17.021 Botschaft zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT) vom 15. Februar 2017

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT); damit beantragen wir einen Gesamtkredit von 393 Millionen Franken zur Realisierung dieses Vorhabens.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2011

M 10.3949

Kostengünstige und unbürokratische Abwicklung von Zollverfahren auch für KMU (N 18.3.11, FDP-Liberale Fraktion; S 27.9.11)

2014

M 13.4142

Massive Kosteneinsparungen für die Wirtschaft dank elektronischer Zollprozesse (N 21.3.14, FDP-Liberale Fraktion; S 17.6.14)

2014

M 14.3011

Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens (N 19.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 17.6.14)

2014

M 14.3012

Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt (N 19.3.14, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; S 17.6.14)

2016-2337

1719

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Februar 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1720

Übersicht Mit diesem Bundesbeschluss soll ein Gesamtkredit von 393 Millionen Franken für die Gesamterneuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bewilligt werden. Dies ermöglicht eine umfassende organisatorische Modernisierung und Digitalisierung der EZV, insbesondere eine erhebliche Vereinfachung der Grenzformalitäten sowie bedeutende Effizienzgewinne inner- und ausserhalb der Verwaltung. Schätzungen zufolge dürften die Regulierungskosten allein im grenzüberquerenden Warenverkehr jährlich um 125 Millionen Franken tiefer ausfallen. Dank einer effektiveren Wahrnehmung der Zollaufgaben führt das Programm DaziT auch zu mehr Sicherheit im Inland.

Ausgangslage Die aktuelle Landschaft der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der EZV besteht aus teils mehrere Jahrzehnte alten Anwendungen, die meist Insellösungen darstellen und eine Vielzahl von Daten- und Funktionsredundanzen generieren. Ursache dafür ist das Fehlen homogener Technologie- und Architekturprinzipien. Die Geschäftsprozesse innerhalb der EZV sowie im Verkehr mit den Kundinnen und Kunden werden deshalb nicht im heute technologisch möglichen Umfang unterstützt. Dies verursacht bei der EZV und ihrer Kundschaft administrativen Aufwand, der vermieden werden könnte. Darüber hinaus führt das fortgeschrittene Alter vieler IKT-Anwendungen zu einem deutlichen Anstieg der Betriebsund Wartungskosten. Die Weiterentwicklung der einzelnen Anwendungen ist heute kaum oder gar nicht mehr möglich, und die betriebliche Fortführung ist mittelfristig zum Teil nicht mehr gesichert.

Seit Jahren fordern Wirtschaft und Politik einfachere Verfahren und nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Lösungen. Namentlich das Zollverfahren bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr erweist sich aus der Perspektive der Kundinnen und Kunden (z. B. Importeure, Exporteure, Spediteure, Reisende) als zu komplex und zu zeitintensiv. Die der Wirtschaft allein in diesem Bereich erwachsenden Regulierungskosten werden auf rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr geschätzt.

Inhalt der Vorlage Die EZV ist gehalten, ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt von Waren und Personen so auszugestalten, dass Verkehr und Handel nicht unnötig behindert werden. Diese Zielsetzung erreicht die EZV heute aufgrund
aufwendiger Verfahren und nicht durchgängiger elektronischer Unterstützung bei der Abwicklung von Grenzformalitäten nicht.

Im Rahmen von DaziT soll mit einer Vereinfachung von Verfahren und durchgängiger Digitalisierung der orts- und zeitunabhängige Zugang zu den Dienstleistungen der EZV sichergestellt werden. Dafür soll die IKT-Landschaft der EZV auf der Grundlage homogener Technologie- und Architekturprinzipien umfassend erneuert und gezielt funktionell erweitert werden. Dies wird für alle Nutzerinnen und Nutzer

1721

inner- und ausserhalb der Verwaltung bedeutende Vereinfachungen bringen und Entlastungen beim administrativen Aufwand ermöglichen. Zudem werden die Verfahren an der Grenze für alle Beteiligten kürzer. Schätzungen gehen davon aus, dass allein die Neuerungen im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine Senkung der Regulierungskosten um jährlich 125 Millionen Franken ermöglichen.

Damit entspricht der Bundesrat langjährigen Forderungen der Wirtschaft und der Politik.

Die Neuerungen werden auch eine effektivere Wahrnehmung der Zollaufgaben ermöglichen und damit die Sicherheit im Inland erhöhen. Namentlich werden die Daten für Risikoanalysen und Kontrollen verlässlicher und aktueller beschafft werden können. Gleichzeitig stellt die Modernisierung auch sicher, dass die Schweiz mit sich weiterentwickelnden europäischen und internationalen Standards auch in Zukunft Schritt halten kann.

Damit sich der Nutzen aus der Gesamterneuerung der IKT und der Vereinfachung der Zollprozesse umfassend realisieren lässt, wird die EZV organisatorisch neu aufgestellt. Dabei werden nicht nur die neuen technologischen Möglichkeiten zu berücksichtigen sein, die beispielsweise durch orts- und zeitunabhängige Anmeldungen den direkten Kontakt mit den Mitarbeitenden der EZV an einem Schalter nicht mehr notwendig machen. Der persönliche Kundenkontakt soll sich insbesondere auf die Kontrolle von verdächtigen Personen und Waren konzentrieren. Die Berufsbilder des Grenzpersonals werden sich damit verändern. Im Rahmen der Modernisierung wird die notwendige Reorganisation auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung vollzogen, in die auch aufgabenspezifische Schwerpunktsetzungen einfliessen.

DaziT führt in den betroffenen Bereichen zu einer Produktivitätssteigerung von schätzungsweise 20 Prozent. Ein Grossteil dieser Einsparungen soll zur Aufrechterhaltung der Sicherheit an der Grenze, zum Schutz der inländischen Wirtschaft, für den Gesundheitsschutz sowie zur Bewältigung künftiger zusätzlicher Anforderung an die EZV eingesetzt werden. Den künftig anders eingesetzten Mitarbeitenden wird die EZV die erforderliche Ausbildung zukommen lassen, damit sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Der Rest der freigewordenen Ressourcen soll ab 2023 abgebaut werden.

Die Modernisierung soll mit einem Gesamtkredit von 393 Millionen
Franken realisiert werden. Dieser wird in acht Verpflichtungskredite unterteilt, die schrittweise und entsprechend dem Realisierungsfortgang in vier Tranchen freigegeben werden sollen.

1722

Verpflichtungskredite

Abbildung 1

Für die Programmsteuerung und jedes der sechs fachlichen Projekte wird ein Verpflichtungskredit geführt. Sie beinhalten die folgenden Schwerpunkte: ­

Die «Steuerung & Transformation» umfasst die gesamte Steuerung des Programms DaziT: den Aufbau und die Durchsetzung der Steuerung, die Gewinnung von externen Programm- und Projektleiterinnen und -leitern sowie die Beschaffung der dazugehörigen Kontrollinstrumente. Zudem enthalten ist das Transformationsmanagement, das die Grundlage bildet, damit die übergeordneten Interessen und Ziele der EZV beachtet werden, und das den Rahmen für die Umsetzung der organisationsrelevanten Inhalte in den fachlichen Projekten definiert.

­

Projekt B «IKT-Grundlagen» erstellt die technischen Grundpfeiler von DaziT und damit das Fundament für die neue Anwendungslandschaft.

­

Projekt C «Portal & Kunden» beinhaltet den Aufbau des E-Portals. Damit wird es Kundinnen und Kunden möglich sein, zeit- und ortsunabhängig auf sämtliche Dienstleistungen der EZV digital, sicher und einfach zuzugreifen.

­

Projekt D «Redesign Fracht» umfasst eine einheitliche Fachanwendung zur Verzollung von Waren (Fracht) und die vollständige Digitalisierung der Prozesse für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren. Damit werden die Verfahren an der Grenze vereinfacht und beschleunigt. Zugleich bildet dieses Projekt aber auch eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Überwachung der Warenflüsse.

­

Projekt E «Redesign Abgaben» beinhaltet die Erneuerungen und Modernisierungen in den Bereichen Strassenverkehrsabgaben und Verbrauchssteu-

1723

ern. Mitberücksichtigt werden auch die heutigen Systeme der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV).

­

Projekt F «Shared Services» umfasst die Digitalisierung von verwaltungsinternen, bereichsübergreifenden Prozessen (z. B. Bewilligungsverfahren oder Ressourcenmanagement). Solche Prozesse können künftig innerhalb der EZV nach einheitlichen Kriterien und auf elektronischer Basis abgewickelt werden.

­

Projekt G «Kontrolle & Befund» führt zu einer funktionalen Verbesserung der Anwendungen zur Steuerung der Einsätze des Grenzpersonals (z. B. Einsatzleitsystem) sowie zur zentralen, gemeinsamen und einheitlichen Dokumentation der Kontrollaktivitäten und ­ergebnisse des Grenzwachtkorps (GWK), der Zollfahndung und des zivilen Zolls.

Der Gesamtkredit von 393 Millionen Franken teilt sich folgendermassen auf die einzelnen Projekte auf: Tabelle 1

Steuerung & Transformation (A)

Projekt B IKT Grundlagen

Projekt C Portal & Kunden

Projekt D Redesign Fracht

Projekt E Redesign Abgaben

Projekt F Shared Services

Projekt G Kontrolle & Befund

Gesamtkredit DaziT

Reserven DaziT

Übersicht Verpflichtungskredite

Total

31,7

33,5

68,9

43,5

66,1

57,7

62

29,6

393

Umgesetzt werden soll DaziT im Verlauf von insgesamt neun Jahren im Zeitraum von 2018 bis 2026. Das Programm bedingt eine Anpassung sowohl des Zollgesetzes als auch anderer rechtlicher Grundlagen.

Die Berechnungen der Kosten von DaziT sind aus heutiger Perspektive eine valide Schätzung, was durch eine externe Zweitmeinung bestätigt wurde. Angesichts der Dimension und Zeitdauer des Vorhabens DaziT und der nicht in allen Teilen vorhersehbaren technologischen Entwicklungen der nächsten Jahre, sind die Schätzung und insbesondere ihre Detailausprägung im Rahmen der Projekte mit unter diesen Umständen üblichen Unsicherheiten behaftet. Die Gesamtplanung und die Schätzung von DaziT werden rollend nachgeführt, und Abweichungen werden den Rapportierungsgremien dargelegt.

1724

BBl 2017

Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Ausgangslage 1.1.1 Überblick 1.1.2 Aufgabenseitige Herausforderungen 1.1.3 Erwartungen von Wirtschaft und Politik 1.1.4 Technische Grenzen 1.1.5 «EZV 4.0» 1.1.6 Evaluation des Handlungsbedarfs 1.1.7 Annahmen zur Kostenschätzung 1.2 Anlass des Kreditbegehrens 1.3 Nutzen von DaziT 1.4 Zeitrahmen

1727 1727 1727 1728 1730 1732 1735 1736 1737 1740 1740 1743

2

Inhalt des Kreditbeschlusses 2.1 Antrag des Bundesrates 2.2 Vernehmlassung 2.2.1 Verzicht auf eine Vernehmlassung 2.2.2 Einbezug der interessierten Kreise 2.3 Inhalt der Vorlage im Einzelnen 2.3.1 Übersicht 2.3.2 Projekte 2.4 Umsetzungsrahmen 2.4.1 Steuerung 2.4.2 Risikomanagement DaziT 2.4.3 Gestaffelte Bewilligungen und Freigabe 2.4.4 Geschäftsprinzipien 2.4.5 Bündelung versus Stückelung 2.4.6 Eigenentwicklung oder Kauf 2.5 Begründung des Antrags 2.6 Erledigung parlamentarischer Vorstösse 2.7 Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

1744 1744 1745 1745 1746 1747 1747 1748 1772 1773 1774 1777 1779 1779 1780 1780 1782 1783

3

Auswirkungen 3.1 Auswirkungen auf den Bund 3.1.1 Finanzielle Auswirkungen 3.1.2 Personelle Auswirkungen 3.1.3 Auswirkungen auf die Produktivität 3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

1784 1784 1784 1787 1788 1789 1789

1725

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4

5

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates 4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

1791 1791 1791

Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 5.2 Erlassform 5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

1792 1792 1792 1792

Abkürzungsverzeichnis

1793

Glossar

1795

Anhang: Kostenübersicht je Etappe

1798

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Entwurf)

1807

1726

BBl 2017

Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Ausgangslage

1.1.1

Überblick

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist eine wichtige Akteurin in der internationalen Lieferkette von Gütern und Dienstleistungen sowie das zentrale und umfassende Sicherheitsorgan an der Schweizer Grenze. Durch die Kontrolle von grenzüberschreitenden Personen und Waren sorgt sie zugunsten der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft für die Einhaltung der zollrechtlichen und nichtzollrechtlichen Bestimmungen. Allerdings vermag die EZV die heutigen Erwartungen von Politik, Wirtschaft sowie Reisenden hinsichtlich einfacher und kostengünstiger Verfahren sowie Wirksamkeit nicht mehr zu erfüllen. So verlangen die heutigen Grenzformalitäten grundsätzlich den persönlichen Kontakt zwischen Kundinnen und Kunden einerseits und der EZV andererseits. Sie stellen damit unnötige Verkehrshindernisse und Handelshemmnisse dar. Ziel der Modernisierung ist deshalb die zeit- und ortsunabhängige Erledigung der Grenzformalitäten.

Die bestehende, in die Jahre gekommene IKT-Landschaft der EZV verunmöglicht jedoch die allseitig geforderte durchgängige Digitalisierung. Dies hat die folgenden Konsequenzen: ­

Aufgrund komplizierter und langwieriger Abläufe erwachsen der Wirtschaft im Verkehr mit der EZV hohe Regulierungskosten. Diese belaufen sich allein im Zollverfahren auf geschätzte 500 Millionen Franken pro Jahr. 1

­

Administrative Tätigkeiten, die beim Einsatz zeitgemässer Informationsund Kommunikationstechnologie (IKT) nicht mehr anfallen würden, binden heute wichtige Ressourcen der EZV. Diese würden dringend benötigt, um die Kontrollquote dem steigenden Verkehr über die Grenze anpassen zu können. Damit könnten nicht nur ausserordentliche Lagen im Personenverkehr oder in der Migration besser abgedeckt werden. Auch die korrekte Veranlagung der Waren liesse sich besser sicherstellen. Das Risiko, dass verbotene Waren ein- oder ausgeführt werden oder das Land passieren und so die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt gefährden, würde sinken.

Mehrere Studien belegen, dass die IKT-Landschaft der EZV nur über eine gesamtheitliche Lösung auf künftige Herausforderungen ausgerichtet werden kann.

1

B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren. Kann abgerufen werden unter: www. seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Regulierungskosten > Zollverfahren > Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren (Stand: April 2016).

1727

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Das Programm DaziT (DaziT setzt sich zusammen aus «dazi», rätoromanisch für Zoll, und «T» für Transformation der IKT) ist deshalb ein gesamtheitliches Modernisierungs- und Transformationsvorhaben: Die Prozesse der EZV werden vereinfacht und durchgängig digitalisiert, die vorhandenen Daten übergreifend nutzbar gemacht und die Organisation der Verwaltung an diese Neuerungen angepasst. Die Kundenbeziehung der Grenzbehörden im Waren- und Personenverkehr soll grundlegend neu gestaltet werden. Sich korrekt verhaltende Kundinnen und Kunden sollen ihre Formalitäten zeit- und ortsunabhängig digital abwickeln können. Der persönliche Kontakt soll insbesondere auf die Kontrolle von verdächtigen Waren und Personen konzentriert werden. Damit lassen sich nicht nur die längst geforderten Entlastungen der Wirtschaft erfüllen. Auch innerhalb der EZV werden Effizienzgewinne erzielt. Zudem lässt sich die Sicherheit innerhalb der Landesgrenzen erhöhen.

Die Umsetzung von DaziT wird mehrere Jahre beanspruchen und eine Anpassung sowohl des Zollgesetzes vom 18. März 20052 als auch anderer rechtlicher Grundlagen bedingen. Hierzu gehören insbesondere auch die rund 150 nichtzollrechtlichen Erlasse, die durch die EZV im Auftrag der federführenden Bundesbehörden an der Grenze vollzogen werden.

1.1.2

Aufgabenseitige Herausforderungen

Die EZV erfüllt in den Bereichen Steuern, Wirtschaft, Sicherheit, Umwelt und Gesundheit eine breite Palette von Aufgaben, die aus ihrem Auftrag hervorgehen oder die ihr delegiert werden. Darunter fallen der Gesundheits-, der Arten- und der Markenschutz. Die rechtliche Grundlage bilden über 150 zollrechtliche und nichtzollrechtliche Gesetze und Verordnungen des Bundes, rund 30 Freihandelsabkommen, die Frontex-Verordnung3 sowie Polizeiverträge und Kantonsvereinbarungen.

Mit ihren Einnahmen (2015: 21,5 Mrd. Fr.) deckt die EZV rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen.

Jeden Tag überqueren 750 000 Personen, 350 000 Fahrzeuge und 20 000 Lastwagen die Schweizer Grenze. Die EZV bewältigt mit 4900 Mitarbeitenden an rund 300 Standorten sowie mobil alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt von Waren und Personen anfallen. Sie stellt die Kontrolle an der 1899 km langen Landesgrenze sicher und trägt damit entscheidend zur Sicherheit der Schweiz bei.

2 3

SR 631.0 Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1; geändert durch Verordnung (EG) Nr. 863/2007, ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 30.

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Ein Tag beim Schweizer Zoll Jeden Tag: Warenverkehr: ­

überqueren 20 000 Lastwagen die Grenze

­

werden 74 sicherheitsrelevante Mängel bei Fahrern/Fahrerinnen oder Fahrzeugen festgestellt

­

werden 100 000 Zollanmeldungen bearbeitet

­

werden 98 Fälle von Schmuggel aufgedeckt

­

werden 34 gefälschte Produkte beschlagnahmt

­

werden 4 Sendungen mit illegalen Medikamenten beschlagnahmt

­

werden 6 verbotene Waffen sichergestellt

­

werden 30,6 kg Drogen sichergestellt

Personenverkehr: ­

überqueren 750 000 Personen in 350 000 Fahrzeugen die Grenze

­

werden 6 gefälschte Dokumente sichergestellt

­

werden 3 Fälle mit Diebesgut oder Einbruchsmaterial festgestellt

­

werden 85 rechtswidrige Aufenthalte festgestellt

­

werden 55 polizeilich gesuchte Personen angehalten, davon 18 zur Verhaftung ausgeschrieben

Einnahmen: ­

werden Einnahmen von 59,4 Millionen Franken erzielt

Zusammenarbeit: ­

arbeitet die EZV mit 80 Partnern im In- und Ausland zusammen

Pro Jahr bearbeitet die EZV im Handelswarenverkehr gegen 22 Millionen Einfuhrund rund 7 Millionen Ausfuhrzollanmeldungen. Insgesamt sind dabei rund 63 Millionen Tarifnummerzeilen zu kontrollieren. Bei der Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verzeichnet die EZV jährlich mehr als drei Millionen Einreisen von ausländischen Fahrzeugen. Nur rund ein Drittel dieser Fahrzeuge verfügt über Geräte, die eine automatische Abrechnung der LSVA ermöglichen. Deshalb müssen zwei Drittel der Fahrzeuge über das Abfertigungsterminal veranlagt werden. Analog verhält es sich bei der Ausreise aus der Schweiz.

Im Jahr 2015 stellte die EZV 35 800 Fälle von Schmuggel fest, zog 12 500 gefälschte Produkte ein und beschlagnahmte 1130 Sendungen mit illegalen Medikamenten.

Zudem stellte sie 2200 gefälschte Dokumente, 2250 Waffen und 11 200 kg Drogen sicher. Dank der EZV konnten 20 000 polizeilich gesuchte Personen angehalten werden. Davon waren 6400 zur Verhaftung ausgeschrieben. Im Bereich des Schwerverkehrs verzeichnete die EZV im selben Jahr 27 200 Verstösse, seien dies 1729

BBl 2017

Sicherheitsmängel an Lastwagen, fahruntüchtige Chauffeure, Verstösse gegen die Ruhezeitvorschriften usw.

Diese und viele weitere Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der EZV lassen sich indes nur erfüllen, wenn die erforderlichen Daten aus dem In- und Ausland in kurzer Zeit und in der nötigen Qualität verfügbar sind und genutzt werden können.

Zunehmend zeigt sich jedoch, dass diese wesentliche Voraussetzung für einen effizienten und effektiven Aufgabenvollzug nur noch beschränkt erfüllt ist: So müssten bei Personenüberprüfungen an der Grenze die nötigen Daten schnell und umfassend auf einem mobilen Gerät verfügbar sein. Entsprechende Abfragen durch das Grenzwachtkorps (GWK) sind heute jedoch nur eingeschränkt möglich und bedingen teilweise Rückfragen bei der Einsatzzentrale, was zu Verzögerungen führt und die Überprüfungen deutlich erschwert. Auch die zahlreichen Medienbrüche bescheren der EZV unnötigen administrativen Aufwand und behindern insbesondere den grenzüberschreitenden Warenverkehr, was wiederum den Wirtschaftsstandort Schweiz beeinträchtigt.

Die EZV steht in engem Kontakt mit 80 Partnern im In- und Ausland. Auf nationaler Ebene sind dies neben anderen Bundesämtern (z. B. Eidgenössische Steuerverwaltung, ESTV) die Kantone (z. B. Kantonspolizeikorps, Strassenverkehrsämter) und die Wirtschaftsverbände. Zu den internationalen Partnern gehören diverse Gremien der EU und internationale Organisationen (z. B. Weltzollorganisation, UNO) sowie Staaten, mit welchen die Schweiz Abkommen im Zollbereich abgeschlossen hat.

Diese Partner arbeiten eng mit der EZV zusammen; viele von ihnen wirken direkt bei der Aufgabenerfüllung mit. Der damit verbundene Informations- und Datenaustausch muss zwingend elektronisch und damit rasch, direkt weiterverwendbar sowie verlässlich sein. Unabdingbar ist dies beispielsweise beim Austausch von Personendaten bei der Passkontrolle oder beim Datenaustausch während des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Gleichzeitig muss die Schweiz mit sich weiterentwickelnden europäischen und internationalen Standards Schritt halten können. Dies ist insbesondere im Rahmen von Abkommen mit der EU und anderen internationalen Partnern zentral.

1.1.3

Erwartungen von Wirtschaft und Politik

Wirtschaft und Politik verlangen nutzerfreundlichere und effizientere Lösungen.

Namentlich das Zollverfahren bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr erweist sich aus der Perspektive der Kundinnen und Kunden (z. B. Importeure, Exporteure, Spediteure, Reisende) als zu komplex und zu zeitintensiv ­ dies belastet den Wirtschaftsstandort Schweiz. So müssen auch heute noch Begleitpapiere für die Ein-, Aus- und Durchfuhr physisch beigebracht werden. Solche Medienbrüche führen zu zeitlichem und finanziellem Mehraufwand für alle Beteiligten und werden seit Langem von der Wirtschaft kritisiert. Eine elektronische Erfassung der Zollanmeldung ist heute nur möglich, wenn der Kunde oder die Kundin über eine spezifische Software verfügt, was keine befriedigende Lösung darstellt und dementsprechend auch in der Kritik steht.

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Ein Kundenportal, das die gesamten Prozesse zwischen der Kundschaft und der EZV abdecken würde, steht aktuell nicht zur Verfügung. Der Bundesrat hat Massnahmen zur Erleichterung der Zollabfertigung («Redesign Fracht») als prioritär beurteilt, letztmals im Bericht «Administrative Entlastung 20162019» vom September 2015.4 Verschiedene Motionen fordern zudem, dass die EZV ihre IKT-Landschaft auf eine bürgernähere, effizientere und effektivere Funktionsweise ausrichtet: ­

2011 überwiesen die eidgenössischen Räte eine Motion5, wonach eine elektronische Zollabfertigung von Waren via ein interaktives Internetportal möglich sein müsse, ohne dass die Unternehmen für dessen Nutzung teure Software anschaffen müssten. Der Datenaustausch zwischen den Unternehmen und der EZV solle direkt über das Internet erfolgen.

­

2014 überwiesen die eidgenössischen Räte eine weitere Motion6, mit der sie vom Bundesrat eine Priorisierung der sistierten Zollveranlagungsprojekte verlangten.

