729

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Gipser-, Maler- und Tapeziererarbeiten für das Postgebäude in Glarus werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen Bedingungen und Angebotformulare sind bei Herrn Bauführer Ludi in Oberstrass Zürich, Tannenstraße, und überdies den 21. Dezember im Baubureau des Postgebäudes, untere Kirchstraße, in Glarus zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Glarus" der unterzeichnete? Verwaltung bis und mit dem 26. Dezember nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. Dezember 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Tuchlieferung für Grenzwächteruniformen.

Die schweizerische Zollverwaltung ist im Falle, über die Lieferung von Uniformtüchern für eidgenössische Grenzwächter, nämlich: cirka 1000 m. Marengo-Waffenrocktuch, ,, 1COO m. dunkelblaumeliertes Hosentuch, diagonal, ,, 500 m. dunkelblaumeliertes Manteltuch mit Strich, Konkurrenz zu eröffnen.

Nähere Auskunft über Beschaffenheit der Tücher und Lieferungsbedingungen erteilt die unterzeichnete Stelle, woselbst auch Normalmuster eingesehen werden können.

Lieferungsangebote schweizerischer Fabrikanten mit der Aufschrift ,,Grenzwächtertücher" werden bis zum 29. dieses Monats entgegengenommen.

B e r n , den 13. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

730

Stelle-Ausschreibung.

Die neu errichtete Stelle eines Assistenten des eidgenössischen Fabrikinspektors für den III. Kreis mit Sitz in Schaffhausen wird hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Besoldung beträgt bis auf weiteres Fr. 3500 nebst der reglementarischen Reiseentschädigung. Bewerber haben sich auszuweisen über tüchtige allgemeine Bildung, speciell auch über die Kenntnis der deutschen und französischen Sprache, sowie über theoretische und praktische Ausbildung in der Chemie; solche, die in der chemischen Industrie thätig gewesen sind, erhalten den Vorzug.

Anmeldungen sind bis zum 12. Januar 1895 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzusenden.

B e r n , den 15. Dezember 1894.

Schweizerisches Industrie- und Landwirtschafts-Departement: Deucher.

Schweizerisches Polytechnikum.

An der chemisch-technischen Abteilung der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich ist die Professur für mechanisch-technische und für Baukonstruktionsfächer auf Beginn des nächsten Sommersemesters neu zu besetzen Bewerber um diese Professur sind eingeladen, ihre Anmeldungen, begleitet von einem "curriculum vitae", nebst Zeugnissen und Ausweisen über ihre bisherige Thätigkeit und Leistungen bis Ende dieses Monats an den Unterzeichneten einzusenden, der auf Verlangen nähere Auskunft über die zu besetzende Lehrstelle erteilen wird.

Z ü r i c h , den 8. Dezember 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

Stelle-Ausschreibung Infolge Demission des Herrn Oberst Ed. von Grenus ist die Stelle des eidgenössischen Oberkriegskommissärs auf 1. April 1895 neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle werden eingeladen, ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 81. Dezember nächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 3. Dezember 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

731

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers ist die Stelle eines Instruktors I. Klasse der Artillerie neu zu besetzen.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen bis und mit dem 20. Dezember 1894 dem unterzeichneten Departement schriftlich einzureichen.

B e r n , den 23. November 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Bei der Oberzolldirektion, Abteilung Handelsstatistik, sind zwei Revisorenstellen zu besetzen.

Besondere Erfordernisse für die Bewerber sind Gewandtheit im Rechnen und Kenntnis wenigstens zweier schweizerischer Landessprachen. Bewerber mit praktischen Kenntnissen im Zollwesen haben den Vorzug.

Anmeldungen sind bis zum 25. dieses Monats der unterzeichneten Behörde einzureichen.

B e r n , den 7. Dezember 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , nnd außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag .der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahm der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Trüb (Bern). Anmeldung bis zum 25. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Briefträger nnd Bote in W ichtrach (Bern). Anmeldung bis zum 1. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Briefträger in Engelberg (Obwalden). Anmeldung bis zum 1. Januar 1895 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

4) Paketträger in Schaffhausen l Anmeldung bis zum 1. Januar , . - » , .

