#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Baute.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 24. Februar 1891 sucht die Direktion der Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren nm die Bewilligung nach zur Verpfändung im Ï. Rang ihrer 5668 Meter langen Bahnlinie, bestehend aus der 1388 Meter langen Drahtseilbahn Lauterbrunnen-Grütsch (I. Sektion) und der 4280 Meter langen elektrischen Bahn Grütschalp-Mürren (II. Sektion) sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, zur Sicherstellung eines für die Erstellung der Bahnanlagen und Beschaffung des Betriebsmaterials zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 600,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfand bestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 26. März 1891 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dein Bundesrathe schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 10. März

1891.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes : 3/8]

[

Die Bundeskanzlei.

669

10. Wochenbülletin über dia Eiien, G-etourtera. und. Sterlbeialle in den Städten Groß-ZUrlch (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Locle (U,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Période .1880--1888.

10. Woche, vom 8. bis zum 14. März 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 92 Ehen, 333 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 264 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts : y7 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 8. bis

Lebendgeburten.

Totgeburten.

Gestorbene (ohne die Todtgeburten) T Vi von nu i Jniir

Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Eheliche. liche. liche. liche. liehe. liche. liche. TJnehe* liehe.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . .

Auswärtige Zusammen In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene Wovon Auswärtige . .

277 9 286

32 6 38

8

22 9

21 6

1 1

7 1

1 -- 1

1 --

Unter der Gesamtntzahl waren verkoslgeldet

55 1 56

3 -- 3

34 7 41

2

1 1 --

1 -- 1

11 7 --

1 --

2

-- '

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburteu) wie folgt:

Vom 8. bis zum 14. März.

Männlich . . .

Weiblich Zusammen

o--l lahr.

Von 80 Unbe1--4 5-19 20-39 40-59 80-79 mohr kanntes Iahten. lahren. Jahren. Jahren. Jahren. und Jahren. Alter.

36 23

22 21

5 14

21 18

38 24

25 29

59

43

19

39

62

54

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. 1.

v

7 8

--

15

--

47

670 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenanute 15 Städte (mit Ausschluß dar Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblich» keitszifler : Während der an folgenden Tagen za Ende gegangenen Woche

Während der eutsurechenden Woche im Jahro

am 14. März 1891 27,s Sterbefälle 7'· n 22,9 . ,, » n 24,o ,, 28. Februar ,, 24,e » 21.

,, Die Geburtenziffer beträgt 32,o auf

Todesursachen.

auf 1000 Einwohner ,, ,, ,, ,, ,, ,,

1

i

9. Durchfall der kleinen Kinder 1 0 . Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

13. Schlagflnß .

. . .

1891.

Vom 8. bis 14. März.

.

7 i 1

15 6 1 4 5 37 71 12

7

ü 2 1

18. Angeborene Lebensschwäche 1 9 Altersschwäche . . . .

11 6

20. Andere Todesursachen . . .

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

Wovon Auswörtige

i 4 1

2

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

14. Gewaltsamer 15.

,, 16.

,, 17.

_

188S

28,o 24,, 20,6 21,o

22,3 2l,i 21,8

20,1

ÎOOO Einwohner.

Total.

1. Pocken 2. Masern 3 . Scharlachfieber . . . .

4. Diphtheritis und Group . .

5 Keuchhusten 6. Rothlauf 7 . Typhus abdominalis . . . .

8 Kindbettfieber

1890

98 -- 291

1 3 2 2

1890.

Vom 9. bis 16. März.

Wovon Total. Auswärtige

4

3 9 2 1 3 1 13 39 54 10 7

Total.

Wovon Auswärtige.

l!| Z ; 112 4

m

1 1

3 ; 1 1

-- _

11 :

--

3 3 2

29 44 10

2

-- i

1

11

2 --1

3 4 --

-- _

1

1 -- -- --

17 9

2

10 102 -- -- 27* 282

1889.

: Vom 10. bis 16. Man.

10 -- 24

5 5

10

2 ,

-- i

13

-- -

j

83 i 1 i

235

1

--

15 --

30

* Wovon 5 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkoholismus ist angegeben als Grund- oder concomitirende Ursache des Todes in 12 Füllen (10 mBnnlich und 2 weiblich). -- Influenza in 7 Fällen.

Laut Angabe hatte in 66 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen and tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Woüinungsverhältnlsse vor:

671 GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt.

In 25 Fällen.

In 21 Fällen.

In 9 Fällen.

Keine Angaben.

In 35 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, ändern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten Lungenändern tuberkulösen infektiösen Krankheiten.

der Athmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Waiblich. Mannlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich.

2 Jahr 14 12 3 2 -- -- --1 Jahren 5 5 1 3 10 9 -- -- 1 1 7 2 1 ,, 3 -- 5 2 5 8 1 2 2 ,, 4

. .

. .

. .

. .

. .

. .

