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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von St. Gallen über Wattwil nach Rapperswil und von Samstagern nach Zug.

(Vom 15. Juni 1891.)

Tit.

Die Herren G r a u e r - F r e y inDegersheim, J . F r i s c h k n e c h t B r e i t e n m o s e r und Th. L ö p f e in St. Gallen, als Inhaber der Konzession einer Eisenbahn von St. G a l l e n über W a t t w i l nach R a p p e r s w i l und von S a m s t a g e r n nach Z u g , reichten mit Eingabe vom 14. Oktober, eingelangt den 16. Oktober v. J., das Gesuch ein um A b ä n d e r u n g der Konzession für die III. Sekt i o n d e r L i n i e St. G a l l e n - Z u g u n d u m E r w e i t e r u n g d e r Konzession auf den Bau und Betrieb einer normalspurigen Zweigbahn zwischen der Station U z n a c h und der projektirten Station St. G a l l e n k a p p e l , eventuell Gommiswald. · Die gemeinsame Konzession der Theilstücke St. Gallen-Rapperswil und Samstagern-Zug beruhte auf dem Gedanken einheitlichen Betriebes, zu welchem Zwecke mit der Süd-Ost-Bahn ein Abkommen getroffen worden war, wonach letztere sich verpflichtete, den Bau ihrer Theilstrecke Pfäffikon-Samstagern mit 30 statt mit 50 °/oo Maximalsteigung zu erstellen, um das Befahren beiden Gesellschaften zu ermöglichen. Für die Mehrkosten des Projektes mit 30 %o Maximalsteigung, auf ca. l Va Millionen berechnet, hätte das [nitiativkomite der Linie St. Gallen-Zug aufkommen müssen.

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Diese verhältnißmäßig bedeutenden Mehrkosten, sowie die Inkonvenienzen der gemeinsamen Benutzung dieser Strecke, standen in keinem Verhältnisse zu der unbedeutenden Ersparniß gegenüber dem Bau einer neuen Linie, weßhalb der erwähnte Vertrag im beidseitigen Einverständniß aufgehoben und durch einen neuen ersetzt wurde, wonach die Süd-Ost-Bahn der Bahn St. Gallen-Zug gegen Entschädigung das Recht einräumte, die Strecke RapperswilPfäffikon zu befahren. Das Initiativkomite St. Gallen-Rapperswil Zug ließ deßhalb ein neues Projekt, mit Pfäffikon als Ausgangspunkt, ausarbeiten.

Diese neue Linie zieht sich über Wollerau nach Burghalden, von dort über Kalchtharen und Stocken nach Bachgaden, unterfährt den Hirzel und vereinigt sich bei Sihlbrücke wieder mit dem ursprünglich projektirten Trace, immerhin unter Einschaltung einer Schleifenentwicklung über Deibühl, um die Maximalsteigung von 18 °/oo einhalten zu können.

Das neue Trace wird effectiv um l Va km. länger als das ursprüngliche, verkürzt aber die Strecke Pfäffikon-Zug um 9 Tarifkilometer.

Die Kosten belaufen sich nach Voranschlag für diese III. Sektion (Pfäffikon-Zug) auf Fr. 8,500,000 oder Fr. 312,000 per Kilometer.

Eine fernere Abänderung, beziehungsweise Erweiterung des ursprünglich konzessionirten Projektes wird nachgesucht in der Erstellung der Zweiglinie von Uznach nach St. Gallenkappel, beziehungsweise Gommiswald.

Diese Linie wird von der Regierung des Kantons St. Gallen gewünscht, um die Bezirke See, Gaster, Sargans und den Kanton Glarus dem Toggenburg und der st. gallischen Hauptstadt näher zu bringen. Sie zweigt in der Station St. Gallenkappel westlich ab, wendet sich südlich über die Landstraße, überschreitet den Ranzachbach bei km. 13,32, führt hierauf westlich gegen den Aabach, von dort in östlicher Richtung, bildet noch eine Schleife zwischen Thäli und Unterhirschland und führt von Westen her in die Station Uznach.

