1088

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes Verordnung für

die Ausstellung der vom Bunde subventionirten kunstgewerblichen und technisch-gewerblichen Fachschulen, Kurse und Lehrwerkstätten, vom September 1892.

(Vom 31. März 1891.)

Art. 1. Auf Veranstalten des Schweiz. Industriedepartements findet vom 4.--25. September des Jahres 1892 eine öffentliche Ausstellung der sämmtlichen vom Bunde subventionirten kunstgewerblichen und technisch-gewerblichen Fachschulen, Kurse, Lehrwerkstätten, sowie Frauenarbeitsschulen in Basel statt.

Art. 2. Die Betheiligung an dieser Ausstellung ist für sämmtliche Anstalten der in Art. l genannten Richtungen obligatorisch.

Art. 3. Die Ausstellung bezweckt die Darlegung des gesammten Unterrichtsganges, der Lehrmethoden wie der Unterrichtserfolge der einzelnen Anstalten nach den Unterrichtsfächern beziehungsweise Unterrichtszweigen.

1089 Art. 4. Zu diesem Behuf sind auszustellen Schülerarbeiten in den zeichnenden Disziplinen, im Modelliren und im Musterschneiden, sodann in den praktischen Unterrichtskursen und endlich schriftliche Arbeiten der theoretischen bezw. wissenschaftlichen Fächer. Die Art und Weise der Beschickung der Ausstellung Seitens der einzelnen Anstalten wird des Nähern durch ein Reglement bestimmt.

Art. 5. Ein gedruckter Katalog wird den Besuchern der Ausstellung die wünschenswerthe Wegleitung bieten.

Art. 6.

mann frei.

Der Zutritt zu der Ausstellung ist für Jeder-

Art. 7. Mit der Vorbereitung und Leitung der Ausstellung wird eine vom Schweiz. Industriedepartement bestellte allgemeine Ausstellungskommission betraut. Dieselbe hat zu bestehen aus 2 Vertretern des genannten Departements (davon 1 mit Rücksicht auf die Frauenarbeitsschulen), aus den Mitgliedern der I. und II. Gruppe der eidgenössischen Experten für gewerblich-industrielles Bildungswesen und aus je 2 Delegirten des Schweiz. Gewerbevereins und des Schweiz.

Handels- und Industrievereins. Den Vorsitzenden der allgemeinen Kommission bezeichnet das sch.wciz. Industriedepartement.

Art. 8. Die Durchführung und der Betrieb der Ausstellung ist einer aus dem Schooße der allgemeinen Kommission durch das Schweiz. Industriedepartement zu ernennenden engern Ausstellungskommission zu überweisen. Dieselbe .besteht aus 5 Mitgliedern und wird präsidirt vom Vorsitzenden der allgemeinen Kommission. Im Eiuverständniß mit dem Schweiz. Industriedepartement kann die engere Kommission zu den einzelnen Berathungen auch Sachkundige, die ihr nicht angehören, beiziehen und eventuell dieselben auch mit einzelneu Aufträgen betrauen.

Art. 9. Die zur Ausstellung gelangten Schülerarbeiten werden von Fachexperteu, welche das Schweiz. Industriedepartement auf Vorschlag der allgemeinen Kommission ernennt, einer Prüfung und Begutachtung unterzogen. Zu Händen des Schweiz. Industriedepartements werden die Experten einen schriftlichen Berirht über den Befund der ihnen zugewiesenen Anstalten bezw. Fächer abstatten mit besonderer Berück-

1090 sichtigung der Organisation, des Lehrganges und der Unterrichtserfolge jeder einzelnen Anstalt. Auf den Schluß der Ausstellung ist eine Konferenz zu veranstalten, bestehend aus Vertretern der Behörden und aus den Vorstehern und Lehrern der ausstellenden Anstalten, zur Entgegennahme summarischer Belichte einzelner Experten über Unterrichtsmethoden und Unterrichtserfolge der verschiedenen auf der Ausstellung vorgeführten Anstaltsgruppen.

Art. 10. Von Prämirung der ausstellenden Schulen und Schüler wird Umgang genommen.

Art. 11. Ohne Einwilligung der engern Ausstellungskommission dürfen während der Dauer der Ausstellung keine Arbeiten zurückgezogen werden.

Art. 12. Die Frachten und Porti für die Einsendung und Rücksendung der Ausstellungsgegenstände, die Kosten der Verpackung anläßlich der letztem, diejenigen der Versicherung gegen Feuerschaden, sowie alle übrigen Kosten der Vorbereitung und des Betriebs des Unternehmens bestreitet der Bund. Derselbe übernimmt im Uebrigeq keine Gewähr gegen Beschädigung, oder Verlust der zur Ausstellung bestimmten Arbeiten und Gegenstände. Die Kosten für die Zurüstung und Verpackung der einzusendenden Schülerarbeiten haben die Anstalten selbst zu tragen.

Für die uneingeschriebenen Briefpostgegenstände bis zum Gewichte von 2 Kilogramm, welche die Mitglieder der beiden Ausstellungskommissionen sowohl unter sich als auch mit den ausstellenden Anstalten und vice-versa wechseln, ist Portofreiheit bewilligt.

B e r n , den 31. März 1891.

Schweizerisches

Industrie- und Landwirthschaftsdepartement ; Deucher.

1091

Reglement für die

Ausstellung der vom Bunde subventionirten kunstgewerblichen und technisch-gewerblichen Fachschulen, Kurse und Lehrwerkstätten, vom September 1892.

(Vom

31. März 1891.)

Art. 1. Die Beschickung der Ausstellung hat durch die einzelnen Anstalten in der Weise zu erfolgen, daß der gesarmnte Unterrichtsgang derselben nach Lehrmethoden und Unterrichtszielen durch Schülerarbeiten in den einzelnen Unterrichtsfächern bezw. Unterrichtszweigen dargestellt und klargelegt wird.

Art. 2. Die zur Ausstellung gelangenden schriftlichen Arbeiten müssen im Laufe des der Ausstellung unmittelbar vorangehenden Schuljahres (1891/1892) angefertigt worden sein. Die Arbeiten in den zeichnenden Disziplinen, im Modelliren und in den praktischen Kursen können sich über die zwei letzten Schuljahre (1890/1891 und 1891/1892) erstrecken.

Art. 3. Zugelassen werden nur solche Schulerarbeiten, welche sich organisch in die einzelnen Lehrgänge einfügen und dem Unterrichtszwecke angemessen sind. Der engern Ausstellungskommissiou steht das Recht zu, Arbeiten, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.

Art. 4. In denjenigen Fächern, in welchen Klassenoder Massenunterricht ertheilt wird -- ausgenommen die sog. praktischen Kurse -- ist der Unterrichtsgang je durch die Arbeiten von zwei verschieden beanlagten Schillern zur Darstellung zu bringen.

Soweit sich diese Lehrgänge erstrecken auf die theoretischen bezw. wissenschaftlichen Disziplinen und auf die vorbildenden Zeichenfächer (elementares Freihandzeichnen,

1092 geometrisches und projektives Zeichnen, Perspektive und Schatteakonstruktion), sind sie iu Her Reihenfolge der Entstehung solid geheftet einzusenden. Von den Lehrgängen der übrigen Fächer mit Klassen- bezw. Hassenunterricht ist je der eine ebenfalls zu heften, der andere ist zum Aushängen bezw. Auflegen bestimmt.

In denjenigen zeichnenden Fächern, in denen der Unterricht ein individueller ist, sind je die Arbeiten von 1 bis 2 Schülern ebenfalls in Gestalt gehefteter Lehrgänge einzuliefern ; aus den übrigen Schülerarbeiten ist ein übersichtliches Bild der Leistungen des betreffenden Kurses, für die Wand bestimmt, zusammenzustellen.

Die Aulwahl der zur Ausstellung gelangenden Schulerleistungen im Modellireu und in den sog. praktischen Kursen ist so zu treffen, daß, so viel als nur möglich, der jeweilige Unterrichtsgang durch die Arbeiten ein und desselben Schülers veranschaulicht werde. Daneben soll durch je eine zweckgernäß aus den übrigen Arbeiten des Faches ausgewählte Gruppe der allgemeine Gang des betreffenden Unterrichtsknrses dargestellt werden. Soweit die Modellirarbeiten oder die sog. praktischen Arbeiten auf Skizzen und Werkzeichnungen dos gleichen Schülers beruhen, sind letzlere gleichzeitig mit den Modelleu bezw. ausgeführten Arbeiten vorzuführen. Die Arbeiten des Thonmodellirens, welche auszustellen sind, müssen entweder gebrannt oder in Gyps abgegossen sein. Anstalten, welche für die vorgerücktem Schüler periodische Konkurse veranstalten, haben die Ergebnisse je des letzten Konkurses zur Ausstellung einzusenden ; sofern es sich dabei um Zeichnungen handelt, sind diese womöglich geheftet zu bieten.

Art. 5. Die gehefteten Lehrgänge müssen auf dem Umschlag angeben das Unterrichtsfach und den Unterrichtskurs, aus dem sie entstammen, den Namen des Schülers, dessen Alter, Beruf und Vorbildung, die Gesammtschülcrzahl des Kurses zu Anfang und zu Ende. Bei zeichnerischen Arbeiten bedarf es noch der Angabe, ob dieselben nach Verzeichnung oder Wandtabelle oder Skizze oder Modell entstanden seien, ob zur Tages- oder Nachtzeit. Dazu kommt noch der Name und Beruf des Lehrers. Die einzelneu Hefte bezw. Zeichenblätter sollen überdies den Namen des Schülers aufweisen. Sie sind genau in der Reihenfolge ihres Entstehens zu heften.

