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Schweizerisches Bundesblatt.

43. Jahrgang. I.

Nr. 12.

25. März 1891.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): 4 Pranken.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Bp. --. Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Druck und Expedition der Stämpfli'schen Buchdruckerei in Bern.

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Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre 1890.

Tit.

Nach Vorschrift des Artikels 102, Ziffer 16 der Bundesverfassung, haben wir die Ehre, Ihnen den Bericht über unsere Geschäftsführung im Jahre 1890 zu erstatten.

I, Geschäftskreis des Departements des Innern, I. Centralverwaltung.

1. Referendumsangelegenheiten, eidgenössische Wahlen und Abstimmungen.

.Am 26. Oktober ist zur Volks- und Ständeabstimmung gelangt der Bundesbeschluß vom 13. Juni 1890, betreffend Ergänzung der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 durch einen Zusatz bezüglich des Gesetzgebungsrechtes über Unfall- und Krankenversicherung.

Diese Abstimmung hat, wie wir schon durch Botschaft vom 21. November (Bundesbl., Jahrgang 1890, Bd. IV, S. 1127) näher dargelegt haben, ein zustimmendes Ergebniß gehabt, indem der angedeutete Zusatzartikel mit 283,228 gegen 92,200 Stimmen und von 18 ganzen und 5 Halbkantonen angenommen wurde.

An demselben Tage (26. Oktober) haben die Wahlen für die Totalerneuerung des Nationalrathes auf Grundlage der neuen, durch Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

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526 das Bundesgesetz vom 20. Juni (in Kraft erklärt den 20. September)1 aufgestellten Wahlkreiseintheilung stattgefunden. Ueber das Ergebniß dieser Wahlen haben wir Ihnen bereits uuter dem 1. Dezember (vergi. Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. V, S. 64) nähern Bericht erstattet. Die verschiedenen, bei den Wahlverhandlungen zu Tage getretenen Unregelmäßigkeiten, welche bei Erledigung der sechs eingelaufenen Wahlrekurse zur Sprache gelangt sind, haben den Nationalrath zur Annahme zweier Postulate geführt, von denen das erste, -vom 12. Dezember, speziell gegen Verstöße 'gerichtet ist, die im Kanton Appenzell I. Rh. vorgekommen sind, während das spätere (vom 19. Dezember) im Allgemeinen auf genauere Beobachtung des eidgenössischen Wahlgesetzes vom 19. Juli 1872. und der prinzipiellen nationalräthlichen Beschlüsse über Gültigkeit der Stimmzettel und Berechnung des absoluten Mehres, sowie im ^Weitem auf Erleichterung der Stimmgebung durch die Kantone dringt.

Ueber die in Folge dieser Postulate getroffenen Maßnahmen wird nächstes Jahr zu belichten sein.

Gegen das am 26. September von Ihnen erlassene und am 27. desselben Monats (Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. IV, S. 301) veröffentlichte Bundesgesetz, betreffend die arbeitsunfähig gewordenen eidgenössischen Beamten und Angestellten, sind bei Ablauf der Referendumsfrist (26. Dezember) eine große Anzahl mit gegen 90,000 Unterschriften versehener Gesuche um Veranstaltung einer Volksabstimmung eingelangt, über deren Ausführung nächstes Jahr zu berichten sein wird.

2. Organisation und Geschäftsgang.

Die Organisation des Centralbüreau ist die gleiche geblieben' wie in den vorhergehenden Jahren, und auch in Bezug auf den Geschäftsgang ist nichts Besonderes hervorzuheben.

Zu verzeichnen ist nur eine Veränderung im Kanzleipersonal, indem der bisherige Uebersetzer, Herr Major Edmund Probst, unter dem 26. August zum Kanzleisekretär für Drucksachen der Bundeskanzlei befördert wurde .und auf 1. September aus der bisherigen Stelle schied. Als sein Nachfolger wurde am 11. Oktober gewählt Herr Jules François Koller, von Delsberg, der die Stelle sogleich antrat.

3. Bundeskanzler I. Sitzungen der Räthe und deren Protokolle.

o. Gesetzgebende Räthe.

Im Jahr 1890 haben drei Sessionen stattgefunden, nämlich vom 2. bis 28. Juni, vom 22. September bis 11. Oktober und vom

527 1. bis 20. Dezember. In dieser Zeit hielten der Nationalrath 61 und der Ständerath 55 Sitzungen ab; die vereinigte Bundesversammlung hielt eine Sitzung, welche auf den 11. Dezember fiel.

b. Bundesrath.

Der Bundesrath hat 131 Sitzungen gehalten und 5621 Geschäftsnummern behandelt (1889: 5231). Die Zahl der von ihm ausgegangenen Schreiben beträgt 6420 (1889: 6581), wozu 597 Ausfertigungen bundesräthlicher Bewilligungen zum Erwerb des Schweizerbürgerrechts hinzukommen. Den Departementen sind 5374 Auszüge aus dem bundesräthlichen Protokoll zugestellt worden (1889: 4440).

Laut den Kontrolen der Registratur sind wahrend des Berichtsjahres 6945 Schreiben an den Bundesrath gelangt (1889: 5765) und den einzelnen Departementen überwiesen worden.

II. Kanzleiarbeiten.

Die Bundeskanzlei hat von sich aus 1961 Geschäftsnummern behandelt (1889: 2061).

G e r i c h t l i c h e E r ö f f n u n g e n sind bestellt worden: Für Frankreich 300 ,, andere Staaten 7 ,, schweizerische Kantone in's Ausland 143 450 (1889: 371) M i l i t ä r v o r l a d u n g e n waren anzulegen 221 ( ,, 265) Z i v i l s t a n d s a k t e n wurden an die Kantone und an auswärtige Staaten befördert 10,967 ( ,, 10,706) Ebenso Strafurtheile 3,054 ( ,, 3,876) Total 14,692 (1889: 15,218) Endlich wurden 67 R o g a t o r i e n schweizerischer Gerichte an ausländische vermittelt (1889: 82); bei weitern 10 waren die Vollzugsakten bis Ende des Jahres noch nicht zurückgelangt.

Die Zahl der bezahlten Beglaubigungen betrug . . . 1588 Gratis 546 Total (1889: 2551).

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III. Personelles.

An Stelle des am 29. Dezember 1889 verstorbenen Kan/Jisten, Herrn Friedrich Meister, von Benkeu (Zürich), ist am 28. Februar 1890 Herr Emil Strauß, von Oberstocken (Bern), gewesener zweiter Sekretär der Jura-Simplonbahn, gewählt worden.

Am 20. April 1890 starb im Alter von 82 Jahren Herr Kanzleisekretär Joh. Heinrich Höhn, von Wädensweil, welcher seit 1851 pflichttreu und gewissenhaft das Sekretariat für Drucksachen besorgt hatte. Ende Mai verlor die Kanzlei ferner Herrn Friedrich Capräz, von Trins (Graubünden), durch den Tod. Derselbe war seit 1862 als Uebersetzer uud Vermittler des Verkehrs zwischen den gesetzgebenden Käthen der Eidgenossenschaft angestellt gewesen und hat seine Aufgabe stets in anerkennenswerther Weise erfüllt.

Beide Stellen sind am 26. August 1890 wieder besetzt worden, indem als Kanzleisekretär für Drucksachen Herr Edmund Probst, von Neuenstadt (Seite 2 oben genannt), und als Uebersetzer Herr Martin Truog, von Chur, gewesener Lehrer an der Kantonsschule in Chur, gewählt wurde. Gleichzeitig wurde Herr E. Arnold Sulser,.

Gehülfe auf dem Drucksachenbüreau, zum Kanzlisten befördert.

Am 31. Juli ist die Stelle eines Kanzlisten infolge der Wahl des Herrn Robert König, von Wiggiswil, zum Sekretär-Kanzlisten der Bauabtheilung des Departements des Innern vakant geworden.

Diese Stelle ist bis jetzt noch nicht wiederbesetzt.

IV. Rechnungswesen.

An Legalisationsgebühren wurden im Jahr 1890 Fr. 1588 eingenommen.

Für 597 Bürgerrechtsbewilligungen gingen zu Händen des Departements des Auswärtigen Fr. 20,895 ein (1889 : Fr. 20,685).

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y Drucksachen.

Das B u n d e s b l a t t ist im Jahre 1890 in 5 starken Bänden erschienen, welche ohne die zahlreichen Beilagen 318 deutsche und 327 französische Druckbogen umfassen. Das Blatt wurde, wie seit mehreren Jahren, in einer Auflage von 2500 deutschen und 1500 französischen Exemplaren gedruckt.

,Dje Zahl der Abonnenten betrug 1657 für die deutsche und 718 für die französische Ausgabe. Wie seit längerer Zeit, waren auch im Jahre 1890 zwei Staatskanzleien direkt auf das Bundes-

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blatt abonnirt, nämlich diejenige von Aargau mit 40 und diejenige' von Waadt mit 68 Exemplaren.

Gratisexemplare wurden abgegeben an die Mitglieder der Bundeabehörden und die eidgenössischen Verwaltungen, sowie an sämmtliche Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Auslande und an fremde Gesandtschaften in der Schweiz. Die Gesammtzahl derselben beträgt 1012.

Unterm 29. November 1890 haben wir beschlossen, das Bundesblatt vom 1. Januar 1891 an statt am Samstag in der Regel am Mittwoch erscheinen zu lassen. Es wird dadurch für die Versendung und Vertragung eine wesentliche Erleichterung im Sonntagsdienst eintreten und den meistens am Ende der Woche erscheinenden kantonalen Amtsblättern ermöglicht, Verfügungen des Bundesrathes oder der eidgenössischen Departemente der laufenden Woche schon zu berücksichtigen.

Vom XI. Bande der e i d g e n ö s s i s c h e n G e s e t z s a m m l u n g , neue Folge (erster Band der II. Serie), sind im Berichtsjahre 23 deutsche, 18 französische und 25 italienische Bogen, von der Eisenb a h n a k t e n s a m m l u n g 17 Bogen in deutscher und 16 in französischer Sprache erschienen. Mit Ende des Jahres wurde der XI. Band der eidgenössischen Gesetzsammlung abgeschlossen; er umfaßt die beiden Jahrgänge 1889 und 1890.

Die Auflage der" eidgenössischen Gesetzsammlung betrug 3250 in deutscher, 1700 in französischer und 200 in italienischer Sprache, diejenige der Eisenbahnaktensammlung 500 Exemplare in deutscher und 250 in französischer SpracheZehn Kantone benutzten den Satz der eidgenössischen Gesetzsammlung für ihre Amtsblätter und ließen somit die Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verträge u. s. w. drucken, nämlich : Zürich in 3100 Exemplaren, Luzern in 4uO, Solothurn in 250, Baselland in 120, Schaffhausen in 400, Appenzell A. Rh. in 150, Graubünden in 504, Aargau in 2100, Waadt in 1400 und Genf in 300. Sie hatten den für die Bundeskanzlei arbeitenden Offizinen eine billige Entschädigung für Druck, Papier und Spedition zu leisten.

Von der irn Verlage von J. Kreis in Basel publizirten Gesetzsammlung des Herrn Dr. P. Wolf, zu deren Unterstützung die eidgenössischen Räthe die gewünschten Kredite bewilligt haben, sind bis jetzt 10 Lieferungen erschienen.

Die Einnahmen von Bundesblatt und Gesetzsammlung belaufen sich pro 1890 auf Fr. 11,924. 10.

Für den Verkauf von Imprimaten hat das Drucksachenbüreau Fr» 401. 95 eingenommen.

530 Die Druckkosten fui' das Bundesblatfc, deutsche und französische Ausgabe, und die eidgenössische Gesetzsammlung in den drei Nationalsprachen belaufen sich auf Fr. 60,822. 50, diejenigen für die Separatabzüge von Bundesgesetzen, Verordnungen, Verträgen, Botschaften, Budget, Staatsrechnung etc. auf Fr. 61,558. 90 (inbegriffen die Kosten der Volksabstimmung vom 26. Oktober 1890 über Abänderung von Art. 64 der Bundesverfassung und diejenigen für Imprimale der Bundesversammlung).

An die Bundesbehörden, die eidgenössischen Departemente, die Kantonsregieruogen, die Vertreter der Presse, sowie an die diplomatischen Agentschaften der Schweiz und des Auslandes mußten eine bedeutende Anzahl von Separatabzügen abgegeben werden.

Wie gewohnt, langten auch im verflossenen Jahre täglich zahlreiche mündliche und schriftliche Begehren an das Drucksachenbüreau, welche viele Auskunftsertheilungen und Speditionen, ^sowie sehr häufige Korrespondenzen erforderten.

4. Archire und Münzsammlung.

Die Arbeit an dem Generalregister zu der S a m m l u n g der a l t e r n e i d g e n ö s s i s c h e n A b s c h i e d e hat nicht ganz die gewünschten Fortschritte gemacht, und zwar aus dem Grunde, weil der neue Redaktor sich zunächst in der Aufg'abe Orientiren und in das Arbeitssystem seines Vorgängers einleben mußte, womit ziemlich viele Zeit verloren ging. Gegenwärtig steht die Arbeit im Jahr 1521 und soll nun mit aller Energie gefördert -werden. Was dann die Supplemente zu dem Abschiedewerk betrifft, so ist für dieselben ein namhafter neuer Zuwachs zu konstatireo. ' Von der A k t e n s a m m l u n g aus"* d e r Z e i t d e r h e l v e t i s c h e n R e p u b l i k konnte dies Jahr nichts zum Drucke gegeben werden, weil die Vorarbeit, die übrigens ungestört Fortschritt, nicht zu dem erwünschten Ziele gelangte. Das außerordentlich reiche Aktenmaterial des in Bearbeitung liegenden Abschnittes (Anfang April bis Ende September 1799) wird die Redaktion sogar noch etliche Monate des Jahres 1891 beschäftigen.

Das neu erstellte Manuskript dürfte reichlich 132 Bogen füllen, was mit dem früher gesammelten Stoff schon circa 260 Bogen ausmacht; aber erst bei genügender Vollständigkeit ist eine dem Zwecke der Sammlung entsprechende Auswahl möglich, obwohl von vornherein"alte nur möglichen Kürzungen zur Anwendung kommen.

In den P|a r i s e r A r'c h i v e n »hatte die A ]b s c h r i f t a'r^b e i t ihren ungestörten Fortgang und ergab ein Manuskript, das

531 bei einem Umfange von 5608 Seiten das vorjährige Resultat um etwas übersteigt. An der Arbeit, zumeist in der Nationalbibliothek -und in .den Archiven der Ministerien des Auswärtigen und des Krieges, waren 5 Kopisten während des ganzen Jahres thätig. Der Druckabschluß des 4. Bandes des ,,Inventaire sommaire'1 wird erst im Laufe des gegenwärtigen Jahres erfolgen; zur Zeit sind daran -37 Bogen fertig.

Das durch Herrn Konsul Viktor Ceresole bearbeitete und im Vorjahre auf Bundeskosten zum Drucke beförderte V e r z e i c h n i ß des s c h w e i z e rgeschichtlichen Materials in den v e n e t i a n i s c h e n A r c h i v e n ist in 'einer Stärke von 20 'Bogen im Berichtsjahr zum Abschlüsse gebracht worden. Es bildet ein höchst erwünschtes Hülfsmittel zur Orientirung in dem reichhaltigen Aktenmaterial, zumal ausführliche Orts-, Personen- und Sachregister das Nachsuchen in gegebenem Falle wesentlich erleichtern. Nunmehr ist auf Grund dieses Verzeichnisses und unter -Leitung des Herrn Ceresole die Erwerbung einer weiteren Abschriftenserie aus Venedig für das Bundesarchiv in Ausführung, behufs Korapletinmg der bereits vorhandenen Sammlung von dorther^ Im B u n d e s a r c h i v selbst konzentrirte sich die Thätigkeit des Personals hauptsächlich auf die Durchführung der Aktenbereinigung aus der Zeit der XII. Amtsperiode. Es ist damit der .Abschluß erreicht worden. Gegenwärtig ist die Ablieferung der Akten aus der XIII. Periode, d. h. der drei Jahre 1885--87, im Gange. Was irn Laufe des Jahres an Urkunden und Itnprimaten einging, wurde zukommenden Orts/eingereiht und in den bestehenden Verzeichnissen nachgetragen. Die starke Benutzung des Archivs durch Amtsstellen .und Privatpersonen geht aus der Zahl von 3458 Aktenstücken hervor, welche denselben im Laufe des Jahres enthoben und bis auf 1005 Stücke auch wieder vor Schluß desselben .zurückerstattet worden sind.

Für das e i d g e n ö s s i s c h e M ü n z k a b i n e t sind im Berichtsjahr 54 Münzen und Medaillen erworben worden im Metallwerthe von etwa Fr. 48. Damit erreichte .der Gesammtbestand der Sammlung auf Ende des Jahres, bei einem Metallwerthe von Fr. 18,023, die Zahl von 9800 Stücken. Auch diesmal sind Ge.schenke zu verzeichnen, die man dem Komite für das eidgenössische Schützenfest in Frauenfeld, sowie den Herren Konsul H. Angst in Zürich, Dr. E. von Fellenberg in Bern und Paul Ströhlin in Genf .zu verdanken hat.

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5. Bibliothek.

Der mit einer Anzahl auswärtiger Staaten vereinbarte Austausch amtlicher Drucksachen geht seinen regelmäßigen Gang, und es scheinen namentlich die gelehrten Gesellschaften und Vereine, denen durch den Vertrag selbst hinsichtlich der Spedition ihrer Veröffentlichungen große Vortheile eingeräumt sind, sich diese Erleichterung in hervorragendem Maße zu Nutzen zu machen. Ein ähnlicher Tauschverkehr findet überdies mit Frankreich statt, welches, obschou beim ebenerwähnten Vertrag unbetheiligt, in liberalster Weise der Verbreitung namentlich naturwissenschaftlicher Schriften Vorschub leistet. Im Ganzen gelangten 42 größere Büchersendungen im Gesammtgewicht von über 100 Zentnern zum Austausch. Dadurch ist aber auch der Bibliothek eine bedeutende Mehrarbeit erwachsen.

Neben den periodischen Veröffentlichungen schweizerischer gelehrter Gesellschaften und Vereine hat die Bibliothek folgende nennenswerthe Büchergeschenke zu verzeichnen: i 1. Von Prof. R. Wolf in Zürich: Handbuch der Astronomie.

2. Von Prof. Burggrseve in Gand: Etudes sociales.

3. Vom Verleger A. Rousseau in Paris : Des privilèges et immunités des agents diplomatiques, par P. G. Odier.

4. Von E. v. Hesse-Wartegg, venezuelischer Konsul in Bern: Mexiko, Land und Leute.

5. Von der Regierung von Basel-Stadt : Urkundenbuch der Stadt Basel, I.

6. Von Dr. jur. Pfenninger in Zürich: Das Strafrecht der Schweiz.

7. Von Dr. Maag, Gymnasiallehrer in Biel : Schicksale der Schweizerregimenter in Frankreich, 2. Aufl.

Der schriftliche Bibliothekkatalog ist nachgetragen. Der Bücherverkehr während des Berichtsjahres beziffert sich auf 6 --7000 aueund eingegangene Bände.

u. Vollziehung der Bundesverfassung und eidgenössischer Gesetze.

1. Ausführung des Art. 27.

a. Primarunterricht.

Das in Art. 27, Abs. 2, der Bundesverfassung enthaltene Gebot der Unentgeltlichkeit des Unterrichts in den öffentlichen Primär-

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schulen scheint noch nicht zu einem allseitigen klaren Verständuiß gelangt zu sein. Wir sind neuerdings bei zwei Rekursen, wovon der eine aus dem Kanton Graubünden, der andere aus dem Kanton Aargau, in die Lage gekommen, uns grundsätzlich über die Tragweite jener Vorschrift auszusprechen.

Der Thatbestand des erstem war verwandt mit dem im Geschäftsbericht des Vorjahres erwähnten Rekurse gegen die Gemeinde Ardez. Eine andere graubündnerische Gemeinde, Valendas, hatte für Kinder, welche zeitweise bei dort wohnenden Großeltern untergebracht waren und die dortigen Schulklassen besuchten, Schulgelder gefordert und zum Theil bezogen. Anläßlich einer weitern Schulgeldforderung von Fr. 20 für den Besuch der Oberklasse durch einen Knaben verweigerte der in Waltensburg wohnende Vater der Kinder nicht nur die Bezahlung dieses Betrages, sondern verlangte auch Rückerstattung der schon früher entrichteten Beträge, unter Berufung auf den Art. 27 der Bundesverfassung. Die Gemeinde Valendas hielt ihm entgegen, die Kinder haben ihren Wohnort nicht bei ihr, sondern in Waltensburg, am Domizil ihres Vaters, und nur dort seien sie zum unentgeltlichen Schulbesuch berechtigt.

Der Kleine Rath von Graubünden, von derselben Ansicht ausgehend, stellte in seinem Entscheide über die Streitfrage geradezu den Grundsatz auf, daß die durch die Verfassung garantirle Unentgeltlichkeit der Schule sich nur auf diejenigen Kinder erstrecke, welche in einer Gemeinde ihren festen Wohnsitz haben, nicht aber auf solche, welche nur zum Schulbesuche an einen ändern Ort hin gehen.

Wir haben diesen Standpunkt in unserem Entscheide abgelehnt und daran festgehalten, daß weder kantonale Vorschriften über das Niederlassungswesen, noch der Einwand, daß die Kinder sich nur während der Zeit der Schulkurse und nur zum Zwecke des Schulbesuches in Valendas aufgehalten haben, den Grundsatz der Unentgeltlichkeit der öffentlichen Primarschule einschränken dürfen, indem nicht zu übersehen sei, daß der Art. 27 den öffentlichen Primarunterricht nicht nur als unentgeltlich, sondern auch als obligatorisch erkläre, daß mithin die Kinder schulpflichtigen Alters, die sich zur Zeit der Primarschulkurse in einer gegebenen Gemeinde aufhalten, diese Kurse auch zu besuchen verpflichtet, seien. Dieser Umstand gestatte den Schulaufsichtsbehörden nicht, nach dem Grunde
zu fragen, aus welchem die Kinder sich am Schulorte aufhalten.

Wollte man ihnen eine solche Nachfrage zugestehen, so müßte ihnen folgerichtig auch die Befugniß eingeräumt werden, unter Umständen die Kinder zurückzuweisen. Dies würde jedoch die durch Art. 27, Abs. 2, der Bundesverfassung begründete Wohlthat des

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unentgeltlichen Primarunterrichts auf ciuen sehr illusorischen Werth reduziren.

Aus den gleichen Erwägungsgründen haben wir in dem ändern der oben angedeuteten Rekurse die aargauische Gemeinde Hermetschwyl als verpflichtet erklärt, die Mädchen der dortigen Privatrettungsanstalt verwahrloster Kinder bedingungslos zum Besuch der Primararbeitsschule zuzulassen.

b. Höheres Schulwesen.

Die schon im Berichte des Vorjahres erwähnte, auf Ende Oktobers 1889 einberufene Konferenz zur Begutachtung der Eingabe der Kantone Zürich, Bern, Basel-Stadt, Waadt, Neuen bürg und Genf um Subvention ihrer Hochschulen hat sich in Betreff des Maßes und der Art der dem akademischen Unterrichtswesen jener Kantone darzubietenden Unterstützung über eine Anzahl Vorschläge schlüssig gemacht, die hierauf von unserm Departement des Innern einem speziellen Studium unterworfen wurden. Namentlich ist es derjenige über die Errichtung einer eidg. Staats- und rechtswissenschaftlichen Schule, dem in erster Linie eine besondere Prüfung zu Theil geworden und über dessen Verwirklichung noch das Gutachten eines Fachmannes eingeholt worden ist.

Unter dem 11. Juni richteten die Regierungen der genannten Kantone das Gesuch an uns, wir möchten ihre Subventionseingabe vom Jahre 1888, in welcher die Bundesunterstützung der kantonalen Universitäten und Akademien verlangt wird, noch im Laufe der damals eröffneten Session Ihnen mittheilen, indem jene Eingabe, obschon an uns gerichtet, für die Bundesversammlung bestimmt gewesen sei.

Da wir damals nicht in der Lage waren, über die Angelegenheit Bericht und Antrag zu stellen, so mußten wir uns, um dem Wunsche gerecht zu werden, darauf beschränken, Ihnen das Subventionsgesuch sammt der Zuschrift der Regierungen zur weitern Sehlußuahme, d. h. zur förmlichen Ueberweisung an uns zu übermitteln, worauf Sie uns die Aktenstücke nach genommener Kenntniß zum BerichtJundJAntrag zurücküberm.ittelten.

Die Beantwortung der Frage, ob|und in welchem Maße dein Gesuche um Subventionirung der kantonalen Hochschulen entsprochen werden kann, wird wesentlich davon abhängen, ob Seitens des Bundes auf die in der Bundesverfassung in erster Linie in Aussicht genommene Errichtung eigener höherer Unterrichtsanstalten Verzicht geleistet werden fsoll. Eine vorläufige Gewährung der verlangten

535 Subventionen unter Vorbehalt einer ganzen oder theilweisen Ein.stellung derselben' für den Fall und nach Maßgabe der Errichtung .schweizerischer Anstalten erscheint nicht möglich, da eine solche Einstellung oder Reduktion von in den Haushalt der kantonalen Hochschulen eingeführten Bundessubsidien diesen Anstalten schwere Schädigungen zufügen würde. Hat sich der Bund einmal über di« Frage der Gründung der wichtigsten unter den projektirten schweizerischen Anstalten, derjenigen einer schweizerischen Rechts- und Staatswissenschaftsschule, entschieden, welche Vorlage unser Departement des Innern vorbereitet, so wird dann auch die anhängige -Subventionirung der kantonalen Hochschulen zur bestimmten Erledigung gebracht werden können.

2. Freizügigkeit der Personen, welche wissenschaftliche Berufsarten ausüben. Medizinalprüfungen.

Schweizerische Landespharmakopöe.

Während -des Berichtsjahres hatten wir uns neuerdings mit Rekursen medizinalpolizeilicher Natur aus dem Kanton Tessin zu beschäftigen. Der erste, ausgehend von der pharmazeutischen Ge·sellschaft dieses Kantons, beschwerte sich über den Art. 37 des dortigen ,Sanitätsgesetzes vom 26. November 1888, welcher bestimmt, daß im Kanton Tessin zur Ausübung des Arzt-, Zahnarzt-, Apotheker- und Thierarztberufes alle Diejenigen -- Einheimische und Fremde -- zugelassen werden, welche ein eidg. Diplom oder ein von der, Universität oder der Schule eines fremden Staates gesetzmäßig erworbenes Diplom besitzen, das ihnen die freie Berufsausübung in dem Staate, der es ausgestellt hat, zusichert. In dieser Gesetzvorschrift, die unbedingt gelte, d. h. keinerlei Rücksicht .·darauf nehme, ob zwischen dem fremden Staate, von welchem das gegebene Diplom herrührt, und der Schweiz ein Reziprozitätsvertrag über Zulassung zur medizinischen Praxis bestehe oder nicht, erblickte die Beschwerdeführerin unter den dermaligen Umständen ·eine ungerechtfertigte Begünstigung der Fremden vor den Einheimischen und eine Verletzung des Art. l, Litt, c, des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1877, betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie verlangte demnach, daß der Kanton Tessin angehalten werde, jenen Gesetzartikel aufzuheben oder dahin zu modifiziren, daß kein fremder Pharmazeut auf dem tessinischen Kantonsgebiet zur freien Berufsausübung zugelassen werde. Wir haben nach Anhörung des Staatsrathes von Tessin, der die angefochtene Gesetzvorschrift hauptsächlich durch den Hinweis auf den sehr spärlichen ein-

536 heimischen Zuwachs an Medizinalpersonal zu rechtfertigen suchte,, allerdings anerkennen müssen, daß die Beschwerde in faktischer Beziehung nicht unbegründet sei, weil der zitirte Art. 37 unter den gegenwärtigen Umständen, wo die schweizerischen Medizinaldiplome von keinem auswärtigen Staate anerkannt werden, eine starke Begünstigung der Fremden gegenüber den Einheimischen begründe und insbesondere durch die- Art und Weise der Ausführung jenes Gesetzartikels der im Kanton Tessin ansäßige Apothekerstand schwer geschädigt werden könne. Wir werden denn auch beim geeigneten Anlaß darauf Bedacht nehmen, dem Uebelstande von Bundes wegen vorzubeugen. Angesichts des Art. 33 der dermaligen Bundesverfassung konnten wir jedoch die Ansicht der Beschwerdeführerin, daß der Art. 37 des tessinischen Sanitätsgesetzes mit den Bestimmungen des ßundesgesetzes von 1877 Über die Freizügigkeit des Medizinalpersonals im Widerspruch sei, nicht theilen. Jener Verfassungsartikel stellt es vollständig den Kantonen anheim, die Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten von irgendwelchen Ausweisen der Befähigung abhängig zu machen, und bestimmt des Weitern nur, die Bundesgesetzgebung habe dafür zu sorgen, daß derartige Ausweise für die ganze Eidgenossenschaft gültig erworben werden können. Das von der pharmazeutischen Gesellschaft angerufene Bundesgesetz vom 17. Dezember 1877 ist und bezeichnet sich auch selbst für nichts Anderes als ein Ausführungsgesetz zu jenem Verfassungsartikel, und es kann daher aus diesem Bundesgesetz niemals eine Interpretation oder eine Einschränkung des Art. 33 der Bundesverfassung abgeleitet werden.

Mithin fehlt den ßundesbehörden die Kompetenz, den Art. 37 des Sanitätsgesetzes des Kantons Tessin anzugreifen.

Die andere Beschwerde, ausgehend von einem tessinischen Bürger, grüudete sich dagegen gerade auf diese Gesetzvorsehrift.

Rekurrent hatte nämlich als Abschluß seiner medizinischen Studien im April 1890 das Diplom eines Doktors der Medizin an der Universität Genf erworben und hierauf gestützt im darauf folgenden .Monat vom Staatsrathe von Genf die Ermächtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes im dortigen Kanton erhalten. Unter Hinweis auf den Art. 37 des Sanitätsgesetzes von Tessin suchte er dann auch bei der Regierung seines Heirnatkantons um die Bewilligung der ärztlichen Praxis nach,
welche jene jedoch verweigerte..

Der Petent gelangte hierauf mit dem Begehren an uns, wir möchten den Staatsrath von Tessin auf Grund des Art. 33 der Bundesverfassung anhalten, ihm die Erlaubniß zur Ausübung des ärztlichen Berufes zu ertheilen. Wir haben indessen dieses Gesuch wegen Inkompetenz ablehnen müssen, weil der Rekurrent nicht einen dem

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^angerufenen Art. 33 entsprechenden, d. h. eidgenössischen Befähigungsausweis, sondern nur ein kantonales Diplom besitzt, das, weil es seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877 (Art. l, Litt, b) über die Freizügigkeit des Mediziualpersonals in der schweizerischen Eidgenossenschaft erworben wurde, niemals die in diesem Art. l für gewisse Diplome vorgesehene Vergünstigung .allgemeiner eidgenössischer Gültigkeit beanspruchen kann, die Kantonsregierungen aber nur verpflichtet sind, eidgenössische Medizinaldiplome anzuerkennen.

Die ablehnende Haltung, die wir, wie in* den frühern Geschäftsberichten erwähnt, den Anregungen Englands um Abschluß ·eines Reziprozitätsyertrages in Sachen ärztlicher Praxis gegenüber einzunehmen in der Lage waren, hat im Kanton Graubünden gewisse Schwierigkeiten in Bezug auf die Kurpraxis einzelner englischer Aerzte hervorgerufen, die nicht mit schweizerischen Arzt-diplomen versehen sind. Der Kleine Rath jenes Kantons ist dann, um die Schwierigkeiten zu beseitigen, d. h. um jenen Aerztea die Erlangung eines eidgenössischen Diploms zu erleichtern, wiederholt mit dem Gesuch eingekommen, es möchte entweder englischen Kandidaten gestattet werden, die eidgenössische Arztprüfung in ihrer Muttersprache abzulegen, oder es möchte der eidgenössische Prüfungsausschuß-ermächtigt und veranlaßt .werden, englischen Kurärzten, die in der Schweiz praktiziren wollen, auf Grund der wissenschaftlichen Ausweise, literarischen Veröffentlichungen und sonstigen Empfehlungen, die sie vorzulegen im Stande seien, ein schweizerisches Arztdiplom zu ertheilen.

Wir haben diese beiden Ansinnen nach Anhörung des leitenden Prüfungsausschusses als unzukömtnlich und in ihren Konsequenzen gefährlich ablehnen müssen. Dagegen haben wir gleichzeitig, um, ·so viel an uns, zu Beseitigung der vom Kleinen Rathe geschilderten Schwierigkeiten beizutragen, zu Gunstea des einen der namentlich in Frage gekommenen englischen Aerzte von der uns in Art. l, Litt, c, Schlußsatz, des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1877 über die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der schweizerischen Eidgenossenschaft eingeräumten Befugniß ausnahmsweiser Gewährung eines eidgenössischen Arztdiploms auf Grund der vorgelegten Ausweise Gebrauch gemacht, weil letztere wirklich sehr günstig lauteten und die Maßregel uns unter
den obwaltenden Umständen in mehrfacher Hinsicht gerechtfertigt erschien.

M e d i z i n a l p r ü f u n g s w e s e n . Die Mitglieder des leitenden Ausschusses für die eidgenössischen Medizinalprüfungen sind am 31. Dezember 1889 auf eine neue Periode von 4 Jahren, vom 1. Januar 1890 an gerechnet (Art. 3'der Prüfungsverordnung), in

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ihren Funktionen bestätigt worden. Am 7. Februar darauf wurde auch das Personal der Suppleanten dieser Behörde in gleicher Weise wieder bestätigt, mit der einzigen Veränderung, daß an Stelle des zurücktretenden Herrn Dr. Paul Niehans (Bern) Herr Apotheker Bernhard Studer gewählt wurde. Stärkere Veränderungen sind dagegen im Personalbestand der medizinischen Prüfungskommissionen an den verschiedenen Prüfungssitzen namentlich durch Todesfälle herbeigeführt worden. Die Lücken sind nach den Anträgen des leitenden Prüfungsausschusses durch Ersatzwahlen ausgefüllt worden (vergi. Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. III, Seite §58 und 1191).

Letztere Behörde hat 2 ordentliche Sitzungen abgehalten (den 6. Juni und 22. November), an denen jeweilen auch der eidgenössische Sanitätsreferent, Herr Dr. Schmid, theilgenommen hat.

Diese waren zum größten Theile der Erledigung .periodisch wiederkehrender und laufender Geschäfte gewidmet. An außerordentlichen, der Behörde zur Begutachtung zugewiesenen Angelegenheiten sind zwei hervorzuheben. 1. Die Formulirung eines Vorschlages für die Aufstellung einer eidgenössischen Zentralkommission zur Beurtheilung und Erledigung der bei den medizinischen Prüfungen vorkommenden Maturitätsfragen. Der leitende Ausschuß hat in dieser Richtung, dem Departement des Innern gegen Ende des Jahres einen tnotivirten Antrag über Organisation und Obliegenheiten einer eidgenössischen Maturitätskommission eingereicht. 2. Das Gesuch des Erziehungsdepartements- des Kantons VVaadt um Ausbau der medizinischen Prüfungskommission des Prtifnngssitzes Lausanne in dem Sinne, daß die Kompetenzen dieser Kommission auf die Abnahme von Fachprüfungen für Aerzte., Zahnärzte und Apotheker ausgedehnt werden. Jenes Gesuch war motivili durch den Umstand, daß die Akademie in Lausanne seit 15. Oktober 1890 zu einer wirklichen Universität erhoben, und damit auch die medizinische Fakultät an> derselben zu einer den Anforderungen des eidgenössischen Prüfungsprogramms in jeder Beziehung entsprechenden Lehranstalt ausgebaut worden sei. Der leitende Ausschuß hat die Niedersetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der Verhältnisse und Leistungsfähigkeit der Fakultät vorgeschlagen. Diesem Vorschlage wurde vom Departement des Innern entsprochen. Die weitere Verfolgung dieser und der unter Ziffer l genannten Angelegenheit fällt jedoch in's Jahr 1891.

