341

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung betr effe

Kautionsherausgabe an die Stuttgarter GlasversicherungsAktiengesellschaft in Stuttgart.

Die obgenannte Gesellschaft hat auf die Konzession des Bundesrathes zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz Verzicht geleistet und sucht um Ruckgabe der hinterlegten Kaution von Fr. 8000 nach.

Diese Kaution haftet dem Staate und den Versicherten als Faustpfand für die Erfüllungen der Verpflichtungen der Gesellschaft.

Allfällige Einsprachen gegen deren Herausgabe sind bis zum 31. März 1891 der unterzeichneten Amtsstelle einzureichen. Erfolgen keine Einsprachen, so wird nach Ablauf der angegebenen Frist die Rückgabe der Kaution ohne Weiteres stattfinden.

B e r n , den 30. September 1890.

Schweizerisches Industrie- und Landwirthschafts-Departement [8/8] , (Abtheilung Versicherungswesen).

Zahl der Überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1891.

Januar 325 B e r n , den 16. Februar 1891.

[B. B. 91.1. 97.]

1890.

348

Zu- oder Abnahme.

.

-- 23

Eidg. statistisches BUreau.

342

5. Wochenbülletin über die Ehen, Greburten und. Sterbefälle in den Städten Groß-ZUrlch (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (,16,549 Eiow.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Uocle (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,003 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

5. Woche, vom 1. bis zum 7. Februar 1891.

.Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 98 Ehen,. 315 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 223 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 25 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 1. bis zum 7. Februar.

Lebendgeburten.

Todtgetaurten.

Gestorbene (ohne die Todtgeburten)

von 0--1 Jahr von!-- 4 Jahren Ehe- Uuehe. Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Uneheliche. liehe. liche. liche. liche. liche. liche. liche.

Der "Wohnbevölkerung 1 angehörend . . . . 262 26 12 6 7 1 Auswärtige Znsammen 268 33 12 2 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 1 1 15 11 Wovon Auswärtige . .

7 3 1 Unter der Gesammtza hl wa ren ve rkostg eldei

36 1

3

24 2

1

37

3

26

1

4 2

2 1

1 1 Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt: .

.

80 UnbeVom 1. bis 0--1 1-4 5--19 20-39 40-59 60-79 Von und mihr kanntes Iaht. lahron. lahren. lahren. Jahrin. lahren.

zum 7. Februar.

lahren. Alter.

Männlich "Weiblich .,

. .

Zusammen

21 19 40

11

16 27

9 11

20

14 23 37

27 26 53

19 42 61

3 6

1

9

1

343 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeftsziffer: Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangeneu Woche

am 7. Februar 18S1 ,, 31. Januar ,, ,, 24.

,, ,, ,, 17.

,, ,, .

Wahrend der entsprfr- ·' cheuden Woche im Jahre 1890 1889

23,i Sterbefälle auf 1000 Einwohner 22,3 ,, ,, .' ,, ,, 21,3 ,, ,, ,, ,, 21,c ,, ,, ,,

21,« 21,4 27,« 38,*

19,s 20,s 22)6 20,6

Die Geburtenziffer beträgt 29,s auf 1000 Einwohner.

1890.

1891.

Todesursachen.

1. Pocken 2. Masern 3 . Scharlachfieber . . . .

4. Diphtheritis und Croup . .

6 Rothlauf . . .

7. Typhus ahdominalis. . . .

8 Kindbettfieber

1889.

Vom 1. bis Vom 2. bis Vom 3. bis 7. Februar.

8. Februar.

9. Februar.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Total. . Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

8 6 10 8 2

3

7 3 5

3

--

2 3

1 2

1

2

3 8 1 1

3

1

9. Durchfall der kleinen Kinder · 7 10. Lungentuberkulose . . . .

30 11. Akute Krankheiten der Lunge 36 12. Organische Herzfehler . . .

12 13. Schlagfluß 10

3 2 3

48 34

1 2 -- --

6 2 -- 1

1 -- --

14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

15.

,, ,, ' Selbstmord 16.

,, . ,, Mord . .

17.

,,

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2 3 1

12 7 6

9 3 2

11

1

27 27

2 3

10 7 1 1 1

Unbestimmte Todesursache .

