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Schweizerisches Bundesblatt.

43. Jahrgang. II.

Nr. 16.

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22. April 1891,

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1890.

III, Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartements, A. Finanzverwaltung.

1. Gesetzgebung, Yerträge, Anleihen und Postulate.

Rentenanleihen.

Durch dea Bundesbeschluß vom 27. Juni 1890, dessen Referendumsfrist am 10. Oktober ab.lief, war der am 19. Mai 1890 mil der bernischen Regierung abgeschlossene Vertrag, betreffend den Ankauf von 30,000 Prioritätsaktien der Jura-Simplon-Bahn, genehmigt worden. Der Vertrag bestimmt, daß die Eidgenossenschaf!

genannte Valoren zum Preis von Fr. 600 per Stück mit Zinsgenuß, vom 1. Januar 1890 an um die Summe von 18 Millionen Franken übernehme, zahlbar in 3 % Rententiteln zum Kurse von 90 °/o ; Zinsanfang ebenfalls am 1. Janaar 1890.

Der Gegenwerth für die vom Kanton Bern gekauften 30,000 Stück Aktien beträgt somit Fr. 20,000,000 3 °/o Rente.

Gleichzeitig erhielten wir die Ermächtigung zu weitern Erwerbungen solcher Titel zu dem oben festgesetzten Preise, wozu.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. II.

l

die erforderlichen Summen durch Emission 3 °/o Rententitel aufzubringen seien.

Sowohl zu diesem Zwecke als zum Ankauf einer beträchtlichen Anzahl Jura-Simplon-Prioritäten (25,200 Stück) traten wir in Unterhandlung mit einem aus schweizerischen, französischen und deutschen Bankhäusern bestehenden Syndikate. Es wurde ein Vertrag über ein 3 °/o Rentenanleihen von Fr. 69,333,000 Nominalkapital oder Fr. 2,079,990 Reute abgeschlossen, wovon Fr. 51,133,000 (einschließlieh der an den Kanton Bern zu entrichtenden Fr. 20,000,000) für Aktienankäufe gegen Rente zum Kurse von 90 °/o reservirt blieben, und der zu Ankäufen gegen ßaarschat't bestimmte Rest von Fr. 18,200,000 vom genannten Banksyndikat zum Kurse von 871U °/o mit Verzinsung vom 1. September 1890 an fest übernommen wurde. Infolge Gewährung dieser Zinsvergünstigung, sowie durch Uebernahme der Kosten des deutschen und französischen Stempels reduzirt sich der Uebernahrnskurs jedoch auf netto 86 */* °/o ; werden hiezu noch die Kosten der für die mit aller Sorgfalt und Sicherheitsgarantie herzustellenden Titel gerechnet, so wird sich diese abermalige Anleihensoperation schließlich annähernd auf den Kurs eines SVa °/o Anleihens al pari stellen.

Laut Art. 6 des Vertrages war die in Baarschaft zu leistendeSumme von Fr. 15,879,500 an folgenden Terminen fällig: Fr. 5,293,500 am 15. November 1890, ,, 5,293,000 ,, 15. Dezember 1890, ,, 5,293,000 ,, 15. Januar 1891.

Infolge der im Monat Dezember vorübergehend eingetretenen.

Knappheit des Geldes wurde der zweite Zahlungstermin gegen Vergütung eines Verzugszinses um einen Monat hinausgeschoben.

Durch besondere Vereinbarung verpflichtete sich das Syndikat, die Rente an den Börsen von Paris, Berlin, Frankfurt a./M., Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich cotiren zu lassen.

Zur öffentlichen Subskription gelangten nicht bloß obige Fr. 18,200,000, indem "das Syndikat noch Fr. 16,800,000 hinzuschlug, welche wir einer Gruppe desselben als Gregenwerth für 25,200 Jura-Simplon-Prioritäten einzuhändigen hatten.

Von der Gesammtsumme von 35 Millionen Franken wurden gezeichnet : in Frankreich Fr. 40,209,000 in Deutschland ,, 760,000 in der Schweiz ,, 24,500,000 Totaf!^ 65,469,000

Davon erhielt: Frankreich Deutschland die Schweiz

Fr. 21,495,000 ,, 406,000 ,, 13,099,000 Total

Fr. 35,000,000

Für die ganze Anleihenssumme von Fr. 69,333,000 sind folgende Titel anzufertigen : zu Fr. 1,000 27,833 Fr. 27,833,000 ,, ,, 5,000 3,500 ,, 17,500,000 ,, ,, 10,000 2,400 ,, 24,000,000 Gleich obigen

Fr. 69,333,000

Von den 104,000 Stück der emittirten Prioritätsaktien der Jura-Simplon-Bahn befanden sich am Schluß des Berichtsjahres in Händen der Eidgenossenschaft: 64,302 Stück gegen Rente erworben, 2,920 ,, gegen Baarschaft zum durchschnittlichen Preis von 67 222 Fr. 557 Per Aktie ohne Coupon.

Kaufsunterhandlungen finden z. Z. statt mit der beruischen Regierung und der französischen Ostbahn über je 8000 Stück = 16,000 Stück.

Eisenbahnfonds.

Im Hinblick auf den Art. 4 des Eingangs erwähnten Beschlusses wurde in der Dezembersession der h. Bundesversammlung eine Vorlage betreffend Verwaltung und Verwendung des Eisenbahnfonds unterbreitet und es ist der Entwurf am 19. Dezember zum Beschluß erhoben worden.

lieber die erstmalige Gestaltung dieses Fonds ist Näheres in unserem Rechnungsberichte und in der Staatsrechnung enthalten.

Münzwesen.

Lateinische Münzunion.

Aus dem Gebiete des Münzwesens ist an dieser Stelle zu berichten, daß eine Anregung zur Kündigung der lateinischen Münzkonvention im Berichtsjahr von keiner Seite erfolgt ist; es liegen z. Z. auch keine Gründe vor, den Fortbestand dieses im Jahr 1865 gegründeten Vertrages in Frage zu ziehen.

Die von der Regierung der amerikanischen lassene Bill über Ankauf und Ausprägung von nur vorübergehend eine namhafte Preiserhöhung bewirken; dasselbe ist seither wieder annähernd Stand zurückgekehrt.

Unionsstaaten erSilber vermochte dieses Metalles zu auf den früheren

Münzprägung.

Ein vorteilhafter Ankauf von Gold gestattete, die veranschlagte Prägung von 125,000 Zwanzigfrankenstücken mit einem Kostenansatz von nur 11 Va Rappen per Stück auszuführen; es ist dies die billigste von allen bisherigen Ausmünzungen in diesem Metalle.

Die Summe des in der eidg. Münzstätte ausgeprägten Goldes belief sich am Schluß des Berichtsjahres auf Fr. 14,588,000. Ankäufe von gemünztem Golde fanden nicht statt.

Das massenhafte Verschwinden unserer Kupfermünzen aus dem Verkehr muß größtentheils ihrer lohnenden Verwendung in deiIndustrie zugeschrieben werden. So lange dies geschieht, wird dem häufig eintretenden Mangel an dieser Geldsorte nur durch öftere Nachprägungen abgeholfen werden können. Da übrigens dieselben bei dem jetzigen Preis des Kupfers noch mit einem kleinen Gewinne verbunden sind, so ist die Prägung um so erträglicher.

Münzkommissariat.

Das Münzkommissariat behandelte im Ganzen 86 Mimzwerke, welche nachstehendes Resultat ergaben: Abweichungen Münzsorte.

20-Frankenstücke 5-Frankenstücke 5-Rappenstücke 2-Rappenstücke 1-Rappeustücke

Mittlerer Mittleres Feingehalt. Gewicht.

900 899,904 -- -- --

999,3225 1000,048 1000,589 1008,145 1006,938

im Feingehalt, im Gewicht.

Mehr. Weniger. Mehr. "Weniger.

°/oo

o/oo

-- -- -- -- --

-- 0,096 -- -- --



°/oo

°/oo

-- 0,048 0,589 8,145 6,938

0,6775 -- -- -- --

Sämmtliche dem Kommissariat vorgelegten Münzwerke befanden sich in der gesetzlichen Toleranz.

In einem bei Anlaß der letztjährigen Büdgetberathung beschlossenen Postulate sind wir mit Prüfung der Frage beauftragt, ob für den Wappenschild der eidgenössischen Münzen eine einheitliche Form zu wählen sei und. eventuell welche. Wir werden über diesen Gegenstand eine besondere Botschaft folgen lassen.

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Winkelriedstiftung.

Das Verzeichniß der Vergabungen weist in 21 Posten eine Summe von Fr. 95,636. 84. ' Auch der verstorbene Dichter Gottfried Keller hat die Stiftung in seiner letzten Willens Verordnung bedacht, deren Gültigkeit jedoch gerichtlich beanstandet ist.

Das größte Vermächtniß fiel zu von dem im Frühjahr verstorbenen Jean zubenannt Paul Claudon allié Tower in Colombier, welcher die Eidgenossenschaft zu Händen der Winkelriedstiftung zur Erbin seines Vermögens einsetzte, gegen die Verpflichtung, die von ihm in seinem Testament ausgesetzten Legate im Betrage von Fr. 11,840 auszurichten ; dabei bleibt die Wittwe des Testators lebenslängliche Nufznießerin des Vermögens, welches laut dem amtlichen Güterverzeichnisse Fr. 87,886. 70 und unter Abzug oberwähnter Legate noch Fr. 76,046. 70 betrug. Nach Ausscheidung des der Wittwe als zugebrachtes Frauengut zufallenden Betreffnisses, betragend Fr. 28,505. 60, beläuft sich der Antheil der Winkelriedstiftung auf die Summe von Fr. 47,541. 10.

Das ganze der Stiftung zufallende Vermögen ist einstweilen unter die Aufsicht des herwärtigen Bevollmächtigten, Herrn Advokat Ohnstein in Colombier, gestellt; die Werthschriften -- ein großer Theil des Vermächtnisses -- sind in dem bekannten Bankhause Berthoud & Cie. in Neuenburg deponirt und deren Erträgnisse werden unter der Bezeichnung "Fonds Winkel ried" zu Händen der Frau Claudon gutgeschrieben.

Wir haben beschlossen, dem Testator zur-Erinnerung an seine patriotische Vergabung ein Grabdenkmal setzen zu lassen.

Die übrigen Vermächtnisse rühren her: 1. Von dem verstorbenen Herrn Fuchs in Genf Fr. 20,000. -- 2. Von dein verstorbenen Kavalleriehauptmann Egli in Zürich ,, 20,000. -- 3. Vorn Schießkomite des eidg. Schulden testen in Frauenfeld ,, 1,000. -- 4. Von der Transport- und Unfallversicherungsgesellschaft in Zürich . . . . . . . . .

,, 1,000. -- 5. Von dem verstorbenen ehemaligen Pensionirten J. J. Tauner in Trafen . . . .

,, 2,671. 70 6. Von der Erbschtaft des Herrn Oberst Steinhäuslin in Bern ,, 1,000. -- 7. Anonym Fr. 1000, Fr. 200 und Fr. 40 .

,, l',240. -- 8. Vom Offiziersfest in Bern, Rechnungsüberschuß ,, 400. -- 9. Von Militärschulen, Kursen und Verschiedenen ,, 784. 04 Total Fr. 48,095. 74

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Während der Oktobersession der Bundesversammlung trat die Kommission der Winkelriedstiftung zusammen und es wurde mit Bezug auf ihre Organisation beschlossen : 1. Es sei zu Händen einer künftigen Sitzung ein Entwurf über die Art und Weise der Verabfolgung von -Beiträgen aus der Stiftung auszuarbeiten; 2. da angesichts der gegenwärtigen Situation der kantonalen Stiftungen daraufvorzichtet werden müsse, deren Verschmelzung mit der eidgenössischen anzustreben, so liege es im Interesse beider Theile, die Verabfolgung von Beiträgen in der Weise zu reglieren, daß sich beide Institute ergänzen. Es sei deßhalb vorersteine Sammlungg der Statuten der kantonalen Stiftungen zu veranstalten, um nachher geeignete Schritte für die Regulirung dieser Angelegenheit thun zu können.

Herr Regierungsrath von Arx übernahm die Ausarbeitung der bezüglichen Vorschläge.

Gottfried Keller-Stiftung.

Unter Hinweisung auf die im Geschäftsbericht des Departements des Innern enthaltene nähere Darstellung beschränken wir uns an dieser Stelle auf die Mittheilung, daß das Stiftungsvermögen vorläufig beträgt : 1. in Werthschriften Fr. 1,318,321. 20 2. in unterpfändlich versicherten Kapitalien ,, 125,658. 33 3. in Obligationen ,, 52,000. -- Fr. 1,495,979. 53 Ueber einen bedeutenden Posten, bestehend in Aktien, Genußscheinen etc., ist /.. Z. eine Schätzung nicht zulässig, und es muß Näheres darüber einer spälern Berichterstattung vorbehalten bleiben.

4. Zur Stiftung gehören ferner die Belvoir- und Bleichterwegbesitzung; wir sind bestrebt, dieselben bestmöglich zu verwerthen und unterlassen bis nach erfolgter Liquidation eine Sehätzung der beiden Objekte.

Vermächtniß Merian.

Die Liquidation der Verlassenschaft konnte eingetretener Hindernisse wegen nicht ganz bereinigt werden. Das Vermögen ist auf Fr. 120,727. 75 angewachsen und es werden voraussichtlich noch weitere Fr. 10,000 hinzutreten.

Legat Dr. L. Binet in Genf.

Derselbe vermachte der Eidgenossenschaft ein Legat von Fr. 10,000 mit der Zweckbestimmung, daß der Zins dieses Kapitals alle fünf Jahre unter dem Titel ,,Preis des Dr. Alfred Binet-Fonds" derjenigen Person verabfolgt werden soll, deren Bürgerverdienst ·oder deren schriftstellerische Thätigkeit der zu diesem Behufe als Jury konstituirte Bundesrath am geeignetesten betrachten werde, zwischen den Bürgern den Frieden, die Eintracht und die gegenseitige Opferbereitwilligkeit zu erhalten und zu fördern oder in ·denselben die Liebe zum Vaterland oder die Hingebung für dessen Wohlergehen anzuregen.

Waffenplätze.

'1. Thun.

Das abgelaufene Rechnungsjahr erfüllte nicht alle auf dasselbe gesetzten Hoffnungen. Wenn auch das Wetter während der Heuund Getreideernte eher etwas besser war, als im vorhergehenden, so hatte man doch noch stets mit ungünstiger Witterung zu kämpfen.

Die Qualität des Futters war allerdings besser als im Vorjahre, dagegen der Preis umgekehrt ein niedrigerer. Es rührt dieses Mißvei'hältniß hauplsächliöh davon her, daß an vielen Orten yorjähjähriges Futter übrig geblieben war, d. h. nicht abgesetzt werden konnte; ferner auch von der ganz enormen Viehausfuhr, infolge deren die Nachfrage nach Futter fortwährend gering ist.

Was den Getreidebau anbelangt, so kann das Brgebniß an Stroh als ein durchaus befriedigendes bezeichnet werden, während ·der Ausdrusch sich ziemlich unter mittelmäßig erzeigte. Die Ursache davon ist: viel und sehr stark gelagertes Getreide, infolge von sehr stürmischem, heftigem Regenwetter und daheriger unvollkommener Körnerbildung. Die Preise sind beinahe die gleichen wie im Vorjahre, nämlich : Weizen 2l 1 /* ßp. per Kg.

Korn 16 ,, ,, ,, Roggen 18 ,, ,, ,, Im Uebrigen läßt sich über den allgemeinen Gang der Be"wirthschaftung nicht viel Bemerkenswerthes anbringen. Es wird je länger je mehr dem Futterbau Aufmerksamkeit geschenkt und Hackfrucht- und Getreidebau nur als Vorgänger für den eisteren betrieben. Im abgelaufenen Betriebsjahr wurden etwas über 22 ha.

neu zu Wiesen angelegt.

Wie im Rechnungsberichte erwähnt wird, verlor die Verwaltung im Berichtsjahr zwei Pferde, welche in Folge voa Dämpfigkeit abgethan werden mußten. Dieselben wurden im Laufe de» Frühlings durch andere ersetzt, die sich bis jetet gut bewährten.

Gute Dienste leisteten auch zwei Zugochsen.

Ueber den Allmendbesatz ist nichts Besonderes anzubringen.

Der Gesundheitszustand desselben war ein sehr günstiger, auch war, Dank der durchschnittlich nassen Witterung, stets genügend Weide. Stände nicht der jährlich wiederkehrende Uebelstand im Wege, daß die für die Viehwaare erbauten Allmendstallungen zeitweilen zur Verfügung des Militärs gestellt werden müssen, so würden die Einnahmen aus dieser Quelle beträchtlich ergiebiger und weniger schwankend sein. Es wird zu untersuchen sein, ob nach dieser Richtung "6 hin nicht Remedur eintreten sollte.

2. Herisau-St. Gallen.

Das Breitfeld konnte zu Anfang des Monats Mai mit 120 Stück Rindvieh besetzt werden, da aber einige Zeit nachher wieder rauhe Witterung eintrat, so sah sich die Verwaltung genöthigt, den Bestand zu reduziren ; ebenfalls ungünstig gestaltete sich das Spätjahr, so daß schon Mitte September der Weidgang aufgehoben werden mußte. Diese Umstände übten selbstverständlich einen nachtheiligen Einfluß auf die Einnahmen aus. Fügen wir dem Angebrachten an dieser Stelle noch bei, daß die Kulturen von den Truppen nicht immer so geschont werden, wie es ohne Beeinträchtigung des Dienstes wohl geschehen könnte.

Die Bewirtschaftung der verpachteten Güter am Hafnersberg und Oberberg war im Ganzen befriedigend ; einzelne Pächter sind vorzüglich.

3. Frauenfeld.

Es wurden im Berichtsjahre verschiedene Verbesserungsarbeiten ausgeführt. Der Platz vor dem Feuerwerkersaal und der Kantine erhielt ein Kiesbett. Infolge von Weisungen an die Stalhvachtstellen der Schulen und Kurse gelaug es, ein ansehnliches Quantum Heublumen zu sammeln, womit eine Menge kahler Stellen angesäet, werden konnten. Dieser Arbeit wird fernerhin die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden; deßgleichen dem Unterhalt und der Pflege der Bäume.

Der Pachtvertrag über die Realitäten in Ochsenfurt wurde auf weitere drei Jahre erneuert.

4. Bière.

Keine Bemerkung.

9Angelegte Kapitalien.

Darleihen gegen unlerpfändliche Sicherheit fanden abermals keine statt, da zur Deckung unserer Bedürfnisse, wie namentlich zur Ergänzung der verschiedenen Spezialfonds kantonale Staatsobligationen in den eigenen Werthschriften genügend vorhanden waren.

Der Ankauf, Inbegriffen die Konversion von inländischen Werthschriften, betrug Fr. 8,599,976. 10 Der Verkauf, Inbegriffen die Konversion und Rückzahlungen . .

,, 1,580,928. 30 Vermehrung Ausländische Werthschriften: Ankauf Verkauf

Fr. 7,019,047. 80

. . . Fr. 2,232,880. -- . . . ,, 13,735. -

Vermehrung Fr. 2,219,145. -- Nacli Abzug des Kursverlustes im Betrage von Fr. 474,215. 32 beläuft sich die Gesammtvermehrung aul' Fr. 8,763,977. 48.

Für alles Nähere wird auf den Bericht der Fiuanzkontrole verwiesen.

Aus der Liquidation der Walliser Werthschriften ergab sich in Kapital und Zinsen Fr. 5,370. 70. Ein Verlust von Fr. 3,952. 20 an einem zahlungsunfähig gewordenen Schuldner kam nicht unerwartet. Die restanzliche Forderung beläuft sich z. Z. noch auf Fr. 53,045. 40, ist aber nur zu 50 °/o in die Bilanz gestellt.

Wechsel.

Die Diskontirung von Wechseln wurde auch im Berichtjahre fortgesetzt.

Akkreditive.

Die Zahl der Akkreditiven im Sinne von Art. 7 des Bundesgesetzes vorn 16. Mär/- 1877 betrug im Berichtsjahr 33, worunter eine Staatskasse und 32 Banken, und die Kreditsumme im Ganzen Fr. 9,500,000.

2. Finanzkontrole.

Personelles.

Im Personalbestand der Finanzkontrole sind im Laufe des Berichtsjahres keine Veränderungen eingetreten.

10

Revisionsarbeiten.

Ueber die Aufgabe der Finanzkontrolle als oberinstinzliche Revisionsstelle haben wir uns im letztjährigen Geschäftsbericht eingehend ausgesprochen; um Wiederholungen zu vermeiden, erlauben wir uns einfach auf diesen Bericht zu verweisen. Wir können übrigens mit Befriedigung konstatiren, daß sowohl der Gang der Revisionsarbeiten im Allgemeinen, die Ablieferung der zu prüfenden Rechnungen an die Kontrole und die Erledigung der Revisionsbemerkungen durch die betreffenden Amtsstellen sich durchaus normal abwickelten.

Ungeachtet der stets wachsenden Ansprüche an die Thätigkeit des Personals konnten die Revisionsarbeiten in der Regel rechtzeitig erledigt werden ; wir haben denn auch keinerlei Rückstände zu verzeichnen.

Kassaverifikationen.

Die Bestände der eidgenössischen Staatskasse wurden allmonatlich, diejenigen aller andern mit der Staatskasse in direktem Verkehr stehenden Kassen je einmal im Berichtsjahr verifizirt, wobei durchgehends die Buch- und Kassaführung vollständig in Ordnung befunden wurde.

Dem gemäß unserem letztjährigen Berichte geäußerten Wunsche betreffend Vorkehren zur größern Sicherung der Kassalokale, wurde seitens einer Verwaltung entsprochen, während eine andere mit Rücksicht auf den in nicht ferner Zeit bevorstehenden Lokalwechsel, glaubte, von besonderen Maßnahmen Umgang nehmen zu sollen.

Werthschriften.

Es wurden hierseits kontrolirt: . 1. Ankäufe und Konversionen, a. Inländische Titel.

Ankäufe.

Zu 4 1/2 %.

Walliser Staatsobligationen .

.

.

Fr.

500,000.--

Fr.

500,000. --

Uebertrag

500,000.--

11 Fr.

Uebertrag Zu 4 o/o.

Jurabahn-Obligationen . . . .

St. Galler Staatsobligationen . .

Zürcher ,, . .

Fr.

500,000. --

250,000. -- 15,000. -- 104,000. -- 369,000. --

3

Zu 3 /4 °/o.

Baselland Kantonalbankobligationen Luzerner Staatsobligationen . . .

Luzerner Kantonal-Spar- und Leihkasseobligationen Neuenburger Kantonalbankobligationen St. Gallei- Staatsobligationen . .

Solothurner Kantonalbankobligationen Zürcher Kantonalbànkobligationen

200,000. -- 175,000. -- 200,000. -- 250,000.-- 50,000. -- 300,000. -- 30,000. -- 1,205,000. --

Zu 3V« °/o.

Raselstadt Staatsobligationen . .

50,000. --Berner ,, . .

510,000.-- Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse 30,000.-- Eidgenössische Obligationen (Alkoholanleihen) 2,597,000.-- Freiburger Staatsobligationen . .

20,000. -- Genfer ,, . .

200,000.-- Jurabahnobligationen 698,000. -- Luzerner Staatsobligationen . . .

22,000. -- Neuenburger Kantonalbankobligationen 640,000.-- Solothurner Staatsobligationen . .

670,000. -- Waadtländer Hypothekarkasseobligationen 800,000.--

6,237,000. -- Total Ankäufe

8,311,000.--

12

Konversionen.

3

Zu 3 /4 %

St. Galler Staatsobligationen (von 41/* °/o) . . .

Fr.

287,000. ·

Total Konversionen

287,000. --

Total Ankäufe und Konversionen Hiezu : Vermehrung auf den Titeln aus der Liquidation der Walliser Bank

8,598,000. --

Summa inländische Titel

8,599,976.10

1,976.10

b. Ausländische Titel.

Ankäufe.

Zu 3Va °/o.

Fr.

Fr.

Deutsche Reichsanleihe . . . . M . 550,000.-- Zu 3 °/o.

Deutsche Reichsanleihe . . . .

Preußische Consols

,, 690,000.-- ,, 568,000. --

679,250.--

852,150.-- 701,480. -- 1,553,630.--

Total Ankäufe

2,232,880. --

Summa ausländische Titel

2,232,880. -- Rekapitulation.

Inländische Titel Ausländische Titel

.

8,599,976.10 2,232,880.---

Total der eingegangenen kontrolirten Werthschriften

10,832,856.10

13

2. Verkäufe, Konversionen und Rückzahlungen, a. Inländische Titel.

Verkäufe.

(Zuweisungen an Spezialfonds.)

Zu 33/4 »/o.

Fr.

Hypothekartitel auf das Verwaltungsgebäude der Jura-Simplon-Bahn in Bern Zu 3Vz °/o.

Eidgenössische Obligationen .

Freiburger Staatsobligationen .

'

.

.

.

.

400,000.--

Fr.

790,000. -- 29,000. --

819,000. -- Total Verkäufe

1,219,000.--

Konversionen.

Zu 4V4 °/o.

St. Galler Staatsobligationen (in 38/4 °/o)

.

.

.

Total Konversionen

287,000. -- 287,000. --

Rückzahlungen.

Zu 4'/a »/o.

Berner Staatsobligationen

6,500. --

Zu 4 °/o.

Berner Staatsobligationen Solothurntir ,,

Fr.

. . . .

. . . .

50,000. -- 9,000. -- ; --

59,000. --

Zu 3V2 °/o.

Freiburger Staatsobligationen . . .

Luzerner ,, . . .

500. -- 3,000.-- 3,500. -- Uebertrag

69,000. --

14 Fr.

- üebertrag Kapitalrückzahlungen auf den Titeln aus der Liquidation der Walliser Bank Abschreibungen auf denselben . .

Fr.

69,000. -- 3,952. 20 1,976.10 5,928.30

Total Rückzahlungen

74,928. 30

Summa inländische Titel

1,580,928.30

b. Ausländische Titel.

Verkäufe.

Zu 5 °/o.

Argentinische Goldanleihe

. . ..$

2,500.--

Total Verkäufe

12,500.-- 12,500.--

Rückzahlungen.

Zu 4 °/o.

Badische Staatsobligationen . . . M. 1,000. --

1,235. --

Total Rückzahlungen

1,235.--

Summa ausländische Titel

13,735. -- Rekapitulation.

Inländische Titel Ausländische Titel

1,580,928.30 13,735. --

Total der ausgegangenen kontrolirten Werthschriften

1,594,663. 30

Der Gesammteingang an Werthschriften betrug . 10,832,856.10 Der Gesammtausgang an Werthschriften betrug . 1,594,663. 30 Mithin Vermehrung des Werthschriftenbestandes gegenüber dem Vorjahre im Nominalbetrage von

9,238,192. 80

15-

Wechsel.

Von den hierseits kontrolirten Wechseln wurden diskontii-t : Fr. 1,874,458. 40 zu 2»/2 °/o 300,000. -- 2»/8 °/0 13,137,427. 90 23/4 °/0 4,150,016. 15 2'/S °/0 5,659,225. 88 3% 907,600. -- 3 /8 % Durchschnittlicher 1,587,495. -- 3 V* % Diskonto 3,14 0/».

355,371. 80 33/s o/o 768,000. -- 3 /« °/0 7,369,780. 84 3 /4 % 297,750. -- 3'/8 % 1,034,300. -- 4% 1,679,660. 85 4 V* °/o 352,709. 50 4V« °/o J

1

3

Fr. 39,473,796. 32 Total der im Berichtsjahre angekauften Wechsel.

In den einzelnen Monaten schwankte der Diskonto wie folgt:.

Januar 3 J /4 °/o--4 °/o Februar 23/* o/o--3Va °/o März 23/4 %--3 °/o April 23/4 °/o-3 V* % Mai 2 3 /4°/o--3% Juni 2Va °/o--3 °/o Juli 23/4 0/0--3 % August 2 s /4 °/o--3Vs o/o September 28/* °/o--3 Va % Oktober 3Vs %--3 3 /4 °/o November .

4 °/o-- 4»/2 °/o Dezember 4 J /4 °/o Den niedrigsten Diskontosatz, 2Va °/o, weist der Monat Juni auf, den höchsten, 4Va °/o, der Monat November.» Die Wechselankäufe betrugen in den einzelnen Monaten : Fr. 4,049,330. 84 im Januar ,, 2,983,236. 53 ,, Februar ,, 5,045,064. 80 ,, März ,, 3,283,412. 65 ,, April ,, " 2,657,614. 45 Mai fl Uebertrag Fr. 18,018,659. 27

16

Uebertrag Fr. 18,018,659. 27 ,, 4,207,737. 10 ,, 2,357,198. 65 ,, 2,933,050. -- . . . . .

,, 4,188,380. 95 ,, 3,889,500. -- ,, 3,829,270. 35 ,, 50,000. -- Fr. 39,473,796. 32

im ,, ,, ,, ,, ,, ,,

Juai Juli August September Oktober November Dezember

Total wie oben.

Spezialfonds.

i. Invalidenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . F r . 5,401,759. 7 1 ' Baarsaldo ,, 3,821.22 Fr. 5,405,580. 93 ,, 198,153. 80

Kapitalablösungen

Fr. 5,207,427. 13 Kapitalanwendungen : 31l2°lo Eidgenössische Obligationen . . . Fr. 23,000. -- 33/4 °/o Hypothekartitel auf das Verwaltungsgebäude der JuraSimplon-Bahn in Bern ,, 400,000. -- Fr. 423,000.Hiezu : Vermehrung des Baarsaldo fl

463.38 .

