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Schweizerisches Bundesblatt.

43. Jahrgang. III.

Nr. 26.

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24. Juni 1891.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1890.

(Vom 29. Mai 1891.)

Tit.

I. Einleitung.

Der vorliegende Bericht umfaßt für die ganze Dauer des Geschäftsjahres alle der Verwaltung unseres Finanzdepartements unterstellten Theile des Alkoholgesetzes mit Ausschluß des Verkehrs in relativ denaturirtem Sprit. Was diesen letztern betrifft, so haben wir aus Erwägungen praktischer Natur bis jetzt davon Umgang genommen, die Industriellen zwangsweise zu verhalten, ihren Bedarf an relativ denaturirter Waare bei der Alkoholverwaltung zu decken. Das Monopol wird vielmehr mit Bezug auf diese Art gebrannter Wasser einstweilen dadurch in Vollzug gesetzt, daß die Interessenten auf Grund von Spezialbewilligungen autorisirt werden, den benöthigten Sprit direkt aus dem Ausland zu beziehen und unter Aufsicht der Zollbehörden denaturiren zu lassen. Immerhin steht es den betreffenden Gewerbetreibenden auch frei, sich bei der Alkoholverwaltung selbst zu versorgen. Wie aus Kapitel XI dieses Berichtes hervorgeht, hat im Jahr 1890 eine Eeihe derselben von dieser Befugniß Gebrauch gemacht.

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

22

316

II. Gesetzgebung.

BB. vom 18. Dezember 1890 betreffend die Geschäftsführung und Rechnung der Alkoholvenvaltung. B.-B1. 1890, V, S. 501.

BB. vom 18.19. Dezember 1890. B.-B1. 1890, Y, Beilagen.

Es sind für das Berichtsjahr keine Aenderungen der Alkoholgesetzgebung zu verzeichnen. Dagegen hat die Bundesversammlung im verflossenen Dezember folgende auf das Alkoholweseu bezügliche Beschlüsse gefaßt: 1. Der Bundesrath wird eingeladen, eine Erhebung darüber zu veranstalten, wie die in Art. 9 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser vorgesehene Aufsicht der Kantone über die Fabrikation und den Verkauf des nicht bnndessteuerpflichtigen Branntweins gehandhabt werde, und im Einverständnisse mit den Kantonen für eine möglichst wirksame Ausübung dieser Kontrole Sorge zu tragen.

2. Der Bundesrath ist eingeladen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten, in welchem Maße die schweizerische Landwirtschaft aus der Anwendung des Art. 2 des Gesetzes betreffend gebrannte Wasser Nutzen ziehe.

Zugleich wird der Bundesrath darüber berichten, wie Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886, hinsichtlich des dort erwähnten Viertheils des Bedarfes an gebrannten Wassern, das von inländischen Produzenten zu liefern ist, mit den Bestimmungen von Art. 6 desselben Gesetzes in Uebereinstimmung gebracht werden kann.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, die Bestimmungen über den Verkauf von Sprit und denaturirtem Alkohol in weiterer Durchführung der dafür aufgestellten Grundsätze so zu gestalten, daß die Bezüger in den verschiedenen Landesgegenden hinsichtlich der ihnen erwachsenden Spesen (Fracht der Gebinde etc.) möglichst gleichgestellt werden.

Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber zu berichten, ob nicht die Bedingungen für den Bezug monopolisirter gebrannter Wasser für die Bezüger aus den verschiedenen Landestheilen dadurch gleichmäßiger zu gestalten wären, daß den in Gegenden ohne Eisenbahnverbindungen wohnenden Käufern zur Kompensation der größern Transportkosten ein Rabatt auf den Monopolpreisen gewährt würde.

317

4. Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob und in w e l c h e m Um f a n g e der Kassadienst der eidg. Alkoholverwaltung dieser letztern selbst zu übertragen sei, statt denselben, wie bis dahin, durch die eidg. Staatskasse besorgen zu lassen.

Ueber Alinea 2 von Ziffer 2 und Alinea l von Ziffer 3 dieser Beschlüsse werden wir in den Kapiteln V, VIII und XVII hienach Bericht und Antrag vorlegen. Hinsichtlich der übrigen Punkte dagegen sind die erforderlichen Erhebungen noch nicht so weit fortgeschritten, daß wir schon jetzt bezügliche Vorschläge zu unterbreiten in der Lage wären.

III. Organisation und Personelles.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

BEB. vom 21. Januar 1890. B.-B1. 1890, I, S. 161/65 und 259.

n n 31.

,, ,, ,, ,, ,, ,, 258.

,, ,, 29. August ,, ,, ,, III, ,, 1296.

Verfügung des Finanzdepartements vom 5. Juli 1890. B.-B1. 1890, III, S. 681.

BRB. vom 31. Oktober 1890. B.-B1. 1890, IV, S. 705.

Wir wir Ihnen in unserem Berichte vom 17. Juni 1889 mitzutheilen im Falle waren, haben wir unterm 15. März 1887 beschlossen, die Durchführung der Art. 7, 8, 9 uud 13 des Alkoholgesetzes unserem Departement des Innern, den Vollzug der übrigen Theile des Gesetzes aber dem Pinanzdepartement zuzuweisen. In Abänderung dieses Beschlusses übertrugen wir unterm 29. August 1890 die Aufsicht über die Ausführung der Art. 7, 8 und 9 (den Kleinhandel betreffend) auf den 1. Januar 1891 ebenfalls dem Pinanzdepartement, so daß dem Departement des Innern von dem genannten .Zeitpunkte an nur mehr noch die Aufsicht über die Ausführung von Art. 13 (Verwendung eines Thëils des Monopolertrags zur Bekämpfung des Alkoholismus) verbleibt.

Die Z e n t r a l v e r w a l t u n g wies im Berichtsjahre folgenden Bestand an Beamten und Angestellten auf: Besoldnngsbeziige.

Direktor: E. W. Milliet Fr.

Techniker: B. Eichholzer ,, Büreaugehülfen des Technikers^ A. Brosy ,, A. Luginbühl (provisorisch, Eintritt 1. Mai) .

,, üehertrag

8,000. -- 5,640. -- 2,760. -- 1,480. --

Fr. 17,880. --

318 Besoldungsbezüge.

Uebertrag Fr. 17,880. ~ Sekretär-Büreauchef : A. Cuttat ,, 4,740. -- Kanzlisten: B. Thüring (Eintritt 17. Januar) . . ,, 2,817. 50 E. Ducard ,, 2,790. -- L. Rüegg ,, 2,640. -- Kanzleigehülfen : E. Zimmermann (Eintritt 1. März) ,, 1,395. -- E. Müller ,, 1,020. -- Büreaugehülfen der Kanzlei: J. Ammon . . . . ,, 2,372. 50 E . Kernen . . . . ,, 1,020. -- Statistiker: B. Hildebrand ,, 2,640. -- Hauptbuchhalter: A. Richardet 4,740. -- " Buchhaltungsgehülfen : Felix Weber ,, 2,790. -- R. Marti ,, 2,760. -- P. Lecoultre (Eintritt 1. Febr.) ,, 2,164. -- A . Weber . . . . . . ,, 2,490. -- M. Andrist (Eintritt 16. Okt.)

,, 500. -- Büreaugehülfen der Buchhaltung: P. Lüthy ,, 2,007. 50 A. Wegmüller (Eintritt 7. April) . . . . ,, 434. -- Erster Revisor: P. Stauffer ,, 3,660. -- Zweiter Revisor: E. Ryser ,, 3,180. -- Revisionsgehülfen : A. Ziegler ,, 2,700. -- V. Fäßler ,, 1,620. -- Eegistrator: Ch. de Palézieux ,, 3,480. -- Registraturgehülfe : H. Niggli (prov., Eintritt 1.Juni) B 1,400. -- Chemiker: E. Lang ,, 4,020. -- Gehülfe des Chemikers: H. Enz (Eintritt 21. März) ,, 1,430. -- Vorübergehende Aushälfe (l Person) ,, 1,792. 50 Fr. 80,483. -- Außerdem wurden bezahlt : Vergütung an einen Beamten der eidg. Staatskasse für Besorgung des Kassendienstes . . . .

Vergütungen an Beamte der Alkoholverwaltung für Arbeiten außer Büreauzeit in den Jahren 1889 (Fr. 500) und 1890 (Fr. 208)

,,

1,200. --

,,

708. --

Fr. 82,391. -- Ab : Bückerstattung zu Lasten der Eubrik : Expropriation *> Bleiben

,,

10. --

Fr. 82,381. --

319

Aus dem Vergleich dieser Aufstellung mit derjenigen des Vorjahres geht hervor, daß der Bestand des Zentralamtes im Jahre 1890 eine Vermehrung um 8 Personen (Unterbeamte) erfahren hat. Zur Erklärung dieser Vermehrung sei Folgendes angeführt.

Schon die relativ hohen Vergütungen (Fr. 2925), welche pro 1889 an Beamte und Angestellte der Alkoholverwaltung für Arbeiten außer Büreauzeit bewilligt werden mußten, zeigen, daß der Personalbestand zur Bewältigung der damals vorliegenden Arbeit nicht genügte.

Die Arbeitslast hat sich aber im Jahr 1890 gegen 1889 noch wesentlich erhöht.

Die mit ihrem Personal in den Ziffern über den Bestand der Zentralverwaltung nicht inbegriffenen SpezialVerwaltungen zur Liquidation der Brennereientschädigungen und zur Prüfung der Ohmgeldund Oktroiabrechnungen wurden im Jahr 1889 vor vollständiger Erledigung ihres Pensums aufgelöst. Die rückständigen Geschäfte waren deßhalb im Jahr 1890 von der Zentralvorwaltung zu erledigen.

Fühlbarer als diese Zunahme der Aufgaben war diejenige, welche aus der Einbeziehung der absolut denaturirten Waare in das Monopol und aus der Thatsache erwuchs, daß die Abnehmer gebrannter Wasser in immer steigendem Maße sich ohne Inanspruchnahme des Zwischenhandels direkt an die Alkoholverwaltung wenden, was sich selbstverständlich bei dieser letztern, selbst bei gleichbleibendem Totalumsatz, in einer Vermehrung der einzelnen Amtshandlungen zum Ausdruck bringt. Folgende Zahlen mögen dies illustriren : Verkanf^brannter Wasser.

Zahl ,, ,, ,,

1889.

1890.] vlrmttang.

der ausgefertigten Bestellscheine 12,245 ,, ,, Lieferscheine 12,574 ,, ,, Prachtbriefe . 12,516 ,, v Fakturen . . 10,698 Total 48,033

21,037 71,s 21,091 67,7 22,388 78,9 18,434 72,3 82,950

72,7

Speziell hinsichtlich jder Fakturen war die Entwicklung seit Beginn des Monopols die folgende:

Zahl im Ganzen .

per Arbeitstag fl

1887.

(7. Sept. bis 31. Dez.)

1325 13,26

:1888.

1889.

5529

10,698

17,66

34,18

1890.

18,434 58,8»

Neben den Besoldungen verursachte die Führung der Zentralrerwaltung folgende Auslagen:

320 Miethe des Verwaltungsgebäudes . . .

Beleuchtung, Heizung und Reinigung desselben Reisespesen Büreaumaterialien Telephon Telegramme und Porti Uebersetzungen und Abschriften Diversa Drucksachen

Fr.

3,948. --

! r.

3,698. -- 7,646. -- 5,195. 55

.

. .

11,064.

580.

1,638.

445.

1,256.

4,679.

30 65 97 05 53 82 19,665.

1,951.

3,281.

543.

5,443.

Bibliothek inklusive Buchbinderkosten Chemisches Laboratorium Alkoholometrie Inventar Total

32 74 01 40 43

43,726. 45

Was die K on t r o i e der B r e n n e r e i e n betrifft, so wühlten wir unterm 31. Oktober 1890 in Bestätigung der provisorischen Inhaber als Kontrolbeamte: Jahresbesoldungen.

Fr.

Für den 1.Kreis ,, ,, II. ,, ,, ,, III.

,, ,, ,, IV. ,, ,,

,,

V.

,,

,, ,,

,, ,,

VI.

VII.

,, ,,

.,

y, VIII.

,,

,,

,,

fl

IX.

(Bern): Friedrich. Räz von Wierezwyl 3200 (Burgdorf) : Rudolf Stuber von Lohn . 3200 (Lyß) : Heinrich Wütherich von Trüb 3200 (Herzogenbuchsee) : J. Münch von Schwarzhäusern 3600 (Solothurn) : Gottfried Häberli von Münchenbuchsee 3200 (Delsberg): Louis Hofner von Duggingen 3600 (Winterthur) : Benedikt Wütherich von Trüb 3600 (Romanshorn) : Alb. Diener von Fischenthal 3000 (Freiburg) : Paul Jolissaint von Eeclère 3000

Eine spezielle Rektifikationskontrole ist nicht mehr erforderlich, seitdem die Rektifikation sozusagen ausschließlich in der Lagerhausund Rektifikationsanstalt zu Delsberg unter Autsicht und Verantwortlichkeit des Lagerhausverwalters in Regie betrieben wird.

321 Pur die Brennereikontrole wurden ira Berichtsjahr ausgelegt: Fr.

Gehalte und Reisezulagen 38,532. 95 Transportkosten (Eisenbahn, Post und Dampfschiff) .

5,546. 10 Porti, Telegramme etc 86. 70 Plombirmaterial 152. 55 Büreaukosten und Drucksachen 1,341. 65 Diversa 6. -- Total

45,665. 95

Für die L a g e r h a u s - und R e k t i f i k a t i o n s a n s t a l t in D eis b erg bestellten wir unterm 5. Juli 1889, 31. Oktober 1890 und 10. April 1891 folgendes Personal: Jäh re sbesoldungen.

Fr.

Verwalter: J. P. Stauffer von Eggiwyl 4500 Adjunkt: G. Thommen von Basel 3600 Leiter der Denaturirungshalle : P. Gäumann von Tägertschi 3200 Büreaugehülfen : 0. Grosjean von Péry 2520 P . Künsch v o n Niedergraßwyl . . . . 2520 Küfer: J. Misteli von Neuendorf 1740 Rektifikationsleiter : Th. Hofner von Duggingen . . . . 2880 Apparatenführer : J. Eeber von Madiswyl 2100 P. Bohrer von Beinwyl 2100 Heizer: C. Abegg von Kerns 1740 Außer diesen Beamten und Angestellten waren am Schluß des Berichtsjahres 5 Arbeiter im Depot und in der Rektifikationsanstalt zu Delsberg im Taglohn beschäftigt.

Ende 1890 erwarben wir das seit 1887 miethweise benutzte L a g e r h a u s in B u r g d o r f .

Die Verwaltung wird einstweilen, wie vorher, von dem frühern Eigenthümer und dessen Leuten gegen Bezahlung einer Aversalsumme besorgt. Im Jahr 1891 werden wir indessen ein eigenes Personal ernennen.

Abgesehen von den erwähnten Lagerhäusern in D e l s b e r g und B u r g d o r f benützt die Verwaltung solche in B a s e l , B u c h s , R o m a n s h o r n , A a r a u und Ö l t e n . Bei dreien derselben liegt der Betrieb in den Händen der betreffenden Eisenbahngesellschaften, bei zweien in den Händen einer Lagerhausunternehmung.

322

Der Ankauf und die innere Ausrüstung von Lagerhäusern hatten 1887/89 einen Aufwand bedingt von . . . . Fr. 398,397. 15 Hiezu kamen im Berichtsjahr ,, 280,673. 17 Zusammen

Fr. 679,070. 32

Davon tilgen wir pro 1887/90 durch die Betriebsrechnung annähernd 60 °/o mit Fr. 892,820. 32 weniger die bereits pro 1887/89 abgeschriebenen ,, 119,519. 14 Bleiben als Tilgungssumme pro 1890 . . . .

Die Summe der laufenden Lagerhausspesen und Verwaltungskosten betrug im Berichtsjahr .

sonach der Totalaufwand unter der Rubrik : ,,Lagerspesen und Lagerverwaltung14

Fr. 273,301. 18 ,,

97,543. 32

Fr. 370,844. 50

Wir haben oben schon angeführt, daß wir einem Beamten der eidg. S t a a t s k a s s e für Besorgung des Kassendienstes der Alkoholverwaltung eine Vergütung von Fr. 1200 zugebilligt haben. Ihrer Einladung, zu berichten, ob und in welchem Umfang der Kassadienst der Alkoholverwaltung dieser letztern selbst zu übertragen sei, können wir erst später nachkommen. Hier bemerken wir bloß, daß die Errichtung einer Kasse in dem von der Alkoholverwaltung und der Oberzolldirektion zur Zeit gemeinsam innegehabten Gebäude an der Bundesgasse Nr. 12 wegen Mangel an einem passenden Lokal einstweilen unthunlich erscheint.

Die Z o l l v e r w a l t u n g empfing für die Besorgung der ihr obliegenden Geschäfte der Alkoholverwaltung für sich und zu Händen der Postverwaltung pro 1890 nachstehende Entschädigungen: Vergütungen an das Personal der Oberzolldirektion Fr. 3,800. -- ,, ,, ,, ,, ,, Zollgebietsdirektionen ,, 13,007. 79 Vermehrung des Grenzwachpersonals, Ausrüstung und Bewaffnung desselben, Mobiliaranschaffungen, Druckkosten, Büreaukosten etc ,, 31,983. 21 Zusammen

Fr. 48,791. --

Aus der Einforderung von G u t a c h t e n und B e r i c h t e n erwuchsen der Alkoholverwaltung im Jahr 1890 folgende Auslagen :

323 Degustationen und Analysen Juristische Gutachten, Prozeßkostenvorschüsse

.

.

Fr. 1925. 96 ,, 397. 45 Fr. 2323. 41

Die Rechnungs- und Geschäftsprüfung endlich durch K o m m i s s i o n e n der eidg. Räthe kostete Fr. 2417.

IF. Alkoholometrie u. dgl.

BB. vom 20. Dezember 1889.

B-B1. 1890, I, S. 130.=

Nach Art. 8 des Alkoholgesetzes sind die Gefässe der Schankstellen eichpflichtig. Diese Bestimmung ist his jetzt nicht zum Vollzug gelangt. Dagegen sind die nöthigen Vorarbeiten an die Hand genommen und werden die Ergebnisse derselben bei der im Wurf liegenden allgemeinen Eevision der eidgenössischen Vorschriften über Maß und Gewicht Verwerthung finden. Eine von der Alkoholverwaltung bei 250 Wirthschaften in 17 Kantonen vorgenommene Erhebung ergab Kubikcentimeter.

in ,, * ,, 7>

i» i»

19 Fällen einen Rauminhalt der Branntweingläschen unter 131 ,, ,, ,, von 60 ,, ,, ,, ,, ,, H ,, ,, ,, ,, ,, 19

8

2

T)

« ,,

»

T

» ,,

T, ,,

»

n B

,, ,,

T)

20 20--30 30--40 40-50 5

°-- 60

* 60--70 über 70

Bei Anlaß der erwähnten Eevision wird auch zu prüfen sein, welche Vorschriften mit Bezug auf den Gebrauch von Alkoholometern und Ebullioskopen im allgemeinen Verkehr aufzustellen sind.

Y. Einkauf der Inlandswaare.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

BEB. vom 14. Januar 1890. B.-B1. 1890, I, S. 135.

BEB. vom l. Februar 1890. B.-B1. 1890, I, S. 325.

324

Der Landesbedarf an monopolpflichtigem Sprit, Spiritus und Alkohol belief sich im Jahre 1890 auf rund 109,290 hl. absoluten Alkohols, bestehend aus: Dem von der Alkoholverwaltung abgesetzten Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum 80,701,9 hl.

Sprit und Alkohol zu technischen und Haushaltungszwecken : Import durch Private 2,885,e hl.

Verkäufe der Alkoholverwaltung . . 27,804,7 ,, 30,690,8 ,, Zusammen Weniger : Export in's Ausland Rückbezüge verkaufter Waare und Gewichtsdifferenzen : Trinksprit 62,8 hl.

Denaturirte Waare . . . 15,6 ,,

111,392,3 hl.

2,022,5 hl.

78,4 ,, __ 2,100,9 ,, Bleiben

109,291,3 hl.

Danach würde der pro 1890 gemäß Art. 2 des Alkoholgßsetzes durch Produktion im Inland zu beschaffende Viertheil rund 27,320 hl.

betragen haben. Das thatsächlich übernommene Quantum beläuft sich indessen auf nur 24,890 hl. Die Differenz von 2430 hl. rührt im Wesentlichen daher, daß im Laufe des Berichtsjahres 600 hl. infolge des Eingehens von Brennereien in Wegfall kamen und daß in der Campagne 1889 90 wegen Maugel an inländischen Kohstoffen eine Reduktion der Brennloose stattfand. Freilich wurde den von dieser Reduktion betroffenen Brennern Angesichts der ergiebigen Kartoffellind Roggenernte des Jahres 1890 später gestattet, das gekürzte Quantum pro 1890,91 nachzubrennen, so daß ein großer Theil der im Berichtsjahre zu wenig bezogenen Menge im folgenden Jahre geliefert werden wird.

Unterm 18. Dezember 1890 hahen Sie uns u. A. eingeladen, darüber zu berichten, ^wie Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886, hinsichtlich des dort erwähnten Viertheils des Bedarfes an gebrannten Wassern, das von inländischen Produzenten zn liefern ist, mit den Bestimmungen von Art. 6 desselben Gesetzes in Uebereinstimmung gebracht werden kann11.

325

Es erscheint uns angemessen, dieser Einladung hier Folge zu gehen.

Wenn wir Ihre Intentionen richtig aufgefaßt haben, so liegen denselben folgende Erwägungen zu Grunde : Nach Alinea l von Art. 2 des Gesetzes soll annähernd ein Viertheil des Bedarfes an gebrannten Wassern durch Produktion im Inlande beschafft werden. Nach Art. 6 ist der für technische und Haushaltungszwecke dienende Alkohol in der Regel den wohlfeilsten Vorräthen zu entnehmen und zum Selbstkostenpreis an die Abnehmer abzugeben.

Die etwas vage Fassung des zitirten Alinea l von Art. 2 gibt verschiedenen Auslegungen Kaum.

Zunächst könnte zweifelhaft erscheinen, ob bei deu Worten ^Bedarf an gebrannten Wassern1' nur an die monopolpflichtigen Produkte gedacht war oder ob derselbe Spirituosen jeder Art umfassen sollte. Wir erachten indessen die Thatsache, daß der Bund verfassungsmäßig überhaupt nur über die Fabrikation der monopolpflichtigen Branntweine legiferiren darf und daß diese Beschränkung des Gesetzgebungsrechtes in verschiedenen Artikeln des Alkoholgesetzes unzweideutigen Ausdruck gefunden hat, wie auch den Umstand, daß der Bedarf an monopolfreien Spirituosen eine unbekannte Grö.'oe ist, als ausreichenden Beweis dafür, daß nur der Verbrauch von v monopolpflichtigena gebrannten Wassern die Basis zur Berechnung des der inländischen Produktion reservirten Viertheils bilden kann und darf.

Weniger klar indessen ist die weitere Frage, ob der in Art. 2 gemeinte Bedarf an monopolpflichtigem Alkohol den gesammten Umsatz der Alkoholverwaltung umfassen soll oder nur denjenigen Theil desselben, welcher im Inlande verbleibt.

Wir haben daraus, daß die der Alkoholgesetzgebung vorausgehenden Botschaften, Entwürfe und Berichte bei Erörterung der Verhältnisse der Inlandsproduktion in der Kegel von ,.Landesbedarf a sprechen, den Schluß gezogen, daß die exportirte Waare bei Bemessung des inländischen Kontingents außer Betracht zu fallen hat.

Im Uebrigen ist dieser Punkt zur Zeit bei der geringen Menge der ausgeführten Spirituosen praktisch von verhältnißmäßig untergeordneter Bedeutung.

Aber selbst nach Eliminirung der beiden angeführten Bedenken bleiben hinsichtlich der Interpretation des mehrgedachten Art. 2 Zweifel bestehen.

Dem Monopol unterstehen, wenn wir von unwesentlichen Abweichungen absehen, folgende Kategorien gebrannter Wasser:

326

1. die aus Kartoffeln, Körnerfrüchten oder Melasse gewonnenen, dem Trinkbedarf dienenden Eoh- und Feinsprite in- und ausländischer Provenienz ; 2. das bei der Rektifikation der unter Ziffer l fallenden Rohsprite sich ergebende, zu technischen und Haushaltungszwecken bestimmte Nebenprodukt, der Alkohol im kommerziellen Sinne des Wortes, und die zu gleicher Verwendung aus dem Auslande bezogene Waare derselben Art; 3. die aus dem Auslande stammenden sogenannten Qualitätsspirituosen.

Fallen alle diese Kategorien unter den für die Berechnung der Inlandsquote maßgebenden Landesbedarf an monopolpflichtigen gebrannten Wassern oder hat die eine oder die andere derselben daraus in Wegfall zu kommen ?

Was die unter Ziffer 3 aufgeführten Qualitätsspirituosen betrifft, so sind dieselben unserer Meinung nach schon deßhalb außer Acht zu lassen, weil die Schweiz eine große Zahl der unter diese Klasse fallenden Branntweine zu produziren gar nicht in der Lage ist und weil die für die inländische Produktion maßgebenden Bestimmungen der Alinea 2 und 3 von Art. 2 des Gesetzes sich der Fabrikationsweise der Qualitätsspirituosen nicht anpassen lassen würden.

Schließlich spitzt sich also die ganze Frage darauf zu, ob für die Ermittlung des der inländischen Industrie vorbehaltenen Bruchtheils nur die Menge der zum Trinkkonsum verwendeten Roh- und Feinsprite oder aber auch die Menge des zu technischen und Haushaltungszwecken bestimmten denaturirten Alkohols zur Grundlage zu wählen sei.

Hier nun greift der streitige Punkt in die Oekonomie von Art. 6 des Gesetzes ein.

Wir haben von allem Anfang an die inländische Produktionsquote grundsätzlich auf Basis der in den schweizerischen Verkehr gebrachten Mengen Trinksprit und denaturirten Alkohols bestimmt.

Daraus scheint die Folgerung abgeleitet worden zu sein, daß der Bundesrath, der Repartition der Produktion entsprechend, bei Festsetzung des gemäß Art. 6 des Gesetzes nach den Selbstkosten zu bemessenden Abgabepreises für denaturirte Waare einen vollen Viertheil des unter diese Kategorie fallenden Alkohols zu den wesentlich höhern Einstandskosten der inländischen gebrannten Wasser und nur drei Viertheile zu den wohlfeilen Einstandspreisen des ausländischen Produktes eingestellt und sich damit in Widerspruch zu der Vorschrift von Art. 6 gesetzt habe, welche will, dali die zu

327

technischen und Haushaltungszwecken bestimmten alkoholischen Erzeugnisse in der Kegel den billigsten Vorräthen zu entnehmen seien.

Dem gegenüber müssen wir darauf hinweisen, daß die von Ihnen vorausgesetzte Berechnungsweise niemals Platz gegriffen hat. Wir haben aus den in unserer Botschaft vom 1. November 1889 auseinandergesetzten Gründen die Bestellungen von Denaturirungswaare von Anfang an zu weitaus überwiegenden Theilen mit den wohlfeilen Alkoholen ausländischer Provenienz effektuirt und von den theuren inländischen Produkten für diesen Theil des Monopolgeschäftes nur die relativ sehr unbedeutende Menge Alkohol herangezogen, welche bei der Eektifikation des einheimischen Rohsprits in der Form des den Trinkgenuß ausschließenden sogenannten Moyen goût oder ,,Alkohols* resultirt. Dem entsprechend repräseutirt auch der Abgabepreis des denaturirten Alkohols, im Sinne von Art. 6 des Gesetzes, unter den gegebenen Verhältnissen den denkbar niedrigsten Satz, entspricht also so vollständig als möglich den Absichten, welche den Gesetzgeber bei Aufstellung des Gesetzes geleitet haben.

Im Interesse unserer Industrie und Landwirthschaft und im Interesse der denaturirte Waare verbrauchenden Haushaltungen glauben wir Ihnen sowohl mit Bezug auf die Bemessung der inländischen Produktionsquote als hinsichtlich der Peststellung des Abgabepreises des denaturirten Alkohols die Beibehaltung des von uns eingeschlagenen Verfahrens empfehlen zu dürfen. Dahinseiende Anträge unterbreiten wir Ihnen im Kapitel XVII dieses Berichts.

Freilich hat die mit dem bisherigen Verfahren verbundene Erhöhung der Inlandsproduktion, sowie die nur unvollständige Berücksichtigung der dabei zu theureren Preisen übernommenen Waare bei der Bemessung des Selbstkostenpreises der zur Denaturirung bestimmten Erzeugnisse für das Monopol eine gewisse finanzielle Einbuße im Gefolge.

Wir haben aber bis jetzt keine Anhaltspunkte gefunden, welche eine andere als die von uns adoptirte Interpretation von Alinea l des Art. 2 des Alkoholgesetzes zulassen würden, und es hat uns widerstrebt, die mit dieser Interpretation nothwendig verbundenen fiskalischen Verluste auf die Abnehmer denaturirten Alkohols in stärkerem Maße abzuwälzen, als es in der bisherigen Praxis geschehen ist.

Im Uebrigen stehen der Durchführung einer eventuellen andern Auslegung
des Gesetzes keine namhaften Hindernisse im Wege.

Wenn die Bundesversammlung die Berechnung des der Inlands brennerei reservirten Viertheils nach der von uns befolgten Methode gutheißen, die dadurch bewirkte Mehrauslage aber dem Kon-

sumenteu denaturirter Waare ganz überbinden will, so kuiiii dies durch entsprechende Erhöhung des Abgabepreises in einfachster Weise geschehen. Sollte es die Bundesversammlung indessen für richtiger halten. Alinea l von Art. 2 des Gesetzes dahin zu deuten, dalò die inländische Produktionsquote nur nach dem Trinkspritbedarf zu bemessen sei, so ist einer solchen Interpretation der Weg dadurch geebnet, daß wir bis jetzt absichtlich in Bezug auf die nach 1890 kommenden Jahre mit inländischen Produzenten nur Vertrage über Lieferung von zusammen 23,600 bis 24,400 hl., d. h. von einem Quantum abgeschlossen haben, fias zwischen dem Viei'theil des Trinkspritkonsums und dem Viertheil des Konsums an Trinksprit und dunaturirter Waare zusammen ungefähr die Mitte hält.

Wir hatten gehofft, Ihrer Einladung, Bericht darüber zu erstatten, ,,in -welchem Maße die schweizerische Landwirtschaft aus der Anwendung des Art. 2 des Gesetzes betreffend gebrannte Wasser Nutzen ziehe", schon bei Abfassung des vorliegenden Berichtes Folge geben zu können. Die zu einer gründlichen Beantwortung der Frage erforderlichen Erhebungen über spezielle Verhältnisse unserer Brennereien nahen indessen eine derartige Ausdehnung gewonnen, daß wir mit denselben noch nicht haben zu Ende kommen können.

Zu den Verhältnissen des Jahres 1890 zurückkehrend, haben wir noch Folgendes mitzutheilen : Nach der Qualität vertheilt sich die inländische Produktion des Berichtsjahres, wie folgt: Literprozente. = Meterzentner Uebernabmspreis.

à 95 °.

Fr.