. ,,,. . ,, ; 1895 bei der Kreispostdirektion in 5) Postpacker in Winterthur.

l Zürich

732 6) Postcommis in Herisan.

bis zum 1. Januar 7) Posthalter in Ganterswil (St. GallenX l 1895Anmeldung bei der Rreispostdirektion in 8) Bureaudiener und Wagenwart beim St. Gallen.

Hauptpostbureau St. Gallen.

1) Packer beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 25. Dezember 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

2) Fünf Briefträger beim Hauptpostbureau Luzern.

bis zum 25. Dez.

3) Paketträger beim Hauptpostbnreau 1894 Anmeldung bei der Kreispostdirektion Luzern.

in Luzern.

4) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Unterschäcben (Uri).

5) Posthalter und Briefträger in Unterhörstetten (Thurgau). Anmeldung bis zum 25. Dezember 1094 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Liquidation der Monte Generoso-Bahn.

Anleihen von Fr. 900,000. -- L Emission mit L Hypothek auf die Eisenbahn.

Anleihen von Fr. 250,000. -- II. Emission mit Specialhypothek auf Hotel Kulm.

Die Inhaber von Obligationen obgenannter Anleihen werden hiermit in Kenntnis gesetzt, daß vom 17. Dezember an das Schlussbetreffnis der nunmehr beendeten Liquidation durch die Bank in Luzern ausbezahlt wird und zwar im Betrage von Fr. 37. 25 per Obligation I. Hypothek von Fr. 1000, Fr. 6. -- per Obligation II. Hypothek von Fr. 500.

Die Herren Obligationäre werden eingeladen, ihre Titel, resp. die bezüglichen quittierten Depotscheine, der Bank in Luzern franko zur endgültigen Rückzahlung einzureichen.

L a u s a n n e , den 12. Dezember 1894.

(H 2485 Lz) [2/i]

Der Massaverwalter der Generosobaim : Dr. WinUler.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

N 51.

Bern, den 19. Dezember 1894.

II. Réglemente und Tarifvorschriften.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

745. (61/9*) Niederländisch-deutscher Verbandsgütertarif, Teil I.

Nachtrag HI.

Am 15. Dezember 1894 tritt der Nachtrag III zum Verbandsgütertari (Teil I) für die niederländisch-deutschen Eisenbahnverbände, vom 1. Januar 1893, in Geltung. Derselbe enthält zahlreiche Ergänzungen des Haupttarifs in Bezug auf die allgemeinen Tarifvorschschriften und die Güterklassifikation, sowie zusätzliche Bestimmungen in betreff der Beförderung von Geld, Kostbarkeiten, Kunstgegenständen u. dergl. (Nachtrag kostenfrei).

Straßburg, den 12. Dezember 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

III. Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

746. ( 51 /94) Interner Personen- und Gepäcktarif der Thunerseebahn, vom i. Juni 1893, d. h. vom Tage der Betriebseröffnung.

Nachtrag /.

Mit 1. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Bestimmungen und Taxen für Schüler- und Studentenabonnemente 387

im internen Verkehr der Thunerseebahn und der Bödelibahnstrecke DärligenInterlaken (Bahnhof); sowie im direkten Verkehr zwischen diesen beiden Linien.

Hern, den 15. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

7e7. ( 51 /94) Personalatarif N OB -- A S B, vom1.. OJctober 1882.

Ergänzungen.

Vom 1. Januar 1895 an sind die Retourbillete Baden-Oberstadt -- Hendschik und weiter (Richtung Wohlen) gegen Zulösung eines Billets einfacher Fahrt für die Strecke Othmarsingen-Brugg zur Rückfahrt über Othmarsingen-Brugg nach Baden gültig.

Vom gleichen Zeitpunkt an werden auch die Billete für den Verkehr zwischen den Stationen Wettingen bis Othmarsingen einerseits und Hendschikon und weiter anderseits hei Zukauf eines Supplementsbillets zum Preise von 40 Cts. in II. und 25 Cta. in III. Kl. zur Fahrt über Lenzburg gültig erklärt.

Diese Supplementsbillete werden auf den Stationen Wettingen bis Othmarsingen ausgegeben.

Zürich, den 13. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV. Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

748. (51/94) Anwendung der Taxen für den Güterverkehr mit Bressonnaz-halte.

