162

#ST#

Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen de Bunte.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Der Verwaltungsrath der Schmalspurbahn Ponis-Sagne-Chauxde-Fonds stellt beim Bundesrath das Gesuch um Bewilligung der Verpfändung; der genannten 16,2oa km. langen Linie im II. Range, behufs Sicherstellun eines auf die Ausführung verschiedener nothwendiger Vollendungsarbeiten, auf die Beschaffung weitern Rollmaterials, auf Erstellung einer Geleiseverbindung mit dem Güterschuppen des Jura Neuchâtelois in Chaux-de-Fonds und eventuell auf Erstellung eines Stationsgebäudes in der Station Chaux-de-FondsGrenier zu verwendenden Anleihens im Betrage von Fr. 50,000.

Bezüglich des Umfanges des Pfandrechts soll im Allgemeinen Art. 9 des Verpfänduugsgesetzes Regel machen. Soweit aber die zu verpfändende Schmalspurbahn auf dem doppelspurigen Unterbau der Linie des Jura Neuchâtelois (1000 m.) oder an der Böschung derselben (500 m. vor dem Bahnhof Chaux-de-Fonds) angelegt ist, begreift das Pfandrecht nur die Oberbaueinrichtungen und sonstigen Anlagen, ohne Grund und Boden, welcher vielmehr im Eigenthum des Kantons Neuenburg verbleibt.

Gemäß Art. 2 des Verpfändungsgesetzes wird obiges Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter Ansetzung einer mit dem 29. Januar 1891 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrathe einzureichen sind.

B e r n , den 13. Januar 1891.

3/3] [ Im Auftrage des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler

163

Yerzeichniss der

vom Bundesrathe zur Betreibung einer Auswanderungsagentur und zum geschäftsmässigen Verkauf von Passagebillets patentirten Personen und Gesellschaften, sowie der Unteragenten derselben.

(Jährliche Zusammenstellung, in Gemäßheit von Art. 8 des Bnndesgesetzes vom 22. März 1888.)

A. Auswanderungsagenturen.

I. Louis Kaiser in Basel.

(Firmainhaber : Louis Kaiser-Kilchsperger.)

(Angestellte des Hauptbüreau in Basel: Job. Adam Thnrnheer, Joh. Jak. Etterioh.)

Unteragenteii : Name.

Oes, Jean Zollinger, Johannes Studer, Adolf Gl aus, Kaspar Oesch, Gottlieb Kühnen-Moor, Jakob von Bergen, Rudolf Kunz, Fried., jun.

Tännler, Kaspar Pfenniger, Albert Heußer, Emil Kälin, Eduard Vogel-Röthlin, Karl Walter, Gottfried Anhorn, Barthol.

Theiler, Joh. Joseph Metzger-Keller, Joh.

Schäffler, Heinrich Müller, Josef ßuchli, Bartholome Rohr, Johann

Wohnort.

Zürich Winterthur Interlaken Oberried Thun Sfc. Stephan Bern n Innertkirchen Luzern Altorf Einsiedeln Kerns Schaffhausen Heiden Rorschach Goßau Tablât Uznaeh Chur Mägen wy l

Kanton.

Zürich.

n Bern.

'n ·n ·n n TI ·n Luzern.

Uri.

Schwyz.

Unterwaldeno.d.W.

Schaffliausen.

Appenzell A. Rh.

St. Gallen.

Graubünden.

Aargau.

164

Louis Kaiser in Basel (Fortsetzung).

Name.

Wohnort.

Neu\veiler v Siraeh Schenkel-, Oskar Sassella, Giuseppe Ravizza, Achille Imsand-Gaillard, Ch.

Court, Arthur-Anatole Matile, Albin-Edmond Koch-Isch, F. A.

Kreuzungen Chiasso Lugano Bellinzoua Sion Neuchâtel Chaux-dé-Fonds Genève

Kanton.

Thurgau.

Ticino.

·n

Valais.

Neuchâtel.

11 Genève.

II. Rommel & Cie. in Base).

(l'irmainkaber : Philipp Bommel, J. J. Balliger, Leo Rommel.)

(Zur Gesohäftsführnng einzig bevollmächtigt: Leo Eommel.)

(Angestellter des Hauptbüreau in Basel: Emil Dändliker.)

Dnteragenten : Name.

Bolliger, Rudolf Oetiker, Joh. Heinrich Gaßmann, Joh. Gotti.

Bueche, Emil Eraest Sterchi, Eduard Gogniat, Simon Moor, Johann Abplanalp, Melchior Schwarzenbach, J. J.

Wüthrich, Johann Steiner, Samuel Widmer, Hans Walker, Anton Gyr, Conrad Röthlin, Niclaus Stüssi, Jakob Iselin, Andreas Brodbeck, Jakob .

Rüedi, Johannes Brütsch, Ferdinand Egli, Jakob Maron, Alphoos Hohl, Eduard

Wohnort.

Zürich

Bülach Bern Bellelay Aarmühle Porventruy Innertkirchen Brienz Thun Langnau Langenthal Luzern Altorf Einsiedeln Sarnen Schwanden Glarus Basel Unterhai lau Schaffhausen Rapperswyl Altstätten St. Gallen

Kanton.

Zürich.

T)

Bern.

V)

n

n

11 ·n

Luzern.

Uri.

Schwyz.

Unterwaiden o.d.W Glarus.

T>

Baselstadt.

Schaffhausen.

St. Galten.

n ·n

165

Rommel & Cie. in Basel (Fortsetzung).

Name.

Luzi, Christian Allemann, Peter Oswald, Simon Näf, Johann Âttenhofer, Wilh.

Ribi-Labhardt, Reinhard Pasquali, Antonio Berta, Francesco Ruffleux, Emile Rouge, Henri Brindlen, Robert Muller, Andr. Valentin Froide vaux, Charles Bruel, Jean-Alb.

Wohnort.

Mayenfeld Klosters Ilanz Chur Baden Kreuzungen Chiasso Giubiasco Lausanne ·n Sion

Neuchâtel Chaux-de-Fonds Genève

Kanton.

Graubünden.

ii Aargàu.

Thurgau.

Ticino.

Vaud.

n Valais.

Neuchâtel.

n Genève.

III. Schneebeli & Cie. in Basel.

(Firmainhaber : Schneebeli-Gentner.)

(Angestellter des Hauptbüreau in Basel: Eugen Imhoff.)

Unterngenten: Name.

Maurer, Joh.

Fischer, Joh. Heinrich Heß, Arnold Müller, Sebastian Bäschlin, Konrad ßaumann, Otto Rüdliger, Balthasar Klaus, Jakob Pola, Erminio Schweizer, Jakob Ursprung, Vinzenz Hofer, Gottlieb Boo-Kappeler, Jos.

Nobile, Antonio Varenna, Giuseppe Fiori, Giuseppe Guscetti, Agostino Gaillard, Maurice

Wohnort.

Veitheini Außersihl Sarnen Glarus Schaffhausen St. Gallen Schmerikon Wyl Poschiavo Chur Herznach Rothrist Zurzach Lugano Locamo Minusio Ambri Sion

Kanton.

Zürich.

n Unterwaiden o. d.W.

Glarus.

Schaffhausen.

8l. Gallen.

n ·n

Graubünden.

v Aargau.

r, ·n

Ticino.

TI

n n Valais.

166 IV. Wirth-Herzog in Aarau.

(Angestellter dt>s Hauptbüreau in Aurait: Felix Jakob Widmor.)

TJnteragenten : Kanton.

Wohnort.

Name.

Bern.

Krattigen Jost, Samuel Meiringen Amauher, Job.

'·n Solothurn.

Meyer, Adolf Baisthal St. Gallen.

Pfeiffer, Kaspar St. Gallen Brunner, Jos. Franz Karl 11 Rapperswyl Roggenmosel', Silvan Schmid, Heinrich Aargau.

Reiuach Marcionetti, Pietro Ticino.

Sementina V. J. Leuenberger & Cie. in Biel.

(Firmainhaber: Isaak Leuenberger, Vater, und Isaak Leuenberger, Sohn.)

(Angestellter des Hauptbüreau in Biel: Josef Beltrametti.)

Name.

Liniger, Friedrich Schär, J. Andreas Nägeli, Johannes Hug, Alb. Theoph.

