466

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen Mi andern Yenaltungsstellen des Bundes.

Einnahmen

der

Zollverwaltung in den Jahren 1890 und 1891.

1891.

1890.

Monate.

1891.

.

Fr.

Januar

Fr.

. . .

1,'988,696. 11 1,824,472. 09

Februar . . .

März . . . .

April . . . .

2,291,853. 80 2,284,016.60 2,699,693. 33

Mai . . ; .

Juni . . . .

3,565,301. 18

Juli . . . .

August . . .

September . .

2,301,978. 19

Mindereinnahme.

Fr.

Fr.

-- -- '

164,224.02 7,837. 20

2,606,780. 55 2,591,010.61

Oktober . . .

November . ' .

2,328,600. 83 2,434,249. 38 2,843,262. 87 2,436.822. 76

Dezember

2,990,936. 80

. .

Mehreinnahm«.

Total 31,079,186.41 -- Auf Ende Febr. 4,280,549.91 4,108,488. 69

-- --

--

172,061. 22

. 467

8. Wochenbülletin über die

Ehen, Gretourten. und Ster*t>ejfälle in den Städten Groß-Zürich (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Binw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,626 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenburg'(16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Blei (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Locle (11,497 Einw.), deren Gesammtwohnbevölkerung, anf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

8. Woche, vom 22. bis zum 28. Februar 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 73 Ehen, 304 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 238 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 27 Sterbefälle.

Die nachfolgende.Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an. ~

Vom 22. bis zum 28. Februar.

Lebendgeburten.

Eheliche.

Todtgeburten.

Unehe- Ehe- · uneheliche. liehe. liche.

Gestorbene

(ohne die Todtgeburten) von 0--1 Jahr von 1--4 Jahren Ehe- Uneheliche. liche.

Eheliche.

Uneheliche.

Der Wohnbevölkerung 1 9 angehörend . . . . 256 23 4 26 59 8 7 Auswärtige 2 3 30 1 29 Zusammen 264 9 61 4 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Gebo22 rene oder Gestorbene 17 6 2 4 Wovon Auswärtige . .

2 3 6 i 8 -- 1 Unter der Gesammtza hl wa ren ve rkostç eldet Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterbefälle (mit schluß der Todtgeburten) wie folgt :

Vom 22. bis zum 28. Februar.

Weiblich Zusammen

O--l Jahr.

2 2

1 Aus-

80 Unbe1--4 5--19 20-39 40--59 60-79 Vonmehr kanntes Jahren. Iahten. Jahren. Jahren. Jahren. und Jahren. Alter.

37 28

15 16

ft 6

20 13

21 22

40 28

5 6

2 1

65

31

11

33

43

68

11

3

468 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenanute 15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen uud hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Bude gegangenen Woche

Während der entsprechenden Woche im Jahre 1890 1889

20,6

am 28. Februar 1891 24,6 Sterbefalle auf 1000 Einwohner . 21. .

24,c ,, ,, ,, 25,s ,, ,, ,, ,, * 14» 23,i ,, ,, ,, w ·* » n Die Geburtenziffer beträgt 28,9 auf 1000 Einwohner.

1890.

1891.

Todesursachen.

1. Pocken 3.

4.

5.

6.

7.

8.

Scharlachfieber Diphtheritis und Croup . .

Keuchhusten Rothlauf Typhus abdominalis Kindbettfieber

9. Durchfall der kleinen Kinder 1 0 . Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler . . .

13. Schlagfluß 14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

15.

,, ,, Selbstmord 16.

,, ,, Mord . .

6 1 9 4 1 5

2

15 29 37 10 6

3 1

5 3 --

18. Angeborene Lebensschwäche 19. Altersschwäche

17 4

20. Andere Todesursachen . . .

112 1 265*

,,

,,

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

20,i 20,4

21,4

19,8

JS89.

Vom 22. bis Vom 23. Febr. Vom 24. Febr.

28. Februar.

bis t. März.

bis 2. März.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige wärtige.

Unbestimmte Todesursache .

17.

21,5

22,o

21,6

'

4 4 9 1 1' 2 1

1 _^_

'

3 1 13 4 1 2 ·2

6 42 30 11 U

7 5 1 2

--

4 --1

--1

6 2 --

--

--

--

--

1 2

1 17 -- 27

1

2

8 30 32 13 7

14 5

1

13 7

71 1 218

7

76 3 223

-- 28

_ 1 1

5 6 1 1 -- -- -- _ 11 -- 26

* Wovon 2 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkoholismus ist angegeben als Grund- oder coucomitireude Ursache des Todes in 7 Füllen (6 männlich und 1 weiblich).

Laut Angabe hatte in 65 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

469 GUnstige Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Keine Angaben.

In 6 Fällen.

In 11 Fällen.

In 54 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vcrtheilen sich die Sterbefalle infolge von akuten Krankheiten der Lunge^ Lungenschwind«ueht, ändern tubcn-kulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchi'all der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommen en) wie folgt: Sterbefälle Infolge von

1

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

10 4 6 5 1 1 1 4

5 8 3 3 1 2 3 2

2

1

2 1

1

2 4 5 1 4 3 2 1

1 2

1

7

9

1 16

10

o° a il II

0*3

?"

1

3

1 1

1 --

1 1

1 1

1

*) Zürich und seine 9 Au sgeine nden.

**) Genf mit Plainpalais; E&nx-Vives und P etit-Sa conneiE.

Bnndesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

li

1

1

1 1 2

1

Durchfall der kleinen Kinder

1

1

--1

von 9--12 Monaten.

5 5 1

3 --

von 3--5 Monaten.

18

1 1

von 1--2 Monaten.

19

a -- i 11

unter 1 Monat.

6 --

Infektiöse Krank- II heilen.

j

Städte.

Groß-Zürieh * ) .

Groß-Genf**) .

Basel Bern Lausanne St. Gallen Chanx-de-Fouds .

Luzern Neuenburg . .

Winterthur . .

Biel . .

Herisau . . .

Schaff hausen . .

Freiburg . . .

Locle . . . .

2 5 3

Andere tuberkulöse 1 Krankheiten;

1 6 --, -- 18

Akute Krankheiten der Lunge.

on 0 1 6 20 40 ,, 59 ,, 60 ,, 79 ,, ,, 80 und mehr Jahren hne Angabe des Alters Total

Lungenschwindsucht.

r

akuten Krankheiten Lungenändern tuberkulösen infektiösen Krankheiten.

der Athmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich.

1 1 1 bis 1 Jahr 7 8 6 1 --1 2 3 ,, 4 Jahren 3 5 6 -- -- 1 3 2 '2 ·,, 19 ,, -- -- 11 1 1 2 4 . 39 ' .

1 -- -- --

34

470

Morbidi tat.

Vom 22. bis zum 28. Februar 1891 sind folgende Fälle von ansteckender?

Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizirte Blattern.

Bern (Kanton) : l Fall von modifizirten Blattern in Biel. Während desMonats Februar kamen im Kanton 14 Fälle vor, wovon 9 ungeimpft. -- Freiburg (Kanton): 5 Fälle, wovon 2 in Le Crêt und je l in Fräschels, Bouloz.

und Remaufens.

2. Masern.

Basel-Stadt: 122 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 26 Fälle, wovon 15 in Neuenburg und 11 in ßevaix. -- Waadt (Kanton): Verschiedene Fälle im Bezirk Grandson.

3. Scharlach.

Groß-Zürich: l Fall. - Bern: 9 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 19 Fälle, wovon 14 in Fleurier, 4 in Motiers und l in Neuenburg. -- Waadt (Kanton) r 12 Fälle in 7 Ortschaften zerstreut.

4. Diphtheritis und Group.

Schaffhausen (Kanton): 2 Fälle in Unter-Hallau. -- Groß-Zürich : 9 Fälle.

-- Basel-Stadt : 8 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : 6 Fälle, wovon 5 in Fleurier und l in Cortaillod, im gleichen Hause, in welchem vor 4 Jahren ein Fall vorkam. -- Waadt (Kanton): 2 Fälle, wovon l in Brassus.

5. Keuchhusten.

Schaffhausen (Kanton): 2 Fälle in Schaffhausen. -- Groß-Zürich: 3 Fälle.

-- Waadt (Kanton): l Fall in Chevilly.

6. Varicellen.

Groß-Zürich: 3 Fälle. -- Basel-Stadt: 9 Fälle.

7. Rothlauf.

Groß-ZUrich: 3 Fälle. -- Basel-Stadt: 14 Fälle. -- Bern: l Fall.

8. Typhus.

Groß-Zürich: 6 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Waadt (Kanton): l Fall in Trey.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Basel-Stadt: l Fall.

10. Influenza.

Basel-Stadt: 6 Fälle.

-

471

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vorn 22. bis 28. Februar 1891.

Kantonsspital Zürich (448 Betten). -- Pockenspital Zürich (60 Betten). -- Kranken- und Diakonissenanstalt in NeumUnster-ZUrlch (67 Betten). -- Theodosiannm in Riesbach (55 Betten). -- Spital Genf (360 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- Hôpital Butini in Geni (52 Betten). -- Hôpital du chemin Gourgas in Genf (45 Betten). -- Bürgerspital Basel (487 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Socin's Privatspital in Basel (12 Betten). -- Diakonissenmutterhaus in Riehen (70 Betten). -- Inselspital in Bern (320 Betten).

-- Außerkrankenhaus in Bern (llü Betten). -- Diakonissenhaus in Bern (110.

Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten).

-- Lazareth Steigerhnbel in Bern (48Betten).-- Burgerspital in Bern (70 Betten).

-- Kantonsspital Lausanne (395 Betten).-- Kinderspital in Lausanne (30 Betten).

-- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten). -- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten).

-- ßürgerspital Luzern (110 Betten). -- Gememdespital in Neuenburg (54 Betten).

-- Spital Pourtalès in Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence in Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital in Winterthur (115 Betten). -- Spital Blei (81 Betten). -- Spital Herisau (80 Betten). -- Krankenhaus Schaflhausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten). -- Spital Providence in Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

1 2 3 4.

Pocken .

Masern .

Scharlach . . . . . . . . . . . . .

Keuchhusten .'

6 Kothlauf 7. Unterleibstyphus 8 . Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht . .

1 0 . Andere tuberkulöse Krankheiten . . . .

11 Akuter 'Gelenkrheumatismus 1%2. Akute Krankheiten der Athmungsorgane .

13. Akute ^Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten . . . .

15. Unfälle Total

Zahl der aufgenommenen Kranken.

--

Wovon von auswärt!

kommend.

14 25 10 3 29 30 40 23 69 9 367 52 671

4 3 2 9 12 26 2 14 4 121 19 216

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 21. Februar in den genannten Krankenanstalten 3298. Er i s t am 28. Februar in den oben erwähnten Anstalten 3421, wovon 52 im Hôpital Bntini in Genf, 32 im Hôpital du chemin Gourgas in Genf und 6 in Socin's Privatspital in Basel, welche 3 Krankenanstalten zum ersten Male hier n'gurireu.

472

WohnungsverMltnisse der

im Januar und Februar an einer tuberkulösen oder infektiösen Krankheit gestorbenen Kranken.

Am 4. Februar abbin hat in der medizinischen Gesellschaft der Stadt Genf eine Diskussion über die neue Sterbekarte stattgefunden. Nach dem uns von Herrn Dr. E. Kevilliod erstatteten Berichte stimmten alle Anwesenden darin überein, daß diese Neuerung einen großen Fortschritt für die Erstellung einer Statistik der Todesursachen bedeute, daß das ärztliche Geheimniß dadurch vollständig gewahrt bleibe und die Fragen 8 a, b, c und 9 klar gestellt seien. Ein Vorbehalt wurde dagegen gemacht in Betreff der Frage 10. Man fand, dieselbe sei nicht deutlich genug, erheische zu weit gehende Auseinandersetzungen und verfehle ihren Zweck, wenn die Antworten etwas kurz gefaßt seien.

, Einige Aufklärungen unsererseits, sowie die Veröffentlichung einer Zusammenstellung der bis jetzt erhaltenen Angaben über die Wohnungsverhältnisse dürften deßhalb wohl am Platze sein. Der Nutzen solcher Angaben, selbst wenn sie nur unvollständig sind, ist unbestreitbar. Der ausgezeichnete Bericht des Herrn K. Bücher über die im Jahre 1889 in Basel stattgefundene Wohnungsenqnete beweist neu- von Neuem, wie dringend nothwendig derartige Untersuchungen sind, und zwar nicht nur für die Besserung der Wohnungsverhältnisse, sondern auch im Interesse der Lösung gewisser sozialer Fragen.

Die in der Sterbekarte unter Ziffer 10 (vide Bulletin Seite 176) an die Aerzte gerichtete Frage ist allgemein gehalten un.d hat den Zweck, dieselben auf die Wohnungsfrage aufmerksam zu machen. Es wird darin nur eine allgemeine Beurtheilung des Zustandes verlangt, in welchem sich die Wohnung befindet. Da nun die Angabe vermittelst Ziffern (z. B. l, l, 3 bedeutet mangelhafte Wohnung in Bezug auf Größe und Ventilation oder III, l ist gleichbedeutend wie mangelhafte Konstruktion der Abtritte) gemacht werden kann, sq wird die kostbare Zeit der Aerzte nicht allzu sehr in Anspruch genommen und erhält man dennoch genaue Angaben über die Hauptmängel der Wohnungen. Eine ganze Anzahl Aerzte haben die Absichten, welche das eidgenössische Departement des Innern bei Einführung der Frage 10 in die Sterbekarte verfolgte, so wohl .begriffen, daß sie sich nicht damit begnügen, Zahlen anzugeben, sondern das Ergebniß ihrer Untersuchung in einigen kurzen Worten niederlegen. Wir lassen
hier einige Beispiele folgen : Ein Zimmer für alles. -- Aermliche Verhältnisse, schlecht gebaute Barake. -- Sehr beschränkte Wohnungsverhältnisse. -- Wohnungsverhältnisse der traurigsten Art. -- Humidité par suite de repassage. -- Logement au nord, vaste, froid. -- Wohnräume feucht ohne eigenes Ver-

473 schulden. Ventilation durch Dachluke. -- Kalter und feuchter Schlaïrauni. -- Misère grande. -- Mangelhafte .Reinlichkeit. -- Erbärmliche Wohmrags- und Lebensverhältnisse. -- Niedriges, feuchtes, schlecht ventilirbares Wohnzimmer. -- Vieille maison. Chambre petite, peu ensoleillée, logeant plusieurs personnes. -- Entassement de personnes dans la même chambre. -- Ein Wohnraum für die ganze Familie, klein und kalt; nach Osten gelegen; Heizung wegen Armnth spärlich; gut ventilirt, nicht feucht, etc.

Leider ist die Zahl der Sterbekarten, welche gar keinen Aufschluß über die Wobnungsverhältnisse enthalten, eine noch sehr große. Wir wissen zwar sehr wohl, daß eine große Zahl der durch die tuberkulösen und infektiösen Krankheiten verursachten Sterbefälle in den Spitälern stattfinden und die Aerzte nicht immer Zeit haben, die von den Kranken vorher bewohnten Wohnungen zu besuchen. Es wäre aber auch möglich, in diesen Fällen hie und da Angaben zu machen, da ja der Spitalarzt einige Erkundigungen in dieser Beziehung eingezogen haben muß und das Resultat derselben als Antwort der Familienangehörigen oder des Kranken selbst niederschreiben kann.

Es geschieht dieß von Seite einiger Aerzte, welche die Frage 10 auch dann beantworten, wenn der Tod durch andere Krankheiten herbeigeführt worden ist.

Hier eine Zusammenstellung der dießbezüglichen Angaben, welche von den Aerzten während der Monate Januar und Februar gemacht worden sind.

Städte

Gesammkahl der Sterbefalle infolge luberkulb'ser oder günstig infektiöser

Krankheiten

Zürich . . .

Genf . . . .

Basel . . .

Bern . . . .

Lausanne . .

St. Gallen . .

Chaux-de-Fonds Luzern . . .

Neuenburg Winterthur .

Biel . . . .

flerisau . . .

SchafFhausen .

Freiburg . .

Locle . . .

Total

89 10 1

90

63 8ö 48 23 9 ;12 15 14 16 7 24 8 607

8

6 14 3 6 4 2 2 2 2 7 4 .6 2 68

Wobnnngsrerhältnisse in Prozenten unbekannt unoder nicht un- unbekannt günstig günstig oder nicht angegeben günstig angegeben

15 9 10 13 16 15 4 3 1

2 3 3 1 7 2 104

66 86 66

47 66 29 17 4 9 11 4 9 6 11 4 435

9.0 6.0 lö.c 4.8

16.9 8.9

11.1 20.6

6s

18.2

8.3

31.3

8.7

17.4

75.0 60.4 3.9

25.o ' 25.0

29.2 25.0

44.5 75.0 73.4 28.6 56.8 85.7 45.8 50.o

11.2

I7.i

71.7

22.2 16.7

33.3

74.1 85.1 73.8 74.0

8.3

13.8

13.8

50.0 25.o

21.1 18.7 14.3

Nachfolgende Tabelle betreffend die Zahl der Autopsien, welche vom 4. Januar bis zum 28. Februar stattgefunden, gibt genauen Aufschluß über das Verhältniß der kontrolirten Angaben der Todesursachen in den verschiedenen Städten.

474

I.Woche o>

Städte

2. Woche

3. Woche 4. Woche O

0)

al ai -s.l-S »1 -II aï -II ·=ico (3^ ·s-S« 1.1" .2 1 -S 12 î 0 -Q

NI«

Zürich . . .

Genf . . ., .

Basel . . . .

Bern . . . ., Lausanne . .

St. Gallen . .

Chanx-de-Fonds Luzern . . .

Neuenburg . .

W interthur . .

Biel . . . .

Herisau . . .

Schaffhausen .

Freiburg . . .

Lode . . . .

Total

42 40 40 26 29 16 11 8 7 4 8 5 4 11 5 256

16 9 18 11 .3 6 1 1 1 2 1 -- -- -- 69

S.Woche
Städte '

S S

ai 12 1 co fll

Zürich . . . 4l Genf . . . . 47 Basel . . . . 30 Bern . . . . 31 Lausanne . . 23 St. Gallen . . 13 7 Chaux-de-Fonds Luzern . . .

6 Neaenbnrg . .

9 Winterthur . . 12 Biel . . . .

5 Herisau . . .

3 Schaffhausen .

6 Freiburg . . .

8 Locle . . . .

7 Total Ü48~

·O ^

m ^

12 11 8 8 7

.

3 1 4 2 5 1 -- -- -- 62

42 37 33 23 27 18 13 9 3 8 5 7 5 8 2 240

18 7 14 3 9 3 -- .4 --2 1 2 1 -- -- 64

6. Woche O

-- i$3

j3% O -O

s1

·O W

o.

*~ cos 1-i M« 61 26

30 26 37 28 17 14 10 7 9 8 4 7 6 10 274

7 10 8 10 6 --4 3 5

1 2 1 -- 83

CO

40 31 34 34 26 13 8 7 7 2 13 7 5 8 4 239

tt.

N^

14 7 12 9 5 3 --1 --1 1 2 1 -- 56

7. Woche o

09

37 39 31 24 29 19 9 5 1 6 10 6 8 9 2 235

Total Im Januar

| | --A

if 10 10 10 4 9 6 2 2 --4 1 2 1 1 -- 62

8. Woche

c

Ili 1j!

35 -S"" 161 147 138 107 111 66 41 29 18 20 36 25 22 36

.3 co

43 41 33 41 22 15 10 7 13 8 7 8 3 7 2 260

1-i N «t 10

7 13 12 5 8 --1 4 ] 1 1 ^ -- 63

-- ES

*~ .2 co

o-S

·<

58 33 54 27 26 18 3 8 1 9 3 7

|| a| 1 ZZ«1

C

16 9 8 10 8 4 1 3 @2 __2

S^2 09

36.o

22« 39.1 25.8 23.4 27.8 7.3

27.6 5.6

45.0 8.3

28.0

198 170 122 135 92 60 41 33 44 32 24 21 17 33 25



o>

Ä

64 34 39 38 30 21 2 12 7 16 2 1 3 -- 3 1 r> -- 1 6 1 265 65 1047 273 53 52 33 26 19 15 10 10 15 3 4 6 1

-£ » iä ·"'S

Total im Februar

6.1 BÌ ,, £ a° 's·£ -- §· III O -O

O.