. --

18. Angeborene Lebenssohwäche 19. Altersschwäche

4 3

l

18 3

1

-- 12 8

20. Andere Todesursachen . . .

103 -- 248

10 -- 25

77 -- 228

12 -- 31

87 1 213

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

2

--1 -- 1

14 1 31

Laut Angabe hatte in 62 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfallen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krank heiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

344 GUnstlge Verhaltnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Keine Angaben.

In 13 Fällen.

In 12 Fällen.

In 51 Fällen.

Die gemeldeten Mäneel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vcrtheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsneht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt :

Von n .

Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen Krankheiten.

Krankheiten.

der Athmungsorgane. Schwindsucht.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich. Männlich. Wtibllch. Männlich. Weiblich.

1 0 bis 1 Jahr 5 . 7 1 3 3 -- -- -- 1 ,, 4 Jahren 3 3 7 11 -- -- --1 2 3 2 3 4 5 . « n -- --

* 20 ,, 39 .

. 40 ,, 59 ' ,, » 60 ,, 79 ,, ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des. Alters Total

2 3 1 -- --

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12 2 -- 22

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Groß-Zürich *) .

Groß-Genf**) .

Basel .

Bern .

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-Lausanne St. Gallen Chanx-de-Fouds .

Luzern . . . . .

Neuenbnrg . .

Winterthnr . .

Biel Herisau Schaffhausen. .

Freibnrg Lode . . . .

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12 9 2 3 2

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Städte.

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Dnrchfall der kleinen Kinder

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*) Zürich und seine 9 Au egeme inden.

**) Genf mit Plainpalais, Eaux-Vives und Petit-Saconnex.

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345 Morbidi tat.

Vom 1. bis zum 7. Februar 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: '

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Keine Fälle.

2. Masern.

Basel-Stadt: 101 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 29 Fälle, w.ovon 4 in Neuenburg, 21 in Bevaix, 3 in Couvet nnd l in -Lode.

3. Scharlach.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Unter-Hallau. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Bern : 8 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 7 Fälle, wovon 5 in Fleurier und 2 in Cernier. -- Waadt (Kanton): 44 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): 2 Fälle in Unter-Hallau. -- Groß-Zürich : 12 Fälle.

-- Basel-Stadt : 9 Fälle. -- Bern : 6 Fälle, wovon 2 von auswärts. -- Neuenburg (Kanton): 6 Fälle, wovon 3 in -Lode, 2 in Cernier nnd l in Fleurier. -- Waadt (Kanton) : 6 Fälle.

5. Keuchhusten.

Groß-Zürich : 7 Fälle. -- Basel-Stadt : 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Fleurier. -- Waadt (Kanton): 5 Fälle.

6. Varicellen.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Unter-Hallau. -- Groß-Zürich : 8 Fälle. -- Basel-Stadt: 20 Fälle.

7. Rothlauf.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle in Unter-Hallau. -- Groß-Zürich: 5 Fälle.

-- Basel-Stadt: 6 Fälle.

8. Typhus.

Groß-Zürich: 5 Fälle! -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Waadt (Kanton): 2 Fälle.

346

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 1. bis 7. Februar 1891.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumlinster-Zurlch (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Spital Genf (330 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- ßürgerspital Basel (462 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Inselspital Bern (320 Betten). -- Anßerkrankenhaus in Bern (110 Betten). -- Diakonissenhans in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten). -- Bureerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).

-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten).

-- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Fonrtales Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herisau (80Betten).

-- Krankenhaus Schaffhausen (100Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten).

-- Spital Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1. Pocken : ....

2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. ßothlanf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

-- 2 7 -- 21 l 7 51 32 28 17 42 16 346 45 621

Wovon .

von auswärts kommend.

-- -- l -- 5 3 2 . 2 5 9 14 3 10 4 119 18 213

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 31. Januar in den genannten Krankenanstalten 3135.

7. Febrnar in den oben erwähnten Anstalten 3145.

Er i s t am

347

Koch'sche Lymphe (Tuberculin).

I.

Folgendes Kreisschveiben ist am 9. Februar 1891 vom schweizerischen Departement des Innern an sämmtliche Kantonsregierungen gerichtet worden : ^Hochgeachtete Herren!