Jeanneret, Charieis Stucky, Jean Guzzi, Edouard

Unteragenten : Wohnort.

Bern Langenthal Innertkircheu Burgdorf Neuehatel Chaux-de-Fonds Genève

Kanton.

Bern.

Neuchatel.

n Genève.

VI. C. Corecco & A. Brivio in Sodio.

(Firmainhaber : Carlo Corecco & Aquilino Brivio.)

(Angestellter des Hauptbüreau in Bodio: Carlo Brivio.)

Dmterffigeuten :

Name.

Borie, Fried. Emil Geiser-Sp3'ßhiger, Fritz Trabold, Fritz Moser, Karl Aebersold, Joh.

Stoehli-Simon, E. A.

Stähli, Karl Ediiard Winterhalter, Eduard Ramelli, Carlo Tomasini, Vincenzo

Wohnort.

Bern Langenthal Aarmiihle ïhun Oberdießbach Basel St.'Videu Aii'olo Someii

Kanton.

Bern.

Basel-Stadt.

·n St. Gallen.

Ticino.

167

C. Corecco & A. Brivio in Sodio (Fortsetzung).

J

Name.

Corecco, Antonio Nadig, Cristiano Molo, Evaristo Nessi, Antonio Consolaselo, Giovanni Torrani, Guglielmo Galletti, Silvio Duclriiii, Carlo Brivio, Maddalena Roberti, Andrea Défago, Alfred Weissen, Medard

Wohnort.

Biasca Chiasso Bellinzona Locamo ·n Prato Tenero Giubiasco Lugano Cevio Monthey Visp

Kanton.

Ticino.

·n

Valais.

VII. Zwilchenbart, schweizerische Aktiengesellschaft für Auswanderung, in Basel.

(Bevollmächtigte Geschäftsführer : Johann Imobersteg und Oskar Bwi.)

(Angestellte des Hattptbüreau in Basel: Fritz Müller, Albin Werdenberg, Hans Kupli, Johann Muri.)

Unteragenten : Name.

Wohnort.

Kanton.

Plüß, Albert Zürich Zürich.

Abplanalp, Hans Bern Bern.

Mei ringen Nägeli, Kaspar Held, Johann Huttwyl Hermann, Théophile St-Imier Hildtbrand, Johann Xweisiinmeu Lanz, Jakob Wiedlisbach Mamie, Job. Bapt.

Moutier Bassecourt Lâchât, Léon Jaussi, Joh. Rud.

Thun Olivier, Fried. Christian Lanenau 11 Prader, August Biel ·n Zwahlen, Peter Matten /Interlaken T) Urech, Gottlieb Ins T) Hodel, Johann Kottwyl Luzern.

Huber, Andreas Altorf Uri.

Annen, J. Märt.

Schwyz Schwyz.

Lienert, Emil Einsiedeln ·n Oethiker, Franz Lachen ·n Seiler, Otto Samen Unterwaiden o. d.,W.

Oertly, Heinrich Ennenda Glarus.

168

Zv/ilchenbart in Basel (Fortsetzung).

Name.

Pfluger-Berger, Karl Öchallenberg, Christian Grädel, Fritz Forster, Gustav Funk, Heinrich Thiemeyer, August Sonderegger, J.

Maggi, Moria Jösler, Hans Wüthrich-Lüdi, S.

Frey, Josef Meyer, Ulrich Bustelli, Cesare Burkhardt, Charles Righetti, Roberto Foletta, Giovanni Schär, Ernst Otto Stoppa, Adolfo Torti, Santino Blanchoud, Henri-Théod.

Veuillet, Gabriel Barcher, Emile de Riedmatten, Louis-Xavier Haller, Emile Kunz, Jean Gmehlin, Frédéric

Wohnort.

Solothuni ßasel

Kanton.

Solothurn.

Basel-Stadt.

7)

TJ

Schaffhausen 8t. Gallen Buchs Chur Ilanz Jenaz Aarau Kliusoiitu Kreuzungen Lugano Locflriio Someo Gerra Verzasca Locamo Chiasso Biasca Lausanne St. Maurice Brigue Sion Neuchâtel Chaux-de-Fonds Genève

Schaff hausen St. Gallen.

·n

Graubünden.

n n

Aargau.

·n Thurgau.

Ticino.

·n TI n T:

r ·n

Vaud.

Valais.

·n ·n

Neuchâtel.

fi Genève.

B. Passagebillet-Vei-käufer.

Danzas & Cie. in Basel.

(Firmainhaber: Jules Danzas in Paris und Laurent Werzinger in Basel.)

(Zur Geschäftsführung in der Schweiz einzig bevollmächtigt: L. Werzinger.)

Zweiggeschäfte : Zürich: Vorsteher: Ammann, Gustav, in Enge.

St. G a l l e n : ,, Hausninnn, Christian, in St. Gallen.

B e r n , den 16. Januar 1891.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Abtheilung Auswanderungswesen.

169

2. Wochenbülletin über die Ehen, Geburten und SterbefSlle in den Städten Groß-ZUrlch (94,955 Einw.), Groß-Genf (77,438 Einw.), Basel (72,799 Einw.), Bern (46,917 Einw.), Lausanne (34,fi26 Einw.), St. Gallen (29,388 Einw.), Chaux-de-Fonds (26,678 Einw.), Luzern (21,139 Einw.), Neuenbürg (.16,549 Einw.), Winterthur (16,549 Einw.), Biel (16,476 Einw.), Herisau (13,548 Einw.), Schaffhausen (12,496 Einw.), Freiburg (12,448 Einw.), Locle (11,497 Einw.), deren tìesammtwohnbevolkeruug, auf die Mitte des Jahres 1891 berechnet, 503,503 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

2. Woche, vom 11. bis zum 17. Januar 1891.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 66 Ehen, 269 Geburten (mit Einschluß der Todtgeburten) und 209 Todesfälle (mit Ausschluß der Todtgeburten) angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 31 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung gibt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Todtgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 11. bis zum 17. Januar.

Lebendgeburten.

Todtgeburten.

Gestorbene

(ohue
Eheliche.

Unehe- Ehe- Uneheliche. liehe. liche.

Ehe- Unche- Eheliche. liche. ' liehe.

Unehe^ liehe.

Der Wohnbevölkerung 32 angehörend . . . . ·no 10 42 5 Ü 22 -- 1 -- -- 2 7 3 2 Auswärtige -- l ö 24 Zusammen 223 11 44.

35 In. einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 20 2 ' 3 14 Wovon Auswärtige .

2 12 2 4 lili W£ wen v 1 2 2 ; Unter der GksainmtZf srkost leitet Nach dem Alter ausgeschieden, vertheilen sich die Sterticf'älle (mit Ausschluß der Todtgeburten) wie folgt:

Vom 11. bis zum 17. Januar.

Männlich Weiblich .

Zusammen

O--l Jahr.

80 Unbe1-4 5-19 20-39 40-59 60-79 Vonmehr kanntes Jahren. Iahten. Jahren. Jahren. Jahren. und Jahren. Alter.

2!)

'20

16 9

3 7

17 20

24 24

26 38

3 3

1

49

25

10

37

4H

64

6

1 i

no Auf ein Jahr und 1ÜQO Einwohner berechnet, ergibt sich für obgenannte.

15 Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeitsziffer : Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am » ,, ,,

Während der entsprechenden Woche im Jahre 1890

17. Januar 1891 21,o Sterbefällo auf 1000 Einwohner 10.

,, 23,3 , ,, 21.3 ,, ,, ,.

3.

,, r, ,, ,, üi. Oezc-inber löiJO 19.4

1889

20,« 23,i 16,»

38,«

«·' öl.« 25,a

Die Geburtenziffer butiägt 25,7 auf 1ÜOO Einwohner.

E 1

1891.

Vom 1. bis 17. J anuar.

Todssursachen.

Total.

2 3.

4.

5 ! 6 7.

Masern . . .

.

Scharlachfieber Diphtheritis i.nd Group Keuchhusten . .

Rothlauf .

ïypbns abdomiaaüs . .

.

13

1880.

Vom 12. bis 18. Januar.

18 89.

Vom 3. bis 19. J inuar.