­

2014 nahm die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) dieses Anliegen auf und verlangte in ihrer Motion 14.30117, dass das Zollanmeldeportal auf dem Internet «e-dec web» zu einem umfassenden Internetportal ausgebaut werden soll. Insbesondere solle es in Zukunft möglich sein, alle zollrelevanten Dokumente elektronisch einzureichen. Dabei seien die Bedürfnisse der KMU zu berücksichtigen.

­

Ebenfalls im Jahr 2014 reichte die WAK-N einen weiteren Vorstoss8 ein, der eine Kostenreduktion durch mehr Flexibilität beim Grenzübertritt verlangte.

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass dafür die IT der EZV angepasst werden müsse.

Noch nicht von den eidgenössischen Räten beraten sind die folgenden Motionen aus dem Jahr 2015 sowie eine Interpellation aus dem Jahr 2016. Sie gehen jedoch in die gleiche Richtung wie die bereits überwiesenen Vorstösse:

4 5 6 7 8

­

Motion De Courten 15.3119 «Abbau von Regulierungskosten. IT-Offensive der Eidgenössischen Zollverwaltung forcieren»;

­

Motion FDP-Liberale Fraktion 15.3901, «Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht»;

­

Interpellation Schneeberger 16.3437 «Mehr Aufwand für Unternehmen durch die Oberzolldirektion?».

Siehe www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Bericht administrative Entlastung 2016­2019, S. 93 (Stand: April 2016).

Motion FDP-Liberale Fraktion 10.3949 «Kostengünstige und unbürokratische Abwicklung von Zollverfahren auch für KMU» Motion FDP-Liberale Fraktion 13.4142 «Massive Kosteneinsparungen für die Wirtschaft dank elektronischer Zollprozesse» Motion WAK-N 14.3011 «Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens» Motion WAK-N 14.3012 «Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt»

1731

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1.1.4

Technische Grenzen

Die aktuelle IKT-Landschaft der EZV ist eine über mehrere Jahrzehnte gewachsene Anwendungslandschaft und umfasst unter anderem 80 Fachanwendungen.

Die einzelnen Anwendungen stellen Insellösungen dar und generieren eine Vielzahl von Redundanzen bei Daten und Funktionen. Die Ursache davon liegt im Fehlen einheitlicher Prinzipien bezüglich der Technologie und der IT-Architektur. Die Geschäftsprozesse innerhalb der EZV sowie im Verkehr mit den Kundinnen und Kunden werden damit nicht im heute technisch möglichen Umfang unterstützt.

Auch Anpassungen, die zur Verbesserung der Effizienz angezeigt wären (Optimierungen) oder sich aufgrund neuer Gegebenheiten aufdrängen (Weiterentwicklung), werden durch die heutige IKT behindert oder gar verunmöglicht. Damit stösst die IKT-Landschaft der EZV in mehrfacher Hinsicht an ihre Grenzen.

Grenze Laufzeit Nahezu sämtliche zentralen Anwendungen der EZV sind seit mehr als 20 Jahren in Betrieb und stehen damit in der letzten Phase ihres Lebenszyklus. Wird DaziT vollständig umgesetzt, so werden sie bei der Ablösung über 30 Jahre alt sein.

Angesichts der rasanten Entwicklung, welche die IKT in den letzten Jahren erfahren hat, müssen diese Anwendungen als technisch überholt beurteilt werden. Expertinnen und Experten, die sie warten können, lassen sich zum Teil kaum mehr finden.

Entsprechend steigen auch die Wartungskosten. Zudem finden sich nur noch wenige Mitarbeitende, die den Betrieb der veralteten Technologien sicherstellen können. Bei einigen der eingesetzten Anwendungen zeichnet sich zudem das Ende der Unterstützung durch den Hersteller ab (keine neuen Versionen, Einstellung des Supports usw.), wodurch das Ausfallrisiko deutlich erhöht wird.

Viele Anwendungen, die bei der EZV in Betrieb sind, entsprechen auch nicht mehr den vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) gesetzten Entwicklungsstandards (Java, .net). Entsprechend stehen für deren Unterhalt und Weiterentwicklung im BIT keine internen Ressourcen zur Verfügung. Das nötige Knowhow muss deshalb extern beschafft werden.

Zu Fragen rund um die Laufzeit äussert sich das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wie folgt: «IKT-Systeme müssen aktuell gehalten werden. Auf Grund des technologischen Wandels unterliegen IKT-Komponenten ­ abhängig von der Art der Lösung ­ einem Lebenszyklus von
ca. zwei bis fünf Jahren. Haben sie das Ende ihres Lebenszyklus erreicht, müssen sie ­ zusammen mit oder zumindest abgestimmt mit den davon abhängigen Lösungen ­ migriert oder abgelöst werden. Die Migration bzw. Ablösung kann beschränkt hinausgezögert werden. Mit einer verspäteten Migration nimmt in der Regel die Komplexität zu. Mit ihr steigen die Kosten der Ablösung und das Risiko von Problemen. Ausserdem führt das Hinausschieben von Migrationen

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dazu, dass evtl. dringend notwendige Anpassungen zwischenzeitlich nicht vorgenommen werden können, was einen Änderungsstau zur Folge hat.»9 Der Bundesrat hat dieses Konzept am 12. Juni 2015 zur Kenntnis genommen.

Grenze Kosteneffizienz Isolierte Anwendungen, wie sie der EZV aktuell zur Verfügung stehen, genügen heute nicht mehr: Sollen Doppelspurigkeiten vermieden, die Komplexität kontrolliert sowie die Interoperabilität und Sicherheit umfassend gewährleistet werden, so muss die IKT-Landschaft der EZV in Abstimmung mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten durchgängig entworfen und aufgebaut werden.

Das Fehlen einer Gesamtarchitektur führt dazu, dass die EZV, ihre Partnerorganisationen im In- und Ausland sowie die Wirtschaft nicht in dem Masse administrativ entlastet werden, wie dies aufgrund der heutigen Technologie möglich wäre: Lange, komplizierte Abläufe belasten die Geschäftsabwicklungen und den Datenaustausch.

9

­

Redundanzen bei den Daten: Die Insellösungen führen dazu, dass die gleichen Daten anwendungsspezifisch ­ und damit nicht selten mehrfach ­ erfasst werden müssen. So entsteht eine grosse Menge von oft redundanten Daten, die aufwendig gepflegt werden müssen, ohne dass sie sich effizient sichten und auswerten lassen. Anwendungsübergreifende Auswertungen zu Steuerungs- und Kontrollzwecken sind heute nur mit grossem administrativem Aufwand möglich.

­

Redundanzen bei den Funktionen: Diverse Anwendungen sehen gleiche Funktionen vor, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung. So stehen beispielsweise für die Ausfuhrzollanmeldungen zwei Anwendungen zur Verfügung, die weitgehend, aber nicht vollständig identisch sind: Einzelne Waren lassen sich nur über eine der beiden Anwendungen anmelden. Solche Redundanzen wurden zum Teil auch durch die dezentrale Organisation der EZV begünstigt. So verfügt beispielsweise das GWK über mehrere Anwendungen, die auch bei beim zivilen Teil der EZV existieren. Insgesamt belasten Redundanzen den Geschäftsablauf erheblich: Sie machen ihn schwerfällig und unübersichtlich.

­

Medienbrüche: Einzig die Prozesse im Bereich Warenverkehr laufen heute grösstenteils medienbruchfrei auf elektronischer Basis. Dennoch kommen auch hier immer noch Papierdokumente (z. B. Begleitdokumente) zum Einsatz, welche zu einem persönlichen Behördenkontakt und damit zum Stopp an der Grenze führen. In den übrigen Bereichen gibt es keinen medienbruchfreien Austausch mit Kundinnen und Kunden sowie Partnerorganisationen.

Daten, die nicht elektronisch geliefert werden können, müssen immer noch manuell erfasst werden. Die Medienbrüche sind mit einem sehr hohen admi-

Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB (2015): «Konzept zur inhaltlichen Steuerung der IKT der Bundesverwaltung ()», S. 5. Kann abgerufen werden unter: www.isb.admin.ch > Themen > Bundesarchitektur > Steuerung (Stand: Mai 2016).

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nistrativen Aufwand verbunden, der sowohl verwaltungsintern als auch extern bei Wirtschaft und Privaten anfällt.

Erheblich sind auch die mit der redundanten IKT-Landschaft verbundenen Betriebsund Wartungskosten. Sie beanspruchen zunehmend das gesamte ordentliche IKTBudget der EZV: Der Voranschlag 2016 sieht für die IKT einen Sachaufwand von rund 60 Millionen Franken und Investitionen von gut 12 Millionen Franken vor.

Ohne Gegenmassnahmen fehlen spätestens ab 2022 die Mittel für Investitionen.

Nach 2022 wachsen die Betriebs- und Wartungskosten stetig weiter ­ über das heutige IKT-Budget der EZV hinaus.

Verlauf der Kosten für Wartung und Betrieb (in Fr.)

Abbildung 2

Grenze Optimierungen Optimierungen drängen sich insbesondere bei der Datenbewirtschaftung sowie bei den Prozessen auf, die durchgehend medienbruchfrei ausgestaltet werden sollen.

Beides setzt ein einheitliches Daten- und Funktionenmodell voraus. Ein solches fehlt jedoch und lässt sich aufgrund der fehlenden Integration der Fachanwendungen auch nicht im Nachgang erschaffen.

Zudem befinden sich diverse Anwendungen in der letzten Phase ihres Lebenszyklus, weshalb sich Optimierungen nicht mehr oder nur noch mit erheblichem Aufwand realisieren lassen. Auch rechtfertigen sich Investitionen in Anwendungen, die älter als 20 Jahre sind, kaum.

Grenze Funktionserweiterungen Die seitens der Wirtschaft und der Politik seit mehreren Jahren geforderten Erweiterungen werden durch die Architektur der heutigen IKT-Landschaft weitgehend 1734

BBl 2017

verunmöglicht. So lassen sich insbesondere das E-Government oder ein E-Portal mit der heutigen IKT nicht realisieren. Auch Neuerungen und Auflagen der Partnerorganisationen, wie zum Beispiel der EU, können kaum mehr in den gesetzten Fristen und mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden.

1.1.5

«EZV 4.0»

Digitalisierung Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet zügig voran. Kein Bereich bleibt von Automatisierungen und intelligenter IKT-Unterstützung unberührt, die Durchdringung ist total. Die EZV muss und will sich diesen Veränderungen stellen und die Chancen der Digitalisierung im Interesse aller Anspruchsgruppen nutzen. Mit der aktuellen IKT-Anwendungslandschaft ist dies jedoch nicht möglich. Heute müssen die Kundinnen und Kunden selbst bei Routinegeschäften oft persönlich mit der EZV in Kontakt treten. Sie sind von Schalteröffnungszeiten abhängig und gehalten, die Landesgrenze dort zu überqueren, wo die EZV präsent ist. All diese Hindernisse können mit einer durchgängigen Digitalisierung der EZV beseitigt werden.

Die EZV als Sicherheitsorgan an der Schweizer Grenze sieht sich mit einer generell veränderten Sicherheitslage konfrontiert. Ihr obliegen die Grenzsicherung und die Missbrauchsbekämpfung mittels zielgerichteter und wirksamer Kontrollen des grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs.

Die Digitalisierung ermöglicht es der EZV, ihre Mitarbeitenden von administrativen Routinearbeiten zu entlasten und konsequent dort einzusetzen, wo es um die Durchsetzung von Recht, die Verhinderung von Missbräuchen und die Steigerung der Sicherheit der Schweiz geht.

Technologische Innovationen wie beispielsweise der Warentransport mit Drohnen, 3-D-Drucker, selbstfahrende Autos, aber auch die hochmobilen kosmopolitischen Bürgerinnen und Bürger mit Erwartungen an eine «24-h-Gesellschaft» werden in den kommenden Jahren die Wirtschaft und die Gesellschaft in hohem Tempo nachhaltig verändern. Dadurch erwachsen der EZV zusätzliche Herausforderungen. Mit der durch DaziT angestrebten Modularisierung der IKT-Landschaft wird die EZV befähigt, auf diese Entwicklungen zu reagieren.

Synergiegewinne Synergien zu gewinnen, ist ein zentrales Anliegen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Im Fokus stehen Geschäftsfunktionen, Daten, Anwendungen und Technologien. Dieses Anliegen wird nicht nur innerhalb der EZV, sondern auch amtsübergreifend verfolgt.

Damit das bestehende Synergiepotenzial innerhalb des EFD geortet und ausgeschöpft werden kann, definiert das Generalsekretariat (GS-EFD) zurzeit eine Referenzarchitektur (Architekturleitlinie für die Ämter des EFD). Die EZV wirkt mit und stimmt ihre
Unternehmensarchitektur laufend darauf ab.

Zudem koordiniert das EFD Projekte, die typische Querschnittsfunktionen betreffen (z. B. Output-Management oder Finanzen), bereits in der Konzeptionsphase amts1735

BBl 2017

übergreifend. So wurde in der Studie Spitfire (vgl. Ziff. 1.1.6) das Synergiepotenzial zwischen der ESTV, der EAV und der EZV erhoben. Mögliche Synergien wurden damals hauptsächlich auf der technologischen Ebene geortet, vereinzelt aber auch auf der Anwendungsebene.

Das Informatikprojekt Fiscal-IT der ESTV bedingt auch bei der Mehrwertsteuer Anpassungen im Bereich der EZV. Das entsprechende Projekt steht zurzeit am Ende der Konzeptionsphase. Neu wird das Mehrwertsteuer-System der ESTV direkt mit dem Warenverkehrssystem e-dec der EZV verbunden, von einem 1:1-Ersatz der bestehenden Insellösung wurde abgesehen. Mögliche Prozessverbesserungen werden in der Studie «Prozesse im Warenverkehr» geprüft und fliessen auf dieser Grundlage in DaziT ein.

Die Nutzung von Synergiepotenzial hat jedoch neben den bekannten Vorteilen auch diverse Nachteile. Projekte, bei denen amtsübergreifende Synergiegewinne realisiert werden sollen, sind komplexer in der Umsetzung und erfahren dadurch nicht selten Verzögerungen in der Realisierung. Diesen Risiken lässt sich mit einer Fokussierung auf die relevanten Synergien und der gezielten Schaffung von hinreichend repräsentativen und kompetenten Begleitgremien begegnen.

Fähigkeit zur Fortführung der Präsenz an der Grenze Trotz den zuvor erwähnten Herausforderungen muss die EZV weiterhin in der Lage sein, mit ihren personellen und sachlichen Mitteln sowie mit Gebäuden an der Grenze präsent zu sein.

1.1.6

Evaluation des Handlungsbedarfs

Seit 2010 hat die EZV mehrere Studien in Auftrag gegeben. 10 Diese Studien beschränkten sich bei der Analyse der IKT jedoch auf eine bereichs- oder sogar systemspezifische Sicht:

10 11

­

Die Studie «Optimizing EZV`s Current and Future Customs Platform» aus dem Jahr 2010 zeigte auf, dass die parallelen Warenverkehrssysteme der EZV auf einer gemeinsamen Plattform betrieben werden müssten.

­

Die von der EZV, dem BIT und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeinsam in Auftrag gegebene Studie «Zollverfahren: Machbarkeitsabklärung Internet-Schnittstelle zweiter Generation»11 aus dem Jahr 2012 schlug als wichtigste Massnahme das «e-dec Portal» vor, das die aktuelle Webanwendung («e-dec web») verbessern und erweitern sollte.

­

Die Studie «Spitfire ­ Überprüfung möglicher IKT-Synergiepotentiale zwischen der ESTV und der EZV (inkl. EAV)» aus dem Jahr 2013 sowie die Studie «Redesign Fracht» aus dem Jahr 2015 wiesen ein grosses, bisher nicht ausgeschöpftes Synergiepotenzial nach.

Können abgerufen werden unter: www.ezv.admin.ch > Themen > Projekte > abgeschlossene Studien.

Kann abgerufen werden unter: www.kmu.admin.ch > Publikationen > Import/Export.

1736

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Wohl zeigten die Studien Lösungsansätze auf, die nun auch in DaziT eingeflossen sind. Wäre aber DaziT auf sie beschränkt geblieben, so wären der Effizienzgewinn und die geforderten Verbesserungen für die Nutzerinnen und Nutzer innerhalb und ausserhalb der EZV nicht vollumfänglich realisierbar. Insbesondere anwendungsübergreifende Verbesserungen hätten sich nicht oder nur zum Teil realisieren lassen.

Dies wird nun erst erzielt, indem DaziT auch die Ergebnisse der Studie «GAR-EZV ­ Geschäftsprinzipien, IT-Architektur und Roadmap» mitberücksichtigt. Mit ihrer gesamtheitlichen Sicht, in die auch die Erkenntnisse der vorgenannten Studien miteingeflossen sind, bildet die Studie GAR-EZV die Grundlage der vorliegenden Botschaft. Namentlich brachte sie die Erkenntnis, dass der angestrebte Effizienzgewinn sowie die geforderten Erweiterungen nur durch eine serviceorientierte Gesamterneuerung realisiert werden können.

Im Einzelnen ortete die Studie die folgenden Problemfelder: ­

Die IKT-Landschaft der EZV stellt eine komplexe Gesamtlandschaft mit vielen, teilweise redundanten Anwendungen dar.

­

Die Geschäftsprozesse der EZV werden durch die IKT-Landschaft nicht optimal unterstützt und verunmöglichen deren Vereinfachung.

­

Die ungenügende Integration der Anwendungslandschaft erschwert die Wiederverwendbarkeit von Daten und die Umsetzung von politischen und wirtschaftlichen Erwartungen.

­

Die hohen Redundanzen bei Daten und Funktionen beeinträchtigen nicht nur die Kosteneffizienz der IKT, sondern auch die Datenqualität.

­

Heterogene Datenmodelle erschweren die Durchführung gesamtheitlicher und unmittelbar verfügbarer Analysen (Auswertungen) und von Reportings, wodurch IKT-unterstützte Kontrollen verunmöglicht werden.

­

Diverse Technologien haben die letzte Phase ihres Lebenszyklus erreicht und müssen deshalb mittelfristig abgelöst werden.

1.1.7

Annahmen zur Kostenschätzung

Die Umgestaltung von Geschäftsprozessen sowie erste Massnahmen zur Transformation der EZV werden zurzeit erarbeitet. Damit stehen die zukünftigen Fachanforderungen an die IKT-Systeme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht detailliert zur Verfügung. Für die Schätzung der Kosten von DaziT wurden deshalb basierend auf dem heutigen Funktionsumfang der IKT-Systeme weitere Annahmen getroffen, die primär aus den Forderungen der Wirtschaft sowie den Geschäftsprinzipien der EZV hergeleitet wurden. Insbesondere betrifft dies die IKT-Unterstützung für: ­

die Abbildung von schlanken und effizienten Prozessen im Handelswarenverkehr;

­

die Digitalisierung von Zollanmeldungen im Reiseverkehr;

­

die E-Government-Umsetzung in allen Geschäftsbereichen;

1737

BBl 2017

­

einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf IKT-Systeme und deren Daten mit mobilen Endgeräten unter Einhaltung der IKT Sicherheitsanforderungen;

­

digitalisierte und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse innerhalb der EZV;

­

eine konsequente Zentralisierung von Querschnittsaufgaben (z. B. Kunden& Partnerverwaltung);

­

die Konsolidierung von heute isolierten Fachanwendungen auf einer gemeinsamen Plattform und damit die Ablösung der bestehenden Systeme.

Mit den oben genannten Annahmen werden funktionale Grobanforderungen an die zukünftigen IKT-Systeme hergeleitet, die als Basis für die Kostenschätzung dienen.

Aufgrund der noch fehlenden Detailanforderungen und der langen Laufzeit von DaziT wird zum jetzigen Zeitpunkt bewusst darauf verzichtet, für spezifische Fachanwendungen einen Entscheid zur Technologieplattform zu treffen. Damit bleibt die Flexibilität erhalten, auf neue Erkenntnisse unmittelbar reagieren zu können. Um die daraus entstehende Ungenauigkeit abzufedern, wird davon ausgegangen, dass in der Kostenschätzung bestehende Technologievorgaben des ISB und des BIT konsequent eingesetzt werden. Die entsprechenden Erfahrungswerte wie auch Vergleichswerte aus früheren oder laufenden Projekten wurden bei der Berechnung der Kosten beigezogen.

Die Aufwandschätzung, ausgehend von heutigen Annahmen, wird jährlich im Rahmen des Portfolioprozesses der EZV in Zusammenarbeit mit dem BIT präzisiert und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Diese rollende Portfolioplanung wird zudem an den Freigabemechanismus angepasst, sodass die jeweils freigegebenen Tranchen der Verpflichtungskredite die grösstmögliche Schätzgenauigkeit und Sicherheit aufweisen.

Abbildung 3 Jährliche Portfolioplanung

1738

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Zukünftige Massnahmen, die sich durch anstehende politische Entscheidungen (z. B.

E-Vignette) oder durch die sich aufgrund von Technologie-Trends verändernde Umwelt ergeben (z. B. 3-D-Drucker, selbstfahrende Autos, Warenlieferungen mittels Drohnen), können zum heutigen Zeitpunkt bezüglich Auswirkung und Eintrittszeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Aus diesem Grund sind sie in der DaziTKostenschätzung nicht enthalten. Ebenfalls ausgenommen sind Kosten für die Erneuerung der Infrastruktur im Bereich LSVA (z. B. Baken).

Ergänzend zu den Programmkosten wurden die Betriebs- und Wartungskosten über die gesamte Dauer von DaziT geschätzt. Kostentreiber sind dabei neben den eingesetzten Technologien vor allem nichtfunktionale Anforderungen wie Verfügbarkeit (z. B. rund um die Uhr), Ausfallsicherheit (z. B. Georedundanz), maximale Anzahl Ausfälle pro Jahr und Servicezeiten des Helpdesks. Die Schätzung basiert auf dem heutigen Niveau der Anforderungen der EZV und deckt die Betriebs- und Wartungskosten der neuen Anwendungen bis zum Ende des DaziT-Programms ab. Die Betriebs- und Wartungskosten für die bestehenden Anwendungen (IST-Systeme) sind in der Gesamtkostenbetrachtung (siehe Tabelle 15) enthalten. Damit wird auch der bei Migrationsprojekten erforderliche, temporäre Parallelbetrieb abgedeckt.

Nach den heutigen Berechnungen werden sich die Betriebskosten am Ende des DaziT-Programms, trotz massiv mehr IKT-Funktionalität (ca. +50 %) auf heutigem Niveau stabilisieren. Im Falle einer Anpassung der nichtfunktionalen Anforderungen, beispielsweise an die Verfügbarkeit, kann dies allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Betriebs- und Wartungskosten haben.

Schätzgenauigkeit DaziT Die EZV ist sich bewusst, dass die Schätzungen aufgrund des langen Planungshorizontes und nicht einschätzbarer Veränderungen eine Scheingenauigkeit wiedergeben. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass die geplanten Projekte in klar getrennten Tranchen freigegeben werden und dass der Bundesrat die jeweils folgenden Tranchen nur freigibt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Planungen und Schätzungen werden rollend überprüft und konkretisiert.

Zweitmeinung Im Auftrag der EZV führte die Firma KPMG eine QualitätssicherungsÜberprüfung12 durch. Der Schwerpunkt lag auf den Schätzdokumenten aus der Studie GAR-EZV. Zudem wurden Interviews
mit Fachpersonen aus der EZV und mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partnern des BIT durchgeführt.

KPMG beurteilt die Struktur der Aufwandschätzung als nachvollziehbar, vollständig und stringent. Allerdings weist sie darauf hin, dass es sich bei der Schätzung naturgemäss nur um eine Grobschätzung handle, die mit den heutigen Kenntnissen und unter gewissen Annahmen getroffen worden sei. Bei Änderungen im Umsetzungsverlauf (z. B. Technologieentscheiden) könnten die Kosten signifikant von den 12

Kann abgerufen werden unter: www.ezv.admin.ch > Themen > Projekte > abgeschlossene Studien (noch inaktiv).

1739

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heutigen Werten abweichen. Das Programm DaziT, für das mit der vorliegenden Botschaft die Bewilligung eines Gesamtkredits beantragt wird, basiert auf den im Rahmen der Studie GAR-EZV erarbeiteten Grundlagen. Die Erkenntnisse von KPMG flossen vollumfänglich in die vorliegende Botschaft ein.

