938

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen der

Zollverwaltung in den Jahren 1890 und 1891.

1891.

1890.

Monate.

Fr.

Januar

,

1891.

Fr.

. . .

1,988,696. 11 1,824,472. 09

Februar . . .

März . . . .

April . . . .

2,291,853. 80 2,284,016. 60 2,699,693. 33 2,677,609. 71

Mai . .

Jnni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

3,565,301. 18

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,606,780. 55

Mehreinnahm«.

Mindereinnahme.

Fr.

F,

-- -- --

164,224.02 7,837. 20 22,083. 62

2,591,010.61 2,301,978. 19 2,328,600. 83 2,434,249. 38 2,843,262. 87 2,436,822. 76 2,990,936. 80

Total 31,079,186. 41 -- Auf Ende März 6,980,243. 24 6,786,098. 40

-- --

--

194,144. 84

939

12. Wochenbülletin über die Ehen, Greburten und. Stertoef alle in den Städten Groß-Zürich (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg (16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Locle (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

12. Woche, vom 22. bis zum 28. März 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 50 Ehen, 323 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 206 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 23 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 22. bis zum 28. März.

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gestorbene

(ohn e die Todtgeburten)

von 0--1 Jahr von 1--4 Jahren Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- Unehe- EheUneheliche. liche. liche. liche. liche.

liche. liche. liche.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . 276 18 3 11 1 Auswärtige . . . . t 8 6 Zusammen 284 24 11 4 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 11 1 19 Wovon Auswärtige . .

1 5 5 Unter der Gesammtza hl waren ve rkostg eldet

44 1

5 !

45

5 Ì l

3 1 2

1

:

li

;

2l 2 23

1

1

5

2

1

--

Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt: Vom 22. bis zum 28. März.,

Mäunlich Weiblich . Zusammen

80 Unbe5--19 20-39 40-59 60-79 Von und mehr kanntes Jahren. Jahren. Jahren. Jahren. Jahren. Alter.

0--1 Jahr.

1-4 Jahren.

25

16 8

9

24

15

25 50

6

21 15 36

22 23

24 26

45

50

1

8

-- 1

940 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer: Während der An folgenden Tagen za Ende gegangenen Woche

am 28. März

1891 21,3 Sterbefälle auf 1000 Einwohner

. 21. ,, , 14. , ,,

Wahrend der entsprechenden Woche im Jahre

25,9

*

B

"

,,

27.5

n

n

»

n

7. Februar 22,9 ,, Die Geburtenziffer beträgt 30,4 auf 1000 Einwohner.

1891.

1890.

1890

1889

20,8 21,7 28,0 24,,

19,» 22.6 22,3 81,.

18 SO.

Vom !>4. bis Vom 22. bis Vom 23. bis 30. 1 Harz.

28. März.

29. Mari.

Wovon WOVOD Wovon Total. Aus- Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

Todesursachen.

i

!

1. Pocken 1

i l '

3. Scharlachfieber .

4. Diphtheritis nnd Croup

. .

. .

6. Rothlauf .

. . . .

7. Typhns abdominalis . . . .

8. Kindbettfieber

9 i -- 1' 7 -- 3 --

l

1

1

2 i; --

2 1 9 1

8 ,

1 ..

·2 !

9 ^

2&

--1

--.

,,

2

11

--

1

--1

7 Ì 31 45 8 Ì 4

4 2 1

8 32 30 18 13

_

6 1 4

36 30 8

5 7 1

5 4 -- .

-- 1 --

1

--

1 1 -- --

4 3

-- ',

4 5 -- --

18. Angeborene Lebensschwäche 19. Altersschwäche

9 6"

1 --

18 8

1

1

20. Andere Todesursachen . . .

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

84 -- 229*|

13 -- 23

72 -- 222

14 -- 30

9. Durchfall der kleinen Kinder 1 0 . Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

. 13. Schla^flnß .

. .

14. Gewaltsamer 15.

,, 16.

,, 17.

,,

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

Zusammen

·i

l

8

1

-- -- 5 9 73 ' 5

215

-- __

\ 14 --_

32

* Ohue Petit-Saconnex.

Alkoholismus ist angegeben als Grand- oder concomiiireude Ursache des Todes in 8 Fallen i (8 Manner). -- Influenza in 7 Fallen.