Wovon Wovon Wovon Aus- Total. Aus- Totul. Aus- ; wärtige.

wartige.1 wärtige.

2 1 6 1

1

1 1

3 2

1

4 2 5 2

2 '

1 1

2 2

1 1 ;

1 1

4 53 126 14 15

2 10 4 1

9 30 28 U 10

1 1

4 2

2 1

5 4

1

.

.

.

.

7 1 1 3 4

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Akute Krankheiten der Lunge 12. Organische Herzfehler .

13. Schla^-fluß

11 33 28 10 8

14. Gewaltsamer Tod: Unfall . .

'15.

,, ,, Selbstmord ! 10 ,, ,, Mord . .

17.

,, ,, Unbestimmte Todesursache .

2 1 _

, 18. Angeborene Lebenssuhwäche i 19 Altersschwäche

19 4

| 20. Andere Todesursachen . . .

21. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

91 1

12 1

134

15

76

11

240

31

393*

39

218

26

'.

, · j

.

.

.

.

Zusammen

1

9

]

6 2 1 1 1

_ 14 12

14 14

* Grippe-Epidemie (Influenza).

Laut Angabe hatte in 64 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

171 GUnsilge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Keine Angaben.

In 6 Fällen.

In 13 Fällen.

In 52 Fällen.

i !

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, vcrtheilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungeuschwindsueht, ändern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durch fall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt : Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten · Lungenändern tuberkulösen infektiösen der Athmungsorgaue. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. 1 bis 8.)

Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich. Männlich. Weiblich. Mannlich. Weiblich.

Neuenburg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Herisau Schaff hausen . . . .

Frei bürg Lode . .

1 2

Ö

2 7 4 6 1 2

3 2 1

3 4 5 1 9 2

1 1

2 --

3

3 8 --2 1 1 -- -- 15

1

.--

-- -- 6

1 6 4 2 1 -- -- -- 14

Durchfall der kleinen Kinder

2

1

1 2

von 5 -- 8 Monaten.

2 1 4

-- -- 1 -- -- --

von 3--5 Monaten.

2 2 5 3 1 5 2 3 1 1

3

von 1--2 Monaten.

20

2

unter 1 Monat.

13

-- -- 1 7 3 2 -- -- 13 Infektiöse Krankheiten.

Groß-Zürich *) . . .

Groß-Genf**) . . .

Basel . . .

Bern Lausanne St. Gallen Chaux-de-Fouds . . .

-- 2 1 9 6 1 --1

Andere tuberkulöse Krankheiten.

Städte.

4 -- 1 2 3 3 -- --

Lungenschwindsucht.

5 3 1 2 4 -- -- 15

Akute Krankheiten der Lunge.

Von 0 bis 1 Jahr 1 ,, 4 Jahren n » 5 ,, 19 ,, n 20 ,, 39 ,, . 40 ,, 59 ,, . 60 ,, 79 ,, ,, 80 und mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

(M

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71 oa H a a o ga

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1 1

3

*) Zürich 'und seine 9 Ausgemeinden.

**) Genf mit Plainpalais, Eaux-Vives und P etit-Sa conneiE.

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1

1

.

1 g »·* *·

~ --

172

IVIorbielität.

Vom 11, bis zum 17. Januar 1891 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modiûzirte Blattern.

Keine Fälle.

2. Masern.

Basel-Stadt: 49 Fälle. -- Bern: 3 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 19 Fälle, wovon 4 in Neuecburg, 6 in Couvet, 3 in Fleurier und 6 in St-Snlpice.

3. Scharlach.

Groß-Ziirich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern: 8 Fälle, wovon 1 von auswärts. -- Neuerburg (Kanton) : 6 Fälle, wovon 4 in Fleurier und 2 in ilôtiers 4. Diphtheritia und Croup.

Groß-ZUrlch: lü Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 5 Fälle, wovon 3 ir Flenrier und 2 in Rochetbrt.

5. Keuchhusten.

Groß-ZUrich: 7 Fälle. -- Basel-Stadt: 8 Fälle.

6. Varicellen.

Groß-ZUrich: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 10 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Fleurier.

7. Bothlauf.

Groß-Zürich: 3 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle.

8. Typhus.

Basel-Stadt: 8 Jitile.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Basel-Stadt: l 7all.

173

Gesammtbestand der Kranken und

Aufnahmen in den Krankenanstalten der größeren Ortschaften der Schweiz.

Vom 11. bis 17. Januar 1891.

Kantonsspital ZUrich (448 Betten). --· Kranken- und Diakonissenanstalt in Neumünster-ZUrich (67 Betten). -- Theodosianum in Riesbach (55 Betten). -- Spital Genf (330 Betten). -- Hôpital Prieuré in Genf (34 Betten). -- ßürgerspital Basel (462 Betten). -- Kinderspital in Basel (56 Betten). -- Inselspitai Bern (320 Betton). -- Außerkrankenhaus in Bern (110 -Betten). -- Diakonissenhaus in Bern (110 Betten). -- Zieglerspital in Bern (120 Betten). -- Jennerspital in Bern (30 Betten). -- Lazareth Steigerhubel in Bern (48 Betten). -- Burgerspital in Bern (70 Betten). -- Kantonsspital Lausanne (395 Betten). -- Kinderspital in Lausanne (30 Betten). -- Kantonsspital St. Gallen (347 Betten).

-- Spital in Chaux-de-Fonds (45 Betten). -- Bürgerspital Luzern (110 Betten).

-- tìemeindespital in Neuenburg (54 Betten). -- Spital Pourtales Neuenburg (74 Betten). -- Spital Providence Neuenburg (47 Betten). -- Kantonsspital Wlnterthur (115 Betten). -- Spital Biet (81 Betten). -- Spital Herlsau (75 Betten).

-- Krankenhaus Schaff hausen (100 Betten). -- Bürgerspital Freiburg (105 Betten).

-- Spital Providence Freiburg (50 Betten). -- Spital Locle (16 Betten).

1. Aufnahmen der Kranken.

Zahl der aufgenommenen Kranken.

1.

2.

3.

4.

Pocken Masern Scharlach Keuchhusten

5. Diphtheritis und Group

6. ßothlauf 7. Unterleibstyphus 8. Andere infektiöse Krankheiten . . . .

9. Lungenschwindsucht 10. Andere tuberkulöse K r a u k h e i t e n . . . .

11. Akuter Gelenkrheumatismus 12. Akute Krankheiten der Athmungsorgane.

13. Akute Darmkrankheiten 14. Alle übrigen Krankheiten 15. Unfälle .

Total

Wovon von auswärts kommend.

l 2 13 --

-- l -- --

16

3

ü 9 50 58 39 16 61 10 349 _54 683

i( 20 25 16 5 13 2 142 19 249

2. Der Gesammtbestand der Kranken w a r am 10. Januar in den genannten Krankenanstalten 3043.

17. Januar in den oben erwähnten Anstalten 3172.

Er i s t am

174

Aufnahmen in den 17 im vorhergehenden Vom 30. März bis zum

C

o> J*

l

, 14 i 30. März ! 15

16 17 18 19

; 20

21 22

i 23

24 ! 25

26 27 28 29 · 30 31 11 32

33 34 '35 36 i1

37

38 , 39

40 41 42 43 44

i 45

46 47

' 48 1 49 : 50

.51 52

6. April 13. ,, 20. ,, 27. ,, 4. Mai H. n 18. ,, 25. ,, 1. Juni 8. ,, 15. ,, 22. ,, 29. ,, 6. Juli 13. ,, 20. ,, 27. ,, 3. Ausrast 10. ; 17. ,, 24. ,, 31.

,, 7. September 14.

,, 21.

,, 28.

,, 5. Oktober 12.

,, 19.

,, 26.

,, 2. November 9.

,, 16.

,, 23.

·,, 30.

,, 7. Dezember 14.

,, 21.

,,

-- 5. April -- 12. ,, -19.

,, -26. ,, -- S.Mai -- 10. ,, --17. ,, -24. ,, - 31. ,, -- 7. Juni -H. ,, -21.

,, -28. B -- 5. Juli -- 12. ,, -19, ,, -26. ,, -- . 2. August -- 9.

,, -16.

,, -23.

,, -30. ,, -- 6. September -- 13.