1.2

Anlass des Kreditbegehrens

Wie unter Ziffer 1.1 ausgeführt, kann die IKT der EZV nicht mehr lange ohne grundlegende Anpassungen weitergeführt werden. Allein das fortgeschrittene Alter diverser Anwendungen und der damit verbundene Anstieg der Betriebs- und Wartungskosten rechtfertigen eine Ablösung. Der Ausfall einzelner Anwendungen könnte für den Bund nämlich zu erheblichen Einnahmeausfällen führen sowie Folgen für die Wirtschaft haben.

Mehr als berechtigt sind auch die wiederholte Kritik und der Erwartungsdruck seitens der Wirtschaft und der Politik. Ihren Anliegen lässt sich nur entsprechen, wenn die IKT der EZV auf eine konsolidierte Grundlage gestellt und ihre Funktionen erweitert werden. Deshalb erteilte der Bundesrat der EZV am 24. August 2016 den Auftrag, die vorliegende Botschaft für die Realisierung von DaziT vorzubereiten.

DaziT wird jedoch nicht nur die IKT-Landschaft auf neue Grundlagen stellen. Das Programm wird auch die EZV als Organisation grundlegend verändern: Die konsequente Digitalisierung der Geschäftsprozesse ermöglicht es, den Ressourceneinsatz und damit die Organisation der EZV wieder auf das Wesentliche auszurichten.

Ressourcen, die heute vollständig mit administrativen Arbeiten und formellen Kontrollen gebunden sind, lassen sich künftig wieder direkt für den gesetzlichen Auftrag der EZV nutzen. Dabei wird die EZV ihren Fokus auf die Sicherung der Grenzen im Personen- und Warenverkehr richten. DaziT ist damit als ein umfassendes Transformationsvorhaben zu verstehen.

1.3

Nutzen von DaziT

Der Nutzen von DaziT geht weit über die EZV hinaus. Dies hängt insbesondere mit der Scharnierfunktion zusammen, welche die EZV gegenüber der Wirtschaft sowie gegenüber vielen Behörden und Organisationen im In- und Ausland einnimmt, da sie zusammen mit einer Vielzahl von anderen Bundesämtern rund 150 Bundeserlasse vollzieht. Der Nutzen von DaziT wird hier direkt oder indirekt spürbar sein und sich in einem wahrnehmbaren Effizienzgewinn aller Beteiligten niederschlagen.

Der Nutzen von DaziT ist sowohl strategischer wie auch operativer Natur, was im Folgenden genauer erläutert wird.

Strategische Ebene Im April 2016 hat der Bundesrat die «Strategie Digitale Schweiz» verabschiedet: Die Schweiz soll die Chancen der Digitalisierung in allen Lebensbereichen konsequent nutzen. In die Pflicht nimmt der Bundesrat dabei auch die Verwaltung: 1740

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«Die Verwaltung muss den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in ihrer Tätigkeit und insbesondere in der Interaktion mit Bevölkerung und Wirtschaft Rechnung tragen. Transparente, wirtschaftliche und medienbruchfreie elektronische Behördenleistungen schaffen einen Mehrwert für Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz. Sie tragen zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und des Lebensraums bei. Die IKT unterstützen die Optimierung von Prozessen und tragen zu einer Modernisierung der Verwaltung auf allen föderalen Ebenen bei (...).»13 Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat einen Aktionsplan, der integraler Bestandteil der «Strategie Digitale Schweiz» ist und Massnahmen der Bundesverwaltung umfasst. Ziffer 1.3 dieses Aktionsplans verpflichtet die EZV zur «Überprüfung und Vereinfachung der Rahmenbedingungen im Zollbereich». 14 DaziT geht weiter als diese Massnahme und beschränkt sich nicht allein auf diese Vorgabe: Die Digitalisierung soll vollständig erfolgen. Zudem sind gezielte Erweiterungen der Funktionen geplant, die in ihrer Gesamtheit nicht nur die Verwaltung entlasten werden, sondern insbesondere auch die Wirtschaft. Damit leistet DaziT einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der «Strategie Digitale Schweiz». Darüber hinaus leistet DaziT einen direkten Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

DaziT steht aber auch im Zeichen der Sicherheit: Die Politik verlangt mehr Kontrollen ­ zur Bekämpfung des Kriminal- und zur Regulierung des Einkaufstourismus, zur Verhinderung der illegalen Migration oder der Einfuhr gefälschter, gefährlicher oder gesundheitsschädigender Waren. Mit DaziT lassen sich Ressourcen der EZV, die heute mit administrativen Tätigkeiten belegt sind, direkt für eine verbesserte Sicherheit im Inland einsetzen. Damit kann die Kontrollquote angehoben werden, die heute unter einem Prozent liegt. Dank erhöhter Datenverfügbarkeit und dadurch verbesserter Risikoanalysen lassen sich auch die Kontrolltätigkeiten zielgerichteter vornehmen. Die verbesserte Datenlage wird zudem einen schnelleren und zuverlässigeren elektronischen Datenaustausch mit in- und ausländischen Stellen ermöglichen.

In seiner Gesamtheit wird DaziT die Kontrolle des zunehmenden grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs verbessern und damit die Sicherheit im Inland erhöhen.
Operative Ebene Mit dem Umbau der IKT-Landschaft werden die Abläufe der EZV umfassend überarbeitet und deren Organisation neu ausgerichtet. Effizienzgewinne lassen sich nicht nur durch straffere Prozesse, sondern auch durch eine schnellere und verbesserte Verfügbarkeit von aktuellen und sicheren Daten erzielen. Darüber hinaus soll den Zollbeteiligten eine erweiterte Funktionenpalette zur Verfügung stehen, die sowohl den Zugang zur EZV sowie zu weiteren Bundesämtern (z. B. ESTV zur Abrechnung

13 14

Strategie Digitale Schweiz, www.bakom.admin.ch > Themen > Strategie «Digitale Schweiz», Ziffer 4.4.2., (Stand: April 2016).

Aktionsplan Strategie Digitale Schweiz, Ziffer 1.3, www.bakom.admin.ch > Themen > Strategie «Digitale Schweiz».

1741

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der MWST) als auch die Bearbeitung der Geschäftsfälle erheblich vereinfachen wird.

Namentlich in den folgenden Bereichen schlägt sich der Nutzen von DaziT innerhalb der EZV in einer deutlich erhöhten Effizienz nieder: ­

Dank zentralisierter Stamm- und Kundendaten kann auf die heute komplexe Mehrfachpflege von Daten verzichtet werden.

­

Digitalisierte Prozesse ermöglichen, dass alle relevanten Daten von Beginn weg elektronisch erfasst sind, sich rasch weiterverarbeiten lassen und allen Berechtigten jederzeit in der gewünschten Aktualität zur Verfügung stehen.

Alle Beteiligten profitieren damit von deutlich verkürzten Verarbeitungsprozessen. Zudem entfällt der Aufwand für die nachgelagerte Erfassung von Daten, die auf Papier eingereicht worden sind.

­

Die erweiterte Datenverfügbarkeit ermöglicht einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf die benötigten Daten und damit die schnellere Abwicklung von Geschäften ­ unter anderem vor Ort. Die beispielsweise bei Kontrollen wichtige Ganzheitlichkeit der Kundeninformationen ist gewährleistet.

­

Dank des modularen Aufbaus lassen sich neue Funktionalitäten rascher und konsistenter integrieren. Zudem können bereichsübergreifende Auswertungen gezielter und risikoorientierter vorgenommen werden.

­

Zu gleichen Betriebskosten wird die IKT ein deutlich erweitertes Portefeuille an Funktionen (u. a. E-Government, mobile Arbeitsplätze, zentrale Verbrauchssteuerplattform, zentrale Stammdaten, gemeinsame Kontrollplattform) zur Verfügung stellen können.

Vom Nutzen von DaziT werden aber auch all jene Behörden und Organisationen profitieren können, mit denen die EZV bei der Erfüllung ihrer vielseitigen Aufgaben zusammenarbeitet: Dank der verbesserten Datenqualität und -verfügbarkeit wird ein schneller, zuverlässiger Datenaustausch und -abgleich gewährleistet, der unverzichtbar ist bei der Aufgabenerfüllung und im Interesse aller Beteiligten steht.

Von nachhaltigem Nutzen wird DaziT auch für die Wirtschaft sein: Regulierungen verursachen den Unternehmen Kosten. Der Bund hat ein vitales Interesse, diese Kosten zu minimieren, damit die Unternehmen ihre Ressourcen zielgerichtet für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Schweiz einsetzen können.

Allein die mit dem Zollverfahren einhergehenden Regulierungskosten werden auf rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr geschätzt.15 Im September 2015 hat der Bundesrat 31 Massnahmen beschlossen, welche die Regulierungskosten für Unternehmen reduzieren sollen. Fünf Massnahmen bezeichnete er als prioritär, darunter die Umsetzung des Projekts «Redesign Fracht», das im Rahmen von DaziT realisiert 15

B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren. Kann abgerufen werden unter: www. seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Regulierungskosten > Zollverfahren > Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren (Stand: April 2016).

1742

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werden soll. Mit DaziT ist für die Wirtschaft allein im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Einsparungen von schätzungsweise 125 Millionen Franken zu rechnen.

DaziT wird in allen für die Wirtschaft relevanten Bereichen namhafte Erleichterungen bringen: ­

E-Government sichert einen einfachen, medienbruchfreien Zugang zu den relevanten Anwendungen und damit eine durchgängig digitalisierte, schnelle Abwicklung der Geschäfte mit der EZV und auch mit andern Bundesämtern.

­

Alle Kundinnen und Kunden können einfach, rund um die Uhr und ortsunabhängig auf ihre Geschäftsdossiers bei der EZV zugreifen. Die darin verfügbaren Daten zu laufenden und abgeschlossenen Geschäften können sie vollumfänglich nutzen.

­

Durch die ortsunabhängige Daten- und Funktionsverfügbarkeit lassen sich Geschäfte und Kontrollen der EZV direkt bei der Kundin oder dem Kunden abwickeln. Dabei lässt sich auch den spezifischen Arbeitsabläufen vor Ort besser Rechnung tragen.

­

Dank den offenen Schnittstellen und modularen Funktionalitäten der neuen IKT lassen sich künftige Bedürfnisse der Wirtschaft leichter und schneller umsetzen und integrieren.

­

Die technische Neuausrichtung der IKT führt zu einer optimalen Systemstabilität. Ausfälle oder Störungen sind damit auf ein Minimum reduziert.

Empirische Nachweise zu den Vorteilen von E-Government Projekten gibt es laut einer Studie der OECD16 nicht. Jedoch weisen einige Studien aufgrund von Hochrechnungen auf die Vorteile und den quantifizierbaren Nutzen einer Digitalisierung in Bezug auf Produktivitätssteigerung hin17.

1.4

Zeitrahmen

DaziT soll in sieben Projekten sukzessive umgesetzt werden. Der damit verbundene Nutzen für Kundinnen, Kunden und Verwaltung wird sich ebenfalls schrittweise einstellen. Frühestens ab 2022 darf mit ersten deutlichen Verbesserungen gerechnet werden. Auf diesen Zeitpunkt hin werden nach aktuellem Planungsstand die angepassten Einfuhr- und Ausfuhrprozesse in der IKT umgesetzt sein. Zudem ist mit dem E-Portal die Grundlage für umfassende, medienbruchfreie E-Government-Prozesse erstellt. Die vollständige Inbetriebnahme der neuen IKT ist auf Ende 2026 geplant.

16 17

OECD (2008): INSTITUTIONAL DRIVERS OF EFFICIENCY IN THE PUBLIC SECTOR, abrufbar unter: www.oecd.org/gov/pem/40305170.pdf Vgl. u. a. Fromm, Jens / Welzel, Christian / Lutz Nentwig / Weber, Mike (2015): «E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg», S. 19 ff. Kann abgerufen werden unter: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/ Download/2015_11_12_gutachten_egov_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=6.

1743

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2

Inhalt des Kreditbeschlusses

2.1

Antrag des Bundesrates

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Bewilligung eines Gesamtkredits von 393 Millionen Franken für die Umsetzung von DaziT. Der Gesamtkredit gliedert sich in acht Verpflichtungskredite. Sieben davon entsprechen je einem Projekt des Programms DaziT. Im achten Verpflichtungskredit werden die Reserven für Unvorhergesehenes geführt.

Der Bundesrat beantragt die Genehmigung des Gesamtkredits. Zudem sollen mit dem Bundesbeschluss die Mittel der ersten Tranche freigegeben werden. Über die Freigabe der Mittel in drei weiteren Tranchen soll sodann der Bundesrat entsprechend dem Realisierungsfortgang von DaziT entscheiden (vgl. Ziff. 2.4.3).

Mit DaziT verfolgt der Bundesrat zwei Stossrichtungen, die untrennbar miteinander verbunden sind: eine technologische und eine organisatorische.

Im Rahmen der technologischen Neuausrichtung strebt der Bundesrat die folgenden Ziele an: ­

Vollständige Digitalisierung des Geschäftsverkehrs: Der Geschäftsverkehr der EZV ist vollständig digitalisiert. Dadurch lassen sich heute technologisch mögliche Vereinfachungen im internen und externen Geschäftsverkehr vollständig nutzen sowie auf allen Ebenen Einsparungen beim administrativen Aufwand erzielen.

­

Kundennähe und Mobilität: Kundinnen und Kunden können über Internet jederzeit und ortsunabhängig mit der EZV in Kontakt treten, mit ihr kommunizieren, auf ihre Dienste zugreifen und diese medienbruchfrei sowie mit einem Minimum an Aufwand nutzen. Dabei haben sie Zugang zu den sie betreffenden Daten, die bei der EZV bereits vorhanden sind.

­

Agile, reaktionsfähige Organisation: Die EZV ist technologisch und organisatorisch in der Lage, sich rasch und im Verbund mit Partnern im In- und Ausland auf neue Herausforderungen (z. B. die koordinierte Überwachung des Grenzraums) auszurichten.

Mit diesen Neuerungen entspricht der Bundesrat insbesondere langjährigen Forderungen von Seiten der Wirtschaft und der Politik: DaziT ermöglicht Unternehmen und Privaten, ihre Zollgeschäfte ort- und zeitunabhängig vollständig elektronisch abzuwickeln. Für die Wirtschaft bringt DaziT eine deutliche Reduktion der Regulierungskosten. Schätzungen gehen davon aus, dass allein im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Einsparungen von jährlich 125 Millionen Franken gerechnet werden kann.

Mit DaziT wird nicht nur eine moderne Infrastruktur geschaffen, die eine grundlegende Anpassung der Arbeitsabläufe und des Ressourceneinsatzes umfasst. DaziT geht weiter und ist als Gesamttransformation der EZV zu verstehen. Die Erneuerung der Infrastruktur wird zum Anlass genommen, die Zollprozesse zu vereinfachen, die Organisation der EZV grundsätzlich zu überprüfen und damit weitergehende Anpassungen vorzunehmen.

1744

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Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit DaziT zwingend eine organisatorische Modernisierung zu verbinden ist, damit die mit DaziT angestrebte Produktivitätssteigerung (vgl. Ziff. 3.1.3) vollumfänglich zum Tragen kommt. Mit der zeitlichen Parallelität von technologischer und organisatorischer Neuausrichtung verfolgt DaziT einen ganzheitlichen Ansatz zur Modernisierung der EZV.

Mit DaziT verbindet der Bundesrat in organisatorischer Hinsicht die Erwartung, dass: ­

die neuen technologischen Möglichkeiten für Effizienzgewinne vollumfänglich ausgeschöpft werden;

­

die durch Effizienzgewinne frei gewordenen Ressourcen zur gezielten Vollzugsoptimierung (u. a. Erhöhung der Kontrollquote) eingesetzt oder aber abgebaut werden.

Die Erwartungen des Bundesrates sind in der Geschäftsstrategie der EZV berücksichtigt und fliessen als strategische Eckpfeiler in die Umsetzung von DaziT ein.

Die Geschäftsstrategie der EZV sieht vor, dass: ­

der Fokus auf Sicherheitsaufgaben und Missbrauchsbekämpfung im Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr liegt;

­

eine maximale Automatisierung der Einnahmenerhebung erfolgt;

­

alle Zollkundinnen und -kunden ihre Verpflichtungen digital, zeit- und ortsunabhängig erfüllen können;

­

die vorhandenen Daten die EZV in ihrer Aufgabenerfüllung bestmöglich unterstützen.

2.2

Vernehmlassung

2.2.1

Verzicht auf eine Vernehmlassung

Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 18 (VlG) wird mit der Durchführung einer Vernehmlassung bezweckt, dass die Kantone, die politischen Parteien und interessierte Kreise an der Meinungsbildung und Entscheidfindung des Bundes mitwirken können. So ist insbesondere nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d VlG dann ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, wenn ein Vorhaben u. a. von grosser finanzieller oder wirtschaftlicher Tragweite ist.

Auf ein Vernehmlassungsverfahren kann hingegen dann verzichtet werden, wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, weil die Positionen der interessierten Kreise bekannt sind (vgl. Art. 3a Abs. 1 Bst. b VlG).

Mit dem vorliegenden Vorhaben soll die finanzielle Grundlage geschaffen werden, damit die eigentlichen Projekte, welche die umfassende Modernisierung der Organisation der EZV sowie der Informations- und Kommunikationstechnologie zum Inhalt haben, überhaupt umgesetzt werden können. Obschon es sich um ein Vorha18

SR 172.061

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ben von grosser finanzieller Tragweite handelt, wurde auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens bewusst aus folgenden Gründen verzichtet.

Die Erwartungen der Wirtschaft an DaziT wurden bereits in mehreren parlamentarischen Vorstössen und in diversen Berichten des Bundesrates hinlänglich dokumentiert, sind daher öffentlich bekannt und stossen diesbezüglich auf breite Akzeptanz.

Mittels Motion19 wurde gefordert, insbesondere zugunsten der KMU ein interaktives Internetportal aufzubauen, um die Zollanmeldungen ohne Anschaffung einer Spezialsoftware zu ermöglichen. 2014 stiess die WAK-N nach und verlangte, die Internetlösung «web-dec» zu einem vollumfänglichen E-Portal auszubauen.20 Der Bundesrat wies mit seiner Antwort darauf hin, dass diese Umsetzung mit der Gesamterneuerung des Warenverkehrs zusammenhängt, die mit DaziT nun angegangen wird.

Ebenso wird seit Langem die technologische Erweiterung politisch gefordert. Die in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft entwickelten IKT-Massnahmen zur Erneuerung und Vereinfachung der Veranlagungsprozesse werden mit DaziT umgesetzt. Bereits 2014 forderte die Politik21 den Bundesrat auf, die Massnahmen entsprechend prioritär zu behandeln. Mitunter aus finanziellen Gründen war das bis anhin jedoch nicht möglich. Gleichwohl ist das Vorhaben sowohl aus betrieblicher Sicht zwingend notwendig (Ablösung veralteter Technologien, Lebenszyklus) wie auch opportun (Erhöhung der Effizienz); diesbezüglich besteht kaum ein Spielraum bei der Entscheidfindung des Bundes.

Die mitinteressierten Kreise werden im Rahmen der Umsetzung von DaziT bzw. der jeweiligen Projekte miteinbezogen (vgl. Ziff. 2.2.2). Dieser Einbezug ermöglicht diesen Kreisen, sich direkt in den Experten- oder Arbeitsgruppen einzubringen und ihre Bedürfnisse zu deponieren. Der Bundesrat erachtet diese Art der Mitarbeit im heutigen Stadium des Gesamtprojekts DaziT als zielführender.

Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens lediglich die Akzeptanz der Wirtschaft und Politik bestätigt hätte und keine neuen Erkenntnisse zu erwarten gewesen wären, da die Details erst in den einzelnen Umsetzungsprojekten geregelt werden.

2.2.2

Einbezug der interessierten Kreise

Fragestellungen, die bei der Wirtschaft erneut auf grosses Interesse stossen dürften, werden sich erst bei der weiteren Konkretisierung von DaziT im Rahmen der Umsetzung ergeben. Der Einbezug der Wirtschaft ist der EZV ein grosses Anliegen. Die verschiedenen Interessenvertreter werden daher sowohl in den einzelnen Umsetzungsprojekten eng miteinbezogen wie auch in einer übergeordneten Begleitgruppe begrüsst. Bereits in der vorgelagerten Studie zur Überarbeitung der Zollprozesse, der Studie «Prozesse im Warenverkehr», werden die verschiedenen Wirtschaftsbeteilig-

19 20 21

Motion FDP-Liberale Fraktion 10.3949 «Kostengünstige und unbürokratische Abwicklung von Zollverfahren auch für KMU».

Motion WAK-N 14.3011 «Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens».

Motion FDP-Liberale Fraktion 13.4142 «Massive Kosteneinsparungen für die Wirtschaft dank elektronischer Zollprozesse».

1746

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ten einbezogen, um ihre Bedürfnisse so früh wie möglich abzuholen und an bisherige gemeinsame Optimierungsbestrebungen anzuknüpfen.

2.3

Inhalt der Vorlage im Einzelnen

2.3.1

Übersicht

Die folgende Abbildung zeigt die Gliederung von DaziT.

Abbildung 4 Struktur und Steuerungsebenen von DaziT

Jedes der sieben Projekte von DaziT ist auf klar definierte strategische Ziele (vgl.

Ziff. 1.3) ausgerichtet; diese bilden den Anknüpfungspunkt für die finanzielle Steuerung von DaziT (vgl. Ziff. 2.3.2).

Sechs Projekte bilden das Fundament: Hier werden die fachlichen Inhalte von DaziT entwickelt und umgesetzt. Ihr Rahmen orientiert sich an den Aufgabenbereichen der EZV. Damit wird sichergestellt, dass die Arbeiten nicht auf bisherige Strukturen ausgerichtet, sondern aufgabenorientiert geplant und ausgeführt werden.

Diesen Projekten übergeordnet ist die «Steuerung & Transformation». Es umfasst die Steuerung des Programms DaziT sowie das Transformationsmanagement. In diesem Projekt werden namentlich die verschiedenen Studien erarbeitet, in denen für die weiteren Projekte die konzeptionellen Vorarbeiten zur Transformation gelegt werden. Die Umsetzung und die kontinuierliche Ausrichtung der Fachorganisation und -prozesse werden unter der Führung des Programmleiters oder der Programmleiterin sichergestellt (vgl. Ziff. 2.4.1). Damit wird das in der EZV bestehende Reorganisationspotenzial geortet, in einen Gesamtkontext gestellt und schliesslich ­ in Abstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag der EZV und deren Geschäftsstrategie ­ umgesetzt. Dass diese organisatorischen Inhalte übergeordnet zu den Arbeiten in den Umsetzungs-Projekten entwickelt werden, stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, dass die EZV ganzheitlich und nicht technologiegetrieben reorganisiert wird.

Darüber hinaus bietet die übergeordnete Stellung der «Steuerung & Transformation» Sicherheit, dass die erarbeiteten Inhalte auf einer Gesamtsicht basieren und als Vorgaben in die Projekte mit Umsetzungscharakter einfliessen.

1747

BBl 2017

Als Grundsatz soll für DaziT keine Parallelorganisation gebildet werden. Der Aufbau verbindet die Stammorganisation (Aufbauorganisation) mit der Projektorganisation durch den Einbezug der Linienorganisation. Durch die Verzahnung der Aufbauund der Projektorganisation wird die Reorganisation der EZV zusätzlich begünstigt.

Organisation: Um die strategische Transformation der EZV umfassend durchzuführen, wird ein ganzheitlicher Ansatz gewählt. Als Alternative wären die thematische Unterteilung nach Aufgabenfeldern und damit die Aufteilung des Programms denkbar. Diese wurde nach eingehender Prüfung verworfen, da sie zu einer Zementierung der heutigen Organisation führen würde. Durch den ganzheitlichen Ansatz wird sichergestellt, dass der Vision EZV 4.0 die nötigen Freiheiten gewährt werden.

Die Gesamttransformation und die damit einhergehende Gesamtsteuerung von DaziT stellen die nötige Ausrichtung auf die Unternehmensstrategie der EZV sicher, und Synergien werden innerhalb der gesamten EZV genutzt. Potenzial gibt es bei der Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen sowie bei der gemeinsamen Nutzung von Anwendungen und Services. Die gemeinsame Definition und der Nutzen daraus können nur durch eine themenübergreifende Abwicklung erzielt werden, weshalb das Vorgehen nur soweit sinnvoll auf einzelne Aufgabenbereiche der EZV ausgerichtet wird.