Ueber das Ergebniß der im Berichtsjahre stattgefundenen medizinischen Prüfungen geben die folgenden Tabellen Auskunft.

Eidgenössische Medizinalprüfungen 1890.

Bern

Basel

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a


O

-

propädeutiache naturwissensch.

Medizinische anatom.-phys.

Fachprüfung Zahnanatom.-phys.

ärztliche Fachprüfung Pharma- ( Gehülfenprüfung zeutische | Fachprüfung propädeutische (alt. Regi.)

Thiernaturwissensch.

iirztliche anatom.-phys.

Fachprüfung

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49 10 123 21 49 ^

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7

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C5

B'

03 60

:i3

Total

Im Ganzen

a
M a P

8 4 12 124 29 153 OOQ / mediüin.

75 8 83 \Priifungen.

74 17 91 2 , 2 Ì g l zahoärztl.

1 1J (Prüfungen.

20 .2 22 { f,^ i pharmaz.

28 1 29 J \Prufiingen.

2 2 4

18 10 28 15 1 16 22 4 26

n i / thieräi'ztl.

[Prüfungen.

6 135 ^2~ 389 ~78~ 467 467 Prüfungen.

9 26 *"· '

Zusammen

·Ö

T3 .

13 a v

T3

rt o bO a t=>

Lausanne

V

32

^67~

467

540 Sämmtliche Prüfungen (nicht Personen), genügende und ungenügende, vertheilen sich nach der Heimatangehörigkeit der geprüften Personen folgendermaßen : Schweiz.

Zürich . . . .

Bern . . . . .

Luzern . . . .

Uri . . . . .

Schwyz . . . .

Obwalden . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

Zug Freiburg . . .

Solothurn . . .

Basel-Stadt. . .

Basel-Landschaft .

Schaffhausen .

Appenzell, A.-Rh.

Appenzell I.-Rh. .

St. Gallen. . . .

Graubünden . .

Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . .

Genf

54 .74 39

8 l l 11 6 10 18 21 4 10 8 5 35 14 26 16 4 43 5 14 13

Ausland.

Deutschland . . . .

Frankreich . . . . .

Oesterreich und Ungarn Rußland. . ' . ' . . .

Holland . . . . . .

England. . . . . .

Bulgarien - . . . .

Nordamerika(Kalifornien)

11 3 3 5 l 2 l l

27

Schweiz Ausland

440 27 467

440

S c h w e i z e r i s c h e L a n d e s p h a r m a k o p ö e . Die Arbeit für die Erstellung dieses Werkes ist während des Berichtsjahres in der Weise vorwärts gesehritten, daß die Exemplare der ,,Séries medicaminum"' (Verzeichniß der zur Aufnahme in die neue Pharmakopöe vorgeschlagenen Arzneistoffe), nachdem sie von den sämmtlichen medizinischen Fakultäten, kantonalen Sanitätsbehörden, ärztlichen und pharmazeutischen Gesellschaften der Schweiz mit deren Bemerkungen und Wünschen zurückgelangt waren (vergl.

letztjährigen Geschäftsbericht Bundesbl. 1890, Bd. I, S. 554), durch den Vorstand der Redaktionskommission unter Zuzug fachmännischer Hülfe für die Bereinigung der Séries medicaminum gesichtet

541 und excerpirt wurden. Die hiebei zu Tage getretenen Detailfragen wurden dann theils durch die- Redaktionskommission, theils durch die am 5. Februar versammelte Pharmakopöekommission entschieden. Letztere Behörde genehmigte in dieser Sitzung auch provisorisch die durch die Redaktionskommission bereinigte Séries medicaminum, in dem Sinne, daß, nach genauerer Durchsicht derselben durch die einzelnen Mitglieder der Pharmakopöekommission, in einer spätem Sitzung nach Erledigung allfälliger einzelner Wiedererwägungen die endgültige Genehmigung stattzufinden habe. Endlich befaßte sich die genannte Behörde in jener Sitzung noch mit allgemeinen Fragen, so namentlich mit derjenigen über die Sprache der Pharmakopöe und ihren Publikationsmodus, worüber uns eine Vorlage in Aussicht gestellt ist. Dermalen ist die Bearbeitung der wichtigern Abschnitte des Pharmakopöe-Inhalts an die Hand genommen, und es sollen nach dem Berichte des Herrn Kommissionspräsidenten eine Anzahl von Textentwürfen mit Ende des Berichtsjahres bei der engern Redaktionskommission in Zirkulation gelangt sein.

3. Gesundheitswesen.

Von den im letzten Geschäftsbericht in Bezug auf die Erlassung von Vollziehungsverordnungen zum Epidemiengesetz als rückständig erwähnten fünf Kantonen haben vier jene Verordnungen eingeschickt, und es ist jetzt nur noch Wallis als rückstehend zu verzeichnen.

Um eine richtige und gleichmäßige Anwendung jenes Gesetzes, bezw. der kantonalen Vollziehungsverordnungen zu fördern und eine brauchbarere Berichterstattung über abgelaufene Epidemien, sowie eine einheitlichere übersichtlichere Rechnungsstellung über die daherigen Kosten zu erzielen, haben wir unter dem 16. September ein Kreisschreiben an sämmtliche eidgenössischen Stände erlassen.

Beiträge an die Kosten kleinerer und größerer Pockenausbruche haben wir während des Berichtsjahres an fü'nf Kantone bewilligt, und zwar nach näherem Ausweis folgender Tabelle:

Bandesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

39

Cn

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Kanton.

St. Gallen

Gemeinde.

Patienten.

Dauer der Seuche.

164. 90

17. Dez. 1889 bis 29. Januar 1890

222. 25

101. 10

l

26. Dez. 1888 bis 14. Januar 1889

258. 50

129. 25

l

2. bis 17. März 1889

241. 95

110. 95

2

Anfang Mai bis 22. Juni 1890

106. 80

52. --

1,920. 05

952. 40

3,809. 21

1,510. 60

l

27. Mai bis 24. Juni 1889

Quarten

4

Waadfc

Vevey

St. Gallen

St. Peterzell

Appcnzell A. Rh. Wolfhaldcn Aarcau

£ £"' Dellrag.

1,059. 66

Wildhaus

,,

Gesammtusqaben d ausgaben der fiomoinHon Gemeinden.

Schmiedrued

12

,,

Reinach

10

,,

Sehöftland

l

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Burg

4

8. Januar bis Bude Api-il 1890

, 543 Ferner wurde der Gemeinde Flawyl (St. Gallen) an die auf Fr. 11,800 veranschlagten Kosten eines Absonderuugshauses ein Bundesbeitrag von 25 °/o dieser Summe zugesichert : auszubezahlen, wenn das Gebäude vollendet sein wird. Dagegen ,, mußten zwei andere Gemeinden, welche um Beiträge an die Baukosten schon bestehender Absonderungshäuser nachsuchten, abgewiesen werden, weil die Gesetzgebung über gemeingefährliche Epidemien eine Subvention unter derartiger Voraussetzung nicht vorsieht.

Deßgleichen mußten wir die finanzielle Mithilfe des Bundes zu Errichtung von Absonderungsbauten ablehnen, die in unmittelbarer Verbindung mit schon bestehenden Krankenhäusern errichtet werden sollten. Wohl aber seheint es uns zuläßig -- und es wurde eine Anfrage in diesem Sinne beantwortet -- daß Isolirspitäler in epidemiefreien Zeiten für andere Kranke benutzt werden dürfen, wenn dadurch der eigentliche Zweck jener Bauten keine Beeinträchtigung erleidet, d. h. wenn das Absonderungshaus beim Erscheinen einer Epidemie sofort für von derselben Befallene wieder verfügbar gemacht wird.

,, Wie im letzten Geschäftsbericht in Aussicht gestellt ist, hat die Versendung der im Vorjahre vollendeten und in 500 Exemplaren gedruckten Plannormalien für Isoliranstalten zu Anfang des Berichtsjahres an die Kantonsregierungen stattgefunden. Ebensosind die im gleichen Bericht angedeuteten Spezialarbeiten des eidgenössischen Sanitätsreferenten -- Ausarbeitung eines umfassenden Berichtes über den Stand des Sanitätswesens der Kantone und die Vorarbeiten für den Entwurf eines Leichentransportreglements in und durch die Schweiz -- thunlichst gefördert worden. Ersterer wird voraussichtlich Anfangs 1891 im Drucke erscheinen und deti Kantonen zugestellt werden. Von letzterem ist ein Entwurf ausgearbeitet und den Kantonsregierungen zur Vernehmlassung unterbreitet worden. Derselbe hat die Zustimmung der großen Mehrzahl der Regierungen erhalten, wobei freilich mehrere von diese», Bemerkungen und Wünsche kundgegeben haben. Letztere werden soweit möglich Berücksichtigung finden, und alsdann wird der Entwurf, gestützt auf Art. 7 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen gegen gemeingefährliche Epidemien, als Verordnung erlassen werden.

Im Weitern wurden statistische Erhebungen angestellt über die Zahl der in der Schweiz vorhandenen Absonderungshäuser
und Desinfektionsanstalten, bezw. Apparate und Krankenwagen, um den Stand des daherigen Materials kennen- zu lernen.

Als gegen das Ende des Jahres das in der Presse seit Langem angekündigte und ersehnte Heilmittel gegen Tuberkulose des Professors Dr. Koch in Berlin zur Abgabe an medizinische Kreise-

544 gelangte, haben wir die Herren Dr. Schmid, eidgenössischen Sanitätsreferenten, und Physikus Dr. Lotz in Basel nach Berlin delegirt, um unter Mithülfe der dortigen schweizerischen Gesandtschaft einen möglichst prompten und möglichst ergiebigen Bezug des Heilmittels für die schweizerischen medizinischen Kliniken, Spitäler und ärztlichen Kreise zu erlangen. Wir hatten nach der Zurückkunft der Delegirten die Befriedigung, zu vernehmen, daß ihre Sendung nach allen Richtungen hin eine erfolgreiche gewesen sei, was sich seither denn auch thatsächlich bewahrheitet hat.

4. Aufsicht über die Ausführung der Art. 7, 8, 9 und 13 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser.

Während des Berichtsjahres haben auch noch die im letzten Geschäftsbericht als in der Erlassung von Vollziehungsbestimmungen zum Bundesgesetz über gebrannte Wasser rückständig bezeichneten Kantone ihre derartigen Vorschriften publizirt.

Die verschiedenartige Behandlung des Kleinhandels mit Spirituosen in diesen kantonalen Vorschriften, in Bezug auf die Zulassung und die finanzielle Belastung desselben, hat bald verschiedene Eingaben von Spirituosenhändlern hervorgerufen, welche sich meist darüber beklagten, daß die in ihrem Domizilkanton gelösten Verkaufspatente von ändern Kantonen nicht anerkannt wurden, daß sie, die Reklamanten, daher, wenn sie ihr Geschäft in der ganzen Schweiz betreiben wollen, genöthigt seien, in allen 25 Kantonen Kleinverkaufspatente zu lösen. Um diesem finanziell sehr lästigen Uebelstande zu entgehen, wünschten sie, der Bund möchte den Kleinhandel mit gebrannten Wassern durch Erlaß des in Art. 8 des Alkoholgesetzes vorgesehenen Bundesgesetzes selbst regeln.

Unser Departement des Innern hat hieraus Anlaß genommen, die Frage des ' SpirituosenVerkaufs, wie derselbe sich durch die Ausführungsgesetze der Kantone gestaltet hat, einer allgemeinen Prüfung zu unterziehen, und hat uns dann über das daherige Ergebniß unter dem 17. März einen einläßlichen Bericht erstattet, der im Bundesblatt (Jahrg. 1890, Bd. I, S. 863) veröffentlicht ist und dessen Schlüsse dahin gehen: Es sei dermalen von der Einbringung eines besondern Bundesgesetzes über den Kleinverkauf von Spirituosen Umgang zu nehmen; dagegen sei das Departement einzuladen, für eine Zusammenstellung der kantonalen Vorschriften betreffend Kleinverkauf von Spirituosen, und geeignete, immerhin nicht offizielle Veröffentlichung derselben zu sorgen.

545

Wir haben, diesen Anträgen zugestimmt, und das Departement des Innern hat dann den letzten derselben zur Ausführung gebracht und im September von der Zusammenstellung eine angemessene Anzahl Exemplare an die Kantonsregierungen vertheilt. ' Unser Beschluß, für einstweilen von der Erlassung eines Bundesgesetzes" über den. Kleinverkauf. gebrannter Wasser abzusehen, hat dem schon vorher bei einzelnen. Kantonsregierungen entstandenen Gedanken gegenseitiger Anerkennung kantonaler Kleinverkaufspatente Vorschub geleistet und ihm Spielraum für seine Verwirklichung eröffnet. In dieser Richtung ist es namentlich der Staatsrath von Neuenburg, der sich das Zustandekommen einer freiwilligen Uebereinkunft .sämmtlicher Kantonsregierungen für gegenseitige Anerkennung ihrer : Klein verkaufspatente hat angelegen sein lassen und zu dem Ende auch unser Departement des Innern um Unterstützung angegangen hat.,. Letzteres. glaubte nicht Anstand nehmen zu "sollen hierauf einzutreten und hat durch Zirkular vom 11. November den Kantonsregierungen ' die Anregung des Staatsrathes von Neuenburg einer geneigten Prüfung und Berücksichtigung empfohlen.

Bis: Jahresschluß hatten folgende Kantone dem Uebereinkommen zugestimmt: Zürich, Bern, Zug, Freiburg, Baselstadt, Appenzell A. Rh., Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf. ' Neben den obenerwähnten Gesuchen von Spirituosenhändlern sind auch wieder einige Rekurse über Fragen des Kleinverkaufs gebrannter Wasser eingelangt und zur Entscheidung gekommen.

Einer derselben ging von der Auffassung aus; ein Spirituosenhändler, der regelmäßig Großhandel mit gebrannten Wassern betreibe, dürfe ausnahmsweise einmal eine Bestellung seiner Waare unter 40 Liter ausführen, ohne deßwegen den Bestimmungen über den Kleinhandel unterworfen werden zu können. Diese Anschauungsweise mußte jedoch als eine irrige zurückgewiesen werden. (Vergi. Bundesbl.

1890, Bd. I, S. 938.)

Die Urheber einer der im Jahre 1889 "zur Beurtheilung gelangten Beschwerden, die Herren L. Mayer & Comp. in Basel, haben sich veranlaßt gesehen, von unserem Entscheid an Sie zu rekurriren, und wir sind dadurch in die Lage versetzt worden, unsere Anschauungsweise, daß zum Begriff des Großhandels mit gebrannten Wassern nicht nur die einmalige Abgabe eines Quantums von mindestens 40 Litern gehöre, sondern daß diese 40 Liter auch nur aus
einer und derselben Sorte gebrannten Wassers bestehen dürfen, vor Ihnen zu rechtfertigen. (Vgl. Bundesbl. 1890, Bd. IV, S. 29 u. ff.)

Durch die am 8. Oktober von Seite des Ständerathes und am 5. Dezember von Seite des Nationalrathes erfolgte Abweisung

546

des Rekurses sind Sie unserer Anschauungsweise beigetreten und haben dadurch, wie wir glauben, einen dem Geiste unserer Alkoholgesetzgebung entsprechenden grundsätzlichen Entscheid von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit gefallt.

Gleichzeitig mit diesem Rekurs ist uns noch eine von 158 schweizerischen Destillateuren, Liqueuifabrikanten und Großhändlern mit Spirituosen ausgehende Eingabe zur Berichterstattung zugewiesen worden, welche, was jene auf dem Wege gerichtlicher Interpretation zu erreichen wünschte, nun auf demjenigen der Gesetzgebung zu erlangen sucht, nämlich die Herabsetzung des für den .Großhandel mit gebrannten Wassern vorgeschriebenen Minimalquantums von 40 Litern.

Ueber dieses Begehren, das wegen seiner großen Tragweite einer sehr einläßlichen Prüfung bedarf, sind wir im Berichtsjahre zu keinen bestimmten Schlüssen gelangt.

Unser Departement des Innern ist mittlerweile (durch Bericht vom 20. August) mit dem Antrag vor uns gelangt, es möchte die ihm durch Art. 4, Ziff. 10 des Bundesrathsbeschlusses betreffend die Organisation der Departemente, vom 8. Juli 1887, übertragene Aufsicht über die Ausführung der Art. 7, 8 und 9 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1886, betreffend gebrannte Wasser, abgenommen und dem Finanzdepartement, Abtheilung Alkoholverwaltung, übertragen werden, dem jetzt schon die Ausführung der übrigen Theile des Gesetzes mit Ausnahme des Art. 13 zunächst obliegt.

In Würdigung der vom Departement des Innern für diesen Antrag geltend gemachten Gründe und im Einverständniß mit dem Finanzdepartement haben wir dem Antrage entsprochen und demgemäß am 29. August eine Abänderung des oben citirten Bundesrathsbeschlusses vom 8. Juli 1887 verfügt. (Vergi. Amt!. Samml.

Band XI, S. 674.) Die Uebertragung hat auf 1. Januar 1891 stattgefunden und dem Departement des Innern steht nun einzig noch zu die Aufsicht über die Ausführung des Art. 13 des Alkoholgesetzes, betreffend die Berichterstattung der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfuug des Alkoholismus bestimmten 10 °/o ihrer Einnahmen aus dem Monopolertrag. Die Pflicht zu dieser Berichterstattung hat für die 9 Kantone Zürich, Schwyz, .Schaff hausen, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Thurgau, Neuenburg und Genf, welche keinen Ersatz für Ohmgeld zu fordern haben, mit dem Jahre 1889 begonnen, da sie für
dieses zum ersten Mal einen nach ihrer Volkszahl berechneten Antheil am Monopolertrage ausbezahlt erhalten haben. Sodann befinden sich unter den 16 ohmgelde.rsatzberechtigteu Kantonen noch 4, näm-

547 lieh Baselland, Zug, Baselstadt und Wallis, welche nach der für die Vertheilung des Monopolertrages aufgestellten Berechnungsweise (Art. 6 der Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung) zu ihrem verhältnißmäßig niedrigen Ohmgeldersatz noch einen Zuschlag erhalten haben. Auf eine Anfrage des Kantons Wallis haben wir unter dem 17. Oktober entschieden, daß die genannten 4 Kantone, soweit es diesen Zuschlag betrifft, gleich den 9 nicht ohmgeldersatzberechtigten vom Jahr 1889 an ebenfalls den Art. 13 des Alkohol.gesetzes zu befolgen haben. Die Ziffer jenes Zuschlages, die sich aus der Rechnung der Alkoholverwaltung ergibt, wird bei der ·demnächstigen ersten Vorlage der Berichte der Kantone angegeben werden. · Wir haben die Kantone, welche für das. Jahr 1889 bereits zur Berichterstattung über die Verwendung der 10 °/o aus dem Monopolertrag verpflichtet sind, einen solchen Bericht jedoch noch nicht eingeschickt haben, im Oktober durch unser Departement des Innern auf Art. 13 des Alkoholgesetzes aufmerksam machen und zur Berichterstattung einladen lassen.

- Wenn diese Berichte vollständig eingelangt sein werden, beabsichtigen wir, sie einer Kornmission zur Prüfung zu unterbreiten, ·um uns darüber schlüssig zu machen, ob und welche Anträge wir Ihnen bei der Vorlage dazu zu machen haben. ·

5. Nationale Säkularfeier der Gründung der schweizerischen Eidgenossenschaft (1. August 1291).

Nachdem Sie am 26. Juni durch einen als dringlich und damit .sogleich in Kraft erklärten Beschluß bestimmt hatten, daß zur Erinnerung an den am 1. August 1291 zwischen Uri, Schwyz und Unterwaiden errichteten ersten ewigen Bund am 1. August 1891 in der Urschweiz eine Säkulargedenkfeier der Gründung der Eidgenossenschaft abzuhalten sei, zu deren Veranstaltung wir in Verbind ung mit den betreffenden Regierungen die nöthigen Anordnungen zu treffen -beauftragt sind, haben wir die Einleitung der hiezu nöthigen Maßnahmen zunächst unserm Departement des Innern zugewiesen.

Dasselbe hat vor Allem am 16. Juli mit den Präsidenten der beiden Rathskommissionen, Herren Nationalrath Dr. Stößel in Zürich und Ständerath Th. Wirz in Samen, eine Vorbesprechung über das Vorgehen in der Angelegenheit abgehalten und dann als Brgebniß ·derselben auf 4. September eine Anzahl Mitglieder der beiden Räthe zu einer Konferenz behufs Aufstellung von Vorschlägen für die Ver-

.548 -anstaltung des Festes einberufen. Dieselbe hat sich über eine Anzahl mit der Organisation des Festes zusammenhängender Fragen schlüssig gemacht, wie z. B: über die Wahl des Festortes -- ala welcher Schwyz bestimmt wurde, mit Einbeziehung des Rütli und sofern thunlich auch anderer klassischer Stellen der Urschweiz -- ferner über die Art und Weise der Durchführung des Festes -- in welcher Richtung namentlich die Herausgabe zweier Festschriften die Prägung einer Denkmünze, die Aufführung eines Festspiels mit historischen Darstellungen in Aussicht genommen wurden -- und endlich über die Dauer und eigentliche Veranstaltung der Festfeier.

In ersterer Richtung wurde beschlossen, die Centralfeier in Schwyz auf zwei Tage, den 1. und 2. August 1891, auszudehnen und zur Verständigung über die Anordnung der Feier in den Kantonen zur gelegenen Zeit eine Generalversammlung von Abgeordneten sämmtlicher Kantone einzuberufen.

Eine weitere, am 15. November stattgefundene Konferenz der nämlichen Herren Rathsmitglieder formulirte zu unsern Händen Vorschläge für die Bestellung einer centralen eidgenössischen Festkommission zur Oberleitung des Festes und eines Organisation skomites für die eigentliche Veranstaltung und Durchführung der Centralfeier in Schwyz. Gestützt auf diese Vorschläge, haben wir dann am 25. November die beiden Behörden folgendermaßen bestellt: a. Die eidg. B u n d e s k o m m i s s i o n für O r g a n i s a t i o n der C e n t r a l f e i e r , unter dem Namen Centralkomité für die Bundesfeier, aus den Herren : Nationalrath G. Fa von in Genf, Ständerath A. K el l e r s b e r g e r in Baden, Ständerathspräsidenten G. M u h e i m in Altdorf, Nationalrath E d u a r d M ü l l e r in Bern, Nationalrath Ig n. P o l a r in Breganzona, Ständerath K. R e i c h l i n in Schwyz, Nationalrath R. R u f f y in Lausanne, Landammann S axe r in St. Gallen, Nationalrath J. A. S c h o b i n g e r i n Luzern, Nationalrath Dr. J. S t ö ß e l in Zürich, Ständerath W i r z in Samen, Regierungsrath Dr.

Zu 11 in Basel.

Diese Kommission, unter dem Vorsitz des Vorstehers des eidg. Departements des Innern, hat zur Aufgabe: Die definitive Feststellung des Programms der Bundesfeier, die Bestimmung des Festplatzes, die Genehmigung der Pläne der aufzuführenden Bauten und Einrichtungen und die Genehmigung des Inhalts und
der Gestaltung des Festspiels.

Im Weitern hat die Kommission überhaupt alle wichtigem Maßnahmen, bei denen ihre Mitwirkung nothwendig erscheint, zu prüfen und darüber zu entscheiden, sowie end-

549

lieh periodisch vom Stande der Vorbereitungen Kenntniß zu nehmen. * b. D äs Organisationskomite für das B u n d e s f e s t in S c h w y z aus den Herren: C. S t y g e r , alt-Nationalrath in Schwyz, als Präsidenten, C. R e i c h l i n , Ständerath in Schwyz, A. D. Bommer, Professor in Schwyz, J. B. K ä l i n , Kanzleidirektor in Schwyz, A n t o n K ä l i n - B i r c h l e r , Kantonsrath in Einsiedeln, A m b r o s E b e r le, Lieutenant, in Axenstein und Schwyz, Dr. A. B uel er,, alt-Bezirksammann in Schwyz, .

M. E h r l e r , Gemeinderath in Schwyz, A. v. R e t t u n g e n , Gemeindepräsident in Schwyz, C. M ü l l e r , Landammann in Altdorf, J o s t M u h e i m , Maler in Luzern, G. S e i l e r , Regierungsrath in Sarnen, J a k o b W y r s c h , Landammann in Stans, und [M. S t y g e r , Kantonsschreiber in Schwyz, als Sekretär.

Diesem Komité fällt, wie schon angedeutet, die ganze Detailarbeit der Vorbereitung und Durchführung der einzelnen Theile des Festprogramms zu.

Erstere Behörde hat am 16. Dezember ihre erste Sitzung gehalten und sich mit zwei Vorlagen des Organisationskomité's : mit dem Geschäftsreglement dieser Behörde und dem allgemeinen Programm für die Centralfeier des Bundesfestes in Schwyz, beschäftigt und beide unter einigen Modifikationen genehmigt.

Die weitere Thätigkeit der Behörden in Betreff des vorliegenden Gegenstandes zieht sich in das Jahr 1891 hinüber. Wir nehmen hier bloß noch Anlaß, einiges Nähere über die Herstellung der wichtigsten Gegenstände des Festprogramms, nämlich der Festschriften , des Gedenkblattes für die Jugend und der Denkmünze, mitzutheilen.

a. F e s t s c h r i f t e n . Wie schon angedeutet, ist die Herausgabe zweier Festschriften, einer populären und einer wissenschaftlichen, beschlossen und die Ausarbeitung der .ersten Herrn Professor Dr. Hilty in .Bern, die der andern Herrn Professor Dr. Oechsli in Zürich übertragen worden.

Während die wissenschaftliche Abhandlung den Zweck verfolgt, auf Grund des gegenwärtigen Standes der historischen Quellenforschung ein kritisch gesichtetes Bild der ersten Anfänge und der nächsten Schicksale der Eidgenossenschaft bis zum Zeitpunkte des ersten Friedens (Waffenstillstandes) im Jahre 1318 mit Oesterreich zu entwerfen, soll die andere, d. h. die eigentliche Festschrift, den Entwicklungsgang und das staatliche Werden-der Schweiz von den ältesten Zeiten

550 bis in die Gegenwart herab in übersichtlicher Zusammenfassung und allgemein verständlicher Sprache zur Darstellung bringen.

Von einer besondern Festschrift für die Schuljugend ist dagegen zumeist aus dem Grunde Umgang genommen, weil eine jede kritisch wissenschaftliche Beleuchtung der Entstehung unserer Bünde in einer Darstellung den Ausdruck finden muß, die weit über die Fassuogskraft der Schulkinder hinausgeht und daher völlig unverstanden bleiben würde.

Um aber der nachwachsenden Generation zu dem großen vaterländischen Feste und dessen bleibender Erinnerung auch eine Gabe zu bieten, ist o. die Herstellung eines a r t i s t i s c h e n G e d e n k b l a t t e s , das zur Vertheilung an die Schuljugend bestimmt ist, beschlossen worden. Dasselbe zeigt als Hauptbild die Darstellung der Tagleistung vom 1. August 1291, den Bundesbrief besiegelnd ; um dieses gruppiren sich andere Beigaben: Rütlischwur und Tellsschuß, die Siegel der drei Länder am Bundesbrief von 1291, die Wappen der Eidgenossenschaft und sämmtlicher Kantone. Die von Maler Bühler in Bern entworfene Zeichnung wird durch die Firma Benziger & Cie. in Einsiedeln in einer Auflage von 600,000 Exemplaren in Holzschnitt ausgeführt.

Als Format für die Festschriften ist Oktav gewählt und die Auflage der Hilty'sehen auf 14,500 und die der Oechsli'schen auf 5500 Exemplare festgestellt worden.

Von besondern Illustrationsbeigaben zu den beiden Schriften wird abgesehen; dagegen sollen sie Facsimile der Bundesbriefe von 1291 und 1315, sowie eine Karte zur Veranschaulichung der territorialen und grundherrlichen Verhältnisse zu jener Zeit in den Gebieten der drei Länder enthalten.

c. Zu der Fes t m ed a i l l e ist nach einläßlicher Prüfung von drei vorgelegenen Entwürfen derjenige des hervorragenden Pariser Graveurs Alphéè Dubois angenommen worden. Das Modell desselben, dessen Ausführung dem Autor selbst übertragen ist, zeigt auf der einen Seite (Revers) einen Genius der Freiheit^ der sich von den Gestaden des UrnerseeX Angesichts der klassischen Stätte des Rütli, nach der Höhe aufschwingt, in der rechten Hand eine Fackel und in der linken einen Palmzweig haltend, während die andere Seite (Avers) in der Gabelung eines Lorbeerzweiges auf sechs Zeilen die Inschrift trägt: In memoriam primée ConfoFìderationis Helvetiorum sexto «entenario I. Aug. MDCCCXCI, darunter die Wappen von

551 Uri, Sehwyz und Untenvalden und links oben an ausgezeichneter Stelle dasjenige der Gesammteidgenossenschaft. Die Größe der Medaille wird 68 mm. im Durchmesser sein und.

damit das bisher bei solchen Anlässen übliche Maß ziemlich überschreiten. Die Prägung wird in Bronze und Silber, in einigen wenigen Stücken wohl auch in Gold ausgeführt; die Frage der Gesammtstückzahl ist jedoch noch nicht entschieden.

III. Gesetzgeberische Arbeiten.

Einern Postulate des Nationalrathes vom 24. Juni 1889 Folge gebend, haben wir Ihnen am 28. Januar des Berichtsjahres eine Botschaft, betreffend die Veröffentlichung der Verhandlungen der beiden eidg. Räthe, mit Anträgen unterbreitet (Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. I, S. 193). Sie sind indessen, trotz Behandlung der Sache in der Juni- und der Dezembersession, noch nicht zu übereinstimmenden Schlüssen über den Gegenstand gelangt.

Nach der resultatlosen Verhandlung im Dezember 1889 über unsern .im Juni desselben Jahres vorgelegten Entwurf eines Bundesgösetzes, betreffend die Wahlen in den Nationalrath, welcher die Revision des Gesetzes über den nämlichen Gegenstand vom 3. Mai 1881 bezweckte, haben wir Ihnen mit Botschaft vom 21. Mai einen neuen Gesetzentwurf über die gleiche Materie vorgelegt (Buudesbh Jahrg. 1890, Bd. II, S. 793).

Derselbe ist am 20. Juni zum Gesetz erhoben, am folgenden Tage im Bundesblatte publizirt, und da während der gesetzlichen Frist keine Begehren um Veranstaltung einer Volksabstimmung eingelaufen sind, von uns am 20. September in Kraft erklärt worden.

Im> Weitern hat der Ihnen mit Botschaft vom 31. Mai 1889 unterbreitete Entwurf eines Bundesbeschlusses, betreffend die Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums, am 27. Juni in etwas abgeänderter Fassung Ihre Genehmigung erhalten, ist hierauf am 5. Juli publizirt, und da die Referendumsfrist unbenutzt blieb, auf 10. Oktober in Kraft erklärt worden (A. S. n. F., Bd. XI, SV690).

' Der Bestimmung des Art. 10 dieses Beschlusses, welche vorschreibt, daß der Sitz des Landesmuseums auf einen Bericht des Bundesrathes hin von der Bundesversammlung bestimmt werde, sind wir durch Vorlage vom 29. November nachgekommen (Bundesbl.

1890, Bd. V, S. 6).

' .

Die Wahl des Sitzes der Anstalt war auf Jahresschluß noch unentschieden.

552

Im Weitern haben Sie zwei schon im Geschäftsbericht dea Vorjahres erwähnte Vorlagen zum Beschlüsse erhoben) .nämlich : Am 26. Juni diejenige über Veranstaltung einer nationalen Säkularfeier der Gründung der schweizerischen' Eidgenossenschaft (1. August 1291).

Vergi, über die Ausführung dieses Bundesbeschlusses Seite 547 ff.

oben.

, Am 26. September das Bundesgesetz, betreffend die arbeitsunfähig gewordenen eidgenössischen Beamten und Angestellten.

Dieses Gesetz wurde am 27. desselben Monats (Bundesbl. Jahrg.

1890, Bd. IV, S. 301) publizirt. üeber dasselbe ist jedoch, wie schon Seite 526 hievor erwähnt, die Volksabstimmung anbegehrt worden.

' Endlich ist liier noch anzuführen die schon Seite 546 oben besprochene Abänderung des Bundesrathsbeschlusses vom 8. Juli 1887, betreffend die Organisation der Departemente, vom 29. August (vergi. À.. S. n. F., Bd. XI, S. 674), und die Seite 529 angedeutete Abänderung des Art. l der Verordnung betreffend die Herausgabe eines Bundesblattes, vom 5. März 1849, durch unsern Beschluß vom 29. November 1890 (A. S. n. F., Bd. XI, S. 728).

IV. Ausstellungen und Kongresse im In- und Auslande.

Die an der Weltausstellung in Paris 1889 veranstaltete schweizerische Schulausstellung hat ihren Abschluß sowohl in Bezug auf die finanziellen Folgen als auf die praktischen Ergebnisse eigentlich erst im Berichtsjahre gefunden. Es könnten daher hier einige nähere Ausführungen darüber erwartet werden. Wir haben indeß, was den finanziellen Punkt, die Kosten, anbetrifft, schon im Verlaufe des Jahres in unsern Vorlagen, betreffend Bewilligung von Nacbkrediten, eingehendere Mitteilungen gemacht, und erlauben uns, in dieser Richtung auf unsere Botschaften vom 7. Juni und 6. Dezember (Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. HI, S. 431, und Bd. V, S. 208) zu verweisen. Anderseits sind während des Jahres 1890 die Berichte des schweizerischen Generalkommissärs über die Ausstellung im' Allgemeinen, sowie der Herren Ständerath Dr. Gobat und Professor , Hünziker (Ersterer Mitglied und Letzterer Suppléant des internationalen Preisgerichtes an der Weltausstellung) speziell über Gruppe II, Erziehung und Unterricht, erschienen.

553 Von diesen Berichten, die Ihnen zugestellt worden sind, beschäftigt sich der letztere am Schlüsse (von Seite 201 an) einläßlich mit der schweizerischen Schulausstellung und deren praktischen Ergebnissen (erlangten Preisen und sonstigen Auszeichnungen^ während der Administrativbericht des Generalkonimissärs unter Abschnitt XX (Seite 78 u. ff.) den Bemühungen für Erwerbung von SanYmlungsobjekten aus fremden Staaten als Veranschaulichungsmittel für den Unterricht an schweizerischen Schulen eine übersichtliche Darstellung widmet. Wir erlauben uns, auf diese Berichtsabschnitte zu verweisen.

An wissenschaftliche Kongresse hat nur eine Abordnung stattgefunden, nämlich diejenige des Herrn Sanitätsreferenten Dr. Schmid an den am 4. August eröffneten zehnten internationalen, medizinischen Kongreß in Berlin.