Mit Gültigkeit vom 15. Dezember 1894 ist die in den Vorbemerkungen der Gütertarife für den Verkehr mit der Jura-Simplon-Bahn enthaltene Bestimmung über die Anwendbarkeit der Taxen für Bressonnaz-halte in der Weise abzuändern, daß an Stelle der darin aufgeführten Firma Briod & fils die Firma J. J. Hartmann zu erwähnen ist.

Bern, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

749. (51/94) Gütertarif S C B -- N 0 B, VSB und R H B, vom i. Oktober 4894, Nachtrag J.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 584 im Publikationsorgan Nr. 40, vom 3. Oktober 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß mit 1. Januar 1895 zu obgenanntem Tarif der Nachtrag l in Kraft tritt, 388

enthaltend Taxänderungen im Verkehr zwischen Emmenbrücke, Nottwyl, Rothenburg u n d Sempach einerseits u n d Aathal, Bubikon, Rüthi Zürich, den 11..Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

750. (51/94) Gütertarif J S, B R und B V T -- schweizerische Bahnen, Heft VII, Verkehr mit der A S B, vom i. Juni 1891.

Nachtrag HI.

Mit 1. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag III in Kraft, enthaltend: A. Änderungen, beziehungsweise Ergänzungen der Bemerkungen ; B. Ergänzungen und Änderungen des allgemeinen Tarifs ; C. Änderung von Stationsnamen.

Basel, den 17. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

751. ( 51 /94) Gütertarif J S, B R und R V T -- schweizerische Bahnen. Heft II, Verkehr mit der S C B, vom 1. Februar 1891. Nachtrag VI.

Mit 1. Januar 1895 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag VI in Kraft, enthaltend: I. Ergänzungen infolge Eröffnung der zwischen Concise und Grandson gelegenen Station Onnens-Bonvillars für den Güterverkehr; II. Änderung von Stationsnamen.

Basel, den 17. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

752. (51/9*) Ausnahmetarif für Steine etc. S C B, E B und L H B -- N OB, V S B, RHB und T T B, vom 15. Juni 1894.

Nachtrag I.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1895 an tritt zum Ausnahmetarif für Steine etc. S C B, B B und L H B - N 0 B, V S B, R H B und T T B, vom 15. Juni 1894, ein Nachtrag I in Kraft.

Basel, den 13. Dezember 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

389

Rückvergütungen.

753.

51

( /9*) Steintransporte Steinmaur und Rümikon -- Müllheim Wigoltingen.

Für die Beförderung von Bruchsteinen in Wagenladungen von 10000 kg.

ab Steinmaur und Rümikon nach Müllheim-Wigoltingen wird für die Dauer des Jahres 1895 eine Ermäßigung von 4 Cts. per 100 kg. auf den Taxen des.

Ausnahmetarifs für Steine im Rückvergütungswege zugestanden.

Zürich, den 18. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

754.

51

( /94) Übernahmetarif für Getreide etc. Buchs transit -- V S B, N OB, T TB und GB. Neuausgabe.

Mit Bezug auf die im Publikationsorgan Nr. 1, vom 3. Januar 1894, unter Position 5, sowie in Nr. 44, vom 31. Oktober 1894, unter Position 648, erlassenen Kundmachungen betreffend Kündigung des Übernahmetarif für Getreide etc. Buchs transit -- V S B, N 0 B, T T B und G B, vom 1. Oktober 1889, Neuauflage vom 1. Februar 1891, wird bekannt gegeben, daß am 1. Januar 1895 ein neuer Übernahmetarif zur Einführung gelangt, welcher auch.

Taxen für die Stationen der Schweiz. Seethalbahn und der LangenthalHuttwil-Bahn enthält.

St. Gallen, den 17. Dezember 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

755. (51/94) Bestimmungen und Taxen für die Réexpédition vonGetreide etc. in Romanshorn und Rorschach Neuausgabe.

Mit 1. Januar 1895 tritt eine Neuausgabe der Bestimmungen und Taxen für die Réexpédition von Getreide etc. österreichisch-ungarischer Provenienz ab Romanshorn und Borschach nach schweizerischen Stationen in Kraft.

Diese Neuausgabe enthält u. a. auch Taxen für die in die österreichischungarisch-schweizerischen Getreidetarife nicht einbezogenen Stationen der Tössthalbahn Sihlthalbahn Schweiz. Seethalbahn und Langenthal-HuttwilBahn.

Zürich, den 8. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

756. (51/94) Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen Italien -- Schweig via Gotthard, vom i. April 4888. Kündigung.

