Stunde noch nicht so weit abgeklärt, daß wir uns zu der endgültigen Lösung der schwierigen Frage hätten entschließen können.

C. Straßen- und Wasserbauten.

Die Besorgung des ordentlichen Unterhaltes der Straßen, Wege, Brücken, Fabrikkanäle, Uferbauten etc. fand in üblicher Weise statt.

In der Exerzierbatterie für Positionsartillerie auf der Allmend in Thun wurden die in Holzwerk erstellten, verfaulten Brustwehren und Traversen durch Mauerwerk ersetzt.

Bei den Zeughäusern am Bahnhofe in Schwyz wurde die Geleiseanldge erweitert.

Die Brücke über die Aare bei der neuen Pferderegieanstalt auf der sogenannien Kalberweide bei Thun und diejenige über den Gewerbekaaal daselbst sind im Berichtsjahre vollendet und die nötigen Zufahrten zu denselben angelegt worden. Die Belastungsproben, zu denen Herr Professor Ritter in Zürich als Experte beigezogen wurde, haben durchaus gute Resultate ergeben, so daß die Brücken, H 1s in jeder Beziehung den Bestimmungen des Bauvertrages entsprechend ausgeführt, den Unternehmern, der Firma Probst, Chappuis & Wolf, io Nidau, abgenommen werden konnten.

Im Schächenwalde bei Altdorf wurden die nötigen Zufahrtswege zu dea dort erbauten Gebäuden für die Militärverwaltung erstellt.

Die Anlage der Zufahrtsstraße von der Kaserne auf dem Beundenfeld zu der auf dem Wylerfeld bei Bern errichteten Militärrampe, deren Kosten von der Schweizerischen Centralbahn und der Eidgenossenschaft gemeinschaftlich getragen wurden, mußte wegen Schwierigkeiten beiiii Erwerb des nötigeo Landes verschoben werden.

Die projektierte Korrektion des Worblenbaches längs des Areals der Kriegspulverfabrik in Worblaufen konnte nicht durchgeführt werden, da eine Einigung über den Kostenbeitrag der Anstößer nicht erzielt werden konnte.

Die Ausführung eines neuen Schießstandes in Herisau und die Erweiteruug der Schußlinie auf dem Breitfeld hei Winkeln wurden verschoben, da sich die Militärverwaltung veranlaßt sah, auf weitergehende Projekte, als die zuerst vorgeschlagenen, Bedacht zu nehmen.

Der hierfür nötige Kredit ist in das Budget pro 1894 eingestellt.

354

D. Begutachtung verschiedener bantechnischer Fragen und Bauausführungen in von der Bundesrerwaltung gemieteten Gebäuden.

Im abgelaufenen Jahre wurden der Direktion der eidgenössischen Bauten wieder eine größere Anzahl Geschäfte, die sich nicht auf das eigene Hochbauweseu des Bundes beziehen, sondern auf gemietete, in Miete zu nehmende Gebäude oder auch auf solche, deren Ankauf durch den Bund in Frage kam, zur Behandlung überwiesen. Wir nennen hier unter anderm die Geschäfte betreffend die Post- und Telegraphengebäude in Freiburg, Meiringen, Langenthal, Aarau, Basel, Schaff hausen und Frauenfeld, und betreffend die Postlokale in Rolle, Vevey, Aigle, Payerne, Menziken, Bischofszell, Wyl, Weinfelden, Schuls, Samaden und Lugano. Das nähere hierüber geht aus dem Berichte des Postdepartements hervor.

Vom schweizerischen Gesundheitsamt wurden der Baudirektion die Pläne und Voranschläge zu Absonderungshäusern, welche von den Gemeinden Liestal, Ölten, Sursee,- Kriens, Dielsdorf, Henau, Ragaz, Buchs und Lugano zur Genehmigung und Subventionierung eingereicht worden waren, zur Begutachtung überwiesen. Die Behandlung derselben erforderte in allen Fällen ein eingehendes Studium der Projekte und bei mehreren die Herstellung von neuen Korrekturplänen, um die Entwürfe mit den sanitären Forderungen, die an solche Bauten gestellt werden müssen, in Einklang zu bringen.

Die erhebliche Arbeit, welche dadurch verursacht worden ist, erklärt sich wesentlich durch den Umstand, daß die Grundsätze, welche bei Isolierung gefährlicher Kranken und bei der Verminderung oder Beseitigung der Ansteckungsgefahr maßgebend sind, nicht immer ohne bedeutende Schwierigkeiten in den Bauten realisiert werden können.

Eine zeitraubende Arbeit bildeten auch die Neuschätzungen sämtlicher dem Bunde gehörenden Immobilien, welche wir, um eine möglichst einheitliche Durchführung derselben zu erzielen, statt wie früher durch die verschiedenen Departements, denen die betreffenden Objekte zur Benutzung überlassen sind, durch unsere Baudirektioa besorgen ließen. In den einzelnen · Schatzungskommissionen war nebst den beigezogenen Fachexperten die genannte Direktion jeweilen durch einen ihrer Techniker vertreten.

E. Mobiliarwesen.

Die bedeutendsten Anschaffungen von Mobiliar fallen in diesem Jahre auf die neuen Lokale im Telegraphengebäude an der Speicher-

355 gasse in Bern, deren Möblierung und Einrichtung nunmehr der Hauptsache nach durchgeführt ist. Immerhin stehen noch ziemlich bedeutende Ausgaben für die innere Einrichtung dieses großen Gebäudes in Aussicht.

Auch bei einzelnen der übrigen Verwaltungen war, wie aus der betreffenden Kontrolle hervorgeht, der Bedarf an Mobiliar ein starker.

F. Beschaffung TOD Bureaulokaleu für die eidgenössische Ceiitralverwaltung und Hausdieust.

Für das durch Bundesbesehluß vom 28. Juni 1893 kreierte schweizerische Gesundheitsamt mußten die nötigen Lokale in einem Privathause am Waisenhausplatz gemietet werden, da dem Sanitätsreferenten bisauhin nur ein Zimmer im Gebäude des statistischen Bureaus an der Inselgasse hatte angewiesen werden können, welches das letztere für sich beanspruchen mußte.

Der Haus-, Zimmer-, Heizer- und Nachtwächterdienst in den verschiedenen Gebäuden der Centralverwaltung wurde in gewohnter Weise besorgt und sind hierüber keine besonderen Bemerkungen zu machen.

Es ist schon öfter der Wunsch geäußert worden, es möchten nicht nur die beiden Bundesrathäuser, sondern auch einzelne der übrigen Gebäude der eidgenössischen Centralverwaltung in Bern während der Sommersaison mit Pflanzen dekoriert werden. Wir glauben jedoch, der Kosten halber auf eine weitere Ausdehnung der Pflanzendekoration nicht eintreten zu sollen, sondern uns vorläufig auf diejenige der genannten zwei Verwaltungsgebäude beschränken zu sollen.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1893.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.02.1894

Date Data Seite

229-355

Page Pagina Ref. No

10 016 504

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