,, -20.

-27.

,, .

-- 4. Oktober -- 11.

,, -18.

-25.

-- 1. November -- 8.

,, -15.

,, -22.

,, -29.

,, -- 6. Dezember -- 13.

,, -20.

,, -27.

,,

Wovon Auswärtige

_ --

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S

5 3 3 5 3 3 1

2 4 7

3 3 5 1 3 5 -- 7 --1 3 --1 4 -- 3 2 -- 7 3 -- 1 -- i 3 1 8 1 -- 1 5 -- - l 3 -- 3 2 2 --1 --2 1 9 4 -- 2 2 --1 5 --1 -- 3 3 3 -- 1 2 --1 3 -- 6 1 i -- 9 2 Ì -- -- 1 -- --3 -- i -- 4 - ! l 7 _ -- i 3 -- 1 8 -- i 9 -- . 5 5 -- 3 10 _ , _ 8 -- | 2

1

62

164

7

28

18 10

Keuchhusten.

W och en.

Scharlach.

Krankiieitsformen.

1 -- -- 1 -- --1 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --1 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

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Alle übrigen Krankheiten.

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Lungenschwindsucht.

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Andere infektiöse Krankheiten.

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11. Dezember 18SJO.

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Durchschnittlicher,, Bestand.

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176

Rückseite.

Neue Sterbekarte.

Vom l Januar an in den 15 am Anfange des Bulletins genannten Städten eingeführt, Notiz für den Civilstandsbeamten.

Sofort nach Eingarg eine» Todesanzeige, bezw. eines Todesscheines, ist eine Sterbelmrte bis und mit Frage 7 genau auszufüllen und dem Arzt, welcher den Patienten behandelt hat. oder, wo eine ärztliche Behandlung nicht stattgefunden, dem nach dem Tode zugezogenen Arzt in Doppelconvert zuzustellen Innert 48 Stunden soll dieselbe in der Regel wieder m den Hunden des Civilstandsbeamten .sein, welcher sie dem eidg. statistischen Bureau Übersendet.

Wenn die Bescheinigung der Todesursache durch einen patentlrten Arzt unmöglich ist, woil weder eine ärztliche Behandlung, noch eine ärztliche Leicheuuntorsuchung stattgefunden hat, so soll dies von dem Uivilstandsbeamten unter F.oge 8 bezeugt und der Grund der Nichtboseheinigung angegeben werden.

Bemerkungen für den Arzt.

Frage 8. Es ist streng auseinander zu halten, was primäre oder ursächliche Erkrankung (Sa) una was Folgezustand, sekundäre Krankheit (Bb), ist.

Die Beantwortung von Frage 8 a (der für die Gesundheitspflege wichtigsten) ist oft schwierig, manchmal unsicher oder ganz unmöglich. Ist sie unmöglich, so soll dies durch einen Querstrich, ist sie unsicher, durch Beisetzung eines Fragezeichens angedeutet werden.

Bei gewaltsamem Todesfällen genaue Angabe der Art und Veranlassung, des Datums des Unfalls und ob es sich um Selbstmord (Motiv, Geisteskrankheit), fremde strafbare Handlung oder Zufall handelt.

Frage 8 b ist meist leichter zu beantworten, da es sich um Zustände handelt, die der A::zt entweder beobachtet hat oder durch die Untersuchung nach dem Tode (Autopsie ? Frage 9) feststellen kann. Hier sind namentlich auch die Folgezustilnde von Unfällen (z. B. Natur und Sitz der Verletzungen, Frakturen, Luxationen, Hirnverletzungen, sekundäre Entzündungen etc.) anzugeben.

Unter Frage 8 c bind solche pathologische Zustände zu notiren, die, nebenhergehend, auf den Verlauf und Ausgang der Hauptkrankheit von Einfluß waren, z. B. Verkrümmungen der Wirbelsäule bei Lungen- und Herzleiden, Alkoholisnius bei akuten Krankheiten, Geisteskrankheiten etc.

Frage 10. Bemerkungen, welche für die Beurtheilung des Falles von Werth sind; so namentlich Angaben über die sozialen und die Wohnverhältnisse. Letztere sollen, wenn irgendwie möglich, in allen Fällen angegeben werden, wo der Tod die Folge einer epidemiseh-kontagiösen oder tuberkulösen Erkrankung gewesen ist. Die zu berücksichtigenden Punkte sind: I. Wohnräume: 1. Größe; 2. Lage in Bezug auf die Sonnenbestrahlung; 3. Ventilation ; 4. Heizung; 5. Feuchtigkeit infolge schlechter Bauart; 6. Feuchtigkeit infolge schlechter Benützung (Kochen, Waschen im Zimmer etc.).

II. Schlafrauin : die gleichen 6 Punkte.

III. Beseitigung der Abfallstoffe: 1. Abtritte; 2. Abwasser.

IV. Trinkwasserversorgung.

Wenn eine \\ ohuung in einem oder einigen dieser Punkte nach allgemein gültigen Grundsätzen, immerhin unter Berücksichtigung ländlicher oder städtischer Verhältnisse, mangelhaft ist, so soll dies unter Benützung der betreffenden römischen und arabischen Ziffern angegeben werden, z. B. : Mangelhaft: I, l, 3, 6; U, 2, 3, 4; IH, 1.

oder Mangelhaft: I, 2, 4; II, 1; IV (Sodbrunnen) etc.

Eidg. statistisches Bureau.

177

Bulletin Nr. l über die

ansteckenden Krankheiten der Hausthiere in der

Soh^veiz vom 1. bis 15. Januar 1891.

(Herausgegeben vom Schweiz. Landwirthschafts-Departement in Bern.)

Vorkommende Abwürgungen: 8t = Ställe ; W = Weiden ; P = Pferde ; B = Rindvieh ; Schw = Schweine; Z = Ziegen; Schf = Schafe; H = Hunde.

Die in Klammern (*) aufgeführten Fälle sind neu seit letztem Bulletin.

Das Bulletin Über die ansteckenden Krankheiten der Hausthiere wird auf beim schweizerischen Landwlrthschaftsdepartement gestellte frankirte Anfrage hin unentgeltlich allen Sanitätsbehörden, patentlrten Thlerärzten, ViehInspektoren und Zeitungsredaktionen zugesandt.

Milzbrand.

Bern. Bez. MUnster, Seehof, l R ; Bez. Laupen, Frauenkappelen, l R; Bez. Kunolfingen, Gysenstein, \ R; Bez. Delsberg, Saulcy, l R -- Total 4 R umgestanden.

Solothurn. Bez. Lebern, Rüttenen, l R umgestanden.

Gesammttotal 5 Fälle.

Maul- und Klauenseuche.

Zürich. Bez. Zürich, Au/Sersihl, \ St (13 R«), Enge, l 8t (4 R*), Wiedikon, \ St (6 R*), Wollishofen, \ St (.15 R*), Albisrieden, 2 St (6 R*); Bez Affoltern, Maschwanden, l St (12 R*, 3 Schw*), Mettmenstetten, l St (42 R*, 4 Z*, 8 Schw*), Ottenbach, l St (5 R*, 2 Sehw*); Bez. Meilen, Hombrechtikon, 2 St (12 R*, l Schw*); Bez. BUlach, Höri, 2 St (12 R*, l Z*, 3 Schw*); Bez.

Dielsdorf, Dänikon, 5 St (38 R*, 2 Z*, 6 Schf*), Neerach, 4 St (20 R*, l Z*, l Schw*), Niederglatt, l St (10 R*), Stadel, l St (7 R*, l Schw*); Bez. Morgen, Langnau, l St, 10 R, Wädensweil, Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. I.

13

178

l 8t (4 R*) - Total 32 St, 216 R, 19 Schw, 6 Seht. 8 Z, wovon (206 R*, 19 Schw*, 6 Seht*, 8 Z*).

Bern. Bez. Courtelary, Villeret, l St (2 R*) ; Bez. Biel, Biel, 1 St (4 Schw*) abgeschlachtet; Bez. Bern, Bern, l St (9 Schw*) abgeschlachtet; Bez. Konolfingen, Höchstetten, l St (2 Schw*) abgeschlachtet; -- in Villeret Ansteckung durch die im Bulletin Nr. 24/1890 erwähnten italienischen Ochsen; nach Biel, Bern und Höchstetten Einschleppung durch Schweinetransporte aus Lauen -- Abschlachtung allerorts durchgeführt -- Total 4 St (2 R*, 15 Schw*), wovon (15 SchW*) abgeschlachtet.

Schwyz. Bez. Schwyz, Alpthal, l St (7 R*, 2 Z*) ; Bez. EinSiedeln, Einsiedeln, 2 St (16 R*); Bez. Höfe, Freienbach, 3 St (14 R*, 3 Z*), wovon (l R*) abgeschlachtet -- Total 6 St (37 R*, 5 Z*i, wovon (1 R*) abgesehlachtet.

Glarns. Bey.. Hinterland, Häzingen, l 8t (11 R*), Schwanden, 3 St (13 R*, 2 Schw*) -- Total 4 St (24 R*, 2 Schw*).

Appenzell A. Rh. Bez. Hinterland, fierisau, 5 St (61 R*, 9 Schw*), Stein, \ St (2 R*, 5 Schw*) ; Bez. Vorderland, Heiden, \ St (3 R*), Wahenhausen, \ 8t (4 R*); Bez. Mittelland, Gais, 2 St (10 R*, 7 Schw*) -- Total 10 St (80 R*, 21. Schw*).

Appenzell I. Kh,, Appenzell, 4 St, 59 R, 5 Z, 32 Schw, 5 Schf, Schlatt-Haslen, 3 St, 41 R, 58 Schw, 17 Z, Oberegg, l St (7 R*) -- Total 8 St, 107 R, 90 Schw, 5 Schf, 22 Z, wovon (7 R*).

St. Gallen. Bez. Rorschach, Rorschach, l St (19 R*), wovon (4 R*) abgeschlachtet, Goldach, l St (3 R*), Steinach, l St (12 R*), Eggersriet, l St (6 R*); Bez. Unter-Rheinthal, Berneck, 13 St (26 R*, 15 Z*, 65 Schw*, 2 Schf*), wovon (l R*, 65 Schw*) abgeschlachtet; Bez. Ober-Rheinthal, Altstätten, 2 St (15 R*, 2 Schw*) ; Bez. Werdenberg, Buchs, l St (6 R*, l Z*, l Schw*), Grabs, 2 St (25 R*, 2 Z°, 7 Schf*, 9 Schw*); Bez. See, Jona, l St (15 R*); Bez. Ober-Toggenbürg, Ebnat, l St (12 Schw*), wovon (4 Schw*) abgeschlachtet; Bez. Neu-Toggenburg, Wattwil, l St (6 R*, 2 Z*, 2 Schw*), wovon (l Schw*) abgeschlachtet; Bez. Alt-Toggenburg, Mosnang, 3 St (35 R*, l Schw*), Bütschwil, l St (13 R*, l Schf*); Bez. UnterToggenburg, Jonschwil, l St (7 R*, l Z*), Flawil, 1 St (7 R*); Bez. Wil, Oberbüren, l St (l R,*); Bronschhofen, l St (13 R*), Zuzwil l St (6 R*); Bez. Goßau, Goßau, 4 St (43 R*), Straubenzell, 3 St (26 R*, 1 Schw*) -- Nach Mosnang, Bütschwil, Jonschwil, Flawil, Oberbüren, Bronschhofen, Zuzwil, Goßau und Straubenzell Verschleppung vom Markt in Goßau, wohin ein Händler mit Vieh gefahren, das die Quarantäne nicht bestanden hatte; Strafuntersuchung angehoben -- Total 41 St (284 R*, 93 Schw*, 21 Z*f 10 Schf*), wovon (5 R*, 70 Schw*) abgeschlachtet.

179

Granbünden. Bez. Plessur, Chur, 3 St (18 R*, 3 Z*, l Schf*, 2 Soliw*), Malix, 4 St (49 R«, 11 Z*, 24 Schi'*, 14 Sehw*), Churwalden, l St, 15 R; Bez. Ober-Landquart, Küblis, l St, 19 R, Davos, l St, 8 R; Bez. Imboden, £ms, 6 St (22 R*, 3 Z*, 26 Schw*) -- Total 16 St, 131 R, 17 Z, 25 Seht, 42 Schw, wovon (89 R*, 17 Z*, 25 Seht*, 42 Schw*).

Thnrgau. Bez. Arbon, Romanshorn, 1 St (7 R*), wovon (l R*) abgeschlachtet, Roggweil, 4 St (23 R*), Frasnacht, l St (5 R*); Bez. Bischofszell, Räuchlisberg, l St, 12 R, wovon (l R*) abgeschlachtet; Bez. Kreuzungen, Altnau, 3 St, 13 R, (4 R*), wovon (l R*) abgeschlachtet, Zuben, l St, 7 R; Bez. Mlinchweilen, Sirnach, l St, 10 R,'Heiligkreuz, l St (5 R*, 3 Z*); Bez. Steckborn, Rapersweilen, l St ('2 R*J ; Bez. Weinfelden, Märstetten, 3 St, 11 R, l Schw, wovon (4 R*), Hugelshofen, 4 St, 14 R, 4 Z, Ottoberg, 3 St, 14 R, 2 Schw, wovon (l R*). Wigoltingen, l St, 9 R, 2 Schw, Opfershofen, l St (6 R*), Grießenberg, 2 St (27 R*, 55 Schw*); nach Opfershofen Eiusohleppung durch aus Pfullendorf (Großherzogthum Baden) eingekauftes Vieh -- Total 28 St, 165 R, 60 Schw, 7 Z, wovon (84 R*, 55 Schw*, 3 Z*) und 3 R abgethan ; hievon (2 R*).

Tessili. Bez. Mendrisio, Mendrisio, l St (2 R*).

Neuenburg. Bez. Neuenburg, St. Biaise, 2 St (5 R*, 3 Schf*) ; Bez. Val-de-Ruz, Chésard-St. Martin, 2 St (25 R*, l Schw*, 5 Schf*); nach St. Biaise Einsclileppung durch einen Mastochsen aus Italien, welcher zu dem in Biel verseucht befundenen Transporte gehörte (s. Bulletin Nr. 24/1890); die Infektion in Chesard-St. Martin kann nur durch Uebertragung des Krankheitsstoffes durch den Besitzer selbst, welcher auf den letzten Viehmärkten in Biel verkehrte, erfolgt sein -- Total 4 St (30 R*, 8 Schf*, 1 Schw*).

Gesammttotal 154 St, 1555 StUck Vieh, wovon 94 StUck abgeschlachtet.

Vermehrung seit 31. Dez. 1890 9 St, 252 StUck Vieh.

Rothlauf der Schweine.

Zürich. Bez. Meilen, Meilen, 2 Schw verseucht.

Luzern. Bez. Luzern, Horw, 8 Schw umgestanden, 4 Schw verdächtig.

Scbaffhansen. Bez. Reiath, Bibern, l Schw; Bez OberKlettgau, Gächlingen, l Schw -- Total 2 Schw umgestanden.

Gesammttotal 10 Schw umgestanden, 2 Seuchen- und 4 Verdachtsfälle.

180

Konstatirte Gesetzesverletzungen, Lnzern. Bußen: Zwei von je Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine).

Schwyz. Bußen: Drei von je Fr. 10 und fünf von je Fr. 5 (Nichteinlösung von Gesundheitsscheinen).

Obwalden n. d. W. Buße von Fr. 10 (Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).

Solothnrn. Bußen während des letzten Quartals 1890 : Zwölf von je Fr. 5, eine von Fr. 10, zwei von je Fr. 15 und je eine von Fr. 20 und Fr. 40 (diverse Gesetzesverletzungen).

Basel-Landsehat't. Bußen : Eine von Fr. 10 (Nichlabgabe des Gesundheitsscheines) ; eine von Fr. 20 (Uebertretung der Fleischschauverordnung).

Appenzell A. Rh. Bußen: Eine von Fr. 5 (verspätete Abgabe eines Gesundheitsscheines); eine von Fr. 100 (verspätete Anzeige des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche und Befahren eines Viehmarktes nach erfolgtem Ausbruch) ; eine von Fr. 20 (Verkauf ohne Feststellung des Käufers); eine von Fr. 80 (Ueberlretung der QuarantänevoriBchriften).

