357

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Zolltarif.

In Beantwortung der Anfragen betreffend Inkrafttreten des Zolltarifgesetzes vom 10. April 1891 wird aufmerksam gemacht, daß der Bundesrath hierüber erst Beschluß fassen kann, nachdem entweder die Einspruchsfrist (14. Juli 1891) unbenutzt abgelaufen oder durch die Abstimmung über die Annahme des Gesetzes entschieden sein wird.

B e r n , den 27. April 1891.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung betreffend

die am 1. Mai nächsthin verfallende 3 °/o eidgenössische Eisenbahn-Rente.

Die Inhaber von eidgenössischen Eisenbahnrententiteln werden hiermit in Kenntniß gesetzt, daß die am 1. Mai n ä c h s t h i n verfallende viermonatliche Rente (Zins) g e g e n V o r w e i s u n g der p r o v i s o r i s c h e n T i t e l , wegen der noch im Ruckstand befindlichen definitiven Titel, vorläufig an folgenden Stellen eingelöst wird :

358

I. Schweiz.

Für die in der Schweiz subskribirten Titel: in Z ü r i c h bei der Schweizerischen Kreditanstalt und ,, dem Zürcher Bankverein.

,, W i n t e r t h u r ,, der Bank in Winterthur.

y Bern n ,, Eidgenössischen Bank und ,, ,, Kantonalbank.

,, ,, Caisse d'Amortissement de la Dette ,, Freibürg publique.

,,Basel ,, ,, Basler Handelsbank.

,, Lausanne ,, ,, Banque Cantonale Vaudoise.

,,Genf ,, ,, Union Financière.

II. Ausland.

in Paris

Für die in Frankreich subskribirten Titel : bei der Banque de Paris et des Pays-Bas.

Für die in Deutschland subskribirten Titel : ,, Berlin bei der Internationalen Bank und ,, ,, Bank für Handel und Industrie.

,, Darmstadt ,, ,, Bank für Handel und Industrie.

,, F r a n k f u r t a/M. ,, ,, Bank für Handel und Industrie.

Die Zahlungsbescheinigung geschieht in der Weise, daß jede Einlösungsstelle auf die Rückseite des provisorischen Titels i h r e n F i r m a s t e m p e l und unter denselben mit einem zweiten Stempel die Worte ,, C o u p o n pro 1. Mai b e z a h l t " setzt.

Die Aushändigung der definitiven Titel wird spätestens bis Ende des nächstkünftigen Monats Juni stattfinden, und es werden sodann die in der Folge verfallenden Renten-Coupons außer bei den vorgenannten Bankinstituten auch bei der eidgenössischen Staatskasse, sowie bei den Hauptzoll- und Kreispostkassen der Schweiz eingelöst werden.

B e r n , den 16. April 1891.

Eidgenössisches Finanzdepartement : Hauser.

359

15. Wochenbülletin über die Ehen, Geburten und Stertbefälle in den Städten Groß-Zürich (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Lode (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

15. Woche, vom 12. bis zum 18. April 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 109 Ehen, 297 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 247 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 3» Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 12. bis zum 18. April.

Lebend* geburten.

Todtgeburten.

Gestorbene (ohne die Todtgeburten) Uahr von 1--4 Jahren'

Khe-

TJnehe-

Ehe-

Unehe-

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . 251 19 2 12 Auswärtige -- 5 8 -- Zusammen 256 27 12 2 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 22 17 -- -- Wovon Auswärtige . .

5 -- 6 -- Unter der Gesammtzahl waren verkostgeldet

Ehe- Uneheliche. liche.

38 4 42

Eheliche.

Uneheliche.

;

33

1

:

3

4 ; i

36

4 --

6 1 10 4 -- i 3 2 -II 1 Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit schluß der Todtgeburten) wie folgt: Vom 12. bis zum 18. April.

Männlich Weiblich Zusammen

O--l Jahr.

1 2

2 1 1 Aus-

80 Unbe1--4: 5--19 20-39 40-59 60-79 Vonmehr kanntes Jahrin. Iah ran. lahrsn. IahTM. Jahren. und Jahren. Alter.

31 15

19 19

9 19

46

38

28

29 27 31 26 48 ~60" 53

26 22

3 10

13

--

360 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am 18. April n »

11.

4-

1891

n ,,

, 28. März

Während der entsprechenden Woche im Jahre 1890 1889

26,4 23,o 22,ä 20,8

25,6 Sterbefälle auf 1000 Einwohner 1

n ,,

25,6

,,

21,»

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n n

,,

,,

n n

24,6 21,9

21,.

19,

Die Geburtenziffer beträgt 28,o auf 1000 Einwohner.

Todesursachen.

t

1. Pocken i

3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Croup . .

6 Rothlauf . . . .

7. Typhus abdominalis . . . .

8. Kindbettfieber

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

! 13 Schlagfluß

1891.

1890.

1889.

Vom 13. bis Vom 12. bis Vom 14. bis 19. April.

'18. April.

20. April.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

1 9 2 11 5

1 11 1

3

7 2 1 2

3

* g 2 4 2

15 45 43 9 10

1 6 2

7 2

2

1

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

2 1

1

18. Angeborene Lebensschwäche

16 14

3 1

15 10

1

20. Andere Todesursachen . . .

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

104 1 286*

13

90

12

14. Gewaltsamer 15.

,, 16.

,, 17.

j,

2

2

1 10 52 36 10 11

5 3 9 3 1

14 38 39 13 17 2 6 1

6

4

1

3

1 3

13 3 95 6 270

21 2 43

39 271 28 Znsammen * Wovon 2 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkohollsmus ist angegeben als Grund- ïder con< omitirende Ursache des Todes in 9 Fallen IS männlich, 1 weiblich). -- Influenza in 2 Fallen.

