615

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen} sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Lieferung von F l e i s c h für die Truppen, welche sich im Jahre 1895 auf dem Waffenplatz A i r o l o befinden werden, wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantonskriegskommissariates in Bellinzona und bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letztern gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (zu 320 Gramm per Bation berechnet) sind, versiegelt und mit der Aufschritt ,,Angebot für Fleischlieferung" versehen, bis zum 15. Dezember a. c. an das Kantonskriegskommissariat in Bellinzona oder direkt an unterzeichnete Amtsstelle zu senden.

B e r n , den 28. November 1894.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Es werden hiermit folgende Lieferungen für die Militärkurse pro 1895 zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. Von Brot und Fleisch auf den Waffenplätzen Thun, Aarau nnd Zürich.

2. Von H e u nnd S t r o h auf den Waffenplätzen Aarau und Zürich.

3. Von H a f e r auf dem Waffenplatze Zürich.

616 Die Vertragsbestimmungen sind auf den Bureau desx eidgenössischen Kriegskommissariates in Thun nnd der Kantons-Kriegskommissariate Aarau und Zürich, sowie bei uns zur Einsichtnahme aufgelegt.

Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern znr Eingabe für eine Lieferung sind unzulässig. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten (für Brot à 750 und für Fleisch à 320 Gramm die Portion, für Hafer, Heu und Stroh per 100 kg. berechnet) sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" versehen, bis zum 15. Dezember nächsthin der unterfertigten Amtsstelle franko einzusenden, diejenigen für Hafer mit Muster begleitet.

B e r n , den 30. November 1894.

Das eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung von 50,000 Büchsen Schuhfett 50,000 Büchsen Kiemenwichse.

Das Schuhfett nnd die Riemenwichse haben in Qualität den aufgelegten, als Norm bestimmten Mustern zu entsprechen, ebenso die Büchsen. Muster von Büchsen mit Inhalt stehen hei der unterzeichneten Verwaltung zur Verfügung.

Eingabetermin: 15. Dezember 1894.

B e r n , den 26. November 1894.

Eidg. Oberkriegskommissariat, Abteilung Bekleidungswesen.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Demission des Herrn Oberst Ed. von Grenus ist die Stelle des eidgenössischen Oberkriegskommissärs auf 1. April 1895 neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle werden eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 31. Dezember nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 3. Dezember 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

617

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Artillerie neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis und mit dem 20. Dezember 1894 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. November 1894.

Schireiz. Militärdepartement.

Schweizerisches Polytechnikum, Ander chemisch-technischen Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist die Professur für mechanisch-technische und für Baukonstruktionsfächer auf Beginn des nächsten Sommersemesters neu zu besetzen.

Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von einem ,,curriculum vitae", nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit und Leistungen bis Ende dieses Monats an den Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Lehrstelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 8. Dezember 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Stellen-Ausschreibung.

Bei der Oberzolldirektion, Abteilung Handelsstatistik, sind zwei Revisorenstellen zu besetzen.

Besondere Erfordernisse für die Bewerber sind Gewandtheit im Rechnen und Kenntnis wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen. Bewerber mit praktischen Kenntnissen im Zollwesen haben den Vorzug.

Anmeldungen sind bis zum 25. dieses Monats der unterzeichneten Behörde einzureichen.

B e r n , den 7. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

618

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Packer beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 25. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Fünf Briefträger beim Hauptpostbureau Luzern.

bis zum 25. Dez.

3) Paketträger beim Hauptpostbureau 1894 Anmeldung bei der Kreispostdirektion Luzern.

in Luzern.

4) Postablagebalter, Briefträger und Bote in Unterschächen (Uri).

5) Postbalter und Briefträger in Unterhörstetten (Thurgau). Anmeldung bis zum 25. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Anière (Genf). Anmeldung bis zum 15. Dezember 1894 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Einnehmer "beim Nebenzollamt Ramsen (Schaff hausen). Anmeldung bis zum 15. Dezember 1894 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

3) Briefträger in La Plaine (Genf). Anmeldung bis zum 18. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

4) Bureauchef beim Hauptpostbureau Lausanne. Anmeldung bis zum 18. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Lobsigen (Bern). Anmeldung bis zum 18. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

6) Briefträger in Zürich 13 (Oberstraß).} Anmeldung bis zum 18. Dez.

7) ßureaudiener beim Hauptpostbureau \ 1894 beider Kreispostdirektion in Zürich.

) Zürich.

8) Posthalter in Lutzenberg (AppenAnmeldung bis zum 18. Dez.

zell A.-Rh.).

1894 bei der Kreispostdirektion in 9) Briefträger in Thal (St. Gallen). J st- Gallen - .10) Posthalter und Briefträger in Arosa (Graubünden). Anmeldung bis zum 18. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Farvagny (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Dezember 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

619 12) Télégraphiât in Arosa (Granbünden). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Dtpeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Dezember 1894 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden :

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des B u n d e s g e r i c h t s ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher R a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 50.

Bern, den 12. Dezember 1894.

L Allgemeines.

50/94)

715. (

Eröffnung der Station Onnens-Bonvillars für den Güterverkehr.

Hiermit wird zur Kenntnis gebracht, daß unsere zwischen Concise und Grandson gelegene Station Onnens-Bonvillars vom 1. Januar 1895 an auch für den Güterverkehr zur Eröffnung gelangt.

Bern, den 1. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

716. (50/94) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mitteilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Wertverhältnis der österreichischen Guldenwährung zur Frankenwährung für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen vom 1. Dezember 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l fl. österr. W. = 2,0122 Franken.

373

II. Réglemente undTarifvorschriften..

A. Schweizerischer Verkehr.

50/94)

717. ( Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampf Schiffunternehmungen, vom i. Januar 1894.

Nachtrag l und Anhang I.

Am 1. Januar 1895 gelangt zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, ein Nachtrag I, sowie ein Anhang l zur Einführung.

St. Gallen, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltung des, Schweiz. Eisenbahnverbandes.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

718.

50

( /94) Personen- und Gepäcktarif S C B -- N 0 B, vom i. April 1881. Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit sind Distanzen zur Einführung gelangt zur Taxberechnung für die direkte Abfertigung von Gepäck und Expreßgut zwischen S C B-Stationen und Zürich-Stadelhofen.

Basel, den 11. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

719. (50/94) Direkter Verkehr Central- und Westschweiz -- Berner Oberländer Transportanstalten.

Distanzenzeiger zur Taxberechnung bei der Beförderung von Gesellschaften, Schulen, Kranken, Gepäck, Expreßgut etc., vom i. Januar 4895.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 tritt der vorbenannte Distanzenzeiger in Kraft.

Basel, den 7. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

374

720. (50/94) Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen im internen Verkehr der Yverdon-Ste. Croix-Bahn, vom 27. November 1893, d. h. vom Tage, der Betriebseröffnung der Linie Yverdon-Ste. Croix. Nachtrag I.

Mit 1. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend eine Änderung der Bestimmungen im Haupttarif, sowie neue ermäßigte Taxen für die Relation Yverdon-- Valeyres-halte.

Bern, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

721. ( 60 /94) Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großh. badischen Staatsei senbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II. Nachtrag H.

Zum Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck auf den großh. badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen, Teil II, ist der Nachtrag U ausgegeben worden. Derselbe enthält Änderungen der Zusatzbestimmungen zur Verkehrsordnung und des Tarifs. Die in den Nachtrag aufgenommene Zusatzbestimmung zur Verkehrsordnung ist gemäß den Vorschriften unter 12 genehmigt worden.

Karlsruhe, den 30. November 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

722. (80/94) Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der J S, B R und R VT, vom i. Juni 1891.

Nachtrag V.

Mit 1. Januar 1895 tritt zum obgenannten Tarif der Nachtrag V in Kraft.

Außer verschiedenen Änderungen und Ergänzungen enthält derselbe Distanzen und Taxen für den Verkehr mit der Station Onnens-Bonvillars.

Vom 15. Dezember 1894 an können Exemplare des Nachtrages zum Preise von 20 Cts. pro Stück bei nnserm kommerziellen Dienst in Bern bezogen werden.

Bern, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

375

723. (50/94) Gütertarif Bötzbergbahn (einschließlich Koblenz-Stein) .-- V. S. B. Nachtrag I.

