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Schweizerisches Bundesblatt.

43. Jahrgang. IV.

Nr. 42.

14. Oktober 1891.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Kp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Karl Stämpfli & de. in Bern,

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend das Budget der Alkoholverwaltung pro 1892.

(Vom 9. Oktober 1891.)

Tit.

Hiedurch beehren wir uns, Ihnen das Budget der Alkoholverwaltung pro 1892 mit nachstehenden erläuternden Bemerkungen zu unterbreiten.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Ad b. In dem Jahreszeitraum vom 1.

31. Juli 1891 wurden abgesetzt: Weinsprit . . 4,699,87 q. à Fr. 175: -- per q.

Primasprit Kahlbaum . . . 2,215,8i ,, ,, ,, 173. -- ,, ,, Anderer Primasprit . . . 9,093,42 ,, ,, ,, 170. - ,, ,, Feinsprit . . 45,937,27 ,, ,, ,, 167. _ ,, ,, Rohspiritus . . 8,106,28 ,, ,, ,, 167. -- ,, ,,

August 1890 bis Fr.

822,389. 75

,,

383,248.63

,, ,, ,,

1,545,881.40 7,671,524.09 1,353,748. 76

Total 70,051,65 q. à Fr. 168.11 per q. Fr. 11,776,792. 63 Nach diesem Ergebniß büdgetiren wir den Verkauf pro 1892 unter Berücksichtigung des durch die Bevölkerungszunahme bedingten Mehrkonsums mit folgenden Zahlen : Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. IV.

37

500

Wëinsprit 5,000 q.

Primasprit Kahlbaum . 2,200 ,, Anderer Primasprit. . 9,100 ,, Feinsprit 45,950 ,, Rohspiritus . . . . 8,750 ,,

à ,, ,, ,, ,,

Fr. 175. -- = Fr. 875,000 ,, 173. -- = ,, 380,600 ,, 170. -- = ,, 1,547,000 ,, 167. -- = ,, 7,673,650 ,, 167. -- = ,, 1,461,250

Total 71,000 q. à Fr. 168.13 = Fr. 11,937,500 Ad c. In denaturirtem Zustande wurden in der oben angegebenen Periode verkauft: Feinsprit 1,898,75 q.

Alkohol 26,912,43 ,, 28,811,18 q.

Die Einheitspreise betragen nach unserem Beschluß vom 30. Dezember 1890: Für denaturirten Feinsprit . . Fr. 60 per q.

,, ,, Alkohol . . ,, 55 ,, ,, Es würden demnach "unter Zugrundelegung dieser Ansätze aus dem Verkauf der obigen Mengen gelöst werden: Für denaturirten Feinsprit . . . . Fr. 113,925. -- ',, ,, Alkohol . . . . ,, 1,480,183. 65 Total Fr. 1,594,108. 65 oder durchschnittlich Fr. 55. 33 per q.

Wir stellen in das Budget, mit Rücksicht auf den steigenden Verbrauch, speziell des denaturirten Feinsprits, einen Verkauf ein von : 29,000 q. à Fr. 55. 50 mit einem Gesammterlös von Fr. 1,609,500.

Ad d. Da die Herstellung reinen Fuselöls, wie es in einigen Industrien Verwendung findet, eine spezielle Rektifikation des Mauvais goût erfordert, wobei circa 80 °/o als Rektifikationsverlust in Abgang kommen, so haben wir den Ertrag an Fuselöl auf nur 10 q.

angesetzt.

.'Ad e. Der Absatz der Gebinde, insbesondere der leeren, ist großen Schwankungen unterworfen. In Ermangelung festerer Anhaltspunkte nehmen wir unter Zugrundelegung der in Art. 10 unseres Beschlusses vom 30. Dezember 1890 festgestellten Verkaufspreise die abgerundete Zahl derjenigen Spritfässer zur Basis, welche in der Zeit vom 1. August 1890 bis 31. Juli 1891 in gefülltem 'Zustande üum Verkauf kamen. Wir gelangen dabei für die Rubrik A l e zu folgenden Ziffern :

