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# S T #

Konkurrenz- undStellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreiner-, Schlosser-, Glaser-, Gipser- und Malerarbeiten für das Centralkleidermagazin auf dem Beundenfeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (altes Bundesrathaus, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten in Bern verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Magazinbaute hei Bern" bis und mit dem 20. Januar nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 8. Januar 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o t für die Militärkurse pro 1894 auf dem Waffenplatze A a r a u werden hiermit zum zweitenmal zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für B r o t " versehen bis zum 13. Januar 1894 dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung werden nicht berücksichtigt. Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen; für die Bewerber und die Bürgen sind gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen den Angeboten beizulegen.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Aarau und bei unterfertigter Amtsstelle zur Einsichtnahme aufgelegt.

B e r n , den 28. Dezember 1893.

(0. H. 5930) |2/ä]

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

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Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 3l. März 1894 werden hiermit sämtliche Stellen der seli-weizerisclien Bun.clesver'waltiiiig1 zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die jetzigen Inhaber werden ohne weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen unter genauer Bezeichnung der Stelle, um welche sie sich bewerben, schriftlich nnd in ßegleit allfälliger Zeugnisse den betreffenden Departements oder Verwaltungsabteilungen einzureichen.

Anmeldungstermin für sämtliche Stellen : 20. Januar 1894.

Bern, den 1. Januar 1894.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates : Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl ne«er Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 30. Jannar 1894 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Nenenburg, Basel, Aaran, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur und Bellinzona einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen nnd darin ihr Geburtsdatum, ihren Heimats- und Wohnort, sowie ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, unter Beifügung allfälliger Zeugnisse.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen VOB der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber nur in sehr beschränkter Zahl nnd nur für die Postkreise Lautanne, Neuenburg, Aarau, Zürich und Bellinzona berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Plazierung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Ereiepostdirektionen.

B e r n , den 30. Dezember 1893.

Die Oberpostdirektion.

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Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Leute, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrates vom 27. Juni 1873, znm Telegraphendienste herangebildet und zu diesem Zwecke als Lehrlinge auf Telegraphenbureaux I. und II. Klasse untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Seknndarschulbildung und über Kenntnis zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 24 Jahre 'alt sein und keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 1. Februar 1894 an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zn richten; denselben sind beizufügen: 1. Schnlzeugnisse ; 2. Leumundszeugnisse ; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Civilstandsregister) ; 4. Arztzeugnis.

Die vorgenannten Telegrapheninspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankierte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben.

Ferner haben sich die Bewerber bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Telegrapheninspektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

B e r n , den* 3. Januar 1894.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Zemp.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Redaktors des Schweizerischen Handelsamtsblattes wird hiermit zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Antritt nach Vereinbarung.

Anmeldungen sind bis spätestens Ende Jannar 1894 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen.

B e r n , den 20. Dezember 1893.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Handeisa'bteüwng.

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Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Meyriii (Genf). Anmeldung bis zum 23. Januar 1894 bei der .Kreispostdirektion in Genf.

2) Postb alter und Briefträger in Chailly (Waadt).

Anmeldung bis zum 23. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in 3) Briefträger in Lausanne.

4) Postablagehalter und Briefträger in Chavornay (Waadt).

5) Posthalter und Briefträger in Schweizerhall (Baselland). Anmeldung bis zum 23. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Paketträger in Aarau. Anmeldung bis zum 23. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Kassier des Postkreises Zürich. Anmeldung bis zum 23. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

8) Telegraphist in Schweizerhall (Baselland). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 20. Januar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

9) Telegraphist in S. Bernardino (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenproyision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1894 bei der Telegrapneninspektion in Bellinzona.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Comologno^ (Tessin). Anmeldung bis zum 13. Januar 1894 hei der Zolldirektion in Lugano.

2) Sekretär bei der Oberpostdirektion (Hauptabteilung), als Übersetzer ins Französische und eventuell ins Italienische. Gründliche Kenntnisse der französischen, eventuell auch der italienischen Sprache werden Anmeldung bis zum 16. Januar verlangt.

1894 bei der Oberpostdirektion in 3) Kanzlist bei der Oberpostdirektion Bern.

(Hauptabteilung). (Die Bewerber müssen sich über gute Kenntnis der deutschen und der französischen Sprache ausweisen und eine schöne Handschrift besitzen.)

60 4) Dritter technischer Sekretär der Telegraphendirektion. Jahresgehalt Fr. £600.

5) Sekretär beim Inspektorat der Teleraphendirektion.

Jahresgehalt 'r. 3000.