V. Werke der öffentlichen Gemeinnützigkeit und Wohlthätigkeit.

1. Schweizerische naturforschende Gesellschaft, a. Geodätische Kommission.

Diese hat am, 8. Juni in Neuenburg ihre ordentliche Jahressitzung zur Erledigung der periodisch wiederkehrenden Geschäfte abgehalten. Als wissenschaftliche Hauptarbeit hat sie die Publikation des V. Bandes des unter dem Titel, ,,das schweizerische Dreiecknetz1' erscheinenden Werkes zu verzeichnen. Dieses hat neben ändern wichtigen Arbeiten das von Geodäten und Ingenieuren mit Interesse erwartete Hauptergebniß der bisherigen Forschungen über die definitiven Seitenlängen und geographischen Koordinaten der Punkte des schweizerischen Dreiecknetzes und der Anschlußnetze zur allgemeinen Kenntniß gebrächt -- eine Zusammenstellung, deren praktische Bedeutung die Kommission veranlaßte, von derselben auch eine Separatausgabe zu veranstalten. Sodann wurden im Sommer 1890 vom Ingenieur der Kommission, Herrn Dr. Messerschmitt, die schon in vorhergehenden Jahren begonnenen Arbeiten für das Studium der Lothstörungen im Meridiane von Neuenburg fortgesetzt und in der Weise weitergeführt, daß Herr Dr. Messerschmitt für Vornahme der Studien nach einander längere Zeit auf der Berrà, dem Chasserai, dem Gurten und einem in der Nähe von Peterlingeri gewählten Punkte stationirte. Endlich suchte die Kommission die Hauptergebnisse des bisherigen ,,Nivellement de précision" der Veröffentlichung näher zu bringen, um damit den Prak-

554 tikern die fui1 sie vielfach notwendigen Höhenquoten einer großen Anzahl über die ganze Schweiz vertheilter Punkte mittheilen zu können, und sie beorderte, da es ihr nicht gelungen war, im Berichtsjahre einen zuverlässigen Gehülfen zu finden, Herrn Dr. Messerschmitt mit Beginn des Wintersemesters zu den daherigen Berechb. Geologische Kommission.

Dieses Kollegium beschäftigte sich, nach dem von seinem Präsidenten , Herrn Professor Dr. Fr. Lang in Solothurn, erstatteten Berichte, mit der Ausführung und Veröffentlichung nachbezeichneter Kommentare zu der seit 1888 vollendeten geologischen Karte der Schweiz : 1. Des Textes zur Lieferung XVI: Monographie des HautesAlpes vaudoises et parties avoisinantes du Valais, nach Professor E. Renevier. Dieses Werk ist abgeschlossen und veröffentlicht; es umfaßt 71 Druckbogen mit 15 Profilen, 2 Phototypien und 128 Clichés.

2. Vom Texte zu Blatt XVIII, Lieferung XXI, von Dr. Edm.

von Fellenberg, sind bereits eine Anzahl Bogen gedruckt; er enthält zahlreiche geologische Profile und photographische Aufnahmen aus den höchsten Gebirgsrevieren des Berner Oberlandes. Die ganze Arbeit wird im Laufe dieses Jahres erscheinen. · 3. Einer geologischen Karte der Umgebung von Bern im Maßstab l : 25,000, entworfen von den Herren Professor Dr. A. Baltzer, Jenny und Kißling. Diese Karte ist vollendet. Das Manuskript des dazu gehörigen Textes geht dem Abschluß entgegen. Die Publikation wird als 30. Lieferung der geologischen Beiträge veröffentlicht werden.

4. Der Redaktion des Textes zu Blatt XIV, Lieferung XXV, von Professor Dr. A. Heim. Diese Arbeit ist so weit vorgerückt, daß der Druck im Februar 1891 wird beginnen können. Die dazu gehörigen geologischen Profile und Ansichten sind erstellt.

5. Ist eine Diplomarbeit von Herrn Léon Du Pasquier von Neuchâtel über die fluvio-glacialen Ablagerungen in der Nordsohweiz als 31. Lieferung der Beiträge ebenfalls im Drucke.

Der Tauschverkehr der Kommission mit 42 auswärtigen Instituten ist ein reger, und stets gelangen neue Offerten zur Anbahnung weiterer Relationen ein. Die Gegengeschenke werden an die Bibliothek des schweizerischen Polytechnikums abgeliefert. Auf' Empfehlung des Departements des Auswärtigen wurden der Uni-

555 versität Toronto in Canada, deren Bibliothek mit 33,000 Bänden ein Raub der Flammen geworden, sämmtliche in noch genügender Anzahl vorhandene Lieferungen der geologischen Beiträge aïs Geschenk verabfolgt.

c. Denkschriftenkommission, Wie schon im Bericht des Vorjahres angekündigt, ist im Laufe 1890 die Veröffentlichung folgender Arbeiten in den ,,Denkschriften der 'schweizerischen naturforschenden Gesellschaft" erfolgt : 1. Ueber verticillirte Siphoneen, besonders Neomeris und Bornatella, von Professor Dr. C. Gramer (in Zürich), mit 4 lithographischen, Tafeln in Band XXXII, \. Abtheilung, als Fortsetzung und Ergänzung einer im Jahre 1887 publizirten Abhandlung.

2. Piante fanerogame della Svizzera insubrica, von Ständerath A. Franzoni sel., in Band XXX, 2. Abtheilung, eine an sich sehr zeitgemäße und werthvolle Arbeit, welche aber, um dem status quo der jetzigen systematischen Botanik zu entsprechen, eingehend revidirt und mit zahlreichen Emendationen .und Zusätzen hat versehen werden müssen.

3. Faune des Coléoptères du Valais, von Kanonikus E. Favre in Chandolin, unter Mitwirkung des Professors Dr. E. Buguion in Lausanne, umfassend den ganzen Band XXXI der Denkschriften.d. Arbeitstisch am internationalen zoologischen! Institut des Herrn Professor Dohrn in Neapel.

Derselbe war im Ganzen 6 Monate besetzt, nämlich von Anfang Januar bis Ende April durch Herrn Dr. Edm. Weber aus Genf und überdies während der Monate März und April noch durch Herrn Professor Fritz Zschokke in Basel. Weitere Bewerber für Benutzung des Tisches hatten sich nicht angemeldet. Die Möglichkeit der doppelten Besetzung des Tisches während der genannten 2 Monate war auch dies Jahr der gefälligen Zustimmung des Herrn Direktors Dohrn zu verdanken.

Am 24. Januar haben wir die Aufsichtskommission über diesen Laborirplatz auf eine neue Amtsdauer von 3 Jahren bestellt, und zwar aus den Herren Professoren C. V o g t in Genf, Präsident.

L. R ü ti m e y er in Basel, T h. S tu d er in Bern, G. S c h n e t z l e r in Lausanne und A r n o l d L a n g - i n Zürich.

556

2. Schweizerische geschichtforschende Gesellschaft.

Schweizerisches Idiotikon.

Die schweizerische geschichtforschende Gesellschaft hat während ·des Berichtsjahres publizirt : i. Vom Jahrbuch für schweizerische Geschichte den Band XV, enthaltend eine kritische Untersuchung über alte ßömerstraßen, und den 2. Theil einer hinterlassenen Arbeit des Prof. S. Vögelin sei.

2 Von den ,,Quellen zur Schweizergeschichte" den IX. Band, enthaltend den Band II der Historia .rhsetica Ulrici Campelli, edirt von P. Plattner.

3. Vom ,,Anzeiger für schweizerische Geschichte* den Jahrgang XXI (neue Folge, Anfang von Band VI).

Neben diesen zur Ausgabe gelangten Publikationen sind noch drei weitere Bände der ,,Quellen zur Schweizergeschichte1* theils ganz, theils nahezu im Drucke vollendet. Ueber ihre Herausgabe wird indessen nächstes Jahr zu berichten sein. Durch die der Gesellschaft auf das Jahr 1891 gewährte Beitragserhöhung wird es jener, wie ihr Bericht sagt, möglich werden, noch eine weitere wichtige Arbeit, die Anfertigung von Abschriften von Materialien zur schweizerischen Geschichte im vatikanischen Archiv in Rom, an die Hand zu nehmen.

Die Arbeitet) am ,,Idiotikon der deutsch-schweizerischen Mundarten* erlitten im Berichtsjahre, infolge Austritts eines der Redaktoren, sowie infolge gezwungenen Wechsels der Redaktionslokalien und der langsamen Ausführung der baulichen Einrichtungen an diesen, erbebliche Störungen, so daß anstatt der beabsichtigten Herausgabe von drei Lieferungen des Werkes nur eine solche von zwei, der Hefte XVffl und XIX (Wörter von ,,hin a bis ,,Hirta), möglich wurde.

Da die Beiträge der Kantone an das Werk stets Tendenz zum Sinken zeigen, haben wir uns erlaubt, Ihnen für das Jahr 1891 eine Subvention von Fr. 6000 vorzuschlagen (gegen Fr. 5400 im Berichtsjahre), welche Sie gutgeheißen haben. Es steht zu hoffen, daß diese im Berichte des geschäftsleitenden Ausschusses des Idiotikons warm verdankte Erhöhung dem Werke nun einen regelmäßigen Fortgang sichern werde, wozu im Weitern auch das neue, besser als das frühere entsprechende Arbeitslokal im Souterrain des eidgenössischen Polytechnikums beitragen dürfte.

557 3. Schweizerische statistische Gesellschaft.

Das Organ dieser Gesellschaft, die Zeitschrift für schweizerische Statistik, erschien auch dieses Jahr in gewohnter Form; es ist ihr 23. Jahrgang. .Infolge der Reduktion derselben auf den immerhin noch respektablen Umfang von 280 Quartseiten ist es gelungen, das Defizit der Gesellschaft auf ca. Fr. 1000 zu reduzirenj so daß, wenn sie sich auf die Herausgabe der Zeitschrift in diesem .Umfange beschränken wollte, dasselbe im Jahre ^,1891 verschwunden wäre auch ohne Vermehrung; der Uülfsmittel. Der dieser Zeitschrift O zur .Verfügung stehende Stotf an'privaten und amtlichen Arbeiten erheischte jedoch gebieterisch eine Vermehrung der Geldmittel. Es wurde das Mögliche zur Erwerbung neuer Mitglieder gethan; auch erhielt die Gesellschaft weitere Beiträge von,Kantonen zugesichert.

Hierauf erlaubten wir uns,. Ihnen für das Jahr 1891 .ebenfalls eine wesentliche Erhöhung der Bundessubvention, d. h. eine solche auf Fr. 5000 (gegen Fr. 1500 bisher), in Vorschlag zu bringen, der denn auch Ihre Genehmigung erhielt.

" .; Durch diese Vermehrung der Hülfsmittel wird die Gesellschaft nun in den Stand gesetzt, auch neue Arbeiten von Belang an die Hand zu nehmen. Hiezu gehört vor Allem eine neue statistische Erhebung. über das A r m e n w e s e n , wozu die Vorarbeiten gemacht und. den Kantonsregierungen zur Ansichtsäußerung zugesandt worden sind.

Eine Jahresversammlung kam im Berichtsjahre nicht zu Stande; einen Ersatz für dieselbe bot indessen die im Oktober in Bern abgehaltene Jahresversammlung der amtlichen Statistiker der Schweiz.

DHS im Berichtsjahre mit einer Subvention von Fr. 6000 unterstützte ,,Volkswirthsehaftslexikon der Schweiz" von A. Furrer ist seiner Vollendung nahe. Es werden sich daran noch einige Supplenientartikel reihen.

4. Hebung der Kunst. Schweizerischer Kunstverein.

Erhaltung vaterländischer Alterthümer.

A. Hebung und Förderung der Kunst.

Schweizerischer Kunstverein.

Die schweizerische Kunstkommission hat vier Sitzungen abgehalten; die erste den 18. Januar in Zürich und die drei spätem den 23. Mai, 13. Juni und 14. November in Bern. Den wichtigsten Gegenstand der Verhandlungen in den drei ersten Sitzungen bildete die Organisation und Durchführung der ersten nationalen Kunstausstellung der Schweiz. (Berathung des Reglements für die ßundesblatt. 43. Jahrg. Bd. 1.

40

558 Aufnahmejury, Bestellung dieser Behörde, sowie der Jury für die ausgeschriebenen Konkurrenzarbeiten, Aufstellung von Vorschlägen über die zu erwerbenden Kunstwerke etc.) Nebstdem hatte sie auch einige Beitragsgesuche, betreffend Errichtung monumentaler Kunstwerke -- Bubenbergdenkmal in Bern und Telldenkmal in Altdorf --, zu begutachten. Die hauptsächlichsten Traktanden der letzten Sitzung waren die Aufstellung von Vorschlägen einerseits über die einstweilige Unterbringung der vom Bunde aus der erwähnten Ausstellung erworbenen Kunstwerke und anderseits zu Ersatzwahlen für zurückgetretene und verstorbene Mitglieder. Im Verlaufe desSommers und Herbstes haben nämlich die Herren A. Böcklin in Zürich, A. Dorer in Baden und Präsident Rothpletz in Zürich ihre Entlassung als Mitglieder der KuQstkominission eingereicht, und im Verlaufe der zwei letzten Monate des Jahres hat die Behörde zwei weitere Mitglieder, die Herren Buchser in Solothurn und Bocion iu Ouchy, durch den Tod verloren, so daß ihr Personalbestand auf Ende Jahres von 11 auf 6 zusammengeschmolzen war. Ueber die in's Jahr 1891 fallenden Ergänzungswahlen werden im nächsten.

Geschäftsbericht Angaben zu machen sein.

Die schon erwähnte erste nationale Kunstausteilung fand statt vom 1. Mai bis 11. Juni im Kunstmuseum in Bern, dessen Räume durch die Stadtbehörde auf eigene Kosten, nach Anleitung der Kunstkommission, waren hergerichtet worden. Sie war von 235 Künstlern mit zusammen 403 Nummern (280 Oelgemälde, 63 Aquarell- und Pastellarbeiten, 27 Gravüren, Zeichnungen u. dgl. und 33 Skulpturen und Medaillen) beschickt. Neben ihr in der Aula des benachbarten Gymmasialgebäudes befand sich die Ausstellung der Arbeiten, welche auf die im Vorjahre ausgeschriebene akademische Konkurrenz für das Modell einer Tellstatue in Altdorf und Zeichnungen zu zwei Wandgemälden in die Aula des eidgenössischen Polytechnikums eingelaufen waren. Der Konkurs für die Skulpturaufgabe wurde yon 23 Aspiranten mit 24 Modellen beschickt und derjenige für die Zeichnungen von 19 Konkurrenten mit 27 Lösungen.

Das Ergebniß der nach Vorschlag der Preisjury vorgenommenen.

Krönung dieser Konkurrenzarbeiten bestand in der Verleihung : a. Für. Skulpturen: je eines H. Preises von Fr. 2000 auf zwei Arbeiten; je eines III. Preises von Fr. 1000 auf drei Arbeiten (einer der mit diesem Preise ausgezeichneten Konkurrenten hat die Annahme desselben abgelehnt und seine Arbeit zurückgezogen) ; je einer Ehrenmeldung auf drei Arbeiten.

559

b. Für Zeichnungen: je eines II. Preises von Fr. 1000 auf vier Lösungen; je eines III. Preises von Fr. 500 auf drei Lösungen.

(Vergi, die Veröffentlichung der Preisvertheilung im Bundesblatt Jahrg. 1890, Bd. II, S. 935.)

Gegen den Schluß der Ausstellung hat die Kunstkommission uns auch Anträge über die Erwerbung einer Anzahl der ausgestellten Werke aus dem Kredit für Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst unterbreitet, und wir haben diesen in so weit entsprachen, als wir 26 Oelgemälde -- welche die eilfgliedrige Jury mit wenigstens je 7 Stimmen zum Ankauf empfohlen hatte --, 6 Zeichnungen und Gravüren und 5 Skulpturen -- im Ganzen 31 Kunstwerke -- zu den von ersterer Behörde vorgeschlagenen Preisen angekauft haben. (Verçl. die spezifizirte Liste dieser Erwerbungen im Bundesblatt Jahrg. "l890, Bd. III, S. 671.) Die^ Ausgabe für diese Erwerbungen beträgt im Ganzen Fr. 100,650.

Die angekauften Oelgemälde und Zeichnungen gingen nach Schluß der nationalen Kunstausstellung zunächst in die Turnusausstellung des schweizerischen Kunstvereins, uod als diese im Dezember in Basel ihren Schluß erreichte, wurden sie .nebst den Skulpturen durch unser Departement des Innern nach den Anträgen der Kunstkommission den Museen in den verschiedenen schweizerischen Städten zur weitern Aufbewahrung übergeben, und zwar unter Bedingungen, die, von letztgenannter Behörde entworfen, für alle Depositare gleichmäßig lauten, nämlich : ,,Die Städte, welche die Kunstgegenstände zur Aufbewahrung übernehmen, verpflichten sich, dieselben in den dortigen Museen oder, falls solche nicht vorhanden sind, in sonstigen für Kunstgegenstände bestimmten Sammlungsräumen in vorteilhafter Beleuchtung und dem Publikum leicht zugänglicher Weise aufzustellen.

,,Sie haben die Gegenstände auf ihre Kosten gegen Brandschaden versichern zu lassen und dem Bunde einen Revers auszustellen, in welchem sie dessen Eigentumsrecht an den Kunstwerken für alle , Zukunft anerkennen und sich verpflichten, ihm dieselben auf erstes Begehren hin zurückzuschicken. Sie sind auch für allen Schaden, den die Bilder anders als durch Feuer in ihren Lokalen erleiden könnten, verantwortlich.

,,Dagegen übernimmt der Bund die Transportkosten der Kunstgegenstände hin und zurück."

560 Die gekrönten Konkurrenzarheiten, welche gemäß den Konkursbedingungen mit der Ausbezahlung des Preises in das Eigenthum des Bundes übergegangen sind, bleiben in Bern aufbewahrt.

Am Schlüsse der Berichterstattung über die erste nationale Kunstausstellung angelangt, sehen wir uns veranlaßt, noch einer bald nach Schluß derselben erschienenen Publikation zu gedenken, welche nicht nur jene erste Ausstellung selbst sehr ungünstig beurtheilte., sondern auch gegen die ganze auf dem Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1887 und den seitherigen Ausführungsbestimmungen beruhende Organisation der schweizerischen Kunstpflege schwere Bedenken erhob. Es ist die vom gewesenen Präsidenten der schweizerischen Kunstkommission, Herrn Oberst und Professor Rothpletz, im Juli 1890 im Verlage von F. Schultheß in Zürich veröffentlichte Broschüre ,,die Organisation der Kunstpflege". Wir glaubten dieser Erscheinung des Buchhandels eine größere Beachtung als irgend einer ändern persönlichen MeinungsäußerungSchenken zu sollen, weil ihr die Stellung, die ihr Autor im Zeitpunkt des Erscheinens noch eingenommen hat, einen Schein von amtlichem Charakter verleihl, der leicht Mißverständnisse hervorrufen könnte.

Es war zunächst Sache der ganzen Kunstkommission, die von ihrem Präsidenten erhobenen Aussetzungen und gemachten Reform vorschlage zu prüfen und darüber ihr Gutachten abzugeben. Hiezu aufgefordert, unterstellte sie den Inhalt der gedachten Publikation ihrer Berathung und berichtete sodann Folgendes : ,,Die Broschüre behauptet, daß die nationale Ausstellung nicht gelungen sei, daß etwas Anderes an deren Stelle treten müsse.

Ueberdies existirt nach der Broschüre ein Zwiespalt zwischen der amtlichen Leitung der schönen Künste und den Bestrebungen der freien Gesellschaften, die» sich mit demselben Gegenstande befassen.

Diese Gesellschaften wären daher unter die Leitung des Staates zu stellen, um ein Zusammenwirken des letztern mit den Bürgern -für die Kunst zu erzielen. Um hiezu zu gelangen, ist die nationale Kunstausstellung zu beseitigen und ari Stelle der gegenwärtigen Kunstkommission durch den Bundesrath ein Komite von 5 oder auch nur 3 Mitgliedern zur Leitung der amtlichen und nicht amtlichen Kunstpflege in der Schweiz einzusetzen. Durch die Beseitigung der nationalen Kunstausstellung könnten die zu Ankäufen an derselben
bestimmten Mittel des Bundes künftig verwendet werden zu Ankäufen bei sich darbietender Gelegenheit, an Ausstellungen der Gesellschaften, an Ausstellungen einzelner Künstler und selbst in den Ateliers der letztern.tt

561 ,,Die Kunstkommission hat hierauf zu erwidern, daß die erste nationale Kunstausstellung, ohne glänzend zu sein, doch dem jetzigen Stande der Kunst in der Schweiz entsprochen hat, und daß es befremden müßte, wenn sie nach dem ersten und einzigen Versuch unterdrückt würde. Diese Ausstellung bedarf der Wiederholung während einer Reihe von Jahren, bevor ein sicheres Urtheil über ihren Einfluß auf die Entwicklung der Kunst im Allgemeinen möglich ist."

,,Was den angeblichen Konflikt zwischen den Kunstbestrebungen des Staates einerseits und denjenigen der Privaten anderseits be-, trifft, ist die Kommission überzeugt, daß er nicht existirt. Von beiden Seiten kann erfolgreich gearbeitet werden, ohne, sich gegenseitig zu schaden. Jede der beiden Richtungen hat ihre besondere Aufgabe, und die eine unter die Bevormundung der. ändern legen zu wollen, würde dem Ganzen schaden.tt ,,Die Auflösung der Kunstkommission, die erst seit zwei Jahrenin Thätigkeit ist, dürfte ebenso wenig ein" glücklicher Griff sein.

Dagegen wäre die Einsetzung eines schweizerischen Kunstvorstundes von 5 oder 3 Mitgliedern mit beinahe unbeschränkter Kompetenz gerade geeignet, Konflikte hervorzurufen und die natürliche Entwicklung der Kunstliebe im Volke zu gefährden. Der Ankauf von Kunstwerken endlich überall da, wo er'sich darbietet, ohne öffentliche Vergleichung der Werke unter sich, würde der Intrigu.e Thür und Thor öffnen und könnte leicht nur zur Begünstigung Derjenigen führen, die sich arn besten hervorzuthun verstehen und zudringlich sind. Die Ankäufe dürfen nur nach einer Art von Mitbewerbung stattfinden, wie die nationale Kunstausstellung sie darbietet, und wo eine angemessen zahlreiche Kommission von Sachverständigen unter allem Ausgestellten dasjenige auswählen kann, was ihr das Beste zu sein scheint."1 ' ,,Mit einem Wort, die Organisation der Unterstützung der Kunst, wie sie seit zwei Jahren ausgeübt wird, scheint den an sie gestellten Erwartungen entsprochen zu haben. Sie kann freilich im Verlaufe der Zeit noch verbessert werden, aber nur an der Hand von hinlänglichen und sichern Erfahrungen. Sie schon jetzt, beinahe auf ihrem ersten Gange, deßwegen zu verurtheilen, weil sie auf den ersten Schlag nicht das Höchste erreicht hat, und sich dadurch auf das Feld neuer Versuche zu begeben, erscheint der Kommission als etwas
sehr Bedenkliches. Sie ist demnach der Ansicht, daß den Schlüssen'der Broschüre des Herrn Präsidenten Rothpletz nicht Folge zu geben sei.a -- Obsehon im Wesentlichen mit obigem Gutachten unserer Kunstkommission und namentlich ihrer Beurtheilung der gemachten

562

positiven Reformvorschläge einverstanden, sind wir immerhin der Ansicht, daß schon jetzt auf gewisse Verbesserungen des Verfahrens, welche begründet und innerhalb des Bundesbeschlusses möglich erscheinen, Bedacht zu nehmen sei. -- Die schon im Berichte des Vorjahres angedeuteten Verhandlungen mit der Stadtbehörde von Bern über Beschaffung eines zweckentsprechenden eigenen Lokals für die Abhaltung der nationalen Ausstellungen sind noch nicht zu einem bestimmten Abschlüsse gelangt. Die Stadtbehörde von Bern hat der Kunstkommission vorgeschlagen, derartige Räume im obern Stockwerk des zu erbauenden Gebäudes für das kulturhistorische Museum einzurichten. Letztere hat diesen Vorschlag jedoch abgelehnt, weil jene Räume nicht mit der wünschbaren Leichtigkeit zugänglich wären. Dagegen hat sie der Stadtbehörde die Erstellung eines besondern Gebäudes nahe gelegt, welche Anregung diese in Prüfung zu ziehen versprochen . hat. Für die nächste nationale Kunstausstellung ist inzwischen noch die Benutzung des dermaligen Kunstmuseums in Bern in Aussicht genommen.

Dem schweizerischen Kunstverein ist nach dem Antrage der Kunstkommission auch für das Jahr 1890 ein Beitrag von Fr. 12,000 verabfolgt worden, und er hat diese Summe nach einem von ihm angenommenen Turnus seinen Sektionen Solothurn und Locle zu gleichen Theilen zugewiesen. Es sind daraus mit der Kunstkommission und unserer Zustimmung folgende Gemälde angekauft worden : a. Von der Sektion Solothurn: ,,Der Erzähler*, von Konrad Grob; Preis Fr. 4500. ,,Giovanni, der Fischer", von Edm.

de Pury; Preis Fr. 1500.

b. Von der Sektion Locle: ,,Arrestation de Voltaire à Francfort", von Jules Girardet; Preis Fr. 3000. ,,Enterrement protestant dans le Jura", von Ed. Jeanmaire ; Preis Fr. 3000.

Ferner haben wir hier eine weitere Verwendung von Fr. 15,000 aus dem Kunstfonds zu erwähnen, welche veranlaßt worden ist durch die sowohl von der Kunstkommission als der Kommission für Erhaltung schweizerischer Alterthümer uns nahegelegte und von uns am 23. Juni beschlossene Erwerbung der Kunstsammlung aus dem Nachlasse des im Januar 1890 in Zürich verstorbenen Malers und Kunstkenners Rudolf Bühlmann von Hemberg (Toggenburg) um ·den Preis von Fr. 30,000 (vergi, die nähere Beschreibung derselben Bundesbl. Jahrg. 1890, Bd. IU, S. 575). Diese werthvolle ·und in ihrer Art wohl einzige Sammlung wurde dem Polytechnikum zugewiesen, welches sich bereits im Besitze der großen

563 Kupferstichsammlung desselben Kunstsammlers befindet. Die Schulanstalt hat denn auch für die andere Hälfte der Erwerbssumme aus ihrem Schulfonds aufzukommen.

Endlieh haben wir noch einer hochherzigen Stiftung zu gedenken , welche zur Förderung der bildenden Kunst im Laufe des Berichtsjahres gegründet worden ist.

Durch Urkunde vom 6. September hat uns Frau Lydia WeltiEscher in Champel bei Genf ihr sämmtliches Vermögen zu Händen der Eidgenossenschaft als Geschenk mit der Zweckbestimmung angeboten, daß dasselbe unter dem Namen ,,Gottfried Kellerstiftung"1 besonders verwaltet, und daß die Erträgnisse desselben zu Anschaffung bedeutender Werke der bildenden Kunst, sowie zur Erstellung neuer Kunstwerke und zur Erhaltung solcher schon bestehender Kunstwerke verwendet werden, deren öffentliche Zweckbestimmung dem Lande bleibend gesichert sei.

Wir haben am 16. September die Annahme dieser Schenkung erklärt und der Stifterin das großartige Opfer, das sie durch den genannten Akt dem Vaterlande für Förderung der geistigen Kultur gebracht hat, unsere Anerkennung und unsern wärmsten Dank ausgesprochen.

Ueber das Nähere der Stiftungsbedingungen erlauben wir uns, auf den Inhalt der im Bundesblatt (Jahrg. 1890, Bd. IV, S. 432) veröffentlichten Stiftungsurkunde selbst zu verweisen. Auch halten wir Ihren Kommissionen die übrigen auf die Schenkung bezüglichen Aktenstücke zur Einsichtnahme bereit.

Ueber die zur Realisirung des Stiftungsgedankens erfolgten Schritte wird im nächsten Geschäftsbericht Weiteres mitzutheilen sein.

B. Erhaltung vaterländischer Alterthlimer.

Die Beschlüsse betreffend die Verwendung des auf dem Bundesbeschluß vom 30. Juni 1886 beruhenden Kredites für Erhaltung und Erwerbung schweizerischer Alterthümer waren im Berichtsjahre nicht so zahlreich, wie im vorhergehenden; dagegen beziehen sie sich auf Gegenstände größern Umfanges und von zum Theil hervorragenderer Bedeutung. Nach den in Art. l des zitirten Bundesbeschlusses selbst vorgesehenen Richtungen der Bethätigung des Bundes für die Erhaltung nationaler Kunstdenkmäler rubriziren sich unsere Beschlüsse nach Folgendem :

564 a. Anschaffung von Alterthümern von gemein-eidgenössischem, Interesse, die Eigenthum des Bundes bleiben.

Datum des Gegenstand.

Ankaufsbeschlusses.

4. Februar. Eine Sammlung prähistorischer Kunstgegenstände aus Nephrit, Jadeit und Chloromelanit (Pfahlbauten des Neuenburgersees) : Beile, Keile, Pfeilspitzen, Pfriemen etc., gegen 500 Stück (aus dem Besitz des Herrn Ferdinand Beck in Neuenburg). Ist mit der Groß'schen Sammlung vereinigt, wobei die Doubletten 'der geologischen Sammlung des Polytechnikums zugewiesen worden sind.

10. Februar. 23 große Glasgemälde, herstamrnend aus dem Kloster Rathhausen(Luzern), aus dem Ende des 16. Jahrhunderts.

(Ankauf aus der Auktion der Kunstsammlung Marquis in Paris.)

6. Mai.

Antike Saaleinfassung aus Nußbaum im ehemaligen Lochmann'schen Hause, sammt Bildern u.gläsernemLeuchter.

29. August. Eine silberne, vergoldete Schale aus dem Ende des 16. Jahrhunderts, mit den emaillirten Wappen des G. Breitinger und der B. Eberhardt, von Zürich.

,, Zwei silberne Heiligenfiguren und ein Christusgemälde auf Holz, alle aus dem aufgehobenen Kloster Rheinau stammend.

Einstweiliger Aufbewahrungsort.

Bundesrathhaus.

Bundesrathhaus.

Einmagazin. b. Meyer & Hinnen in Riesbach bei Zürich.

Helrnhaus in Zürich.

Helmhaus in Zürich.

565 Datum des Ankaufsbeschlusses.

Gegenstand.

29. August. Eine spätgothische Zimmerdecke aus dem Saale des ,,Mittlerhausesa zu Stein am Rhein.

,, Eine Familienwappenscheibe (Steiner) von 1530.

,, Eine Sammlung Handzeichnungen, größtentheils Scheihenrisse.

11. Novbr. Sechs Glasgemälde, zum Theil bernische Wappenscheiben aus dem 15. und 16. Jahrhundert.

Einstwelliger Aufbewahrungsort.

Mittlerhaus in Stein a. Rh., d. h. am bisherigen Orte.

Bundesrathhaus.

Bundesrathhaus.

Bundesrathhaus.

b. Ausgrabungen.

Die im Berichte des Vorjahres erwähnten Ausgrabungen in Stein a. Rh. sind im Jahre 1890 nicht fortgesetzt worden. Die dort bei dea frühern Grabungen gemachten Funde sind für das Landesmuseum bestimmt; die Doubletten derselben werden wir dagegen, einem Gesuche 'des Stadtrathes von Stein a. Rh. entgegenkommend, dem dortigen Museum zuwenden.

c. Betheiligung an der Erhaltung historisch oder künstlerisch bedeutsamer Baudenkmäler.

In dieser Richtung sind wir zu zwei Beschlüssen veranlaßt worden : Durch den erstem, vom 18. Februar, haben wir den am 1. Juli 1889 dem Kanton Âargau an die Restauration der alten Klosterkirche in Königsfelden bewilligten Beitrag von Fr. 30,000 erhöht auf Fr. 40,000, zahlbar in drei jährlichen Raten. Der zweite, vom 19. August, betrifft die Zusicherung eines Beitrages von Fr. 5500 an die Kosten der Herstellung der Kirche St. Johannes Baptista bei der Burg ob Altendorf (Schwyz).

Von den in den Geschäftsberichten der zwei vorhergehenden Jahre aufgeführten Beitragszusicherungen für Erhaltung historisch bedeutsamer Baudenkmäler sind während des Berichtsjahres zwei realisirt worden; nämlich diejenige von Fr. 400 an die Herstellung eines Freskogemäldes in der Kirche zu Cimalmotto (Tessin) und diejenige für die Restauration der alten Sprengibrücke in der Schöllenen bei Göschenen von Fr. 1575.

566 d. Unterstützung kantonaler Alterthümer Sammlung en.

Unter dem 6. Mai haben wir der historisch - antiquarischen Gesellschaft des Kantons Graubünden an die Erwerbung eines Renaissancezimmers (ehemals dem Oberst Georg Jenatsch gehörend) im Hause zu Rebleuten in Chur einen Beitrag zugesichert von (50 °/o der Ankaufssumme) Fr. 3000. -- An Geschenken antiken oder kultur-historischen Wevthes z. H.

des Bundes haben wir zu verzeichnen : 1. Von Seite des Herrn Professor Werdmüller in Zürich 12 Zeichnungen nach kunstgewerblichen Gegenständen, die in "würdiger Weise die im Vorjahre von demselben Künstler erworbene Sammlung ergänzen.

2. Von Frau Magdalena Altwegg in Zürich ein Thurgauer Taufkäppchen aus dem Ende des 18. Jahrhunderts.

Einstweilige Aufbewahrung dieser zwei Sachen : im Helmhause in Zürich.

3. Von Frau Minister Dr. Kern sei. Vermächtniß zweier Vasen, Geschenk des Präsidenten der französischen Republik, Herrn Grévy, an Herrn Minister Dr. Kern sei. bei dessen Rücktritt als schweizerischer Gesandter. Aufgestellt im Audienzzimmer des Bundesrathes.

4. Von Frau Lydia Welti-Escher in Champel bei Genf, Gründerin der ,,Gottfried Kellerstiftung"1, eine antike gothische , Saaldecke aus einem Hause in Thun ; Geschenk zu Händen dieser Stiftung. Aufbewahrung bis auf Weiteres an ihrem bisherigen Orte.

In Betreff des Vermächtnisses des Herrn Baumeisters L. Merian sei. ist zu bemerken, daß die Liquidation über die Verlassenschaft dieses Letztern noch nicht vollständig beendigt ist; indessen soll die Stellung der Schlußrechnung nach Bericht der Liquidationsbehörde -- Zivilgeriehtsschreiberei Basel -- nahe bevorstehen, so daß das definitive Ergebniß voraussichtlich im nächsten Geschäftsbericht dargestellt werden kann.

Von den bereits der Bundeskasse zugeflossenen und unter dem Titel ,,Merian'scher Museumsfonds tt unter besondere Verwaltung gestellten Kapitalien des Vermächtnisses haben wir zu Ende des Berichtsjahres, als der Kredit fui- Erhaltung schweizerischer Alterthümer schon erschöpft war, vorübergehend eineSumme von Fr. 12,000 zum dringenden Ankauf von antiken Glasgemälden verwendet, um letztere nicht in's Ausland entfliehen zu lassen. Die entnommene Summe wird dem Fonds aus dem ordentlichen Alterthümerkredit pro 1891 zurück vergütet.

567

5. Ter s icher ungs ver ein der eidgenössischen Beamten und Bediensteten, nunmehr ,,Schweizerischer Lebensversicherungsverein".

Aus dem Berichte dieses Vereins verdient Folgendes Hervorhebung: .' I. A u f n a h m e n e u e r

Versicherungen.