Bei der Realisierung der IKT-Grundlagen gilt es eine Vielzahl von Abhängigkeiten untereinander und zu den Fachanwendungen zu berücksichtigen. Diese geben Teile der Umsetzungsabfolge und das logische Gerüst von DaziT vor und können nicht unabhängig voneinander umgesetzt werden. Diese Logik bildet die Basis der Gesamterneuerung der IKT-Landschaft als Teil der Transformation der EZV und schafft die nötigen Grundlagen für eine integrierte Architektur für die gesamte EZV.

Da nicht einzelne Anwendungen abgelöst werden müssen, sondern der gesamte Bauplan der Architektur geändert werden muss, ist es zentral, dass das Zielbild von Anfang an einem Gesamtbild entspricht. Punktuelle und themenspezifische Erneuerungen würden die Neuausrichtung verunmöglichen und unweigerlich zur Fortführung der heutigen Insellösungen führen, wie sie durch das historische Wachsen der heutigen Landschaft entstanden sind.

2.3.2

Projekte

«Steuerung & Transformation» (Verpflichtungskredit A) Übersicht Übergeordnet sind die Programmsteuerung von DaziT sowie das Transformationsmanagement.

Bestandteil der Programmsteuerung sind der Aufbau und die Umsetzung der Steuerung des Programms DaziT, die Einbindung von externen Projekt- und Teilprojektleiterinnen und -leitern sowie die Beschaffung der nötigen Kontrollinstrumente.

Im Rahmen des Transformationsmanagements werden auf Basis von Studien zur Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen die nötigen Vorkehrungen getroffen, 1748

BBl 2017

damit die Reorganisation nicht lediglich einem Automatismus folgt, sondern mit den übergeordneten Interessen und Zielen der EZV abgestimmt ist. Es bildet den Rahmen für die Umsetzung der organisationsrelevanten Inhalte in den fachlichen Projekten. Verantwortlich für diese Inhalte ist ein für diese Aufgabe speziell zusammengesetztes Team. Es initialisiert und begleitet nicht nur die organisatorische Transformation, sondern auch die Veränderung der Arbeitskultur innerhalb der EZV.

Für die «Steuerung & Transformation» wird ein Verpflichtungskredit von 33,5 Millionen Franken beantragt, der in vier Etappen freigegeben werden soll. Die Etappen 1A und 2A sollen mit dem Bundesbeschluss zur vorliegenden Botschaft freigegeben werden. Über die Freigabe der nachfolgenden Etappe soll der Bundesrat aufgrund des Programmfortschritts entscheiden.

Zeitplan Die «Steuerung & Transformation» erstreckt sich mit vier Etappen über die Jahre 2018­2026 und damit über die gesamte Umsetzungsdauer von DaziT. Zusätzlich sind diverse Studien, die bereits 2016 und 2017 durchgeführt werden, vollständigkeitshalber in Abbildung 4 aufgeführt. Diese sind jedoch nicht Teil des Verpflichtungskredits.

Abbildung 5 Übersicht Steuerung & Transformation

Gliederung Etappen 1A & 3A ­ Programmsteuerung Die Etappen 1A und 3A beinhalten die übergreifende Steuerung von DaziT und umfassen die Initialisierung, Durchführung und Kontrolle der einzelnen Projekte und ihrer Etappen sowie die Rechenschaftsablage. Zudem werden innerhalb dieser Etappen die Werkzeuge beschafft und integriert, die für eine effiziente und transparente Steuerung und Rapportierung von DaziT notwendig sind.

1749

BBl 2017

Die Etappe 1A läuft während der ersten sechs Jahre von DaziT und soll mit dem Bundesbeschluss zur vorliegenden Botschaft freigegeben werden.

Der Inhalt der Etappe 3A sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen.

Etappen 2A & 4A ­ Transformation Zur Durchführung dieser Etappen sind Fachpersonen sowie EZV-Mitarbeitende in verschiedenen Rollen vorgesehen. Unter der Leitung des Gesamtauftraggebers sorgen sie für die interne Kommunikation über den Programmfortschritt und die Zielerreichung. Des Weiteren koordinieren sie Informations- sowie Ausbildungsveranstaltungen und sorgen für den Einbezug von Anspruchsgruppen innerhalb der EZV. Diverse Studien, die als konzeptionelle Vorarbeiten zu DaziT bereits 2016 oder 2017 durchgeführt werden, bilden die Grundlage für die kontinuierliche Anpassung der Organisation an das Zielbild. Die folgenden Studien werden im Rahmen von DaziT durchgeführt: ­

Studie LSVA III: Mit einer Studie werden die technischen Möglichkeiten der LSVA-Generation III analysiert und eine Grundlage für die Ablösung der LSVA-Generation II geschaffen. Dabei spielt die Kompatibilität mit Partnerländern eine wichtige Rolle. Ein neues System soll mit verschiedenen Aufzeichnungsgeräten umgehen können, den Einsatz eines Erfassungsgerätes im ganzen EU-Raum ermöglichen und damit zu einer bedeutenden Vereinfachung für international tätige Kundinnen und Kunden führen.

­

Studie Abgabenprozesse: In einer vorgelagerten Studie werden die bestehenden Geschäftsprozesse der unterschiedlichen Verbrauchssteuern analysiert und soweit möglich harmonisiert.

­

Studie Einheitliche Rapportierung EZV: Im Rahmen einer Studie werden die strategische Ausrichtung der angestrebten Kontrollerfassung sowie die Anforderungen aus dem Tagesgeschäft erarbeitet.

Die Etappe 2A läuft während der ersten sechs Jahre von DaziT und soll mit dem Bundesbeschluss zur vorliegenden Botschaft freigegeben werden.

Der Inhalt der Etappe 4A sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen.

1750

BBl 2017

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung der «Steuerung & Transformation» benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 2

Verpflichtungskredit «Steuerung & Transformation» 2017

Gesamtaufwand Eigenleistungen Total

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

4,7

5,2

4,2

4,2

4,7

4,2

4,2

4,2

2026

Total

4,2 39,8

­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­0,7 ­6,3 4

Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

4,5

3,5

3,5

4

3,5

3,5

3,5

3,5 33,5 33,5

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven) nach Etappen.

Projekt B «IKT-Grundlagen» Inhalt Mit dem Projekt «IKT-Grundlagen» sollen die technischen Grundpfeiler von DaziT errichtet und damit das Fundament für die neue Anwendungslandschaft gelegt werden.

Der Nutzen dieses Projekts für die Kundschaft und die EZV wird erst nach dessen Umsetzung und nach der Realisierung weiterer Inhalte von DaziT in vollem Umfang spürbar sein.

Für das Projekt «IKT-Grundlagen» wird ein Verpflichtungskredit von 68,9 Millionen Franken beantragt, der in fünf Etappen freigegeben werden soll. Die Freigabe der ersten Etappe und damit die Initialisierung des Projekts liegen in der Zuständigkeit der eidgenössischen Räte. Über die Freigabe der weiteren Etappen soll der Bundesrat entscheiden.

Zeitplan Das Projekt «IKT-Grundlagen» erstreckt sich über die Jahre 2018­2022. Es soll in fünf sich teilweise überschneidenden Etappen umgesetzt werden, wobei die Projektierung der Etappe 1B basierend auf dem Projektierungskredit DaziT 2017 bereits im Jahr 2017 durchgeführt wird.

1751

BBl 2017

Übersicht IKT-Grundlagen

Abbildung 6

Gliederung Etappe 1B Mit Etappe 1B wird eine Stammdatenplattform für die gesamte EZV aufgebaut, wodurch sich die Datenqualität nachhaltig verbessern lässt und effektive Datenqualitätsprüfungen zentral und nach einheitlichen Kriterien durchgeführt werden können.

Zudem wird die Datenpflege vereinfacht, indem die Fachanwendungen von den jeweiligen Quellsystemen entkoppelt werden. Dies erlaubt die Ablösung der Datenbank «Gemeinsame Stammdaten» (GSD) sowie die Sicherstellung des technologischen Lebenszyklus-Managements der Stammdatenplattform. Die Architektur der Plattform soll ausbaubar und flexibel sein, damit möglichst alle funktionalen Bereiche der EZV integriert werden können. Zudem wird die funktionale Verbesserung der Anwendungen zur Steuerung der Einsätze (z. B. Einsatzleitsystem) umgesetzt.

­

Erweiterung Einsatzleitsystem: Das heutige Einsatzleitsystem (ELS) des GWK unterstützt die Koordination der Einsatzkräfte der EZV. Es soll ­ unter Übernahme spezifischer Funktionalitäten ­ neu auch beispielsweise für die Zollfahndung eingesetzt und mit der Anwendung «Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung» (siehe unten) verknüpft werden.

Der Bundesrat beantragt die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss, damit die im Rahmen der Projektierungsphase begonnenen Arbeiten nahtlos weitergeführt werden können.

1752

BBl 2017

Etappe 2B Etappe 2B umfasst die Konsolidierungsvorhaben «Kundenobjekt» und «Integration Detaildatenbank». Dadurch lässt sich die Komplexität der Anwendungslandschaft in diesem Bereich reduzieren. Zudem können durch die Ablösung der Detaildatenbank Betriebskosten eingespart werden. Auch werden fachbereichsübergreifend Risikoanalysen auf Kundenebene durchgeführt. Zusätzlich werden die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen der EZV und ihren Partnern vereinheitlicht und auf die wachsenden Anforderungen im digitalen Datenaustausch vorbereitet.

­

Kundenobjekt: Der Kundenbegriff soll in allen Systemen identisch definiert werden, damit über das Data Warehouse EZV kundenbezogene Auswertungen bereichsübergreifend durchgeführt werden können.

­

Integration Detaildatenbank: Die Detaildatenbank wird in das bereits bestehende Data Warehouse integriert und damit abgelöst.

­

B2B-Gateway: Der Aufbau eines B2B-Gateways ermöglicht den sicheren Informationsaustausch der Kundinnen und Kunden mit der EZV, stellt den Datenaustausch mit internationalen Behörden und Organisationen sicher und lässt den Einsatz von standardisierten Schnittstellen zu.

­

Zertifikatsverwaltung PKI: Für den gesicherten Datenaustausch der Kundinnen und Kunden mit der EZV ist die Vergabe und Verwaltung von Zertifikaten zwingend erforderlich. Mit der konsequenten Einbindung und Nutzung der standardisierten Zertifikatsverwaltung (Swiss Government PKI) wird die Grundlage für eine zentralisierte und einheitliche Verwaltung der Zertifikate sichergestellt. Deshalb wird das Teilprojekt «Zertifikatsverwaltung PKI» vor der Realisierung mit dem ISB abgestimmt.

­

Globally Networked Customs (GNC): Umsetzung der Vorgaben der Weltzollorganisation (WZO) zum einfachen Datenaustausch zwischen Staaten auf Basis des B2B-Gateways.

Die Etappe 2B schafft damit die Grundlagen für den künftigen Datenaustausch auf nationaler und internationaler Ebene. Der Bundesrat beantragt die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss.

Etappe 3B Mit Etappe 3B wird GEVER in der EZV abgestimmt auf das Programm GEVER auf Bundesebene eingeführt. Damit die GEVER-Plattform aufgebaut werden kann, müssen insbesondere die bestehenden Prozesse angepasst werden.

­

GEVER Phase I & II: Aufbau der GEVER-Plattform und Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung gemäss Bundesstandard.

Die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss und damit die Realisierung von GEVER auf Stufe EZV werden mit dieser Botschaft beantragt.

Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen.

1753

BBl 2017

Etappe 4B Mit Etappe 4B wird die Grenzkontrollsoftware abgelöst. Als assoziierter Staat von Schengen/Dublin ist die Schweiz mit den europäischen Systemen «Fahndung (SIS)» und «Visakontrolle (VIS)» verbunden. Die Verbindung innerhalb der Schweiz wird über eine Systemplattform sichergestellt, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) betrieben wird. Im Rahmen von Etappe 4B wird nun die Grenzkontrollsoftware abgelöst, die das GWK mit der Systemplattform verbindet.

Die neue Spezialsoftware soll den Datentransfer auch über mobile Geräte und damit ortsunabhängig ermöglichen. Zudem werden bestehende Systeme angepasst: ­

Erneuerung «Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung»: Die Anwendung «Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung» überprüft mit Hilfe von in Grenznähe installierten Kameras automatisch Nummernschilder: Das System gleicht innert Sekunden die aufgenommenen Nummernschilder mit verschiedenen Datenbanken ab und leitet nötigenfalls eine Meldung an die nächste Zollstelle weiter. Mit der Erneuerung der Kameras können Bilder in das Einsatzleitsystem integriert werden.

Dadurch erhöht sich die Wirksamkeit von Fahndung und Verkehrsüberwachung.

Die Freigabe dieser Etappe wird beantragt, sobald der Status des Teilprojekts «Ablösung Systemplattform» des Staatssekretariats für Migration (SEM) eine Umsetzung dieser Etappe erlaubt.

Etappe 5B Mit Etappe 5B wird der bereits 2016 implementierte Enterprise Service Bus (ESB) im Bereich «Warenverkehr Grenze» auf alle Geschäftsbereiche ausgedehnt (ESB II).

Die Ausweitung des ESB auf die gesamte EZV lässt sich erst realisieren, wenn Teile des Projekts «Redesign Abgaben» umgesetzt sind. Daher wird die Freigabe dieser Etappe erst beantragt, wenn das Projekt «Redesign Abgaben» genügend weit fortgeschritten ist.

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 3

Verpflichtungskredit Projekt «IKT-Grundlagen» 2017

Gesamtaufwand

2018

5,9

Betriebskosten Eigenleistungen Total

2021

2022

9,9 17,4 10,5

2020

6,6

1,3

3,3

2,6

3,3

2023

2024

2025

5,4 10,2 18,6 12,8

9,2

2026

Total

50,3 3,2

3,2

3,2

3,1 23,2

3,2

3,2

3,2

3,1 68,9

­0,5 ­1,0 ­1,4 ­1,0 ­0,7

Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

1754

2019

­4,6

68,9

BBl 2017

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

Projekt C «Portal & Kunden» Übersicht Im Rahmen des Projekts «Portal & Kunden» soll ein E-Portal aufgebaut werden. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass Kundinnen und Kunden digital, sicher und einfach auf sämtliche Dienstleistungen der EZV zugreifen können. Durch die Einbindung der Fachanwendungen in das Portal besteht in Zukunft in allen Geschäftsbereichen die Möglichkeit zur Selbstdeklaration. Ein weiteres Element dieses Projekts bildet die zentrale Kunden- und Partnerverwaltung, mit welcher die Kundendaten neu nur noch in einem System abgelegt und gepflegt werden. Damit wird eine zwingende Voraussetzung für die Projekte «Redesign Abgaben» und «Redesign Fracht» erfüllt.

Der Nutzen dieses Projekts besteht primär darin, dass Kundinnen und Kunden ihre Zollgeschäfte selbstständig, zeitunabhängig, digital und ohne bürokratische Hürden abwickeln können.

Für das Projekt «Portal & Kunden» wird ein Verpflichtungskredit von 43,5 Millionen Franken beantragt, der in mehreren Tranchen freigegeben werden soll. Die Freigabe der ersten zwei Etappen und damit die Initialisierung des Projekts liegen in der Zuständigkeit der eidgenössischen Räte. Über die Freigabe der weiteren Etappen soll der Bundesrat entscheiden.

Zeitplan Das Projekt «Portal & Kunden» erstreckt sich über die Jahre 2018­2023. Es soll in drei sich teilweise überschneidenden Etappen realisiert werden, wobei die Projektierung der Etappe 1C basierend auf dem Projektierungskredit DaziT 2017 bereits im Jahr 2017 durchgeführt wird.

Übersicht Portal & Kunden

Abbildung 7

1755

BBl 2017

Gliederung Etappe 1C Mit Etappe 1C wird eine einheitliche Kunden- und Partnerverwaltung für die gesamte EZV aufgebaut. Damit wird die Kundendatenpflege aller Fachbereiche neu zentral und einheitlich erfolgen. Daten von Kundinnen, Kunden und Partnern werden zentral erfasst, wodurch die Datenkonsistenz erhöht wird und die Pflegeprozesse vereinheitlicht sowie vereinfacht werden. Zusätzlich müssen Schnittstellen zu den Partnerämtern nur einmal gebaut und gewartet werden. Parallel dazu wird auch die Benutzerverwaltung vereinheitlicht und in die aktuelle E-IAM-Architektur (Electronic Integrated Access Management) überführt sowie mit dem Programm «IAM Bund» abgeglichen.

­

Kundenverwaltung: Aufbau einer einheitlichen Kundenverwaltung für die gesamte EZV in Abstimmung mit den Vorgaben des GS-EFD. Sämtliche Fachbereiche werden an die Kunden- und Partnerverwaltung angeschlossen, die bisherige Pflege von Kunden- und Partnerdaten in den jeweiligen Fachanwendungen entfällt.

­

Benutzerverwaltung: Aufbau einer in der gesamten EZV homogenen Benutzerverwaltung in Abstimmung mit der IAM-Soll-Architektur Bund. Dabei sind auch die spezifischen Bedürfnisse der EZV zu berücksichtigen.

Die Freigabe dieser Etappe wird mit dem Bundesbeschluss zur vorliegenden Botschaft beantragt.

Etappe 2C Etappe 2C umfasst den Aufbau und die Einführung eines E-Portals, das den einheitlichen Zugriff auf Informationen, Daten und Funktionen beziehungsweise Prozesse in Fachanwendungen ermöglicht. Mit der Einbindung des bestehenden Content Management Systems (CMS) werden die Corporate-Design-Vorgaben des Bundes eingehalten. Die Kunden- und Partnerverwaltung sowie das E-Portal ermöglichen es, dass die Fachanwendungen spezifisch auf die jeweiligen Fachgebiete und Prozesse ausgerichtet sind.

Eine einheitliche und homogene Benutzerverwaltung ermöglicht zusammen mit dem E-Portal ein einheitliches Kunden-Login für alle Zollthemengebiete. Darüber hinaus wird ein Outputmanagementsystem zur selbstständigen Generierung, Steuerung und Verteilung von elektronischen oder physischen Dokumenten durch die Mitarbeitenden der EZV über verschiedene Kanäle aufgebaut.

­

E-Portal EZV: Aufbau eines Portals für die gesamte EZV inklusive Anbindungen an die Benutzerverwaltung. Mit dem E-Portal wird eine Grundlage für eine umfassende Unterstützung der E-Government-Strategie des Bundes geschaffen;

­

Outputmanagementsystem: Aufbau eines Outputmanagementsystems für die gesamte EZV zur Erstellung von Dokumenten auf der Basis von Textbausteinen sowie zur Unterstützung von unterschiedlichen Kommunikationswegen (E-Mail, Papier, Portal usw.). Es ist zu prüfen, ob die Einführung dieses

1756

BBl 2017

Systems an das bereits existierende Produkt im Medienzentrum Bundeshaus (MCB) gekoppelt werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss.

Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen.

Etappe 3C Mit Etappe 3C soll die implementierte E-Portal-Plattform erweitert werden. Damit einhergehend werden diverse Altsysteme konsolidiert und in das E-Portal eingebunden. Durch die Ablösung dieser Systeme entfallen Betriebs- und Wartungskosten und können altersbedingte Probleme verhindert werden.

­

ZKV@E-Portal: Die bestehende Zollkundenverwaltung (ZKV) wird in das neue E-Portal eingebunden. Damit können die Onlineprozesse für die Kundinnen und Kunden vereinheitlicht werden.

­

Einbindung CMS: Integration der bestehenden Content-ManagementPlattform (Intra- und Internet) in das EZV-Portal.

­

Produkt-Selfcare: Aufbau von Funktionen, damit die Kundinnen und Kunden Produktdaten direkt über das Portal pflegen können.

Diese Etappe kann freigegeben werden, wenn die Arbeiten der Etappe 2C genügend fortgeschritten sind.

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 4

Verpflichtungskredit Projekt «Portal & Kunden» 2018

2019

2020

2021

2022

2023

Gesamtaufwand

2017

8,4

6,7

5,3

3,8

1,8

0,9

Betriebskosten

0,3

2,0

2,3

2,4

2,4

2,5

Eigenleistungen Total

2024

2025

Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

8

7

5,9

4

3,3

Total

26,9 2,5

2,4

2,4 19,2

2,5

2,4

2,4 43,5

­0,7 ­0,7 ­0,6 ­0,3 ­0,2 ­0,1 8

2026

­2,6

43,5

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

1757

BBl 2017

Projekt D «Redesign Fracht» Übersicht Das Projekt «Redesign Fracht» umfasst die Gesamterneuerung der Frachtanwendungen (Warenverkehr), basierend auf der heutigen E-dec-Plattform. Eine einheitliche Anwendung und die vollständige Digitalisierung der Prozesse für die Ein- und Ausfuhr sowie für den Transit von Waren erleichtern und beschleunigen nicht nur die Verfahren an der Grenze, sondern bilden zugleich eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Überwachung der Warenflüsse.

Die Wirtschaft wird nicht nur von deutlich verkürzten Verfahren profitieren, sondern auch mit einem erheblich reduzierten administrativen Aufwand aufgrund der Datendurchgängigkeit rechnen dürfen.

Für das Projekt «Redesign Fracht» wird ein Verpflichtungskredit von 66,1 Millionen Franken beantragt, der in mehreren Tranchen freigegeben werden soll. Die Freigabe der ersten zwei Etappen und damit die Initialisierung des Projekts liegen in der Zuständigkeit der eidgenössischen Räte. Über die Freigabe der weiteren Etappen soll der Bundesrat aufgrund des Projektfortschritts entscheiden.

Zeitplan Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2018­2026. Es soll in drei mehrheitlich sequenziellen Etappen umgesetzt werden, wobei die Modernisierung der E-decPlattform als Teil der Etappe 1D bereits im Jahr 2017 aufgenommen wird. Grundlage bildet der Projektierungskredit DaziT 2017.

Übersicht Redesign Fracht

1758

Abbildung 8

BBl 2017

Gliederung Etappe 1D Mit Etappe 1D werden die technischen Grundlagen für die fachlichen Anpassungen und Erweiterungen gelegt.

­

Modernisierung E-dec: E-dec wird, ohne Auswirkung auf die Kundinnen und Kunden, technologisch erneuert. Die modernisierte Anwendung bildet die technologische Grundlage für die neue Frachtanwendung.

­

«Redesign Fracht»-Datenbank: Das Datenmodell wird auf die neue Frachtanwendung ausgerichtet und mit den massgeblichen Datenmodellen (u. a.

der WZO) abgestimmt. Mit der weiteren Annäherung an die international gebräuchlichen Datenmodelle wird der Datenaustausch mit Partnern im Ausland erheblich erleichtert.

Der Bundesrat beantragt die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss, da die im Rahmen der Projektierungsphase begonnenen Arbeiten nahtlos weitergeführt werden sollen.

Etappe 2D Mit Etappe 2D wird E-dec erweitert. Damit lassen sich die Prozesse in den Bereichen der Ein-, Aus- und Durchfuhr auf einer einzigen Plattform konsolidieren.

­

Ausfuhr E-dec+: Damit die Ausfuhrprozesse vereinheitlicht werden können, sind die heutigen Ausfuhrmodule in E-dec und der Anwendung NCTS abzulösen und neu in einer zentralen Frachtanwendung E-dec+ modular aufzubauen. Nach Abschluss dieser Arbeiten kann das redundante Ausfuhrmodul der Anwendung NCTS ausser Betrieb genommen werden. Damit wird die Anwendung effizienter und flexibler, da Anpassungen künftig nicht mehr in zwei Systemen realisiert werden müssen. Von dieser Neuerung profitiert auch die Wirtschaft. Damit werden die ersten Inhalte eines mit der Wirtschaft gemeinsam erarbeiteten Massnahmenkatalogs umgesetzt. Auch die Forderung nach dem flexiblen Grenzübertritt ist hiermit erfüllt.

