56

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung.

Eine Anzahl junger Lente, ausschließlich männlichen Geschlechts, soll, gemäß Verordnung des Bundesrathes vom 27. Juni 1873, zum Telegraphendienste herangebildet nnd zn diesem Zwecke als Lehrlinge auf Haupt- und Spezialtelegraphenbüreaux untergebracht werden.

Die Bewerber müssen sich über eine gute Sekundarschulbildung und über Kenntniß zweier Landessprachen ausweisen. Sie dürfen nicht unter 16 und nicht über 24 Jahre alt sein nnd keine körperlichen Eigenschaften haben, die dem Telegraphendienste hinderlich sein könnten.

Anmeldungen, mit kurzer Lebensbeschreibung des Bewerbers, sind schriftlich und portofrei bis zum 4. Februar 1891 an eine der TelegraphenInspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Beilenz zn richten; denselben sind beizufügen: 1. Schulzeugnisse; 2. Leumundszeugnisse ; 3. Tauf- oder Heimatschein (Auszug aus dem Zivilstandsregister); 4. Arztzeugniß.

Die vorgenannten Telegraphen-Inspektionen sind bereit, auf mündliche oder frankirte schriftliche Anfrage gewünschte Auskunft zu geben und die Eingangs erwähnte Verordnung zur Verfügung zu stellen.

B e r n , den 3. Januar 1891.

Das Post- und Eisenbahndepartement: Welti.

57

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs dei- ordentlichen Amtsdauer mit dem 31. März 1891 ·werden die Stellen der Beamten des Schweiz. Departements des Auswärtigen, Abtheilung Eidg. Amt fllr geistiges Eigenthum, zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit Ausweisen begleitet bis zum 31. Januar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

9 B e r n , den 5. Januar 1891.

Schweizerisches Departement des Auswärtigen, Abtheilung Eidg. Amt für geistiges Eigenthum.

Stellen-Ausschreibung.

Die periodische Amtsdauer der Beamten und Angestellten der Bnndesverwaltung geht mit dem 31, März 1891 zu Ende. Infolge dessen werden die Stellen auf dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement und der Bundesanwaltschaft zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Neue Bewerber haben ihre Anmeldung schriftlich und in Begleit ihrer Zeugnisse bis 20. Janaar 1891 dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 5. Januar 1891.

Eidg. Justiz- nnd Polizeidepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1891 werden die Stellen sämmtllcher Beamten der schweizerischen Militärverwaltung zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen 'Ausweisen begleitet bis spätestens den 25. Januar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 30. Dezember 1890.

Schweiz. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der Amtsdauer auf 31. März 1891 werden sämmtliche Stellen der schweizerischen Bundeskanzlei und des eidg. Departements des Innern, inklusive derjenigen des Bundesarchivs, des eidg. statistischen Bureau und der Bauabtheilung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Neue Bewerber für die Stellen der ßundeskanzlei haben ihre Anmeldungen an diese, und für die Stellen des Departements des Innern an dieses letztere zu richten.

Anmeldungstermin für sämmtliche Stellen: 81. Januar 1891.

B e r n , den 3. Januar 1891.

Eidg. Departement des Innern.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer mit dem 31. März nächsthin werden die Stellen der Beamten des Schweiz. Industrie- und Landwlrthschaftsdepartements, Abtheilung Forstwesen, zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 81. Jannar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 5. Januar 1891.

Schweizerisches

Industrie- und Landwirthschaftsdepartement, Abtheilung Forstwesen.

Stelle-Ausschreibung.

In der Eisenbahnabtheilung des Post- und Eisenbahndepartements ist die Stelle eines Adjunkten des Departements-Sekretärs mit einer Jahresbesoldung bis zu Fr. 4000 zu besetzen. Bewerber, welche über tüchtige allgemeine und speziell juristische Bildung sich auszuweisen im Falle sind, wollen sich, unter Beilage ihrer Zeugnisse über Bildungsgang und bisherige Thätigkeit, bis 10. Januar 1891 bei eiern unterzeichneten Departemente schriftlich anmelden.

