Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84, Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004, VAG; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehenden Tarifgenehmigungen, welche laufende Versicherungsverträge berühren, ausgesprochen: Verfügung vom

Tarifvorlage der

19. Dezember 2016

CSS Versicherungen AG, Luzern Tarifanpassung bei den Produkten Spital privat, Spital halbprivat, Spitalversicherung myFlex, Alternativversicherung myFlex, Zahnversicherung, Kur- und Pflegeversicherung, Notfallversicherung, Alternativversicherung 2001, Alternativversicherung 1997.

Kombinationsrabatt bei den Produkten Alternativ-, Notfallund Standardversicherung.

in der Krankenzusatzversicherung Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2017 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet. Das Gesetz sieht jedoch keine Angemessenheitskontrolle von Tarifen vor.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels aufgeführter Verfügung zugestimmt hat.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, respektive des Sitzes, anfechten.

2017-1028

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BBl 2017

Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

25. April 2017

3328

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA