Bewilligungsverfahren für erdwissenschaftliche Untersuchungen nach Kernenergierecht Öffentliche Auflage des Sondiergesuchs NSG 16-04 (Remigen 1) der Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) vom September 2016 betreffend Bewilligung von Sondierbohrungen auf den Parzellen Kat.-Nr. 638 + 639, Eien, in der Nähe der Mönthalerstrasse in 5236 Remigen.

Gemeinde: 5236 Remigen Gesuchstellerin: Nagra, Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Hardstrasse 73, Postfach 280, 5430 Wettingen Gegenstand: In der Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) ist vorgesehen, die verbleibenden Standortgebiete mit geowissenschaftlichen Methoden detaillierter zu untersuchen. Die Untersuchungen haben den Zweck, den Kenntnisstand im Hinblick auf die definitive Standortwahl in Etappe 3 des SGT zu vertiefen. Die von der Nagra beabsichtigten Sondierbohrungen dienen der Erkundung der tieferen Gesteinsschichten bis maximal 2000 m Tiefe. Die Nagra beantragt hiermit die Erteilung einer Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bohranlage auf den Parzellen Kat.-Nr. 638 + 639, Eien, in der Nähe der Mönthalerstrasse in 5236 Remigen für mehrere Jahre.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Kernenergiegesetz (Art. 49 ff. KEG; SR 732.1), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021) und dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Öffentliche Auflage: Das Gesuch vom September 2016 kann vom 27. Februar 2017 bis zum 28. März 2017 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

Gemeindekanzlei Remigen, Hintertrottenstrasse 7, 5236 Remigen

Für weitere Informationen bietet die Nagra während der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei in Remigen eine Sprechstunde an. Am 13. März 2017 ist von 15 Uhr bis 19 Uhr ein Mitarbeiter der Nagra für Auskünfte auf der Gemeindekanzlei anwe-

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send. Das Gesuch ist zudem ab dem Start der öffentlichen Auflage auf der Webseite des Bundesamtes für Energie unter der folgenden Adresse einsehbar: https://www.radioaktiveabfaelle.ch/erdwissenschaftlicheuntersuchungen Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG oder des EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist vom 27. Februar bis 28. März 2017 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

Hinweise: ­

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

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Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 55 Abs. 2 KEG).

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Die Einsprechenden werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie gegebenenfalls eine Vertretung bestellen müssen. Dies kann für sie mit Kosten verbunden sein (Art. 30a Abs. 3 VwVG).

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Bundesamt für Energie (BFE)