501

560 Stück ganze Spritfässer à Fr. 36 = . . . Fr. 20,160 720 ,, halbe ,, ,, ,, 23 = . . . ,, 16,560 1100 ,, viertel ,, ,, ,, 15 = . . . ,, 16,500 Hiezu rechnen wir zum Vertrieb denaturirter Waare einen Verkauf von 1000 Stück Petroltonnen à Fr. 5 = ,, 5,000 Total Fr. 58,220 Ad f. Vom 1. August 1890 bis 31. Juli 1891 wurden an der Grenze für Fr. 774,246. 02 Monopolgebuhren erhoben. Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß neben den Grenzgebühren jährlich noch einige Tausende von Franken bei Anlaß von Straffällen und für das Brennen monopolpflichtiger Stoffe im Inlande zum Bezug kommen, büdgetiren wir upter diesem Titel eine Summe von Fr. 780,000.

Ad g. Verzinslich anlegbar sind in der Hauptsache: 1. die Bestände des Amortisations- und Reservefonds, per Ende 1891 Fr. 590,000 betragend; 2. die jeweilen noch nicht an die Kantone und Oktroigemeinden abgeführten Betriebsüberschüsse ; 3. die noch nicht zu Expropriations- oder Bauzwecken verwendeten Theile der Alkoholanleihe.

Den Zinsertrag des in eidgenössischen Obligationen angelegten Amortisations- und Reservefonds schätzen wir zu Fr. 20,650.

Was die Betriebsüberschüsse von im Ganzen rund Fr. 5,600,000 betrifft, so nehmen wir an, daß ein Dritttheil derselben Ende Juni 1892, ein weiterer Dritttheil Ende Oktober 1892 und der letzte Dritttheil Ende Februar 1893 an die Kantone und Oktroigemeinden zur Vertheilung gelangen werde. Es sind demnach das ganze Jahr hindurch durchschnittlich Fr. 1,088,889 zur zinstragenden Verwerthung verfügbar. Unter der Voraussetzung, daß dieses Kapital im Mittel zu 2 °/o nutzbar zu machen sei, ergibt sich unter diesem Titel ein Erträgniß von Fr. 21,778. Die unter Ziffer l und 2 hievor angeführten Gelder versprechen also zusammen eine Einnahme von Fr. 42,428. Mit Rücksicht auf die aus den disponibeln Anleihenssummen noch zu gewärtigenden Zinse runden wir diesen Betrag für unser Budget auf Fr. 50,000 auf.

502

2. Ausgaben.

Ad a bis d. Wir haben unter litt., b und c der Einnahmen den Absatz an gebrannten Wassern zum Trinkkonsum und zu technischen und Haushaltungszwecken auf zusammen 100,000 Meterzentner berechnet. Hievon gehen nach litt, n der Ausgaben für «xportirte Waare 1800 Meterzentner ab. Der Landesbedarf stellt sich demnach auf 98,200 Meterzentner. Nach Art. 2 des Gesetzes (vgl. unsere Anträge an die Bundesversammlung vom 29. Mai 1891) soll ein Viertheil dieses Bedarfs mit 24,550 Meterzentnern in der Form von Rohspiritus durch die inländische Brennerei beschafft werden. Von der so beschafften Menge aber können unserer Annahme nach 8750 Meterzentner, weil genügend rein, ohne Weiteres als Rohwaare verkauft werden ; es bleiben also 15,800 Meterzentner su rektifiziren. Bei der ersten Rektifikation derselben ergeben sich 14,200 Meterzentner Feinsprit '(ca. 90 °/o~), 1260 Meterzentner Moyen goût (ca. 8 °/o) und 160 Meterzentner Mauvais goût (ca. l °.'o). Der Fehlbetrag von 180 Meterzentnern stellt den Verlust der ersten Rektifikation dar. Der Mauvais goût wird einer zweiten Rektifikation unterworfen und ergibt alsdann : 100 Meterzentner Moyen goût und 50 Meterzentner Mauvais goût. Die Differenz von 10 Meterzentnern repräsentirt den Verlust der zweiten Rektifikation. Der Mauvais goût der zweiten Rektifikation endlich ergibt in einer dritten Rektifikation bei einem Fabrikalionsverlust von 40 Meterzentnern noch 10 Meterzentner reinen Fuselöls.