St. Gallen. Bußen : Drei von Fr. 5 bis 10 (Anstände betreffend Gesuedheitsscheine) ; eine von Fr. 10 (Hausirhandel mit Schweinen) ; eine von Fr. 20 (Stallbannbruch).

Graubünden. Buße von Fr. 15 (vorschriftswidrige Verstellung von Vieh).

Aargan. Bußen : Je eine von Fr. 12 und Fr. 8 und je zwei von Fr. 10 und Fr. 5, sammt jeweiligen Kosten (verschiedene Anstände).

Thnrgau. Bußen : Eine von Fr. 200 (Verschleppung der Maulund Klauenseuche); gegenüber einem Viehinspektor und einem Händler je eine von Fr. 150 (vorschriftswidrige Ausstellung resp.

Benutzung von Gesundheitsscheinen); eine von Fr. 5 (Nichtabgabe eines Gesundheitsscheines).

Waadt. Bußen : Je eine von Fr. 10 und Fr. 5 (Anstände betreffend Gesundheitsscheine) ; eine von Fr. 5 (vorschriftswidriger Transport von Schweinen); eine von Fr. 5 (Unterlassung der Angabe des Käufers).

Wallis. Buße von Fr. 7 (Anstand betreffend Gesundheitsschein).

Neuenburg. Buße von Fr. 40 und Fr. 10 Kosten (Verletzung von Art. 4 des Bu;.idesgesetzes vom 8. Februar 1872).

Gent*. Eine Buße von Fr. 50 (Nichtabgabe von Gesundheitsscheinen).

181

Rückweisung.

Der Grenzthierarzt bei der Zollstätte Unterhallau hat am 12. Januar zwei Kühe von der Einfuhr zurückgewiesen, weil dieselben nicht von vorschriftsgemäßen Gesundheitsscheinen · begleitet waren.

-A^u. s l » n cl.

Baden. 15.--31. Dezember 1890: Milzbrand, 9 Fälle; Rauschbrand, 3 Fälle; Maul- und Klauenseuche, erloschen in 77, weiter verbreitet in 24, neu aufgetreten in 49 Gemeinden ; Ende des Monats herrschte die Seuche noch in 119 Gemeinden.

Schwaben und Neuburg. Dezember 1890: Rotz, l Fall; Maul- und Klauenseuche, in 84 Gemeinden circa 2700 Thiere verseucht und verdächtig.

Oesterreich - Ungarn ist laut Ausweis vom 14. Januar frei von der Rinderpest. Zu dieser Zeit herrschte Maul- und Klauenseuche Lungenseuche Ortschaften Ortschaften in Nieder-Oesterreich . 48 5 Ober-Oesterreich . . 18 l TI _ Salzburg . . . .

10 -- ,, Tyrol und Vorarlberg 13 (Bez.Bregenz,Bludenzu. Feldkirch) -- ,, Böhmen 317 24 ,, Steiermark . . . .

l -- ,, Mähren 17 26 ,, Schlesien . . . .

8 9 ,, Galizien 30 3 ,, Bukowina . . . .

3 -- ,, Ungarn (6. Januar) . 375 35

"V e r s c h i e n e n e s.

lieber die Quarantäne.

In den letzten Jahren ist die Maul- und Klauenseuche öfters und die ansteckende Lungenseuche wiederholt über die österreichische Grenze in die Schweiz eingeschleppt worden. Seit dem 1. Januar

182 1887 werden zwar sämnitliche über unsere Grenzen eingeführten Thiere durch eidgenössische Grenzthierärzte untersucht. Bei jeder ansteckenden Thierirankheit vergeht aber von der Ansteckung weg bis zum Ausbruch ein je nach der Krankheit verschieden langer Zeitraum, das sogenannte Stadium der lukubation, während welchem das angesteckte Thier vollständig gesund erscheint. Bis jetzt konnte in keinem Falle nachgewiesen werden, daß ein wirklieh seuchenkrankes Thier über die Grenze eingelassen worden wäre.

In allen Fallen wurde die Krankheit im Zustand der Inkubation eingeschleppt.

Da das im Jahre 1883 -- also vor der Neuorganisation des eidg. Landwirthschaftsdepartemenls -- mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossene und von der Bundesversammlung e i n s t i m m i g genehmigte sog. ,,Viehseuchen- Uebereiukommeu u die Viehsperre zwischen den beiden vertragschließenden Theilen nicht erlaubt, so verfugte der Bundesrath am 27. März 1889, daß särnrntliches über die österreichische Grenze eingeführte Rindvieh, die Schweine, Schafe und Ziegen direkt, d. h. auf dem kürzesten Wege, an den Bestimmungsort au führen, dort zu schlachten oder einer zehntägigen Quarantäne zu unterwerfen seien.

Unter Q u a r a n t ä n e versteht man die Verhängung des S t a l l b a n n e s über das der Ansteckung verdächtige Vieh. Letzteres muß unter Beobachtung während zehn Tagen im Stalle verbleiben; es darf während dieser Zeit weder an öffentliche Brunnen zur Tränke, noch über öffentliche Straßen geführt werden.

Wird diese Vorschrift genau ausgeführt, was nicht nur die Ortspolizei, sondern auch die zumeist bedrohten Nachbarn überwachen sollten, so kann die Krankheit wohl in dem betreffenden Stall, in welchen das verdächtige Vieh gestellt wurde, aus brechen ; sie kann sich aber nicht weiter verbreilen. Der Transport von der Grenze an den Bestimmungsort darf nur einen Tag dauern ; die Quarantäne ist. da anzutreten, wo das Vieh am ersten Abend hingelangt. Da bei der Maul- und Klauenseuche der Ansteckungsstoff in den bei dieser Krankheit, auftretenden Blasen enthalten ist und da beim Eintritt über die Grenze noch keine solchen vorhanden waren, so können bis am Abend des Binfuhrtages auch keine Blasen platzen und den Krankheitsstoff auf Straßen und in den Eisenbahnwagen u. s. w. verbreiten. Eine Ansteckung durch derartiges verdächtiges
Vieh ist daher nur möglich, wenn dasselbe oder die Viehführer mit dem Krankheitsstoff äußerlich behaftet über die Grenze kamen. Solche Fälle mögen vorkommen ; Verschleppungen sind aber eher durch die Menschen, als durch die nur verdächtigen Thiere zu fürchten.

183 Gegenüber diesem Bundesrathsbeschluß haben einige Kantonsregierungen und landwirtschaftliche Vereine verlangt, daß die zehntägige Quarantäne nicht an den Bestimmungsort, sondern auf Kosten de:1 betreffenden Handelsleute an die G r e n z e zu verlegen sei.

Das schweizerische Landwirthschaftsdepartement konnte sich nicht entschließen, diese ßegehr.en zu befürworten, und zwar aus folgenden Gründen: Im Jahre 1889 sind 34,735 Stück Großvieh und 60,477 Stück Kleinvieh über die österreichische Grenze in die Schweiz eingeführt worden. Würde sich diese Einfuhr regelmäßig auf das ganze Jahr vertheilen, so würden täglich 95 Stück Großvieh und 165 Stück Kleinvieh über die Grenze treten. Es müßten somit a l l e r m i n d e s t e n s für die zehnfache Zahl, nämlich für 950 Stück Großvieh und für 1650 Stück Kleinvieh, gut abzuschließende und leicht zu desinfizirende, das heißt sehr solide Stallungen erstellt werden. Dies würde große Summen und einen bedeutenden Zeitaufwand erfordern und betreffend Wasserversorgung und Verproviantirung enorme Schwierigkeiten bieten. Der Betrieb und die Ueberwachung dieser Quarantäneanstalten müßte militärisch organisirt und die erforderliche zahlreiche Mannschaft militärischer Disziplin unterworfen werden.

Es ist eingewendet worden, daß die Einfuhr bedeutend abnehmen werde, weil die Handelsleute neben den andern Unzukömmlichkeiten auch die Kosten für den Unterhalt der Thiere während der Quarantäne tragen müssen, und daß infolge der verminderten Einfuhr auch die Kosten der Quarantänelokalitäten und <3ie Schwierigkeiten in Bezug auf Verwaltung und Ueberwachung sich entsprechend vermindern dürften.