1. Nach Tarif A (Ableben) . 79 Policen Nach Tarif A (Ableben mit Rückversicherung) . . 14 ,, 2. Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr) . . . 123 ,, Nach Tarif B (Ableben oder 60. Altersjahr mit Rückversicherung) . . . .

2 ,, 3. Nach Tarif C (Renten) . -- ,,

( 56 Mitglieder) für Fr. 248,900 ( --

B

) ,,

,,

43,700

(102

,,

) ,,

,, 366,500

(-- ( --

,, ,,

) ,, ) ,,

,, ,,.

5,500 --

Total 218 Policen (158 Mitglieder) für Er. 664,600 gegenüber 1889 von 225 ,, (193 ,, ) ,, ,, 751,500 somit weniger

.

.

7 Policen ( 35 Mitglieder) für Fr. 86,900

Die Aufnahmen sind gegenüber dem vorhergehenden Jahre etwas zurückgeblieben, hingegen ist das Resultat in dieser Beziehung immer noch erheblich über dem Mittel der verflossenen 15 Jahre.

II. A b g ä n g e fanden s t a t t : a. Durch Tod . b. Durch Auszahlung aufs 60.

Jahr c. Durch Rückkauf infolge Auswanderung etc d. Durch Austritt e . Durch Ausschluß . . . .

84 Policen (67 Mitglieder) für Fr. 198,825 5

,,

(3

,, ' ) ,,

,,

9,000

8 ' ,, 12 ,, l ,,

(5 (10 (l

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) ,, ,, ) ,, ,, ) , , ,,

15,694 31,600 1,000

Total 110 Policen (86 Mitglieder) für Fr. 256,119

Nach Abzug dieser Abgänge ergibt sieh für das Berichtsjahr eine Totalvermehrung des Versicherungsbestandes um 108 Policen (72 Mitglieder) für Fr. 408,481.

Ungünstig haben sich im abgelaufenen Jahre die Sterblichkeitsverhältnisse gestaltet, indem durch Tod, wie oben bereits angegeben, abgingen :

568

84 Policen (67 Mitglieder) für Fr. 198,825. gegenüber 1889 66 ,, (59 ,, ) ,, ,, 163,157^ mithin m e h r pro 1890 18 Policen ( 8 Mitglieder) für Fr.

35,668.

Einzig im Monat Januar 1890 sind gestorben: 14 Mitglieder (18 Policen) mit Fr. 42,129 oder das Dreifache des Durchschnittes der übrigen 11 Monate des Jahres. Dieses ungünstige Ergebniß muß der Influenza und ihren Folgen zugeschrieben'werden.

Von den 84 durch Tod abgegangenen Policen war die eine für Fr. 2000 rückversichert und belastet die Vereinskasse im Grunde nicht, so daß die Gesammtsumme für Todesfälle zu Lasten des Vereins Fr. 196,825 statt Fr. 198,825 beträgt.

Im Weitern wurde im Berichtsjahr die erste Lebensrente à Fr. 1000 fällig; allein auch diese ist in Rückversicherung gegeben und belastet die Vereinskasse nicht.

An die Prämien fremder Versicherungen (außerhalb des Vereins) wurde an 226 Beamte und Bedienstete ein Totalbeitrag von Fr. 546o7 geleistet (1889: 228 Fälle mit Fr. 5373) oder 25 °/o der von den betreffenden pro 1890 etfektiv bezahlten Gesammtprämien bis zum Höchstbetrag von Fr. 5000 Versicherungssumme. Ebenso wurden die Prämien der Vereinsversicherungen aus der Bundessubvention um 25 °/o reduzirt.

III. Im Berichtsjahre ist eine Revision der seit 1886 in Kraft bestandenen Statuten vorgenommen worden, und es sind die neuen Statuten in einer im Oktober stattgefundenen Urabstimmung mit großem Mehr (98 °/o der Stimmenden) angenommen worden und am 1. Januar 1891 in Kraft getreten.

Diese neuen Statuten erlauben auch den Eintritt von Kantonalbeamten in den Verein, und es ist mit Rücksicht hierauf die Firma des letztern abgeändert worden in ,,Schweizerischer Lebensversicherung« verein"1.

Als weitere hauptsächliche Neuerung ist die Einführung von Geldvorschüssen an die Vereinsmitglieder gegen Hinterlage ihrer Vereinspolizen und Erleichterung des Rückkaufs von aus dem eidgenössischen Dienste ausgetretenen Mitgliedern zu verzeichnen.

IV. Die Kassarechnung stellt sich auf 31. Dezember 1890 wie folgt:

569

a. E i n n a h m e n .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

Kassaaaldo von 1889 Fr.

4,870. 02 Zinsen ,, 74,338. 35 Prämieneinnahmen ,, 243,095. 92 Bundessubvention ,, 50,000. -- Bußengelder ca ' . . . . . ,, 13,142. -- Geschenke ,, 41. 65 Kapitalrückzahlungen ,, 51,100. -- Von Rückversicherungen ,, 3,000. -- Provision von Rückversicherungen . . . ,, 621. 70 Erlös für Makulatur ,, 12. 32 Fr. 440,221. 96 b. A u s g a b e n .

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Bezahlte Versicherungen Fr. 212,183. -- Kapitalanlagen ,, 190,000. -- Prämien für Rückversicherungen . . . . ,, 14,078. 90 Bundessubsidie an fremde Versicherungen . ,, 5,467. -- Arztkosten ,, 2,044. 45 Verwaltungskosten '. . . . ,, 12,600. 82 Kassasaldo ,, 3,847. 79 Fr. 440,221. 96

c. V e r m ö g e n s - S t a t u s .

a. Angelegte Kapitalien . . . ' . . . . F r . 2,002,900. -- b. Marchzinsguthaben ,, 22,622. 60 c. Kassasaldo ·. . . ,, 3,847. 79 Total Ende 1889 Somit Vermehrung

Fr. 2,029,370. 39 ,, 1,892,202. --

. . Fr.

137,168. 39

Für das Jahr 1891 haben wir Ihnen aus den in unserer Botschaft, vom 6. November (Bundesbl. 1890, Bd. IV, S. 869) angegebenen Gründen die Erhöhung der Bundessubvention auf Fr. 65,000 vorgeschlagen, und Sie haben diesen Vorschlag gutgeheißen. Es steht nun zu hoffen, daß diese erkleckliche Beitragserhöhung dem Vereine auf eine Anzahl von Jahren eine den Bedürfnissen entsprechende Entwicklung sichern werde.

570

6. Schweizerische permanente Schulausstellungen.

Jahrbach für schweizerisches Unterrichtswesen.

Die permanenten Schulausstellungen in Zürich, Bern, Freiburg und Neuenburg sind auch während des Berichtsjahres ihrer Aufgabe, soweit es ihre Verhältnisse erlaubten, gerecht geworden.

Sie stellen sich in Bezug auf ihre ökonomische Lage folgendermaßen : Einnahmen.

Ausgaben.

Ueberschuß.

Fr.

Pr.

13,774.

3,168.

3,569.

2,972.

Zürich 11,831. 08 Bern 3,421. 45 Freiburg :- . . . . 3,308. 25 ·Neuenburg . . . .

3,034. 9 0

Pr.

93 89 21 40

-- 1,943. 85 -f 252. 56 -- 260. 96 -j62. 50

Aktiven.

Ausstellungsgegenstände.

Fr.

Zürich . . 40.318. 15 Bern . .

14,000. -- 17,984. 21 Frei bürg Neuenburg .

7,182. 15

Uelmges Vermögen.

' Pr.

13,199.

3,552.

7,549.

1,600.

51 56 85 15

Passiven.

Pr.

4,114. 81 1,172. 63

Reines Vermögen.

Fr.

49,402.

17,552.

24,361.8,782.

85 56 43 30

An öffentlichen Beiträgen (von Bund, Kanton und Gemeinden) bezog die Ausstellung in Zürich · Fr. 8045 ; diejenige in Bern Fr. 2850; diejenige in Freiburg Fr. 2250 und diejenige in Neuenburg Fr. 3000. Besucherzahl : Zürich 3329, Bern ?, Freiburg 226, Neuenburg 206. Die Ausstellung von Zürich hat sich mit Zustimmung der dortigen Regierung den Namen ,,Pestalozzianum"' beigelegt, ohne indeß auf den Zusatz ,,schweizerische permanente Schulausstellung in Zürich" zu verzichten.

Von dem ,,Jahrbuch des Unterrichtswesens in der Schweiz"1, herausgegeben von C. Grob, Erziehungssekretär in Zürich, ist im März des Berichtsjahres der auf das Jahr 1888 bezügliche Band herausgekommen- und von unserm Departement des Innern in einer Anzahl von 600 Exemplaren zu Fr. 4 angekauft worden. Von diesen sind, wie im Vorjahre, gegen 250 bis 300 Exemplare an die kantonalen Erziehungsbehörden, Schulausstellungen, Redaktionen der schweizerischen Schulblätter etc. vertheilt worden. Der auf dem Departement auzückbehaltene Vovrath findet seine Verwendung bei allen Anlässen, wo es sich um die Ertheilung von Informationen über das schweizerische Unterrichtswesen im Ganzen oder einen Theil desselben handelt. Die Publikation, vom Heraus-

571

geber vou Jahrgang zu Jahrgang verbessert und erweitert, wird übrigens in wenigen Jahren ein werthvolles Archiv für die geschichtliche Entwicklung des Unterrichtswesens in der Schweiz bilden.

7. Repertorio di giurisprudenza patria federale e cantonale.

Entsprechend den übernommenen Verpflichtungen, haben die Herren Dr. L. Colombi, gewesener Bundesgerichtsschreiber, nunmehr Mitglied des Staatsrathes des Kantons Tessin, und St. Gabuzzi,.

Advokat in Bellinzona, auch während des Berichtsjahres die wöchentliche Herausgabe des Repertorio di giurisprudenza cantonale e federale, forense ed ad ministrati va fortgesetzt. Die im Jahre 1890 veröffentlichten Lieferungen bilden den X. Band der jährlieh vom Bunde mit Fr. 1000 subventionirten Publikation und enthalten in italienischer Sprache (wie durch die Ueberschrift angedeutet) außer den grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesgerichts die Urtheile der tessinischen Gerichtsbehörden und die wichtigern der kantonalen Obergerichte auf dem Gebiete des eidgenössischen Privatrechts.

Ferner brachte die Zeitschrift den Jahresbericht des Bundesgerichts pro 1889, sowie einen Auszug aus demjenigen des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und die gesetzgeberischen Arbeiten über die internationale Auslieferung von Verbrechern, das eidgenössische Strafrecht, Schuld betreib ung und Konkurs und die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung. Endlieh hat das Repertorio in mehreren Leitartikeln wichtige aktuelle Fragen des eidgenössischen Privatrechts und des kantonalen Staatsrechts behandelt und summarische Uebersichtèn, über die Verhandlungen der verschiedenen Kongresse und Versammlungen gebracht, in denen Fragen des internationalen und interkantonalen Rechts besprochen wurden.

VI. Polytechnische Schule.

Aus dem Berichte des schweizerischen Schulrathes ist Folgendes hervorzuheben :

1. Leistungen und Frequenz der Anstalt.

Nach den Schulprogrammen belief sich die Zahl der ange·kündigten einzelnen Vorlesungen und Uebungskurse für das Wintersemester 1889/90 auf 287, für das Sommersemester 1890 auf 273, wovon im Wintersemester 263, im Sommersemester 244 wirklich abgehalten wurden.

572 Für das Wintersemester stellen sich diese Zahlen unerheblich niedriger und für das Sommersemester wenig höher als im Vorjahre.

Der Ausfall an nicht abgehaltenen Vorlesungen und Kursen, der, wie gewohnt, ausschließlich Freifächer und hauptsächlich von Privat-.

dozenten angekündigte Vorlesungen betrifft, hat sich etwas erhöht von durchschnittlich 8 °/o auf 9 °/o der Zahl der Ankündigungen.

An A n m e l d u n g e n zur A u f n a h m e als S c h ü l e r gingen ein : im Oktober 1889 . . 292 (im Oktober 1888 . 283) im April 1890 . . .

19 (im April 1889 . . 15) 311

298

Die Zahl der neu aufgenommenen Schüler belief sich : im Oktober 1889 auf. 234 (im Oktober 1888 .

im April 1890 auf. . 12 (im April 1889 . .

247) 13)

246

260

Von diesen Schülern gelangten zur Aufnahme ohne Eintrittsprüfung, gestützt auf Maturitäts- und anderweitige Zeugnisse, 84 Schweizer und 48 Ausländer = 132 Nach am Polytechnikum bestandener Aufnahmsprüfung 28 Schweizer und 86 Ausländer = 114 Zusammen

246

Von den Bewerbern um Aufnahme wurden abgewiesen 44 = 28 °/o der Geprüften und 15 % der Angemeldeten. 21 Anmeldungen sind vor Beginn der Prüfung zurückgezogen worden.

Von den neu aufgenommenen Schülern traten in die 1889/90 1888/89 Bauschule 15 6 Ingenieurschule 48 52 mechanisch-technische Schule . . . . 72 87 chemisch-technische Schule 66 70 Forstschule 11 7 landwirtschaftliche Schule 18 22 Kulturingenieurschule l 2 Schule für Fachlehrer 15 14

246

260

573 Die Schule wurde im Ganzen besucht: im Schuljahre 1889/90 gegenüber 1888/89 von 622 633 Schülern und 339 359 Zuhörern Zusammen

961

992

Es ergab sich also eine kleine Abnahme des Besuches gegenüber dem Vorjahre um 11 Schüler und 20 Zuhörer, wobei indessen ·die Abnahme von Schülern ganz auf solche vom Auslande entfällt, während die Zahl, der Schweizer Schüler sich ein wenig vermehrt hat.

Im Laufe des Berichtsjahres haben die Anstalt verlassen: Vor Beendigung ihrer Studien 94 Schüler Mit Diplom oder Abgangszeuguiß . . .

87 ,, Schüler früherer Jahrgänge, welche nach Absolvirung ihrer Fachschulen die Studien noch fortgesetzt hatten . . . . 2 3 ,, Diese Zahl von der Gesammtzahl der Schüler .zeigt als Uebertrag auf 1890/91 1888/89) von früher verbliebene Schüler.

204 (1888/89 257) 622 abgerechnet, 418 (gegen 376 für

Die Zunahme der Zahl der in das neue Schuljahr übergegangenen Studireaden, rührt wesentlich davon her, daß bei der mechanisch-technischen Abtheilung beim Uebergange zum neuen Schuljahre die Verlängerung der Studienzeit auf 7 Semester in Kraft trat, so daß, die Studirenden dieser Abtheilung nun nicht mehr mit dem sechsten Semester abgingen, sondern noch länger verblieben.

Unter den 622 Schülern sind 279 Schweizer und 343 Ausländer. Gegenüber 1888/89 hat die Zahl der Schweizer um 18 angenommen, diejenige der Ausländer um 29 abgenommen.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

41

574

An den verschiedenen Fachschulen studirten : 1888/89

1889/90

Fachschule.

3 'S

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1 Bauschule . . . .

Ingenieurschule . .

Mechanisch-technische Schule . . . .

Chemisch-technische Schule . . . .

Forstschule . . . .

Landwirtschaftliche Schule . . . .

Kulturingenieurschule Fachlehrerabtheilung .

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19 15 34 58 105 163

14

6 20 53 111 164

77 103 180

69 123 192

54 16

93 147 3 19

53 104 157 1 17 16

28 2 25

13 2 9

14

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1 12

2

10 --

2 39 4 -- 40 --

-- --6

279 343 622 261 372 633 18

29

41 4 34

29 2 25

10 2 15

Differenz : -- 11 Während von der Gesammtzahl der Schüler 45 °/o auf Schweizer,.

55 °/o auf Ausländer entfallen, stellt sich für die Schüler der einzelnen Abtheilungen dieses Verhältniß wie folgt: Schweizer. Ausländer..

Bauschule 56 °/o 44°/o 64 °/o Ingenieurschule 36 % 57°/o Mechanisch-technische Schule . . . 4 3 ° / o 63% Chemisch-technische Schule. . . . 37 °/o Forst- und landwirtschaftliche Schule } 7 2 % 28% u n d Kulturinaenieursehule . . . . l 27% Fachl'ehrerschule 73 °/o 2. Verhalten und Leistungen der Studirenden.

Abgesehen von Fleiß und Fortschritten in den Studien, gab das Verhalten der Studirenden wenig Aiilaß einzuschreiten; gröbere Vergehen oder größere Störungen, welche Anwendung der scharfem

575

Strafmittel erfordert hätten, kamen nicht vor. Wohl aber führte die nach den Satzungen der Schule gewissenhaft geübte Studienund Fleißkontrole immer wieder zur Ertheihing zahlreicher Verweise durch Vorstände und Direktor, in 22 Fällen zur Androhung der Wegweisung und in einem Falle gar grober Studienvernachlässigung zu wirklicher Wegweisung; daneben kamen mehrere Studirende der Androhung der Wegweisung oder letzterer selbst durch Erklärung ihres Austrittes aus der Schule zuvor.

Mit der auf das Schuljahr 1890/91 erfolgten Einrichtung eines halben IV. Jahreskurses oder VII. Semesters für die mechanischtechnische Schule hat sich im Berichtsjahre die Zahl der ihre Studien absolvirenden und damit auch diejenige der zur Schlußdiplomprüfung gelangenden Studirenden für einmal erheblich vermindern müssen, und es ist an der mechanisch:technischen Schule die Schlußdiplomprüfung ausgefallen,, um erst im nächsten Schuljahre am Schlüsse des Wintersemesters wiederzukehren. Das einzige an der mechanisch-technischen Schule ertheilte Diplom bezieht sieh auf einen zurückgebliebenen Studirenden, der noch zur Zeit, als der sechssem estrige Studienplan galt, in die Schule eingetreten war und daher noch zur Diplomprüfung am Schlüsse des VI. Semesters zugelassen wurde.

Aus der nachstehenden Uebersicht ergibt sich, daß von 87 Studirenden, welche berechtigt gewesen wären, sich um das Diplom zu bewerben, 58 oder 67 % sich um dasselbe beworben, und von diesen 51 oder 88 % das Diplom wirklich erlangt haben. Es "ist dies verhältnißmäßig mehr als im Vorjahre, ohne" daß in der Strenge der Prüfungen nachgelassen worden wäre.

5 -3 6

Promotionen und Diplomprüfungen.

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UebergangsdiplomPrllfungen Im Oktober 1889 und April 1890.

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14 105 15 180 25 128 27 Mechanisch-technische Schule . . .

109 11 90 8 Chemisch-technische Schule . . . .

13 2 Forstschule : . 15 3 24 4 Landwirtschaftliche Schule . . . . 31 3 1 2 Kulturingenieurschule . . . . .

38

21

17

34

16

22

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Ingenieurschule . . . .

. . . 134

f Abtheilung VI A .

Fachlehrerschule < \ Abtheilung VI E .

1888/89 * Worunter 2 Repetenten.

23

13 11

8 2 3 2 9 524 60 402 62

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577

3. Preisaufgaben.

Mit 1. Mai lief der Termin für Einreichung der im August 1888 von der Bau-, mechanisch-technischen und Fächlehrer-Schule ausgeschriebenen Preisaufgaben ab; es ging jedoch nur eine Lösung und zwar für die Aufgabe der Bauschule ein, von Alphons Schneegans von Straß bürg. Dieser wurde ein Hauptpreis, bestehend aus der silbernen Medaille, nebst einer Geldzulage von Fr. 150 zuerkannt. Ausgeschrieben finden sich seit August 1889, mit Eingabetermin auf Mai 1891, die Preisaufgaben der Ingenieur-, chemischtechnischen, forst- und landwirtschaftlichen Schule, und neu sind mit Schluß des Berichtsjahres zur Ausschreibung gelangt die Preisaufgaben der Bau-, mechanisch-technischen und Fachlehrer-Schule.

Es wird zu versuchen sein, ob durch Aenderung der bisherigen Verordnung betreffend die Preisaufgaben, besonders im Sinne der Verheißung höherer Preise, eine stärkere Bewerbung hervorgerufen werden kann. Eine Revision dieser Verordnung ist angebahnt und einstweilen in der letzten Ausschreibung der Preisaufgaben die Summe der für jede Aufgabe in Aussicht gestellten Preise von bisher Fr. 230 auf FT. 500 erhöht worden.

4. Exkursionen.

Die zur Ergänzung des Unterrichtes an den fünf ersten Abtheilungen, sowie für Geologie und für Botanik vorgesehenen Exkursionen gelangten überall zur vollen Entwicklung und dabei auch die landwirtschaftliche Schule zu einem größern Ausflüge, und zwar an die landwirtschaftliche Ausstellung in Straßburg ; überdieß wurde die letztes Jahr begonnene alpwirthschaftliche Exkursion fortgesetzt. Die Betheiligung an größern Exkursionen wurde, abgesehen von der geologischen, stets etwas beeinträchtigt infolge Mangel an Mitteln zur Unterstützung unbemittelter Studirender.

Die Leiter und Theilnehmer der Exkursionen hatten sich wie immer überall größten Entgegenkommens und bester Aufnahme Seitens der Behörden und Privaten zu erfreuen. Die Schule ist dafür vielen Dank schuldig, -besonders gegenüber denjenigen Anstalten und Fabriken, welche fast jährlich vom Polytechnikum mit Besuchen bedacht werden.

5. Stipendien und Schulgelderlaß.

S t i p e n d i e n wurden aus der Châtelain'schen Stiftung, im Gesammtbetrage. von Fr. 4050, im Ganzen 15, an Studirende der verschiedenen Fachschulen ertheilt.

578 Dank der letztes Jahr erfolgten Aeuffnung des Stipendienfondes durch Zuwendung von Fr. 100,000 a u s . d e m Ueberschusse der eidgenössischen. Staatsrechnung konnten mehr und höhere Stipendien als bisher und zum ersten Male auch ein Reisestipendium bewilligt werden, und zwar an einen Studirenden der landwirtschaftlichen Schule, der ein Diplom mit Auszeichnung erhalten hat.

S c h u l g e l d e r laß wurde 25 Schülern, wovon an 3 nur theilweise gewährt; der Erlaß vertheilt sich auf 15 Schweizer und.

10 Ausländer oder 6,7 °/o der schweizerischen und 5,4 % der ausländischen Studirenden.

6. Lehrerschaft.

Das gesammte Lehrpersonal der Schule zählte zu Anfang eines jeden Semesters : WinterSommersemester semester 1889/90.

1890.

Angestellte Professoren 47 50 Angestellte Hülfslehrer und regelmäßige 3 Assistenten . . .'

26 28 Anderweitige mit Lehraufträgen bedachte Dozenten 4 4 Privatdozenten (nicht eingerechnet die Assistenten) 30 32 Im Ganzen

107

114

Außer diesem thätigen Lehrerpersonale standen im Solde der Schule bei Beginn , des Jahres noch 4 von früher her wegen Invalidität in Ruhestand versetzte Professoren, deren Zahl sich infolge eines Todesfalles im Laufe des Jahres auf drei verminderte.

Im "Wintersemester starb der seit Eröffnung des eidgenössischen Polytechnikums angestellt gewesene Lehrer für Modelliren, Prof.

hon. Keiser, und im Sommersemester, nach längerem Krankenlager, der verdiente, im besten Alter stehende, allseitig lebhaft betrauerte Professor der Physik, Dr. Schneebeli.

Weiterer Abgang trat ein durch die Versetzung in Ruhestand, wegen infolge hohen Alters zunehmender Invalidität, des Hrn. Prof.

Gladbach und des Herrn Prof. hon. Werdmüller.

Zur Wiederbesetzung der frei gewordenen Lehrstellen, wie der seit dem im Vorjahre erfolgten Rücktritte des Herrn Professor Wild noch nicht wieder besetzten Lehrstelle für Topographie und Geodäsie,

579 Plan- und Kartenzeichnen und der seit Jahren offenen Professur für englische Sprache und Literatur wurden neu gewählt mit Amtsantritt auf Beginn des Sommersemesters 1890 : Dr. 0. Becher von Augsburg, als Professor für Topographie und Geodäsie, Ch. Sapsworth, M. A'., von London, als Professor für englische Literatur und Sprache.

Mit Amtsantritt auf Beginn des neuen Schuljahres 1890/91: 'Dr. J. Pernet von Ormont (Waadt), als Professor fiir Physik, Architekt B. Recordon von Vivis, als Professor für Baukonstruktionslehre, J. J. Graf von Rafz (Zürich), als Lehrer für Modelliren und Figurenzeichnen, Ingenieur F. Becker von Linththal (Glarus), als Lehrer für Planund Kartenzeichnen.

Berufungen an andere Schulen oder Stellen, welche mehreren Professoren zu Theil wurden, drohten der Schule hervorragende, wichtige Lehrkräfte zu entziehen, die schwer zu ersetzen gewesen wären; es erforderte erhebliche Opfer für Aufbesserung der Besoldungen, um solchen Verlusten vorzubeugen. Auch sonst mußten mehreren Professoren, die nach ihrer Stellung, ihrer Aufgabe und ihren Leistungen dringende Ansprüche zu machen berechtigt waren, Besoldungserhöhungen gewährt werden.

Unter den A s s i s t e n t e n fand wieder, wie gewohnt, starker Wechsel statt; in der Reihe der regelmäßigen Assistenten gingen 7 ab und 13 traten neu ein, während einer für ein Jahr beurlaubt wurde. Die Zahl der Assistenten hat sich um 6 -- l für das zoologische Laboratorium, l für die geologisch-paläontologische Sammlung und 4 für das neue physikalische Institut -- vermehrt.

P r i v a t d o z e n t e n. Auf der Liste der Privatdozenten erscheinen 2 in Abgang, wovon der eine wegen längerer Abwesenheit gestrichen, der andere zum Lehrer ernannt wurde, und 5 in Zuwachs, unter welchen sich 4 Assistenten der Schule befinden.

Ein liesuch um Aufnahme als Privatdozeot wurde abgewiesen.

Der Titel ,, P r o f e s s o r 0 1 wurde an 2 Dozenten verliehen: .an die Lehrer für Plan- und Kartenzeichnen und für Modelliren und Figurenzeichnen, Becker und Graf, bei Anlaß ihrer Ernennung als Lehrer, hauptsächlich in Hinsicht auf die Bedeutung der ihnen übertragenen Unterrichtsfächer.

580 Bei den im Lehrerpersonal vorgenommenen Erneuerungen und Ergänzungen gelangte auch die französische Sprache weiter zu besserer Berücksichtigung im Unterrichte, indem in der Person des.

neuen Professors für Baukonstruktionslehre an der Bau- und- Ingenieurschule ein Lehrer französischer Zunge eingestellt wurde und auch bei der Neubesetzung von Assistentenstellen für zwei der wichtigern unter denselben Ingenieure französischer Zunge gewonnen werden konnten.

7. Unterricht und Studienpläne.

Der Unterricht ging in der durch Reglement und Tradition vorgezeichneteu Bahn vor sich, ohne daß wesentliche Störungen zu verzeichnen wären. Auch die den Unterrichtsprogrammen der einzelnen Abtheilungen zu Grunde liegenden Studienpläne erfuhren,, ausgenommen bei der III. Abtheilung, nur unbedeutende Veränderungen.

An der B a u s c h u l e mußte die Durchführung der von früher her in Aussicht genommenen Neuerungen dem nächsten Schuljahre vorbehalten bleiben. Bei der Neubesetzung der bisher getrennt gewesenen, nun gleichzeitig frei gewordenen Lehrstellen für Figurenzeichnen und für Modelliren bot sich erwünschte günstige Gelegenheit, endlich einmal beide Stellen in e i n e r Hand zu vereinigen.

Bei der I n g e n i e u r s c h u l e trat mit dem Sommersemester, ein neuer Lehrer für Topographie und Geodäsie, Prof. Dr. Decher, ein, nachdem über das Wintersemester diese Unterrichtsfächer nebst Plan- und Kartenzeichnen aushülfsweise durch Prof. Pestalozzi und Assistent Becker besorgt worden waren. Mit dem Eintritt des neuen Professors für Topographie und Geodäsie wurde der Unterricht in Plan- und Kartenzeichnen aus dessen Lehraufgabe ausgeschieden und einem besondern Lehrer, in der Person des bisherigen; Assistenten, Ingenieur Becker, übertragen.

An der m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e n Abt h e i l u n g vollzog sich der Unterricht im 3. Jahreskurse nach dem abgeänderten Studienplane, der arn Schlüsse des Vorjahres für das V.--VII. Semester aufgestellt worden war, in Hinsicht auf die mit dem Schuljahr 1890/91 endlich zur Durchführung gelangen sollende Ausdehnung des Studienplanes auf 7 Semester.

Die c h e m i s c h - t e c h n i s c h e S c h u l e verblieb noch bei.

ihrem bisherigen Studienplane, während die bereits im Vorjahre eingeleiteten Studien und Berathungen über eine geboten erscheinende tiefer gehende Revision desselben fortgesetzt wurden.

581

Bei der F o r,s t s c h u l e gelangte ' die schon früher beabsichtigte Revision des Studienplanes zum Abschlüsse, und es wurde ein neuer Studienplan zur Einführung mit Beginn des nächsten Schuljahres festgesetzt, der weniger auf wesentliche Veränderungen in der Art, dem Umfange und der Behandjung des Unterrichtsstoffes ausgeht, als auf zweckmäßigere Gliederung und Gestaltung desselben und Vertheilung unter die zum Theil neuen Lehrkräfte.

Seit dem auf Beginn des Wintersemesters erfolgten Einzüge der Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen in ihre Räume im neuen Physikgebäude ist an dieser Anstalt auch das vorgesehene Laboratorium für Uebungen der Schüler der Forstschule eröffnet,, und es sind solche Uebungen bereits als fakultatives Unterrichtsfach in das Programm der Forstschule aufgenommen worden; dieselben haben bis jetzt starken Zuspruch gefunden.

Bei der F a c h l e h r e r s c h u l e wurde das Unterrichtsprogramm der naturwissenschaftlichen Sektion durch ,,vergleichende Anatomie" und ,,Uebungen im zoologischen Laboratorium" bereichert, Fächer, welche schon längst als in das Programm gehörend bezeichnet worden waren, aber erst jetzt mit dem .Eintritte eines neuen Professors der Zoologie und der Einrichtung eineszoologischen Laboratoriums eingeführt werden konnten.

Um an der V I I . o d e r F r e i f ä c h e v a b t h e i l u n g den.

Rechtswissenschaften zu vollständigerer Vertretung zu verhelfen, erhielt der Professor an der Universität Zürich, Dr. Meili, vorläufigen Auftrag zu Vorlesungen aus den modernen Rechtsgebieten, woraus sich zunächst für das Sommersemester eine neue Vorlesung über Patentrecht ergab.

8. Wissenschaftliche und Uebungs-Anstalten.

1. Die S t e r n w a r t e . In gewohnter Weise wurden die wissenschaftlichen Arbeiten und die Veröffentlichungen über dieselben in einigen neuern Nummern der ,,Astronomischen Mittheilungen" des Direktors fortgesetzt. Der Austausch dieser letztern mit den Veröffentlichungen wissenschaftlicher Anstalten des In- und Auslandes hat bedeutend zugenommen, so daß das durch ihn genährte Gabenverzeichniß 65 Nummern gegenüber 46 im Vorjahre aufweist.

2. Das p h y s i k a l i s c h e I n s t i t u t . Der Unterricht und die physikalischen Arbeiten fanden noch ganz im alten Institute statt, während das ganze Jahr über, auch während der Ferien, von den Professoren und Assistenten und dem übrigen Personal

582 des Institutes an der Beschaffung und Installation der Einrichtungen und Apparate für das neue Institut gearbeitet wurde. Es gelang, diese große und schwierige Arbeit wenigstens so rasch zu fördern, daß Unterrieht und Uebungen im neuen Physikgebäude in den ersten Wochen des neuen Schuljahres allmälig eröffnet werden konnten.

In den physikalischen Laboratorien arbeiteten im Wintersemester, wo zum ersten Male die physikalischen Uebungen als obligatorisches Unterrichtsfach bei der mechanisch-technischen Schule auftraten, 69 Studirende, im Sommersemester dagegen, wo die Vorbereitungen für den Umzug in das neue Physikgebäude nöthigten, die Arbeiten in den Laboratorien sehr einzuschränken, nur 13 Studirende.

Anläßlich des Umzuges und der Aufstellung der physikalischen Demonstrationssammlung in den größeren Räumen des neuen Physikgebäudes erhielt dieselbe einen bedeutenden, werthvollen Zuwachs, indem Prof. Dr. Tobler dem physikalischen Institute seine reiche Privatsammlung telegraphischer Apparate schenkungsweise übergab.

Ueber das n e u e physikalische Institut wird mit nächstern Jahre zu berichten sein.

3. Das c h e m i s c h - a n a l y t i s c h e L a b o r a t o r i u m .

In diesem Laboratorium arbeiteten während des Wintersemesters 119 Praktikanten (109 regelmäßige Schüler, wovon 29 vom I. Kurse der mechanisch-technischen Schule und 10 Zuhörer), während des Sommersemesters 84 Praktikanten (77 Schüler und 7 Zuhörer).

Von den verschiedenen Praktikanten beschäftigten sich die Chemiker des I. Kurses programmgemäß mit qualitativer und quantitativer Analyse, diejenigen des III. Kurses, nebst einigen Repetenten, mit Elektrolyse, Gasanalyse und Probiren, während die nicht unbedeutende Zahl selbständig arbeitender Repetenten und Auditoren Originaluntersuchungen ausführlen. Die betreffenden Arbeiten, ' meistens zugleich auch zu Promotionsarbeiten dienend, finden sich nebst mehreren Untersuchungen des Direktors des Laboratoriums in den ,,Berichten der deutschen chemischen Gesellschaft" und den ,,Annalen der Chemie" veröffentlicht.

4. Das c h e m i s c h - t e c h n i s c h e L a b o r a t o r i u m war im Wintersemester von 71 (65 Schülern und 6 Zuhörern), im Sommersemester von 62 Praktikanten (60 Schülern und 2 Zuhörern) besucht; dazu kamen im besondern pharmazeutischen Laboratorium noch in jedem
Semester 6 Schüler dieser Richtung. Die Arbeiten gingen im Wesentlichen gleich wie früher vor sich. Wie gewohnt, sind auch im Berichtsjahre aus dem chemisch-technischen Labora-

583 torium Originalarbeiten in ansehnlicher Zahl hervorgegangen, welche in den wissenschaftlichen Fachzeitschriften zur Veröffentlichung gelangten.

5. Das a g r i k u l t u r c h e m i s c h e L a b o r a t o r i u m nahm im Wintersemester 10 (6 Schüler der landwirtschaftlichen Schule und 4 Zuhörer), im Sommersemester dagegen 19 Praktikanten (10 Schüler der Forst- und 6 der landwirtschaftlichen Schule und 3 Zuhörer) auf. Der Direktor des Laboratoriums und dessen Assistent führten wieder eine ziemliche Zahl wissenschaftlicher Arbeiten aus und brachten sie in Fachzeitschriften zur Veröffentlichung.

6 . I m p h o t o g r a p h i s c h e n L a b o r a t o r i u m wurden iu beiden Semestern je 12 Schüler unterrichtet, während die an den praktischen Unterricht sich anschließenden Vorlesungen von 39 Schülern und 4 Zuhörern besucht waren ; an den mikroskopischen Uebungen nahmen 3 Schüler Theil. Der Zudrang zu den Arbeiten im Laboratorium ist fortwährend ein sehr starker.