Die Variante Uznach-Gommiswald zweigt von Uznach östlich ab, zieht sich der Halde entlang bis nördlich Kaltbrunn, wendet sich dann nördlich gegen Gauen, überschreitet bei krn. 5,9 den Mühlebach und mündet in der Richtung gegen Rapperswil in die projektirte Station Gommiswald ein.

675 Es betragen bei : St. Gallenkappel-Uznach

die BetriebsläDge 4950 m.

der Minimalradius . . . .

200 m.

die Maximalsteigung . . . .

35,i4 %o die Baukosten Fr. 1,101,000

Uznach-Gommiswald

6108 m.

200 m.

50 °/oo Fr. 1,010,000

Die Petenten haben für das ganze Eisenbahnprojekt mit Berücksichtigung der Abzweigung aaeh Uzuach eine einläßliche Rentabilitätsberechnung ausgearbeitet, welche vorerst die Zahl der Anwohner der von der Bahn berührten Gebiete ermittelt, und gestützt darauf, sowie unter steter Vergleichung mit bestehenden Bahnen, den voraussichtlichen Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterverkehr berechnet.

Wir verweisen für die Details auf den umfangreichen Bericht und fügen hier nur noch bei, daß der mögliche Reinertrag auf Fr. 1,010,691 oder Fr. 11,600 per Bahnkilometer veranschlagt wird.

Die Regierung des Kantons St. Gallen wurde zur Vernehmlassung über beide Erweiterungsprojekte eingeladen, die Regierungen von Appenzell A. Rh., Schwyz, Zug und Zürich nur über die Abänderung Pfäffikon-Zug. Von diesen haben die drei erstem Regierungen gegen die Abänderung keine Einwendungen erhoben, "während Zürich auf seiner dem ganzen Projekte gegenüber eingenommenen ablehnenden Haltung beharrt.

St. Gallen empfiehlt das Gesuch in allen Theilen, wünscht aber, daß für die Zweigbahn von Uznach der Anschlußpunkt an die Hauptlinie noch offen gelassen werde, weil über den richtigsten Anschluß noch keine Klarheit herrsche und überdieß für den Fall des Zustandekommens der Hauptlinie seitens der Tößthalbahn eine Verlängerung nach der Anschlußstation der Uznacherabzweigung geplant werde, was auf die Wahl der letztern bestimmend einwirken müßte.

Die inzwischen bei der Linie Thalweil-Zug erfolgte TracéändeniDg, wonach diese Bahn nicht über Sihlbrugg, sondern von Stein matt aus mittelst eines Tunnels durch den Albis d i r e k t nach Baar und Zug geführt werden soll, veranlaßte das Initiativkomite für die Linie St. Galleu-Rapperswil und Pfäffikon-Zug, einen Anschluß an die Station S te i n m a t t zu suchen, in der Erwartung, es werde über die gemeinsame Linienführung von Steinmatt bis Zug mit der Nordostbahn eine Verständigung zu erzielen sein. Für die Strecke Pfäffikon wurde deshalb ein neues Projekt ausgearbeitet, welches unterm 14. März laufenden Jahres vorgelegt wurde.

67ô Nach diesem Projekt folgt die Linie von Pfäffikon aus derjenigen der Nordostbahn bis Miihlenen, l km. westlich von Richtevsvveil, zweigt hier links ab, führt bei km. 8,6 unter der WädensvveilEinsiedeln-Bahn durch nach der Station Wädensweil, welche unmittelbar über der Ortschaft projektirt ist. Von hier an geht die Bahn mit 12 °,'oo Steigung der Halde entlang, überschreitet das Mühlethal und erreicht nach Kreuzuno der Kantonsstraße Borgen~ ö Sihlbrugg die Station Horgen, wo mittelst eines 1830 m. langen Tunnels unter dem Bergrücken des Wührenbaches durch das Sihlthal und die Station Steinmatt erreicht wird. Für das Endstück Steinmatt-Zug schließt sich das Tracé demjenigeu der Nordostbahn au.