3 13.6 1 2.S 13 -- -- 970 251 25.9


0 .1

C .0}

ÌÌv 32.3 20.0 32.o 28.i 32.6 35.0 4.9

36.4 15.9

50.o 8.3

14.3 17.6

3.0 4.0 26.i

Eidg. statistisches Bureau.

475

Bulletin Nr. 4 über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der \

Schweiz

vom 16. bis 28. Februar 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abkürzungen: St= Ställe; W = Weiden; P = Pferde; R = Rindvieh; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe ; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Rauschbrand.

Bern. Bez. Pruntrut, Bressaucourt, l R; Bez. Frutigen, Reichenbach, l R -- Total 2 R umgestanden.

Waadt. Bez. Aubonne, Longirod, l R umgestanden.

Gesammttotal 3 Fälle.

Milzbrand.

Freiburg. Bez. Broye, Frasses, l R umgestanden, 11 R abgesperrt.

Solothurn. Bez. Bucheggberg, Tscheppach, l R umgestanden.

Gesammttotal 2 Fälle, 11 Verdachtsfälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Außersihl, l St (7 R*) geschlachtet, Wiedikon , \ St (3 Schw*) geschlachtet; Bez. Morgen, Langnau, 2 St (28 R*, 4 Schw*); Bez. Meilen, Herrliberg, l St (11 R*),

476

Hombrecììtikon, 3 St (28 R*), Männedorf, ,2 St (7 R*), Meilen* l St, 4 R, wovon (2 R*) und 2 R geschlachtet, Stö/a, 4 St, l R.

geschlachtet (15 R*, 6 Schw*, l Z*), üetikon, l St (6 R*); Bez.

Hinweil, Bubikon, 2 St (8 R*, l Schw*); Bez. Uster, Egg, 8 St, 48 R, 8 Schw, l Z, wovon (47 R*, 8 Schw*, l Z*), und 2 R (l R*) umgestanden; Bez. Andelfingen, Klein-Andelfingen, l St (2 R*, 2 Z*); Bez. Bülach, Kloten, l St (4 R*, 2 Schw*); der Fall in Außersihl betrifft österreichische Schlachtochsen, derjenige in Wiedikon italienische Mastschweine -- Total 28 St, 169 R , 24Schw, 4 Z, wovoa (165 R*, 24 Schw*, 4 Z*) und 12 R (8 R*) und (3 Schw*) geschlachtet und umgestanden.

Bern. Bez. Bern, Bern, l St (28 R*); Bez. Burgdorf, Burgdorf, l St (l R*) geschlachtet, Oberburg, l St (22 R*), Wynigen, 1 St (8 R*) ; Bez. Biel, Biel, l St (2 R*) geschlachtet ; Bez. Seftigen, Gerzensee, l St (20 R*); Bez. Courteiary, Cormoret, l St (12 R*); Bez. Pruntrut, Pruntrut, l St (6-R*); die Fälle in Burgdorf und Biel betreffen Schlachtvieh französischer Herkunft. -- EineVerordnung der bernischen Regierung unterwirft alles aus Italien nach dem Kanton Bern geführte Vieh einer zehntägigen Quarantäne -- Total 8 St (99 R*), wovon (3 R*) geschlachtet.

Luzern. Bez. Luzern, Malters, 6 St, 27 R, 30 Schw. Die Regierung hat über alles aus Italien nach dem Kanton Luzern zur Einfuhr gelangende Klauenvieh eine zehntägige Quarantäne angeordnet.

Schwyz. Bez. Einsiedeln, Einsiedein, l St (16 R*); Bez.

Höfe, Freienbach, l St (11 R*) -- Total 2 St (27 R*).

Glarus.

Zug.

Bez. Mjttelland, Glarus, l St, 2 R,-2 Schf, l-Z.

Menzingen, 2 St (49 R*), wovon (3 R*) geschlachtet.

Freiburg. Bez. Glane, Boncourt, 2 St (20 R*); Bez. See, Cormerod, 2 St (29 R*), Corsalettes, l St (13 R*), Barberechpf 2 St (29 R*), Cournillens, l St (9 R*); Bez. Gruyère, Awydevant Pont, 3 St (21 R*, 6 Schw*); Verschleppung vom Markt in Freiburg durch daselbst aufgeführtes Vieh waadtländischer Herkunft.(Avenehes). Die Viehmärkte in den Bezirken See und Gruyère sind bis auf Weiteres eingestellt -- Total 11 St (121 R*, 6 Schw*).

Solothurn. Bez. Baisthal, Härkingen, l St, l R; Bez.

Ölten, Starrkirch, \ St, 7 R, Dulliken, 2 St, 6 R, Boningen^ 2 St, 15 R, Ölten, \ St, 16 K; Bez. Gösgen, Hauenstein, 8 St, 59 R, Ifenthal, l St, 3 R, Trimbach, l 8t, 7 R, Winznau, l St,

3 R -- Total 18 St, 117 R.

477'

Basel-Stadt. Basel, 2 St, 3 R, 6 Schw, flie/ien, 4 8t, 14 R, 4 Schw, wovon (9 R*) -- Total 6 St, 20 R, 10 Schw (9 R).

Basel-Landschaft. Bez. Ariesheim, Münchenstein, 2 St, 8 R r wovon (2 R*),'Muttern, l St (12 R*), Binninqen, l St (2 R*> geschlachtet, Bottmingen, 4 St (17 R*) -- Total 8 St, 39 R, wovon (33 R*) und (2 R*)-geschlachtet, Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, Hundwil, l St (15 R*, 11 Schw*1, Herisau, l St (15 R*, 3 Z*, 12 Schw*). Einschleppung durch Vieh vom Markte in Appenzell -- Total 2 St (30 R*, 23 Schw*, 3 Z*).

Appenzell I. Kh. Appenzell, 5 St, 24 R, 60 Sch\v, wovon (13 R*, ,28 Schw*), Schwende, 2 St (26 R*, 3 Schw*), Bütte, 4 St, t>6 R, 56 Schw, 14 Z, wovon (33 R*, 23 Schw*, 7 Z*) -- Total 11 St, 116 R, 119 Schw, 14 Z, wovon (72 R*, 54 Schw*, 7 Z*).