Laut Angabe hatte in 78 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge vo a infe ;tiösen und, tuberkulösen Krankbeiten liegen folgende Angaben über die VI ohnungsverhäitnlsse vor:

361 GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle Im Spital.

Keine Angaben.

In 28 Fällen.

In 18 Fällen.

In 31 Fällen.

In 22 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungena ndern tuberkulöse i infektiösen Krankheiten.

der Athmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich.

Groß-Zürich *) .

Groß-Genf**) .

Basel . .

Bern .

. .

. .

. .

. .

.

St. Gallen Chanx-de-Fonds . . .

Nenenbnrg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Schaffhansen . . . .

Freiburg . . . . . .

Lode

12 3 5 1 2 1 2 1 4 1

3 1

11

-- 10 8 9 --

-- 25

--

1

9 3 6 5 4 2

2 2 3 2 3 2

1 3 3 1

1 1

1 3

2 2 4 1 -- -- -- 9

27 Infektiöse Krank- II heiten.

|

21

3 -- 15 5 2

Ändere tuberkulöse Krankheiten.

Städte.

--

4 3 2 2 3 4 3 --

4 2 7 2 -- -- 15

Akute Krankheiten der Lunge.

on 0 bis 1 Jahr 1 ,, 4 Jahren 5 ,, 19 ,, 20 ,, 39 .

40 ,, 59 ,, 60 ,, 79 .

80 und mehr Jahren hne Angabe des Alters Total

Lungenschwindsucht.

r

7 4

8 2 1

5 8 1

3 3 2 1 --

3 10 --1 -- --

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-- 9

-- 15

-- 14

Durchfall der kleinen Kinder

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1

*) Zurich und seine 9 An sgeme nden.

**) Genf mit Plsinpalais, Baux-Arives « nd Pe tit-Sai onnex

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362

Morbidität.

Vom 12. bis zum 18. April 1891 sind folgende Fälle von ansteckendem Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Groß-ZUrich: l Fall. -- Bern (Kanton): 12 Fälle, wovon 3 in Bern, 8 in Biel und l in Arch. -- Freiburg (Kanton): 3 Fälle, je l in Hurten, Fiaugères und Groß-Guschelmuth.

2. Masern.

Groß-Zürich: 27 Fälle. -- Basel-Stadt: 32 Fälle. -- Bern (Kanton): 3 Fälle in Bern. -- Neuenburg (Kanton): 28 Fälle, wovon 24 in Neuenburg und 4 in Motiers.

3. Scharlach.

Groß-Zürich: 7 Fälle. -- Bern (Kanton): 6 Fälle in Bern. -- Neuenburg (Kanton) : 13 Fälle, wovon 4 in Neuenburg, 4 in Motiers und 5 in Pleurier. -- Waadt (Kanton): 15 Fälle, wovon 2 aus Cannes kommend, in 9 Ortschaften zerstreut. -- Freiburg (.Kanton): 36 Fälle, wovon 16 in Prez, 5 in Marsens, 4 in Châtel s. Morat, 3 in Gempenach, 3 in Oberried und 5 vereinzelt.

4. Diphtheritis und Group.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Schaff hausen. -- Groß-Zürich : 15 Fälle. -- Basel-Stadt : 14 Fälle. -- Bern : 3 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 3 Fälle, wovon 2 in Motiers und l in Fleurier. -- Waadt (Kanton): 14 Fälle.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton) : 4 Fälle in Schaffhausen. -- Groß-Zürich : 5 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle.

6. Varicellen.

Groß-Zürich: 4 Fälle.

7. Rothlauf.

Groß-Zürich: 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

8. Typhus.

Groß-Zürich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern (Kanton): l Fall in Thun (Militär). -- Waadt (Kanton): l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Unterhallau. -- Groß-Zürich : l Fall. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Waadt (Kanton): l Fall.

363

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 12. bis 18. April 1891.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). -- Pockenspital Zürich (60 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumünster-Zürich (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Schwesterhaus zum Rothen Kreuz in ZUrich (17 Betten). -- Kinderspital in ZUrich (60 Betten). -- Spital Genf (360 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten).--Hôpital Butini in Genf (52 Betten).--Hôpital du chemin Gourgas in Genf (45 Betten). -- ßürgerspital Basel (487 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Socin's Privatspital in Basel (12 Betten). -- Diakonissenmutterhaus in Riehen (70 Betten). -- Inselspital in Bern (437 Betten).

-- Diakonissenhaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten). -- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtalès in Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence in Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital in Winterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Pockenspital in Biel (30 Betten). -- Spital Herlsau (80 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Spital Providence in Freiburg (50 Betten). -- Spital Lode (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. Rothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Aknte Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

5 -- 8 -- 23 10 5 31 29 3G 25 58 12 356 54 652

Wovon von auswärts kommend.

l -- 2 -- 10 l l 14 7 14 4 17 4 135 18 228

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 11. April in den genannten Krankenanstalten 3258. Er i s t am 18. April in den oben erwähnten Anstalten 3252.

364

Lebensmittelpolizei.

Beschlüsse des Vereins schweizerischer analytischer Chemiker betreffend die Bestimmung der alkoholischen Verunreinigungen und die Beurtheilung des Rohsprits und der Branntweine.

(Versammlung des Vereins am 26. und 27. September 1890 in Solothurn.)

