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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung einer Heizungs- und Ventilationsanlage.

Über die Erstellung [der Heizung und Ventilation für das im Bau begriffene Bundeshaus Mittelbau in Bern wird unter den in dieser Branche als tüchtig bekannten schweizerischen Firmen Konkurrenz eröffnet. Programm und Pläne können bei der Bauleitung des Bundeshauses Mittelhau in Bern* bezogen werden.

B e r n , den 7. November 1894. .

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnah der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Posthalter und Briefträger in Vuitebceuf (Waadt).

T, . / , , . .

. < i. · ni2) Briefträger m rGranges bei Märnand (Waadt).

3) Posthalter in Meiringen (Bern).

4) Postcommis in Bern.

5) Briefträgerchefgehülfe in Bern.

6) Zwei Briefträger in Bern.

l

Anmeldung bis zum 27. Nov.

i 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne, J Anmeldung bis zum 27. Nov.

1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

964 7) Briefträger in Pleurier. Anmeldung bis znm 27. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Nenenburg.

8) Postablagehalter und Briefträger in Comologno (Teasin). Anmeldung bis zum 27. November 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

9) Telegraphist in Montreux. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung his zum 24. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

10) Telegraphist in Vniteboeuf (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

11) Telegraphist in Etoy (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 24. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Meiringen (Bern). Jahresgehalt Fr. 240, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis znm 27. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

13) Telegraphist in Zürich. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 24. November 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11)

Postpacker in Leuk-Stadt (Wallis).

Briefträger in Bonveret (Wallis).

Paketträger in Freiburg.

Zwei Postcommis in Winterthur.

Zwei Briefträger in Winterthnr.

Bnreandiener, Packer und Briefträger in Winterthnr.

Postcommis in Zürich.

Briefträger in Zürich 16 (Wiedikon).

Zwei Postcommis in Schaffhansen.

Briefträger in Schaffhansen. .

Postablagehalter, Briefträger und Bote in Happersweil (Thnrgan).

Anmeldung bis znm 20. Nov.

1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Anmeldung bis zum 20. Nov.

1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

As 46.

Bern, den 1 November 4894.

III, Personen- undGepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

675. (46/94) Markttarife für Luzern, vom i. Mars 1887, und für Bellinzona und Lugano, vom i. August 1889. Neuausgabe.

Am 1. Dezember 1894 tritt ein neuer Tarif für die Beförderung von Besuchern der Wochenmärkte in Luzern, ßellinzona, Lugano und Locamo in Kraft, welcher außer den neu zur Einführung kommenden Taxen von den Stationen Mendrisio, Lugano, Taverne und Bivera-Bironico nach Locarne und zurück auch neue Fahrpreise für die Relationen Mendrisio-Bellinzona sowie Locarno, Gordola-Val Verzasca und Cadenazzo-Lugano enthält.

Luzern, den 8. November 1894.

Direktion der Gotthardbahn

C. Transitverkehr.

(46/94 Deutsch-italienischer Personentarif über die Gotthardbahn. Änderung der Transportbestimmungen.

Mit künftigem 1. Dezember werden die auf Seite 4 und 5, unter I A l8, dritter Absatz, enthaltenen Bestimmungen über die Benutzung von Plätzen in den preußischen Durchgangszügen aufgehoben und durch neue Bestimmungen, über welche die Stationen Luzern, Rothkreuz Bellinzona und Chiasso entsprechende Auskunft erteilen, ersetzt.

Luzern, den 13. November 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

676.

349

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

677. ( /94) Tarif für die Beförderung von Reisenden und Gepäck im elsa/3-lolhringisch-belgisch-niederländisck-englischen Verkehr, vom 4. Juli 4892. Nachtrag III.

46

Zum Tarife für die Beförderung von Reisenden und Gepäck zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der belgischen Staatsbahn, der niederländischen nnd englischen Bahnen über Bettingen, hezw. Ulflingen, vom 1. Juli 1892, tritt am 1. Januar 1895 ein Nachtrag III in Geltung, durch welchen für den Verkehr mit niederländischen Stationen in "einzelnen Verbindungen geringfügig erhöhte Preise zur Einführung gelangen.

Nähere Auskunft erteilt auf Wunsch unser Tarifbureau.

Strassburg, den 6. November 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

48

678. ( /94) Zusammenstellung der Factage- und CamionnageTarife, vom i. Juni 1893. Berichtigung.

Der in der obgenannten Zusammenstellung auf Seite 9 für Fribourg vorgesehene Frachtguttarif wird wie folgt abgeändert: Frachtgut.

Per 50 kg. für Sendungen unter 4000 kg 15 Cts.