Feinsprit Bohspiritus .

23,963,3023

795,oo 20,554,88

72,987. 95 1,844,635. 10

24,890,1361

21,349,88

1,917,623. 05

926,8328

Ab : Rückerstattungen dreier Brenner aus den Kantonen Bern, Zürich und St. Gallen auf dem Uebernahmspreis des Spiritus . Fr. 132. -- Rektifikationszuschlag für Herstellung der oben angeführten Menge Feinsprit ,, 4634. 05 4,766. 05 Bleiben als Anschaffungspreis für 21,349,88 q.

Kohspiritus

1,912,857. --

Dieser Rohspiritus wurde geliefert: -

Von

--. MeterMit LiterIn zentnern der Periode prozenten.

à 95°.

Brenne- ] vom 1. Jan.

reien mit) bis 15. 51 ai 15,407,7780 13,216 25 Winter- ( vom 16. Sept.

betrieb J bis 31. Dez.

7,056,»u» 6.053,17 22,464,6908 19,269,42

1890

Im Ganzen. p. hl. per q.

Fr.

Fr. Fr. !l 1,188,432.25 77.13 89. 921 548,370.05 77.71 90. 59 1,736,802. 30 77.31 90. 13' l

Brenne- \ reien miti vom 1. Jan.

Jahres- i bis 31. Dez.

hMriah uciriuu 1j Betrieben) überhaupt)

Zu

2,425,4448

2,080,46

176,054. 70 72. 59 84. 62 l

24,890,1361 21,349,88

1,912,857,-- 76.85 89. 59 Ì

Auf die als Sitz von Brennereien in Betracht fallenden Kantone repartirt sich die Produktion in nachstehender Weise: Liter-

Kantone.

prozente.

= Meterzentner

à 95°.

Prozentuale Vertheilung.

Uebernahmspreis.

Fr.

Aargau .

Baselland .

Bern . .

Freiburg .

Luzern .

Schaffhansen Solothurn .

St. Gallen Thurgau .

Waadt .

Zürich . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

967,9647

122,22 372,50 11,989,53 1,341,04 124,70 1,125,39 2,936,94 139,83 2,229,95 137,48 830,30

Zusammen

24,890,i8Bi

21,349,88

142,4830

434,271t 13,977,6853 1,563,4168 145,3842 1,312,0078 3,423,9482 163,0194 2,599,7227 160,2829

0,57 1,75 56,15 6,28 0,59 5,27 13,76 0,65 10,45 0,64 3,89

11,738. 85 34,460. -- 1,076,091.55 119,812.40 11,994.25 96,325. 65 263,088. 90 13,502.20 197,169.50 13,198.20 75,475. 50

100.00

1,912,857.--

330

An Eohstoffen wurden von der einheimischen Brennindustrie verwendet : Winterbetriebe.

Rohstoffe.

Jahresbetriebe.

Betriebe Vom Vom Vom Überhaupt.

1. Januar 16. Sept. bis 1. Januar bis 15. Mai. 31. Dez. bis 31. Dez.

Meterzentner.

a. Einheimische.

Kartoffeln . . .

Körnerfrüchte

23,453 12,306

56,020 1,910

2,558 3,304

82,031 17,520

23,751

1,143

2,619

27,513

251

933

1,837 2,824 498 32 -- 2 Hektoliter.

53 278

12,124

b. Ausländische.

Mais . . . .

Andere Körnerfrüchte . . .

682

--

c. Unbestimmter Provenienz.

Roggen und Gerste zu Grünmalz .

Darrmalz . . .

Preßhefe . . .

Bierhefe

. . .

7,463

18 2 278

548 4 609

·

An der Verarbeitung inländischer Eohstoffe partizipirten di» Brennereien kantonsweise, wie folgt:

331 Sitz der Brennereien.

Aargau . .

Baselland .

Bern . .

Freiburg .

Luzern . .

Schaffhausen Solothurn .

St. Gallen .

Thurgau .

Zürich . .

Waadt . .

.

.

.

.

.

.

, .

.

.

.

Zahl der Brennereien, Inländische Rohstoffe.

welche im Betrieb Kartoffeln.

Körnerfrüchte.

standen resp.

Meterzentner.

Ablieferungen machten.

1

.

.

.

. , .

.

.

.

.

.

.

226 474 8,775 330 419 50 2,893 145 2,832 1,376 --

160 884 56,425 5,987 335 1,672 12,596 327

2 38 4 1 2 8 1 6 3 1

1,671

957 1,017 82,031

67

17,520

Diese Rohstoffe waren gemäß den über ihre Herkunft einverlangten Ursprungsscheinen in 410 Gemeinden erzeugt worden, nämlich : Quanta

c.

Kantone.

Aargau . .

Baselstadt .

Baselland .

Bern . . .

Freiburg Luzern . .

Schaffhausen Solothurn .

St. Gallen .

Thurgau .

Zürich . .

Waadt . .

Kartoffeln.

Körnerfrüchte.

1-

1-

250

1,545 172 594

Zahl der Ge- Zahl der Gemeinden, aus denen meinden der " UUl liprU Rohstoff haupt.

stammte.

24 1

248

182 1,392 56,049 6,555 1,712 1,977 11,324 -- 1,531 600 459

8,132 502 1,280 168 1,906 64 654 2,503 --

19 186 35 22 7 68 2 21 23 2

4 75 515 282 109 36 132 92 74 200 388

82,031

17,520

410

2155

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

Von je 100 Gemeinden betheiligten sich durchschnittlich an der Kohstoffliefernng.

»,»

25,o 25,3 36,i 12,4

20,8 19,4 51,5 2,2

28,4 11,5 0,5

19,0 23

332 Hinsichtlich der Ausnutzung der gegebenen Brennzeit sei Folgendes angeführt: Brennereien mit Winterbetrieb.

Vom Vom 16. Sept. 1. Jannar bis bis 31. Dez.

15. Mai 1889.

1890.

1

1 i 1

Vom 16. Sept.

1889 bis 15. Mai 1890.

Vom 16. Sept.

bis i 31. Dez. l 1890.

1

|

Zahl der thätigen Brennereien i Gesammtzahl ihrer Brenn-

56

63

63

62

2459

6300

8759

3217

''

44 107

100 135

139 242

52 107

.

I Durchschnittszahl der Brenntage p. Brennerei i Verfügbare Kalendertage j Von 100 Kalendertagen ! wurden durchschnitt· lieh zum Brennen ausi genützt . . . .

Das Verhältniß war in ! den entsprechenden Perioden des Vorjahres .

1

1

41 12

74,07

57,44

42,06

77,78

59,60

48,60 1 ') i 41,12

i

1 i Brennereien Zahl Gesammtzahl ihrer i der thätigen ' Brennereien. Brenntage.

4

1115

m i t Jahresbetrieb.

Durchschnittszahl der Brenntage per Brennerei.

279

Verfügbare Kalendertage.

365

Im Vorjahr

Von 100 Kalendertagen wurden durchschnittlich ausgenützt.

76,44

76,71

333

Was die technische Leistungsfähigkeit der Brennbetriebe angeht, so mögen darüber nachstehende Ziffern über die Gradstärke des erzielten Produktes und über die Ausnützung des verarbeiteten Rohstoffes einige Anhaltspunkte bieten.

Die abgelieferte Waare zeigte folgende Alkoholstärken: 4. Feinsprit.

Grade nach Tralles Abgelieferte Literprozente bei Normalim in * im temperatnr.

Einzelnen.

Kategorien.

Ganzen,

94

180,5345

95 96

716,4310

1 f ì {\ t « J 1OU,5345

In Prozenten de , ,- 7 -"der Klasw 19,48

29,8673 "A f

n

n

/4O,2983 t\n (*

- a -i V 40,8328

80,52

2. Rohspiritus.

68 69

16,5057

71 72 73 74 75

24,5133

4,3861 O A -j 4U,8418

0,09

O A A C £1 ^ t: 01*1^5295

1,25

I , OO 11 UA , 1* 9rt 5s 8o

5,47

K a/io ,, ,, ,, E

OQ o»

45,3853 104,2498 36,9703 89,4108

76 77 78 79 80

105,0155

81 82 S3 84 S5

744,8177

194,9546 340,8973 314,8766 354,4518

762,7880 1199,8830 1648,0276 993,7522

Uebertrag

6,980,8356

926,8328

335 Stellungen den Charakter dieser relativen Genauigkeit noch mehr zu wahren, verzichten wir auf die Wiedergabe der Eesultate für die einzelnen Betriebe, begnügen uns vielmehr mit der Eeproduktion nachstehender Ausweise über die Verhältnisse verschiedener Brennereiklassen. Noch sei bemerkt, daß die Ausbeute der Jahresbetriebe im Wesentlichen deßhalb eine niedrigere ist, als diejenige der Winterbetriebe gleicher Größenklasse, weil die erstem neben Alkohol Preßhefe erzeugen.

Ausbeute an Spiritus (auf absoluten Alkohol reduzirt) in Prozenten des auf Kartoffeln umgerechneten Rohstoffes

Brennereiklassen.

in den Brennereien mit den niedrigsten Resultaten.

Minimum.

in den Brennereien mit den höchsten Resultaten.

Maximum.

im Durchschnitt aller Betriebe.

1. W i n t e r b e t r i e b e .

Betriebe von 150-- 200 hl.

,,

,, 200- 400 ,, ,, 400- 700 ,, ,, 700-1000 ,,

6,67

11,30

9,4*

9,oo

11,85

10,98

9,78

11,97

10,95

11,B4

11,48

11,40

2. J a h r e.s b e t r i e b e .

Betriebe von 150-- 200 hl.

8,44 9,12 ,, 700-1000 ,,

9,18

9,62

8,T6 9,33

330

Es hatten

i. Unter den Winterbetrieben:

223,0630

,,

,,

zwischen 7 u. 8>

4

519,9816

.

8,, 9o/.

2

294,4698

,,

9,,10°/o

15

. 10,,ll»/o überll°/o . .

Lieferungsqnantnm.

Literprozente.

,,

_

Lieferungsquantum.

Literprozente.

Die Betriebe Überhaupt.

75 3 'S 0»

Zahl der Brennereien.

2

Die Betriebe von 700--1000 hl.

Zahl der Brennereien.

· ·

Eine Ausbeute unter 7 %

Lieferungsqnantum.

Literprozente.

Die Betriebe von 400--700 hl.

Zahl der Brennereien.

Lieferungsquantum.

Literprozente.

Die Betriebe von 200--400 hl.

Zahl der Brennereien.

Zahl der Brennereien.

Die Betriebe von 150--200 hl.

Lieferungsquantum.

Literprozente.

2

223,062«

1

S £

-- --

-- --

4

519,0810

2

2

294,4638

1

641,6959

--

--

17

3,449,4024

15

8

5,439,8718'

--

--

20

8,202,0216

37

7

4,615,7818

2

2095,5864

18

9,774,2620

44

16 10,696,s«5

2

2095,5854

63 22,464,0008 100

--

-- --

2536,0352

-- 1

271,0713

1

9

1612,1606

3

1151,3891

3

633,0093

6

2429,3019

35 5820,1036

10

3851,8528

-- --

-- --

337

2. Unter den vier Jahresbetrieben: Bei einem Lieferungsquantum von Literprozenten.

Ein Ausbeuteverhältniß von 8,4* °/o

225,4987

9.12 %

220,3058

9.13 °/0 9,62 °/0

926,8828 .

1052,8125 2425,4448

Zum Schlüsse dieses Kapitels sei nach Anleitung der frühern Berichte angeführt, daß -- abgesehen von 750 hl. pro Campagne, bezüglich welcher die schwebenden Unterhandlungen zur Zeit noch nicht zum Abschluß gediehen sind -- für die Zeit nach 1890 bereits Verträge über nachverzeichnete Lieferungen inländischer Rohwaare abgeschlossen sind: Winterbetriebe.

Genossenschaften.

Campagnen.

1891/92 1892/93 1893/94 1894/95 1895/96 Total

Einzelbrenner.

Betriebe Überhaupt.

Lieferungspreise.

Lieferungs- Lieferungs- Lieferungs- Im Ganzen.

quanta.

quanta.

quanta.

Hl. absol. Hl. absol. Hl. absol.

Alkohols. Alkohols. Alkohols.

21,220 14,350 6,870 14,350 6,870 21,220 14,350 6,870 21,220 800 150 950 150 150 43,850

20,910

64,760

Fr.

Per Hekt.

Fr.

01 01 01 15 --

1,655,534 1,655,534 1,655,534 74,250 12,450

78.

78.

78.

78.

83.

5,053,302

78. 03

oder p. Meterzentner à 95 °

90. 98

338

Jahresbetriebe.

Genossenschaften.

1

Jahre.

Einzelbrenner.

Beiriebe überhaupt.

Lieferungspreise.

Lieferungs- Liefernngs- Liei'ernngs- Im Ganzen. Per Hekt, qaanta.

qnauta.

quanta.

i

Hl. absol. Hl. absol. Hl. absol.

Alkohols. Alkohols. Alkohols.

2,400 1400 1000 1400 2,400 1000 2,400 1400 1000 1400 2,400 1000 715 1,715 1000

1891 1892 1893 1894 1895 Total

5000

6315

11,315

Fr.

172,400 172,400 172,400 172,400 120,620 810,220 oder p. Meterzentner à 95 °

Pr.

·

71.

71.

71.

71.

70.

83 83 i 83 , 83 33 :

71. 61 83. 48

An der Gesammtvergebung (Winterbetriebe und Jahresbetriebe zusammen) von 76,075 hl. sind die einzelnen Brennereiklassen wie folgt betheiligt : Zahl Lieferungspreise.

!

der Lieferungsi i Verquanta.

Im Ganzen.

Per Hekt.

träge.

Klassen.

,, 700-1000 ,,

34 9 16 4

Hl. absol.

Alkohols.

19,210 11,000 30,150 15,715

Total

63

76,075

Loose von 150-- 200 hl.

,, ,,

» 200- 400 ,, ,, 400- 700 ,,

,,

Er.

Fr.

1,585,752 852,300 2,300,850 1,124,620

82. 55

5,863,522 oder p. Meterzentner à 95 °

77. 08

77. 48 76. 31 71. 56

89. 86 .

339

VI. Einkauf der Auslandswaare.

BB. vom 20. Dezember 1889.

B.-B1. 1890, I, S. 130.

Zu den 25 Firmen, mit denen die Alkoholverwaltung Ende 1889 in Geschäftsverbindung oder Korrespondenz stand, sind im Berichtsjahre folgende 18 Häuser neu hinzugetreten: 1. P. J. Stahlberg in Stettin.

2. M. Wassermann in München.

3. J. J. Tipp & Cie. in München.

4. Lob, E. A., in Mannheim.

5. Bourzutschky & Söhne in Wittenberg.

6. Gesellschaft für Brennerei, Spiritus- und Preßhefefabrikation in Grünwinkel.

7. R. Hermann in Guhen.

8. De Danske Spritfabriken in Kopenhagen.

9. Spritfabriken ,,Fortuna" in Kopenhagen.

10. Niederländische Hefe- und Spiritusfabrik in Delft.

11. P. X. Brosche, Sohn, in Prag.

12. J. Werthheim in Pardubitz.

13. Landwirthschaftliche Genossenschaft Tarnopol.

14. Landesbank in Lemberg.

15. Krausz'sche Spiritus- und Preßhefefabrik in Pest.

16. A. Adamovich in Neusatz an der Donau.

17. Mittelmann & Cie. in Arad.

18. Brüder Neumann in Arad.

340

Im Berichtsjahre wurden bei im Ganzen 17 Firmen folgende Bestellungen gemacht: Weinsprit.

S0'

Zur Lieferung per

m tO Öl

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«

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g& 'S«^ .3 'S0 th J3

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Fr.

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Feinsprit.

Primasprit.

S o e 0 «t --

Fr.

0

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Fr.

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Fr.

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Fr.

Rolispiritus.

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H3 M
Fr.

Alkohol zu technischen und Haushaltungszwcckcn.

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Fr.

0

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0

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Fr.

Fr.

_

II. Quartal 1890 .

III.

,, ,, .

IV.

,, ' . .

1.

,, 1891 .

IL .

III.

,, ,, .

IV» Total

5

7

3 8 6 6 6

22,400 44.80 31,825 45.46 16,805 56.02 51,100 63.87 38,700 64.50 38,700 64.50 38,700 64.50

3 9 21 25 27 18 18

12,150 40.50 38,910 43.23 97,930 46.63 127,405 50. 9G 137,325 50.86 88,425 49.12 88,425 49.12

1 30'/8

66V2 öS1/» 82'/ä 71 >/s

3,000 30.-- 111,875 36.89 238,262 35. 83 193,463 36.16 350,162 42.44 310,521 43.43

41 238,230 58.10 121 590,570 48.81 3051/» 1207,283 39.54

9 22,068 24.52 -- 26.47i 19 50,300 -- -- -- 40'/2 113,250 27.96 -- 58 218,575 37. 69 -- -- -- -- -- 63 236,100 37. 48 -- -- 57 -- 215,100 37. 74 -- -- -- 215,100 37. 741 -- -- 57 -- 9 22,068 24-52 294Y» 1048,425 35.60

Wenn wir für die Rektifikation des Rohspiritus eine Durchschnittsprämie von Fr. 5 per hl. annehmen und den Alkohol mit einem Zuschlag von im Mittel Fr. 4 per q. in Peinsprit umwandeln, so ergibt sich uns unter Umrechnung der Meterzentner in Hektoliter absoluten Alkohols und unter Heranzug der in unsern frühern Berichten niedergelegten Ziffern nachstehende Uebersicht der Einkäufe an Auslandssprit seit Einführung des Monopols:

Kosten des von der Verwaltung in den Jahren 1887/90 im Auslande gekauften Sprits loco Schweizergrenze.

Weinsprit.

Primasprit.

Zusammen.

Feinsprit.

Zur Durch- Hektol.

Durch- Hektol.

Durch- Hektol.

DurchLieferung Hektol.

absolut. Gesammt- schnitts- absolut. Gesammt- schnitts- absolut. Gesammt- schnitts- absolut. Gesammt- schnittsper Alkopreis Alkopreis Alkopreis Alkopreis preis.

preis.

preis.

preis.

per hl. hols.

per hl. hols.

hols.

per hl. hols.

per hl.

Fr.

Fr.

29,550

42. 27

3,301

1889

4,227

1890 1891

1887

699

1888

Total

Pr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

13,980

511,862 36. 61

19,293

599,589

136,108 41. 23

1,942

59,993 30. 89

18,826

592,941 3l. 50

158,799

37. 57

9,590

286,729 29. 90

47,132 1,259,580 26. 72

60,949 1,705,108 27. 98

3,877

148,130

38. 21

15,157

481,313 3l. 76

48,937 1,241,955 25. 38

67,971 1,871,398 27. 53

3,055

167,200

54. 73

10,340

441,580 42. 71

59,807 2,071,283 34. 63

73,202 2,680,063 36. 61

15,159

639,787

42. 20

51,009 1,781,477 34. 92 193,995 5,765,348 29. 72 260,163 8,186,612 31. 47

31. 08 ' 33,972 1,141,001 33. 59

24,069

789,042 32. 78

SS

342

Nach dieser Aufstellung sind die von der Alkoholverwaltung angelegten Preise im allgemeinen Durchschnitte von 1887 auf 1890 am Fr. 6. 06 per hl. gefallen, von 1890 auf 1891 aber wieder um Fr. 9. 08 gestiegen. 1890 weist demnach für alle Sprite zusammen den niedrigsten, 1891 den höchsten Preisstand auf. Etwas anders ist das Verhältniß bei den einzelnen Spritsorten. Während die in der Hauptsache theils ans Deutschland, theils aus Oesterreich-Ungarn stammenden Feinsprite mit ihren Preisfluktuationen dem allgemeinen Durchschnitt folgen, zeigen die ausschließlich aus Deutschland bezogenen Wein- und Primasprite bereits von 1889 auf 1890 eine, wenn auch relativ kleine, Preissteigerung, haben ihren tiefsten Preisstand also bereits 1889 eingenommen. Der Gesaramtdurchschnittspreis Ton Fr. 31. 47 ist immer noch 5 °/o niedriger, als der Preis von Fr. 33. 15, welcher in dem bei Berathung des Monopolgesetzes im Dezember 1886 Ihnen vorliegenden Budget vorgesehen war. Dieses günstige Resultat ist im Wesentlichen dem Umstände zuzuschreiben, daß die Verwaltung unter Ausnützung der günstigen Konjunktur des ersten Semesters 1890 einen großen Theil ihres Bedarfs pro 1891 vor Eintritt der auf dem Weltmarkt zur Geltung gelangten Hausse gedeckt hat. Wie stark die letztere war, möge aus folgenden Ziffern ·erhellen :

343

Notirungen der Berliner Börse fUr Rohspiritus exklusive Gebinde.

Mark per Hektoliter absoluten Alkohols (Locowaare).

I. Quartal. II. Quartal. III. Quartal. IV. Quartal.,

1889 1890 1891 Von 1889 auf 1890 ,, 1890 ,, 1891

33,6 33,6 49,9

35,2 34,7 --

36,6 40,o --

32,6 43,4 --

Preiserhöhung (-}-) resp. Preisreduktion (--).

0,o -- 0,5 -f- 3,4 + 10,8 +16,8 -- -- --

Ueber die effektiven Bezüge an ausländischer Waare geben folgende Tabellen Aufschluß:

344 A. Sprit, Spiritus

Weinsprit.

Primasprit.

Herkunftsorte.

Meterzentner à 95/96 °.

Berlin . . .

Leipzig . . .

München

. .

Breslan . . .

Posen

. . .

Halle a./S. . .

-- --

. . .

Prag. . . .

--

! Kolin

. . .

Pilsen

. . .

-- --

Budapest . .

--

Verwendung von Sprit u.

Spiritus zu technischen Zwecken 1 Retourwaare etc. . . .

Total

1 i

-- -- --

-- --

-- -- -- -- -- --

4506. 305

Meterzentner à 95/96 «.

Fr.

2,255. 896

4506. 305

-- --

Wien

Fr.

-- 200,876. 65

6,991. 27 1,100. 84

--

-- --

--

-- --

100. --

--

--

--

--

--

-- --

--

-- 10,451. OO6

-- -- 378,753. 15

-- 127. 56B - 4,622. 95 4506. 306 6. 26 5

4512. 56

200,876. 05

10,323. 44

374,130. 20

1,095. 50

1. 61

274. 35

201,972. 15

10,325. 05

374,404. 55

345 und Alkohol.

Feinsprit.

Meterzentner à 95/96°.

1,111-78

400. 155 305.60

12,785. 57 17.440. 24 4,812. 21« 2,252. 28

304. 90

Fr.

Rohspiritus.

Meterzentner à 95/96 ».

Fr.

--

--

Alkohol zu technischen und Hauskultuugszwecken.

Meterzentner à 93/94 ».

Fr.

--

-- _ -- --

--

--

--

--

--

«1099.05

--

3,889. 75

--

--

10,463.88

--

--

-- -- --

645. 60

--

--

-- --

39,412. 741 1,198,373. 74

-- -- 1099.05

--

1,054. 33

32,452.31 16,053. 56

--

-- -- -- -- 454,834 04

--6,517. 295 -- 198,190. 94 --1099. 05 -32,452. 31 +7,803. 27 + 235,266. 20 32,895. 44" 1,000,182. 80 46. 03"

7,689. 50

1

1,007,872. 30

32,941. 48

-- -- --

-- -- --

23,856. 83

690,100. 24

13.81

709. 30

23,870. 64

690,809. 54

346

Danach stellen sich die gesammton Beschaffungskosten wie folgt:

ausländischer Waare im Vergleich zum Vorjahre,

1880.

189O.

Beschaffungskosten.

Waarengattung.

Meterzentner.

Weinsprit

. . .

4,512. 56

Primasprit

. . .

10,325. 05

Peinsprit . . . .

Sprit überhaupt

6

Im Ganzen.

Per q.

Im Ganzen.

Per q.

Fr.

Fr.

44. 76 36. 26 30. 60

fr.

Fr.

43. 02 35. 55 31. 96

201,972. 15 . 374,404. 55

1

1,007,872. 30

. 47,779. 09°

1,584,249. 00

32,941. 48

Kohspiritus . . .

Alkohol zur Denaturirung . . .

Total

23,870. 64

Beschaffungskosten.

Meterzentner.

690,809. 54

71,649. 7S 6 '; 2.275,058. 54

3,072. 86

132,209. 20

7,288. 095

259,114. 47

29,687. 26

948,942. 18

33. 16 (29. 53)

40,048. 2l 5 817. 85

22,524. 30

33. 47 27. 54

28. 94

4,597. 79

138,662. 39

30. 16

--

45,463. 858

1,340,265. 85

1,501,452. 54

--

:

347

Wir haben im Obigen die Kategorie ,,Alkohol zur Denaturirung" pro 1890 belastet mit: q. à 95/96 °.

Primasprit l ,.. ,. , { 127,5aB ) Feinsprit ^^ 6517,29* = q. 7808.» à 93/94».

Rohspiritus J Provenienz ( j 6 In Wirklichkeit wurden an Sprit und Spiritus zur Denaturirung gebraucht : q. à 95/96 '.

Primasprit ( 127,666 Feinsprit > ausländischer Provenienz | = q. 7803,27 Rohspiritus J ( 1099,05 à 93/94°.

,, inländischer Provenienz 523,49 Da indessen die Verwendung von inländischem Rohspiritus jeweilen nur ein Nothbehelf bei Waaren- oder Platzmangel war und die regelmäßige Benutzung dieses theuren Produkts zu technischen und Haushaltungszwecken durch Art. 6 des Alkoholgesetzes ausgeschlossen wird, so haben wir die 523,49 Meterzentner Rohspiritus inländischer Herkunft bei Berechnung der Einstandskosten der Denaturirungswaare dem Preissatze nach als ebenso viele Meterzentner Peinsprit ausländischer Herkunft behandelt.

Bundesblatt.

43. Jahrg.

Bd. III.

24

co 00 *-

B. Holzgebinde.

Käufe im Auslande.

Käufe im In tan de.

Total.

Retourwaare.

Kategorien.

Stück.

Ankaufspreis.

Stück.

Fr.

Ganze Gebinde Halbe Gebinde Viertelsgebinde Extrafässer . . .

Petroltonnen . .

Total

29,107. 60

1040

27,695. 30

-- --

823

13,594. 45

--

47

1,058. 40

2551

-- 71,455. 75

Stück.

Fr.

641

--

Ankaufspreis.

Ankaufspreis.

-- --

22

674. 45

11

218. 05

59

--

-- --

956

4,127. 80

4

735. 65 -- 20. --

956

4,127. 80

96

1648. 15

--

1890.

Fr.

44.

26.

16.

22.

4.

92 56 25 52 32

1889.

Fr.

43.

26.

16.

22.

4.

Ankaufspreis.

Fr.

Kr.

Durchschnittspreise.

Ganze Gebinde Halbe Gebinde Viertelsgebinde Extrafässer Petroltonnen

Stück.

07 -- 54 39 18

663 1051 882 47 960

29,782. 05

3603

77,231. 70

27,913.

14,330.

1,058.

4,147.

35 10 40 80

349

VII. Fürsorge für Reinheit der gebrannten Wasser.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

BEB. vom 30. Dezember 1890. B.-B1. 1891, I, S. 22.

Nach Art. l des Alkoholgesetzes hat der Bund dafür zu sorgen, daß die für Verarbeitung zu Getränken bestimmten gebrannten Wasser genügend gereinigt seien.

Es sind nun im Laufe des Jahres 1890 bei der Alkoholverwaltung mit Bezug auf die Bonität der von ihr gelieferten Trinksprite im Ganzen 27 Keklamationen eingereicht worden. Dieselben betrafen in 12 Fällen die Qualität des Sprits als solchen; in 15 Fällen wurde wegen trüber Beschaffenheit oder gelblicher Färbung der Waare Klage geführt, unter den Beschwerden ersterer Art wurden 5 als begründet erfunden, 7 als unbegründet abgewiesen. Bei den Beschwerden wegen Trühung oder Färbung waren 6 gerechtfertigte, 9 grundlose.

Von den 11 mit Recht angebrachten Reklamationen wurden 4 durch Umtausch des beanstandeten Sprits gegen bessern, 7 durch Bezahlung von entsprechenden Vergütungen im Gesammtbetrage von Fr. 110. 70 erledigt.

Die Thatsache, daß im Berichtsjahre trotz des umfassenden Verkehrs der Alkoholverwaltung (vergi. Kapitel III, S. 5) keine nach Zahl und Bedeutung irgendwie erheblichen Klagen geltend gemacht worden sind, beweist schon an sich selbst, daß es sich die genannte Verwaltung angelegen sein läßt, die Eingangs zitirte Gesetzesbestimmung nach Möglichkeit zur Durchführung zu bringen.

Da indessen da und dort im Publikum, in der Presse und selbst vor Behörden kritische Bemerkungen über die angeblich schlechte Beschaffenheit des Monopolsprits, des sogenannten Bundesfusels, laut werden, so halten wir es für angemessen, an dieser Stelle über die zur Sicherung einer guten Qualität getroffenen Anordnungen noch eingehender Bericht zu erstatten. Dabei möge die Wichtigkeit der Sache der ungewöhnlichen Ausführlichkeit als Entschuldigung dienen.

Zur Erleichterung des Verständnisses schicken wir folgende allgemein gehaltene Bemerkungen über die Natur der gebrannten Wasser und die Umgrenzung der Monopolrechte an denselben voraus.

In der industriellen Praxis werden alle zu Trinkzwecken bestimmten gebrannten Wasser durch Destillation alkoholhaltiger Flüssigkeiten gewonnen. Der Alkohol der destillirten Flüssigkeiten ist ent-

350

weder in denselben bereits fertig gebildet vorhanden (Wein, Drusen, Bier) oder aber er wird erst durch Ueberführung von gährungsfähigem Zucker in Alkohol und Kohlensäure erzeugt. Der Zucker selbst hinwiedrrum liegt in den zur Destillation verwendbaren Stoffen entweder ebenfalls schon in fertiger Bildung vor (Zucker, Rüben, Melasse, Obst, Obstabfälle, Wurzeln und Beeren) oder er wird durch Verzuckerung der in denselben enthaltenen Stärke gewonnen (Kartoffeln, Körnerfrüchte).

Das ErgehniK der ersten Destillation alkoholhaltiger Flüssigkeiten nennen wir R o h s p i r i t u s .

Der Kohspiritus enthält außer seinen Hauptbestandteilen (Aethylalkohol und Wasser) eine Reihe von Nebenprodukten. Diese Nebenprodukte sind theils von unangenehmem, theils von angenehmem Geruch und Geschmack. Im erstem Falle heißen dieselben F u s e l , im letztern B o u q u e t . Enthält ein Eohspiritus nur Bouquet, so ist derselbe ohne Weiteres oder doch nach einem bloßen Zusatz von noch mehr Wasser als Getränke verwendbar. Ist dagegen in dem Rohspiritus für sich allein oder neben Bouquetstoffen Fusel vorhanden, so ist dieser letztere hehufs Erzielung eines rationellen Getränks durch spezielle Fabrikationsprozesse zu entfernen. Den direkt konsumfähigen und den durch die erwähnten Prozesse für den Trinkgebrauch hergerichteten Eohspiritus bezeichnen wir als Branntwein.