18 13 5 8 4 4 5 2 2 3 2 2 3

8 4 -- --

2 2 -- --

18

19 Infektiöse Krank- II heiten.

Städte.

Groß-Zürich *) .

Groß-Genf**) .

Basel Bern Lausanne St. Gallen Chaux-de-Fouds .

Luzern Nenenburg . .

Winterthnr . .

Biel Herisau Schaffhansen. .

Freiburg

4 9 3 -- 36

Andere tuberkulöse Krankheiten.

||

7 3 1 -- 35

Akute Krankheiten der Lunge.

Von 0 bis 1 ,, 1 ,, 4 ,, 5 ,, 19 ,, 20 ,, 39 ,, 40 ,, 59 ,, , 60 ,, 79 .

,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

3 5 6 5 3 3 3 1 1 3 1

2 4 3 3

8 tì 8 5 1 2

1 1 1

2

el



·32 s

2 1

2 1 -- -- 6

--

3 -- -- --

1 -- -- --

--.

--.

-- 17

11

19

Durchfall der kleinen Kinder "rt

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*) Zürich und seine 9 AIisgemeinden.

**\ Genf mit Plainpalais, Eaux- Vives und P etit-Sa conce!

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672

IWortoidität, Vom 8. bis zum 14. März 1891 sind folgende Fälle von anstackenden Krankheiten angezeigt worden : 1. Pocken und modifizirte Blattern.

Bern (Kanton) : l Fall in Biel.

2. Masern.

ß-ZUrich: 6 Fälle. -- Basel-Stadt: 55 Fälle. -- Bern (Kanton): l Fall in Biel. -- Neuentarg (Kanton) : 26 Fälle, wovon 20 in Neuenburg, l in Colombier und 5 in ßevaix.

3. Scharlach.

GroB-ZUrlch: l Fall. -- Basel-Stadt: 4 Fälle.-- Bern: 9 Fälle. -- Kauen8»urg (Kanton): 25 Fälle, wovon 12 in Flenrier, 12 in Motiers und l in Neuenbnrg. -- Waadt (Kanton): 16 Fälle in 7 Ortschaften zerstreut.

4. Dipiitheritis und Group.

,

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaff bansen. -- Groß-ZUrlch: 9 Fälle.-- Basel-Stadt : 11 Fälle. -- Bern: 7 Fälle, wovon 4 von auswärts. -- Neuenburg (Kanton): 3 Fälle in Fleurier. -- WaadS (Kanton): 2 Fälle.

5. Keuchhusten.

Sctiaffhausen (Kanton) : Verschiedene Fälle in Neuhauseu. -- Groß-ZUrlch : 4 Fälle. -- VVaadi (Kßnton): Viele Fälle im Kanton herum.

6. VarioeEen.

Groß-ZUrich: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Bern (Kanton): 4 Fälle an Biel.

7. BotUauf.

Sroß-ZUrich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 7 Fälle. -- Bern: 2 Fälle.

8. Typhus.

Sroß-Zürlcti : 3 Fälle. -- Bern : 2 Fälle. -- WaadS (Kanton) : 2 Fälle.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Keine Fälle.

10. Influansa.

Basel-Stadt: 8 Fälle.

673

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 8. bis 14. März 1891.

Kantonsspital Zürich (448 Betten). -- Pockenspital Zürich (60 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumünster-ZUrlch (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Spital Gen! (360 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- Hôpital Butini in Gen« (52 Betten). -- Hôpital du chemin Gourgas in Genf (45 Betten). -- ßürgerspital Basel (487 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Socin's Privatspital in Basel (12 Betten). -- Diakonissenmutterhaus in Riehen (70 Betten). -- Inselspital in Bern (437 Betten), -- Diakonissenhaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten).-- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Fonrtalès in Neuer.burg (74 Betten). -- Spital Providence in Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital in Winterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herisau (80 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Spital Providence in Freiburg (50 Betten). -- Spital Lode (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. Rothlauf . . . ° 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

-- l 14 l 25 8 10 37 25 .36 21 77 9 336 47 647

Wovon von auswärts kommend.

_

-- -- l -- 13 2 l 17 11 17 6 16 l 138 22 245

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 7. März in den genannten Krankenanstalten 3380. Er i s t am 14. März in den oben erwähnten Anstalten 3359.

674

Gesetzgebung über das Gesundheitswesen.

Zürich.

Gesetz betreffend die Leiclhenbestattung.

(Vom 29. Juni 1890.)

§ 1. Das Bestattungswesen ist Sache der politischen Gemeinden und wird durch die örtlichen Gesundheitshehörden (Gemeinderath oder Gesund heitskommission) besorgt.

Dasselbe steht unter der Oberaufsicht der Sanitätsdirektion.

§ 2. Die Gesundheitsbehörde ernennt in oder außer ihrer Mitte einen Friedhofvorsteher, welchem die Anordnung und Ueberwachung der Bestattungen und die Aufsicht über den Friedhof obliegt.