:

,,

423^463. 38

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . Fr. 5,626,605. 91 Baarsaldo ,, 4,284.60 Fr. 5,630,890. 51

17 2.

Grenus-Invalidenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 5,001,481. 40 Baarsaldo ,, 2,604.50 Kapitalablösungen

. .

Fr. 5,004,085. 90 ,, 147,345. 43 Fr. 4,856,740. 47

Kapitalanwendungen : 3 l /2°/o Baselstadt Staatsobligationen . . . . F r . 105,000. -- 3lla°lo Eidgenössische Obligationen . . . ,, 227,000.-- Fr. 332,000. -- Hievou ab : Verminderung des Baarsaldo . . .

,,

1,062.25 ,,

330,937. 75

Stand auf 3l. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 5,186,135. 9 7 Baarsaldo ,, 1,542.25 J Fr. 5,187,678. 22 3.

Winkelriedstiftung.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . F r . 608,750. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,759. 30 Baarsaldo ,, 456.34 Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : SVa'Vo Eidgenössische Obligationen . . . Fr.

3 Va °/o Freiburger Staatsobligationen . . . . ,, Anlage bei einer Bank ,, Uebertrag Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. II.

Fr.

Fr.

,,

611,965. 64 2,250. --

Fr.

609,715. 64

Fr.

609,715. 64

50,000. -- 20,000. -- 413.70 70,413.70

2

18

Uebertrag Hiezu: Vermehrung des Baarsaldo

Fr.

70,413.. 70

Fr.

609,715. 64

,,

3,062.46 --

,,

73,476. 16

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 676,500.-- Anlage bei einer Bank . ^ 3,173. -- Baarsaldo ,, 3,518.80 Fr. 683,191. 80 Das der Stiftung angefallene, aber zur Zeit noch nicht realisirbare Vermächtniß Claudon beträgt Fr. 47,541. 10 4.

Schulfonds.

Stand auf 31. Dezember Ï889 : Werthschriften . . . . F r . 633,349. 2 0 Baarsaldo ,, 847. 27 Kapitalablösungen

Fr.

,,

634,196. 47 14,000. --

Fr.

620,196. 47

,,

31,345. 90

Kapitalanwendungen : 3 Va °/o Eidgenössische Obligationen . . . . F r . 2,000.-- 3>/2 °/o Freiburger Staatsobligationen . . . . ,, 10,000. -- 38/* % Obligationen der Thurgauischen Hypothekenbank . . . . ,, 20,000.-- Fr. 32,000. -- Hievon ab : Verminderung des Baarsaldo . . . ,, 654. 10 Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 651,349. 2 0 Baarsaldo ,, 193. 17 Fr. 651,542. 37

19

5. Chatelainfonds.

(Fonds für Stipendien an Polytechniker.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . F r . 204,217.90 Baarsaldo ,, 57.29 · . Kapitalanwendungen: 3ll2°lo Eidgenössische Obligationen . . . . F r . 3,000". -- Hiezu : Vermehrung des Baarsaldo ,, 474. 19

Fr.

204,275. 19

,,

3,474. 19

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 207,217.90 Baarsaldo ,, 531.48 Fr.

207,749. 38

6. Schoch'scher Schulfonds.

(Für Beiziehung ausgezeichneter Lehrkräfte.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 83,500. -- Baarsaldo ,, 372.74 Kapitalablösungen Hiezu: Vermehrung des Baarsaldo

Fr.

,,

83,872. 74 500. --

Fr.

. . . ,,

83,372. 74 1,282. 50

'·. . .

Stand-auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . Fr. 83,000. -- Baarsaldo ,, 1,655.24 Fr.

84,655. 24

20

7. Culmannfonds.

(Zu Gunsten der polytechnischen Schule.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . F r .

Anlage bei einer Bank . ,,

5,000.-- 5,766.70

Kapitalablösungen

Fr.

,,

10,766. 70 6,000. --

Fr.

. 4,766. 70

Kapitalanwendungen: ,, SVa^o Eidgenössische Obligationen . . . . F r . 5,000.-- Anlage bei einer Bank . ,. 1,469. --

M69- ~ Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

9,000. -- 2,235.70Fr.

11,235. 70

8. Brunner'sches Legat für die meteorologische Centralanstalt.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . F r . 64,000.-- Baarsaldo ,, 553.84 Hiezu: Vermehrung des Baarsaldo

. .

Fr.

,,

64,553. 84 41. 80

Fr.

64,595. 64

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . Fr. 64,000. -- Baarsaldo ,, 595.64 9. Wildstiftung, (Zu Gunsten der Ingenieurschule.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthachriften Fr. 10,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 97. -- Fr.

10,097. --

üebertrag Fr.

10,097. --

21 Uebertrag Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank

. . . . . . .

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften Fr. 10,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 450.40 :

Fr.

,,

Fr.

10,097. -- 353. 40

10,450. 40

40. Edlibachstiftung.

(Unterstützungsfonds für Artillerie-Unterinstruktoren.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . F r .

Anlage bei einer Bank ,,

1,000. -- 515. 70

Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r .

Anlage, bei einer Bank . ,,

4i. Allgemeiner

1,000. -- 568.85

Fr.

1,515. 70

,,

' 53. 15

Fr.

i5568- 85

Schutibautenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 50,000. -- Anlage bei Banken . . . ,, 179,512. 35 Baarsaldo ,, 2,406.67 Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : Anlage bei Banken . . Fr.

Hievon ab : Verminderung des Baarsaldo . . . . ,,

Fr.

,,

231,919. 02 2,000. --

Fr.

229,919. 02

5,273. 75 1,414.80

^

3j858

95

22 Stand auf 3l. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 50,000. -- Anlage bei Banken. . . ,, 182,786.10 Baarsaldo ,, 991.87 Fr.

Ì2. Schweizerischer

233,777. 97

Kunstfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . Fr. 117,000. -- Baarsaldo " . . . . . ,, 1,673.20 Fr.

118,673. 20

,,

62,211. 05

Fr.

56,462. 15

Kapitalablösungen . . . Fr. 61,000.-- Hiezu : Verminderung des Baarsaldo . . . . . ,, 1,211.05 Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . Fr. 56,000. -- Baarsaldo 462.15

Ì3. Gottfried Keller - Stiftung.

(Für Ankauf von Werken der bildenden Kunst.)

Zuweisung der Stifterin, Frau Welti-Escher : Werthschriften (Kurswerth) Fr. 1,495,979. 53 Kapitalablösungen ,, 36,043. 95 Fr. 1,459,935. 58 Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank . Fr. 38,271. 75 Baarsaldo . . . . . ,, 392. 75 -- ,, 38,664. 50 Stand auf 31. Dezember 1800: Werthschriften (Kurswerth) Fr. 1,476,657. 33 Anlage bei einer Bank ,, 21,550. -- Baarsaldo ,, 392.75 ---- Fr. 1,498,600. 08 Anmerkung Zur Gottfried Keller-Stiftung gehören ferner zwei werthvolle Liegenschaften, welche zur Stunde noch nicht liquidirt sind.

23 Ì4. Merian'scher

Museumsfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften Kapitalablösungen

Fr.

,,

107,850. -- 15,600. --

Fr.

92,250. --

,,

28,477. 75

Fr.

120,727. 75

Kapitalanwendungen : 3V2°/o Freiburger Staatsobligationen . . . . F r . 19,000.-- Hiezu : Baarsaldo . . . . . . 9,477. 75 Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 111,250.-- Baarsaldo ,, 9,477.7^ Ì5. Dr. Binet-Fonds.

Legat des Hrn. Dr. Alfred Binet

Fr. 10,000. --

Kapitalanwendungen und Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften : 3'/2 °/o Freiburger Staatsobligationen . . .

Fr. 10,000. --

Ì6. Schutzbautenfonds.

(Für Schutzbauten und Aufforstungen in den Kantonen Uri, St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis.)

Stand auf 31. Dezember 1889: Anlage bei Banken . . Fr.

Baarsaldo ,,

132,000. -- 3,077.82 Fr.

135,077. 82

Kapitalablösungen . . . Fr. 15,000. -- Hiezu: Verminderung des Baarsaldo 1,843.65 B 16,843. 65 Stand auf 31. Dezember 1890: Anlage bei Banken . . . Fr. 117,000. -- Baarsaldo ,, 1,234.17 Fr.

118,234. 17

24

·il. Hülfsfonds

für Schweiz. Wehrmänner.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 29,000. -- Anlage bei einer Bank. . ,, 1,159.90 Fr.

Kapitalanwendungen : Anlage bei einer Bank . Fr.

Hiezu: Baarsaldo . . . ,,

30,159. 90

555.90 283.50 ,,

839. 40

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 29,000.-- Anlage bei einer Bank . ,, 1,715.80 Baarsaldo ^ 283.50 Fr.

48. Unterstützungsfonds

30,999. 30

für Beamte des internationalen Postbüreau.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 28,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, " 9,560. 40 Fr.

37,560. 40 9,000. --

Fr.

28,560. 40

,,

10,314. 25

Fr.

38,874. 65

Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : 3lk°lo Eidgenössische Obligationen . . . . F r . 9,000.-- Anlage bei einer Bank . ,, 1,314.25 Stand auf 31. Dezember 1890 : Werthschriften Fr. 37,000.-- Anlage bei einer Bank . . _ 1,874. 65

25 Ì9. Unterstützungsfonds für Beamte des internationalen Telegraphenbüreau.

Stand auf 31. Dezember 1889: Werthschriften . . . . Fr. 30,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 7,691.90 Kapitalablösungen Kapitalanwendungen : SVz'/o Eidgenössische Obligationen . . . . F r . 10,000.-- Anlage bei einer Bank . ,, 1,320. 90 --

Fr.

,,

37,691. 90 10,000. --

Fr.

'27,691. 90

,,

11,320. 90

Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften . . . . F r . 37,000. -- Anlage bei einer Bank . ,, 2,012.80 · Fr. · 39,012. 80 SO. Fonds der liquidirten Sold- und Pensionsrückstande der alten Schweizerregimenter in Spanien.

Stand auf 31. Dezember 1889 : Werthschriften . . . . F r . 409,000. -- Baarsaldo ,, 570. -- Kapitalablösungen

Fr.

,,

409,570. 2,000. --

Fr.

407,570. --

Kapitalanwendungen : 3 l k °/o Freiburger Staatsobligationen . . . . F r . 10,000. -- Hiezu : Vermehrung des Baarsaldo . . . . . .

6,315.--

16,315. Stand auf 31. Dezember 1890: Werthschriften Baarsaldo

. . . . F r . 417,000. -- ,, 6,885. -- Fr.

423,885. --

26

Si.

Viehseuchenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1889 : Werthschriften . . . . F r . 120,000. Baarsaldo . ,, 1,902. 44 D

121,902. 44 4,000. --

Fr.

117,902. 44

,,

79,945. 38

Fr.

Kapitalablösungen . .

Kapitalanwendungen : 3 Va °/o Eidgenössische Obligationen . . . Fr. 80,000.-- Hievon ab : Verminderung des Baarsaldo . . . . _ 54.62 Stand auf 31. Dezember 1890 : Werthschriften . . . . F r . 196,000.-- Baarsaldo . . . " . . . _ 1,847.82

Fr.

197,847. 82

Depots und Kautionen.

a. Depots.

Als neu hinzugekommen ist hier nur zu verzeichnen : Das Werthschriftendepot der eidgenössischen Alkoholverwaltung, welche einen Theil ihrer verfügbaren Gelder zum Ruckkauf von Obligationen ihres eigenen Anleihens verwendet hat.

b. Kautionen.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden herausgegeben: Die Baarkaution einer Versicherungsgesellschaft, infolge Ergehens der Konzession.

Die Baarkaution einer Buchdruckerei (für Banknotenanfertigung), nach Ablauf der vertraglichen Garantiefrist.

Zwei Hinterlagen von Eisenbahngesellschaften für gelöschte, jedoch nicht eingelöste Obligationen, gieren Auszahlung im Berichtsjahre hat bewerkstelligt werden können.

Die Kaution eines im Auslande domizilirten Kavalleristen, dem die Bewilligung zur Mitnahme seines Bundespferdes ertheilt worden war.

27

Die Kaution eines Lieferanten von Kriegsmaterial.

.Die Faustpfandhinterlagen von zwei Bankinstituten, denen temporäre Vorschüsse aus der Bundeskasse bewilligt worden waren.

Die Kaution eines eidgenössischen Beamten, nach Ablauf der gesetzliehen Verjährungsfrist.

Die Kaution der Gotthardbahn-Gesellschaft im Gesammtschatzungsvverth betragend Fr. 4,498,438. --, in Gemäßheit eines Bundesrathsbeschlusses vom 7. Februar.

Dagegen kamen hinzu : Die Baarkaution einer Buchdruckerei, für Banknotenanfertigung.

Die Kautionen von zwei Wermuthfabrikanten, von der Alkoholverwaltung zugewiesen.

Die Kautionen von zweiundzwanzig Lieferanten von Gewehrbestandtheilen, bezw. Uebernehmern von Arbeiten an den Befestigungsbauten, vom Militärdepartement zugewiesen.

Die Werthschriftenhinteiiagen von zwei schweizerischen Bankhäusern, denen Vorschüsse auf kurze Zeit aus der Bundeskasse bewilligt worden waren.

In den bisher bestandenen Depots und Kautionen fanden überdies zahlreiche Mutationen statt.

«

Staatsanleihen.

Von den gekündeten, beziehungsweise zur Rückzahlung ausgeloosten Obligationen der Anleihen von 1880 und 1887 sind auf 31. Dezember 1890 noch nicht zur Einlösung vorgewiesen worden: Vom Anleihen von 1880, gekündet auf 31. Dezember 1887 Fr. 1,000. -- Vom Anleihen von 1887:' II. Amoi'tisationsserie . Fr. 7,000. -- III.

,, . ,, 189,000. -- _____ _ fl 196,000. -- Zusammen

Fr. 197,000. --

An Zinscoupons waren auf den gleichen Termin noch ausstehend :

28 Vom Anleihen von 1880 Vom Anleihen von 1887 : pro 30. Juni 1888 . . .

,, 31. Dezember 1888 .

,, 30. Juni 1889 . . .

,, 31. Dezember 1889 .

,, 30. Juni 1890 . . .

,, 31. Dezember 1890 .

Fr.

420. --

Fr.

35.-- ,, 52. 50 ,, 105. -- ,, 350. -- ,, 2,537. 50 ,, 63,175. -- ,,

66,255. --

,,

68,547. 50

Vom Anleihen von 1889 : pro 31. Juni 1890 . . . Fr. 2,555. -- ,, 31. Dezember 1890 . _ 65,992. 50 Zusammen

Fr. 135,222. 50

Von den altern Anleihen sind die nämlichen Ausstände zu verzeichnen, wie in unserm letzten Berichte: Vom Anleihen von 1857, Obligationen und Zinscoupons .

Fr. 1,931. 25 Vom Anleihen von 1871, Zinscoupons . . . ,, 1,327. 50 Zusammen

Fr. 3,258. 75

Den Eigenthümern von Obligationen von Fr. 5000. -- und Fr. 10,000. -- der eidgenössischen Anleihen steht bekanntlich das Recht zu, dieselben beim Finanzdepartement spesenfrei auf den Namen einschreiben, beziehungsweise auf den Inhaber oder einen andern Namen umschreiben zu lassen. Derartige Einschreibungen resp. Uebertragungen wurden im Berichtsjahr hierseits kontrolirt.

Vom Anleihen von 1887:' Einschreibungen von Inhabertiteln auf den Namen 71 Stück Uebertragungen von nominativen Titeln auf den Inhaber 15 ,, Uebertragungen von nominativen Titeln auf andere Eigenthümer . . . . 2 ,, 88 Stück Uebertrag

88 Stück

29

Uebertrag Vom Anleihen von 1889 : Einschreibungen von Inhabertiteln auf den Namen 108 Stück Uebertragungen von nominativen Titeln auf den Inhaber 4 ,, Uebertragungen von nominativen Titeln auf andere Eigenthümer . . . . 2 ,,

88 Stück

114

,,

Total 202 Stück

Verschiedenes.

: Es gelangten zur Kontrolirung : Zahlungs- und Verrechnuugsmandate 6011 Abrechnungen über den internationalen Postverkehr . . 140 Zahlungsanweisungen für Vorschüsse an Postkassen . . 246 Bordereaux über Einlösung alter Banknoten 391 Total 6788 gegenüber 5900 im Vorjahre, somit Vermehrung 888 Stück. Es beweist dieß von Neuem -- abgesehen von den Mehrarbeiten, welche der Ankauf der Eisenbahnaktien und die damit in Zusammenhang stehende Rententitel-Emission bringen werden -- das stetige Anwachsen der Geschäfte der Finanzkontrole.

Die Geschäftskontrole weist 1145 Nummern auf, gegenüber 1030 im Vorjahre.

Verbalprozesse über Veränderungen im Bestand der Werthschriftenschränke wurden 53 aufgenommen. Verschiedener Verumständungen wegen konnte die alljährliche, durch Bundesrathsbeschluß vom 2. November 1875 vorgeschriebene Verifikation deibei der eidgenössischen Staatskasse liegenden Werthschriften, Depositen und Kautionen erst unmittelbar nach Neujahr 1891 begonnen werden. Wir erwähnen diese Revision gleichwohl hier, weil dieselbe noch das Geschäftsjahr 1890 betrifft. Dieselbe ist übrigens zur Zeit, der Abfassung dieses Berichts nahezu beendigt und gibt zu besonderen Bemerkungen nicht Anlaß, indem die Uebereinstimmung der Bestände mit den Büchern der Kon troie konstatirt wurde.

Gemäß aufgenommenem Protokoll fand im Monat September gemeinschaftlich mit der Postverwaltung eine Revision der auf die Werthzeichenfabrikation bezüglichen Einrichtungen der Münzstätte unter gleichzeitiger Aufnahme der Papier- und Werthzeichenbestände statt. Die Inspektion war in allen Theilen befriedigend.

30

In bisheriger Weise wirkte die Finanzkontrole bei allen auf die Inventarbestände des Banknoten-Inspektorats bezüglichen Mutationen mit; überdieß wurde eine vollständige Inventarrevision vorgenommen, wobei sieh die Uebereinstimmung mit dem Solletat, abgesehen von einer unerheblichen Differenz, herausstellte, Die im Jahre 1889 durch die Staatskasse eingelösten alten Banknoten, 1674 Stück im Gesammtbetrage von Fr. 132,298. 65, wurden nach Vorschrift der Regulative vom 2. Juni 1882 und 13. Oktober 1885 im Beisein des Chefs der Finanzkontrole in der Gasfabrik vernichtet.

3. Banknotenkontrole.

Der vorliegende B e r i c h t ü b e r das J a h r 1890 umfaßt das achte Kalenderjahr seitdem das Banknotengesetz und die eidgenössische Kontrole in Wirksamkeit getreten sind. Die Kontrole wird durch das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken ausgeübt.

In Uebereinstimmung mit der letztjährigen Berichterstattung behandelt der Bericht die Ergebnisse des abgelaufenen Jahres und stellt dieselben in Vergleich mit denjenigen des unmittelbar vorhergehenden Jahres.

Banken mit hinfälliger Emission.

Die nachstehend verzeichneten 7 Banken haben vor Inkrafttreten des Banknotengesetzes auf ihr Emissionsrecht verzichtet und die Verpflichtung übernommen, ihre in Zirkulation befindlichen Noten zurückzuziehen. Nach den erhaltenen Ausweisen beliefen sich die auf Schluß des Vorjahres und auf Schluß des Berichtsjahres noch ausstehenden îïoten dieser Banken auf folgende Beträge : Noten in Zirkulation

am 31. Dez, am 31. Dez.

Banken.

Ancienne banque cantonale neuchâteloise .

Eidgenössische Bank Bank in Glarus . . . , Leihkasse Glarus Bank für Graubünden .

Banque populaire de la Broyé Caisse hypothécaire du canton de Fribourg

1889.

1890.

Fr.

Fr.

73,730 62,850 30,610 3,180 8,740 850 3,060

71,580 59,750 30,000 3,180 8,560 850 2,960

183,020

176,880

31 Es sind somit von den 7 Banken zusammen im Berichtsjahr für Fr. 6140 Noten aus der Zirkulation zurückgezogen worden, gegen Fr. 2380 im Vorjahr.

In den Wochen- und Monatsausweisen, welche vom Inspektorat der Emissionsbanken regelmäßig veröffentlicht werden und der Berichterstattung zu Grunde liegen, ist die Notenzirkulation der Banken mit hinfälliger Emission nicht berücksichtigt.

Der folgende Bericht handelt ausschließlich von den gesetzlich autorisirten und der Bundeskontrole unterstellten Emissionsbanken.

Stand der Emissionsbanken.

Am Schluß des Vorjahres, 31. Dezember 1889, bestanden 34 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 122,850,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 156,650,000.

Im Laufe des Berichtsjahres hat sowohl die Anzahl der Banken als das eingezahlte Kapital und namentlich die Notenemission eine Zunahme erfahren, letztere in einem Maße, wie sie seit dem Jahre 1883, in welchem die neuen Noten nach uniformem Typus zur Ausgabe gelangten, nicht mehr vorgekommen ist.

Die Zahl der Emissionsbanken ist durch die Kantonalbank Schwyz vermehrt worden. Derselben wurde am 14. Februar 1890 die Ermächtigung zu einer Notenemission von Fr. 500,000 ertheilt, welche im Laufe des Jahres zur Ausgabe gelangte. Das anfänglich mit Fr. 500,000 eingezahlte Kapital dieser Bank wurde mit Jahresschluß auf Fr. 1,000,000 erhöht.

Die Ermächtigung zu einer Erhöhung der Notenemission wurde ertheilt: am 25. April "1890 der Bank in Basel für Fr. 4,000,000 ,, 13. Juni ,, ,, Bank in Zürich ,, ,, 4,000,000 ,, 29. August ,, ,, Kantonalbank von Bern ,, ,, 5,000,000 ,, . September ,, ,, Bank in Schaffhausen ^ ,, 500,000 ,, 26.

,, ,, Zürcher Kantonalbank ,, ,, 3,000,000 fl ,, 26. ,, ,, ,, Graubündner Kantonalbank ,, ,, 1,000,000 ,, 'II. November ,, ,, Bank in Zürich (zum 2. Mal) ,, ,, 4,000,000 ,, Ersparnißkasse Uri ,, ,, , 500,000 fl 22. Dezember ,,

32

Es ist somit im Laufe des Jahres 1890 für Neuemissionen und Emissionserhöhungen eine Summe von Fr. 22,500,000 bewillig!, worden. Nach Art. 2 des Banknotengesetzes darf die Ermächtigung nicht verweigert werden, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse nachgewiesen ist, was bei allen diesen Begehren deiFall war.

Die der Kantonalbank von Bern, der Graubündner Kantonalbank und der Ersparnißkasse Uri bewilligten Emissionserhöhungen kamen bis Jahresschluß nicht zur effektiven Ausgabe ; dagegen wurden im Laufe des Jahres von der St. Gallischen Kantonalbank für Fr. 1,500,000 und von der Bank in St, Gallen für Fr. 250,000 Mehremission ausgegeben, wozu die Ermächtigung im Vorjahre ertheilt worden war.

Seit der Herrschaft des Banknotengesetzes erfolgte im Berichtsjahre das erste Mal eine V e r z i c h t l e i s t u n g auf d a s N o t e n e m i s s i o n s r e c h t und zwar von 2 Emissionsbanken: der Banque populaire de la Gruyère in Bulle und dem Crédit Gruyérien in Bulle.

Jede der beiden Banken war zu einer Notenausgabe von Fr. 300,000 autorisirt. Bis Jahresschluß hatte jede derselben ihre Emission durch Rückzug aus der Zirkulation und Ablieferung der zurückgezogenen Noten auf den Betrag von Fr. 180,000 reduzirt.

Dio Banque commerciale neuchâteloise, welche zu einer Notenemission von Fr. 4,'200,000 ermächtigt ist, hatte auf Jahresschluß nur eine effektive Emission von Fr. 3,500,000.

Die beigefügte Tabelle I erzeigt den Stand der Emissionsbanken auf Jahresschluß 1890 mit Angabe der im Sinne des Banknotengesetzes bestehenden Zweiganstalten, des eingezahlten Kapitals, der autorisirten und der effektiven Notenemission, sowie die Form der Garantie für den nicht durch Baarschaft gedeckten Theil der Notenemission. Im Ganzen erscheinen darin 35 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 133,850,000, einer autorisirten Notenemission von Fr. 181,600,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 174,160,000. Es ergiebt das eine Zunahme seit dein Schluß des Vorjahres von l Emissionsbank, von Fr. 11,000,000 eingezahltem Kapital und von Fr. 17,510,000 effektiver Notenemission.

Der Geschäftsbericht über das Jahr 1886 hatte, den damaligen Verhältnissen entsprechend, dio Vermuthung ausgesprochen, daß mit der Emissioussumme von 140 Millionen Franken das Maximum der Gesammtemission erreicht sei und bedeutende Erhöhungen schwerlich

Banknotenkontrole.

Tabelle I.

Stand

Zu Seite 32.

der

Ordnungsnummer.

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1890.

*

Effektive Eingezahltes Bewilligte Kapital auf Emissionssumme Emission auf Jahresschluß. auf Jahresschluß. Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1

1

2 !

3

!

St. Gallische Kantonalbank Basellaudschaitìicho Kautonalbank . .

.

. . .

Kantonal bank von Bern Zweiganstalten: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntrut.

St. Gallen Liestal Bern

10 II

: 12

' 13 14 15 i TM j 17

!

23 24 25 2i i 27 S 28

2 000 000

'2 000 000

Werthschriften.

Lichtensteig

4,500,000 700 000 3,000,000 6,000,000 3,000,000

9 000 01)0 800 000 j 500 000 4 000000 1 000 000

9000000 800 000 1 500 000 4000,000 1 000,000

Wechsel-Portefeuille.

Werthschritien.

> Kaulous'i'nrantie.

idcui.

Wertliseliriiten.

i

Lucano

1 000,000

l>

000 000

2 000 000

idcni.

Frauenfeld

3,00(>,000

1 OUO 000

1 0(tO,000

idem.

. .

Chur Luzern

2,000 000 1.000,000

4 000 000 2,000,000

3 000 000 2,000,000

.

Genf Herisau Zurich Basel

10,000 000 2,000,000 10,000,000 12.000,000 4.000,000 2,500,000 5tW,000 12,000,000

20 000 000 3,000,000 20 000 000 20 000,000 4 000 000 5 000 000 300,000 24 000 000

20000000 3.000,000 20000,000 20,00! »,000 4 000.000 5000,000 180,000 24 000.000

Wechsel-Portefeuille.

Kantoasgarantie.

Wechsel-Portefeuille, idem.

Wer ths ohriften .

Wechsel-Portefeuille, Werthschriften.

Kautonsgarantie.

2,500,000 2,400,000 750,000 12,000,000 500,000 500.000 51)0,000 4 000000

2 000,000 1 000 000 1,500,000 10 000,000 1 000,000 500 000 300,000 3 000 000

'2,000,000 1 000,000 1,500,000 10.000,000 500,000 500,000 180,000 3 000 000

Werthschriften.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

idem.

Wei'thschrii'teu.

Kantonsgaran tie.

4,000,000

4 200 000

3 500,000

1,000 000 1,000,000 5,000,000

1 500 000 1 500 000 4 000 000

1 500 000 Kantonsgarantie.

idem.

1 500,000 idem.

4 000,000

500,000 1 000.000

500 000 500 000

133,850,000

181,600,000

Genf Bullr Zürich

Caisse, d'anior'isseiiHsnt . . . .

Banano c-iiiitoualo vaudoisa

Freiburg Lausanne

Kantonale Spar- und Leihkasse Nidwaiden

1*39* "Bà'n^tfé'^ojîo'àire de la Gruyère :50 Banque cantonale ueuchâteloise . . . .

3l 32 33 3-i 35

!

.

St. Gallen Estavayer

Banque de Genove .

. . . .

Crédit Gruytii'iüu . .

.

.

Zürcher Katitonaihank . .

.

. . . .

Zweiganstaltun: Wiuterthur, Affoltorn a. /A., Rüti, Ustei, AmJüliiiigen, Bülach, Horgen, Bauina, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Schnffhausen . .

.

3(7

Kantons^arantie.

10000000 idem.

1 500 000 idem.

10 000 000

;

18 1!)

20 21

:

.

10 000000 1 500 000 1 5 000 000

Fr.

2 000 000

Zweig anstalten: Locamo, Lugano, Meudrisio.

Bank in St, Gallen . . .

. .

Crédit agricole et industriel (ie la Broyé . . . .

To""vnbur<>'er Bank /wdflantìtalten: Rorschach, St. Gallen.

Bitiica (lellji. Sviß/jiTa italiana Zwfii(jim»1al1c.n: Locamo, Mendrisio.

Thur u 'auiscltc H\ puthfkenbank .

Zweiganstalt : Homanshorn.

GraubündiKH' Kantoiuilbank Kantonal -Spar- und Leihkasse Luzurn Ziveirjaiistalt : Willisau.

HiuiQiu' du CoiiiiiH'rce Appi'ii/A'll A. Rh. Kaiitonalbank.

Bank iti Zürich .

.

Bank in ü.'isol .

. . . .

. .

6,000,000 3 000 000 10 000 000 1

4

5 6 7 8 1 9

Fr.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Schaffhausen

Staun Bulle Neuenbur"

.