1093 Die auszuhängenden Arbeiten, die Modelle und die ausgeführten Arbeiten sollen auf geeignet angebrachten Etiquetten Aufschluß geben über das Unterrichtsfach und den Kurs, dem sie entstammen, über Namen, Alter, Beruf und Vorbildung des betreffenden Verferdgers, über die Zeit seines Eintrittes in die Anstalt und speziell in den betreffenden Kurs, ferner ob die Arbeit nach Vorlage oder Skizze oder Modell oder Natur oder nach Angaben des Lehrers angefertigt worden sei, ob Tages- oder Nachtarbeit; endlich Name und Beruf des Lehrers. Bei schwierigem oder größern Arbeiten ist auch das Datum des Beginnes und Fertigstellens beizufügen. Die gehefteten Konkursarbeiten sollen auf dem Umschlag nennen: das Unterrichtsfach, dem sie entstfirnmen, die Natur der gestellten Aufgabe, den Namen und Beruf des Lehrers. Jedes Blatt soll den Namen des Verfertigers, dessen Beruf, Alter und die auf die Arbeit verwendete Zeit angeben.

Art. 6. Den Anstalten werden für sämmtliche auf den gehefteten Lehrgängen und Konkursarbeiten, auf den einzelnen Blättern, an den Modellen und fertigen Arbeiten darzubietenden Angaben einheitliche Etiquettenformulare gratis zugestellt werden. Ueber deren Ausfüllung und richtige Verwendung wird eine Instruktion erlassen werden.

Art. 7. Den Anstaltsvorständen ist freigestellt, der Ausstellung ihrer Schule resp. Kurse gedruckte Statuten, Réglemente, Lehrpläne und Jahresberichte beizugeben.

Art. 8. Jede Anstalt erscheint auf dei' Ausstellung einheitlich in sich abgeschlossen. Die Reihenfolge der Anstalten setzt auf Vorschlag der engern Kommission die allgemeine Ausstellungskommission fest.

Art. 9. Die Vorsteher der ausstellenden Anstalten sind verpflichtet, bis spätestens den 15. Juni 1892 das Maß der für ihre. Schülerarbeiten erforderlichen Wand- und Tischflächen in m 2 dem Präsidenten der Ausstellungskommission anzugeben. Anstalten, welche außer den schriftlichen und zeichnerischen Arbeiten noch größere Modelle, dekorative Malereien und sog. fertige Arbeiten ausstellen, haben für diesen Theil ihrer Arbeiten bis zu demselben Datum ein Verzeichniß dieser Gegenstände mit den Maßangaben, eventuell eine genau an die wirklichen Maße der Gegenstände

1094 sich haltende Planskizze einer allfällig gewünschten Gruppirung und Aufstellungsweise einzusenden. Gleichzeitig ist mitzutheilen, welche verschließbaren Ausstellungsmobilien und in welcher Ausdehnung dieselben erforderlich seien (z. ß. für die Ausstellung der Arbeiten der Uhrenmacherschulen, der Graveure, der Frauenarbeitsschulen u. s. w.).

Der engern Kommission steht das Recht zu, erforderlichen Falls die von den einzelnen Anstalten gewünschten Boden-, Wand- und Tischmaße zu beschränken. " An das Präsidium der Ausstellungskommission sind »uch alle weitern die Ausstellung betreffeDden Mittheilungen und Erkundigungen zu adressiren.

Art. 10. Die sämmtlicheu zur Ausstellung bestimmten Arbeiten sind vorschriftsgemäß vorbereitet und sorgfältig verpackt so rechtzeitig zur Ausstellung abzusenden, daß sie bis spätestens den 22. August 1892 an ihrem Bestimmungsort eintreffen können. Die Adresse für die Sendungen Jaulet: ,,Schweizerische Ausstellung gewerblich-industrieller Fachschulen und Lehrwerkstätten in Basel 1892, Gebäude der Allgemeinen Gewerbeschule." Jeder Sendung ist ein nach den Unterrichtsfächern bezw. Kursen angelegtes genaues Detailverzeichniß der abgesandten Arbeiten und eine allfällige Wegleitung für die Installation beizufügen. Ueberdies soll jede Kiste bezw. Mappe auf der Innenseite des Deckels ebenfalls ein genaues Verzeichniß ihres Inhaltes bieten.

Art. 11. Die gesammte Installation leitet und besorgt die engere Kommission. Den einzelnen Anstalten steht es jedoch frei, die Ausstellung ihrer Schülerarbeiten innerhalb des ihnen zugewiesenen Raumes und gemäß den Dispositionen des allgemeinen Installationsplanes selbst zu besorgen. Der engern Kommission steht die Kontrole über diese von den einzelnen Anstalten zu besorgenden Installationen zu; sie hat auch die Befagniß, selbst einzuschreiten, wenn eine Verzögerung in dieser Arbeit eintreten sollte.

Während der Dauer der Ausstellung dürfen ohne Einwilligung der engern Kommission weder Aenderungen in der Installation der einzelnen Anstalten vorgenommen, noch irgendwelche ausgestellten Schülerarbeiten zurückgezogen werden.

Die engere Kommission ist für eine sorgfältige und ausreichende Ueaufsichtiguug der Ausstellung besorgt.

1095 Art. 12. Der Katalog wird Aufschlüsse geben über die bisherige Entwicklung des höhern gewerblich-industriellen Bildungswesens in der Schweiz, über die Organisation, Unterrichtsfächer, Frequenz und Lehrpersonal der ausstellenden Anstalten u. A. m.

Die Vorstände der an der Ausstellung betheiligten Anstalten sind verpflichtet, die Formulare, welche ihnen zur Erlangung des benöthigten Angabenmaterials zugestellt werden, gewissenhaft auszufüllen und bis spätestens den 31. Dezember 1891 an die kundzugebende Stelle einzusenden.

Art. 13. Die engere Kommission besorgt nach Abschluß der Ausstellung die Rücksendung der Schülerarbeiten an die einzelnen Anstalten.

B e r n , den 31. März 1891.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschaftsdepartement :

Deucher.

Tarifentscheide des

Zolldepartements im Monat März 1891.

Tarif- Zollansatz nommer. Fr. Ct 41.

7. -- Kathedralglas, naturfarbiges.

104.

16. -- Zifferblätter aller Art, auch solche zu elektrischen Uhrwerken.

177 a.

1. 50 .Platten (Fliesen) aus Gtyps, mit inkrustirten Marmorstücken (Mosaikplatte 11), geschliffen oder polirt.

292.

100.

Metallspitzen in Verbindung mit Textilstoffen be305.

30.

zahlen den Zoll als Spitzen, je nach dem Textil322 a. 30.

material (also z. B. in Verbindung mit Baum339.

30.

wolle nach Nr. 292 Fr. 100 u. s. w.).

361.

30. -- Schweißblätter aller Art, genäht oder uugenäht, auch aus Kautschuk.

411.

16. -- Garnspuhlen aus Papier-mâche.

1096

Gefängnißstatistik der Schweiz für das Jahr 1890.

Die nachfolgende Gefängnißstatistik verdankt ihre Entstehung dem schweizerischen Verein für Straf- und Gefängnißwesen, dem schweizerischen Juristenverein und der schweizerischen statistischen Gesellschaft, welche in Ausführung der an ihren Jahresversammlungen von 1889 gefaßten Beschlüsse bei dem Bundesrathe gemeinsam die Anregung machten, daß vom Anfange des Jahres 1890 au am Ende jeden Monats die Zahl der Personen festgestellt und veröffentlicht werde, welche in sämmtlichen schweizerischen Strafanstalten, Gefängnissen, Arrestlokalen u. dgl. eingesperrt sind.

Der Bundesrath ging auf das Begehren der genannten Gesellschaften ein nnd ersuchte durch Kreissuhreiben vom 21. Januar 1890 sämmtliche Kantonsregierungen, am Ende jeden Monats (erstmals auf Ende 1890) Stand und Bewegung der gesammten Gefängnißbevölkerung dem eidgenössischen statistischen Bureau mitzutheilen. Die kantonalen Berichte sind nun jeden Monat von diesem Bureau zusammengestellt und die Ergebnisse dieser Zusammenstellnngen im Bundesblatt veröffentlicht worden. Die nachstehenden Tabellen enthalten die Ergebnisse für das ganze Jahr und für jeden Kanton gesondert.

D i e e r s t e T a b e l l e gibt uns d e n B e s t a n d d e r g e s a m m t e n G e f ä n g n i ß b e v ö l k e r u n g auf Anfang und Ende des Jahres, sowie die B e w e g u n g während des Jahres: die z w e i t e T a b e l l e umfaßt die v e r u r t h e i l t e n nnd die d r i t t e die n i c h t v e r u r t h e i l t e n Gefangenen.

Es war vorauszusehen, daß eine ganz neue und eigenartige Arbeit, sowie die Verschiedenheit der in den Kantonen bestehenden Strafgesetze und der damit zusammenhängenden Einrichtungen der Strafanstalten dieser Erhebung einige Schwierigkeiten verursachen würden. Wir nehmen deßhalb auch keinen Anstand, zu erklären, daß nachstehende Zusammenstellungen in Betreff der einzelnen Sträflingskategorien der Kantone nicht überall vergleichbare Zahlen bieten, dagegen können die Gesammtzahlen des Bestandes auf Anfang und Ende des Jahres Anspruch auf Richtigkeit machen, was auch die der ersten Tabelle zur Vergleichung beigefügte Rubrik ,,Bestand auf 1. Dezember 1888", deren Zahlen auf dem zuverläßigen Material der Volkszählung von 1888 beruhen, beweist. Auch die Gesammtangaben über die Bewegung der
Gefängnißbevölkerung mögen so ziemlich der Wirklichkeit entsprechen und beweisen durch die Größe ihrer Zahlen, wie wichtig das Gebiet ist, welches durch diese Erhebung berührt wird, insbesondere welcher Gebrauch bei uns von der Untersuchungshaft und von den kurzzeitigen Freiheitsstrafen gemacht wird.

