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Schweizerisches Bundesblatt.

43. Jahrgang. IV.

Nr. 34.

19. August 1891.

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Bundesraths beschieß über

die Rekursbeschwerden betreffend die Grossrathswahllen vom 3. März 1889 im tessinischen Wahlkreise Riva San "Vitale.

(Vom 11. August 1891.)

Ders chweizerische Bundesrath hat in Sachen der Rekursbeschwerden betreffend die Großrathswahlen vom 3. März 1889 im tessinischen Wahlkreise Riva San Vitale nach dem Bericht des Justiz- und Polizeidepartements folgenden T h a t b e s t a n d gefunden:

A. Betreffend die Gemeinde Riva San Vitale.

I. Am 3. März 1889 stellte Vassalli, Severino, einen schriftlichen Protest dagegen aus, daß er, am 2. März in die Heimat zurückgekehrt, von der Großrathswahl vom 3. März ausgeschlossen worden sei, obgleich er sich zur sofortigen Zahlung der Steuerrückstände bereit erklärt habe; er würde für die liberale Liste (Bernasconi, Perucchi, Biondi, Rossi, Andreazzi, Bianchi) gestimmt haben.

Am 5. März beschwerte sich Domenico Vassalli darüber, daß sein Sohn Vassalli, Silvio, telegraphisch in den Militärdienst berufen und gegenwärtig in der Kaserne Thun, daselbst nicht habe stimmen können, was ein beigelegter Brief des Sohnes vom 3. März beweist; er fügt bei, daß derselbe für die obgennanten liberalen Kandidaten gestimmt haben würde.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. IV.

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Das liberale Komite beschwert sich darüber, daß auf Anordnung des Kommissärs e i n g e s c h r i e b e n worden sei Mantegazzi, Antonio, der seit mehr als zwei Jahren keine Steuern mehr bezahlt habe; daß dagegen Bernasconi, Pericle, fu Avvoc. Camillo, wohnhaft in Brugherio, Italien, als Gemeindeamt, der mit den Steuern in Ordnung sei, von der Munizipalität v e r g e s s e n , sich an den Kommissär gewandt, von diesem aber keine Antwort erhalten habe.

Die Munizipalität bestätigte dies in einem Schreiben an den Bundeskommissär mit dem Beifügen, daß auch sie, rechtzeitig auf das Versehen aufmerksam gemacht, von Amts wegen arn 4. Februar die Befugniß zur Eintragung Bernasconi's beim Regierungskommissär nachgesucht habe, aber auch ihrerseits keiner Antwort gewürdigt worden sei, weil bekanntermaßen Bernasconi mit den Liberalen stimme.

Mantegazzi habe schon seit drei Jahren gar keine Steuern mehr bezahlt. Der Kommissär habe aber ohne Weiteres seine Eintragung verfügt, wahrscheinlich weil Mantegazxi ein Klerikaler sei.

Diese beiden Thatsachen haben zwar keinen Einfluß auf das Wahlresultat, seien aber der Wahrheit wegen angeführt worden.

Die Untersuchung des Bundesdelegirten ergab betreffend Silvio Vassalli Bestätigung des oben Gesagten; Vassalli, Severino, war mit den Steuern von drei Jahren her im Rückstand und wollte sie am 2. März bezahlen; Bernasconi Bestätigung des oben Gesagten; Mantegazzi ist seit zwei Jahren mit den Steuern im Rückstand.

B. Betreffend die Gemeinde Meride.

II. Am 4. Februar 1889 verlangten beim Regierungskommissär die unten folgenden Bürger ihre Eintragung in das Stimmregister, nämlich : Arioli, Giovanni, fu Matteo, Arioli, Romilio, di Giovanni, Borsani, Giovanni, fu Giovanni, Volpi, Pietro, fu Giuseppe, Volpi, Giuseppe, fu Giuseppe, Provini, Giovanni, und Söhne Vitale und Pietro Giovanni,, Frangi, Mansueto, fu Giorgio, Salmoni, Giacinto, fu Biagio,

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indem sie ein vom nämlichen Tage datirtes Zeugniß der Munizipalität produzirten, daß sie nun alle Rückstände bis und mit dem Jahre 1887 bezahlt haben.

Betreffend Provini fügten sie bei, er schulde nur noch die Zinsen für vier Jahre von dem von der Gemeinde für ihn an den Spital von Como ausgelegten Betrag.