B e r n , den 23. Dezember 1890.

Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabtheilung.

59

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der ordentlichen Amtsda 1er auf 31. März 1891 werden die Stelleu der Beamten des schweizerischen Industrie- und Landwirthschaftsdépartements, Abtheilung Industrie, inklusive diejenigen des Fabrikinspektorats und des Direktors der eidg. Eichstätte, zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne "Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit Ausweisen begleitet bis zum 31. Januar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 22. Dezember 1890.

Schweiz. Industrie- und Landwirthschaftsdepartement, Abthei lung ndustrle.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1891 werden die Stellen der Beamten des schweizerischen Landwirthschafsdepartement sowie der eidgenössischen Grenzthierärzte zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten und Grenzthierärzte werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und von Ausweisen begleitet bis zum 31. Januar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 20. Dezember 1890.

Schweiz. Landwirthschafsdepartement.

Stelle-Ausschreibung.

Beim unterzeichneten Departement ist die neu kreirte Stelle eines weitern Kontroiingenieurs (Maschinentechnikers) zu besetzen. Jahresgehalt Fr. 3500 bis 4500 nebst Reisevergütungen nach Gesetz.

Anmeldungen, welche mit Zeugnissen über die Befähigung des Bewerbers begleitet sein müssen, sind bis 10. Januar 1891 einzureichen.

B e r n , den 19. Dezember 1890.

Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahn-Abtheilung.

60

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablaufs der Amtsdauer auf den 31. März 1891 werden hiemit die Stellen der sämmtlichen Beamten der Telegraphenverwaltung zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Die bisherigen Inhaber dieser Stellen werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen, von den nöthigen Ausweisen begleitet, schriftlich und frankirt einzureichen : 1. Für die Stelle des Zentraltelegraphendirektors dem Post- und Eisenbahndepartement, für die Übrigen Stellen der Zentralverwaltung und diejenigen der Kreisinspektionen an die Telegraphendirektion in Bern, bis spätestens zum 25. Januar 1891.

2. Für die Stellen der Büreauchefs und der Telegraphlsten an die betreffenden Kreisinspektionen, bis spätestens zum 1. Februar 1891.

B e r n , den 5. Januar 1891.

Das Post- und Eisenbahndepartement (Telegraphenabtheilung) : (sig.) Welti.

Stelle-Ausschreibung.

Hiemit wird die Stelle eines Kanzlisten und gleichzeitig Gehülfen des Materialverwalters und Rechnungsführers der Bundeskanzlei zur freien Bewerbung ausgeschrieben, unerläßliche Bedingungen sind: guter Leumund, Kenntniss der deutschen und französischen Sprache, sowie der Buchhaltung, und schöne Handschrift.

Die Anmeldungen sollen spätestens bis zum 10. Januar 1891 eingereicht werden, von den nöthigen Ausweisen (Leumunds- und Studienzeugnissen) begleitet sein und eine kurze Lebensbeschreibung des Bewerbers enthalten.

Das Maximum der Besoldung beträgt Fr. 3200.

B e r n , den 24. Dezember 1890.

< Schweiz. Bundeskanzlei.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 31. März 1891 werden die Stellen dar Beamten des schweizerischen Departements des Auswärtigen, Handelsabtheilung, zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne Weiteres als angemeldet betrachtet.

61 Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich bis zum 18. Januar 1891 dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 20. Dezember 1890.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Handelsabtheilung.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und anßer dem Wohnorte auch den H e i m a t s o r t, sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Drei Revisoren bei der Oberpostdirektion in Bern. Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 bei der Oberpostdirektion in Bern.

2) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 hei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Col-des-Roches (Neuenburg).

Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Neuen bürg.