7. Das p f l a n z e n p h y s i o l o g i s c h e I n s t i t u t bewegte sich in gleichen Verhältnissen wie im Vorjahre; an den mikroskopischen Uebungen nahmen Theil im Wintersemester 27 Schüler und 3 Zuhörer, im Sommersemester 48 Schüler.

8. Das a l l g e m e i n e z o o l o g i s c h e L a b o r a t o r i u m , dessen Einrichtung gemeinsam mit der Universität Zürich im Vorjähre begonnen worden war, gelangte, nachdem es im SommerSemester vorläufig in einem Saale des neuen Physikgebäudes betrieben worden, auf Beginn des. neuen Schuljahres zu vollständiger endgültiger Einrichtung in den vorgesehenen, durch Verlegung der entomologischen Sammlung frei gemachten Räumen im Hauptgebäude des Polytechnikums, zwischen den zoologischen Sammlungen und den Räumen der Universität Zürich. Im Laboratorium arbeiteten Seitens des Polytechnikums 4, Seitens der Universität Zürich ungleich mehr Studirende. Die schwache Betheiligung des Polytechnikums erklärt sich aus dem geringen Bestände der Fachlehrerschule, Abtheilung naturwissenschaftliche Richtung.

9. Das s p e z i e l l e z o o l o g i s c h e L a b o r a t o r i u m der forst- und landwirtschaftlichen Schule, das von früher her unter Leitung des mit dem Unterrichte in spezieller Zoologie an dieser Schule beauftragten Privatdozenten besteht, setzte seine Thätigkeit in bisheriger Art und Umfang
fort mit 11 Praktikanten während des Sommersemesters. Aus diesem Laboratorium kamen auch einige Arbeiten von forst- oder landwirtschaftlichem Werthe zur Veröffentlichung.

584 10. Die V e r s u c h s f e l d e r d e r l a n d w i r t h s c h a f t l i c h e n S e h u le. a. Auf dem V e r s u c h s f e l d e für P f l a n z e n b a u waren auf zwei Abtheilungen desselben zwei größere Versuche im Gange, welche eine Reihe von Jahren fortgesetzt werden sollen und im Betriebsjahre bereits ein, 'bezüglich Ertrag, befriedigendes, in wissenschaftlicher Beziehung, wenigstens von einem Versuche her, ein sehr interessantes und belehrendes Ergebniß geliefert haben. Ein ausführlicher Bericht über diese Versuche ist im landwirtschaftlichen Centralblatt veröffentlicht worden.

b. und c. Die Versuchsfelder für W e i n b a u und für O b s t b a u befinden sich noch in der Entwicklung ihrer Anlagen für die in ihrer Aufgabe liegenden Demonstrationen und Versuche. Diese Entwicklung nahm ihren richtigen Fortgang in den vorgeschriebenen Bahnen.

11. Die W e r k s tä t te für M o d e l I i r en in T h o n u n d G y p s, deren Besuch in den letzten Jahren sehr schwach gewesen und im Wintersemester des Berichtsjahres auf Null gesunken war, blieb über das Sommersemester wegen Vakanz der Lehrstelle geschlossen und wurde auf Beginn des neuen Schuljahres und den Eintritt des neuen Lehrers restaurirt und besser eingerichtet.

9. Sammlungen.

1. Die B i b l i o t h e k . Die allgemeine Bibliothek erhielt einen Zuwachs von im Ganzen 981 Bänden, worunter zahlreiche Geschenke. Weitere 53 Bände gingen durch die Bibliothek an die Handbibliotheken der verschiedenen Abtheilungen der Schule. Die Gesammtzahl der Bände im Bibliotheksaal und Lesezimmer ist auf 29,255 gestiegen, neben welchen das Bücherverzeichniß noch 3384 den verschiedenen Handbibliotheken überwiesene Bände verzeigt.

Die Bibliothek erfreute sich starker Benützung und ihr Lesezimmer zahlreichen Besuches besonders im Wintersemester.

2. Bei der a r c h ä o l o g i s c h e n S a m m l u n g (Gypsabgüsse) gelangten zwei schon früher erworbene Hauptstücke, Abgüsse von Renaissance-Bildwerken aus Italien, zur Aufstellung im Sammlungssaale.

3. Die K u p f e r S t i c h s a m m l u n g konnte mit den ihr zur Verfügung stehenden beschränkten. Mitteln neue Anschaffungen nur in ganz bescheidenem Umfange machen ; diese brachten ihr, zusammen mit Geschenken, die sie nach mehreren Seiten zu verdanken hat, einen Zuwachs an Kupferstichen von 169 Blättern.

585 Daneben erhielt sie aus dem Nachlasse von Prof. Dr. Vögelin sei.

noch 162 Aquatinta-Blätter und Radirungen schweizerischer Künstler überwiesen.

Der Kustos der Sammlung, Dr. Kinkel, nahm auf Schluß des .Schuljahres seine Entlassung; als neuer Kustos ließ sich der Kunsthistoriker Carl Brun gewinnen, bisher Mitglied der Aufsichtskom: mission der Sammlung.

Um der Kupferstichsammlung endlich einmal die ihrem Werthe und ihrer Bedeutung angemessene Unterbringung und Einrichtung in einem eigenen größern Räume zu verschaffen, wurde ihr einer der durch den Auszug des physikalischen Institutes aus dem Hauptgebäude des Polytechnikums frei gewordenen Räume zugetheilt, wo auch noch die vom Bunde angekaufte Bühlmann'sche Sammlung Platz finden wird. Die Herrichtung und Möblirung dieses neuen Lokales mit Hülfe eines dafür verlangten Extrakredites und der Umzug in dasselbe bleibt dem nächsten Jahre vorbehalten.

4. Die v e r e i n i g t e n n a t u r w i s s e n s c h a f t l i c h e n S a m m l u n g e n , a. Die g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n . Die Arbeiten zur Ordnung oder Umordnung, Aufstellung, und Etiquettirung und Katalogisirung einzelner Theile der Sammlungen wurden, soweit sie von früher her schon begonnen waren, vom bisherigen Konservator fortgesetzt, für .andere Theile mit Hülfe des Assistenten begonnen, welcher für die Sammlungen neu bewilligt worden und im Spätjahre in der Person des Dr. Früh von Trogen in Thätigkeit getreten ist. Als bedeutende Vorkommnisse im Gebiete der -Sammlungen sind zu erwähnen : Die Anschaffung der S. Roth'schen Sammlung fossiler Säugethiere der Pampasregion, deren Ankauf um den Preis von Fr. 40,000 erfolgte, nachdem dazu Private und Vereine gegen Fr. 19,000 beigesteuert, die Regierung des Kantons Zürich Fr. 5000 und der Bund schließlich Fr. 25,000 beigetragen hatte. Der Ueberschuß der Beiträge über die Kaufsumme wird kaum zur Deckung der bedeutenden Kosten ausreichen, welche die Arbeiten zur Aufstellung der Sammlung noch mit sich bringen. Diese schwierigen Arbeiten sind in vollem Zuge, werden sich aber bis zu ihrem Abschlüsse noch weit in das folgende Jahr .hinaus erstrecken.

Die Vermehrung der Sammlung durch den im Sommer des Berichtsjahres anläßlich der Eisenbahn bauten von Niederweningen im Kanton Zürich gemachten bedeutenden
Mammutfund, welche bereits fertig aufgestellt ist. ' b. Die z o o l o g i s c h e n S a m m l u n g e n erfuhren in ihren einzelnen Theilen mannigfache Bereicherung durch verschiedene, zum

586 Theil bedeutende Geschenke, durch Zuweisungen aus den durch den Bund bei der Weltausstellung in Paris für schweizerische Schulen und Anstalten gemachten Erwerbungen und durch Ankäufe.

Einen sehr bedeutenden außerordentlichen Zuwachs erhielten die zoologischen Sammlungen dadurch, daß mit dem im Spätjahre eifolgten Hinscheide des ehemaligen Professors der Physik am eidgenössischen Polytechnikum, Dr. Mousson, dessen höchst vverthvolle Sammlung von Land- und Süßwasser-Konchylien, welche er schon früher der Schule als Geschenk zugesichert hatte, in deren Besitz überging. Nach dem Willen des verstorbenen Gebers wird diese sehr vollständige, ein abgeschlossenes Ganzes bildende Sammlung für sich bleiben, und sie wurde demgemäß in einem besondern Zimmer unter der Aufschrift ,,Mousson'sche Sammlung von Landund Süßwasser-Konchylien a aufgestellt, wie sie von Prof. Mousson, vorzüglich verwahrt, geordnet und katalogisirt, hinterlassen worden ist.

c. Die e n t o m o l o g i s c h e S a m m l u n g erhielt erheblichen Zuwachs durch Geschenke, durch Tausch und durch einige Ankäufe aus den zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln.

Unter den Geschenken ist dasjenige des derzeitigen Direktors der Sammlung, Dr. Schoch, zu erwähnen, bestehend aus dessen entomologischer Privatbibliothek von 163 Stücken. Das wichtigste Vorkommniß bestand in der Uebersiedelung der Sammlung in ein neues Lokal, indem in dem bisherigen dem neuen zoologischen Laboratorium Platz gemacht werden mußte.

d. Die b o t a n i s c h e S a m m l u n g fand sich für ihre Bereicherung außerordentlich begünstigt, indem ihr nicht nur, wie gewohnt, von Privaten manche, zum Theil bedeutendere Geschenke an Pflanzen zukamen, sondern von der Weltausstellung in Paris her ihr einige werthvolle Stücke zugestellt wurden, und sie vom Dozentenverein des Polytechnikums und dei- Universität Zürich den Reinertrag seiner Vorlesungen vom Winter 1889/90 im Betrage von Fr. 430 geschenkt erhielt.

è. Die zahlreichen einzelnen S a m m l u n g e n der verschiedenen F a c h s c h u l e n u n d A n s t a l t e n , welche ebenfalls i n gewohnter Weise besorgt und benutzt wurden, erfreuten sich ebenfalls mancher Geschenke; ebenso erfuhren mehrere derselben, wie diejenigen der Bauschule, der pharmazeutischen Abtheilung, der Forstschule und des pflanzenphysiologischen Institutes, Zuwendungen aus dem Materiale, welches der Bund an der Pariser Weltausstellung für schweizerische Schulen und Anstalten hatte sammeln lassen.

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Ira Ganzen sind bei den Sammlungen die schon allen Klagen über Mangel an Raum noch lauter und zürn Theil sehr dringend geworden ; zugleich haben sich die Ansprüche auf größere Mittel für Unterhalt und Aeuffnung erheblich gesteigert. Nicht lange mehr werden sich die dringendsten Raumbedürfnisse noch durch Verschiebungen und kleinere bauliche Veränderungen in den zur Zeit der Schule zur Verfügung stehenden Gebäuden und Räumlichkeiten befriedigen lassen ; die Zeit ist schon gekommen, wo nachgerade auf Beschaffung n e u e r Räumlichkeiten durch Erweiterung oder Neubau Bedacht genommen werden muß.

10. Annexanstalten.

1. A n s t a l t für P r ü f u n g von Baumaterialien.

Im Personalbestände der Anstalt wechselten der Adjunkt und der Chemiker. Neben dem angestellten Personale halfen zeitweise noch 4 Freiwillige, Studirende des Polytechnikums, bei den Arbeiten mit, und es wurden zur Bedienung der im Bahnhofe Zürich aufgestellten Prüfungsmaschine nach Bedürfniß auch noch die von der Werkstätte der Nordostbahn vertragsgemäß zu stellenden Hülfskräfte in Anspruch genommen. .Zur Ausführung verschiedener chemischer Analysen, für Kontrole und wissenschaftliche Untersuchungen, sowie für schwierigere physikalische Messungen kamen das chemischanalytische Laboratorium und das physikalische Institut zu Hülfe.

In Ermangelung der nöthigen Apparate zur Ausführung von Torsionsund dynamischen Festigkeitsproben mußten einzelne Aufträge für Untersuchungen an die mechanisch-technischen Versuchsanstalten der technischen Hochschulen'in München und Berlin weiter gegeben werden.

Im Ganzen traten 87 Auftraggeber mit der Anstalt in Verkehr (1889 deren 81), für welche zusammen mit den eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen 8878 Einzelversuche (gegenüber 13,588 im Vorjahre) zur Ausführung gelangten, einschließlich 161 chemischer Analysen, aber nicht eingerechnet zahlreiche physikalische Bestimmungen verschiedener Art. Der Rückschlag in der Zahl der Einzelversuche betraf ganz die Untersuchungen von hydraulischen Bindemitteln und dabei nur die wissenschaftlichen Arbeiten. Die in den Jahren 1886--88 eingeleiteten Untersuchungen über hydraulische Bindemittel sind in der Hauptsache 1888 und 1889 abgewickelt worden.

Außer dem 4. Hefte der offiziellen Mittheilungen der Anstalt im Umfange von 19Va Bogen mit 17 Tafeln und mehreren Aufsätzen in Fachzeitschriften veröffentlichte der Vorstand noch in 3 größern

.588 besondern Berichten die Ergebnisse verschiedener Studien und Untersuchungen l Die Ausgaben der Anstalt hielten sich bei einem Betrage von Fr. 26,922. 77 im Gleichgewicht mit den Einnahmen.

In Ermangelung der nöthigen Zeit und Muße und entsprechender Räumlichkeiten konnten die im Vorjahre versuchsweise den Studirenden des Polytechnikums an der Anstalt eröffneten Laboratoriumstibungen nicht fortgesetzt werden; die Wiederaufnahme dieses werthvollen allseitig begrüßten Unterrichtes muß aufgeschoben bleiben, bis das neue Gebäude für die Anstalt eingerichtet sein wird.

2. S a m e n k o n t r o i s t a t i o n . Die Thätigkeit dieser Station hat wieder zugenommen. Die Zahl der Einsendungen stieg auf 4611 von 381 Einsendern (gegen 4009, bezw. 344 im Vorjahre).

Die Vermehrung ist hauptsächlich der steigenden Anzahl der kostenfreien Nachuntersuchungen, dann aber auch vermehrtem Zuspruche 'des Auslandes zuzuschreiben, aus welchem 2168 (1815 im Vorjahre") Einsendungen erfolgten, die sich auf den größten Theil von Europa und auf Nordamerika vertheilen. Die Zahl der kostenfreien Nach. Untersuchungen belief sich auf 1323 (1176 im Vorjahre); dieselben entfallen sämmtlich auf das Inland und betreffen die bei Kontroifirmen , deren Zahl 64 betrug, gemachten Waarenbezüge. Von -diesen Nachuntersuchungen lieferten 1288 ein mit der Garantie übereinstimmendes Ergebniß, während 135 Proben die Garantie nicht erfüllten, so daß der Lieferant verpflichtet war, die Waare zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten. Außer den Kontroiverträgen hat die Station, im Sinne von § 16 ihres Reglements, Spezialverträge für eine gewisse Anzahl Untersuchungen mit 108 Firmen des Inlandes und verschiedener ausländischer Staaten abgeschlossen, dieo .zusammen 3074 Proben einsandten. Entsprechend der Zunahme ·der Einsendungen sind auch die Einnahmen an Gebühren der Station gestiegen bis auf Fr. 13,923. 24 ; ebenso hat sich aber auch die Arbeitslast vergrößert, so daß die Arbeitskräfte vermehrt werden mußten, und nachdem die Station sich zunächst mit Aus- · hülfskräften beholfen hatte, schließlich die Anstellung eines weitem ständigen Assistenten unumgänglich wurde. Zur Zeit sind 6 Assistenten angestellt. Gegenüber den Einnahmen haben .sich begreiflicher Weise auch die Ausgaben vermehrt, ohne indessen das finanzielle Gleichgewicht zu stören.
3. A g r i k u l t u r c h e m i s c h e U n t e r s u c h u n g s s ta t i o n.

Die Station blieb in lebhaftem Fortschritte, so daß sie trotz ihrer Jugend sich an Arbeitsumfang bereits mit den. größten ausländischen Anstalten gleicher Art messen kann. Die neue Zunahme des Ar-

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beitsumfanges ist namentlich dem stets wachsenden inländischen Zuspräche und dem gesteigerten Vertrauen zuzuschreiben, das sich die Anstalt bei den kaufenden Land wirthen erworben hat; daneben, führt ihr auch ihr im Auslande zunehmender Ruf von dort her immer neue Geschäftsfreunde zu.

Die Gesammtzahl der Einsendungen stieg auf 1867 (gegenüber 1595 vom Vorjahre), von denen auf Düngmittel 1535, auf Futtermittel 117, auf verschiedene Proben 215 entfallen. Die Erledigung dieser Einsendungen erforderte im Ganzen 10,012 (9108 im Vorjahre) einzelne quantitative Bestimmungen. Dabei veranlagten die Düngmittelproben eine verhältnismäßig bedeutend kleinere Zahl quantitativer Bestimmungen als im Voijahre, indem die Käufer von Düngmitteln, durch Vorträge belehrt, immer stärker die weniger zusammengesetzten Düngerarten bevorzugen. Mit der Zahl der Einsendungen, von denen 1684 auf alle Kantone der Schweiz, 183 auf verschiedene Staaten des Auslandes, hauptsächlich Deutschland, entfielen, stieg auch die Zahl der verlangten kostenfreien Nachuntersuchungen auf 1333 (gegen 1237 im Vorjahre), welche 7088 quantitative Bestimmungen nöthig machten. Zum Zwecke wissenschaftlicher Untersuchungen verschiedener Materialien, wie Eichenrinde, Gras- und Erdproben etc., wurden weitere 102b quantitative Bestimmungen ausgeführt, über deren Ergebnisse Veröffentlichungen in Fachzeitschriften erfolgten.

Die Zahl der Firmen, welche mit der Station Kontrolverträge abgeschlossen hatten, betrug 28, wovon 23 für Dünger, 5 für Futtermittel.

Eine wesentliche Erweiterung ihrer Aufgaben erfuhr die Station dadurch, daß sie auf eine aus landwirtschaftlichen Kreisen erfolgte Anregung hin einen neuen ständigen Assistenten für mikroskopische Untersuchungen erhielt und damit in den Stand gesetzt wurde, den in neuerer Zeit immer mehr an sie herantretenden Anforderungen bezüglich Untersuchung von Futtermitteln auf deren Qualität zu genügen. Die Einnahmen der Station stiegen auf Fr. 11,106. 70 aus Gebühren neben dem gewährten Beitrage des Bundes von Fr. 23,000, und die Jahresrechnung schloß mit im Ganzen Fr. 34,106.70 in Einnahmen und Fr. 34,106. 70 in Ausgaben.

Die beiden landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalten betheiligten sich offiziell an der großen Ausstellung von 1890 für Land- und Forstwirtschaft in Wien und vermochten die betreffenden
Kosten zu .bestreiten, ohne auf einen besondern Beitrag Anspruch machen zu müssen. Sie erhielten jede die höchste Auszeichnung, ein Ehrendiplom, und dem Vorstande der agrikulturBnndesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

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590 chemischen Station wurde die Ehre zu Theil, als Mitglied in die Jury für die Gruppe ,,Landwirtschaftliches Bildungs- und Unterrichtswesena berufen zu werden.

4. Gentralanstalt für forstliches Versuchsw e s e n . Die Aufsichtskommission derselben hat zwei Sitzungen abgehalten -- am 7. Juli in Zürich und am 7. Oktober in Biel. -- Den Gegenstand der Verhandlungen bildete die Erledigung der periodisch wiederkehrenden Geschäfte, verbunden mit einer Besichtigung des Versuchsgartens. Von Inspektionen der Versuchsfelder wurde wegen der ungünstigen Witterung, die an beiden Sitzungstagen herrschte, Abstand genommen.

Anlangend die forsttechnische Thätigkeit des Personals der Anstalt -- Vorstand und 2 Assistenten -- ist dem einläßlichen Berichte der Aufsichtskommission-zu entnehmen, daß die technischen Versuche, Beobachtungen und Aufnahmen im Versuchsgarten auf dem Adlisberg, sowie in den zahlreichen Versuchsflächen in Waldungen der Kantone Aargau, Appenzell A. Rh., Bern, Freiburg, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Zürich ihren regelmäßigen Fortgang genommen haben.

Die Versuchsflächen in diesen Waldungen haben sich gegenüber dem Bestände im Vorjahr um 65 vermehrt und sind auf 200 angestiegen. Einen weiteren Theil der Thätigkeit des Personals bildete sodann die Zusammenstellung und Verarbeitung der aus den Untersuchungen auf diesen Arbeitsgebieten gewonnenen Ergebnisse, welche auf Beginn des Jahres 1891 heftweise zur Veröffentlichung gelangen sollen.

In Bezug auf die akademische Thätigkeit ist anzuführen, daß an den Uebungen im Laboratorium während des Sommersemesters 1890 und des Wintersemesters 1890/91 alle Studirenden des II.

und III. Kurses theilgenommen haben. Es machte sich hiebei der Mangel eines eigentlichen Uebungssaales fühlbar.

Die Anstalt, ist Mitte Oktober 1889 in den Räumen des neuen Physikgebäudes installirt worden ; jedoch zog sich die Vollendung der baulichen Einrichtungen noch bis in den Herbst des Berichtsjahres hinein. Für die Einrichtung und Ausstattung der Anstaltsräume ist ein Kredit von Fr. 12,600 bewilligt worden, über 'dessen Verwendung die Baurechnung Auskunft gibt. Die Betriebseinnahmen der Anstalt betrugen Fr. 30,618. 40, welchen Betriebsausgaben von der gleichen Höhe gegenüberstehen.

591 11. Schulbehörden.

Die Veränderungen, welche im Personalbestände der Schulbehörden eintraten, beschränkten sich auf den Wechsel des Vorstandes der mechanisch-technischen Abtheilung und eines Mitgliedes der Aufsichtskommission der Kupferstichsammlung. Das Amt eines Vorstandes der mechanisch-technischen Schule war mit demjenigen des Direktors des.physikalischen Institutes in eine Person zusammengefallen ; mit Eröffnung des neuen Institutes wurde dieser das erstere Amt zu viel. Aus der Aufsichtskommission der Kupferstichsammlung schied ein Mitglied infolge Ernennung desselben zürn Gustos der Sammlung aus.

Der Schulrath hielt im Ganzen 7 Sitzungen ab, in welchen 143 Geschäfte zur Behandlung, bezw. zur Erledigung gelangten ; daneben waren die Mitglieder des Schulrathes noch durch Kommissionssitzungen, Schulbesuche und Beiwohnung bei den Prüfungen ·in Anspruch genommen.

Die vom Präsidenten laut Präsidialprotokoll unmittelbar erledigten Geschäfte und getroffenen Verfügungen umfassen 428 Nummern.

12. Verschiedenes.

In Sachen der M a t u r i t ä t s v e r t r ä g e mit kantonalen Mittelschulen für Aufnahme ihrer mit Maturitätszeugnissen abgehenden Schüler an's Polytechnikum ohne weitere Prüfung wurden die Verhandlungen mit den Erziehungsbehörden von Bern wieder aufgenommen; sie führten zum Abschlüsse eines Vertrages mit dem städtischen Gymnasium in Bern und sind mit dem städtischen Gymnasium in Burgdorf und der Kantonsschule in Pruntrut noch im Gange. Dagegen hat Waadt nach Errichtung seiner neuen Universität, in welche die bisherige- ,, Académie" m Lausanne aufgegangen, den Rücktritt von dem Maturitätsverträge erklärt, der mit letzterer bestanden hatte.

Einem aus den Kreisen schweizerischer Landwirthe lebhaft geäußerten Verlangen entsprechend, wurde an der landwirthschaftlichen Abtheilung im Laufe des Monats Februar von Dozenten des Polytechnikums und der Thierarzneischule Zürich wieder ein mehrtägiger C y k l u s von V o r t r ä g e n f ü r praktische Landw i r t h e , gleich wie in den Jahren 1887 und 1888 und mit dem besten Erfolge, abgehalten. Das eidgenössische Landwirthschaftsdepartement gewährte die zur Einrichtung und Abhaltung dieses Kurses erforderliche finanzielle Unterstützung.

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B a u t e n , R ä u m l i c h k e i t e n u n d M o b i l i a r . Der Bau des neueo Physikgebäudes wurde vollendet, so daß mit Beginn des Wintersemesters 1890/91 die Schule dasselbe übernehmen und das physikalische Institut in demselben in Betrieb setzen konnte.

Um die durch den Auszug der Physik aus dem Hauptgebäude des Polytechnikums in diesem frei gewordenen Räume bewarben sich die vielen raumbedürftigen Abtheilungen der Schule in überströmendem Maße. Hätte man die Ansprüche Vieler berücksichtigen wollen, so würde man kein Bedürfniß ganz haben befriedigen können. Es wurden daher bei der Vertheilung der verfügbaren Räume nur wenige der dringendsten Bewerber berücksichtigt, welche besonders wichtige Unterrichtsinteressen vertreten, oder deren Bedürfnissen die Räume vorzugsweise entsprachen. Dabei kam die Kupferstichsammlung endlich zu einem . besondern, für gehörige Unterbringung und Aufstellung ihrer Schätze geeigneten Raum, wobei zugleich die Räume der Bauschule entlastet wurden. Es konnte die topographisch-geodätische Sammlung in einem passenderen Raum zu besserer Aufstellung gebracht und damit der Ingenieurschule mehr Raum für die Konstruktionsübungen verschafft werden ; endlich ergab sich auch ein neuer Zeichnungssaal für die mechanischtechnische Schule, die dessen höchst bedürftig war.' Alle diese Neuerungen erforderten neben mancherlei neuen Einrichtungen und Mobiliar auch einige bauliche Veränderungen. Da diese nicht deii gewöhnlichen Unterhalt des Gebäudes, welcher dem Kanton Zürich zur Last fällt, betrafen, so mußten die Kosten derselben von der Schule getragen werden : und da weder für diese außerordentlichen Kosten, noch für diejenigen des neuen Mobiliars die Schule aus ihren ordentlichen Mitteln aufzukommen vermochte, mußte dieselbe einen Extrakredit verlangen, der ihr im Betrage von Fr. 21,050 bewilligt wurde. Die betreffenden Arbeiten finden sich bis an die Herrichtung und Möblirung des Saales für die Kupferstichsammlung bereits fertig ausgeführt.

F i n a n z i e l l e V e r h ä l t n i s s e . Die im letzten Jahresberichte ausgesprochene Befürchtung zunehmend ungünstiger Gestaltung der finanziellen Verhältnisse hat sich nur zu sehr erwahrt: die Jahresrechnung schließt mit einem Defizit von gegen Fr. 15,000, obgleich der Schule im Laufe des Jahres noch außerordentliche Kredite
bewilligt worden sind für die im letzten Quartale mit Eröffnung des neuen physikalischen Institutes durch den Betrieb desselben erwachsenden neuen Mehrausgaben (Fr. 11,000) 'und für außerordentliche bauliche Neueinrichtungen (Fr. 21,050). Das entstandene Defizit rührt hauptsächlich von zwei Büdgetposten herbei welchen die Ausgaben den Voranschlag weit überschritten

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haben, während die auf ändern Posten vorgekommenen Mehrausgaben nicht über das gewohnte Maß hinausgehen und von dem Ueberschusse, der sich auf den Einnahmen an Gebühren gegenüber dem Voranschläge ergeben hat, mehr als gedeckt worden wären.

Diese zwei Posten betreffen die Ausgaben für Verwaltung und die, jenigen für das .Lehrerpersonal. Bei der Verwaltung hat die seit 1889 eingetretene Steigerung der Kohlenpreise die Kosten der Beheizung um gegen Fr. 7000 hinaufgetrieben. Beim Lehrerpersonal haben sich Pensionirungen und Besoldungsnachgenüsse, Besoldungserhöhungen, Wiederbesetzung leer gewordener Stellen mit höher besoldeten neuen Professoren und Entschädigungen für Stellvertretung so sehr gehäuft, daß die wirklichen Ausgaben auf dem Posten ,,Professoren" um mehr als Fr. 11,000 über den Voranschlag gewachsen sind. Es ist wenig Aussicht, daß diese Verhältnisse sich in der Zukunft wieder bessern werden.

Die Schulfonds haben eine neue Bereicherung erfahren. Das Vermächtniß von Fr. 20.000, welches der verstorbene erste Schulrathspräsident, Minister Dr. Kern, der Schule gemacht hatte, ist, nach dem im Berichtsjahre erfolgten Hinscheide der Wittwe des Testators, fällig und dem Schulfonds unter dem Titel ,,Legat Minister L)r. Kern"1 einverleibt worden. Die Zinsen dieses Legates sind zur Entrichtung von Prämien für Lösung von Preisaufgaben und von Beiträgen an unbemittelte Studirende zur Unterstützung in ihren Studien bestimmt.

VII. Statistisches Bureau.

Ueber die Thätigkuit unseres statistischen Büreau's im Berichtsjahre 1890 ist Folgendes zu erwähnen: D i e B e a r b e i t u n g d e r V o l k s z ä h l u n g v o m 1. D e z e m b e r 1888. Die ersten vier Monate des Berichtsjahres wurden noch dafür in A"spruch genommen, die Blätter der Haushaltungshefte zu Einzel-Zählblättern zuzubereiten, und zwar namentlich in der folgenden Beziehung. Bekanntlich wird jeweilen bei der Ausscheidung der Bevölkerung nach dem Berufe für jeden einzelnen Beruf nicht bloß die Zahl der in demselben Erwerbsthätigen festgestellt, sondern auch cdie Zahl ihrer erwerbslosen Angehörigen, so daß sich für jeden Beruf nicht bloß ergibt, wie viele in demselben beschäftigt, so'ndern auch, wie viele von demselben ernährt werden. Nun hatte man bei der Erhebung der Zählung zur Erleichterung der Haushaltungsvorstände davon Umgang genommen, von den letztern zu fordern, daß sie auch auf den Karten

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ihrer erwerbslosen Angehörigen (Kinder u. dgl.) den Beruf des Ernährers derselben angeben, und hatte diese Ergänzung mit Bedacht dem statistischen Bureau aufbehalten. Dem letztern ergab sieh daraus die Arbeit, auf nahezu IVs Million Karten der Erwerbslosen den Beruf des betreffenden Haushaltungsvorstandes oder sonstigen Ernährers hinüberzuschreiben. So konnte mit der eigentlichen und eingehenden Feststellung der Zählergebnisse an Hand der Zählkarten erst im Monat Mai begonnen werden. Und zwar bestehen -- nachdem die Gesammtbevölkerung jeder Gemeinde letztes Jahr festgestellt worden war -- die nunmehr in erster Linie in Bearbeitung genommenen Zählergebnisse darin, die Bevölkerung jeder Gemeinde nach ihrem Heimatsverhältnisse, nach dem Geburtsort, nach Konfession und Muttersprache zu unterscheiden. Was die Feststellung der Heimatsverhältnisse der Bevölkerung betrifft, hatte man sich bei den früheren Zählungen darauf beschränkt, die Bevölkerung jeder Gemeinde in die vier Klassen zu unterscheiden: Gemeindebürger, sonstige Bürger der Kantone, Schweizerbürger anderer Kantone, Ausländer. Daneben wurden noch je für die einzelnen Bezirke die Schweizerbürger anderer Kantone, sowie die Ausländer nach ihrem Heimatkantou oder -Land unterschieden un d gezählt, so daß sich damit auch ergab, wie viele Bürger j e d e n K a n t o n s in der Schweiz leben. Dieser Feststellung der Heimatsverhältnisse glaubte man dieses Mal eine wesentliche Erweiterung geben zu sollen, die der Hauptsache nach darin bestand, nicht bloß für jeden Kanton, sondern auch für j e d e e i n z e l n e Gem e i n d e festzustellen, wie viele Bürger dieselbe in der Schweiz zähle, mit der Unterscheidung darnach, wie viele derselben in der Heimatgemeinde selbst wohnen, wie viele in ändern Gemeinden des Heimatkantons und wie viele endlieh in ändern Kantonen. Es haben die Verhältnisse, welche durch diese Feststellungen beleuchtet werden, ohne Zweifel eine ganz hochwichtige Bedeutung namentlich für die bürgerliche Armenpflege, und wir- denken, daß der Werth der vorgenommenen Erweiterungen von Niemandem bestritten werde, wenn wir darauf aufmerksam machen, wie bei den frühem Volkszählungen wohl festgestellt wurde, daß bald nahezu die Hälfte der in der Schweiz wohnenden Schweizerbürger außerhalb ihrer Heimatgemeinde wohne, daß somit d u r c h s c h n i
t t l i c h jede Gemeinde nahezu ebenso viele Bürger zähle, die auswärts wohnen, wie solche, die in dar Gemeinde selbst wohnen -- daß nun aber nach der diesmaligen Zählung festgestellt wird, wie es in der Schweiz Gemeinden gibt, welche 2, 3, 4, 5, ja 15 und mehr Mal so viele Bürger a u s w ä r t s zählen, wie innerhalb der Gemeinde selbst.

Das statistische Bureau erklärt, schon von mehr als einer kantonalen Behörde die Anerkennung erhalten zu haben, daß ihr diese

595 neuen Aufschlüsse für gesetzgeberische und Verwaltungsfrageu auf dem Gebiete des Armeuwesens von großem Wêrthe seien.

Wir haben diese ausführlichere Darstellung hier deßwegen als angemessen betrachtet, weil man allerdings Aufklärung darüber verlangen darf, warum die Ausarbeitung der Volkszählung gegenüber den entsprechenden Leistungen früherer Zählungen zur Zeit im Rückstaride ist. Die erstmals vorgenommene Unterscheidung der schweizerischen Bevölkerung nach den einzelnen Heimatgemeinden ist weitaus die zeitraubendste aller gemeindeweisen Feststellungen, und sie erklärt es eben, daß diese Feststellungen am Schlüsse des Berichtsjahres erst ungefähr für 2/s der Schweiz durchgeführt waren, deren Vollendung daher noch einige Monate des Jahres 1891 in Anspruch nehmen muß. " Noch sei darauf aufmerksam gemacht, wie auch die Drucklegung der diesmal neu gewonnenen Ergebnisse nothwendig einer eigenthümlichen Verzögerung unterliegt. Alle ändern Zahlen, welche man für. jede einzelne Gemeinde feststellt, können aus deren eigenen Zählpapieren gewonnen und fertig gestellt werden. Das ermöglichte bei früheren Zahlungen, mit der Drucklegung zu beginnen und bogenweise fortzuschreiten, wenn je wieder die Zählpapiere von ungefähr 150 Gemeinden durchgearbeitet waren. Aber wie viele Bürger eine Gemeinde überhaupt in der Schweiz zählt, das ist erst dann endgültig festgestellt, wenn auch die Zählpapiere aller ändern 3000 Gemeinden der Schweiz durch-, gearbeitet sind, und das hat zur Folge, daß dieses Mal mit dem Drucke erst dann begonnen werden kann, wenn die handschriftliche Arbeit für die ganze Schweiz durchgeführt und abgeschlossen sein wird. Wir dürfen darum kaum in Aussicht stellen, daß die gemeindeweisen Ergebnisse der Volkszählung lange vor der Jahresmitte zur Veröffentlichung gelangen werden.

Es sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß keine Gründe zu der Annahme vorliegen, daß auch die weitern Abtheilungen der Volkszählungsarbeiten --,der 'Hauptsache nach die ,,Alters-" 1 und die ,,Berufsstatistik" -- ähnliche Verzögerungen erfahren werden, wie die hier besprochene erste Abtheilung. Es darf im Gegentheil zugesichert werden, daß die bisherige Verzögerung auf dem weitern 'Wege zürn großen Theile oder ganz wieder eingeholt werden'wird.