Wird aher nicht blos auf die Entfernung des Fusels, sondern auf die Beseitigung des Wassers und aller und jeder Nebenprodukte des Rohspiritus überhaupt, d. h. im Eahmeii der technischen Möglichkeit auf die Gewinnung reinen Aethylalkohols abgestellt, so ergibt sich aus den bezüglichen Prozessen ein Produkt, dem wir den Namen S p r i t beilegen.

Der Sprit zeigt seiner Natur nach durchgehend eine den direkten Konsum ausschließende Alkoholstärke, ist deshalb nie ein eigentliches Getränk, sondern stets nur ein Hülfsstoff zur Darstellung eines solchen.

Die primitivste Art, ein Getränk aus Sprit herzustellen, besteht in einem entsprechenden Wasserzusatz zu diesem letztern. Da aber eine Mischung von Wasser und reinem, neutralem Sprit den Geruchsund Geschmacksorganen des Konsumenten wenig bietet, so ist diese einfache Art der Getränkebereitung verhältnismäßig selten. (Bei uns findet sich dieselbe hauptsächlich im bernischen Jura.) In der Eegel tritt uns vielmehr die
Herstellung von Getränken mittelst Sprit als ein Vermengen von Sprit, Wasser und Zucker mit Stoffen entgegen, welche dem zu erzeugenden Getränke einen angenehmen Geruch oder Geschmack oder beides zugleich oder endlich auch eine bestimmte

351 Farbe verleihen sollen. Die solchermaßen hergestellten Getränke nennen wir L i q u e u r e.

Dem Monopol unterstehen nun in der Hauptsache : A. Von den in.der Schweiz p r o d u z i r t e n gebrannten Wassern: 1. alle aus Bier, Zucker, Rüben, Melasse, Kartoffeln oder Körnerfrüchten erzeugten Spirituosen; 2. die aus Wein, Drusen, Obst, Obstabfällen, Wurzeln und Beeren a u s l ä n d i s c h e r Provenienz gewonnenen Destillate.

B. Alle i m p o r t i r t e u gebrannten Wasser, gleichviel aus welcher Art von Rohstoff dieselben stammen.

Monopolfrei ist demnach nur die in der Schweiz aus Wein, Drusen, Obst, Obstabfällen oder zuckerhaltigen Beeren und Wurzeln i n l ä n d i s c h e r H e r k u n f t produzirte Waare.

Die Monopolrechte werden im Wesentlichen zur Geltung gebracht : A. Bei der inländischen Produktion : 1. durch käufliche Uebernahme des gesammten aus Bier, Kartoffeln oder Körnerfrüchten (Zucker, Eüben und Melasse kommen in der Praxis bei uns einstweilen nicht in Betracht) erzeugten Kohspiritus Seitens der Alkoholverwaltung (Art. 2 des Alkoholgesetzes) und Wiederverkauf des übernommenen Produkts in der Form von Rohspiritus oder rektifizirtem Sprit zu Monopolpreisen (Art. 4 des Alkoholgesetzes) ; 2. durch Erhebung von Monopolgebühren auf den aus Wein, Drusen, Obst, Obstabfällen, Beeren und Wurzeln ausländischer Provenienz bereiteten Kohspriten und Branntweinen (Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1887).

Die Erhebung dieser Gebühren geschieht theils bei der Einfuhr der Rohstoffe (Trauben, Traubentrester, Drusen, Kirschen, Zwetschgen, Enzian wurzeln), theils bei der inländischen Fabrikation (Wein). Im letztern Falle wird die Gebühr je nach dem Umfange der Produktion auf dem Rohstoffe oder auf dem fertigen Fabrikate angelegt.

B. Bei der Einfuhr : 1. durch die ausschließliche üebertragung des Importrechtes für alle Sprite und Rohsprite an die Alkoholverwaltung (Art. l des Alkoholgesetzes) und den Wiederverkauf der importirten Waare in rohem oder gereinigtem Zustande zu Monopolpreisen (Art. 4 des Alkoholgesetzes) ;

352

2. durch Erhebung von Monopolgebühren auf d^n durch Privatpersonen iraportirten Eohspriten, Branntweinen oder Liqueuren jeder Art (Art. 3 des Alkoholgosetzes).

Die Einfuhr von Rohspriten und Branntweinen in Fässern (Zolltarif Nr. 254) ist den Privaten indessen blos rücksichtlich solcher Produkte gestattet, die unter 72° Alkohol enthalten; höhergrädige Eohsprite oder Branntweine dürfen von Privaten nur in Flaschen oder Kragen importirt werden (Zolltarif Nr. 255). Hinsichtlich der Liqneure (Zolltarif Nr. 256) bestehen einstweilen nach dieser Eichtung keine einschränkenden Vorschriften.

Es geht aus dem Obigen hervor, daß die Alkoholverwaltuiig direkt weder Branntweine noch Liqueure in den Verkehr bringt, sondern nur Eohsprite und Sprite.

Dabei ist der Verkauf der Eohsprite auf die aus Kartoffeln gewonnenen Produkte und bei diesen wieder auf diejenige Waare beschränkt, welche nicht mehr als eine bestimmte Menge von Nebenprodukten der Destillation enthält.

Wie wir in unserer Botschaft vom 8. Oktober 1886 auseinandergesetzt haben, wird der spezifische Fusel des Kartoffelspiritus von einem Theil des schweizerischen Konsuraenteukreises (hauptsächlich in den Kantonen Bern und Solothurn) als Bouquet betrachtet.

Der Gesetzgeber hatte keinen AnlaU, dieser ausgesprochenen Geschmacksrichtung durch die Forderung der absoluten Reinigung des Kartoffelspiritus entgegenzutreten.

Einmal ist nicht erwiesen, daß eine limitirte Menge von Kartoffelspiritusbouquet der Gesundheit des Trinkers nachtheiliger ist, als die entsprechende Menge von Bouquetstoffen anderer Branntweine und Liqueure. Nun ist aber ein Theil dieser andern Branntweine der Monopolgesetzgebung gar nicht unterstellt, unterliegt also, abgesehen von den Vorschriften der Gesundheitspolizei einzelner Kantone, überhaupt keiner Eeinheitskontrole. Ein anderer Theil dieser Branntweine untersteht freilich mit den Liqueuren dem Monopol, geht aber, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, nicht durch die Hand der Alkohol Verwaltung in den Konsum über, wird also ebenfalls nur da einer Prüfung auf Reinheit unterworfen, wo die kantonalen Lebensmittelpolizeigesetze bezügliche Bestimmungen aufstellen und durchführen. Durch die vollständige Eliminirung des Kartoffelbranntweins aus dem Verkehr wäre also ohne zwingenden Grund ein ungleiches System eingeführt worden. Es
wäre dem Konsumenten von Kartoffelbrannt·wein Das vorenthalten worden, was Gesetz und Praxis dem Konsumenten von Treberschnaps, Absinthe etc. zugestehen : ein bestimmtes, dem Trinker zusagendes Aroma.

353

Sodann aber hätte sich die vollständige Unterdrückung des Konsums von Kartoffelbranntwein bçi dem in einzelnen Landestheilen sehr stark entwickelten Verlangen nach solchem auch praktisch kaum durchführen lassen. Wir wiederholen in dieser Eichtung, was, wir in unserer bereits erwähnten Botschaft vom 8. Oktober 1886 gesagt haben: ,,Die Forderung der absoluten Reinigung, so sehr wir dieselbe als Ideal befürworten müssen, würde aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, daß, wie es bereits jetzt vereinzelt geschieht, Fuselöl als Kartoffelbranntweinessenz in den Handel käme, und daß der rektifizirte Sprit, um dem Geschmack der Trinker zu dienen, nachträglich in unkontrolirter Menge wieder damit verunreinigt würde.

Dieser Kalamität wäre auf dem Boden der noch unfertigen kantonalen Lebensmittelkontrole schwer zu begegnen. Nun bedarf es glücklicherweise einer sehr minimen Menge Fusel, um den von den Konsumenten verlangten Geruch und Geschmack zu erzeugen. einer so minimen, daß dieselbe nicht mehr als geradezu gesundheitsschädlich bezeichnet werden darf. Nach vorgenommenen Proben genügen 2 °/oo Fusel und noch weniger dem Zwecke, Wir denken uns die Durchführung des Art. 3 (den Eeinigungszwang betreffend) deßhalb in der Weise, daß '.auf dem Verordnungswege eine tolerirte Grenze für den Fuselgehalt festgestellt und eine besondere Eeinigung nur für diejenigen Erzeugnisse obligatorisch gemacht wird, welche in ihren unreinen Bestandtheilen diese Grenze überschreiten. Einen Anhalt für letztere gibt uns die bereits erwähnte Arbeit von Dr. Baer, der einen Branntwein, ·welcher mehr als 3 °/oo an alkoholischen Verunreinigungen enthält, nicht mehr zum Konsum zulassen will. Das ganze Verfahren findet ein Analogen in bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über das der Gesundheit auch nicht zuträgliche, aher in Produktion und Handel nicht zu eliminirende Gypsen der Weine, wonach der durch Umsetzung entstehende Gehalt an schwefelsaurem Kalium 2 Gramm im Liter nicht übersteigen darf.11 Bei dieser Sachlage beschränkte sich der Gesetzgeber mit Kecht darauf, im Alljoholgesetz die bereits zitirte, Forderung niederzulegen, daß die gebrannten Wasser, g e n ü g e n d gereinigt seien, es der Verwaltung überlastend, nach Maßgabe von Wissenschaft und Praxis zu bestimmen, was ala genügend rein zu gelten habe.

Nachdem zahlreiche
Versuche ergeben hatten, daß eine G-esammtmenge von l l/a %o Fusel genügt, um dem Kartoffelbranntwein das von den Konsumenten verlangte spezifische Aroma zu geben, beschlossen wir, bis auf Weiteres für diese Kategorie monppolisirter gebrannter Wasser eine Toleranzgrenze von \ 1!a °/oo Fusel festzusetzen.

354 Die l ïk °/oo Fusel sind auf absoluten Alkohol zu beziehen. Eia 40grädiger Katoffelbranntwein, der aus dem von der Alkoholverwaltnng abgegebenen Rohspiritus durch Wasserzusatz hergestellt wird, enthält also beispielsweise nur 6 °/ooo Fusel. Wie niedrig dieser Satz ist, mag daraus erhellen, daß die Gesetze Pinlands, eines Staatswesens, welches, abgesehen von den amerikanischen Prohibitionsstaaten, in der Alkoholfrage bis jetzt wohl die verhältnismäßig einschneidendsten Maßregeln getroffen hat, für 40grädigen Branntwein eine Toleranzgrenze von 20 °/ooo aufstellen.

Was die Sprite betrifft, so stellen dieselben, wie schon gesagt,, begrifflich eine sehr wasserarme Mischung von reinem Alkohol und Wasser dar. Wir werden weiter unten sehen, welchen Einschränkungen diese allgemeine Definition zu unterwerfen ist.

Nach dem bisher Mitgetheilten erstreckt sich die Aufgabe der Alkoholverwaltung, soweit die Fürsorge für Reinheit der gehrannten Wasser in Betracht fällt, auf folgende 2 Punkte : 1. Sie hat die im In- oder Auslande von ihr gekauften Rohsprite aus Kartoffeln, deren Gehalt an Nebenprodukten lV2°/oo übersteigt, und alle Kohsprite aus andern Rohstoffen zu Sprit zu rektifiziren.

2. Sie hat durch eine geeignete Beinheitskontrole dafür zu sorgen, daß die von ihr in den Verkehr gebrachten Kartoffelrohsprit& nicht mehr als l Va °/oo Fusel enthalten und daß sowohl der im Inland erzeugte, als der im Ausland gekaufte Sprit aus ihren Magazinen nur rein, im technisch-kommerziellen Sinn dieses Wortes, zur Abgabe gelange.

1. Rektifikation.

Die Rektifikation des Rohspiritus wurde mit Ausnahme eines kleinen Quantums Feinsprit (795 q.), welches bei einem inländischen Brenner bezogen wurde (vergleiche Kapitel V dieses Berichts), in der staatlichen Reinigungsanstalt in Delsberg vorgenommen. Als Rektifikationssystem haben wir bei der Einrichtung dieser Anstalt nach verschiedenen einschlägigen Untersuchungen im In- und Auslande die fraktionirte Destillation mit vorausgehender Filtration des verdünnten Kohspiritus über Holzkohlen gewählt. Die Kohlenfilter sind indessen während des Berichtsjahres noch nicht in Betrieb gesetzt worden.

Der Eeinigungsanstalt in Delsherg wurden im Lauf des Berichtsjahres 16,935,25hl. absoluten Alkohols in der Form von Rohspiritus zur Rektifikation übergeben.

355 Daraus resultirten zunächst: an Feinsprit . . 15,265,Bo hl. abs. Alkohols.

,, Moyen goût .

1,367,24 ,, ,, T ,, Mauvais goût .

176,87 ,, ,, ,, Von diesem Mauvais goût wurden 134,si hl. mit dem aus dem Vorjahr übertragenen Produkt gleicher Art (51,58 hl.) einer zweiten Rektifikation unterworfen ; aus derselben resultirten : an Moyen goût . 119,88 hl. abs. Alkohols, ,, Mauvais goût 71,26 ,, Flüssigkeit.

Der Mauvais goût der zweiten Eektifikation wurde nochmals rektifizirt und ergab 18,6i hl. reinen Fuselöls.

Im Ganzen wurden also von den der Anstalt zur Reinigung übergebenen 16,986,88 hl. Alkohol zurückempfangen : in der Form von Peinsprit . . 15,265,so hl.

,, ,, ,, Moyen goût. .

1,486,57 ,, fl ,, ,, ,, ,, Fuselöl . .

18,6i ,, Total 16,770,68 hl.

Die Differenz zwischen Ein- und Ausgang, 216,15 hl. Alkohol, bildet, nach Abzug des in das Jahr 1891 übertragenen Mauvais goûtQuantums von 41,56 hl., mit 174,59 hl. den Fabrikationsverlust.

Die gesammten Rektifikationskosten betrugen : 1. Rektifikationsprämie für Herstellung von 795 q. Sprit in einer Brennerei Fr.

4,684. 05 2. Auslagen der Reinigungsanstalt in Delsberg: Besoldungen und Löhne . . Fr. 10,455. 50 Beschaffung von Steinkohlen (1155,22 Tonnen) . . . ,, 34,586.90 Beschaffung von andern Betriebsmaterialien . . . . ,, 1,332. 16 Inventar ,, 402. 86 Frachten auf der Zufuhr von Rohspiritus ,, 33,705. 33 Diversa ,, 109.85 Tilgung eines Theils der Anschaffungs- und Erstellungskosten der Rektifikationseinrichtungen ,, 60,890.44 ,, 141,483. 04 Uebertrag Fr. 146,117. 09

356 Uebertrag Fr. 146,117. 09 3. Fabrikationsverluste ,, 16,091. 55 4. Beinneitsprämien an inländische Brenner . . ,, 818. 35 Ab: Werth des Vorraths an Heizungsmaterial

Fr. 168,021. 99 ,, 7,220. --

Bleiben

Fr. 155,801. 99

Da der in Uelsberg gewonnene Sprit in gleicher Weise wie die Sprite anderer Provenienz auf Beinheit geprüft wird, so verweisen wir diesbezüglich auf Ziffer 2 hienach.

2. Untersuchung der Rohsprite und Sprite.

Die bei der Fabrikation gebrannter Wasser sich ergebenden Nebenprodukte sind theils unorganischer, tbeils organischer Natur.

Die Untersuchungen auf unorganische Bestandteile (Kupfer, Blei, Zink etc.) sind relativ einfache, und es bestehen zur Führung derselben so allgemein anerkannte Methoden, daß wir uns hier mit denselben nicht einläßlicher zu beschäftigen brauchen.

Dagegen bietet die Prüfung gebrannter Wasser auf das Vorhandensein und die Art der organischen Nebenprodukte bedeutendere Schwierigkeiten dar.

Verschiedene dieser Nebenprodukte sind in ihrer chemischen Natur noch gar n i c h t e r f o r s c h t . Bezüglich der c h e m i s c h erf o r s c h t e n aber existirt bis jetzt erst ein einziges Mittel, um dieselben j e d e s f ü r s i c h i s o l i r t mit ausreichender Genauigkeit q u a n t i t a t i v zu bestimmen: die fraktionirte Destillation. Auch diese krankt an mehrfachen Unzulänglichkeiten.

Etwas günstiger gestellt sind wir mit Bezug auf die q u a n t i tati-ve P e s t s t e l l u n g der gesammten oder doch des größten Theils der in einem gebrannten Wasser enthaltenen Nebenprodukte in g l o b o und hinsichtlich der q u a l i t a t i v e n B e s t i m m u n g e i n z e l n e r P r o d u k t e oder g e w i s s e r G r u p p e n derselben. Die qualitativen Befunde ermöglichen in der Hegel auf kolorimetrischem Wege auch eine mehr oder minder rohe q u a n t i t a t i v e A b s c h ä t z u n g .

a. Rohspiritus.

Obgleich auch in den Eohspriten eine verhältnißmäliig nur geringe Menge von Nebenprodukten sich vorfindet, so ist dieselbe doch groß genug, um in der Mehrzahl der Fälle eine quantitative Ermittlung in gloho zu ermöglichen.

357

Nach eingehender Prüfung der verschiedenen, zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Verfahren hat die Alkoholverwaltung zur Untersuchung des Kartoffelrohspiritus -- nur um diese Art von Rohspiritus handelt es sich im Allgemeinen in der Praxis des Monopols -- die von Stutzer, Eeitmair und Seil verbesserte R ö s e m e t h o d e adoptirt.

Wir verzichten auf eine eingehende Schilderung dieser letztern und bemerken blos, daß dieselbe auf der Eigenschaft des Chloroforms beruht, beim Schütteln mit einer Lösung höherer Homologe des Aethylalkohols in mit Wasser verdünntem Aethylalkohol die höhern Homologe leichter aufzunehmen als den Aethylalkohol selbst.

Das Eöseverfahren verlangt in seiner Anwendung peinliche Sorgfalt und ist deßhalb blos als Laboratoriumsmethode des geübten Chemikers anwendbar; bei Einhaltung der nöthigen Bedingungen aber gibt es hinreichend genaue und unter sich vergleichbare Resultate.

Um für die ganze Schweiz eine möglichst einheitliche Durchführung der Methode zu sichern und die früher vorgekommenen, in unserm letztjährigen Geschäftsberichte berührten Divergenzen zu vermeiden, hat der Chemiker der Alkoholverwaltung dem Verein schweizerischer analytischer Chemiker im Laufe des Berichtsjahrs einschlägige Normativbestimmungen vorgeschlagen. Dieselben sind mit -unwesentlichen Aenderungen angenommen worden.

Die Eesultate der Röseuntersuchung sind der Alkoholverwaltung für den Entscheid maßgebend, ob ein Kartoffelrohspiritus tel quel zum Verkauf gebracht werden könne; mit andern Worten, die Frage, ob die früher erwähnte Toleranzgrenze von l lk °/oo Fusel eingehalten oder tiberschritten sei, wird nach den Ergebnissen des Köseverfahrens beantwortet.

Neben der quantitativen Ermittlung der hauptsächlichen Nebenprodukte in globo, wie sie durch die Eösemethode gegeben ist, werden die Rohsprite auch noch durch Erzeugung von Parbenreaktionen qualitativ auf das Vorhandensein von Purfurol und Aldehyd geprüft.

Die bezüglichen Befunde werden, soweit möglich, durch kolorimetrische Abschätzung in's Quantitative übersetzt.

Wir werden auf die einschlägigen Untersuchungsmethoden hei Erörterung der Spritanalysen näher zu sprechen kommen. Hier bemerken wir bezüglich derselben blos, daß wir hinsichtlich des Vorhandenseins von Purfurol und Aldehyd in den Eohspriten bestimmte einschränkende Normen noch nicht
definitiv aufgestellt haben.

Anläßlich sei bemerkt, daß der Gehalt der Rohsprite an Furfurol mit deren Gehalt an Nebenprodukten überhaupt durchaus nicht in einem konstanten Verhältnisse steht. Eine etwas größere, wenngleich

358

keineswegs absolute Uebereinstimmnng herrscht dagegen zwischen den Ergebnissen der Furfurolreaktion und denjenigen der Reaktionen auf Aldehyd.

Das chemische Laboratorium hat im Berichtsjahre 188 Eohsprite untersucht und zwar: 126 Muster aus inländischen Brennereien, 10 v ,, ausländischen ,, 52 Mischungen von verschiedenen Eohspriten und Mischungen von" Eohspriten mit Feinspriten.

Die Muster erstgenannter Art stammten aus 66 einheimischen Brennereien. Wenn wir die Ergebnisse bei jeder derjenigen Brennereien, bei welchen eine Mehrzahl von Mustern zur Untersuchung kam, in einen Mittelwerth zusammenfassen, so erhalten wir folgende allgemeine Uebersicht über die gewonnenen Eesultate:

Gradstärke Gehalt an Gehalt Gehalt des Kupfergehalt.

an Verunreinigungen an Zahl Rohspiritus.

nach Rose.

Furfurol.

der Aldehyd.

Brennereien. Minimum. Maximum. Minimum, j Maximum. Minimum. | Maximum. Minimum. | Maximum. Minimum, j Maximum.

Tralles + 15°.

In Gewichts- resp. Volumenpromillen.

13 |

91,3

5 |

90,2 |

l |

89,7

2 |

87,i

2 |

89,5

l |

88,6

l |

89,4

|

25 |

87,i

|

|

1. Inländische Brennereien mit kontinuirlichen Apparaten.

a. Spiritus aus Kartoffeln.

96,o | 0 | 0 || 0,99 | 4,3 || 0 0,003 l Spuren b. Spiritus aus Kartoffeln und Roggen.

0 6,0 0,001 || 0,02 93,i | 0 | 0 l 2,26 c. Spiritus aus Kartoffeln und Mais.

89,7 | 0 | 0 || 3,5 | 3,5 || O.oos 0,003 || 0,OT d. Spiritus aus Kartoffeln, Roggen und Mais.

0,003 || Spuren 94.5 | 0 | 0 || 1,3 | 4,6 l 0 e. Spiritus aus Roggen.

92.6 | 0 | 0 || 6,a | 6,8 || 0,oo5 | 0,oi4 II 0,1 | f. Spiritus aus Mais.

88,5

|

0

|

0

||

4,7

|

4,7 ||

0,002

|

0,02

II

0,07

l

g. Spiritus aus Roggen und Mais.

| 0 | 0 || 6,4 | 6,4 || O.ooi | 0,oi || 0,07 | h. Produkte kontinuirlicher Brennereien überhaupt.

96,o | 0 0 || 0,99 | 6,4 || 0 0,005 || Spuren | 89,«

0,2

0,3 0,07

0,1 0,1 0,07

0,07

0,2

Gradstärke Gehalt an Gehalt Gehalt Zahl des Kupfergehalt.

Verunreinigungen an an der Rohspiritus.

nach Rose.

Furfurol.

Aldehyd.

Brennereien. Minimum. | Maximum. Minimum. Maximum. Minimum. Maximum. Minimum. | Maximum. | Minimum. | Maximum.

Tralles + 15°.

In (jewichts- resp. Volumenpromillen.

2. Inländische Brennereien mit periodischen Apparaten.

a. Spiritus aus 33

73,o

|

o

90,2

0,0025

1

2,7

Kartoffeln.

l

b. Spiritus aus Kartoffeln 5 |

0

80,8 | 87,6

0,0025

c. Spiritus aus 2 |

83,3

| 83,5

1

o

1

o

1

2,9

1

5,2

| 0,ooi26 | 0,002

1 Spuren |

l,o

und Roggen.

5,6

||

0,001

|

0,00126 1

0,05

0,3

Kartoffeln, Roggen und Mais.

1

4,2

l

5,,

1

0,ooi | O,OOB

|l Spuren |

||

0,003

[

0,i

d. Spiritus aus Mais.

1 1

82,7 | 82,7

| Spuren | Spuren II

»i»

|

5,6

|

0,003

0,2

0,2

e. Produkte periodischer Brennereien überhaupt.

41 |

73,o |

90,2

1

o

|

0,0026

1!

2,7

!

5,6

|j

0,ooi

| 0,003 || Spuren |

l,o

Zahl der

Gradstärke

Gehalt an

Kupfergehalt.

des Rohspiritus.

Gehalt

Verunreinigungen nach Rose.

Gehalt an Aldehyd.

an

Furfurol.

Brennereien. Minimum. Maximum. Minimum. Maximum. Minimum, i Maximum. Minimum. | Maxim um. || Minimum. | Maximum, In Gewichts- resp. Volnmenpromillen.

Tralles -f 15 °.

46 |

73,o |

96,o |

10 |

80,8

93,1

|

|

3. Inländische Brennereien überhaupt.

a. Spiritus aus Kartoffeln.

0 | 0,0025 || 0,99 | 5,2 || 0 b. Spiritus aus Kartoffeln und Roggen.

0

|

0,0025

||

2,25

|

5,6 ||

0

1 |

89,7 |

4 |

83,3 |

2 |

89,B

2 |

82,7 |

c. Spiritus aus Kartoffeln und Mais.

0 | 0 || 3,5 | 3,5 || 0,oos d. Spiritus aus Kartoffeln, Roggen und Mais.

94,5 | 0 | 0 || 1,3 | 5,i || 0 e. Spiritus aus Roggen.

92,6 | 0 | 0 || 6,2 | 6,8 || O.oos f. Spiritus aus Mais.

88,5 | 0 | Spuren 4,7 5,5 l 0,003

l |

89,4 |

89,4 |

66 |

73,o |

96,o |

|

89,7 |

g. Spiritus aus Roggen und Mais.

| 0 || 6,4 | 6,4 || 0,ooi h. Spiritus überhaupt.

0 | 0,0025 || 0,99 | 6,8 || 0 0

0,003 II Spuren |

l,o

0,001

||

0,02

|

0,3

0,003

||

0,07

|

0,07

0,003 l Spuren |

0,i

0,oi4 ||

0,i

0,i |

0,02

||

0,07

l

0,2

0,01

II

0,07

l

0,07

0,02

K

0,02

l

0,3

362

Die Eesultate der Kosemethode speziell seien durch folgende Zahlen veranschaulicht. Es hatten Von den Brennereien mit kontinuirlichen mit periodischen Ueberhaupt.

Apparaten.

Unter l,o Vol. °,00 1 -- 1 -- 3 Von l,o -- 1,5 ·n 3 T> -- .2 2 l,5-2,o n Yl n 4 '9 5 ,, 2,0--3,0 ., 11 14 ,, 3,0-4,0 T) 4 18 r.

19 ,, 4,0--5,0 r 24 5 Ti 4 ,, 5,0--6,0 « 2 6 r, -- 3 Ueber 6,0 T) 3 TI an Neuprodukten.

25

41

66

Die Daten über die Untersuchung ausländischer Rohsprite sind noch zu dürftig, als dali wir dieselben hier schon verwerthen könnten ; haften doch schon den umfassenderen Ziffern über die Verhältnisse der inländischen Brennerei noch allerlei Zufälligkeitsmomente an.

Wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, haben von den inländischen Brennereien nur 4 einen zur direkten Abgabe an den Konsum geeigneten, genügend reinen Rohspiritus geliefert. Von diesen 4 Brennereien lieferten überdies nur 3 Kartoffelwaare. Freilich gehören diese 3 Betriebe zu den gröliern, so daß mit deren Produktion und einer Quote des aus dem Auslande bezogenen Eohspiritus ein namhafter Theil des verhältnismäßig beschränkten Konsums an Kartoffelspiritus gedeckt werden konnte. Zur Befriedigung des übrigen Bedarfs mußten Kartoffelrohsprite von an sich ungenügender Reinheit mit so viel reinem Sprit versetzt werden, daß die Mischung nicht mehr als lV3°/oo Fusel aufwies. Derartiger Mischungen wurden 52 gemacht.

Wir hatten schon im letztjährigen Berichte Anlaß, der Frage Erwähnung zu thun, ob gebrannte Wasser von verschiedener Gradstärke und Reinheit nach dem Zusammenschütten in Bezug auf Gradstärke und Reinheit eine homogene Mischung bilden.

Die diesbezüglichen Versuche sind noch nicht zum Abschluß gediehen, weil die eingeleiteten Experimente infolge Ueber bürdung des Laboratoriums mit andern Aufgaben und wegen störender Umbauarbeiten in den Lagerhäusern unterbrochen werden mußten. Dagegen hat eine ganze Reihe von Untersuchungen dargethan, dali der effektive Eeinheitsgrad eines Gemenges von Spriten und Rohspriten

363

bekannter Reinheit bei den intensiven Mischungen, welche die Einrichtungen in unsern Dépôts gestatten, nur um verschwindende Bruchtheile von dem theoretisch berechneten Keinheitsgrade des Gemenges abweicht

b. Sprit.

Besitzen wir in der Bösemethode ein Mittel, um die hauptsächlichsten Nebenprodukte des Kartoffel- und Getreiderohspiritus sozusagen unter allen Umständen in globo mit zureichender Genauigkeit quantitativ zu bestimmen, so ist dasselbe beim Sprit, der seiner Natur nach nur noch den kleinsten Theil der in der Rohwaare enthaltenen Nebenprodukte aufweist, nicht in gleichem Maße der Fall.

Immerhin haben die schon 1889 im Laboratorium der Alkoholverwaltung vorgenommenen Untersuchungen ergeben, daß man durch nochmalige sorgfaltige Rektifikation eines größern Quantums Sprit die Nebenprodukte des letztern im Vor- und Nachbrand konzentriren und aus der nach der Rösemethode durchgeführten Analyse dieser beiden Fraktionen praktisch verwerthbare Schlüsse auf die Menge der in dem rektifizirten Sprit ursprünglich vorhanden gewesenen Nebenprodukte ziehen kann.

Die Resultate dieser Untersuchungen erhielten im Herbst 1890 eine Bestätigung durch die Arbeiten von Stutzer und Reitmair, welche angeben, daß geringe durch den Geruch und Geschmack nicht mehr erkennbare Mengen Fuselöl durch Anreicherung mittelst fraktionirter Destillation nach der verbesserten Rösemethode noch mit ziemlicher Genauigkeit bestimmt werden können.

Da indessen diese Art der Spritprüfung eine rasche Durchführung der vielen Untersuchungen, welche der Alkoholverwaltung obliegen, nicht ermöglicht und nur für größere Quantitäten anwendbar ist, so reservirt das Laboratorium dieselbe für spezielle Fälle und bedient sich im Allgemeinen der auf Parbenreaktionen sich stützenden Methoden zur qualitativen Bestimmung einzelner Nebenprodukte oder ganzer Gruppen derselben.

Die Destillation (Herstellung von Rohspiritus) besteht, allgemein gesprochen, darin, daß eine alkoholhaltige Flüssigkeit (die vergohrene Maische) zum Sieden erhitzt wird. Dadurch entwickeln sich aus der siedenden Flüssigkeit Dämpfe, deren Alkoholgehalt größer ist, als derjenige der zurückbleibenden Flüssigkeit. Letztere wird dabei naturgemäß immer alkoholärmer und enthält schließlich keinen Alkohol mehr. Die alkoholhaltigen Dämpfe werden durch Abkühlung zum Verdichten gebracht. Das dadurch erzielte Produkt, der Eohspiritus, ist relativ erheblich alkoholreicher, als die ursprünglich der Destillation unterworfene Flüssigkeit.

Btmdesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

25

364

Die Eektifikation, wie sie in der Reinigungsanstalt in Delsberg und unseres Wissens auch in allen ausländischen Fabriken, welche der Alkoholverwaltung Sprit liefern, geübt wird, ist in der Hauptsache eine durch die Verdichtung der Dämpfe in den Kolonnen und Kondensatoren der Rektifizirapparate bewirkte wiederholte (fraktionirte) Destillation des mit Wasser verdünnten Kohspiritus.

Nun ist der Eohspiritus, wie schon gesagt, im Wesentlichen aus Wasser, Aethylalkohol und einer Reihe von organischen Nebenprodukten zusammengesetzt. Durch die Rektifikation soll der Aethylalkohol möglichst rein ausgeschieden werden. Diese Ausscheidung beruht auf dem verschiedenen Siedepunkt und der verschiedenen Mischungsfähigkeit der in Betracht fallenden Stoffe.

Aus der langen Eeihe der im Rohspiritus enthaltenen Bestandtheile führen wir unter Beisetzung des Siedepunktes die folgenden an : Acetaldehyd . . . .

21° Aceul 104° Acroleün 52° Crotonaldehyd . . . 104.5* Aethylformiat . . . .

54.4° Butylalkohol . . . . 115° Aceton 56.5° Buttersäureäthyläther . 120° Essigsäureäthyläther . .

74° Paraldehyd . . . . 124a Aethylalkohol . .

78° Amylalkohol . . . . 132° Isopropylalkohol . . .

8 3 ° Amylacetat . . . . 148° Isovalerianaldehyd . .

92° Furfurol 162° Propylalkohol . . . .

97° Collidili 171° Aethylpropionat . . . 98° Capronsäure . . . . 205a Wasser 100° Caprylsäure . . . . 236° Propylacetat . . . . 101° Zwei Körper sind um so leichter von einander zu trennen: 1. je weiter deren Siedepunkt auseinander liegt.

Aethylalkohol und Essigsäureäthyläther sind schwer, Aethylalkohol und Amylalkohol leicht von einander abscheidbare Körper.

2. je weniger dieselben physikalisch mischbar sind.

Aethylalkohol und Acetaldehyd sind trotz ihrer relativ weiter auseinander liegenden Siedepunkte schwieriger von einander zu trennen, als Aethylalkohol und Butylalkohol, weil Acetaldehyd sich mit Aethylalkohol leichter mischt als Butylalkohol.

Nun findet aher, abgesehen von dem Einfluß der physikalischen Mischbarkeit, der Verlauf einer Rektifikation nicht etwa so statt, daß, mit dem Stoffe des niedrigsten Siedepunktes beginnend, jeder einzelne Stoff für sich nach seinem respektiven Siedpunkte successive über-

365

destillirt. Vielmehr geht zuerst eine ganz kleine Menge des niedrigst siedenden Körpers über, sodann ein Gemisch desselben Körpers mit einer nach und nach stärker werdenden Beimischung des nächst höher siedenden, dann dieser nächst höher siedende für sich allein u. s. w.

Durch die wiederholte Destillation dieser verschiedenen Destillate, wie sie mit der Rektifikation gegeben ist, gelingt es aber schließlich, eine mehr oder minder genaue Abtrennung der verschiedenen Stoffe herbeizuführen.

Dem Vorgang entsprechend unterscheidet man in der Praxis der Eohspiritusrektifikation : 1. Den Vor b r a n d . Derselbe enthält ein Gemisch von Aethylalkohol mit den niedriger siedenden Nebenprodukten.

2. Den S p r i t . Derselbe besteht in der Hauptsache aus Aetbylalkohol, faßt aber noch eine mehr oder minder große Menge von niedriger und höher siedenden Nebenprodukten in sich.

3. Den N a c h b r a n d , zusammengesetzt aus einem Gemisch von Aethylalkohol mit Produkten höhern Siedegrades.

4. Das F u s e l ö l , den mit Wasser in der Blasse des Apparates zurückbleibenden Eest.

Den Sprit hinwiederum können wir weiter klassifiziren in Vorlauf, Mittellauf und Nachlauf. Der Mittellauf enthält keine nachweisbare oder doch wenigstens eine verschwindend kleine Menge von Nebenprodukten ; im Vor- und Nachlaufsprit sind diese letztern etwas stärker vertreten. Der Vor- und Nachlaufsprit in diesem Sinne oder ein Gemisch von Vor- und Nachlaufsprit mit Mittellaufsprit entspricht der Marke Feinsprit der Alkoholverwaltung, der reine Mittellauf der Marke Primasprit. Ein besonders gut abgetrennter Primasprit heißt Weinsprit. Bei Prima- und Weinsprit fällt daneben noch der Einfluß der mit der Kektifikation verbundenen besondern Beinigungsverfahren (Filtration des Rohspiritus über Holzkohle etc.), bei allem Sprit überhaupt die Natur des Materials in Betracht, aus dem der Rohspiritus erzeugt wurde (Kartoffeln, Körnerfrüchte, Melasse etc.).

In theoretischer Beziehung ist das Problem des Nachweises der Nebenprodukte im Sprit noch lange nicht gelöst, da wir, wie schon gesagt, weder alle Nebenprodukte überhaupt kennen, noch jedes einzelne der bekannten genügend genau bestimmen können.

Verhältnißmäßig einfacher ist die praktische Lösung der Frage.

Denn für die Bedürfnisse der Praxis genügt es, Mittel zu besitzen, welche den Vor-
und Nachbrand der Kektifikation und den Spritvornnd -Nachlauf ausreichend zu charakterisiren erlauben. Diese Mittel sind in mehreren sehr empfindlichen Farbenreagentien gegeben.

360

Zur Prüfung dieser letztern wurden ini Laboratorium der Alkoholvenvaltung 49 verschiedene, chemisch rein dargestellte Nebenprodukte auf ihr Verhalten geprüft; außerdem wurde in der Reinigungsanstalt zu Delsberg in einer langen Keihe von Versuchen die Wirkung der Produkte der verschiedeneu Rektifikationsstadien auf die Reagentieu einläßlich und sorgfältig studirt. Dabei erzeigte sich im Wesentlichen Folgendes: Als A l d e h y d r e a k t i o n e n (in der Hauptsache Reaktionen auf Vorbrandprodukte) werden in der einschlägigen Literatur empfohlen : 1. Die Prüfung mit salzsaurem Metaphenylendiamin.

2. ,, ,, .. alkalischer Silberlösung.

3. ,, T) n durch schweflige Säure entfärbter Fuchsinlösung.

Auf jedes der in stark verdünnter alkoholischer Lösung untersuchten 49 Nebenprodukte angewendet, ergaben alle 3 Methoden bei der mit 6 Substanzen (Acetaldehyd, Paraldehyd, Propylaldehyd, Valeraldehyd, Isobutylaldehyd und Furfurol) -vertretenen Gruppe der Aldehyde und überdies beim Acetal nach kurzer Zeit mehr oder minder starke Reaktionen. Dali dieser letztere Stoff sich neben den Aldehyden wirksam erweist, rührt vermuthlich daher, daß das Acetal sich hei Gegenwart von Säuren oder Alkalien in Alkohol und Aldehyd spaltet, wobei letzteres aktiv wird.

Von den 3 genannten Körpern wendet die Alkoholverwaltung zum Nachweis des Vorhandenseins der Aldehyde sozusagen ausschließlich das salzsaure Metaphenylendiamin an. Dabei werden jeweilen 10 cm8 95°-Sprits mit l cm3 10 °/o salzsauren Metaphenylendiamins versetzt.

Um aus den mit diesem Stoff erzielten Farbenreaktionen auf kolorimetrischem Wege ein praktisch befriedigendes Mittel zur quantitativen Abschätzung des Aldehydgehaltes zu gewinnen, \vurden Lösungen von 5, 2,5, 1,5, l,o, 0,7, 0,4, 0,3, 0,2, 0,i6, 0,1, 0,07, 0,05 0,02 und 0,oi Volumen - °/oo reinen Acetaldehyds in Weinsprit der Metaphenylendiaminreaktion ausgesetzt. Die dabei erhaltene Skala von Farbentönen wurde durch in Beagenzgläser eingeschmolzene Farblösungen von gleichem Aussehen fixirt. Die so gewonnenen Typen sind mit den entsprechenden Zahlen (5, 2,6, 1,5 etc.) bezeichnet und dienen bei jeder einschlägigen Untersuchung als Vergleich.

Mit salzsaurem Metaphenylendiamin läßt sich die Anwesenheit von 0,oi Volumen-°/oo Aldehyd noch sicher erkennen.

Das zu den Nachlaufprodukten zu zählende F u r f u r
o l wird in seiner Eigenschaft als Aldehyd eigentlich schon in den Aldehydreaktionen mitbestimmt.

Da das Furfurol aher in den Spriten gewöhnlich in so kleinen Dosen vorkommt, daß sich die allgemeine Aldehydreaktion auf das-

367

selbe nicht mehr als wirksam erweist, ist es sehr zu begrüßen, daß wir in Anilin und Salzsäure oder in Xylidin und Essigsäure Stoffe zur speziellen Bestimmung des Furfurols besitzen.

Mit jeder dieser beiden Eeagentien sind 0,ooi Volumenpromille Furfurol mit Sicherheit nachzuweisen. Die Dosirung besteht im Zusatz von 2 cm3 Reagenzmittel zu 10 cm8 95° Sprits. Zur quantitativen Abschätzung dient eine nach Analogie des oben geschilderten Aldehydkolorimeters konstruirte Batterie von Reagenzgläsern.

Die beiden bis jetzt besprochenen Eeaktionsmittel genügen, um einen Sprit als solchen zu charakterisiren; dagegen reichen dieselben für sich allein nicht aus, um die Sprite nach ihren feinern Unterschieden in Feinsprite, Primasprite und Weinsprite auszuscheiden.

Zu diesem Zwecke und überhaupt zur Klassifizirung und Vergleichung der Sprite eignet sich nun in ganz vorzüglicher Weise die Barbet'sche K a l i u m p e r m a n g a n a t r e a k t i o n (Zusatz von l cm3 einer 0,2 %oKaliumpermanganatlösungzu 50 cm8 des zu untersuchenden, auf 95 Grad gestellten Sprits). Die Wirkung derselben beruht auf der verschieden raschen Oxydirbarkeit des Aethylalkohols und der mit demselben vorkommenden Nebenprodukte. Bei Aethylalkohol findet die Oxydation sehr langsam, bei den höhern Alkoholen rascher, bei den Aldehyden augenblicklich statt, wobei die ursprünglich rothe Lösung in kürzerer oder längerer Zeit farblos wird.

Die Entfärbungsdauer bei den verschiedenen in Betracht fallenden Nebenprodukten ist sehr verschieden. Bei Anwendung der Eeaktion auf die 49 einzeln untersuchten, in Aethylalkohol gelösten Nebenprodukte (l%-Lösung) fand die Entfärbung statt: bei 6 Stoffen sofort, ,, 2 ,, nach */a Minute, n

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bei 2 Stoffen nach 16 Minuten,

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D 2 ,, ,, 3 2 ,, Da indessen im Sprit ein Gemisch aller möglichen Nebenprodukte vorliegen kann, darf aus der Dauer der Entfärbung nicht auf die Gegenwart einer größern oder kleinern Menge eines b e s t i m m t e n Nebenproduktes geschlossen werden. Die Entfärbungsdauer läßt Schlüsse vielmehr nur zu mit Bezug auf die G e s a m m t h e i t aller auf Kaliumpermanganat einwirkenden Stoffe ; in dieser Richtung aber ist die betrachtete Methode zur Charakterisirung aller Sprite, welche nicht in hölzernen Gebinden gelagert waren und daraus organische Stoffe aufgenommen haben, außerordentlich scharf.

Bis vor Kurzem war man für die Klassifizirung der Sprite und insbesondere für die feinere Unterscheidung derselben in bestimmte Marken sozusagen ausschließlich auf die Degustation, d. h. auf den speziell für derartige Untersuchungen begabten und geschulten Geruchs- und Geschmackssinn der Spritkenner angewiesen. Der Degustation möchten wir, insbesondere zur Ermittlung gewisser Nachbrandprodukte, auch heute noch nicht völlig entrathen. In den angeführten Eeaktionen und speziell in der Permanganatreaktion haben wir indessen Prüfungsmittel in der Hand, welche in den weitaus meisten Fällen ebenso zuverläßige, in vielen Fällen wesentlich sicherere Resultate geben, als die Urtheile selbst eines gewiegten Dégustateurs.

Gewisse Vorbrandprodukte haben einen nicht unangenehmen Geruch und Geschmack, einzelne einen so angenehmen, daß sie das Vorhandensein fuseliger Nachbrandprodukte zu maskiren vermögen. Versuche der Alkohol ver waltung beweisen, daß geübte Degustatoure durch Beisätze solcher Vorbrandprodukte über die wahre Natur eines Sprits in Fällen getäuscht werden können, in denen die Permanganatreaktion in Verbindung mit der Prüfung auf Aldehyd und Furfurol absolut verläßliche Resultate erzeigt. Durch diese Methoden ist es auch möglich, die Identität eines Sprits sicher festzustellen, was durch die Degustation durchaus nicht stets der Fall ist. Hinsichtlich der Identitätsprüfung sei erwähnt, daß nach den von der Alkoholverwaltung angestellten, allerdings noch nicht abgeschlossenen Versuchen die Reaktionen, von denen wir reden, durch das zunehmende Alter der Sprite keine namhafte Veränderung erleiden.

Die Degustationsprüfung war im Jahr 1890 und bis zum 6. April des Jahres 1891 einer außerhalb der Verwaltung stehenden Person-

369

lichkeit übertragen. Vom 24. November 1890 an wurden alle dieser Persönlichkeit übergebenen Sprite gleichzeitig auch dem Chemiker der Alkoholverwaltung zur Prüfung zugestellt. Seit 6. April besorgt der Chemiker alle Sprituntersuchungen allein, und zwar sowohl auf dem Wege der Analyse als der Degustation. An außerhalb der Verwaltung stehende Experten werden deßhalb von diesem Tage an Sprite nur in Streitfällen zur Begutachtung unterbreitet.

Der Dégustateur untersuchte im Berichtsjahr 637 Muster; 98 derselben wurden überdies vom Chemiker geprüft. Es würde zu weit führen, wollten wir die Ergebnisse dieser Untersuchungen hier eingehend zur Darstellung bringen. Wir begnügen uns deßhalb damit, die Anforderungen mitzutheilen, welche wir nach Maßgabe der bisherigen Erfahrung bei der chemisch-analytischen Prüfung an die Sprite stellen Wein- und Primasprite sollen bei der Prüfung mit salzsaurem Metaphenylendiamin keine Reaktion geben. Außerdem sind Weinsprite, die bei der Permanganatreaktion eine Entfärbungsdauer von weniger als 30 Minuten aufweisen, und Primasprite, die sich in weniger als 15 Minuten entfärben, zu beanstanden.]

Feinsprite, welche mehr als 0,a Volumen-°/oo Aldehyd zeigen oder die Permanganatlösung in weniger als l Minute entfärben, werden als ungenügend betrachtet.

Sämmtliche Sprite sollen frei von Purfurol sein.

"·"-="' Wir betrachten diese Normen nur als provisorische, wie wir überhaupt die ganze Präge der Beinheitsprüfung als eine offene ansehen. Die Alkoholverwaltung wird fortfahren, dem Problem unausgesetzte Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei werden wir im nächsten Geschäftsjahr, gestützt auf die günstigen Eesultate einiger Probeexperimente, auch der für uns wichtigen Frage näher treten, ob das Perraanganat bei der Rektifikation nicht als Reinigungsmittel praktisch verwerthbar ist.

Wir haben schon an anderer Stelle hervorgehoben, daß die Alkoholverwaltung direkt weder Branntweine, noch Liqueure in den Verkehr bringt, sondern nur Kartoffelrohspiritus von bestimmter Reinheit und Sprit. Die Verwaltung verkauft also keine eigentlichen Getränke, sondern nur die hauptsächlichsten Grundstoffe zur Fabrikation von solchen. Diese Grundstoffe gelangen durch die Hand des Zwischenhändlers und des Fabrikanten in den Konsum. Was den Zwischenhandel betrifft, so war die Alkoholverwaltung in der Lage,
zu konstatiren, daß derselbe in seinem Geschäftsverkehr nicht durchwegs nach einwandfreien Grundsätzen vorgeht. Sobald das über diesen Punkt gesammelte Material vollständig ist, werden wir für eine entsprechende Verwerthung desselben im Interesse der Konsumenten Sorge tragen.

370

Die Alkoholverwaltung hat auch den eigentlichen Getränken ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Zu diesem Zwecke kaufte dieselbe in unauffälliger Weise in nahezu sämmtlichen Kantonen 330 Muster von Branntweinen und Liqueuren jeder Art. Ueberdies bezog sie einige garantirt ächte Cognacs, Kirschwasser und Treberbranntweine und destillirte, um sicher unverfälschte Waare zu haben, selbst Wein, Trockenbeeren und Trockenheerentrester.

Bei 250 der 330 eingelangten Muster erlaubten die Peststellungen über den Alkoholgehalt, die Größe der Yerkaufsgefäße und die Höhe der Absatzpreise eine Reduktion der Preise auf absoluten Alkohol und damit einen Vergleich mit den Monopolpreisen der Alkoholverwaltuug. Dabei ergab sich, dali der Konsument beim Detaileiukauf über die Gasse im Mittel das Vierfache, beim Konsum im Wirthshans durchschnittlich das Siebenfache des höchsten Monopolpreises bezahlt.

Was die Untersuchung der 330 Muster auf deren qualitative Beschaffenheit betrifft, so gestattet uns der diesem Bericht zugemessene Baum ebenfalls nicht, die gewonnenen Ergebnisse eingehend zu besprechen. Wir begnügen uns deßhalb mit folgenden allgemeinen Bemerkungen.

Die gewöhnlichen, im Wesentlichen nur aus Monopolsprit oder Spiritus auf einfache Weise hergestellten Branntweine enthalten wenig Aldehyd und geben nur sehr schwache Fnrfurolreaktionen. Die geringe Zahl von Proben, welche hierin eine Ausnahme macht, betrifft Branntweine, welche mit Obst- oder Tresterbranntwein koupirt sind.

Die Treber-, Trester- und Hefenbranutweine, sowie die Kirschund Zwetschgenwasser zeichnen sich durch einen etwas höhern Aldehydund einen selten fehlenden Kupfergehalt aus.

Die Kernobstbranntweine sind durch starken Aldehydgehalt charakterisirt. · Cognac enthält wenig Aldehyd und Furfurol. Der durchschnittlich hohe Gehalt an Trockenrückstand rührt wesentlich von /ugesetzter Zuckercouleur her. Bei Khuni und Bitter macht sich ein hoher Furfurol- und ein geringer Aldehydgehalt bemerkbar.

Mit Bezug auf den Gehalt an Nebenprodukten unterscheiden sich die verschiedenen Trester-, Drusen- und Kirschenbranntweine einerseits sehr wesentlich von den gewöhnlichen Trinkbranntweinen, Rhums, Cognacs und Bittern anderseits. Erstere enthalten neben einem starken Gehalt an Bonquetstoffen erhebliche Mengen von Fusel.

Wir konstatiren diese Thatsachen, ohne uns hier in die Erörterung ihrer physiologischen Bedeutung einzulassen.

371

Hinsichtlich des Cognacs herrschen mit Bezug auf die Aechtheitsfrag« sehr auseinandergehende Meinungen. Ein dem deutschen Reichstag im Jahr 1890 vorgelegtes Gutachten spricht sich über die Möglichkeit, die Aechtheit eines Cognacs auf chemischem Wege festzustellen, wie folgt aus : ,,Es gibt zur Zeit keine auf chemische Erfahrungen begründete Methode, um ächten Cognac von einer geschickt angefertigten Nachahmung zu unterscheiden. Es erscheint auch zweifelhaft,, ob es in Zukunft dem Chemiker vorbehalten ist, in streitigen Fällen auf Grund seiner Kenntnisse erfolgreich einzugreifen. Die hiezu nöthigen grundlegenden Untersuchungen erfordern das Studium großer Mengen unzweifelhaft ächter Cognacproben verschiedenster Herkunft und verschiedensten Alters. Die Beschaffung derselben ist zur Zeit eine schwere, man kann sagen, kaum mögliche Aufgabe, selbst dann, wenn man die sehr hohen Kosten einer solchen Untersuchung nicht in Anschlag bringt.11 Die Alkoholverwaltung hält auch dieses Problem nicht für spruchreif.

Die von ihr untersuchten Cognacs und Weindestillate erlauben ein bestimmtes Urtheil noch nicht. Die Ergebnisse der Prüfung nach Eöse zeigten: 1. bei achtem Cognac eine relativ große Volumenvermehrung des Chloroforms vor und nach der Destillation mit Natron; 2. bei den künstlichen Cognacs des Handels und bei den durch Zusatz von l °/o Cognacessenz aus Sprit hergestellten Proben eine geringe Volumenvermehrung des Chloroforms.

Es scheint hieraus hervorzugehen, daß bei der Untersuchung des Cognacs auf Aechtheit das Augenmerk nicht allein, wie es vielfach geschehen ist, auf die durch die Natrondestillation nicht zerstörbaren Nachhrandprodukte (Fusel), sondern speziell auf die durch Natron zerstörbaren Vorhrandprodukte (Bouqnetstoffe) zu richten ist.

Wir werden, Ihr Einverständniß voraussetzend, die Alkoholverwaltung auch in der Prüfung der eigentlichen Getränke fortfahren lassen, um für eventuelle gesetzgeberische Erlasse auf eidgenössischem oder kantonalem Boden das nöthige Material zu erhalten.

Wir schließen dieses Kapitel. Wir hoffen, daß Sie aus unsern Mittheilungen die Ueberzeugung geschöpft haben, daß der Reinheitsfrage eine möglichst große Aufmerksamkeit geschenkt wird, und daß die Eingangs erwähnten Klagen über die Beschaffenheit des ,,Bundesfuselsa, seihst wenn sie wirklich berechtigt wären, nicht auf Versäumniß oder mangelnden Eifer der betheiligten Verwaltung zurückzuführen sind.

372

VIII. Verkauf von Spiritus und Sprit zu Trintczwecken ; Vorräthe an gebrannten Wassern und Holzgebinden.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

BRB. vom 30. Dezember 1890. B.-B1. 1891, I, S. 22.

In Erledigung von Ziffer 3, Alinea l, Ihrer nnter Kapitel II reproduzirten Postulate vom 18. Dezember 1890 haben wir unterm 80. Dezember des Berichtsjahres beschlossen, die Fracht auf den von den Bezügern gebrannter Wasser an unsere Lagerhäuser eingesandten Füllgebinden zu übernehmen. Dagegen glauben wir uns über weitere Aenderungen an den Bezugsbedingungen im Sinne von Ziffer 3, Alinea 2, Ihrer Postulate erst aussprechen zu sollen, nachdem die Wirkungen und die finanziellen Polgen der bereits eingeräumton Erleichterungen genauer als jetzt zu überblicken sind.

Die Aufwendungen für den Transport der verkauften Waare vom Lagerhaus bis zu der vom Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsstation beliefen sich im Jahre 1890 auf Pr. 177,743. 64, d. h. durchschnittlich auf Fr. 1. 89 per Meterzentner verkaufter Monopolwaare (1889: Pr. 1. 94).

Verkauft wurden im Geschäftsjahre : A. Gebrannte Wasser zu Trinkzwecken.

Per q.

1. Weinsprit zum Preise von Fr. 175 2. Primasprit ,, ,, ,, ,, 173 .

3.

,, ,, ,, 170 .

4. Feinsprit ,, 5. Rohspiritus ,,

,, ,,

,, - ,, 167 ,, ,, 167

Kilo à 95/96 ». Kilo à 95/96 °.

436,943,5 205,482 850,551,6 1,056,033,5 4,714,924,2 714,450,3 Total 6,922,351,4

Der Erlös, zu den angeführten Einheitspreisen berechnet, ergibt : l Fr. 764,651. 12 2 und 3 ,, 1,801,421. 41 4 ,, 7,873,923. 41 5 ,, 1,193,131. 83 Pr. 11,633,127. 77 Der thatsächliche Erlös beträgt indessen . . ,, 11,633,882. 26 Die Plus-Differenz von Fr.

754. 49 rührt von Auf- und Abrundungen der einzelnen Fakturen und von der Umrechnung der Literprozente in Kilo bei den Rohspiritusverkäufen her.

ad ,, ,, ,,

B. Holzgebinde.

Ganze Gebinde.

Monat.

-i_;

1-3 N

öS

Erlös.

Ja-- ; f « a *>

Fr.

Januar Februar März .

April

.

.

.

.

Mai

...

Juni . .

Juli . .

August .

September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

41 1,481. 75 96 3,243. 70 86 2,993. 40 69 2,385. 70 58 2,073. 15 103 3,484. 85 550 15,218. 35 152 4,743. 75 242 7,913. 50 90 3,241. 05 161 5,385. 45 182 6,071. 35

Viertelsgebinde.

Halbe Gebinde.

Erlös.

ji-- · il«N oe

Erlös.

262 234 161 102 138 384 549 256 317 185 110 121

3,497.

3,134.

2,387.

1,456.

2,027.

5,059.

6,761.

3,347.

4,647.

2,743.

1,665.

1,838.

2,666.

2,206.

2,504.

1,300.

2,863.

3,060.

6,030.

2,702.

4,719.

3,126.

3,156.

2,433.

-i-: S-^ 2



x <*

Fr.

Fr.

123 100 116 57 128 143 298 123 219 141 141 104

75 60 -- 20 90 35 85 95 40 45 75 30

25 55 75 05 65 15 75 92 -- 60 25 25

Total 1830 58,236. -- 1693 36,771. 50 2819 38,566. 17 Durchschnittserlös per Stück -- 21. 72 13. 68 31. 82 -- -- Totalerlös Fr. 139,663.

Ab: Rückvergütungen ,, 160.

--

Erlös.

Fr.

-- -- --

^« o3 igla N

oe

Erlös.

Fr.

47 -- -- --

355. -- 360. 64 320. -- _ d ' 75 375. -- -- 88 440. -- -- 86 - 430. -- -- 74 370. -- -- 85 425. -- 1104. 50 98 490. -- -- 88 440. -- -- 82 . 410. -- -- 114 570. --

47

1104. 50

997

4985. --

-- 17 50

23. 50

-

5. -

-- --

-- -- --

-- --

Fr. 139,602. 67

71 72

373

Bleiben

Petroltonnen.

Extragebinde.

Per

Welnsprlt.

Primasprit.

Felnsprlt.

Rohspiritus.

Total.

Monat.

Kalendertag 1890.

Per Kalendertag 1889.

Meterzentner à 95/96°.

Januar . .

Februar .

März . .

April . .

Mai '.

Juni . .

Juli August . .

· September Oktober November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

Total

388,42 334,61B 399,83 327,47 476,44 B 270,oi 6 333,875 268,6l6 378,286 390.536 344,i35 457,29 6 4369,436

761,94 B

992,94 835,466 706,3i B 731,76

828,20 745,20 783,055 1,103,33 1,211,826

937,09 923,22 10,560,33B

3,867,045 3,659,8o' 3,994,855 3,440,725 3,720,18 3,351,52B 3,396,8i 3,672,2* 3,817,796 4,534,66 4,834,63 4,858,9?

629,2i 639,70 623,45

47,149,242

7144,6o2

601,586

502,19 467,56 538,443 437,38 588,60 528,13 790,358 797,9i

5,646,62 5,626,96 2 5,853,60 5,076,09 6 5,430,56B 4,917,29 5,014,328

182,i6 200,90

5,161,29

166,49

5,888,0l 6,665.15 6,906,ao8 7,037,395

196,27

69,223,5l4

160,28 154,94

188,83

140,31

169,20 175,18

137,52

I«MI

161,75

141,45 117,59

120,06 146,2i 169,06

215,00 230,2i 227,oi

215,45

189,65

158,oi

198,72

194,60

374

Nach den v e r s c h i e d e n e n J a h r e s z e i t e n vertheilt sich der Absatz gebrannter Wasser zu Trinkzwecken, wie folgt:

375

In den beiden betrachteten Jahren sind die Monate Juni und Juli die schwächsten, die Monate Oktober, November und Dezember die stärksten Absatzperioden. Im Jahre 1889 weisen die 5 Monate Januar und September / Dezember einen über-durchschnittlichen, die Monate Februar/August einen unter-durchschnittlichen Verkehr auf.

1890 erzeigt im Allgemeinen dasselbe Verhältniß; nur die Monate Januar und Februar haben ihre Rolle getauscht.

Was den V e r k a u f n a c h A b s a t z g e b i e t e n betrifft, so reproduziren wir die nachstehende Tabelle unter denselben Vorbehalten, die wir im letzten Bericht aufgeführt haben. Die Ziffern derselben geben ein Bild der geographischen Vertteilnng des Verkehrs der Alkoholverwaltung in Sprit und Spiritus ; sie sind keine genaue Statistik des Verbrauchs der einzelnen Landesgegenden. Mit Bezug auf die örtliche Vertheilung des Konsums kommt ihnen blos ein orientirender Charakter zu.

Die Berechnung des Kopfumsatzes basirt hier und in Kapitel XI hienach auf den Bevölkerungsziffern von 1888.

Zlirlch. . .

Affoltern .

Andelfingen Bülach .

Dielsdorf.

Hinweil .

Borgen .

Meilen . .

Pfàffikon .

Uster . .

Winterthur Zürich Bern Aarberg .

Aarwangen Bern Biel . .

Buren Bnrgdorf .

Conrtelary Delsberg .

Erlach .

Freibergen

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

KahlbauinPrimasprit.

Anderer Primasprit.

27,391,6 377

11,875,6

74,955 3,536,6

. . .

. . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1,629,5 16,349,6 15,819

1,193 517

. . .

. . .

377

916

3,176 1,494 22,894,5 60,767,5 378 27,791,5 1,878 3,354,5 251 115,5

124 367

378,5 365,5 3,654 8,334 33,211 12,621,5 131,397 2,019,5 783 3,130 893,6 16,482,5 1,550,6 3,042 2,633,5 766 2,510 654,5 16,236,6 3,369

Peinsprit.

Rohspiritus.

Total.

252,661,5 123,8 367,007,s 49,841,6 53,755 568,5 568,6 5,406 6,699 123,5 123,5 7,213,5 8,843 50,103,5 67,646 38,438,6 54,774,5 3,906 7,082 253 631,5 8,088 13,601,5 88,719,5 123,8 153,282,8 1,278,835,2 575,441,5 2,059,062,7 28,601,5 15,925,4 46,546,4 62,439,5 89,826,8 156,557,3 119,106,5 199,162,1 363,436,1 122,679 151,142,8 21,993,8 15,026 24,274,i 3,260,i 120,787,a 118,385,8 240,189,4 65,395 68,675 141,133,5 1 157,494 11,501 11,501 ~ 21,158 24,894

Kilo.

239,c

239,o 3,380,7

34,8

Im Ganzen.

Per Kopf der Bevölkerung.

Weinsprit.

Export in's Ausland.

c

Kilo.

Kilo.