I. Qualitative Prüfung.

Als qualitative Vorprüfung werden die in unseren Beschlüssen vom 23. März 1889 für die Untersuchung der Branntweine und Liqueure vorgeschlagenen Methoden von Bornträger und Windisch empfohlen.

II. Quantitative Prüfung.

Die quantitative Bestimmung der alkoholischen Verunreinigungen hat nach der von Stutzer & Reitmair, von Delbrück und Seil verbesserten ßösemethode zu geschehen.*) Die Frage, ob eine vorhergehende Destillation des Branntweins mit Kalihydrat stattfinden soll oder nicht, ist durch obige Beschlüsse vom 23. März 1889 normirt.

Die Verdünnung des Branntweins auf genau 30 Vol. %.

(Spez. Gewicht: 0,96564 bei 15° C.)

Der Alkoholgehalt des vorliegenden Rohsprits oder Branntweins wird mit einem Pyknometer oder Alkohol ometer ermittelt. Beträgt derselbe mehr als 30 Vol. %, so ergibt sich das per 100 cm3 zuzusetzende Wasserquantum aus nachfolgender Verdünnungstabelle von Brix: m a

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100 99 98 97 96 95 94 93 92 91 90 89 88 87

242,4 238,7 230,0 231,3 227,7 224,1 220,5 216,9 213,4 209,8 206,3 202,7 199,2 195,6

86 85 84 83 82 81 80 79 78 77 76 75 74 73



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192,1 188,6 185,1 181,6 178,1 174,6 171,1 167,6 164,1 160,6 157,1 153,6 lf)0,2 146,7

72 71 70 69 68 67 66 65 64 63 62 61 60 59

143,2 139,7 136,3 132,8 129,4 125,9 122,4 119.0 115.5 1124 108,6 105,2 101,8 98,3

58 57 56 55 54 53 52 51 50 49 48 47 46 45

94,9 91,4 88,0 84,6 81,2 77,7 74,3 70,9 67,5 64,1 60,7 57,3 53,9 50.5

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44 43 42 41 40 39 38 37 36 35 34 33 32 31

47,1 43,7 40,3 36,9 33,5 30,2 26,8 23,4 20,1 16,7 13,4 10,0

6,6 3,3

*) Zu einer solchen Bestimmung sind mindestens 500 cm3 Branntwein nothwendig.

365 Beträgt der Alkoholgehalt weniger als 30 Vol. %, so wird durch Zusatz von absolutem Alkohol die richtige Stärke von 30 Vol. °/o erreicht. Das zu 100 cm3 Branntwein zuzusetzende Quantum absoluten Alkohols, das wir mit x bezeichnen, berechnet sich nach folgender von Seil angegebenen Formel : (100 + x) : (v + x) = 100: 30, woraus : 300'--10 v , . ,.

, , ,, , x = F 1 wobei v die gefundenen Volumprozente des untersuchten Branntweins bedeutet. *) Man mißt in einem Maßkolben bei genau 15° C. 200 cm3 des zu verdünnenden Branntweins ab und gibt das nach der Tabelle gefundene Quantum Wasser, bezw. das durch die Formel berechnete Quantum Alkohol zu.

Gewöhnlich enthält der so erhaltene Branntwein nicht genau 30 Vol. % Zur genauen Einstellung wird das Pyknometer oder ein Thermoalkoholometer empfohlen, bei welchem die Distanz zwischen Grad 29--30 und Grad 30--31 mindestens 5 mm. beträgt und jeder Temperaturgrad in 1/5 eingetheilt ist. -- Sämmtliche Ablesungen dürfen nur bei 15° C. geschehen. **) Ausschüttelung des 30%igen Branntweins mit Chloroform.

Als Schüttelapparat wird der Röse-Herzfeld'sche empfohlen. Röhrenlänge ca. 40 cm. : äussere Kehren weite 10 mm. Inhalt 200--250 cm3. Distanz von je l zu l Kubikcentimeter-Theilstrich = 3 cm. Eintheilung von 20--26 cm3 in 1/20 daher Theilstrichdistanz l 1/2 mm.

Man bringt mittelst eines Scheidetrichters mit langer Ausflußröhre ca.

20 cm3 Chloroform in den trockenen Apparat, temperirt auf 15° C. und stellt die Flüssigkeit genau auf die unterste Marke (20) ein; nun schichtet man 100 cm3 des zu prüfenden Alkohols (von 15° C.) darüber, gibt noch l cm3 Schwefelsäure von genau 1,2867 spez. Gewicht zu, schließt den Apparat und läßt denselben im Kühlgefäß (15° C.) 10 Minuten stehen. Hierauf nimmt man den Apparat heraus, schließt den Stöpsel fest zu, wendet langsam um, so daß das Chloroform und der Alkohol in der Birne zusammenfließen, und schüttelt kräftig während einer Minute durch. Alsdann läßt man absitzen und bringt allfällig hängen gebliebene Chloroformtröpfchen durch Drehen, Klopfen etc.

des Apparates ebenfalls zum Sinken, stellt denselben wieder in das Kühlgefäß, läßt lo Minuten stehen und liest die Chloroformschicht ab. Auf genaues Innehalten der Normaltemperatur (15° C.)

sowie auf peinliche Reinhaltung der Apparate ist besonders zu achten, da die geringsten Spuren von Verunreinigungen ein Einschließen von Alkohol in Chloroform veranlassen.

*) Die Kontraktion, die in diesem Falle eintritt, ist hierbei nicht berücksichtigt Wird nur Verstärkung des Branntweins statt absoluten Alkohols ein Spiritus von a Vol.% verwendet, so sind von demselben zu 100 cm3 Branntwein e.100 , cm3 zuzusetzen.

a **) Ein Fehler von 0,1 Vol. % im Alkoholgehalt erzeugt nach Seil eine Differenz der Steighöhe des Chloroforms von 0,03 cm3.

t) Seil schüttelt 150 Mal.

