668

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn.

(Vom 15. Juni 1891.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 10. Oktober 1890 haben Sie für den Ankauf eines Bauplatzes für das Post- und Telegraphengebäude in Solothurn, welches im neuen Quartier daselbst erstellt werden soll, eine Summe von Fr. 17,000 bewilligt. Der bezügliche Kaufvertrag ist seither perfekt geworden.

Inzwischen haben wir gleichzeitig, gestützt auf das vom Postdépartement aufgestellte Verzeichniß über die notwendigen Lokalitäten für die Post- und Telegraphen Verwaltung, ein Projekt für die Baute ausarbeiten und die Baukosten approximativ berechnen lassen.

Da sich die Ausdehnung eines Post- und Telegraphengebäudes nach den gezwungener Weise im Erdgeschoß unterzubringenden Räumen richtet, so bringt dies in den meisten Fällen mit sich, daß in den obern Stockwerken je nach Umständen eine größere oder kleinere Anzahl von Lokalen erstellt werden müssen, die wenigstens in den ersten Jahren nicht alle von der Post- und Telegraphenverwaltung benützt werden, sondern als Geschäftslokale oder als Wohnungen an Private zu vermiethen sind. Es trifft dies, wie aus dem nachstehenden Verzeiehniß hervorgeht, auch in unserem Fall zu.

Nach dem vorliegenden Projekte soll eine Fläche von 866 m 2 überbaut werden und es würde das Gebäude enthalten:

669 Kellergeschoß.

Magazine für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst 370 Keller zu den Privatwohnungen . . . . 120 Erdgeschoß.

Schalterhalle Fahrpostbüreau Briefpostbüreau Passagierzimmer Kondukteurzimmer Remise f ü r d i e Postverwaltung . . . .

Remise für die Telegraphenverwaltung . .

m2

490 m 2

98 256 175 13 10 52,6 52,5

m2 ,, ,, ,, n

,, ,,

657 Erster Stock.

a. D i e n s t l o k a l e .

Apparatensaal und Telephon-Centralstation Aufgabezimmei" Chef des Telegraphenbüreau Batterieküche Nachtdienstzimrner Disponibel .

Magazin Vestibüle b. Zu v e r m i e t h e n d e L o k a l e . . .

86 29,e 28,s 34 16 54 32 41 335

m2 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, 656,3

Zweiter Stock.

Z u vermiethende Wohnungen

. . .

657,7

Dachstock.

Archive und Magazine für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst . . . . 3 3 0 m 2 Dependenzen zu den Privatwohnungen . . 350 ,, 680

Total Der Posthof mißt Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

a

3141 m 2 310 45

670

Wie aus dea Plänen ersichtlich, wird das Gebäude freistehend, wie denn überhaupt der Bauplatz für eine derartige Baute ein sehr günstiger ist. Ersterer Umstand bietet sowohl für die Beleuchtungsverhältnisse im Innern als für die Zufahrten große Vortheile, dagegen werden der kostspieligen Gebäudefacaden wegen die Baukosten auch entsprechend größer. Letztere konnten noch nicht im Detail berechnet werden, sondern wir mußten uns begnügen, die Kostenberechnung nach" dem Kubikmaaß des Gebäudes vornehmen zu lassen. Erfahrungsgemäß kamen bis vor kurzer Zeit die Kosten für ein derartiges, zwar einfach, jedoch in monumental gehaltenem Style ausgeführtes Gebäude auf Fr. 28 bis Fr. 30 per Kubikmeter zu stehen. Bei dieser Berechnungsart wird der Kubikinhalt nur vom Trottoir bis Oberkant des Dachgesimses gemessen, der Keller- und Dachraum also nicht in denselben einbezogen. Wegen der in den letzten Jahren erfolgten bedeutenden Erhöhung der Arbeitslöhne und der beträchtlichen Verteuerung beinahe sämmtlicher Baumaterialien wird letzterer Ansatz von Fr. 30 jedoch nicht mehr genügen, sondern unsere ßauverwaltung glaubt, per Kubikmeter Fr. 32 in Rechnung bringen zu müssen.

Da die überbaute Fläche 866,6 m 2 beträgt und das Dachgesims 15,3 m. Über dem Trottoir liegt, der Kubikinhalt des Gebäudes mit Hinzurechnung der Thurmüberhöhung demnach 13,585 m 3 ausmacht, so ergibt dieß, zum Preise von Fr. 32, inklusive Auslugen für die spezielle Bauführung, eine Summe von . . Fr. 434,720 Hiezu ein Zuschlag für voraussichtliche außerordentliche Fundamentirungskosten, indem der größte Theil des Baugrundes aus vor nicht sehr langer Zeit aufgefülltem Festungsgrabenareal besteht und deßhalb die Fundamente bis auf gewachsenen Boden ausgehoben werden müssen ,, 12,000 Holzpflästerung des Posthofes inkl. Abschluß desselben mit Sockel und hohem Eisengitter . . . ,, 6,280 Total der Baukosten

Fr. 453,000

Die definitiven Baupläne und die detaillirte Kostenberechnung werden demnächst zur Ausarbeitung gelangen, damit in möglichster Bälde mit dem Bau begonnen und derselbe einige Wochen vor dem 1. November 1893, auf welchen Zeitpunkt der Miethvertrag mit den Eigenthümern der jetzigen Postlokale abläuft, zum Bezug bereitgestellt werden kann.

Indem wir im Uebrigen auf die Pläne verweisen, stellen wir den Antrag auf Annahme des nachfolgenden Beschlußentwurfes.

671 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 15. Juni

1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

672 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 15. Juni 1891, beschließt: Art. 1. Für den Bau eines Rost- und Telegraphengebäudes auf dem durch die Eidgenossenschaft erworbenen Terrain im neuen Quartier in Solothurn wird eine Summe von Fr. 453,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrath ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

673

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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von St. Gallen über Wattwil nach Rapperswil und von Samstagern nach Zug.

(Vom 15. Juni 1891.)

Tit.

Die Herren G r a u e r - F r e y inDegersheim, J . F r i s c h k n e c h t B r e i t e n m o s e r und Th. L ö p f e in St. Gallen, als Inhaber der Konzession einer Eisenbahn von St. G a l l e n über W a t t w i l nach R a p p e r s w i l und von S a m s t a g e r n nach Z u g , reichten mit Eingabe vom 14. Oktober, eingelangt den 16. Oktober v. J., das Gesuch ein um A b ä n d e r u n g der Konzession für die III. Sekt i o n d e r L i n i e St. G a l l e n - Z u g u n d u m E r w e i t e r u n g d e r Konzession auf den Bau und Betrieb einer normalspurigen Zweigbahn zwischen der Station U z n a c h und der projektirten Station St. G a l l e n k a p p e l , eventuell Gommiswald. · Die gemeinsame Konzession der Theilstücke St. Gallen-Rapperswil und Samstagern-Zug beruhte auf dem Gedanken einheitlichen Betriebes, zu welchem Zwecke mit der Süd-Ost-Bahn ein Abkommen getroffen worden war, wonach letztere sich verpflichtete, den Bau ihrer Theilstrecke Pfäffikon-Samstagern mit 30 statt mit 50 °/oo Maximalsteigung zu erstellen, um das Befahren beiden Gesellschaften zu ermöglichen. Für die Mehrkosten des Projektes mit 30 %o Maximalsteigung, auf ca. l Va Millionen berechnet, hätte das [nitiativkomite der Linie St. Gallen-Zug aufkommen müssen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn. (Vom 15. Juni 1891.)

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1891

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01.07.1891

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