Der Kommissär wies das Gesuch ab, weil das Zeugniß der Munizipalität sich nur auf die Gemeinde-, nicht auch auf die Kantonalsteuern beziehe.

Namens der Petenten wandte sich Ermenegildo Fossati an den Staatsrath, indem er erklärte, die Annahme des Kommissärs sei ein Irrthum. In Mèride werde es nämlich so gehalten: Die Gemeinde zahle zum Voraus die Kantonalsteuer an den Staat und beziehe sie ihrerseits wieder von den Steuerpflichtigen in der Gemeindesteuer; die Erklärung der Munizipalität beziehe sich demgemäß auf alle Steuern. Zum Beweise wurden die Quittungen der Gemeindesteuern beigefügt, welche in der That jeweilen auch einen Ansatz für die Kantonalsteuer enthalten.

Zudem stellte die Munizipalität noch ein besonderes Zeugniß aus, daß sich dies wirklich so verhalte.

Der Staatsrath erklärte: Nur betreffend Sulmoni steht fest, daß er auch die Steuern für 1886, nicht nur die für 1887 bezahlt hat; er wird daher zur Abstimmung zugelassen; die Ändern bleiben ausgeschlossen.

Namens der übrigen neun wandte sich Fossati mit einer Beschwerde an den Bundesrath. Die Rekurrenten, sagt er, haben a l l e Rückstände bezahlt. Er wiederholte seine Bitte um Schutz dringend mit Depesche vom i. März.

Am 2. März telegraphirte Advokat Rossi an den Staatsrath, der Ausschluß der neun Bürger verursache große Aufregung und könne Unordnungen bei der Wahlversammlung hervorrufen; sie seien wirklich nicht im Rückstand, wie die Steuerregister klar zeigen, er bitte dringend (caldamente), sie zuzulassen, der Staatsrath habe ja auch in Mendrisio ein Dekret zufolge besserer Information zurückgenommen.

Der Staatsrath telegraphirte zurück : Das Dekret bleibt bestehen.

Die Untersuchung des Bundesdelegirten bestätigte, daß du; tjenannten alle Rückstände bezahlt hatten ; zwei von ihnen kamen zur Urne und wurden von der Munizipalität zur Abstimmung zugelassen.

180 C. Betreffend die Gemeinde Besazio.

IH. Der Kommissär schloß vorn Stimmregister dieser Gemeinde wegen rückständiger Steuern aus : Realini, Pietro, fu Domenico, und Biondi, Antonio, fu Francesco.

Hiegegen rekurrirte Francesco Zoppi an deu Staatsratb, indem er geltend zu machen suchte, die Beiden haben das rückständige testatico zweier Jahre bezahlt, und damit sei der Grund ihrer Streichung dahingefallen, denn weitere Steuern habe die Munizipalität niemals von ihnen verlangt.

Der Staatsrath fand : Der Bürger muß von Gesetzes wegen alle Steuern bezahlen, um stimmen zu können, das haben die Rekurrenten mit Bezug auf das focatico und die Staatssteuer nicht gethan, also bleibt es bei ihrer Streichung.

Zoppi gab hievon dem Bundesrathe sofort nach Empfang des Dekretes telegraphisch Kenntniß mit dem Beifügen : der Rückstand mit testatico und Staatssteuer, den der Staatsrath ohne jeden Beweis annimmt, ist gar nicht vorhanden; es ist Alles bezahlt worden, was der Quästor der Gemeinde (l'esattore) verlangte ; er bat daher um telegraphische Ermächtigung der Beiden, zu stimmen.

Am 3. März schrieben die beiden Gestrichenen einen Protest gegen ihren Ausschluß von der Urne und fügten bei, daß sie, wenn zugelassen, für die liberale Liste gestimmt haben würden.

Vor dem Bundesdelegirten erklärte Zoppi, im Widerspruch mit der Depesche, er habe am 2. März noch die weiteren Rückstände zahlen wollen, der Sindaco habe aber erklärt, die Beiden nicht mehr eintragen zu können.

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D. Betreffend die Gemeinde Rancate.

IV. Am 3. März 1889 schrieben Rusca, Luigi, fu Domenico, und Rusca, Ernesto, di Luigi, einen Protest gegen ihre Ausschließung von der Wahlurne mit dem Beifügen, daß sie, wenn zugelassen, für die liberale Liste gestimmt haben würden.