366,767,7 1,0 4,2 53,755 568,6 0,0 6,699 0,3 123,6 0,0 8,843 0,2 67,646 2,i 54,774,6 2,8 7,082 0,< 631,6 0,0 13,361,o 0,2 153,282,8 V 2,055,682 3,» 46,546,4 156,557,8 5,8 363,401,s 4,9 151,142,8 8,1 24,274,i 240,189,4 8,1 68,675 2,5 157,494 11,2 11,501 2,2 , 24,894

l'7

l4

1,' 1

376

Inlandsverbrauch.

Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95/96«.

Kantone resp.

Bezirke.

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Kolispiritus.

Inlandsverbrauch.

Total.

Export in's Ausland.

Kilo.

Praubrunnen Frutigen . .

Interlaken .

Konolfingen .

Laufen . .

Laupen . .

Münster . .

Nenenstadt .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Oberhasle . . .

Prnntrut . . . .

Saanen . . . .

Seh warzen bürg . .

Seftigen . . . .

Signau Simmenthal,NiederOber- .

B Thun .

. . .

Trachselwald . .

"Wangen . . . .

Luzern Entlebuoh . . .

Hochdorf . . . .

640

56,929,6

1,244,5 1,444 2,922 119 131 123

1,822,5

3,252

3,149 120,6

3,183 133

14,673,5 401 2,134 21,126,5 7,044

246 434 214,5

782 261 3,743 1,056,5 130

1,452 1,095,5 15,806,5 35,479 7,872,5 3,526

18,800,5 254 17,454 4,701,5 3,402 15,528 35,899 2,463,5 48,819,5 632 270,817,5

7,561,9 3,037,8 2,692 2,220,3 6,454,9

26,362,* 254 78,060,8 8,638 3,402 17,748,8 37,589 7,642 55,607,9 763 274,192,6

3,345,9

Im Ganzen.

Per Kopf der Bevölkerung.

Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.

Kilo.

Kilo.

26,362,4 2,o 254 0,o 74,714,9 3,o 0,8 8,638 3,402 0,6 17,748,8 1,9 37,589 2,8 7,642 55,607,9 3,7 763 274,192,5 10,7

v

0,1

5,233,6 4,244 60,690

4,817,4 31,395,9

5,233,6 9,061, i 98,417,9 253,5

5,233,6 9,061,4 98,417,9 253,5

0,< 0,* 3,.

0,o

26,451 10,403,5 45,214,6 167,466,6 6,844 32,510,5

1,730,4 14,565,2 52,413,3 863,2 617

45,088,9 26,726,2 119,311,3 225,991,7 22,507,5 36,036,6

45,088,9 26,726,2 119,311,s 2Z5,991,7 22,507,5 36,036,6

V 1,!

6,9 1,6 M

2>a

Inlandsverbrauch. ,

II

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

F ei n sprit.

125

5,673,6 8,027,6 10,379,6

72,759,6 40,583,6 14,769

Ruhspiritus.

Total.

Export In's Ausland.

Kilo.

Luzern . . . .

Sursee Willisau . . . .

5,646,5 4,760,5 3,675,6

_

Uri Schwyz . .

Einsiedelo Gersan .

Höfe Küßnacht March Schwyz .

. .

. . .

. . .

18,348 716,6

. . .

4,113,6

. . .

--

13,518

Obwalden

. . . .

1,033,5

Nidwaiden

. . . .

-- 2,814

Zuo l Freiburg Broye .

Grlane .

Gruyère

4,406,5 .

. .

. . .

. . .

. . . .

18,326

801,6

-- _ 652 -- -- 652 -- --

3,429,6

7,905

19,257,6 1,100

68,371,6 1,832

-- 123 4,362 13,303,5

596

9,914,5

369

370,6 15,175

11,334,5 106,629 3,648,6

--

118 794

2,750

74,448

10,336 3,674 4,679

231,726,5 24,647,5 55,639,5 35,548,6

21,411 2,249,6 78,408

-- -- --

21,372,5

523

1,074

-- -- 246,2

21,029

5,607,5 1,556,6

2,680

84,204,5 54,173 29,070,a

118 671 12,935,6 1,880,5 50,934,6

11,544 21,399,5

--

i!|j

--

!j

82,127,5

3,388,0 ij -- 527,6 1 j

269,384,0 99.K7S 63 526 36,622,6

!

i

378

Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.



39 361 s Oi7,
-- -- -- _ -- -- -- -- -- --

1,249,9

--

.

S M

Im Ganzen.

"" i

"a. S

a

£ iJ

Kilo.

Kilo.

84,2(H,6 1,0 j 1,8 | 54,173 29,07Ü,2 0,ü 11,334,6

0,0

106,629 3,648,5

0,4

118 794 21,411 2,249,5 78,408 11,544

2,i"

0,0 !

0,t 7.

0,i Sì, 0,,

39,361,5

i,* !

i,« ) i

82,127,5

3 15

268.134,7 29,87« 63,526 36,622,5

2 ra

21,399,6

£

1

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1,' 1

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Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95/96°.

Kantone vosp.

Bezirke.

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

.A.n(lfirßr Primasp r it.

Feinsprit.

Kolispiritus.

Inlandsverbrauch.

Total

Export in's Ausland.

>£» CO

Kilo.

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SäriDC X
Sense Veveyse . . . .

Solothurn . .

f t a l s BncheçrgbeTg Dorneck . .

Ölten Solothurn .

Baselstadt

15,388

133

268 2,187 )

522

.

2,287 h a l . . . .-- -- .

118 -- .

--

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. . . .

Baselland . .

Ariesheim .

Liestal . .

Sissaeh . .

Waldenburg ro o»

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.

125

2,169

60,957,5

.

.

.

.

.

.

.

.

.

649 127,5 --

Schaffhausen . .

Klettgau, über,, Unter Reyat-li . . .

iSchatfhansen .

.

.

.

.

.

383 -- 127 .-- 256

--

787,5 929 266,5 34,770 3,508,5 1,121,5

--

2600 27,540

662,5 105,717,5

776,5

3,041

-- -- -- -- -- -- -- -- ~~

675 2,002

364 -- 672,5 --.

-- -- 543,5

2,348 513,i

143,677,5 7,437,6 31,303 6,128,5 32,911 65,897,6

70,624 4,946,9 17,333,3 -- 10 526 c 37,817,2

251,358,5 15,892,9 49,875,8 6,128,5 46 037,s 133,423,7

-- -- -- --

251,358,5 15,892,9 49,875,8 6,128,5 46,037,0 133,423,7

266,919

41,253,4

475,509,9

8,723,c

466,786,3

-- -- -- -- --

98,591,5 21,286 40,562 35,851 892,5

94,774 20,611 37,911 35,359,5 892,5 21,253,5 _ 1,219,5

--

19,519,6

-- -- -- -- ~

913

22,309

--

1,346,5

-- 20,319

1,249,0

--

-- -- -- -- -- -- -- -- ~~~

o> b£> < ~° s ·Z.% ,

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^ =0 1 l_ ^ o> di i Q_ CO

Kilo.

Kilo.

31,124,5 l,i 105,561,2 6,9 509,5 0,0

27,596 87,794 376,5 124,5

--

31,124,5 106,811,1 509,5

Im Ganzen.

913

98,591,5 21,286 40,562 35,851 892,6 22,309

-- 1,346,5 -- 20,319

o;.

2,9

1,2 2,8

0,* 2,o 6,3

6,2 1,5 0,9 2,7 2,3

O.o 0,5

-- 0,3 1,0

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Eohspiritns.

Total.

Export In's Ausland.

Kilo.

Schleitheim . . .

Stein Appenzell A. Rh. . .

Hinterland . . .

Mittelland . . .

Vorderland . . .

Appenzeiy.ûRh. . .

S t . Gallen . . . .

Gaster Gossau . . . .

Bkeinthal, Ober- .

,, Unter- .

ßorschaoh . . .

St. Gallen . . .

Sargans . . . .

See Tablât Toggenburg, Alt- .

Neu-.

OberUntern Werdenberg . .

Wyl . .

4,166

4,036 130 4,281,5 119 125,5 898 1,508 371,5

1,945

385

118,5

125 124 516 137 239

1,560

129 7,257,6 784 4,476,5 1,997 1,481 31,125,5

284 1,464 7,855 1,224 837 121 505 4,832 9,034 2,849 385 1,735,5

392,6 122 14,422 10,806,5 2,491,o 1,124 1,135 114,196,5 396,5 1,426 29,436 9,181 9,346 32,652 531 3,232 6,211 165 4,629 922 8,194,5 1,902 5,972,5

!

392,5 251 25,845,5 11,590,5 11,004 3,251 2,616 151,548,5 396,5 1,426 29,555 9,590,5 11,708 42,400 2,126,5 4,187,5 6,457 670 9,585 12,032 11,180,5 2,526 7,708

CD

Im Ganzen.

U)

*1

Î1 o. m

Kilo.

Kilo.

392,6 0,0 0,0 251 25,845,5 0,4 11,590,5 0,4 11,004 3,251 0,3 2,616 151,548,5 0,c 396,6 0,o 1,426 0,o 29,555 l,« 9,590,5 0,0 11,708 0,7 1,5 42,400 2,126,5 0,1 4,187,6 0,2 6,457 0,4!

0,0 670 9,585 12,032 1,0 1 11,180,5 0,5 ' 0,1 2,526 0,7 7,708

§::

0,7 !

380

Inlandsverbrauch.

Abgesetzte Quantitäten in Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirk«.

Abgesetzte Quantitäten in Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.

Inlandsverbrauch.

l

"Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Rohspiritus.

Total.

Export in's Ausland.

36,548

31,866 485 375,5

529 7,184 265

6,757 1,299 718 2,379,5

2,126 4,090 130 2,610

19,614

19,852 11,666,5 1,523 1,443,5 1,199,5 1,493 676 130

1,038,5 257

651,5 130

27,533,5 1,435 3,700 511 1,216 7,463 389 2,495 127,5

~a. 1 o> 3 =ï ^ SO

£.£ ) Kilo.

Graubünden . . . .

Albula . . . .

Bernina . . . .

Grlenner . . . .

Heinzenberg . .

Hinterrhein . . .

Im Boden . . .

Jnn . .

. . .

Landquart, Ober- .

,, UnterMaloia Moesa Münsterthal . . .

Plessur . . . .

Vorderrhein . . .

AarQciu Aarau .

Baden .

Bremgarten . . .

Bruerf Kulm .

Laufenburg . . .

Lenzburg . . . .

Muri . . .

tu bo ·

Im Ganzen.

118,541,5 746 529 22,262 2,723,5 2,394

50,127,5 261 15,078 2,083 2,394 2,037 5,333,5 647 1,321 20,973 135,999,5 30,455 10,684 17,199,5 10,925,5 . 5,939 2,585 9,181 2,572

22,238,7

Kilo.

Kilo.

118,541,, 1,» 1 746 0,!

529 0,1 22,262 2,1 ·2,723,6 o.« 2,394 0,8

10,920 10,722,5 1,495 6,310,5

10.920 10;722,6 1,495 6,310,5

60,439

60,439

4,o

198,476,7 33,413 16,084,5 18,910 12,141,5 15,546,5 2,974 12,352 2,959,5

198,476,7 33,413 16,084,5 18,910 12,141,5 15,546,6 2,974 12,352 2,959,5

1,0 1,5

V 1,0

ü,i 1,0

0,o

1,0 !

0,7

0,8 0,, 0,7 0,2

Wcinsprit.

Kahlbaum Primasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Kohspiritus.

Total.

Export In's Ausland.

. .

. .

. .

.

.

.

.

.

.

.

4.960 241,5 1,158

.

.

.

.

.

.

.

130 893,5

. .

3,273,6 1,787,6

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

131,5

129,5 131,5

875 112 118 252,6

128,6 16,789 204

1,485,6

1,485,6

383 9,307,5 506,6 9,502,5 2,462 1,565 242 1,081 1,575,5 123 800 1,654 7,256 504

5,041,5 1,029,5 681

8,296 37,394,6 768 23,539,c 3,312 2,037,6 127 1,171 4,750,5 126 1,675 10,340,5 118,626 20,346 1,550 1,372 4,830,5 21,274 69,106 147,6

22,238,7

_ --

36,357 538,6

38,479 2,Ü72,5

1-1 *: & l^

Kilo.

Rheinfeldctn .

Zofingen . .

Zarzach . .

Thurgau Arbon Bischofszell .

Dießenhofen Frauenfeld .

Kreuzungen .

Münchweilen Steckborn .

Weinfelden .

Tessin Bellinzona .

Elenio Leventina .

Locamo . .

Lugano . .

Mendrisio .

Riviera . .

Valle Maggia Waadt .

Aigle

1f Im Ganzen.

317,099,5 14,361,5

i i

517 : -- l

8,679 73,9UO,7 1,516 34,331,5 5,774 3,602,5 369 2,382 ' 7,224,5 249 2,604,5 12,126 130,641 22,637,5 1,550 7,288,5 7,457,5 22,073 69,358,5 147,5 128,5 409,241,5 17,226,5

Kilo.

Kilo.

8,679 0,7 73,900,7 2,' 0,!

1,516 34,331, e 0,3 5,774 0,3 3,602,5 0,, 369 0,0 2,382 ü,i 7,224.6 0,4 249 0,0 2,604,6 12,126 1,0 130,641 22,637,5 1.550 o,» !

7,288,6 0,7 1 7,457,5 0,3 0,5 22,073 69,358,5 3,3 147,5 0,0 128,6 0,0 ; 409,241,5 1,6 17,226,5 0.»

85

1,5 ;

382

Inlandsverbrauch.

Abgesetzte Quantitäten in Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Kohspiritus.

Total.

Export in's Ausland.

Kilo.

Aubonne .

Avenches.

Cossonay .

Echallens Grandson .

Lausanne .

La Vallée Lavaux .

Morges .

Mouaon .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Orbe Payerne . . . .

Pays d'Enbaiit . .

Kolle .

. . .

Yverdon . . . .

Wallis Brig .

Conthey . . . .

Entreruont . . .

Goms

256 274

783

513 128 128

24,778,5

1,486,5 15,056,5

4,587,5

5,891

114 897

253 13,425 274,5 487

1,776

833 254,5

132,5

2,582

129 6,608 737,6

128 1,676 786 730

2,181,5 2,341 1,251,5

795,5 4,023,5 3,755 6,852 21,119 102,213,5 484 1,169 26,490,5 2,169 22,091,6 5,911,6 2,008 8,283,6

517

1,308,6 4,668,6 4,139 7,909 22,605,5 142,881,5 738,5 1,422 50,394 2,443,5 22,692,5 8,584,6 2,140,5 10,865,5

3,372,5 69,676 22,324 44,764,5 l,586,j

3,500,5 73,662,5 32,059 47,483,5 1,586,5

122

122

20,5

Im Ganzen.

Per Kopf der Bevölkerung.

Inlandsverbrauch.

Abgesetzte Quantitäten in Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.

Kilo.

Kilo.

1,308,5 o,.

4,668,5 0,8 4,139 0,3 7,909 0,8 22,605,5 1,6 142,881,5 3,i 738,5 0,!

1,422 o.'

3,4 50,394 2,443,5 0,i 22,692,5 1,6 8,584,5 0,6 2,140,5 0,3 10,865,6 0,» 3,500,5 73,662,5 32,059 47,463 1,586,5

122

0,5 2,6

1,»

0,1 0,2 0,0

Weinsprit.

KahlbaumPrimasprit.

Anderer Primasprit.

Feinsprit.

Kohspiritus.

Total.

Export in's Ausland.

Kilo.

Hérens

. . . .

Hartigny . . .

Monthey . . .

Raron St-Maurice . .

Sierra Sion Visp Neuenburg . . .

Boudry . . .

Chaux-de-Fonds Locle Neuchâtel . .

Val de Ruz . .

Val de Travers Genf Ville Rive droite . .

Rive gauche .

Schweiz . . .

.

.

.

467 250 127,6

.

.

.

.

.

.

.

.

36,991,5 3,568,6 8,114 2,024 10,687,6 636 11,961,5 107,396,5 107,238 158,5

121 5,871 12,289,o

121 5,871 11,929,5

360

623,5 263 508 120 58.376 217,934,6 12J888 1,584 3,569,6 13,804 1,502,5 32,312,5 8,868,5 127 267 9,479 191,908,5 72,420 34,236 71,554 32,739 734 1,497 132

436,943,5 205,482

850,551,5

6,068,6 1,062 17,616 388 767,062 39,843,6 116,368 76,830,5 115,357,5 3,397,6 415,265 467,598 410,929,5 997,6 55,671

384

Inlandsverbrauch.

Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95/96°.

Kantone resp.

Bezirke.

6,535,5 20,6 1,935,5 18,514,6 508 117,329,4 1,080,364 57,884 177,3 141,855,5 171,7 80,357 6,247,2 167,226 4,427,5 628,614 110,733,2 681,650,5 42,541 622,460,5 39,288,3 1,890 3,252,7 57,300

--

4,714,924,2 714,450,= | 6,922,351,4 173,484,7 i

»

Ire Ganzen.

Kilo.

121 5,871 12,209,5

bO

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Kilo.


6,515 0,9 1,935,5 0,i 18,514,5 1,8 508 0,0 8 963,034,6 57,70G,i 4,i 141,683,8 4,8 4,6 80,357 160,978,8 7,o 4,427,5 O,* 517,880,8 31,o 639,109,5 583,172,2 11,0 0,!

1,890 54,047,3 1,2

!'

5,9 ;

6,748,866,7

j

2,3 :

385

Aus obiger Aufstellung und aus dem Vergleich derselben mit der analogen Aufstellung des Vorjahres erhellt, daß in den Jahren 1889 und 1890 Primasprite und Feinsprite nach sämmtlichen Kantonen zum Versandt gelangt sind. Nicht dasselbe ist der Fall hinsichtlich des Weinsprits und des Kohspiritus. Keinen Weinsprit bezogen in den beiden in Präge stehenden Jahren die Kantone Uri und Appenzell I. Kh. ; im Jahre 1890 gesellte sich ihnen auch noch der Kanton Nidwaiden zu. Den namhaftesten Weinspritbedarf hatten, nach der Größe des Absatzes der beiden Jahre 1889/90 geordnet, die 11 Kantone Aargau, Waadt, Freiburg, Luzern, Schwyz, Zürich, Graubünden, Neuenhurg, Baselstadt, Bern und Genf. Rohspiritus ging im Jahre 1889 einzig nach den 7 Kantonen Zürich, Luzern, Bern, Freihurg, Solothurn, Baselstadt und Aargau, und zwar in irgendwie wesentlichen Posten einzig nach den fünf letztgenannten. Im Jahre 1890 wurden Eohspiritussendungen nach den erwähnten 7 Kantonen und überdies nach dem Kanton Waadt effektuirt. Am Export nach dem Auslande hetheiligten sich in den beiden Jahren 1889 und 1890 die Kantone Zürich, Bern, Freiburg, Baselstadt, Neuenburg und Genf, im Jahre 1890 außerdem noch der Kanton Wallis. Jedoch ist nur der Export der 4 Kantone Bern, Baselstadt, Genf und Neuenburg von Belang.

Gehen wir nach dieser Betrachtung der kantonalen Verhältnisse zur Betrachtung des Verhaltens der Bezirke über. Gar keine monopolisirten gehrannten Wasser erhielten in den mehrgedachten zwei -Jahren einzig die Schaffhausen'schen Bezirke Ober-Klettgau und Eeyath, ·die Graubündner Bezirke Im - Boden und Vorderrhein, das waadtländische Pays d'Enhaut, endlich die Walliser Bezirke Conthey, Entremont, Hérens und Earon. Ueher den Verkehr in den Bezirken überhaupt sei Folgendes mitgetheilt :

Kautone.

ist.

Zürich . .

Bern . .

Luzern . .

Uri . .

Schwyz .

Obwalden .

Nidwaiden Glarns . .

Zug Freiburg .

Solothurn .

Baselstadt .

Baselland .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

hat.

hat.

5 3 --

2

1

-- --

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.

.

.

11 30 5 1 6 1 1 1 1 7 5 1 4

2 --' -- --

-- -- -- 1

4 21 4 1 5 1 1 1 1 5 5 1 3

Uebertrag

74

11

10

53

.

.

.

.

-- --

6 1

386

Zahl der Bezirke, in denen der Inlandsabsatz Zahl pro Kopf der Bevölkerung der Bezirke 1889 und von 1889 von 1889 im 1890 gleich auf 1890 auf 1890 zugeabgeGanzen. geblieben nommen nommen

Inlandsabsatz pro Kopf der Bevölkerung.

- . ~ - ~-~ -

Bezirksweise 1889.

Bezirksweise 1890.

-

,. - _

.-.__.

Kantousweise.

Minimum.

Maximum.

Minimum.

Maximum.

1889.

1890.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

0,o 0,o

6,8 11,0

0,0

0,6

2,6

0,9

2,2

1,2

1,6

0,3 W )"

0,3 V jV

0,6 V J«

0,6 )**

0,3 1

0,6 )"

4,2

1,0

1,0

11,2

3,3

3,8

5,1

0,0

7,2

0,5

0,5

0,7

0,7

1,* 0,5

0,7

0,9

0,9

1,7

0,9

1,7

0,9

0,9

2,6

2,6

3,5

1,1 3,5

2,6

0,0

6,5

0,0

6,9

2,o

0,3

5,5

0,4

6,3

2,4

2,8 2,9

5,8

5,3

6,2

6,2

5,3

6,2

0,1

2,2

0,0

2,7

--

1,' 1,1

_ i _ i:

i!

--

0,a

1,2

It

--

2,i 1,1 3,5

1,5

7ahl celili

Kantuue.

der Bezirke im Ganzen

Zahl der Bezirke, in denen der Inlandsabsatz pro Kopf der Bevölkerung

1889 und von 1889 1890 gleich auf 1890 abgegeblieben nommen ist.

hat.

von 1889 auf 1890 zugenommen liât.

Maximum.

1889.

1890.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

53 2 2 --

-- -- 0,o

--

-- --

--

-- --

6 8 9 6 5 10 4 5 2

Schweiz . . .

181

41

29

111

6 4 1 1 1 2 2

Kantonsweise.

Minimum.

11 4 -- 1 3 2 1 1 2 7 7 1 1

--

Bezirksweise 1890.

Maximum.

74 6 3 1 15 14 11 8 8 19 13 6 3

--1

Bezirksweise 1889.

:

Minimum.

Uebertrag Schaffhausen . .

Appenzell A. Eh.

Appenzell I. Eh.

St. Gallen . .

Graubünden . .

Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Nenenburg . .

Genf . . . .

10

Inlandsabsatz pro Kopf der Bevölkerung.

0,9

--'

1,0

0,5

0,7

0,3

--

0,5

0,5

o,2

0,2

0,2

0,2

0,0

1,5

0,0

o,2

0,4

0,2

1,6

0,5

0,6

-- 0,o -- 0,o

4,3

4,9

1,0

2,v

1,3

0,7

1,0

0,2

0,3

0,8

l,o

1,9 0,7

2,5

0,i 0,o 0,o

3,2

--

1,3

0,4

25,1

-- 0,4

0,i

7,6

0,i

25,1

0,8 3,3 3,4 1,8

0,2

1,3

1,6

0,4

0,4

31,0

7,3

8,8

11,0

*,»

5,0

31,0

1,9

2,3

388

Nach der Größe des Kopfumsatzes scheiden sich die 181 Bezirke wie folgt aus : Absatz per Kopf n n n n n 11 yi n ·n n n 11

·n n n

·n n ·n

1l

n n n ·n

Yl

n

·n

11

n n n n

n

1l n

·n

n r,

n

·n ·n

11

10

7l T)

n

0,o bis 1 Kilo 1,0

2,o 3,o 4,o 5,o 6,0 7,o 8,0 9,o 10,o

n n 11 n T)

n ·n ·n ·n ·n

11,0 11 12,o ·n 13,o n 14,o ·n über

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 15

11 n ·n YI

n V) T)

·n n n ·n

n n n n

1889.

1890.

115 30 14 3 5 5 4 2 -- -- 1 1 --

106 30 17 8 7 1 4 2 2

-- --1

-- 1 2 -- -- -- 1

181

181

389

Zum Schlüsse dieses Kapitels geben wir eine Uebersicht der allgemeinen Waarenbewegung mit Werthung der in's Jahr 1891 übertragenen Lagervorräthe an gebrannten Wassern und Holzgebinden.

(S. Seite 390/391 liienach.)

Zu dieser Statistik des Waarenverkehrs ist Nachstehendes zu bemerken.

Die Ueberschüsse beim Eohspiritus und beim Alkohol zur Denaturirung rühren von den Differenzen her, welche sich bei der Umrechnung von Maß in Gewicht ergeben.

Was die Gebinde betrifit, so sind bei der Inventaraufnahme von 1889 vierzehn ganze Fässer irrthümlich als Halbfässer und Viertelsfässer notirt worden. Sieben ganze Fässer wurden im Laufe des Jahres 1890 zur Eeparatur defekter Gebinde verbraucht. Der Ueberschuß an Petroltonnen endlich erklärt sich dadurch, daß die Verwaltung im Berichtsjahre 35 Stücke mit Denaturirstoff gefüllt ohne spezielle Berechnung des Gebindewerthes erhielt, von welchen indessen 24 ihres mangelhaften Zustandes wegen zu Brennholz zusammengeschlagen werden mußten.

390

Aus dem Vorjahre Übertragene Vorräthe.

Waarenkategorie.

i

2

Käufe im Berichtsjahr.

Retourwaare etc.

Im Im Inlande. Auslande.

« 3

5

Der

Aus der

Rektiflkationsanstalt Übergeben.

Rektifikationsanstalt zurückerhalten.

C

7

A. Gebrannte Weinsprit

à 95/96 °

713,28

6

--

4,506,»o

6

10,451,oo

6,26

Primasprit ,,

,,

1170,83

Feinsprit

,,

3067,91

795,00 39,412,74!

46,08*

Sprit Überhaupt . .

4952,08

795,00 54,370,0^

53,aoB

Rohspiritus à 95/96°

4150,63

20,554,8s

1,099,05

Alkohol zar Denaturirnng à 93/94° .

163,6i

--

16,053,56

1,61

--

Fusel . .

,,

. . .

-- 13,61

70,S6

-- -- -- -- 14,526,-3

-- 418.05

-- --

12,879)37 12,879,97

-- 1,320,33 442.10

B. OeGanze Fässer . . .

1734

Halbe Fässer . . .

1003

Viertelsfässer . . .

2093

Extrafässer . . . .

--

-- --

Petroltonnen

108

956

. . .

-- --

641

22

1040

11

823

59

47

-- -- -- --

-- 4

-- -- -- --

391 Ueberträge von einer Kategorie in die andere.

Zusatz Manci (-) an Disponible Dena- lieberMengen.

(-- Aus- turir- schösse gang, stoffen.

(+) -f Eingang.)

3

9

10

11

In's Jahr Werth 1DO1 1891 derselben.

Übertragene Wovon VorEinräthe. heits- Gesammtzum werth.

werth.

Export.

Verkäufe im Berichtsjahr.

Total.

12

13

14

15

ie

Fr.

ET.

--

--

-- --

--

"Wasser (Meterzentner).

--

--

-- 127,66"

-- 55,s6 -- 36,29

--

-- 5993,8o6

--

-- 6121,37 --

--1622,64 +7803,27 --

--

286,7i

--

5,170,<85

4,369,4s6

--

11,459,59 10,560,835

--124,07* 50,083,i77 47,149,24»

-- --

-- -- --

--

-215,7*' 66,713,*>2 62,079,oiJ 1734,84' 4634,24 50.- 231,712. -- + 45,i6» 9,700,«" 7,144,5o2 + 37,M 25,679,18 24,548,17 6,20

88,50

6,08

-- -- --

2555,95 90.-- 230,035. 50 1131,01 35.-- 39,585. 35 82,4i 25.--

2,060. 50 503,393. 35

binde (Stiinltfiì.

--

-- 21

2376

1830

--

546

30.-- 16,380. -

--

--

+ H

2065

1693

--

372

20.--

7,440. --

--

--

+ 3

2978

2819

--

159

12.--

1,908.--

--

--

--

47

47

--

--

--

--

+ H

1079

997

--

82

4. --

--

-- 328.--

26,056. --

392

Die Vorräthe lagerten Ende 1890 laut Sturz: In den Lagerhäusern: Waareukatcgorie.

Total.

Aarau.

Basel.

Buchs.

Burgdorf.

Delsberg. Romansharn.

A. Gel>rannte Wasser (Meterzentner).

Weinsprit Primasprit Kahlbaum . .

Anderer Primasprit . .

Feiusprit . . . .

Sprit überhaupt

. . .

Rohspiritus Alkohol zur Denaturirung Fusel

174,5i5

330,07

Ö7,1G 5

201,49

--

31,4B 5

149,89 5

408,3i 1089.765

488,ii 694,09

-- -- --

-- -- --

174,93

31,07

498,2c 596,495 -- 2,ii --

229,30 136,90 173,5i 973,04

566,2i 741,i4 1441,n

1512,75 1114,84

1,00

897,47

--

82,42

801,05 338,39 560,86 B 2933,935 -- 4634,ü4 -- 2555,05 230,37 !; 1131,01 --

;

|

82,42

i i

546 372 159

13. Gebinde (Stücke).

Ganze Fässer

. . . .

Halbe Fässer Viertelsfässer Petroltonnen

. . . .

. . . .

284 212 60 --

111 30 21 --

32 30 34 --

|

56 13 12 --

60 83 32 29

3 4 -- 53

; !:

82

'

393

IX. MonopolgeMhren auf Qualitätsspirituosen etc.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

BRß. vom 5. März 1890. B.-B1. 1890, I, S. 521.

BEB. vom 30. Dezember 1890. B.-B1. 1891, I, S. 31.

Wie wir Ihnen im letztjährigen Berichte zur Keuntniß gebracht haben, wurden unterm 2. Dezember 1889 Enzianwurzeln ausländischer Herkunft der Monopolpflicht unterstellt. Durch Eeglement vom 5. März des laufenden Jahres haben wir nun die Bedingungen normirt, unter welchen die gemäß dem Beschluß vom 2. Dezember 1889 erhobenen Monopolgebühren bei der Wiederausfuhr fremder Enzianwurzeln oder bei der Verwendung solcher zu andern als Brennereizwecken znrückvergütet werden.

Am 30. Dezember 1890 sodann haben wir die im zollfreien landwirtschaftlichen Grenzverkehr zur Einfuhr gelangenden Trauben und Traubentrester auf weitere zwei Jahre (1891 und 1892) von der Bezahlung von Monopolgebühren enthoben.

Von fernem Beschlüssen allgemeiner Tragweite haben wir unter diesem Kapitel nicht zu berichten.

Die an den Landesgrenzen bezogenen Monopolgebühren warfen im Berichtsjahre und in den demselben vorangegangenen beiden Jahren folgende Erträgnisse ab: 1888.

1889.

1890.

Fr.

Januar Februar .

März . .

April .

Mai Juni Juli August September Oktober .

November Dezember

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total

26,394.

34,093.

48,592.

46,044.

45 904 38 679 37,233.

29,763.

43,904.

59,360.

42,342.

54,201.

Fr.

Fr.

09 60 73 29 99 89 09 16 08 88 20 93

506,514. 93

36,397.

37,180.

49,259.

44,097.

