Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) Die vorliegende Revision beinhaltet im Wesentlichen Anpassungen aufgrund der überprüften Referenzszenarien (neu soll das sogenannte Referenzszenario A4 bei mittlerer Wetterlage gelten, was zu einer grundsätzlichen Verschärfung der Planungsannahmen führt), die Regelung der Evakuierung im Grundsatz (mit der vorliegenden Revision wird insbesondere der grossräumigen Evakuierung ein grösseres Gewicht beigemessen), Anpassungen aufgrund des Notfallschutzkonzepts des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS und terminologische Anpassungen.

Datum der Eröffnung: 2. Juni 2017 Vernehmlassungsfrist: 25. September 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie BFE, 3003 Bern, Telefon 058 462 58 25, Fax 058 463 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Juni 2017

2017-1504

Bundeskanzlei

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