Mit 1. Januar 1895 tritt zum direkten Gütertarif Bötzbergbahn (einschließlich Koblenz-Stein) -- Vereinigte Schweizerbahnen ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif und Taxänderungen für die Stationen Rapperswil bis Schännis.

Exemplare des Nachtrages können bei den beteiligten Stationen, sowie bei unserm Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 5. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

724. (50/94) Gütertarif GB -- S 0 B, N OB, TTB und V S B, vom i. März 1893. Nachtrag 111.

Am 1. Januar 1895 tritt ein Nachtrag III in Kraft, der n. a. die durch Eröffnung des durchgehenden Betriebes der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie die infolge der Distanzdurchrechnung in Zürich und der Eröffnung der neuen Einfahrtslinie in den Hauptbahnhof Zürich nötig gewordenen Änderungen enthält.

Exemplare können direkt hei unserem kommerziellen Bureau oder durch diesseitige Stationen zu 60 Cts. per Stück bezogen werden.

Luzern, den 8. Dezember 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

(50/94) Gütertarife J S, B R und R V T -- schweizerische Bahnen. Hefte l und III--VI.

Nachträge.

Mit 1. Januar 1895 treten zu den obgenannten Tarifheften die nachstehend eingeführten Nachträge in Wirksamkeit: 1. Nachtrag zum Heft I (Verkehr mit der Neuenburger Jurabahn), vom 1. Februar 1891; 2. Nachtrag zum Heft IEI (Verkehr mit der Thunerseebahn und Bödelihahn), vom 15. Juni 1893 ; 3. Nachtrag zum Heft IV (Verkehr mit der Emmenthalbahn), vom 1. Februar 1891 ; 4. Nachtrag znm Heft V (Verkehr mit der Langenthal-Huttwil-Bahn), vom 1. Februar 1891; 5. Nachtrag zum Heft VI (Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn), vom 1. Februar 1891.

Dieselben enthalten Distanzen und Taxen für den Verkehr mit der Station Onnens-Bonvillars, sowie verschiedene Änderungen bezw. Ergänzungen zu den resp. Haupttarifen.

Bern, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

725.

376

726. (50/94) Gütertarif Brünigbahn -- Central- und Westschweiz, vom 1. Juni 189%.

Gütertarif Berner Oberland-Bahnen -- Central- und Westschweiz, vom 1. Juni 1892.

Gütertarif Brünigbahn -- Bödelibahn und. Berner OberlandBahnen, vom -1. Juli 1892.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die obgenannten, mit Publikationsorgan Nr. 38/94, Position 548, auf 31. Dezember 1894 gekündeten Tarife bleiben noch bis 31. März 1895 in Kraft.

Bern, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

727. (.50/94) Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport von Getreide etc., vom i. November 1894. Berichtigungsblatt.

Am 1. Januar 1895 tritt zum Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport von Getreide etc., vom 1. November 1894, ein Berichtigungsblatt in Kraft.

St. Gatten, den 10. Dezember 1894.

Namens der Verwaltungen des schweizerischen Eisenbahnverbandes: Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

(50/94) Ausnahmetarif Nr. 3 für Lebensmittel, vom 1. Mai 1894.

Ergänzung.

Vom 1. Januar 1895 an findet der obgenannte Ausnahmetarif auf im Frachtbrief gestelltes Begehren auch Anwendung auf Rahm, auch sterilisierten.

St. Gallen, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidialverwaltimg des Schweiz. Eisenbahnverbandes.

728.

B. Verkehr mit dem Auslande.

729.

50/94)

( Bestimmungen über die Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen im Verkehr mit Österreich- Ungarn. Aenderung.

Mit Bezugnahme auf unsere Kundmachungen unter Ziffer 454 nnd 647 des Publikationsorgans vom 1. August, beziehungsweise 3l. Oktober 1894 bringen wir zur Kenntnis, daß mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 an in den darin bezeichneten Tarifen für den österreichisch-ungarisch-schweizerischen nnd österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Güterverkehr litt, f, Absatz 2, der Bestimmungen über die Beförderung von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen wie folgt ergänzt wird: 377

,,Bei Überschreitung dieser Frist kommt die durch den Lokaltarif, der betreffenden Bahn festgesetzte Verspätungsgebühr zur Erhebung.