Im Ganzen resultiren demnach aus den der Reinigung unterworfenen Mengen : Feinsprit 14,200 q.

Moyen goût 1,360 ,, Fuselöl . . .

10 ,, und es betragen die Rektifikationsverluste im Ganzen 230 _ Total

15,800 q.

Von den unter litt, b und c der Einnahmen zum Verkauf vorgesehenen 100,000 q. werden nach obigen Angaben durch Waare inländischer Provenienz gedeckt: bei Feinsprit und Rohspiritus 22,950 q. durch den bei der Rektifikation der schweizerischen Rohwaare erzielten Feinsprit (14,200 q.) und durch den genügend reinen Spiritus (8750 q.); bei der Denaturirungswaare 1360 q. durch dea aus den verschiedenen Reinigungsprozessen erhaltenen Moyen goût. Aus dem Auslande sind demnach noch zu beschaffen :

503

I

Weinsprit 5,000 q.

Primasprit 11,300 ,, Feinsprit (45,950 weniger 14,200) 31,750

48,050 q.

Denaturirungswaare (29,000 weniger 1360) . . . . 27,640 ,, Was die Preise der Auslandswaare betrifft, so werden mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene starke Hausse voraussichtlich kosten der Sprit zum Trinkkonsum Fr. 50, die Denaturirungswaare Fr. 42 per q., beide loco schweizerisches Lagerhaus, unverzollt.

Der inländische Spiritus kommt die Verwaltung nach den bisherigen Erfahrungen auf durchschnittlich Fr. 90 per q. zu stehen.

Nach dem Gesagten ergibt sich für die Ausgabenrubriken a bis d folgendes Budget: a. Ankauf von ausländischem Sprit zum Trinkkonsum: Kosten der Auslandswaare zollt: 48,050 q. Wein-, . Fr. 50 per q Zollauslagen : Einkaufsquantum netto .

Tarazuschlag . . . .

loco schweizerisches Lagerhaus, unverPrima- und Feinsprit à durchschnittlich Fr. 2,402,500 48,050 q. à 96° 9,610 ,, 57,660 q. à Fr. 19. 20

,, 1,107,072 ,, 428

Total

Fr. 3,510,000

Diversa . . . . -

6. Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum: Zahlungen an die Brenner: 24,550 q. à Fr. 90 Fr. 2,209,500 Frachtauslagen für den Transport von Spiritus in das Lagerhaus Burgdorf, sowie filr Rücktransport der betreffenden Leergebiude zu den Brennereien ,, , 9,500 Kontroispesen, nämlich : Gehalte von 9 Kontroleuren . . Fr. 30,800 Reisezulagen an dieselben, Fahrtauslegen und Verschiedenes '. . ,, 18,200 ,,

49,000

Uebertrag Fr. 2,268,000

,504 Kontroieinrichtungen

üebertrag Fr. 2,268,000 ,, 12,000

Total Fr. 2,280,000 Hievon gehen indessen, weil nicht den Trinkkonsum betreffend, ab: a. Üebertrag auf die Rubrik : ,, Ankauf von Alkohol zu Denaturirungszwecken1* 1260q.MoyengoûtàFr.90= Fr. 113,400 b. Üebertrag auf die Rubrik : ,,Kosten des Fuselöls14 160q.MauvaisgoûtàFr.90= ,, 14,400 c. Üebertrag auf die Rubrik : ,,Kosten der Rektifikation und Auslagen für Reinheitsprämien" 180 q. Fabrikationsverlust à Fr. 90 = ,, 16,200 ^ 144,000 Bleiben c. Ankauf von Alkohol Kosten der Auslandswaare loco 27,640 q. à Fr. 42 = Zollauslagen : Einkaufsquantum netto . . .

Tarazuschlag

Fr. 2,136,000

zu Denaturirungszwecken : schweizerisches Lagerhaus: Fr. 1,160,880 27,640 q.