Am 31. März 1895 tritt der vorbezeichnete Ausnahmetarif samt Nachträgen außer Kraft. Ein denselben ersetzender neuer Ausnahmetarif wird seiner Zeit besonders publiziert werden.

Luzern, den 16. Dezember 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

390

757. ( 51 /94) Norddeutsch-schweizerische Gütertarife; Aenderung des Heftes 6, erste Abteilung.

Die mit dem Nachtrag l zum bezeichneten Tarifheft eingetretene Erhöhung der Entfernungen für Berlin, Centralmarkthalle, um 7 km. tritt bei Berechnung der Lieferfrist nicht in Geltung.Zürich, den 15. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

758. (51/9*) Teil H, Heft 2 b, der belgisch-Basler Gütertarife.

Am 1. Januar 1895 tritt für die direkte Beförderung von Gütern zwischen belgischen ßinnenstationen einerseits und Basel (Centralhahnhof) und Delle transit anderseits ein neuer Tarif, Heft 2 & der belgisch-Basler Gütertarife, in Kraft. Durch denselben werden die im Tarifheft 111 B für den belgischBasler Güterverkehr, vom 1. April 1885, und in der von der großen belgischen Centralbahn herausgegebenen besondern Ausgabe des gleichnamigen Tarifes (Heft II B), vom 1. Oktober 1889, enthaltenen Bestimmungen und Frachtsätze aufgehoben und ersetzt.

Das neue ,,Tarit heft weist gegenüber den bisherigen Frachtsätzen keine wesentlichen Änderungen auf; als neu ist in dasselbe ein Ausnahmetarif für Düngemittel einbezogen worden.

Bern, den 10. Dezember 1894.

Direktion der Jnra-Simplon-Bakn.

C. Transitverkehr.

51

759. ( /94) Sächsisch-schweizerischer Güterverkehr. Ausnahmetarif für bestimmte Artikel Bodenbach und Tetschen -- Delle transit etc.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung unter Ziffer 692 im Publikationsorgan Nr. 47, vom 21. November 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß die im Aasnahmetarif für bestimmte Artikel im Verkehr zwischen böhmischen und mährischen Stationen einerseits und Delle transit, Verrières transit und Genf transit anderseits, vom 1. Dezember 1894, enthaltenen Taxen für die österreichischen Stationen Bodenbach und Tetscheu auch im Verkehr mit den Stationen Bodenbach und Tetschen der sächsischen Staatsbalmen Anwendung finden.

Zürich, den 14. Dezember 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

760. ( 51 /9«) Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen Italien -- Deutschland etc., vom i. April 1888. Kündigung.

Am 31. März 1895 tritt der Ausnahmetarif für Lebensmittel in Wagenladungen aus Italien nach England, Belgien, den Niederlanden und Deutsch391

land, vom I . Aprii 1888, samt Nachträgen außer Kraft. Ein an dessen Stelle tretender neuer Tarif wird seiner Zeit besonders publiziert werden.

Luzern, den 16. Dezember 1894.

Direktion der Gotthardbahn Ausnahmetaxen.

761. (51/94) Schweizerisch-österreichisch-'ungarischer Transitverkehr.

Ausnahmetaxe für Holzstoff transporte Zartlesdorf-Genftransit (Frankreich).

Mit 1. Januar 1895 tritt für die Beförderung von Holzzeugmasse, Holzstoff, Holzzellstoff (Cellulose), nicht in Form von Pappendeckel, bei Aufgabe von oder FrachtzahlungZ für mindestens 10000 kg. pro Wagen und Frachtbrief zwischenZartlesdorf (k. k.österr. Staatsbahn) und Genf transit, (in Bestimmung nach Culoz und weiter oder Bourg und weiter) ein Frachtsatz von Fr. 29. 60 pro 1000 kg. in Kraft, von welchem bis auf weiteres eine Kursdifferenz von 30 Cts. pro 1000 kg. in doppeltem Betrag in Abzug kommt.

Zürich, den 15. Dezember 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

762. (51/94) Belgisch-badischerKohlenausnahmetariff vom i. Februar1891.. Ergänzung.

Mit sofortiger Wirkung wird die Station Angleur (belgische Staatsbahn) in den direkten Kohlenverkeh mit Basel bad. Bahnhof (belgisch-badischer Kohlenausnahmetari vom l, Februar 1891) aufgenommen.