,,Ob und welche Standgebühren für solche leere Wagen erhoben werden, welche sonst in einer Station deponiert bleiben, bestimmen ebenfalls die Lokaltarife der beteiligten Eisenbahnen."

Zürich, den 11. .Dezember 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

730. (50/9*) Ausnahmetarif für Wein und leere Fässer Rumänien -- Schweiz. Nachtrag I.

Mit 1. Januar 1895 tritt zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Wein in Fässern und von leer zurückgehenden Fässern im Verkehr zwischen Stationen der rumänischen Eisenbahnen und der Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft einerseits und schweizerischen Stationen anderseits, gültig vom ]. November 1893, ein Nachtrag I in Kraft... Derselbe enthält eine neue Fassung des Vorwortes, sowie einige kleinere Änderungen und Ergänzungen des Tarifes.

Zürich, den 8. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 80 /94) Getreidetarif Bayern -- Nordostbahn, vom i. Oktober 1894.

Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 an wird die Schnitttariftabelle auf Seite 13 des Getreideausnahmetarifs Bayern -- Nordostbahn, vom 1. Oktober 1894, wie folgt ergänzt: 731.

RéexpéditionsGruppe

Entfernungen bis Lindau

Nach Lindau transit

a \ b Schnittsätze in

km.

von

Cts. pro 100 kg.

A 202 Allach 80 Zürich, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

732. (50/94) Südwestdeutsch-schwe iberischer Güterverkehr ; Frachtsätze für Düngemittel ab Friedrichsthal.

Auf 1. Janaar 1895 wird die Station Friedrichsthal in den Ausnahmetarif Nr. 13 für Düngemittel der Tarifhefte II F und III F für den südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehr aufgenommen. Für dieselbe gelten die Taxen für Dudweiler mit einem Zuschlag von 2 Cts. pro 100 kg.

Zürich, den 10. Dezember 1094.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

378

(50/9*) Teil II, Heft Hl C und Heft III G, der sudwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife.

Taxermäßigungen für Düngemittel.

Die im Nachtrag I zu Heft III C und im Nachtrag VII] zu Heft III fr der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen des Ausnahmetarifs Nr. 13, Abteilung III, für gewisse Düngemittel erleiden ah 1. Januar 1895 nachbezeichnete Änderungen: Mannheim -, ·

733.

-*» «ST bad B. und IST Centimes per 1OO Kilogramm.

Altstätten (Rheinthal) .

155 A u (Rheinthal) . . . 1 5 0 Buchs (Rheinthal) . .

155 , 149 136 140 Flums 176 Haag-Gams 164 Heerbrugg 152 Landquart 177 Maienfeld 174 Mels 171 165 Oberriet 158 Ragaz 173 Rebstein 153 :Sargans . . . . . .

169 163 Sevelen 164 158 St Margrethen . . . .

142 136 123 127 Trübbach 167 161 Zizers 179 St. Gallen, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

734. (50/94) Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife; Aufnahme Wilhelmsburg.

Auf 1. Janaar 1895 wird die Station Wilhelmsburg des Eisenbahndirektionsbezirkes Alterna mit den Prachtsätzen und Entfernungen für Hamburg H in das Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife aufgenommen.

Zürich, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.735. ( 50 /94) Kohlentarif Belgien-Ostschweiz. Neuausgabe.

Mit 1. Januar 1895 tritt ein neuer Tarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Briquettes ab belgischen Stationen nach Stationen der Nordostbahn (inklusive Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößtbalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen in Kraft, unter Aufhebung des gleichnamigen Tarifs, vom 1. Juni 1890.

379

Soweit indessen der neue Tarif Erhöhungen bringt, bleiben die seitherigen Taxen bis 31. März 1895 noch in Gültigkeit.

Der neue Tarif kann bei unserm Gütertarifbureau eingesehen und vom.

20. Dezember 1894 an bezogen werden.

Zürich, den 11. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

736. (50/94 Teil II, Heft i, der belgisch-Basler Gütertarife, vom 1. Januar 1893. Nachtrag II.