;

Laut Angabe hatte in 48 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen nnd tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

941 Günstige Verhältnisse.

Ungunstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle Im Spital.

In 16 Fällen.

In 15 Fällen.

In 24 Fällen.

Keine Angaben.

In 11 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt: Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen der Athmungsorgaue. schwindsncut.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Minnlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Mannlich. Wtiblicn.

--.

10 9 1 1 bis 1 Jahr 3 -- -- 2 1 1 11 ,, 4 Jahren 3 3 -- -- 1 1 1 2 2 2 ,, 19 .

-- -- 7 3 2 4 . 39 ,, 3 -- -- -- 7 3 2 8 1 . 59 ,, -- -- --1 2 1 1 ,, 79 ,, 5 6

. .

. .

. .

. .

8 4 6 5 1 3 2 1 2 2 3 1 2 3 2

6 2 1 7 3 4 2 5 1

2

-- -- 12

(M

.

11

o=g ao

ga

3| M

1 1

1

1 1

1 2

von 6--8 Monaten.

von 3--5 Monaten.

5 5 7 2 2 2

von 1--2 Monaten.

1 2 1 1 1 1

-- -- -- 14

-- --

Durchfall der kleinen Kinder auter 1 Monat.

ei flS

-- -- -- 7

-- -- 13 Infektiöse Krankheiten.

. .

. .

-- -- 18 Andere tuberkulöse Krankheiten.

Städte.

Groß-Zürich *) .

Groß-Genf **) .

Basel Bern Lausanne . . .

St. Gallen Chaux-de-Fouds .

Lnzern . . .

Neuenburg . .

Winterthur . .

Biel . .

Herisau Schaffhausen. .

Freiburg . . .

Locle . . . .

1 -- 20

Akute Krankheiten der Lange.

on 0 1" 5 20 40 60 80 und mehr Jahren -- ine Angabe des Alters -- Total 25

--

1

1 1

1

*) Zürich und seine 9 Au sgeme nden.

**) Genf mit Plainpulais, Eaux- Vives und P tit-Sa connei

--

--

942

IMorbidität.

Vom 22. bis zum 28. März 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modinzirte Blattern.

Freiburg (Kanton): 2 Fälle in Fiaugères, Bezirk Veveyse.

2. Masern.

Groß-ZUrich: 10 Falle. -- Basel-Stadt: 101 Fälle. -- Freiburg (Kanton): l Fall in Pringy (Greyerz). -- Neuenburg (Kanton): 5 Fälle, wovon 3 in Nenenburg, l in Cortaillod nnd l in Chaux-de-Fonds. -- Waadt (Kanton) : Epidemie im Bezirk Grandson.

3. Scharlach.

Schaffhausen (Kanton) : l Fall in Unterhallau. -- Groß-ZUrich : 5 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern : 5 Fälle. -- Freiburg (Kanton): 65 Fälle, wovon 46 im Bezirk Saane, 12 im Bezirk Greyerz, 5 im Seebezirk, 2 im Bezirk Sense und verschiedene im Bezirk Glane. -- Neuenburg (Kanton) : 12 Fälle, wovon 8 in Flenrier, l in Motiers, 2 in Chaux-de-Fonds nnd l in Locle. -- Waadt (Kanton): 24 Fälle in 10 Ortschaften.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Eanton) : 3 Fälle in TJnterhallau. -- Groß-ZUrich : 10 Fälle. -- Basel-Stadt : 3 Fälle. -- Freiburg (Kanton) : 2 Fälle im Glanebezirk. -- Neuenburg (Kanton): 5 Fälle, wovon 2 in Fleurier, 2 in Travers nnd l in Locle.

-- Waadl (Kanton): l Fall im Bezirk Nyon.

5. Keuchhusten.

Basel-Stadt: 2 Fälle.

6. Varioellen.

Groß-ZUrich: l Fall. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Neuenburg (Kantou) : 3 Fälle in Chaux-de-Fonds.

7. Bothlauf.

Groß-ZUrich: 6 Fälle. -- Basel-Stadt: 11 Fälle.

8. Typhus.

Basel-Stadt: l Fall. -- Freiburg (Kanton): 2 Fälle in Siviriez (Glane). -- Neuenburg (Kanton) : 2 Fälle, wovon l Fall in Chaux-de-Fonds und l in Travers.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Keine Fälle.

943

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 22. bis 28. März 1891.