Für jeden Grad Celsius, den Alkohol, Chloroform und Kühlwasser über oder unter der Normaltemperatur zeigen, wächst bezw. fällt die Steighöhe des Chloroforms um 0,026 cm3.

366 Bei Verwendung eines neuen Chloroforms ist es durchaus nothwendig, zur Festsetzung der Steighöhenbasis eine Ausschüttelung des Normalalkohols vorzunehmen. Unter letzterem verstehen wir eiuen bei 15° C. genau auf 30 Vol. °/o verdünnten, möglichst reinen Sprit (Weinsprit).

Um kleinere Temperaturfehler möglichst unschädlich zu machen, ist es nothwendig, bei jeder Serie von Fusel bestimmungen eine Ausschüttelung des Normalalkohols auszuführen.

(Schluss folgt im nächsten Bulletin.)

Vergleichende sanitarische Statistik.

Entsprechende jährliche Sterblichkeitsziffer auf 1000 Einwohner.

(Vergi. Bundesblatt 1891, I, Seite 412 und 946.)

i

Städte.

In den 15 schweizerischen Städten ; zusammen Freiburei.B.

Karlsruhe .

Mülhausen .

Straßburg .

Mainz . . .

Darmstadt .

Frankfurt a. M.

Stuttgart . .

Augsburg .

München . .

Bremen . .

Berlin . .

Kopenhagen Stockholm .

Wien . . .

Lyon . . .

Besançon . .

Paris . . .

Brüssel . .

London . .

Bevölkerung Während der 4 Wochen Die 16 *°S ,aà nach den des Monats März.

·0 = schweizeVolkszählungen J 'S rischen oder =2 S berechnet. 1.-7. S.-14. 15-21. 22.-2S ÌS E Städte.

1 i 503,503 22.» 27.s 25.9 21.8 Zürich . . 26.o Genf . . . 24.e Basel . . . 25.2 49,656 19.» 25.1 25.1 19.9 Bern . . . 26.!

74,945 31.9 16.7 19.4 Lausanne 20..

-- 77,808 32.i 34.8 30.i 19.4 St. Gallen . 27.2 124,917 26.6 23.7 21.2 25.4 Chauxdefonds 25.2 20.4 27.5 Luzern . . 19.6 73,761 25.4 20.4 20.8 Neuenburg . 22.8 57,599 . 29.8 18.i 14.4 182,818 20.8 22.8 18.s 20.ii Winterthur . 26s 141,262 20.6 22.e 24.2 21.0 Biel . . . 23.6 38.0 76,648 42.i 38.0 34.6 Herisau . . 19.!

26.4 345,000 25.a 30.9 33.1 34.7 Schaffhausen Freibnrg . . 36.0 125,703 16.i 19.» 14.6 24.o 20.9 Lode . . . 23.6 18.5 16.8 1,604,725 20.1 19.6 25.0 19.6 312,385 22.1 26.4 24.o 21.0 226,150 34.5 26.i 840,000 25.6 26.8 (Ohne die Orts28..

26.5 25.6 fremden, welche in 401,930 29.4 31.» den 15 Städten 3C).a 56,511 28 .3 ·während dieses 27.c 28.o Zeitraums 2,260,945 28.8 29.i gestorben 24.2 447,288 40.5 35.1 28.s sindO 4,492,707 23.* 20.7 20.3 I9.s

Eidg. statistisches Bureau.

367

Bulletin Nr. 7 über die

*

ansteckenden Krankheiten der Hausthier in der

Schweiz vom 1. bis 15. April 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St = Ställe ; W = Weiden; P = Pferde ; R = Kindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Pruntrut, Fontenais, 2 R ; Bez. Ober-Simmenthal, Boltigen, l R, St Stephan, l R; Bez. Nieder-Simmenthal, Erlenbach, l R -- Total 5 R umgestanden.

, Waadt. Bez. Aigle, Bex, Ï R umgestanden an den Polgen der zweiten Impfung ; Bez. Cossonay, L'Isle, l R --- Total 2 R umgestanden.

Gesammttota! 7 Fälle.

Milzbrand.

Zürich. Bez. Horgen, Thalweil, 1 R umgestanden, 4 R abgesperrt ; Bez. Pfäffikon, Kyburg, l R umgestanden, 10 B, abgesperrt -- Total 2 R umgestanden, 14 R abgesperrt.

Bern. Bez. Signau, Lauperswyl, l R ; Bez. Bern, Vechigen, 1 R; Bez. Pruntrut, Bressaucourt, l R -- Total 3 R umgestanden.

Freiburg. Bez. Sensé, Düdingen, l R umgestanden, 12 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Ölten, Gunzgen, \ R umgestauden.

Thurgau. Bez. Kreuzungen, Bottighofen, l R umgestanden, 2 R abgesperrt.

Waadt. Bez. Aubonne, Longirod, l R umgestanden.

Gesammttotal 9 Fälle, 28 Verdachtsfälle.

368

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Enge, 1 St, 5 R, wovon (l R*); Bez.

Affoltern, Mettmenstetten, l St, 7 R, wovon (2 R*); Bez. Winterthur, Altikon, l St (4 R*), Seuzach, l St, l R geschlachtet; Bez.

Bülach, Glattfelden, l St (2 R*, 4 Z*) -- Total 5 St, 19 R, 4 Z, wovon (9 R*, 4 Z*).