Zwi'.ifjnn»taiti'.n: La uhaux-de-Fond.s, Locle.

Bauqui! cointtiurciiilti neuehâteloiso Neuenburg Zweigatuitalt: La Chaux-de-Fonds.

Schafiliaustu" Kaiitoniilbank . . .

.

.

Si'haffhauseu Glarnor Kanlouaitiaiik G-lanis Solnthurnei 1 Kruitmalbiuik .

.

Solothurn Zweiacmstalten: Olten, Balsthal.

Obwaltiucr FCr.utonalbauk . . .

. tìarnen Kaiitonalbiink tìcliwya .

Schwyz

Total

500,000 500,000 ] 174,160,000

!

'

Kautous°'arantie.

idem.

, i i ;

'

Wechsel-Portefeuille.

idem.

idem.

!

33 mehr eintreten werden. Seither ist die effektive Notenemission um «irca 34 Millionen und die autorisirte um circa 41 Millionen Franken gestiegen, wovon über die Hälfte auf das einzige Jahr 1890 entfällt, und es ist vorauszusehen, daß das Jahr 1891 weitere Emissionserhöhungen und eventuell Neuemissionen bringen wird.

Auf Jahresschluß 1890 betrug die effektive Notenemission: bei 7 Banken weniger als l Million, ,,12 ,, l bis 2 Millionen, ,, 8 ,, über 2 / 5 ,, * 4 ' ,, ,, 5 ,, 10 ,, » 3 ,, ,, 10 ,, 20 ,, ,, l Bank ,, 20 Millionen.

Die kleinste effektive Notenemission einer Bank beträgt Fr. 180,000 gegen Fr. 300,000 im Vorjahre und die größte Fr. 24,000,000 gegen Fr. 21,000,000 im Vorjahre.

Von den 35 Emissionsbanken hat die effektive Notenemission die gesetzliche Maximalgrenze des doppelten Betrages des eingezahlten Kapitals bei 8 Banken erreicht.

Die Ausscheidung der 35 Emissionsbanken nach den drei Kategorieu der Deckungaart zeigt auf Jahresschluß 1890, daß: 19 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 71,250,000 und einer Notenemission von Fr. 82,500,000 gleich 53 %, resp. 47 °/o des Gesammtbetrages, Kantonalgarantie leisten; 10 Banken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 19,600,000 und einer Notenemission von Fr. 14,160,000 gleich 15 °/o, resp. 8 °/o des Gesammtbetrages, Deckung durch Hinterlage von Werthschriften, und 6 Banken, die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 43,000,000 und einer Notenemission von Fr. 77,500,000 gleich 32 °/o, resp. 45 °/o des G-esammtbetrages, Deckung durch Verpfändung ihres Wechselportefeuille.

Der prozentuale Antheil der drei Kategorien bezifferte sich im Vorjahr der Reihenfolge nach: an dem eingezahlten Kapital auf 57, resp. 14 und 29 °/o, und an der effektiven Notenemission auf 49, resp. 9 und 42 °/o.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. II.

3

34

Notenemission.

Nach den Notengattungen ausgeschieden, stellt sich die Notenemission auf Jahresschluß 1890 für alle Banken zusammengenommen wie folgt: 13,177 Noten à Fr. 1000 = Fr. 13,177,000 oder 7,6 °/o 43,878 ,, ,, 500 == ^ 21,939,000 ,, 12,6 °/o 983,652 ,, ,, 100 = ,, 98,365,200 ,, 56,5 °/o 813,576 ,, ,, 50 = ,, 40,678,800 ,, 23,3 °/o 1,854,283 Noten

= Fr. 174,160,000.

Gegen das Vorjahr haben die Notenabschnitte von 1000 Franken um 254 Stück abgenommen. Dagegen haben zugenommen : die Noten von 500 Franken um 8,070 Stück D » » 10° ,, i, 90,734 ,, ,, ,, 5 0 ,, ,, 93,112 ,, v Trotz dev nach der Stückanzahl sehr starken Zunahme der kleinen Abschnitte von 50 und von 100 Pranken stellt sich, dem Werthbetrage nach, der prozentuale Antheil der großen Abschnitte von 500 und von 1000 Franken um einen Bruchtheil (0,a %} günstiger als im Vorjahr.

Es ist an dieser Stelle schon wiederholt auf die Nachtheile hingewiesen worden, welche das Uebermaß an kleinen Noten finden Verkehr und für die Elastizität der Notenzirkulation bedingt..

Der große Zahlverkehr bedarf großer Noten. Der Vortheil der Banknote wird beeinträchtigt, wenn große Beträge in kleinen Noten bezahlt, wenn z. B. Fr. 50,000 in 1000 StUck 50 Franken-Noten vor- und nachgezählt werden müssen, wo mit 50 Stück 1000 FrankenNoten gezahlt werden könnte. Für den großen Zahlverkehr sind kleine Noten ebenso lästig, wie wenn Metallgeldzahlungen in jedem Betrage in Scheidemünzen geleistet werden könnten. Das Münzgesetz beschränkt die Annahmepflicht für Silberscheidemünzen auf Fr. 50 und die Münzkonvention begrenzt den Bestand an SilberScheidemünzen in den Vertragsstaaten auf Fr. 6 per Kopf der Bevölkerung. Das Banknotengesetz dagegen beschränkt nur die Ausgabe von 50 Franken-Noten auf 25 °/o des Gesammtbetrages der Notenemission einer Bank. Die Ausgabe von 100 Franken-Noten ist unbeschränkt und die Ausgabe von großen Noten ist dem freien Willen der Banken anheimgegeben. Nun zeigt die Erfahrung, daß.

die kleinen Abschnitte viel länger in Zirkulation verbleiben als die großen. Die großen Abschnitte bieten damit zugleich den großen wirthschaftlichen Vortheil, daß sie den regelmäßigen Rückfluß der

35 Noten an die Bankkassen fördern, sobald der Verkehr ihrer nicht mehr bedarf. Nach früheren Berechnungen einzelner Banken bleiben im Jahresdurchschnitt die Noten von Fr. 5(1 circa 180 Tage, diejenigen ,, ,, 100 ,, 120 ,, die Noten ,, ,, 500 ,, 40 ,, diejenigen ,, ,, 1000 ,, 20 ,, im Urnlauf. Während also die Noten von Fr. 50 durchschnittlich ein halbes Jahr ausstehen, kehren die Noten von Fr. 1000 schon nach drei Wochen wieder an die Kassen zurück. Es ist daher begreiflieh, daß die Banken, soweit ihr eigenes Interesse maßgebend ist, vorziehen, möglichst viel kleine Noten in Verkehr zu setzen.

Um so mehr ist anzuerkennen, daß die Mehrzahl der Banken den Bedürfnissen des Verkehrs und den Erfordernissen einer geordneten Zirkulation durch die Ausgabe großer Noten aus freien Stücken Rechnung trägt. Bei einer Minderzahl ist dies dagegen nicht der Fall. Es kann jedoch an kleinere Banken auf Nebenplätzen und mit vielem Kleinverkehr nicht der gleiche Maßstab angelegt werden, wie an große Banken auf Hauptplätzen mit großem Verkehr. Bezüglich der im Berichtsjahre eingelangten Emissionsbegehren ist in dieser Hinsicht beispielsweise zu erwähnen, daß die Kantonalbank von Bern für die Hälfte und die Zürcher Kantonalbank für den Drittheil der Emissionssumme von Fr. 5,000,000, resp. Fr. 3,000,000, große Notenabschnitte verlangten ; während die Bank in Zürich für ihre zweimalige Mehremission von je Fr. 4,000,000 ausschließlich kleine Notenabschnitte verlangte, was ihr nach Maßgabe des Gesetzes gewährt werden mußte.

Zurückgerufene Noten.

Am 1. Februar 1886, dem Tage, an welchem die Emissionsbanken den Gegenwerth der zurückgerufenen, bis dahin nicht eingelösten N o t e n nach altem Typus an die eidgenössische Staatskasse einzuzahlen hatten, waren an solchen Noten im Ganzen ausstehend für . . . . .

Fr. 1,738,990 Im Jahr 1889 wurde infolge Revision des betreffenden Skontro von einer Bank, nachträglich eingezahlt ,, 500 so daß der Staatskasse hiefür eingegangen sind.

·

. . . . . . .

Fr. 1,739,490

36 Dagegen sind von der eidgenössischen Staatskasse bis Ende 1889 für '.

Fr. 767,738 und im Berichtsjahre 1890 für ,, 45,935 zusammen in den 5 Jahren 1886/1890 für ...

~Fr. »13,673 oder circa 47 °/o des eingezahlten Betrages eingelöst worden, so daß mit Jahresschluß 1890 noch für Fr. 925,817 Noten nach altem Typus ausstehend blieben. Im Vorjahr sind für Fr. 64,748 solcher Noten eingelöst worden.

Für die zurückgerufenen Noten nach neuem Typus der in Liquidation getretenen ,,Solothurnischen Bank" wurde am Schlußtermin, den 1. Juli 1888, der Gegenwerth der dannzumal noch ausstehenden Noten mit Fr. 250,000 au die eidgenössische Staatskasse eingezahlt, wogegen bis Schluß des Jahres 1889 für Fr. 185,350 und im Berichtsjahr 1890 für 26,000 fl bis Ende 1890 also für Fr. 211,350 oder circa 85 °/o des eingezahlten Betrages von der Bundeskasse eingelöst worden sind. Mit Jahresschluß 1890 waren noch für Fr. 38,650 zurückgerufene Noten nach neuem Typus ausstehend.

Itn Vorjahr sind für Fr. 67,550 solcher Noten eingelöst worden.

Zurückgerufene Noten nach altem und nach neuem Typus waren demnach auf Jahresschluß 1890 noch für Fr. 964,467 ausstehend.

Von dem Tage der Einzahlung des Gegenwerthes an die eidgenössische Staatskasse erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notenzirkulation der Emissionsbanken.

Bisherigem Verfahren entsprechend wurden die im Jahr 1889 von der Bundeskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Laufe des Jahres 1890 vorschriftsgemäß durch Feuer vernichtet.

Nach Maßgabe von Art. l, litt, a, des Regulativs vom 15. November 1883 über den R ü c k r u f von N o t e n wurden die Noten der Banque populaire de la Gruyère in Bulle im Betrage von Fr. 300,000 und diejenigen des Crédit Gruyérien in Bulle im Betrage von Fr. 300,000, welche beide Banken auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, mit Publikation vom 15. August 1890 zum Rückzug durch die betreffenden Banken aufgerufen und die Rückzugsfrist auf den 31. Dezember 1891 festgesetzt. Mit Ablauf dieser Frist ist der baare G-egenwerth der dannzumal noch ausstehenden Noten dieser Banken an die eidgenössische Staatskasse abzuliefern, welche von da ab an Stelle der Banken die Einlösung während 30 Jahren, vom Datum des Rückrufes, also bis zum 15. August 1920,

37

übernimmt. Bis Jahresschluß 1890 sind von jeder der beiden genannten Banken für Fr. 120,000 Noten aus der Zirkulation zurückgezogen und zur Vernichtung eingeliefert worden. Die betreffenden Noten werden als eingelieferte defekte Noten behandelt und sind in der ausgewiesene» Anzahl der vernichteten defekten Noten (Seite 41) inbegriffen.

Anfertigung von Banknoten.

Wie der letztjährige Berieht erwähnt und voraussehen ließ, sind von Seite der Banken theils für Neuemissionen, hauptsächlich aber für Emissionsvermehrungen, sowie zur Ergänzung der für den Austausch gegen defekte Noten bestimmten Reserven zahlreiche und zum Theil umfangreiche Bestellungen eingelaufen. Trotz aller Anstrengungen und trotzdem im Berichtsjahr, wie dies ursprünglich geschehen, die auslandische Industrie wieder zu Hülfe genommen wurde, konnten bis Jahresschluß nicht alle Bestellungen ausgeführt werden, so daß ein Theil derselben erst im laufenden Jahre zur Ausführung kommt.

Auf Jahresschluß 1889 waren von den im Vorjahre eingelaufenen Bestellungen noch rückständig: 96,000 Stück Notenformulare à Fr. 50, 53,500 ,, ,, ,, 100, 4,200 ,, ,, ,, 500, 1,800 ,, ,, -,, 1000.

Im Laufe des Berichtsjahres wurden von den Banken weitere Bestellungen ertheilt über: 247,000 Stück Notenformulare à Fr. 50, 217,000 ,, ,, ,, 100, 13,800 ,, ,, ,, 500, 3,900 ,, ,, ,, 1000.

Auf Jahresschluß 1890 waren von obigen Bestellungen noch auszuführen : 83,000 Stück Notenformulare à Fr. 50, 71,000 ,, ., 100, 3,900 ; .; 500, fl 1,700 ,, ,, 1000.

w Um die eingelaufenen Bestellungen auszuführen sowohl, als um genügenden Vorrath für weiteren Bedarf anzulegen und die Banken rascher bedienen zu können, wurden im Berichtsjahre folgende Aufträge für Notenpapier und Notenblankettdruck ertheilt:

38

N o t e n p a p i e r (leinenes Handpapier mit Schöpfrand und Wasserzeichen): an die Firma T. H. Saunders & Co. in London, welche bisher alles Papier für die vom Bunde angefertigten Banknoten geliefert hat: Papier für 1,100,000 Noten à Fr. 50, , ,, 1,100,000 ,, ,, 100, ., ,, 40,000 ,, ,, 1000.

K u p f e r d r u c k b l a n k e t t e (Kupferdruck, Bild der Vorderseite allein) : An die Firma Benziger & Comp. in Einsiedeln.

Blankette für 150,000 Noten à Fr. 50, ,, 150,000 ,, ,, 100.

T y p o g r a p h i s c h e r B l a n k e t t d r u c k (Unterdruck d e r Vorder- und Rückseite und Vignette der Rückseite) : An die Stämpfli'sche Buchdruckerei in Bern.

Blankette für 60,000 Noten à Fr. 50, ,, 20,000 ,, ,, 1000.

a B l a n k e t t e mit Kupfer- und t y p o g r a p h i s c h e m D r u c k : An die Firma Bradbury, Wilkinson & Comp., Limited, in London, welche die Notenblankette für die erste Emission geliefert hat.

Blankette für 500,000 Noten à Fr. 50, ,, 500,000 ,, ,, 100.

Von den im Berichtsjahre ,und von den im Vorjahre ertheilten Papier- und Blankett-Aufträgen sind im Laufe des Berichtsjahres abgeliefert und als auftragsgemäß ausgeführt angenommen worden: Notenpapier zu 550,000 Noten à Fr. 50, ,, 550,000 ,, ,, 100, Kupferdruckblankette . . .. . . . · ,, 69,684 ,, ,, 50, * 8,606 ,, ,, 100, Typographischer Blankettdruck . . ,, 96,712 ,, ,, 50, ,, · . ,, 15,086 ,, fl 100, Blankette mit Kupfer-und typogr. Druck ,, 315,704 ,, ,, 50, 9 98 10 ,, V, « ,, r , 18 > 8 T, « °B fl Der Textdruck und die Nummerirung der N o t e n f o r m u l a r e wurde im Berichtsjahre, wie von Anfang an, von der Stämpfli'schen Buchdruckerei in Bern ausgeführt. Im Ganzen betraf der Textdruck im Berichtsjahr :

39 260,000 Stück Noten à Fr. 50, 200,000 ,, ,,.

,, 100, 14,100 ,, ,, ,, 500, 4,000 ,, ,, ·,, 1000, 478,100 Stück Notenformulare im Ganzen, gegen «4,500 Stück im Vorjahr.

Die über die Notenanfertigung geübte Kontrole hat sich auf jedes einzelne Stück, in jedem einzelnen Stadium zu erstrecken.

Die Arbeit der kontrolirenden Beamten war daher im Berichtsjahre «ine außergewöhnlich angestrengte.

Der Vorrath an verifizirten und angenommenen zum Text-druck fertigen Noten blanketten bestand auf Jahresschluß 1890 aus: 165,076 Stück zu Noten von Fr. 50, 125,788 ,, ,, ,, ,, ,, 100, 11,942 ,, ,, ,, ,, ,, 500, 9,156 ,, ,, ,, ,, ,, 1000.

Die Notenformular - Reserve der Banken bestand auf Jahresschluß 1890 aus: 116,202 Stück à Fr. 50, 129,684 ,, ,, 100, 8,922 ,, 500, r 4,724 ,, ,, 1000, 259,532 Stück im Ganzen, gegen 185,500 Stück im Vorjahre.

Die Anfertigungskosten werden den betreffenden Banken, nach Einheitspreisen berechnet, zur Bezahlung an die Bundeskasse aufgegeben, sobald die Notenformulare fertig erstellt sind. Es gehört zu den seltensten Ausnahmen, daß die Zahlung nicht sofort nach der Aufgabe erfolgt.

Falsche Banknoten.

Im Berichtsjahre, sind der Behörde keine Fälschungen von Banknoten zur Kenntniß gekommen. Es ist nicht zu zweifeln, daß, wenn solche Fälschungen vorgekommen wären, die betreffenden Banken, sowie die Polizeibehörden dem Bundesrathe sofort Anzeige gemacht haben würden, damit die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze des Publikums hätten getroffen werden können, Dagegen ist zu erwähnen, daß dem Fihanzdepartement Kenntniß von dem Vorkommen sogenannter Reklame-Noten (Geschäftsreklamen, welche in Form einer Nachbildung von Banknoten gekleidet sind)

40

geworden ist. Auf Anfrage bei der Polizeidirektion des betreffenden Kantons wurde dem Finanzdeparteraent erwidert, daß die dortigen Gesetze keine Handhabe zur Unterdrückung solcher Mißbräuche bieten.

lui Entwurf zu dem revidirten Banknotengesetz Art. 58, Abs. 4, sind diesbezügliche Strafbestimmungen vorgesehen.

Defekte Noten.

Das Hauptkontingent der gegenwärtig umlaufenden Noten dalirt noch aus dem Jahre 1883. Da angenommen wird, daß eine Banknote höchstens sechs Jahre in zirkulationsfähigem Zustande im Verkehr bleibt, ist zur Zeit die ganze erste Emission, soweit sie nicht bereita erneuert ist, als erneuerungsbedürftig zu betrachten. Es werden denn auch fortwährend Klagen laut über den schlechten Zustand des größten Theiles der umlaufenden Noten, ein Zustand, der um so bedenklicher ist, als er der Fälschung Vorschub leistet.

Die häufige Erneuerung der Banknoten gilt mit Recht als ein wesentlicher Schutz gegen Fälschungen. Ein Vorwurf trifft die Emissionsbanken insoweit, als sie in der Beurtheilung,. ob eine eingehende Note defekt sei und nach gesetzlicher Vorschrift zurückbehalten werden müsse oder nicht, zu lax verfahren. In dieser Beziehung tragen die Banken einen großen Theil der Schuld an dem schlechten Zustand der Zirkulation. Für den Zustand derjenigen Noten dagegen, welche nicht an ihre Kassen gelangen und daher auch nicht zurückgehalten und erneuert werden können,, dürfen die Banken nicht verantwortlich gemacht werden. Hier liegt die Schuld an dem Inhaber, welcher die Mühe scheut, defekte Noten zur Einlösung zu bringen.

In der Absicht, den Emissionsbanken mehr Gelegenheit zu geben, ihre Noten zu erneuern, hat das Finanzdepartement im Jahr 1888 der Bundeskasse und den Hauptzoll- und Kreispostkassen die Weisung ertheilt, die ihnen eingehenden defekten Noten bei den Emissionsbanken zum Umtausch gegen neue Noten oder in deren Ermangelung gegen Baarschft vorzuweisen. Im Berichtsjahr sind dieser Art von den eidgenössischen Hauptkassen für Fr. 15,572,100 defekte Noten bei den Emissionsbanken vorgewiesen worden, gegen Fr. 6,994,000 im Vorjahr. Die Erneuerung der Notenemission findet somit von Seite des Bundes eine kräftige, thatsächliehe Unterstützung.

Von den Emissionsbanken wurden dem Inspektorat im Laufe des Berichtsjahres in 347 einzelnen Partien an defekten Noten neuen Typus zur Vernichtung und zürn Austausch gegen neue Notenformuläre im Ganzen eingesandt:

4t

128,026 Stück à Fr. 50, 75,958 ^ ^ 100, 5,555 ,, ; SOO, 1,905 ,, ,, 1000, zusammen 211.444 Stück im Nominalwerth von Fr. 18,679,600 gegen 136,846 Stack in 265 Partien im Nominalwerth von Franken 12,038,900 im Vorjahr.

Es ist zu bemerken, daß sämmtliche von den Banken eingesandten defekten Noten nur circa 3 Millionen Franken mehr betragen als diejenigen, welche ihnen von den eidgenössischen Kassen zugewiesen worden sind. Der ganze übrige Kassenverkehr würde somit den Emissionsbanken nur den fünften Theil dessen eingebracht haben, was ihnen allein von den eidgenössischen Kassen an defekten Noten zugekommen ist. Es kann daraus geschlossen werden, daß die Emissionsbanken defekte Noten wieder in Umlauf setzen.

In den vorhergehenden Jahren und bis Ende des Jahres 1890 sind dem Inspektorat im Ganzen 405,656 Stück defekte Noten nach neuem Typus, im Nominalwerth von Fr. 36,017,100 zur Vernichtung und zum Umtausch gegen neue Notenformulare eingeliefert worden, was weniger als den dritten Theil der vom i. Juli 1883 datiiten ersten Gesammtemission darstellt, zu welcher seither eine Reihe Einzelemissionen gekommen sind. Es ist darnach zu erwarten, da li das laufende und die nächstfolgenden Jahre eine bedeutend stärkere Einlieferung von defekten Noten bringen werden.

Gemäß den gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften wurden vom Inspektorat, unter Aufsicht der Finanzkontrole und im Beisein eines beeidigten Notars, im Laufe des Berichtsjahres in drei Malen an Noten neuen Typus d u r c h F e u e r v e r n i c h t e t : 128,026 Stack à Fr. 50, 75,958 ,,, ,, 100, 5,555 ; ,, 500, 1,905 ,, ,, 1000, zusammen 211,444 Stück im Nominalwerth von Fr. 18,679,600, und darüber 347 Einzelverbalprozesse aufgenommen, gegen 141,942 Stück, im Nominalwerth von Fr. 12,535,800 und 289 Verbalprozessen im Vorjahre.

Inbegriffen die in den frühern Jahren vorgenommenen Vernichtungen, wurden bis Schluß des Berichtsjahres 'an defekten Noten neuen Typus für einen Gesammtnominalwerth von Fr. 36,017,100durch Feuer vernichtet, so daß mit Ende 1890 keine solchen Noten mehr im Verwahrsam des Inspektorats lagen.

42

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notenzirkulation und die Kassabestände enthalten, und denen eine Spezifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Spezialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

b. Die detaillirten Monatsbilanzen nebst einer Spezifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustvechnungen sammt Spezialausweisen über die Notenzirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Werthschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Vertheilung des Reingewinns.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkasseu über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugestellt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanzeu einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Die in der beigefügten Tabelle II enthaltene Generalsituation der 35 Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Berichtsjahrs 1890 erzeigt die hauptsächlichsten Positionen der Wochenausweise im Gesammtbetrag, mit Angabe des jeweiligen Baardeckungsverhältnisses, und das Mittel des offiziellen Diskontosatzes der schweizerischen Hauptbankplätze (Basel, Genf und Zürich). Den Generaldurchschnitts-Maximal- und Minimalpositionen sind die entsprechenden Positionen des Vorjahres zum Vergleich angereiht.

Banknotenkontrole.

Tabelle II.

General-Situation

Zu Seite 42.

der

35 schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1890.

1 |

-

-- - --

1HÎKX

Emission.

AusEffektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation.

4. Januar

156,650 !

156,650 156,650 18.

,, .

25.

,, 150,630 1. Februar 157,250 157,350 i 8» 15.

,, 157,450 !

157,319 22,, 157,200 1. März 157,200 i »· ,, 15. ,, 157,060 22. ,, 157,085 15t;,'.)45 1 2y. ,, 5. April 157,435 157,385 [ 12. ,, 19 157,444 : - ,, 157,738 26- ,, 3. Mai 158,370 , 158,603 1 m- ,, 17. ,, 159,060 158,815 124. ,, 31 159,030 ' 159.239 : 7- Juni 14. ,, 1 58,999 !

21. ,, 158.995 ; 28. ,, 159^357 j 159,722: 5. Juli 159^22 i 12- ,, 9 159,527 ;1 2 5- ,, 159,552 l 2. August 159,817!

ILiU,-,,.^...-^..,, - ,-mi9,4j Ì59,71§[ 23 159,669 30.

,, 161,718 161,710 6. September 161,564 in 161,700 " 162,255 1 O?'

27.

4. Oktober 164,930 1 165,003 Ì l ,, 18.

,, 165,090 25.

,, 165,172 l. Novetn her i 67.390!

169.680 1 i 815.

,, 170.H3Î) 170,930 ; 2'2.

,, 29.

170,649 6. Deauinber 173,100 3 173,085 i" 172,878 2 ' 27.

£ 172,892

; - ».

l!- *

[M& « i - *

Durchschnitt . .

Maxima . .

Minima . . .

154,971 ; 15.1,753 153,912 152,457 153,207 150,807 i 149,824 146,209 146,648 145,378 144,586 144,141 146,665 148,009 145,570 14(5,269 148,050 151,205 149,648 149,170 147,204 148,593 147,510 141,147 147,087 150,341 151,713 149,266 i 147,879 !

146,730 148,712 itó,-i23 147.371 147,196 148,861 147,956, 148,550 148,868 151,790 157.583 158,475 160,122 161,153 164,627 167,045 ' 167,768 165,472 164,743 162,636 162,178 164,212 168,397

Noten Uebrige Total anderer KassaBaarvorrath. Emissionsbestände.

banken.

Verfügbare Baarschafi.

147,299 144,360 140,391 137,754 141,405 137,347 132,617 130,015 131,892 129,925 130,794 130,469 13'.i,299 134,806 134,002 134,329 137,858 141,731 139,260 136,593 133,632 136,027 133,658 ' 134,922 i 134,048 140,101 139,695 ; 137,467 135.538 , 1 35,791 ; 137,540 . 1315,207 i 134,297' 132,342 137,726 134,291: 136,31 7 136,831 143,334 147,450 ; 148,361 , 149,677 151,646 157,259 160.933 159^163 153,445 154,560 149,871 148,765 152,684 : 158,335

161,342'

152,444

173,100

16S,397

140,597 160,933

156,630

144,141

129,925 :

9,351 12,290 16,259 18,876 15,845 20,003 24,833 27,304 25,308 27,275 26,266 26.616 20,646 22,629 23,383 23,115 19,880 16,639 19,343 22,467 25,183 23.003 25,581 24,077 24,947 19,256 20,027 22Ì055 23,989 23,761 22,277 23,587 25,422 27,327 23,9i)2 27,119 25,2-17 24,869 18.921 17,480 16,642 15,413 13,526 10,131 8,747 Il,6ti7 17,485 16,089 23,22» 24^320 20.194 14,557

65,026 ' 61,179 { 56,313 53,435 57,3Ü4 53,'236 4,^,293

20,745

59,651 ;

27,119 8,747

78,358 45,950

45,950 48,420 47,623 48.620 49,033 56,140 55,660 54,908 55,660 58.215 62^480 59,800 56,686 53,857 56,613 54,528 56,520 55.797 6i;214 61,457 59.464 57.o23 57,559 59,626 58,657 56.490 54J747 60,436 57,051 58,562 57,057 63,365 67,470 67.949 68^468 69,803 74,414 78,358 75,020 67,869 69,3i4 64,098 63,468 67,781 73,444

:

!

!

i

; i ' ; i '

!

61,988 61,901

20,285 21,280 22,513 23,336 22,758 23,788 24,395

61,565

60,983 61,283 60,323 59,929 58,484 58,659 58,151 57,835 57,658 58,666 59,204 58,228 58,508 59,220 60,482 59,859 59,668 58,882 59,437 59,004 58,859 58,835 60,136 60,685 59,706 59,152 58,692 59,485 59,369 58,948 58,878 09,545 59,182 59,420 59,547 60,716 63,033 63,390 64,049 64,461 65,851 66,818 67,107 66,189 65,897 65,054 64,871 65,685 67,359 60,978

25,581

: i i !

!

; : j ' i

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:

24,813 24,151 24,339 23,780 21,493 19,942 20,866 20,161 20,423 18,769 19,601 20,239 20,893 19,977 20,126 19,543 19,416 18,751 17,553 18,297 18,863 19,540 18,429 18,181 18,859 18,717 17,745 18,058 18,335 20,227 19,253 16,947 17,022 17,160 1.7,382 16,994 15,757 17.036 1^387 19,349 20,719 20,426 19,218 17,532

Verhältniss AÛP des

Mittel des Diskontosatzes Baarvorrattis von Basel, zu der Genf und effektiven Zürich.

Zirkulation.

i |

1 !

Ì i

i

82,273 83,181 84,078 84,319 84,041 84,111 84,324 84,065 83,472 82,302 82,174 81,430 80,159 79,146 79,094 78,669 79,643 79,251 79,460 79,907 79,775 79,414 79,130 78,402 78.251 78,887 78,2'^8 78,003 78.015 78/232 77,914 77,550 77.807 77^595 77,290 77,240 77,755 79,774 79,969 79J980 80,412 81,209 81,843 82Ì8Ì5 82^575 84.143 85,576 85,246 85,773 85,21)7 84,5503 84,ft91

19,965

* 80,943

67,359

25,581

85,773

57,656

15,757

77,240

!