Als eine andere Erweiterung der Volkszählungsergebnisse wurde dieses Mal
auch die Veröffentlichung eines S c h w e i z . O r t s c h a f t s , V e r z e i c h n i s s e s in Aussicht genommen. Im Berichtsjahre wurde diese Arbeit um so- weit gefördert, als dieses ohne Beeinträchtigung der übrigen Volkszählungsarbeiten geschehen konnte.

Die Veröffentlichung über die ,, B e w e g u n g der B e v ö l k e r u n g i n de r S e h w ei z i m J a h r e l 8 8 9 , e i n s c h l i e ß l i c h d e r

596

Ehescheidungen" konnte im Oktober die Presse verlassen.

Diese, Publikation, in deutscher und französischer Sprache getrennt, erschien wie im Vorjahre in reduzirter Form ; immerhin aber sind die Manuskripttabellen in der Weise ausgearbeitet worden, um bei der Verarbeitung der fünfjährigen detaillirten Zusammenstellung erschöpfend benützt werden zu können.

Das Wochen- und M o n a t s b u l l e t i n über die Geburten u n d S t e r b e f ä l l e i n den s c h w e i z e r i s c h e n S t ä d t e n pro 1890 wurde regelmäßig im Bundesblatt veröffentlicht, und zwar gegenüber früher in etwas ausgedehnterem Umfange. In erster Linie wurde in demselben die im Berichtsjahre ausgebrochene Influenza-Epidemie berücksichtigt, und im Ferneren fanden auch der Bestand und die Bewegung der Kranken in 26 Spitälern darin Aufnahme.

Ueberseeische A u s w a n d e r u n g aus der Schweiz i m J a h r e 1889 u n d m o n a t l i c h e A n g a b e n Ü b e r d i e g l e i c h e W and e r u n g i m J a h r e l 8 90. Die Zusammenstellung der Auswanderung aus der Schweiz im Jahre 1889 wurde im Monat März fertig gestellt und als Separatveröffentlichung versandt. Die Angaben über die gleiche Wanderung imJahre 1890 erschienen in gewohnter Weise monatlich im Bundesblatt.

Die pädagogische U n t e r s u c h u n g der R e k r u t e n im H e r b s t e 1889 konnte zwar im Berichtsjahre nicht fertig gestellt werden; immerhin aber war die Arbeit in vollem Gange und wird nun demnächst mit der ä r z t l i c h e n R e k r u te n u n t e r suc h u n g im H e r b s t e 1889 zur Vertheilung gebracht werden können.

Die G e f ä n g n i ß s t a t i s t i k erschien in gewohnter Weise in monatlichen Veröffentlichungen und zeigt jeweilen für sämmtliche 25 Kantone den Bestand der Gefängnißbevölkerung und die Bewegung innerhalb der Anstalten.

Das s t a t i s t i s c h e J a h r b u c h ist erstmals im Manuskript vollständig erstellt worden und befindet sich seit Anfang dieses Jahres im Druck; die Veröffentlichung dieser ersten Ausgabe wird gegen Ende Februar erfolgen können.

Z e i t u n g s a u s s c h n i t t e . Diesem neuen Arbeitszweig unseres Büreau's widmeten wir stets unsere Aufmerksamkeit, und es läßt sich mit Genugthuung erwähnen, daß diese Sammlungen stets mehr und mehr benützt werden und im Berichtsjahre vielfach verschiedenen Departementen
und deren Unterabtheilungen gute Dienste geleistet haben. Auch für die Zukunft glauben wir in diesem gesammelten Material schätzbare Nachschlagequellen zu besitzen.

597

U n f a l l z ä h l u ng. Es wird der Hauptsache, nach den in unserm letzten Berichte dargestellten Maßnahmen zuzuschreiben sein, daß im Berichtsjahre mehr als 30,000 Unfälle angezeigt wurden, während im ersten Erhebungsjahre bloß 21,000 Anzeigen eingegangen waren. Doch darf man vom Standpunkte der Unfallversicherung aus die Erhebungen des ersten Jahres nicht als so lückenhafte betrachten, wie die obigen Zahlen anzudeuten scheinen; denn die Verarbeitung wird höchst wahrscheinlich ergeben, daß die eingetretene Vermehrung der Anzeigen sich weit vorwiegend und mehr als nur verhältnißmäßig im Gebiete der leichtern Unfälle, d. h. der kurzdauernden Krankheiten, bewegt, die in eine Unfallversicherung wahrscheinlich doch nicht aufgenommen werden.

Die Verarbeitung der erhobenen Angaben wurde, wie folgt, gefördert. Ende Mai wurden dem Industriedepartement in mehr als 100 ausgedehnten Tabellen die Ergebnisse des ersten Erhebungsjahres in der Weise abgeliefert, wie dieses für die fachmännischen Zwecke der Unfallversicherung erforderlich schien; ein summarischer Zusammenzug dieser Ergebnisse gelangte in der Sommersitzung der Bundesversammlung zur Vertheilung. Sodann schien es angezeigt, auch diejenigen erhobenen Angaben zusammenzustellen, welche, wenn auch nicht für die eigentliche Versicherungsfrage, doch für andere Seiten des Unfallwesens von größerer Bedeutung schienen, wie die Angaben über die Veranlassupg der Unfälle u: s. w. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse betenden sich am Schlüsse, des Berichtsjahres im Drucke. Neben der Verarbeitung nahm auch im Berichtsjahre die Erhebung selbst, d. h. der Verkehr mit den 2000 Unfallzählern, eine große Mühe in Anspruch. Bekanntlich gelangt dieselbe im Laufe des Jahres 1891 zum Abschluß, so daß alsdann die Verarbeitung in rascherer Weise durchgeführt werden kann, als bisher neben der gleichzeitigen Erhebung.

Wie in früheren, so hatte auch im Berichtsjahre das Bureau noch viele anderweitige Arbeiten zu erledigen, die nicht irn Arbeitsprogramm des Büreau's aufgenommen sind.

Es sei in erster Linie die S c h w e i z , s t a t i s t i s c h e Z e i t s c h r i f t erwähnt, deren Redaktion ganz auf die Direktion des Büreau's übergegangen ist. In diesem Organ wurden auch vielfache Zusammenstellungen des Büreau's veröffentlicht, so z. B. eine Universitätsstatistik, die
schweizerische Literatur über Volkswirthschaft, Statistik und verwandte Gebiete, das ärztliche Personal und die Apotheken in der Schweiz etc. Irn Ferneren erwähnen wir die Vorarbeiten für die Herstellung einer B i b l i o g r a p h i e d e r L a n d e s k u n d e d e r S c h w e i z , die den Vorsteher des Büreau's vielfach bethätigten; auch dem eidgenössischen Sanitätsreferenten

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ist in seinen Arbeiten vom Direktor die Mithülfe nach Kräften zu Theil geworden. Wir lassen ebenfalls nicht unerwähnt die letztes Jahr in Bern gehaltene Konferenz schweizerischer Statistiker, an welcher das statistische Bureau sich ebenfalls betheiligt hat; ebenso sei der Arbeiten gedacht, welche dem Bureau durch die nationalräthliche Wahlprüfungskommission überwiesen wurden. Endlich erledigte das Bureau ebenfalls eine große Zahl von in- und ausländischen Anfragen aller Art.

Bezüglich der Personalverhältnisse des Büreau's ist nur zu erwähnen, daß im Berichtsjahre eine vakante Gehülfenstelle neu besetzt worden ist.

VIII. Schweizerische meteorologische Zentralanstalt.

Die eidgenössische meteorologische Kommission hielt ihre ordentliche jährliche Sitzung am \. November ab, und zwar ausnahmsweise in Zürich, um den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, die Lokalitäten und Einrichtungen der Anstalt im neuen Physikgebäude zu besichtigen. Außer den periodischen Traktanden und der Berathung über die Art und Weise der Montirung des von der Direktion aus dem Kredit für die innere Einrichtung des Instituts angeschafften Anemometers auf dem Thurm des Gebäudes, beschäftigte sie hauptsächlich die Frage dei' Ausgabe einer revidirten Instruktion für die Beobachter des meteorologischen Netzes, sowie der Antrag betreffend ein Gesuch um Erhöhung des jährlichen Kredits der Anstalt. Erstere wurde behufs Ausarbeitung einer Vorlage an eine Subkommission gewiesen, während letzleres in zustimmendem Sinne dem Departement des Innern einzureichen beschlossen wurde.

Im Stationsnetz traten im Berichtsjahre nur wenige Aenderungen ein. Zu den bisherigen 88 vollständigen Stationen wurden hinzugefügt: St. M o r i t z (Engadin) auf Ansuchen und Kosten des dortigen Kurvereins und B r U n ig, wo der Besitzer des dortigen Hotels an der Bahnstation schon seit Herbst 1889 zuverlässige Beobachtungen gemacht hatte.

Die G e w i t t e r b e o b a c h t u u g e r i wurden in der bisherigen Weise fortgesetzt. An 92 Tagen des Jahres traten in der Schweiz überhaupt Phänomene auf, und es wurde hierüber an die Zenlralanstalt in 1709 Rapportkarten mehr oder weniger ausführlich Bericht erstattet. An 33 dieser Gewittertage traten H a g e l s c h l ä g e auf, über welch1 letztere freilich nur aus 17 Kantonen, der Anstalt

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Mittheilungen gemacht wurden. Es wurden, soweit Berichte vorliegen, in Summa 181 Bezirke von Hagelschlägen betroffen, über deren räumliche und zeitliche Vertheilung nachstehende Tabelle Aufschluß gibt. Es hält leider sehr schwer, diese Hagelstatistik auch nur einigermaßen vollständig zu führen, da aus einzelnen Gegenden keine oder nur unvollständige Berichte erhältlich sind.

Die Beobachtungen auf dem O b s e r v a t o r i u m S ä n t i s nehO men ihren ungestörten Fortgang, und es finden die Daten dieser sehr günstig situirten Höhenstation bei den Meteorologen volle Beachtung und vielfache Verwerthung. Im verflossenen Sommer hielt sich Herr Prof. A. Riggenbach aus Basel hauptsächlich zum Studium dei1 Wolkeubildung mehrere Tage auf dem Observatorium auf. -- Die vorher noch mangelhafte Blitzableiteranlage des Observatoriums wurde im Sommer wesentlich verbessert, indem mehrere Leitungen ziemlich weit hinab in gutes Erdreich geführt wurden.

In der Organisation der W i t t e r u n g s b e r i c h t e und dem Austausch derselben mit dem Auslande trat keinerlei Aenderung ein. Das täglich ausgegebene, ,,mit kartographischer Darstellung versehene aütogra.phirte Witterungsbülletin hat mit dem Berichtsjahre seinen zehnten Jahrgang hinter sich und erfreut sich einer langsam, aber stetig wachsenden Verbreitung und Verwerthung im Publikum.

Ueber das Zutreffen der von der Zentralanstalt ausgegebenen W i t t e r u n g s p r o g n o s e n , die allerdings in erster Linie nur für die nördliche und zentrale Schweiz berechnet sind, wurde, wie früher, außer in Zürich, von ersterer selbst, in Aarau von Herrn G. Zschokke, in Neuenburg von Herrn Prof. Weber und in Luzern von Herrn Prof. Arnet Kontrole geführt. In nachstehender Uebersicht ist unter I 'die Zahl der Fälle in Prozenten, in welchen die Prognose in ihrem ganzen Umfang, unter II diejenige, in welchen dieselbe nur theilweise eingetroffen ist, und unter III die Zahl der ganz verfehlten Prognosen angegeben : I.

II.

III.

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Neuenburg.

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Diese Resultate stimmen mit den vorjährigen ziemlich genau überein.

In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres wurde der Jahrgang 1888 der m e t e o r o l o g i s c h e n A n u a l e n herausgegeben und das Beobachtungsmaterial von 1889 bearbeitet; von den Daten der 15

HOO

Normalstationen wurden diejenigen bis März 1890 publizirt. Die Publikation der auf sämmtlichen schweizerischen Regenstationen gemessenen t ä g l i c h e n N i e d e r S c h l a g s m e n g e n ist bis Juni 1890 fortgeschritten, und es liegen nun von diesem monatlichen Bulletin bereits 2 Va Jahrgänge vor.

Ein Theil der meteorologischen Sektionen wurde vom Direktor der Anstalt i n s p i z i r t und dabei, wie auf den letzten Visitationen, die Wahrnehmung gemacht, daß das Instrumentarium einer großen Zahl von Stationen der Erneuerung bedarf, was nach dem theilweise mehr als 25jährigen Gebrauch der Apparate leicht erklärlich ist.

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Anzahl der in nachsiehenden Kantonen im Jahre 1890 vom Hagelschlag betroffenen Bezirke.

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IX. Abtheilung Bauwesen.

I. Oberbauinspektorat.

Personelles.

In Folge des fortwährenden Geschäftszuwachses unserer Bauabtheilungen wurde die Kanzlei der Direktion der eidgenössischen Bauten von derjenigen des Oberbauinspektorates getrennt und letztere ermächtigt, provisorisch eine Aushülfe für die zahlreichen Kopiaturen anzustellen.

A. Allgemeines.

Die Regierung des Kantons Glarus hat folgende zwei von der Landsgemeinde unterm 4. Mai 1890 angenommenen Gesetze, welche die frühern diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen wasserbaulicher Natur zu ersetzen haben, zur Genehmigung~eingereicht: 1. über die obligatorische Bildung von Korporationen zum Schütze gegen Flinsen, Erdrutschungen, Wild- und Waldbäehe; 2. betreffend die polizeiliche Aufsicht!] über die öffentlichen Gewässer und den Uferschutz.

Da diese Gesetze nichts dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze Widersprechendes enthalten, so haben wir denselben unsere Genehmigung ertheilt.

Eine von der Regierung von Appenzell I.-Rh. eingesandte Verordnung betreffend Wasserbaupolizei haben wir ihr wieder zugestellt und sie eingeladen, in diese Verordnung die Sitter als Wildbach aufzunehmen, da sie deren komponirende Bäche selbst als solche bezeichne, also kein Grund bestehe, cratere davon auszuschließen.

Von einer Beschickung des vierten internationalen Kongresses für Binnenschifffahrt haben wir wegen Verhinderung des frühem Abgeordneten und weil die Schweiz doch kein neues technisches oder statistisches Material, sowie Modelle liefern konnte, abgesehen.

Nachdem die französische Regierung sich mit der Abhaltung einer Konferenz betreffend Korrektion der Grenzflüsse im Kanton Genf einverstanden erklärt hatte, fand dieselbe zwischen französischen und schweizerischen Delegirten Mitte Mai in Genf statt.

Nach vorgenommenem Augenschein kam man überein, ein gemeinsames Projekt für die Korrektion des hauptsächlich in Betracht kommenden Flusses, der Aire, aufzustellen, wozu jeder Staat die Vorarbeiten für sein Gebiet zu machen habe.

604

B. Kantonale Straßen und Brücken.

1. Aufsicht über den Unterhalt.

Die daherigen Inspektionen sind auch im Berichtsjahre in gewohnter Weise durch das Ôberbauinspektorat in Begleit betreffender kantonaler Organe vorgenommen worden. Außerdem, daß allfällige Bemerkungen zunächst an diese gerichtet wurden, sind auch den Kantonsregierungen, wenn nöthig, Inspektionsberichte zugesandt worden.

Die Eröffnung der Pässe für das Rad'war im letzten Frühling durch die Witterung begünstigt und fand überall vor dem 15. Juni statt, 2. Subventionirunij von Neubauten.

Die Grimselstra/Se.

Nachdem die Regierungen von Bern und Wallis die gemäß Art. 5 des Bundesbeschlusses vorn 12. Dezember 1889 geforderten Ausweise geleistet und in rechtsverbindlicher Weise die Annahme der Subvention für den Bau der Gritnselstraße von Hof (Innertkirchen) bis Gletsch unter den Bedingungen des obgenannten Beschlusses zur Kenntniß gebracht, haben wir die Beitragszusicherung als in Kraft getreten erklärt.

Straße Lavorgo-Anzonico-Cavagnago.

Auf Veranlassung der Gemeinderäthe der Ortschaften Anzonico und Cavagnago (Tessin) hat der Staatsrath von Tessili ein Gesuch um Subventionirung des Baues einer Straße von Lavorgo über Anzonico nach Cavagnago eingereicht. Dieses von den erforderlichen Plänen begleitete Gesuch wurde in Untersuchung genommen, im Berichtsjahre aber noch nicht erledigt.

Klausenstraße.

Die Regierungen der Kantone Uri und Glarus haben unterm 22. November ein Subventionsgesueh für den Bau einer fahrbaren Straße über den Klausenpaß eingereicht. Die technische Prüfung dieses Projektes konnte selbstverständlich im Laufe des Berichtsjahres nicht stattfinden.

3. Verschiedene Straßen und Brücken.

Brücke über den Doubs zwischen La Rasse und Chaux-de-Fonds.

Nach einer Note der französischen Botschaft beabsichtigt die Gemeinde Fournet-Blancheroche wischen La Rasse und Chaux-de-

605 Fonds eine Brücke über den Doubs zu erstellen. Die französische Regierung wünscht nun, indem ein Theil derselben auf schweizerisches Gebiet zu stehen kommt und diesfalls zwischen den beiden Regierungen ein Binverständniß erzielt werden muß, daß vorerst eine gemeinsame technische Kommission bestellt werden möchte zur Prüfung verschiedener technischer Fragen.

Nach allseitiger Untersuchung der Angelegenheit beschlossen wir, auf den gestellten Antrag einzutreten, wovon die französische Botschaft in Kenntniß gesetzt wurde.

C. Allgemeines Wasserbauwesen.

I. Allgemeiner Bericht.

Im Berichtsjahre fand im R h e i n g e b i e t e ein außerordentliches Hochwasser statt. Mit demjenigen von 1868 verglichen, wurden zwar die obersten Theile des Vorder- und Hinterrheins weniger stark davon'betroffen, hingegen in hohem Maße-das Domleschg, die Nolla Inbegriffen, dann das ganze Thal von Reichenau abwärts bis Fläsch, wie dies die beidseitig äußerst zahlreich erfolgten Rufen und Abrutschungen zur Genüge beweisen, also die Gebiete der Albula, Plessur, Landquart, und wesentlich auch der 111, somit besonders alle großen rechtsseitigen Zuflüsse des Rheines.

Dabei wurde koastatirfc, daß der Wasserstand dieses Flusses oberhalb der Illmündung tiefer, unterhalb derselben höher war als im Jahre 1868.

Von den mit Bundessubvention ausgeführten Korrektions- und Verbauungswerken ist Folgendes zu bemerken : Die Korrektion des Glenners bei Ilanz erlitt geringen Schaden, ungeachtet des ungewöhnlich hohen Standes dieses Flusses. Die Rheinkorrektion im Domleschg bewährte sich aufs Beste und fanden schöne Kolmatirungen statt. Die Nolla brachte im Gegensatz zu frühern Hochwassern bei vielem Wasser wenig Geschiebe und übte daher auf den Hinterrhein keinen schädlichen Einfluß mehr aus, dies infolge der bereits ausgeführten Arbeiten, besonders der Wasserableitung unterhalb Tschappina.

Die Korrektionsarbeiten am Rhein von Reichenau abwärts bis Fläsch hielten sich ebenfalls gut. Auf Gebiet der Gemeinden Maienfeld und Fläsch sind dieselben nun beendigt und dem Unterhalt übergeben, ebenso ist es der Fall bei der Land Wasserkorrektion bei Davos.

Ein gleiches Verhalten kann in hohem Maße auch von .der Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen gesagt werden, denn während auf österreichischem Gebiete von Kriesern abwärts bis zum Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

, 43

606

Bodensee drei Ausbrüche vorkamen, erfolgte auf schweizerischem nur gegenüber dem obersten Ausbruch und veranlaßt durch denselben eine Bresche in der vordem Leitwerklinie, jedoch ohne die Hinterdämme zu durchbrechen. Hingegen richtete das Rückstauwasser des Rheins, besonders von Montlingen abwärts, bedeutenden Schaden an und erheischt dieser Umstand daher baldige Abhülfe.

Der Bodensee stieg 0.22 m. höher an als 1876 und kamen sowohl an dessen Ufer, als auch am Untersee bei den thurgauischeu Gemeinden Ermatingen, Berlingen, Steckborn etc. bedeutende Ueberschwemmuugen. vor, wie auch die Gemeinden Stein am Rhein und Schaffhausen von solchen zu leiden hatten. Indem nun die unterhalb einmündenden Seitenflüsse wohl bedeutende, nicht aber außerordentliche Anschwellungen aufwiesen, so blieb der Rhein bei Basel 2.19 m. unter dem Stande von 1876.

Endlich ist noch zu erwähnen, daß ungeachtet der hohen Wasserstände der Thur die im Berichtsjahre längs dem Exerzierfeld bei Frauenfeld von der Eidgenossenschaft ausgeführten Korrektionsarbeiten sich sehr gut bewährten; desgleichen auch die Bauten an der'Töß und an der Glatt, Kanton Zürich.

Im A a r e g e b i e t e blieben die Wasserstände durchweg unter denjenigen .der bekannten Hochwasser. Nur an einzelnen Nebenflüssen, wie z. B. der Engstligen bei Frutigen, fanden außerordentliche Anschwellungen statt, welche einen günstigen Verlauf nahmen.

Die Aarekorrektion im Haslithale ist schon seit mehreren Jahren beendigt und die Arbeiten beschränkten sich dort auf die' jenigen des bloßen Unterhaltes.

Bei den Korrektionsarbeiten unterhalb Thun mußten in Folge Vertiefung des Flußbettes die Steinvorlagea streckenweise ergänzt werden, die Ausbildung desselben ist aber sehr befriedigend.

Die Korrektion der Aare von der Elfenau bis oberhalb Bern bedarf noch, einiger Ergänzungsarbeiten.

An der bedeutendsten Korrektion der Aare, derjenigen von Böttstein bis zum Rhein (im Kanton Aargau), sind von Döttingen abwärts die beidseitigen Uferversicherungen zum großen Theil beendigt. Da die Ausbildung des neuen Flußbettes noch im Rückstande ist, so bedarf es zur Beschleunigung derselben des Einatauens einer bedeutenderen Wassermenge, sowie der Ergänzung der Absperrungen an den alten Flußarmen, immerhin unter Berücksichtigung thunlichster Kolmatirung in denselben. Das rechtsseitige
Steilufer ober· halb Döttingen ist baldmöglichst zu verbauen und bildete dies den Gegenstand von Unterhandlungen mit der Regierung von Aargau, welche diese Arbeiten um 2 Jahre zu verschieben wünschte.

607

Was die zahlreichen Wildbaehverbauungen anbelangt, so können nur günstige Erfahrungen verzeichnet werden.

Im R e u ß g e b i e t e waren die Wasserstände ebenfalls nicht besonders hohe. Bedeutende Niederschläge erfolgten im Einzugsgebiete des Balankabaches bei Seedorf, Kanton Uri, wo die Verbauungen sehr gute Wirkung hatten, ohne irgend welchen Schaden zu erleiden.

Die Verbauungen der Wildbäche in Beckenried und bei Hergiswyl, am Eybache bei Lungern, an der kleinen Schlieren bei Alpnach. und am Renggbache bei Kriens sind weit fortgeschritten; die ersteren und der letztere benöthigen noch wesentliche Ergänzungsbauten.

Im L i m m a t g e b i e t e fanden sehr bedeutende Anschwellungen an den Gewässern statt. Sernft und Linth wurden in hohem Grade davon betroffen. Der Wallensee blieb nur 0,35 m., der Linthkanal nur 0,23 m. unter dem Stande des Jahres 1876, während der Zürichsee und die Limmat zirka 0,50 m. tiefer blieben, beim letztern Flusse, weil die Sihl nicht gleichzeitig sehr hoch anschwoll.

Sowohl die Korrektionsarbeiten au der Limmat, als diejenigen an den verschiedenen Wildbächen, an welchen besonders bei Niederurnen und Bilten, Kanton Glarus, stark gearbeitet wurde, haben sich gut bewährt.

Das R h o n e g e b i e t weist keine sehr bedeutenden Wasserhöhen auf. Immerhin war die Rhone unterhalb der Einmündung der Dranse nur um 0,37 m. tiefer als 1883, während der Lemansee 0,70 m. tiefer als 1879 und 0,49 m. tiefer als 1883 blieb.

Im Wallis wurde an der Rhone hauptsächlich auf der Strecke von oberhalb der Brücke von Granges bis zur Einmündung der Borgne gearbeitet und ist durch die ausgeführten Arbeiten bereits eine gewisse Vertiefung des Flußbettes daselbst erzielt worden, welche behufs Vermeidung von Ueberschwemmungen daselbst dringend nothwendig ist.

Auf Gebiet des Kantons Waadt wurde unterhalb der Brücke von Massongex und in der scharfen Kurve gegenüber Vouvry gearbeitet.

Im Fernern ist noch zu verzeichnen, daß am 24./2Ö. Juli ein Ausbruch des Merjelensees erfolgte, aber glücklicherweise neuerdings ohne Schaden an- den Korrektions werken zu verursachen.

Die Verbauungen an der Lizerne, besonders aber diejenigen an der Gryonne und' Veveyse sind sehr weit fortgeschritten, bei.

letzterer ist der Arm von Feygire weit hinauf gesichert.

608

lin T e s s i n g e b i e t e fanden außerordentliche Hochwasser statt und zwar sowohl am Tessin selbst als auch am Brenno, während solche bei der Moësa und Maggia weniger bedeutend waren. Bei der Torrettabrücke bei Bellinzona blieb der Wasserstand nur 0.16 m.

unter demjenigen von 1868, während der Langensee einen viel liefern Stand aufweist.

Die Tessinkorrektion, mitten in der Ausführung begriffen, erlitt an Traversen und auch etwas an den Leitwerken Beschädigungen, hingegen fanden oberhalb der Eiseubahnbrücke von Cadenazzo sehr schöne Kolmatirungen und in bedeutendem Umfange statt.

Die Korrektionsarbeiten am Brenno bei Dongio hielten sich sehr gut, diejenigen bei Mal vaglia, und Semione im Ganzen auch, nur zu oberst, wo das Flußbett etwas zu eng ist, erfolgte etwas Schaden an den Wuhren.

Einen sehr schönen Erfolg weist die Verbauung der Rovana bei Campo auf, wie dies bereits in der Botschaft betreffend die Subventionsbewilligung für die Maggiakorrektion unterhalb der Brücke von Ascona angeführt wurde.

2. Oberaufsicht über die Wasserbaupolizei.

In früheren Geschäftsberichten haben wir schon zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, welch' hohen Werth es habe, genaue Aufnahmen von ausgeführten Werken, sei es an Flußkorrektionen oder an Wildbachverbauuneen, zu machen, um die bei O 7 · 7 der Erstellung derselben gesammelten Erfahrungen bei weitern ähnlichen Arbeiten verwerthen zu können.

Nachdem nun durch unser Oberbauinspektorat während mehreren Jahren solche Aufnahmen ausgeführt worden sind, konnte im laufenden Jahre an die Ausarbeitung des vorhandenen Materials geschritten werden und wird im nächsten Frühjahr ein erstes Heft betreffend Wildbachverbauungen mit zahlreichen Beilagen, bestehend aus Zeichnungen und photographischen Aufnahmen ausgeführter Bauten, herausgegeben werden.

Einer bei Anlaß der Bewilligung einer Subvention für die Broyekorrektion im Nationalrath gemachten Anregung Folge gebend, hat unser Departement des Innern nun bei jedem Subventionsgesuche betreffend Gewässerkorrektionen neben dem technischen Berichte jeweilen auch einen solchen des Oberforstinspektorates über den forstlichen Zustand des Einzugsgebietes des Wasserlaufes vorgelegt, infolge dessen unter den Subventionsbedingungen jeweilen auch solche forstlicher Natur aufgenommen wurden. Immerhin

609 keimten wir in solchen Subventionsbeschlüssen, welche hin und wieder Gewässer betrafen, deren Einzugsgebiet über mehrere Kantone sich erstreckte, die Ausführung forstlicher Vorkehren nur demjenigen Kantone auferlegen, welchem für Korrektions- oder Verbauungsarbeiten eine Subvention zugesichert wird.

Die Regierungen von Zürich und Thurgau haben uns mitgetheilt, daß sie sich bezüglich der Ausiührungsprojekte und Kostenverlheilung für die Korrektion des Ellikerbaches nicht hätten einigen können, daher sie uns ersuchen, beide Fragen endgültig zu entscheiden.

Im Fernern hat die Regierung von Thurgau noch das Gesuch gestellt, wir möchten einen schiedsrichterlichen Entscheid abgeben, ob das im Perimeter der Hochwasserdämme der Thur bei Ueßlingen liegende Land, auch soweit es zum Kanton Zürich gehört, zu den Dammkosten beigezogen werden könne und in welchem Umfange. Indem die Regierung von Zürich in ihren diesbezüglichen Schreiben nichts davon erwähnt hatte, ist dieselbe angefragt worden, ob sie sich mit dein von Thurgau gewünschten Verfahren einverstanden erkläre.

Kontrolirung des Unterhaltes der subventionirten Schutzbauten.

Im Berichtsjahre wurden die Inspektionen zur Kontrolirung des 'Unterhaltes der mit Bundessubvention ausgeführten Schutzbauten fortgesetzt und zwar in den Kantonen Zürich, Schwyz, Freiburg, St. Gallen, Thurgau' und Tessin. Im Ganzen haben dieselben befriedigende Resultate ergeben ; wo Bemerkungen zu machen waren und Ausbesserungen sich nothwendig erzeigten, wurden solche den betreffenden Regierungen behufs Ausführung mitgetheilt.

Wehranlage mit Schifffahrtsschleuse am Ausfluß des Greifensees.

Auf eine diesbezügliche Anfrage der Regierung von Zürich wurde derselben mitgetheilt, daß wir gegen die projektirte Schleusenanlage am Ausflusse des Greifensees keinen Einspruch erheben, immerhin unter dem Vorbehalte, daß das aufzustellende Schleusenreglement der hierseitigen Genehmigung unterstellt werde.

Wasserfassung am Riedernbach bei Oberhofen.

Die Regierung von Bern theilte unterm 19. März 1890 ein Konzessionsgesuch betreffend bessere Ausnützung der Wasserkraft des Riedernbaches bei Oberhofen mit. Auf Bericht unseres Oberbauinspektorates wurde ihr erklärt, daß hierseits gegen fragliches Vorhaben kein Einspruch gemacht werde.

610 Wasserwerksanlage an der Aare bei Attisholz.

Gegen das vom Baudepartement des Kantons Solothurn eingesandte Projekt einer Wasserwerksanlage an der Aare bei Attisholz wurde ebenfalls keine Einsprache erhoben, nachdem die Untersuchung ergeben hatte, daß dieselbe einen schädlichen Einfluß auf die unterhalb Buren eventuell noch auszuführenden Arbeiten der Juragevvässerkorrektion nicht ausüben werde.

Ausnützung der Wasserkräfte des Hagneckkanales.

Der Regierung des Kantons Bern wurde auf ein von ihr eingereichtes Gesuch geantwortet, daß gegen eine Konzessionsertheilung betreffend Ausnützung der Wasserkräfte des Hagneckkanales nichts eingewendet werde unter dem Vorbehalte, daß in derselben schützende Bestimmungen betreffend Rückstau und der Interessen der Fischerei und Flößerei aufgenommen werden.

Wasserwerkprojekte am Rhein bei Birsfelden und Rheinfelden.

Eine Eingabe des Herrn Karl Weiß, Ingenieur in B i r s f e l d e n , in welcher derselbe den Schutz des Bundesrathes anruft betreffend seine Rechte als Urheber der Idee der Ausnützung der Wasserkräfte des. Rheins daselbst gegenüber anderen Betheiligten, welche ohne ihn das Unternehmen ausführen wollen, wurde dahin erwidert, daß wir uns nicht in diese Angelegenheit mischen können, da es sich hiebei um Civilansprüche handle, welche auf anderem Wege zu verfolgen seien.

Von der Regierung von Basel-Landschaft wurde uns ferner ein Projekt für die Erstellung eines Rheinkanales voo Schweizerhall bis Birsfelden eingesandt. Dasselbe wurde gemäß Art. 5 der Uebereinkunft zwischen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden betreffend den Wasserverkehr auf dem Rhein dem großher'zoglichbadischen Staatsministerium zur Rückäußerung übermittelt.

In weiterer Behandlung des P r o j e k t e s von R h e i n f e l d e n wurde zu Anfang Oktober eine Konferenz der technischen Vertreter des Großherzogthum s Baden sowie der Schweiz und des Kantons Aargau abgehalten zur Festsetzung der Bedingungen betreffend Wasserverkehr, Wasserschutz und Fischerei. Hienach fand dann zu Ende Dezember eine Schlußkonferenz zwischen sämmtlichen Bevollmächtigten der interessirten Regierungen statt, in welcher eine Einigung erzielt wurde in allen Fragen, welche auf die Erstellung der projektirten Wasserwerksanlage Bezug haben, und die Punkte festgesetzt wurden, welche in beiden Konzessionen
gleichlautend aufgenommen werden sollen. Für letztere bleibt die Genehmigung des schweizerischen Bundesrathes und eventuell der deutschen Reichsregierung vorbehalten.

611 Tieferlegung

der Wasserstände des Bodensees.

Die heftigen Regengüsse der letzten Tage August und Aofangs September verursachten am Bodensee, Untersee und Rhein Ueberschwemmungen von bedeutendem Umfange und versetzten neuerdings die Bevölkerungen beider Ufer in Aufregung.

Infolge dessen sah sich die Regierung von Thurgau, deren Gebiet zumeist davon betroffen worden war, veranlaßt, beim Bundesrathe wiederum die Frage der Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees anzuregen und zugleich das Gesuch zu stellen, sie möchte ermächtigt werden, baldmöglichst diejenigen Arbeiten in Angriff nehmen zu dürfen, welche lediglich auf ihrem Gebiete ausgeführt werden können, nämlich die Ableitung des Eschenzerbaches und die theilweise Abgrabung der Landzunge daselbst.

Diesem Ansuchen der Regierung von Thurgau Folge gebend, richtete der Bundesrath an die großherzoglich-badische Regierung, welche bisher in dieser Angelegenheit immer die Initiative ergriffen hatte, neuerdings die Anfrage, ob sie geneigt wäre, die Verhandlungen betreffend die Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees wieder aufzunehmen, unter gleichzeitiger Anzeige bezüglich der von der thurgauischen Regierung beabsichtigten Ausführung von Arbeiten bei Eschenz.

Mit Note vom 27. Dezember erhielten wir vom großherzoglichbadischen Staatsministerium die Antwort, daß die großherzoglichbadische Regierung unter Anerkennung, daß die Verhältnisse dringlicher geworden seien, nun geneigt sei, bei den zunächst betheiligten deutschen Regierungen Württemberg uad Bayern einleitende Schritte zu thun und seinerzeit von deren Ruckäußerungen anher Kenntniß zu geben.

Was die von Thurgau vorgesehenen Arbeiten anbelange, so werden dieselben nicht beanstandet, insofern mit der Abgrabung der Landzunge nicht weiter gegangen werde, als in dem aus gemeinsamen Berathungen hervorgegangenen Projekte angenommen ·worden sei.

Von dem gegenwärtigen Stande dieser Angelegenheit haben wir den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen und Baselstadt Mittheilung gemacht.

Endlich ist noch zu erwähnen, daß uns von der Regierung von Schaffhausen ein Gutachten des Herrn Professor Amsler über die Abflußverhältnisse des Rheins und des Untersees zugesandt wurde mit dem Gesuche, daß die Regelung dieser auch für ihren Kanton wichtigen Angelegenheit auf dem Wege interkantonaler ond internationaler Verständigung erfolgen möge.