Wir verweisen auch noch auf die übrigen am Fuße der Tabellen ang ebrachten Bemerkungen.

1097 I. Bestand der gesammten Gefängnißbevölkerung auf 1. Januar und 31. Dezember und Bewegung während des Jahres 1890, nebst dem Bestand auf 1. Dezember 1888 zur Vergleichung.

Bestand

auf Zuwachs.

1. Jan.

1890.

Kantone.

Zürich Bern . . .

Luzern Uri Schwyz Obwaldeu . . .

Nidwaiden . .

Glarus Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Basel-Stadt . .

Basel-Land . .

Schaffhauseu . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

S t . Gallen . . .

Graubünden .

Aargau .

Thurgau . . .

Tessin . . .

Waadt . . .

WaJlis Neuenburg . .

Genf . . . .

Schweiz

.

.

.

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.

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.

.

380 887 251 10 35 8 4 16 25 242 114 181 96 52 45 5 182 54 204 139 64.

OßR

.

. . . .

Männer Frauen

35 196 117 3708 3124 584

Abgang.

Bestand Bestand auf auf 31. Dez. 1. Dez.

1890. 1888.

9131 9,172 19 454 19 547 4,734 4,720 198 ' 195 1,321 1,325 161 167 244 249 289 304 818 818 1,786 1,768 2,064 2,079 5,096 5,091 1,293 1,284 1,852 1,867 1,561 1,554 59 59 10,746 10,767 80 89 4 639 4 584 2,789 2,758 1 360 1 371 9992 10018 272 274 2,989 2,970 4 029 4039

421 980 237 7 31 14 9 31 25 260 129 176 87 67 38 5 203 45 259 108 75 392 37 177 127

393 1002 233 9 19 25 10 8 15 228 IRÒ 172 88 41 31 3 181 49 243 155 72 395 43 215 135

86,897 76,302 10,595

3940 3327 613

3895 3295 600

87,129 76,505 10,624

1098

II. Bestand der Verurtheilten auf 1. Januar und Vernrtheilte.

Zuchthaussträflinge. Gefängnißsträflinge.

Nr.

Kantone.

11 1 T3-

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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 !l2 |13 14 15 16 17 18 19 120 21 '22 r23 '24 25

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz . . .

Obwalden . . .

Nidwaiden . .

Glarns . .

Zug Freiburg . . .

Solotliurn . . .

Bassl-Stadt . .

Basel-Land . .

Schaffhausen . .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell I.-Rh.

St. aallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . .

Walliä Neuenburg . .

Genf Schweiz

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397 187 36 205 24 156 149

Zwangsarbeiter.

388 192 37 209 24 159 132

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39 26 12 18 12 19 3 1 15 8 12 1 9 6 50 18 19 28 22 17 20 77 14 13 9 5 67 50 75 25 2 80 92 102 1 3 1 32 44 31 34 39 13 12

13 7 5 2 11 4 c

19 18 42 70 41

. . . . 1495 1196 1235 1456 809 5846 5794 861 476 615 570 521 Männer 1314 1000 1036 1278 639 4996 4928 707 384 506 481 409 Frauen 181 196 199 178 170 850 866 154 92 109 89 112

1 Die meisten der hier aufgeführten Militärs wurden wegen während des letzten Theiles eines Kurses oder am Tage der Entlassung begangener Disziplinarfehler bestraft.

,, a Die verhältnißmäßig große Zahl dor Militärgefangenen des Kantons "Waadt ist dem Umstände zuzuschreiben, daß in diesem Kanton unter dieser Rubrik die Verurtheilten zusammengefaßt werden, welche die eine oder andere dar folgenden Strafen abzubüßen haben: a. Von den militärischen oder Civilgerichten wegen militärischer Delikte ausgesprochene Strafen. 6. Disziplinarstrafen, welche verhängt worden sind über Militärs, welche einem Aufgebot nicht Folge leisteten; über

1099

81. Dezember und Bewegung während des Jahres 1890.

Yerurthellte.

Bußenabverdiener.

Bestand auf 1. Jan. 1890.

Polizeigefangene.

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Militärs.1

2

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Verurtheilten.

10 2 105 110 132 5 28 26 8 198

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-- 29 3078 24876 24838 3116 2604 21303 21283 2624 474 3573 3555 492

Militärs während der Dauer eines Dienstes unter der Bedingung, daß die Strafe nach Ende des Dienstes abzusitzen sei; über die Bürger, welche den eidg. Vorschriften vom 30. Juni, welche am Ende des Dienstbüchleins abgedruckt sind, zuwider handeln; über Militärs, welche sich weigern, die Äeparaturkosten der durch sie beschädigten Effekten und Waffen zu bezahlen, c. Strafen gegen Diejenigen, welche ihre Militärpflichtersatzsteuer weder in Geld noch durch Dienstleistungen bezahlen, d. Disziplinarstrafen gegen die jungen Leute, welche, zum Besuche eines Fortbildungskurses angehalten, demselben nicht beiwohnen oder sich während desselben schlecht aufführen.

Bandesblatt. 43. Jahrg. Bd. I,

76

1100

III. Bestand der nicht Verurtheilten auf 1. Januar und Nicht Yerurtheilte.

Untersuchungsgefangene.

·Nr.

Kantone.

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l 5 Schwyz . . .

· 6 Obwalden . .

i 7 Nidwaiden . .

> 8 Glarns. . . .

1 9 Zug . . . .

'10 Freiburg . . .

|H Solothnrn . .

12 Basel-Stadt . .

113 Basel-Land . .

|14 Schaffhansen .

15 Appenzell A.-Rh, 16 Appenzell l.-Rh.

17 St. Gallen . .

18 Granbünden . .

19 Aareau . .

20' Thnïgau . .

21 i Tessin .

. .

22 Waadt . .

23 Wallis . .

24 Neuenbnrg . .

25 Genf . . . .

37 1,661 l,65(i 42 165 3,320 3,299 186 25 969 985 9 1 17 18 -- 9 130 128 7 62 -- 65 3 36 1 ' 38 3 49 1 50 2 75 7 : 73 5 291 28 32 287 12 323 319 8 9 641 14 646 2 9 188 195 13 267 270 10 1 | 101 99 3 1 19 20 17 667 651 33 5 29 31 3 15 429 422 22 5 397 9 393 89 29 13 ! 105 24 1,114 1,091 47 6 84 76 14 30 323 326 27 13 579 586 6

', Schweiz . . .

Männer !i Frauen

451 1 11,875 11,814 512 357 9,631 9,565 423 94 1 2,244 2,249 89

:

Transportgefangene.

1 Zürich . . .

2 Bern . . . .

Luzern . . .

; 43

Uri

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1,039 2,660

12 6,191

1,036 !

2,656 285 -- 267 4 28 65 341 327 250 644 330 746 190 12 6,191

-- 1,854

-- 1,815

285 -- 267 4 28 65 341 330 250 644 333 747 190

560 248 519 22 54 267

560 247 523 22 53 261

33 16,910 16,853 30 15,072 15,025 3 1.838 1,828

3

12 1 -- -- -- -- --1 11 1 --4 4 -- -- -- 42 1 2 1 --1 6 90 77 13

Bemerkungen.

Einigen Kantonen war es während dieses ersten Berichtsjahres noch nicht möglich, vollständige Angaben über die Orts- und sogar Bezirksgefängnisse zu machen.

Eine gewisse Anzahl von Bettlern und Vaganten, sowie von Transportgefangenen sind, indem sie verschiedene Kantone oder verschiedene-

1101 31. Dezember und Bewegung während des Jahres 1890.

Nicht Yernrtheilte.

Bettler und Vaganten.

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9 2,638 2,639 8 26 3,583 3,574 35 1 1,081 1,076 6 153 153 -- --2 710 710 2

28 166 68 274 510 917

Total der nicht Yernrtheilten.

Andere Polizeiarrestanten.

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175

176

1,157

1,159

1,297 1,522 2,966 1,079 1,556 1,285

1,290 1,529 2,946 1,078 1,558 1,283

99 232 183 718

44

96 231 182 720

45

9,399 9,383

30

3,916 2,339 1,323 5,931

238

33

3,868 2,337 1,311 5,898

233

2,400 2,410 3,822 3,794

--9 3 3 2 6 67 10 47 13 18 3

33 3 66 12 33 69 15 34 53 --

62,253 62,059 824 55,202 55,019 703 7,051 7,040 121

Bezirke eines Kantons passirten, in der Bewegung der Gefängnißbevölkerung zweifelsohne zwei oder mehrere Male gezählt worden.

Unter den Transportgefangenen (d. h. Untersuchungsgefangene und Verurtheilte, welche von einem Gefängniß in ein anderes übergeführt werden, auch über die Grenze geführte und Transitgefangene) befinden sich höchst wahrscheinlich auch solche Individuen, welche in die Kategorie der Bettler und Vaganten gehören.

1102

Gefängniss-

Bulletin Nr. i a.

Bestand der Gefängnißbevölkerung und Y e r n r t h e i 1 1 e.

ZuchthausSträflinge.

Nr.

Kantone.

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1 Zürich .

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

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Gefängnißsträfllnge.

. .

Bern . . .

Luzern . . .

Uri . . . .

Schwyz .

Obwalden .