Nähere Auskunft erteilt unsere Güterverwaltung Basel und unser Gütertarifbureau Karlsruhe, den 10. Dezember 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbuhnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

1. Ausnahmetaxen für Transporte von Gütern der allgemeinen Wagenladung klassen A und B. Die im Tarife für den Grenzverkehr RußlandVorarlberg und -Lindau, vom 15. Mai 1894, rücksichtlich des Verkehrs zwischen Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen einerseits und Szzakowa transit andererseits für Güter der allgemeinen Wagenladungsklassen à 5000 kg. und 10000 kg. vorgesehenen Frachtsätze finden auch auf jene für Rußland bestimmten Güter Anwendung, welche von Bregenz, Buchs, Lindau und St. Margrethen in halben oder ganzen Wagenladungen in Szczakowa anlangen, dort geteilt und zu einem Teil nach den Stationen der im vorerwähnten Tarife aufgeführten russischen Eisenbahnen via Granica 392

und zum andern Teil auf Grund der nachstehend su Ziffer 2 aufgeführten Kartierungssätze via Brody, Nowosielitz oder Podwoloczyska nach Rußland weiter gesendet werden.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 6. Dez. 94.

2. Ausnahmetaxen für Transporte von Gütern aller Art. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis Ende Dezember 1895, werden für Transporte von Gütern aller Art, sofern die Frachtbriefe ab Szczakowa die Bestätigung des Stationsvorstandes enthalten, daß das Gut eine Teilsendung einer von Bregenz, .Buchs, Lindau oder St. Margrethen angelangten und für Rußland bestimmten Wagenladung bildet, und unter Einhaitang der im Tarif.

für den österr.-ungar.-russischen Grenzverkehr enthaltenen einschlägigen Bestimmungen, ab Szczakowa nach Brody (Bhf.) transit, Nowosielitza (Bhf.)

transit und Podwoloczyska (Bhf.) transit folgende Ausnahmesätze im Kartierungswege gewährt: ab nach Cts. per 100 kg.

Brody (Bhf.) transit 325 Szczakowa < Nowosielitza (Bhf.) transit . . . .

453 l Podwoloczyska (Bhf.) transit . . . 388 österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 6. Dez. 94.

3. Ausnahmetaxen für Transporte von Spiritus. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Spiritus bei Aufgabe von, bezw. Frachtzahlung für mindestens 10000 kg.

pro Frachtbrief und Wagen mit direkt nach vorarlbergischen Stationen, bezw. bei reexpedierten Sendungen mit direkt nach der Reexpeditionsstation und bei der Weiterbeförderung von derselben mit direkt nach vorarlbergischen Stationen lautenden Frachtbriefen ab Stationen in Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und der Bukowina nach vorarlbergischen Stationen, mit Gestattung der Réexpédition in einer Zwischenstation behufs Raffinierung daselbst, folgende Ausnahmesätze im Kückvergütungswege gewährt: nach per 100 kg.

ab Stationen nach Specialtarif l Stationen in Böhmen, vorarlbergischen mit Gestattung der RéMähren, Schlesien, des Lokaltarifs der expédition in einer ZwiGalizien und der betreffenden Eisenschenstation behufs RafBuKowina hahnverwaltung.

finierung daselbst.

österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 6. Dez. 94.

4. Ausnahmetaxen für Transporte von Spiritus. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte
von Spiritus bei Aufgabe von, bezw. Frachtzahlung für mindestens 10000 kg.

pro Prachtbrief und Wagen, wenn dieselbe mit direkten Frachtbriefen erfolgt und der Nachweis des erfolgten Bezuges des Rohspiritus von Stationen in Galizien und der Bukowina geleistet wird, ab Bielitz und Troppan nach Wien K F N B transit und ab Jungbunzlau (B N B), Kolin (St K Cf und Ö N W B), Pardubitz (St E G und S N V B), Eaitz und Smiritz nach Prag K F J B für Sendungen nach der Schweiz und den badisch-schweizerischen Grenzstationen Basel und Schaffhausen folgende Ausnahmesätze im Rückvergütungsweg gewährt : 393

ab nach Bielitz "Wien K E N B transit Troppan ,, » ,, Jungbunzlau (B N B) Prag K F J B Kolin (St E G und Ö N W B) ,, ,, Pardubitz (St E G und S N V B) ,, ,, Raitz Smiritz ,, ,, Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140,

per 100 kg.