5,528 ,,

33,168 q. à Fr. 7 Kosten der Inlandswaare : Ueberträge aus den Rubriken : ,,Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum"1 . . 1260 q.

,,Kosten des Fuselöls" . . .

100 ,,

,,

232,176

1360 q. à Fr. 90

,,

122,400

Denaturirungsspesen aller Art: 29,000 q. à Fr. 1. 50 Diversa

,, 43,500 ,, 744 Total Fr. 1,559,700

505 d. Kosten des Fuselöls : Uebertrag aus Rubrik: ,,Ankauf von inländischem Spiritus zum' Trinkkonsum" 160 q. à Fr. 90 . . .

Fr.

14,400 Ab : Ueberträge auf die Rubriken : ,,Ankauf von Alkohol zu Denaturirungszweckena 100 q.

,,Kosten der Rektifikation und Auslagen für Reinheitsprämiena 50 ,, 150 q. à Fr. 90 Bleiben

,, Fr.

13,500 900

Ad e. Die eigentlichen Rektifikationskosten beziffern wir auf: Besoldungen und Löhne .

Fr. 14,000 Heizmaterial ,, 40,000 Chernikalien, Reinigungsmaterial und Verschiedenes ,, 2,000 Fr.

56,000

Hiezu kommen: Fabrikations veri uste : Ueberträge aus den Rubriken: ,,Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum1* 180 q.

,,Kosten des Fuselöls11 . . 50 ,, 230 q. à Fr. 90 ,, 20,700 Frachten für den Transport von Spiritus in die Rektiflkationsanstalt etc ,, 40,000 Reinheitsprämien ,, 1,100 Tilgung eines Theils der Anschaffungskosten der Rektifikationseinrichtungen pro memoria Total

Fr. 117,800

Letztern Posten nehmen wir, wie im Vorjahre, nur pro memoria auf, da neben der unter Rubrik m der Ausgaben flgurirenden Einlage in den Amortisationsfonds weitere Abschreibungen- nur bei unvorhergesehener Erhöhung des Einnahmenüberschusses angezeigt erscheinen.

S06

Ad f. Die Auslagen für Ankauf von Holzgebinden bemessen wir nach Maßgabe der für die frühem Budgets angenommeneu Grundsätze wie folgt: 560 ganze Fässer mit ca. 3000 q. Fassung à Fr. 8.30 perq. Fr. 24,900 720 halbe ,, ,, ,, 1800 ,, ,, ,, ,, 9.80 ,, B ,, 17,640 1100 Viertelfässer ,, ,, 1500 ,, ,, ,, ,,12.95 ,, ,, ,, 19,425 1000 Petroltonnen ,, 4,03,5 Zusammen

Fr. 66,000

Ad g. Die Verkehrsfrachten setzen wir unter Zugrundelegungder Ergebnisse des Jahres 1890 mit folgenden Ziffern ins Budget: Frachten von Depot zu Depot Fr.

5,000' Frachten von den Depots zur Bestimmungsstation der Käufer, 100,000 q. à Fr. 1. 90 . . . .

,, 190,000 Frankatur der Leergebinde und Diverses . . . ,, 16,900 Total

Fr. 211,900

Ad h. Was die Rubrik ,,Lagerspesen und Lagerverwaltung" betrifft, so nehmen wir bei der Unsicherheit des Zeitpunktes der Eröffnung des laut Kapitalrechnung projektirten eigenen Lagerhauses in Romanshorn bezüglich dieses letztern das bestehende Miethverhältniß mit der Nordostbahngesellschaft zur Basis. Wir haben danach, wie für 1891, die Kosten der eigenen Depots in Delsberg und Burgdorf und die Kosten der Miethdepots in Aarau, Buchs, Romanshorn und Basel zu büdgetiren.

Regiedepots.

Delsberg.

Besoldungen und Löhne, Büreaukosten, Inventar, Heizung, Feuerversicherung etc

Fr. 22,665 ,,

6,335 Fr. 29,000

Burgdorf.

Besoldungen und Löhne Büreaukosten, Inventar, Heizung, Feuerversicherung etc

Fr. 16,000 ,,

5,800 ,,

Uebertrag

21,800

Fr. 50,800

507

Uebertrag

Fr. 50,800

Miethdepots.