St. Gallen. Bez. St. Gallen, St. Gallen, 2 St (45 R*) geschlachtet; Bez. Tablât, Tablât, l St (13 R"), Uäggenschwil, l St (16 R*), Muolen, l St (10 R*); Bez. Rorschach, Mörschwil, 8 St (81 R*), wovon (2 R*) geschlachtet, Berg, l St (10 R*, 2 Senf*)» Goldach, l St (10 R*); Bez. Unter-Rheinthal, Diepoldsau, l St (4 R*); Bez. Ober-Rheinthal, Altstädten, 2 St (8 R*, l Schw*, l Z*)> wovon (l R*) geschlachtet, Marbach, l St (5 R*, l Schw*); Bez.

Werdenberg, Wartau, 2 St (28 R*, l Z*) ; Bez. See, fiapperswil, 2 St (13 R*, l Z*), wovon (l R*) geschlachtet; Bez. Wil, Wil,.

2 St (18 R*, l Schw*); die Fälle in St. Gallen und Altstädten betreffen österreichisches Schlachtvieh -- Total 25 St (261 R% 3 Schw*, 3 Z*, 2 Seht*), wovon (49 R*) geschlachtet.

Graubänden. Bez. Plessur, Churwalden, 3 St, 21 R, 20 Schf, 3 Z, l Schw, wovon (6 R*, 20 Schf*, 3 Z*, l Schw*); Bez.

Imboden, Ems, 4 St, 21 R, 10 Schw, wovon (2 R*); Bez. OberLandquart, Conters, 2 St (15 R*, 5 Schw*, 2 Z*), Kubus, l St (3 R*), Luzein, l St (12 R*) -- Total 11 St, 72 R , 16 Schw, 20 Schf, 5 Z, wovon (38 R*, 6 Schw*, 20 Schf*, 5 Z*).

Aargan. Bez. Rheinfelden, Zeiningen, 2 St (8 R*, 2 Schw*) ; Bez. Baden, Bu/Slingen, l St (2 R*, l Z"*), Meilin gen-, 2 St (9 R*), Ober-Siggenthal, 2 St (11 R*, 6 Schw*); Bez. Lenzburg, Dintikon, l St (ö R*) -- Total 8 St (36 R*, 8 Schw*, 1 Z*).

Thurgau. Bez. Arbon, Egnach, l St (2 R*), Hörn, l St (6 R*); Bez. Frauenfeld, Felben, l St, 3 R; Hüttlingen, l St, (6 R*); Bez. Kreuzungen, Triboltingen, l St, 6 R, Täger-'

478 weilen, l St (4 R*), Allnau, 2 St (8 R*), Güttingen, l St (12 R*), Dünnershaus, l St (9 R*), NeuweUen, 1 St (8 R*); Bez. MUnchweilen, Rikenbach, 2 St (13 R*) ; Bez. Steckborn, Wagenhausen, l St, 6 R, 2 Schw, wovon 2 Schw utngestanden; Bez. Weinfelden, Hügelshofen, l St, 4 R, Birwinken, l St, 17 R. Nach dem Bezirke Kreuzliugen erfolgte die Einschleppung in einigen Fällen durch aus Markdorf und Radolfszell (Baden) importirtes Vieh -- Total 16 St, 104 R, 2 Schw, wovon 2 Schw umgestanden und (68 R*).

Waadt. Bez. Avenches, Avenches, l St (l R*) geschlachtet; Bez. Grandson, Novalles, 3 St (20 R*) ; Bez. Lausanne, Lausanne, \ St (21 Schw*); Bez. Nyon, Nyon, l St (27 Schw*), Arnex, 1 St <9 Schw*); Bez. Vevey, Vevey, l St-(7 Schw*); Bez. Yverdon, Vugelles, 2 St (11 R*, l Schf*); Bez. St. Croix, Bullet, 2 Sr <11 R*, 4 Schw*). Die Fälle in Nyon und Arnex betreffen Schweine aus Savoyen, diejenigen in Lausanne, Vugelles, Vevey und Bullet Schweine italienischer Herkunft, welche zur Abschlachtung bestimmt sind -- Total 12 St (43 R*, 68 Schw*, 1 Seht*), wovon (1 R*) geschlachtet.

Neaenburg. Bez. Chaux-de-Fonds, Sagne, 2 St (14 R*, 6 Schw*, l Schf*, l Z*). · Einschleppung durch ein vom Markte in Freiburg kommendes, aus Nyon (Waadt) stammendes Rind.

Genf. Bez. Linkes Ufer, Lancy, 3 St (26 R*).

Gesammttotal 180 St, 1745 StUck Vieh, wovon 71 StUck geschlachtet und 4 StUck umgestanden.

, Vermehrung seit 15. Februar 24 St,' 501 StUck Vieh.

Wuth.

Bern.

Bez. Wangen. Wangen, l H abgethan.

Gesammttotal 1 Fall.

Hundebann,, 5

Rotz und Hau t wurm.

Zürich. Bez. Andelfingen, Klein-Andelfingen, (2 P*) der Ansteckung verdächtig; Bez. BUlach, Höri, (l P*) der Seuche und 3 P , wovon (l P*)'der Ansteckung verdächtig -- Total (1 P*) der Seuche und 5 P, wovon (3 P*) der Ansteckung verdächtig.

Waadt. Bez. St. Croix, St. Croix, l P abgethau, (l P*) der Ansteckung verdächtig.

, Gesammttotal 1 Seuchefall, 1 Fall Seucheverdacht und 6 Fälle Ansteckungsverdacht.

479

Rothlauf der Schweine.

Freiburg. Bez. Saane, Freiburg, 5 Schw verdächtig.

Waadt. Bez. Morges, Monnaz, 2 Schw urngestanden, l Schw verdächtig; Bez. Nyon, Begnins, l Schw umgestanden, l Schw ver-, dächtig ; Bez. Oron, Chesalles, l Schw umgestanden -- Total 4 Schw umgestanden, 2 Schw verdächtig.

Gesammttotal 4 Fälle, 7 Verdachtsfälle.

Räude.

Freiburg. Bez. Veveyse, Attalens, (l Schf*).

Waadt. Bez. Payerne, Missy, (5 Schf*).

Gesammttotal 6 Fälle.

Konstatirte Gesetzesverletzungen.

Zürich. Bußen: Eine von Fr. 5 (Anstand betreffend Gesundheitsschein); eine von Fr. 10 (verspätete Erneuerung des Viehhandelspatentes).

Bern. Buße von Fr. 5 (Nichtabgabe des Gesundheitsscheins).

Luzern. Bußen: Eine von Fr. 10 (Mangel des Gesundheitsscheins) ; eine von Fr. 20 (vorschriftswidriger Transport von Schweinen).

, Freiburg. Buße von Fr. 10 (Verletzung des Art. 57 der eidgenössischen VollziehungsVerordnung).