­

Einfuhr E-dec+: Die heutigen Einfuhrmodule werden neu modular in der zentralen Frachtanwendung E-dec+ aufgebaut und auf die zukünftigen Warenverkehrsprozesse ausgerichtet. Durch die Einbindung in das E-Portal EZV besteht die Möglichkeit, den Zollbeteiligten die Einfuhrverfahren über das E-Portal zugänglich zu machen. Durch die Modularisierung und die Datenharmonisierung können wichtige Funktionen wie Risikoanalysen, Plausibilisierung oder Selektion von Waren effizienter erfolgen. Zudem wird die gesamte Prozesskette für die Zollbeteiligten beschleunigt.

­

Transit E-dec+: Die bestehenden Transitmodule in NCTS sollen in die Frachtanwendung E-dec+ integriert werden. Damit kann die Anwendung NCTS ausser Betrieb genommen werden. Eine einzige Fachanwendung für Ein-, Aus- und Durchfuhr erleichtert und beschleunigt die Warenanmeldung und ermöglicht eine bessere Überwachung der Warenflüsse und eine ausschliesslich elektronische Warenabfertigung (z. B. elektronische Begleitdokumente).

1759

BBl 2017

­

Zollveranlagung im Reiseverkehr E-dec+: Aufbau einer kundenfreundlichen mobilen respektive webbasierten Anwendung zur Vereinfachung der Anmeldung im Reiseverkehr. Damit können Reisende Waren anmelden, ohne an eine Zollstelle, an Öffnungszeiten oder weitere Bedingungen gebunden zu sein. Zudem wird den Reisenden durch technische Unterstützungen die Anmeldung vereinfacht.

Der Bundesrat beantragt die Freigabe dieser Etappe mit dem vorliegenden Bundesbeschluss.

Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen.

Etappe 3D Etappe 3D baut auf den in Etappe 2D digitalisierten und optimierten Ein-, Ausfuhrund Transitprozessen auf. Das neue Datenlagerungssystem Fracht entlastet E-dec operativ. Durch die Nutzung der gleichen Datenbasis lassen sich Effizienzgewinne realisieren. Zudem wird das Lagerverfahren zur Inventarisierung der Zolllager sowie zur Überwachung der Warenflüsse digitalisiert.

­

Datenlagerungssystem Fracht: Der Aufbau eines Datenlagerungssystems (lokales Archiv elektronischer Daten) im Bereich «Warenverkehr Grenze» wird die operativen Systeme entlasten. In diesem Datenlagerungssystem werden Daten, die von den operativen Anwendungssystemen nicht häufig genutzt werden, separat gespeichert (z. B. Transaktionsdaten). Es bleibt als Teilsystem in den operativen Systemen integriert. Durch diese Massnahme wird die Leistung der operativen Systeme verbessert, wobei die Verfügbarkeit der Daten im gesetzlichen Rahmen sichergestellt wird.

­

EMK-Register: Die Edelmetallkontrolle (EMK) nimmt amtliche Punzierungen der Edelmetallwaren, Analysen der Edelmetalle und Einfuhr- sowie Ausfuhrkontrollen vor. Die Anwendung «Online-OR EMK» (EMK-Register) ist eine Datenbank, in welcher alle diese Operationen registriert und die Daten zentral abgelegt werden. Dies ermöglicht den Datenabgleich mit den andern Anwendungen innerhalb der EZV und stellt den elektronischen Datenaustausch mit Kundinnen, Kunden und Partnern sicher.

­

Lagerverfahren E-dec+: Die Zolllagerverfahren werden auf Seiten der EZV digitalisiert; kundenseitig ist eine Digitalisierung möglich, jedoch nicht zwingend. Ausgewählte Detailabläufe des Lagerverfahrens und die Überwachung des Warenflusses werden von der Informatik unterstützt. Damit können sich die EZV sowie die Kundinnen und Kunden jederzeit einen Überblick über die eingelagerten Waren verschaffen. Die Digitalisierung führt zu einer medienbruchfreien Abwicklung des Lagerverfahrens.

­

ZK@Kundenverwaltung: VAls Abschluss des Projekts widmet sich Etappe 3D der Konsolidierung der Kundenverwaltungssysteme. Im Zusammenspiel mit dem Projekt «Redesign Fracht» wird die heutige ZKV in die zentrale Kunden- und Partnerverwaltung integriert und damit abgelöst.

1760

BBl 2017

Die Freigabe der Etappe 3D wird beantragt, sobald die in Etappe 2D vorgesehenen Teilprojekte in den Bereichen Ein-, Aus- und Durchfuhr erfolgreich umgesetzt sind und die Kundenverwaltung aus Etappe 1C erfolgreich aufgebaut und produktiv ist.

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 5 Verpflichtungskredit Projekt «Redesign Fracht» 2023

2024

2025

Gesamtaufwand

2017

5,5

9,0 10,4

8,0 12,8 10,6

5,5

4,6

2,7 69,1

Betriebskosten

0,1

0,2

0,2

0,7

1,1

1,1

Eigenleistungen Total

2018

2019

2020

0,2

2021

2022

0,5

0,5

2026

Total

4,6

­0,6 ­1,0 ­1,1 ­0,9 ­1,4 ­1,2 ­0,6 ­0,5 ­0,3 ­7,6 5

Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

8,2

9,5

7,3 11,9

9,9

5,6

5,2

3,5 66,1 66,1

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

Projekt E «Redesign Abgaben» Übersicht Das Projekt «Redesign Abgaben» umfasst die anstehenden Erneuerungen und Modernisierungen in den Bereichen Strassenverkehrsabgaben und Verbrauchssteuern.

Mitberücksichtigt sind auch die heutigen Systeme der EAV, die per 1. Januar 2018 in die EZV integriert wird.

Sowohl bei den Strassenverkehrsabgaben wie auch bei den Verbrauchssteuern sollen die Prozesse geprüft, so weit als möglich harmonisiert und neu festgelegt werden.

Gestützt darauf wird eine neue IKT-Lösung zu konzipieren sein. Im Bereich der Verbrauchssteuern soll die stark heterogene Systemlandschaft auf einer gemeinsamen Plattform konsolidiert werden. Damit können mehrere Altsysteme, die mehrheitlich am Ende ihres Lebenszyklus stehen, abgelöst werden.

Eine wichtige Voraussetzung für die geplante IT-Architektur in den Bereichen Strassenverkehrsabgaben und Verbrauchssteuern ist die zentrale Kundenverwaltung, die im Projekt «Portal & Kunden» eingeführt werden soll.

Für das Projekt «Redesign Abgaben», mit vier Etappen, wird ein Verpflichtungskredit von 57,7 Millionen Franken beantragt, der in mehreren Tranchen freigegeben werden soll. Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen. Über die Freigabe der Etappen soll der Bundesrat entscheiden.

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BBl 2017

Zeitplan Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2020­2026. Es soll in vier mehrheitlich sequenziellen Etappen umgesetzt werden, wobei die Studie für die nächste Generation LSVA als Teil des Projekts A bereits im Jahr 2017 basierend auf dem Projektierungskredit DaziT 2017 begonnen wird.

Abbildung 9 Überblick Redesign Abgaben

Gliederung Etappe 1E Mit Etappe 1E wird die Verbrauchssteuerplattform VSP aufgebaut. Dies erlaubt es, die heutige Anwendung MinöSt abzulösen, die am Ende des Lebenszyklus steht.

­

Verbrauchssteuerplattform VSP: Die gemeinsame Plattform ist die technische Basis zur Erhebung aller im Zuständigkeitsbereich der EZV liegenden Verbrauchssteuern. Durch den modularen Aufbau werden die Voraussetzungen für die Integration künftiger Abgaben geschaffen.

­

VSP MinöSt: Als erste Fachanwendung auf der Verbrauchsteuerplattform wird VSP Mineralölsteuer erstellt. Dies führt zur Ablösung des Altsystems MinöSt und zu einer vollständigen Digitalisierung der Abläufe und Prozesse im Bereich der Mineralölsteuererhebung. Die papierbasierten Steueranmeldungen werden abgeschafft.

­

Warenbuchhaltung: Eine Warenbuchhaltung, in der z. B. die Ein- und Ausgänge in einem Mineralöllager erfasst werden, ist ein zentraler Bestandteil der Kontrolle der Warenströme. Mit DaziT wird die Warenbuchhaltung digitalisiert. Sie soll modular aufgebaut werden, damit bei Bedarf auch eine Nutzung im Bereich Fracht möglich ist (z. B. Zollfreilager).

1762

BBl 2017

­

VSP TSR: Mit der Überführung der Prozesse im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen wird eines der ältesten Systeme der EZV abgelöst. Da die aktuelle Anwendung auf einer auslaufenden Technologie basiert, für die das Fachwissen bundesintern sowie auf dem freien Markt nicht mehr ohne hohe Kosten zu beschaffen ist, lassen sich mit dieser Neuerung sowohl die Betriebskosten senken als auch der drohende Knowhow-Verlust verhindern. Mit der Modernisierung und Einbindung der Rückerstattung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen ins E-Portal wird den mehrheitlich kleinen Kundinnen und Kunden die digitale Anmeldung ermöglicht. Zudem lassen sich mit der Wiederverwendbarkeit der Daten die periodischen Rückerstattungsanträge mit wenig Aufwand erstellen.

Etappe 1E kann nur freigegeben werden, wenn die Kundenverwaltung in der gesamten EZV sowie die damit einhergehende Benutzerverwaltung einen angemessenen Stand haben.

Etappe 2E Mit Etappe 2E wird die LSVA-Anwendung erneuert und integriert. Nicht Gegenstand von DaziT ist die Beschaffung der Erfassungs- und Kontrollinfrastruktur LSVA-Generation III.

­

Aufbau LSVA III: Basierend auf den Erkenntnissen aus der Studie LSVA III wird die neue zentrale LSVA-Anwendung konzipiert und umgesetzt. Sie wird, anders als dies heute der Fall ist, konsequent von neuen Querschnittsfunktionen wie der zentralen Kunden- und Partnerverwaltung, der Stammdatenplattform oder dem E-Portal Gebrauch machen. Dadurch kann die LSVAAnwendung auf ihre Kernprozesse reduziert werden und können den Kundinnen und Kunden zusätzliche Funktionen wie Portalzugang angeboten werden.

Die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Etappe sind nach der Fertigstellung der Studie LSVA III im Projekt «Steuerung & Transformation» gegeben.

Etappe 3E Mit Etappe 3E werden die Prozesse aus den Bereichen Tabak und Bier auf die Verbrauchssteuerplattform überführt und die heutige Anwendung Tabak und Bier (TaBi) abgelöst.

Die Anbindung des VSP an die Querschnittsanwendungen wie zum Beispiel die Kundenverwaltung wird den administrativen Aufwand der Verwaltung senken.

Kundenseitig besteht der Hauptmehrwert dieser Etappe in der durchgängigen Digitalisierung und der Möglichkeit des zentralen Zugangs über das E-Portal.

­

VSP Tabak: Integration der Tabakveranlagung in die gemeinsame Plattform.

Die Kundinnen und Kunden müssen die periodischen Steueranmeldungen nicht mehr in Papierform einreichen, sondern können ihre digitalisierten Prozesse auf die EZV ausweiten. Der Wegfall der Medienbrüche reduziert den Erfassungsaufwand der EZV.

­

Datenlagerungssystem Abgaben: Der Aufbau eines Datenlagerungssystems im Bereich Abgaben ermöglicht, dass operative Systeme regelmässig Daten 1763

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an das Datenlagerungssystem auslagern. Damit werden nicht nur die operativen Systeme entlastet und deren Performance verbessert, sondern auch die Betriebskosten gesenkt.

­

VSP Bier: Dadurch, dass auch die Biersteuer in die gemeinsame Plattform integriert wird, kann die heute veraltete Anwendung TaBi abgelöst werden.

Die Freigabe dieser Etappe wird beantragt, sobald die gemeinsame VSP-Plattform aus der Etappe 1E einen angemessenen Stand hat.

Etappe 4E Mit Etappe 4E werden die Prozesse im Zusammenhang mit dem Vollzug des Alkoholgesetzes vom 21. Juni 193222 auf die Verbrauchssteuerplattform überführt. Durch die einheitliche Nutzung der Querschnittsfunktionen wie des E-Portals kann den Kundinnen und Kunden ein einheitlicher Zugang zu unterschiedlichen Geschäftsbereichen eröffnet werden. Zudem werden die internen Abläufe vereinheitlicht.

­

VSP Spirituosen & Ethanol: Die Prozesse der heutigen EAV-Anwendung COMEAV werden auf die Verbrauchssteuerplattform übernommen. Damit kann die Anwendung COMEAV ausser Betrieb genommen werden. Somit sind alle bestehenden Abgabeerhebungsprozesse digitalisiert.

Die Freigabe der Etappe 4E wird beantragt, sobald die gemeinsame VSP-Plattform aus der Etappe 1E operativ ist und die EAV in die EZV integriert ist.

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 6 Verpflichtungskredit Projekt «Redesign Abgaben» 2017

2018

Gesamtaufwand Betriebskosten Eigenleistungen Total Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

6,3

9,8

9,1

9,8

5,5

7,1

2,1 49,7

1,3

1,7

1,9

2,0

2,0

2,1

2,1 13,1

­0,5 ­0,9 ­1,0 ­1,1 ­0,6 ­0,8 ­0,2 ­5,1 7,1 10,6 10

10,7

6,9

8,4

4

57,7 57,7

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

22

SR 680

1764

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Projekt F «Shared Services» Übersicht Das Projekt «Shared Services» beinhaltet die Digitalisierung von Querschnittsaufgaben wie Bewilligungsverfahren, Ressourcenmanagement oder den Ausbau des Data Warehouse DWH. Dabei werden Prozesse neu zentral und damit für alle Organisationseinheiten der EZV einheitlich definiert und digital abgebildet. Zudem werden die Voraussetzungen erarbeitet, dass Daten künftig nicht mehr in den einzelnen Bereichen, sondern ebenfalls zentral gespeichert und damit bereichsübergreifend auswertbar sind.

Der Nutzen dieses Projekts besteht in der einheitlichen Abwicklung von Querschnittsaufgaben und der zentralisierten Datenhaltung. Dies führt zu einer Entlastung der Fachanwendungen und begünstigt bereichsübergreifende Auswertungen.

Für das Projekt «Shared Services» mit fünf Etappen wird ein Verpflichtungskredit von 62,0 Millionen Franken beantragt, der in mehreren Tranchen freigegeben werden soll. Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen. Über die Freigabe der Etappen soll der Bundesrat entscheiden.

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Zeitplan Das Projekt «Shared Services» erstreckt sich über die Jahre 2021­2026. Es soll in fünf sich teilweise überschneidenden Etappen umgesetzt werden.

Überblick Shared Services

Abbildung 10

Gliederung Etappe 1F Etappe 1F umfasst mehrere Teilprojekte, mit denen Querschnittsaufgaben zentralisiert werden, die heute auf mehrere Fachanwendungen verteilt sind.

­

Bewilligungsverwaltung: Für diverse Zollgeschäfte sind Bewilligungen erforderlich. Diese werden neu zentral vergeben, abgeschrieben und verwaltet.

Der Prozess wird dabei von GEVER unterstützt. Die Umsetzung erfolgt zeitlich abgestimmt auf die Einführung der Kunden- & Partnerverwaltung.

­

Produktstammdaten: Übernahme aller Produktstammdaten aus den Fachanwendungen in die zentrale Stammdatenplattform. Dieses Teilprojekt muss insbesondere mit der Ablösung der Anwendung TaBi abgestimmt sein. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass Kundinnen und Kunden ihre Produktdaten (z. B. Tabakprodukte) selber erfassen und pflegen können.

1766

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­

Tarifdatenbank: Aufbrechen der heutigen TADOC-Daten und -Funktionalität. Die Funktionalität wird dabei zu GEVER verschoben, die Daten werden in der zentralen Stammdatenplattform abgelegt. Damit kann TADOC abgelöst werden.

­

REX Phase II: Die erweiterten Anforderungen der EU im Bereich Registered Exporters (Privilegien für Handelspartner aus Drittstaaten) können auf der Basis von GEVER, der Bewilligungsverwaltung sowie der Kunden- und Partnerverwaltung umgesetzt werden.

Mit diesen Teilprojekten werden die Daten nachhaltig gepflegt und bisherige Redundanzen bereinigt. Die so gesteigerte Informationsverfügbarkeit und Datenqualität ermöglichen der EZV effizientere und effektivere Kontrollen. Die neue Möglichkeit, die Datenpflege in gewissen Fällen direkt der Kundin oder dem Kunden zu übergeben, vereinfacht Zollverfahren und Prozesse im Bereich der Abgaben deutlich.

Durch die Ablösung von TADOC wird die Anwendungslandschaft um eine weitere Anwendung reduziert.

Die Freigabe der Etappe 1F kann beantragt werden, sobald das Teilprojekt GEVER in Etappe 3B realisiert ist und die Anwendung produktiv genutzt werden kann.

Etappe 2F Mit Etappe 2F werden die Datenmodelle im Data Warehouse (DWH) harmonisiert und weitere Datenquellen erschlossen. Damit werden bisherige Insellösungen (z. B.

LSVA DWH) abgelöst. Das DWH dient als zentrales System für alle nachgelagerten Analysen und Auswertungen sowie für die Erstellung von Statistiken.

­

Redesign DWH: Die Infrastruktur wird erweitert und angepasst an die aufgrund des entsprechenden WTO-Zuschlags in der Bundesverwaltung eingesetzte Standardtechnologie Teradata. Gleichzeitig soll das Datenmodell an das WZO-Modell angepasst werden, weshalb auch die Datenimportmechanismen anzupassen sind. Auf dieser Basis wird das DWH zur zentralen und übergreifenden Plattform für Analysen, Auswertungen und Statistiken.

­

Transit- und Verkehrszweigstatistik: Die Datenquellen für die Transit- und Verkehrszweigstatistik werden durch die erweiterte DWH-Datenbasis abgelöst.

­

LSVA DWH: Die LSVA-Statistik wird in das bestehende EZV DWH integriert, die heutige Lösung wird abgelöst.

Die Freigabe der Etappe 2F kann beantragt werden, sobald der erfolgreiche Abschluss des Teilprojekts «Aufbau Stammdatenplattform» absehbar ist.

Etappe 3F Mit Etappe 3F wird die Personaleinsatzplanung erneuert und auf alle Bereiche der EZV ausgedehnt. Zudem wird die bestehende Werbeplattform der EAV abgelöst und in das E-Portal eingebunden.

­

Personaleinsatzplanung: Erweiterung der bestehenden Einsatzplanung mit Integration von ActiveDirectory, BV Plus und des Befund- und Ereignisrapportierungssystems; 1767

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­

Werbeplattform EAV: Ersatz der bestehenden Werbeplattform der EAV mit gleichzeitiger Einbindung in das E-Portal.

Die technischen Vorbedingungen für die Freigabe dieser Etappe sind bereits heute gegeben. Aufgrund organisatorischer Überlegungen und gegenwärtig mangelnder Ressourcen wird die Freigabe dieser Etappe erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.

Etappe 4F Mit Etappe 4F wird das Finanzwesen der EZV konsolidiert und erweitert. Die bestehenden Lösungen für Zahlungen und Zahlungsverarbeitungen werden standardisiert.

Dies ermöglicht eine Konsolidierung der entsprechenden Prozesse und bildet die Ausgangslage für die Einführung moderner Zahlungsmöglichkeiten (z. B. E-Payment). Durch die Standardisierung werden sowohl eine einheitliche Anbindung von Kassensystemen als auch die Verwaltung von Sicherheiten und Bürgschaften für alle Fachbereiche ermöglicht.

­

Konsolidierung der Finanzverwaltung (Anwendung): Konsolidierung und Funktionserweiterung im bestehenden Finanzsystem in den Bereichen Debitoren/Kreditoren, Bereinigung der Buchungskreise, Einführung von E-Payment, einheitliche Zahlungsverarbeitung;

­

Sicherheiten und Bürgschaften: Erweiterung des Moduls für Sicherheiten und Bürgschaften im Finanzsystem durch heute extern (z. B. NCTS) wahrgenommene Funktionen;

­

Ablösung i-World: Ablösung der Prüfungssoftware, welche die Revisoren der EAV zur Planung, Durchführung sowie Dokumentation nutzen;

­

Einbindung des Kassensystems: Einführung der neuen Kassensysteme und Einbindung in das E-Portal und das Befund- und Rapportierungssystem.

Ergänzend werden auf der Grundlage von GEVER ein zentrales Dokumentenmanagementsystem aufgebaut und die elektronische Geschäftsverwaltung gemäss den Vertraulichkeitsanforderungen der EZV eingeführt. Damit ist die Verwaltung von Geschäftsdokumenten und Prozessen einheitlich und erfolgt gemäss Bundesstandard. In diesem Zusammenhang wird die heutige Anwendung von Zolltarifen in das E-Portal integriert.

­

Dokumentenmanagementsystem: Aufbau eines zentralen Dokumentenmanagementsystems unter Berücksichtigung der erhöhten Vertraulichkeitsanforderungen der EZV;

­

Zolltarif@E-Portal: Suchfunktionen und Aufbereitung von Zolltarifen über das E-Portal auf der Basis der zentralen Stammdatenplattform; Überführung der heutigen Anwendung zur Aufbereitung von Zolltarifen im Internet (www.tares.ch) mit direktem Zugriff vom E-Portal auf die Stammdatenplattform und Ablösung der heutigen TARES-Anwendung.

Die Freigabe dieser Etappe wird beantragt, sobald mit den Etappen 1E und 2D die Grundlagen für die Finanzkonsolidierung geschaffen sind.

1768

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Etappe 5F Etappe 5F umfasst die gezielte Verwendung der bei der EZV anfallenden Daten zur effektiveren und gezielteren Kontrolltätigkeit. Daten sollen gesammelt, aufbereitet, gezielt verteilt und für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Es besteht der Bedarf, ständig wachsende Datenmengen zu verarbeiten und analysieren zu können.

Grund dafür sind die zunehmende Bedeutung dieser Daten und ihre Auswirkungen auf die geschäftlichen Abläufe in einer global integrierten Wirtschaft. Mit Hilfe von neuen Technologien (z. B. Analytics) sollen diese grossen Datenmengen produktiv nutzbar gemacht werden.

­

Risikoanalyse: Erweiterung der heute fragmentierten Risikoanalysemechanismen zu einer in der gesamten EZV einheitlichen Risikoanalyse, die auf einem homogenen Datenmodell basiert;

­

Selfcare Business Intelligence (BI Reporting): Aufbau von BI-Self-ServiceDiensten; damit können Fachpersonen der EZV Ad-hoc-Auswertungen durchführen;

­

Aufbau Analytics: Aufbau einer Analytics-Plattform zur sofortigen Erkennung von Verhaltensmustern und Risikoprofilen.

Für die Freigabe der Etappe 5F müssen die Teilprojekte aus der Etappe 2F genügend fortgeschritten sein.

Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 7 Verpflichtungskredit Projekt «Shared Services» 2021

2022

Gesamtaufwand

2017

2018

2019

5,3

8,5

9,7 11,3

9,1 10,1 54,0

Betriebskosten

0,2

0,9

2,1

3,4

Eigenleistungen

­0,4

Total Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

2020

5,1

2023

2024

2,8

2025

2026

Total

3,4 12,8

-0,8 ­1,0 ­1,2 ­0,5 ­0,9 ­4,8 8,6 10,8 12,9 12

12,6 62 62

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

Projekt G «Kontrolle & Befund» Übersicht Das Projekt «Kontrolle & Befund» umfasst die zentrale, gemeinsame und einheitliche Dokumentation der Kontrollaktivitäten und -ergebnisse des GWK, der Zollfahndung und des zivilen Zolls. Dies beinhaltet die Konsolidierung der Rapportierung und die ortsunabhängige Nutzung der Anwendungen. Die gemeinsame Datengrund1769

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lage verbessert die Risikobeurteilung und steigert sowohl die Effizienz als auch die Effektivität der Kontrollen an der Grenze.

Für das Projekt «Kontrolle & Befund» mit drei Etappen wird ein Verpflichtungskredit von 29,6 Millionen Franken beantragt, der in mehreren Tranchen freigegeben werden soll. Der Inhalt der nachfolgenden Etappen sowie der Zeitpunkt ihrer Freigabe werden nach heutigem Kenntnisstand aufgezeigt. Laufende Überprüfungen der Arbeitsfortschritte vorgängiger Etappen werden zu einer Konkretisierung der nächsten Freigabetranche führen. Über die Freigabe der Etappen soll der Bundesrat im Rahmen der Bewilligung des Verpflichtungskredits für Projekt G entscheiden.