59,764.

51,250.

30,133.

32,845.

46,540.

58,429.

49,138.

78,914.

19 74 76 52 11 45 16 58 90 23 72 50

573,951. 86

48,506.

65,052.

79,497.

68,153.

70,951.

58,970.

44,099.

37,886.

57,962.

99,002.

65,484.

78,213.

82 23 36 64 15 61 15 57 31 06 85 45

773,780. 20

394 Die Mehreinnahme des Jahres 1890 gegenüber dem Vorjahre (Fr. 199,828. 34) rührt zu fast % vom erhöhten Import der aus Wein, Trauben oder deren Abfällen hergestellten Destillate, zu rund ^5 von der vermehrten Einfuhr des Rhums und zu nicht ganz Vs von der Zunahme des Imports der süßen Liqueure und der nicht näher bezeichneten Branntweine her. Der Best der starkem Intrade erklärt sich aus der Wirkung unseres Beschlusses vom 8. November 1889, durch welchen die Einfuhr der über 72 ° haltenden Spirituosen, einzelne Ausnahmen abgerechnet, für Private verboten wurde.

Die Mehreinfuhren des Berichtsjahres haben vermuthlich ihren Grund darin, daß der Vorratli der vor der Anwendung der Monopolgebühr in die Schweiz eingeführten Qualitätsspirituoscn Ende 1889 nahezu erschöpft sein mußte. Es ist anzunehmen, daß das Jahr 1890 mit Bezug auf die Einfuhr der gebrannten Wasser letzterwähnter Art das erste normale Jahr des Monopoles ist.

Auf die einzelnen Zollgebiete vertheilen sich die betrachteten Summen wie folgt: 1888.

Fr.

Basel Schaffhausen , Chur Lugano Genf .

Lausanne . . . ., Oberzolldirektion Total, wie oben

120.822.

14,473.

20,242.

61,492.

137,107.

150,031.

2,344.

1889.

Fr.

76 05 87 41 87 17 80

506,514. 93

130,173.

17,808.

16,516.

32,769.

162,211.

207,892.

6,579.

1890.

Fr.

77 11 07 84 5 fi 91 60

573,951. 86

177,342.

27,478.

19,804.

46,304.

291,587.

206,191.

5,070.

90 40

m

99 46 33 90

773,780. 20

Unter den im letzten Berichte angeführten Vorbehalten geben wir nachstehend für 1890 eine Statistik des mouopolpflichtigen Imports der Privatpersonen nach Waarenkalegorien.

Erhobene Importquanta Art der Waare.

Monopolgebühr. in abgerundeten Fr.

Kilogrammen.

3,905.

19 4,882 Alcohol absolutus Deutscher Sprit (Weinsprit) 396. 90 378 Alkoholische Flüssigkeit und Alkoholessenz 42. 40 53 Methylalkohol --. 80 l 52. 80 66 Fuselöl Weindestillate verschiedener Art (Cognac, Armagnac etc.) . . . 205,480. 86 256,851

395 Art der Waare

Eau-de-vie du Cap Wermuth and Wermuthextrakt über 25 * Wermuth unter 25 °, zu Fr. 20 Monopolgebühr Wermuth unter 25'°, zu Fr. 2 Monopolgebühr Wehr zwischen 15 und-23° . .

Malaga über 25 « ï Colle-à vin Trauben zur Weinbereitung. . .

Rohe Trester . . . . . . .

Tresterbranntwein und Tresteressenz Drusen Obstbranntweine ohne nähere Bezeichnung Hochgradiger Fruchtsaftund Fruchtessenzen Niedriggradiger Fruchtsaft . . .

Liquore persico Eingestampfte Kirschen . . . .

Kirschwasser aller Art über 25 Kirschensaft und Kirschbranntwein unter 25° Zwetschenwasser aller Art . . .

Quittenliqueur Heidelbeerschnaps Wachholderbranntwein . . . .

Stachelbeerwein Sirop de-grosseilles-unter · 25'° .

Creme de fraises Liqueur framboise Himbeersaft unter 25 ° . . . . ^ Johannisbeerweine über · 25 ° . . * ,, unter-25» . .

Hochgradiges Aqua di cedro u. dgl.

Aqua di cedro unter 25 ° . . .

Limonadensaft Mandarine über 25 "' Liqueur mandarine unter 25 ° . .

,, d'oranges unter 25 ° .

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

32. --

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

·

40

5',7«4. --

7;2U5-'

S'ftO. 40

2,952.

5,070. 90 3,644.91 1'4, 64 13. 60 35,961. W 6,304. 38 14,348. 88 618. 01

253;546 4,556 I» IT 8jl3?,30T' 180,125-' 17,"936~.

8,829;

4. 80

6

37. 60 1,8.' 80 4.--

47 47 5

157. 95 1,751. 60

3,159 2^189

22. 60 481. 60 1. 60 9. 60 640. 80 --.. 80 2. 80 4. 80 52. 20 415. -- 672. 60 2,214. 20 318. 40 31. 80 12. 40 74. 40 --. 80 4. 80

113 602 2 12 801 l 1'4 6 65 2,075 841 11,071 398 159 31 93 4 24 27

396 Art der Waare.

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

28. -- 99. 20

.Grenadine Nußwasser . , Hochgradiger Liqueur d'Ananas .

28. 80 Niedriggradiger Liqueur d'Ananas ..

11. Liqueur de bananes unter 25 ° 9. 40 Meth 4. 60 Enzianbranntwein 104. 80 Prische Ermanwurzeln . . . . .

144. 77 O Trockene Enzianwurzeln, à Fr. 2 Monopolgebühr 11. 58 Trockene Enzianwnrzeln à Pr. 3 Monopolgebühr . . . . . .

670. 57 Rhum und Rhnmessenz . . . . 172,603. 79 Ratafia über 25 ° 316. -- ,, unter 25 ° 58. 60 Arrac 1,939. 20 Punsch und Punschessenz . . .

356. -- ,, unter 25 ° 29. 80 Kornbranntwein, Whiskey und Gin 13,996. -- Absinthe 388. Génépi 52. 80 Penchelliqneur 8. 80 Zimmetwasser 11. 20 Bitter verschiedener Art über 25° 6,483. 20 ,, unter 25 ° 63. 60 Fernet über 25 ° 3,472. -- ,, unter 25 ° Kümmel und Kümmelessenz . . ..

2,105. 20 Kümmelbranntwein unter 25 ° . .

36. 20 Chartreuse ·12,748. 80 Eau de melisse und eau de Carmes 144. 80 Benediktiner Liqueur 1,262. 40 Liqueur des Moines 6. 40 ,, de l'Abbaye de Théline" .

24. -- Anisette über 25 ° 8,110. 44 ,, unter 25 ° 44. 60 Ingwerliqueur 7. 80 Ingwerwein unter 2 5 ° . . . .

60. 60 Curaçao über 25 ° 3,564. 12 ,, unter 25 ° 2. 80 Crème d'Angélique und Raspai!

147. 20 O

-

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

35

124 36 55 .47 6 131 9,651 579 22,352 215,755 395 293 2,424 445 149 17,495 485 6ft 11 14 8,140 318 4,340 15 1,632 181 15,936.

181

i,57a a 30 lo.iaa 223 10 303

4,455 14 184

397 Art der Waare.

Liqueur Easpail unter 25 ° ...

Rosoglio Maraschino über 25 ° ,, unter 25 . . . . .

Alkermes Liqueur arquebuse Pfeffermünzbranntweine über 2 5 ° .

Pfeffermünzliqueure unter 25 °. . .

Parfait d'amour über 25 ° ...

,, ,, unter 25° . . . .

Goldwasser Creme de pucelle und Liqueur des .

dames unter 25° . . . . . .

Liqueur crème violette . . . .

,, de Cacao über 25 ° . .

,, ,, ,, unter 25 ° . .

Creme de café ,, ,,thé ,, ,, vanille ,, . . . . . .

r mascotte Liqueur des Iles Aqua colonia Biga Arsi Melange Biffi Liquore di Gorno ,, Val d'Erna . . . . .

Aqua felsina Liqueur Monteserra . . . . .

,, Célestin ,, primat ,, bizantine ,, de boyards . . . . .

,, argyllum .

,, Montfort Infusion d'amandes Crèmes diverses Süße Liqueure ohne nähere Bezeichnung, über 25 ° Süße Liqueure ohne nähere Bezeichnung, unter 25 ° Spécialités

Erhobene Monopolgebühr, Fr.

12. -- 18. 40 722. 40 3. -- 6. 40 57. 60 677. 60 14. 40 1. 60 .

2. 80 12. -- 2. 60 5. 60 201. 60 209, 60 31, 20 · 5. 60 92, 80 1. 40 18. 40 --. 80 2. 40 --, 80 16. -- 2. 40 37. 60 62. 40 24. -- 24. -- 3. 20 34. 40 4. -- 26. 40 11. 82 165. 60 6.526. 60 513. 20 201. 60

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

60 23 903 15 8 72 847 72 2 14 15 13 7 · 252 1,048 39 7 116 .

7 .23 l 3 l 20 8 47 78 30 30 4 43 5 33 15 207 8,158 2,566 252

398

Art der Wasre.

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

Branntweine verschiedener Art, ohne nähere Bezeichnung . . . . 192,437. 91 14. 40 Medizinalweine über 25" . . .

57. 89 unter 25 ° . . .

T 120. 80 Chinaweine über 25 ° ,, unter 2 5 ° . . . . ' 154. 80 Pepeinweine über 25° . . . .

49. 60 ,, unter 25 ° . . . .

11. -- Cocapräparate über 25 ° . . . .

42. 40 Cocaweine unter 25 ° 116. 40 Apéritif Mngnier über 25 ° . . .

25. 60 ,, unter 25 ° . .

269. -- fl ,, de noix de Kola . . .

4. 80 Vins apéritifs unter 25 ° . . .

509. 50 Byrrh über 25° 29. -- ,, unter 25 ° 1,846. 80 Syrupe über 25 ° 123. 20 ,, unter 25 ° 13. 40 Kölnischwasser 4,274. 97 Alcool parfumé 293. 96 Essence violette de Parme . . .

-- . 80 Extrait pour mouchoirs . . . .

10. 40 ,, d'odeur 6. 40 Fichtennadelduft 28, -- Parfömerien ohne nähere Bezeichnung 12,012. 74 Vinaigre de toilette 5. 60 3,227. 04 Glycerinseife Medizinische Seife 5. 60 Crème Simon à la glycérine . .

--. 80 Augenwasser 4. -- Mundwasser 16. -- Zahntinkturen u. dgl 150. 40 Haaröl, Haarpommade, Puder u. dgl.

190. 40 Brillantine 18, 40 Fußwasser 4. 80 Cosmetica ohne nähere Bezeichnung 7,150. 88 Arzneimittel nnd Apothekerwaaren verschiedener Art 2,291. 20 Medizinische Essenz 8. -- Tinctnra d'arnica 2. 40

Importquant a in abgerundeten Kilogrammen.

240,547 18 289 151 774 62 55 53 582 32 1,345 6 2,548 36 9,234 154 67 5,344 367 1 13 8 35 15,016 7 4,034 7 1 5 20 213 238 23 6 8,939 2,864 10 3

399 Art der Waare.

Wundwasser Linimento Gichttinktur Decoctum Parvi Löffelkrautwasser Corintin Aqua antisterica Save-Cure Lebensessenzen Balsam Conessin Kamphergeist Ameisengeist Salpetergeist Kamillenessenz Opodeldoc über 25 ° ,, unter 25° Seifengeist Bisentinktur und Eisensyrup . .

Ameisensaures Eisen Eisenalbuminat Ferro solfato Pharmazeutisch-medizinische Präparate ohne nähere Bezeichnungen, über 25 ° Tinkturen .

Droguerien Comestibles Essenzen und ätherische Oele zur Bisquitfabrikation Confitüren Estratto di vegetali Zuckerfrüchte Früchte mit Alkohol Essig- und Fruchtäther . . . .

Essenzen und ätherische Oele verschiedener Art ohne nähere Bezeichnung Diverse Extrakte Aether Petroläther

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

13. 60 4. 80 6. 40 16. -- 8. 80 1. 60 1. 60 8. 20 1,447. 20 2,124. -- 5. 60 19. 20 10. 40 4. -- 7. 20 --.04 1. 66 8. 20 286. 80 1. 60 89. 60 2. 40 1,504.

460.

100.

38.

Importquanta io abgerundeten Kilogrammen.

17 6 8 20 11 2 2 4 1,809 2,655 7 24 18 5 9 -- 47 4 296 2 112 3

-- 80 -- 40

1,880 576 125 48

180. 30 --.80 24. -- 1. 60 120. -- 7,616. --

601 l 30 2 300 9,520

3,358. 09 50. 40 8. -- --.80

4,19g 63 lO l

400 Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

Art der Waare.

Mineralather Chloroform Chemische Produkte Firnisse und Lacke Schellackpolitur Lederappretur Harzöl Specksteintinktur Waschwasser für Pferde Aversal-Entschädigungen .

Diversa

.

.....

2. 40 11.. 20 155. 20 2,376. 25 18. 40 3. 20 3. 20 --.. 80 1. 47 .

80.. -- .

34.. 69 .

Importqnanta in abgerundeten Kilogrammen.

.

3 14 194 67,893 23 4 4 l 42 -- 43

Auf der inländischen Produktion von Qualitätsspiritnosen wurden (gegen Fr. 357. 40 des Vorjahres)'Fr'. 2045. 34 an Monopolgebühren erhoben, und zwar: 1. auf der Produktion von Branntwein, aus ausländischem Wein Fr. 877. 90 2. auf der Produktion von Branntwein aus Trocken?

beerentrestern ,, 4. -- 3. auf der Produktion von Branntwein aus Bier und Brauereiabfällen ,, 1163. 44 Total Fr. 2045. 34 Was die von uns unter Auflage entsprechender Monopolgebühren ertheilten Bewilligungen zum Brennen von Bier und Brauereiabfällen betrifft, so haben wir, gestützt auf den Inhalt des Berichts der nationalräthlichen Kommission vom 6. Juni 1890, die bezüglichen, auf Widerruf zugestandenen Konzessionen per Ende Mai 1891 zurückgezogen und von der Ertheilung neuer Konzessionen Umgang genommen.

Wir glauben indessen hervorheben zu sollen, daß diese Verfügungen nicht allseitigen Beifall gefunden · haben. So schreibt der Kantonschemiker von St. Gallen in seinem Jahresberichte über das Jahr 1889, S. 22: ,,Die Verwaltung wird sicher gut thun, wenn sie den Bogen gegenüber der Verwendung von Abfällen, wie saures Bier, und den mittelst Alkohol hergestellten medizinischen Präparaten etc. nicht zu straff spannt ! Wir verkennen am wenigsten die Wohlthat des Gesetzes ; um so bedauerlicher wäre es, wenn durch dessen allzu rigorose und kleinliche Anwendung eine starke Opposition im Volke wach gerufen würde." Außerdem haben verschiedene der Interessenten Schadenersatzklagen geltend gemacht. Letztere wurden als rechtlich unzuläßig abgewiesen.

401

In Straffällen (vergi. Kapitel XIV) wurden (gegen Fr. 1128. 65 des Vorjahres) Fr. 3226. 50 Gebühren bezogen.

Dagegen fanden folgende Bückerstattungen statt: 1. für reexportirte monopolpflichtige und reimportirte monopolfreie Waare .

Fr.

866. 81 2. auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Rohstoffen . . . ,, 2,712. 58 3. auf Produkten ohne Alkoholgehalt . . . .

,, 7,389! 26 4. kraft Exterritorialität ". .

,, . 436. 77 5. auf gebrannten Wassern zu technischen Zwecken ,, 272. 80 6. wegen Irrthümern bei Bemessung der Monopolgebühr ,, 346. 41 (1889: Fr. 3294. 75) Total Im Ganzen bewegte sich sonach der Bezug von in folgenden Ziffern: 1. durch die Zollstätten erhobene Gebühren .

2. innere Steuern . . . . . . . . . .

3. in Straffällen bezogene Gebühren . . . .

Fr. 12,024. 63 Monopolgebühren Fr. 773,780. 20 ,, 2,045. 34 ,, 3,226. 50

Hievon ab: Rückerstattungen . . . . . . .

Fr. 779,052. 04 ^ 12,024. 63

(1889: Fr. 572,143. 16) Bleiben

Fr. 767,027. 41

X. Steuerrückvergütungen bei der Ausfahr.

ERB. vom 25. Februar 1890. B.-B1. 1890, I, S. 473.

BEB. vom 15. August 1890. A. S. n. F., XI, .S. 672.

ERB. vom 13. Februar 1891. B.-B1. 1891, I, S. 312.

Durch Beschluß vom 15. August 1890 haben wir für den zur Verstärkung (Avinirung) von Exportwein verwendeten Monopolsprit Rückvergütung des Monopolgewinnes bewilligt. Dabei wnrde für das einen Hektoliter Wein beizusetzende Quantum Sprit bei Naturwein ein Maximum von 2, bei Kunstwein ein Maximum von 4 % der Weinmenge fixirt. Im Berichtsjahr haben noch keine Rückvergütungen auf Grund dieses Beschlusses stattgefunden.

402

Im Uebrigen wanden .für Ave gedachte Periode an -41 Exportfirmen folgende Rückvergütungen «auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzengnissen geleistet: Exportirte Waare.

.Liter=Meterzentner prozente.

ä 95°.

RückVergütung.

ET.

Konventionalsatz pro 1890 : Fr. 85 per hl. . . . 210,6814 Legaler Satz pro 1890: Fr. 90 per hl. . . . ISll.sose

180,72

17,907.90

l'554-,w

163,062.18

Total 2022,4850

1784,8*

.18Q.970. 08

Ab: Rückerstattung pro 1889

193. 80

Bleiben

180,776, 28

Auf die einzelnen Waarensorten vertheilt sieh die Rückvergütung von Fr. 180,970. 08 in nachfolgender Weise: · Liter= Meterprozente. .Zentner à 95°.

Rückvergütung.

Im DurchschnittGanzen.

lieh per q.

Fr.

Absinthe . . .

MagenbitteT . .

Parfumer ien.. . .

Medikamente "..

Wennuth Kirsch n. dgl. .

Cognac . . .

Diverse Liqueure

1224,08

.

1427 ,0296 39,5853 .5.3 ,9667 8,1804 417 ,6870 55,8083 4,8172 18,4285

Total

2022,4850

.

.

.

.

Fr.

1,56 15,80

127,666. 15 3J558. 1'5 .'4,&56. ;20 730. 75 37,591. 85 4J745. SB 163. 55 1,658. 10

104.

104.

104.

103.

104.

99.

104.

104.

1734,84

180,970. 08

104. 32

33,91 ^6,26

7,06

358,28 ·^7,97

30 93 93 51 92 13 84 94

Unter Berücksichtigung einiger unwesentlicher Korrekturen, die inzwischen mit Bezug auf die Angaben pro 1887/88 und pro 1889 sieh als nothwendig herausgestellt haben, beziffert sich die rückvergütungsberechtigte Ausfuhr für die Zeit seit dem Inkrafttreten des Monopols wie folgt: 1887/88.

1889.

1890.

RDcbergUtung.

1887/90.

Waarensorten.

trterprozemte. Literprozente: Literprbzente. Literprozente. = q. Ä95".

...

T

.--. » ».

Ini Ganzen.

Fr.

Fr.

Absinthe . . .

1316;4*ei

Ì298,ai6:

1427,0296

4041,8041

3466,88

^43,226.' 1^

MageribHter . .

170jl85Ö

Il8,3ffl>6

39,6853

ä2$ö*98

281,4i

25,4358. le

Parffimerien und Medikamente .

78,9248

65,0f«5

62,189t

206^1804

176,8i

Wermuth . . .

46;aff28

256,6082

417,6870

721,23-80

6Ì8,6o

Kirsch u. dgl.

lljlTT«

39,9*86

55,8033

£06,9195

91.71

1,8172

1)8172

1,66

17,858.

64,675.: 8>-786.

163.

3,931.

.

--

Cognac . . . .

Per q.

\t .

Diverse Liqueare

6j2123

19,4771

18,4235

44jll28

57,84

Total

1629,83V9

1797,6560

2022,4850

5449,9719

4674,87

5ff 90 6§ 68 le

464,300. 03

99. -- 91. 18

101.

104.

95.

104.

103.

-- 54 81 84 89

99. 32

Es ergibt sich ans dieser Aufstellung, daß der Export alkoholischer Erzeugnisse mit Ausnahme von Magenbitter, Parfümerien and Medikamenten in Entwicklung begriffen ist,

404

XI. Ein- und Verkauf von gebrannten Wassern zu technischen und Haushaltungszwecken ; Vorräthe an Denaturirungsstoffen.

BB. vom 20. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 130.

Bekanntmachung der Alkoholverwaltung vom 10. Januar. B.-B1. 1890, I, S. 97.

' ' ; BEB. vom 14. März 1890. .B.-B1. 1890, I, S. 519.

BEB. vom 30. Dezember 1890. B.-B1. 1891, I, S. 22.

Die gebrannten Wasser zur Denaturirung wurden im Geschäftsjahr beschafft wie folgt: Meterzentner.

1. Ergebniß der Rektifikation von inländischem Rohspiritus und Mauvais goût 2: Einkauf von ausländischem Sprit und Alkohol 3. Von den Abnehmern zurückerhaltene Waare Zusammen 4. Uebertrag des Werthes von Moyen goût aus dem Vorjahre 5. Uebertrag des Werthes von Denaturirungsstoffen ' . . . . . . . .

"

Preis, Fr.

,1,320,33

133,790. 97

23,856,83

690,100. 24

18,8i

709. 30

25,190,87

824,600. 51

163,6i

7,362. 45

--

6,429. 45

.

Total 25,354,48 Hiezu kommen : · 1. Zölle auf ausländischem Sprit und Alkohol . , 2.. Spezielle Ausgaben für Denaturirungszwecke : a. Anschaffung der Denaturirungsmittel Fr. 22,777. 71 b. Taggelder und Eeisespesen von Beamten 17. 10 B c. Frachten ,, 1,355. 06 d. Diversa .

^ 814. 66 .

838,392. 41

Uebertrag

1,063,754. 31

200,397. 37

24,964. 53

405 Uebertrag Abzüglich : Werth der am 31. Dezember 1890 vorhandenen Vorräthe : a. Gebrannte Wasser(11,31,01 q.) Fr. 39,585. 35 b. Denaturirungsstoffe . . .. ,, 9,197. 35 ' ' -- Darnach kostete die Beschaffung von 24,223,47 (25,354,48--1131,oi) Meterzentnern Alkohol zur Denaturirung , oder per Meterzentner Fr. 41. 90.

Fr.

' 1,063,754. 31

48,782. 70 1,014,971. 61

Verkauft wurde die Denaturirungswaare im Geschäftsjahr zu durchschnittlich Fr. 50. 27 per Meterzentner. Die Differenz von Fr. 8. 37 repräsentirt .'den in obigen Ziffern nicht inbegriffenen Antheil, welcher von den in der Jahresrechnung unausgeschiedenen Kosten der Centralverwaltung, der Lagerverwaltung, der Feuerversicherung, der Geldverzinsung, des Transports zu den Abnehmern etc. auf den Verkehr mit denaturirtem Alkohol entfällt.

406

Der Absatz pro 1890 war folgender: Denaturirter Primasprit.

Denaturirter Feinsprit.

DeHat. Alkohol und SptfHns.

Total.

Per Tag.

Monftte* Meterzentner.

Januar .

Februar März .

April .

Mai .

.

.

.

.

.

.

.

. .

.

.

Juli August . . .

September Oktober . .

November Dezember .

. .

.

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . . .

3,21

70,75

1,321,44

54*08

1,296,78 1,582,72 2,002,84 2,231,44 2,085,70 2,160,89 2,002,09 2,346,73 2,197,40 2,190,54 1,926,80

73,86 17,82 105,37 110,89 90,74 91,83 225j36

104,49

. . . .

146,78

.

.

108,27

Total

3,81

1199,69

Erlös

Fr.

176. 55

Fr.

66,480. 52

pro Meterzentner

55. --

55. 41

1,392,89 1,350,8l 1,656,58 2,020,o« 2,336,8l 2,196,09 2,251,«3 2,097,18 2,572,09 2,301,89 2,337,82 2,035,or

23,345,27 24,548,17 Fr.

Fr.

1,167,294. 40 1,233,951. 47

50. --

50. 27

44,93

48,24 53,44 67,84 75,88

73,ao 72,88 67,66 85,74 74,26

77,9i 65,86 67,25

Fr.

3380. 69

407

Ton dem Gesammtqnantum voii 24,548,17 q. wurden 235,9»5 qr.

relativ denaturirt, und zwar mit 539,5 Fluorescin . . . . . . Kilo . . .

729.0 Essigsäure . .

,, 2,870 o . . . ,, 6,478,0 .

. .

«

6,647.5

Kilo 23,599,5 nämlich : im Kanton Zürich « _ Bern «, _ Glarus ,,. Baselstadt .

n ,, ,, Schaffhausen ,, ,, St. Gallen .

,, _ Aartran .

_ Thursrau .

Waadt . .

,,.

,, Neuenburg .

_ _ Genf . . .

. . . Kilo . . . -

9 448,o 1,254,5

.

.

.

.

.

.

.

.

511,5 384,5 2,026,0 4.342 s 304,0 502 o 729,o 539 5

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

,, ,, B

> « « ,, ^

Kilo 23,599,5 Wie in Kapitel I angedeutet, beschränkt sich im Uebrigen die Aufgabe der Alkoholverwaltung, rücksichtlich der relativ denaturirten Waare einstweilen im Wesentlichen auf Kontrolmaßnahmen und auf die. Feststellung von Normen betreffend die Beschaffenheit der verschiedenen in Anwendung gelangenden Denaturirungsstoffe (Essig, Essigsäure, Terpentinöl, Benzol, Kampher, Holzgeist, Anilinblau, Eosin, Violet, Plnorescin, Naphtalin, Theeröl, Salpetersäure, Tabaklauge, Aether, Pyridinbasen etc.).

Die absolut denaturirte Waare (24,312,n5q.) fand nach folgenden Landesgegenden Absatz:

408

i

1

Kantone resp.

Bezirke.

Zürich

' .

Affoltern .

Andelfingen .

Bülach . .

Dielsdorf .

Hinweil . .

Borgen . .

Meilen . .

Pfäffikon .

Uster Winterthur .

Zürich . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

Bern i

Aarberg . .

Aarwangen .

Bern Biel Buren . .

Burgdorf .

Courtelary .

Delsberg .

Erlach . .

Preibergen .

Fraubrnnnen Frutigen .

Interlaken .

Konolfingen Laufen . .

Laupen . .

Münster . .

Neuenstadt .

Nidau . .

Oberhasle .

Pruntrut .

Saanen . .

. .

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.



.

.

.

.

.

.

· .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Alkohol à 93/94°.

Sprit à 95/96 ».

Kilo.

Kilo.

442,999 2,396 1,391 7,078 1,180 11,272 22,661 4,011 2,132 3,786 44,457 342,635 391,064 3,012 7,796 173,032 48,910 2,285 10,404 46,286 8,630 747 1,095 599 604 8,972 1,381 655 1,211 7,114 4,156 12,970 1,044 22,762 571

i \ i 1

449,849 2,396 1,391 8,714 1,180 11,571 24,574 4,306 3,339 3,786 45,831 342,761

--

1,636

--299 1,913 295 1,207 1,374

126 3,637

-- 124 ÌUT v 1 ·*· j683 "-'"

424 -- -- -- -- --602 -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

394,701 3,012 7,796 1 173,156 !

50 593 2,285 i 10,828 46,286 8,630 747 1,095 599 1,206 8,972 1,381 655 1,211 7,114 4,156 12,970 1,044 22,762 571 l , |

* E i1 feS

£D

Kilo.

6,850

.

Total.

·§!>< ·5.1, O w» 1

WjVW

Kilo.j 1,8 ·*·*"

!

0,1 0,o,

0,0!

0,4.

0,3 '<


0,2 ' 1,0' V )·*

3,o, v 0,7 ì

0,1 !

0,2

2,3 *· JU

!

2,7 I

0,2 0,3

l,'!

O,G 0,i 0,i 0,o 0,i 0,3

0,o 0,i 0,i i 0,4l

0,9 ; 0,8

0,i

0,8 !

0,i

Kantone resp.

Bezirke.

Schwarzenburg Seftigen . . . .

Signau . . . .

SimmenthaljNiederThun . .

Trachselwald . .

Wangen . . . .

Luzern .

Entlebuch Hochdorf Luzern .

Sursee .

Willisau

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Uri Schwyz . . . .

Einsiedeln Gersau .

Höfe Küßnacht March .

Schwyz .

. . .

. . .

.

. . .

. . .

Alkohol à 93/94 °.

Sprit à 95/96 ».

Total.

Per Kopf der 1 Bevölkerung. \

40i)

Kilo.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

160 457 1,841 313 17 242 1,'888 4,927 71 5571 1 -1 )*Jtt

--.

--535 -- ___ 269 -- 1,146

926

457 67,321 1,847 1,006

--' 1,146

-- --

72,703 926 457 68,467 1,847 1,006 3,658

3,658 11,483 1*788 970 147 1,054 1,489 6,035

160 457 2,376 313 17,242 2,157 4,927

147 -- 147 -- --

10,011

--

1,5

0,0 0,o 0 V j2 «

0,2

9,853

144 -- -- --

0,o

0,2

427

49,498 2,885 3,248 7,699 29,612 5,171

0 5 Vj'J

0,o

2,810

9,426

. . . .

0,2

O.o

9,867

Broye . . . .

Glane Gruyère . . . .

Sarine . . . .

Lac

0,0 1

1,392

ZuQ

Freiburg

0 V,5 i»

0o

2,810

-- --

0,o |

0,o 0,o

11,630 1,788 970 147 1,201 1,489 6,035

Obwalden . . . .

Nidwaiden . . . .

Giarus

1,392

0,o

49,498 2,885 3,248 7,699 29,612 5,171

0 2 V ja

0,2 0,5 V jV

0,4

0,i 0,2

u 0

4 >*

0,4

0,l] 0,2 | 0,3

1,0 0,3

Ì

410 Kantone resp.

Bezirke.

Alkohol à 93/94 °.

Sprit à 95/96°.

Total.

S» II'' &o OJt.i,

*3:i

si

0.TM

Kilo.

Sense . . . .

Veveyse . . . .

603 28G Solothurn . . . .

63,793,* Balsthal. . . .

1,87'4 Bucheggberg . . .

1,962 Dorneck . . . .

463 Ölten . . . .

22,463,5 Solothurn . . .

37,030 Baselstadt . . . . 120.7SOBaselland . . . .

11,075 Ariesheim . . .

639 Liestal . . . .

9,112, Sissach . . . .

877 Waldenburg . .

447' Schaffhausen . . .

27,339 Klettgau, Ober- .

156 ,, Unter- .

448 Schaffhansen 25,794 Schleitheim . . .

146 Steia 795" Appenzell A. Rh. .

20,580 Hinterland . . .

15,778 Mittelland . . .

2,377 Vorderland . . .

2,425 1,713 Appenzell 1. Rh. . .

157,789: :St GaHen . . . .

Gaster . . . .

2,120 Goßau . . . .

2,528 Rheinthal, Ober- .

6,330 ,, Unter- .