Basel-Landschaft. Bußen : Je eine von Fr. 30 und Fr. 25 und zwei von je Fr. 10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); zwei von je Fr. 20 und je eine von Fr. 15 und Fr. 10 (Zuwiderhandlung gegen Fleischschaupolizei).

Schaffhausen. Bußen: Eine von Fr. 10 (Nichtbefolgung thierärztlicher Anordnungen"); eine von Fr. 30 und zwei von je Fr. 20 (Viehhandel ohne .Patent); zwei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Appenzell A. Rh. Buße von Fr. 50 und Kosten (Verletzung des Art. 21 der eidgenössischen Vollziehungsverordnung).

St. Gallen. Bußen: Drei Von Fr. 5--10 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine); eine von Fr. 100 und Kosten, sammt Fr. 340

480

Entschädigung (Seuchenverheimlichung); eine von Fr. 100 und Kosten gegenüber einem Thierarzt (nachlässige Untersuchung vor dem Alpauftrieb); eine von Fr. 50 und Kosten (Umgehung der tierärztlichen Untersuchung vor dem Alpauftrieb); fünf von je Fr. 10 (Alpauftrieb vor ertheilter Bewilligung); je eine von Fr. 50 und Fr. 20 und Kosten (Verletzung der Quarantäne).

Aargan. Bußen: Zwei von je Fr. 6 (Nichtabgabe der Gesundheitsscheine).

Thurgau. Bußen : Eine von Fr. 20 (Uebertretung des Art. 49 der eidgenössischen Vollziehungsverordnung); fünf von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Waadt. Bußen: Drei von je Fr. 5 und zwei von je Fr. 10 (Anstände bestreffend Gesundheitsscheine) ; eine von Fr. 10 (Vergehen gegen die Fleischschauverordnung); eine von Fr. 10 (Besitz verseuchter Schweine) ; eine von Fr. 25 (vorschriftswidriger Transport von Schweinen).

Wallis. Bußen: Vier von je Fr. 5 (Mangel der Gesundheitsscheine).

Au s l a. n cl.

Elsaß-Lothringen. Januar 1891: Milzbrand, 8 Fälle; Rotz, l P der Seuche und 17 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, circa 800 neue Fälle; Lungenseuche, in Haiß, Landkreis Metz, 2 R erkrankt, 17 R der Ansteckung verdächtig.

Baden» l --15. Februar: Milzbrand, 5 Fälle; Rauschbrand, 5 Fälle; Maul- und Klauenseuche, erloschen in 37, weiter verbreitet in 33, neu aufgetreten in 47 Gemeinden. Die Seuche herrscht u. A. in ziemlicher Ausdehnung in den an die Schweiz grenzenden Bezirken.

Württemberg. Januar: Milzbrand, 11 Fälle; Rauschbrand, 4 Fälle; Rotz, l Fall; Ende des Monats l P der Seuche. 116 P der Ansteckung verdächtig; Maul- und Klauenseuche, 10,431 neue Fälle; Ende des Monats 7734 Thiere verseucht, 6199 Thiere verdächtig; in den neu von der Seuche betroffenen Gehöften (Heerden) befinden sich 16,167 Thiere; Lungenseuche, -15 Thiere der Ansteckung verdächtig; Räude, 618 Schafe erkrankt und verdächtig.

481 Oesterreich - Ungarn ist laut Ausweis vom 28. Februar frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche Lungenseuche Ortschaften · Ortschaften in Nieder-Oesterreich .

23 4 ,, Ober-Oesterreich . . . 4 l ,, Tyrol uod Vorarlberg 15*) -- ,, Böhmen 139 25 ,, Mähren 17 15 ,, Schlesien . . . .

4 7 T, Galizien 44 3 ,, Ungarn (13. Februar). 163 27

~\?~ e r s e l i i o c l e i i . e s .

Grenzdienst.

Unterm 24. Februar hat der Bundesrath für den Rest der laufenden Amtsdauer als Greozlhierarzt für die Vieheinfuhrstationen ·Genf Bahnhof, Meyrin Bahnhof und Vollandes Bahnhof Herrn Grenz-thierarzt F. 01 i v e t in Genf ernannt.

Viehverkehr mit Frankreich.

Der schweizerische Bundesrath hat am 24. Februar beschlossen : 1. Die Ausgabe von Spezial-Passirseheinen (Passavants rosés) für das nach dem Kanton Genf bestimmte Schlachtvieh (Bundesrathsbeschluß vom 14. Januar 1887) wird inskünftig nur noch bei.

den Zollstätten C o r s i e r , P e r l y , C h a n c y und M e j ' r i n - S t r a ß e stattfinden.

2. Diese Spezial-Passirscheine finden ausschließlich für Thiere des Rindviehgeschlechts Anwendung.

Viehverkehr mit Deutschland.

An die Grenzthierärzte und deren Stellvertreter längs der schweizerisch-deutschen Grenze.

Mit Rücksicht auf den Stand der Maul- und Klauenseuche in ·den benachbarten deutschen Grenzländern verfügen wir hiemit, daß *) Bezirke Bregenz, Bludenz, Peldkirch und Innsbruck.

482 der in Art. 87 der Vollziehungsverordnüng vom 14. Oktober 1887 vorgesehene Gesundheits- oder Urspruugsschein bis auf Weiteres nur dann als gültig anerkannt werden darf, wenn derselbe von einem patentirten Thierarzte, in Badçn von den Bezirksthierärzten, ausgestellt und unterzeichnet ist. Die bisher Üblichen Scheine der Bürgermeisterämter sind nicht mehr zu acceptiren und Transporte, welche von solchen begleitet sind, vom 4. März an ohne Weiteres zurückzuweisen.

Wir laden Sie ein, diese Verfügung in geeignet scheinender Weise zur Kenntniß der Interessenten zu -bringen.

Viehverkehr mit Oesterreich-Ungarn.

Da nach amtlichen Berichten die Maul- und Klauenseuche im Salzburgischen völlig erloschen und in Oberösterreich nur mehr auf einzelne Gemeinden beschränkt ist, hat die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg am 22. Februar das Verbot der Ein- und Durchfuhr von lebenden Klauenthieren aus den politischen Bezirken SalzburgUmgebung (Land Salzburg) und Braunau und Vöcklabruck (Oberösterreich) nach und durch Tirol und Vorarlberg außer Kraft gesetzt; das Verbot der Ein- und Durchfuhr von lebenden Klauenthieren aus Böhmen nach und durch Tirol und Vorarlberg bleibt bis auf Weiteres noch aufrecht erhalten.

Viehverkehr mit Italien.

Unterm 26. Februar ist allgemein die Einfuhr von T l i i e r e n des P f e r d e g e s c h l e c h t e s über die Stationen C h i a s s o B a h n h o f und S t r a ß e gestattet worden.

Viehverkehr im Innern.