Per 50 kg. für Sendungen von 4000 kg. nnd darüber 10 ,, Minimaltaxe per Sendung 20 ,, Für Sendungen von über 50 kg. ist das Gewicht auf die nächsten 5 kg.

aufzurunden.

Bern, den 6. November 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn

B. Verkehr mit dem Auslande.

679. ( /94) Ausnahmetarif Nr. IV für Getreide etc. Donaustationen -- Schweiß, vom 4. August 4892. Nachtrag H.

46

Mit 1. Dezember 1894 tritt zum Ausnahmetarif Nr. IV für den Getreideverkehr ab Donaustationen nach der Schweiz, vom 1. August 1892, ein Nachtrag II in Kraft.

Derselbe enthält u, a. eine neue Fassung des Vorwortes und die Einbeziehung der Station Au (Zürich) in den direkten Verkehr.

Zürich, den 9. November 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn

350

680. (48/94) Ausnahmetarif für Getreide etc. Bayern -- N 0 B, vom i. Oktober 1894. Ergänzung.

Die bayerische Station Niederarnba wird mit folgender sofort in Kraft tretender Schnitttaxe in obigen Ausnahmetarif aufgenommen: a b Seite Reexpeditionsgruppe km.. Lindau transit von Schnittsätze in Cts. pro 100 kg.

14 A 225 Niederarnbach 87 · Zürich, den 13. November 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbann.

681. (46/9*i Teil II, Heft 3, der bayerisch-schwelgerischen Gütertarife, vom 1. September 1892. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1894 an werden die Stationen Fribourg und Grellingen in die Stationstarife für Amberg und Ingolstadt C B, ferner Önsingen in den Ausnahmetarif Nr. 12 für Kaolin im bayerisch-schweizerischen Gütertarif, Heft 3 (Verkehr mit S C B und weiter), vom 1. September 1892, mit nachstehenden Frachtsätzen einbezogen: ,, , , Amberg.

Ingolstadt.

Nach und von ru 100 i Cts. pro 100 kg.

Fribourg Taxe für Specialtarif III b 229 * Grellingen do.

169 134 Amberg.

Wernberg.

Cts. pro 100 kg.

Önsingen Ausnahmetarif Nr. 12 für Kaolin 151 152 * Direkter Frachtsatz bestellt schon.

Zürich, den 13. November 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

682. (*6/94) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom 1. Mai 1888. Nachtrag VU.

Am 20. November 1894 tritt zu obgenanntem Tarif der Nachtrag VII in Kraft, durch welchen u. a. die Stationen der rechtsufrigen Zürichseebahn in den Tarif einbezogen werden.

Exemplare dieses Nachtrages können bei unserm Tarifbureau unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 10. November 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

351

683. (*6/»0 Kohlentarif Belgien -- Gotthardbahn, vom 4. April 4890. Ergänzung.

In die Schnitttabelle A, anf Seite 6 des obgenannten Tarifs, wird mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1894 an folgende Station der großen belgischen Centralbahn mit nachstehenden Taxen aufgenommen: Sendungen von 10000kg. 50000kg. 100000kg.

Lodelinsart (Fabrique d'agglomérés de houille de M. Evrard-Radelet) . . .

Luzern, den 13. November 1894.

Fr. pro 1000 kg.

6. 07

5. 32

Direktion der

5. 07

ttotthardbahn.

Ausnahmetaxen.

68e. (**/»*) Tarif commun de transit G. V. und P. V. nordfranzösische Seehäfen -- Basel S C B, vom 4. Oktober 4891.

Taxierung von frischem Obst.

Mit sofortiger Gültigkeit und bis 31. Dezember 1894 wird frisches Obst, als Äpfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschgen und Nüsse, ab Basel S 0 B nach nordfranzösischen Seehäfen in Wagenladungen von 5000 kg. zu den Taxen der Klasse A2 und in Wagenladungen von 10000 kg. zu denjenigen des Ausnahmetarifes Nr. 2 befördert.

Bern, den 13. November 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

46

685. ( /94) Ösferreichisch-ungarisch-französischer Verkehr. Ausnahmetarife für die Beförderung von Schafen und Borstenvieh, vom 4. Mai 4893. Nachträge U.

Mit 1. Dezember 1894 kommt zu den Aasnahmetarifen für die Beförderung von Schafen und Borstenvieh vom 1. Mai 1893 a. von Stationen der k. k. österr. Staatabahnen und der priv. österr.-ungar.

Staatseisenbahngesellschaft, 6. von Stationen der kgl. ungar. Staatseisenbahnen nach Delle transit, Avriconrt transit und Amanweiler transit (mit Bestimmung nach Paris und .weiter) je ein Nachtrag II, Bestimmungen über die Verladung von Schafen und Borstenvieh in einbodigen Kastenwagen enthaltend, znr Einführung.

St. Gallen, den 9. November 1894.