612 Eine ähnliche Erklärung ist uns auch von Seite der Regierung von Baselstadt eingereicht worden.

Städtische Wasserwerke an der Reuß zu Luzern.

Einem durch die Regierung von Luzern mitgetheilten Gesuche der Korporation Luzern betr. Projektsänderung an dem städtischen Wasserwerke, wobei der Leerlauf statt zwischen den beiden Turbinengruppen am linken Flügel derselben erstellt würde, haben wir entsprochen, hingegen daran festgehalten, daß derselbe vor der nächsten Hochwasserperiode ausgeführt werde.

Wasserwerksanlage an der Reuß bei der Emmenmundung.

Im letzten Geschäftsberichte hatten wir mitgetheilt, daß wir einem Projekte und Konzessionsgesuche der Regierung von Luzern betreffend ein das Gefäll der Reuß von der Emmenmündung bei Rathhausen ausnützendes Wasserwerk die Genehmigung nicht ertheilen konnten, weil die Prüfung seitens des Oberbauinspektorates ergeben hatte, daß dadurch eine Erhöhung des Flußbettes an der Mündung bewirkt und zugleich eine nachtheilige Rückwirkung auf den Lauf der Reuß vom See bis dort ausgeübt würde.

Im laufenden Jahre hat nun die Regierung von Luzern ein neues Projekt eingereicht, wonach das Wasser der Reuß oberhalb der Einmündung der Emme in dieselbe mittelst eines Nadel wehres gefaßt, in einem parallel zur Reuß laufenden Kanal nach Rathhausen geleitet, dort die Motoren erstellt und der Ablaufkanal bis zum ersten Wuhr des Althofes verlängert wurde.

Da dieses veränderte Projekt den wasserbaulichen Erfordernissen genügend Rechnung trug, so nahmen wir keinen Anstand, die Ausführung derselben zu gestatten, immerhin unter dem Vorbehalte, daß an der Anlage ein Fischsteg angebracht und das aufzustellende Reglement betreffend Handhabung des Nadelwehres unserer Genehmigung unterbreitet werde.

Brückenbau an der Reuß bei Luzern.

Die Regierung von Luzern theilte uns zwei Begebren des Stadtrathes von Luzern bezüglich des Neubaues der Reußbrücke bei der Reitschule mit. Dieselben bezogen sich einerseits auf eine Abänderung in der Höhenlage der Fahrbahn, andrerseits auf die Tiefe der Ausbaggerung im Brückenprofile. Da hiebei eine Kompensation, für den durch die Brückenjoche verursachten Stau stattfindet, so haben wir die gewünschten Abänderungen genehmigt.

613 Hebung der Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Buchs.

Wie schon im Geschäftsberichte des Jahres 1888 erwähnt wurde, haben wir, einem Gesuche der Regierung von St. Gallen Folge gebend, die österreichische Regierung auf das ßedürfniß der Hebung der Rheinbrücke der Vorarlbergerbahnen bei Buchs aufmerksam gemacht, indem die Brückenträger beim Hochwasser genannten Jahres 0,50 m. tief eintauchten.

Die schweizerische Gesandtschaft in Wien hat uns im laufenden Jahre Kenntniß gegeben, daß die österreichische Regierung das erwähnte Bedilrfniß anerkenne und auch über die Kostenfrage sich ausgesprochen habe. Der Regierung von St. Gallen sind diese Erklärungen mitgetheilt worden, dieselben haben aber im Berichtsjahre zu keinen weitem Verhandlungen geführt.

Rheindurchstichangelegenheit.

Im letzten Geschäftsberichte hatten wir mitgetheilt, daß gemäß den in der Feldkircher-Konferenz getroffenen Vereinbarungen wir eine Aeußerung bezüglich der Schlußverhandlungen seitens der österreichischen Regierung erwartet haben. Leider ist aber das Jahr verflossen, ohne daß dieselbe eingetroffen ist. Immerhin hat man sich dortseits mit der Sache befaßt und haben Unterhandlungen beidseitiger Techniker behufs Ueberarbeitung der Kostenvoranschläge stattgefunden. Wir sprechen daher den Wunsch aus, daß im nächsten Jahre weitere Schritte gethan werden möchten zur Lösung dieser nothwendigen und dringlichen Angelegenheit.

Ausdehnung des telegraphischen Meldedienstes bei Hochwasser auf das rechte Rheinufer. (Vorarlberg.)

Die k. k. österreichisch-ungarische Gesandtschaft stellte Namens ihrer Regierung das Gesuch an uns, es möchten bei Rheinhochwasser die telegraphischen Berichte, welche die schweizerischen Gemeinden über die Wasserstandsschwankungen in Reichenau erhalten, direkt den österreichischen Gemeinden übergeben werden und dießbezüglich ein Anhang in den Text der für die st. gallischen Gemeinden im Rheinthale schon bestehenden Instruktion über den telegraphischen Meldedienst bei Hochwasser des Rheins beigefügt werden.

Indem nun letzterer von der Regierung des Kantons St. Gallen organisirt und beaufsichtigt wird, so haben wir ihr dieses Gesuch zur Vernehm lassung mitgetheilt.

614 Räumungsarbeiten an der Tresa.

Von Italien auf Grund des Grenzvertrages von 1861 reklamirte Kosten für Räumungsarbeiten an der Tresa im Betrage von Fr. 1082. 62 wurden von der Regierung des Kantons Tessin bezahlt.

Juragewässerkorrektion..

Die für das laufende Jahr in Aussicht genommene Kollaudation der Arbeiten auf Gebiet des Kantons Bern konnte noch nicht stattfinden, weil dieselben noch nicht gänzlich vollendet wurden.

Ebenso hat auch die Regierung von Solothurn das von ihr für die Korrektionsarbeiten auf der Strecke von Buren bis Solothurn aufzustellende Projekt noch nicht beendigt. Beides ist aber für das nächste Frühjahr zugesichert.

2. Subventionirung von Korrektionen und Verbauungen durch den Bundesrath.

Infolge der außergewöhnlichen Bauthätigkeit in den letzten Jahren, welche auch zu einem bedeutenden Theile in dem außerordentlichen Hochwasser des Jahres 1888 seinen Grund findet, konnten wir mit dem jeweiligen Kredite von Fr. 250,000 nicht auskommen und haben Sie uns in der Dezembersession einen Nachtragskredit von Fr. 293,700 bewilligt. Wir wurden dadurch in Stand gesetzt, die Bundesbeiträge für sämmtliche im Jahre 1890 abgeführten Arbeiten auszubezahlen, ganz kleine Summen ausgenommen.

In Art. 11 des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge ist bestimmt, daß, wenn infolge von Naturereignissen und ungeachtet sorgsamen Unterhaltes Werke von größerer Bedeutung zerstört werden, der Bund an deren Wiederherstellung angemessene Beiträge leiste, und es ergibt sich aus dem Protokoll der Räthe, daß bei der Aulstellung dieses Artikels die Ansicht obgewaltet habe, daß die Eidgenossenschaft als Mitinteressent an diesen Werken für die Ausführung solcher Arbeiten die Kantone nicht im Stiche lasse.

Die Frage ist nun aber in vielen Fällen die, was sind Werke von größerer Bedeutung, und da. kömmt es nicht immer nur auf die Länge der wiederherzustellenden Strecke, sondern auf die Lage derselben, die Kosten, welche diese Bauten verursachen, und auf die allgemeinen ökonomischen Verhältnisse der Interessenten an.

Der Bundesrath hat daher bei diesen Fragen im Kanton Graubünden

615 um so weniger geglaubt, zurückhaltend handeln zu sollen, als dieser Kanton in den letzten Jahren durch Ueberschwemmungen sehr zu leiden hatte.

Im Fernern ist noch eine weitere Frage an uns herangetreten, nämlich ob bei Bewilligung von Nachsubventionen für Ergänzungsarbeiten an bereits vom Bunde subventionirten Werken die gleiche Beitragsquote beizubehalten sei, wie die des ersten Beschlusses, oder nicht. Der Bundesrath ist mit Rücksicht auf die letzten Entscheide der Bundesversammlung in solchen Fällen von seinem frühern Vorgehen, die gleiche Beitragsquote strikte beizubehalten, abgegangen und hat sich bej Gewährung von -höhern Beitragsquoten auf den gleichen Boden gestellt wie die Bundesversammlung, welche das Ausschlaggebende hiefür in den allgemeinen Verhältnissen erblickte.

Dagegen haben wir die Berücksichtigung solcher Gesuche abgelehnt, welche mitten in der Bauausführung um Erhöhung des Beitragsverhältoisses einkamen, dies leichtbegreiflicher Konsequenzen wegen.

Jahr a.

b.

c.

Wie in in den frühern Geschäftsberichten zerfällt auch dieses der voranstehende Titel in folgende Unterabtheilungen : Subventionszusicherungen im Berichtsjahre; Subventionszahlungen im Berichtsjahre; daherige Gesammtverpflichtungen des Bundes auf Ende des Berichtsjahres.

Die für letztere angefertigte Tabelle c bildet das bloß die Kantonstotale wiedergebende Résumé des auf Jahresschluß angefertigten Tableau's, enthaltend: sämmtliche bis dahin zugesicherten, noch nicht voll- ausbezahlten Subventionen, die daran geleisteten Zahlungen und der bleibende Rest.

Die Behandlung der durch besondere Buadesbeschlüsse zugesicherten Subventionen fiadet unter sub 3 a, 6 und c in gleicher Weise statt.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

Kanton Zürich.

KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Beitrage aus der Bundes- der Hûlfskasse.

million.

Fr.

Fr.

Verbauung des Zellerbaches, Ge-

meinde Zeli

25,200.--

10,080.--

--

616 KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Kanton Bern.

1. Verbauung des Zäzibaches, Gemeinde Oberthal 27,000.-- 2. Verbaunng des Hühnerbaches, Gemeinde Langnau 37,400. -- Ü. Verbaunng des Riedbaches, Gemeinde Leißigen 24,000.-- 4. Verbaunng des Schmittengrabens, Gemeinde Adelboden 23,000. -- 5. Verbauung des Lichtgntgrabens bei Signau 16,000.-- 6. Verbauung der Dorfbäche von , Niederwichtraeh 51,000. -- 7. Verbauung des Grnndbaches, Gemeinde Eggiwyl 51,000. -- 8. Verbauung des Aeschaugrabens, Gemeinde Eggiwyl 35,900.-- 9. Verbauung einer Äutschung an der Trachtbachschaale bei Brienz . .

4,800.--

Beiträge aus der Bundes- der HUlfs*» liasse.

million.

Fr.

Fr.

10,800.--

--

14,960. --

--

9,600. --

--

9,200. --

--

6,400.--

--

20,400. --

--

20,400. --

--

14,360.--

--

1,920.--

--

270,100. -- 108,040. --

--

110,000.--

44,000.--

--

45,000.--

18,000.--

--

46,000. --

18,400. --

--

201,000.--

80,400.--

--

Kanton Uri.

Verbauung des Gangbaches bei Schattdorf

113,300.--

6,650.--

1,330.--

Kanton Glarus.

Verbauung des Haslerbaehes bei Haslen (Nachsubventioa) . . .

19,000.--

9,500.--

--

125,000.--

50,000.--

--

170,000.--

50,000.--

--

295,000. -- 100,000. --

--

Kanton Luzern.

1. Korrektion des Kothbaehes und der Seewang bei Willisau . . .

2. Verbauung des Flößerbaches bei Kriens 3. Verbaunng des Kenggbaches bei Kriens ( N a c h s u b v e n t i o n ) . . . .

Kanton St. Gallen.

1. Verbanung des Steinlibaches bei Thal 2. Schutzbauten am Rhein von Monstern bis zum Bodensee (Nachsubvention''

017 KostenVoranschlagssummen.

Fr.

Kanton Graubünden.

1. Lawinenablenkungswuhr bei Rossa 2. Schntzbauten in der St. Plazi-Rüfe b e i Diyentis .

. . . .

3. Ereänzungsarbeiten an den GlennerwuLren, Gemeinde Seewis (Nachsubvention) .

.

.

4. In n- und Flatzkorrebtion auf Gebiet der Gemeinden Celerina und Samaden 5. Verbauung der Val di Casella, Gemeinde Scazza (Nacbsubvention) 6. Verstärkung der Steinvorlage am Rheinwuhr, Gemeinde Hinterrhein 7. Verstärkung der Steinvorlage am Kneinwuhr, Gemeinde Kästris . .

8. Schutzbau gegen Lawinen beiSelma (2. Nachsubvention) 9. Verbauung der Val Verona, Gemeinde Poschiavo . . .

10. Verbauang des äußern Kütitobels, Gemeinde Davos-Platz 11. Verbanung der großen Rufe in Monstein, Gemeinde Davos . . .

12. Wiederherstellung der großen Thalsperre im Surleibach bei Silvaplana 13. Wiederherstellung des Wuhrkopfes in der Pradella am Vorderrhein .

Kanton Tessin.

1. Verbanung der Val Molina bei Magadino (Nachsubvention) . .

2. Schutzbau gegen Lawinen bei Fontana (Nachsubvention) . . .

3. Verbauung der Eovana bei Campo (Nachsubvention)

Beiträge aus der Bundes- der Hülfsliasse, million.

Fr.

Fr.

3)000 --

1500.--

--

5,600. --

2 240. --

--

1,509 59

754. 80

--

95000 --

38,000. --

--

141.--

56.40

--

1,850. --

740. --

--

2,400. --

960. --

--

270.--

135. --

--

öooo --

2400 --

--

4300. --

1 720 --

--

11,000.--

4,400. --

--

10,000. --

4,000.--

--

8,783. 67

2,927. 89

-

149,854. 26

59,834. 09

--

82.93

33.17

--

2,378.65

951.46

475.73

22,000. --

11,000. --

6,600. --

24,461.58

11,984.63

7,075. 73

16,000.--

5,334.--

--

Kanton Waadt.

Entwässerung des Hanges ,,Les Ferrailles" bei Bougy und Perroy (Nachsubvention)....

618

Kanton Wallis.

Visp-Korrektion bei Täsch-Kanda (Nachsubvention)

Kostenvoranschlagssumraen.

Fr.

Beitrüge au« der Bundes- der Hülfsfeasse.

million.

Fr.

Fr.

134,220.--

44,740. --

G e s a m m t b e t r a g 1,148,135.84 436,562.72 8,405.73

b. Im Berichtsjahre bezahlte Subventionen.

Kanton Zürich.

Korrektion der Eeppisch bei Dietikon

Fr.

Kanton Bern.

Verbauung des Kauflisbaches bei Saanen Fr.

Verbanung des Tscherzisbaches bei Grsteig . . . . ,, Aarekorrektion zwischen Thnn und Uttigen . . . . ,, Verbauung des Klosterbaches bei D ä r s t e t t e n . . . . ,, Verbanung des Beiden- und Garfenbaches und Simmenkorrektion bei ßoltigen ,, 6. Verbaunng des Narrenbaches bei Diemtigen . . . . ,, 7. Verbauung des Saxetenbacb.es bei Wilderswyl . . . ,, 8. Verbauung des Bettelriedbaches bei Zweisimmen . . ,, 9. Aarekorrektion zwischen Uttigen und Jabergbrücke . ,, 10. Verbauung des Wührigrabens bei Teuffenthal . . . ,, 11. Ilflskorrektion bei Langnau ,, 12. Korrektion der Simme zwischen Lenk und Oberried . ,, 13. Korrektion der Urtenen bei Fraubrunnen ,, 14. Verbaunng des Mattenbaches bei St. Stephan . . . ,, 15. Verbauung des Senggigrabens bei St. Stephan . . . ,, 16. Verbaunng des Feißebaches bei Niederstocken . . . ,, 17. Verbauung des Riedernbaches bei Oberhofen . . . ,, 18. Verbauung des Gontenbaches und seiner Zuflüsse bei Sigriswyl ,, 19. Verbauung des Zäzibaches, Gemeinde Oberthal . . . ,, 20. Korrektion und Verbaunng der Gürbe bei Blnmenstein und Wattenwyl ,, 21. Verbauung des Plachti- und Kratzhaldengrabens bei Heutigen 22. Verbauung des Kalberhöhnibaches bei Saanen . . . ,, 23. Verbauung des Hühnerbaches bei Langnau . . . . ,, 24. Verbanung des Kratzbaches bei Thnn ,, 25. Korrektion der Simme zwischen Wallbach und Niederdorf : ,, 26. Verbauung des Sagislauenenznges bei Matten . . . ,, 1.

2.

3.

4.

5.

8,666. -- 6,400. -- 3,800. -- 5,500. -- 3,100 -- 20,100. -- 5,000. -- 7,440. 50 1,700. -- 800. -- 3,200. -- 1,110. 75 4,300. -- 3,500. -- 4,700. -- 400. -- 7,300. -- 5,500. -- 900. -- 5,000. -- 6,400. -- 7,000. -- 2,200. -- 8,000. -- 886. 45 898. 85 1,472. 20

Total Fr. 116,608. 75 Kanton I/uzern.

Verbauung des Eenggbaches bei Kriens

Fr.

16,541. 83

619 Kanton Uri.

Verbauung des Balankabaches bei Seedorf'

Fr. 14,781. 35

Kanton Schwyz.

1. Verbauung des Kessibacb.es bei Altendorf . . . . Fr. 5,435. 44 2. Verbauung des Hosenbacb.es bei Galgenen . . . . ,, 4,584. 82 3. Verbauung des unteren Laufes des Spreiten bâches bei Lachen ,, 11,517. 41 4. Verbauung des Steinibackes im Euthal bei Einsiedeln ,, 8,778. 68 5. Verbauung des Schlieren bâches im Inner-Wägeithal ,, 33. 57 6. Verbanung des Kirchenbaches im Inner-Wäggithal . ,, 2,556. 32 7. Verbauungsarbeiten in der Alp Stauen im InnerWäggithal ,, 181. 78 8. Verbauung des untersten Laufes des Spreiten- und Mosenbaches bei Lachen ,, 4,027. 11 9. Verbauung des Spreitenbacb.es bei Lachen (Ergänzungsarbeiten) ,, 3,868. 99 Total Fr.

40,984. 12

Kanton Unterwaiden ob dem Wald.

1. Verbauung des Lanibaches bei Lungern Fr.

2. Verbanung der Zuflüsse der Kleinen Schlieren bei Alpnach

8,414. 39 1,560. --

Total ~F!\

9,974. 39

Kanton Unterwaiden nid dem Wald.