181 E. Betreffend die Gemeinde Stabio.

V. Mit Schreiben vom 3. Februar 1889 verlangte Rusconi, Francesco, beim Regierungskommissar die E i n t r a g u n g folgender Bürger in das Stimmregister für die Großrathswahlen : Canova, Giuseppe, fu Bernardo, von Chiasso, Polizeisoldat, Delprete, Giacomo, fu Bernardo, von Sessa, Polizeisoldat, Crivelli, Giorgio, di Giovanni, von Stabio, Polizeisoldat, Crivelli, Giovanni, di Luigi, von Stabio, Grenzwächter, der seine Frau und Kinder in Stabio habe, da die Genannten seit mehr als 3 Monaten ihr Domizil in Stabio haben. Polizeisoldat Crivelli sei zwar jetzt in Bellinzona stationirt, habe aber gar nicht verlangt, hier gestrichen und dort eingetragen zu werden.

Auf der ändern Seife wurde die S t r e i c h u n g verlangt von: Perucchi, Lorenzo, fu Goliardo, der keine Gemeindesteuern zahle, Piotti, Luigi, fu Felice, von Capolago, Grenzwäcliter, Cassina, Carlo, fu Domenico, von Magadino, Grenzwächter, Ceppi, Camillo, fu Giuseppe, von Novazzano, Grenzwächter, die nicht rechtzeitig das Domizil und die Einschreibung verlangt und sich nicht am Wohnort ihrer Familien haben streichen lassen.

Das amtlich in zum Theil unleserlichem Zustande mitgetheilte Dekret des Kommissärs scheint zu sagen, daß dem Gesuch um Eintragung der 3 Polizeisoldaten und Streichung des Perucchi entsprochen, im Uebrigen das Begehren abgewiesen werde.

Hiegegen rekurrirte Mombelli, Angelo, an den Staatsrath, indem er anführte : Canova und Delprete haben ihre Familien nicht in Stabio.

Crivelli, Giorgio, ebenfalls nicht, da er nicht in ökonomischer Gemeinschaft mit seinem Vater lebt; er zahlt hier auch keine Steuern.

Dagegen : Crivelli, Giovanni, hat seine Familie und zahlt seine Steuern in Stabio.

Perucchi, Lor., hat im Jahr 1888 seine Steuern bezahlt und fällt also nicht unter Art. 4 des Gesetzes vom 15. Juli 1880.

Cassina wurde durch Dekret des Kommissärs von Locamo in Magadino gestrichen, ebenso Ceppi in Novazzano.

Es wird daher verlangt : a. die Streichung von Canova, Delpi'ete, Crivelli, Giorgio ;

182 b, die Eintragung von Perucchi und Crivelli, Giovanni; c. die Festsetzung des Ortes der Wahlfähigkeit von Fiotti, Cassina, Ceppi.

Hierauf antwortete Rusconi, Francesco, an den Staatsrath: Die Polizeisoldaten Canova und Delprete sind seit mehr als 3 Monaten hier stationirt; die Familie von Crivelli, Giorgio, ist von Stabio.

Crivelli, Giov., ist in Novazzano stationirt, hat aber seine Familie in Stabio und zahlt da seine Steuern.

Perucchi ist seit mehr als 4 Jahren in Amerika und hat die Steuern für 1887 nicht bezahlt.

Die in Stabio stationirten Grenzwächter Cassina, Ceppi und Piotti haben erst am 17. Januar daselbst ihre Eintragung verlangt.

Es sind dieselben zu streichen.

Uebrigens ist der Rekurs von Mombelli schon wegen Verspätung abzuweisen.

Ferner antwortete Ceppi, Domenico: 1. Mombelli hat den Entscheid des Kommissärs seinem Rekurse nicht beigelegt.

2. Er legt keine Ausweise über die Zahlung der Steuern bei.

Es wird daher auf Bestätigung des Dekretes des Kommissärs angetragen.

Die Munizipalität bezeugt, daß Perucchi, Lorenzo, die Gemeindesteuern 1887 nicht bezahlt hat, wohl aber die vom Jahr 1888.