Kantonsspital Zürich (448 Betten). -- Pockenspital Zürich (60 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumlinster-ZUrlch (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Schwesterhaus zum Rothen Kreuz in ZUrich (17 Betten). -- Kinderspital in ZUrich (60Betten). -- Spital Genf (360 Betten). -- Hôpital Fri eure in Genf (34 Betten).--Hôpital Butini in Genf (52 Betten).--Hôpital du chemin Gpnrgas in Genf (45 Betten). -- ßürgerspital Basel (487 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Socin's Privatspital in Basel (12 Betten). -- Diakonissenmntterhaus in Riehen (70 Betten). -- Inselspital in Bern (437 Betten).

-- Diakonissenbaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazarett Steigernubel in Bern (48 Betten). -- Burserspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtales in Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence in Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital in Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herlsau (80 Betten). -- Krankenhaus Schaffhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Spital Providence in Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

1. Pocken 2. Masern 3. Scharlach 4. Keuchhusten 5. Diphtheritis und Group 6. ßothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a n k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Aknte Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle Total

Zahl der aufgenommenen Kranken.

-- l 17 -- 17 4 5 38 23 18 18 51 6 300 34 532

Wovon von auswärts kommend.

-- -- 3 -- 2 -- 3 5 8 5 5 11 -- 106 10 158

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 21. März in den genannten Krankenanstalten 3360. Er i s t am 28. März in den oben erwähnten Anstalten 3262.

944

Lebensmittelpolizei.

Bern.

Verordnung betreffend den Verkehr mit Kaffee, Cacao, Thee und Gewürzen.

(Vom 19. März 1890.)

Der Segierungsrath des Kantons Bern, in Ausführung des § 14, Ziffer l und 2, des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen u. s. w.

vom 26. Hornnng 1888, auf den Antrag der Direktion des Innern, , beschlicsst : % 1. Unter der Bezeichnung Kaffee, Thee, Cacao, Gewürzen wie Pfeffer, Safran, Gewürznelken, Zimmt u. s. w. darf nur das reine Naturprodukt oder das aus demselben ohne irgend welche Zusätze hergestellte Erzeugniß des betreffenden Namens in den Verkehr gebracht werden.

§ 2. Jedes Auffärben der znm Verkaufe bestimmten Kaffeebohnen, auch wenn dazu unschädliche Stoffe verwendet werden, ist verboten.

Der gemahlene Kaffee des Handels darf keine fremden Bestaudtheile enthalten.

Mischungen des Kaffees mit Ersatzmitteln (Surrogaten) sind ihrer Zusammensetzung gemäß zu bezeichnen.

Alle Ersatzmittel des Kaffees dürfen nur unter Bezeichnungen, welche ihrer Zusammensetzung entsprechen und über die Natur der Waare keine Täuschung zulassen, iu den Mandel kommen.

§ 3. Mischungen des Cacao mit Zucker, Gewürzen und Mehl sind als ,,Chokolade" oder unter deutlicher Benennung der zugesetzten Stoffe zu bezeichnen.

§ 4. Der Verkauf von aufgefärbtem Thee unter dem Namen ,,Theo" ist verboten. Mischungen von Thee mit Blättern anderer Pflanzen dürfen nur als solche unter deutlicher Benennung des Zusatzes verkauft werden.

§ 5. Sollte havarirter oder schon mit Wasser ausgezogener Thee oder Kaffee bloß oder mit reiner Waare vermischt zum Verkaufe kommen, so ist derselbe genau diesem Umstände gemäß zu bezeichnen.

§ 6. Wenn Mischungen von Gewürzen mit fremden Stoffen feil gehalten oder verkauft werden, wie dieß bisher häufig der Fall war, z. B. Pfefferpulver mit Mehl, Safran mit Saflor, Sandelholz, Mehl, Farbstoffen u. s. w., so sind diese Znsätze in der Bezeichnung der Waare genau zu nennen, und es ist in diesen Fällen ein unbestimmter Ausdruck für den Sachverhalt wie gemischt oder ,,gem." durchaus ungenügend.

Znsätze mineralischer Stoffe, wie Sand, Ziegelmehl, Asche u. s. w., sind untersagt.