9,481 Eorschach . . .

41,953

Kilo.

-- -- 1,454 -- -- -- 1,301 153 58,234 -- -- -- -- -- 307 -- --307 -- __^, 297 -- 297 -- -- 4,898 _--

580 -- 303 677 l 1 1

Kilo.

Kilo.

0,o 0,o

603.

280

65,246,5 1,874 1,962 463 23,764,5 37,183

:O,T

0,i 0,i 1 0,0 |

1,0 j -1 T

. '

178,984

2,4

11,075 639 9,112 877 447

0,1 .0,0 0,o ·0,o i '0,o

27,646 156 448 26,101 146 795 20,877 15,778 2,674 2,425 1,713

"0,7

162,687 2,120 3,108 6,330 9,784 42,630

:

0,o!

;o,ii : 1,8 p1 :o,o !

: 0a ·0, 3 !

·0,oj Vj-

0,i i 0,1 .0,1 0,7

.0,2

0,1 0,3 0,6 |

;2,8J !

411 Kantone resp.

Bezirke.

Ifl

Alkohol à 93/94 °.

Sprit à 95/96 °.

Total.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

St. Gallen . . .

Sargans . . . .

See Tablât . . . .

Toggenburg, Alt- .

,, Neu,, Ober,, UnterWerdenberg . . .

Wj'l

57,674 2,122 5,214 3,364 2,123 3,869 3,295 6,964 3,618 7,134

2,584 150

60,258 2,272 5,214 3,364 2,123 4,014 3,295 7,265 3,618 7,292

Graublinden

22.793 395 298 147 442 769 6,697 730 2,309 11,006

2,449 -- -- -- --

. . .

Albula . . . .

Bernina . . . .

Glenner . . . .

Heinzenberg . .

Inn Landquart, Ober- .

,, UnterMaloja . . . .

Plessur . . . .

Aargau Aarau . .

Baden . .

Bremgarten .

Brugg . .

Kulm . .

Laufenburg .

Lenzburg .

Muri Kheinfelden .

Zofingen . .

Zurzach . .

.

.

.

.

.

.

,

.

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

Thurgau

. . . .

Arbon

. . . .

55,411 u',957 6,548 3,727 2,379 4,286 736 9,327 591 1,181 9,295 2,384 32,188 8,188

Bundesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

-- -- 145 -- 301 -- 158

310 -- 249 1,890 12,777 'l08 581 -- 413

ïi *i «!

0.00

Kilo.

25,242 395 298 147 442 769 7,007 730 2,558 12,896

2,i 0,i 0,3 0,2

0,i 0,3 0,2

0,3 0,2 0 7 V j*

0,2

O.o 0,o 0,0 0,o 0 i U,l 0,6

0,0 0,4 1,0 0 3 v,d

-- -- 151 -- 148 10,792 584

68,188 15Ì065 7,129 3,727 2,792 4,286 736 9,478 591 1,329 20,087 2,968

1,701 289

33,889 8,477

0,3

28

0,7 0,3 0,2 0,1 0,2

O.o 0,5

0,0 0,1 0,7

o,2 0,6

412 1

Alkohol

Kantone resp.

Bezirke.

à

93/94 ».

Kilo.

Bischofszell Dießenhofen Frauenfeld .

Kreuzungen Münchweilen Steckborn .

Weinfelden .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

4,486 314 8,529 3,154 144 766 6,607

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

23,424 5,824 140 2,436 1,560 13,312 152

Tcssin .

Bellinzona Elenio .

Leventina Locamo .

Lugano .

Mendrisio

.

.

.

.

.

.

1 Waadt Aiele Aubonne Avenches Cossonay Echallens Grandson Lausanne La Vallée Lavaux .

Morges .

Moudon .

Nyon .

Orbe Oron Payerne .

Rolle Vevey .

Yverdon .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . .

. . .

. . .

255,525 7,537 909 3,061 2,857 2,038 21,990 98,837 1,624 4,025 15,834 7,462 10,120 4,000 2,112 7,822 2,261 52,062 10,974

L.

. '

o> o> ,

Sprit à 95/96°.

Total.

Kilo.

Kilo.

Kilo.

4,635 469 8,842 3,154 144 1,409 6,759 23,540 5,940 140 2,436 1,560 13,312 152 255,824 7,687 909 3,061 2,857 2,038 21,990 98,837 1,624 4,025 15,834 7,462 10,120 4,000 2,112 7,822 2,261 52,211 10,974

0,8

149 155 313 -- --643 152 116 116 -- -- -- -- -- 299 150

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 149

'§ N- L.

O. »

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0,6 0,8

0,0 0,i 0,4

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0,0 0,3

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Ofa

1,5' 2,3 !

0,3 0,4

1,0 0,6 0,7 0,2

0,3 0,7 |

0,8 !

1,9 Ì

0,6

413 Q) OÏ

Kantone

Alkohol

resp.

à

à

Bezirke.

93/94 °.

95/96 ».

Kilo.

Kilo.

Wallis Brig Conthey .

Leuk Martigny Monthey St-Maurice Sierre .

Sion

. . .

.

.

.

.

. .

.

. .

. .

Neuenburg . . . .

10,231 751 136 147 1,349 1,210 2,115 455 4,068

·°i

Sprit

-- -- -- -- -- --

Total.

¥.8

*> <£en

ÎS «

Kilo.

10,231 751 136 147 1,349 1,210 2,115 455 4,068

Kilo.

0,i 0i V ji

0,0

0,o "J" 0,i 0,1 O j3 0,0 v 4 0 J*

247,410 6,328 119,573 36,233 56,573 4,066 24,637

771 -- 771 -- -- -- --

248,181 6,328 120,344 36,233 56,573 4,066 24,637

2,2

.

.

.

.

.

.

1,036 1,036 --

291,789 270,900 1,965 18,924

2,7 ··)

Ville . . . .

Rive droite . .

Kive gauche

290,753 269,864 1,965 18,924

96,690

2,431,217,5

0,8

Boudry . . .

Chaux-de-Fonds Locle . . .

Neuchâtel . .

Val de Kuz .

Val de Travers

Genf

Schweiz^ . . . . 2,334,527,5

0,4

4,0 2,o 2,4

0,4 l,*

5,1 Î 0,1

0,4

In dieser Aufstellung treten vor Allem die städtischen Bezirke mit starken Ziffern hervor; sodann scheinen die Sitze der Uhrenindustrie einen namhaften Konsum zu bedingen. Keinen Bedarf weisen auf die 15 Bezirke: Obersimmenthal, Reyath, Hinterrhein, Im Boden, Moësa, Münsterthal, Vorderrhein, Riviera, Valle Maggia, Pays d'Enhaut, Entremont, Goms, Hérens, Raron und Visp.

Fusel zu technischen Zwecken wurden im Berichtsjahr 608 Kilo à Fr. 310 oder rund Fr. 50 per q. verkauft.

Ueber die Waarenbewegung des denaturirten Alkohols und des Fusels und über den Werth und die Lagerung der Vorräthe ertheilt Kapitel VIII, über den Verkehr in Denaturirungsstoffen die nachstehende Tabelle Aufschluß.

Uattung.

Ueberträge von einer Ausgang Kategorie 1890.

in die andere.

Lagerbestand Ende 1889.

Zukaufe 1890.

1-

1-

1-- 124,22

q-

Manco.

1-

Bestand Ende 1890.

Werth des Bestandes.

Per q.

im Ganzen.

Fr.

Kr.

55,oi

60. --

3300. 60

q-

Solvent-Naphta resp.

Theeröl . . . .

15,36

163,88

Pyridinbasen

16,98

87,92

--

81,40

23,50

95. --

2232. 50

5,98

51,07

--

34,49

23,io

75. --

1737. --

52,14

-- 52,14

29,05

65. --

1927. 25

Total

9197. 35

.

.

.

Canrphor Sprit Pertiger Denaturirstoff

29,19

(- 292,25

286,7i

5,03

415

Was die Qualität der Waare betrifft, so sind uns mit Bezug auf den absolut denaturirten Alkohol (Brennsprit) im Berichtsjahre wieder vereinzelte Klagen zur Kenntniß gekommen. Dieselben lauten theils dahin, der Brennsprit sei ungenügend denaturirt und werde deßhalb auch zu Trinkzwecken benützt, theils dahin, die Denaturirung sei eine so gründliche, daß die Verwendung des Brennsprits zu Haushaltungszwecken, in Krankenzimmern etc. dadurch verunmöglicht sei.

Schon diese Widersprüche beweisen, daß eine allgemein befriedigende Erledigung der Denaturirungsfrage mit großen Schwierigkeiten verknüpft ist. Es wird auch wohl ein unlösliches Problem bleiben, den Alkohol so zu denaturiren, daß derselbe zum Trinkgenuß untauglich wird, gleichzeitig aber für Haushaltungszwecke alle die Eigenschaften beibehält, welche der reine Sprit für dieselben besitzt. Unseres Wissens hat man bis jetzt in keinem Staate ein Mittel gefunden, das diesen Anforderungen zu genügen vermöchte. Gleichwohl wendet die Alkoholverwaltung der Verbesserung des Denaturirungsverfahrens ihre stete Aufmerksamkeit zu und hofft, durch die Verwendung reinen Sprits (statt des Moyen goût oder Alkohols) und durch die Benützung eines weniger intensiv riechenden, aber schlecht schmeckenden Denaturirungsstoffes nach und nach zu einem Ergebniß zu gelangen, das billigen Anforderungen der Haushaltungen zu entsprechen geeignet ist.

Vor Einführung des Monopols wurde in denjenigen Kantonen, welche keine oder blos niedrige Branntweinsteuern hatten, zu Haushaltungszwecken fast ausschließlich reiner Sprit verwendet, während in den Kantonen mit hohen Ohmgeldern der Verbrauch denaturirten Sprits schon lange vor Anhandnahme der jetzigen eidgenössischen Gesetzgebung allgemein war. Es ist Angesichts dieser Thatsache klar, daß sich die neuen Verhältnisse in den Kantonen erstgenannter Art unangenehmer fühlbar machen, als in den andern, und um so unangenehmer, als heute die Kleinhandelspreise des Brennsprits, wohl in Weiterwirkung der frühern Umstände, in den erstem Kantonen vielfach namhaft höher stehen, als in den Kantonen, in denen seit längerer Zeit denaturirter Alkohol im Gebrauch steht.

Im Uebrigen wäre es unbillig, die im Gefolge der Denaturirung naturgemäß auftretenden Unannehmlichkeiten alle auf Eechnung des eidgenössischen Denaturirungsmittels zu setzen.
Vielerorten sind Spirituslampen mangelhafter Konstruktion und schlechter Beschaffenheit im Gebrauch; auch wird es in den Haushaltungen mit deren Reinhaltung nicht überall genau genug genommen ; sodann zeigt sich der unangenehme Geruch des denaturirten Sprits nach vielfachen Proben nicht sowohl heim Brennen als hei dem meist

416 der Unvorsichtigkeit zuzuschreibenden Verschütten der Flüssigkeit.

Endlich macht sich der üble Geruch bei dem kouzentrirten Alkohol (93'94°), wie er von der Alkoholverwaltung abgegeben wird, weniger fühlbar, als bei dem verdünnten, wie er durch die Hand des Zwischenhandels häufig in die Haushaltungen gelangt, ganz abgesehen davon, daß dieser verdünnte Alkohol schlechter brennt und aus diesem Grund zu einer neuen Klage der Hausfrau Anlaß gibt.

Was speziell die Verwendung von Sprit in den Krankenzimmern betrifft, so dürften unseres Erachtens wenigstens die Kantonsspitäler die verhältnißmäßig kleine Mehrausgabe nicht scheuen und ausschließlich reine Waare verwenden. Die bezügliche Einbuße der Kantone fließt diesen letztern bei der Vertheilung des Monopolertrags wieder zu und kommt übrigens im Vergleich zu den großen Summen dieses letztern kaum in Betracht.

Um die Beschaffenheit nnd die Preise des vom Zwischenhandel ·weiter begebenen Brennsprits einigermaßen kennen zu lernen, hat die Alkoholverwaltnng im Herbst 1889 in 96 Kleinhandlungen in diskreter Weise Muster kaufen lassen. Bei denselben 96 KleinhandInngen fand im Herbst 1890 ein zweiter Musterkauf statt. Die Untersuchung der Muster ergab mit Ausnahme von zweien, welche für ein« bezügliche Prüfung zu stark mit Wasser verdünnt waren, durchgehend eine mehr oder minder starke Reaktion auf Pyridin. Auch zeigte die kolorimetrische Bestimmung des Gehalts an Theeröl nur bei 12 Mustern einen Gehalt von weniger als 8/io °/o. Eine Renaturirung ist also in keinem Falle vorgekommen. Dagegen wiesen 28 Muster eine alkoholische Stärke von weniger als 92 Graden auf. Der niedrigst konstatirte Grad war 1889 84,6, 1890 75 Grade. Im Mittel wurde für 1889 eine Stärke von 91,5, für 1890 eine solche von 92 Graden festgestellt. Die Preise per Liter betrugen: Im Minimum. Im Maximum.

Im Mittel.

Cts.

Cts.

Cts.

1889 . . . .

41 84 62,8 1890 . . . .

47 81 62,6 die Zwischenhandelszuschläge demnach :

zum Preis

der

Monopolverwaltung

Im'_Minimnm. ?Im|Maximum.

°/o °/o

1889 1890

. . .<*.

. . . .

'0 15

105 98

Im Mittel.

°/o

53,i 52,6

417 Mit einem Brutto-Nutzen von

0 bis 10 °,'o verkauften 10 ,, 20 ,, ,, 20 ,, 30 ,, ,, 30 ,, 40 ,, ,, 40 ,, 50 ,, ,, 50 ,, 60 ,, ,, 60 ,, 70 ,, ,, 70 ,, 80 ,, ,, 80 ,, 90 ,, ,, 90 ,, 100 fl fl über 100 ,, n

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1889.

1890.

Finnen.

3 2 13 10 23 10 11 11 5 6.

2

Firmen.

0 2 5 16 34 .11 4 17 2 5 0

96

96

Wir können diese Verhältnisse nicht als befriedigende betrachten und werden deßhalb einer Besserung derselben ebenfalls unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden haben.

XII. Expropriation.

Da eine Anzahl von Entschädigungsforderungen unerledigt ist, können wir den im Jahre 1889 in Aussicht gestellten Schlußbericht über das Expropriationsgeschäft zu unserm Bedauern noch nicht vorlegen.

Im Berichtsjahre wurden ausgerichtet: Entschädigungen an 13 Expropriaten . . . . Fr. 355,522. 50 ab: Eückerstattungen ,, 6,061. 40 Hiezu kommen: Verwaltungskosten: Gehalte Fr. 2342.

Reisespesen der Central Verwaltung ,, 53.

Kommissäre und Experten . .

,, 1642.

Juristische Gutachten . . . .

,, 806.

Büreaukosten und Drucksachen .

,, 107.

Abschriften ,, 73.

Kosten des Eintrags dinglicher Brennverzichte ,,1221.

Fr.

349,461. 10

,,

6,246. 81

Fr.

355,707. 91

50 65 65 15 10 64 12

Uebertrag

418

üebertrag weniger : Erlös ans Altmetall . Fr. 3805. 50 ab: Abbruchkosten und Spesen ,, 535. 70

Fr.

,,

355,707. 91 3,269. 80

Bleiben Bezahlte Netto-Entschädigungen bis Ende 1889

Fr. 352,438. 11 ,, 3,660,435. 48

Total-Entschädigungen 1887,'90

Fr. 4,012,873. 59

XIII. Strafbestimmmungen.

Reglement vom 11. Juli 1890.

G.-S. n. F. XI, S. 626.

Kreisschreiben des Bundesrathes an die eidg. Stände vom 13. Januar 1891. B.-B1. 1891, I, S. 111.

BRB. vom 20. März 1891. B.-B1. 1891, I, S. 666.

Zunächst ist mitzutheilen ; daß die im vorjährigen Bericht verheißene Revision unseres einschlägigen Eeglements vom 24. Jnli 1888 am 11. Jnli 1890 durch Erlaß eines neuen Reglements ihre Erledigung gefunden hat.

Ueber die von der Oberzolldirektion behandelten 52 Straffälle gibt der Geschäftsbericht des Finanz- und Zolldepartements pro 1890 Aufschluß.

Bei der Alkoholverwaltung wurden 59 Strafanzeigen eingereicht.

Außerdem erhielt dieselbe Mittheilung von 58 Erkenntnissen kantonaler Gerichtsstellen betreffend Widerhandlungen gegen die Art. 7 nnd 8 des Alkoholgesetzes (unbefugten Handel mit ge -tee Wassern).

Diese kantonalen ürtheile stammten aus den Kantonen Bern 3 · Solothurn l Waadt 54 58 Von den 58 kantonal Gebüßten wurden einmal gebüßt . . . 3 1 zweimal ,, . . . 10 dreimal ,, . . .

l viermal ,, . . .

l 43

419 Die Gebüßten waren wohnhaft in den Kantonen Basel 3 Bern 2 Freiburg 3 Genf . . . . . . . 1 1 Neuenburg 15 Schwyz 2 Solothurn l Waadt 2 Zürich l .Zug l I m Auslande . . . . 2 43

Wie aus vorstehender Aufstellung ersichtlich ist, gehen die Meldungen der kantonalen Gerichtsstellen noch sehr unvollständig ein.

Wir haben die Kantone deßhalb mit Kreisschreiben vom 13. Januar 1891 ersucht, das Erforderliche zu regelmäßigerer Durchführung des gedachten Anzeigedienstes anordnen zu wollen. Ueberdies beschlossen wir unterm 20. März gl. J. zur Förderung dieses Dienstes die Auszahlung einer Schreibgebühr an die mit der Ausfertigung der betreffenden Meldungen betrauten Gerichtsorgane.

Die bei der Alkoholverwaltung erstatteten 59 Strafanzeigen wurden erledigt wie folgt: Zahl der Fälle.

1. Durch Dahinstellung des Verfahrens: a. wegen ungerechtfertigter Vorzeigung oder wegen ungenügenden Beweises 17 6. wegen Verjährung l c. wegen Ablebens des Fehlbaren l 19 2. Durch Ueberweisung an kantonale Instanzen . . .

l 8.

,, ,, ,, die Oberzolldirektion . . .

2 4.

,, Rückbezug der nach Art. 18 des Gesetzes bezahlten Entschädigung .

l 5. Durch Ausfällung eines Strafentscheides 86 Total

59

420

Die 36 Strafentscheide betrafen: Unerlaubtes Brennen monopolpflichtiger Stoffe.

Kantone.

Aargan .

Bern . .

Freiburg .

Luzern . .

Schwyz .

Solothurn .

St. Gallen Thurgau .

Zürich . .

Kartoffeln Bier und nnd Körner- Brauereifrüchte.

abfälle.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Fälle

UnrechtRenamäßige turirung Beschaffung denaturirter gebrannter Waare.

Wasser.

3 2 2 1

1

1 1

1

z --

--

-

4 2 7

-

6

18

1

--

--

~ I

Uebertretung Unerlaubtes Brennen der monopolfreier mit der AlkoholStoffe in verwaltung entschädigten abgeschlossenen Brenn vertrage.

Lokalen.

2 -- --

--

3 7 3 1 1 1

--

-- 1

1

--

3 2

5 10

1

2

8

36

Fr.

276. -- 276. --

--

Fr.

1936. 80 7239. 75

Pr.

Fr.

Umgangene Steuer Buße . . . .

160. -- 1363. --

40. 80

42. --

Fr.

16. -- 264. --

Total

9176. 55

1523. --

40. 80

42. --

280. --

Fr.

2

Total.

5

Pr.

2,112. 80, 9,225. 55

11,338. 35

421 Au diese Beträge wurden im Berichtsjahre einbezahlt :

Außerdem gingen im Berichtsjahre auf Grund früherer Strafverfügungen ein . .

Zusammen

Umgangene Steuern.

Fr.

1984. 80

Bußen.

Fr.

8,741. 55

Total.

Fr.

10,726. 35

1241.

70

5,141. 90

6,383. 60

3226. 50

13,883. 45

17,109. 95

Der Bußenbetrag von Fr. 13,883. 45 wurde vertheilt wie folgt: An die in Betracht fallenden Kantone An die in Betracht fallenden Gemeinden An die Anzeiger An den Verleiderfonds

Fr. 4628. -- ,, 4627. 70 ,, 3682. 35 , 945. 40 --:

Fr. 13,883. 45

Der Verleiderfonds hatte Ende 1889 einen Bestand von Fr.

Hiezu kamen: Einlage pro 1890 . . Fr. 945. 40 weniger Eückerstattungen an Anzeiger ,, 250. 60 ,, Bestand Ende 1890

777. 20

694. 80

Fr. 1472. --

Es ist mehrfach vorgekommen, daß Brenner, welche wegen unerlaubtem Brennen monopolfreier Stoffe in entschädigten'Lokalen oder wegen unerlaubtem Brennen monopolpflichtiger Stoffe verzeigt waren, sich auf einschlägige Bewilligungen kantonaler Amtsstellen berufen konnten. Wir haben diesen Umstand bis jetzt in der Regel bei Bemessung der Buße als Milderungsgrund gelten lassen, werden aber von nun an, nachdem die Uebergangsperiode zwischen den alten und den neuen gesetzlichen Verhältnissen als abgelaufen betrachtet werden darf, das Vorhandensein derartiger gesetzwidriger Bewilligungen nicht mehr in Berücksichtigung ziehen.

422

XIV. Abrechnung mit den Ohmgeldkantonen und Ofctroigemeimleu.

BEB. vom 4. Februar 1890.

B.-B1. 1890, I, S. 339.

Die beim Bundesgerichte eingereichte Klage der Gemeinde Carouge betreffend den Oktroiersatz wurde, wie wir hier anticipirend berichten wollen, am 1. Mai 1891 abgewiesen. Es hat danach diesbezüglich bei Ihrem im letztjährigen Berichte erwähnten ablehnenden Bescheide vom Dezember 1889 sein Bewenden.

Der Kanton Tessin hat inzwischen die von uns festgestellte Ohmgeldablösungssumme von Fr. 161,139. 10 anerkannt; die bei der Abrechnung über den Ohmgeld- und Oktroiersatz entstandenen Anstände mit den Kantonen Bern, Uri und Graubünden und der Gemeinde Genf dagegen sind: noch immer pendent.

Gemäß der von uns aufgestellten Abrechnung (vergi. Geschäftsbericht 1889, S. 65) haben die Ohmgeldkantone und Oktroigemeinden im Jahre 1890 empfangen: An Ohmgeldersatz . . . Fr. 3,170,266. 90 ,, Oktroiersatz . . . .

,, 410,613. 63 Fr. 3,580,880. 58 ; Noch erwähnen wir unter diesem Kapitel einer mit der Oktroiablösung zusammenhängenden Beschwerde des Kantons Genf über die Vertheilung der Monopoleinnahmen.

Mit Eingabe vom 14. Januar 1890 verlangte der Staatsrath des Kantons Genf, daß bei der Berechnung des diesem letztern zufallenden Antheils am Monopolerträgnisse die Ziffer der gesammten ortsanwesenden Bevölkerung des Kantons -- 106,738 Seelen -- zur Grundlage der Vertheilung gewählt werde und nicht, wie von uns angenommen worden war, eine um die Bevölkerungszahl der Gemeinden Genf und Carouge -- 58,341 Seelen -- reduzirte Ziffer von 48,397 Seelen.

Die streitige Frage läßt sich wie folgt formuliren: Ist die laut Art. 6 der Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung den Gem e i n d e n Genf und Carouge zu entrichtende Entschädigung auf dem nach Art. 32bh der Verfassung dem K a n t o n Genf zu entrichtenden Antheile anzurechnen oder ist dieselbe ans dem Gesammtertrag vorweg zu bezahlen?

Wir haben die Beschwerde, auf nachstehende Erwägungen gestützt, abgewiesen.

423

Die für die Berechnung des fraglichen Antheils maßgebenden Grundsätze gelangten bereits bei den Berathungen der Bundesversammlung über den bundesräthlichen Entwurf vom 20. November 1884, betreffend einen Zusatz zur Bundesverfassung, zur Behandlung und Feststellung.

Am 19. Juni 1885 beschloß der Ständerath, entgegen dem in der bundesräthlichen Botschaft vorgeschlagenen Vertheilungsystem, es solle folgende Bestimmung in die Protokolle der beiden Käthe aufgenommen ·werden: ,,Für den Fall der Inkrafttretung des Gesetzes über Besteuerung des Alkohols vor Ende des Jahres 1890 soll, nach Deckung der Gemeinden Genf und Carouge für dahingefallene Eingangsgebühreu auf geistige Getränke, der Kanton Genf bei der Vertheilung des Ertrags der Branntweinsteuer auf die Kantone mit der Vollzahl seiner Einwohner in Berechnung gezogen werden."

Der Nationalrath beschloß indessen am 25. Juni 1885 auf einen solchen Protokollsvormerk nicht einzutreten, erweiterte aber dafür den Art. 6 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung durch folgenden Zusatz : ,,Außerdem ist auf dem Wege der Bundesgesetzgebung zu bewirken, daß denjenigen Kantonen oder Gemeinden, für welche das Inkrafttreten dieses Beschlusses eine fiskalische Einbuße zur Folge haben kann, diese Einbuße nicht auf einmal in ihrem vollen Umfange, sondern nur allmälig bis zum Jahr 1895 erwachse.

,,Die hiezu erforderlichen Entschädigungssummen sind vorweg aus den in Art. 32bia, Alinea 4, bezeichnetenEeineinnahmen zu entnehmen.'"

Am 26. Juni 1885 trat der Ständerath unter Aufhebung seines frühern Beschlusses betreffend den Protokollsvormerk dem Beschlüsse des Nationalraths bei.

Infolge dieser Schlußnahme sind alle seither auf die Vertheilung des Eeinertrags des Monopols bezüglichen Berechnungen (z. B. in der Botschaft vom 8. Oktober 1886 betreffend das Gesetz über Fabrikation und Besteuerung von gebrannten Wassern), soweit es sich um das Betreffniß des Kantons Genf handelt, auf die in der Botschaft vom 20. November 1884 beantragte Methode basirt worden; welche nämlichen Gründe uns nun auch zu unserm Bedauern nicht gestatteten, die vom Staatsrathe des Kantons Genf in seiner Zuschrift vom 14. Januar 1890 geltend gemachte Auffassung anzunehmen.

Die gewählte Berechnungsweise ist aher auch die einzig richtige.

Alinea 2 des Art. 6 der Uebergangshestimmungen spricht
sich deutlich genug dahin aus, daß der nach Vorabzug der Ohmgeld- und Oktroientschädigung zu verteilende Best der Beineinnahmen nur denjenigen zu gut kommen soll, welche nicht schon durch jenen Vorabzug ein das Prinzip gleichmäßiger Vertheilung im Sinne von Art. 32bfa, Alinea 4,

424 durchbrechendes Privileg eingeräumt erhalten haben, und zwar soll es ihnen zu gute kommen in der Weise, daß auch hier die Kopfzahl zu Grunde gelegt wird. Hiernach können bei Vertheilung des nach Ausscheidung der Oktroientschädigung verbleibenden Eeinertrags diejenigen Bewohner des Kantons Genf nicht mehr in Betracht kommen, welche, als gleichzeitige Bewohner der Gemeinden Genf und Carouge, jenes Privilegs bereits in der Weise theilhaftig geworden sind, daß ihnen, auf Kosten der Kantone, die Oktroientschädigung mit Fr. 7. 35 beziehungsweise Fr. 4. 21 per Kopf ausbezahlt wurde, sondern es zählt lediglich der nach Abzug der Bevölkerung der Gemeinden Genf und Carouge verbleibende Rest der Bevölkerung des Kantons, mit 48,397 Köpfen. Würde im Sinne Genfs vorgegangen, so zählte der Großtheil der Bevölkerung dieses Kantons doppolt, was offenbar dem Gesetzgeber erne lag.

f XV. Rechnung und Bilanz.

BB. vom 20. Dezember 1889.

BB. vom 18. Dezember 1890.

B.-B1. 1890, I, S. 130.

B.-B1. 1890, V, S. 500.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Fr.

a. Saldovortrag aus dem Vorjahre 982. 46 b. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsmn 11,638,882. 26 c. Verkauf von denaturirtem Alkohol zu technischen und Haushaltungszwecken 1,288,951. 47 d. Verkauf von Fuselöl zu technischen Zwecken 310. -- e. Verkauf von Holzgebinden 189,502. 67 f. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und andern alkoholhaltigen oder zur Alkoholbereitung dienenden Artikeln: An der Grenze erhobenene Fr.

Gebühren 773,780. 20 Im Inlande erhobene Gebühren 2,045. 34 In Straffällen erhobene Gebühren 3,226. 50 779,052. 04 Uebertrag

13,787,680. 90

4 2

üebertrag g. Aktivzinse h. Rückerstattungen und Diversa i. Uebertragung des Werthes von Lagervorräten auf das Jahr 1891 : Fr.

Gebrannte Wasser. . . . 503,393. 35 Holzgebinde 26,056. -- Denaturirungsstoffe . . .

9,197. 35 Heizungsmaterial . . . .

7,220. --

Fr.

13,787,680. 90 52,096. 68 871. 90

545,866. 70 Total Einnahmen

14,386,516. 18

2. Ausgaben.

Fr.

a. Ankauf von ausländischem Sprit zum Trinkkonsum: Kosten der Auslandswaare loco Schweiz. Lagerhaus, unverzollt 1,584,249. -- Eidgenössischer Zoll . . 1,127,402. 94

Fr.

2,711,651. 94 b. Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsnm : Zahlungen an die Brenner 1,912,857. -- Frachten 7,951. 35 Zontrolspesen . . . .

45,665. 9 5 Kontroieinrichtungen . .

652. -- Ab: Üebertrag auf Fr.

1,967,126. 80 die Rubrik c 128,051. 41 Üebertrag auf die Rubrik d 15,878.01 Üebertrag auf die Eubrik e 11,352. 70 -- 150,277. 12 1,816,849. 18 üebertrag

4,528,501. 12

426 Fr.

Uebertrag c. Ankauf von Alkohol zu Denaturirungszwecken : Kosten der Auslandswaare Kosten der Inlandswaare (Ueberträge aus den Rubriken b und d) . . .

Eidgenössischer Zoll auf der Auslandswaare....

Denaturirungsspesen . .

Fr.

4,528,501. 12

690,809. 54 133,790. 97 200.397. 37 24,964. 53 1,049,962. 41

d. Kosten des Fuselöls (Uebertrag aus Eubrik b) . . .

Ab: Ueberträge auf die Rubriken c Fr. 10,739. 56 e ,, 4,738. 85

15,873. 01

15,478. 41

394. 60 e. Kosten der Rektifikation und Auslagen für Reinheitsprämien: Direkte Rektifikationskosten Fabrikationsverluste : Uebertrag aus Fr.

Rubrik b . 11,352. 70 Uebertrag aus Rubrik d . 4,738. 85 Frachten Tilgung eines Theils der Anschaffungskosten der Eektifikationseinrichtungenetc.

Reinheitsprämien....

51,521. 32

16,091. 55 33,705. 33 60,890. 44 162,208. 64 813. 35 163,021. 99 77,231. 70

f. Ankauf von Holzgebinden Uebertrag

5,819,111. 82

427 Fr.

Uebertrag ig. Verkehrsfrachten : Von Depot zu Depot . .