§ 3. Der Priedhofvorsteher hat bei jedem Todesfalle die Leichenschau, sowie im Einverständnis mit den Hinterlasssnen das zur Bestattung weiter Nöthige anzuordnen.

Wenn der Zivilstandsbeamte nicht zugleich Friedhofverordneter ist, so hat er diesem sofort von jedem ihm angezeigten Todesfall Kenntniß zu geben.

§ 4. Wo mehrere politische Gemeinden einen gemeinsamen Friedhof haben, ist die Organisation des Bestattnngswesens im Sinne des § 8, Absatz l, des Gemeindegesetzes den betreffenden Gemeinden anheimgestellt; vorbehalten bleibt die Genehmigung durch die Sanitätsdirektion.

§ 5. Jede Leiche wird auf dem Friedhofe derjenigen Gemeinde bestattet, in welcher der Tod erfolgt ist oder die Leiche aufgefunden wurde.

Die Hinterlassenen sind jedoch berechtigt, die Bestattung iu der Gemeinde des letzten Wohnortes des Verstorbenen zu verlangen. Für die Bestattung in einer dritten Gemeinde ist die Zustimmung der Gesundheitsbehörde der letzteren erforderlich.

Der Transport einer Leiche aus einer Gemeinde in die andere kann indessen aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten untersagt werden.

§ 6. Betreffend die Bestattung der Leichen aus den kantonalen Krankenund Versorgnngsanstalten und aus den zugehörigen Leichenhänsern auf den besonderen Spitalfriedhöfen wird der Regierungsrath £i& nöthigen Verordnungen erlassen, welche der Genehmigung durch den Kantonsrath unterliegen.

§ 7. Die Bestattung der Leichen hat in schicklicher Weise zu geschehen.

Mit Bezug auf die Leistungen der Gemeinden sollen in allen Fällen dieselben Formen beobachtet werden.

§ 8. Die Bestattung erfolgt auf Kosten des Staates und der Gemeinde und umfaßt folgende Leistungen der letzteres:

675 a.

b.

c.

d.

e.

f.

die die die die das die

Leichenschau; Bekanntmachung der Bestattung; Lieferung des Sarges und die Einsargung der Leiche; Verhringung der Leiche auf den Friedhof; OeEFnen und Zudecken des Grabes; Bezeichnung des Grates ;

§ 9. Die Gemeinde kann beschließen, daß bei allen Bestattungen ein Loichengeläute stattzufinden habe, sofern nicht die Angehörigen des Verstorbenen ausdrücklich darauf verzichten. Die Kosten des Geläutes fallen zu Lasten der Gemeinde.

Die Grabstätten sind auf Kosten der Gemeinde in einfacher Weise mit Pflanzen zu schmücken.

§ 10. Bezüglich des Verfahrens mit den Leichen, der Anlegung der Gräber und der Friedhöfe sind im Uebrigen die Bestimmungen der einschlägigen kantonalen Verordnungen maßgebend.

§ 11. Den Angehörigen des Verstorbenen bleibt es unbenommen, auf dessen Grab noch besondern Schmuck anzubringen oder ein Denkmal aufzustellen.

Für Anlage und Umfang des Gräberschmuckes und der Denkmäler, sowie für die znläßige Dauer des Bestandes der letzteren ist die Friedhofordnung der Gemeinde maßgebend.

Für die Bewilligung zur Autstellung von Denkmälern darf keine Gebühr bezogen werden.

§ 12. Den mit der Bestattung betrauten Beamten und Bediensteten ist die Annahme von Geschenken untersagt.

§ 13. Der Staat leistet an die Bestattungskosten der Gemeinden: a. für jede Bestattung eines Kantonseinwohners, wenn sie im Kanton stattfindet, einen Beitrag von 10 Franken; wenn sie äußer-halb des Kantons erfolgt, einen Beitrag von 5 Franken ; diese Beiträge werden auch dann verabfolgt, wenn infolge von Feuerbestattung oder aus ändern Gründen einzelne der in § 8 bezeichneten Leistungen ganz oder theilweise wegfallen ; b. weitere Beiträge nach Maßgabe der ökonomischen Verhältnisse der Gemeinden innerhalb des durch den Voranschlag festzusetzenden Kredites ; in Fällen von Epidemien können außerordentliche Beiträge gegeben werden.

§ 14. Der Staat leistet ferner Beiträge an die Neuanlage und Erweiterung von Friedhöfen, an die Erstellung von Leichen hänsern und an die Anschaffung von Leichenwagen.

§ 15. Der Kegiernngsrath wird für die Vertheilung dieser Beiträge Regulative aufstellen.

676 § 16. Wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz im Kanton hatte und die Bestattung am Wohnorte stattfindet, so trägt die Wohngemeinde die Kosten.

Findet die Bestattung in einer ändern zürcherischen Gemeinde statt, bo hat die Wohngemeinde ihr die Kosten zn ersetzen, falls dieselben außer dem Staatsbeitrage nicht 12 Franken übersteigen. Steigen sie höher, so hat den Mehrbetrag die Bestattungsgemeinde zu tragen, sofern der Tod in dieser erfolgte, beziehungsweise die Leiche in derselben gefunden wurde, andernfalls derjenige, anf dessen Begehren die Bestattung in einer dritten Gemeinde angeordnet wurde.

§ 17. Falls die Bestattung einer Person, welche ihren Wohnsitz im Kanton hatte, außerhalb des Kantons stattfindet, so können die zur Zahlung der Kosten Verpflichteten (Art. 2, Absatz 2, des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1875, Offiz. Sammlung, Bd. XTX, S. 342) von der Wohngemeinde einen Beitrag gleich der Hälfte der ihnen ans der Erstattung erwachsenen Kosten, jedoch höchstens 12 Franken beanspruchen.

§ 18. Sofern der Verstorbene seinen Wohnsitz nicht im Kanton hatte, kann die Bestattungsgemeinde den Ersatz der Kosten vom Nachlasse des Verstorbenen oder von anderen privatrechtlich Verpflichteten beanspruchen. Ist von denselben nichts erhältlich, so hat für die Bestattungskosten von Kantonsbürgern die Heimatsgemeinde, von Nichtkantonsbürgern der Kantonalarmen~ fond einzustehen.

§ 19. Kranken-, Versorgungs-, Korrektions- und ähnliche Anstalten haben für die Bestattung verstorbener Insaßen auf dem Friedhofe der betreffenden Gemeinde dieser zu ersetzen: a. sofern es Kantonseinwohner betrifft, den durch den Beitrag der WohDgemeinde und den Staatsbeitrag nicht gedeckten Best der Bestattungskosten ; 6. sofern es Nichtkantonseinwohner betrifft, die gesammten Beerdigungskosten unter Vorbehalt des .Rückgriffes auf allfällige Verpflichtete.

§ 20. Die Gemeinden haben für die von ihnen ausgelegten Bestattungskosten das Recht des Rückgriffes auf diejenigen, welche infolge Verschuldens oder gemäß gesetzlicher Haftpflicht für die ökonomischen Folgen des Todes verantwortlich sind.

§ 21. Wenn die Bestattung auf Begehren der Hinterlassen en eines Verstorbenen in einer anderen Gemeinde geschieht, als da, wo der Tod erfolgte oder die Leiche gefunden wurde, so haben dieselben die Kosten eines allfälligen Leichentransportes
zu tragen.

§ 22. Dieses Gesetz, durch welches die widersprechenden Bestimmungen früherer Gesetze und Verordnungen aufgehoben werden, tritt mit dem 1. Januar 1891 in Kraft.

Eidg. statistisches Bureau.

677

Bulletin Nr. 5 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Seli-weiz vom 1. bis 15. März 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden : P = Pferde : B = Rindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen: Scllf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Kauschbrand.

Bern. Bez. Niedersimmenthal, Diemtigcn, l Schf umgestanden.

Luzern. Bez. Luzern, Meyersltappel, l R umgestanden, 20 R, 7 Schw abgesperrt.

Gesammttotal 3 Fälle, 37 Verdachtsfälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Morgen, Langnau, l R umgestanden, 7 R abgesperrt, Thalweil, l R umgestanden, 3 R abgesperrt -- Total 2 R umgestanden, 10 R abgesperrt.

Bern. Bez. Seftigen, Gerzensee, l R ; Bez. Wangen, Niederönz, \ R; Bez. Laufen, Roggenburg, l R; Bez. Saanen, Gsteig, l K; Bez. Delsberg, Delsberg, l R; Bez. Burgdorf, Oberburg, l R, Burgdorf, l P -- Total 6 R, 1 P umgestanden.

Freiburg. Bez. Sense, St. Ursen, l R umgestanden, 10 R abgesperrt.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, \ R umgestanden.

St. Gallen. Bea. Unter-Toggenburg, Flawil, l R umgestanden, 5 R abgesperrt; Bez. Wil, Oberbvren, l R umgestanden, 4 R abgesperrt -- Total 2 R umgestunden, 9 R abgesperrt.

Gesammttotal 12 Fälle, 19 Verdachtsfälle.

678

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. ZUrich, Wiedikon, l St (l R*) geschlachtet; Bez. Morgen, Langnau, 2 St, 28 R, 4 Sehw; Bez. Meilen, Hombrechtikon, 2 St (12 R*); Bez. üster, Egg, 2 St (16 R*, 2 Schw*); Bez. Andelfingen, Marthalen, l St (3 R*), Unterstammheim, 4 St (11 R*, 4 Schw*, 5 Z*); Bez. Dielsdorf, Weiach, l St (5 R*, 2 Schw*, l-Z*); Bez. Bülach, Glattfelden, 1 St (6 R*, 2 Schw*, l Z*) ; der Fall in Wiedikon betrifft einen aus Oesterreich-Ungarn importirten Ochsen; nacli Unterstainmheim Einschleppung durch auf dem Markte in Frauenfeld gekaufte Schweine -- Total 14 St, 82 R, 14 Schw, 7 Z (54 R*, 10 Schw*, 7 Z*), wovon (1 R*) geschlachtet.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l St (13 R*); Bez. Nidau, Jens, 1 St (5 R*); Bez. Trachselwald, Lützelflüh, l St (5 R*); Bez.

