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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 11. Mai 1894.)

Der Bundesrat, in Erweiterung der unterm 24. März erlassenen Bekanntmachung betreffend den Rückzug der italienischen Silberscheidemünzen und mit Wirksamkeit auf den 24. Mai 1894, beschließt: I. Die sämtlichen Post- und Telegraphenbureaux werden bis auf weiteres verpflichtet, italienische Silberscheidemünzen bis auf Fr. 10 auf die einzelne Person zur Auswechslung anzunehmen.

II. Bei zu starkem Andränge ist denselben die nötige Zeit zum Bezüge von Barschaft bei der vorgesetzten Kassenstelle einzuräumen.

III. In Fällen von offenbarem Mißbrauche sind die Postbureaux ermächtigt, die Auswechslung zu verweigern.

(Vom 18. Mai 1894.)

Gestützt auf Art. 2, Ziffer IV, des Bundesbeschiusses vom 19. Dezember 1889 und Art. 20 der Gesellschaftsstatuten der JuraSimplon-Bahn werden die Herren Nationalräte Landammann K e e l in St. Gallen, Oberst G e i l i n g e r in Winterthur und Regierungspräsident P. B ü b l e r in Chur für eine weitere Amtsdauer von drei Jahren, d. h. bis zum 1. März 1897, als Mitglieder des Verwaltungsrates der Jura-Simplon-Bahn bestätigt.

Herr Nationalrat K ü n z l i wird auf seinen Wunsch und unter bester Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied des genannten Verwaltungsrates entlassen. Als neues Mitglied wird Herr Dr. Emil F r e y, Nationalrat und Landstatthalter in Aarau, gewählt.

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(Vom 21. Mai 1894.)

Das schweizerische Bundesgericht zeigt an, daß es seine diesjährigen Ferien auf die Zeit vom 22. Juli bis 3. September angesetzt habe.

(Vom 22. Mai 1894.)

Die deutsche Gesandtschaft teilt mit Note vom 21. dies unter Hinweis auf den ßundesratsbeschluß vom 27. April, der das seinerseits erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenvieh aus Frankreich außer Kraft setzt, mit, daß, sofern nicht die Durchfuhr von französischem Vieh durch die Schweiz nach Deutschland verhindert würde, der alsbaldige Erlaß eines Einfuhrverbotes gegen die Schweiz deutscherseits in Erwägung gezogen werden müßte.

Hierauf wird erwidert, daß das vom Bundesrat unterm 16. Februar laufenden Jahres erlassene Verbot des Transits von französischem Vieh durch die Schweiz nach Deutschland (Bundesbl. I, 213) nach wie vor in Kraft bestehe, sowie daß alle in Frage kommenden Grenzbehörden neuerdings telegraphisch zu strengster Durchführung dieses Verbots verhalten worden seien.

Dem zum serbischen Generalkonsul in Zürich ernannten Herrn Gustav H e n n e b e r g wird das Exequatur erteilt.

Über die Organisation des Verpflegungs- und Magazinbureaus als Unterabteilung des Oberkriegskommissariates wird eine Verordnung erlassen.

Dem allgemeinen Bauprojekt für die elektrische Tramwaylinie Petit-Sacpnnex-Champel wird unter einigen Bedingungen die Genehmigung erteilt.

671 "Wahlen.

(Vom 18. Mai 1894.)

o

Militär département.

Kanzlist:

Herr Gustav Müller-Berlinger in Bern.

Finanz- und

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Lieutenant im Grenzwachtcorps des IV.Zollgebietes: Herr Rodolfo Botta, von Genestrerio (Tessin).

(Vom 22. Mai 1894.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Po st V e r w a l t u n g .

Postcommis in Basel : Herr Felix Gschwind, von Basel.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in Melano :

Herr Alfonso Cremonini, von Melano.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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Jahr

1894

Année Anno Band

2

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21

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.05.1894

Date Data Seite

669-671

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10 016 617

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