7,672 10,393 13,521 14,703 11,802 13,460

17,207

l

!

i

i

' !

'

!

55.9 57^6 59,9 61,2 59,4 61,2 63,6

4,50 4,50 4,o3 4,17 4,00

1,317

64,6

3.50 3,50 3,50 3,50 3,42 3.50 3> :5,67 3,(i7 19.

,, 3,07 26. ,, 3,(i7 3. Mai 3,50 ÎO. ,, 3,50 17. ,, 3.50 24. ,, 3,50 31. ,, 3,33 ! 7. Juni 3,33 14. ,, 3,50 21. ,, 3,50 28. ,, 3,50 5. Juli 3,50 12. ,, 3.5!)

fö. ,, V>u 26. ,, 3,50 2. August 3,50 9.

,, 3.50 16.

,, 3,50 23,, 3,50 30.

,, 3.50 6. September 3,50 !3« 3,50 20.

,, 3,83 27.

3,83 4. Oktober 3,03 11.

4,33 18.

,, 4,50 25.

B 1. November 5,00 5,00 8.

,, 5,00 lö.

,, 5.0!)

22.

,,

16,194 14,756 15,453 13,792 13,672 10,361?

13,203 11,568 11.940 10.192 9.4-74 10^388 12.577 13.572 12 '566 13,852 12,225 13,039 10,240 12.018 11,799 12,3-il 10,939 11,172 12,216 13A)74 14^854 11,135 13,605 12,233 12.037 8,456 10^133 10,li4 10,445 9,507 7,368 6,112 8,605 12,027 10,183 12,765 13,413 11,528 10,062

' 1,852 1,974 1,844 2,501 2,497 1,823 | 1,564 1,653 2,664 2,720 2il:i4 1J856 2,487 1,791 1,867 2,046 2,258 1JÜ20 2,250 1,504 ' 2,201 2,273 1,492 2,401 1,380 2,478 ' 1,897 1.965 1,780 2.372

11,817 17,207 6,112

1,977 3,114 1,347

2,457 1,427 2,423 i.06'2 2,020 2,641 1,334 i 1,442 1,824 1.532 1,488 1,52t) 1,483

3,114

63,3 63,3 62,8 62,4 58,8 58,7 59,0 58,6 57.8 55.9 57; 1 58,o 59,7 58,4 59,2 58,1 58,4 56,3 56,0 56,7 57,6 57,6 56,6 56,9 57,9 58,6 56,1 57,5 57,4 58,3 55,8 54,2 54,2 54,2 54,0 52,7

51,3 52,9 55,7 55,2 57,2 57,3 55,6 53,6

:i.s3 :V>o

18.

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25.

,, 1. Februar 8.

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5JÜO 5,00 4,67 4,67

4,67

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5,00 u> »;)*> <&.£&

·IQ -n-'.

153,194 166,380 152,350

145,461 153,957 137,762

133,175 148,570 !

20,319 30 401

56,920

58,185

71,670

61,583

18,070 22,513

122,677

6,980

17,125

55,105

11,837

> 1 * 1890 Gold Pr. 60,316 -- °/o 74,5. Silber Fr. 20,627 = °/o 25,5.

f 76,255 84,110 72,035 i

12,286 i

2,040

57,3

3,70

18,602

3,362

61,6

4,847

1,275

51,8

4,83 3,00

i i i f 18H9 Gold Fr. 55,563 -- °/o 72,9. Silber I\. 20,692 = «/o 27,1.

: Ì

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^

6. Dezember ' 13.

20.

27.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

ISSO

1

!

4. Januar 11. ,,

1.984 1,858 1,687 2,104 1,889 1,556 2,483

ISSO

Durchschnitt . .

Maxima . . .

, Minima . . .

189O.

Prozente.

Zahlen ili Tausenden Franken.

<

n. ,,

NotenReserve.

Gesetzliche Ungedeckte Baardeckung.

Zirkulation. (40°/o der Zirkulation,)

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

·

43

Von zwei weniger wesentlichen Ausnahmen abgesehen, zeigen alle Positionen gegen das Vorjahr eine Steigerung; unter sich verglichen ist dagegen das Verhältniß ungefähr gleich wie im Vorjahre geblieben.

Die effektive Notenzirkulation, d. h. die Noten, welche sich außerhalb der Banken in Händen des Publikums befinden, ist im Durchschnitt um circa 7 Millionen Franken gestiegen. Eine annähernd gleiche Steigerung zeigte sich im Vorjahre. Das Maximum der Zirkulation ist dagegen um circa 12 Millionen höher .als im Vorjahr, in welchem dasselbe gegenüber "1888 eine Steigerung von nur circa 5 Millionen erfuhr. Zwischen Minimum und Maximum der Zirkulation zeigte sich im Berichtsjahr eine Schwankung von circa 31 Millionen, während dieselbe im Vorjahr nur circa 26 Millionen betrug.

Der G e s a m m t b a a r v o r r a t h ist im Durchschnitt um circa ·48/4 Millionen gestiegen. Das Maximum betrug nur circa l Va Millionen mehr als im Vorjahr, während das Minimum entsprechend dem Durchschnitt um circa 5 Millionen größer war.

Die Ausscheidung des Baarvorrathes nach dem M ü n z m e t a l l zeigt, daß die ganze Steigerung des Gesammtbaarvorrathes in Goldmünzen bestand, welche im Berichtsjahr durchschnittlich Fr. 60,316,000 betrugen gegen Fr. 55,563,000 irn Vorjahr. Die Steigerung war eine kontinuirliche, indem das Minimum des Goldbestandes im Jahr 1890 noch etwas höher steht als das Maximum vom Jahr 1889.

Es ist darnach der Silberbestand im Berichtsjahr durchschnittlich ungefähr gleichgeblieben wie im Vorjahr, nämlich auf Fr. 20,627,000 gegen Fr. 20,692,000. Das Verhältniß von Gold zu Silber betrug pro 1890 74 Va % zu 25 Va °/o gegen 73 °/o zu 27 °/o im Jahr 1889, .zeigt also im Berichtsjahr eine weitere Verbesserung in der Zusammensetzung des Baarbestandes. Eine vom Inspektorat aufgestellte graphische Tabelle zeigt die Bewegung und den Stand des Goldund des Silbervorrathes und der nicht durch Baarschaft gedeckten effektiven Notenzirkulation auffinde jeder Woche des Jahres 1890.

Die Zunahme des Baarvorrathes hat im Durchschnitt mit der Zunahme der Notenzirkulation annähernd Schritt gehalten. Das B a a r d e c k u n g s v e r h ä l t n i ß stellt sich im Durchschnitt mit 57,7 °/o sogar um einen Bruchtheil über dasjenige des Vorjahrs, welches 57,3 % betrug. Dagegen bleibt das Minimum, das hauptsächlich in Betracht kommt, mit 51,3 % um Va °/o gegen dasjenige des Vorjahrs zurück. Dasselbe fällt wie im Vorjahr auf die Martiniwoche.

44

Pie nicht durch Baarschaft gedeckte oder die u n g e d e c k t e N o t e n z i r k u l a t i o n hat bei ungefähr gleichem Deckungsverhältniß eine Steigerung erfahren, indem sie sich durchschnittlich auf circa 592/s Millionen belief gegen circa 57 Millionen im Vorjahr. Eine unverhältnißmäßig große Steigerung weist das Maximum der ungedeckten Zirkulation auf mit Fr. 78,358,000. Dasselbe fiel, wie im Vorjahr, auf die Martiniepoche, betrug aber damals nur Fr. 71,670,000. Durch die ungedeckten Noten wird bekanntlich die Menge der umlaufenden Zahlungsmittel effektiv vermehrt, während die gedeckten Noten nur an Stelle der in den Kassen der Banken liegenden Baarschaft treten. Auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, hat somit im Berichtsjahr die so geschaffene Vermehrung der Zahlungsmittel im Maximum circa 26^2 Fr. betragen.

Die N o t e n r e s e r v e , ; d . h. die in Kassen der Banken verbleibenden eigenen und andern Noten, hat vermöge der starken Vermehrung der Notenemission, trotz der Zunahme der Zirkulation, durchschnittlich eine wenn auch unbedeutende Steigerung erfahren.

Das Maximum dagegen ist um circa 3 Millionen kleiner als im Vorjahr, während anderseits das Minimum um circa 2 Millionen Franken größer ist. Gleichwohl trat auch im Berichtsjahr regelmäßig an den großen Zahlterminen NotenmangeJ ein und es hat sich bei den Geldinstituten, die keine Noten emittiren und bei den Banquiers nachgerade die Uebung ausgebildet, auf diese Zeiten hin Vorräthe in Banknoten anzusammeln, so daß die Notenzirkulation jeweilen schon mehrere Wochen vor den Terminen ansteigt.

Es ist schon au anderer Stelle (Botschaft vorn 23. Juni 1890, Seite,5) darauf hingewiesen worden, daß der Grund dieser Erscheinung theils in unsern Münzverhältnissen, theils in dem unzulänglichen Uebertragungsdienst von Platz zu Platz liegt. Dieser Mangel ist die Ursache, weßhalb die Zahlungsausgleiche durch Notenaendungen gemacht und dadurch die Noten dem Platzverkehr entzogen werden. Mit der Entwitkelung des Börsenverkehrs nehmen diese Sendungen je länger je größern Umfang an und die Notenzirkulation wird vorübergehend unverhältnißmäßig gesteigert.

Der D i s k o n t o s a t z , welcher den Maßstab für die zeitweiligherrschenden Zinsverhältnisse bildet, hat gegen das Vorjahr eine weitere Steigerung, wenn auch in geringerem Maße, aufzuweisen.
Der veröffentlichte Diskontosatz der schweizerischen Hauptbankplätze Basel, Genf und Zürich, im Mittel genommen, stellt sich im Jahresdurchschnitt von 1890 auf 3.88 °/o gegen 3,io °,'o im Jahre 1889 und gegen 3,i8 °/o, resp. 2,9i °;'o in den Jahren 1888 und 1887. Derselbe stand somit im Jahre 1890 nahezu l °,'o über demjenigen des Jahres 1887.

45 Im Vergleich mit dem Auslaade steht die Schweiz mit dem Durchschnitt des Diskontosatzes im Berichtsjahre ungefähr in der Mitte zwischen Frankreich und Belgien einerseits und Deutschland und England anderseits, während im Vorjahr die Schweiz den höchsten durchschnittlichen Diskontosatz aufzuweisen hatte, wie sich aus nachfolgender, der vorjährigen angeschlossenen Aufstellung ergiebt: J a h r e s d u r c h s c h n i t t der Diskontosätze.

Schweiz Frankreich Deutschland Belgien Im Jahr England 1887 2.91 °/0 3 »/o 3.40 °/0 3.06 °/0 3.88 °/0 1888 3.13°/0 3.10 °/o 3.88 °/0 3.27 °/0 3.80 °/0 1889 3.TO % 3.10 °/o 3.64 °/0 3.68 °/0 3.66 °/0 1890 3.88 °/0 3 °/o 4.62 °/0 3.20 °/0 4.65 °/0 . Hier anschließend folgt eine Aufstellung der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien, an den Börsen von Basel, Genf und Zürich in den Jahren 1889 und 1890: G e l d k u r s f ü r k u r z f ä l l i g e Wechsel: Auf.

im Jahr Durchschnitt Minimum Maximum , , 1889 100.14 99.90 100.82 Frankreich . . j1890o ^^ ^^ 1QO , , London

1889 . . . j( 1890

Deutsch nd

Deutschland .

, ..

T Hauen . .

1889

. /<[ 1QQr> 1890

/1889

. j

1890

' ^ 25.26 123 89 ' HOQ

120.93

99.26

9^gg

25.17 «^ 123

12

' -110 12d.40

97.60

9g

25.89 ^^ 124.27

-10,1 124.75

99.97 ^

9g

Es ist besonders bemerkenswerth, daß die Devise Frankreich durchschnittlich einen etwas höhern Kurs als im Jahr 1889 bedingte, trotzdem der Diskontosatz in Frankreich niedriger war als 1889, in der Schweiz dagegen höher. Bemerkenswerth ist anderseits die geringe Kurssteigerung der Devise London, trotzdem deidortige Diskontosatz durchschnittlich um fast l °/o höher stand als im Vorjahr. Bei der Devise Italien, welche im Jahr 1890 einen durchschnittlichen Diskontosatz von 6 °/o gegen 5,22 °/o im Vorjahr berechnete, wird der dennoch eingetretene Kursrückgang in den Kreditverhältnissen begründet sein.

'V

46-

lu Anlehnung au die letztjälirige Berichterstattung bringt die beigefügte Tabelle III den J a h r e s d u r c h s c h n i t t der m o n a t l i c h e n G e n e r a l b i l a n z e n der Emissionsbanken für die acht Jahre 1883 bis 1890.

Der Vergleich der Zahlenergebnisse zeigt, daß die k u r z fä I l i g en S c h u l d e n der Banken, d. h. die in Händen Drittelbefindlichen Noten und die übrigen kurzfälligen Schulden zusammengenommen im Berichtsjahr eine weitere Steigerung und zwar von circa 3 Millionen Franken erfahren haben. Gleichzeitig sind die Schulden auf Zeit um circa 26 Millionen angewachsen. Zu den als kurzfällig ausgewiesenen Schulden ist eine Quote von mindestens 20 % der unter Schulden auf Zeit eingestellten Sparkassenguthaben zu rechnen, welche Quote sich pro 1890 mit circa 31 Millionen beziffert, so daß der durchschnittliche Gesammtbetrag der kurzfälligen Schulden im Jahr 1890 rund 275 Millionen Franken ausmachte. Werden die obligatorisch baargedeekten Noten mit circa 62 Millionen in Abzug gebracht, so bleibt eine Summe von 213 Millionen Franken übrig, für deren eventuelle Bezahlung iu erster Linie die verfügbare Baarschaft und die andern Kassabestände, und in zweiter Linie die kurzfälligen Guthaben und die liquiden WechseK t'orderungen zu dienen haben.

Die verfügbare Baarschaft ergibt mit 19Va Millionen eine Vermehrung gegen das Vorjahr von Fr. 1,600,000, während das Vorjahr eine Verminderung gegen 1888 auswies; sie repräsentirt aber gleichwohl nur 9 °/o der kurzfälligen Schulden im Durchschnitt gerechnet. Die andern Kassenbestände und die kurzfälligen Guthaben sind gegen das Vorjahr um circa "l Million zurückgegangen. Eiuo Abnahme erzeigen im Berichtsjahr auch die Wechselforderungeu mit dem erheblichen Betrage von 6 Millionen Franken. Es ist somit auch im abgelaufenen wie in den vorhergehenden Jahren die Erscheinung zu Tage getreten, daß die kurzfälligen Passiven der Banken je länger je mehr anwachsen, während die disponiblen und liquiden Aktiven, welche die Banken zur prompten Zahlung befähigen, je länger je mehr abnehmen.

Besondere Beachtung muß der beständige Rückgang der Wechselforderungen auf sich ziehen; Innerhalb der letzten ftiuf Jahre (1886--1890) sind dieselben um mehr als 20 Millionen Franken zurückgegangen. Die Diskonto-Schweizerwechsel zeigen zirka 9 Millionen
Verminderung, während die weniger liquiden, in der Regel der Erneuerung unterworfenen Wechsel mit Faustpfand in derselben Zeit um eben so viel angewachsen sind. Es hat sich hierin der Summe nach eine Ersetzung der Diskontowechsel durch Fauslpfandwechsel vollzogen. Der Gesammtrüekgang von circa

Tabelle 111.

Schweizerische Emissionsbanken.

Zu Seite 46.

Jahresdurchschnitte der General-Monats-Bilanzen von 1883 bis und mit 1890 ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1883: 32 Banken. 1884, 1885 und 1886: 33 Banken. 1887, 1888 und 1889: 34 Banken. 1890: 35 Banken.

.A. k t i v e n.

JPassiven-

1884.

1885.

1886.

1887.

1888.

Fr.

39,450,993 18,448,152 10,002,518 5,547,880 2,221,297

Fr.

46,539,797 17,423,182 12,677,507 7,751,161 2,073,624

Fr.

50,155,903 15,341,167 10,653,242 8,422.990 2,087,747

Fr.

51,225,384 15,438,414 9,914,540 9,106,740 2,014,428

Fr.

54,5.40,585 21,486,236 5,954,538 11,093,263 1 ,953,418

Fr.

56,553,152 18,066,183 9,164,163 12,259,083 2,131,828

Fr.

58,708.387 17,880.222 6,852^479 10,639,662 1,843,476

75,670,840

86,465,271

86,661,049

87,699,506

95,028,040

98,174,409

95,924,226 101,339,885

Kurzsichtige Schuldscheiae aller Art

927,735 24,338,200 1,396,587

1,481,971 26.606,377 2,156,882

1,008,335 29,282,469 1,943,155

1,551,241 24,466,898 1,813,940

3,398,112 20,685,729 2,023,684

3,594,792 19,627,767 2,114,833

2,698,687 23,653,017 2,062,421

Kurzfällige Guthaben.

2,677,507 Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensirt).

22,846,991 Korrespondenten- Debitoren.

1,985,475 Diverse.

Emissionsbanken und Zweiganstalteu (kompensirt) .

26,662,602

30,245,230

32,233,959

27,832,079

26,107,525

25,337,392

28,414,125

27,509,973

1883.

j

. 1889.

1890.

Fr.

61,833.950 19,480,244 7,517,233 10,746,370 1,762,088

1890.

Kassa.

Gesetzliche Baardeekuog der Noteazirkulation.

Verfügbare Baarschalt.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Notenemission.

Eigene u n d andere Sehweizernoten i n Kassa

j i Ei^en-Wechsel '

212,339,366 214,172,183 211,539,016 223,061,201 218,606,246 212,176,377 208,635,543 202,734,612

Andere Schulden auf Zeit.

; Konto-Korrent-Kreditoren Sparkassa-Einlagen . '

388,701,648 428,359,242 438,854,937 468,055,434 483,762,660 515,537,954 534,576,814 563,357,531 8,235,470 686,200 . ..

8,485,658 1,233,625

8,977,665 1,546,339

10,101,876 1,736,585

10,180,347 1,735,696

9,592,807 ' 9,287,781 1,963,146 1,397,337

__.

~

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

8,886,453 Mobilien und Immobilien.

4,239,682 Komnianditen und Betheiligungen.

Gesellschafts-Konti (kompensirt).

8,921,670

9,719,283

10,524,004

11,838,461

11,916,043

10,990,144

11,250,927

13,126,135

17,552,772

16,701,398

16,091,958

15,292,667

13,867,000

13,845,367

13,418,333

12,098,714

729,848,898 785,662,607 795,904,923 833,779,348 849,296,514 876,061,643 892,219,968 920,166,850

Ber n, Januar 189 l .

Ausstehendes Kapital.

21,353,230 3,994,005 8^21 7,505 66,604,472 526,166

Wechselschulden.

.

', Diverse :

· i Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

! Gesellsehafts-Koati (kompensirt) . . . .

l Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital i 1

Ausstehendes Kapital.

1888.

1887.

1886.

1885.

1884.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

143,838,505 136,131,305 129,123,796 125,258,199 118,956,720 116,966,768 108,598,332 18,263,693 17,492,141 21,423,246 17,047,801 19,021,280 19,076,232 20,428,668

1883.

|

Fr.

!

93,079,602 1 5,550,393 '

162,102,108 153,623,446 150,547,042 142.306,000 137,978,000 136,043,000 129,027,000 108,630,000

Kurzfällige Schulden.

Wechselforderungen.

155,638,232 156,724,743 149,828,041 150,053,014 148,308,499 145.526,301 143,350,386 141.171,024 Diskoüto-Schweizerweehsel (inkl. Wechsel zum Inkasso), 20,772,180 25,233,620 30,368,684 37,847.330 33,484,393 26^985,841 21,957,999 17,366,503 Wechsel aufs Ausland.

35,928,954 30,213,820 31,342,291 35,160,857 36,813,354 39,664,235 43,327,158 44,197,085 Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrôdel.

Andere Forderungen auf Zeit.

67,105,606 71,406,837 65,239,783 68,060,366 71,037,892 73,606,682 82,489,731 91,530,649 Konto-Korrent-Debitoren.

48,800,612 62,333.831 61,615,908 60,507.210 59,772,857 63,062,384 67,593,151 74,014,986 Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

219,109,453 228,512,329 236,756,725 253,101^377 257,753,368 263,325,682 270,414,818 279,315,947 Hypothekaranlagen aller Art.

51,600,629 65,725,595 74,993,431 83,583,557 92,219,801 111,519,678 112,359,255 116,240,174 Effekten (öffentl'iche Wertpapiere).

1,719,859 2,255,775 Liquidationen, Restanzeu und Diverse.

380,650 2,978,742 2,085,348 249,090 2,802,924 4,023,528

. . . .

1889.

.

.

20,934,551 4,486,618 7,491,460 74,649,838 457,777

20,435,235 4,645,169 5,949.206 64,387J701 541,562

19,286.508 5,073^076 10,438,091 57,058,185 549,558

21,256,731 5,934,439 15,529,027 51,521,216 528,398

21.018,613 5;900,«15 .12,527,853 51,279;084 484,618

20,025,892 6,530,135: 9,890,023 4(5,714,448 616,227

100,695,378 105,449,097 108,020,244

95,958,873

92,405,418

94,769,811

91,210,983

83,776,725

21,500,460 4,631,912 6,817,523 71,877,471 621,731

2,290,408 9,881,720

2.125,496 9^613,333

1,356,782 9,750,454

1,638,718 9,724,113

1,452,273 8,756,041

12,172,128

11,738,829

11107,236

11,362,831

10,208,314

1,829,837 .- 1.895,349 6,541,082 6,449,778 .

8.370,919

8,345,127 1

1,570,136 5,579,763 7,149,899

25,708,143 23,821,379 22,179,166 18,593,765 19,574,114 19,436,536 20,176,356; 20,358,262 156,635,848 1 54,693,264 147,382,615 142,944,584 140,917,607 133,904,803 126,1 15,036 ; 107,288,393 284,673,408 270.551,'088 266,897,200 265,561,434 260,818,320 240,564,975 249,504.991 '· 248,655,702 : 7,131,709 8,949,792 9,377,786 12,959,493 14,646,042 8,329467 : 8,314,717' 7,986,825 · 861,202 853,772 914,995 1,008,087 1,108,833 1,170,840 933,103 1 815,449!

475,010,310 458,869,295 446,751,762 441,067,363 437,064,916 403,063,979 405,058,653 | 385,432,523 , i 3,522,866 1,059,995 1,054,722 1,124,567 362,396! 1,253,7 36 i 1,800,303 · 755,608 25,805,726 24.588,998 22,729,751 21,391,452 20,167,978 18,882,647 18,008,448l 16,932,339 . .

128,759,620 122,731,667 122,304,633 122,274,000 119,607,333 117,558,042 116,948,602 : 109,120,904 158,088,212 149,120,968 145,789,992 144,725,447 140,830,033 137,565,256 135,319,446 , 127,306,979, 12,098,714

13,418,333

13,845,367

13,876,000

15,292,667

16,091,958

16,701,398 ' 17,552,772

920,166,850 892,219,968 876,061,643 849,296,514 833,779,348 795,904,923 785,662,607 | 729,848,898

47

20 Millionen trifft die Wechsel aufs Ausland, welche von 1886 bis 1890 von circa 37 Millionen auf 17 Millionen zurückgegangen sind. Dieser Rückgang ist um so bedenklicher, als gerade die Wechsel aufs Ausland das geeignetste Material zu Baavbezügen von Außen darstellen. Die Verminderung der Diskontowechsel speziell in den beiden letzten Jahren (1889 uod 1890) muß deßhalb auffallen, weil sie sich in einer Zeit vermehrten Wechselangebotes, welches in der namhaften Erhöhung des Diskontosatzes zum Ausdruck kam, vollzogen hat, und der Satz in Berücksichtigung der Liquidität eine lohnende Anlage darbot.

Wie dieses irn Vorjahr der Fall war, entfällt auch im Berichtsjahr die Zunahme der Aktiven zum weitaus größten Theile und zwar mit zirka 29 Millionen auf die mehr oder weniger festliegenden Forderungen auf Zeit.

Das Verhältniß der eigenen Gelder zu den fremden Geldern ist anhaltend günstig und hat sich im Berichtsjahr mit 21 % noch günstiger als im Vorjahr gestaltet.

Reform der Gesetzgebung Über das Banknotenwesen.

Die seit Jahren, sowohl in Folge der zu Tage getretenen Uebelstände nothwendig gewordene, als von der öffentlichen Meinung verlangte Reform unseres Notenwesens ist im Berichtsjahr aus dein Stadium der ersten Vorarbeiten herausgetreten.

Mit Botschaft vom 23. Juni 1890 ist der hohen Bundesversammlung der Entwurf zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Ausgabe und die Einlösung von Banknoten vom 8. März 1881 vorgelegt worden. Der Entwurf, welcher auf dem gegebenen und durch die Verfassung bedingten System der Vielheit der Banken fußt, war das Ergebnis sorgfältiger Studien und eingehender Vorberathungen mit kompetenten Fachmännern. Sowohl die mit dem bestehenden Gesetze gemachten Erfahrungen, als die inzwischen auf dem Gebiete des Banknotenwesens eingetretenen Veränderungen und zahlreiche eingeholte Gutachten wurden dabei zu Grunde gelegt.

Bei den vielen und vielerlei, theils widerstreitenden Interessen, welche in Betracht kommen und nothwcndigerweise berührt werden mußten, um den erkannten Uebelständen und Mängeln begegnen zu können, war es unvermeidlich, daß die Bestimmungen des Entwurfs nicht alle Interessenten gleichmäßig befriedigten und vereinzelt heftiger Widerspruch laut wurde. Der Umstand jedoch, daß nach dem Bekanntwerden des Entwurfs die Notenemissionsbegehren in solcher Anzahl und solchem Umfang wie selten vorher gestellt

48 ·wurden, liefert den thatsächlichen Beweis, daß die geäußerten Befürchtungen über schwere Beeinträchtigung des Verkehrs und unerträgliche Schädigung der Banken durch die Bestimmungen des Entwurfs, von den Emissionsbanken selbst und ihren Mandataren nicht getheilt wurden. Nach den Stimmen der Presse zu urtheilen, scheint zudem der Revisionsentwurf allgemein mehr als ein Uebergangsstadium zu der Monopolisirung des Notenwesens aufgefaßt worden zu sein.'

Vom Ständerath, welchem die Priorität zugetheilt wurde, und vom Nationalrath sind Kommissionen zur Vorberathung des Entwurfs bestellt worden; eine Berathung der Kommissionen fand jedoch im Berichtsjahr nicht statt.

Dagegen ist in der Herbstsession der Bundesversammlung vom Nationalrath mit großer Mehrheit eine Motion erheblich erklärt worden, welche den Bundesrath einladet, Bericht und Antrag über die Revision von Art. 39 der Bundesverfassung, im Sinne der Monopolisirung der Notenausgabe und Schaffung eines zentralen, mit dem Notenmonopol auszustattenden Bankinstitutes., einzubringen. Der Bundesrath kam dieser Einladung um so bereitwilliger nach, als oine solche Lösung der im Laufe der Jahre immer dringlicher gewordenen Notenbankfrage seiner eigenen, in der Botschaft vom 23. Juni 1890 kundgegebenen, Anschauungsweise entspricht und er, wie letztes Jahr an dieser Stelle erwähnt worden, nur eine Initiative aus dem Schooße der Bundesversammlung abwartete, um an einer Neugestaltung des schweizerischen Banknotenwesens in dieser Richtung vorzugehen.

Bereits mit Botschaft vom 30. Dezember 1890 hat der Bundesrath Bericht und Antrag zu einer Revision von Art. 39 der Bundesverfassung, in dem in der Motion enthaltenen Sinne, an die hohe Bundesversammlung gebracht und ist nun der Berathung und Beschlußfassung gewärtig, um, wenn der Entscheid zu Gunsten des Notenmonopols ausfällt, die Ausführung mit möglichster Beförderung vorzubereiten.

Für den Fall, daß der endgültige Entscheid gegen die Monopolisiruug der Notenausgabe ausfallen sollte, wird auf den am 23. Juni 1890 vorgelegten Revisionsentwurf zu dem Banknotengesetz, welchen der Bundesrath unverändert beibehält, zurückgegriffen werden müssen, da, wie schon seit Jahren an dieser Stelle regelmäßig betont worden ist, die herrschenden Zustände in unserem Notenwesen eine Reform nach der einen oder anderen Richtung dringend erheischen.

Noch ist hier einer Petition des Grütlivereins Däniken Erwähnung zu thun, welche derselbe im Namen einer Versammlung von Grütli-

49 vereinen aus den Kantonen Aargau, Solothurn und Bern, sowie einiger anderer Vereine am 8. Juni 1890 an die hohe Bundesversammlung richtete und welche das Gesuch um Revision von Art. 39 der Bundesverfassung im Sinne der Einführung des Banknotenmonopols und der Errichtung einer Bundesbank stellte. Die Unterschriften bogen der zu dem gleichen Zwecke in Bewegung gesetzten Volksinitiative sind bis zum Schluß des Berichtsjahrs nicht an den Bundesrath gelangt.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken. Rekurse und grundsätzliche Entscheide.

Die beigefügte Tabelle IV bringt die übliche Uebersicht übeidie im Laufe des Berichtsjahrs bei den Emissionsbanken und den Depositenämtern vorgenommenen Inspektionen und deren Ergebnisse.