Aarberg, Aarberg, l St (9 R*); Bez. Seftigen, Gerzensee, 3 St (44 R*); Bez. Fraubrunnen, Jegenstorf, l St (2 R*), Urtenen, 1 St (2 R*) ; Einsehleppuog nach Köniz vom Markte in Rue (Kt.

Freiburg), nach Jegenstorf und Urtenec aus dem infizirten Stall in Köniz dui-ch Vieh.waare, welche vor Ausbruch der Seuche daselbst gekauft wurde. Die Viehmärkte in Bern, Burgdorf und Nidau sind bis auf Weiteres eingestellt -- Total 9 St (80 R*1.

Lnzern. Bez. Luzern, Malters, 6 St, 28 R, 29 Schw.

Zug. Menzingen, l St (16 R*).

Freiburg. Bez. Glane, Romont, 2 St, 20 R ; Bez. See, Cormerod, 2 St, 29 R, Corsalettes, 1 St, 13 R, Barbereche, 2 St, 29 R, Cournillens, 2 St, 11 R, wovon (2 R*); Bez. Gruyère, Avry-devant Pont, 3 St, 21 R, 6 Schw ; Bez. Broye, Dompie.rre, 2 St (15 R*) -- Total 14- St, 138 R, 6 Schw, wovon [17 R*).

Solothurn. Bez. Kriegstetten, Horriwil, 2 St (3 R*, l Schw*).

Basel-Stadt. Basel, l St (2 Rc) geschlachtet, betrifft Ochsen italienischer Herkunft, Riehen, 2 St, 9 R -- Total 3 St, 11 R, wovon (2 R*) geschlachtet.

Basel-Landschaft. Bez. Ariesheim, Münchenstein, l St, 2 R.

Schaffhausen. Bez. Stein, Ramsen, l St (9 R*); aus dem Großherzogthum Baden eingeschleppt.

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Herisau, l St (8 R*), Waldstatt, \ St (5 R*. 2 Sehw'i, Hundwil, l St (9 R*, l Z*); Bez. Mittelland, Teufen, l St (12 R«); Bez. Vorderland, Wald, 2 St (13 R*, 3 Z*). Die Fälle in Herisau und Waldstatt betreffen österreichisches Schlachtvieh -- Total 6 St (47 R*, 2 Schw*, 4 Z*).

679

Appeiizell I. Kh. Schwende, \ St (6 R*, 3 Schw*), Rülte, 2 St, 33 R, 23 Schw, 7 Z -- Total 3 St, 39 R, 26 Schw, 7 Z, wovon (6 R*, 3 Schw*).

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, l St (7 R*) geschlachtet; Bex. Tablât, Muolen, 2 St (12 R*); Bez. Rorschach, Mörschwil, 4 St (34 R*), Tübach, 2 St (40 R*, 3 Z*), J5erg, l St (10 R*); Bez. Unter-Rheinthal, Diepoldsau, 4 St (15 R*, 2 Z*, 2 Schw*) ; Bez. Ober-Rheinthal, Marbach, l St (5 R*), wovon (l R*) geschlachtet; Bez. Wil, Bronschhofen, 3 St (23 R*, l Schw*); Bez. Goßau, Straubenzell, 1 St, (11 R*, l Schw*) -- Total 19 St (157 R*, 5 Z«, 4 Schw*), wovoc (8 R*) geschlachtet.

Oraubfinden. Bez. Plessur, Churwalden, 2 St, 10 R, l Sohw, 15 Schf, 3 Z ; Bez. Ober-Landquart, Conters, l St (6 R*, l Schw*, 4 Z*), ÄwbZis, l St, 3 H, Luzein, l St, 12 R; Bez. Glenner, Laax, 2 St (26 R*, 12 Schf*, 2 Z*, l Schw*), Feüiers, l St (13 R*) -- Total 8 St, 70 R, 27 Schf, 9 Z, 3 Schw, wovon (45 R*, 12 Schf*, 6 Z*, .2 Schw*).

Thurgau. Bez. Arbon, Egnach, l St (5 R*), Uttiueiî, l St (7 R*), Dozweil, l St, (6 R*); Bez. Bischofszell, Amriswe.il, l St (H R*), Sulgen, l St (2 R*); Bez. Frauenfeld, Hüttlingen, l St, 6 R, wovon l R umgestanden; Bez. Kreuzungen, Altnau, l St, 3 R, Dünnershaus, l St, 9 R, Güttingen, 3 St, 27 R, wovon (15 R*), Neuweilen, l St, 8 R, WdZdi, l St (3 R*, 2 Z*), JSngweiZen, l St (5 R*), Herrenhof, l St (9 R*); Bez. MUnchweilen, Rickenbach, 3 St, 18 R, wovon (5 R*); Einschleppung nach den Bezirken Bischofszell und Kreuzungen aus dem Großherzogthum Baden -- Total 18 St, 114 R, 2 Z, wovon 1 R umgestanden und (63 R*, 2 Z*).