1. Verbauung des Steinibaches bei Hergiswvl . . . . Fr. 24,594. 12 2. Verbauung des Buochser-Dorfbaches (Rübibaches). . ,, 4,071. 32 Total Fr. 28,665. 44 Kanton Glarus.

~~~"~~~~~~~ 1. Verbauung des Hintersteinibaches bei Elm . . . . Fr. 5,400. -- 2. Verbauung des Haslerbaches bei Haslen ,, 29,500. -- 3. Korrektion der Sernft bei Elm 1,300. -- r Total Fr. 36,200. -- Kanton Freiburg.

1. Verbauung der Mortivue bei Semsales Fr. 10,800. -- 2. Verbaunng der Wildbäche von Scherwyl und Stoutz ,, 10,000. -- Total Fr. 20,800. -- Kanton Solothwn.

Korrektion der Aare von Schönenwerd bis zur Kantonsgrenze Aargau Fr. 10,000. -- Kanton Schaffhausen.

1. Korrektion der Wutach bei Wunderklingen . . . . Fr.

2. Eheinkorrektion bei Bildungen ,,

5,723. 61 9,031. 64

Total Fr. 15,255. 25

620 Kanton St. Gaììen.

1. Kbeinkorrektion zwischen Monstein und dem Bodensee Fr.

2. Verbanung des Steinlibaches bei Thal ,, 3. ßaehkorrektionen bei Schännis -

14,000. -- 10,000. -- ü,000. --

Total Fr. 30,000. -- Kanton Graubünden.

Schutzbanten in der St. Plazi-Rüfe, Gemeinde Disentis Fr.

Linksseitige Rheinkorrektion, Gemeinde Truns . . . ,, Linksseitige Rheiukorrektion, Gemeinde Ilanz . . . ,, Verstärkung der Steinvorlage am linksseitigen Rheinwahr, Gemeinde Hinterrhein ,, ö. Ergänzungsarbeiten am Thälitobel, Gemeinde Nnf'enen ,, 6. Verbauung des Albertitobels, Gemeinde Davos . . . ,, 7. Verbauuug des Guggerbaches, Gemeinde Davos . . ,, 8. Verbauung der Roncai atsch-Rüfe, Gemeinde Lenz . . ,, 9. Linksseitige Rheinkorrektion, Gemeinde Felsberg . . ,, 10. Linksseitige Rheiakorrektion, Gemeinde Untervaz . ,, 11. Rechtsseitige ßewnhrung der Marächänzer-Rüfe, Gemeinde Trimmis ,, 12. Verbauung der Maagrüfe, Geineiude Triminis . . . r 13. Kanalisirung der Luchrüt'e, Gemeinde Fläsch . . . ,, 14. Rechtsseitige Bewuhrung des Taschinasoaches und der Landquart, Gemeinde Seewis ,, 15. Ergänzungsarbeiten an den Glennerwuhren, Gemeinde Seewis ,, 16. Verbauung des Surleibaches, Gemeinde Silvaplana . ,, 17. Verbauungder Val Zuondra, Gemeinde Celerina . . ,, 18. Inn- und Flatzkorrektion auf Gebiet der Gemeinden Celerina und Samaden ,, 19. Innkorrektion, Gemeinde üevers ,, 20. Kanalisirung des Camogaskerbaches, Gemeinde PonteCampovasto ,, 21. Verbauung der Val Buera, Gemeinde Zuoz . . . . ,, 22. Verbauung der Val Drezza, Gemeinde Zuoz . . . . ,, 23. Uferschutzbauten am linken Dfer des Inn, Gemeinde Zernetz ',, 24. Innkorrektion zwischen Ardez und Schuls, Gemeinde Petan ,, 25. Entwässerungs- und Verbanungsarbeiten bei Fetan . ,, 26. Uferschutzbauten am Inn bei Martinsbruck, Gemeinde Schleuis ,, 27. Verbauung der Vallatscha oberhalb Pütscfaai, Gemeinde Sta. Maria ,, 28. Verbaunngen bei Craistas und in der Val Grappa, Gemeinde Sta. Maria ,, 29. Entsumpfung der Squadra di Basso, Gemeinde Poschiavo ,, 30. Verbanung der Val Casella, Gemeinde Soazza . . . ,, 31. Verbauung der Val Fiat, Gemeinde Soazza . . . . ,, 32. Schutzbauten gegen Lawinen bei Selma ,, 33. Lawinenablenkungswuhr im Vallone di Caruga, Gemeinde Rossa 1.

2.

3.

4.

2,240. -- 196. -- 10,000. -- 740. -- 113. 28 4,291. 80 290. -- 1,059. 25 4,456. -- 1,290. -- 2,417. 30 2,600. -- 1,396. -- 10,000. -- 1,254. 80 3,956. 80 119. 86 10,000. -- 7,000. -- 10,000. -- 5,978. 40 421. 60 2,020. 59 9,411. 84 3,725. 75 2,772. 17 589. 45 55. 70 4,400. 85 432. 40 544. -- 900. -- 1,500. --

Total Fr. 106,173. 84

621 Kanton Aargau.

Korrektion der Uerke bei Bottenwyl

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

Fr.

9,000. --

Kanton Tessiti.

Verbauung der Val Molina bei Magadino Fr.

Schutzbau gegen Lawinen bei Fontana Verbauung der Rovana bei Campo Schutzbauten am Brenno bei Malvaglia Wuhrbauten an der Maggia bei Ceyio Rechtsseitige Bewuhrung der Maggia bei Moghegno .

Verbauung des Gaggio, Gemeinde Montecarasso . .

705. 57 3,122. 06 23,754. -- 4,537. 25 5,450. -- 1,720. 68 1,629. 30

Total Fr. 40,918. 76 Kanton Waadt.

Entwässerung des Hanges ,,Les Ferrailles" bei Bougy und Perroy (Nachsubvention) Fr.

1.

2.

3.

4.

Kanton Wallis.

Entsnmpfungskanal, Gemeinde Monthey Entsumpfungskanal, Gemeinde Sitten Verbauung der Wildbäche bei Bagnes Verbauung der Lizerne bei Ardon

Fr.

,, ,, ,,

5,500. --

5,000.

144.

463.

2,240.

-- 47 47 --

Total Fr.

7,847. 94

Kanton Neuenburg.

1. Korrektion der Reuse unterhalb des Saut de Brot . Fr.

2. Korrektion der Eeuse im Champ du Moulin . . . . ,,

10,000. -- 5,782. 33

Total Fr.

15,782. 33

Fr.

10,000. --

Kanton Genf.

Uferschutzbauten an der Arve bei Carouge

G e s a m m t b e t r a g Fr. 543,700. -- Außerdem wurden aus der Hülfsmillion bezahlt: An Uri: Verbauung des Balankabaches bei Seedorf . . . Fr.

An Tessin: Schutzbau gegen Lawinen bei Fontana . . . ,, Verbauung der Kovana bei Campo . . . . ,, An Wallis: Verbauung der Lizerne bei Ardon ,,

1,642. 38 1,561. 03 8,770. 85 560. --

Total Fr.

12,534. 26

Bnndesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

44

622

c. Durch Bundesrathsbeschlüsse bewilligte und theilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation auf 1. Jaumir 1891. .

Kantone.

Kostenvoramcblagssummen.

Fr.

Zürich . . .

25,200. -- Bern . . . . 1,958,145. 92 Luzem . . .

375,400. -- Uri . . . .

244,600. -- Schwyz . . .

269,500. -- Obwalden . .

124,400. -- Nidwaiden . .

145,200. Glarus . . .

203,920. Freibnrg . . .

173,000. -- Solothurn . .

150,000. -- Schaffhausen .

162,700. -- Appenzell A.Rh.

12,500. -- St. Gai leu . .

774,150. -- Graubünden 2,246,752. 07 Aargan . . .

36,100. -- Tessin . . . .

507,018. 51 Waadt . . .

62,000. -- Wallis . . .

544,769. 15 Neuenburg . .

93,000. Genf . . . .

141,655. -- Gesammtbetrag

8,250,010. 65

Maximum der Ausbewilligten bezahlte Bundessubventionen.

Fr.

Fr.

10,080. -- 739,107. 97 147,702. 57 104,800. -- 105,900, -- 49,760. -- 69,600. -- 76,934. 67 69,200. -- 50,000. -- 55,470. -- 5,000. -- 271,101. -- 832,203. 02 12,033. 33 208,012. 67 20,666. -- 198,526. 03 31.000. 47,218. --

--

Subventionsrest auf 1. Januar 1891.

Fr.

10,080. --

341,796. 20 397,311. 77 41,800. 15 105,902. 42 29,348. 20 75,451. 80 68,429. 20 37,470. 80 38,200. -- 11,560. -- 59,163. 09 10,436. 91 26,033. -- 50,001. 67 34,400. -- 34,800. -- 10,000. -- 40,000. -- 22,294. 57 33,175. 43 -- 5,COO. -- 60,269. 58 210,831. 42 218,823. 13 613,379. 89 9,000. 3,033. 33 113,873. 93 94,138. 74 20,666. -- -- 72,262. 92 126,263. 11 18,009. 58 12,990. 42 10,000. -- 37,218. -- 3,104,315. 26 1,197,672. 22 1,906,643. 04

Aus vorstehender Rekapitulation ergibt sich Folgendes: Die Werke, auf welche die vom Bundesrathe bewilligten und noch nicht gänzlich ausbezahlten Subventionen sich beziehen, sind im Ganzen devisirt zu Fr. 8,250,010. 65 (1889: Fr. 8,296,758. 26).

Die zugesicherten Subventionen betragen Fr. 3,104,315. 26 (1889: Fr. 3,131,560. 17) und es berechnet sich danach das durchschniltliche Beitragsverhältniß zu 37.68 % (1889: 37.74%). Nach dem gesetzlichen Maximum von 50 °/o würde sich die Beitragssumme um Fr. 1,020,690. 07 höher stellen. Noch nicht ausbezahlt waren von vorstehender zugesicherten Beitragssumme Fr. 1,906,643. 04.

Somit sind zu Abtragung dieser Summe 6 Annuitäten von Fr. 350,000, also abgesehen von neuen Bewilligungen, erforderlich.

623

3. Subventionirung von Korrektionen und Verbauungen durch besondere Bundesbeschlüsse.

a. Im Berichtsjahre zugesicherte Subventionen.

1. Durch Beschluß vom 24. Juni 1890 für die Korrektion der Broye von Biivaux bis zum Pont-Neuf, Kanton Waadt, Kostenvoranschlag Fr. 2,000,000, ßeitracsverhältniß 40 °/o, Beifragsmaximum Fr. 800,000.

2. Durch Beschluß vom 25. Juni 1890 für die Korrektion der Saane von der Kantonsgrenze Freiburg bei Laupen bis zur Einmündung in die Aare bei Oltigen, Kanton Bern, Kostenvoranschlag Fr. 1,040.000, Beitragsverhältniß 40 °/o, Beitragsmaximum Fr. 416,000.

3. Durch Beschluß vom 26. September 1890 für die Korrektion des Hinterrheins von Rothenbrunnea bis Reichenau, Kanton Graubünden, Kosten veranschlag Fr. 436,000, Beitragsverhältniß 50 °/o, Beitragsmaxim um Fr. 218.000.

4. Durch Beschluß vom 6. Oktober 1890 für die Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen, Kanton Glarus (Nachsubvention), Kosten veranschlag Fr. 135,000, Beitragsverhältniß 50 %, Beitragsmaximum Fr. 67,500.

5. Durch Beschluß vom 6. Oktober 1890 für die Verbauung der Guppenruns bei Schwanden, Kanton Glarus, Kostenvoranschlag Fr. 330,000, Beitragsverhältniß 50 °/o, Beitragsmaximum Fr. 165,000.

6. Durch Beschluß vom 9. Oktober 1890 für die Aarekorrektion zwischen Interlaken und dem Thunersee, Kanton Bern, Kostenvoranschlag Fr. 460,000, Beitragsverhältniß 33Vs °/o, Beitragsmaximum Fr. 153,300.

7. Durch Beschluß vom 12. Dezember 1890 für die Maggiakorrektion von oberhalb der Brücke von Ascona bis zum Laugensee, Kanton Tessin, Kostenvoranschlag Fr. 805,000, Beitragsverhältniß 50 °/o, Beitragsmaximum Fr. 402,500.

Dem ist Folgendes beizufügen: Infolge Erfüllung der gestellten- Bedingungen sind im Berichtsjahre in Kraft getreten die Zusieherungen betreffend: a. Die Binnengewässerkorrektion im Bezirk Werdenbei-g, Kanton St. Gallen, und b. die Korrektionsarbeiten irn untern und obera Laufe der Veveyse, Kanton Waadt (Naehsubvention).

624 Für die beiden Thurkorrektionen bei Wil und Wattvvil war dies nicht der Fall, sondern es wurde von der Regierung von St. Gallen im Gegentheil die bestimmte Erklärung abgegeben, daß man gegenwärtig auf die Subventionsbewilligung verzichte.

In Behandlung sind geblieben: 1. Bin Gesuch der Regierung von Bern um Bewilligung einer Subvention für die Korrektion und die Verbauung des Lombaches bei Unterseen; 2. ein Gesuch der Regierung von Zürich um Bewilligung einer Subvention für die Erstellung eines Hochwasserdammes der Thur, in Verbindung mit der Anlage eines Binnenkanales in den Gemeinden Ueßlingen, Altikon und Thalheim, und 3. ein solches ebenfalls der Regierung von Zürich um Bewilligung einer Nachsubveotion für die Korrektion der Töß und der Glatt.

Zu dem Subventionsgesuch unter 2 ist zu bemerken, daß die Regierung von Zürich das Gesuch gestellt hat, der Bundesrath möchte sie ermächtigen, die diesbezüglichen Bauten jetzt schon ib Angriff nehmen zu lassen, und haben wir uns damit einverstanden erklärt unter der Bedingung, daß die betreffenden Arbeiten technisch richtig durchgeführt, so daß sie als Bestandtheile des eingereichten Projektes betrachtet werden könnten.

b. Im Berichtjahre bezahlte Subventionen.

1. An den Kanton Zürich : a. Für die Korrektion der Thur sammt Rhein an der Thurmündung, der Töß, der Glatt, der Limmat und der Sihl Fr. 186,000. -- fr. Für die Regulirung der Wasserstände des Zürichsees ,, 35,000. -- 2. An den Kanton Bern ; a. Für die Aarekorrektion im Haslithale (Restzahlung) b. Für die Juragewässerkorrektion : aa. für den Hagneck- und Nidau-BurenKanal bb. für die Schleusenanlage bei Nidau

,,

40,000. --

,, ,,

30,000. -- 12,000. --

üebertrag

Fr.

303,000. --

625 Fr.

303,000. --

,,

16,045. 07

,,

53,969. 47

.,,

25,000. --

,,

16,000. --

3. An den Kanton Unterwaiden ob dem Wald : Für die Verbauung des Eybaches bei Lungern ,,

30,000. --

4. An den Kanton Unterwaiden nid dem Wald : Für Arbeiten an den Wildbächen bei Beckenried ,,

20,000. --

c.

d.

e.

f.

Uebertrag Für die Korrektion der Emme von der Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg bis zur Kantonsgrenze Bern-Solothurn Für die Korrektion der Emme von der Ilfismündung bei Emmenmatt bis zur Gemeindegrenze Burgdorf-Kirchberg Für die Korrektion der Engstligen bei Frutigen Für die Korrektion der Scheuß von Bözingen bis zum Bielersee . . .

5. An den Kanton Glarus: a. Für die Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen b. Für die Verbauung des Dorfbaches von Bilten

,,

30,000. --

,,

30,000. --

6. An den Kanton Zug : a. Für Versicherungs- und Wiederherstellungsarbeiten in der Vorstadt von Zug (Restzahlung) . . . .

b. Für die Verbauung der Lorze von der RämselbachmUndung bis zur Chausseebrücke der Spinnerei Baar

,,

140,415. 51

,,

20,000. --

7. An den Kanton Freiburg: Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion

,,

11,650. --

Uebertrag

Fr.

696,080. 05

626 Uebertrag

Fr.

696,080. 05

S. An den Kanton Basel-Stadt: Für Korrektionsarbeiten an dei- \Viese (Restzahlung)

,.

2,700. --

,,

136,000. --

,,

31,500. --

,, ,,

36,000. -- 4,641. 95

,,

1,115. 63

,,

4,746. 20

11. An den Kanton Aargau: Für die Korrektion der Aare von Böttstein bis zum Rhein

,,

48,460. --

42. An den Kanton Thurgau: Für die Korrektion der Thur und der Murg

,,

125,800. --

13. An den Kanton Tessin : Für die Tessinkorrektion von Belliozona bis zum Langensee

,,

150,000. --

,,

50,000. --

,, ,,

10,000. -- 20,000. --

9. An den Kanton St. Gallen : a. Für Arbeiten an der Rheinkorrektiou b. Für die Binneugewässerkorrektiou im Bezirk Werden berg 10. An den Kanton Graubünden: a. Für Korrektiousarbeiten am Hinterrhein im Domleschg b. Für die Verbauung der Nolla . . .

c. Für die Korrektion des Landwassers bei Davos (Restzahlung) . . . .

d. Für Arbeiten an der Rheinkorrektion auf Gebiet der Gemeinden Maienfeld und Fläsch (Restzahlung) . .

14. An den Kanton Waadt: a. Für Arbeiten an dei' Rhonekorrektion b. Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion c. Für die Korrektion der Veveyse . .

Uebertrag

Fr. 1,317,043. 83

627

.,

Uebertrag Fr. 1,317,043. 83 d. Für die Korrektion und Verbauung der untern und obero Gryonne .

,, 35,000. -- e. Für die Saniruug der Sümpfe der Orbe ,, 35,000. --

15. An den Kanton Wallis : a. Für Arbeiten an der Rhonekorrektion b. Für die Tieferlegung des Merjelensees

,, ,,

55,061. 97 7,650.- --

-16. An den Kanton Neuenburg: Für Arbeiten an der Juragewässerkorrektion

,,

11,650. --

17. An den Kanton Genf: Für die Regulirung der Wasseistände des Genfersees Total

154,700.

Fr. 1,616,105. 80

Außerdem wurden bezahlt an Wallis: a. Aus der Hülfsmillion : Für die Rhonekorrektion auf Gebiet der Gemeinde St. Léonard

Fr. 2500. --

b. Aus dem allgemeinen Scltutzbautenfond : 1. Für die Rhonekorrektion auf Gebiet der Gemeinde St. Léonard 2. Für die Rhonekorrektion auf Gebiet der Gemeinde Monthey

Fr. 2000. --

Total

Fr. 8565. 85-

., 6565. 85

628

c. Durch Bnndesbeschlüsse bewilligte und theilweise ausbezahlte Subventionen.

Rekapitulation .auf 1. Januar 1891.

Kosteavoranschlagssummen.

Kantone.

Fr.

Zürich

.

. .

Bern . . .

Obwalden .

Nidwaiden .

Glarus . .

Zug . . .

Freibnrg . .

Solothurn .

St. Gallen .

Granbünden Aargau . .

Thurgau. .

Tessin . .

Waadt . .

Wallis . .

Genf . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Gesammtbetrag

5,630,997. -- 4,981,023. -- 245,000. -- 250,000. -- 1,065,000. -- 290,000. -- 594,600. -- 1,108,000. -- 5,252,875. -- 1,726,000. -- 950,000. 2,430,916. -- 3,844,000. -- 4,860,000. -- 1,803,599. -- 2,320,500. -- 37,352,5110. --

Maximum der Ausbewilligten bezahlte Bundessnbventionen.

Fr.

Fr.

1,970,000. -- 1,151,000. --

1,760,500. -- 122,500. -- 125,000. -- 532,500. -- 116,000. -- 200,000. -- 360,000. -- 2,075,150. -- 754,000. -- 380,000. -- 900,000. -- 1,922,500. -- 1,801,400. -- 541,600. -- 773,500. --

531,862.

49,250.

114,000.

90,000.

20,000.

129,900.

48 -- -- -- -- --

-- 303,500.

307,526.

215,560.

575,800.

424,035.

435,105.

265,046.

464,100.

-- 13 -- -- 50 35 15 --

14,334,650. -- 5,076,685. 61

Subventionsrest auf 1. Januar 1891.

Fr.

819,000. --

1,228,637.

73,250.

11,000.

442,500.

96,000.

70,100.

360,000.

1,771,650.

446,473.

164,440.

324,200.

1,498,464.

1,366,294.

276,053.

309,400.

52 -- -- -- -- -- -- 87 -- -- 50 65 85 --

9,257,964. 39

Aus vorstehender Rekapitulation ergibt sieh Folgendes:

Die Werke, für welche die Buodesversnmmlung bis Ende des Berichtsjahres Beiträge bewilligt hat und die damals noch nicht vollendet waren, sind zusammen devisirt zu Fr. 37,352,510 (1889: Fr. 34,820,827. 14). Die dafür zugesicherten Beiträge belaufen sich auf Fr. 14,334,650 (1889: Fr. 13,099,050) und das Beilrngsverhältniß beträgt somit durchschnittlich 38.87 °/o (1889: 37.62 °/o).

Nach dem gesetzlichen Maximum von 50 °/o würde sich die Summe der Bundesbeiträge um Fr. 4,341,605 höher stellen. Noch nicht ausbezahlt waren bei Abschluß der Rechnung für 1890 von obiger Beitragssumme Fr. 9,257,964. 39 (1889: Fr. 8,667,639. 05), woraus es sich also ergibt, im Gegensatz zum letzten Jahre, daß die geleisteten Abzahlungen geringer waren, als die neu hinzugetretenen Subventionsbewilligungen.

629> 4. Hydrometrie.

Während des Berichtsjahres konnte der in früheren Geschäftsberichten erwähnte Textanhang zu den graphischen Darstellungen, unter dem Titel: ,,Tabellarische Zusammenstellung der Hauptergebnisse"' für die Jahrgänge 1886 und 1887, im Drucke herausgegeben werden, wobei in ersterem Jahrgang 116, in letzterem dagegen 123 Pegelstationen zur Behandlung gekommen sind. In diesen Zusammenstellungen finden sieh, sofern das eingelangte Beobachtungsmaterial es gestattete, für jede einzelne Station und für den betreffenden Jahrgang jeweilen die mittleren Wasserstände des ganzen Jahres, des Sommer- und des Wintersemesters, sowie die höchsten Stände des Jahres und des Sommers, die niedrigsten des Jahres und des Winters, nebst den zugehörigen Datumsangaben eingetragen. -- Ferner werden neben dea Zahlen über die Größe der Einzugsgebiete und Seeoberflächen die absoluten Höhenlagen der Pegelnullpunkte unter Bezugnahme auf die nächstgelegenen Fixpunkte des schweizerischen Präzisionsnivellements mitgetheilt, und außerdem noch für jede Station, je nachdem dieselbe seit einer kürzeren oder längeren Reihe von Jahren beobachtet worden ist,, l bis 6, im Durchschnitt je 3 außergewöhnliche Hoch- und Niederwasserstände nebst Datum angegeben. Die für den Jahrgang 1886 zum ersten Mal nothwendige Ausmittlung dieser außergewöhnlichen Stände bildete eine sehr zeitraubende und äußerst mühsame Arbeit, indem die Mehrzahl der schweizerischen Pegel im Laufe der Jahre oft mehrfache Nullpunktsveränderungen erfahren hat, infolge dessen die bezüglichen Wasserstandsbeobachtungen auf einen einheitlichen Nullpunkt umgerechnet werden mußten, weil dieses Beobachtungsmaterial in vorgenannter Weise bisher nicht verarbeitet worden war.

Es können jedoch die nun einmal festgesetzten außergewöhnlichen Hoch- und Niederwasserstände, als gleichsam konstante Zahlwerthe, von Jahrgang zu Jahrgang übernommen werden, wobei dann einzig, je nachdem in dem betreffenden, zur Publikation gelangenden Jahrgang außerordentliche hohe oder niedrige Wasserstände vorgekommen sind, oder aber der Nullpunkt inzwischen eine Aenderung erlitten hat, die nöthigen Nachträge, beziehungsweise Umrechnungen zu machen sind. -- Um hiebei den Umfang der Tabellen nicht allzusehr auszudehnen, wird man sich in Zukunft darauf beschränken müssen, für eine Station nicht
mehr als etwa je fünf solcher Wasserstände zusammenzustellen.

Was das von der hydrornetrischen Abtheilung des eidgenössischen Oberbauinspektorates bearbeitete Netz der Pegelstationen anbelangt, so hat dasselbe im Laufe des Jahres 1890 abermals eine erhebliche Bereicherung an Stationen erfahren ; die Gesammtzahl

«530 derselben beträgt nun 140 gegenüber 125 im Vorjahre und vertheilen sich hiebei die Stationen folgendermaßen auf die einzelnen Hauptflußgebiete : In der graphischen Bearbeitet. Darstellung piiblizirt.

I . Rheingebiet . . . . 4 2 30 II. Aaregebiet . . . . 3 8 33 III. Reußgebiet . . . . 16 ' 12 IV. Limmatgebiet . . . 1.0 9 V . Rhonegebiet . . . . 2 6 23 VI. Tessingebiet . . . .

8_ 7_ 140 114 Indem das Rheingebiet im Verhältniß zu seiner Ausdehnung bisher etwas dürftig behandelt schien -- im Jahre 1889 sind nämlich von den damals beobachteten 35 Stationen nur deren 18 in der graphischen Darstellung zur Publikation gelangt --, sah man sich veranlaßt, für das genannte Gebiet eine Tafel mehr auszufertigen und damit die Totalanzahl der lithographirten Tafeln von 13 auf 14 zu erhöhen. Die im Geschäftsberichte von 1888 einläßlicher besprochene Aufnahme und Versicherung der Pegelstatiouen, sowie die im Berichte von 1889 erwähnte Ersetzung der hölzernen O Pegelskalen durch gußeiserne, wurde im Berichtsjahre in möglichst intensiver Weise fortgeführt, wobei insbesondere auch auf die mancherorts dringend nothwendig gewordene rationellere Anlage der Pegelstation Bedacht genommen worden ist.

Im Ganzen haben sieh die in dieser Hinsicht zur Ausführung gekommenen Arbeiten auf 30 Pegelstationen erstreckt; es sind bei diesem Anlasse weitere 22 zur Versicherung der Pegelnullpunkte dienende Bronzeplatten versetzt und einnivellirt worden, so daß, die bis Ende 1889 erstellten 72 Platten hinzugerechnet, deren Anzahl nun im Ganzen auf 94 sich beläuft.

Von den 15 im Kanton Wallis, theils an der Rhone, theils au deren Hauptzuflüssen sich befindenden Pegelstationen, von welchen mehr als die Hälfte infolge mangelhafter Plazirung der Pegelsknien zu Zeiten der Niederwasserstände nicht beobachtet wurden, sind 13 Stationen total umgebaut, ferner ist in Sitten behul's stündlicher Beobachtung der mittleren und hohen Rhonestände ein Limnigraph erstellt worden, welcher trotz der kurzen Zeit seines Bestehens bereits sehr interessante Resultate geliefert hat.

In Bern mußte der seit 1879 in der Altenbergbadbesitzuug aufgestellte Limnigraph, der störenden Wirkung eines Wasserwerkkanales wegen, nach dem Kettensteg verlegt werden, bei welcher

631 Gelegenheit eine über die sämmtlichen an der Aare und den Kanälen des städtischen Wasserwerkes- bestehenden Pegelstationeri sich ausdehnende Aufnahme zur Ausführung gelangte.

Ferner soll noch erwähnt werden, daß nun auch von einer Reihe von an der Thur gelegenen Stationen, wovon 4 durch das eidgenössische Oberbauinspektorat und auf dessen Kosten eingerichtet worden sind, regelmäßige Beobachtungen einlangen, mithin von den namhaften schweizerischen Flüssen nur noch von der Töß, Glatt, dem Inn und Doubs kein Beobachtungsmaterial einlangt, was im Interesse der übersichtlichen Beurtheilung der schweizerischen hydrologischen Verhältnisse, speziell mit Rücksicht auf die immer mehr zur Geltung kommende Ausnützung der Wasserkräfte, sehr zu bedauern ist.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat ferner gezeigt, daß künftighin den an Seen gelegenen Pegelstationen eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden muß, indem für einige solcher Stationen, wie z. B. Rorschach, Konstanz etc., an Hand von vergleichenden Pegelablesungen ein allmäliges Sinken des Pegelnullpunktes sich vermutheo ließ, welche Vermuthung dann auch durch bezügliche, im Laufe des Berichtsjahres ausgeführte Nivellements ihre volle Bestätigung fand.

Der schon im Berichte des Jahres 1887 angedeutete Uebelsland, daß manche Stationen nicht mit der wünschbaren Regelmäßigkeit und Gewissenhaftigkeit beobachtet werden, hat sich in etwelchem Maße vermindert, ist aber leider immer noch nicht ganz gehoben. Es. ist dies um so mehr zu bedauern, als die Bearbeitung von fehler- und lückenhaftem Material nicht allein sehr undankbar, sondern auch mit einem unverhältnißmäßig größern Zeitaufwand verbunden ist.

Im Einverständnisse mit der schweizerischen geodätischen Kommission wurden durch einen Ingenieur des eidgenössischen topographischen Bureaus im Jahre 1890 weitere, im Berichte von 1888 besprochene Ergänzungen des schweizerischen Präzisionsnivellements zur Durchführung gebracht, von denen in der Hauptsache das Kontrolnivellement der Strecke Emmenbrücke bis Brugg, sowie das doppelte Thurniveilement erwähnt zu werden verdienen. Letzterer Nivellementszug, welcher den gesammten Lauf der Thur umfaßt, schließt einerseits in Eglisau und andrerseits im Werdenberg an seit Langem bestehende Fixpunkte des Präzisionsnivellements an.

An das von Herrn Ingenieur
Lauterburg in Bern herausgegebene Werk : ,,Die Uebersicht der schweizerischen Wasserkräfte1* wurde eine Subvention bewilligt und hiemit diese Angelegenheit endgültig erledigt.

632 5. Linttikommission.

Dem Verwaltungsbeiichte der eidgenössischen Linthkommission an den schweizerischem Bundesrath für das Jahr 1890, der zwar, weil vor Prüfung der Rechnungen erstattet, als ein blos vorläufiger bezeichnet wird, entnehmen wir das Folgende: Es fanden zwei Plenarversammlucgen der Linthkommission in Zürich statt und trat im Personalbestand der Linthbehörde keine Aenderung ein.

Die Linthsteuer ist, wie in den letzten Jahren, wieder zu 4 Rappen pro Are erhoben worden.

Infolge Zahlungsunfähigkeit eines Debitoren fiel das PfandObjekt der Linthunternehmung eigentümlich zu und muß dasselbe bis zu günstigem Verkaufe selbst verwaltet werden.

Die rothe Brücke zwischen Bilteo und Schännis wird im laufenden Jahre in eine eiserne umgebaut, so daß nur noch die G r y n a u b r ü c k e als Holzbrücke am Linthkanal übrig bleibt.

Diese ist auch sehr baufällig und für die Schifffahrt sehr gefährlich.

Am 2. September fuhr ein mit Steinen beladenes großes Schiff an das Mitteljoch und sank infolge dessen unter.

Bezüglich des Schiffverkehrs auf dem Linthkanal wird mitgetheilt, daß im Berichtsjahre 387 leere Schiffe und 17 beladene in den Wallensee gereckt worden seien, letztere mit 2175 Kilozentner Waare, -- flußabwärts seien, einschließlich derjenigen blos von Grynau weg, 723 Schiffe mit 215,500 Kilozentner Landesprodukte gefahren --, die Reckerlöhne hätten sich auf Fr. 5028 belaufen.

Die am Escherkanal und am Linthkanal ausgeführten Arbeiten finden sich nachstehend sub Ausgaben generell bezeichnet, wobei noch besonders zu bemerken ist, daß noch eine Rollbahn mit den erforderlichen Wagen, sowie eine Wagenremise und eine zerlegbare Arbeiterschutzhütte abgeschafft worden sind.

Die Einnahmen und Ausgaben im Berichtsjahre und der danach auf Ende desselben sich ergebende Vermögensstatus sind angegeben wie folgt:

633

Betriebsreohnung.

Einnahmen.

a. O r d e n t l i c h e .

Kapitalzinse Pachtzinse Beiträge der Genossamen Liathzollentschädigung Verschiedenes

Fr. 8,004. 55 ,, 11,123. 65 ,, 17,545. 70 ,, 15,142. 86 ,, 1,016. --

b. A u ß e r o r d e n t l i c h e .

Zuschuß pro 1890; VI. Rate

,,

Total

10,000. --

Fr. 62,832. 76

Ausgaben.

Wuhrbauten Dammarbeiten Hintergraben Verschiedenes

Escherkanal.

Fr. 7,308.

,, 2,245.

,, 1,047.

,, 190.

74 25 36 52 Fr. 10,791. 87

Linthkanal.

Uferbauten Fr. 24,571.

Reckweg und Dämme . . .

,, 2,831.

Dammbauten ,, 8,206.

AussehorrenfiirdieSehifffahrtetc.

,, 1,251.

Dotationsboden etc. . . . .

,, 1,786.

30 18 48 47 04 ,,

38,646.47

,,

6,700. --

,,

8,717. 59

Verwaltungskosten.

Besoldungen Allgemeine Auslagen.

Konferenzen und Bureau . .

Fr. 1,843. 19 Bauleitung ,, 2,504. 75 Planimetrie, Pegel . . . .

,, 383. 04 Schiff und Gesehirr . . . .

,, 2,897. 96 Unfallkosten ,, 1,088. 65 Ordentliche Ausgaben

Fr. 64,855. 93

634

Außerordentliche Ausgaben.

Berggut, 6feil und Abschreibungen

Fr.

Ueberschuß der Ausgaben

Fr. 65",697T38 ,, 2,864. 62 Gleich den Einnahmen Fr.

841. 45

62,832. 76

Als Ergänzung vorstehender Ausgabenrechnuiig tilgen wir noch bei: Unfallversicherung.

Das zweite Abrechnungsjahr ergab eine Lohnsumine von Fr. 45,299, die bezahlte Gebühr betrug Fr. 946. 75, für 5 Unfälle zusammen wurden vergütet Fr. 232. 75.

Fonds-Rechnung.

Vermögen Ende 1889 Hievon ab Zuschuß an den Betrieb, VI. Rate

.

Fr. 342,281. 36 ,, 10,000. --

Vermögen Ende 1890

Fr. 332,281. 36

Bilanz auf 31. Dezember 4S90.

A k t i v en.

Lie°'enschaften .

Schuldbriefe Guthaben bei Bank Restanz von Zinsen etc.

Mobiliar

.

. . .

Schuld der Geuossai Schuld des Betriebs Gleich der Fondsrechnung

Fr. 102,277.

·n 196,035.

14,01 (i.

Y) 8,661.

·n 8,000.

ï> 1,239.

·n 225.

·n 1,825.

·n

50 77 95 14 86 14

Fr. 332,281. ~36

u. Direktion der eidgenössischen Bauten.

A. Allgemeines.

Aus den in der Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1891 näher auseinandergesetzten Gründen sahen wir uns gezwungen, die gemeinschaftliche Kanzlei des Oberbauinspektorates und der

635

Direktion der eidgenössischen Bauten, deren Geschäfte in den letzten Jahren wiederum ganz bedeutend zugenommen haben, zu trennun.

Das ständige Personal der Kanzlei der Direktion der eidgenössischen Bauten besteht nunmehr aus dem Registrator-Buchführer, dem Sekretär-Kanzlisten und einem Kopisten.

B. Hochbauten.

Nebst den Arbeiten für den ordentlichen Unterhalt der eidgenössischen Gebäude, deren Zahl sich in den letzten Jahren wesentlich vermehrt hat, sind während des Berichtsjahres an einer großen Anzahl von Bauobjekten mehr oder minder eingreifende Umbauund Erweiterungsarbeiten ausgeführt worden. Die wichtigem betreffen : 1. Umbau und Vergrößerung des Dependenzgebäudes beim statistischen Bureau an der Inselgasse in Bern zum Zwecke der Einrichtung der beim topographischen Bureau eingeführten photomechanischen Reproduktion von Karten.

2. Aenderung der Kuppel der Sternwarte in Zürich.

3. Einrichtung von neuen Krankenzimmern in der Kaserne Thun.

4. Einrichtung von Mannschaftsdouchen im Souterrain der Kaserne Thun.

5. Ersatz des Bodenbelages der Korridore auf der Südseite der Kaserne Thun.

6. Erstellung von Stallgeräthschaftsmagazinen und Aborten im Hofe der Kasernenstallungen in Thun.

7. Verschiedene bauliche Aenderungen und Neueinrichtungen in der Munitionsfabrik in Thun.

8. Bauliche Einrichtungen im Zeughaus Nr. l in Thun.

9. Theilweiser Umbau der alten Papierfabrik im Thal bei Bolligen für die Bedürfnisse der Pulververwaltung.

10. Umbau verschiedener Gebäulichkeiten in der Pulverfabrik Worblaufen.

11. Wiederaufbau eines durch Explosion zerstörten Läufermühlegebäudes in der Pulvermühle Chur.

12. Ergänzungsarbeiten im Souterrain und auf dem Dachboden der Kaserne Frauenfeld, sowie an den Kasernenstallungen und Reitbahnen daselbst.

13. Instandsetzung und Ausbau des Wohnhauses beim SanitätsDepot-Gebäude in Flüelen, nunmehr vom dortigen Verwalter als Wohnung bezogen.

636

14.

15.

16.

17.

18.

Umbauten im Zollhause in Dießenhofen.

Erstellung eines Anbaues beim Zollhause in Martinsbruck.

Umbau des Zollhauses in Moniaz.

Umbau und Vergrößerung des Zollhauses in Meyrin.

Ergänzungsarbeiten beim Post- und Telegraphengebäude in Montreux.

19. Umbauten im Post- und Teiegraphengebäude in Bern.

20. Innere bauliche Einrichtungen im Postgebäude in Chur und in der kleinern Postremise daselbst.

Die Ausführung der im letztjährigen Budget vorgesehenen Arbeiten für den Ausbau des Revisionsschuppens in Castasegna zu Wohnungen für Grenzwächter haben wir verschoben, weil zu Anfang des Berichtsjahres ein Koezessionsbegehren für den Bau einer Eisenbahnlinie durch das Bergeil eingereicht wurde und es höchst wahrscheinlich ist, daß im Falle der Erstellung dieser Linie das Zollbüreau zum Bahnhof daselbst verlegt werden muß.

Neue Gebäude wurden im Jahre 1890 erstellt oder waren im Bau begriffen : 1. Das neue Bundesrathhaus. Dieses Gebäude ist im Herbst programmgemäß unter Dach gebracht worden und wird im Frühjahr 1892 bezogen werden können.

2. Das Physikgebäude in Zürich, mit Beginn des Wintersemesters 1890/91 in seiner ganzen Ausdehnung dem Betrieb übergeben.

3. Ein Gebäude für Holzgeschoßfabrikation für die Munitionsfabrik in Thun.

4. Ein Zündsatz-Tröcknehaus für die Munitionsfabrik in Thuu.

5. Zwei Abortanlagen bei den Zeughäusern Nr. 2 und 3 und bei der Hülsenfabrik in Thun.

Bei der Waifenfabrik auf dem Wylerfeld bei Bern: 6. Ein großer Shed bau. Mit den Arbeiten zu diesem Gebäude ist im Jahre 1889 begonnen worden und es konnte solches im letzten Sommer bezogen werden.

7. Ein Gebäude zur Aufnahme des Kesselraumes mit Hochkamin, des Maschinentaumes, des Härte- und Glühlokales und der Schmiedewerkstätte.

8. Ein Schießstand für eine 30 m. lauge Schußlinie mit Munitionskammer, Scheibenstand und Kugelfang.

9. Ein Materialschuppen.

637 10. Ein Wächterhaus und 11. Ein Abtrittgebäude.

In der Pulverfabrik Worblaufen: 12. Eine Rohwolltröcknerei.

13. Ein Nitrir- und Waschhaus.

14. Ein Schießwollkochhaus.

15. Ein Hauptgebäude.

· 16. Drei Tröcknegebäude für Schieß wolle.

17. Ein Maschinengebäude.

18. Ein Pulverkochhaus.

19. Ein Aetherkeller.

20. Ein Gebäude für das Laboratorium und die Bureaux.

21. Ein Kesselhaus mit Hochkamin.

22. Ein Turbinenhaus und 23. 2 Abortanlagen.

24. 3 Zeughäuser in Kriens.

25. 2 Geschoßmagazine.

26. 32 Patronenmagazine.

27. 7 Explosivstoffmâgazine.

28. Ein Scheibenmagazin auf dem Schießplatz in Frauenfeld.

29. Ein Wohnhaus auf dem Exerzierfeld in Winkeln.

:30. Ein Zollhaus in La Goule.

31. Ein Nebengebäude beim Zollhaus in Campocologno.

32. Ein Zollgebäude in La Cure, oberhalb St. Cergues.

33. Ein Büreaulokal für den Grenzthierarzt in St. Margrethen.

34. Das Postgebäude an der Rue du Montblanc in Genf, zu Ende des Jahres bis zum ersten Stock vorgerückt.

Auf Rechnung der Alkoholverwaltung wurden einige theilweise schon im Jahre 1889 begonnene Bauten ausgeführt, nämlich : 35. Ein Rohspritlagergebäude in Delsberg.

36. Ein Denaturirgebäude und 37. Eine Küferwerkstätte daselbst.

Der Beginn der Arbeiten zu dem Gebäude für die Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien mußte auf das Jahr 1891 hinausgeschoben werden, weil, wie in unserer Botschaft zum dießjährigen Budget näher auseinandergesetzt ist, auf die betreffende Baupublikation hin seitens der Gemeinde Oberstraß gegen die Erstellung Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

45

638 des Gebäudes ganz unerwarteter Weise Protest erhoben wurde.

Es machte dieß nicht nur den Ankauf eines ändern, theurer zu stehen kommenden Bauplatzes nothwendig, sondern es wird der Umstand, daß das Anstaltsgebäude nunmehr an eine Hauptstraße 0 (Leonhardsgasse) zu stehen kommt, was nach dem ersten Projekt nicht der Fall war, wahrscheinlich auch eine etwelche Ueberschreitung der Baukosten zur Folge haben, indem säunmtliche Gebäude-Facaden im ursprünglichen Projekt höchst einfach behandelt waren, während nunmehr auf die Hauptfacade gegen die Leonhardsgasse etwas mehr aufgewendet werden muß. Auch zieht die ungünstigere Configuration des neuen Bauterrains vermehrte Baukosten nach sich, so daß es auch bei Beobachtung größter Oekonomie bei der ganzen Bauausführung kaum möglich sein wird, vollständig innert den Grenzen der bewilligten Bausumme zu bleiben. Wir wollten nicht unterlassen, an dieser Stelle auf die veränderten Verhältnisse bei der Ausführung dieser Baute aufmerksam zu machen.

Von den in der letzten Juoisession bewilligten Neubauten für die Pferderegieanstalt auf der Kalberweid bei Thun wurde nur das Hauptgebäude in Angriff genommen und es gelangte des früh und gleichzeitig mit aller Strenge eingetretenen Winters halber nur ein Theil der Fundamentirungen zur Ausführung.

Das Gleiche gilt für das Post- und Telegraphengebäude in Thun.

In Betreff der im Budget pro 1890 vorgesehenen Erstellung eines Zollhauses in Oberwiesen bei Schleitheim ist zu bemerken, daß wir hievon abgesehen haben, indem sich uns Gelegenheit geboten hat, daselbst in für die Besorgung des Zolldienstes sehr günstiger Lage ein geräumiges, gut erhaltenes Gebäude zu mäßigem Preise zu kaufen. Das Gebäude ist bezogen worden, nachdem im Erdgeschoß desselben die für den Zolldienst nothwendigen baulichen Einrichtungen getroffen waren.

Das Grenzwächterhaus im bündnerischen Bergdörfchen Viano ob Brusio gelangte wegen des erschwerten Transportes der Baumaterialien nicht zur Vollendung. Dasselbe wird im nächsten Sommer zum Bezüge bereit stehen.

Der Bau des Zollhauses in Pierre-Grand bei Genf mußte verschoben werden, weil uns das nöthige Bauterrain, das auf dem Expropriationswege erworben werden muß, nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Ausführung des Zollhäuschens an der Straße von Bossey nach Troinex, das gleichzeitig mit dem Zollgebäude in Pierre-Grand bezogen werden soll, mußte infolge dessen ebenfalls um ein Jahr hinausgerückt werden.

639 Im letztjährigen Budget figurirte ein Kredit für drei Wachthäuser in Maix bei Cerneux-Péquignot, deren Erstellung zum Zwecke strengerer Ueberwachung der hart an der französischen Grenze gelegenen Pachthöfe Rochat, Baillod und Lidor daselbst in Aussicht genommen ist. Wir haben den Bau dieser Wachthäuser vorläufig noch verschoben, werden solchen jedoch anordnen, sobald es sich zeigen wird, daß der Grenzdienst, daselbst noch intensiver, als dieß jetzt der Fall ist, ausgeübt werden muß.

Außer mit der Ausführung der großen Zahl der hievor erwähnten Bauten war das Personal der Baudirektion während des abgelaufenen Jahres in ganz außerordentlichem Maße mit der Ausarbeitung von Projekten und Kostenberechnungen über Bauobjekte der verschiedensten Art beschäftigt.

n

C. Strassen- und Wasserbauten.

Der ordentliche Unterhalt der Strassen, Wege, Brücken, Fabrikkanäle, Uferbauten u. s. w. wurde in üblicher Weise besorgt.

Nebstdem gelangten während des Berichtsjahres unter Anderm zur Ausführung : 1. Drei neue Fahrbrücken über den Worblenbach und den Fabrikkanal in der Pulverfabrik in Worblaufen.

2. Neue Weganlagen, Verlegung und Verbesserung bestehender Wege, sowie eine Rollbahnanlage auf dem Areal der genannten Pulverfabrik.

3. Neue Zufahrt hinter den Kasernenstallungen in Frauenfeld auf den Exerzier- und Parkplatz in dorten.

4. Neu-Anlage einer Turbine von 76 Pferdekräften im untern Theil der Pulverfabrik Worblaufen nebst den damit zusammenhängenden Kanalbauten; diese Turbine ist zum Betriebe der Schießwollfabrikation und für die elektrische Beleuchtung der ganzen Pulverfabrik bestimmt.

5. Aenderungen an der Turbinenanlage in der alten Papierfabrik im Thaïe bei Bolligen und elektrische Uebertragung der 40 Pferdekräfte nach dem obern Theil der Pulverfabrik zum Betriebe der Elektromotoren in den Fabrikationslokalen für das neue Pulver.

6. Korrektion der Thur längs des Exerzierplatzes in Frauenfeld.

Diese schon im Herbst 1889 in Angriff genommenen Arbeiten konnten bei der sehr günstigen Witterung im Winter 1889/1890 bis zum Beginne der Artillerie-Schießübungen im Frühjahr 1890 der Hauptsache nach vollendet werden.

640 7. Der zweite Theil der im Jahre 1889 begonnenen Legung einer eisernen Wasserleitung zu der Festung Luziensteig.

8. Die Wasserversorgung des Zeughauses bei der Station SchwyzSeewen, für welche die Zuleitung bis zu letzterer gemeinschaftlich mit der Gotthardbahn erstellt wurde.

Die Arbeiten für die im Budget pro 1890 vorgesehene Quellenfassung und Wasserleitung in Monstein-Au, von welcher für das Zollgebäude daselbst das nöthige Trinkwasser abgegeben werden soll, konnten nur theilweise ausgeführt werden. Dieselben werden im Frühjahr 1891 zur Vollendung gelangen.

D. Begutachtung verschiedener biotechnischer Fragen und Banausführungen in von der Bnudesrerwaltung gemietheten Lokalen.

Von Geschäften, die sich auf der Bundesverwallung zur Verfügung gestellte oder von ihr gemiethete, in Miethe zu nehmende oder auch auf Gebäude, deren Ankauf durch die Eidgenossenschaft in Frage kam, beziehen, wurden der Baudirektion zur Behandlung überwiesen betreffend : Bauliehe Aenderungen und Verbesserungen in der Kaserne Bellinzona, Ankauf des Hoiel Unterseen in Aarmühle, Ankauf des sog. Sustgebäudes in Flüelen, Erstellung von Isolirbaraken, bauliche Aenderungen im Niederlagshaus irn Bahnhof Zürich, Ankauf von verschiedenen Gebäulichkeiten in Moillesulaz an der genferisch-savoyischen Grenze, Erstellung von Postund Telegraphengebäuden in Lausanne, Neuenburg, Solothurn und Liestal, Ankauf des ,,Nouveau Collège" in Sitten und des Hotel Raben in Glarus, Umbauten im Postgebäude beim Bahnhof in Aavau und in den Post- und Telegraphenbüreaux in der Stadt daselbst, Vergrößerung der Postlokale im Bahohof Lausanne, Einrichtung eines Postlokales im Bahnhof Pruntrut, bauliche Aenderungen und Erweiterung der Postlokale Neuenburg, Solothurn, Schaffliausen und Locamo; Verlegung der Postlokale an der Rämistraße in Zürich u. s. w. Die Jahresberichte derjenigen Verwaltungen, in deren Ressort der Gegenstand einschlägt, geben über die Behandlung und Erledigung dieser Geschäfte nahern Aufschluß.

; .?; Für die Einrichtung der neuen Postlokale in Bex und Rorschach wurden die nöthigen Umbauarbeiten, deren Kosten laut den betreffenden Miethverträgen von der Postverwaltung getragen werden mußten, vorgenommen.

641

E. Mobiliarwesen.

Die Verlegung des statistischen Bureau des Departements des Innern in das Gebäude Nr. 5 an der Inselgasse und der Telegraphenkontrole aus detn Postgebäude in den alten Zähringerhof, sowie der Bezug der im letztgenannten Gebäude freigewordenen Lokale durch das neu geschaffene technische Bureau der Telegraphendirektion, ferner der Umstand, daß infolge Kündigung der vom topographischen und vom Geniebüreau im Gebäude der JuraSimplon-Bahn occupirten Lokale, letztgenannte Bureaux verlegt und theilweise neu eingerichtet werden mußten, verursachten ganz außerordentliche Anschaffungen für die Centralverwaltung.

Die innere Einrichtung des physikalischen Institutes in Zürich nahm innert den Rahmen des bewilligten Büdgetkredites ihren Fortgang.

Die inneren Einrichtungen der meteorologischen Centralanstalt und der Centralanstalt für das forstliche Versuchswesen, welche im neuen Physikgebäude untergebracht sind, wurden im Berichtsjahre zu Ende geführt.

Die Anschaffungen für die innere Einrichtung der Anstalt zur Prüfung von Baumaterialien in Zürich mußten, da mit dem Bau aus den weiter oben angeführten Gründen nicht begonnen werden konnte, nur auf solche Gegenstände beschränkt werden, die auch in der alten Anstalt Verwendung finden konnten.

F. Beschaffung TOD Büreaulokalen für die eidgenössische Centralverwaltung und Hausdienst.

Einerseits infolge Trennung der bisher gemeinschaftlichen Kanzlei des Oberbauinspektorates und der Direktion der eidg. Bauten, worüber Näheres unter ,,A. Allgemeines'1 angeführt ist, andererseits wegen der außerordentlichen Geschäftszunahme bei der Direktion der eidg. Bauten und daheriger unerläßlicher Personalvermehrung mußten in Ermanglung verfügbarer Lokalitäten im östlichen und nördlichen Flügel des zweiten Stockes im Bundesrathshause zwei heizbare Zimmer eingerichtet werden.

Da sich die der Oberzolldirektion und der Alkoholverwaltung im Gebäude Nr. 12 an der Bundesgasse angewiesenen Bureaux bei der stetigen Personalvermehrung als unzureichend erwiesen, mußten im anstoßenden Hause Nr. 10 weitere Lokale, von denen jedoch der größere Theil erst auf 1. Mai 1891 bezogen werden kann, in Miethe genommen werden.

642

Ferner bedurfte das Bekleidungswesen des Oberkriegskommissariates weiterer Magazinräume, die im Gebäude der alten Blindenanstalt erhältlich waren.

Im Uebrigen wird der Kürze halber auf das in der vorstehenden Abtheilung: ,,E. Mobiliarwesen" betreffend die Verlegung des statistischen Bureau, der Telegraphenkontrole und des topographischen und des Geniebüreau Angeführte verwiesen.

Die Besorgung des Haus- und Zimmerdienstes in den Gebäuden der Centralverwaltung gibt zu keinen speziellen Bemerkungen Anlaß.

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1890.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1891

Date Data Seite

525-642

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10 015 170

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