Dieselben haben in einzelnen wenigen Fällen zu unwesentlichen Ausstellungen Anlaß gegeben; im Allgemeinen jedoch war das Ergebniß ein ganz befriedigendes.

Die Beziehungen zu den Banken waren im Ganzen normal.

Die Rechnungsausweise gingen in der Regel rechtzeitig ein, wenn auch noch hin und wieder einzelne, durch besondere Umstände entschuldigte Verspätungen vorkamen. Es ist im letztjährigen Berichte darauf hingewiesen worden, daß bei der Vielgestaltigkeit und der Verschiedenartigkeit der Geschäftsbehandlung der Emissionsbanken und den Wandlungen, welchen Betrieb und Behandlung unterworfen sind, Aufschlußbegehren und Weisungen über spezielle Punkte, besonders in den spezifizirten Jahresreohnungen, nicht vermieden werden können, wenn eine einheitliche Kontrole und Rechnungssteilung möglich sein soll. Im Berichtsjahr waren solche Aufschlußbegehren und Weisungen weniger nothwendig als in frühern Jahren. Ausnahmsweise mußten einer Bank, welche anläßlich eines Aufschlußbegehrens über die Jahresrechnung glaubte Umstände machen zu sollen, vom Finanzdepartement die bezüglichen gesetalichen und reglementarischen Verpflichtungen in Erinnerung gebracht werden.

Abgesehen von dieser Ausnahme, haben dre Banken nach wie vor die verlangten Aufschlüsse bereitwillig ertheilt und sind den ertheilten Weisungen bereitwillig nachgekommen.

Ein anderer Fall, in welchem das Finanzdepartement veranlaßt war, an die Bestimmungen des Banknotengesetzes zu erinnern, betraf eine Bank, welche sich über häufige Vorweisung von defekten Noten Seitens einer Kreispostkasse, die nicht auf demselben Platz ihren Sitz hat, beklagte. Es wurde darauf hingewiesen, daß die gesetzliche Bestimmung, welche die Banken verpflichtet, ihre eigenen Bandesblatt.

43. Jahrg.

Bd. II.

4

Tabelle IV.

Banknotenkontrole.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den ^antonalen Depositenämtern im Jahre 1890.

Datum der Inspektion.

Deckung von 60 °/o der Emission.

Baardeckung : 40 °/o der Zirkulation.

(Art. 10 des Gesetzes.)

Emission.

Zirkulation.

l Gold.

Süber.

i; Total.

Zentralstelle. ;'

Wechselportefeuille.

DiskontoSchweizerW«chw*i

Banca cantonale ticinese*) Crédit Gruyérien Banque populaire de la Gruyère Banque cantonale vaudoise Banque cantonale fribourgeoise Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzern . . .

Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Obwaldner Kantonalbank Schaffhauser Kantonalbank Thurgauische Kantooalbank Thurgauische Hypothekenbank Banque de Genève Banque du commerce Caisse d'amortissement de la dette publique .

Crédit agricole et industriel de la Broyé Banque cantonale neuchâteloise Bank in Schaffhausen St. Gallische Kantonal bank Appenzell A. Rh. Kantonalbank Aargauische Bank Basellandschaftliche Kantonalbank . . . .

Solothurner Kantonalbank Bank in Zürich ., , , Zürcher Kantonalbank . . . . . . . .

Banque commerciale neuchâteloise . . . .

Bank in Basel Bank in St. Gallen Toggenburger Bank Banca della Svizzera italiana Banca cantonale ticinese Bank in Luzern Kantonalbank Schwyz Ersparnißkasse des Kantons Uri Graubündner Kantonalbank . . . . . . .

Glarner Kantonalbank Kantonalbank von Bern

10.

2.

3.

4.

5.

10.

11.

12.

17.

18.

19.

22./2S.

24./2S.

29.

30.

1.

26.

27.

April Juni

T)

Juli

August

;

28.

,, 2. September 3.

,, 4.

10./11.

16./18.

,, 2S./24.

30. Sept./l. Oktober 2. Oktober 21.

22.

5. November 6.

7.

12.

13.

22. Dezember

2,000,000 298,600 300,000 294,800 300,000 9,041,250 10,000,000 989,600 1,000,000 1,980,350 2,000,000 499,050 600,000 495,050 500,000 1,500,000 1,479,300 1,484,850 1,500,000 985,500 1,000,000 4,146,500 5,000,000 20,000,000 16,311,750 1,452,050 1,500,000 797,700 800,000 2,899,900 3,000,000 1,500,000 1,480,900 9,500,000 9,397,350 3,000,000 2,975,900 4,000,000 3,903,350 1,472,200 1,500,000 3,963,750 4,000,000 15,000,000, t-%635,350 20,350,000 18,881,400 2,942,600 3,250,000 17,500,000 16,258,150 9,000,000 8,944,200 1,000,000 973,700 2,000,000 1,983,950 2,000,000 1,992,800 4,000,000 3,993,250 500,000 500,000 500,000 494,000 3,000,000 2,989,500 1,500,000 1,498,900 10,000,000 9,911,400

800,000 120,000 120,000 4,000,000 400,000 800,000 200,000 200,000 560,000 250,000 400,000 1,950,000 7,000.000 600^000 320,000 1,185,000 600,000 2,880,000 950,000 1,450,000 600,000 1,150,000 2,800,000 8,400,OOQ 1,275,000 6,700,000 2,490,000 400,000 800,000 730,000 1,485,000 74,000 200,000 1,200,000 600,000 4,000,000

40,000 350,000 50,000

800,000 120,000 120,000 4,000,000 400,000 800,000 200,000 200,000 600,000 600,000 400,000 2,000,000 7,000,000

15,000

960,000 250,000 150,000 450,000 '2,600,000

1,120,000 -- i 70,000 115,000 126,000

600,000 320,000 1,200,000 600,000 3,840,000 1,200,000 1,600,000 600,000 1,600,000 5,400,000 6,400,000 1,275,000 6,700,000 3,610,000 400,000 800,000 800,000 1,600,000 200,000 200,000 1,200,000 600,000 4,000,000

Wechsel

auf das Ausland.

"Wechsel mit Faustpfand.

Zu Seite 49.

(ArtTÎ2^des Gesetzes.)

| Werlhfchriftenhinterlage.

Total.

0!*<

Nomin»!werth.

: Bundesräthl.

Schatzungswerth.

195,000 198,900

181,350 180,135

667,000

620,310

--·'·ih-.

Kantonsgarantie.

--· &· -_ .-all''

8,889,725 8,866,597

Kantonsgarautie.

Kantonsgarantie, idem idem idem idem

126,267

643,000

600,750

517,000

480,810

1,091,600

900,980

1,349,960 ; 10,365,952 4,877,800 'i 13,744,397 Kantonsgarantie.

Kantonsgarantie.

Kantonsgarantie.

idem idem :

idem

idem 5,191,386

4,502

4,464,203 8,635,639 4,479,271

31,392 464,532 289,341

8,346,988 ;; 13,542,876 Kantonsgarantie.

350,255 8,889,820 2,534,010

4,845,850 17,989,991 7,302,622 644,000 1,733,000 1,450,000 2,694,000

600,920 1,200,880 1,202,000 2,401,800 Kantonsgarautie.

idem idem idem

B e m e r k u n g . Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Hauptbank ohne Herbeiziehnng derjenigen der Zweiganstalten.

*) Die Inspektion betraf nur den Bestand der obligatorischen Notendeckung.

Kantonale Depositenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenommen: Am 9. April bei dem tessinischen, am 6. Juni bei dem freiburgischen, am 11. Juni bei dem am 1. Oktober bei dem st. gallischen und am 22. Oktober bei, dem tessinischen Depositenamt. Die Verifikation des Titelbestandes und die ì

d

Zentralstelle der Konkordatsbanken.

Die am 10. September vorgenommene Inspektion ergab d e genaue Uebereinstimmung der Buchsaldi mit dem Effektivbestand.

Der Effektivbestand war zusammengesetzt aus- Fr l 700000 in Gold Ï ,, '56ö',000 in Silber, j

ToM

*

^65,000,

50

Noten einzulösen und die Vermittlung zur Einlösung von Notée anderer Banken zu übernehmen, weder durch den Umstand, daß die Noten defekt seien, noch durch die Person oder das Domizil des Vorweisers beschränkt werde und somit die Kreispostkasse zu der Vorweisung vollkommen berechtigt gewesen sei.

An den Bundesrath sind im Berichtsjahr keine Rekurse, Beschwerden oder Reklamationen von oder gegen,Emissionsbanken gelangt und es war somit auch keine Veranlassung zu grundsätzlichen Entscheiden gegeben.

Personelles.

An Stelle des Ende 1889 verstorbenen zweiten Kanzlisten, Herrn Johann Ulrich Zaugg, von Bern, wurde auf erfolgte Ausschreibung hin Herr Jakob Ernst, von Wiesendangen,. bisheriger Angestellter im Bankhause Lud. Wagner & Cie. in Bern, gewählt.

Die stetige Zunahme der laufenden Geschäfte machte die provisorische Kreirung einer dritten Kanzlistenstelle nothweudig, namentlich mit Rücksicht auf die dem Inspektorat zugewiesenen präparatorischen und redaktionellen Aufgaben. An die Stelle ist vorläufig provisorisch Herr Dr. jur. Albert Hablützel, von Bglisau, gewählt worden.

Im übrigen Personalbestand ist keine Aenderung eingetreten.

Ein schon im Vorjahr betätigter Aushülfskanzlist war der vermehrten Arbeit halber auch im Berichtsjahr nöthig geworden und wird vorläufig auch für das laufende Jahr beibehalten werden müssen.

4. Staatskasse.

Der Gesammtumsatz der eidgenössischen Staatskasse betrug im Jahre 1890 : im Einnehmen . Fr. 281,288,007. 68 im Ausgeben ,, 277,896,262. 53 Total Fr. 559,184,270. 21 was einen monatlichen Durchschnitt ergibt von Fr. 46,598,689. 18 und einem täglichen, das Jahr zu 300 Tagen gerechnet, von ,, 1,863,947. 56 Nach Abzug der bloßen Skripturen belief sich der effektive Umsatz auf Fr, 377,328,862. 80 in 1889 auf ,, 333,894,160. 80 Vermehrung

Fr. 43,434,702. --

51

Werthschriften und Spezialfonds.

Wie in den Vorjahren verweisen wir in Betreff dieser Valoren auf den detaillirten Bericht der Finanzkontrole.

Die Anlagen auf Unterpfand geben zu keinerlei Bemerkungen Anlaß ; Zinse und Kapitalabzahlungen erfolgten regelmäßig. Verluste sind keine eingetreten.

Wechsel.

Der Stand des Wechselportefeuille war folgender : am 1. Februar . . . . Fr. 10,049,346. 12 ,, 1. März ,, 9,718,677. 42 ,, 1. April ,, 10,034,526. 33 ,, 1. Mai ,, 10,870,550. 56 ,, 1. Juni ,, 10,441,200. 15 ,, 1. Juli ,, 10,196,469. 50 ,, 1. August . . . . ,, 8,846,690. 80 ,, 1. September . . . r 9,252,607. 05 ,, 1. Oktober . . . . ,, 8,718,080. 95 ,, 1. November . . . ,, 9,332,850. 95 ,, 1. Dezember . . . fl 11,974,051. 30

,, 31.

,,

. . . .

,,

8,612,670. 35

Es wurden im Ganzen 1221 Wechsel diskontirt im Betrage von Fr. 39,473,796. 32.

Rückzug und Auswechslung von Münzen.

In Nickelmünzen alter Prägung liefen 30,000 Zwanzigrappenstücke .

30,000 Zehnrappenstücke . .

40,000 Fünfrappenstücke. . .

nur noch ein : . Fr. 6,000 . ., 3,000 . ,, 2,000

Total

Fr. 11,000

Die Auswechslung der Silberscheide- und Nickelmünzen verzeigt im Ein- und Ausgang in 1480 Sendungen Fr. 1,568,632. 90.

Diese Zahlen beziehen sieh bloß auf die Sendungen von außen und nicht auch auf die Auswechslungen an den Schaltern der Kasse.

Die Abschiebung der überzähligen Silberscheidemünzen geschah regelmäßig; es fanden folgende Auswechslungen statt: 1889.

Französische Münzen . . Fr. 800,000 Italienische ,, . . ,, 1,950,000

1890.

Fr. 550,000 ,, 2,800,000

52

Die französischen Münzen vermindern sich je länger je mehr, indem sie nur vermittelst des ordentlichen Grenzverkehrs in die Schweiz gelangen, während die italienischen, welche annähernd zu 4 /5 zu Zahlungen verwendet werden, in bedeutendem Maße zunehmen.

Frankreich deckte unsere Sendungen von abgeschliffenen Fünffrankenstücken mit schweizerischen Silberscheidemünzen, deren sich dorten große Mengen befinden; die italienischen dagegen wurden meistens zur Begleichung von Guthaben aus dem Postmandatverkehr verwendet.

Kassenstand zu Ende des Jahres.

L a u f e n d e Kasse Fr. 3,709,872. 75 Reservekasse: l. Schweizerische zum Umprägen bestimmte Fünffrankenstücke . . . Fr.. 35,000 2. Neugeprägte Fünffranken,, 220,000 stücke 3. Silberscheidemünzen . . ,, 974,000 4 . Billonmiinzen . . . . ,, 163,000 1 392 000 _ 9,000,000. -- Depotkasse Fr. 14,101,872. 75 5. Münzverwaltimg.

Im Berichtsjahre wurden geprägt: 125,000 Zwanzigfrankenstücke, 1,000,000 Fünfrappenstücke, 1,000,000 Zweirappenstücke, 1,000,000 Einrappenstücke.

Nebstdem befaßte sich die Münzstätte mit Umprägen von alten Fünffrankenstücken in solche mit dem neuen Stempel und der Handschrift, von denen 305,000 Stück angefertigt werden konnten ; bis jetzt erreicht die Umprägung die Ziffer von 555,000 Stück = Fr. 2,775,000.

Behufs einer neuen Emission von Zweirappenstücken, deren Vorrath in der Bundeskasse erschöpft war, bewilligte die h. Bundesversammlung den erforderlichen Nachtragskredit. Wir haben an

53

anderer Stelle darauf hingewiesen, daß das schweizerische Kupfergeld auch zu andern als nur zu Münzzwecken verwendet zu werden scheint.

Wie bei den frühern Goldprägungen kamen abermals vorgearbeitete Plättchen zur Verwendung, deren Kosten franko Münzstätte auf Fr. 20. H5/io per Stück zu stehen kamen. Von allen bisher ausgeführten Goldprägungen ist die letzte die billigste. Der höchste Preis, im Jahr 1888, betrug Fr. 20. 26 2 /io per Plättchen.

Auch zu den Prägungen der Fünf-, Zwei- und Einrappenstücke wurde das Metall, der Wohlfeilheit wegen, in hievor erwähnter Weise vorgearbeitet beschafft; die Preise betrugen Fr. 4. 65 für die Fünfrappen-, Fr. 2. 82 für die Zweirappen- und Fr. 3. -- für die Einrappenplättchen per Kilo franko Bern und verzollt.

Der Fabrikationsausweis über die Metalle stellt sich wie folgt : Zwanzigfrankenstücke.

9

Ankauf von Gold à /io fein Vorrath von 1889.

kg. 807,i906 ,, l,suo kg. 809,0076

Gewicht, der abgelieferten Stücke

kg. 805,85so

Vorrath laut Inventar Abgang, zu Proben verwendet 4 /io°/oo

fl

,,

2,8165 O,SSTI

kg. 809,0076

Fünfrappenstücke.

Metallvorrath in Plättchen von 1889 Ankauf von Plättchen

kg.

fl

47,665 2000,ooo

kg. 2047,665 Gewicht der abgelieferten Stücke Vorrath an Plättchen

kg. 2001,i78 ^ 46,487 kg. 2047,685

Zwei- und Einrappenstücke.

Vorrath an Plättchen zu l und 2 Rp Ankauf von l- und 2-Rappenplättehen

kg.

v

126,940 4000,ooo

kg. 4126,9*0

54 Gewicht der abgelieferten Stücke Vorrath au Plättehen Fabrikationsabgang 2,4 °/oo

kg. 4030,771 ,, 85,469 ,, 10,Too kg. 4126,940

Werthzeichenfabrikation.

Wie bekannt, umfaßt diese seit 11 Jahren in der Münzstätte eingerichtete Fabrikation das G-utnmiren, Schneiden und Perforiren sämmtlicher Postmarken. Die Lieferung an die Post ver waltung betrag 121 Millionen Marken gegenüber 120 Millionen im Vorjahr.

Die stetige Zunahme dieser Fabrikationszweiges veranlaßt uns neuerdings, auf die unbedingte Notwendigkeit der Erweiterung der Fabrikationsräumlichkeiten hinzuweisen.

Nebenarbeiten.

Im Berichtsjahre kamen mehrere größere Nebenarbeiten zur Ausführung, und zwar für die Stadt Zürich 500 Stück silberne Prämienmedaillen zu Händen des dortigen Knabenschießens; für die ökonomische Gesellschaft des Kantons Bern 50 Stück Verdienstmedaillen in Silber und Bronze; ferner größere Prägungen von Kontroimarken in Kupfer und Messing für die Konsumvereine Basel und Schwanden, sowie für Private. Daneben erstellte die Aastalt Farbstempel und Siegel für die Bundeskanzlei und die Zollverwaltung, sowie auch Taxwerthstempel für die Postverwaltung.

Falsche Münzen.

Auch im Berichtsjahre gelangten einige wenige Fälle von Falschmünzerei zur Kenntniß der Münzdirektion; es waren gegossene Stücke, die stets nur vereinzelt auftreten und denen keine Wichtigkeit beizulegen ist.

Personelles.

Das Arbeiterpersonal der Münzstätte wurde um 2 Arbeiter vermehrt. Dasselbe bestund auf Ende Dezember aus 12 Männern und 3 Frauen. Bei der Münzl'abrikation sind 8 Arbeiter, bei der Werthzeichenfabrikation 4 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen beschäftigt.

55

B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im Allgemeinen.

Im Berichtsjahre erreichten die R o h e i n n ä h m e u der Zollverwaltung die Summe von Fr. 31,079,186. 41 gegenüber einem Betrag von ,, 27,453,911. 44 im Jahre 1889. Für das Jahr 1890 ergibt sich demnach eine M e h r e i n n a h m e von . Fr. 3,625,274. 97 gegenüber 1889.

Addirt man zu der obigen Summe von . Fr. 31,079,186. 41 noch folgende indirekte Einnahmen der Zollverwaltung : a. Ertrag der statistischen Gebühren . . ,, 130,318. 72 b. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes ,, 48,791. -- ferner die pro 1890 gegenüber dem Voranschlag erzielte Mi nd e r a u s g a b e mit ,, 163,527.25 «o gelangt man zu einem Total von . .

. Fr. 31,421,823. 38

Büdgetirt waren pro 1890 Fr. 26,000,000 als Einnahmen der Zollverwaltung; das Rechnungsresultat übersteigt somit den Voranschlag um Fr. 5,258,296. 13, bezw. unter Hinzurechnung der erzielten Minderausgaben um Fr. 5,421,823. 38.

Den oben verzeichneten Roheinnahmen der. Zollverwaltung steht für das Jahr 1890 eine Ausgabensumme von Fr. 2,155,466. 76 gegenüber, welche 7,01 °/o der Gesammtroheinnahme ausmacht.

Im Vorjahre betrugen die Ausgaben 7.,463 °/o und 1888 7,436 °/o der Roheinnahmen.

In Betreff der erforderlichen näheren Aufschlüsse über das Rechnungsergebniß der Zollverwaltung pro 1890 verweisen wir auf den Abschnitt II, "Zolleinnahmen", hienach, sowie auf unseren Spezialbericht zur Staatsrechnung des verflossenen Jahres.

I. Gesetze und Réglemente; Verträge; Motionen.

A. Zollwesen.

Wohl den wichtigsten Gegenstand auf dem Gebiete der Zollgesetzgebung bildet die durch Postulat der eidgenössischen Räthe vom 20. Dezember 1888 in's Leben gerufene Re v i s i o n des Z o l l t a r i f e s -- die dritte innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren.

56 Mit Botschaft vom 2. Mai 1890 hat der ßundesrath in Ausführung des erhaltenen Auftrages einen neuen Gesetzesenlwurf vor die Räthe gebracht, und in der Juni- und außerordentlichen Herbstsession wurde derselbe vom Nationalrathe, in der Dezembersession vom Ständerathe durchberathen. Die Ausgleichung der Differenzen beider Räthe ist einer außerordentlichen Frühjahrssession 1891 vorbehalten.

Neben der Revision des Zolltarifs ist auch die R e v i s i o n d e s Z o l l g e s e t z e s von 1851 in Angriff genommen und vom Zolldepartement ein neuer Gesetzesentwurf1 nebst Botschaft bearbeitet worden, der aber infolge anderweitiger zahlreicher Geschäfte im Laufe des Berichtsjahres nicht mehr vorgelegt werden konnte.

In der Dezembersession haben dagegen die eidgenössischen Räthe den vom Bundesrathe mit Botschaft vom 23. September 1890 (Bundesbl. IV. Bd., Seite 286) vorgelegten Gesetzesentwurf betreffend d i e O r g a n i s a t i o n u n d d i e B e a m t u n g e n d e r O b e r z o l l d i r e k t i o n mit einer einzigen unwesentlichen Modifikation angenommen. Die Einspruchsfrist gegen dieses Gesetz läuft mit dem 27. März 1891 zu Ende.

Der g e g e n w ä r t i g e Z öl l t a r i f (Gesetze von 1884 und 1887 und Konventionaltarife mit Frankreich 1882, Spanien 1883, Deutschland 1888, Oesterreich-Ungarn 1888 und Italien 1889) gibt immer noch zu Kontroversen zwischen der Verwaltung und den Zollpflichtigen Anlaß, wozu die fortwährenden Aenderungen infolge der Tarifnovelle und der Konventionaltarife nicht unwesentlich beigetragen haben. Andererseits enthält auch der Tarif Bestimmungen, über deren Vollziehung mitunter sogar in Fachkreisen Unsicherheit und Zweifel herrschen.

Ohne dem vom Ständerathe angenommenen und dem Nationalrathe zur Berathung zugewiesenen Postulate betreffend Aufstellung einer ständigen Expertenkommission für Begutachtung von Tariffragen u. s. w. vorgreifen zu wollen, erlauben wir uns an dieser Stelle doch darauf hinzuweisen, daß schon bisher bei Anständen über Tarifanwendung oder bei Klassifikation neuer Waarenartikel in Zweifelsfällen Sachverständige einvernommen wurden, wobei es indessen nicht selten begegnet ist, daß gerade in schwierigen Fällen die Ansichten derselben auseinandergingen.

Nach unserer gegenwärtigen Auffassung bezweckt das Postulat, der Zollbehörde ständige und v e r
a n t w o r t l i c h e Fachexperten für jede einzelne Waarenkategorie beizugeben, auf deren Einzelgutachten die nachherige Entscheidung sich stützen würde, und nicht eine kommissionsweise Berathung über jeden einzelnen Gegenstand.

57

Dieses Verfahren erscheint unbestritten empfehlenswerth, wenn es auch bei einzelnen Branchen nicht leicht sein wird, Fachleute von ganz neutraler Stellung ausfindig' zu machen.

Wie in andern Zollfragen ist übrigens auch in manchen Tariffragen, speziell in der Textilwaarenbranche, der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins um sein Gutachten angegangen worden, und wir erfüllen eine angenehme Pflicht, wenn wir neuerdings dessen Entgegenkommen in anerkennendster Weise hervorheben.

V e r z o l l u n g von P o s t s e n d u n g e n . Wie wir bereits im Geschäftsbericht über das Jahr 1888 hervorgehoben, geht das Bestreben der Zollverwaltung dahin, eine möglichst ausgedehnte zollamtliche Revision der zollpflichtigen Postsendungen durchzuführen, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß gerade im Postverkehr Zollumgehungen durch Abgabe unrichtiger Inhaltsdeklarationen auffallend häufig vorkommen.

Gemäß dem seit 1886 befolgten Abfertigungsmodus hatte bisher die Waarentaxa.tion durch die mit der Zollbehandlung betrauten Post-Auswechslungsbüreaux zu erfolgen, und die Revision beschränkte sieh auf eine gewisse Zahl von Poststücken, welche von den genannten Postbureaux nach eigenem Ermessen den korrespondirenden Zollstellen zu gedachtem Zwecke zugeleitet wurden.

Aber auch dieses Verfahren bot der Zollverwaltung in der Folge nicht genügende Garantie, und als zudem wegen der zolldienstlichen Behandlung der in Chiasso und Luino in den schweizerischen Posttransport übergehenden Warensendungen Differenzen zwischen beiden Verwaltungen entstanden, einigte man sich auf dem Konferenzwege dahin, daß särnrntliche Zolldeklarationen der zur Einfuhr bestimmten, d. h. an einen Adressaten in· der Schweiz eingehenden Postsendungen der dem betreffenden Auswechslungsbüreau zunächst gelegenen Zollstelle zu übergeben seien, welche den zu erhebenden Zollbetrag festsetzt und diejenigen Stücke bezeichnet, deren Revision sie als geboten erachtet.

Das neue Verfahren, durch welches die Interessen des Fiskus besser als bisher gewahrt werden können, hat sich bereits eingelebt , und es wird die Zollverwaltung sich bemühen, die zollamtliche Abfertigung in Verbindung mit der Revision so durchzuführen, daß möglichst wenig Speditionsverzögerungen vorkommen.

Die Vollziehung der H a n d e l s v e r t r ä g e gibt zu besondern
Bemerkungen Seitens der Zollverwaltung nicht Anlaß. Üeber die Anstände, welche bezüglich der Einfuhr von Rohseide aus dem Kanton Tessin nach Frankreich Seitens der französischen Douane

58

erhoben wurden, sowie in Betreff der Verhandlungen mit Oesterreich wegen beabsichtigter Verkehrsbeschränkuugen und Kontrolmaßnahmen an der Bündner Grenze ist unter Abschnitt Departement des Auswärtigen, Handelsabtheilung, berichtet worden.

Ueber eine Meinungsverschiedenheit in Betreff der Auslegung des Konventionaltarifes für Steinzeugplatten hat zwischen der Regierung der französischen Republik und dem Bundesrathe ein Korrespondenzwechsel stattgefunden. Die daherigen Verhandlungen gelangten im Berichtsjahre noch nicht zum Abschlüsse.

Nach Art. 23 des schweizerisch-französischen Handelsvertrages vom 23. Februar 1882 sollen Handelsmuster, welche von Reisenden französischer Handelshäuser in die Schweiz gebracht werden, unter den zur Sicherung ihrer Wiederausfuhr erforderlichen -- in Beilage G zum Vertrage näher festgestellten -- Formalitäten zollfrei eingehen können.

Es ist nun die Frage entstanden, ob diese Vertragsbestimmung auch auf diejenigen Handelsmuster Bezug habe, welche aus Frankreich direkt an schweizerische Handelshäuser oder an in der Schweiz d o m i z i l i r t e Handelsrepräsentanten gesandt werden.

Eingezogene Informationen über die Zollbehandlung nach Frankreich eingehender schweizerischer Waarenmuster Seitens der französischen Douane haben ergeben, daß letztere den Art. 23 nebst Zusatzartikel G mit Freipaßabfertigung auf 12 Monate nur für solche Muster zur Anwendung kommen läßt, welche von wirklichen Handelsreisenden (commis-voyageurs) vorgewiesen werden, wobei sich der Betreffende auf Verlangen zu legitimiren hat; daß dagegen solche Muster, welche aus der Schweiz an französische Geschäftshäuser oder in Frankreich etablirte Handelsrepräsentanten versandt werden, den allgemeinen Vorschriften über den Vormerk. verkehr unterliegen, welche eine Maximalfrist von bloß 6 Monaten gestatten.

Infolge dessen hat die Zollbehörde, um ein reziprokes Verhältniß herzustellen, eine ähnlich lautende Instruktion für die schweizerische Zollbehandlung französischer Waarenmuster zu Händen der schweizerischen Zollämter an der Westgrenze erlassen, wobei im Weitern bestimmt wurde, daß, wie in Frankreich, so auch schweizerischerseits, nur depareillirte Gegenstände als Handelsmuster zuzulassen seien.

I n t e r n a t i o n a l e s B u r e a u f ü r Veröff en t l i c h u n g d e r Z o l l t a r i f e
u. s. w. Nachdem im Jahre 1888 der vorläufige Beitritt zur internationalen Uebereinkunft betreffend Errichtung eines internationalen Bureau für Uebersetzun und Publikation der Zoll-

59 tarife u. s. w. erklärt worden (zu vergleichen Geschäftsbericht pro 1888, Zollverwaltung, Titel XII), hat im Berichtsjahre behufs des definitiven Vertragsabschlusses eine zweite Konferenz von Delegirten der interessirten Staaten in Brüssel stattgefunden, an welcher auch die Schweiz vertreten war. Das Uebereinkommen, d. d. Brüssel, 5. Juli 1890, tritt am 1. April 1891 in Kraft und dauert bis zum 1. April 1898.

Nach Ablauf dieser Frist gilt dasselbe für alle Staaten, welche nicht bis zum 1. April 1897 ihre Kündigung erklärt haben, als für weitere 7 Jahre abgeschlossen.

Gemäß diesem Uebereinkommen wird auf 1. April 1891 in Brüssel unter Aufsicht und Leitung des königlichen Ministeriums des Auswärtigen ein internationales Bureau eröffnet für Herausgabe eines in fünf Sprachen (deutsch, französisch, englisch, italienisch und spanisch) erscheinenden Bulletins, in welchem die Zolltarife, Vorschriften über das Zollwesen und die Handelsverträge der der internationalen Union beigetretenen europäischen und außereuropäischen Staaten (an der Konferenz haben 51 sich betheiligt) zur Veröffentlichung gelangen.

