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Kreisschreiben des

Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend Option der Söhne von in der Schweiz naturalisirten Franzosen.

(Vom 18. Juni 1891.)

Getreue, liebe Eidgenossen!

Die am 23. Juli 1879 mit Frankreich abgeschlossene Uebereinkunft, betreffend die Staatsangehörigkeit der Kinder und der» Militärdienst der Söhne von in der Schweiz naturalisirten Franzosen, schreibt nicht vor, daß der Betheiligte den vorgesehenen Erklärungen seine Unterschrift beizusetzen habe.

Zwar sorgen in den meisten Kantonen die kompetenten Behörden dafür, daß der Optant die von ihnen auszustellende Urkunde unterzeichne; die französische Botschaft möchte indessen, daß dieses Verfahren allgemein und in einheitlicher Weise durchgeführt würde.

Unter dem Vorbehalt, daß aus dem ausnahmsweisen Fehlen der Unterschrift des Optanten in Zukunft kein Grund abgeleitet werden wolle, eine Optionserklärung zurückzuweisen, steht unserer Ansicht nach der Erfüllung dieses Wunsches nichts entgegen. Im Gegentheil, diese Förmlichkeit wird in streitigen Fällen, wie sie auch schon vorgekommen sind, es gestatten, diese Unterschrift demienigen, welcher die Erklärung abgegeben hat, entgegenzuhalten.

Unter diesen Umständen laden wir Sie ein, die kompetenten Behörden Ihres Kantons anzuweisen, dafür besorgt zu sein, daß von.

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nun an der Optant den Erklärungen, um deren Ausstellung Sie in, Vollziehung der Uebereinkunft vom 23. Juli 1879 ersucht werden, seine Unterschrift beifüge.

Zum Schlüsse erinnern wir Sie daran, wie wünschenswerth esist, daß die Bestimmungen der oben erwähnten Uebereinkunft durch öftere Bekanntmachungen die größtmögliche Verbreitung erfahren.

(Siehe unsere Kreisschreiben vom 4. Dezember 1883, Bundesblatt 1883, IV, 838, und vom 5. Juni 1890, Bundesblatt 1890, III, 265.> Wir benutzen auch diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 18. Juni 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes,.

Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier.

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Kreisschreiben des Bundesrathes an sämmtliche Kantonsregierungen, betreffend Option der Söhne von in der Schweiz naturalisirten Franzosen. (Vom 18. Juni 1891.)

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Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1891

Date Data Seite

466-467

Page Pagina Ref. No

10 015 312

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