6) Zweiter Sekretär ites Materialbureans Anmeldung bis zum 25. Januar der Telegraphendirektion. Jahres1894 bei der Telegraphendirektion gehalt Fr. 3000.

in Bern.

7) Vier Gehülfen beim Materialburean der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Buudesgesetz vom 2. Augast 1873.

8) Gehülfe beim Inspektorat der Telegraphendirektion. Jahresgehalt geni aß Bundesgesetz vom 2. August 1873.

9) Postverwalter in Morges.

l bis zum 16. Januar 10) Briefträger in Lntry (Waadt).

l 1894Anmeldung bei der Kreispostdirektion in 11) Postablagehalter und Briefträger | Lausanne.

in Uorserey (Jjreitmrg).

) 12) Posthalter, Briefträger und Bote in Kägiswil-Dorf (Obwalden). Anmeldung bis zum 16. Januar 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

13) Posthalter, Briefträger und Bote in Wagenhausen (Thurgau).

14) Postablagehalter, Briefträger und Anmeldung bis zum 16. J ausar Bote in Stallikon (Zürich).

1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

15) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Bottighofen (Thurgau).

16) Postpacker in Zürich.

17) Posthalter, Briefträger und Bote in Osogna (Tessin). Anmeldung J'. às 16. Januar 1S94 hei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

18) Telegraphist in Bern. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. Aueast 1873. Anmeldung bis znm 13. Januar 1894 hei der Telegrapt.ninspektion in Bern.

19) Telegraphist und Telephonist in Altdorf (Uri). Jahresgehalt Fr. 24o nehst Depeschenprovision für den Telegraphendienst und Entschädigung für den Telephondienst. Anmeldung bis zum 13. Januar 1894 bei der Telegrapjieninspektion in Zürich.

f

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

.iVs 2.

Bern, den 10. Januar

1894.

IV. Güterverkehr, B. Verkehr mit dem Auslande.

16. ( /94) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Bddische Bahnen, Elsaß-Lothringer Bahn etc. -- Central- und Westschweiz, vom 1. Juli 1888.

.unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung in Nr. 34 des Publikationsorgans vom 23. August 1893, Ziffer 557, bringt-n wir zur Kenntnis, daß die Taxen für ,,Bingerbrück" noch bis 1. März 1894 Anwendung finden.

Basel, den 6. Januar 1894.

Direktorium der Schweiz. Ceutralbahn.

2

.(17. (2/94) Saarkohlentarif Nr. 13, vom 1. Oktober 1884. Nachtrag V.

\ Berichtigung.

Im V. Nachtrag zum Saarkohlentarif Nr. 12, vom 1. Oktober 1884, gültig seit 1. Juli 1893, sind folgende Taxen berichtigt worden: Unrichtig.

Richtig.

Fr. und Cts. pro 1000 kg.

Lauterburg Bheinhafen -- Leibstatt . . . 9. 56 9. 66 ,, ,, -- Schwaderloch . 9.66 9.56 Zürich, den 3. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbabo.

11

18. (2/»4) Teil H, Hefte 2 und Hl B der Gütertarife Belgien-Basel.

Teil II, Heft I, der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom i. September 4885.

Taxierung von frischem Obst.

Die im Publikatipnsorgan Nr. 25/93, unter Ziffer 411, erwähnten Taxbegünstigangen für frisches Obst nach Belgien und den Niederlanden werden noch bis zum 31. Januar 1894 gewährt.

Bern, den 5. Januar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

19. (2/9i) Tarif commun de transit G. V. et P. V. nordfranzösische Seehäfen -- Basel S C B, vom i. Oktober 189Ì.

Taxierung von frischem Obst.

Die im Publikationsorgan Nr. 25/93, unter Ziffer 412, erwähnten Taxbegünstigungen für frisches Obst ab Basel S G B nach nordfranzösischen Seehäfen werden noch bis zum 31. Janwar 1894 gewährt.

Bern, den 5. Januar 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

20. C2/»*) Teil III, Hefte i und 2, der österreichisch-ungarisch-- französischen Gütertarife.

Nachträge.

Teil III der österreichisch-ungarisch--süddeutsch-französischen Gütertarife. Anhang zu Nachtrag 8 B.

Mit 15. Februar 1894 treten folgende Drucksachen in Kraft: Nachtrag I zu Teil III, Heft l, der österreichisch-ungarisch--französischen Gütertarife, vom 1. Dezember 1893 ; Nachtrag II zu Teil III, Heft 2, der österreichisch-ungarisch--französischen Gütertarife, vom 16. April 1891 ; Anhang Nr. 2 zum Nachtrag 8 B des Teiles III der österreichischnngarisch--süddeutsch-französischen Gütertarife, vom 1. August 1887.