Waadt. Bez. Echallens, Goumoens-la-ville, 3 St (25 R*); Bez. Grandson, Fiez, 1 St (5 R*), Novalles, 4 St, 26 R, wovon (18 R*); Bez. Nyon, Coppet, l St (3 R*), wovon (l R*) geschlachtet; Bez. Orbe, Vuiteboeuf, 6 St (22 R*) :, Bez. Yverdon, Vugelles, l St (5 R*); Bez. St. Croix, ßwUet, 2 St (3 R*). Die Fälle in Vuiteboeuf werden auf aus Ilajien importine Schweine zurückgeführt -- Total 18 St, 89 R, (81 R*), wovon (1 R*) geschlachtet.

Neuenburg. Bez. Chaux-de-Fonds, Eplatures, 2 St (20 R*, 3 Schw*), Sagne, 2 St, 14 R, 6 Schw, l Schf, l Z. Nach Eplatures Einschleppung aus Avenches (Waadt) -- Total 4 St, 34 R, 9 Schw, 1 Schf, 1 Z, wovon (20 R*, 3 Schw*).

Genf. Bez. Linkes Ufer, Lancy, 2 St (5 R*, l Schw*, l SchP, l Z*), Gy, 2 St (16 R*), Genf, Schlachthaus, l St (14 R*); die

680

in der Schlachthausstallung in Genf konstatirten Fälle betreffen aus Collonges bei Bellegarde (Frankreich) impovtirtes Handelsvieh. -- Total 5 St (35 R*, 1 Schw*, 1 Seht*, 1 Z»).

Gesammttotal 132 St, 1114 Stück Vieh, wovon 12 StUck geschlachtet und 1 Stück umgestandeu.

Verminderung seit 28. Februar 48 St, 631 StUck Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Zürich, ßez. Andelfingen, Klein-Andelfingen, 2 P; Bez. BUlach, Höri, 4 P -- Total 6 P der Ansteckung verdächtig.

Thnrgau. Bez. Frauenfeld. Kurzdorf, (2 P*) der Ansteckung verdächtig.

Waadt. Bez. St. Croix, St Croix, l P der Seuche verdächtig.

Gesammttotal 1 Fall Seucheverdacht, 8 Fälle Ansteckungsverdacht.

Rothlauf der Schweine.

Bern. Bez. Erlach, Ins, 6 Schw umgestanden.

Freiburg. Bez. Saane, Freiburg, 3 Schw ucngestanden.

Schaffhansen. Bez. Ober-Klettgau, Neunkirch, l Schw umgestanden.

Thnrgau. Bez. Münchweilen, Brav.nau, 4 Schw umgestanden, 50 Schw verdächtig.

Gesammttotal 14 Fälle, 50 Verdachtsfälle.

Räude.

Graubünden. Bez. Moësa, Leggio, (30 Schf*), Misox -(.20 Schf*3 -- Total (50 Schf*) verseucht und verdächtig.

Gesammttotal 50 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Bußen : Eine von Fr. 300 (Nichteinhaltung der Quarantäne); eine von Fr. 10 (Verletzung des Art. 15 der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887); zwei von je Fr. 5 (Anstände betreifend Gesundheitssebeine); drei von je Fr. 30, zwei von je Fr. 20 und zwei von je Fr. 5 (Viehhandeì ohne Patent).

681 Bern. Bußen : Vier von je Fr. 5, wovon je eine an einen Viehinspektor und einen Stellvertreter (Anstände betreffend Gesurrdheitsscheine).

Basel-Landschaft. Bußen: Je eine von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Sclmtfhiiusen. Bußen: Je eine von Fr. 100, Fr. 40, Fr. 35 und zwei von je Fr. 20 (Gesetzesverletzungen).

St. Gallen. Bußen: Drei von Fr. 10 bis Fr. 20 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Aargau. Buße von Fr. 16 (Abgabe eines unrichtigen Gesundheitsscheines).

Thurgau. Bußen : Zwei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsseheine).

Waadt. Bußen : Zwei von je Fr. 10 und sieben von je Fr. 5 (Anstände bestreffend Gesundheitsscheine); je eine von Fr. 10 und Fr. 5 (Vergehen gegen die Fleischschau); eine von Fr. 20 (Seuchenverheimlichung).

Bückweisungen.

1. März 1; Luino : ein Transport Schweine (kürzlich abgelaufene Maul- und Klauenseuche). Einfuhr nach mehrtägiger Beobachtung nachträglich gestattet.