Zeitplan Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2023­2026. Die Umsetzung erfolgt in in fünf mehrheitlich sequenziellen Etappen.

Übersicht Kontrolle & Befund

Abbildung 11

Gliederung Etappe 1G Mit Etappe 1G werden die vielen unterschiedlichen Rapportierungssysteme über Ereignisse (Kontrollen, Bewilligungen etc.) in eine gemeinsame Kontrollplattform überführt. Diese löst die in den vergangenen Jahren geschaffenen Insellösungen ab.

­

Aufbau Kontrollplattform: Die verschiedenen im Einsatz stehenden Lösungen werden konsolidiert und durch eine gemeinsame Plattform abgelöst, die mit Querschnittsanwendungen (z. B. der Kunden- oder Benutzerverwaltung) verknüpft ist. Bereits vorhandene Informationen werden zusammengeführt und unterstützen das Erkennen von fehlbarem Verhalten und die Auftragserfüllung der EZV.

­

Ablösung RUMACA: Aus technologischen und vertraglichen Gründen muss zuerst die Anwendung RUMACA abgelöst werden. Das Rapport- und Meldewesen des GWK wird neu im Rahmen einer Kontrollplattform geführt, die neu auch vom zivilen Zoll genutzt werden soll.

1770

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­

Ablösung ARGOS: Über ARGOS werden heute die Kontrollergebnisse des zivilen Zolls erfasst. Auch ARGOS wird im Rahmen dieser Etappe abgelöst und auf die gemeinsame Kontrollplattform überführt.

Die technischen Vorbedingungen für die Freigabe dieser Etappe sind bereits heute gegeben. Aufgrund organisatorischer Überlegungen und der gegenwärtig nicht ausreichenden Ressourcen soll diese Etappe jedoch erst in der zweiten Hälfe von DaziT freigegeben werden.

Etappe 2G Mit Etappe 2G wird die zentrale Fahndungsdatenbank aufgebaut. Heute betreibt die EZV verschiedenste Anwendungen, mit denen Fahndungen oder Sperrungen von Abrechnungskonten bei der EZV verwaltet werden. Wie die Anwendungen sind auch die damit generierten Fahndungs- und Sperrungslisten auf einen spezifischen Aufgabenbereich beschränkt. Neu sollen diese Daten über eine zentrale Fahndungsdatenbank erfasst und bereichsübergreifend zur Verfügung gestellt werden. Damit geht nicht nur eine Steigerung der Effizienz (Wegfall der Mehrfacherfassung) einher, sondern, dank schneller und breiter verfügbarer Daten, auch eine Erhöhung der Effektivität.

Die technischen Vorbedingungen für die Freigabe dieser Etappe sind bereits heute gegeben. Aufgrund organisatorischer Überlegungen und gegenwärtig mangelnder Ressourcen soll diese Etappe erst zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben werden.

Etappe 3G Mit Etappe 3G werden weitere Systeme abgelöst und in die Kontrollplattform überführt. Mit Abschluss von Etappe 3G sind die Rapportierungsanwendungen weitestgehend auf der gemeinsamen Plattform vereint.

­

Ablösung eLynx: eLynx unterstützt die Zollfahndung bei der Ermittlung von Zoll- und Steuervergehen. Sämtliche Daten eines Strafverfahrens werden in eLynx erfasst und bearbeitet. Durch die Ablösung der bestehenden Anwendung können Betriebskosten eingespart und kann die angestrebte Gesamtsicht weiter vervollständigt werden.

­

Ablösung REBA: Mit der Umsetzung dieses Teilprojekts wird die heutige Anwendung zur Erfassung von Betriebskontrollen der EAV durch die gemeinsame Kontrollplattform abgelöst.

­

Ablösung Betriebsprüfer-Datenbank (BDB): Mit der Umsetzung dieses Teilprojekts wird die Rapportierungsanwendung der Betriebsprüferinnen und -prüfer abgelöst und in die Kontrollplattform integriert.

Vor der Freigabe der Etappe 3G müssen die Etappe 1G und insbesondere das Teilprojekt «Aufbau Kontrollplattform» erfolgreich umgesetzt sein.

1771

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Ressourcen Nachfolgend werden die für die Umsetzung des Projekts benötigten finanziellen und personellen Mittel nach Jahren gegliedert dargestellt: Tabelle 8

Verpflichtungskredit Projekt «Kontrolle & Befund» 2017

2018

2019

2020

Gesamtaufwand Betriebskosten Eigenleistungen

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

6,2

8,8

5,4

6,9 27,3

0,9

1,3

1,4

1,5

5,1

­0,5 ­0,9 ­0,6 ­0,8 ­2,8

Total

6,6

Verpflichtungskredit in Mio. Fr.

9,2

6,2

7,6 29,6 29,6

Der Anhang enthält eine detaillierte Übersicht des Gesamtaufwandes (ohne Reserven und Betriebskosten) nach Etappen.

2.4

Umsetzungsrahmen

In den letzten Jahren sind mehrere IKT-Grossprojekte des Bundes in Schwierigkeiten geraten. Ziele wurden nicht erreicht, gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten, Kosten massiv überschritten oder Termine mehrfach verschoben. Einige IKT-Grossprojekte mussten sogar abgebrochen werden.

Im Bericht «IKT-Grossprojekte des Bundes ­ Erkenntnisse und Massnahmen» vom 19. November 201423 setzte sich der Bundesrat eingehend mit dieser Thematik auseinander. Seine Erkenntnisse flossen in die «Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes»24 ein, die seit dem 1. Juli 2015 in Kraft sind.

Am 13. April 2016 erklärte der Bundesrat DaziT zu einem IKT-Schlüsselprojekt des Bundes. Damit sind für DaziT die für solche Vorhaben geltenden Weisungen zu beachten.

23 24

Kann abgerufen werden unter: www.isb.admin.ch > Dokumentation > Berichte > Berichte zu Abschreibungen von Motionen / Postulaten (Stand: April 2016).

Kann abgerufen werden unter: www.isb.admin.ch > IKT-Vorgaben > Grundlagen > Weisungen Bundesinformatik > W007 - Weisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes (Stand: April 2016).

1772

BBl 2017

2.4.1

Steuerung

DaziT entspricht den Vorgaben der bundesrätlichen Weisungen. Die Verantwortungen und Kompetenzen der einzelnen Gremien und Akteure leiten sich aus dem Bundesstandard Hermes ab.

Steuerung

Abbildung 12

Die zentrale Bedeutung von DaziT für die EZV, aber auch die Grösse und Tragweite des Vorhabens sowie die Dauer seiner Realisierung legen nahe, dass die Funktion des Gesamtauftraggebers beim Oberzolldirektor liegt. Er trägt somit die Gesamtverantwortung für DaziT und ist für die Entscheide auf Stufe Programm zuständig.

Dabei wird er unterstützt vom Steuerungsausschuss, der ihm beratend zur Seite steht. Da DaziT sowohl materiell wie organisatorisch die gesamte EZV betrifft, rechtfertigt es sich, dass die Geschäftsleitung der EZV zusammen mit noch zu bestimmenden bundesinternen und externen Fachleuten, die vergleichbare Vorhaben nachweislich mit Erfolg gesteuert haben, den Steuerungsausschuss bildet. Mit dieser Zusammensetzung verfügt der Steuerungsausschuss nicht nur über das nötige technische und organisatorische Knowhow und die Erfahrung bei der Steuerung von Vorhaben, die hinsichtlich Grösse und Komplexität mit DaziT vergleichbar sind.

Mit der Einsitznahme der Geschäftsleitungsmitglieder EZV fliesst auch das nötige Wissen aus dem Aufgabenvollzug, der Organisation sowie der jeweiligen Stakeholder in den Steuerungsausschuss und damit in die oberste Steuerungsebene von DaziT ein. Zudem werden damit die Akzeptanz von DaziT in den einzelnen Aufgabenbereichen erhöht und die Koordination des Programms mit dem Alltagsgeschäft sichergestellt, das trotz parallel laufender Mitwirkung in den Projekt- und Teilprojektarbeiten auf allen Ebenen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag zu erfüllen ist.

Direkt unterstellt ist dem Gesamtauftraggeber neben der unabhängigen Stelle, die für das Qualitäts- und Risikomanagement verantwortlich ist, insbesondere auch der Programmleiter oder die Programmleiterin. Er oder sie unterstützt unter anderem den Gesamtauftraggeber bei der Umsetzung von DaziT; er oder sie führt und kon-

1773

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trolliert die Arbeiten auf Stufe Programm, koordiniert die Abhängigkeiten, konsolidiert die Rapportierung und Kommunikation und verwaltet die Risiken.

Das unabhängige Risiko- und Qualitätsmanagement prüft auf allen Verantwortungsstufen die Qualität der Arbeiten; seine Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung richtet es direkt an den Oberzolldirektor. Die einzelnen Projekte werden erst nach Durchführung eines unabhängigen Assessments durch das ISB freigegeben. Das Controlling sowie die Kommunikation werden auf die inhaltliche Struktur von DaziT sowie auf die Vorgaben des Bundes ausgerichtet.

Die Transformation der EZV wird über die «Steuerung und Transformation» gesteuert und umgesetzt. Grundlage bilden diverse Studien, in deren Rahmen die Geschäftsprozesse jedes einzelnen Fachbereichs überprüft und optimiert worden sind.

Damit wird es dem Steuerungsausschuss DaziT möglich, die organisatorische Transformation auf die neue Geschäftsstrategie der EZV in Wechselwirkung mit der Technik, den Arbeitsprozessen und der Organisation auszurichten.

Die übergeordnete Programmsteuerung, welche in die Linie integriert ist, stellt somit eine Steuerungsebene dar, die neben den nach Hermes klassischen Steuerungs- und Führungsprozessen ebenfalls Linienaufgaben zur Gewährleistung der gesamtheitlichen Transformation wie das Architektur- und Portfoliomanagement mit relevanten programmspezifischen Querschnittsfunktionen wie Beschaffung oder Kommunikation vereint. Die Führung dieser Disziplinen respektive die Integration in die Programmorganisation werden durch das Transformationsmanagement gewährleistet.

Die Umsetzung der Projekte und Teilprojekte erfolgt nach Hermes. Die Projekte können von den Querschnittsleistungen profitieren, womit sich der administrative Aufwand auf den Stufen Projekt und Teilprojekt optimieren lässt.

Da das BIT einen Grossteil der Entwicklung und Wartung sowie des Betriebes der bestehenden Fachanwendungen der EZV über den gesamten Programmzeitraum sicherstellen muss, begleitet es das Programm DaziT im Bereich der IKT. Es ist auch davon auszugehen, dass das BIT als Leistungserbringer der EZV auch den Betrieb der künftigen Anwendungen sicherstellen wird. Die Zusammenarbeit von EZV, BIT und Dritten, die Definition der Rollen sowie die Gestaltung der gemeinsamen Umsetzung von DaziT werden zurzeit
näher umschrieben.

Der Finanzdelegation wird halbjährlich über den Fortschritt von DaziT Bericht zu erstatten sein, wie dies die bundesrätlichen Weisungen vorschreiben. Bei einer prognostizierten Umsetzungsdauer von neun Jahren werden somit (mindestens) 18 Statusberichte zu verfassen sein.

2.4.2

Risikomanagement DaziT

Das EFD hat Vorkehrungen getroffen, um bei eintretenden Risiken den höchstmöglichen Handlungsspielraum zu wahren und die Kosten zu minimieren.

Die EZV hat ihre Applikationsarchitektur zweckdienlich in Projekte zerlegt, die möglichst unabhängig voneinander aufgabenorientiert geplant, entwickelt und umgesetzt werden können. So kann die Komplexität der angestrebten Transformation besser gehandhabt werden. Definierte Referenzarchitekturen, Mindestinhalte 1774

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und -anforderungen ermöglichen es der EZV zudem, entstehende Interdependenzen zu erkennen und zu berücksichtigen. Die Art und Intensität der Interdependenzen bestimmen den Koordinationsbedarf. Projektstatus und Risiken werden regelmässig analysiert; so können Risiken wie etwa Ressourcenengpässe geeignet kompensiert und vorbeugende Massnahmen aufgrund von Veränderungen im Umfeld beschlossen werden.

Dem Risikomanagement kommt angesichts der Grösse, Komplexität und Bedeutung von DaziT eine besondere Bedeutung zu. Als zentrales Führungsinstrument ermöglicht es, frühzeitig Probleme und Gefahren bei der Umsetzung zu orten, und dient den Verantwortlichen als Grundlage, rechtzeitig geeignete Gegenmassnahmen zu treffen. Damit bildet das Risikomanagement eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Vorhaben unter wirksamer und wirtschaftlicher Zuteilung der erforderlichen Ressourcen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.

Gegenwärtig im Fokus steht vor allem das Opportunitätsrisiko: Sollte die Finanzierung für DaziT nicht für die gesamte Laufzeit gesichert werden können, so liesse sich die Gesamttransformation der EZV nicht wie dargelegt realisieren, wodurch der für die Wirtschaft und den Bund in Aussicht gestellte Nutzen von DaziT ausbliebe.

Auch den berechtigten Anliegen der Politik, die während der letzten Jahre in mehreren überwiesenen Motionen deponiert worden sind, könnte nicht entsprochen werden.

Die ordentlichen IKT-Mittel der EZV würden zusehends durch die Betriebssicherung der alten Systeme aufgebraucht, die Änderungsflexibilität würde weiter abnehmen. Das technische Risiko, wonach einzelne wichtige Anwendungen das Ende ihres Lebenszyklus erreichen, löst teure betriebserhaltende Massnahmen aus.

Bei der Umsetzung von DaziT ist das Hauptaugenmerk auf die folgenden Risiken zu legen:

25

­

Beschaffung: Beschaffungen, die unter das WTO-Übereinkommen vom 15. April 199425 über das öffentliche Beschaffungswesen fallen, stellen in Bezug auf Aufwand, Durchlaufzeiten und Koordinationsbedarf eine grosse Herausforderung dar. Es müssen für die sich überschneidenden und dynamisch aufeinander wirkenden Arbeitspakete einzelne Ausschreibungen vorgenommen werden, was die Handlungsfähigkeit der EZV einschränken kann. Bei den Übergängen zwischen den Arbeitspaketen kann es zu Knowhow-Verlust und Verzögerungen kommen, was zu finanziellen Mehrbelastungen für die EZV führen kann.

­

Mitarbeiterkapazität und -fähigkeiten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den notwendigen Fähigkeiten können nicht oder nicht in ausreichendem Masse bereitgestellt werden. Der vorübergehende Einbezug externer Fachleute kann dazu beitragen, dass internes Knowhow nicht aufgebaut wird oder verloren geht.

SR 0.632.231.422

1775

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­

Während der Umsetzung auftretende Finanzierungsschwierigkeiten: Während der Umsetzung auftretende Finanzierungsschwierigkeiten führen zu Verzögerungen und können Mehrkosten (siehe Ziff. 1.1.7) oder inhaltliche Abstriche zur Folge haben.

­

Widerstand bei Veränderung: Mitarbeitende der EZV stellen sich gegen Veränderungen und können damit nicht im notwendigen Ausmass in die Umsetzungsarbeiten miteinbezogen werden. Damit erschweren sie die organisatorische Transformation und konsequente Digitalisierung.

­

Planungssicherheit/Umfang EZV: Die Vielzahl an Stakeholdern, regulatorischen Vorgaben und neuen Anforderungen verlangsamt die Entscheidungsfindung und schränkt die Handlungsfähigkeit der EZV in Bezug auf Planungsänderungen ein.

Nachfolgend finden sich einige Massnahmen, mit denen diesen Risiken begegnet werden soll: ­

Vorarbeiten: Die EZV-Strategie wird konkretisiert; diverse Studien sind initialisiert. Zudem lassen sich auch die WTO-Ausschreibungen vorbereiten.

­

Sicherstellen der nötigen personellen Ressourcen: Das für die Gesamttransformation innerhalb der EZV verfügbare Wissen wird geortet. Nötigenfalls sind zusätzliche Fachkräfte zu rekrutieren und in die Aufgaben einzuführen.

Die Gewinnung externer Fachleute wird vorbereitet.

­

Change Management: Die organisatorische Transformation der EZV bedingt ein Veränderungsmanagement, das mit einer Kommunikationsstrategie abgerundet wird.

­

Abstimmung mit bundesinternen Partnern: Namentlich das BIT sowie weitere wichtige Partner werden frühzeitig in die Planungs- und weiteren Arbeiten miteinbezogen.

­

Stakeholdermanagement: Relevante Interessen, Anforderungen und Vorgaben von Partnerorganisationen sowie Kundinnen und Kunden werden kontinuierlich erhoben und in die Konzeptarbeiten miteinbezogen.

­

Wissenstransfer: Die Gesamttransformation wird den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden grundlegend verändern. Diese sind rechtzeitig mit gezielten Ausbildungsmodulen darauf vorzubereiten.

­

Sichern des Alltagsgeschäfts: Die Mitglieder der Geschäftsleitung der EZV sind Teil des Steuerungsausschusses DaziT und gewährleisten die nötige Abstimmung von DaziT mit der Linienorganisation und deren Verpflichtung fürs Tagesgeschäft.

­

Laufender Abgleich des Portfolios: Dauer und Umfang von DaziT bedingen, dass die Entwicklungen im Umfeld laufend beobachtet werden und allenfalls dadurch nötig werdende Anpassungen rechtzeitig initialisiert werden.

1776

BBl 2017

2.4.3

Gestaffelte Bewilligungen und Freigabe

Der Gesamtkredit, der mit vorliegender Botschaft beantragt wird, beläuft sich auf 393 Millionen Franken. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Investitionen im Umfang von 315 Millionen Franken sowie zusätzlichen Betriebskosten während der Programmumsetzung von rund 78 Millionen Franken, mit denen der Betrieb der schrittweise aktivierten Anwendungen finanziert wird, die nach DaziT die neue IKT der EZV ausmachen werden.

Wie bereits ausgeführt, ist DaziT in sieben Projekte unterteilt. Für jedes Projekt wird ein Verpflichtungskredit beantragt.

Mit der Gliederung in einen Gesamtkredit und mehrere Verpflichtungskredite entspricht der Bundesrat der Empfehlung 1, welche die EFK im Rahmen ihres Berichts «Prüfung des IKT-Schlüsselprojektes Verbrauchssteuerplattform» vom 16. Oktober 201526 wie folgt abgegeben hat: «Die EFK empfiehlt der EZV, für die Umsetzung der Ergebnisse aus der Studie GAR-EZV einen Gesamtkredit zu beantragen. Dieser kann unter Umständen etappiert freigegeben werden und für die einzelnen Vorhaben sind ­ unter dem Gesamtkredit ­ jeweils individuelle Verpflichtungskredite möglich.» Über den Gesamtkredit sowie über die Freigabe der Mittel für den Aufbau der Grundlagen und die Optimierung des Warenverkehrs sowie für die Reserven (1. Tranche) befinden die eidgenössischen Räte mit dem vorliegenden Bundesbeschluss. Die Freigaben der weiteren Tranchen sollen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt, gestützt auf den Programmfortschritt, dem Bundesrat zum Entscheid unterbreitet werden. Zudem soll der Bundesrat im Rahmen der freigegebenen Tranchen Verschiebungen innerhalb und zwischen den Verpflichtungskrediten A bis G vornehmen können, sodass gegebenenfalls Mehr- oder Minderkosten bei einzelnen Projekten abgefedert werden können.

Die eigentliche Umsetzung der Projekte, die sich in drei bis fünf Etappen gliedern, wird erst möglich, wenn der Gesamtkredit gutgeheissen und die einzelnen Etappen freigegeben sind. Durch die Aufteilung in vier Tranchen wird nur der Teil der Umsetzung freigegeben, für den zum Zeitpunkt der Freigabe die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wären die Schwierigkeiten insbesondere finanzieller Natur, der gewählte Architekturansatz der Datenintegration und Modularisierung hingegen unbestritten, so müsste der Funktionalitäten- und damit Digitalisierungsumfang überprüft und allenfalls
reduziert werden. Einzelne Bereiche könnten als weiterhin redundante Insellösungen technisch modernisiert werden.

Bei einem Scheitern der heutigen Architekturvorstellungen mit integrierten Daten und serviceorientierten, modularen Systemen müsste auf die technische Modernisierung der bestehenden Fachanwendungen zur Sicherstellung der Geschäftsbereiche der EZV gesetzt werden. Daten würden nicht integriert, Redundanzen blieben beste26

Kann abgerufen werden unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Weitere Prüfberichte > Prüfung des IKT-Schlüsselprojektes Verbrauchssteuerplattform - Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) - PA 15476, S. 16 (Stand April 2016).

1777

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hen, Synergien würden nicht realisiert. Die Arbeitsweise der EZV liesse sich wenig verändern.

In beiden Fällen könnten die Synergien des Programms DaziT nicht erzielt werden, die Betriebskosten der Systeme blieben trotz eingeschränktem Funktionsumfang gross.

Die EZV braucht die Umsetzung von DaziT als Transformationsprozess, um eine effiziente, moderne Verwaltung mit schlanken Prozessen zu werden.

Aber auch bei einem Scheitern des Programms bestehen Möglichkeiten, die bestehenden Anwendungen in ihrer heutigen Ausprägung funktionsfähig zu erhalten.

Über die Freigabe der ersten Tranche soll mit dem vorliegenden Bundesbeschluss befunden werden. Die restlichen Tranchen sollen durch den Bundesrat in Abstimmung mit dem Programmfortschritt freigegeben werden. Damit verfügt der Bund über eine wirksame finanzielle Steuerung und kann in zeitlich abgegrenzten Tranchen weitere Arbeiten freigeben.

Abbildung 13 Freigabetranchen

1778

BBl 2017

2.4.4

Geschäftsprinzipien

Die Umsetzung von DaziT soll sich an den folgenden, durch die Geschäftsleitung EZV im Jahr 2015 festgelegten Geschäftsprinzipien orientieren: Abbildung 14

Geschäftsprinzipen

Sie stellen das Bindeglied zwischen der Geschäftsstrategie der EZV und DaziT dar.

An den Geschäftsprinzipien orientiert sich die Unternehmensarchitektur, die während der Dauer von DaziT jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und justiert wird.

Damit wird sichergestellt, dass die gesamte im Rahmen von DaziT stattfindende Transformation kontinuierlich auf die übergeordneten Zielvorgaben ausgerichtet bleibt.

Dabei sollen die Geschäftsprinzipien nicht einschränkend wirken. Sie bilden vielmehr Leitplanken, um die Entscheidfähigkeit zu erhöhen und den Nutzen der Transformation für die gesamte EZV zu steigern.

2.4.5

Bündelung versus Stückelung

Im Vorfeld von DaziT wurde wiederholt ein bereichsweises Vorgehen geprüft. Ein solches hätte jedoch nicht eine Gesamtlösung ermöglicht, wie sie jetzt vorgesehen ist. Allerdings führt diese zu einem Vorhaben, das hinsichtlich Komplexität, Grösse und Dauer für alle Beteiligten aller Stufen eine grosse Herausforderung darstellt.

Die Vorzüge dieser Strategie liegen in der Einheitlichkeit der Konzeption, Steuerung und Umsetzung. Zudem lassen sich inhärente Synergieeffekte und Effizienzgewinne (z. B. bei Steuerung, Kommunikation oder Risikomanagement) leichter und umfassender realisieren, als dies bei einer zeitlichen oder inhaltlichen Stückelung von DaziT der Fall wäre: Die Umsetzung der Zielarchitektur von DaziT wird zentral gesteuert, und Produkt-, Technologie- oder Beschaffungsentscheide können unter Wahrung einer Gesamtsicht getroffen werden. Damit wird die Nachhaltigkeit der getätigten Investitionen sichergestellt.

1779

BBl 2017

Im Übrigen lässt sich die unter Ziffer 3.1.3 näher erläuterte Produktivitätssteigerung nur in vollem Umfang realisieren, wenn die Reorganisation in einem iterativen Prozess zwischen der «Steuerung & Transformation» und den Fachprojekten erfolgen kann.

Der Bundesrat verfolgt mit DaziT hauptsächlich das Ziel einer Gesamttransformation der EZV, die sich nicht nur in einer umfassenden Modernisierung, sondern auch in einer beachtlichen Produktivitätssteigerung auswirken wird. Es sind dies Chancen, die sich ohne die gebündelte Abwicklung von DaziT nicht oder nicht im gleichen Umfang realisieren lassen würden.