Nidwaiden . .

Glarus . . .

Zug . . . .

Frei bürg . .

Solothurn . .

Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen .

Appenzell A.-R.

Appenzell I.-R.

St. Gallen . .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Neuenburg . .

Genf . . .

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Zwangsarbeiter.

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Bemerkungen sieht; Bulletin Nr. lit.

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1103

Statistik.

Januar 1891.

Bewegung während des Monats.

2 12 35 291 -- -- -- -- -- 1 -- -- -- -- -- -- -- -- 16 26 -- -- 27 105 -- -- 2 8 -- -- -- -- 2 39 -- -- 3 6

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-- 17 144 140 -- -- -- 4 20 17 -- -- -- 117 592 574 95 546 525 22 46 49

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Zuwachs.

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Bußenabverdiener.

Zuwachs.

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Zuwachs.

Polizeigefangene.

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3 -- 5 -- 2 -- -- -- 1 6 -- 1 1 1 -- -- 1 -- -- -- -- 8 -- --

32 9 -- 5 -- -- -- -- 6 2 1 -- 2 -- -- 8 -- 5 3

Total der Yernrtheilten.

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Zuwachs.

Vernrtheilte.

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353 184 179 30 742 697 661 12 218 85 106 7 -- -- 6 22 -- 10 17 11 4 5 -- -- 6 1 -- 29 5 4 -- 6 2 1 19

193 48 34 2 119 63 60 2 129 143 124 1 74 16 17 27 28 3 49 35 23 26 5 1 -- 97 8 170 121 42 2 1 3 193 49 53 2 96 39 33 _ .

42 5 6 116 98 323 384 374 -- . -- 22 1 1 -- 42 52 143 -- 74 16 17

-- -- 29 189 168 3116 1971 1898 -- 2624 1738 1660 -- -- -- -- -- 492 233 238

Bemerkungen siehe Bulletin Nr. Ib.

t Die meisten der hier angeführten Militärs wurden wegen während des letzten Kurses oder am Tage der Entlassung begangener Disziplinarfehler bestraft.

1104

Gefängniss-

Bulletin Nr. 1b

Bestand. der Gelangnißbevölkerung und

Nicht Verurtheilte.

Untersuchungsgefangene.

Kantone.

, Nr.

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Schwyz .

Obwalden Nidwaiden .

Glarus . .

Zug ...

Freiburg .

Solothurn. .

Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaffhausen Appenzell A. Rh, Appenzell 1. Rh.

St. Gallen .

Graubünden .

Aargau .

Thurgau . .

Tessin .

Waadt . .

Wallis . .

Neuenburg .

Genf . . .

Schweiz . .

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16 25 53 16 15 15 -- 62

30 23 11 95 8 26 42

31 18 10 88 5 26 38

512 958 917 423 787 748 Weiber 89 171 169 Männer

Bettler und Vaganten.

Transportgefangene.

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90 1749 1751 168 2931 2915 77 1614 1617 154 2754 2746 13 135 134 14 177 169

1

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1105

Statistik.

Januar 1891.

Bewegung während des Monats.

Total dei* nicht Yernrtheilten.

Polizeiarrestanten.

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353 234 151 484 11 245 339

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Bemerkungen.

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·) In St. Gallen. ') Wovon 4 in Zürich, 8 im Thurgau und 6 in Chur. ') In Zürich. ') Wovon 8 in ZUrich.

'") Wovon 1 im Thurgau.

") Im Thurgau.

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") Im Thurgau.

") Wovon 2 in ZUrich.

") In Lenzburg.

") Wovon 4 im Thurgau. ") Wovon 1 in ZUrich und 4 in St. Gallen.

Diese Gefangenen sind in den Anstalten, in welchen sie ihre Strafe abbussen, nicht mitgerechnet, sondern den Verurtheilten desjenigen Kantons zugezahlt, in welchem sie bestraft wurden.

Einigen Kantonen war es noch nicht möglich, vollständige Angaben Über die Orts- und sogar Bezirksgefängnisse zu machen.

Eine gewisse Anzahl von Bettlern nndYaganten, sowie von Tranaportefangeneu sind, indem sie verschieene Kantone oder verschiedene Bezirke eines Kantons passirten.

in *r Bewegung der Gefängnissbevölkernng zweifelsohne zwei oder mehrere Male gezahlt worden.

Unter den Transportgefangenen (d. h. Untersuchnngsgefangene und Vernrtheilte, welche von einem Geflngniss in ein anderes Übergeführt werden, auch über die Grenze gef

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linden sich höchst wahrscheinlich auch solche Individuen, welche in die Kategorie der Bettler nnd Vaganten gehören.

* Wovon 30 bestraft.

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der

vom Bunde airs der ersten nationalen Kunstausstellung der Schweiz erworbenen Gegenstände, nebst Angabe ihres einstweiligen Aufbewahrungsortes.

Autor des Kunstwerks.

O e m ä l d e.

F. Aerni in Köm.

H. Bachmann in Düsseldorf.

J. Balmer in Luzern.

Aquädukt des Nero. ,, Tauffahrt im Winter.

Pietà.

A.

A.

F.

F.

Morgen in den Hochalpen.

Alpenrosen.

Mündung der Veveyse.

Olivenhain.

Baud-Bovy in Aescbi.

de Beaumont in Genf.

Bocion in Ouchy, Bnchser in Solothurn.

G. Castan in Genf.

E. Dnval in Genf.

0. Fröhlicher in München.

Le Pigne d'Arolla.

In Oberägypten.

Frühjahr bei München.

F. Füret in Genf. "

Heimkehr vom Felde.

t J. Jacot - Guillarmod in St, Biaise.

R. Koller in Zürich.

W^alachenfuhrwerk in der Pußta.

Heranziehendes Gewitter.

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Aufbewahrungsort.

Depositar.

Regierungsgebände i. Aarau.

Kunstmuseum in Bern.

Kantonales Museum in Freibnrg.

Museum in Winterthur.

Imthnrnenm inSchaffbausen.

Museum in Locle.

Städtische Gemäldesammlung in Solothuvn.

Museum in Sitten.

Museum in Luzern.

Städtische Gemäldesammlung in Solothurn.

Museum in Chaux-de-Fonds.

Regierung von Aargau.

Direktion dieser Anstalt.

Erziehungsdepartement des Kantons Freiburg.

Knnstverein Winterthur.

Kunstverein in Schaffhausen.

Gemeinde Locle.

Gemeinde Solothurn.

Gemeindebehörde vou Sitten.

Kunstgesellschaft in Luzern.

Gemeinde Solothnrn.

Kunstmuseum in Neuenburg.

Gemeinderath von Chaux-de Fonds.

Kommission dieses Museums.

Kunstkabinet in Glarus.

Glarnerischer Knnstverein.

Autor des Kunstwerks.

Gemälde.

Aufbewahrungsort.

Depositar.

L. Monteverde in Lugano.

Tranben.

Museum in Basel.

J. Muheim in Luzern.

Morgenstimmung am Luzernersee.

Venetianische Mädchen, Perlen einfassend.

Fest des Schutzheiligen (Val d'Hérens).

Heuernte im Appenzellergebirge.

RegierungsgebäudeinAarau.

Kunstkommission von Baselstadt. ' Regierung von Aargau.

Musée Rath in Genf.

Stadtrath von Genf.

Musée Arlaud in Lausanne.

A. Stäbli in München.

Ueberschwemmung.

Museum in St. Gallen.

R. v. Steiger in Düsseldorf.

Familienscene.

Rathhaussaal in Lugano.

J. G. Steffan in München.

Der Murgsee.

Knustmuseum in Bern.

E. Stückelberg in Basel.

Kunstmuseum in Zürich.

f A. Veillon in Genf.

Der büßende Johann Parricida.

Schloß Hertenstein.

W. Vigier in Solothurn.

Th. Volmar in Bern.

Treue Kameradschaft.

Feldtelegraphenstation.

Museum in Luzern.

Kautonsmuseum in Freiburg.

J. Wagner in Basel.

Karl Bodmer in Paris.

flerbststimmung im Wallis.

Quelle unterGehölz. (Seit der Ausstellung erworben.)

Kunstmuseum in Neuenburg.

Kunstmuseum in Bern.

Staatsrath des Kantons Waadt.

Historisch-antiquarische Gesellschaft des Kantons Graubünden.

Kunstverein der Stadt St.

Gallen.

Munizipalbehörde von Lugano.

Direktion dieses Kunstmuseums.

Zürcherische Künstlergesellschaft.

Staatsrath des Kantons Waadt.

Knnstgesellschaft in Luzern.

Erziehungsdirektion des Kantons Freiburg.

Kommission dieses Museums.

Direktion dieser Anstalt.

E. de Pury in Neuchâtel.

E. Ravel in Genf.

E. Kittmeyer in St. Gallen.

Rhätisches Museum in Chnr.

Musée Arlaud in Lausanne.

Autor des Kunstwerks.

E. Pignet in Paris.

Aquarell and Pastell.

Aufbewahrungsort.

Vier Landschaften.

Depositar.

Museum in Luzern.

Kunstgesellschaft in Luzeru.

Oraviiren und Zeichnungen.

Pauline de Beaumont in Genf.

H. J. Enunenegger in Luzern.

Regen und Sonnenschein, Radirung.

Studienkopf.

Mnseum in Winterthur.

Kunstverein in Winterthur.

Museum in St. Gallen.

W. Leumann in Zürich.

Geßler und Teil im Schächenthal.

3 Portraits nach der Natur.

Portrait nach Rembrandt.

Imthurueum inSchafi'hausen.

Kunstverein der Stadt St.

Gallen.

Kunstverein in Schaffhausen.