2. März 4; Singen: zwei Mastschweine (ohne vorgeschriebene Gesundheitsseheine).

3. März 7 ; Singen : eine Kuh (ohne Gesundheitsschein).

4. März 7 ; Romanshorn : ein Transport von 295 Schweinen aus Berlin (ungültiger Gesundheitsschein).

5. März 10;. St. Margrethen : der sub Ziffer 4 erwähnte Transport (zum großen Theil mit Maul- und Klauenseuche behaftet).

6. März 11 ; Singen : ein Ochse (ohne vorschriftsgemäßen Gesundheitsschein).

. · 7. März 12; Singen: ein Pferd (unrichtiger Gesundheitsschein).

682

_A^Ti si ai udì.

Frankreich. Januar 1891: Lungenseuche, in 83 Gemeinden 94 Ställe, 153 Thiere als verseucht abgethan, 578 Thiere als der Ansteckung verdächtig geimpft ; Maul- imd Klauenseuche, 35 Slällc ; die Seuche soll gegenwärtig auch im benachbarten Departement Hochsavoyen in ziemlicher Ausdehnung herrschen ; Milzbrand, 30 Ställe und Weiden: liauschbrand, 22 Ställe; flöte- und Hautwurm, circa 50 Thiere abgethan (Ain l, Hochsavoyeu l Stall); Wuth, 72 Fälle (Savoyen 3 Fälle).

ßaden0 Februar: Rotz, l Fall Ansteckungsverdacht; Milzbrand, 17 Fälle; Rauschbrand, 10 Fälle; Maul- und Klauenseuche, in 190 Gemeinden waren 730 Ställe mit einem Bestände vou 4799 R, 87 Schw, 23 Z. 80S Schf betroffen ; Ende des Monats herrschte die Seuche noch in 114 Gemeinden, 322 Ställen mit einem Viehbestande von 1976 R, 20 Schw, 12 Z, 801 Schf.

Schwaben und Neuburg. Februar : Milzbrand, l Fall ; Maulund Klauenseuche, in 115 Gemeinden circa 2500 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 14. März frei vou der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche

Lungenseuclie

Ortschaften

Ortschaften

in. Nieder-Oesterreich 27 ,, Ober-Oesterreich...

2 ,, Salzburg 2 v Steiermark 2 ,, Tyrol und Vorarlberg . 23 ,, Böhmen 102 ,, Mähren 32 13 w Schlesien ,, Galizien . . . : . 56 T Ungarn (27. Februar) . 119

4 l

(72 Gehöfte)

-- -- 27 13 7 3 23

683

"V e T* schiede il e s.

Yiehverkehr mit Frankreich.

Mit Dekret vom 10. März hat die französische Regierung aus Anlaß des Auftretens der Maul- und Klauenseuche in 'den an Frankreich grenzenden schweizerischen Gebieten gegenüber der Schweiz Vieh sperre verhängt.

Viehverkehr mit Deutschland.

An die Grenzthierärzte und deren Stellvertreter längs der schweizerisch-deutschen Grenze.

lu theilweiser Abänderung unseres im Viehseuchenbülletin Nr. 4erlassenen Kreisschreibens theilen wir Ihnen mit. daß nicht nur die Bezirksthierärzte, sondern s ä m m t l i c h e patentirten Thierärzte des Großherzogthums Baden zur Ausstellung und Unterzeichnung der für den Viehimport nach der Schweiz verlangten Gesundheits- oder Ursprungsscheine befugt sind.

Eidgenössisches Polytechnikum in Zürich.

in Anwendung von Art. 8 des Reglements für die Diplomprüfungen wird hiemit bekannt gemacht, daß in Würdigung des Ergebnisses der bestandenen Prüfungen der schweizerische Schulrath nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Schülern des Polytechnikums Diplome ertheilt hat.

1. Diplom als Architekt.

Herrn Clero, Gustave, von Bofflens, Waadt.

2. Diplom als Ingenieur.

Herrn Becker, Karl, von Schwarzenberg, Luzern.

,, Bonzanigo, Carlo, von Bellinzona.

,, Botuscharoff, Georg, von Cirpan, Bulgarien.

,, von Brodowski, Karl, von Gnesen, Preußen.

,, Brüggmann, Johannes, von Hamburg.

,, Busmger, Otto, von Luzern.

684 Herrn ,, ,, ,,

,,

Dumur, Hermann, von Grandvaux, Waadt.

Gergurevic, Max, von Arad, Ungarn.

Jäger, Jules, von Auboranges, Freiburg.

Ivkovies, Johann, von Temesvar, Ungarn.

Kilchmann, Kasimir, von Ettiswyl, Luzern.

Laatmann, Hermann, von Temesvâr, Ungarn.

Loi'zo, Hercule, von Andres, Griechenland.

Manojlovics, Stefan, von Szt-Tamâs, Ungarn.

Narutowicz, Gabriel, von Telsze. Rußland.

Schilliger, Beat, von Weggis, Luzern.