945 § 7. Widerhandlungen gegeu die Vorschriften dieser Verordnung werden, insofern nicht zugleich die Strafbestimmungen des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 26. flornung 1888, zutreffen, mit Geldbuße bis zu Fr. 200 oder mit Gefängniß bis zu 3 Tagen bestraft.

Die richterlichen Urtheile sind jeweilen der Direktion des Innern mitzntheilen.

§ 8. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Sie ist im Amtsblatte bekannt zu machen und in die Gesetzsammlung aufzunehmen.

Verordnung betreffend den Verkehr mit Butter und andern zum Genuß bestimmten Fetten und Oelen.

(Vom 19. März 1890.)

Der RegierungsratJi des Kantons Bern, in Ausführung von § 14, Ziff. l und 2, des Gesetzes betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußoiitteln und Gebrauchsgegenständeu, vom 26. Hornung 1888, auf deu Antrag der Direktion des Innern, besehliesst : § 1. Unter Butter versteht man das ausschließlich aus Milch durch mechanische Operationen gewonnene Fett.

Der Fettgehalt einer frischen Butter soll mindestens 82 °/o betragen.

§ 2. Die der Butter ähnlichen Fettwaaren, deren Fettgehalt nicht ausschliesslich der Milch entstammt, sind als Kunstbutter oder Margarine zu bezeichnen.

Doch müssen Speisefette, die als Kunstbutter gelten sollen, wenigstens 20% Milchbutter enthalten.

§ 3. Sonstige zum Genuß bestimmte Fette und OeLe sollen so bezeichnet werden, daß der Käufer and Konsument über ihren Ursprung und ihre Zusammensetzung genügend aufgeklärt wird. So dürfen Schweinefett, Einderfett, Sohaffett u. s. w. oder Gemische derselben, welchen keine Butter zugesetzt worden ist, der Kunstbutter nicht beigezählt werden.

§ 4. Unter der Bezeichnung Schweinefett dürfen Mischungen desselben mit andern Fetten und Oelen nicht in den Handel gebracht werden, sondern sind gemäß den Bestimmungen des § 3 dieser Verordnung zu deklariren.

§5. Unbestimmte Bezeichnungen, wie ,,Sparbntter", ,,Kübelbutter" u. s. w., sind, insofern es sieb nicht um reine Butter handelt, unzuläßig.

§ 6. Die nach den §§ 2 und 3 hievor einzig zuläßigen Benennungen sind auch in den Fakturen anzuwenden. Zudem sind diese Bezeichnungen im Verkaufslokale mittelst deutlichen Anschlags bekannt zu machen und auch auf Gefässen und Umhüllungen, in welchen die Fette zum Verkaufe aufbewahrt werden, an in die Augen fallender Stelle anzubringen.

§ 7. Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung^ werden, sofern nicht zugleich die Strafbestimmungen des Gesetzes betreffend den

946 Verkehr mit Nahmungsmittel, Genußmitteln und Gebrauchsgegenstände vom 26. Hornung 1888, zutreffen, mit Geldbuße bis zu Fr. 200 oder mit Gefängniss bis zu 3 Tagen bestraft.

Die richterlichen Urtheile sind jeweilen der Direktion des Innern mitzutheilen.

§ 8. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Sie ist im Amtsblatte bekannt za machen und in die Gesetzsammlung aufzunehmen.

Vergleichende sanitarische Statistik.

Entsprechende jährliche Sterblichkeitsziffer auf 1000 Einwohner.

(Vergleiche pag. 412.)

Städte.

In den 15 schweizerischen Städten zusammen Freiburgi.B.

Karlsruhe .

Mülhausen .

Straßbnrg .

Mainz . . .

Darmstadt .

Frankfurt a. M.

Stuttgart . .

Augsburg .

München . .

Bremen . .

Berlin . .

Kopenhagen Stockholm .

Wien . . .

Lyon . . .

Besançon . .

Paris . . .

Brüssel . .

London . .

Bevölkerung Während der 4 Wochen nach den des Monats Februar.

Volkszählungen oder 1.-7. l 8.-14. 15.-21. 22.-2S.

berechnet.