R. Pignet in Paris.

F. E. Valloton in Paris.

Kunstmuseum in Neuenburg.

Musée Arlaud in Lausanne.

Kommission dieses Museums.

Staatsrath des Kantons Waadt.

Kunstmuseum in Bern.

Musenm in Locle.

Direktion dieser Anstalt.

Gemeinde Locle.

Musée Rath in Genf.

Stadtrath von Genf.

Kunstmuseum in Bern.

Direktion dieser Anstalt.

Kunstmuseum in Bern.

Direktion dieser Anstalt.

Skulpturen.

A. Brandenberg in Wien.

F. Landry in Neuentmrg.

A. Lan z in Paris.

R. Pereda in Mailand.

Karl Ringler in Luzern.

Speerwerfer, Gypsstatue.

Der Weichenwärter, Bronzestatuette.

Excelsior, Gypsmodell zu einem Grabdenkmal.

Die Donche, Bronzestatue für Springbrunnen.

Dornauszieher, Gypsstatne.

B e r n , den 1. April 1891.

Eidgenössisches Departement des Innern.

1109

13. Wochenbülletin über die Ehen, Geburten und Sterbefälle in den Städten Groß-Zürich (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Locle (11,497 Einw.), deren Gesammtwobbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

13. Woche, vom 29. März bis zum 4. April 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 131 Ehen, 299 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 246 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 34 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 29. März bis zum 4. April.

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gestorbene

,

(ohne die Todtgeburten)

:

von 0--1 Jahr von 1--4 Jahren Eheliche.

Unehe- Ehe- Uneheliche. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung 1 angehörend . . . . 252 24 14 Auswärtige 4 3 1 Zusammen 256 27 1 15 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene -11 16 1 1 Wovon Auswärtige . .

3 3 Unter der Gesammtza hl wa ren ve rkostg eldet

Ehe- Uneheliche. liche.

45

4

1

46

4

4 1

-

EheÌ liche.

23 3 26 7 3

1

Unehe-; liche. ;

--

--

--

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt: Vom 29. März bis zum 4. April.

Männlich Weiblich Zusammen

80 Unbe5--19 20-39 40--59 60-79 Von und mehr kannte Jahren. Jahrin. Jahren. Jahren. Jahren.

Alter.

0--1

1--4 Jahren.

28

22

17 9

8 10

19 18

43 23

32

3 7

50

26

18

37

66

73

10

Jahr.

41

-- --

1110 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für ohgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Wahrend der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am 4. April ,, 28. März n »

21.

14.

Während der entsprechenden Woche im Jahre

1891 25,5 Sterbefälle auf 1000 Einwohner 21,»

25,3 27,s

n »

n

n

,,

n

n

,,

1890

1889

22,» 20,»

21,9

19,0 22,5 22,3

21,7

28,o

,,

Die Geburtenziffer beträgt 28,e auf 1000 Einwohner.

1891.

Todesursachen.

1. Pocken 2. Masern . .

. . .

3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Croup . .

5 Keuchhusten 1 6. Rothlauf 7. Typhus abdominalis . . . .

8. Kindbettfieber 9. Durchfall der kleinen Kinder 1 0 . Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

13. Schlagfluß 14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

15.

,, Selbstmord n 16.

,, ,, Mord . .

17.

,,

,,

Unbestimmte Todesursache .

3 3 8 5 1 2 1 4 41 40 5 15

18 10

20. Andere Todesursachen . . .

109 -- 280*

Znsammen

11

2

5

1 -- __

1889.

Vom 3 1. März bis 6. April.

Total.

4

6 3 3

Wovon Auswärtige.

_]

3 6 2

1

-- 1

1

4

2 4 6 . 2 1 i -- 4 2

18. Angeborene Lebensschwäche 19. Altersschwäche 21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

1890.

Vom 29. März Vom 30. März bis 4. April.

bis 6. April.

Wovon Wovon Total. AusTotal. Auswärtige wärtige.

2

7

7 45 38 9 6

6 2 1 2

39 38 14

4 6 1 1

6 2 --

2 1 --

1

--

--

2 1 -- --

1 1

15 4

12 -- 34

87 -- 235

1 14 -- 30

9

9 7 86 6 237 ,

-- -- 1 1

13 3 35

* Wovon 8 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkoholismus ist angegeben als Grnnd- oder concomitirende Ursache des Todes in 15 Fällen (10 Männer, 5 Franen). -- Influenza in 3 Fällen.

Laut Angabe hatte in 63 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

lili GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle im Spital.

In 16 Fällen.

In 19 Fällen.

In 26 Fällen.

Keine Angaben.

In 12 Fällen.

Die gemeldeten Mäneel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschalten ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, ändern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durch fall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt : Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten Lungen* ändern tuberkulösen infektiösen der Athmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Wniblicb. Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich.

Lausanne St. Gallen Chaux-de-Fonds . . .

Neuenburg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Herisau Schaff hausen . . . .

Freiburg Locle

1 1 3 6 6 --

--1

--1 1 1 --1

-- 19

-- 24

-- 17

-- 5

-- 4

8 4 5 6 2 4 2 1 2 2 1 2 1

8 7 6 7 3 1 1 1 1 2 2 2

1 4 4 3 1

-- -- -- -- -- 9

1 -- 14'

u

Monaten.


von 9--12

°? °

i-s

1« -1

M

1

1 1 2

Monaten.

1

3 6

Durchfall der kleinen Kinder von 3 -- 5 Monaten.

1

2 1 1

von 1--2

1

2 2

6 4 5 2 1

--

unter 1 Monat.

Infektiöse Krank- II heiten.

Groß-Zürich *) . . .

Groß-Genf**) . . .

Basel . . .

--2 1 8 13 --

Andere tuberkulöse Krankheiten.

|

Städte.

3 3 2 1 3 7

Luagenschwindsucht.

9 3 1 2 5 1 -- 21

Akute Krankheiten II der Lnnge.

Von 0 bis 1 Jahr ,, 1 ,, 4 Jahren . 5 ,, 19 ,, ,, 20 ,, 39 ,, ,, 4ü ,, 59 ,, . 60 ,, 79 ,, ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

--

i

--

i

1 2

*) Zürich und seine 9 At sgeme inden.

**) Genf mit Plainp»lais, Eaux- Vives und P etit-Sa conuejE.

i

1112

Morbidi tat.

Vom 29. März bis zum 4. April 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden.

Krankheiten angezeigt -worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Bern (Kanton): 4 Fälle in Biel. -- Freiburg (Kanton): Je l Fall in Le Crêt und Remaufens.

2. Masern.

Groß-ZUrlch: 5 Fälle. -- Basel-Stadt: 69 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 27 Fälle, wovon 23 in Neuenburg und 4 in Chaux-de-Fonds. -- Waadi (Kanton) : Epidemie in den Bezirken Lausanne, Grandson und Aigle.

3. Scharlach.

Groß-Zürich: 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Bern: 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 20 Fälle, wovon 10 in Fleurier, 4 in Motiers, 3 in Couvet, l in Locle, l in Chaux-de-Fonds und l in Rochefort. -- Waadt (Kanton): 13 Fäüe in 6 Ortschaften.

4. Diphtheritis und Croup.

Groß-Zürich: 9 Fälle. -- Basel-Stadt: 10 Fälle. -- Bern: 3 Fälle, wovon l von auswärts. -- Neuenburg (Kanton): 6 Fälle, wovon 4 in Motiers, l in Fleurier und 1 in Neuenburg. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle.

5. Keuchhusten, Schaffhausen (Kanton) : 2 Fälle in Schaffhausen. -- Groß-Zürich : 3 Fälle.

-- Waadt (Kanton): Mehrere Fälle.

6. Varicellen.

Groß-Zürich: l Fall.

7. Rothlauf.

Keine Fälle.

8. Typhus.

Basel-Stadt : 2 Fälle. -- Bern : l Fall von auswärts. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Chanx-de-Fonds.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Keine Fälle.

1113 Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 29. März bis 4. April

1891.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). -- Pockenspital ZUrlch (60 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumllnster-ZUrlch (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Schwesterhaus zum Èothen Kreuz in ZUrich (17 Betten). -- Kinderspital in ZUrich (60 Betten). -- Spital Genf (360 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten).--Hôpital Butini in Genf (52 Betten). -- Hôpital du chemin Gourgas in Genf (45 Betten). -- Bürgerscital Basel (487 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Socin's Privatspital in Basel (12 Betten). -- Diakonissenmutterhaus in Riehen (70 Betten). -- Inselspital in Bern (437 Betten).

-- Diakonissenhaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten).-- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten).-- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtales in Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence in Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital in Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herlsau (80 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Spital Providence in Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Croup 6. Rothlanf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht . . . . . . . .

10. Andere tuberkulöse Krankheiten. . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der "Athmungsorgane .

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

Zahl der aufgenommenen Kranken.

-- -- 18 -- 25 6 5 17 31 31 23 60 13 342 40 611

Wovon von auswärts kommend.

-- -- 2 -- 7 l 5 8 15 6 11 3 132 9 199

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 28. März in den genannten Krankenanstalten 3262. Kr i s t am 4. April in den oben erwähnten Anstalten 3266.

1114

Bestand and Aufnahmen in den Krankenanstalten Vom 4. Januar bis Krankheitsformen.

Anstalten.

.

'

' : 1

i ;

j

KinchPoetin. Masern. Scharlach. hustin.

Oiphtherilis und Croup.

Rothlauf. UnterHlbstyphus.

4 Kantonsspital Zürich . . .

46 10 9 3 11 Kranken- und Diakonissenanstalt Neumünster . .