Bern. Bez. Burgdorf, Lyssach, l St (15 R*, 6Schw*); Bez.

Thun, Blumenstein, 2 St (19 R*) -- Total 3 St (34 R*, 6 Schw*).

Luzern. Bez. Luzern, Root, l St (8 R*, 3 Z*).

Schwyz. Bez. March, AUendorf, l St (14 R*, 2 Z*, l Schw*).

Freiburg. Bez. Greyerz, Avry- devant -Pont, 3 St, 20 R, 6 Schw.

Solothurn. Bez. Ölten, Hägendorf, 2 St (30 R*3, Starrkirch, 1 St (5 R*) -- Total 3 St (35 R*).

Schaffhausen. Bez. Stein, Ramsen, 5 St, 24 R, 8 Schw, 3 Z, wovon (13 R*, 8 Schw*, l Z*).

Appenzell A. Rh. Bez. Mittelland, Trogen, l St (10 R*); Bez. Hinterland, Herisau, l St (24 R*, 13 Schw*) -- Total 2 St (34 R*, 13 Schw*).

St. Gallen. Bez. Rorschach, Mörschwil, l St (11 R*); Boz, Unter-Rheinthal, Diepoldsau, 2 St (5 R*); Bez. See, Eschenbach.

2 St (16 R*, 3 Z*, 2 Schw*) ; Bez. Wil, Bronschhofen, l St (9 R*; l Schw*), Niederbüren, l St (16 R*), Niederhelfenswil, 1 St (8 R*), Bez. Goßau, Goßau, l St (15 R«, 2 Schw*) -- Total 9 St (80 R*, 5 Schw*, 3 Z*).

Graubünden. Bez. Imboden, Ems, l St (4 R*, 2 Schw*).

Thurgau. Bez. Kreuzungen, Oberhofen, l St, 5 R, Güttingen, l St, 5 R; Bez. Bischofszell, Heldsweil, l St (7 R*) -- Total 3 St, 17 R, wovon (7 R*).

Gesammttotal 36 St, 345 StUck Vieh.

Verminderung seit 31. März 47 St, 383 Stück Vieh.

Wuth.

Bern. Bez. Bern, Köniz, l H abgethan.

Neuenburg. Bez. Boudry, Colombier, l H abgethan; Bez.

Val-de-Travers, Travers, l H abgethan 5 Bez. Neuenburg, Neuenburg, \ P verdächtig.

Gesammttotal 3 Fälle, 1 Verdachtsfall.

369

Rotz und Hautwurm.

Luzern. Bez. Willisau, Zell, 2 P der Ansteckung verdächtig.

Graubünden. Bez. Maloja, Samaden, l P der Ansteckung verdächtig.

Thurgau. Bez. Frauenfeld, Kurzdorf, 2 P abgethan.

Genf. Genf, 2 P abgethan, 33 der Ansteckung verdächtig.

Gesammttotal 4 Seuchenfälle, 36 Fälle Ansteckungsverdacht.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Pfäffikon, Bauma, l Schw umgestanden, l Schw abgethan.

Bern. Bez. Trachselwald, Lützelflüh, 9 Schw.

Freiburg. Bez. Saane, Chénens, 3 Schw umgestanden, 12 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Morges, Lussy, l Schw verdächtig; Bez. Rolle, Essertines, i Schw umgestanden.

Gesammttotal 15 Fälle, 13 Verdachtsfälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich Bußen: Eine von Fr. 10 wegen Gebrauchs erloschener Gesundheitsscheine; zwei von Fr. 15 und Fr. 3 wegen Uebertretung des Stallbannes.

Bern. Bußen: Eine von Fr. 30 wegen Widerhandlung gegen die Vorschriften über Schlachten von Vieh und Fleischverkauf, eine von Fr. 15 und zwei von je Fr. 5 wegen Uebertretung der Vorschriften betreffend Gesundheisscheine.

Schwyz. Eine Buße von Fr. 10 wegen Uebertretung des Bundesrathsbeschlusses vom 10. März 1891 betreffs Einfuhr von Vieh aus dem Auslande.

Baselland. Bußen: Eine von Fr. 20 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) und eine solche von Fr. 10 (Uebertretung der Vorschriften über Fleischschau).

Schaffhausen. Bußen: Eine von Fr. 200 wegen Verheimlichung und Verschleppung der Maul- und Klauenseuche und eine solche von Fr. 10 wegen Verletzung der Quarantänevorschriften.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. II.

24

370

St. Gallen. Bußen : Eine von Fr. 100, zwei von je Fr. 20 und eine von Fr. 10, je nebst Kosten, wegen Verletzung des Stallbeziehungsweise Weidbannes.

Graubünden. Bußen: Zwei von je Fr. 15 (Verletzung der Vorschriften betreffend Marktaufsicht), eine von Fr. 5 und eine von Fr. 10 (Nichtbeachtung der Vorschriften betreffend Fleischschau und Gesundheitsscheine), eine von Fr. 10 (Uebertretung der Quarantänevorschriften), eine von Fr. 5 und eine solche von Fr. 40 (Nichtbeachtung der Vorschriften betreffend Stall bann).

Aargau. Bußen : Eine von Fr. 5, zwei von Fr. 8 und eine von Fr. 12 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Thurgau. Eine Buße von Fr. 10 (Uebertretung von Art. 2Î der Viehseuchen-Vollziehungsverordnung).