Am 1. Januar 1895 tritt zum Teil II, Heft l, der belgisch-Basler Gütertarife, vom 1. Januar 1893, ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält unter anderem neue Bestimmungen betreffend Erhebung von Nebengebühren im Bahnhof Basel S C B.

Bern, den 5. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

(50/94) Südwestdeutsch-schweizerischerer Güterverkehr; Ausnahmetarif für Steinkohlen E L B -- Ostschweiz, vom 15. Juli 1894. Nachtrag I.

Zum bezeichneten Ausnahmetarif tritt auf 1. Januar 1895 ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, der Linie von Etzweilen nach Feuerthalen und der Sihlthalbahn, sowie eine Änderung der Taxen für die Stationen Kaltbrunn-Benken, Rapperswil, Schännis, Schmerikon und Uznach der Vereinigten Schweizerbahnen.

Die Abgabe des Nachtrages an Interessenten erfolgt unentgeltlich.

Zürich, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Kordostbahn.

737.

C. Transitverkehr.

(50/94) Güterverkehr Bukowina und Galicien -- Frankreich;: Ausnahmetarif für bestimmte Artikel.

Mit 1. Januar 1895 tritt für die Beförderung verschiedener Artikel im Verkehr zwischen Galizien und der Bukowina einerseits und französischen Stationen anderseits ein Ausnahmetarif samt Anhang in Kraft.

Durch diesen Tarif werden die unter Ziffer 485 des Publikationsorgans vom 15. August 18'.'4 veröffentlichten Rückvergütungstaxen, mit Ausnahme derjenigen tür Cigaretten papier Paris -- Suczawa transit, welche noch bis.

16. August 1895 in Kraft verbleiben, aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 9. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

738.

380

Ausnahmetaxen.

739.

50/94)

(

Ausnahmetaxen für Ceresintransporte ab MährischOstrau nach Delle transit (Paris).

Mit 1. Januar 1895 treten für Ceresintransporte ab Mährisch-Ostrau nach Paris (Donane und Reuilly) rücksichtlich der Strecke Mährisch-Ostrau -- Delle transit folgende ermäßigte Taxen in Kraft: Wagenladungen von 5000kg.

10000kg.

Franken pro 1000 kg.

in Bestimmung nach Paris-Douane. .

72. 45 55. 65 ,, ,, Paris-Reuilly. .

72. 50 55. 70 Die unter Ziffer 95 des Publikationsorgans vom 2. März 1892 für derartige Transporte veröffentlichten Taxen Mährisch-Ostrau -- Paris von Fr. 116. 55 und Fr. 107. 45 pro Tonne werden hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 8. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

740. (50/94) Gütertarif für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und Wilhelm Luxemburgbahn.

Teil II, Nachtrag V.

Zn dem Gütertarif für den Binnenverkehr Teil II, vom 1. Januar 1893, ist Nachtrag V, gültig vom 10. Dezember 1894 ah, ausgegeben. Derselbe enthält ermäßigte Frachtsätze für Zuckerrüben-Futterschnitze im Verkehr von Station Erstein und Tarifsätze für die Überführung von "Wagenladungen im gegenseitigen Verkehr der Stationen Straßburg, Straßburg-Neudorf, Bischheim, Königshofen und Schiltigheim. Gratis.

Straßburg, den 4. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

741.

( 50 /94) Ausnahmetarif für Beförderung von Torfstreu ab niederländischen Stationen nach badischen Stationen, vom 4. Januar 1889.

Nachtrag II.

Zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Torfstreu ab gewissen niederländischen nach badischen Stationen, vom 1. Januar 1889, ist der Nachtrag II, gültig vom 1. Dezember 1894, ausgegeben worden. Derselbe enthält die Sätze für den Verkehr mit Almelo (Station der holländischen Bahn und der niederländischen Staatsbahn), sowie Änderungen und kann durch unsere Güter381

abfertigungssteilen und von unserem Gütertarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Karlsruhe, den 4. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badlschen Staatseisenbahnen.

'742. (50/94) Westdeutscher Verbands guter tarif, Heft i. Ergänzung.