4) Briefträger in Basel.

Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in 5) Postkommi s in Ölten.

l Basel.

6) Briefträger in Menziken (Aargau). Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

7) Postkommis in Amrisweil (Thurgau). \ n ti · · w u Z · % l Anmeldung bis zum 20. Januar 8) Postkommis m Wald (Zurich).

1891 bd der Kreispostdirektion in 9) Postablagehalter, Briefträger und l Zürich.

Bote in Bußweil-Hub (Thurgau). ) 10) Postkommis in Herisau.

Anmeldung bis zum 20. Januar 11) Postkommis in Buchs (St. Gallen). > 1891 bei der Kreispostdirektion in 12) Posthalter in Trogen.

J St Gallen13) Telegraphist in Genf. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 16. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

14) Telegraphist in Aarau. Jahresgehalt gemäß Bnndesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 19. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

"

62 15) Telegraphist in ßiesbach (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 25. Januar 1891 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

16) Telegraphist in Trogen (Appenzell A. Rh). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 20. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektìon in St. Gallen.

17) Telegraphist in Düdingen (Freiburg). Jahresgehalt Fr. 200, nehst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

18) Telegraphist in St. Biaise (Nenenburg). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 25. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) Kondukteur für den Postkreis Lausanne. Anmeldung bis zum 13. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Zwei Postkommis in Prnntrut. Anmeldung bis zum 13. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 13. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Zwei Briefträgar in Oberriet (St. Gallen). Anmeldung bis zum 13. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Pakteträger und Büreaudiener in Locamo. Anmeldung bis zum 13. Januar 1891 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

6) Adjunkt der Telegraphendirektion. Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 15. Januar 1891 bei der Telegraphendirektion in Bern.

7) Telegraphist in Grancy (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Januar 1891 bei der Telejrrapheninspektion in Lausanne.

8) Telegraphist in Münster (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. Januar 1891 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

Bekanntmachung.

Die Fortsetzung des Nachweisers zum Bundesblatt, d. h. das Register sämmtlicher der Bundesversammlung erstatteten und im Bundesblatt abgedruckten Berichte, nebst Angaben über die Erledigungsweise der betreffenden Geschäfte, umfassend die Jahrgänge 1878 bis und mit 1887, kann zum Preise von Fr. 1 beim Druclisachenbüreau der Bundeskanzlei bezogen werden.

B e r n , den 1. Dezember 1888.

Schweiz. Bundeskanzlei.

63

Bekanntmachung.

Es wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abonnementspreis für das schweizerische Bundesblatt auch für das Jahr 1891 bloß Fr. 4 beträgt, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt wird enthalten : Die zur Veröffentlichung sich eignenden Verhandlungen des Bundesrathes; alle Botschaften nnd Berichte des Bundesrathes an die Bundesversammlung, sammt Beschluß- und Gesetzentwürfen; .die bundesräthlichen Kreisschreiben; die Berichte der nationalräthlichen und ständeräthlichen Kommissionen; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. A. : die monatlichen Uebersichten der Zolleinnahmen, Beiträge zur Mortalitätsstatistik, das Viehseuchenbülletin, Mittheilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Uebersichten der Verspätungen der Eisenbahnzüge, Ausschreibungen von erledigten Stellen, sowie Konkurrenzausschreibungen, endlich Inserate eidgenössischer und kantonaler, sowie auch ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden auch in Zukunft beigegeben: die Uebérsicht der Verbandlungen der eidg. Eäthe, die successiv erscheinenden Bogen der eidg. Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland u. s. w.); die Staatsrechnnng ; die Uebérsicht der Bundesbeiträge an schweizerische Gesellschaften im Auslande, und das Tableau über die Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern.

Seit dem Juli 1885 hat das Bnndesblatt als neue, besondere, ständige Beilage erhalten : Das P u b l i k a t i o n s o r g a n für das T r a n s p o r t - und Tarifwesen der Eisenbahnen auf dem Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft.