1 | 503,503

23.i

25.8

27.2 20.1

15.8

i 24.e ;

21.4

27.4

23.7 22.« 29.8

16.9

23.o 23.6 30.7 20.0 18.s

19.9

15.8

23.6 23.9

29.9 24.6

20.5 22.6 32.6 27.4

14.9

17.4

18.6

24.9 22.3 28.4 25.9

22.6 24.5 32.6 24.9

22.0 --

14.2 19.9

17.2 17.6 31.5

24.2 25.i

31.4

35 .6

25.4 26.2 19.0

23.7 25.8 19.4

31.9

26.2

--

«» n

ÏJ J= Ä
9l

i

23.0 26.4 33.4 27.i 24.0 25.3 24.5 30.8 44.1 26.3 22.8 20.3

Zürich . . 24.8 Genf . . . 25.« Basel . . . 20.8 : Bern . . . 30.8 28.e Lausanne | St. Gallen 21.3 20.5 -j Chauxdefonds ^Lttzern . . 18.6 'i Neuenburg . .29.» Winterthur . 18.o Biel . . . 15.o Herisau . . 18.3 :! Schaffhausen 16.7 1 Freiburg . . 33.5 'iLocle . . . 27.2

17.8

1

24.c

J 49,656 74,945 77,808 124,917 73,761 57,599 182,818 141,262 76,643 345,000 125,703 1,604.725 312,385 226,150 840,000 401,930 56,511 2,260,945 447,288 4,492,707

Die 15 schweizerischen Städte.

28.4 i 26.8 (Ohne die Orts82.0 fremden, welche in

den 15 'Städten 31 .9 p 27.< 1 während dieses 27.6 gestorben 25.9 27.8 ! Zeitraums sind!)

20.4 . 23.7 j

Eidg. statistisches Bureau.

947

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

A« 7l, vom 3l. März 1891.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Schliessung schweizerischer Zollstätten für die Vieheinfuhr. Poststücke nach Marokko. Umschläge für Werthbriefe. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

j\2 72, vom 1. April 1891.

Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken. Zolltarifbeschlüsse des Nationalrathes. Inkrafttreten des Bundesgesetzes betreffend die Organisation und die Beamten der schweizerischen Oberzolldirektion. Ausstellungen: Bern, Chicago, Leipzig, Madrid. Rücktritt des schweizerischen Konsuls in Livorno. Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Guatemala. Die ,,Société intercantonale des industries du Jura a und der schweizerische Zolltarif.

.T» 73, vom 2. April 1891.

Abhanden gekommene Wevthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Bilanz der schweizerischen Hagelversicherungsgesellschaft für das Jahr 1890. Schweizerische Emissionsbanken: Generalsituation auf Ende jeder Woche des I. Quartals 1891 ; Spezifikation der gesetzliehen Baarschaft auf den 28. März 1891. Zolltarifbeschlüsse des Nationalrathes. Groldagio für Zollzahlungen in Oesterreich-Ungarn.

As 74, vom 2. April 1891.

Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Bank in Luzerutt für das Jahr 1890. Fabrik- und Handelsmarken.

JVs 75, vom 3. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Veylustrechnung und Bilanz der ,,Kantonalbank Schwyz" für das Jahr 1890. Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken im März 1891. Zolltarifbeschlüsse des Nationalrathes. Bevölkerungszahl in Deutschland. Volkszählung in Frankreich.

948 Xi 76, vom 4. April 1891.

Handelsregistereinträge.

Waaren im Februar 1891.

Ein- und Ausfuhr der wichtigsten

& 77. vom 4. April

1891.

Handelsregistereinträge. Erfindungspotentliste für die zweite Hälfte März 1891. Liste der Muster und Modelle für die zweite Hälfte März 1891. Literarisches und künstlerisches Eigenthum: Eintragungen im I. Quartal 1891. Zur Frage der Eintragspflicht in's Handelsregister. Schweizerisches Generalkonsulat in London.

Schweizerisches Konsulat in Livorno. Situation ausländischer Banken.

,Yü 78, vom 6. April 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Banque cantonale vaudoisett .in Lausanne für das Jahr 1891. Ausfuhr aus der Schweiz nach den Vereinigten Staaten. Situalion ausländischer Banken.

Telegramme.

,Yü 79, vom 6. April

1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereiaträge.

Fabrik- uud Handelsmarken. Einnahmen der schweizerischen Zollverwaltung. Verträge. Ankauf der Zentral bahn durch den Bund.

Belgisches Stempelgesetz. Verkehr der italienischen önotechnischen Station in Luzern.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

14

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.04.1891

Date Data Seite

938-948

Page Pagina Ref. No

10 015 199

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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