Das Risiko, das sich aus der Grösse von DaziT ergibt, nimmt der Bundesrat sehr ernst. Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass sich alle ­ direkt oder indirekt ­ an diesem Vorhaben Beteiligten dieses Risikos bewusst sind. Aus Sicht des Bundesrates werden alle Stufen, so auch die verschiedenen Kontrollorgane, die Aufsicht und Oberaufsicht, gefordert sein, ihre jeweilige Verantwortung wahrzunehmen und bei Anzeichen von sich konkretisierenden Risiken entsprechende Massnahmen zu veranlassen.

2.4.6

Eigenentwicklung oder Kauf

Einige im Rahmen von DaziT zu treffende Technologieentscheidungen stehen noch aus. Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Produkte selbst entwickelt oder eingekauft werden sollen (Make-or-Buy-Entscheidung).

Soweit dies möglich ist, sollen im Rahmen von DaziT Standardtechnologien und Marktprodukte eingesetzt werden. Wo bereits vorhanden, werden konsequent Standardservices (z. B. IAM) eingesetzt. Diese erweisen sich insbesondere hinsichtlich der Wartung und der Weiterentwicklung als vorteilhaft; auch fallen beim Betrieb Skaleneffekte an.

Der Miteinbezug von Technologieentscheiden und den dazugehörigen Erfahrungen aus anderen Grossprojekten hat sich bewährt und soll weitergeführt werden.

2.5

Begründung des Antrags

Im Übergang zum 21. Jahrhundert hat sich die Schweiz zur Informationsgesellschaft gewandelt. In dieser Zeit des grundlegenden Wandels wurde die IKT-Landschaft der EZV aufgebaut: Im Jahr 1984 wurde die erste Zollanmeldung elektronisch übermittelt.27 Organisationen, die früh in Informationstechnologien zu investieren begannen, orientierten sich weder an übergeordneten Strategien noch an einheitlichen Datenund Geschäftsmodellen. Der Fokus lag somit nicht auf dem im Aufbau begriffenen 27

Chesaux, Ludovic (2015): Bessere IT-Systeme erleichtern Zollabfertigung. In: Die Volkswirtschaft 10/2015. Kann abgerufen werden unter: http://dievolkswirtschaft.ch/de/ > Themen > Standortfaktoren > Bessere IT-Systeme erleichtern Zollabfertigung.

1780

BBl 2017

Gesamtsystem, sondern auf Lösungen in einzelnen Zuständigkeitsbereichen. Dies gilt auch für die EZV.

Die EZV bewirtschaftet ein äusserst vielfältiges Aufgabenportefeuille. Es verwundert deshalb nicht, dass sie heute auch über eine Vielzahl von Einzelanwendungen verfügt, die kein Gesamtsystem, sondern eher einen Flickenteppich bilden, der zu unzähligen Redundanzen bei den Daten und Funktionen führt, nur mit hohen Kosten betrieben werden kann und sich kaum mehr weiterentwickeln lässt. Diese Insellösungen sowie die fehlende Weiterentwicklungsmöglichkeit behindern zum einen die Wirtschaft in der Umsetzung durchgängiger medienbruchfreier Kommunikation mit der EZV, zum andern die EZV in ihrer Aufgabenerfüllung: Personelle Ressourcen müssen für wenig wertschöpfende Tätigkeiten eingesetzt werden. Damit fehlen Ressourcen, die es ermöglichen, neuen Herausforderungen im Aufgabenvollzug, wie der veränderten Sicherheitslage im Personen- und Warenverkehr, mit der nötigen Effektivität zu begegnen.

Die EZV hat seit 2010 nachweislich nach Lösungen gesucht, um ihre IKT zu verbessern und auf die mehr als berechtigten Erwartungen von Wirtschaft und Politik auszurichten.

Mit Blick auf eine Gesamtlösung wurde jedoch mit grösseren Investitionen in Einzelbereiche zugewartet. Analysen zeigen, dass mehrere Anwendungen in der letzten Phase ihres Lebenszyklus angelangt sind und durch neue Lösungen abgelöst werden müssen. Damit liegt der Fokus nicht mehr einzig auf einer Weiterentwicklung der IKT-Landschaft der EZV, sondern auch auf der Sicherung der IKT als wichtigem Pfeiler der heutigen Aufgabenerfüllung.

Dieser Umstand bestärkt den Bundesrat in der Überzeugung, dass ein längeres Zuwarten mit der Neuausrichtung der IKT-Landschaft der EZV nicht mehr vertretbar ist. Insbesondere lässt sich heute die neue IKT-Landschaft noch aufbauen, ohne dass es zu betrieblichen Unterbrüchen kommt: Die abzulösenden Anwendungen müssen temporär parallel weiterbetrieben werden, bis das neue System in der Lage ist, den Betrieb vollständig sicherzustellen.

Daneben stellt DaziT für den Bundesrat eine Chance für eine effizientere Betriebsführung dar, indem: ­

die Organisation der EZV auf die neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten ausgerichtet und die frei werdenden Ressourcen vor allem an der Grenze für eine Erhöhung der Effektivität in der Aufgabenerfüllung eingesetzt werden können;

­

Prozesse entsprechend den moderneren Technologien konsequent papierlos ausgestaltet werden können;

­

Redundanzen bei den Daten und Funktionen sowie Medienbrüche eliminiert werden können.

Davon profitieren alle, insbesondere die Wirtschaft sowie die rund 80 Partnerorganisationen, mit denen die EZV im Rahmen der Aufgabenerfüllung zusammenarbeitet.

1781

BBl 2017

2.6

Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mit der vorliegenden Botschaft werden die folgenden vier parlamentarischen Vorstösse umgesetzt und zur Abschreibung beantragt: Die Motion FDP-Liberale Fraktion vom 13. Dezember 2010 (10.3949, «Kostengünstige und unbürokratische Abwicklung von Zollverfahren auch für KMU») verlangt eine elektronische Zollabfertigung, die sich auch ohne vorgängigen Erwerb von Spezialsoftware nutzen lässt. Der Datenaustausch mit der EZV solle direkt über das Internet und ohne Medienbruch erfolgen. DaziT erfüllt diese Forderung, indem die Abwicklung von Zollgeschäften künftig über ein Kundenportal abgewickelt werden kann. Die entsprechenden Schritte werden insbesondere mit der Umsetzung des Projekts «Portal & Kunden» eingeleitet.

Zwei Jahre später nahm die FDP-Liberale Fraktion diese Forderung mit der Motion vom 11. Dezember 2013 (13.4142, «Massive Kosteneinsparungen für die Wirtschaft dank elektronischer Zollprozesse») erneut auf. Verlangt wird eine Priorisierung der sistierten Zollveranlagungsprojekte.

Mit ihrer Motion vom 24. Februar 2014 (14.3011, «Kostenreduktion dank elektronischen Zollverfahrens») verlangt die WAK-N den Ausbau von «e-dec web» zu einem umfassenden Internetportal. Dabei seien die Bedürfnisse der KMU besonders zu berücksichtigen.

Ebenfalls am 24. Februar 2014 reichte die WAK-N eine weitere Motion (14.3012, «Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt») ein. Sie beauftragt den Bundesrat, eine flexible Wahl der Grenzübergangsstelle zu ermöglichen. In seiner Antwort vom 14. März 2014 weist der Bundesrat darauf hin, dass damit eine Anpassung der IKT der EZV verbunden sei.

Die Anliegen dieser Vorstösse werden mit der Umsetzung von DaziT erfüllt: Den Kundinnen und Kunden steht der elektronische Zugang zur EZV orts- und zeitunabhängig über ein Kundenportal offen; dank durchgängiger Digitalisierung können sie ihre Zollgeschäfte medienbruchfrei elektronisch abwickeln. Dadurch wird die Abwicklung der Zollgeschäfte für alle Beteiligten einfacher, kürzer und kostengünstiger, wie dies in den erwähnten Motionen verlangt wird. Deshalb beantragt der Bundesrat ihre Abschreibung.

Mit der vorliegenden Botschaft werden auch Anliegen von zwei weiteren Motionen aufgenommen, die in den eidgenössischen Räten jedoch noch nicht behandelt worden sind.

­

Die Motion de Courten vom 12. März 2015 (15.3119, «Abbau von Regulierungskosten. IT-Offensive der Eidgenössischen Zollverwaltung forcieren») verlangt unter anderem, dass die entsprechenden Vorhaben auch finanziell zu priorisieren seien, namentlich auf Stufe Budget.

­

Eine weitere Motion reichte die FDP-Liberale Fraktion am 23. September 2015 ein (15.3901, «Steigerung der Produktivität und Wirksamkeit der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Grenzwacht»).

1782

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DaziT stellt eine IT-Offensive dar und führt, ergänzt durch die grundlegende Neuorganisation der EZV, zu einer Steigerung der Produktivität und die Wirksamkeit dieser Verwaltungseinheit (vgl. u.a. Ziff. 3.1.3).

2.7

Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat sich im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit wiederholt mit der Organisation und der IKT der EZV auseinandergesetzt. Die nachfolgend aufgeführten Berichte28 haben einen direkten Bezug zu DaziT: ­

Im Bericht «Prüfung im Bereich der Tabak- und Bierbesteuerung (Follow-up 4117)» aus dem Jahr 2008 empfiehlt die EFK, die Abläufe und die Handhabung der Tabak- und Bierbesteuerung zu überdenken. Damit sollen Vereinfachungen und zusätzliche Automatisierungen angestrebt werden (Ausschöpfung des Potenzials einer integrierten IT-Lösung). Zudem hat die EFK empfohlen, eine Gesamtübersicht (Kartografie) der IT-Fachanwendung Tabak/Bier mit den wichtigsten andern Anwendungen und Schnittstellen zu erarbeiten.

­

Im Bericht «IKT-Schlüsselprojekt Redesign Fracht» aus dem Jahr 2014 empfiehlt die EFK, eine Gesamterneuerung der Anwendungslandschaft der EZV abzuklären und dabei bereits vorhandene Studienergebnisse (z. B. Forrester Research 2010 und Studie Spitfire 2012) zu berücksichtigen. Zudem sei sicherzustellen, dass der erwartete Nutzen aus der Studie «Redesign Fracht» auch auf andere Geschäftsfelder übertragen werden könne.

­

Im Bericht «IKT-Schlüsselprojekt Verbrauchssteuerplattform» aus dem Jahr 2015 weist die EFK auf die Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung der gesamten Anwendungslandschaft der EZV hin und schlägt entsprechend vor, ein umfassendes Lebenszyklus-Management aufzubauen.

­

Im Bericht «Prüfung des internen Kontrollsystems im Prozess Mineralölsteuereinnahmen und CO2-Abgabe» im Jahr 2016 kommt die EFK zum Schluss, dass im Hinblick auf die geplante Ablösung der Systeme MinöSt und e-dec im Rahmen von DaziT ein umfassendes Knowhow der Abläufe, Zusammenhänge sowie der programmierten Systemkontrollen und Plausibilisierungen wichtig ist. Das fachliche und technische Knowhow muss deshalb entsprechend breit abgestützt sein und darf sich nicht auf einzelne Schlüsselpersonen konzentrieren.

Die Erkenntnisse aus diesen EFK-Berichten wurden in der Studie GAR-EZV berücksichtig und haben schliesslich zur vorliegenden Konzeption von DaziT geführt.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Ausarbeitung der vorliegenden Botschaft zu DaziT begleitet und ihre Einschätzungen zum vorgesehenen Vorhaben und dessen Steuerung eingebracht. Eine hohe Bedeutung hat gemäss Einschätzung der 28

Die Berichte «IKT-Schlüsselprojekt Redesign Fracht» und «IKT-Schlüsselprojekt Verbrauchssteuerplattform» sind abrufbar unter: www.efk.admin.ch > Publikationen > Weitere Prüfberichte (Stand Oktober 2016).

1783

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EFK der mit DaziT gewählte ganzheitliche Ansatz im Transformationsmanagement (Strategie, Prozesse, Informationstechnologie). Gemäss EFK ist bei der gewählten Programmorganisation sicherzustellen, dass bereichsübergreifende Analysen und Lösungsansätze nicht in den Hintergrund treten.

3

Auswirkungen

3.1

Auswirkungen auf den Bund

Die Auswirkungen von DaziT lassen sich nicht in vollem Umfang in verbindlichen Zahlen ausdrücken, wie dies bei anderen Vorhaben des Bundes möglich ist. Dies hängt vor allem mit der langen Realisierungsdauer in einem technologischen Umfeld zusammen, das sich in rasantem Tempo weiterentwickelt. Akzentuiert wird dieser Umstand durch tiefgreifende Veränderungen, welche die EZV derzeit insbesondere bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben erfährt. Dennoch sollen nachfolgend die Auswirkungen aufgezeigt und im Rahmen des Möglichen substanziiert werden.

3.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtkredit von DaziT beläuft sich auf rund 393 Millionen Franken. Darin berücksichtigt ist neben den einmaligen projektbezogenen Ausgaben auch der Betriebsaufwand von rund 80 Millionen Franken für die schrittweise Inbetriebnahme der neuen IKT.

Berücksichtigt man zusätzlich die Aufwendungen für die internen, in die Projektrealisierung involvierten Mitarbeitenden, so ergeben sich für DaziT Gesamtaufwendungen von rund 427 Millionen Franken.

Wie erwähnt, muss der Betrieb der alten IKT-Landschaft temporär parallel zur im Aufbau begriffenen neuen IKT-Landschaft fortgeführt werden. Der damit einhergehende Aufwand für Wartung und Betrieb sowie für Unvorhergesehenes ausserhalb von DaziT beläuft sich auf rund 560 Millionen Franken. Der gesamte Mittelbedarf während der neun Jahre dauernden Umsetzungsphase von DaziT kommt damit auf rund 987 Millionen Franken zu stehen. Dies entspricht circa 110 Millionen pro Jahr oder rund 30 Millionen Franken mehr, als das IKT-Budget der EZV für das Jahr 2017 vorsieht.

1784

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Tabelle 9

Jährliche Kosten 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

14,1

14,9

23,3

26,0

26,4

25,9

22,3

15,9

16,1 184,9

Einmalige Investitionen DaziT Einmalige Projektaufwendungen Reserve (10 %)

­

3,9

4,0

4,0

4,0

4,0

4,0

3,9

3,9

31,7

Hardware, Software, Lizenzen

2,5

5,5

7,5

3,1

3,3

2,2

1,2

5,1

1,0

31,4

Personalkosten Externe (45 %)

5,4

7,0

8,5

8,3

9,0

8,7

7,8

6,3

6,0

67,0

22,0

31,3

43,3

41,4

42,7

40,8

35,3

31,2

27,0 315,0

0,4

3,5

6,4

7,8

9,0

11,2

12,5

13,6

13,6

22,4

34,8

49,7

49,2

51,7

52,0

47,8

44,8

40,6 393,0

2,5

3,4

4,3

4,2

4,8

4,6

4,0

3,1

24,9

38,2

54,0

53,4

56,5

56,6

51,8

47,9

4,0

1,0

1,0

1,0

1,0

1,0

1,0

1,0

Betriebs- und Wartungskosten IST-Systeme

68,8

67,9

68,2

64,8

61,9

58,8

57,9

56,3

43,6 548,2

Gesamtaufwand IKT 2018­2026

97,7 107,1 123,2 119,2 119,4 116,4 110,7 105,2

88,1 987,0

Aufwendungen DaziT ohne Betriebsaufwand Betriebsaufwand DaziT (neu) Gesamtkredit DaziT Eigenleistung EZV (Interne Ressourcen 55 %) Gesamtaufwand DaziT Noch laufende Projekte ausserhalb DaziT

2,9

78,0

33,8

43,5 426,8 1,0

12,0

Budget EZV (Schätzung auf Grundlagen des Voranschlags 2017) Gesamtaufwand IKT EZV (ohne interne Personalressourcen)

95,2 103,7 118,9 115,0 114,6 111,8 106,7 102,1

85,2 953,2

minus Eigenmittel IKT EZV

81,8

85,2

85,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,2

74,2 697,4

minus Eigenmittel IKT EFD

6,0

6,0

6,0

6,0

6,0

6,0

6,0

6,0

Mehrbedarf IKT

7,4

12,5

27,7

34,8

34,4

31,6

26,5

21,9

6,0

54,0

5,0 201,8

1785

BBl 2017

Die oben aufgezeigten jährlichen Kosten von 393 Millionen Franken teilen sich wie folgt auf die einzelnen Verpflichtungskredite auf: Tabelle 10

Steuerung & Transformation (A)

Projekt B IKT Grundlagen

Projekt C Portal & Kunden

Projekt D Redesign Fracht

Projekt E Redesign Abgaben

Projekt F Shared Services

Projekt G Kontrolle & Befund

Gesamtkredit DaziT

Reserven DaziT

Übersicht Verpflichtungskredite

Total

31,7

33,5

68,9

43,5

66,1

57,7

62

29,6

393

Der EZV stehen im Rahmen des ordentlichen Budgets voraussichtlich rund 716 Millionen Franken für die IKT zur Verfügung. Davon entfallen 18 Millionen Franken auf die Personalressourcen und 698 Millionen Franken auf das IKT-Budget.

Zusätzlich wurden 12 Millionen Franken des ordentlichen IKT-Budgets zurückgestellt. Diese werden einerseits benötigt für die Fertigstellung von laufenden Projekten in 2018 (4 Mio. Fr.) wie zum Beispiel das Führungs- und Einsatzleitsystem «FUELS». Zum andern fliessen sie in Vorhaben, die aufgrund heute nicht einschätzbarer Anforderungen, wie beispielsweise der Überbrückung von Altsystemen bis zu deren Ablösung, entstehen können. Der Einsatz dieser Mittel erhöht die Handlungsfähigkeit der EZV und verhindert den administrativen Aufwand zur Beantragung zusätzlicher Mittel innerhalb dieser Budgetreserve. Damit unterscheidet sich der Zweck dieser Budgetreserve vom Zweck der für die Projekte, also für DaziT, reservierten Reserve von rund 10 % des Umsetzungsaufwandes.

Der durch DaziT resultierende Mehrbedarf der EZV beläuft sich demnach auf rund 202 Millionen Franken.

Diese Berechnung geht von den heute bekannten Fakten (z. B. Zuständigkeitsbereich EZV, ordentliches IKT-Budget der EZV) und Grundlagen (z. B. technologische Möglichkeiten) aus. Die Reserven von 32 Millionen Franken werden zentral geführt und sollen für aus heutiger Sicht nicht einschätzbaren Mehraufwand, z. B.

durch Technologie-Entscheide, auf Stufe Bund oder auch für die Durchsetzung von Synergieeffekten innerhalb des EFD eingesetzt werden. Sofern sich im Verlauf der neunjährigen Realisierungsphase grundlegende Änderungen ergeben, ist auch die Berechnung der Mittel neu vorzunehmen.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass mit der Gesamterneuerung und Modernisierung der IKT der EZV Kosten für Anpassungen bei den IT-Systemen anderer Bundesämter entstehen können.

1786

BBl 2017

3.1.2

Personelle Auswirkungen

Bei der Umsetzung von DaziT benötigt die EZV grundsätzlich Fachwissen zweier Kategorien. Einerseits steigt der Bedarf an IKT- und projektspezifischem Knowhow, andererseits braucht es für die Anforderungsdefinitionen sowie für das Test- und Dokumentationswesen spezifisches Zollfachwissen.

Im Gegensatz zu Ressourcen in den Bereichen IKT und Projektmanagement, die sich am freien Markt gewinnen lassen, lässt sich fundiertes Zollwissen nur über interne Kanäle sicherstellen. Die entsprechenden Ressourcen sollen von den Dienststellen an der Grenze zur Verfügung gestellt werden. Die dadurch entstehenden personellen Lücken im operativen Geschäft an der Grenze sollen über zusätzliche Stellen geschlossen werden, die hier ausgewiesen und im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich 2017 oder für die Folgejahre beantragt werden. Diese zusätzlichen internen Stellen von durchschnittlich 10 Vollzeitstellen sollen auf die Dauer der Umsetzung von DaziT befristet sein. Spätestens ab 2022 werden sie bis Ende 2026 über die natürliche Fluktuation wieder abgebaut werden können.

Aus vorhandenen Beständen kann die EZV für die Jahre 2018­2026 Ressourcen im Umfang von rund 13 Vollzeitstellen zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich sowohl um IKT-Fachpersonal als auch um Personal aus den Fachbereichen.

Die restlichen der für DaziT benötigten Personalressourcen sollen ausserhalb der EZV gewonnen werden. Die insgesamt 217 Personenjahre entfallen auf Spezialistinnen und Spezialisten aus dem IKT- und Projektmanagement-Bereich. Soweit es sich hierbei nicht um Mitarbeitende handelt, die das BIT und das ISB zur Verfügung stellen können, wird auf externe Personen zurückgegriffen.

Tabelle 11

Übersicht Ressourcenbedarf DaziT Vollzeitstellen (FTE)

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026 Personenjahre

Bedarf

16

21

27

26

30

28

25

18

17

208

aktuell vorhanden

13

13

13

13

13

13

13

13

13

117

zusätzlich benötigt

3

8

14

13

17

15

12

5

4

91

Bedarf

18

22

28

27

29

28

25

21

19

217

Gesamtbedarf

34

43

55

53

59

56

50

39

36

425

EZV-Interne

EZV-Externe

1787

BBl 2017

3.1.3

Auswirkungen auf die Produktivität

Der mit der vollständigen Inbetriebnahme von DaziT zu erwartende Produktivitätszuwachs wird sich sowohl auf Seiten der EZV wie auf Seiten der Wirtschaft einstellen. Ursache dafür sind insbesondere effizienter gestaltbare Arbeitsabläufe, verbesserte Organisationsstrukturen sowie optimalere Rahmenbedingungen.

Nachfolgend werden jene Faktoren näher beleuchtet, die hauptsächlich zur erwarteten Produktivitätssteigerung innerhalb der EZV führen werden:

29

a.

Effizientere Arbeitsabläufe: Insbesondere dank der durchgängigen Digitalisierung lässt sich der administrative Aufwand der EZV deutlich senken.

Vergleichbare Vorhaben im In- und Ausland gehen von einem Minderaufwand von 20 Prozent und mehr aus.29 Von DaziT betroffen sind insgesamt rund 1500 Vollzeitstellen, schwergewichtig in den Bereichen, die durch die Digitalisierung grundlegend verändert werden (Schaltertätigkeit, Datenpflege etc.). Die Mehrheit der freigewordenen Ressourcen soll insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit an der Grenze, zum Schutz der inländischen Wirtschaft, zum Gesundheitsschutz sowie zur Bewältigung künftiger zusätzlicher Anforderungen an die EZV eingesetzt werden. Den bestehenden, künftig anders eingesetzten Mitarbeitenden wird die EZV die erforderliche Ausbildung zukommen lassen, damit sie den neuen Anforderungen gerecht werden. Die nicht mehr benötigten Stellen sollen im Rahmen von DaziT ab 2023 abgebaut werden.

b.

Schlanke, agile Organisation: Die Mehrheit des Personals soll für die risikoorientierte Kontrolle des Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs eingesetzt werden. Dies wird sich in einer erhöhten Sicherheit im Inland und voraussichtlich in Mehreinnahmen für den Bund äussern.

c.

Risikoorientierter Ressourceneinsatz: Dank homogener Datengrundlage werden technologiegestützte, adaptive Risikoanalysen möglich. Entsprechend können Kontrollen gezielt auf die festgestellten Risiken ausgerichtet und durchgeführt werden. Die dazu nötigen Ressourcen werden damit effizienter und effektiver genutzt.

d.

Deutlich erweiterte Funktionalität bei stabilen Kosten: Der stetig steigende Aufwand für Betrieb und Wartung kann mit vollständiger Ablösung der heutigen IKT auf hohem Niveau gestoppt werden. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der IKT werden nach Abschluss von DaziT auf 58 Millionen Franken geschätzt und damit auf den Stand von 2016 zurückfallen. Indem die Nutzungsmöglichkeiten markant erweitert werden, wird es möglich, bei stabilen IKT-Betriebskosten die Aufgaben nicht nur effizienter, sondern auch effektiver zu erfüllen.