Die Repartition der auf Fr. 125,000 veranschlagten jährlichen Kosten wurde nach Maßgabe der Wichtigkeit des internationalen Handels des betreffenden Landes festgestellt. Der Antheil der Schweiz beträgt Fr. 3106, nebst einem einmaligen Beitrag von Fr. 1242 an die Einrichtungskosten des Büreau. Als Gegenwerth erhält sie ein Gratisabonnement von 207 Exemplaren des Bulletin international des douanes zugesichert, mit beliebiger Vertheilung auf die 3 Landessprachen.

Der Bundesrath hat diesem Uebereinkommen unterm 11. November 1890 seine Genehmigung ertheilt und damit den definitiven Beitritt zur Union erklärt. Von einer Vorlage an die Bundesversammlung konnte Umgang genommen werden, da die Konvention einen rein administrativen Charakter trägt und weder staatliche Hoheitsrechte noch die Bundes- oder kantonale Gesetzgebung irgendwie berührt.

Der Beitritt zu dieser Gründung wird namentlich für unsern Exporthandel von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein.

M o t i o n e n . Anläßlich der Berathung der Gesetzesvorlage betreffend die Neuorganisation der Oberzolldirektion hat die Kommission dem schon bei einem frühern Anlasse vorgebrachten Wunsche des Herrn Nationalrath Stockmar Ausdruck gegeben, ,,daß dem
,,Personal des mit Arbeit vor allen andern überlasteten Zollkreises ,,Basel durch G r u n d u n g e i n e s n e u e n , d e n b e r n i s c h e n J u r a ,, u m f a s s e n d e n K r e i s e s Geschäftserleichterung verschafft werde,

60

,,eine Maßnahme, welche auch aus dem weitem Grunde wünschens,,werth erscheine, weil erfahrungsgemäß die Ueberwachung gerade ,,der jurassischen Grenze zu den schwierigsten Aufgaben der Zoll,,verwaltung gehöre".

Was nun die Geschäftsbelastung der Direktion des 1. Zollgebietes anbetrifft, so erlauben wir uns zunächst an dieser Stelle zu konstatiren, daß die genannte Gebielsdirektion sich gegenüber ihrer Oberbehörde in keiner Weise wegen der angeblichen Ueberbürdung hat vernehmen lassen. Die Thatsache, daß von 31 Millionen Zolleinnahmen l P/2 Millionen auf das I. Zollgebiet fallen, bedingt noch keineswegs eine Arbeitsüberbürdung. Man darf nicht übersehen, daß die Mehreinnahme gegenüber andern Zollgebieten von denjenigen Gütern herrührt, welche wagenladungsweise auf der Haupteingangsroute über Basel einlangen, während die Ziihl der Zollabfertigungen effektiv wenig höher ist als diejenige des VI. Zollgebietes mit bloß 4*/2 Millionen Einnahmen oder als diejenige des II. Zollgebietes mit 5,8 Millionen Einnahmen.

Von den 11 Va Millionen, d. h. genau Fr. 11,686,501. 59 Zolleinnahmen des I. Zollgebietes und den zirka 750,000 Abfertigungen im Jahre 1890 entfallen auf den bernischen Jura bloß Fr. 1,533,268. 31 Einnahmen und 81,404 Abfertigungen (Pruntrut, Abfertigung der Poststücke inbegriffen, Fr. 1,479,534.32 Einnahmen und 65,054 Abfertigungen, die Straßenzollstätten zusammen Fr. 53,733. 99 Einnahmen und 16,350 Abfertigungen). Der ganze bernische Jura zusammen weist also nicht so viel Einnahmen und Abfertigungen auf als einzelne Hauptzollämter. So erwähnen wir beispielsweise Romanshorn mit Fr. 3,923,423. 96 Einnahmen und 203,663 Abfertigungen ; Genf Bahnhof P. V. mit Fr. 3,066,046. 09 Einnahmen und 178,921 Abfertigungen ; Basel S. C. B. P. V. mit Fr. 2,981,281. 76 Einnahmen und 134,972 Abfertigungen; Basel bad. Bahnhof mit Fr. 2,532,241. 43 Einnahmen und 239,198 Abfertigungen. Basel S. C. B. Wolf hat Fr. 1,771,123. 4L Einnahmen. An Abfertigungen weisen ferner auf: Chiasso Bahnhof 169,328 ; Genf Bahnhof G. V.

199,638, Verrières Bahnhof 139,879, Schaffhausen a. Rh. 119,879>, Buchs Bahnhof 95,697; Basel S. C. B. G. V. 84,293, St. Gallen Niederlagshaus 79,996 u. s. w.

Wir machen im Weitern aufmerksam, daß die Zollgebiets- .

direktiooen nicht direkt mit den Nebenzoll bureaux verkehren, sondern durch Vermittlung
des betreffenden übergeordneten Hauptzollamtes, was wesentlich zur Vereinfachung der Arbeiten auf dea Direktionsbüreaux beiträgt.

In dieser Hinsicht läge also eine Veranlassung für Abtrennung des bernischen Jura als besonderes Zollgebiet durchaus nicht vor,

61 ganz abgesehen von der erheblichen Mehrbelastung, welche die Installirung einer neuen Direktion für das Ausgabenbüdget der Zollverwaltung zur Folge haben würde.

Die Frage einer modifizirten Gebietseintheilung wird übrigens bei Anlaß der Revision des Zollgesetzes von 1851 zur Berathung kommen, voraussichtlich jedoch dahin gehend, ob nicht die Straßenzollbüreaux des Kantons Aargau nebst dem eidg. Hauptzollamt im Bahnhof Waldshut von dei1 Direktion in Basel abzutrennen und ·der Direktion in Schaffhausen zuzutheilen seien, zumal Schaffhausen Waldshüt bedeutend näher liegt als Basel.

Was die Schwierigkeit der Bewachung der jurassischen Grenze anbetrifft, welche als zweites Motiv der Anregung vorgebracht wird, so glauben wir nicht, daß durch Einsetzung einer neuen Gebietsdirektion mit Amtssitz in Pruntrut wesentliche Aenderungen .zu erzielen wären. Die vollziehenden Organe der Gebietsdirektionen sind die Grenzwachtmannschaften unter Befehl eines besondern Chefs, welcher der Zollgebietsdirektion direkt unterstellt ist. Den Bewachungsdienst an der zirka 110 km. langen bernischen Grenze besorgen, gegen entsprechende Entschädigung seitens des Bundes a,n den Kanton, gegenwärtig 53 bernische Landjäger, wovon 35 nebenbei noch kantonale Funktionen ausüben, während 18 Mann ausschließlich zum Zolldienste verwendet werden. Bis 1887 hatte das Korps einen Bestand von 35 Mann; die Verstärkung um 18 Mann ist eine Folge des Alkoholmonopols.

Im Uebrigen hat der Alkoholschmuggel, wie aus Abschnitt VIII ;hienach zu ersehen, ganz erheblich abgenommen. Sollte · wider Erwarten das Schmuggelgewerbe wieder überhandnehmen^ so wäre unseres Brachtens in erster Linie in Erwägung zu ziehen, ob nicht der Grenzschutzvertrag mit dem Kanton Bern zu künden und die .kantonale Landjägermannschaft durch ein eidgenössisches Grenzwachtkorps von entsprechender Stärke zu ersetzen sei.

B. Alkoholgesetz.

Der Bundesrathsbeschluß vom 15. Januar 1889, welcher die im landwirtbschaftichen Grenzverkehr eingehenden Trauben und Traubentrester von Entrichtung der Monopolgebühr befreit hatte, lief mit dem 31. Dezember 1890 ab. Da die Vollziehung dieses Beschlusses Unzukömmlichkeiten irgend einer Art nicht zur Folge gehabt hat und die gleichen Gründe wie früher für die Monopolfreiheit der fraglichen Produkte jetzt noch bestehen, faßte der Bun·desrath am 30. Dezember 1890 einen dem frühern im Wesent-

62 liehen gleichlautenden Beschluß, jedoch mit einem durch die lokalen Verhältnisse an der Grenze von Graubünden und Veltlin bedingten Zusätze, wonach das Finanz- und Zolldepartement ermächtigt wird, die Einfuhrfrist für die aus der Veltliner Grenzzone stammenden Tresterimporte zu verlängern und überdieß für dieselben ausnahmsweise zu gestatten, daß die Trester für sich, also ohne den zugehörigen neuen Wein, eingebracht werden dürfen.

Diese Bestimmungen sind vorläufig für die Jahre 1891 und 1892 gültig erklärt, mit dem Vorbehalt, je nach Umständen schon vor Ablauf dieser Frist auf dieselben zurückzukommen.

In Ausführung des im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Bundesrathsbeschlusses vom 2. Dezember 1889 betreffend Erhebung einer Monopolgebiihr auf eingeführten Enzianwurzeln wurde unterm 5. März ein Reglement erlassen, welches die nähern Bedingungen enthält, unter denen die Monopolgebühr für wieder in's Ausland ausgeführte Enzianwurzeln zurückerstattet werden kann.

Wie für Wermuthwein (Bundesrathsbeschluß vom 14. Sept.

1886), ist nunmehr auch für den zur Verstärkung (Avinirung) von Exportwein verwendeten Monopolsprit eine Rückvergütung des Monopolgewinns bewilligt worden, und zwar sind vorläufig die Maximalausätee für das einem Hektoliter Wein beizusetzende Quantum Sprit auf 2 °/o für Natunvein und auf 4 °/o für Kunstwein festgesetzt. Der betreffende Bundesrathsbeschluß vom 15. August 1890 enthält zugleich das Reglement betreffend die bei der Avinirung und Ausfuhr zu erfüllenden Formalitäten, aus welchem hervorzuheben ist, daß der Weitertransport des avinirten Weines nur in ganzen Wagenladungen geschehen darf, behufs Ermöglichung einer richtigen Kontrole der in Frage kommenden Manipulationen, und daß diese Kontrole beim Verstärken von Wein im Inlande durch die Alkoholverwaltung, an der Grenze dagegen durch die Organe der Zollverwaltung besorgt wird.

Im Besitz einer Bewilligung zur relativen Denaturirung von Sprit für gewerbliche Zwecke befanden sich am Ende des Geschäftsjahres 107 Firmen (17 für Essigfabrikation, 61 für Lackfabrikation, 11 für Farben, 18 für verschiedene ehemische Produkte).

Das Gesammtquantum des im Jahre 1890 relativ denaturirten Sprits belief sieh, wie 1889, auf annähernd 4500 Hektoliter, wovon nur etwa 400 Hektoliter bei der Alkoholverwaltung, der Rest bei Privaten
bezogen wurde.

Die von den Zollorganen erhobenen Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und andern alkoholhaltigen Produkten beziffern sich 1890 auf Fr. 768,708. 50 gegenüber Fr. 567,372. 25 im Vorjahre.

63

Bezüglich der zollamtlich angezeigten Straffälle wegen Uebertretung des Alkoholgesetzes wird auf Abschnitt IX B hienach verwiesen.

C.Viehseuchen; Reblaus; Jagd und Vogelschutz; Fischerei; Maß und Gewicht; Pulverregal; Zündhölzchen.

Die Vollziehung der Vorschriften über die Viehseuchen, soweit solche den Zollorganen obliegt, gibt zu besondern Bemerkungeil nicht Anlaß. Bezüglich der verfügten Verkehrsbeschränkungen infolge Seucheneinschleppung wird auf den Bericht des Landwirthschaftsdepartements verwiesen.

Für die Vieheinfuhr geschlossen wurden bis auf Weiteres die Nebenzollämter Rheineck, Monstein - A u , Diepoldsau - Schmitter, Kriesern, Montlingen, Haag und Luziensteig ; ferner, das Hauptzollamt Rorschach für Transporte österreichisch-ungarischer Provenienz (Bundesrathsbeschluß vom 21. Juni 1890, Bundesbl. Bd. III, S. 572).

Da die Einfuhr von deutschem und österreichisch-ungarischem Vieh nach Frankreich verboten ist, haben die schweizerischen Zollämter an der schweizerisch-deutschen und schweizerisch - österreichischen Grenze strikte Weisung erhalten, die Transitabfertigung solcher Viehtransporte zu verweigern.

Die von den Zollbüreaux erhobenen Gebühren für Viehuntersuchungen belaufen sieh 1890 auf Fr. 202,140. 98 gegenüber Fr. 179,629. 05 im Jahre 1889.

Strafanzeigen wegen Uebertretung der Vorschriften über Viehseuchen sind im Ganzen 37 eingelangt, welche sämmtlich dem eidg.

Landwirthschaftsdepartement zu Händen der zuständigen kantonalen Behörden überwiesen wurden.

Mit Bezug auf Jagd und Fischerei ist lediglich zu wiederholen, daß die Zustände im Kanton Tessin keine merkliche Besserung zeigen. Indessen sind eine Anzahl von Straffällen, welche von eidg. Grenzwächtern zur Anzeige gebracht wurden, von den kantonalen Behörden meist mit Buße geahndet worden.

Die Zahl der Glaswaarensendungen, welche im Berichtsjahre wegen ungesetzlicher Eichzeichen gemäß Art. 13 des Gesetzes über Maß und Gewicht zollamtlich beschlagnahmt und den zuständigen kantonalen Polizeibehörden zugeleitet wurden, beziffert sich auf 7 gegenüber 12 im Jahre 1889 und 21 im Jahre 1888.

Im Uebrigen gibt dieser Abschnitt zu keinen weitern Bemerkungen Veranlassung.

64

IL Zolleinnahmen.

A. Vertheilung der Zolleinnahmen nach Rubriken.

Einfuhrzölle Ausfuhrzölle Niederlags- . und Waaggebühren Bußenantheile u. Ordnungsbußen Untermiethen Verschiedenes . . . . .

Differenz 1890.

1889.

1890.

Fr.

Fr.

Fr.

30,81i;,425. 07 27,190,265. 18 + 3,626,159. 89

117,434. 60

121,480. 15

34,934. 16

37,830. 55

15,221. 35 24,384. 07 70,787. 16

14,189. 73 + 23,195. 38 + 66,950. 45 +

-- --

4,045. 55 2,896. 39 1,031. 62 1,188. 69 3,836. 71

Total 31,079,186. 41 27,453,911. 44 + 3,625,274. 97 Zu Gunsten der Einnahmen der Zollverwaltung wurden ferner bezogen: a. Ertrag der statistischen Gebühren. . . . . .

130,318. 72 136,721. 51 -- 6,402. 79 6. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

48,791. -- 45,418. 54 + 3,372. 46 Gesammttotal 31,258,296. 13 27,636,051. 49 + 3,622,244. 64

Außer den Rubriken Ausfuhrzölle, Niederlags- und Waaggebühren und statistische Gebuhren, welche Mindereinnahmen aufweisen, erzeigen sämmtliche Rubriken einen Mehrertrag gegenüber dem Vorjahre.

Der Ertrag der durch Postwertzeichen gedeckten statistischen Gebühren, sowie der Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes, werden jeweilen am Schluß des Jahres von der Post- bezvv. von der Alkoholverwaltung direkt an die Staatskassa einbezahlt zu Gunsten der Einnahmen der Zollverwaltung; die eigentlichen Zolleinnahmen vertheilen sich wie folgt auf die einzelnen Zollgebiete:

65 Differenz In Prozenten

1890.

Fr.

1889.

Fr.

1890.

Fr.

1. Zollgebiet (wichtigste Verkehrspunkte : Basel, Pruntrut, Waldshat) 11,686,501.59 10,159,606.80 -f 1,526,894.79 II. Zollgebiet (Romanshorn,Schaffhausen, Konstanz, Singen.Erzingen, Zürich). . . . 5,796,772.93 5,338,114.54 + 458,658.39 ÏII. Zollgebiet (St.

Margrethen, Rorschach, Buchs, St.

G a l l e n ) . . . . 3,506,615.57 3,368,945.05 + 137,670.52 IV. Zollgebiet(Chiasso, Lnino, Locamo) 2,624,808.68 2,293,838.-- + 330,970.68 V. Zollgebiet (Verrières, Vallorbes, Locle , Vevey, Morges,Lausanne) 2,942,373.06 2,333,462.38 + 608,910.68 VI. Zollgebiet (Genf, Moillesulaz,Perly) 4,522,114.58 3,959,944.67 + 562,169.91

geSu

+ 15.o3

+ 8.59

+ 4.09 + 14.«

+ 26.o9 +14.2

Total 31,079,186.41 27,453,911.44 +3,625,274.97 + 13.a Die stärksten M e h r e i n n a h m e n weisen pro 1890 die nachfolgend verzeichneten Tarifpositionen auf: TarifNr.

237.* 254.

244.

245.* 376.

252.

373.

215.* 251.* 246.* 377.

Bezeichnung der Waare.

Zollertrag

1890.

Rohtabak (Tabakblätter etc.) . .

Sprit etc., in Fässern Krystallzucker, Pilé etc Zucker in Hüten etc Schweine, mit und über 25 kg. . .

Wein in Fässern Geschaufelte Ochsen : Schlachtvieh , Getreide . . . .

Weintrauben zur Kelterung . . .

Zucker, geschnitten Schweine, unter 25 kg

1889.

Fr.

Fr.

2,232,600 1,314,700 1,398,800 1,061,100 1,837,300 1,501,300 1.467,100 1,187,200 495,800 273,500 3,846,100 3,627,800 807,100 669,800 1,339,100 1,220.800 205,500 ' 107,500 433,300 338,800 111,800 44,300

einrahme 1890.

Fr.

917,900 337,700 336,000 279,900 222,300 218,300 137,300 118,300 98,000 94,500 67,500

Uebertrag 13,774,500 11,366,800 2,827,700 NB. Die mit * bezeichneten Tarifpositionen hatten 1889 gegenüber dem Vorjahre ein» M i n d e r e i n n a h m e aufgewiesen.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. II.

66 T

lf f!ü " Plr«

Bezeichnung der Waare.

Uebertrag 105. * Maschinen aller Art 221.* Kaffee, roher 41.* Fensterglas, gewöhnliches . . . .

54. Bau- und Nutzholz, gesägt . . .

130. Eisenwaaren, gemeine 124. Eisenblech, kleine Dimensionen . .

126.* Eisengußwaaren, grobe, rohe . . .

188. Butter 226.* Malz 121. Façoneisen, Kundeisen etc., große Dimensionen 199. Fleisch, gesalzen etc 208 a } Weinbeeren und Kosinen . . .

409.* Porzellan, feines Steingut etc. . .

240. Cigarren und Cigaretten . . . .

284. Baumwollgewebe, bis und mit 38 Fäden auf 5 mm. im Geviert . .

129.* Schmiedeisenwaaren , ganz grobe, rohe 186. Petroleum etc I31.a. Eisen waaven, feine, bemalt, polirt etc.

243. Syrnp, gereinigter 112. Eisenbahnwagen 216bis8.* Gries aus Hartweizen . . . .

111. Luxusfuhrwerke 220. Honig 82. Leder aller Art 183. Steinkohlen, Braunkohlen, Coaks .

241. Thee 269.a.* Druck- und Schreibpapier ete.

107. Maschinentheile, roh vorgearbeitet .

MehrZollertrag einnahme 1890.

1890.

1889.

Fr.

Fr.

Fr.

13,774,500 11,366,800 2,827,700 393,800 328,200 65,600 300,200 240,000 60,200 263,500 211.200 52,300 356,100 303Ì90U 52.200 474,200 428,600 45',600 309,900 266,900 43,000 68,200 104,500 36,300 171,000 134,800 36,200 237,300 203,400 33,900 337,300 69,400 77,800 288,800 203,600

305,700 38,500 47,700 260,800 176,300

31,600 30,900 30,100 28,000 27,300

97,700

71,400

26,300

73,100 591,400 155,000 47,900 41,400 115,700 73,900 53,200 200,500 224,200 93,900 74,700 67,400 120,600

47,800 566,700 130,600 25,100 19,300 96,100 54,900 34,500 183,000 207,300 77,300 59,800 52,600 106,300

25,300 24,700 24,400 22,800 22,100 19,600 19,000 18,700 17,500 16,900 16,600 14,900 14,800 14,300

194* } Eßwaaren> feine 301. Flachsgewebe etc., mit über 40 Zettelfäden auf 3 cm. etc. . . .

117,700 104,000 13,700 137. Kupfer, gehämmert, gewalzt etc. .

63,100 51,000 12,100 358. Baumwoflkonfektion 248,500 237,100 11,400 69. Holzwaaren, bemalt etc 55,200 44,600 10,600 168. Hydraulischer Kalk 65,900 55,400 10,500 Gesammtzollertrag der vorstehenden 47 Tarifpositionen 20,342,900 16,585,800 3,757,100 1890

Aus den vorstehenden Zahlen ergibt sieh, daß im Jahre die auf den betreffenden 47 Tarifpositionen erzielten Einfuhr-

NB. Die mit * bezeichneten Tarifpositionen hatten 1889 gegenüber dem Vorjahre eine M i n d e r e i n n a h m e angewiesen.

67

zollbetreffnisse 66 % der Gesammteinnahme an Einfuhrzöllen ausmachen (1889: 61 % Speziell bemerkenswerth sind die außerordentlich großen Mehreinnahmen auf Rohtabak (circa Fr. 920,000) und den diversen Zuckersorten (rund Fr. 710,000). Bei Rohtabak ist die Vermehrung auf die enorm gesteigerte Einfuhr infolge der neuen Tarifvorlage zurückzuführen, in welcher, laut unserm ursprünglichen Antrag, eine nicht unerhebliche Erhöhung der Zölle auf Tabak und Tabakfabrikaten vorgesehen war. Beim Zucker bewirkte namentlich die Rückvergütung von Fr. 5 per q. Zucker netto bei der Ausfuhr von kondensirter Milch eine namhafte Zunahme des Exportes dieses Artikels und damit im Zusammenhange eine bedeutende Steigerung der Zuckereinfuhren. Die übrigen Mehreinnahmen sind, wie im Jahre 1889, zum größten Theil auf einen vermehrten Import der hauptsächlichsten Konsumartikel zurückzuführen (Sprit, Wein, Weintrauben zur Kelterung, Schlachtvieh und Schweine, gesalzenes Fleisch, Kaffee, Butter, Thee, Honig etc.).

Diesen Mehreinnahmen stehen die nachfolgend verzeichneten hauptsächlichsten M i n d e r e i n n a h m e n gegenüber : MinderTarifZollertrag Bezeichnung der Waare.

einnahme Nr.

1890.

1889.

1890.

Fr.

Fr.

Fr.

77,400 167,400 86.f Schuhwaaren aus Leder, feine .

. 90,000 216. Mehl, Graupe, Grütze etc.. . .

479,500 525,800 46,300 216bls l. Eeis in geschälten Körnern 79,800 115,200 35,400 206.f Obst, gedörrtes 18,200 50,400 32,200 332.f Wollgewebe, gefärbt, bedruckt etc.

778,700 807,800 29,100 359.f Wollkonfektion 356,400 376,400 20,000 280. f Baumwollgarne, gezwirnt, gebleicht etc 316.«. f Gezwirnte Seide und Floretseide 247. Bier in Fässern 374.bis f Jungvieh, ungeschaufelt . . .

201 . Geflügel, getödtetes

66,800 87,100 345,400 109,100 78.900

82,900 102,400 360,400 121,400 89,000

16,100 15,300 15,000 12,300 10,100

Gesammtzollergebniß dieser 11 Tarifpositionen 2,477,300 2,799,100 -- 321,800 Rechnet man hiezu den Ertrag der pro 1890 eine Mehreinnahme aufweisenden 47 Tarifpositionen, mit 20,342,900 16,585,800 +3,757,100 so ergibt sich für 58 Positionen des Tarifes eine Gesammteinnahme von 22,820,200 19,384,900 + 3,435,300

d. i. in Prozenten der Gesammteinnahmen an Einfuhrzöllen ausgedruckt: 74.05 °/o (pro 18S9: 71.29%).

NB. Die mit i bezeichneten Positionen des Tarifes hatten 1888 ein Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahre ergeben.

68 Die nachstehende Zusammenstellung ergibt für 32 der wichtigsten Tarifpositionen den Prozentsatz der Gesammteinnahme an Einfuhrzöllen pro 1090 und 1889: e-_f..u...n

T

*rïf"

EmfuhrzollDetrag.

Bezeichnung der Waare.

1890.

,

rruzcnisaii uer Gesammteinnahme a|)

Einfuhrzöllen.

1890.

1889.

Fr.

252.

237.

244.

245.

254.

215.

nnn

Wein in Fässern Rolltabak Krystallzucker, Stampfzucker Zucker in Hüten Sprit etc. in Pässern Getreide

. . . .

. .

\

373M. f Rindvieh, geschaufelt 332. Wollgewebe, gefärbt etc.

186. Petroleum etc 376. Schweine, mit und über 25 kg.

216. Mehl, Granpe, Grütze etc

. . .

3,846,100 2,232,600 1,837,300 1,467,100 1,398,800 1,339,100 1,087,800 778,700 591,400 495,800 479,500

Diese 11 Positionen ergeben ein Total von . 15,554,200 d. i. über die Hälfte der Gesaminteinnahme an Einfuhrzöllen pro 1890.

130. Eisen waaren, gemeine 474,200 286. Baumwollgewebe, bunt, gefärbt etc. . .

434,100 246. Zucker, geschnitten 433,300 105. Maschinen aller Art 393,800 359. Konfektion aus Wolle oder Halbwolle .

356,400 54. Bau- und Nutzholz, gesägt 356,100 247. Bier in Fässern 345,400 121. Façoneisen, Rundeisen etc., große Dimensionen 337,300 124. Eisenblech unter 3 mm. Dicke . . . . 309,900 221. Kaffee, roher 300,200 122. Façoneisen, Rtmdeisea etc., kleine Dimensionen 295,500 409. Porzellan, feines Steingut etc 288,800 41. Fensterglas, gewöhnliches 263,500 358. Konfektion aus Baumwolle 248,500 226. Malz 237,300 183. Steinkohlen, Brannkohlen, Coaks . . .

224,200 251. Weintrauben zur Kelterung 205,500 240. Cigarren und Cigaretten 203,600 82. Leder aller Art 200,500 411. Gemeine Knrzwaaren 191,000 188. Butter, frisch, gesotten, gesalzen . . .

171,000 Total der 32 Tarifpositionen 21,824,300

12.«

13.S4

7.24

4.ss

5.96

5.62

4.76

4.S7

4.64

3.9

4.94

4.49

3.6S

3.47

2.63

2.97

1.92

2.0S

1.81

1

1.66

1.9S

50.«

1.54 1.41 1.41

47.9 1.58 1.06 1.25

1.16

1.21 1.38

1.16

1.12

1.12

l. Sì

1.09 1

0.98

0.97

0.68

1.28

1.12

0.96

1.06

0.9t

0.96

0.86

0.78

0.81

0.87

0.77

0.75

0.73

0.76

0.67

0.4

0.66

0.65

0.66

0.67

0.62

0.68

O.C6

0.49

70.82

68.41

69

Die nachstehende Tabelle gibt über die Vertheilung der Einnahmen auf die einzelnen Kategorien des Zolltarifes den erforderlichen Aufschluß. Mindereinnahmen ergaben gegenüber dem Vorjahre : Die Kategorien V. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, VI. Leder, und die Unterabtheilungen II. B. Chemikalien für gewerblichen Gebrauch, Vni. A. Uhren, IX. G. Edle,Metalle,. ; XIV. C. Seide, XIV. D. Wolle, XIV. G. Konfektions- und Modewaaren, XV. B. Thierische Stoffe.

Bei sämmtlichen übrigen Kategorien bezw. Unterabtheilungen dagegen wurden gegenüber dem Jahre 1889 Mehreinnahmen erzielt.

Nummer.

°/o der °/o der EinfuhrzollEinfuhrzollTotalTotalBeträge 1890. Einnahme. Beträge 1889. Einnahme.

""' Kategorien.

1890:

I

. a in

IV V VI VII

Vili IX

Chemikalien : A. JLpótheker- u-Progueriewaaren .

B. Chemikalien für gewerb- 2.52% lichen Gebrauch . . .

C. ÏTarbwaarôn Glas Holz , , . , r . . .

Landwirthschat'tlicbe Erzeugnisse . .

Leder . .

Literarische , wissenschaftliche und Kunatgegenstäade . .

Mechanische Gegenstände; A.Uhren.

.

' l B. Maschinen u. Fahrzeuge - 2.19 "/o Metalle: A. Blei -B. Eisen C. Kupfer D. Nickel E Zink 7.61 «/o F Zinn G. Edle Metalle . . . .

H. Erze und Metalle, verschiedene Uebertrag

Fr.

30,443. 63

0.1

Fr.

30,390. 95

0.1

178,088. 11

0.58

167,440. 21

0.62

423,617, 70 174,496. 16 656,895. 01 870,489. 95 39,420. 39 ;539,971.. 88

1.37 0.57 2.13 2.82 0.13 1.75

106,004. 59 56,547. 32 620,008. 51 28,586.

2,058,435.

162,163.

13,248.

34,405.

17,882.

29,570.

56 62 62 09 27 02 38

998. 85 6,041,273. 66

1889:

44 51 08 49 61 21

2.10 0.57 2.10 2.84 0.15 2.25

0.34

97,344. 53

0.36

0.18 2.01

57,324. 68 479,179. 21

0.21 1.76

0.093 6.68 0.53 0.043 0.11 0.058 0.096 0.0032 19.6

571,163.