Die Station Lohra des Direktionsbezirks Hannover ist vom 1. Dezember 1894 ab in das Heft Nr. l des westdeutschen Verbandsgütertarifs einbezogen.

-Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen.

Straßburg, den 3. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

743. (50/94) Ermäßigte Frachtsätze für die Beförderung von Petroleum und Naphtha ab Frankfurt und Kastei nach Basel bad. Bahn transit.

Mit Gültigkeit vom 10. Dezember 1894 werden für Petroleum und Naphtha in Wagenladungen von 10000 kg. ab Frankfurt a/M.-Sachsenhausen Staatsbahnhof und Kastei nach Basel bad. Bahn transit mit Bestimmung nach .gewissen Gebieten der Westschweiz ermäßigte Ausnahmefrachtsätze eingeführt.

Nähere Auskunft erteilen unser Gütertarifbureau, sowie die großh. Güterverwaltung Basel.

Karlsruhe, den 1. Dezember 1894.

Generaldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 744. (50/94) Westdeutscher Verband, Tarife für den Güterverkehr.

Ausnahmefrachtsätze für Petroleum und Naphtha.

Mit Gültigkeit vom 20. November 1894 kommen im Seehafenausnahmetarif in Klasse 8 für Petroleum und Naphtha im Verkehre mit Basel transit für Sendungen, welche bestimmt sind nach: 1. den Stationen der Jura-Simplon-Bahn (einschließlich Bulle-RomontBahn und Traversthalbahn) mit Ausnahme derjenigen der Linien Worb einschl. T und Brienz Luzern ; 2. folgenden Stationen der Schweizerischen Centralbahn: Kiesen, Münsingen, Rubinen, Scherzligen, Thun, Uttigen und Wichtrach; 3. folgenden Gemeinschaftsstationen der unter l und 2 genannten Bahnen: Bern, Biel, Bußwil, Gümligen, Lyß, Ostermundigen und Zollikofen ; 4. den Stationen der Bödelibahn; 5. den Stationen der Thunerseebahn und 6. den Stationen der Neuenburger Jurabahn, folgende Frachtsätze in Anwendung: 882

Nach Basel bad. Bahn transit, für 100 kg.

Reichsbahn transit und in Mark.

Centralbahnhof transit von 2. 12 Bremen Bremerhaven . . . . . . .

Geestemünde 2. 12 Brake Nordenham > Harburg H 2. 10 Hamburg H 2. 10 Lübeck 2. 19 Die Sätze werden für die Sendungen angewendet, die entweder mit direktem Prachtbrief nach den vorgenannten Stationen gehen oder die zunächst nach Basel befördert und ab da nach Umfüllung oder Einlagerung nach dem bezeichneten Gebiete aufgegeben werden. Für die letzteren Fälle kommen die Bestimmungen wieder m Anwendung, die vor dem 1. Juli 1894 bezüglich der Transitsätze für derartige Sendungen bestanden haben (siehe Seite 44/45 des Haupttarifs).

Der Nachtrag 4 zum Seehafenausnahmetarif ist auf Seite 4 entsprechend zu ergänzen.

Karlsruhe, den 19. November 1894.

die ner aldirektion der grogsherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Ausnahmetaxen für Transporte von roher Baumwolle. Bis auf Widerruf, längstens aber bis 31. Dez. 1895, sofern nicht früher Einführung im Tarifwege erfolgt, werden bei Aufgabe von oder Frachtzahlung für mindestens 10000 kg. pro Frachtbrief und Wagen, wobei die Sendungen auf Grund der Bestimmungen des südösterr.-ungar.-schweizerischen Grenztarifa und mit direkten, nach nebenbezeichneten schweizerischen Stationen lautenden Frachtbriefen zur Aufgabe gelangen müssen und auf den Frachtbriefen die Instradierung via Buchs, bezw. via St. Margrethen vorgeschrieben werden muß, von Triest nach St. Margrethen transit und Buchs transit, mit Bestimmung nach nachstehenden schweizerischen Stationen, folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: Fr.

Triest -- St. Margrethen transit

mit Bestimmung nach Aadorf . .

,, , Baden . .

..

.. Brugg r ,.

Bülach . .

i* Einbrach ,, Glattfelden ^ Kempthal .