Aarau.

Miethe und Unterhalt der Gebäude und Verbindungsgeleise; Versicherung der Gebäude und Vorräthe gegen Feuersgefahr; allgemeine Verwaltung, Aufsicht etc Fr. 11,000 Arbeitslöhne, Bahnspesen und Verschiedenes ,, 6,200 . · Buchs.

Miethe und Feuerversicherung . . . .

Spesen und Verschiedenes Romanshorn.

Miethe und Feuerversicherung der Gebäude Verwaltung u n d Manipulation . . . .

Dampfcamionnage, Feuerversicherung der Einrichtungen und Vorräthe, Diversa

,,

17,200

,,

6,500

,,

14,500

,,

9,000

Fr. 1,600 ,, 4,900

Fr. 3,000 ,, 9,000 ,, 2,500

Basel.

Miethe, Lagerspesen, Versicherung und Diversa

.

.

Fr. 98,000 Tilgung eines Theils der Anschaffungskosten der eigenen Lagerhauseinrichtungen pro memoria Total Fr. 98,000 Letztern Posten sehen wir aus den ad e entwickelten Gründen ebenfalls nur pro memoria vor.

Ad i. Die Kosten der Centralverwaltung büdgetiren wir mit nachverzeiehneten Beträgen : Miethe, Beleuchtung, Heizung und Reinigung des Verwaltungsgebäudes Fr.

9,288 Uebertrag

Fr.

9,288

508

Uebertrag Besoldungen: Jetzige Besoldungen Gehaltsaufbesserungen, vorübergehende Aushülfe und Unvorhergesehenes Reisespesen Büreaukosten und Drucksachen Bibliothek Chemisches Laboratorium Alkoholometrie Inventar und Verschiedenes

Fr.

9,288

,, ,, ,, ,,

99,650 5,000 20,000 1,500 3,000 600 3,962

Fr. 92,735 ,,

6,915

fl

,, ,, Total

Fr. 143,000

Ad l. Diese Vergütungen entsprechen Einnahmeposten des Bundesbüdgets und sind dort zu begründen.

Ad m. Der pro 1892 zu verzinsende Betrag der festen Anleihe beziffert sich auf Fr. 4,720,000; der Zins darauf à 3 J /2 °/o pro anno auf Fr. 165,200. Zur Tilgung der Anleihe nehmen wir, unsern Anträgen vom 29. Mai 1891 entsprechend, eine Einlage in den Amortisationsfonds von Fr. 590,000 in Aussicht. Endlich setzen wir für diverse Passivzinse Fr. 800 an. Die ganze Budgetrubrik erfordert also einen Aufwand von Fr. 756,000.

Ad n. Nach den bis jetzt, vorliegenden Ergebnissen wird mit einem rückvergütungsberechtigten Exporte von im Ganzen 1800 Meterzentnern zu rechnen sein. Den Ruckvergütungssatz nehmen wir mit Rücksicht auf die gesteigerten Einstandspreise des Auslandssprits zu nur Fr. 79, also Fr. 8 niedriger an, als ihn das Budget pro 1891 vorsah. Die Gesammtrückvergütung beträgt danach Fr. 142,200.

Die übrigen Rubriken der Betriebsrechnung geben uns zu Bemerkungen keinen Anlaß. Wir fügen deßhalb unter diesem Titel bloß noch bei, daß der vorgesehene Reinertrag von Fr. 5,630,000 bei einer Bevölkerung von 2,933,334 Seelen einen Kopfantheil von ca. Fr. 1. 92, also 7 Centimes pro Kopf weniger ergibt, als im Budget des Vorjahres vorgesehen waren. Dieser Minderertrag rührt im Wesentlichen von den gesteigerten Preisen des Auslandssprites her.