1 Theodosiannm in Riesbach 1-- Schwesternhaus zum Rothen Krenz in Zürich . . .

Kinderspital in Zürich . .

3 -- ! 2 - 17 3 Kantonsspital Genf . . .

29 -- j 30 -- 7 -- 3 Hôpital du Prieuré in Genf 1 7 Hop. du chemin Gourgas in Genf 29 1 j Hôpital Butini in Genf . .

Bürgerspital Basel . . . .

21 -- 18 3 24 10 -- 3Kinderspital in Basel . .

3 12 e i Diakonissenkrankenhaus in Riehen | 1 Chirurg. Privatklinik in Basel Inselspital in Bern . . \ 1-- 38 16 6 3 9 Außerkrankenhaus in Bern / Diakonissenhans in Bern 21 1 g 19 Zieglerspital in Bern . .

1 Jennerspital in Bern . .

1 1-- 1-- 2 Gemeindelazareth Bern .

4-- 1 22 2 ßurgerspital Bern . . .

5 2 1 -- 10 1 Kantonsspitai Lausanne .

4 2 30 4 4 -- 5 1 } 3 Kinderspital in Lausanne Kantonsspital St. Gallen 7 1 21 2 30 7 20 1 6 Spital in Chaux-de-Fonds 2 Bürgerspital in Luzern .

1-- 2 -- 5 Gemeindespital in Neuenburg 1-- 2 1 1-- 1-- Spital Pourtalès in ,, 3 2 Spital Providence in ,, 1 Kantonsspital in Winterthnr 1-- 13 7 1 -- 3 Spital in Biel . . .

14 12 5 Pockenspital- in Bici . . . 4 -- Krankenhans in Herisan .

2 15 1 Krankenhaus in Schaff hausen 1-- Bürgerspital in Freibürg .

11 1 2 1 2 1 Spital Providence in Freibnrg 3-- 2 -- 1-- 1 Spital Locle . . . .

Total 8 23 158 284 5 85 83

Wovon Ortsfremde

3

11

68

13

Anditi InliktlO» Krinkhilttn.

1 17

fi

2 --

- 34 1 1 2 -- 2 --

-- 153 46 2 2 1

1 1 1 7 175 127 -- -- -- 'l

4

1

1

-

3 ~l 2 1 4 1 3 --

2 4 34 16

2 --

-- 2 9 2 1

1

3 1

·f

9 --

1 1

1

462

25

206

1115

der Kranken der 15 größeren Ortschaften der Schweiz.

zum 4. April 1891 (1. Quartal).

Total

Krankheitsformen.

Andere Akuter Akute Krankuberkulose Gelenk- heiten der Krank- rheumatis- Athmungsheiten.

mus.

organe.

Lungenschwindsucht.

23 16 16 9 15

1 13 3 9 _

1 43 7 --6 57 1 9 -- 19 18 23 ·^

1 -- -- -- 11 -- 6 -- IS 14 --

--6 53 ^ 41 4

--3 28 .

23 --

9 5 5

5 2 4

3 2 32 16 8 4 4 3 9 -- 6 2 4 3 -- --

125

160

7 21 5 3 _

2 66 18

Akute Darmkrankheiten.

Alle Übrigen Krankheiten.

1 -- 432

6 1 5 1 9 -- -- -- _ _ _ _ _

3 -- _

51 60

Unfälle.

233 70

31

716

332

5 3

--

89

21 27

61.7

102

5 1 -- -- 14

41 89 553 68 97 123 897

28 28 156 1 5 203 16 29 22 785 108

13.i 47.7 327.0 23.i 26.8 49.5 358.ä 44.2 50.7

--

112.7

13 21

41 21 -- 11 2 -- 1 32 -- 291 -- 34 14 2 -- -- -- 1Q LU -- 32 -- 8 i 94 4 58 , 6 18 5 397 7 -- 1 -- 38 --1 3 1 _ _ 52 _ -- -- 14 10 34 J4 16 11 624 2 12 3 5 3 112 -- 80 - 15 -- 178 -- 10 2 3 1 18 -- 6 -- -- -- 26 - 6 -- 61 8 52 25 12 3 499 12 -- 2 -- 15 6 33 6 3 -- 635 -- 27 -- 3 -- 13 2 7 3 2 -- 69 -- 21 1 J 56 5 26 JU 3 1 97 22 6 5 2 64 --5 11 5 4 1 110 2 33 23 2 2 53

28 12 J 7 63 2 3 -- 3 3 1 98 69 5 n 2 12 -- 518 70 70 2 -- 8 4 7 -- 10 8 323 57

5 2 4 1 12 2 11 -- 125 6 -- 8 -- 42 -- 19 -- 74 4 2 5 1 18 5 9 2 184 2 -- 3 1 6 2 1 -- 60 1 -- 6 -- 11 473 241 4621 723 147

3.1 15 -- 40 51 34

33 n 5 --

-- 16 1 2 5 28 --2 _.

5 6 41 16 5 21 28 22 8 1

-- 1 16 2 3 9 20 16 13 4 -- 8 -- 1

-- -- 60 18 63 3 22 9 14 1 25 5

-- -- 44 4 46 -- 14 2 12 3 16 5

240

Bundesblatt.

--· 5 31 38 5 5 1 9 --8 6

51

43. Jahrg.

139 Bd. I.

32

Durchschnittlicher ägllcher der Auf- Wovon Orts- Bestand.

nahmen. fremde.

. 80 74 -- -- 36 46 1036 1 182 - 337 1 45

22 4 19 2S

35 132 810 62 900 73 185 105 191 112 249 163

7 12 5 --

194^ 208 275 93 25

2 29

2

^ -- -- 16 33 29 20 1 56 32 32 10 67 32 26 36

3S --

9 7

-- 9

2

643 1745

8 2 19

475 7 94 86 28 113

49 141 105 48 78 55

39.3

6.8

404.o 91.o

28.2

8.1 53.9 333.8 25.4 294.0 34.6 69.5 34.8 69.o 45.2 118.2

56.3 Os 47Ì5 46.8 82.3 35.1 14.4

8381

241

311.0

3364.0 2934 77

1116

Berichte Über das Gesundheitswesen in den Kantonen.

Neuenburg.

(Bevölkerung anf 1. Januar 1890: 108,925 Einwohner.)

Laut den vom neuenbargischen Departement des Innern regelmäßig alle Monate veröffentlichten Berichten sind in diesem Kanton im Laufe des Jahres 1890 874 Ehen (gegenüber 862 im Jahre 1889), 3198 Geburten, wovon 1657 Knaben und 1541 Mädchen (gegenüber 3311 im Jahre 1889) und 2300 Todesfälle (mit Einschluß von 128 Todtgeburteni, worunter 1208 männlichen Geschlechts und 1092 weiblichen Geschlechts (gegenüber 2099 im Jahre 1889), zur Anzeige gelangt.

Die Zahl der unehelichen Geburten betrug 145, die der Mehrgeburten 31.

Unter der Gesammtzahl der Sterbefälle befinden sich 15, welche nicht der Wohnbevölkerung angehören. Die Sterblichkeitsziffer belauft sich auf 19,8 pro mille der Einwohner. Im Jahre 1889 betrug sie 18,2.

Die Zahl der durch die zymotischen Krankheiten verursachten Sterbetülle belief sich auf 393, nämlich: Durehfall der kleinen Kinder. 178 Keuchhusten 8 Grippe 104 Scharlach 7 Masern 33 Rothlauf 6 Diphtheritis und Croup . . . 21 Pyämie 3 Typhus 10 Syphilis 3 Akuter Gelenkrheumatismus . 10 Milzbrand l Puerperalfieber 9 An Lungenschwindsucht starben 261 und an anderen tuberkulösen Krankheiten 107 Personen. Die allgemeinen Krankheiten verursachten 130 Todesfälle (Blutarmuth 14, Krebs 90, Scrofeln 8, Rhachitis 5, Zuckerharnruhr 2, Gicht l, Hämorrhagien 10).

257 Todesfälle sind als Opfer der akuten Krankheiten der Athmungsorgane angegeben; an Krankheiten der Verdauungsorgane starben 257 (wovon 184 an Enteritis), an organischen Herzkrankheiten 106, an Krankheiten des Gehirns und des Nervensystems im Allgemeinen 231 (worunter 101 an Hirnschlag).

Unter der Rubrik Convulsionen figuriren 53 Sterbefälle. Man zählte außerdem 42 Selbstmorde, 12 Sterbefälle infolge von Alkoholismus und 39 Unfälle mit tödtlichem Ausgang.

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Todesfälle wie folgt: Jahre 0--1 1-6 6-20 21-40 41-60 61-80 80 und mehr Unbekanntes Alter 546 174 184 282 376 511 95 2 °/o 25,2 8,0 8,6' 13,o 17,3 23,6 4,* -- Hohes Alter. Die älteste der verstorbenen Personen war eine Frau, wohnhaft in der Stadt Neuenburg, welche das Alter von 92 Jahren erreichte.

Eidg. statistisches Eüreau.

1117

Bulletin Nr. 6 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Schweiz vom 15. bis 31. März 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; R = Rindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen: Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Bauschbrand.

Bern. Bez. Niedersimmenthal, Oberstocken, l R, Heutigen, l R; Bez. Frutigen, Frutigen, 1 R ; Bex. Pruntrut, Fontenais, ì R -- Total 4 R umgestanden.

Luzern. Bez. Luzern, Meyerskappel, l R umgestanden, 20 R, 7 Schw abgesperrt.

Glarus. Bez. Hinterland, Elm, 2 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Veveyse, Châtel, \ R umgestanden ; Bez. Sense, Plaffeyen, i R umgestanden, 9 R abgesperrt -- Total 2 R umgestanden, 9 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Pays d'Enhaut, Rossinières, l R umgestanden.