,,Wir haben dieser Tage eine erste Sendung von 50 Fläschcherr Koch'scher Lymphe, welche uns durch Vermittlung unserer Gesandtschaft in Berlin zugekommen ist, an diejenigen Kantone vertheilt,, welche in Beantwortung unseres Kreisschreibens vom 27. Dezember 1890 den Wunsch geäußert hatten, solche von uns zu erhalten.

Unterdessen sind die Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und Personen in Berlin, betreffend den fernem Bezug dieses Heilmittels, - das durch die Veröffentlichung von Prof. Koch aufgehört hat, ein Geheimmittel zu sein, zum Abschlüsse gelangt, und wir haben die Zusicherung erhalten, daß unsere Bestellungen nach Maßgabe des vorhandenen Vorraths jeweilen möglichst schnell ausgeführt, werden sollen.

,,Wir sind nunmehr in der Lage, Ihnen über den für die nächste Zukunft vereinbarten Modus des Lymphebezugs folgende Mittheilungen und Instruktionen zukommen zu lassen.

,,Wir erwarten bis zum 15. jedes Monats, zum ersten Mal alsobis zum 15. Februar, die Bestellungen der Kantone5 mit Angabe der Kranken- und Kuranstalten etc. und des Quantums Kochin, welches für jede einzelne derselben gewünscht wird. Spätestens am 16. sollen diese Aufträge jeweilen unserer Gesandtschaft in Berlin übermittelt werden, welche alsdann die weitern notwendigen Schritte thun wird zur Beschaffung des Mittels. Voraussichtlich wird es uns in der Regel möglich sein, die Versendung an die Besteller auf End& Monats -vorzunehmen.

,,Für den möglicherweise eintretenden Fall, daß es uns nicht, gelingen sollte, ein den Bestellungen adäquates Quantum zu bekommen, müssen wir uns vorbehalten,' bei der Vertheilung die unsangemessen erscheinenden Reduktionen eintreten zu lassen.

,,Um Mißverständnisse zu vermeiden, bemerken wir ausdrücklich,, daß wir unsere Bestellungen jeweilen nach den vom 15. eines Monats bis zum 15. des nächstfolgenden eingegangenen Aufträgen, richten-werden, ohne auf allfällige früher eingelangte Gesuche, denea vielleicht nicht oder nur theilweise entsprochen werden konnte,, Rücksicht zu nehmen.

348

,,Schließlich noch die Mittheilung, daß wir für alle Krankenund Kuranstalten, Kurorte etc., die sich um Lymphe bewerben, und für welche die in unserm Zirkular vom 27. Dezember 1890 gewünschten Angaben noch nicht oder nur unvollständig eingesandt worden sind, diese letztern (Zahl der Betten, durchschnittlicher täglicher Krankenstand und jährliche Krankenzahl, durchschnittliche Zahl der täglich behandelten innern und äußern Tuberkulosen, eventuell jährliche Anzahl ; bei Kurorten Dauer der Saison, endlich auch Berichte über Zahl der bisher mit Kochin Behandelten, Dauer der Behandlung und Stoffverbrauch) unbedingt verlangen.

,,Ueber die Nothwendigkeit, bei der Anwendung dieses neuen Heilmittels mit aller möglichen Sorgfalt und Vorsicht zu Werke zu gehen und die erzielten Wirkungen bei den damit Behandelten mit .wissenschaftlicher Gründlichkeit zu studiren, haben wir uns schon wiederholt ausgesprochen.

,,Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

"Schweiz. Departement des Innern:

,,Schenk."

"

II.

Folgende Mittheilung ist von Seite des eidg. Departements des Innern an die Redaktionen des ,,Korrespondenzblatt Schweiz. Aerzte", der ,,Revue médicale de la Suisse romande" und des ,,Bollettino medico" in Bellinzona gerichtet worden : ,,Unterm 9. dieß haben wir sämmtlichen Kantonsregierungen durch Kreisschreiben betreffend den-fernem B e z u g von K o c h scher L y m p h e Folgendes mitgetheilt: (Folgt die bezügliche Stelle aus dem oben abgedruckten Kreisschreiben.)