Der Staatsrath entschied : Weder Mombelli noch Rusconi haben eine gehörige Abschrift des Dekretes des Kommissärs produzirt; denn das unförmliche Schreiben, welches Rusconi präsentirte, und welches keine Unterschrift trägt, noch irgend ein Zeichen der Authentizität, kann nicht dafür gelten ; es wird daher nicht auf die Beschwerde eingetreten.

VI. Mit Schreiben vom 4. Februar wandten sich Albisetti, Francesco, und Ceppi. Domenico, an den Regieruugskommissär und verlangten die S t r e i c h u n g von 18 Bürgern, wovon 7 nicht in Stabio domizilirt seien, nämlich : Pellegrini, Giuseppe, di Giovanni, eidgenössischer Zolleinnehmer in Dirinella.

Pozzi, Lorenzo, di Battista, Grenzwächter in Monteggio.

Perucchi, Luigi, fu Faustino, Grenzwächter in Chiasso.

183 Perucchi, Massimo, di Manilio, Grenzwächter in Vacallo.

Luisoni, Emilio, di Séverine, Zollangestellter in Gerra-Gambarogna.

Moretti, Luigi, di Luigi, Zollangestellter in Lugano.

Ferner : Gasparini, Carlo, di Antonio, Grenzwächter von Croglio, seit einiger Zeit hier wohnhaft, verlangte erst am 18. Januar hier eingetragen zu werden.

Gobbi, Èrcole, di Antonio, stud. jur., in Genf seit mehr als 4 Monaten.

Induni, Pericle, fu Giovanni, Angestellter der Banca della Svizzera Italiana in Lugano seit ungefähr 5 Monaten.

Pellegrini, Odoardo, di Gottardo, wohnhaft in Guggiolo, Italien, zahlt hier wahrscheinlich keine Steuern.

Gerosa, Lucca, di Pietro, domizilirt in Turin mit Familie, wahrscheinlich mit Steuern seit Jahren im Rückstand.

Regazzoni, Giuseppe, fu Giuseppe, mit 4 Söhnen, nicht hier domizilirt; es steht nicht fest, daß sie Steuern zahlen.

Bernasconi, Giovanni, di Giacomo, fallit.

Dagegen wird die E i n t r a g u n g verlangt von: Ferretti, Giovanni, von Bedigliora, seit Oktober 1887 hier domizilirt als Dozent an der höhern Knabenschule.

Torti, Pietro, di Giuseppe, Polizeisoldat, von hier.

Torti, Enrico, i'u Antonio, Polizeisoldat, von hier.

Castioni, Carlo, fu Battista, Polizeisoldat, von hier.

Der Kommissär fand (ohne Begründung) : Dem Begehren ist entsprochen mit der einzigen Ausnahme, daß Gasparini nicht gestrichen wird.

Hiegegen rekurrirte Mombelli, Angelo, an den Staatsrath, aus folgenden Gründen : Perucchi, Luigi, stellt gar nicht auf dem Stimmregister.

Die Zollangestellten haben an ihrem Stationsort nur vorübergehenden Aufenthalt; sie müssen einer Versetzung stets gewärtig sein, gerade wie die Polizeisoldaten, die ja auch im Stimmregister stehen, ohne in Stabio stationirt zu sein, weil sie hier ihre Familien haben wie jene. Sie zahlen auch hier ihre Steuern.

Auch die ändern Gestrichenen zahlen ihre Steuern in Stabio.

Warum Gasparini anders behandelt werden soll, als die Uebrigen, ist unerfindlich.

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Bernasconi ist, wenn auch fallit, weder des betrüglichen noch des leichtsinnigen Bankerottes schuldig erklärt, und also des Wahlrechtes nicht beraubt.

Ferretti zahlt hier keine Steuern.

Induni hat seine Familie in Stabio und kehrt fast alle Sonntage dahin zurück : hier zahlt er die Steuern, hier war er auch immer eingeschrieben. Mit dem gheichen Rechte hätten andere Angestellte (Ginella in Zoßngen, Ginella in Darò im Atelier, Luisoni in Chaux-de-Fouds, Ceppi in Arogno) gestrichen werden müssen.

Der gleiche Kommissär, der den Genter Studenten Gobbi streicht, hat der Munizipalität von Ligornetto die Streichung des Einsiedler Studenten Coloni bara, Carlo, untersagt.