Diese Nachträge, hezw. Anhänge, enthalten teilweise Erhöhungen der französischen Schnittfrachten, sowie Ergänzungen der Haupttarife.

Zürich, den 6. Januar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

12

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

2

21. C /»*) Teil II, Heft Nr. 2b und Nr. 4, der mitteldeutschen Verbandsgütertarife, vom i. Januar 1893. Nachträge IV.

Mit dem 1. Januar 1894 tritt zu den Heften 26 und 4 des mitteldeutschen Verbandsgütertarifs, vom 1. Januar 1893, je der IV. Nachtrag in Kraft.

Straßburg, den 29. Dezember 1893.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugon.

22. (2/94) Hefte 2, 6 a und VI b der belgisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife.

Heft VI der niederländisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom 1. Februar 1884.

Gütertarif für den Verkehr Niederlande -- Basel, Waldshut etc., vom i. September 1885.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Die mit unserer Bekanntmachung vom 27. Mai 1893, Nr. 47 814 G veröffentlichte Frachtvergünstignng für Obstsendungeu nach Belgien und den Niederlanden bleibt bis 31. Januar 1894 in Kraft.

Karlsruhe, den 4. Januar 1894.

Oeueraldlrektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

23. (2/94) Ausnahmetarif für Streu- und Futtermittel E L, vom 10. September 1893. Ergänzung.

Vom 1. Januar 1894 ab werden im Binnenverkehr der Keichseisenbahnen und im Reichsbahn-Staatsbahnverkehr für Stroh- und Heusendungen zn Futterzwecken in Ermangelung großer Wagen über 7,2 m. Länge den Versendern je zwei kleinere wagen t)is zu 7,2 m. Länge zur Verfügung gestellt.

Es tritt damit die im Ausnahmetarif für Streu- und Futtermittel, vom 10. September 1893, unter IU 2 vorgesehene und am 1. Oktober 1893 aufgehobene Frachtbegünstigung für beide Verkehre wieder in Kraft.

Straßburg, den 3. Januar 1894.

tJeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriagen.

24. (2/94) Gütertarif für den Nassau-Elsa/S-lothringischen Verkehr.

Nachtrag 7, vom 1. Januar 1894.

Nachtrag 7 zum Gütertarif für den Nassan-Elsaß-lothringisehen Verkehr ist am 1. Januar 1894 in Kraft getreten. Es sind darin u. a. Entfernungen 13

für verschiedene neu aufgenommene Stationen und ermäßigte Entfernungen und Frachtsätze für die Stationen an der Strecke Merzweiler-Bitsch vorgesehen.

Straßburg, den 3. Januar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lotliringen.

25. ( 2 /94) Teil II, Hefte A, B und C, der süddeutschen Verbandsgütertarife /Verkehr mit Österreich-Ungarn/, Ergänzung.

Im süddeutschen Verband (süddeutsch--Österreich-ungarischer Verkehr) sind zum Gütertarif die gemeinschaftlichen Hefte A, B und C des Teiles II mit Gültigkeit vom 1. Januar 1894 erschienen. Dieselben enthalten die besonderen Bestimmungen nebst Kilometerzeiger für den Güterverkehr. Der Geltungsbereich dieser Hefte ist, wie auch die damit zur Aufhebung kommenden Tarife, auf Seite 2 derselben bezeichnet.

Karlsruhe, den 30. Dezember 1893.

Generaldirektiou «1er grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

26. ( 2 /94) Teil II a des deutsch-französischen Verbandsgütertarifes, vom Ì5. August 4891. Änderung.

Der am 1. Mai 1893 eingeführte, für Gries von Marseille gültige Schnittfrachtsatz des deutsch-französischen Tarifes Alt-Münsterol--Schaffhausen, von Fr. 6. Ü5 für die Tonne, tritt am 15. Februar 1894 wieder außer Kraft.

Karlsruhe, den 5. Januar 1894.

Ueneraldirektion der grossherzoglich badischeu Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Aiisnahmetascen für Transporte von Spiritus. Vom 1. Jan. 94 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Spiritus in Ladungen von 10 000 kg. von Prag-loco und transit nach St. Margrethen-transit, , Bregenz-transit, Buchs-transit und Lindau-transit folgende Ausnahmesätze im Kückvergütungswege gewährt:

Kreuzer pro 100 kg.