Unterm 27. Dezember vorigen Jahres hat der Regierungsrath von St. Gallen nachstehenden Beschluß gefaßt': ,,Die mit Handhabung der Marktpolizei beauftragten Behörden und Beamten sind befugt, alles Vieh, welches aus verseuchten Gemeinden in und außer dem Kanton stammt, unnachsichtlich vom Marktauftrieb fern zu halten, auch wenn dasselbe mit Gesundheitsscheinen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, versehen ist."

Der Regierungsrath von Glarus hat gegen diese Verfügung Verwahrung eingelegt und in motivirter Eingabe um deren Aufhebung nachgesucht, währenddem der Regierungsrath von St. Gallen in seiner Vernehrhlassnng um Bestätigung seiner Maßregel ersuchte.

483

Der Bundesrath hat unterm 20. Februar die st. gallische Regierung eingeladen, ihren Beschluß vom 27. Dezember 1890°aufzuheben und zwar gestützt auf folgende Erwägungen : ,,Nach Art. 15 des Bundesgesetzes vom 8. Februar 1872, betreffend Maßregeln gegen Viehseuchen, darf ohne Bewilligung desBundesrathes keine Erschwerung des Viehverkehrs zwischen den Kantonen stattfinden. Als eine solche aber qualifizirt sich in hohem Grade die von St. Gallen erlassene Verfügung, welche den Auftrieb von Vieh aus den benachbarten Kantonen auf die st. gallischen Märkte auch dann verbietet, wenn dasselbe von vorschriftsgemäßeu Gesundheitsscheiuen begleitet ist. Wo es sich um eine derart weitgehende Maßregel handelt, ist es namentlich im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen unerläßlich, daß im Sinne des zitirten Artikels die buudesräthliche Genehmigung eingeholt werde, was unterlassen worden ist.

,,Art. 9 des zitirten Bundesgesetzes schreibt bekanntlich vor, daß Rindvieh und Thiere aus dem Pferdegeschlecht zu Viehmärkten, nicht zugelassen werden dürfen ohne Gesundheitsscheine, und ferner,, daß die Viehmärkte einer sorgfälligen Sünitätspolizeilichen Aufsicht zu unterstellen seien. Weitere Beschränkungen bezüglich des Befahrens von Märkten für Thiere, welche von gehörigen Gesundheilsscheinen begleitet und gesund befunden werden, kennt das Geseiz.

nicht. Auch die Artikel 75--79 der Vollziehungsverordnuug vom, 14. Oktober 1887, welche über die Marktpolizei handeln, enthalten bezüglich des Viehauftriehs keine strengern Vorschriften.

,,In Artikel 48 der Vollziehungsverordnung vom 14. Oktober 1887 sodann sind in unzweideutiger Weise die Bedingungen festgestellt, welchen ein Stück Vieh entsprechen muß, um auch dann in den ungehinderten Verkehr zu gelangen, wenn im Inspektionskreis seiner Herkunft die Maul- und Klauenseuche herrscht. So lange nicht der strikte Gegenbeweis geleistet ist, muß vorausgesetzt werden, daß in jedem einzelnen Falle bei der Ausstellung von Gesundheitsscheiuen innerhalb eines von der Seuche betroffenen Inspektionskreises die Vorschriften des Art. 48 beachtet worden seien., ,,Artikel 36 der nämlichen Verordnung zielt durch den daselbst aufgestellten Grundsatz der Einführung einer Infektions- und einer Sicherheitszone speziell darauf ab, alle wüuschbaren Garantien zu bieten, welche eine Verbreitung
der Maul- und Klauenseuche selbst aus einem theilweise verseuchten Inspektionskreise unmöglich machen.

Wenn, was auch hier wieder anzunehmen ist, dieser Artikel zur Vollziehung gelangt, so liegt kein Grund vor, Vieh, dessen Standort außer der Grenze der beiden Zonen sich befindet, und für welches,.

484

unter Voraussetzung der Beobachtung des Art. 48 Gesundheitsscheine ausgegeben werden können, ausnahmsweise zu behandeln, resp., wie dies die st. gallische Verfügung involvirt, aus dem freien Verkehr auszuschließen.

,,Die in der eidgenössischen Vollziehungsverordnung enthaltenen Vorschriften genügen somit vollständig, um zu dem von St. Gallen -angestrebten Ziele zu gelangen."

Pferdezucht.

Vollbluthengste.

Vom 1. März an befindet sich der Vollbluthengst Bec-Hellouin auf der Beschälstation Lausanne. Der Hengst Uxbridge, sowie die beiden jüngst vom Bunde angekauften Vollbluthengste Chef d'oeuvre und Serapis stehen zur Zeit noch in der eidgenössischen Regieanstalt in Thun zur Verfügung der Pferdezüchter.

Ankauf inländischer Remontenpferde für die Kavallerie.

Die schweizerische Militärverwaltung wird an nachstehenden Tagen und Plätzen den Ankauf inländischer Ketnontenpferde für tdie Kavallerie vornehmen lassen : Aarau, 9. März, Nachmittags 2 Uhr Ölten, 10. ·n Vormittags 8 H Herzogen buchsee, 10. n Nachmittags 2 11 8 Langnau, 11. n Vormittags 11 Wohlhausen, 11. ·n Nachmittags IVa n 12. ·n Wädensweil, Vormittags 8 n 12. n Nachmittags 2 Sargans, n Altstätten, 13. n 8 n Vormittags 14. ·n Weinfelden, 8 ·n Vormittags 14. T) Zürich, Nachmittags 2 n Yverdon, Vormittags 8 n 16. ·n 16. ·n Nachmittags 1 T!

Cossonay, 8 11 17. ·n Vormittags Parerne, Frei bürg, n. ·n Nachmittags 2 n Vormittags 10 Riggisberg, 18. ·n n Vormittags 19. ·n 8 ·n Bern, 9 n 20. ·n Vormittags Tavannes, 9 Vormittags Porrentruy, 21. ·n T)

485 Die anzukaufenden oder anzunehmenden Pferde sollen vier bis .sechs Jahre alt sein, sich durch lebhaftes Temperament und freien, ·ergiebigen Gang auszeichnen; der Kopf leicht, gut angesetzt, der Hals entwickelt und gut aufgesetzt, der 'Widerrist erhaben, Rücken ·und Lenden kurz und kräftig, das Kreuz der horizontalen Form .sich annähernd und solid, die Gliedmaßen kräftig mit starken Gelenken, guten Hufen und guter Stellung versehen'sein. Pferde mit ·auffallenden weißen Farben dürfen nicht angekauft werden. Die Höhe soll nicht weniger als 154 cm. und in der Regel nicht mehr -als 160 cm. Stockmaß betragen.

Die Ausbezahlung der Kaufsumme an die Händler erfolgt sofort nach der Einlieferung in's Depot. Die Transportkosten in's Depot ·werden durch die schweizerische Militärverwaltung getragen.