Namens der Verbandsverwaltung : Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

352

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 10. November 1894: 1. Gütertarif für den internen Verkehr der Drahtseilbahn ThunerseeSt. Beatenberg.

2. Retourfahrtaxen I. und II. Klasse Baden (Schweiz) -- Frankfurt a/M.

3. Neuausgabe der Bestimmungen und Taxen für Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte aus Getreide und Hülsenfrüchten, Malz und Ölsaaten, welche aus Österreich und weiterher originieren und in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Romanshorn transit nach schweizerischen Stationen reexpediert werden.

4. Neuausgabe der Bestimmungen und Taxen für Getreide, Hülsenfriichte, Mahlprodukte aus Getreide und Hülsenfrüchten, Malz und Ölsaaten, welche ans Österreich und weiterher originieren und in Wagenladungen von 10 000 kg.

ab Rorschach transit nach schweizerischen Stationen reexpediert werden.

5. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Tracht von Wein in Fässern und leer zurückgehenden oder zur Füllung versendeten Weinfässern im Verkehr zwischen Stationen der rumänischen Bisenbahnen und der ersten k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft einerseits und Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit, ferner Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn und der Wald-Rüti-Bahn), der Schweiz. Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Schweiz. Centralbahn (einschließlich der Aarg. Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten), sowie Basel, Schaffhausen, Singen und Kpnstanz, Station der Nordostbahn und der bad. Staatshahnen anderseits, mit Umschlag in Vereiorova und Wien oder Passau, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 13. November 1894: 1. Aufnahme von Schnittfrachtsätzen für Lodelinsart, Station der großen belgischen Centralbahn (Fabrique d'agglomérés de houille de M. EvrardRadelet), in den Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks und Steinkohlenbriquettes in Wagenladungen von 10000 kg. zwischen belgischen Stationen einerseits und Stationen der Gotthardbahn anderseits.

2. Anhang zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten etc. in Wagenladungen von 10000 kg., Teil III Heft 2, der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife enthaltend Kursdifferenzen.
3. Abänderung der Bestimmungen über die Benutzung von Plätzen in den preußischen Durchgangszügen im Tarif für den direkten Personen- und Gepäckverkehr zwischen Deutschland nnd Italien via Gotthard.

4. Nachtrag III zum Heft l der direkten Gütertarife für den Verkehr der Gotthardbahn mit der Schweiz. Südostbahn, der Schweiz. Nordostbahn, der Bötzbergbahn (einschließlich der Linie Koblenz-Stein), der Tößthalbahn nnd den Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn nnd der Wald-Rüti-Bahn), enthaltend eine Abänderung der Bemerkungen, sowie eine größere Anzahl neuer Taxen und Distanzen.

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5. Nachtrag l zum Heft II der Tarife für den direkten Güterverkehr der Bötzhergbahn (einschließlich der Linie Koblenz-Stein) mit den Vereinigten Schweizerhahnen, der Toggenburgerbaha nnd der Wald-Eüti-Bahn, enthaltend neue Bemerkungen zum Haupttarif, sowie verschiedene Taxändernngen zum allgemeinen Tarif nnd zum Ausnahmetarif für Salz.

6. Nachtraff IV zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Schweiz. Südostbahn einerseits und der Schweiz. Nordostb.ahn, sowie der Bötzbergbahn anderseits, enthaltend verschiedene neue Taxen für die Stationen Zürich Hauptbahnhof bis HerrlibergFeldmeilèn nnd für einige Stationen der linksufrigen Zürichseebahn.

7. Aufnahme eines Schnittfrachtsatzes für die Relation Niederarnbach -- Lindau transit in den Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Malz, Mühlenfabrikaten etc. in Wagenladungen von 10000 kg. von Stationen der k. bayr. Staatseisenbahnen nach Lindau transit und nach Stationen der Schweiz. Nordostbahn.

8. Aufnahme der Stationen Fribourg nnd Grellingen in die Stationstarife für Amberg und Ingolstadt C B, sowie der Station önsingen für den Verkehr mit Ambere und Wernberg in den Aasnahmetarif Nr. 12 für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Kaolin in Wagenladungen von 10000 kg. des Heftes 3, Teil II, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

9. Gewährung der Taxen der Klasse A s des tarif commun de transit G. V. et P. V. nordfranzösische Seehäfen -- Basel S C B, vom 1. Oktober 1891, für Wagenladungen von 5000 kg. nnd des Ausnahmetarifes Nr. 2 desselben Transittarifes für Wagenladungen von 10000 kg. für den Transport vonfrischem Obst ab Basel S C B nach nordfranzösischen Seehäfen mit sofortiger Gültigkeit bis 31. Dezember 1894.

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1894

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48

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14.11.1894

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963-964

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