Bestellungen auf das Bundesblatt können jederzeit, aber nur für ein ganzes Jahr, gerechnet vom Januar bis Dezember, bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden, und es sind diese letztern verpflichtet, die JahresAbonnemente jederzeit anzunehmen. Die im Laufe des Jahres schon herausgekommeneu Nummern werden den Abonnenten immer und beförderlich nachgeliefert. Die alten Abonnemente müssen aber am Schlüsse eines Jahres oder gleich im Anfang des neuen Jahres erneuert werden, da das Bnudesblatt nur auf bestimmte Bestellung hin versandt wird. Ausgenommen sind Abonnemente, die ausdrücklich n i c h t b l o ß auf ein J a h r , sondern f e
s t genommen werden.

° Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können stets von der Expedition des Bundesblattes bezogen werden, den Bogen à 20 Rappen; hingegen bat man sich für geschlossene Gesetzbände an das Drucksachenbüreau der Bundeskanzlei zu wenden.

Alle Reklamationen bezüglich der Versendung des Bundesblattes müssen in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblaties in Bern, und nur ausnahmsweise beim Drucksaofäanbilreau der Bundeskanzlei gemacht werden, nnd zwar haben die Reklamationen am besten sofort, spätestens aber inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Buudesblattnnmmer oder des betreffenden Gesetzbogens an gerechnet, zu geschehen. Nach Verfluß von drei Monaten wird per Rcgsn 20 Rappen verlangt.

B e r n , im Dezember 1890.

Schweiz. Bundeskanzlei.

64

Ediktalvorladung.

a glasses von circa Fr. 2000. Erben der L, 2. und 3. Klasse sind nicht vorhanden und es gelangen also die im Grade nächsten Nachkommen des Ahnivaters der Erblasserin ( Da unbekannt ist, ob außer den hierorts wohnenden Personen Nachkommen vorhanden sind, welche in der väterlichen Stammlinie zu der Erblasserin im 3. und 4. Grade blutsverwandt und also ebenfalls erbberechtigt sind, so ergeht anmit gemäß § 216 des B. G.-B. an allfällig weitere erbberechtigte Personen die peremtorische Vorladung, sich bis Ende Juni 1891 bei der Gerichtskanzlei des Kantons TJnterwalden nid dem Wald anzumelden, ansonsten die betreffende Verlassenschat't unter den hierorts bekannten Erben vertheilt wird.

So beschlossen von der Gerichtskommission.

S t a n s , den 29. Dezember 1890.

Der Präsident: Const. Odermatt.

Der Gerichtsschreiber: L. Wyrsch.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum scHweiz. Bundesblatte und zum Schweiz. Handelsamtsblatte.

N° 1.

Bern, den 7. Januar 1891.

I. Allgemeines.

1.

Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mittheilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Werthverhältniß der ö s t e r r e i c h i s c h e n G u l d e n w ä h r u n g zur P r a n k e n W ä h r u n g für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen ah 3. Januar 1891 bis auf "Weiteres festgesetzt worden zu: l Gulden = 2,1953 Franken.

III. Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

2. (·'tai) Personen- und Gepäcktarif A St B, vom i. Oktober 1889.

Neuausgabe.

Mit 1. Februar 1891 tritt auf der Appenzeller Straßenbahn (St. GallenGais) ein neuer Tarif für die Beförderung von Personen und Gepäck im internen Verkehr in Kraft.

Gegenüber dem bisherigen Tarif sind hinzugekommen die Bestimmungen über p e r s ö n l i c h e u n d S c h ü l e r - A b o n n e m e n t s .

T e u f e n , den 2. Januar 1891.

Betriebschef der Appenzeller Strassenbahn.

3. (Voi) Interner Personen- und Gepäcktarif J S, B R, VT und P V, vom i. Januar 4894. Aenderung.