Die Munizipalität bezeugt, daß Regazzoni, Gius., und seine vier Söhne die Gemeindesteuern der Jahre 1886, 1887, 1888 bezahlt haben, dagegen noch im Rückstände sind mit denen von 1884 und 1885 und mit den Staatssteuern einiger Jahre.

Ferner bezeugt dieselbe, daß Bernasconi, Giov., di Giac., Pellegrini, Odoardo, di Gottardo, Pozzi, Giov., di Battista, Perucchi, Massimo,' di Man., Luisoni, Emilio, di Sever., Moretti, Luigi, di Luigi, Gobbi, Èrcole, di A n t , nicht im Staatssteuerregister 1888 stehen und daher auch nicht persönlich die Steuern be/.ahlen, wohl aber ihre Väter von ihrem Vermögen u. s. w.

Der Staatsrath fand : Die Greozwächter behalten ihr politisches Domizil da, wo sie domizilirt waren, bevor sie in den Dienst berufen wurden; da nicht bewiesen ist, daß die hier erwähnten ein anderes Domizil gehabt haben als Stabio (ausgenommen Gasparini, der in Croglio domizilirt ist), so haben sie auch ila zu stimmen.

Regazzoni mit seinen 4 Söhnen ist mit den Gemeindesteuern von mehr als 2 Jahren im Rückstand, wenn er auch die der 3 letzten Jahre bezahlt hat.

Bernasconi ist vom Kommissär nicht gestrichen worden, es braucht also über ihn nicht mehr entschieden zu werden.

Betreffend die beiden Zollangestellten Pellegrini, Giuseppe, und Moretti, Luigi,

185 spricht keine Verinuthung dafür, daß sie nicht an ihrem Wohnoi-t zu stimmen haben, jener in Caviano, dieser in Lugano.

Induni, hier gilt das Nämliche.

Gobbi betreffend ist nicht erwiesen, daß er an Wahlen oder Abstimmungen in Genf tbeilgenommen habe, wo er sich vorübergehend als Student aufhält.

Pellegrini, Odoardo, und Gerosa, Luca, sind im Ausland domizilirt.

Demgemäß wird verfügt: 1. Der Rekurs wird gutgeheißen im Sinne der B e i b e h a l t u n g der Narnen a. der Grenzwächter Pozzi, zwei Perucchi, Luisoni, Rusconi, b. des Studenten Gobbi, c. des Bërnaseoni ; 2. dagegen abgewiesen mit Bezug auf Pellegrini, Gius., der in Caviano stimmen kann, Moretti, Luigi, der in Lugano stimmen kann, Induni, Pericle, der in Lugano stimmen kann, Pellegrini, Od., Gerosa, Regazzoni und Söhne, welche in Stabio zu s t r e i c h e n sind.

VII. Schon mit Schreiben vom 18. Februar hatte sich der Advokat Plinio Perucchi Namens des Wahlkomites des Wahlkreises au den Bundesrath gewendet mit einer Beschwerde gegen das Dekret des Kommissärs. Es wird gesagt, daß Luisoni auf dem Zollbüreau in Luino, Moretti auf den Dampfbooten des Luganersee's diene, Pellegrini, Giuseppe, Zolleinnehmer in Dirinella, Pozzi, Rusconi, Perucchi und Crivelli, 4 Grenzwächter, haben sämmtliche ihre Familien in Stabio und zahlen da die Steuern.

Der Kommissär habe dagegen 8 Polizeisoldaten nicht gestrichen, die ganz in gleicher Lage sich befinden. Im Uebrigen Wiederholung der schon früher eingenommenen Standpunkte.

Am 2. März telegraphirte Advokat Perucchi an den Bundesrath den Entscheid des Staatsvathes und bat neuerdings um eine Verfügung des Bundesrathes.

Am 7. März sandte der Grenz wach ter Gasparini, Carlo, seinen Stimmzettel an den eidgenössischen Bundeskommissär, da er in Croglio, wo er bis jetzt immer gestimmt habe, ausgeschlossen worden sei.

186 Die Untersuchung des Bundesdelegirten ergab Folgeades : Regazzoni und Söhne von Stabio, wohnen seit vielen Jahren in Frankreich, sind vor 5 oder 6 Jahren einmal zurückgekommen ; ihre Familien sind im Ausland, sie zahlen die Steuern in Stabio.

Gerosa, Luca, unverheiratet, wohnt in Turin.