Gesammttotal 10 Fälle, 36 Verdachtsfälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Morgen, Wädensweil, l R abgethan (bei der Abschlaehtung konstatirt, betrifft einen Ochsen österreichischer Herkunft); Bez. Uster, Uster, l R umgestanden, 2 R abgesperrt -- Total 2 R abgethan oder umgestanden, 2 R abgesperrt.

Bern. Bez. Bern, Zollikofen, l R; Bez. Burgdorf, Niederösch, l R -- Total 2 R umgestanden.

Schwyz. Bez. Schwyz, Schwyz, l R umgestanden.

1118 Freiburg. Bez. Sense, St. Ursen, 2 R umgestanden, 21 R, 17 P, 4 Schf, l Z abgesperrt; Alterswyl, l R umgestanden, 16 R abgesperrt -- Total 3 R umgestanden, 37 R, 17 P, 4 Schf, 1 Z abgesperrt.

Solothurn. Bez. Thierstein, Erschwyl, l R umgestanden.

Thurgau. Bez. Arbon, Frasnacht, l R umgestanden, l R abgesperrt; Bez. Frauenfeld, Eschikofen, l R umgestanden, 4 R abgesperrt -- Total 2 R umgestanden, 5 R abgesperrt.

Gesammttotal 11 Fälle, 66 Verdachtsfälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Winterthur, Seuzach, 4 8t (31 R,*); Bez. Andelfingen, Ober-Stammheim, 2 St (6 R*, 4 Z*); Bez. Bülach, Glattfelden, 2 St (9 R*, 2 Schw*, 3 Z*); nach Glattfelden Einschleppung durch auf dem Markt in Schaffhausen gekaufte Schweine -- Total 8 St (46 R*, 2 Schw*, 7 Z*).

Bern. Bez. Trachselwald, Lützelflüh, l St (5 R*, 2 Schw*) ; Bez. Aarberg, Lobsigen, l St (11 R*) ; Bez. Thun, Blumenstein, l St (11 R*); Bez. Bern, Bern, \ St (2 R*), Zollikofen, l St (l R*) -- Total 5 St (30 R*, 2 Schw*).

Schwyz. Bez. March, Tuggen, 3 St (38 R*, 9 Z*, 5 Schf*, 5 Schw»).

Freiburg. Bez. Gruyère, Avry - devant - Pont, 3 St, 21 R, 6 Schw, wovon l R umgeslanden.

Solothurn. Bez. Kriegstetten, Horriwil, 10 St, 81 R, 2 Z, 4 Schw, wovon (78 R*, 2 Z*, 3 Schw*).

Basel-Stadt, Basel, 4 St (22 R*, 4 Schw*).

Schaffhausen. Bez. Stein,,, Ramsen, 10 St, 36 R, l Z, wovon (27 R*, l Z); Verschleppung von dem im letzten Bulletin erwähnten Stalle aus.

° · St. Gallen. Bez. Rorschach, Mörschwil, 2 St (83 R*) ; Bez.

Unter-Rheinthal, Diepoldsau, 2 St (9 R*); Bez. Ober-Rheinthal, Marbach, l St (5 R*); Bez. Gaster, Benken, l St (12 R*); Bez.

See, Jona, l St (5 R*); Bez. Ober-Toggenburg, Jona, l St (11 R*); Bez. Wil, Bronschhofen, 2 St (19 R*) -- Total 10 St (144 R*).

Graubünden. Bez. Plessur, Chur, l St (16 R*, 2 Schw*); Bez.

Glenner, Laax, 2 St, 26 R, l Schw, 2 Z, 12 Schf, Fellers, l St, 13 R - Total 4 St, 55 R, 3 Schw, 2 Z, 12 Schf, wovon (16 R*, 2 Schw*).

1119 Thurgau. Bez. Arbori, Egnach, l St (6 R*), Frasnacht, 4 St (17 R*, 47 Schw*), Hörn, l St (9 R*); Bez. Kreuzungen, Güttingen, 3 St, 19 R, wovon (12 R*), Engweilen, l St, 5 R, Herrenhof,' l St, 9 R, Oberhofen, l St (5 R*) -- Total 12 St, 70 R, 47 Schw, wovon (49 R*, 47 Schw*).

Waadt. Bez. Echallens, Goumoens-la-ville, 4 St, 25 R, wovon (8 R*); Bez. Grandson, Novalies, 4 St, 14 R, wovon (8 R*); Bez.

Orbe, Vuitteboeuf, 3 St, 9 R -- Total 11 St, 48 R, wovon (16 R*).

Neuenburg. Bez. Chaux-de-Fonds, Eplatures, 2 St, 20 R, 3 Schw.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Jussy, l St (3 R*).

Gesammttotal 83 St, 728 Stück Vieh, wovon 1 StUck umgestanden.

Verminderung seit 15. März 49 St, 386 Stück Vieh.

Rotz und Hautwurm.

Zürich. Bez. Andelfingen, Klein-Andelfingen, 2 P; Bez. BUlach, Höri, 2 P -- Total 4 P der Ansteckung verdächtig.

Luzern. Bez. Willisau, Zell, \ P abgethan, (2 P*) der Ansteckung verdächtig.

Thurgau. Bez. Frauenfeld, Kurzdorf, 2 P der Ansteckung verdächtig.

Waadt. Bez. Nyon, Nyon, l P abgethan; Bez. St. Croix, St. Croix, l P der Seuche verdächtig.

Gesammttotal 2 Seuchenfälle, 1 Fall Seuche- und 8 Fälle Ansteckungsverdacht.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Winterthur, Neftenbach, 2 Schw verseucht.

Bern. Bez. Trachselwald, Huttwyl, l Schw umgestanden.

Schaffhausen. Bez. Schaffhausen, Neuhausen, l Schw umgestanden ; Bez. Reiath, Lohn, l Schw verdächtig.

Thurgau. Bez. Kreuzungen, Engweilen, 3 Schw umgestanden, 25 Schw verdächtig; Bez. Münchweilen, Braunau, 4 Schw umgestanden, 50 Schw verdächtig -- Total 7 Schw umgestanden, 75 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Rolle, Perroy, 3 Schw umgestanden.

Gesammttotal 12 Fälle, 78 Verdachtsfälle.

1120

Räude.

Waadt. Bez. Rolle, Mont-le-Grand, (8 Schf*).

Gesammttotal 8 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Buße von Fr. 15 (verspätete Abgabe von Gesundheitsscheinen).

Luzern. Buße von Fr. 10 (Anstand betreffend Gesundheitsscheine).

Schwyz. Bußen: Zwei von je Fr. 5 und eine von Fr. 10 (Nichtabgabe von Gesundheitsscheinen).

Freiburg. Bußen: Zwei von je Fr. 5 und eine von Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsseheine).

Solothurn. Bußen: Je zwei von Fr. 50, Fr. 15 und Fr. 10 und drei von Fr. 5 (verschiedene Gesetzesverletzungen).

Basel-Landschaft. Buße vou Fr. 20 (Mangel des Gesundheitsscheins).

Schaff hausen. Buße von Fr. 10 (Anstand betreffend Gesundheitsschein).

Appenzell A. Rh. Bußen: Zwei von je Fr. 5 (Vergehen gegen die Fleischschauverordnung).

St. Gallen. Bußen : Sechs von Fr. 20 bis Fr. 100 nebst Kosten (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); je eine von Fr. 50 und Fr. 60 nebst Kosten (Verletzung der Quarantäne); eine von Fr. 30 und Kosten (Vernachläßigung der Amtspflicht als Fleischschauer); eine von Fr. 50 und Kosten (Vernachläßigung der Amtspflicht als Viehinspektor); eine von Fr. 250 und Kosten, mit später zu fixirender Zivilentschädigung (Quarantänebruch, resp. Seucheverschleppung); eine von Fr. 20 und Kosten (Seucheverheimlichung).

Aargan. Bußen: urei von je Fr. 10, eine von Fr. 6 und zwei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine und Marktverkehr)Thurgau. Bußen : Sechs von je Fr. 5 (Verletzung des Art. 21 der Vollziehungsverordnung).

Tessin. Einstellung eines Viehinspektors in seinen Funktionen (Unregelmäßigkeiten bezüglich der Ausstellung von Gesundheitsscheinen).

1121 Waadt. Bußen: Eine von Fr. 10 und drei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine von Fr. 10 (Umgehung des Abdeckers); eine von Fr. 15 (Verletzung des Ortsbannes).

WalliS. Bußen: Eine von Fr. 10, drei von je Fr. 6 und eine von Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Genf. Bußen : Eine von Fr. 10 (Verzögerung der Anzeige des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche) ; zwei von je Fr. 10 (Nichtabgabe der Gesundheitsscheine).

Rückweisungen.

1. März 19. ; Auberson : ein Pferd (Rotzverdacht).

2. März 20. ; Singen : ein Transport Schafe (ohne vorschriftsmäßigen Gesundheitsschein).

3. März 20.; Singen: ein Transport Schafe (mit Bestimmung nach Paris).

4. März 20.; Hemmishofen: ein Pferd (ungenügender Ursprungsschein).

5. März 20.; Hörn: ein Schlachtochse (ohne Gesundheitsschein).

A. u s l a n. d.

Elsaß-Lothringen. Februar: Milzbrand, 10 Fälle; Wuth, 2 Fälle; Rotz, 2 Fälle, 2 P der Seuche und 14 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, neu angezeigt wurde die Seuche aus '267 Gehöften mit 1551 Stück Vieh; Lungenseuche, 15 R der Ansteckung verdächtig.