Vgl. u.a. Fromm, Jens / Welzel, Christian / Lutz Nentwig / Weber, Mike (2015): « E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg», S. 19ff. Kann abgerufen werden unter: https://www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/ Download/2015_11_12_gutachten_egov_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=6

1788

BBl 2017

Die Realisierung dieser Produktivitätssteigerung wird für DaziT eine grosse Herausforderung sein, an der sich letztlich auch der Erfolg dieses Vorhabens messen wird.

Im Rahmen der «Steuerung & Transformation» wird das Steigerungspotenzial für jeden Zuständigkeitsbereich der EZV zu eruieren und sodann für jedes Fachprojekt als Zielvorgabe festzulegen sein. Bei diesem anspruchsvollen Vorhaben wird auch der Effektivität der Aufgabenerfüllung gebührend Rechnung zu tragen sein. Die Projektleiterinnen und -leiter werden sodann im Rahmen des Controllings jeweils über den Erfüllungsgrad dieser Zielvorgaben Rechenschaft abzugeben haben. Damit wird es auch den weiteren mit Aufgaben der Kontrolle, Aufsicht und Oberaufsicht betrauten Organen und Stellen des Bundes möglich sein, diesen Prozess zu begleiten.

3.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die EZV arbeitet in mehreren Zuständigkeitsbereichen mit den Kantonen zusammen. Die durch DaziT erfolgte Neuausrichtung der IKT wird den Daten- und Informationsaustausch mit den Kantonen verbessern und damit auch diese administrativ entlasten. Die Möglichkeit der orts- und zeitunabhängigen Deklaration und Veranlagung im Warenverkehr wird die Notwendigkeit von physischen Zollstellen mit Öffnungszeiten deutlich reduzieren. Der Wegfall der zeitlichen und örtlichen Verkehrsbündelung eröffnet den Kantonen und Gemeinden neue Wege in der Verkehrspolitik. Dienstleistungen für wenig routinierte Kundinnen und Kunden der EZV werden an wenigen, bereits heute stark frequentierten Standorten gebündelt.

Gleichzeitig wird die EZV aber auch in die Lage versetzt, um an kleineren Grenzübergängen Präsenz zu zeigen, wenn dies die Sicherheitslage erfordert. Mit einer effizienteren Verteilung der Arbeit können auch kleinere Grenzübergänge personell besetzt werden, wobei dies jedoch immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

3.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die schweizerische Volkswirtschaft ist überdurchschnittlich stark in den globalen Handel integriert. Die Aussenhandelsquote hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen und beträgt aktuell 94 Prozent. Etwa zwei Drittel aller KMU sind in irgendeiner Form international verflochten. Aus Sicht jener Unternehmen, für die der Kontakt mit der EZV bei der Einfuhr von Vorprodukten und der Ausfuhr ihrer Endproduktion zum Tagesgeschäft gehört, nimmt die EZV innerhalb der Bundesverwaltung eine zentrale Stellung ein. Im Fokus steht insbesondere der administrative Aufwand, der den Unternehmen aufgrund des Zollverfahrens für die endgültige Ein- und Ausfuhr von Waren erwächst. Gemäss einer Studie, die im Auftrag des

1789

BBl 2017

SECO erstellt worden ist, beläuft sich dieser Aufwand auf 479 Millionen Franken pro Jahr.30 Administrative Entlastungen der Wirtschaft fördern die unternehmerische Freiheit und die Investitionskraft der Unternehmen. Als Voraussetzung für Innovation und langfristiges Produktivitätswachstum stellen tiefe Regulierungskosten einen wesentlichen Bestandteil der Standortattraktivität der Schweiz dar. Entsprechend kommt dem Abbau der administrativen Belastung der Unternehmen in der Neuen Wachstumspolitik 2016­2019 grosse Bedeutung zu.31 Im September 2015 verabschiedete der Bundesrat den Bericht «Administrative Entlastung, Bessere Regulierung ­ weniger Aufwand für Unternehmen. Bilanz 20122015 und Perspektiven 20162019»32. Unter den fünf als prioritär befundenen Massnahmen zur administrativen Entlastung der Wirtschaft findet sich auch die Umsetzung des Projekts «Redesign Fracht». Dieses Projekt soll nun im Rahmen von DaziT umgesetzt werden.

DaziT führt durch folgende Neuerungen zu Entlastungen, von denen die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere die ein- und ausführenden Unternehmen, profitieren können:

30

31

32

a.

Dank der Schaffung des E-Portals können Anmeldungen und die Datenbewirtschaftung weitgehend ortsunabhängig und selbstständig vorgenommen werden. Dies erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur die Kommunikation mit der EZV, sondern ermöglicht ihnen auch den mobilen Zugriff auf die eigenen Daten. Anmeldungen können im Voraus gemacht und Wartezeiten am Flughafen, im Zug oder im Stau genutzt werden.

b.

Die Nutzerinnen und Nutzer können ihre Geschäfte mit der EZV vollständig elektronisch abwickeln.

c.

Personen- und Warenüberprüfungen können nicht nur an der Grenze, sondern an jedem gewünschten Einsatzort rascher und effektiver durchgeführt werden. Entsprechend kürzer fallen die Kontroll- und Wartezeiten aus.

d.

Dank des modularen Aufbaus der IKT-Landschaft können neue Gegebenheiten (z. B. neue Tarife, neue Abgaben, neue Freihandelsabkommen, neue Bedrohungslagen usw.) schneller und einfacher berücksichtigt werden.

B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren. Kann abgerufen werden unter: www. seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Regulierungskosten > Zollverfahren > Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren (Stand April 2016).

Bericht des Bundesrates «Neue Wachstumspolitik 2016­2019» vom 22. Juni 2016 ist abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Bundesrat verabschiedet Bericht «Neue Wachstumspolitik 2016­2019» (Stand: Oktober 2016).

www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Regulierung > Bericht administrative Entlastung 2016­2019 (Stand: April 2016).

1790

BBl 2017

Im Zuge von DaziT werden im Speziellen jene Funktionalitäten geschaffen, die von Wirtschaft und Politik seit Langem verlangt worden sind. DaziT wird der Wirtschaft nicht nur einfachere, sondern auch kürzere Verfahren bringen. Allein im Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist für die Wirtschaft mit Einsparungen von schätzungsweise 125 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.

4

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

4.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Da die Studie GAR-EZV, welche die wichtigste Grundlage der vorliegenden Botschaft darstellt, erst Ende 2015 abgeschlossen wurde, ist DaziT weder in der Botschaft vom 27. Januar 201633 zur Legislaturplanung 2015­2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201634 über die Legislaturplanung 2015­2019 angekündigt.

Das Vorhaben ist trotzdem angezeigt, weil sonst die Modernisierung und Digitalisierung der EZV nicht möglich würde. Der administrative Aufwand, der den Unternehmen aufgrund des Zollverfahrens für die endgültige Ein- oder Ausfuhr von Waren erwächst, könnte nicht reduziert werden und die diversen parlamentarischen Vorstösse, die alle in die Richtung einer administrativen Entlastung zielen, könnten nicht erfüllt werden. Die Steigerung der Produktivität der EZV liesse sich nicht realisieren und die verbesserte Risikoorientierung bei der Kontrolltätigkeit und damit auch die Verbesserung der Sicherheit für die Wirtschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger wären nicht möglich. Die Aufgaben der EZV lassen sich indes nur sicherstellen, wenn die erforderlichen Daten aus dem In- und Ausland innert kurzer Zeit und in der nötigen Qualität verfügbar sind und genutzt werden können.

4.2

Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

DaziT entspricht insbesondere der vom Bundesrat am 20. April 2016 verabschiedeten «Strategie Digitale Schweiz». Namentlich entspricht DaziT ­ bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der EZV ­ dem Ziel «Bevölkerung und Wirtschaft können ihre Behördengeschäfte schweizweit digital abwickeln»35. Diese Strategie gibt nicht nur die Leitlinien für das Handeln der Bundesverwaltung vor, sondern soll auf der Grundlage einer vernetzten Zusammenarbeit von Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie Zivilgesellschaft umgesetzt werden.

DaziT stellt eine wichtige Voraussetzung für effizientere Prozesse innerhalb der EZV dar. Indem die Prozesse über die EZV hinaus digitalisiert werden und sich medienbruchfrei abwickeln lassen, wird auch die Zusammenarbeit insbesondere mit der Wirtschaft auf eine moderne Grundlage gestellt. Damit deckt DaziT wesentliche 33 34 35

BBl 2016 1105 BBl 2016 5183 Strategie Digitale Schweiz, Ziffer 4.4.2, www.bakom.admin.ch >Themen > Strategie «Digitale Schweiz» (Stand: April 2016).

1791

BBl 2017

Zielsetzungen ab, die der Bundesrat mit der am 4. Dezember 2015 verabschiedeten «IKT-Strategie des Bundes für die Jahre 2016­2019»36 erreichen will.

5

Rechtliche Aspekte

5.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung37 (BV).

5.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200238 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.

Der Gesamtkredit von 393 Millionen Franken ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

36 37 38

www.isb.admin.ch > IKT-Vorgaben > Strategien und Teilstrategien > SB0003 ­ IKTStrategie des Bundes (Stand: April 2016).

SR 101 SR 171.10

1792

BBl 2017

Abkürzungsverzeichnis ARGOS

Zentrale Anwendung für Zollkontrollen

BDB

Betriebsprüfer-Datenbank

BIT

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

B2B

Business to Business

COMEAV

Informatiksystem der EAV

CMS

Content Management System

DaziT

Programm zur Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Dazi = rätoromanisch für Zoll; T = Transformation der IKT)

EAV

Eidgenössische Alkoholverwaltung

EFD

Eidgenössisches Finanzdepartement

E-IAM

E-Government Identity and Access Management (digitale Identitätsund Zugriffsverwaltung)

EJPD

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

ELS

Einsatzleitsystem

ESB

Enterprise Service Bus

ESTV

Eidgenössische Steuerverwaltung

EZV

Eidgenössische Zollverwaltung

FTE

Full-time equivalent (Vollzeitstelle)

FUELS

Führungs- und Einsatzleitsystem

GEVER

Elektronische Geschäftsverwaltung

GSD

Gemeinsame Stammdaten (Datenbank der EZV)

GS-EFD

Generalsekretariat des Eidgenössischen Finanzdepartements

GWK

Grenzwachtkorps

IAM

Identity and Access Management (Identitäts- und Zugriffsverwaltung)

IKT / IT

Informations- und Kommunikationstechnologie / Informationstechnologie

ISB

Informatiksteuerungsorgan des Bundes

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

LSVA

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

MCB

Media Center Bund

MinöSt

Mineralölsteuer

NCTS

Neues Computerisiertes Transitsystem

REBA

Risiken, Evaluieren, Beurteilen und Auswerten (Applikation EAV) 1793

BBl 2017

REX

Registered Exporters (EU-Programm)

RUMACA

Rapport- und Meldewesen, Auswertungen, Controlling und Analyse GWK

SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft

TADOC

Datenbank Tarifdokumentation

TARES

(Zoll-)Tarifdatenbank der EZV

VBS

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

VSP

Verbrauchssteuerplattform

WAK-N

Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

WTO

World Trade Organisation (Welthandelsorganisation)

WZO

Weltzollorganisation

ZKV

Anwendung Zollkundenverwaltung

1794

BBl 2017

Glossar Begriff

Erklärung

Aussenhandelsstatistik

Summe der Exporte und Importe in Relation zum Bruttoinlandprodukt

(Selfcare) Business Intelligence

Verfahren zur systematischen Analyse von elektronischen Daten. Die Analyse kann auf der Grundlage individueller Abfragen erfolgen.

Business to Business (B2B Gateway)

Elektronische Kommunikation zwischen Firmen oder zwischen Firmen und Verwaltung.

Content Management System

Anwendung zur gemeinschaftlichen Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten (Content), zumeist in Webseiten, aber auch in anderen Medienformen.

Data Warehouse

Zentrale Datensammlung (meist eine Datenbank), deren Inhalt sich aus Daten unterschiedlicher Quellen zusammensetzt. Die Inhalte des Data Warehouses werden für nachgelagerte Analysen und Auswertungen genutzt.

Datenlagerungssystem

System, in das die Daten nach einer definierten Zeit übertragen werden, um das produktive System zu entlasten. Als lokales Archiv elektronischer Daten stellt es einen Zwischenschritt vor der zentralen Archivierung im Bundesarchiv dar. Die Daten stehen den Nutzerinnen und Nutzern weiterhin zur Verfügung.

Datenmodell

Kriterien, nach denen Daten und ihre Beziehungen zueinander definiert sind.

Die Datenmodelle können anwendungsspezifisch unterschiedlich sein, müssen jedoch mit dem übergeordneten Geschäftsobjektmodell in Einklang stehen, damit namentlich anwendungsübergreifende Datenabfragen und -auswertungen möglich sind.

Dokumentenmanagementsystem

Zentrale und geordnete elektronische Ablage von Dokumenten, die sicherstellt, dass die Dokumente allen relevanten Geschäftsbereichen zur Verfügung stehen.

1795

BBl 2017

Begriff

Erklärung

E-Government

Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtige Geschäfte mit der Verwaltung elektronisch abwickeln können.

Identity and Access Management

Regelung der Identitätsprüfung und Zugriffsberechtigung.

Enterprise Service Bus (ESB)

Grundlage für einen einfachen Austausch von Daten zwischen IT-Systemen oder Teilen von IT-Systemen.

E-Portal

Siehe Kundenportal

Geschäftsobjektmodell

Definition der Beziehungen zwischen Objekten (z. B. Waren, Verträge, Bewilligungen), die für die Geschäftsabwicklungen relevant sind.

Globally Networked Customs

Architektur der Weltzollorganisation (WZO), welche die Rationalisierung, Harmonisierung und Standardisierung des Informationsaustauschs zwischen den WZO-Mitgliedern ermöglicht.

Insellösung

Anwendung, die losgelöst von andern Anwendungen und deren Schnittstellen geschaffen worden ist.

Kundenportal

Anwendung, die den Kundinnen und Kunden den elektronischen Zugriff auf laufende oder abgeschlossene Geschäfte und personalisierte Inhalte ermöglicht.

Lebenszyklus-Management

Kombination aus der Betreuung und Weiterentwicklung von Anwendungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.

Make or Buy

Entscheidung (vorgesehen in Hermes), ob ein existierendes Produkt gekauft oder ein Produkt selbst entwickelt wird.

Media Center Bund

Zentrale Stelle des Bundesamts für Bauten und Logistik, die u. a. Druckaufträge für andere Ämter erledigt.

Medienbruch

Wechsel des informationstragenden Mediums (z. B. Papier / elektronischer Datenträger) innerhalb eines Informationsbeschaffungsoder -verarbeitungsprozesses.

1796

BBl 2017

Begriff

Erklärung

Outputmanagementsystem

Anwendung zur Erstellung von elektronischen oder Papierdokumenten sowie deren Verteilung über verschiedene Kanäle.

Produkt-Selfcare

Prinzip, wonach Kundinnen und Kunden spezifische Informationen über ihre Produkte selber elektronisch erfassen und der EZV zur Verfügung stellen (z. B. Informationen über Gewicht, Zusammensetzung usw. ihrer Tabakprodukte).

Quellsystem

System, aus dem Daten ursprünglich stammen.

Registered Exporter

Status einer Person, die zum Ausstellen von Ursprungsnachweisen im Verkehr mit Entwicklungsländern berechtigt ist.

Service-Orientierung

Managementkonzept, das ein Systemarchitekturkonzept voraussetzt.

Stammdatenplattform

Plattform, die zentral alle Stammdaten (z. B. Zolltarife) enthält und allen Geschäftsbereichen zur Verfügung stellt.

Systemarchitekturkonzept

Konzept, das die Bereitstellung fachlicher Dienste und Funktionalitäten in Form von Services vorsieht.

Tarifnummerzeile

Entspricht einer Warenposition auf einer Zollanmeldung bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Status eines Unternehmens, der Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen zur Folge hat. Dieser Status wird auch von Staaten anerkannt, mit welchen die Schweiz ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

1797

BBl 2017

Anhang

Kostenübersicht je Etappe In den nachfolgenden Tabellen werden die detaillierten Kostenschätzungen (ohne Betriebskosten und Reserven) für die einzelnen Etappen dargestellt. Diese ergänzen die in der vorliegenden Botschaft unter Ziffer 2.3.2 zusammengefassten Kosten auf Stufe Projekt.

«Steuerung & Transformation» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1A Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1

1

1

1

1

1

6

Personalkosten Externe

2

2

2

2

2

2

12

TOTAL

3

3

3

3

3

3

18

Etappe 2A Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,1

1,5

0,7

0,7

1,1

0,7

5,8

Personalkosten Externe

0,6

0,7

0,5

0,5

0,6

0,5

3,4

TOTAL

1,7

2,2

1,2

1,2

1,7

1,2

9,2

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

Etappe 3A Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1

1

1

3

Personalkosten Externe

2

2

2

6

TOTAL

3

3

3

9

0,7

0,7

0,7

2,1

Personalkosten Externe

0,5

0,5

0,5

1,5

TOTAL

1,2

1,2

1,2

3,6

Etappe 4A Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1798

BBl 2017

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026

Total

Anteil interne FTE

5

5

4

4

5

4

4

4

4

39

Anteil externe FTE

8

8

8

8

8

8

8

8

8

72

13

13

12

12

13

12

12

12

12

111

TOTAL

Projekt B «IKT Grundlagen» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017*

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1B Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

3,7

2,4

2,4

1,3

9,8

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

[0.5]

1,5

Personalkosten Externe

[0.5]

0,7

0,5

0,5

0,2

1,9

[1]

5,9

2,9

2,9

1,5

13,2

TOTAL

1,5

Etappe 2B Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

[1.2]

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

2,7

2,6

1,4

0,4

0,5

7,1 0,5

Personalkosten Externe

[0.2]

0,6

0,5

0,3

0,1

1,5

TOTAL

[1.2]

3,8

3,1

1,7

0,5

9,1

0,5

8,0

Etappe 3B Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

2,7

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

4,0

0,8

1,7

1,7

Personalkosten Externe

0,5

0,7

0,2

0,1

1,5

TOTAL

3,2

6,4

1,0

0,6

11,2

2,7

9,0

Etappe 4B Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

3,2

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,2

Personalkosten Externe

0,6

0,6

0,5

1,7

TOTAL

5,0

3,7

3,2

11,9

3,1

1,2

1799

BBl 2017

2017*

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 5B Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,9

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

0,3

Personalkosten Externe

0,4

0,4

0,8

TOTAL

2,6

2,3

4,9

1,9

3,8 0,3

* Die Vorleistungen zu Projekt B im Jahr 2017 sind nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits.

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2018

2019

2020

2021

2022

Anteil interne FTE

2017

3

6

9

6

4

2023

2024

2025

2026

Total 28

Anteil externe FTE

3

5

8

6

4

26

TOTAL

6

11

17

12

8

54

Projekt C «Portal & Kunden» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017* 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1C Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

[1,8]

Kosten Hardware, Software, Lizenzen Personalkosten Externe TOTAL

3,2

2,8

2,0

8,0

1,5 [0,4]

1,5

0,6

0,6

0,4

1,6

5,3

3,4

2,4

11,1

Etappe 2C Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

2,6

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

2,5

2,4

0,3

2,4

0,3

1,0

10,2 1,3

Personalkosten Externe

0,5

0,5

0,5

0,4

0,1

2,0

TOTAL

3,1

3,3

2,9

3,8

0,4

13,5

1800

BBl 2017

2017* 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 3C Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,2

0,7

1,9

Personalkosten Externe

0,2

0,2

0,4

TOTAL

1,4

0,9

2,3

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

* Die Vorleistungen zu Projekt C im Jahr 2017 sind nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits.

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Anteil interne FTE

4

4

4

2

1

1

16

Anteil externe FTE (Dienstleistungsverträge)

4

4

3

1

1

1

14

TOTAL

8

8

7

3

2

2

30

Projekt D «Redesign Fracht» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017* 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1D Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

[1,1]

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

[0,2]

Personalkosten Externe TOTAL

2,7

2,7

[0,2]

0,6

0,6

[1,5]

3,3

3,3

Etappe 2D Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,8

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

4,9

6,1

2,5

2,4

6,6

10,5

8,7

2,9

41,5 4,9

Personalkosten Externe

0,4

1,6

1,9

1,4

2,3

1,9

0,6

10,1

TOTAL

2,2

9,0

10,4

8,0

12,8

10,6

3,5

56,5

1801

BBl 2017

2017* 2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 3D Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,7

3,8

2,2

7,7

Personalkosten Externe

0,3

0,8

0,5

1,6

TOTAL

2,0

4,6

2,7

9,3

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

* Die Vorleistungen zu Projekt D im Jahr 2017 sind nicht Bestandteil des Verpflichtungskredits.

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Anteil interne FTE

4

6

7

5

9

7

4

3

2

47

Anteil externe FTE

3

5

6

5

7

6

3

3

2

40

TOTAL

7

11

13

10

16

13

7

6

4

87

2024

2025

2026

Total

Projekt E «Redesign Abgaben» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Etappe 1E Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,4

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

2,8

2,1

6,3

0,6

0,6

Personalkosten Externe

0,3

0,6

0,4

1,3

TOTAL

1,7

4,0

2,5

8,2

Etappe 2E Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

3,1

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

0,9

Personalkosten Externe

0,6

1,0

1,1

1,3

4,0

TOTAL

4,6

5,8

6,6

7,4

24,4

1802

4,8

5,5

6,1

19,5 0,9

BBl 2017

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 3E Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

2,0

4,4

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

4,1

10,5

0,2

Personalkosten Externe TOTAL

0,2

0,4

0,9

0,9

2,2

2,4

5,5

5,0

12,9

Etappe 4E Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,7

1,7

3,4

Personalkosten Externe

0,4

0,4

0,8

TOTAL

2,1

2,1

4,2

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

Personeller Aufwand [Vollzeitstellen] 2017

2018

2019

2020

2021

Anteil interne FTE

3

Anteil externe FTE

3

5

TOTAL

6

11

2022

6

2023

6

2024

2025

2026

Total

7

4

5

1

32

5

5

3

4

1

26

11

12

7

9

2

58

Projekt F «Shared Services» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1F Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,8

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

2,4

3,1

0,6

0,1

7,9 0,1

Personalkosten Externe

0,4

0,5

0,7

0,1

1,7

TOTAL

2,2

3,0

3,8

0,7

9,7

1803

BBl 2017

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 2F Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,6

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,2

Personalkosten Externe

0,3

0,3

0,2

0,3

1,1

TOTAL

3,1

1,9

1,4

1,6

8,0

Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

1,4

3,2

2,7

7,3

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,2

Personalkosten Externe

0,3

0,6

0,5

1,4

2,9

3,8

3,2

9,9

0,6

0,6

1,7

1,6

1,2

1,3

5,7 1,2

Etappe 3F

TOTAL

1,2

Etappe 4F Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

2,3

4,2

2,6

Personalkosten Externe TOTAL

9,4 2,6

0,1

0,1

0,4

0,4

0,6

1,6

0,7

0,7

2,1

5,3

4,8

13,6

3,0

2,2

4,5

9,7

Etappe 5F Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,2

1,2

Personalkosten Externe

0,7

0,4

0,8

1,9

TOTAL

3,7

3,8

5,3

12,8

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Anteil interne FTE

2017

3

5

6

7

3

5

29

Anteil externe FTE

2

4

5

6

3

4

24

TOTAL

5

9

11

13

6

9

53

1804

2018

2019

2020

BBl 2017

Projekt G «Kontrolle & Befund» Finanzielle Ressourcen [Mio. Fr.]

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Etappe 1G Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV

4,2

Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,2

Personalkosten Externe

0,8

1,3

0,2

2,3

TOTAL

6,2

7,6

1,2

15,0

1,0

1,9

6,3

1,0

11,5 1,2

Etappe 2G Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

1,9

0,3

4,8 0,3

Personalkosten Externe

0,2

0,4

0,4

1,0

TOTAL

1,2

2,6

2,3

6,1

1,3

3,8

5,1

Personalkosten Externe

0,3

0,8

1,1

TOTAL

1,6

4,6

6,2

Etappe 3G Projektkosten inkl.

Eigenleistungen EZV Kosten Hardware, Software, Lizenzen

Personelle Ressourcen [Vollzeitstellen] 2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Total

Anteil interne FTE

3

6

3

5

17

Anteil externe FTE

3

5

3

4

15

TOTAL

6

11

6

9

32

1805

BBl 2017

1806