,,Nach einer inzwischen erhaltenen Mittheilung von Dr. A. Libbertz wird das ,, T u b e r c u l i n " nunmehr auch an alle Privatärzte, welche es verlangen, abgegeben. Indem wir den Aerzten der Schweiz hievon Kenntniß geben, stellen wir es denjenigen, welche das Koch'sche Mittel zu erhalten wünschen, anheim, sich direkt, an Dr. A. Libbertz (Lüneburgerstraße 28, Berlin NW.) zu wenden oder sich unserer Vermittlung im Sinne des zitirten Passus unseres Kreisschreibens zu bedienen. In letzterem Falle hätten die Betreffenden ihre Wünsche durch · Vermittlung der Kantonsbehörden jeweilen. vor .dem 15. eines Monats an uns gelangen zu lassen.

,, B e r n , den 12. Februar 1891.

,,Schweiz. Departement des Innern."

349

III.

Nach den an Herrn Dr. Schmid, eidg. Sanitätsreferenten, zugegangenen Mittheilungen haben K o c h ' s e h e L y m p h e ( T u b e r culin)erhalten: B. Durch Vermittlung des Schweiz. Departements des Innern.

A. Direkt von Berlin.

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Kantone. .

Von Mitte Nov.

bis 10. Dez. 1890.

Vom 11. Dez. 1890 bis 9. Febr. 1891.

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Am 23. Dez.

1890.

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Vom 27. Jan.

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1891.

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Bern . . . .

Luzern . . . .

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Nidwaiden . .

Glarua . . . .

Zug . . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Baselland . . .

Schaffhausen . .

AppenzellA.-Eh.

Appenzell I.-Rh.

St. Gallen . . .

Graubünden . .

Aargau Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuen bürg . .

Genf . . . .

Schweiz

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2 1 8

170 8 4 4 22 5 17 345

*) Luzern hat keine Lymphe verlangt.

f) Wallis will die Resultate der weitern Erfahrungen abwarten.

Eidg. statistisches Büreau Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

25

350

Bekanntmachung.

Die italienische Gesandtschaft ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung : ,,Ein am 8. August veröffentlichtes Dekret des italienischen Ministeriums vom 18. Juni, welches, gestützt auf das Gutachten des obersten Gesundheitsamtes, die als gesundheitsschädlich erachteten Farbstoffe aufzählt, deren Gebrauch folglich bei Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, sowie bei der Fabrikation von Papier und Spielwaaren etc. verboten ist, hat bei einigen Zeitungen der französischen Schweiz den Glauben erweckt, man dürfe in Italien bei der Weinfabrikation die in demselben nicht verboteneu Farbstoffe anwenden, und man müsse sich daher vor den italienischen Weinen in Acht nehmen.

,,Nachdem wir aus guter Quelle Erkundigungen eingezogen haben, können wir versichern, daß jene Befürchtungen gänzlich unbegründet sind. Das Dekret vom 8. August stützt sich auf das Gesetz vom.

28. Dezember 1888 über das öffentliche Gesundheitswesen, dessen allgemeine Vollziehungsverordnung unter Anderm die ausdrückliche Bestimmung enthält, d a ß d i e z u m Z w e c k d e r N a c h a h m u n g oder V e r s t ä r k u n g der n a t ü r l i c h e n F a r b e in k ü n s t licher Weise g e f ä r b t e n N a h r u n g s m i t t e l u n d G e t r ä n k e als besonders g e s u n d h e i t s s c h ä d l i c h angesehen werden.

,,Der Artikel 140 der Verordnung über die gesundheitsamtliche Ueberwachung der Nahrungsmittel, Getränke etc., ebenfalls vom August 1890, sagt auch, daß es v e r b o t e n i s t , dem W e i n e irgendwelchen Farbstoff beizumengen.

,,Im gleichen Sinne, ja, noch strenger lauten die Weisungen, welche das Ackerbau- und Handelsministerium den Stationen für Weintechnik, die mit den Weinanalysen und der Abgabe von Zeugnissen über dieselben betraut sind, ertheilt hat."

B e r n , den 7. Februar 1891.

Schweiz. Bundeskanzlei.

351

^Warnung-.

(Reproduzirt im Februar 1891.)*)

In verschiedenen Ländern, namentlich in Belgien, macht mau sich eine Industrie daraus, Anleihens-Loose, insbesondere solche von Städten (Paris, Brüssel, Antwerpen), zu verkaufen, gegen monatliche und auf längere Zeit, z. E. drei Jahre, vertheilte Abzahlungen.