Dies ist richtig; auch ist zuzugeben, daß es sogar wünschenswerth wäre, wenn die gesammte Einfuhr von sogenanntem Jungund Nutzvieh ganz unterbliebe, weil die Schweiz ja selber einen Ueberschuß an Jung- und Nutzvieh erzeugt und zur Ausfuhr bringen muß und weil das Nutzvieh als größter Seuchenverschlepper betrachtet werden darf.)* Schlachtvieh jeder Gattung haben wir aber -- zur Zeit wenigstens noch -- absolut nöthig, und wenn die Einfuhr desselben aus Oesterreich-Ungarn durch irgend eine Maßregel vermindert würde, *) In den Tabellen über die Ein- und Ausfuhr erscheint die Einfuhr von Jungvieh in die Schweiz deßwegen größer als die Ausfuhr, weil unter dem Namen ,,Jungvieh" auch alle M a s t k ä l b e r mitgezählt werden. (Jeher eine einzige Zollstätte des Kantons Genf sind z. B. 1889 über 10,000 Mastkälber eingeführt worden.

184 so müßte der Ausfall wahrscheinlich durch das erfahrungsgemäß nicht weniger gefährliche, aber durchschnittlich geringwertigere italienische Schlachtvieh gedeckt werden.

Wenn das Vieh während 10 Tagen in den Quarantäne-Stallungen gesund bleibt und wenn infolge strenger Ueberwachung Krankheitsverschleppungen durch Menschen, Futter, Wasser, Dünger etc. unterblieben sind, so kann man diese Thiere mit Bezug auf die K l a u e n s e u c h e allerdings als unverdächtig entlassen; denn das Inkubationsstiidium dauert bei dieser Krankheit nicht länger als zehn Tage. Bei der viel gefährlichem ansteckenden L u n g e n s e u c h e vergeh! aber vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit ein viel längerer Zeitraum, in einzelnen Fällen sogar bis EU acht Monaten, und das Inkubationsstadium geht fast unmerklich in das erste Krankheitsstadium über. Der Ansteckungsstoff ist zudem sehr flüchtig; er wird nicht nur durch kranke und im Inkubationsstadium befindliche Rinder, sondern auch durch rekonvaleszsnte und selbst durch schon als geheilt betrachtete Thiere, sowie durch Futter, Dünger, Wärter etc. verbreitet. (Setnmer.)

Welche Folgen könnten nun entstehen, wenn lungenseuchekrankes oder mit dieser Krankheit angestecktes Vieh in die Quarantänestal] ungen verbracht, dort den Ansteckungsstoff verbreitet und wenn dann die betreffenden Heerden ohne weitere Ueberwachung nach allen Richtungen in das Land verschickt würden?

Die Einwendung, gleiche Folgen könnten auch bei der Quarantäne am Bestimmungsort entstehen, ist deßhalb nicht stichhaltig, weil bis jetzt die Lungenseuche ausschließlich durch Mastvieh eingeschleppt wurde, welches in der Regel nicht mit Zucht- oder Nutzvieh in Berührung kommt, sondern am Bestimmungsort so bald wie möglich geschlachtet wird.

Die Quarantäne an der Grenze ist folglich nicht nur keine Anstalt, welche Garantie dafür bietet, daß nur gesundes Vieh dieselbe verläßt, sondern sie bildet an der Grenze in der Regel eigentliche Seuchenherde, weßwegen unseres Wissens kein Staat mehr dieselbe anwendet. Der Vorsteher des schweizerischen Landwirthschaftsdepartements, Herr Bundesrath Dr. Deucher, hat denn auch, anläßlich der Geschäftsprilfung, im Nationalrath mit aller Entschiedenheit erklärt, daß er nie zur Einführung der Grenzquarantäne Hand bieten werde, und dieser Erklärung hat
sowohl die Geschäftsprüfungskommissio:i als der Nationalrath beigepflichtet.

Man hat auf Italien hingewiesen, welches im verflossenen Jahre gegen unser Exportvieh eine Grenzquarantäne auf unserem Boden verhängt hatte. Dieser Maßregel ist aber schweizerischerseits nie ein viehseuchenpolizeilicher Charakter zuerkannt worden, denn ge-

185 rade diese sogenannte Quarantäne hat gezeigt, daß nur gesundes Vieh aus unserem Lande ausgeführt wurde. -- Wäre die Maulund Klauenseuche oder gar die ansteckende Lungenseuche unter dem an der Grenze jeweilen auf mehrere Tage angehaltenen Vieh ausgebrochen, so würden schwere Folgen für den Viehstand b e i d e r L ä n d e r kaum ausgeblieben sein.

Seucheneinschleppuogen können nur durch V i e h e i n f u h r v e r b o t e verhindert werden, und dies übrigens nur t h e i l w e i s e , weil trotz Grenzsperre der Ansteckungsstoff durch Menschen, thierische und andere Stoffe, namentlich auch durch eingeschmuggeltes Vieh über die Grenze gebracht werden kann. Viehsperren sind überhaupt nicht so leicht zu verhängen, wie Viele zu glauben scheinen.

Unser Land ist nicht nur auf die Einfuhr von Schlachtvieh, sondern in ganz erheblichem Maße auf die Ausfuhr von Zuchtund Nutzvieh angewiesen. Wenn wir aber freie Ausfuhr für unser Vieh verlangen wollen und verlangen müssen, so dürfen wir das Gleiche unsern Nachbarstaaten nicht ohne Noth versagen.

Grenzsperren schädigen nicht nur den Fremden, sondern auch uns selber. In dieser Beziehung ist es geradezu auffallend -- um nicht zu sagen unverständlich -- daß nach jeder noch so nothwendigen und noch so unerheblichen Beschränkung des Viehverkehrs an der Grenze, welche die Bundesbehörden verordnet haben, die Klagen und Reklamationen in e r s t e r L i n i e und a m e i n d r i n g l i c h s t e n .aus l a n d w i r t h s c h a f t l i e h e n K r e i s e n e r tönten und nicht etwa -- wie man annehmen sollte -- aus dem.

Gebiete der Nachbarstaaten oder aus den Kreisen der Fleischkonsumenten.

Dies war der Fall, als die Viehuntersuchung an der Grenze durch vom Bunde bestellte Thierärzte die Beschränkung der Zahl der Einfuhrstationen und der Einfuhrzeiten nothwendig machte, ferner als im verflossenen Frühjahr der Bundesrath die Einfuhr von Nutzvieh über die österreichische Grenze während der Dauer der Alpauffahrt verboten hatte.

Erst kürzlich wurde aus Graubünden die Wiederöffnung der Zollstätte Luziensteig für die Vieheinfuhr verlangt, während doch kaum ein Kanton in dem Maße auf Viehzucht und Viehausfuhr angewiesen ist wie Graubünden und jedenfalls keiner so große Schwierigkeiten beim Bekämpfen der Viehseuchen zu überwinden hat wie "dieses Land.

Wir haben oben
schon darauf hingewiesen, daß Einfuhrverbote oder Verkehrsbeschränkungen an der e i n e n Grenze nothwendigerweise Mehreinfuhr über die a n d e r e Grenze und damit vermehrte Gefahr für diese zur Folge haben müßten.

186 Einfuhrverbote sind folglich nur in Ausnahmefällen und als letztes Kampfmittel in Anwendung zu bringen und hauptsächlich zu dem Zwecke, eine bessere Beachtung der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften seitens der am freien Verkehr interessirten Kreise zu erzielen.

Man kann nicht genug wiederholen, daß in der genauen Handhabung unserer Gesetze und Verordnungen über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen die beste Gewähr dafür liegt, daß ansteckende Thierkrankheiten -- deren Einschleppung unter keinen Umständen ganz vermieden werden kann -- sich nicht verbreiten, sondern rasch zum Erlöschen gebracht werden.

Den Beweis für diese Behauptung liefern diejenigen Kantone, in welchen die Handhabung der Viehseuchenpolizei durch verantwortliche Organe überwacht wird und in denen seit Jahren keine Thierseuche mehr erheblichen Schaden verursacht hat, obwohl auch dahin Schlachtvieh aus Oesterreich-Ungarn und aus I t a l i e n gebracht wird.