Prag K F J B-loco und transit \ c,, w , , ,, , . -i ai K Prai-Smichow B E B und B W B / ~ *>*· Margrethen-transit 81,5 -- Bregenz-transit . . ·» -- Buchs-transit . . . > 79,0 -- Lindau-transit. . . ) Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 30. Dez. 93.

14

Ausnahmetaxen für Transporte vom hartem Bau-, Werk-, Schnitt, Spaltund Sägeholz, auch Faßdauben. Vom 1. Jan. 94 bis auf Widerruf, Jängstens aber bis Ende Dez. 94, werden für Transporte von hartem Bau-. Werk-, Schnitt-, Spalt- und Sägeholz, auch Faßdauben, in Ladungen von mindestens 10000 kg. von Sissek unter anderen nach Buchs transit und Bregenz-transit für den Verkehr nach Belgien folgende AusnahmeSätze im Rückvergütungswege gewährt:

;««* - {ite-tSsit : : : } TMNr.<*.147,*·v. TM ** 28. Dez. 93.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt.

Ausnahmetaxen für Transporte von RetorteJcohle als Frachtgut. Vom 1. Jan.

94 Ms zur Durchführung im TarifVege, Jängstens bis 31. Dez. 94, werden für Transporte von Retortekohle als Prachtgut in Ladungen von 10 000 kg.

oder dafür zahlend von Wien nach Neuhausen b. Schaffhausen folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: Mark pro 100 kg.

Wien K E B -- Nenhansen b. Schaffhausen . .

2. 07 Österr. Verordnungshl. f. Eisenb. n. Schiffahrt. Nr. 147, v. 28. Dez. 93.

Mitteilungen des Eisenbahndepartementes, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 9. Januar 1894: 1. IV. Nachtrag zum Gütertarif für den Verkehr zwischen Basel Centralbahnhof einerseits und sämtlichen Stationen der Einsenbahnverwaltungen der Central- und Westschweiz, sowie der Gotthardbahn anderseits, vom 1. Juni 18S2, enthaltend Änderungen zum Hanpttarif, sowie zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Wein in Fässern und gepreßten Weintrauben zur Weiubereitung unter Vorbehalten.

2. Ausnahmetarif Nr. 14 für den Transport ia gewöhnlicher Fracht von Düngemitteln in Wagenladungen von 10 000 kg. pro verwendeten Wagen oder dafür zahlend, mit einem Einheitssätze von 4 Cts. per Tonnenkilometer nebst Fr. l Expeditionsgebühr, gültig für den internen Verkehr der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn nnd der Linie Wald-Rüti), der Rorschach-Heiden-Bergbahn, der i'ößthalbahn, der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn und dor Linie Koblenz Stein), der Schweizerischen Südostbahn, der Sihlthalbahn, der Schweizerischen Centralbahn (einschließlich der Aarganischen Südbahn und der Linie Wohlen-Bremgarten), der Schweizerischen Seethalbahn, der LangenthalHuttwil-Bahn, der Emmenthalbahn, der Bödelibahn, der Thunerseebahn, der Nenenburger Jnrabahn, der Jnra-Simplon-Bahn nnd der Gotthardbahn, ferner für den direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich und mit der Bulle-Romontßahn, der Regionalbahn des Traversthaies und endlich für den direkten Verkehr der letztgenannten Bahnen unter sich.

. 15

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bnndesrat hat in seiner Sitzung vom 29. Dezember 1893 dem Antrag der deutschen Regierung, den Einführungstermin für die Vereinbarung über erleichternde Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands, der Niederlande, Österreichs nnd Ungarns, sowie der Schweiz, rücksichtlich der nach dem internationalen Übereinkommen vom 14. Oktober 1890 von der Beförderung ausgeschlossenen oder bedingungsweise zugelassenen Gegenstände, sowie für die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands nnd der Schweiz, -rüeksichtlich der nach dem internationalen Übereinkommen vom 14. Oktober 1890 von der Beförderung ausgeschlossenen oder bedingungsweise zugelassenen Gegenstände, auf den 1. Februar festzusetzen, zugestimmt.

Die erstgenannte zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich nnd Ungarn und der Schweiz abgeschlossene Vereinbarung tritt für den Eisenbahnverkehr zwischen diesen Staaten an Stelle des § l der Ausführungsbestimmungen, Ziff. l, 2 und 3, und ersetzt die Vorschriften über die bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände der Anlage I zu den Ausführungsbestiinmungen des genannten Übereinkommens, während die zweite Vereinbarung lediglich Ergänzungen und Erweiterungen zur erstem für den Eisenbahnfrachtverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz enthält.

16

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

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1894

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02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.01.1894

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56-60

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