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Aas den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 27. November 1894.)

Mit Note vom 8. November hat die Gesandtschaft der Republik Guatemala in Paris im Namen ihrer Regierung das Übereinkommen vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums gekündigt. Nach Maßgabe des Art. 18 der erwähnten Übereinkunft bleibt diese somit für Guatemala noch auf ein Jahr vom Tage der Kündigung an, also bis 8. November 1895, in Kraft.

Als Patronenwagen der Infanterie für die Bataillone und die Munitionsparks wird der zweispännige, in Protze und Hinterwagen teilbare Patronen wagen mit Sackpacku eingeführt. Für den Linientrain wird das Brustplattgeschirr beibehalten.

(Vom 30. November 1894.)

Die Herren Gebrüder S c h n o r f , Besitzer chemischer Fabriken in Ütikon am Zürichsee, haben zum Andenken an ihren verstorbenen Vater ein Legat zu gunsten der chemisch-technischen Abteilung des eidgenössischen Polytechnikums übermittelt. Die Zinsen des Kapitals können zur Unterstützung dürftiger würdiger Studierender der chemisch-technischen Abteilung, allenfalls auch für Entrichtung von Reisestipendien oder für Prämierung von Preisaufgaben verwendet werden. Die Schenkung wird vom Bundesrat bestens verdankt und als ,,Legat Schnorf" mit gesonderter Verwaltung dem Schulfonds zugewiesen, Herr Oberstbrigadier A. R i n g i e r , in Aarau, wird auf sein Gesuch auf Ende dieses Jahres vom Kommando der Infanteriebrigade X, Landwehr, entlassen und zum Landsturm versetzt.

Herr Genieoberlieutenant Charles Albert G i 11 i è r o n , von Ropraz (Waadt), in Gesehenen, wird von der Landwehr zum Auszug zurückversetzt und wieder als Adjutant dem Geniebataillon I, Auszug, zugeteilt.

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Herrn Oberst Edmund von G r e n u s , in Bern, wird die nachgesuchte Entlassung als Oberkriegskommissär unter bester Verdankung der langjährigen ausgezeichneten Dienste auf 3t. März 1895 erteilt.

(Vom 3. Dezember 1894.)

Die Abhaltung der Schulen und Kurse der Vervvaltungstruppen im Jahre 1895 wird festgesetzt wie folgt: Schule Nr. I. Unteroffiziere aller Waffen der L, II. und VIII. Division (französisch sprechende) vom 18. Februar bis 9. März in Thun.

Schule Nr. II. Unteroffiziere aller Waffen der III., IV. und V.

Division, vom 11. "bis 30 März in Thun.

Schule Nr. III. Unteroffiziere aller Waffen der VI., VII. und VIII Division (deutsch sprechende) vom 23. September bis 12. Oktober in Frauenfeld.

Der Bundesrat hat die Transportordnung für die schweizerischen Posten festgestellt. Dieselbe tritt auf 1. Januar 1895 in Kraft.

"Wahlen.

(Vorn 3. Dezember 1894.)

Departement des Innern.

Eidgenössisches Polytechnikum.

Professor für allgemeine Geschichte , und Geographie in französischer Sprache : Herr Antoine Guillard, licencié es lettres, von Genf, in Paris.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.12.1894

Date Data Seite

279-280

Page Pagina Ref. No

10 016 834

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