Pellegrini, Giuseppe, Zollangestellter von Stabio, ledig, wohnt in Dirinella zahlt die Steuern in Stabio.

Crivelli, Giovanni, Grenzwächter in Novazzano, hat seine Familie in Stabio und zahlt daselbst die Steuern.

Moretti, Luigi, Angestellter auf den Dampfschiffen, stimmte in Lugano.

Induni, Pericle, seit 5 Monaten Commis bei der Banca Svizzera Italiana in Lugano, unverheiratet, zahlt die Steuern in Stabio.

Der Bundesrath zieht in Erwägung: 1. Auf die Beschwerden aus der Gemeinde R i v a San V i t a l e kann hierorts nicht eingetreten werden, weil die angefochtenen Maßnahmen nicht Gegenstand von Entscheidungen des Staatsrathes geworden sind. Uebrigens müßte die Beschwerde von Vassalli, Severino, auch aus dem materiellen Grunde abgewiesen werden, daß derselbe offenbar nicht in dieser Gemeinde domizilirt ist. Die Beschwerde des Vassalli, Silvio, betreffend, wäre es ganz Sache der Kantonsregierung, bezw. des kantonalen Militärdepartements gewesen, dafür zu sorgen, daß das Schulkommando ihm Gelegenheit zur Stimmabgabe geboten hätte; der Bundesrath hat sich mit dieser Frage nicht zu befassen, da es sich um eine kantonale Wahl handelt.

Das Benehmen des Regierungskommissärs betreffend B e r n a s c o n i , Pericle, ist-allerdings ein sehr abstoßendes; aber domizilirt ist Bernasconi offenbar nicht in dieser Gemeinde, er wurde also mit Recht nicht aufgenommen.

M a n t e g a z z i erscheint als mit Unrecht aufgenommen.

2. Was die Rekurse aus der Gemeinde M e r i d e betrifft, so sind sie mit Bezug auf 2 der ausgeschlossenen Bürger gegenstandslos geworden, weil diese zwei trotz der Ausschließung zur Urne gekommen und zur Abstimmung zugelassen worden sind. Dieses Vorgehen der Gemeinde ist freilich keineswegs zu billigen; materiell aber erscheint in der That der Entscheid des Staatsrathes als unrichtig; denn aus dem Berichte der Munizipalität ergibt sich, daß die 9 Bürger nicht, wie der Staatsrath behauptet, mit den Staatssteuern im Rückstand sind. Differenz 7 S t i m m e n .

187 3. Da nach dem Gesetze vom 15. Juli 1880 nur derjenige «lit den Steuern Rückständige das Wahlrecht verliert, welcher mit den Steuern, also mit allen Steuern, von 2 Jahren im Rückstand ist, die beiden Bürger R e a l i n i und B i o n d i aber jedenfalls nicht mit allen Steuern zweier Jahre im Rückstande waren, so erscheint ihr Ausschluß in Besazio als ungerechtfertigt. Sie sind also noch einzutragen.

Auf die Reklamation aus der Gemeinde R a n c a t e kann dagegen nicht eingetreten werden, weil dieselbe nicht Gegenstand eines Entscheides des Staatsratb.es gewesen ist.

4. Es ist wohl zu begreifen, wenn der Staatsrath das von R u s c o n i produzirte Exemplar eines Kommissarialdekretes nicht für ein amtliches erklärt hat, da es nicht einmal vom Kommissär unterzeichnet und überhaupt in einer eines amtlichen Aktenstückes unwürdigen Weise ausgefertigt ist. Allein dasselbe trägt doch auf der Rückseite die amtliche Unterschrift des Weibels, der es dem Rekurreuten übermittelte, und ist also immerhin ein amtliches. Indessen kann der Standpunkt des Staatsrathes, daß die Nichtbeilegung einer gehörigen Ausfertigung des angefochtenen Dekretes die ganze Appellation hinfällig mache, hierorts nicht getheilt werden, da das Gesetz eine so weit gehende Folge auf jene Unterlassung nicht setzt, übrigens auch der Staatsrath selbst keineswegs in allen Fällen nach diesem Grundsatz verfahren ist, sondern vielen Rekurrenten noch eine Frist angesetzt hat zur Produktion des angefochtenen Dekretes. Was er aber dem Einen bewilligt hat, muß er dem Ändern auch bewilligen.