48,5 österr. Kr.

42,7 ,, 33 Cts.

31 ,, 52 77 48 ,, v. 6. Dez. 94.

5. Ausnahmetaxen für Transporte von Spiritus. Vom 1. Janaar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Spiritus bei Aufgabe von, bezw. Frachtzahlung für mindestens 10000 kg.

pro Prachtbrief und Wagen mit direkt von der ursprünglichen Aufgabestation nach der Bestimmungsstation lautenden Frachtbriefen ab Prag K F J B loco und transit, Prag Smichow B E B und B W B nach St. Margrethen transit und Bregenz transit, Buchs transit und Lindau transit und ab Krakau loco und transit nach Wien K P N B für Sendungen nach der Schweiz folgende Ausnahmesätze im Rückvergütungswege gewährt: ab nach per 100 kg.

St. Margrethen transit 80 österr. Kr.

Bregenz transit Buchs transit 79 ,, ,, Lindau transit ) Krakau loco und transit { FNB für S 5 9 , 8 der Schweiz-

I

Die obenstehenden, für die Strecken von Prag loco und transit nach Bregenz transit, Buchs transit, Lindau transit und St. Margrethen transit zugestandenen Frachtbegünstigungen finden bei den von Prag loco und transit nach schweizerischen Stationen zu den Frachtsätzen des direkten Tarifes abgefertigten Sendungen in der Weise Anwendung, daß die aus den direkten Frachtsätzen für die genannten Strecken entfallenden Frachtanteile in Frankenwährung gegen Zahlung der auf Grund des ermäßigten Frachtsatzes per 79 Kr. bezw. 00 Kr. entfallenden Gebühr rückerstattet werden.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 6. Dez. 94.

6. Ausnahmetaxen für Transporte von Spiritus. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens bis 31. Dezember 1895, werden für Transporte von Spiritus bei Aufgabe von, bezw. Prachtzahlung für mindestens 10 000 kg. pro Frachtbrief und Wagen mit direkten von der ursprünglichen Aufgabestation nach der definitiven Bestimmungsstation, bezw. bei reexpedierten Sendungen mit direkt von der ursprünglichen Aufgabestation nach der Réexpéditionsstation und bei der "Weiterbeförderung von der letzteren mit direkt nach der definitiven Bestimmungsstation lautenden Frachtbriefen, ab Stationen in Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und der Bukowina nach allen AustrittStationen über die österreichische Reichsgrenze ins Ausland mit Gestattung der Réexpédition in einer Zwischenstation behufs Raffinierung daselbst, folgende Ausnahmesätze im Rückvergütungswege gewährt : 394

ab

per 100 kg. und l km. plus 2 Kr. Manipulationsgebühr pro 100 kg.

nach

Austrittstationen über die österr. Eeicbsl-- 50 km. 0,12 österr. Kr.

grenze ins Ausland Stationen i. Böhmen, mit Gestattung der 51--150 » 0,10 Mähren, SchleRéexpédition in einer 151-300 ,, 0,09 sien, Galizien und ,, Zwischenstation be- für weitere ,, 0,08 der Bukowina, hufs Raffinierung daselbst Für die Ermittlung der Gebühren nach diesen Frachtsätzen sind die im Lokalgütertarife der b. k. österr. Staatsbahnen vom 1. Januar 1894, Teil II, Heft l und 2, Abschnitt A, Punkt IV, angegebenen "Bestimmungen für die Prachtberechnung auf Grund der Einheitssätze" maßgebend.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 140, v. 6. Dez. 94.

7. Ausnahmetaxen für Transporte von Malz. Vom 1. Januar 1895 bis auf weiteres, längstens jedoch bis 31. Dezember 1895, werden bei Aufgabe von, bezw. Frachtzahlung für mindestens 10 000 kg. pro Frachtbrief und Wagen und Aufrechthaltung der einschlägigen tarifmäßigen Bestimmungen für Transporte von Malz ab Hohenau nach den Stationen Bregenz, Buchs, St. Margrethen und Lindau unter Anwendung des Teil III, Tarifheft 3, des österr. - ungarisch - französischen Eisenbahnverbandes vom 1. November 1894 ; des Teil III, Tarifheft 3, des österr-ungarisch-schweizerischen Eisenbahnverbandes vom 1. November 1894; des Teil III, Heft 3, des Süddeutschen Eisenbahnverbandes (süddeutsch-österreichisch-ungarischer Güterverkehr) vom 1. Dezember 1894 und des Teil II, Tarifheft 2, vom 1. Juli 1893 des österreichischLindau-Vorarlberger Verkehres der nachstehende Ausnahmesatz im Rückvergütungswege gewährt : von nach pro 100 kg.