Mit 1. Januar 1891 werden die Taxen des Personen- und Gepäcktarifs für den Verkehr zwischen der Station L e P o n t und derjenigen von V a l l o r b e s oder umgekehrt, gültig vom Tage der Betriebseröffnung der Linie Pont- Vallorbes an, wie folgt abgeändert : E i n f a c h e E a h r t: 95 Cts., anstatt Fr. 1. 20; H i n - und R ü c k f a h r t : Fr. 1. 50, anstatt Fr. 1.95; G e p ä c k : 90 Cts. per 100 kg., anstatt Fr. 1. 44.

Ferner sind mit 1. Januar 1891 die im internen Tarif gleichen Datums der Jura-Simplonbahn enthaltenen Taxen von Le Pont nach den Stationen der Jura-Simplonbahn, der Bulle-Romontbahn und der Traversthalbahn und umgekehrt um nachstehende Beträge zu vermindern: Einfache Fahrt.

Hin- und RUckfahrt.

I. Kl. IL Kl. III. Kl.

I. Kl. II. Kl. III. Kl. GePäckCta.

Cts.

Cta.

Cts.

Cts.

Cts.

Cts.

25 25 25 45 45 45° 54 Diese Ermäßigungen werden demnächst in einem Nachtrage zu obgenanntem Tarif veröffentlicht werden.

B e r n , dem 5. Januar 1891.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

4. (Vai) Personen- und Gepäcktarif Württemberg -- Schweiz, vom 4. Januar 4889. Nachtrag II.

Zum Tarif vom 1. Januar 1889 für den württembergisch-schweizerischeu Personen- und Gepäckverkehr tritt mit 1. April 1891 ein Nachtrag II, enthaltend E r g ä n z u n g e n und B e r i c h t i g u n g e n zum Haupttarif, in Kraft.

Z ü r i c h , den 30. Dezember 1890.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

5. (Vsi) Tarif der zusammenstellbaren Rundreisehefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, vom i. Mai 1890.

Nachtrag V.

Zum alphabetischen Verzeichniß der Fahrscheine für zusammenstellbare Reisehefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltnngen, vom 1. Mai 1890, ist ein sofort in Kraft tretender Nachtrag V ausgegeben worden. Derselbe bildet zugleich den Nachtrag II zur Augustausgabe Ses gleichen Verzeichnisses.

Z ü r i c h , den 1. Januar 1891.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

IV. Güterverkehr.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6. (VQI) Interner Gütertarif der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, vom i. Januar 4889. Nachtrag V.

Am 15. Januar 1891 gelangt der Nachtrag V zum Lokalgütertarif zur Einführung. Derselbe enthält u. A. v e r ä n d e r t e F r a c h t s ä t z e des Ausnahmetarifs 4 für m e t a l l u r g i s c h e E r z e u g n i s s e und einen n e u e n A u s n a h m e t a r i f 5 für W e g e b a u m a t e r i a l i e n .

S t r a ß h u r g , den 31. Dezember 1890.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

7. O/si) Gütertarif für den Nassau-badischen Verkehr, vom i. April 1889. Nachtrag V.

Mit Gültigkeit vom 1. Januar 1891 wird Nachtrag V zum Nassaubadischen Gütertarife, vom 1. April 1889, eingeführt. Derselbe ist beim diesseitigen Gütertarifbüreau, sowie durch die Verbandstationen, unentgeltlich erhältlich.

K a r l s r u h e , den 31. Dezember 1890.

Generaldirektion der grosserzoglich badischen Staatseisenbahnen.

8. (//QI) Theil II, Hefte 1--5 der südwestdeutschen Verbandsgütertarife. Aenderung und Ausgabe von Nachträgen.