154,958.

571,218.

773,079.

40,068.

611,019.

26,378.

1,832,943.

137,189.

11,771.

31,578.

15,714.

31,317.

97 93 36 89 95 11 26

990. 93 5,641,072. 32

Einfuhrzoll-Differenz 1890.

0.099 6.74 0.50 0.043 0.12 0.057 0.115 0.0036 20.7000

°/o

-\

Fr.

52. 68

H- 10,647. 90

i 3.29

- 147,545. 74 19,537. 65 - 85,676. 93 - 97,410. 46 648. 22 - 71,047. 33

: -

8,660. 06

} 1.97

. 7.68

Hh

777. 36 140,829. 30

h 2,207. 59 - 225,491. 69 - 24,974. 26 - 1,476. 20 - 2,826. 32 - 2,167. 91 1,746. 88

H|-

7. 92 + 400,201. 34

Nummer X XI XII XIII XIV

XV XVI

?.vu '.

°/o der EinfuhrzollTolalBeträge 1890. Einnahme.

Kategorien.

1890: Uebertrag

Fr.

6,041,273. 66 1,168,122. 36 Nahrungs- u n d Genußmittel . . . . 16,317,575. 81 Oele und Fette 181,903. 20 499,005. 01 Spinnstoffe: A, Baumwolle . . . . . .

1,226,318. 49 B. Plich's, Hanf. Jute etc.

336.626. 04 C. Seide . . . . . .

163,806. 52 D. Wolle, reift oder ge1,080,886. 13 mischt 12.41 °/o E. Kautschuk und Guttapercha . . . . . . .

29,208. 50 E. Stroh, Kohr, Bast etc. .

57,839. 31 &. Konfektions- und Mode931,231. 61 Thiere und thierische Stoffe : A. Thiere \ 1,895,050. 10 B. Thierische Stoffe . . ./> 6.32 o/o 51,505. 41 Thon w8 wen . .

.

484,089. 28 Verschiedene Waaren 351,985. 64 Total ') 30,816,425. 07

°/o der EinfuhrzollTotalBeträge 1889. Einnahme.

0.65 1.63

1,208,143. 42 299,122. 10 193,358. 46

4.44 1.10 0.71

+ + --

1,121,311. 92

4.12

Fr.

5,641.072. 32 1.077J46. 66 13,691,686. 63 176,042. 82 443,209. 80

3.98 1.09 0.53 3.51

0.095 0.19

26,877. 36 51,683. 40

3.02

954,119. 47

100

1889:

Fr.

+ 400,201. 34 -- 90,375. 70 --2,625,889. 18 5,860. 38 + 55,795. 21

19.6 3.79 52.95 0.59 1.62

6.15 0.17 1.57 1.14

Einfuhrzoll-Differenz 1890.

1,473,748.

51,892.

442,664.

337,585.

27,190,265.

35 80 18 49 18

20.7 3.96

50.35

0.099 0.19 3.51 5.42 0.19 1.63 1.24

100

o/o

18,175. 07 37,503. 94 29,551. 94

14.17 -- 40,425. 79 -f ' 2,329. 14 + 6,155. 91 --

22,887. 86

421,301. 75 i 5.61 + -- 387. 39 + 41,425. 10 + 14,400. 15 + 3,626,159. 89

) 8.5 Mal stärker als die Gesain mtein na hme an Einfuhrzöllen de 3 Jahres 1850 mit Fr. 3,613,763. 19.

72

Ili. Niederlagsverkehr.

Der Niederlags- bezw. Lager verkehr deckt sich im Handelsstatistischen Sinne des Wortes nicht mit dem Verkehr der eidg.

Niederlagshäuser, welch' letztere, wie wir zu wiederholten Malen in früheren Geschäftsberichten zu bemerken im Falle waren, je länger je mehr als ,,Zollämter im Innern" benutzt werden. Um den wirklichen L a g e r v e r k e h r auszumitteln, werden seit Januar 1889 spezielle statistische Anschreibungen besorgt; wir lassen nachstehend zur Veranschaulichung dieses Verkehrs zwei kleine Tabellen folgen und verweisen für nähere Einzelheiten auf den Jahresband der schweizerischen Handelsstatistik für 1890, der im Laufe des Jahres 1891 erscheinen wird.

A. Verkehr der schweizerischen Niederlagshäuser.

q. netto.

1. L a g e r b e s t a n d auf 1. Januar 1890, mit Einschluß von Wein . . .

. . . . . . 26,272 2. E i n g a n g auf L a g e r (eigentlicher Lagerverkehr) . 127,010 3. Ei n g a n g von n i c h t zur L a g e r u n g bestimmten Waarensendungen: q. netto.

a. sofort in den Konsum übergegangen . . 68,611 b. Uebersiedlungsgut, Reiseeffekten, etc. . . 7,121 c . Heiraths- u n d Erbschaftsgut . . . . .

737 d. Kunstgegenstände für öffentliche Zwecke 137 e. Retourwaaren. schweizerischen Ursprungs . 1,256 f. Gegenstände f ü r Schaustellungen . . .

l .

77,863

Gesammtverkehr der Niederlagshäuser pro 1890 231,754 ; Ausgang im Jahre 1890 208,544 Lagerbestand auf l. Januar 1891

23,210

Der T 6 ta lei n g a n g aufLager beträgt demnach pro 1890 (Ziffer 2-)-Ziffer 3 hievor) 205,482 q. netto; hievon entfallen: o. auf den eigentlichen Lagerverkehr ... . . . . . 62.i °'o gegenüber 58.24 % pro 1889 und b. auf direkt für den Konsum bestimmte Waaren etc. 37.9 °/c gegenüber 41.76 °/o pro 1889.

73

B. Verkehr mit den sogenannten Freilagern und mit zwölfmonatlichen Geleitscheinen.

* ,, '

Lagerbestand auf dea 1. Januar 1890 Eingang auf Lager 1890

969,717 *> 1,570,095 Total

Ausgang ab Lager 1890: a. zur Einfuhr b. im mittelbaren Transit

g. netto.

2,5§9,812 - -,

q, netto. , 1,261,698 . . . .

372,298 -- 1,633,996

Lagerbestand auf 1. Januar 1891

905,816

Addirt man den E i n g a n g auf Lager ad A und B, so ergibt sieh pro 1890 ein Quantum von 1,775,577 q. netto als Gesammtwaarenbewegung; der Verkehr mit eidg. Niederlagshäusern betragt hievon nur 11.57 % inkl. die gar nicht zum Lagerverkehr gehörenden Artikel (s. A. 3. hievor), der Verkehr mit zwölfmonatlichen Geleitscheinen und Freilagern macht dagegen 88.43 % des Gesammtverkehrs aus.

Der Gesammtausgang ,,ab Lager" im ungebundenen Verkehr (zwölfmonatliche Geleitscheine für sogenannte Partiegüter und Waaren auf Freilager) beziffert sich pro 1890 auf 1,633,996 q.

netto; hievon wurden 77.22 °/o (1889: 75.67 % zur E i n f u h r verzollt, wahrend 22.78 % (1889; 24.33 °/o) im mittelbaren Transit zur Wiederausfuhr gelangten.

IT. Freipassverkehr.

Der Veredlungsverkehr hat sich auch im Berichtsjahre weiter entwickelt, und insbesondere ist im aktiven Veredlungsverkehr für verschiedene Veredlungsbranchen eine nicht unerhebliche Arbeitszunahme zu verzeichnen, was jedoch nur dadurch ermöglicht wurde, daß die Zollbehörde den veralteten Bestimmungen des Gesetzes eine den heutigen Verhältnisse?! entsprechende loyale Auslegung gab. Dem allseitig geäußerten Verlangen um Erlaß neuer gesetzlicher Bestimmungen wird die im Laufe des Jahres 1891 an die *) Nachträglich rektifizirte Zahl statt 969,604 q,, wie im Berichte pro 1889 angegeben.

< '

74

Räthe gelangende Vorlage betreifend die Revision des Zollgesetzes vom Jahre 1851 nachkommen, und deßhalb glauben wir, auf diesen Punkt hier nicht weiter eintreten zu sollen.

Seitdem gewisse Mißbräuche im Veredlungsverkehr mit rohen Baumwolltüchern abgestellt worden sind, worüber im letzljährigen Geschäftsberichte das Nähere mitgetheilt wurde, gibt dieser sehr bedeutende Verkehr zu besondern Bemerkungen nicht mehr Anlaß.

Bezüglich dos Umfanges und der verschiedenen Arten des Veredlungsverkehrs muß auf den Jahresband der Schweiz. Waarenstatistik und auf den Bericht der handelsstatistischen Abtheilung der Oberzolldirektion, welche beide im Laufe des Jahres 1891 erscheinen, verwiesen werden.

Der zollfreie S t i c k e r ei v e r k e h r zwischen der Schweiz und Vorarlberg, welcher im frühern schweizerisch-österreichischen Handelsvertrage nur durch einen Vormerk im Schlußprotokoll garantirt war, ist im neuen Vertrag vom 23. November 1888 in ganz einläßlicher Weise geregelt worden (Art. 4), jedoch mit ausdrücklicher Beschränkung auf Vorarlberg und Liechtenstein, entsprechend den Anträgen des Kaufmännischen Direktoriums in St. Gallen Namens der schweizerischen Stickerei-Interessenten.

Im Laufe des Berichtsjahres wurde nun aufmerksam gemacht, daß im Tyrol eine Anzahl Stickmaschinen etablirt seien, mit welchen offenbar unter Benutzung des freien Veredlungsverkehrs nach dem Vorarlberg für den schweizerischen Markt gearbeitet werde, wobei im Vorarlberg bestehende Filialen einfach die Vermittlung besorgen.

Da die ostschweizerische Stickerei-Industrie auf die vertragsgemäße Beschränkung dieses Verkehrs großen Werth legt und legen muß, so sahen wir uns auf Ansuchen von dieser Seite veranlaßt, die zollfreie Rückkehr von Stickereien für die uns namhaft gemachten Firmen an die Bedingung des amtlichen Nachweises zu knüpfen, daß die Veredlung wirklich in einer voiwlbergischen bezw. liechtensteinischen Ortschaft stattgefunden habe, in der Meinung immerhin, daß diese Maßnahme dahinfalle, sobald der Nachweis darüber vorliegt, daß die im Tyrol beschäftigten Maschinen in's Vorarlbergische zurückgezogen worden sind.

75

V. Personalbestand der Zollverwaltung.

Bestand auf den 31. Dezember 1890.

1889.

Beamte.

Angestellte und Bedienstete.

Beamte.

Angestellte und Bedienstete.

·-- 6 148

31 47 358

--· 6 138

11

--

11

--

5

--

--

l

--

380

---

310

-- .

138

Oberzolldirektion, einschließlich 18 Beamte der Abtheilung für Handelsstatistik 30 Bei 6 Gebietsdirektionen . . 46 Bei 259 Zollämtern . . . . 372 Bei 24 Zollbezugsposten (überdies 10 Grenzwächter und 3 Landjäger, siehe unten) -- Chefs des eidg. Grenzwachtkorps in den Kantonen Baselstadt, Baselland, Solothurn; Schaffhausen , Thurgau, Zürich, St. Gallen; Tessin; Neuenburg , Waadt ; Genf und Wallis 6 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidgenössischen Grenzwachtdienst im bernischen Jura . . . l Eidgenössische Grenzwächter (von diesen verwendet: 28 gleichzeitig als Einnehmer und 10 gleichzeitig an Zollbezugsposten) -- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet : 25 gleichzeitig als Einnehmer und 3 an Zollbezugsposten, 2 als Büreauaushülfe) -- 455

99 644

442

1099

603

1045 54

76

Vormehrung im Jahre 1890: 54 M a n u , wovon 31 Mann für den Grenzschutz.

Im Jahre 1890 sind 50 M a n n ausgetreten und zwar : 18 durch Tod (worunter 3 Grenzwächter), 16 ^ Demission (worunter 13 Grenz Wächter), 16 ,, Wegweisung (worunter 14 Grenzwächter).

Das Verhalten des Dienstpersonals gibt im Berichtsjahre zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

"O"-

Tl. Oberzolldirektion.

Auf das Bundesgesetz betreffend die Neuorganisation der Oberzolldirektion vom 19. Dezember 1890 ist bereits unter Abschnitt I hingewiesen worden.

Die Centraldirektion des Zollwesens steht vor einem bedeutenden Arbeitspensum, nicht nur in Bezug auf den neuen Tarif und die Erneuerung der Handelsverträge, resp. deren nachherige Vollziehung, sondern auch hinsichtlich der innern Organisation des gesammten Zollwesens selbst, welche durch die im Entwurfe liegende Revision des Zollgesetzes von 1851 nach verschiedenen Richtungen hin eine wesentliche Umgestaltung erfahren dürfte.

Wir hoffen indessen, daß die Centralstelle durch die von deu Käthen beschlossene Neuorganisation in den Stand gesetzt sein werde, diese Aufgaben in befriedigender Weise lösen zu können.

Zu besondern Bemerkungen gibt die Geschäftsführung im Berichtsjahre nicht Anlaß. Wir könnten lediglich wiederholen, was im Berichte pro 1889 in Abschnitten VI und VII bereits gesagt worden ist. Im gleichen Verhältniß, wie Handel und Verkehr sich ausdehnen, vermehrt sich auch die Arbeit der Zollverwaltung in allen Instanzen.

VII. ZollgeMetsdirehtionen und Zollbüreaux.

Das Arbeitsfeld der Z o l l g e b i e t s d i r e k t i o n e n ist, wie wir schon früher hervorgehoben haben, ein überaus weitschichtiges und verantwortungsvolles, komplizirt durch die vielen Nebenfunktionen , welche der Zollverwaltung durch die eidgenössische Gesetzgebung zugewiesen sind. Das Nämliche gilt auch bezüglich der wichtigern E i s e n b a h n h a u p t z o l l ä m t e r .

77

Sehr zeitraubend für die Direktionsbüreaux sind immer noch die Reklamationen wegen Verzollung von Postsendungen, welche in Folge mangelhafter Deklaration und bei der Unmöglichkeit, dergleichen Sendungen sämmtlich der zollamtlichen Revision zu unterstellen, nach Maßgabe von Art. 14, 15 und 16 des Zollgesetzes mit einem höhern oder dem höchsten Zollansatz belegt werden mußten.

Obschon die Zollverwaltung sich Mühe gibt, durch Bekanntmachungen im Bundesblatt und Belehrung im Spezialfalle die Warenempfänger zu veranlassen, in ihrem eigenen Interesse dem Versender im Auslande den genauen Wortlaut der Inhaltsdeklaration für die schweizerische Zollabfertigung vorzuschreiben, was an Hand des Zolltarifs Jedermann möglich ist, so muß sie nur allx.u häufig die Wahrnehmung machen, daß ilice Anleitung ignorirt wird, und daß überhaupt zollamtliche Bekanntmachungen vom Publikum nicht gelesen zu werden scheinen, das dann freilich sofort mit einer Reklamation bei der Hand zu sein pflegt, wenn es sich durch Außerachtlassung der Zollvorschriften einen Nachtheil zugezogen hat.

Die Anforderungen an das Beamtenpersonal der Zollverwaltung haben sich nach allen Richtungen derart gesteigert, daß nothgedrungen an die allgemeine Vorbildung neu eintretender Zollgehülfen inskünftig höhere Anforderungen gestellt werden müssen, als dieß bisher gemeinhin der Fall war. Nur dann wird es möglich sein, für die Einnehmer- und Kontroleurstellen befähigte und denselben gewachsene Beamte heranzubilden, während gegenwärtig in dieser Beziehung noch Manches zu wünschen übrig bleibt. Nebstdem wird die Verwaltung den Kandidaten eine obligatorische Probezeit von mehreren Monaten zur Bedingung machen, so daß Elemente, welche den Anforderungen nicht genügen, rechtzeitig zurückgewiesen werden können.

Daß neuestens die Wahlfähigkeit für h öheT e Beamtenstellen (Einnehmer und Kontroleure) von dem Ergebniß eiüer Fachprüfung der betreffenden Bewerber abhangig gemacht wird, ist bereits im letztjàhrigen Geschäftsberichte hervorgehoben worden und es hat dieses Verfahren in den Käthen Ausdrückliche Billigung gefunden. Die gute Wiikung auf den Eifer und den Fleiß namentlich des Jüngern Beamtenpersonals ist jedenfalls nicht zu verkennen, dagegen wird ein strengerer Maßstab erst dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn dem Beamten eine-' materienweise
geordnete Sammlung der Vorschriften aller Art, deren Vollzug den Zollorganen obliegt, mit den nòthigen Kommentaren an die Hand gegeben werden kann. Mit der Bearbeitung eines solchen

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Kompendiums muß jedoch nunmehr zugewartet werden, bis die Revision der Zollgesetzgebung (Zolltarifgesetz und Gesetz über das Zollwesen), sowie der Vollziehungsvorschriften durchgeführt ist und die Handelsbeziehungen mit dem Auslande vertraglich wieder neu geregelt sind.

Bezüglich der Zolleinrichtungen in den einzelnen Gebieten haben wir Folgendes mitzutheilen : Den für die Lagerung südländischer Weine erstellten Kellereien der Firma Alfred Zweifel in L en z b ü r g ist der Charakter eines e i d g e n ö s s i s c h e n N i e d e r l a g s h a u s e s verliehen worden, mit Rücksicht einerseits auf den bedeutenden, in steter Zunahme begriffenen Reexport und andererseits auf den Umstand, daß für Lagerung dieser Weine, welche nur durch eine längere rationelle Pflege und Besorgung in entsprechend eingerichteten Kellerräumen auf die wünschbare Entwicklungsstufe gebracht werden können, die bestehenden eidgenössischen Niederlagshäuser nicht geeignet sind. Die Kosten des Zolldienstes, der im Kellereigebäude selbst eingerichtet ist, fallen zu Lasten der genannten Firma.

Schon seit längerer Zeit hat sich sowohl im zolldienstlichen Interesse als namentlich auch mit Rücksicht auf das mit dem Zollbüreau verkehrende Publikum eine Erweiterung des der Nordostbahn gehörenden, von der Eidgenossenschaft gemiethefcen Büreaulokals d e s e i d g e n ö s s i s c h e n N i e d e r l a g s h a u s e s i n Z ü r i c h als absolut noth wendig erwiesen. Diese Erweiterung hat nunmehr im Laufe des Berichtsjahres durch Verständigung mit der Nordostbahn stattgefunden.

Infolge gegebener Gelegenheit, eine in unmittelbarer Nähe der Grenze bei Olà e r w i e s e n (Schaffhausen) gelegene, zweckmäßig eingerichtete Gebäulichkeit unter günstigen Bedingungen käuflich zu erwerben, ist von der Erstellung eines neuen Zollhauses, für welches die Käthe den nöthigen Kredit im Budget von 1890 bewilligt hatten, abgesehen und der letztere zum Ankauf des betreffenden Gebäudes verwendet worden. Dieser Liegenschaftserwerb, verbunden mit der Servitut, daß die kurze Terrainstrecke bis zur Landesgreoze nicht überbaut werden darf, kann als die denkbar günstigste Lösung der dortigen Lokalfrage betrachtet werden.

Für Errichtung einer kleinen Gebäulichkeit zur Unterbringung des Zollbezugspostens in O s t e r f i n g e n (Schaffhausen) ist pro 1891 der
nöthige Kredit bewilligt worden.

Infolge Kündigung des Mietvertrages für die bisherigen Lok a l i t ä t e n der D i r e k t i o n des IV. Z o l l g e b i e t e s , des Zoll-

79

amtes und des Grenzwachtpostens Lugano hat die Zollverwaltung einen Theil des zu zolldienstliehen Zwecken sehr geeignet gelegenen, der Gemeinde Lugano gehörenden Palazzo civico gemiethet und es sind die neuen Lokale bereits bezogen.

Gemäß der im Jahre 1881 abgeschlossenen Uebereinkunft mit der D a m p f s c h i f f V e r w a l t u n g des L u g a n e r s e e s ist ein a m b u l a n t e r Z o l l d i e n s t auf den Schiffen derselben eingeführt worden. Die Beziehungen zu der genannten Verwaltung und das Verhalten des Schiffspersonals lassen indessen so sehr zu wünschen übrig, daß, wenn von jener Seite nicht ganz andere Zustände geschaffenwerden, die Kündigung des Vertrages unvermeidlich sein wird.

Mit Rücksicht auf den ganz unbedeutenden Verkehr und infolge der neuen Organisation der Grenzbewachung im Kanton Waadt haben wir das Zollb u r e a u in L u t r y aufgehoben.

Infolge der neuen Straßenanlage von les Taillères an der Straße la Brévine-Verrières an die Landesgrenze bei l'Ecrenaz ist die Verlegung des Zollbüreau und die Neuerstellung eines Zollhauses nothwendig geworden. Der Kredit für diese Baute ist bereits bewilligt.

Gestützt auf kantonale Vorschriften betreffend den Weinhandel glaubte die betreffende Aufsichtsbehörde des Kantons Waadt berechtigt zu sein, die Kontrole auch auf das e i d g e n ö s s i s c h e N i e d e r l a g s h a u s für W e i n e in R o l l e ausdehnen zu sollen.

Wir halten jedoch dafür, daß eine solche Kontrolbefugniß den kantonalen Behörden nur über denjenigen Wein zustehe, der ab Transitlager zur Einfuhr angemeldet, bezw. verzollt worden, und nicht über solchen, welcher, auf eidgenössischem Transitlager liegend, noch nicht Inlandswaare geworden ist.

Da die Duldung einer derartigen k a n t o n a l e n Kontrole für das Institut der e i d g e n ö s s i s c h e n Niederlagshäuser sehr nachtheilige Folgen haben und die rechtliche Stellung derselben schwer beeinträchtigen würde, ist vorläufig Weisung erlassen, den Zutritt in das Entrepôt zur Vornahme amtlicher Handlungen ohne schriftliche Bewilligung der eidgenössischen Zollbehörde Niemand zu gestatten. Indessen gelangte die Angelegenheit im Berichtsjahre noch nicht zum endgültigen Abschlüsse, sondern es wird sich der Bundesrath behufs grundsätzlicher Entscheidung noch weiter mit derselben .zu befassen haben.
Infolge Erstellung einer schmalspurigen Straßenbahn Genf-Douvaine wird die V e r l e g u n g des Z o l l b ü r e a u Co r sie r an den Kreuzungspunkt der Straße Genf-Thonon und des Kommunalweges.

Anières-Veigy, dem die Bahnlinie folgt, zur Notwendigkeit.

so Bis zur Vollendung des neuen Zollhauses wird der Zolldienst an dem genannten Kreuzungspunkte durch einen Zollbezugsposten besorgt, für welchen die Bahnunternehmung ein provisorisches Unterkunftslokal zur Verfügung zu stellen hatte.

In Ermanglung einer K o n t r o l s t e l l e am r e c h t e n U f e r des G e n f e r H a f e n s hatten die daselbst anlegenden Barken sieh bisher im Zollbüreau am linken Seeufer anzumelden, welches ·dann jeweilen einen Zollaufseher zur Vornahme der Revision abordnete.

Diese Komplikation ist nun durch Aufstellung eines besondern permanenten Kontroipostens am rechten Seeufer gehoben und überdieß durch Erweiterung der Abfertigungszeiten eine weitere Erleichterung geschaffen worden.

In unserer Botschaft vom 4. Juni 1888 betreffend Erleichterung der , Zollverhältnisse für die Grenzgebiete (Motion Kunzli) haben wir mitgetheilt, daß mit der Regierung von Genf Unterhandlungen eingeleitet seien über E r r i c h t u n g e i n e s e i d g e nössischen Niederlagshauses beim ß a h n h o f e Genf, an Stelle der sog. Magasins généraux, und zwar in derjenigen Form, wie sie dem seit 1854 bestehenden sog. Port-franc Rive verliehen wurde. Der Bundesrath hatte dießfalls zur Bedingung gemacht, daß die erforderlichen Bauten, deren Plangenehmigung vorbehalten wurde, auf Kosten der Interessenten zu geschehen haben und daß die nöthigen Bureau- und Grenzwachtlokale der .Zollverwaltung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen seien; dagegen verpflichtete sich der Bund, die Kosten für das erforderliche Zoll- und Bewaehungs- (Grenzwächter-) Personal zu übernehmen.

Durch Gesetz vom 10. Oktober 1888 genehmigte der Große Rath des Kantons Genf eine zwischen dem Staate und einem Consortium (Société d'Exploitation des Ports-francs) abgeschlossene Konvention betreffend Erwerbung der Magasins généraux und Uebertragung des Betriebes des neu projektirten, wie des bereits bestehenden Entrepôt, des sog. Port-franc Rive, an genannte Gesellschaft, und eröffnete gleichzeitig dem Staatsrathe den erforderlichen Kredit von Fr. 1,200,000.

Nach längern Unterhandlungen ist nun unterm 24. Mai/2. Juni 1890 ein Vertrag zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf abgeschlossen worden, und zwar für beide Entrepôts, Cornavin und Rive, weil es zweckmäßig schien, für die unter der nämlichen Administration stehenden Institute einheitliche Bestimmungen aufzustellen. Die wesentlichsten derselben, außer den bereits erwähnten, lauten :

81

1. An Stelle des bisherigen Entrepôt in den Magasins généraux wird ein Entrepôt mit denjenigen Befugnissen kreirt, wie sie seit 1854 für den sog. Port-franc Rive bestanden haben; '2. die ins Entrepôt (Einzelmagazine) aufgenommenen unverzollten Waaren können fraktionirt und ihrer Emballage entledigt werden, dagegen ist jede Manipulation, welche eine Veränderung der Waare selbst zum Zwecke hätte, unstatthaft; 3. bei Austritt der Waaren aus den Entrepôts geschieht die Abfertigung. nach Maßgabe der allgemeinen Zoll Vorschriften : für Waaren, welche ihrer ursprünglichen Transport Verpackung entledigt sind, unter Hinzurechnung des Tarazuschlages nach Maßgabe der bundesräthlichen Verordnung vom 22. November 1884; 4. die Waag- und Lagergebühren (Bundesrathsbeschluß vom 7. September 1870) werden der Betriebsgesellschaft überlassen und von ihr bezogen; 5. Vertragsdauer 12 .Jahre.

"0° Dieser Vertrag wurde vom Bundesrath unterm 13. Juni 1890 mit dem Vorbehalte jederzeitiger Modifikation der Verordnung vom 22. November 1884 genehmigt und am 2l. gleichen Monats ein besonderes Reglement für beide Entrepôts erlassen.

Die Bezeichnung Port-franc ist mit diesem neuen Abkommen dahingefallen und durch Entrepôt ersetzt.

VIII. Grenzschutz.

Ueber die Organisation der Grenzbewachung im Allgemeinen geben die Geschäftsberichte pro 1888 und 1889 einläßlichen Aufschluß, so daß wir unsere dießmalige Berichterstattung auf die seither eingetretenen namhaftem Aenderungen und besondern Vorkommnisse beschränken können.

Vom Kanton Bern wurden zwei weitere Landjäger für die Grenzbewachung im Jura verlangt behufs Stationirung derselben in Coeuve, einer Ortschaft im Amtsbezirk Pruntrut, wo nach den eingelaufenen Berichten die Spritschmuggler bisher vorzugsweise ihre Hehler fanden, bis sie den Weitertransport des geschmuggelten Sprits wagen durften. Mit diesen zwei Mann ist die Zahl der mit dem Grenzwachtdienst betrauten bernischen Landjäger auf 53 Mann angewachsen.

Bundesblatt.

43. Jahrg. Bd. II.

6

82 Ende November 1890 hat der Große Rath des Kantons Bern eine bereits in seiner Julisitzung angemeldet gewesene Motion behandelt und angenommen, dahingehend, es möchte die kantonale Regierung beim Bundesvathe die geeigneten Schritte thun, damit dem Alkoholschmuggel im bernischen Jura energischer gesteuert werde. Obschon dem Bundesrathe bis Ende Jahres eine dießbezügliche Eingabe Seitens der bernischen Regierung nicht zugegangen ist, glauben wir, bei diesem Anlaße doch konstatiren zu sollen, daß der Schmuggel an der jurassischen Grenze merklich abgenommen hat, indem in der zweiten Hälfte des Jahres 1890 zwei einzige Straffalle zur Anzeige gelangten, womit freilich nicht gesagt werden will, daß dies überhaupt die einzigen Schmuggelfälle gewesen seien.

Zur bessern Darlegung der Vert' ^»e" erscheint es am Platze, über den Spritschmuggel im Jura an dieser Stelle einige erläuternde Bemerkungen einfließen zu lassen.

Als dem Schmuggel am meisten ausgesetzt wird die Gegend zwischen Boncourt und Charmoille bezeichnet, wo die Grenze ihrer ganzen Länge nach bewaldet ist. In diesem Distrikt mit einer Grenzperipherie von 30 à 35 Kilometer sind, auf 9 Posten zu 2 bis 7 Mann vertheilt, 30 Landjäger-Grenzwächter stationirt, zur Ueberwachung nicht nur der zirka 80 Durchpässe und zahllosen Kreuz- und Querwege,' sondern auch der innerhalb der Grenze gelegenen Ortschaften, unter deren Bewohnern es solche gibt, welche der Hehlerschaft beschuldigt werden.