5. Der vom Staatsrath mit Bezug auf die P o l i z e i s o l d a t e n aufgestellte Grundsatz, daß sie nicht an ihrem Stationsorte, sondern da zu stimmen haben, wo sie ihre Familien halten, wo sie also das Zentrum ihrer Lebensführung haben und wohin sie von ihren verschiedenen Statiousorten weg immer wieder zurückkehren, wird hierorts getheilt ; denn an diesen Orten in der That, nicht an jenen, haben sie ihr wahres Domizil. Wenn dies aber für die kantonale Polizei richtig ist, so gilt es ebenso gut auch für die eidgenössische Polizei, die Grenzwächter. Im Zweifel jedoch, dann nämlich, wenn nicht feststeht, daß ein solcher Polizeisoldat seine Familie an einem ändern Ort habe, ist sein Stationsort als der Ort seines Domizils anzusehen.

Nun ist nicht bewiesen,
daß C a n o v a , D e l p r e t e und C r i v e l l i , Giorgio, ihre Familien an ändern Orten als Stabio haben, und ihre dortige Eintragung erscheint daher nicht als ungerechtfertigt. Crivelli ist zwar jetzt in Bellinzona stationirt; es ist aber nicht bewiesen, daß er sein Domizil von seinem Heimats- und bis-

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lierigen Domizilorte Stabio weg nach Bellinzona habe verlegen wollen.

Da der Grenzwächter C r i v e l l i , G i o v a n n i , seine Familie in Stabio hat, ist er hier ebenfalls e i n z u t r a g e n .

Da dagegen nicht bestritten ist, daß F i o t t i , C a s s i n a und C e p p i ihre Familien außerhalb Stabio haben, sind sie in der That hier zu s t r e i c h e n .

Dagegen ist P e r u c c h i , L o r e n z o , den der Kommissär gestrichen hat, nicht e i n z u t r a g e n , obgleich sich nach dem Zeugniß der Munizipalität nur der Rückstand mit den Steuern Eines Jahres herausstellt, denn Perucchi wohnt dauernd in Amerika.

6. Die Z o l l a n g e s t e l l t e n werden nicht so oft versetzt, wie die Polizeisoldaten; es ist also bei ihnen eher als bei diesen der Ort ihrer Anstellung als ihr Domizil anzusehen; und so erseheint der Ausschluß vom Stimmregister von Stabio gerechtfertigt bei P e l l e g r i n i , Giuseppe, und M o r e t t i .

7. Betreffend I n d u n i fällt in's Gewicht, daß er nur die Werktage in Lugano zubringt und immer wieder an den Sonn- und Festtagen zu seiner Familie nach Stabio heimkehrt. Er hat daher sein wahres Domizil immer noch hier und nicht in Lugano, gerade wie Soldati in Neggio. Er ist daher e i n z u t r a g e n .

Daß P e l l e g r i n i , Ed., G e r o s a und die R e g a z z o n i in der That nicht in Stabio domizilirt sind, bedarf einer weitern Ausführung nicht.

Ein Ausschließungsgrund gegen F e r r e t t i , der erst im Oktober 1887 nach Stabio kam, ist nicht nachgewiesen.

Bezüglich der beiden T o r t i ist nicht au den Staatsrath appellili worden, nach dem Obigen mit Recht.

8. Da das absolute Mehr der Stimmen dieses Wahlkreises 769 betrug, der mit der geringsten Stimmenzahl Gewählte 816 Stimmen, der mit der größten Stirnmenzahl Nichtgewählte 722 Stimmen erhielt, so bleibt die nach den obigen Erwägungen vorzunehmende Abänderung der Zahl der Wähler offenbar ohne Einfluß auf das Wahlresultat.

Demnach hat der Bundesrath beschlossen: 1. Die aus diesem Wahlkreis eingereichten Beschwerden werden im Sinne der vorstehenden Erwägungen entschieden.

189 2. Mittheilung an den Staatsrath des Kantons Tessin für sich und zu Händen der betheiligten Behörden und Bürger.

B e r n , den 11. August 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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Bundesrathsbeschluß über die Rekursbeschwerdenen betreffend die Grossrathswahlen vom 3. März 1889 im tessinischen Wahlkreise Riva San Vitale. (Vom 11. August 1891.)

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