Kollbrunn .

ri Rykon . .

Turbenthal r ' Turgi . .

Töß . . .

Wallisellen Wettingeu .

,, ,, Winterthur 383

pro 1000 kg.

238 191 191 205 21t 206 214 223 223 215 191 223 195 191 223

Triest -- Buchs transit

Fr.

pro 1000 kg.

mit Bestimmung nach Aathal .

194 202 Adlisweil .

195 Bauma . . .

Dietikon . .

186 186 Gibswyl. . .

204 Lachen . . .

186 Langnau . .

Rapperswyl .

193 Rüti (Zürich) .

195 Sie bnen-Wangen 210 187 Thalweil . .

197 Uster . . .

219 Uznach . . .

186 Wädensweil .

Wald . . .

195 195 Wetzikon . .

186 Wollishofen .

186 Zürich Hpthhf.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 131, v. 15 Nov. 94.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 5. Dezember 1894: Neue Taxen und Bestimmungen für die Ausgabe von Personenabonnementen der elektrischen Straßenbahn Zürich.

Genehmigt am 10. Dezember 1894: 1. Nachtrag II zum Heft VI der direkten Grätertarife für den Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle- Romont-Bahn und der Traversthalbahn nnd denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Schweiz. Seethalbahn), enthaltend Änderungen der Bemerkungen desHaupttarifes,, Frachtsätze für die .für den Güterverkehr neu zn eröffnende Station Onnens-Bonvillars, sowie Änderungen von Stationsnamen.

2. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für den Transport von Steinen, Sand, Mergel und Lehm im gegenseitigen direkten Verkehr der Schweiz. Centralhahn, der Emmenthalbahn, sowie der Langenthal-Huttwil-Bahn einerseits nnd der Schweiz. Nordosthahn, der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der "Wald Rüti-Bahn), der Rorsc hach-HeidenBergbahn, sowie der Tößthalbahn anderseits, enthaltend neue Frachtsätze für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, sowie für die Vereinigten Schweizerbahnen-Stationen Rapperswil bis Schännis.

384

3. Ausnahmetarif für den Transport von Steinkohlen, Coaks und Briquettes aus Belgien nach Stationen der Schweiz. Nordosthahn, der Siblthalbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerbahnen, unter Vorbehalt.

4. Nachtrag IV zum Distanzenzeiger in Metern und effektiven Kilometern der Jura-Simplon-Bahn, enthaltend Distanzen für die Stationen OnnensBonvillars und Pully.

5. Einführung von Teildistanzen Aarau transit--, Suhr transit-- und Luzern transit--Zürich-Stadelhofen für die direkte Gepäck- und Expreßgutabfertigung im Verkehr von Zürich-Stadelhofen mit Schweiz. CentralbahnStationen.

6. Berichtigungsblatt zum allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarif Nr. 6 für den Transport in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten und ölsaaten.

7. Nachtrag 111 zum Heft I der direkten Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn einerseits und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen anderseits (Verkehr mit der Neuenburger Jurabahn), enthaltend Änderungen der Bemerkungen zum Haupttarif, Frachtsätze für die für den Güterverkehr neu zu eröffnende Station Onnens-Bonvillars, sowie Änderungen von Stationsnamen.

8. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Braunkohlen etc. im Verkehr zwischen Stationen der Reicheisenbahnen in Elsaß-Lothringen und solchen der Schweiz. Nordosthahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Sihlthalbahn, der Tößthalbahn und der Vereinigten Schweizerhahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-RütiBahn), enthaltend neue Frachtsätze für die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn, der Sihlthalbahn, sowie der Vereinigten Schweizerbahnen-Stationen Schännis bis Rapperswil.

9. Nachtrag III zum Heft VU der direkten Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Aarg. Südbahn nnd Bremgarten), enthaltend Änderungen und Ergänzungen der Bemerkungen zum Haupttarif, Frachtsätze für die für den Güterverkehr neu zu eröffnende Station Onnens-Bonvillars, sowie verschiedene andere Änderungen nnd Ergänzungen.