Infolge der Uebereinkunft zwischen der Schweiz und Frankreich betreffend die Kontrolirung des Verkehrs mit Getränken vorn 10. August 1877 ist der direkte Spritschmugge] von Frankreich nach der Schweiz geradezu ausgeschlossen, indem Frankreich die inländische Konsumsteuer von Fr. 156 per Hektoliter, welche auf der Waare haftet, bei der Ausfuhr nach der Schweiz nur dann zurückerstattet, wenn der französische Geleitschein, welcher einer jeden derartigen Sendung mitgegeben wird, das Visum des korrespondirenden schweizerischen Zollamtes trägt, und dieses Visum wird selbstverständlich nur dann beigesetzt, wenn die betreffende Waare ordnungsgemäß zur Abfertigung beim schweigerischen Zollamt angemeldet worden ist.

Nun sind die Hauptschmirggeldepots in der französischen Ortschaft Réchésy etablirt, in der Nähe des sogenannten Dreiländersteins, wo die Grenzen Deutschlands,
Frankreichs und der Schweiz zusammenstoßen, und da gegenüber Deutschland ein ähnliches Koutvol verfahren, wie es mit der Schweiz vereinbart ist, nicht besteht, so wird nach den eingezogenen Informationen der zum Schmuggel

83

bereit gehaltene Sprit beim französischen Bureau Réchésy zur Ausfuhr nach dem Elsaß angemeldet und, nachdem der französische Beamte den Inhalt konstatirt, von einem Douanier bis in die Nähe der deutschen Grenze begleitet.

Damit soll dann, wie berichtet wird, die französische Behörde die Ausfuhr aus Frankreich als erwiesen betrachten und die Entlastung des betreffenden Spritdepots von dem entsprechenden Konsumsteuerbetreffniß erfolgen.

Ueber die Grenze gekommen, wenden sich aber die Schmuggler nicht immer nach dem Elsaß, sondern sie dringen in dasjenige der drei Länder ein, wo sie am wenigsten Gefahr vermuthen. Die Straße Réehésy-Pfetterhausen, über welche gewöhnlich die Ausfuhr stattfindet, -kreuzt die deutsch-französische Grenze auf halbem Wege im Walde. Von da bis zur schweizerischen Grenze, beim sogenannten Dreiländerstein, beträgt die Entfernung zirka l Kilometer.

Nach den erhaltenen Berichten soll der meiste Sprit mit Umgehung der Konsumsteuer von Fr. 156 per Hektoliter wieder nach Frankreich zuriickgeschmuggelt werden, weil am. meisten gewinnbringend.

Finden jedoch die Schmuggler die Grenze bewacht, so versuchen sie nach dem Elsaß oder nach der Schweiz einzudringen.

Nach sehr zuverläßigen Erhebungen sind in Réchésy 1890 247 Hektol. Sprit zur Ausfuhr nach dem Elsaß -- anderer Sprit kommt nach dem oben Gesagten nicht in Frage -- vorgemerkt worden, von welchem Quantum der größere Theil wieder auf französisches Gebiet zurückgelangt sein dürfte, während der Rest nach dem Elsaß und der Schweiz geschmuggelt wurde. Das nach der Schweiz verbrachte Quantum kann vielleicht auf zirka 30 Hektol.

veranschlagt werden, wovon 6 Hektol. beschlagnahmt worden sind.

Zur Anzeige gelaugten aus dem bernischen Jura 1890 irn Ganzen 11 Spritschmuggelfälle (wovon 9 auf das erste und nur 2 auf das zweite Semester fallen), gegenüber 19 im Jahre 1889.

In der Nacht vom 9./10. März fand zwischen einer Bande von 12--15 Schmugglern und 2 bernischen Landjäger-Grenzwächtern im Walde von Beurnevésin ein förmliches Gefecht statt, indem die Schmuggler auf die Grenzwächter feuerten und letztere hierauf ebenfalls von ihren Schußwaffen (eidg. Grenzwächter-Karabiner) Gebrauch machten, bis sich die Schmuggler schließlich auf französisches Gebiet zurückzogen; am folgenden Morgen wurden beim Durchsuchen des Waldes in einem Loche
versteckt 6 Blechgefässe mit 78 Liter Sprit gefunden. Von den beiden Grenzwächtern ist glücklicherweise keiner verletzt worden, trotzdem das Feuer auf dieselben aus nächster Nähe eröffnet worden war.

84

Infolge Erstellung von zwei neuen Straßenverbinduugen bei K o n s t a n z hat sich die Notwendigkeit ergeben, den Grenzwachtposten in K r e u z u n g e n und Umgebung um 4 Mann zu verstärken.

Im Weitern wurde an der Verlängerung der Wiesenstraße eine Wafihthütte errichtet, als Baugrund jedoch eine Landparzelle von zirka 450 m 2 erworben (s. Nachtragskredite III. Serie pro 1890) für don Fall, daß in der Folge die Errichtung eines Zollgebäudes daselbst sich als nothwendig sollte.

''B herausstellen Eine Verstärkung um je 1 Mann wurde auch für die Posten .Steckborn und Schieitheim für nothwendig erachtet.

Die Bewachung der Grenze bei Konstanz erfordert ein zahlreiches Personal wegen der vielen Kommunikationen und des sehr belebten Verkehrs zwischen dieser Stadt und den angrenzenden schweizerischen Ortschaften. Zur leichtern Kontrolirung und wirksamem Ueberwachung des Dienstes ist die Mannschaft (12 Mann) nunmehr in einer vom Bunde gemietheten und auf seine Kosten möblirten, geeigneten Lokalität kasernenmäßig untergebracht. Ueberhaupt geht das Bestreben der Verwaltung dahin, bei stärkern Grenzwachtposten, wo immer möglich, das Kasernirungssystem im dienstlichen Interesse successive durchzuführen.

Ein Fischer in Kurzrickenbach, der an einer zollamtlich nicht erlaubten Landungsstelle des Bodenseeufers angelegt, wurde von dem patrouillirenden Grenzwächter aufgefordert, einen verschlossenen Behälter der Gondel zu öffnen, was jener aber zu thun verweigerte.

Das Schloß, mit dem der Grenzwächter hierauf das Fahrzeug am Ufer befestigte, während er sich zu einem Gemeindebeamten begab, um durch diesen den Thatbestand der Widersetzlichkeit, konstatiren zu lassen, wurde vom Eigenthümer der Gondel mit einem Beil zerschlagen, und letztere der Revision durch die Abfahrt in den See hinaus entzogen.

Das zuständige kantonale Bezirksgericht, bei welchem auf Grund von Art. 47 des Bundesstrafrechtes Klage eingelegt wurde, verurtheilte den Inkulpaten wegen Widersetzlichkeit zu einem Tag Gefängniß und einer Geldbuße von Fr. 5.

Im III. Zollgebiet (St. Gallen und Graubünden) sind die Grenzwachtposten in Rorschach und Castasegna um je einen Mann verstärkt worden.

Der Grenzschutzvertrag mit Graubünden wurde von Seite des Kantons behufs Erlangung einer höhern Entschädigung gekündet.

Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Vertrages sind im Ganare.

85 Mit Ausnahme einiger Grenzverletzungen Seitens italienischer Douaniers ist bezüglich der Tessiner Grenze nichts Besonderes zu verzeichnen. Die weitere Verfolgung der betreffenden Vorgänge fällt in den Geschäftsbericht des Departements des Auswärtigen, politische Abtheiluug.

Der Bestand der Grenzwachtmannschaft im V. Zollgebiet (Waadt und Neuenburg) belief sich am Ende des Berichtsjahres auf 100 Mann, was einer Vermehrung um 13 Mann gegenüber dem Bestand auf Ende 1889 entspricht. Seit dem 1. Oktober 1890 ist der Grenzwachtdienst im ganzen V. Zollgebiete ausschließlich eidgenössischen Grenzwächtern übertragen.

Der neue mit dem Kanton Waadt abgeschlossene Grenzschutzvertrag, welcher am 1. Januar 1890 in Kraft trat und den Anforderungen der Zollverwaltung besser als der frühere Vertrag zu genügen schien, sowohl in Hinsicht auf die Organisation des Grenzwachtdienstes, als auf die Beschränkung des von den Grenzwächtern geforderten kantonalen Polizeidienstes auf dringende Fäile, wie Verhaftungen, Störungen der öffentlichen Ruhe u. s. w., hatte uns zu der Erwartung berechtigt, daß der Grenzwachtdienst im Kanton Waadt nunmehr in wesentlich besserer Weise als bisher besorgt werden würde.

Diese Erwartung hat sich jedoch nicht erfüllt; wir haben uns vielmehr genöthigt gesehen, auf die Mitwirkung der kantonalen waadtländischen Landjägennannschaft bei Ausübung der Grenzbewachung gänzlich zu verzichten.

Eine ausführliche Darlegung der verschiedenen Ursachen, welche diesen Entscheid herbeigeführt haben, geht über den Rahmen des vorliegenden Berichts hinaus.

Wir begnügen uns anzuführen, daß, nachdem das Zolldepartement eine a u f G r u n d d e s G r e n z s c h u t z v e r t r ä g e s a u s g e a r b e i t e t e I n s t r u k t i o n für das Grenzwachtpersonal erlassen hatte, das Militärdepartement des Kantons Waadt alle ihm zu Gebote stehenden Mittel angewendet hat, um zu verhindern, daß diese Instruktion thatsächlich zur Ausführung gelange. Wir verweisen übrigens auf unsere Botschaft betreffend Nachtragskredite pro 1890 vom Juni vorigen Jahres (Bundesblatt 1890, III, 445 u. ff.).

Wir haben bereits im Geschäftsberichte vom Jahr 1888 auf die seit Jahren bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen, welche der Zollverwaltung die Grenzbewachung bei Cerneux-Pequignot, bezw. bei den zwischen dieser Ortschaft und La Brévine gelegenen drei M a i x - H ö f e n verursacht und die ausnahmsweisen

86

Maßregeln erwähnt, welche getroffen werden mußten, um dem Schmuggelgewerbe der 3 Maixbesitzer und deren Personal zu begegnen , nämlich durch Verstärkung des Grenzwachtkorps um 9 Mann, welche dem Bunde eine jährliche Mehrausgabe von über Fr. 12,000 verursachen. Doch hat auch diese Maßregel und die Tag und Nacht fortgesetzte Bewachung des betreffenden, circa 4 km.

langen Grenztheiles durch 9 Mann dem Schmuggel nicht gänzlich zu steuern vermocht, so wenig als die bei Wiedereinschluß der Maix in die Zolllinie vom neuenburgischen Staatsrathe angebotene Garantie, indem auch im Berichtsjahre wieder 5 Zollübertretungen, begangen durch Bewohner jener Maixhöfe, zur Anzeige gelangt sind, mit einem umgangenen Zollbetrag von Fr. 43. 50, so daß wir uns die Frage, ob nicht früher oder später die definitive Ausschließung nothgedrungen zu verfügen sei, offen behalten müssen.

Im VI. Zollgebiet (Genf und Wallis) ist eine Vermehrung der Grenzwache um 10 Mann zu verzeichnen, nämlich 6 Mann als Ersatz von invalid gewordenen Leuten, welche infolge ihres Alters oder wegen Gebrechen, die auf den anstrengenden, während zwanzig und mehr Jahren geleisteten Dienst zurückzuführen sind, nur noch zu weniger beschwerlichen Dienstleistungen, z. B. als Plantons, verwendet werden können, 3 Mann im neuen Entrepôt Cornavin und l Mann zur provisorischen Besorgung des Zollbezuges bei Anières an der neuen Straßenbahnlinie Genf-Douvaine.

IX. Straffalle.

Zollübertretungen.

Im Jahre 1889 waren unerledigt geblieben .

27 Straffalle neu hinzu gekommen sind 1890 1175 ,, Total es ergibt sich demnach gegenüber dem Vorjahre, welches erzeigte, eine Vermehrung um

1202 Straffälle 1120 82 Straffälle

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt :

87 1890.

a. durch Verzicht auf die Verfolgung 19 b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung Seitens der Straffälligen 1151 durch gerichtlichen Spruch : 1. Zu Gunsten der Verwaltung 9 2. zu Ungunsten der ,, l Total

1180

1889.

Differenz 1890.

12

7

1072

-j~ 79

5 -- 1089

4 l 91

Am Schlüsse des Jahres 1890 waren noch unerledigt: 1. vor Gericht anhängig . . .

3 Fälle gegen 5 pro 1889 2. bei der Verwaltung pendent 19 ,, ,, 22 ,, 1889 Im Ganzen

22 Fälle gegen 27 pro 1889

Ueber die Vertheilung der Straflalle auf die einzelnen Zollgebiete, den Betrag der umgangenen Gebühren, die eingegangenen Bußbeträge und die Antheile der Zollverwaltung und der Kantone gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß:

Zahl der Straffälle 1890 Zollgebiete.

pendent vom Vorjahr.

neu hinzugekommen 1890.

Total.

Betrag des umgangenen Eingegangene Bußbeträge Zolles 1890.

1890.

Fr.

I. Zollgeb. (Basel)

Fr.

Bußantheil der Zollverwaltung 1890.

Kantone 1890.

Fr.

Fr.

.

13

320

333

2,394. 56

9,175. 56

3,044. 29

3,058. 52

E.

,,

(Schaffhausen)

2

373

375

2,025. 96

8,214. 85

2,738. 52

2,653. 61

ffl.

,,

(Chur) . .

4

91

95

1,212. 70

2,468. 29

«22. 96

822.»72

IV.

,,

(Lugano) .

1

73

74

637. 12

2,506. 83

835. 70

835. 59

V.

,,

(Lausanne)

3

154

157

421. 46

5,951.87

1,949. 68

1,949. 38

VI.

v

(Genf).

.

4

164

168

1,382. 37

4,918. 93

1,639. 99

1,639. 56

Total 1890

27

1,175

1,202

8,074. 17

33,236. 33

11,031.14

10,959. 38

1889

56

1,060

1,116

8,043. 76

33,350. 57

Ì 1,076. 51 10,865.13

Differenz

-- 29

+ 115

+ 86

+ 30.41 -- 114. 24

,,

-- 45.37

+ 94. 25

Uebertretungen des Alkoholgesetzes.

Zahl der Straffälle 1890

Beirag der umgangenen pendent neu hinzuMonopolvom gekommen Total.

geblihren.

1890.

Vorjahr.

Zollgebiete.

,,

Fr.

I. Gebiet Basel

Bußantheile der

Eingegangene Bußen 1890.

Zollverwaltung.

Kantone.

Verleider.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

455. 93 5,148. 24

1,716. 08 1,716. 08 1,716.08

. .

5

13

18

--

8

8

72/80

270. 40

90.14

90.13

90,13

3

4

54.53

290. 83

96.95

96.94

96.94

11.

,,

Sehaffhausen

III.

,,

Chur.

IV.

,,

Lugano .

--

4

4

64. 84

558. 70

186. 24

148.90

147. 78

V.

,,

Lausanne .

--

13

13

47.24

99. 75

33.25

33.24

33.26

VI.

,,

Genf.

. .

3

11

14

143. 83

123. 47

41.20

41. 13

41.14

Total 1890

9

52

61

839.17 6,491. 39 2,163. 86 2,126. 42 2,125. 33

1889

15

49

64

.

,,

. .

1

1,137. 58

3,729. 96

1,243. 37

1,243. 30

1,243. 29

90

Wie in unserm letztjährigen Berichte erwähnt wurde, hat das Bundesgericht einer Kassationsklage der Zollverwaltung gegen ein vom Bezirksgericht Locle abgegebenes Urtheil, durch welches eine des Schmuggels von 7 Stück Vieh angeklagte Persönlichkeit freigesprochen wurde, Folge gegeben und den Fall zu nochmaliger Beurtheilung dem Bezirksgericht Yverdon überwiesen. Die daherigen Verhandlungen haben am 26. und 27. Februar 1890 stattgefunden und insoweit besonderes Interesse geboten, als ein beim Schmuggel betheiligt gewesener Knecht des Beklagten, welcher inzwischen dessen Dienst verlassen hatte, vor Gericht nun ein umfassendes Geständniß abgelegt und den Hergang genau erzählt hat.

Trotzdem der Beklagte auch jetzt noch leugnete und eine ganze Anzahl Zeugen zu seinen Gunsten aufmarschiren ließ, so konnte das Urtheil nicht zweifelhaft sein. Er wurde beider Zollübertretungen schuldig erklärt und zu einer Buße von Fr. 3800, einer Entschädigung an die Zollverwaltung im Betrage von Fr. 300 und zu den Prozeßkosten verurtheilt, so daß ihn der durch die Zollübertretung gesuchte Gewinn auf über Fr. 5000 zu stehen kam.

Den Zollorganen an der genferischen Grenze ist es gelungen, eine des gewerbsmäßigen Schmuggels schon längst verdächtige Persönlichkeit in Veyrier auf der That zu ertappen. Für den Betreffenden war eine größere Sendung Biscuits und Senfpulver (als Transitgut) im Bahnhof Genf eingetroffen, jedenfalls in Folge eines Versehens, denn es wurde dieselbe sofort, ohne den Eingangszoll entrichtet zu haben, wieder in's Ausland zurückspedirt. Das Zollpersonal vermuthete, daß die Waare zum Einschmuggeln bestimmt war, und veranlagte das Gren/wachtpersonal zu besonders sorgfältiger Ueberwachung. Nach einigen Tagen gelang es denn auch einem Grenzwächter in Veyrier, bei Nachtzeit und auf offenem Felde eine Ladung anzuhalten, welche durch einen Angestellten der betreffenden Persönlichkeit auf einem Fuhrwerk hatte eingeschmuggelt werden wollen. Dieselbe, aus 197 Kilo Biscuits und 85 Kilo Senfpulver bestehend, wurde nebst Pferd und Wagen beschlagnahmt.

Der umgangene Zoll betrug Fr. 112. 10. Das Zolldepartement verfällte den Beklagten zu einer Buße vom ISfachen Betrage des umgangenen Zolles; da derselbe sich indeß weigerte, sich diesem Strafentscheid zu unterziehen, so kam die Angelegenheit vor das genferische Gericht,
welches, wie es scheint, mildernde Umstände annahm und die Buße auf den fünffachen Betrag der umgangenen Zollgebühren ermäßigte.

Eine am 10. August 1888 konstatirte, seit dem 30. N o v e m b e r 1888 bei den Gerichten des Kantons °Wallis anhängige Zollübertretung war am Schlüsse des Jahres 1890 noch nicht endgültig

91 erledigt. Es handelt sich um die Einschmuggelung von 3 Kälbern und 2 Schweinen, welche ein französischer Staatsangehöriger einem Hotelbesitzer im Kanton Wallis zum Schlachten geliefert hatte. Da gegen den auf französischem Gebiet domizilirten Schmuggler nicht vorgegangen werden konnte, so wurde der Hotelbesitzer als Mitschuldiger eingeklagt. Nach mehrfacher, bald mehr bald weniger oder gar nicht motivirter Vertagung der gerichtlichen Verhandlungen erfolgte endlich, nachdem der Bundesrath die Regierung von Wallis wiederholt um ihre Intervention hatte angehen müssen, am 23. August 1890 das Urtheil, durch welches der Hotelier zur Bezahlung der umgangenen Zollgebühren, sowie der entstandenen Gerichtskosten verurtheilt wurde. Auf erfolgte Appellation Seitens des Verurtheilten wurde das erstinstanzliche Urtheil am 18. Dezember 1890 bestätigt, so daß, wenn die Zollverwaltung nun noch den ihr zugesprochenen Betrag wird erhältlieh gemacht haben können, diese Angelegenheit, welche nun bald 3 Jahre weiter geschleppt werden mußte, voraussichtlich im künftigen Jahre zur Erledigung gelangen wird.

X. Zollabfertigungen pro 1890.

Die Zahl der Zollabfertigungen beträgt: Gattung der Abfertigung. Anzahl der Abfertigungen.

1890

E i n f u h r . . . . 1,472,432 Ausfuhr . . . .

685,072 Geleitscheine .

288,052 Durchfuhr. . .

195,654 Freipässe . . .

178,256 Niederlagsscheine 20,960 2,840,426 H i e z u n o c h s tatistische C o u p o n s 406,251 Gesammttotal 3,246,677

Differenz.

1889

1890

1,238,611 599,047 294,762 199,173 156,259 22,791 2,510,643

233.821 86,025 -- 6,710 3,519 + 21,997 -- 1,831 329,783

395,611 2,906,254

10,640 340,423

Auf die einzelnen Zollgebiete vertheilen sich die Abfertigungen wie folgt: I. Zollgebiet, Basel II. Zollgebiet, Schaffhausen . . . .

III. Zollgebiet, Chur Uebertrag

1890

1889

751,168

578,547

557.188 340670 1,649,026

511,400 325,551

Differenz.

1890

+

172,621

+

45,788 15,119 233,528

92 Differenz.

1890

Uebevtrag 1,649,026 IV. Zollgebiet, ;Lugano . . . .

296,100 V. Zollgebiet, Lausanne . . . . ' 256,762 638,538 VI. Zollgebiet, Genf Total 2,840,426

1889

1890

1,415,498

+ 233,528

294,439 231,407 569,299 2,510,643

+

1,661

t

25,355 69,239 329,783

+

Die ziemlich bedeutende Vermehrung der Einfuhr- und Ausfuhrabfertigungen ist auf den Umstand zurückzuführen, daß mehr und mehr O r i g i n a l d e k l a r a t i o n e n der Versender den Zollämtern vorgelegt werden, während bisher Speditionshäuser und Güteragenturen der Bahnen als Stellvertreter der Zollpflichtigen großenteils Kollektivdeklarationen abgaben.

XL Handelsstatistik.

Der Druck des Jahresbandes 1889 wurde am 4. Juli, der des zudienenden Jahresberichts nebst Werthtabelle am 30. August beendet.

Der Jahresband 1890 wird durch Beschränkung der Uebersicht II (nach Waaren mit Angabe der Länder) auf den Speziaihandel eine weitere Kürzung um ca. 10 Bogen erfahren. Für die handelsstatistischen Resultate des Jahres wird auf nachstehende Uebersichten, sowie auf den Jahresbericht verwiesen.

Nachdem sich die Maßnahmen der Vorjahre zur Vervollkommnung der Ausfuhrstatistik an einzelnen Branchen erprobt und namentlich bezüglich der Vertheilung auf die verschiedenen Bestimmungsländer wesentliche Fortschritte bewirkt haben, wurden dieselben auf eine weitere Reihe von Exportindustrien ausgedehnt.

Ferner wurde zunächst auf einzelnen Punkten mit gutem Erfolg eine richtigere Ermittlung der Provenienzen der Einfuhr und damit zugleich eine zutreffendere Bewerthung derselben angebahnt. Durchgreifende Besserung in dieser Hinsicht hoffen wir im Anschluß an das neue Tarifgesetz durch grundsätzlich veränderte Bestimmungen betreffend Deklaration der Herkunfts- und Bestimmungsländer zu erzielen.

Unter Verwerthung der bisher vollzogenen Werthkorrekturen und sonstigen Beobachtungen wurde für die ersten sechs Jahre der schweizerischen Handelsstatistik (1885--1890) eine vergleichende Publikation vorbereitet, deren Druck nach Abschluß des Jahresbandes beginnen soll.

93

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien.

Nummer.

(Werth in Franken.)

I HA B C ili IV V VI VII Vili A B IX B G A.C-F.H X XI XII X1I1 XIV A B C D E Ï G XV A B XVI XVII

Einfuhr

Ausfuhr

Kategorien.

1889.

Abfälle und Diinçstoffe . . . ' .

Apothekerwaaren .

Chemikalien . . .

Farbwaaren . . .

Glas Holz Landwirthsehaftl.

Erzeugnisse . .

Leder Literatur, Kunst etc.

Uhren Maschinen . . .

Eisen . . . .

Edelmetall , ungemünzt . . . .

Andere Metalle . .

Mineralische Stoffe Nahrungsmittel . .

Oele und Fette . .

Papier Baumwolle . . .

Flachs, Hanf, Jute Seide Wolle Kautschuk . . .

Stroh . . .

Konfektion . . .

Thiere TMerische Stoffe .

Thonwaaren . . .

Verschied. Waaren

1890.

1889.

1890.

6,474,808 3,135,940 20,576,858 7,534,633 2,383,664 16,955,397

5,946,523 2,240,721 2,868,743 3,548,920 2,329,594 2,486,122 22,034,671 2,961,207 2,740,334 7,941,344 10,309,203 10,920,737 2,769,096 246,804 158,165 19,371,385 6,827,259 7,392,330

6,740,408 20,054,180 9,041,003 6,441,528 15,575,261 35,515,890

7,226,567 607,677 548,393 21,611,311 8,765,431 7,925,028 11,139,367 6,420,057 7,031,770 7,508,222 98,743,194 104,067,199 20,461,999 21,905,335 23,881,785 43,035,078 4,902,208 5,747,256

39,798,661 36,070,762 13,431,961 12,693,146 10,965,628 12,589,474 1,499,905 2,060,426 50,741,689 3,471,592 3,617,514 42,853,556 230,839,270 255,055,658 71,863,883 78,746,754 519,861 9,544,308 10,313,024 425',0r>8 5,366,947 6,121,877 3,719,629 3,397,328 77,784,793 77,735,082 155,463,568 160,154,812 13,431,460 2,619,083 2,706,406 12,051,645 164,377,890 141,243,930 214,743,252 199,290,485 61,987,065 61,927,130 19,565,425 18,724,625 2,111,950 2,339,425 2,464,574 2,418,870 5,160,158 5,726,795 5,432,042 5,859,623 27,397,060 27,050,380 7,035,89:5 10,605,725 47,404,561 61,005,974 16,310,844 16,236,009 6,695,350 7,092,190 8,802,307 8,681,139 4,048,341 536,153 551,524 4,373,639 7,739,771 7,982,677 1,613,395 1,514,306

Total 906,556,524 953,395,649 695,263,418 703,540,251 Edelmetall,gemünzt 49,276,100 48,245,000 15,631,430 21,532,557 Gresammttotal 955,832,624 1,001,640,649 710,894,848 725,072,808|

94

Spezialhandel der Schweiz mit den einzelnen Ländern.

(Werth in Pranken.)

Einfuhr

Ausfuhr

Länder.

1889.

1890.

1889.

1890.

1 . Deutschland . .

2. Oesterreich-Ungarn 3 . Frankreich* . .

4. Italien 5. Belgien 6 Holland . .

7. England 8. Rußland 9 . Skandinavien . .

. . 270,001,882 296,613,584 184,606,237 182,103,530 . . 106,490,741 102,450,902 38,534,068 39,566,775 . . 262,302,309 267,068,984 142,281,034 144,384,510 140,803,270 134,865,030 53,489,323 50,502,159 31,363,476 31,837,849 10,987,630 12,468,975 7,877,321 8,894,414 4,154,718 4,834,433 . .

50,780,984 52,373,837 105,950,072 106,684,018 26,158,969 33,292,519 12,831,133 13,686,839 394,591 1,525,550 2,226,628 414,710 . .

4,900 6,021 968,799 1,568,107 296,447 1,801,182 2,406,748 160,622 11 Portugal . .

3,039,208 4,167,787 9,132,894 10,087,067 12. Spanien 627,538 706,553 61,966 167,883 1 3 . Griechenland . . . .

14. Donauländer . . . . 3,326,423 9,392,153 6,889,759 7,321,094 325,518 847,316 4,743,739 5,813,073 15. Europäische Türkei 12,685,243 14,344,072 1,184,500 1,287,129 16. Effvpten 473,521 596,675 1,321,743 1,814,770 17. Algier 125,288 299,810 1,380 12,328 18 Westafrika . .

791,870 4,240 404',tì50 11,055 19. Ostafrika 251,998 428,685 2,668,525 2,800,986 20. Asiatische Türkei . .

2,988,831 3,054,506 12,252,005 12,092,721 21. Britisch-lndien . . .

30,443 60,174 4,801,751 5,123,938 22. Holländisch-Indien . .

4,487,868 3,532,643 7,605,772 8,232,556 23. Ostasien . . . .

19,357 1,689,058 2,183,602 36,229 24. Canada 25. Vereinigte Staaten . . 25,283,468 28,734,360 76,139,040 82,675,782 1,264,385 1,509,707 3,859,658 6,213,257 26. Centralamerika . . .

16,144 32,198 1,203,889 2,383,827 27. Chile und Peru . . .

3,026,783 3,626,672 4,784,663 4,065,113 28. Brasilien 239,566 1,041,695 10,706,330 6,804,715 29. La Plata-Länder . . .

6,340 21,465 1,316,360 1,490,037 30. Uebriges Südamerika .

1,906,123 1,963,503 2,307,940 2,452,186 955,832,624 1,001,640,649 710,894,848 725,072,808 *3. Ohne Gold- und Silber221,623,409 226,340,784 127,089,132 123,928,781 münzen

95

XII. Kantonale Konsumogebtìhren.

Die letzten Ueberbleibsel kantonaler Konsumogebühren, die tessinischen Kantonalzölle an der italienischen Grenze, deren Weiterbezug bei Anlaß der Zollablösungen durch Spezialabkommen bewilligt worden war, und zwar in Anbetracht der finanziell ungünstigen Lage des Kantons, sowie des kostspieligen Unterhaltes der Bergstraßen, für deren erste Erbauung damals noch eine Schuld von 3 x /a Millionen Schweizerfranken a. W. bestanden hatte, sind nun mit Ende 1890 gemäß den Bestimmungen der Bundesverfassung von 1874 endgültig dahingefallen.

Im Berichtsjahre haben die kantonalen Konsumogebühren Tessins die Summe von Fr. 203,553. 40 abgeworfen, Fr. 17,191. 55 mehr als im Vorjahre. Die Zahl der vom eidgenössischen Zollpersonal vorgenommenen kantonalen Abfertigungen betrug 32,761.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1890.

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22.04.1891

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