Stroh l, Konstant, von Straßburg.

Stylianides, Kleonymus, von Cäsarea. Kleinasien.

Trzcinski, Max, von Affoltern bei Höngg, Zürich.

Wamoscher, Ludwig, von Monostorszeg, Ungarn.

Weber, Henry, von Gehweiler, Elsaß.

Zwicky, Fridolin, von Mollis, Glarus.

3. Diplom als Maschineningenieur.

Herrn ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, r ° ,, ,, ,, , ,,

Desgouttes, Adolphe, von Genf.

Favre, James, von Locle, Neuenburg.

Goß, Jacques, von Genf.

Hellmann, Otto, von Pullitz, Mähren.

Kobek, Ernst, von Batorkesz, Ungarn.

Kolba, Maximilian, von Szepes-Igló, Ungarn.

Koronzwitt, Abraham, von Odessa, Rußland.

Lanhoffer, Emil, von Fluntern, Zürich.

Mathias, Moritz, von Bukarest, Rumänien.

Nizzola, Agostino, von Loco, Tessin.

Piaggio, Carlo, von Genua.

Schätz, Adrien, von La Coudre, Neuen bürg.

Swietochowski, Richard, von Olkusz, Rußland.

Vontobel, Hermann, von Zürich.

Herrn ,, ,, ,,

Bremond, Rodolphe, von Progens, Freiburg.

Gremand, Albert, von Riaz, Freiburg.

Heeb, Gebhard, von Altsätten, St. Gallen.

Läufer, August, von Basel.

4. Diplom als Landwirth.

Z ü r i c h , den 21. März 1891.

Der Präsident des Schweiz. Schulrathes: H. Bleuler.

685

Bekanntmachung betreuend

die Zollbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Keproduzirt.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, urn zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei dem Zollamt, das ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat infolge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung rinden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

Bundesblatt. 43. Jahrg.. Bd. 1.

48

686

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

A« 59, vom 17. März 1891.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Kantonalbank von Berna für das Jahr 1890. Handelsbericht des schweizerischen Konsulates in Galatz über das Jahr 1890 (Schluß).

Äs 60, vom 18. März 1891.

Handelsregistereinträge.

Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Tarifentscheide des eidgenössischen Zolldepartements im Februar 1891. Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Marokko. Zollentscheide in den Vereinigten Staaten.

Brasilianische Zollvergünstignugen für Wahren aus den Vereinigten Staaten. Ursprungsangabefür Waareusendungen nach Großbritannien.

Frankatur von Korrespondenzen aus dem Vereinsausland. Exequaturertheilung an den französischen Konsul in Zürich, Herrn Vicomte de Jouffroy d'AI bans. Einfuhr in Japan,

% 61, Tom 19. März 1891.

Handelsregistereinträge. Erfindungspatentliste und Liste der Muster und Modelle für die erste Hälfte März 1891.

Handelsbericht des schweizerischen Vizekonsulates in Manila über das Jahr 1890.

Projektirter Zoll für gebleichte und gefärbte Baumwollgewebe in Rumänien. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

i\° 62, vom 20. März 1891.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Banque du commerce" in Genf für das Jahr 1890.

Traktanden der Bundesversammlung. Situation ausländischer Banken.

Telegramme.

A'» 63, vom 21. März 1891.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Obwaldner Kantonalbank a in Samen für das Jahr 1890.

Handelsbericht des schweizerischen Kosulats in Mailand über die Jahre 1889 und 1890. Beitritt des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes zum Weltpostvertrag. Situation ausländischer Banken.

Telegramme.

687

No. 64, vom 23. März

1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Handelsbericht des schweizerischen Konsulats in Mailand über die Jahre 1889 und 1890 (Schluß). Die Gesichtspunkte der deutschen Reichsregierung für den Abschluß von Handelsverträgen. Situation ausländischer Banken.

Telegramme.

No. 65, Tom 23. März 1891.

Handelsregistereinträge. Schweizerische Emissionsbanken : Notenverkehr im Februar; Monatsbilanz vom 28. Februar; Generalmonatsbilanz vom 28. Februar.

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, *

Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und F l e i s c h für die Militärkurse pro 1891 auf dem Waffenplatz A i r o l o werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Offerten sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod oder Fleisch" bis 28. März nächsthin dem Ober-Kriegskommissariat franko einzusenden. Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für eine Lieferung bleiben unberücksichtigt.

Bezeichnung der Bürgen und gemeinderäthliche Habhaftigkeitsbescheinigung sind in üblicher Weise den Angeboten beizulegen. Letztere Requisite sind unerläßlich.

Die Lieferungsbedingungen sind auf dem Kantons-Kriegskommissariat in B e l l i n z o n a und bei unterfertigter Amtsstelle aufgelegt.

B e r n , den 12. März 1891.

Das eidg. Ober-Kriegskommissariat.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1891

Date Data Seite

668-687

Page Pagina Ref. No

10 015 174

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