10. Aufnahme direkter Frachtsätze in den im Nachtrag VI znm Heft II P, bezw. im Nachtrag VU zum Heft III F der südwestdeutsch-schweizerischen
Gütertarife enthaltenen Ausnahmetarif Nr. 13 für Düngemittel für die Station Friedrichsfeld.

11. Gültigkeitserklärung der Billete Baden-Oberstadt-Hendschikon und weiter in der Richtung Muri via Othmarsingen zur Fahrt über Lenzburg unter Lösung eines Supplementsbillets.

12. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Schulen und Gesellschaften im internen Verkehr der Yverdon-Ste-Croix-Bahn, enthaltend reduzierte Distanzen im Verkehr mit Valeyres-halte.

13. Aufnahme nachfolgender Bestimmung als Absatz 2 in litt, f der Ziff. 9 der Tarifbestimmungen des Heftes 1--3 (Ausnahmetarife für Wein, Spiritus nnd Sprit) des Teiles V der österreichisch-ungarisch-schweizerischen 385

Gütertarife, sowie der Ausnahmetarife für Wein, enthalten in Heft l und 2, und des Ausnahmetarifes für Spiritus und Sprit im Heft 3 des Teiles II der österreichisch-ungarisch-schweizerisch-südbadischen Gütertarife: ,,Bei Überschreitang dieser Frist kommt die durch den Lokaltftrif der betreffenden Bahn festgesetzte Verspätungsgebühr zur Erhebung.

Ob und welche Standgebühren für solche leere Wagen erhoben werden, welche sonst in einer Station deponiert bleiben, bestimmen ebenfalls die Lokaltarife der beteiligten Eisenbahnen."

Genehmigt am 11. Dezember 1894: 1. Aufnahme des Artikels ,,Rahm, auch sterilisierter" in das Warenverzeichnis des allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 3 für den Transport in beschleunigter Fracht von Lebensmitteln.

2. Aufnahme der Station Wilhelmsburg des preußischen Eisenbahndirektionsbezirkes Altona mit den Prachtsätzen und Entfernungen für Hamburg H in das Heft 3, erste Abteilung, der norddeutsch-schweizerischen Gütertarife.

3. Aufnahme eines Schnittfrachtsatzes für die bayerische Relation AllachLindau transit in den Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Malz, Mühlenfabrikaten, Hülsenfrüchten und Ölsaaten in Wagenladungen von 10000 kg. von Stationen der bayerischen Staatseisenbahnen nach Lindau transit una nach Stationen der Schweiz. Nordostbahn.

4. Aufnahme ermäßigter Taxen in den Ausnahmetarif Nr. 13 für die Beförderung gewisser Düngemittel, Abteilung III im Nachtrag I zu Heft III C und im Nachtrag VIII zu Heft III G- der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife für die Stationen Altstätten, Au, Buchs, Flums, Haag-Garns, Heerbrugg, Landquart, Maienfeld, Mels, Oberriet, Kagaz, Rebstein, Sargans, Sevelen St. Margrethen, Trübbach und Zizers im Verkehr mit Biebrich, Gustavsburg, Mannheim badische Bahn, Ludwigshafen a. Rh. und Mannheim Neckarvorstadt.

5. Entwurf III eines Nachtrages I zum Heft I des Teiles V der österreichisch ungarisch-schweizerischen Gütertarife, Ausnahmetarife für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Wein, Spiritus nnd Sprit, enthaltend Abänderungen der Tarifbestioimungen, abgeänderte nnd neue Frachtsätze, sowie verschiedene andere Änderungen nnd Ergänzungen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat bat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 1894 den Teil I, Abteilung A, der Gütertarife für den niederländisch-deutschen Verkehr, nebst den zugehörigen Nachträgen I und III, hinsichtlich der Anwendung desselben im Verkehre mit Basel via Delle unter einigen Vorbehalten genehmigt.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 1894 den Nachtrag l zum Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnund Dampi'schiffnnternehmungen, vom 1. Januar 1894, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, sowie einen Anhang dazu, enthaltend eine Zusammenstellung der für einzelne Tranaportunternenmungen geltenden Abweichungen von den Bestimmungen des Transportreglementes, genehmigt.

386

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1894

Date Data Seite

615-620

Page Pagina Ref. No

10 016 854

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.