Seit die Handhabung der Viehseuchenpolizei im Kanton St. Gallen -- Dank den Bemühungen der dortigen Sanitätsbehörde -- eine bessere geworden und seitdem die Ueberwachung der Quarantäne am Bestimmungsort dadurch erleichtert worden ist, daß an der Grenze das betreffende Vieh mit dem Datumbrand bezeichnet wird, h a t sich -- t r o t z v e r m e h r t e r E i n s c h l e p p u n g s f ä l l e -- die Zahl der an Maul- und Klauenseuche erkrankten und derselben verdächtigen Thiere im Kanton St. Gallen von 13,967 Stück im Jahre 1889 auf 4450 Stück im Jahre 1890 vermindert.

Es wurde behauptet, die Quarantäne am Bestimmungsort sei gerade dazu angethan, die Thierseuchen zu verbreiten. Unser Viehseuchenbülletiu beweist das Gegentheil. denn im Jahre 1889, während dessen z w e i t e r H ä l f t e die Quarantäne nur vorgeschrieben war, wurden in 416 Gemeinden 1996 Ställe und Weiden verseucht; es trifft somit auf jede verseuchte Gemeinde durchschnittlich 4,s verseuchte Ställe oder Weiden. Im Jahre 1890 -- während welchem s t e t s die Quarantäne für das Vieh aus Oesterreich-Ungarn angewendet werden mußte -- wurden in 430 Gemeinden 1092 Ställe und Weiden verseucht. Es trifft somit auf die Gemeinde durchschnittlich zur mehr 2,6 Ställe oder Weiden. Noch günstiger stellt sich dus Verhältnis im Kanton St. Gallen während der zweiten Hälfte des abgelaufenen Jahres, während welcher die
Seueheneinschleppungsfäll in besorgniserregender Weise sich mehrten.

Es wurden in 107 Gemeinden nur mehr 184 Ställe oder Weiden verseucht, d. h. durchschnittlich in jeder Gemeinde nur 1,7 Ställe oder Weiden. Dieses günstige Verhältnis in dem der Gefahr am

187 meisten ausgesetzten Kanton darf unzweifelhaft der Quarantäne und dem Umstand zugeschrieben werden, daß vom 1. Juli an die Ueberwaehuug derselben durch den an der Grenze den Thieren aufgedrückten Datumbrand wesentlich erleichtert wurde.

Beim Schlachtvieh bietet die Quarantäne am Bestimmungsort keine Schwierigkeiten, da dasselbe jederzeit geschlachtet werden darf. Wer aber ausländisches Nutzvieh dem Brzeugniß des eigenen Landes vorzieht, der mag auch die Unannehmlichkeiten, welche ihm aus der Quarantäne am Bestimmungsort erwachsen, mit in den Kauf nehmen !

Zum Schlüsse sei noch ein Vergleich gestattet. Die Viehseuchenpolizei des benachbarten Großherzogthums Baden wird durch das -- unter vorzüglicher zentraler Leitung stehende -- thierärztliche Personal gehandhabt und sie gilt denn auch in Deutschland mit Recht als musterhaft. Ein Beweis dafür mag schon darin liegen, daß im ganzen Großherzogthum im Jahre 1886 nur ein und im Jahre 1887 nur s e c h s Thiere an Maul- und Klauenseuche erkrankten.

Bekanntlich war die Einfuhr von Klauenvieh aus OesterreichUngarn und aus Italien nach Deutschland bis nahe zum Schlüsse des abgelaufenen Jahres verboten. Seucheneinschleppungen, unter denen wir so schwer leiden, konnten somit aus jenen Ländern nach Deutschland nicht stattfinden.

Im Jahre 1890 sind aber in Baden 22,238 Stück und in Württemberg b ; s Ende November sogar 87,532 Stück an Maulund Klauenseuche erkrankt oder der Ansteckung verdächtig befunden worden. Wir hatten bekanntlich 13,492 Fälle.

Beziehen wir nun die Zahl der erkrankten Thiere auf die Gesammtzahl der gemäß jeweiliger letzter Viehzählung in diesen drei Ländern vorhandenen ansteckungsfähigen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, so erkrankten im Großherzogthum Baden 2 °/o, in Württemberg 4,se °/o, in der Schweiz trotz der Einfuhr aus Oesterreich-Ungarn und Italien und trotz des bei uns mehr als anderswo üblichen Weidganges nur O,BT °/o.

Es ergibt sich somit, daß unsere viehseuchenpolizeiliche Gesetzgebung den Vergleich wohl aushallen darf und daß eine genauere Handhabung derselben und namentlich der Vorschriften über die Quarantäne am Bestimmungsorte den Schaden aus Viehseuchen auf das Minimum herabdrücken wird, indem erwiesenermaßen weder die Lungenseuche noch die Maul- und Klauenseuche in der Schweiz je von selbst (spontan) aufgetreten ist.

188

Pferdezucht.

Die schweizerischen Pferdezüchter werden hiemit darauf aufmerksam gemacht, daß die Vollbluthengste Bee-Hellouin und Uxbridge vom 1. Februar nächsthin an bis auf Weiteres in der Beschälstation Thtin (eidgenössische Pferderegieanstalt) gegen ein baar zu erlegendes Sprunggeld von Fr. 20 zur Zucht zur Verfügung stehen.

Bezüglich tes Eisenbahntransportes von Stuten, welche den Vollbluthengsten zugeführt werden, siud vom schweizerischen Eisenbahnverband folgende erleichternde Bedingungen ausgewirkt worden : 1. Für den Hintransport nach einer Beschälstation ist die tarifmäßige TVxe zu bezahlen ; 2. der Versender hat der Abgangsstation zu erklären, daß der Transport zum Zwecke der Zufuhr seiner Stute nach einer eidgenössischen Beschälstation stattfinde; 3. auf diese Erklärung hin stellt die Abgangsstation ein Doppel des Empfangscheins für den Hintransport aus, welches von der Empfangsstation dem Empfänger als Legitimation für die spätere Rücksendung auszuliefern ist; 4,, der Rücktransport nach der ursprünglichen Abgangsstation wird gratis, erfolgen, insofern jeweilen bei der Aufgabe zum Rücktransport ein von der Regieanstalt ausgestellter und abgestempelter Belegschein vorgewiesen und das unter Ziffer 3 erwähnte Doppel des ursprünglichen Empfangsscheins dem abfertigenden Beamten abgegeben wird; 5. bei allfalliger Rückbeförderung der fraglichen Stuten mit Personenaügen sind noch 40 °/o der tarifmäßigen Taxe zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn schon der Hintransport mit Personenziigen erfolgt ist.

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, As 12, vom 20. Januar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Erfindungspatente. Muster und Modelle. Gold- und Silberwaaren. Frankenkurs für Zollzahlungen in Japan. Deutsche Briefmarken. Ausstellungen. Normalarbeitstag in Frankreich Situation der Banque nationale de Belgique.

189

N« 13, vom 21. Januar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Literarisches und künstlerisches Eigenthum. Wochensituation der Schweiz. Emissionsbanken. Notenverkehr zwischen den Schweiz.

Emissionsbanken. Kündigung des schweizerisch-französischen Handelsvertrages. Internationale Kunstausstellung in Berlin. Weltpostverein. Situation ausländischer Banken. Telegramme.

JV« 14, vom 23. Januar 1891.

Abbanden gekommene Werthtitel.

Handelsregistereinträge.

Monatsbilanz der schweizerischen Emissionsbanken. Franaösischgriechische Handelsübereinkunft. Italienisch-österreichischer Handelsvertrag. Zoll für bestickte Corsetbesätze in den Vereinigten Staaten.

Neuer Zolltarif der Philippinen-Inseln. Schweizerischer Obstexport.

Kohleneinfuhr in die Schweiz. Situation der Niederländischen Bank.

Telegramme.

JV» 15, Tom 2e. Januar 1891.

Abhanden gekommene Werthtitel. Handelsregistereinträge.

Durchschnitts-Maximal- und Minimai-Positionen der Emissionsbanken.

General-Monatsbilanz der Schweiz. Emissionsbanken.

JV» 16, vom 26. Januar 1891.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken.

pelungen und Proben von Gold- und Silberwaaren.

Stem-

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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04

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