6,5 österr. Kr. aus den in Bregenz, den begünstigten RelBuchs, tionen in Geltung stehenHohenau St. Margrethen, den Frachtsätzen laut den Lindau, vorbezeichneten Verbandstarifen.

Die Liquidierung erfolgt gegen Vorlage der auf die reklamierende Firma als Aufgeberin lautenden, von der Aufgabestation beglaubigten Frachtbriefduplikate, die nicht wieder zurückgestellt werden, spätestens zwei Monate nach Ablauf des Zugeständnisses.

. Sendungen nach andern Verbandsstationen als Bregenz, Buchs, St. Margrethen und Lindau im österreichisch-Lindau-Vorarlberger Verkehr werden nicht bonifiziert. Sollton während der Gültigkeitsdauer des nebenstehenden Zugeständnisses die Gebührenanteile der Kaiser Ferdinands-Nordbahn aus den nebenbezeichneten Tarifen eine Restringierung erfahren,
so wird auch eine gleichmäßige .Reduktion des bezüglichen Prachtnachlasses vorbehalten.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 139, v. 4. Dez. 94.

395

Mitteilungen des Eisenbahndepartements, 1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 14. Dezember 1894: Nachtrag III zum Reglement und Tarif für die Beförderung von Expreßgut auf den schweizerischen Eisenbahnen, enthaltend insbesondere eine neue Redaktion des Abschnittes ,,VI. Ablieferung", sowie verschiedene Änderungen nnd Ergänzungen der Anlage, unter Vorbehalt.

Genehmigt am 15. Dezember 1894: 1. Nachtrag VI zu Heft II der direkten Gütertarife für den Verkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der Bulle-Romont-Bahn und der Traversthalbahn und denjenigen der übrigen schweizerischen Eisenbahnen (Verkehr mit der Schweizerischen Centralbahn), enthaltend Distanzen für die für den Güterverkehr neu zu eröffnende Station Onnens-Bonvillars.

2. Übernahmetari für Getreide, Hülsenfrüchte, Mahlprodukte ans Getreide und Hülsenfrüchten, Malz und Ölsaaten, welche aus Österreich-Ungarn originiere und in Wagenladungen von mindestens 10000 kg. oder hierfür zahlend ab Buchs transit nach schweizerischen Stationen reexpediert werden.

3. Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr der Thunerseebahn, enthaltend Bestimmungen und Taxen für Schüler- und Studentenabonnemente.

Genehmigt am 17. Dezember 1894: 1. Entwurf II eines provisorischen Ausnahmetarifes für die Beförderung von Eilgütern, gewöhnlichen, zwischen Wien K E B und Wien K F J B T Stationen der k. k. österr. Staatsbahnen einerseits und Bregenz transit, Buchs transit, St. Margrethen transit und Lindau transit, sowie Stationen der Vereinigten Schweizerbahnen, der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der ßötzbergbahn), der Schweizerischen Centralbahn (einschließlich der Aargauischen Südbahn) und der Jura-Simplon-Bahn anderseits, unter Vorbehalt.

2. Interner Tarif für die Beförderung von Personen, Gepäck und Hunden der Seilbahn Cossonay-Ville--Gare.

3. Interner Tarif für die Beförderung von Gütern der Seilbahn CossonayVille--Gare.

Genehmigt am 18. Dezemher 1894: 1. Ermäßigte Prachtsätze für den Transport von Bruchsteinen in Wagenladungen v o n 10000 k g . a h Steinmaur u n d Rümiko nach 2. Aufnahme von Schnittfrachtsätzen für die württembergische Station Plochingen in den Ausnahmetarif Nr. 19 für Baumwolle nnd Baumwollabfälle, enthalten im Heft 2 des Teiles II der deutsch-italienischen Gütertarife.

396

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

19.12.1894

Date Data Seite

729-732

Page Pagina Ref. No

10 016 868

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.