Der Klient, der oft zu den Getäuschten gehört, läßt sich durch förmlichen Vertrag in die diesf'älligen Gesehäffsstipulationen ein, von denen eine oft dahin geht: ,,Falls der Käufer einen Verfalltermin verstreichen läßt ohne die Einzahlung, so gilt der Verkauf als ohne Weiteres annullili."· Die erst in .drei Jahren abzuzahlende Obligation wird exorbitant hoch bezahlt, z. ß. Brüsseler Loose, welche Fr. 100 gelten, mit Fr. 180. Als Entgelt für diesen, theuren Preis spiegelt man den Käufern Verloosuugen vor, aus denen die Obligationen mit Grewinnsten bis auf Fr. 100,000 herauskommen können. Aber hiezu sind die Aussichten natürlich nur äußerst gering.

Ist die Agentur redlich, so läßt sich nicht viel dagegen sagen.

Jeder bezahle so Iheuer als er will eine Hoffnung, auf die er schließlich doch vielleicht verzichtet, sei es aus Mangel an Mitteln, die Einzahlungen fortzusetzen, sei es aus nachträglich rege gewordenem Mißtrauen, oder aus Versäumniß, abgesehen von Eventualitäten wie Todesfall.

Allein diese Agenturen sind nicht immer von den allerehrliehsten Männern geleitet; oft sind diese Direktoren Fremde, über die sich amtliche oder vertrauliche Informationen bisweilen sehr ungünstig äußern, indem sie insbesondere jeden Geschäftsverkehr mit denselben abrathen.

Leider erkundigt man sich in, der Regel erst dann, wenn es zu spät ist. Da mehrere dieser Industrieritter sich die Schweiz als ein günstiges Ausbeutungsfeld ausgewählt zu haben scheinen, so ist unsern Mitbürgern nicht genug anzurathen, die äußerste Vorsicht walten zu lassen, bevor sie sich in Geschäftsverkehr mit solchen Agenturen einlassen.

B e r n , den 29. Januar 188&.

Schweizerische Bundeskanzlei.

*) Vergi. Bundesbl. 1889, I, Seite 265 und 308.

352

Bekanntmachung.

Reproduzirt.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahi-en in Italien dommlirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiemit benachrichtigt, daß sie gemäß Artikel 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurückgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wonnen, eine Erklärung abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen und daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Artikel 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Artikel 4 des Niederlassungs- und Konsularvertrages zwischen der Schweiz und Italien vom 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, his sie das Alter der Majorennität gesetzlich erreicht haben.

B o r n , im Februar 1879.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er zugleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Niederlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejenigen Italiener, welche infolge Verzichtes, oder Erwerbung eiaes fremden Bürgerrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Eegierung ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regiernng, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Artikel 11 und 12 des bürgerlichen Gesetzbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners,. welche ihm im Auslande geboren worden sind, h e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Siehe Artikel 5 des zitirten Gesetzbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den im Artikel 5 des italienischen Civil-Gesetzbnches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den Wohnsitz nehmen.

353 Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im Februar 1879.

Die Schweiz, Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

No 30, vom 11. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Wochensituation der Emissionsbanken. Einfuhr in den freien Verkehr irn Januar 1891.

Handelsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Brasilien. Weltausstellung in Chicago 1893. Schließung der Zollstellen Chiasso für die Vieheinfuhr. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

No 31, vom 12. Februar 1891.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Goldund Silberabfälle. Tarifentscheide des eidg. Zolldepartements im Januar 1891.

Japanische Vertragspolitik. Bedingungen für die zollfreie Einfuhr von Beuteltuch in die Vereinigten Staaten. Weizenirnport in die Schweiz. Italienische Weine. Telegramme.

No 32, vom 13. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Situation ausländischer Banken.

NO 33, vom 14. Februar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Caisse d'amortissement de la, dette publique" in Freiburg pro 1890. Fabrikund Handelsmarken. Erhöhung der Notenemission der Obwaldner Kantonalbank. Kündung des schweizerisch-italienischen Handelsvertrages. Französisches Generalkonsulat in Genf. Rückvergütung für ausgeführten Alkohol. Situation ausländischer Banken.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

07

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.02.1891

Date Data Seite

341-353

Page Pagina Ref. No

10 015 139

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