Remonten, falls sie nicht durch Rekruten oder remontirungspflichtige Kavalleristen selbst gestellt sind, werden nur gekauft, .sofern sie in der Schweiz geboren und auferzogen worden sind, worüber sich die Verkäufer durch Zeugnisse auszuweisen haben.

Fohlenzeugnisse.

Die Viehinspektoren werden im Laufe des Frühjahrs öfter in ·den Fall kommen, Geburtszeugnisse für Fohlen ausstellen zu müssen, welche von den Vollbluthengsten des Bundes gezeugt worden sind.

Es wird ein großer Werth darauf gelegt, daß diese Zeugnisse möglichst genau ausgefertigt werden, damit sie keinen Anlaß zu Verwechslungen geben. Zu diesem Zwecke ist der Belegschein, welchen die Regieanstalt oder der mit der Aufsicht über die Vollbluthengste betraute Thierarzt ausgestellt hat, genau zu prüfen, der Tag der ·Geburt eventuell durch Zeugen zu ermitteln, und sind Geschlecht, Farbe und alle Abzeichen des Fohlens anzugeben.

Es dürfte ferner zweckmäßig sein, den Stutenbesitzern zu empfehlen, bei den neugeborenen Fohlen die Nabelschnur gleich nach ·der Geburt zu reinigen und zu desinfiziren, .da bekanntlich die 'Fohlenlähme gleich wie die Kälberlähme (gelbes Wasser, Gliedwasser), an welcher Krankheit immer noch viele Thiere zu Grunde gehen, von einer Blutvergiftung durch die Nabelwunde herrührt.

Die jungen Fohlen sollten, sobald sie ihn fressen können, regelmäßig Hafer und viel Bewegung erhalten, damit sie sich schon im ersten Jahr möglichst kräftig entwickeln.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

35

486 x

Bekanntmachung betreffend

die ZoLLbehandlung von Ausstellungsgegenständen.

Keproduzirt.

In Erneuerung früherer Bekanntmachungen werden nachstehend diejenigen zollamtlich vorgeschriebenen Bedingungen in Erinnerung gebracht, unter welchen für Ausstellungssendungen Zollbefreiung eintreten kann.

Gegenstände, welche an eine Ausstellung im Auslande gesandt werden, sind, um zollfreie Rückkehr nach der Schweiz zu genießen, bei ihrem Austritte aus der Schweiz der Freipaßabfertigung zu unterstellen. Zu diesem Behufe muß im Frachtbriefe und in der bezüglichen Deklaration das Verlangen nach einem Freipasse, unter genauer Bezeichnung der in der Sendung enthaltenen Gegenstände, deutlich angegeben sein, oder es müssen dem Vermittler der Sendung an der Grenze die nöthigen diesbezüglichen Instruktionen vom Absender ertheilt werden.

Wird diese Vorschrift, welche die zollamtliche Kontrolirung der Sendung bei der Aus- und Wiedereinfuhr behufs Feststellung der Identität ihres Inhaltes zum Zweck hat, außer Acht gelassen, so unterliegt die Sendung bei der Rückkehr der Verzollung.

Ebenso tritt Bezug des Einfuhrzolles ein, wenn der Freipaß anläßlich der Wiedereinfuhr bei dem Zollamt, das ihn ausgestellt hat, nicht vorgewiesen wird.

In gleicher Weise ist andererseits für Gegenstände, welche an Ausstellungen in der Schweiz bestimmt sind, behufs zollfreier Einfuhr, die Freipaßabfertigung zu verlangen. Für die Wiederausfuhr muß in diesem Falle, bei Vermeidung der Entrichtung des Eingangszolles, die im Freipaß anberaumte Frist eingehalten werden, Verlängerung derselben vorbehalten, wenn das Gesuch hiefür vor Ablauf des Freipasses gestellt wird.

Hat infolge Außerachtlassung vorerwähnter Vorschriften die Einfuhrverzollung stattgefunden, so bleibt der Zoll verfallen, und es können nachträgliche Reklamationen resp'. Zollrückvergütungsbegehren keine Berücksichtigung finden.

B e r n , den 23. März 1885.

Eidg. Oberzolldirektion.

487

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 24. Februar 1891 sucht die Direktion der Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren um die Bewilligung nach zur Verpfändung im I. Rang ihrer 5668 Meter langen Bahnlinie, bestehend aus der 1388 Meter langen Drahtseilbahn Lauterbrunnen-Grütsch (I. Sektion) und der 4280 Meter langen elektrischen Bahn Grütschalp-Mürren (II. Sektion) sammt Zubehörden und Betriebsmaterial, zur Sieherstellung eines für die Erstellung der Bahnanlagen und Beschaffung des Betriebsmaterials zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 600,000.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 26. März 1891 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 10. März 1891.

3/3]

[

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes : Die Bundeskanzlei.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

No 46, vom 3. März 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal für das Jahr 1S90. Fabrik- und Handelsmarken. Geschäftsverkehr mit Chile. Goldagio bei Zollzahlungen in Oesterreich-Ungarn. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

No 47, Tom 4. März 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken.

Verkehr der Zentralstelle mit den Konkordatsbanken im Februar.

Spezifikation der gesetzlichen Baarschaft auf den 28. Februar.

Auszug aus dein rumänischen Zolltarifprojekt.

488

. JVs 48, Tom 5. März 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Liste der Brfindungspatente und Muster und Modelle für die zweite Hälfte Februar. Rumänischer Zolltarifentwurf..

Zollgesetzinterpretationen in den Vereinigten Staaten. Zahnradbahn Glion - Rochers de Naye und Eisenbahn von Mendrisio nach der Grenze bei Stabio. Fremde Briefposttaxen. Ausfuhr aus der Schweiz, nach den Vereinigten Staaten. Telegramme.

As 49, vom 6. März 1891.

Rechtsdomizile. Haodelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Banquedé la Suisse italienne14 in Lugano für das Jahr 1890. Die Produktion der Lyoner Seidenindustrie. Verzollung von Bindfaden, Tauwerk etc. in den Vereinigten Staaten. Inkrafttreten der Viehseuchenkouvention mit Oesterreich-Ungarn. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

As 50, Tom 7. März 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Rechtsdomizile. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Waaren-Ein- und Ausfuhr im Januar. Admission temporaire in Frankreich. Französische Zolltarifkommission. Ankauf von Zentralbahnaktien durch , den Bund. Italienische Weine. Situation ausländischer Banken.

As 51, vom 9. März 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz der ,,Banque cantonale tessinoise" in Bellinzona, für das Jahr 1890. Handelsbericht desschweizerischen Konsulates in Venedig über das Jahr 1890. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1891

Date Data Seite

466-488

Page Pagina Ref. No

10 015 161

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