509

B. Kapitalrechnung.

Die auf Kapitalrechnung vorgesehenen Ausgaben von zusammen Fr. 475,000 beschlagen: Errichtung eines Lagerhauses in Romanshorn . . Fr. 315,000 Errichtung einer Rektifikationsanstalt in Burgdorf ,, 80,000 Ausbau des Lagerhauses in Burgdorf ,, 40,000 Ausbau der Rektifikationsanstalt in Delsberg . . ,, 25,000 Brunnenanlage und Wasserleitung in Delsberg . ,, 15,000 Total

Fr. 475,000

Indem wir Sie bitten, dem nachstehenden Betriebsbüdget Ihre Genehmigung zu ertheilen und uns zur Verausgabung von Fr. 475,000 Kredit auf Kapitalrechnung zu bewilligen, versichern wir Sie, Tit., auch bei diesem Anlasse unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. Oktober

1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

510

(Entwurf.)

Budget der

j^lkoliolveïrwaltïuigf pro 1893.

A. Betriebsrechmmg.

1. Einnahmen.

a. Saldovortrag aus dem Jahr 1891 pro memoria b. Verkauf von Sffrit und Spiritus zum Triukkonsum Fr. 11,937,500 c. Verkauf von denaturirtem Alkohol zu technischen und Haushaltungszweckeu ,, 1,609,500 d. Verkauf von Fuselöl zu technischen Zwecken ,, 500 e. Verkauf von Holzgebinden ,, 58,220 f. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und andern alkoholhaltigen oder zur Alkoholbereitung dienenden Artikeln ,, 780,000 g. Aktivzinse ,, 50,000 7i. Rückerstattungen, Diversa und Aufrunduug . ,, 22,280 t. Uebertragung des Werthes von Lagervorräten auf das Jahr 1893 pro memoria Total

Fr. 14,458,000

2. Ausgaben.

a. Ankauf von ausländischem Sprit zum Trinkkonsum b. Ankauf "von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum c. Ankauf von Alkohol zu Denaturirungszwecken d. Kosten des Fuselöls e. Kosten der Rektifikation und Auslagen für Reinheitsprämien Uebertrag

Fr. 3,510,000 ,, ,, ,,

2,136,000 1,559,700 900

,,

117,800

Fr. 7,324,400

511 f.

g.

h.

t.

k.

l.

m.

n.

o.

p.

q.

T.

s.

Uebertrag Fr. 7,324,400 Ankauf von Holzgebinden ,, 66,000 Verkehrsfrachten ,, 211,900 Lagerspesen und Lagerverwaltung . . . . ,, 98,000 Centralverwaltung ,, 143,000 Expertisen und Kommissionen ,, 3,000 Vergütung an die Post- und Zollverwaltung . ,, 50,000 Verzinsung und Amortisation ,, 756,000 Rückvergütung des Monopolgewinns auf exportirten alkoholischen Erzeugnissen . . . . ,, 142,200 Rückvergütung von MonopoIgebUhren . . . w 10,000 Vergütungen im Monopolspritverkauf. . . . ,, 2,000 Unterhalt und Vervollständigung der Ausrüstung der Lagerhäuser, der Rektifikationsapparate, der Reservoirwagen und der Kontroieinrichtungen ,, 16,000 Verschiedenes ,, 5,500 Uebertragung des Werthes von Lagervorräthen aus dem Jahre 1891 pro memoria Total

Fr. 8,828,000

3. Abschluß.

Summa der Einnahmen Summa der Ausgaben

Fr. 14,458,000 ,, 8,828,000

üeberschuß der Betriebsrechnung

Fr. 5,630,000

B. Kapitalrechnung.

Baukredit

Fr.

475,000

512

Provisorischer Bnndesrathsbeschluß betreffend

die Schaffung einer Abtheilung fUr Schuldbetreibung und Konkurs auf dem eidgenössischen Justizund Polizeidepartement.

(Vom 9. Oktober 1891.)

Der schweizerische Bundesrath, gestützt auf die Artikel 15, .16 und 19 des BundesgeseUes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889*);' auf den Antrag seines Justiz- und Polizeidepartements, beschließt: 1. Auf dem eidg. Justiz- und Polizeidepartement wird provisorisch unter der Bezeichnung ,,Abtheilung für Schuldbetreibung und Konkurs tt eine besondere Abtheilung geschaffen. Derselben liegt die Vorprüfung und Besorgung aller derjenigen Geschäfte ob, welche nach Maßgabe der Artikel 15, 16 und 19 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs dem Bundesrathe auffallen.