Die Stationen Bourg-Bruche, Fouday, Saales und St. Blaise-Poutay der Strecke Bothan-Saales werden vom 1. Januar 1891 ab in die Hefte 1--5 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs einbezogen. Zu demselben Termine treten die folgenden Nachträge in Kraft: Nachtrag IX zum Tarifheft l, Nachtrag X zum Tariflieft 2, .

XVI ,, ,, 3, ,, XII ,, .

4.

Ueber die Frachtberechnung im Verkehr zwischen den vorgenannten Stationen und denen der badischen Staatseisenbahnen (Tarif heft 5) ertheilen die in Frage kommenden Güterabfertigungsstellen Auskunft.

S t r a ß b u r g, den 29. Dezember 1890.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

i 9. C1/»1) Ausnahmetarif für den Verkehr mit Eydtkuhnen-transit (Rußland].

Ausnahmetarif für den Verkehr mit Grajewo-transit (Rußland}.

Im deutsch-russischen Eisenbahnverbande sind mit Gültigkeit vom 1. Januar 1891 folgende Tarife in Kraft getreten :

1. Ein Ausnahmetarif für die direkte Beförderung von Gütern von deutschen und niederländischen Stationen n a c h G r a j e w o , Station der ostpreußischen Südhahn, z u r A u s f u h r n a c h R u ß l a n d .

2. Ein Ausnahmetarif für die direkte Beförderung von Gütern: «. von deutschen und niederländischen Stationen n a c h E y d t k u h n e n , Station des Eisenbahndirektionshezirkes Bromberg, z u r A u s f u h r nach Rußland; 6. von E y d t k u h n e n , Station des Eisenbahndirektionsbezirkes Bromberg, n a c h einzelnen deutschen Stationen.

K a r l s r u h e , den 4. Januar 1891.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

10. (Vsi) Ausnahmetarif für Steinkohlen Belgien -- badische Staatsbahnen, vom -1. Juli 1888. Neuausgabe.

Unter Aufhebung des Ausnahmetarifs für die Beförderung von Steinkohlen, Koaks und Briquets aus Belgien nach badischen Stationen, vom 1. Juli 1888, sammt Nachtrag, tritt am 1. Februar 1891 ein neuer Ausnahmetarif in Geltung.

Mit Einführung desselben scheiden einige weniger wichtige belgische Kohlenstationen aus dem direkten Verkehre ans; ferner treten neben vielfachen E r m ä ß i g u n g e n auch einige geringfügige Erhöhungen in den bisherigen Sätzen ein.

Nähere Auskunft ertheilt das diesseitige Gütertarifbüreau.

K a r l s r u h e , den 16. Dezember 1890.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mittheilungen des Eisenbahndepartementes.

Maßnahmen betreffend Viehseuchenpolizei.

1. V i e h s e u c h e n k o n v e n t i o n mit O e s t e r r e i c h - U n g a r n .

Der Ständerath hat unterm 17. und der Nationalrath unterm 19. Dezember 1890 den Beschlussesentwurf betreffend die Revision des am 31. März 1883 mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Uebereinkommens behufs Verhinderung der Ausbreitung von Thierseuchen durch den Vi ehverkehr (Bundesblatt 1890, V, 243 u. ff.) angenommen und damit dem Uebereinkommen die vorbehaltene Ratifikation ertheilt.

2. E i n f u h r von V i e h aus D e u t s c h l a n d . Das schweizerische Landwirthschaftsdepartement hat im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung der Maul- und Klauenseuche im benachbarten deutschen Grenzgebiete verfügt, daß bis auf Weiteres die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen aus Deutschland außer zu den amtlich festgestellten Einfuhrzeiten verboten sei. Dagegen sind die Grenzthierärzte strengstens angewiesen worden, während der ganzen für die respektiven Zollstätten bestimmten Einfuhrfrist daselbst anwesend zu sein oder sich durch den Stellvertreter ersetzen zu lassen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate und litterarische Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1891

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.01.1891

Date Data Seite

56-64

Page Pagina Ref. No

10 015 105

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.