Tessin. Vier Bußen von Fr. 5 und eine Buße von Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Waadt. Bußen : Vier von Fr. 5 und zwei von Fr. 20 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine), eine von Fr. 5 und eine von Fr. 8 (Verletzung der Vorschriften betreffend die Fleischschau), eine von Fr. 20 (Verletzung des Stallbannes) und eine von Fr. 20 (Umgehung der grenzthierärztlichen Untersuchung).

Wallis. Bußen: Eine von Fr. JO und zwei von Fr. 7 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Genf. Zwei Bußen von je Fr. 10 wegen Widerhandlung gegen den Bundesrathsbeschluß vom 10. März 1891.

Rückweisungen.

1. April 1.; Auberson: ein Pferd (Rotzverdacht).

2. April 1.5 Riehen: ein Pferd (unregelmäßiger Gesundheitsschein).

3. April 3.; Le Lode: 36 Schweine (Maul- und Klauenseuche in Abheilung).

, 4. April 10.; Le Lode:-35 Sehweine (Maul- und Klauenseuche in Abheilung).

5. April 11.; Luino : -15 Schweine (Maul- und Klauenseuche).

6. April 11.; Singen: zwei Mastochsen (unregelmäßige Gesundheitsscheine).

Das am 19. März in Auberson wegen Rotzverdacht zurückgewiesene Pferd ist bei der Abschlachtung in Pontarlier als rotzkrank befunden worden.

371 Au s i a nd.

Schwaben und Neuburg. März: Milzbrand, l Fall; Rotz, 2 Fälle; Maul- und Klauenseuche, in 95 Gemeinden circa 2000 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich-Ungarn ist laut Ausweis vom 7. April frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche Lungenseuche in ,, ,, ,, ,, ,, ,,

Ortschaften

Nieder-Oesterreich Ober-Oesterreich...

Salzburg Steiermark Küstenland . . . .

Tyrol und Vorarlberg .

Böhmen ,, Mähren .', Schlesien ,, Galizien ,, Ungarn (2. April) . .

55 15 30 7 2 34 120 105 19 113 142

Ortschaften

4 l -- -- -- -- 26 18 6, 3 --

V e r s c la i e ci e n e s.

Viehverkehr mit Frankreich.

Das am 10. März-von der französischen Regierung erlassene Einfuhrverbot (s. Bulletin Nr. 5) erstreckt sich nur auf diejenigen Zollstätten, für welche keine Grenzthierärzte bezeichnet sind. Die Ausfuhr von Vieh nach Frankreich ist daher über folgende Zollstätten gestattet: Delle-le-Villiers, Morteau, Pontarlier und Bellegarde.

Pferdezucht.

An die mit der Prämirung von Stuten und Stutfohlen und mit dem Ankauf inländischer dreijähriger Remonten betrauten Herren Experten.

(Kreisschreiben des eidg. Landwirthschaftsdepartements vom 18. März 1891.)

Die diesjährige P r ä m i r u n g der S t u t e n und S t u t f o h l e n und der A n k a u f in l ä n d i s c h er d r e i j ä h r i g e r R e m o n t e n , welcher gleichzeitig mit ersterer stattfinden soll, ist von den schweizerischen Departementen des Militärs und der Landwirtschaft auf folgende Tage und Orte angesetzt worden :

Montag

f Colombier 11. Mai \ Pont-Martel

Dienstag 12. ,,

Yverdon

Mittwoch 13. ,,

Cossonay

Donnerst. 14. ,,

j Aubonne \ Lausanne

15. ,,

f Moudon \ Payerne

Samstag 16. ,,

Frei bürg

Freitag

18. ,,

Vorm. 8 Uhr Nachm · 2 ,,

9 n 10 yi ·n 8 11 ,, Nachm . 3 T) Vorm. 7 ·n Nachm . 1 ·n Vorm. 8 ·n

Vorm.

Delsberg

,,

(Zug 9 ,, \ Schwy»

Pruntrut

,,

9 «

Einsiedeln

Vorm. 9 ·n

Liestal

,,

9 ,,

Siebnen

9 11

H.-Buchsee

^

9 ,,

/ Sehännis \ Flums

Zollbrück

,,

9 ,,

Landquart

9 ·n 8 ·n 11 Nachm. 1 ·n Vorm. 9 ·n

Thtrn

,,

Haag

Zweisimmen

fl

9 r, 9 ,,

Château cTOex

,,

Mittwoch 20. ,,

Sépey

ft

9 ·n 9 «

Donnerst. 21. ,,

Aigle

·n

9 ·n

Gampel

·n

Martigny

·n

9 n 8 n . n" Nachm. 1 11

9

Dienstag 19. ,,

22. ,,.

Samstag 23. ,,

Sarnen

n

T)

Freitag

Vorm. 8 Uhr*) Lyß Voi'm, 10 ü h · 1 ^ \EmmenbruckeNachm. o^ -n *->> Schüpflieim Vorm. 9 11 *1> Saignelégier ,, 9 ,, ursee

Tramelan

Bulle

Montag

III. Kreis.

II. Kreis.

I. Kreis.

9 ·n 8 ·n

Riggisberg

,,

9

B

Altstätten 1 l^rOQQflll VjfUoiOrtU.

fl

\ Weiufelden

·n

n

9 ·n 9 11 ·n 8 n ·n Nachm. 3 ·n ·»

*) Die ursprüngliche Bekanntmachung ist auf Wunsch der kantonalen Behörde in obenstehender Weise a b g e ä n d e r t worden, worauf besonders aufmerksam gemacht wird.

co -a 10

373

Für die Prämirung und für den Ankauf sind folgende Kommissionen ernannt worden: F ü r d e n e r s t e n K r e i s (Westschweiz): Herr Oberstlieutenant Bovet, in Areuse, Präsident.