*) Siehe eidg. Gesetzsammlung n. F. Bd. XI, Seite 529.

515 2. Die Abtheilung besteht: a. aus dem ,,Eidg. Amt für Schuldbetreibung und Konkurs"; b. aus dem ,,Eidg. Räth für Schuldbetreibung und Konkurs«.

3. Das Eidg. Amt für Schuldbetreibung und Konkur» besorgt die laufenden Geschäfte, die Korrespondenz, die Instruktion der Rekurse und die vom eidgenössischen Justizund Polizeidepartement anbefohlenen Inspektionen.

4. Das Amt besteht aus: a. einem Direktor; b. einem Adjunkten, zugleich Kanzleichef; c. einer Kanzlei, bestehend aus einem Registratur und der nöthigen Anzahl Kanzlisten und Kopisten.

Die Beamten und Angestellten des Amtes gehören zum Personal des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementsund können von demselben mit ändern in dessen Geschäftskreis fallenden Arbeiten betraut werden.

5. Der Rath für Schuldbetreibung und Konkurs hafc ein motivirtes Gutachten abzugeben : a. über die gemäß Artikel 19 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs dem Entscheide des Bundesrathes unterliegenden Beschwerden. Diejenigen Fälle indessen, deren Entscheidung, sei es nach der Natur der Sache, sei es nach Maßgabe der Vorentscheide, nicht zweifelhaft sein kann, können vom Eidg. Amte begutachtet werden; b. über alle zu erlassenden Verordnungen und Verfügungen, sowie über die an die kantonalen Aufsichtsbehörden zu.

· richtenden Instruktionen.

6. Der Rath besteht: a. aus dem Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements ;

514

b. aus zwei vom Bundesrathe y,u ernennenden Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Dieselben werden auf ein Jahr ernannt und sind nach Ablauf ihrer Amtsdauer wieder wählbar.

Ueberdieß hat der Direktor des Eidg. Amtes für Schuld%>etreibung und Konkurs, im Verhinderungsfalle dessen Adjunkt, im Rathe Sitz und Stimme.

7. Der Ralh hält in Bern Sitzung, so oft es die Geschäfte erfordern.

Er wird im Einverständnis mit dem Departementschef vom Amte einberufen.

Den Vorsitz führt der Departementschef. Im Verhinderungsfälle übernehmen denselben die anwesenden Ratlismitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl, in dritter Linie ·der Direktor des Amtes.

Die Verhandlung wird in jedem einzelnen Falle durch einen Bericht und Antrag des Direktors des Amtes oder ·des ihn vertretenden Adjunkten eingeleitet.

8. Zur gültigen Verhandlung ist die Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsitzenden und des Direktors, erforderlich.

Die Stellvertreter werden in der Regel nur einberufen, ·wenn die Mitglieder am Erscheinen verhindert sind. Sie -können indessen, wenn es die Wichtigkeit der zu behan·delnden Geschäfte erfordert, auch neben den Mitgliedern und in gleicher Eigenschaft zu den Verhandlungen beige.zogen werden.

Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

9. Das Amt besorgt die Führung des Protokolls.

515 10. Die Gutachten des Käthes und des Amtes werden dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugestellt, welches dieselben mit seinen Anträgen dem Btindesrathe übermittelt.

11. Der Bundesrath 'setzt im Rahmen des jährlichen Voranschlags die Besoldungen des Personals des Amtes fest.

Die Mitglieder des Käthes und deren Stellvertreter erhalten für jeden Sitzungstag ein Taggeld von Fr. 15, wenn sie in Bern wohnen, und ein solches von Fr. 20, wenn sie außerhalb Berns wohnhaft sind; in diesem Falle werden ihnen auch die Transportauslagen erstattet.

12.

Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

B e r n , den 9. Oktober

1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Vizepräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Bnndesblatt. 43. Jahrg. Bd. IV.

38

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