Von den Depots zur Bestimmungsstation der Käufer

Fr.

5,819,111. 82

7,935. 75 177,743. 64 185,679. 39

l». Lagerspesen und Lagerverwaltung (inkl. Feuerversicherung) : Laufende Kosten . . .

Tilgung eines Theils der Anschaffungskoston der Lagerhauseinrichtungen .

97,543. 32 273,301. 18 370,844. 50

i. Centralverwaltung : Miethe, Beleuchtung,Heizung und Reinigung des Verwaltungsgebäudes . . .

Besoldungen der Beamten und Angestellten . . .

Keisespesen Büreaukosten und Drucksachen Bibliothek Chemisches Laboratorium .

Alkoholometrie . . . .

Inventar

7,646. -- 82,381. -- 5,Ì95. 55 19,665. 32 1,951. 74 3,281. 01 543. 4 0 5,443. 43

k.

1.

m.

n.

Expertisen und Kommissionen Vergütung an die Post- und Zollverwaltung .

Verzinsung der festen Anleihe Rückvergütung des Monopolgewinnes auf exportirten alkoholischen Erzeugnissen . . . .

o. Rückvergütung von Monopolgebühren . . .

p. Diverse Vergütungen im Monopolspritverkauf und Verschiedenes -q. üebertragung des Werthes der Vorräthe aus dem Jahre 1889 Total Ausgaben .Bundesblatt. 43. Jahrg. ßd. III.

126,107.

4,740.

48,791.

206,500.

45 41 -- --

180,776. 2 8 12,024. 63 1,949. 60 767,874. 30 7,724,399. 38 29

428

3. Absohluss.

Summa der Einnahmen ,, ,, Ausgaben Ueberschuß -der Betriebsrechnung

14,386,516. 18 7,724,399. 38 6,662,116. 80

Wir beantragen folgende Repartition dieses Ueberschusses : Fr.

1. Einlage in den Amortisations-undReservefonds 2. Vertheilung an die Kantone und Oktroigemeinden laut Tabelle S. 440/441 . . .

3. Saldoübertrag auf das Jahr 1891 . . . .

354,000. -- 6,306,668. 10 1,448. 70 6,662,116. 80

Wir bemerken dabei, daß wir den Kantonen und Oktroigemeinden auf obige Summe von Fr. 6,306,668. 10 einen Vorschuß von Fr. 4,409,880. 53 geleistet haben, so daß denselben bei einem Saldo von Fr. 1448. 70 noch Fr. 1,896,787. 57 gutkommen.

B. Schlußbilanz per Ende 1890.

Aktiven.

Fr.

a. Guthaben bei der Bundeskasse: Baares Geld 2,296,406. 05 Werthtitel 582,991. 20 b.

c.

d.

e.

f.

g.

Fr.

2,879,397. 25 Conto-Correntguthaben bei den Lagerhäusern . .

49,400. 86 Conto-Correntguthaben bei den Spritbezügern . .

14,454. 62 Werth der verkäuflichen Lagervorräte . . . . 545,866. 70 Werth der Lagerhaus-und Rektifikationseinrichtungen 300,000.-- Werth des Inventars und der Bibliothek . . . pro memoria Bezahlte Expropriationsentschädigungen . . . . 4,012,873. 5 9 7,801,993. 02

a.

b.

c.

d.

e.

f.

Passiven.

Anleihe Guthaben der Kantone Amortisations- und Eeservefonds Kautionskonto Verleiderfonds Saldo der Betriebsrechnung

5,310,000.-- 1,896,787. 57 * . 590,000. -- 2,284. 75 1,472. -- 1,448. 70 7,801,993.02

429

XVI. Schlußerörterungen.

Wie im letztjährigen Berichte, so beschäftigen wir uns auch im vorliegenden an dieser Stelle zunächst mit dem Landesverbrauch gebrannter Wasser.

In unserer Botschaft vom 20. November 1884 haben wir den Konsum von Spirituosen aller Art (unter Hinweis auf die Unsicherheit der einschlägigen statistischen Daten, insbesondere mit Bezug auf die innere Produktion) pro 1882 auf rund 27 Millionen Liter öOgrädigen Branntweins, d. h. bei einer mittleren Bevölkerung von 2,872,902 Seelen auf 9,4o Liter pro Kopf geschätzt.

Bei Abfassung unserer Botschaft vom 8. Oktober 1886 waren wir über die Verhältnisse der Produktion im Inlande etwas besser unterrichtet, aber immer noch in mehrfacher Hinsicht auf eine nur schätzungsweise Bemessung des Verbrauchs angewiesen. Nach dieser zweiten Schätzung belief sich der Konsum pro 1885 auf: Hektoliter SOgrädigen Branntweins.

Produktion der bundessteuerpflichtigen Brennereien Einfuhr aus dem Auslande Konsum an nicht bundessteuerpflichtigem Branntwein

130,000 195,520 16,000 341,520

Ab: Ausfuhr von Weingeist und Branntwein in Pässern, 1418 hl. (den Hektoliter als GOgrädig angenommen) Ausfuhr von Liqueuren, 2944 q. (den Meterzentner à 70 Liter absoluten Alkohols gesetzt) . .

Verwendung reinen Sprits zu technischen und Haushaltungszwecken (neben den denaturirt importirten 6149 q.), Aufrundung . . . .

1,702 4,122 35,696 41,520

Bleiben 300,000 oder hei einer mittleren Bevölkerung von 2,923,678 Seelen 10,26 Liter pro Kopf.

Genauer als diese frühem Berechnungen sind diejenigen, welche uns heute möglich sind. Immerhin sind auch die derzeitigen Angaben aus verschiedenen Gründen noch nicht als einwandfrei zu betrachten.

Wir schätzen den Konsum pro 1890 mit nachstehenden Zahlen:

430 Hektoliter öOgrädigen Branntweins.

Verkäufe der Alkoholverwaltung zum Trinkkonsum (69,223,5 q. à 95°) Einfuhr von Qualitätsspirituosen, 8423,i q. (den Meterzentner à 60 Liter absoluten Alkohols gesetzt) Konsum monopolfreien Branntweins und Konsum der im Inland produzirten monopolpflichtigen Qualitätsspirituosen

161,400

10,108

20,000 191,508

Ab: Ausfuhr von Weingeist und Branntwein in Fässern (Zolltarif Nr. 254), 1257 hl. (den Hektoliter als GOgrädig angenommen) Ausfuhr von Liqueuren etc. (Zolltarif Nr. 255 und 256), 3508 q. (den Meterzentner à 70 Liter absoluten Alkohols gesetzt) . . . .

1,508

4,911

6,419 Bleibon als Inlandskonsum

185,089

oder bei einer mittleren Bevölkerung von 2,952,923 Seelen 6,2? Liter pro Kopf.

Wenn wir die hiedurch für die Jahre 1882, 1885 und 1S90 gegebenen, die Zeit vor und nach dem Monopol betreffenden Ziffern zu einander in Vergleich setzen, so ergibt sich für die Periode vor Einführung des Monopolgesetzes eine Steigerung um 0,86 Liter, für die Periode nach Einführung des Monopols aber eine Verminderung nm 3,99 Liter pro Kopf. Eine Verminderung des effektiven Konsums in diesem kolossalen Umfange hat nun freilich thatsächlich nicht stattgefunden. Vor dem Monopol hat nämlich ein bedeutender Theil der in der Schweiz produzirten oder in dieselbe eingeführten gebrannten Wasser im Schmuggel den Weg in's Ausland gefunden, ist also nicht in der Schweiz selbst getrunken worden. Seit Einführung des Monopols hat dieser Schmuggel nahezu aufgehört. Trotzdem darf behauptet werden, daß der Branntweinverbrauch der Schweiz seit Inkrafttreten des Monopolgesetzes wirklich reduzirt worden ist.

Dies bestätigen nicht nur, wie schon im vorjährigen Bericht bemerkt, die Urtheile vieler kompetenter Beurtheiler des Volkslebens aus verschiedenen Landesgegenden, sondern es geht auch indirekt aus den obigen Zahlen hervor. Wenn wir nämlich annehmen, daß der effektive Kopfkonsum im Jahre 1885 derselbe gewesen sei, wie 1890, also statt 10,26 Liter nur 6,27 Liter betragen hätte, so müßten wir

431

anderseits zu dem Schluß gelangen, daß von den pro 1885 als scheinbarer Verbrauch ausgewiesenen 300,000 hl. volle 116,685 hl., d.h.

31,969 Liter pro Kalendertag, auf dem Schmnggelweg in's Ausland gegangen seien, was aller Wahrscheinlichkeit zuwiderläuft.

Der seit Einführung des Monopols entstandene Schmuggel nach der Schweiz ist laut mehreren übereinstimmenden Berichten der Zollbehörden (vergi, auch Geschäftsbericht des Finanz- und Zolldepartements pro 1890, Titel B, VIII) ganz unbedeutend, kann also das erzielte Resultat nm so weniger beeinträchtigen, als derselbe durch den noch bestehenden Schmuggel nach dem Auslande korapensirt werden dürfte.

Der danach unzweifelhaft vorhandene, in seinem Umfang allerdings nicht genau ermittelbare Konsumrückgang ist aber um so erfreulicher, als für die Zeit vor dem Monopol ein stetes Steigen des Verbrauchs gebrannter Wasser konstatirt war (vergi, unsere Botschaft vom 20. November 1884).

Trotz des Konsumrückganges hat sich das fiskalische Erträgniß des Monopols im Berichtsjahr (Fr. 6,662,116. 80) zu einem sehr befriedigenden gestaltet. Das Budget hatte einen Einnahmenüberschuß von Fr. 5,350,000 vorgesehen, herrührend von einer Einnahme von Fr. 11,765,440 gegenüber einer Ausgabe von Fr. 6,415,440 (exkl.

Einlage in den Amortisationsfonds).

Die nachfolgende Aufstellung zeigt, in welcher Weise das Mehrerträgniß von Fr. 1,812,116. 80 zu Stande gekommen ist.

432

A. Mehreinnahmen iind Winderausgaben.

i. Einnahmen, welche im Budget··· nicht vorgesehen'waren.

S a l d o v o r t r a g a u s dem V o r j a h r e . Rechnung (R.) A. 1. a.

Rechnung.

Fr.

982. 46

Budget.

Fr.

Differenz.

"SV.

982. 46

2. Mehreinnahmen.

Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trink: k o n s u m . R. A. 1. b. Budget (ß.) L A 11,633,882. 26 Ì0,fl74,000 Statt der büdgetirten 60,000q.a durchschnittlich Fr. 167.90 wurden 69,223,5i2 q. à Fr. 168. 06 abgesetzt. BieiJMehreinnahme rührt also wesentlich von dem vermehrten'Absatz-her.

Verkauf von denatnrirtem Alkohol zu techn i s c h e n und Haus halt un gs z wecken.' R.--À.; 1. c.

ß. I. B " 1,233,951. 47 1,000,000 Statt der büdgetirten 20,000 q. à Fr. : 50 Wurden 24,548,n q. à Pr. 50. 27 verkauft. Der Mehrerlös-ist auch hier in der Hauptsache auf Rechnung des großem "Absatzes zu setzen, dieser letztere selbst aber wahrscheinlich auf das allmälige Verschwinden der im Lande liegenden Vorräthe von Privatpersonen.

-- Uebertrag

1,559,882. 26

233,951.' 47

1,794,816. 19

Uebertrag M o n o p o l g e b ü h r e n äüi 1 Q n a l i t ä t s S p i r i t u o s e n .und andern alkoholhaltigen oder zur AlKoholb e r e i t u n g d i e n e n d e n A r t i k e l n . ß.A.l. f. B.I.E.

Öibse Eihnahnren Wären in den Jaiiren Ì 88 7/89 aus verschiedenen Gffinden anormal niedrig; dasselbe gill tau dem auf die Erträgnisse des Jahres 1889 basirten Büdgetposten von 1890. Die im Jahre 1890 wirklich eingenommene Summe scheint Hach Allem, was wir daffibeï Rissen könneh, den normalen Ertrag dieser Rubrik darzustellen ; wenigstens glauben wir nient, daß die fntrade ohne das Dazwischenkommen besonderer Verhältnisse in späteren .fahren eine namhaft höhere seiü werde.

A k t i v z i n s e (und Kursgewinne). R. A. 1. g. B. l. P. .

Kursgewinne wurden im Berichtsjahre Wögen dee Veränderten Zahlangsmodns ffif dentschen Sprit nicht erzielt; dagegen war die effektive Zinseinnahme größer als die büdgetlfte, Weil Aie eîdg. Staâiskaàse einen höfte'i'n 2frns gewährte ftnd die dispôïiïbelri Öelder ifafolge das bessern Monojolertfags Wesentïrcn starReïef Betrage âufwresen.

3. Minderausgaben.

K o s t e n des F u s e l ö l s . R. l. 2. d. B. II. D Uebertrag

Rechnung.

Fr.

Budget.

Fr.

Dìffjweiiz.

Fr.

--

--

1,794,816. 19

779,052.04

540,000

239,052.04

52,096. 68

25,000

27,096. 68

394. 60 --

17,745 --

17,350. 40 2,078,315. 31

jg

Rechnung.

Fr., --

Budget.

Fr.

--

163,021 99

163 660

638 01

E x p e r t i s e n und K o m m i s s i o n e n . R.l. 2. -k. B. H. p.

4,740. 41

8,000

3,259. 59

Vergütung an die Post- und Z o l l v e r w a l t u n g , fi. I 2. 1 li. II. Q

48,791. --

60,000

11 209 --

206,500. --

210,000

3 500 --

180,776. 28

285,000

104,223. 72

--

--

Uebertrag

Differenz Fr.

2,078,315. 31

Bei der Kektifikation ergab sich infolge der doppelten Reinigung des Mauvais goût etc. ein namhaft kleineres Quantum Fuselöl, als das Budget vorsah ; auch waren die Beschaffungskosten per Meterzentner um ein Kleines geringer.

Kosten der R e k t i f i k a t i o n und Auslagen für Keinh e i t s p r ä m i e n . R. A. 2. e. B. II. G.; J. (20,000) u n d V ( 1 2 000) . .

.

.

.

Vergi. Bericht zur eidg. Staatsrechnung pro 1890.

Zi n so. H. I. 2. m. B. II. S. a und b Im Budget waren Pr. 3500 für diverse Passivzinse aufgenommen. In Wirklichkeit fand eine bezügliche Ausgabe nicht statt.

R ü c k v e r g ü t u n g d e s M o n o p o l g e w i n n e s a u f export i r t e n a l k o h o l i s c h e n E r z e u g n i s s e n . R. I. 2. n.

B. II. T Uebertrag

3,201,145; 63.

*J *"

Uebertrag Statt der büdgetirten 3000 q. à Fr. 95 kamen 1734,84 q.

à durchschnittlich Fr. 104. 32 zur Ausfuhr. Die daherige Ausgabe von Fr. 180,970. 08 wurde durch eine Rückerstattung von Fr. 193. 80 auf Fr. 180,776. 28 herabgesetzt.

Diverse Vergütungen im Monopolspritverkauf und V e r s c h i e d e n e s . R. l. 2. p. B. II. M. und Y.

In den betreffenden Büdgetposten sind die Manipulationsund Lagerverluste inbegriffen. Diese Verluste kommen in der Eechnung nicht zur speziellen Verbuchung; dieselben werden vielmehr bei der Werthung der Vorräthe berücksichtigt, und zwar dadurch, daß dieser letztern nur die als wirklich vorhanden ermittelten Mengen zu Grunde gelegt werden.

Zusammen

Rechnung.

Budget.

Difl'erenz.

Fr.

--

Fr.

--

Fr.

2,201,145. 63

1,949. 60

--

63,804

--

61,854. 40

2,263,000. 03

B. Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

i. Ausgaben, welche im Budget nur pro memoria vorgesehen waren.

U e b e r t r a g u n g des W e r t h e s der V o r r ä t h e a u s d e m J a h r e 1889 weniger U e b e r t r a g u n g des W e r t h e s

£3

v

Budget.

Fr.

140,607. 60

--

ÎM'erenz.

Fr.

140,607. 60

2. Mindereinnahmen.

Verkauf von Fuselöl zu technischen Zwecken.

R. A. 1. d. B. I. C Der schon erwähnten geriugerti Produktion an Fuselöl 'entsprach selBstVersttMli'ch 'ein kleinerer -Absatz flïeâes Tròduktâ.

310. --

3,900

3,590. --

R ü c k e r s t a t t u n g e n und D i v e r s a . R. A. 1. h. B. I. H.

871.90

6,440

5,568.10

--

--

Uebertrag

149,765. 70

436

v o n L a g e r v o r r a t h e n ; auf d a s J a h r 1891 (Fr. 660,418. 30 minus Fr. '519,810. 70). R. A. 1. i und 2. q. B. I. G und II. X Der Werth der Vorräthe am Schlüsse des Jahres 1890 war im Wesentlichen deßwegen niedriger als derjenige der Vorräthe am Schlüsse des Jahres 1889, weil die Menge der vom Jahr 1889 übertragenen und der im Jahr '1890 beschafften gebrannten Wasser infolge des im Berichtsjahr in unvorhergesehener Weise gesteigerten Absatzes in stärkerem Maße verringert wurde, als es bei dem Verkehr des Vorjahres der Fall gewesen war.

Ëechnung.

Fr.

üebertrag

Rechnung.

Fr.

Budget.

Fr.

Differenz.

Fr.

--

--

149,765. 70

"2,711,651. 94

2,441,871

-'269,780.94

1,;816,;849."18

1,684,880

13l,"969. 18

1,049,962.41

871,858

178,104.41

19,'Ì29. 03

13,800

5,329. 03

3. Mehrausgaben.

- A n k a u f v o n a u s l ä n d i s c h e m S ^ f ï t '#nm T r i n k konau.m.^'ß.'A, 2,a. B. II.'A.;;iF.-a'î*Hd J.-a. (23,578) Der vermehrte Verkauf bedingte einen stärkern Einkauf.

Statt 42,320 q. à durchschnittlich Fr. 57. 70 per q. wurden 47,779,09 6 q. à durchschnittlich Fr. 56. 75 angeschafft.

Ankanf von inländischem Spiritus zum Trinkk o n s u m . R, A. 2. b. B. II. B.; J. b. (20,000) E.; W.

Die gute Kartoffel- und Koggenernte des Herbstes 1890 1 veranlaßte das Finanzdepärtement, den G-efenchen der Brenner »um nachträgliche 'Produktion -des in der Campagne 1889/90 wegen ·Mangel'antintetfdisohemßdhsWffe'nicht'erzeugretfSßMtus zu entsprechen.

A n k a u f »Vo>n - A l k o h o l zu Denattt'rïr'tingfazwé'ékeh.

R. A.,2. c. -B. II. C.; P. b.; H Infolge des vermehrten Absatzes wurde ein entsprechend "vermehrter 'Einkauf erforderlich.

Verlust auf dem Verkauf von Holzgebinden.

R. A. 2. f. und q.; 1. e und i. B. L D. II. E. ...

--

--

734,949. 26

437

Üebertrag

R ü c k v e r g ü t u n g von M o n o p o l g e b ü h r e n . R. A. 2. o.

JB. II. U Zusammen

Budget.

Fr.

-- 185,679.39

-- 136,422

734,949. 26 49,257.39

370,844.50

223,800

147,044.50

126,107. 45

115,500

10,607. 45

12,024. 63

3,000

9,024. 63

--

Die Differenz zwischen den Mehreinnahmen und Minderausgaben von und den Mindereinnahmen und Mehrausgaben von

--

Differenz.

Fr.

950,883. 23

Fr. 2,263,000. 03 ,, 950,883. 23 Fr. 1,312,116. 80

stellt die Mehreinnahme der Betriebsrechnung gegenüber dem Budget dar.

438

Uebertrag V e r k e h r s f r a c h t e n . R. A. 2. g. B. J. a, (1422) d und e.

Die Mehrausgabe rührt vom vergrößerten Verkehr her.

Lagerspesen und L a g e r v e r w a l t u n g (inkl. Feuerv e r s i c h e r u n g ) . R. A. 2. h. B. II. K, Lund V. (118,800) Die Mehrausgabe ist im Wesentlichen durch Einstellung einer größern Abschreibung bedingt.

C e n t r a l v o r w a l t u n g . R. A. 2. i. B. II. N und P. ,

Rechnung.

Fr.

439

Wie aus dem Obigen hervorgeht, rührt diese Mehreinnahme im Wesentlichen von dem vermehrten Absatz von Sprit und Spiritus jäum inländischen Trinkkonsum und von der stärkern Einfuhr von Qualitätsspirituosen her.

Was nun die Vertheilung des von uns (S. 428) zur Eepartition empfohlenen Keinerträgnisses von Fr. 6,306,668. 10 unter die Kantone und Gemeinden betrifft, so sind für dieselbe, wie im Vorjahre, Alinea 4, erster Satz, von Art. 32 bu der Bundesverfassung und Alinea l und 2 von Art. 6 der Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung maßgebend. Diesen Vorschriften entsprechend ergibt sich, für das Berichtsjahr die in der- Tabelle Seite 440/441 niedergelegte Vertheilung.

Hinsichtlich der noch nicht definitiv geregelten Vertheilungsgrundsätze für die Zeit nach 1890 verweisen wir auf die in unserer Botschaft vom 4. April d. J. gemachten Vorschläge.

Noch haben wir unter diesem Kapitel unserer Propositionen zur Speisung des Amortisations- und Reservefonds zu gedenken.

Wie Ihnen bekannt, haben wir Ende 1888 zur Durchführung des Alkoholgesctzes eine Anleihe von Fr. 5,900,000 aufgenommen.

Dieselbe muß nach den Emissiousbedingungen bis Ende 1898 zurückgezahlt werden. Die Eückzahlungen können von Ende 1890 an in gleichen Jahresraten geschehen.

Es erscheint uns vvünschbar, daß die Amortisation dieser Schuld wirklich innerhalb der gedachten Frist vor sich gehe und nicht etwa durch Aufnahme einer neuen Anleihe weiter hinausgeschoben werde.

Nun haben wir Ende 1890, nachdem sich herausgestellt hatte, da(.i zur Bestreitung der Kapitalaufwendungen für das Monopol infolge der geringern Auslagen für Expropriationen nicht die volle Summe von Fr. 5,900,000 erforderlich sein wird, aus der Kapitalrechnung, d. h. mit dem entlehnten Gelde selbst, eine erste Rückzahlung von Fr. 590,000 geleistet. Es wären demnach bis Ende 1898 aus den Beinergebnissen der Betriebsrechnung noch Fr. 5,310,000 zu amortisiren, was, wenn wir dem Amortisations- und Eeservefonds pro 1890 zu den bereits darin vorhandenen Pr. 236,000 die weiter beantragten Pr. 354,000 (S. 428) zulegen, von 1891 ab in gleichen jährlichen Katen von Pr. 590,000 geschehen kann.

Da uns eine jährliche Amortisation im Betrag von Pr. 590,'000 Angesichts des jetzigen und des voraussichtlichen künftigen Eeinortrags des Monopols nicht als zu hoch erscheint und deren
Vornahme den Grundsätzen eines geordneten Haushalts entspricht, so empfehlen wir Ihnen, zu beschließen, es seien, mit dem Jahre 1891 beginnend und mit dem Jahre 1898 abschließend, aus dem Betriebsergebniß des Monopols pro anno Fr. 590,000 zur Tilgung der Anleihe auszuscheiden.

440

Volkszahl (am 1. Dezember 1888)

Gemeinden und Kantone.

folgender Gemeinden und Kantone.

Genf ' Carouge Uri

52,638 5,703 17,285 119.529 85,709 135,722

Solothurn

416,586

Fr.

386,619.

23,994.

62,721.

356,151.

240,270.

375,521.

--

2,516,748

955,991 Graubünden 1 Glarus Waadt 1 Obwalden i Xidwalden Aargau Baselland Zug .

.

Haselstadt . .

"Wallis

. .

. . .

96,235 33,794 251,297 15,030 126,940 12,520 193,834 62,154 23,123 74245 101,837 1,947,006

. .

. .

Aü-ßerrhoden , . . . .

lunerrhoden . , . . .

St. Gallen Neuenburg Genf (exkl. Gemeinden Genf und Carouge) . .

Total

1,977,343

1,445,278. ,97

2,5W,470. 20 155,382. 99 45,897. 50 326,381. 40 19,359. 50 161.139. 10 13,678. 11 186,400. 85 51,454. 52 17,710. -- 47.373. 40 36,632. 96

--

986,328

339,056 50,378 37,876 54,192 12,904 229,367 105,121 109,037

m

3,580,880. 53

--

48,397 2,933,334

02 61 02 75 43 54

1,074,191. 83

539,405

Bern

Zürich Schwyz

der übrigen Schweiz.

Jahresdurchschnitt des Oktroi- und Ohmgeldertrages pro 1880/84.

--

--

441

Vertheilung eines Monopolertrages von Fr. 2. 15 per Kopf.

Nach Deckung des Defizits von zwei ' Oktrolgemelndon und vier Ohmgeldkantonen im Betrage (1;445,278. 37 minus 896,659. 90) von Fr. 649,618. 47 und nach Vertheilung des Restes von Fr. 4,861,389. 73 unter die übrigen 21 Kantone ergibt sich folgende Répartition.

Oktroigemeinden und Ohmgeldkantonô.

Nichtohtngeldkantone.

Fr.

113,171.

12,261.

37,162.

256.9«7.

184,274.

291,802.

Fr.

386,019.

23,994.

62,721.

356,151.

240,270.

375,521.

Fr.

386,619.

23,994.

62,721.

356.151.

240,270.

375,521.

Fr.

70 45 75 35 35 30

895,659. 90

02 61 02 75 43 54

--

1,159,720. 75

1,041,922. 90

--

2,487,201. 27

206,905.

72,657.

540,288.

32,314.

272,933.

26,918.

416,743.

133,631.

49,714.

159,626.

218,949.

25 10 55 50 90 -- 10 10 45 75 55

4,186,062. 90

728,970.

108,312.

81,433.

116,512.

27,743.

493,139.

226,010.

234,429.

40 70 40 80 60 05 15 55

185,889.

65,277.

485,409.

29,032.

245,210.

24,183.

374,412.

120,057.

44,664.

143,412.

196,709.

-- 654,925.

97,310.

73,161.

104,678.

24,925.

443,048.

203,053.

210,617.

-- -- 15 27 87 87 75 65 85 85 92

Nach Deckung des neu entstandenen Defizits eine's Ohmgeldkantons Im Betrage (2,519,470. 20 minus 2,487,201. 27) von Fr. 32,268. 93 und nach Vertheilung des Restes von Fr. 3,787,197. 90 unter die übrigen 20 Kantone ergibt sich folgende Schlussrepartltlon.

02 61 02 75 43 54

--

--

1,074,191. 83

--

-- 184,318. 55 64,725. 55 481,308. 15 28,786. 95 243,139. 25 23,979. 55 371,249. 55 119,043. 35 44,287. 45 142,201. 15 195,048. --

4,417,557. 70 75 95 95 15 65 85 35 55

104,053. 55

93,484. 45

6,306,668. 10

6,306,668. 10

--

--

--

--

649,392.

96,488.

72,543.

103,793.

24,715.

439,305.

201,337.

208,838.

65 85 75 75 -- 75 85 15

92,694. 65 --

1,889,110. 40

442

Die prinzipielle Feststellung oines derartigen Amortisationsplanes ·wird uns auch jeweilen einen frühern definitiven Abschluß der Jahresrechnung erlauben und uns dadurch in den Stand setzen, den am Ertrag betheiligten Kantonen und Gemeinden die ihnen zukommenden Summen früher auszuzahlen, als es jetzt möglich ist, wo wir uns für verpflichtet erachten, wenigstens die nach den geleisteten Abschlagszahlungen noch verhleihenden Saldoguthaben bis zur Genehmigung der Eechnung durch Ihre hohe Behörde in der Kasse zurückzubehalten.

T)ie Auszahlung des Guthabens an die Interessenten denken wir uns dabei für die Zukunft in der Weise, daß Ende Juni und Ende Oktober eines gegebenen Jahres je ein Dritttheil des für das betreffende Jahr angenommenen Büdgetbetrages, Ende Februar des darauffolgenden Jahres der nach dem definitiven Abschluß der Kechnung verbleibende Saldo zur Anweisung gelangt.

XVII. Anträge.

Wir schließen unsern Bericht mit folgenden Anträgen: 1. Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung der Alkoholverwaltung pro 1890 die Genehmigung zu ertheilen; im Besondern seien dem Amortisations- und Reservefonds aus dem Erträgniß des genannten Jahres Fr. 354,000 zuzuscheiden und, soweit es nicht bereits durch geleistete Vorschüsse geschehen ist, Fr. 6,306,668. 10 nach der auf S. 440'441 dieses Berichts gegebenen Kepartition unter die betheiligten Kantone und Gemeinden zur Auszahlung zu bringen.

2. Es sei grundsätzlich zu boschließen, die sogenannte Alkoholanleihe bis Ende des Jahres 1898 durch jährliche Entnahme von Fr. 590,000 aus der Betriebsrechnung zu tilgen.

3. Es sei der Inhalt von Alinea 2 von Ziffer 2 des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1890, lautend: ,,Zugleich wird der Bundesrath darüber berichten, wie Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser, vom 23. Dezember 1886, hinsichtlich des dort erwähnten Viertheils des Bedarfs an gebrannten Wassern, das von inländischen Produzenten zu liefern ist, mit den Bestimmungen von Art. 6 desselben Gesetzes in Uebereinstimmung gebracht werden kann", durch folgende Interpretation der beiden genannten Gesetzesartikel zu erledigen : a. Es sei bei der Berechnung des in Art. 2 des Alkoholgesetzes der inländischen Produktion vorbehaltenen Viortheils des Be-

443

darfs an gebrannten Wassern die Menge sowohl des im Inlande zum Trinkkonsum gelangenden Roh- und Peinsprits, als des zu technischen und Haushaltungszwecken bestimmten denaturirten Alkohols zur Basis zu nehmen; 6. es seien bei Peststellung des Abgabepreises des zu technischen und Haushaltungszwecken bestimmten denaturirten Alkohols die Kosten inländischer Waare nur insoweit in Betracht zu ziehen, als es sich um die bei der Rektifikation von einheimischem Kohspiritus resultirenden Abfallprodukte handelt.

4. Es sei Ziffer 3, Alinea l, des Bundesbeschlusses vom 18. Dezember 1890, lautend: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Bestimmungen über den Verkauf von Sprit und denaturirtem Alkohol in weiterer Durchführung der dafür aufgestellten Grundsätze so zu gestalten, daß die Bezüger in den verschiedenen Landesgegenden hinsichtlich der ihnen erwachsenden Spesen (Fracht der Gebinde etc.) möglichst gleichgestellt werden", als durch die zugestandene kostenlose Beförderung der leeren und der gefüllten Gebinde erledigt zu betrachten (Art. 11 und 15 des Bundesrathsbeschlusses vom 30. Dezember 1890).

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 29. Mai 1891.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Stellvertreter des eidg. Kanzlers: ScLatzmann.

Btmdesblatt. 43. Jahrg. Bd. III.

SO

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Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1890. (Vom 29. Mai 1891.)

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1891

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26

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1891

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