,, Major Grillard, Thierarzt, in Locle.

,, 81. Noverraz, in Lausanne.

F ü r d e n z w e i t e n K r e i s (Centralschweiz): Herr Oberstlieutenant Vigier, Regiedirektor in Thun, Präsident.

,, ,, Karl Schmid, in Burgdorf.

,, Major Gräub, Thierarzt, in Bern.

F ü r d e n d r i t t e n K r e i s (Ostschweiz): Herr Oberst Potterat, Oberpferdearzt, in Bern, Präsident.

,, Ständerath Müller, in Thayngen.

,, Oberstlieutenant Eduard von Salis, in Chur.

Als E r s a t z m ä n n e r für alle drei Kreise: Herr Oberstlieutenant Blösch, in Bern.

,, Major Meier, Thierarzt, in Ölten.

,, Guiden-Hauptmann Ducommun, in Travers.

Auf den Schauplätzen sind die Stutfohlen und Stuten, für welche Prämien beansprucht werden, getrennt von den Pferden aufzustellen, welche zum Kaufe angeboten werden.

I. Für die Prämirung der Stutfohlen gelten folgende

Vorschriften:

1. Kein Stutfohlen darf prämirt werden, wenn für dasselbe nicht die vorgeschriebenen Abstammungszeugnisse oder, w e n n es s c h o n p r ä m i r t w a r , die Prämiengutscheine vorgewiesen werden.

2. Die mit richtigen Zeugnissen versehenen Fohlen sind indie drei Altersklassen auszuscheiden, welche die Verordnung vom 23. März 1887, betreffend die Hebung der Pferdezucht durch den Bund, vorsieht.

3. Die Thiere jeder Altersklasse sollen alsdann in der Reihenfolge aufgestellt werden, welche deren Werth und deren Qualität entspricht.

4. Erst nachdem diese Reihenfolge festgestellt ist, soll entschieden werden, bis zu welcher Nummer die Thiere jeder Alters-

374

5.

6.

7.

8.

klasse prämirt werden dürfen. Die prämirten Fohlen sollen diejenigen Eigenschaften erwarten lassen, welche man von Pferden à deux mains verlangt, die sich zur Remontirung unserer Kavallerie oder doch wenigstens zum Reitdienst bei den übrigen Waffengattungen unserer Armee eignen.

In die Tabellen, welche den Herren Experten vom Departement übermittelt werden, sind die prämirten Thiere in der gleichen Reihenfolge einzutragen, in der sie aufgestellt worden sind, und zwar die besten am Kopfe, die geringsten am Schlüsse des Verzeichnisses jeder Altersklasse.

Die Beleg- und Geburtsscheine aller p r ä m i r t e n F o h l e n sind zurückzubehalten und der Kanzlei des schweizerischen Landwirthschaftsdepartements zuzustellen, welche die Zeugnisse mit der Kontrolnumrner versieht und sie den Bigenthümern der Fohlen wieder direkt zustellt.

Den Ausstellern sind jeweilea die Gründe anzugeben, warum die Thiere von der Prämirung ausgeschlossen werden. Ebenso ist auf allfällige Fehler aufmerksam zu macheu, welche bei der Aufzucht der Pferde begangen werden.

Namentlich dürfte es angezeigt sein, die Züchter zu ermahnen, die säugenden Mutterlhiere gut zu ernähren und ganz besonders bei den Fohlen im ersten Lebensjahre, in welchem sich der größte Theil des Wachsthums vollzieht, den Hafer nicht zu sparen und, wo thunlich, mit ganzer oder abgerahmter Kuhmilch nachzuhelfen und denselben genügend Bewegung zu verschaffen, ohne welche eine intensive Ernährung eher nachtheilig wy-ken würde.

In den folgenden Jahren gehören die Fohlen im Sommer auf die Weide. Die Aussteller sind auf deu Art. 14 der einschlägigen Verordnung aufmerksam zu machen, gemali welchem der Bund Beiträge für gute Fohlenweiden gewährt.

Damit eine Fohlenweide prämirt werden kann, müssen auf derselben mindestens 10 mehr als einjährige Fohlen gesommert werden, und es müssen genügende Stallungen und ein ausreichender Heuvorrath vorhanden sein, um die Fohlen bei schlechter Witterung und in Fällen von Krankheit unterbringen und nähren zu können.

Den Ausstellern ist mitzutheilen, daß die Prämie von Fr. 200 nicht ausbezahlt wird, wenn das prämirte Fohlen von dem gleichen Hengste gedeckt wird, welcher dasselbe erzeugt hat (Incestzucht).

375

Aus Obigem ist zu ersehen, daß das Departement einen großen "Werth auf das belehrende Moment bei diesen Ausstellungen legt.

Dasselbe würde es deßhalb dankbar anerkennen, wenn nach jeder Schau einer der Herren Experten jeweilen einen kurzen Vortrag an die anwesenden Pferdezüchter richten würde, in welchem auf das hingewiesen wird, was die Pferdezucht in der betreffenden Gegend zu fördern geeignet wäre.

II. Für den Ankauf dreijähriger Pferde gelten folgende Vorschriften : Es dürfen nur solche Pferde angekauft werden, für welche der Nachweis vorliegt, daß sie von ,,anerkannten" Hengsten abstammen. Prämirungswürdige Stulfohlen sind nur anzukaufen, wenn die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß dieselben nicht zur Zucht verwendet würden. Falls Züchter derartige Pferde erwerben wollen, soll die Kommission denselben keine Konkurrent machen. Pferde, welche auf Weiden gesommert wurden, sind solchen, die im Stalle aufgezogen wurden, vorzuziehen. Die Züchter sind darauf aufmerksam zu machen, daß der Bund in Zukunft nur solche Remonten ankaufen wird, welche an den Weidgang gewöhnt sind.