Diese neue Abänderung wurde den betheiligten Regierungen unterm 21. März abbin zur Vernehmlassung mitgetheilt. St. Gallen empfiehlt dieselbe vorbehaltlos, während die Regierung von Schwyz darin eine sehr erhebliche Schädigung der Interessen ihres Kantons und der Südostbahn erblickt und deshalb dagegen Einsprache erhebt.

Zug nimmt gegenüber dem Projekte eine passive Haltuog ein und Zürich erhebt im Prinzipe keine Einwendungen, beide aber erklären sich gegen dasselbe, sofern dadurch der Bau der Linie Thalweil-Zug verzögert werden sollte.

Wir glauben nicht, daß letzterem Vorbehalt eine praktische Bedeutung zugemessen werden kann. Eine Verzögerung im Bau der Bahn Thalweil-Zug infolge des von der Linie St. Gallen-Zug gesuchten Anschlusses in Steinmatt wäre nur dann denkbar, wenn der Albistunnel bloß in diesem Falle für doppelspurige Anlage erstellt würde. Wir halten aber dafür, daß auch für die Linie Thalweil-Zug allein bei der Wichtigkeit derselben für den Verkehr mit der Innerschweiz eine zweispurige Anlage vorgesehen, jedenfalls vorbehalten werden müsse, so daß von diesem Gesichtspunkte auf ein Bedenken für die Genehmigung der Konzessionsänderung nicht vorliegt.

Zudem finden wir^ daß die Voraussetzungen, die zu der ersten Konzessionsertheilung geführt haben, infolge der rationellen Erweiterungen des neuen Projektes in erhöhtem Maße vorhanden sind, ohne daß letztere materiell neue Konzessionsbedingungen erfordern.

Angesichts dieser Sachlage beantragen wir Ihnen die Abänderung der am 27. Juni 1890 ertheilten Konzession und zwar mit Bezug auf das Theilstück Pfäffikon-Zug im Sinne des letzten Projektes.

Dem Begehren der st. gallischen Regierung, die Anschlußfrage der Uznacher Zweiglinie offen zu lassen, kann um so leichter ent-

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sprochen werden, als bei dieser Linie ohnehin erst nach Vorlageder definitiven Pläne über das Tracé entschieden werden kann.

Wir empfehlen Ihnen deßhalb die Ahnahme nachstehenden Beschlußentwurfes und bitten Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung genehmigen zu wollen.

B e r n , den 15. Juni 1891.

Im Namen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von St. Gallen über Wattwil nach Rapperswil und von Samstagern nach Zug.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1) der Eingaben der Herren Grauer-Frey in Degersheim und Mithaften, vom 24. September und 12. Oktober, beide eingelangt am 16. Oktober 1890, und vom 14. Märe 1891 ; 2) einer Bol Schaft des Bundesrathes, vom 15. Juni 1891, beschließt: 1. Die Konzession einer Eisenbahn von St. Gallen über Wattwil nach Rapperswil und von Samstagern nach Zug, vom 27. Juni 1890 (E. A. S. XI, 72), wird in nachstehenden Punkten abgeändert wie folgt : 1. Im E i n g a n g : Den Herren G r a u e r - F r e y etc wird die Konzession ertheilt für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn a. von St. G a l l e n über W a t t w i l nach R a p p e r s w i l ; b. einer A bz w e i g u n g dieser Linie in südlicher Richtung nach Uznach; c. von P f ä f f i k o n über S t e i n m a t t nach Z u g , tunter den etc II. A r t . 5: Für jede der drei Abtheilungen a, b und e sind etc.

2. Der Bundesrath ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von St. Gallen über Wattwil nach Rapperswil und von Samstagern nach Zug. (Vom 15. Juni 1891.)

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01.07.1891

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