Baden. 1.--15. März: Milzbrand, 3 Fälle; Rauschbrand, S Fälle; Maul- und Klauenseuche, erloschen in 48, weiter verbreitet in 30, neu aufgetreten in 44 Gemeinden.

Württemberg. Februar: Milzbrand, 19 Fälle; Rauschbrand, 9 Fälle; Rotz, 3 Fälle; Ende des Monats 109 P der Ansteckung verdächtig ; Maul- und Klauenseuche, 8344 neue Fälle ; Ende des Monats 6642 Thiere verseucht, 4267 Thiere verdächtig ; in den neu von der Seuche betroffenen Gehöften (Heerden) befinden sich 12,591 Thiere; Lungenseuche, l Fall, 15 Thiere der Ansteckung verdächtig; Räude, 951 Schafe erkrankt und verdächtig.

1122 Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 31. März frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche Lungenseuche Ortschaften Ortschaften in Nieder-Oesterreich 31 4 Ober-Oesterreich.

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12 l T> ,, Salzburg 19 -- ., Steiermark 4 -- ,, Küstenland . . . .

2 -- '.,, Tyrol und Vorarlberg .

31 -- ,, Böhmen 102 29 ,, Mähren 90 16 _, Schlesien 20 7 .', Galizien 93 3 .', Ungarn (19. März) . . 113 20

"V er s e li i e ci e n e s.

Grenzverhältnisse.

Bei Anlaß der Erneuerungswahlen der eidgenössischen Grenzthierärzte hat der Bundesrath unterm 26. März folgende Zollstätten theils wegen ungenügender Frequenz, theils weil in unbeträchtlicher Entfernung von geöffneten Einfuhrstationen liegend, vom 1. April an für die Vieheinfuhr geschlossen: Bourdigny, Klemme, BuchenlooWyl, Wildlingen, Hemmishofen, Mammern, Rheineck, Monstein-Au, Diepoldsau-Schmitter, Montlingen, Kriesern, Luziensteig, Compatsch, Manas, Cierfs, Scudellate, Magadino.

Für die kommende Amtsdauer wurden folgende Thierärzte zu Grenzthierärzten neu ernannt : Meyrin-Grenze, Dardagny: Hr. Monnard, H., in Carouge; Rodersdorf: Hr. Altenbach, Joseph, in Rodersdorf; Duistgraben: Hr. Rieh, J., in Neuhausen ; Schleitheim und Beggingen : Hr. Wanner, S., in Schleitheim; Stein a. Rh. : Hr. Ullmann, E., in Eschenz, bisheriger Grenzthierarzt in Mammern; Koblenz: Hr. Waldkirch, H., in Zurzach; Allschwyl: Hr. Reiniger, Nikiaus, z. Z. in Frenkendorf; Chiasso: Hr. Kaufmann, H., in Berneck, bisheriger Grenzthierarzt in Au-Oberfahr; Au-Oberfahr: Hr. Riegg, in Altstätten.

1123 Gleichzeitig hat der Bundesrath eine neue Instruktion für die Grenzthierärzte erlassen, welche die bisherige, vom 24. Dezember 1886 datirende. aufhebt.

Ein neues Verzeichniß der Einfuhrstationen, der Einfuhrzeiten, sowie der Grenzthierärzte und ihrer Stellvertreter wird demnächst zur Ausgabe gelangen. Behufs Vervollständigung desselben werden die Grenzthierärzte eingeladen, b e f ö r d e r l i c h s t allfällige Aenderungen und Neubezeichnungen bezüglich des Stellvertreterpersonals dem Departement zur Kenntnitö zu bringen.

Viehyerkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Die Grenzthierärzte an der schweizerisch-österreichischen Grenze sind eingeladen worden, die Vorschriften des am 5. Dezember 1890 zwischen der Schweiz und Oesterreich - Ungarn abgeschlossenen Uebereinkommens behufs Verhinderung der Ausbreitung von Thierseuchen durch den Vieh verkehr vom 15. April demnächst an zur Vollziehung zu bringen, soweit diese Vorschriften den grenzthierärztliehen Dienst betreffen.

Nachdem in letzterer Zeit auf der Eisenbahnstation Feldkirch bei einem aus Salzburg eingelangten Mastrindertransporte neuerdings die Maul- und Klauenseuche konstatirt werden konnte und diese Seuche, welche im Salzburgischen bereits erloschen zu sein schien, jetzt an Ausbreitung zunimmt, hat sich die k. und k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg unterm 30. März veranlaßt gesehen, die Ein- und Durchfuhr von lebenden Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus dem Salzburgischen nach und durch Tirol und Vorarlberg bis auf Weiteres zu verbielen.

Pferdezucht.

Prämirung von Fohlenweiden durch den Bund.

Das schweizerische Landwirlhschaftsdepartementprämirt jährlich Fohlenweiden, auf denen mindestens zehn einjährige oder ältere Fohlen gesommert werden und auf welchen genügende Unterkunftslokale und Heuvorräthe vorhanden sind zur Benützung für die Fohlen bei schlechter Witterung und in Fällen von Krankheit.

Die Fohlenweiden, welche auf Prämien Anspruch machen wollen, müssen durch Vermittlung der Kantonsregierungen bis spätestens 1. Juni beim genannten Departement angemeldet werden.

1124 Formulare für die zu machenden Angaben liefert auf Verlangen die Kanzlei des schweizerischen Landwirthschaftsdepartements.

Weiden, auf welchen keine oder nicht genügende Unterkunftslokale und Heuvorräthe vorhanden sind, oder auf denen nicht mindestens 10 Fohlen vom angegebenen Alter gesommert werden, können nicht berücksichtigt werden. Auf den Gemeindeweiden im bernischen Jura, wo die Fohlen in den Ställen der Eigentümer verpflegt werden können, dürfen bei der Prämirung nur diejenigen Fohlen berücksichtigt werden, welchen durch einen gemeinsam Angestellten n a c h w e i s b a r täglich Hafer verabreicht wird.

Die prämirungswürdigen Weiden werden nach Maßgabe ihrer Qualität beurtheilt und nach der Zahl der gesömmerten Fohlen prämirt.

Die günstigste Beurtheilung und demnach der höchste Beitrag von Fr. 20 per Fohlen erfolgt nur, wenn an jedes Fohlen während der Weidezeit mindestens 100 Kilogramm Hafer n a c h w e i s l i c h verfüttert werden.

Weiden, auf welchen gleichzeitig Rindvieh, namentlich Kühe, gesommert werden, sind zu lievorzugen.

Transportbedingungen für Stuten, welche den Vollbluthengsten zugeführt werden.

1. Für den H i n t r a n s p o r t nach einer Beschälstation ist die tarifmäßige Taxe zu bezahlen.

2. Der Versender hat der Abgangsstation zu erklären, daß der Transport zum Zwecke der Zufuhr seiner Stute nach einer eidgenössischen Beschälstation stattfinde.

3. Auf diese Erklärung hin stellt die Abgangsstation eiuDoppel des Empfangscheins für den Hintransport aus, welches von der Empfangsstation dem Empfänger als Legitimation für die spätere Rücksendung auszuliefern ist.

4. Der R ü c k t r a n s p o r t nach der ursprünglichen Abgangsstation wird gratis erfolgen, insofern jeweilen bei der Aufgabe zum Rücktransport ein von der Regieanstalt ausgestellter und abgestempelter Belegschein vorgewiesen und das unter Ziffer 3 erwähnte Doppel des ursprünglichen Empfangsscheins dem abfertigenden Beamten abgegeben wird.

5. Bei allfälliger Rückbeförderung der fraglichen Stuten mit Personenzügen sind noch 40 °/o der tarifmäßigen Taxe zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn schon der Hintransport mit Personenzügen erfolgt ist.

1125

Bekanntmachung.

Der XL Band der eidg. Gesetzsammlung, neue Folge (I. Bd., II. Serie), ist erschienen und kann beim Drucksachenbüreau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 3 broschirt bezogen werden.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

.N» 80, vom 7. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Situation der Handelsverträge.

As 81, vom 8. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Bank in Basel11 für das Jahr 1890. Beitritt der Telegraphen- und Telephongesellschaft von La Piata zürn internationalen Telegraphenvertrage.

Kranken- und Unfallversicherung. Telegramme.

As 82, vom 9. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Transporteinnahmen der schweizerischen Eisenbahnen im Januar 1891. Die Firma einer Kollektivgesellschaft. Zolltarifbeschlüsse des Ständerathes. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

As 83, vom 9. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ^Schaff hauser Kantonalbanktt für das Jahr 1890. Fabrik- und Handelsmarken. Postulat betreffend die Taraberechnung im Verkehr der Freilager.

A» 84, vom 10. April 1891.

Handelsregistereinträge. Gold- und Silberwaaren. Transporteinnahmen der schweizerischen Eisenbahnen im Februar 1891.

Einfuhr in den freien Verkehr im März 1891.

1126

Xi 85, vom 11. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Bilanz der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für das Jahr 1890. Fabrik- und Handelsmarken.

Situation ausländischer Banken.

% 86, vom 13. April 1891.

· Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Verzollung von China's und Maschinen in den Vereinigten Staaten.

Deutsches Konsulat in Basel. Brasilianisches Konsulat in Bern.

Eisenbahnkonzessionen. Ausländische Banken.

jY» 87, vom 13. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlnstrechuung und Bilanz des ,,Crédit Guyérien" in Bulle für das Jahr 1890. Tarifentscheide des eidgenössischen Zolldepartements im März 1890. Poststücke nach Portugal, den Azoren und Madeira. Rücktritt des Fabrikinspektors des II. Kreises. Telegramme.

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