Die anzukaufenden Fohlen sollen ein Stockmaß von mindestens 152 cm. besitzen, von gutem Charakter sein und sich durch freien, regelmäßigen und ergiebigen Gang auszeichnen ; der Kopf soll leicht und gut angesetzt sein, Rücken und Lenden kür/, und der horizontalen Form sich annähern, die Gliedmassen rein und von richtiger Stellung und die Hufe gut sein.

Die Fohlen mit grauem Mantel sind nicht anzunehmen, und es sollen nur mit vier ausgebildeten Ersatzschneidezähnen versehene Thiere angekauft werden.

Die Fohlen werden baar bezahlt und auf den Ankaufsplätzen übernommen. Die Thiere kommen zum Theil nach Payerne, zum Theil nach Thun. Auf ersterem Platz können nicht mehr als 15 Stück untergebracht werden, und wird es zur Ersparuug von Transgurtspesen gut sein, wenn die in der Westschweiz angekauften Thiere bis auf diese Stückzahl nach Paj'erne iustradirt werden; die übrigen Fohlen sind nach Thun gemäß den von der Regieaustalt zu treffenden Anordnungen zu bringen.

III. Prämirung von Vollblut- und edeln Halbblutstuten.

Gemäß Beschluß des Bundesrathes vom 17. März 1891 können an den jährlichen Stutfohlenschauen schöne, mindestens drei und

376

höchstens sieben Jahre alte, kräftige Vollblut- und edle HalbblutStuten in dem Sinne zur Zucht ,,anerkannt" und prämirt werden, daß den Besitzern derselben für das erste lebensfähige, von einem ,,anerkannten" Hengste abstammende Fohlen, welches diese Stuten werfen werden, je eine Prämie im Betrage von Fr. 280 in Aussicht gestellt wird.

Sofern derartige, noch nie prämirte und noch nie zur Zucht verwendete Stuten an den bevorstehenden Stutfohlenschauen aufgeführt werden, sind dieselben zu prüfen und, falls dieselben wirklich edel, kräftig und erbfehlerfrei sind und den Typus des Pferdes à deux mains in hervorragender Weise zeigen, gleich wie die prämirten Stutfohlen dem Range nach in das Verzeichnis aufzunehmen und mit dem Brandzeichen zu versehen.

IV. Besichtigung der im Jahre '1884 importirten oder ,,anerkannten" Zuchthengste.

Gemäß Art. 6 der Verordnung vom 23. März 1887, betreffend die Hebung der Pferdezucht durch den Bund, haben die Besitzer der im Jahre 1884 importirten oder ,,anerkannten" Zuchthengste Anspruch auf die Ausrichtung eines Beitrages von 10 % des s. Z.

festgestellten Werthes. Die Kantone werden eingeladen werden, diese Hengste anläßlich der Stutfohlenschauen den Experten-Kommissionen vorzuführen. Es betrifft dieses die Hengste: ,,Candidat", im Besitze des Herrn Jakob Meister, in Sumiswald (Bern), Schätzung Fr. 2200 ; ,,Dimitri", im Besitze der Herren Gebr. Gilomen, in Corgémont (Bern), Schätzung Fr. 2800 ; ,,Neger", im Besitze des Herrn Carl Bähler, ira Gwatt bei Thun (Bern), Schätzung Fr. '2000; ,,Danseur", im Besitze des Herrn Präsident Mannhart, in Flums (St. Gallen), noch nicht eingeschätzt; ,,Darling", im Besitze des Herrn J. F. Frevmond, in Corrençon (Waadt), Schätzung Fr. 1000.

Der Vollbluthengst ,, S e r a p i s " befindet an auf der Beschälstation E i n s i e d e l n .

sich vom 17. Aprii

377

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Da Druckschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberücksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 Exemplaren erforderlich (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische'), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung unseres Sekretariates für Drucksachen, ein etwelcher Reservevorrath an letzteres eingesandt werden sollte. Besser ist jedoch die Vermittlung durch genanntes Sekretariat.

B e r n , den 22. Dezember

1881.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der XI. Band der eidg. Gesetzsammlung, neue Folge (I. Bd., II. Serie), ist erschienen und kann beim Drucksaehenbüreau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 3 broschirt bezogen werden.

B e r n , den 14. April

1891.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

JV° 95, Tom 21. April 1891.

Handelsregistereiuträge. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Telegramme.

378

No 96, vom 22. April

1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Generalbilanz der schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1890. General-Gewinn- und Verlustrechnung der schweizerischen Emissionsbanken von 1883 bis und mit 1890.

Fabrik- und Handelsmarken.

M 97, vom 22. April 1891.

Handelsregistereinträge. Schweizerische Emissionsbanken : Generalmonatsbilanz, vom 31. März 1891; Monatsbilanz vom 31. März 1891; Notenverkehr im März 1891. Beschlüsse der Bundesversammlung.

No 98, vom 23. April

1891.

Handelsregistereinträge. Handelsbericht des schweizerischen Konsuls in Algier über das Jahr 1890. Schweizerische Handelsvertragsverhandlungen. Telegramme.

No 99, vom 24. April 1891.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Rubelkurs bei Zollzahlungen. Russischer Zolltarifentwurf. Situation ausländischer Banken.

No 100, vom 25. April

1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge. Ergebnisse der schweizerischen Emissionsbanken im Jahre 1890.

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17

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